Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch in diesem Jahr gibt mir der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, mich bei Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern herzlich zu bedanken. Sowohl im Berichtszeitraum 2017 bis 2018 als auch in jüngster Vergangenheit ist unsere Zusammenarbeit stets konstruktiv gewesen. Kritik wurde wertschätzend und im gegenseitigen Verständnis geäußert. Das war auch bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung so. Diese gilt – wie Sie wissen – seit dem 18. März 2018 und war so etwas wie eine Zäsur im Datenschutzrecht. Sämtliche sächsische Behörden waren gefordert, sich an die entsprechenden Regelungen anzupassen. Ich freue mich sehr, dass auch vor diesem Hintergrund überwiegend einvernehmliche Lösungen zwischen den Behörden und unserem Datenschutzbeauftragten gefunden werden konnten. Die Hinweise und Empfehlungen von Herrn Schurig haben die betreffenden öffentlichen Stellen meist unverzüglich umgesetzt. Das zeigt der vorliegende Bericht sehr deutlich, und zwar trotz einer für alle sehr herausfordernden Zeit. Wie schon in den Vorjahren fehlt es an schwerwiegenden Konfliktpunkten. Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme der Staatsregierung enthält daher, abgesehen von Sachstandsmitteilungen und aktuellen Hinweisen, nur sehr vereinzelt Richtigstellungen. In meinen Augen liegt das auch an den Bediensteten im öffentlichen Dienst. Vielen ist Datenschutz selbst ein wichtiges und persönliches Anliegen. Wo es um die konkrete Implementierung der DatenschutzGrundverordnung ging, wurde dies in der Regel sehr engagiert vorangetrieben. Dafür gilt den betreffenden Angestellten und Beamten mein herzlicher Dank. Ihr positives Engagement zeigt: Unsere Verpflichtung zur informationellen Selbstbestimmung ist nicht nur ein Bekenntnis, sondern wird in der sächsischen Verwaltung gelebt. Ein Beleg für die Einstellung ist übrigens die Einrichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung. Ich bin Herrn Schurig sehr dankbar, dass wir gerade bei diesem innenpolitisch wichtigen Thema gute Lösungen gefunden haben. Denn wenn wir auch nicht in einhundert Prozent der Fälle die gleiche Sichtweise haben, zeigt unsere gute Zusammenarbeit für mich sehr deutlich: Sicherheit und Datenschutz lassen sich bei konstruktivem Herangehen nicht gegeneinander ausspielen. Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung wird auch künftig alles dafür tun, den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden, und dies geht nur zusammen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Herzlichen Dank. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen Wahlprüfungsausschusses Drucksache 7/3863 Drucksache 7/3864 Drucksache 7/3865 (Aktenzeichen: Drucksache 7/3866 Drucksache 7/3867 Es lag ein Wunsch nach Aussprache vor. Das Präsidium hat für die Fraktionen und die Staatsregierung eine Redezeit von je 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst kommt die CDU zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Dr. Meyer.
