Roland Ulbrich
Ich darf Folgendes zu dieser Rede feststellen: Ein krimineller Akt, Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB, wird hier in diesem Hohen Haus als Form des zivilen Widerstands dargestellt. Bei § 123 spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Haus bewohnt oder ob es ein freistehendes Grundstück ist. Es muss nur befriedet sein. Ich muss sagen, dass es empörend ist, dass wir hier kriminelle Akte als legitim darstellen. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Wir haben uns entschieden, solche Dinge als kriminell zu erklären. Der, der mit Hausfriedensbruch anfängt, wird irgendwann einmal mit Mord enden. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Proteste bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention. Frau Kollegin Nagel, möchten Sie erwidern? – Bitte schön.
