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Plenarprotokoll 8/48

22.03.2023 · 372 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (39)AfD (36)SPD (34)GRÜNE (27)FDP (20)Die Linke (18)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir einigermaßen pünktlich mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 48. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gratuliere ich recht herzlich unserer Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, Simone Oldenburg, zu ihrem heutigen Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Wir geben uns ganz viel Mühe, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) wir geben uns ganz viel Mühe, dass es heute ein schöner Tag für Sie wird. (allgemeine Heiterkeit) Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige sowie für die 49. und 50. Sitzung die Abgeordneten Frau Dr. Anna-Konstanze Schröder und Herrn Professor Dr. Robert Northoff zur Schriftführerin beziehungsweise zum Schriftführer. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Das bedeutet, dass wir nach der Aktuellen Stunde zunächst die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 von der gestrigen Sitzung aufrufen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Zwei Jahre nach Inferno Alt Tellin: Sind Nutztiere jetzt vor Flammentod sicher?“ beantragt. Aktuelle Stunde Zwei Jahre nach Inferno Alt Tellin: Sind Nutztiere jetzt vor Flammentod sicher? Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Fast zwei Jahre ist es nun her, dass eine gewaltige Rauchsäule über Vorpommern ein großes Unglück verkündete. Eine der größten Tierhaltungsanlagen Deutschlands stand in Flammen. Ich weiß es noch wie heute. Ungläubig sah ich die Bilder, geschockt von brennenden Hallen, den panischen Tieren und den verzweifelt gegen die Flammen kämpfenden Feuerwehrleuten. Noch heute habe ich den Geruch der qualmenden Ruinen am Tag danach in meiner Nase. Das, was insbesondere Kritiker/-innen dieser Form der Tierhaltung viele Jahre befürchtet hatten, war nun tragische Realität geworden. Und es war kein zu großes Wort, wenn unter anderem der damalige agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Wolfgang Weiß, von einem Fukushima der Massentierhaltung sprach. Wir haben dieses Thema für die heutige Aktuelle Stunde beantragt, weil wir diesem furchtbaren Ereignis Gedenken zollen wollen. Wir wollen den Tieren den Respekt zollen, der ihnen, ja, der ihnen zusteht. Sie sind auf schreckliche Weise verbrannt, und wir wollen uns daran erinnern und nicht vergessen, wie es passiert ist. Wir haben dieses Thema aber auch bewusst gesetzt, weil endlich gehandelt werden muss, weil Nutztiere nicht immer wieder Opfer furchtbarer Flammentode werden dürfen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, das bundesweite Entsetzen war groß in diesen Tagen, Ende März/Anfang April 2021. Und genauso groß wie das Entsetzen waren auch die Worte, die unter anderem von den politisch Verantwortlichen gesprochen wurden. Man sprach – Herr Minister Backhaus zum Beispiel – von Tragödie, dass solche Anlagen nicht in unser Land passen würden. Man sprach davon, dass Brandverhütung oberste Priorität haben müsse. Es wurden Erlasse und Verordnungen angekündigt, Der Brandschutz sollte klarer geregelt werden, ein Tierstall 4.0, eine interministerielle Arbeitsgruppe, ein Beirat, ganz viel Wissenschaft. Doch Worte sind geduldig, entscheidender sind Taten. Und deshalb wollen wir mit der heutigen Aktuellen Stunde bilanzieren, was sich denn getan hat zwei Jahre nach der Katastrophe von Alt Tellin. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, warum der Brand in Alt Tellin ausgelöst wurde. Allerdings ist eine Sache nicht von der Hand zu weisen, nämlich, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, das StALU in Neubrandenburg, zahlreiche Abweichungen von den hier im Land geltenden Brandschutzregeln genehmigt hatte. Das StALU ging offensichtlich davon aus, dass diese Abweichungen den Schutz der Tiere und der Anlage trotzdem gewährleisten. Die Praxis hat auf grausame Weise das Gegenteil bewiesen. Und diese Erkenntnis, nämlich, dass Alt Tellin nicht den ausreichenden Brandschutz und keine wirksamen Rettungswege aufwies, die lag auch vor dem Brand schon lange vor. Es gab eine Klage vom BUND und vom Deutschen Tierschutzbund gegen die Genehmigung von Alt Tellin. Niemand, auch nicht Sie, Herr Minister Backhaus, kann behaupten, dass nicht lange vor dem Brand klar war, woran es mangelte. Und wenn man sich die von BUND, Greenpeace, Deutschem Tierschutzbund ausgearbeitete Mängelliste von Alt Tellin anschaut, dann kann man über das Vorgehen der Behörden wirklich nur den Kopf schütteln. Wir haben uns immer wieder gefragt: Wie sind solche Abweichungen von rechtlichen Vorschriften eigentlich möglich? Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen: Paragraf 30 Absatz 2 der Landesbauordnung fordert, alle 40 Meter Brandwände einzuziehen. Punkt! Das ist eine Pflicht, das steht im Gesetz. Alt Tellin hatte diese Wände nicht. Wie kann es sein, dass keines der tragenden Bauteile in der Megaanlage irgendeine Feuerwiderstandsklasse hatte, obwohl die Landesbauordnung mindestens die sogenannte F30 fordert? Das bedeutet feuerhemmend, und ihre Anwendung hätte die Anlage zumindest nicht sofort wie ein Kartenhaus einstürzen lassen. Wie kann es also sein, dass entgegen der Festlegung der Landesbauordnung Tierhaltungsanlagen genehmigt werden, die nicht den geforderten Brandschutz aufweisen? Es muss der Landesregierung doch klar sein, dass ein solches Vorgehen nicht nur die Tiere gefährdet, sondern auch das Leben der Feuerwehrleute, die sich in ein Inferno hineinbegeben oder nur noch davorstehen und den Ruinen beim Brennen zuschauen können. Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ist seit vielen Jahren Ländersache. Das entsprechende Recht muss hier im Land definiert und umgesetzt werden. Warum passiert das nicht? Warum halten die inzwischen von Ihnen, Herr Minister Backhaus, beaufsichtigten Immissionsschutzbehörden immer noch an der bisherigen Genehmigungspraxis fest? Warum wurde beispielsweise die Schweinemastanlage Suckwitz für mehr als 7.000 Schweine genehmigt, obwohl dort ähnliche Mängel am Brandschutz jetzt schon festzustellen sind? Sie, Minister Backhaus, haben nach der Brandkatastrophe viel angekündigt, und Sie haben mit einem Landtagsbeschluss Arbeitsaufträge bekommen, zum Beispiel das regelmäßige Berichten im Agrarausschuss. Das findet aber nicht statt. Fakt ist auch, dass wir immer noch auf einen Erlass zum Brandschutz in Tierställen warten. Fakt ist auch, dass die LFD-Holding bereits wieder Baupläne verbreitet, von denen die Anwohner/-innen in Alt Tellin aus der Presse erfahren. Und Fakt ist auch, dass wir von einer lange angekündigten interministeriellen Arbeitsgruppe oder von einem Fachbeirat zum Thema Brandschutz überhaupt noch nichts gehört haben. Und statt die bisherigen Fehler einzugestehen, überlässt es die Landesregierung weiterhin den Gerichten, in teuren und langwierigen Prozessen über die notwendigen Rettungsmaßnahmen von Schweinen im Brandfall zu urteilen. Meine Damen und Herren, das ist falsch und das ist keine gute Regierungsarbeit! Wir warten auf eine Genehmigungs... (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke! (Thore Stein, AfD: Bitte!) Wir warten auf eine Genehmigungspraxis hier im Land, die keine Tierhaltungsanlagen mit mangelnden Brandschutzkonzepten mehr zulässt. In Ihrem Forderungskatalog, den Sie, Herr Backhaus, vor einem Jahr vorgelegt haben, steht eben nicht dieser eine entscheidende Satz drin, den wir aber für erforderlich halten. Er müsste lauten: Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird unverzüglich seine Hausaufgaben machen und dringend dafür Sorge tragen, dass keine Tierhaltungsanlage mehr in Betrieb geht und im Betrieb verbleibt, die nicht den Brandschutz nach Landesbauordnung und nach Tierschutzgesetz gewährleistet. Diesen zentralen Satz vermissen wir bisher in all Ihren Aussagen. Warum bringen Sie ihn nicht? Was hindert Sie daran? Niemand hier in diesem Saal würde nur eine Sekunde zögern, einen Wirtschaftsbetrieb zu schließen, in dem der Brandschutz für die Mitarbeiter/-innen nicht gewährleistet ist. Da hätten wir überhaupt kein Problem mit. Warum ist das bei Tieren anders? Warum dulden wir in diesem Land, dass Tausende Tiere weiterhin gefährdet werden? Die aktuellen Regeln in M-V haben noch sehr viel Luft nach oben. Seit vielen Jahren liegen Vorschläge für besseren Brandschutz auf dem Tisch: automatische Brandmelder, feuerfeste Materialien und Feuerschutztüren, Brandmauern, nach außen aufschlagende Fluchttüren, Sprinkleranlagen, eine ausreichende Löschwasserversorgung – die Liste geht weiter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland jedes Jahr circa 5.000 Brände in Tierhaltungsanlagen. Das sind 14 Brände am Tag. Jeder dieser Brände ist ein Brand zu viel. Und deshalb appelliere ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich an die Landesregierung: Machen Sie dringend hier im Land Ihre Hausaufgaben! Stoppen Sie jene Tierhaltungsanlagen, die geltende Bauvorschriften und das Tierschutzrecht missachten! Und schützen Sie endlich die Nutztiere vor der Gefahr eines grausamen Flammentodes! Tierhaltung muss so sicher gemacht werden, dass sich ein Alt Tellin, dass sich ein Fukushima der Massentierhaltung nicht mehr wiederholen kann. Das müssen wir ausschließen! Notwendig ist eine Landwirtschaftspolitik, die es den Landwirtinnen und Landwirten ermöglicht, die Nutztiere tiergemäß und sicher zu halten und gleichzeitig ein auskömmliches Einkommen zu haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oberstes Ziel ist der Schutz des Lebens von Menschen und Tieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Aussprache. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragestellungen sind vor allen Dingen auf die Landesbauordnung gerichtet. Deswegen sehen Sie es mir nach, dass zumindest den Teil, der darauf abzielt, ich beantworten und aufgreifen würde. Sie haben zunächst nach den Ermittlungsergebnissen gefragt. Da würde ich kurz einmal drauf eingehen. Sie haben zum Zweiten umfangreicher die Landesbauordnung zitiert. Da würde ich gerne gleich noch zwei/drei Hinweise geben, damit es nicht isoliert im Raume steht, und gebe dann gerne einen Ausblick, was Till Backhaus und ich gemeinsam sowohl auf der Bundesebene bemüht haben als auch zwischenzeitlich, weil bundesweit nicht die Unterstützung zu erfahren ist, die wir uns gemeinsam wünschen würden, was wir deshalb auf Landesebene tun. Vielleicht einmal vorweggenommen: Die Ermittlungsergebnisse sind im letzten Januar letztlich abgeschlossen worden durch ein Brandursachengutachten. Dieses Brandursachengutachten kann eine vermutlich fahrlässige Brandstiftung ohne konkrete Benennung, wie der Brand in Gang gekommen ist, benennen. Das Gutachten geht davon aus, dass das Brandschutzkonzept, das Sie eben angesprochen haben, nicht versagt hat, sondern dass durch äußere Einflüsse außerhalb technischer Defekte und ähnlicher Weisen ein Brand zustande gekommen ist. Aber noch einmal: Am Ende des Tages lässt sich die Zündquelle offenbar nicht sicher festmachen und damit dann auch nicht, welche Verantwortlichkeiten gegebenenfalls daran hingen. Sie sprachen an, es sei noch nicht aufgeklärt. Es gibt zurzeit nach dem, was ich kenne, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei keinen Ermittlungsansatz mehr, an dem man noch weitermachen könnte. Das zu den Ergebnissen dieses Gutachtens. Wichtig ist mir dabei noch einmal: Es gibt keinen Hinweis, dass das Brandschutzkonzept technisch versagt habe. Davon geht der entsprechende Brandursachenermittler nicht aus. Gleichwohl ist Ihr Hinweis – und den haben wir in diesem Landtag, auch in der letzten Legislatur, ich glaube, alle Beteiligten geteilt –, selbstverständlich ist das eine Tragödie, und selbstverständlich ist das ein Weckruf dafür, zu prüfen, können wir nachschärfen, nachbessern und unsere Regelungen anpassen. Was mir wichtig ist, ist, Ihre Hinweise zu korrigieren, dass man lauter Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen entgegen der Landesbauordnung gebe. Die Landesbauordnung ordnet diese Gebäudetypen, wie viele andere Fabrikgebäude auch, als sogenannte Sonderbauten ein. Und für Sonderbauten gibt es in der Tat eine in der Regel Vorgabe, die aber, und das sieht die Landesbauordnung vor – und im Übrigen im Rahmen der Musterbauordnung werden Sie es in jedem der 16 deutschen Bundesländer genau so wiederfinden, weil es da eine weitgehend gleiche Regelungssystematik gibt –, sie sehen ausdrücklich vor, dass bei Vorlage, weil es ein Sonderbau ist, eines Brandschutzkonzeptes auch Abweichungen von den Regelvorgaben möglich sind, wenn das Brandschutzkonzept alternative Schutzkonzepte belegt und sich als wirkfähig erweist, oder vorsieht, die dafür Sorge tragen, dass zum Beispiel die von Ihnen genannten Brandabschnitte größer werden und ich dann eben mit anderen technischen Maßnahmen die gleiche Wirksamkeit eines Brandschutzes, im Übrigen sowohl in der Vorbeugung als auch in der Möglichkeit, dann zu bergen, vorsehe, wie es das mit den einzelnen Brandabschnitten der Fall wäre. Von daher ist der Vorwurf, hier würde ständig gegen die Landesbauordnung genehmigt, nicht mit dem übereinstimmend, was – noch einmal – bundesweit Inhalte der jeweiligen Landesbauordnungen und dahinterstehenden Regelungssystematiken sind. Gleichwohl, noch einmal angeknüpft, haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht. Der Kollege Landwirtschaftsminister hat insbesondere die Agrarministerkonferenz mit dem Thema befasst. Ich selbst habe es in der Bauministerkonferenz bemüht. Till Backhaus war – offen eingestanden – erfolgreicher. Die Agrarministerkonferenz hat sich, glaube ich, dreimal damit thematisch befasst und immer wieder Bitten an den Bund und an die Bauminister gerichtet. Ich selbst habe mehrfach Abstimmungen mit einer einzigen Jastimme in der Bauministerkonferenz erlebt, das war meine eigene, und zwar auch auf der Basis der Wünsche der Agrarministerkonferenz. Und ich habe 15 Bundesländer – im Übrigen eine Vielzahl von grünen Bauministerkolleginnen und -kollegen, -senatorinnen und -senatoren, um das deutlich zu formulieren – kennengelernt, die alle sagten, nein, das sehen sie nicht als notwendig an, in den Landesbauordnungen, in der Musterbauordnung bei diesem angesprochenen, ziemlich gleich in der Systematik geregelten Sonderbauparagrafen Anpassungen vorzunehmen. Und deshalb haben wir parallel dazu und in den letzten zwölf Monaten deutlich verschärft, weil deutlich war, auf Bundesebene gelingt nichts. Es gelingt nicht, dass die Bauministerkonferenz gemeinsam sich entscheidet. Es ist auch der Appell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – und das Dritte habe ich vergessen –, die gerichteten Appelle der Agrarministerkonferenz und der Bauministerkonferenz nicht gelungen, dass die Bundeskolleginnen und -kollegen auf der Tierschutzwohlseite, was Bundesgesetzgebungskompetenz unterliegt, Weitergehendes getan hätten. Und deswegen haben wir beide in der Tat in der interministeriellen Arbeitsgruppe genau das vorangetrieben, was wir damals versprochen haben, nämlich unterhalb der gesetzlichen Regelungen eine Erlasslage zu schaffen, die speziell baurechtliche Anforderungen, Auslegungshinweise, die verbindlich sind für die jeweiligen Baubehörden und dann auch für die Emissionsschutzbehörden, vorgibt, wie man Sonderbauten in diesem speziellen Bereich der Großtierhaltungsanlagen entsprechend bei den Genehmigungen abzuprüfen hat. Diese Sammlung von Punkten und von Überlegungen haben wir nicht alleine getan – da täten wir, glaube ich, auch schlecht dran –, sondern wir haben es intensiv als Bauministerium, als Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den wenigen Brandschutzsachverständigen, die wir im Lande haben, getan. Das sind im Übrigen diejenigen, die auch diese Brandschutzkonzepte zertifizieren und erstellen müssen. Von daher haben wir da eine Fachklientel vor uns, die sehr spezifisch mit solchen Themen umgeht. Wir haben die Feuerwehren eingebunden mit spannenden Hinweisen, und wir haben natürlich auch wechselseitig, vor allen Dingen dann die agrarministerielle Seite, diejenigen, die am Ende umsetzen müssen, eingebunden. Dass wir da nicht überall Begeisterung und einhellige Auffassungen aufgefunden haben, wird Sie jetzt nicht überraschen. Gleichwohl haben wir uns entschieden, einen Katalog in so einer Richtlinie vorzusehen, den wir jetzt in den nächsten Wochen in die Ressortabstimmung geben – die beiden Häuser, die hauptsächlich betroffen sind, sind sich einig – und der dann in die Verbändeanhörung gehen wird, wie das bei jedem Erlass üblich ist, der zumindest in dieser Weise Außenwirkung entfaltet, um ihn danach dann rechtsverbindlich zu veröffentlichen und damit die entsprechenden Genehmigungsbehörden zu binden. Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden dann Rollen spielen. Es gibt klarere Maßgaben als bislang, auch engere Maßgaben zu den Fragen, wie ich Rettungswege offen halte. Wir werden beispielsweise in dieser Richtlinie eine Tabelle vorfinden, die nach Tierarten unterscheidet – da habe ich für meinen Teil viel gelernt in den letzten anderthalb Jahren –, nach Tierarten unterscheidet, wie groß und für wie viele Tiere wie viele Fluchtwege in welchen Breiten und Höhen gegeben sein müssen, damit wir eine deutlich größere Gewähr dafür haben, dass in einem möglichst zu vermeidenden Brandfall die Tiere entsprechend geborgen werden können oder mit dem eigenen Fluchtreflex, wenn man die Tore öffnet, entsprechend flüchten können. Wir haben entsprechende Hinweise der Feuerwehren aufgegriffen. Da ging es regelmäßig um hinreichend Löschwasser, eine viel stärkere Bindung derer, die solche Anlagen errichten für das Vorhalten einer ausreichenden Menge an Löschwasser, damit das nicht ausschließlich bei der Gemeinde hängenbleibt. Wir haben deutliche Hinweise ab einer gewissen Größenordnung, wie auch Außenanlagen aufgestellt sein müssen, damit Feuerwehren sich besser als bislang und gesicherter aufstellen können. Es gibt also in dem Erlass viele der von Ihnen angerissenen Punkte, die Punkte, die wir mit den Fachleuten erörtern konnten, die sicherlich auch nach Alt Tellin an vielen Stellen Diskussionen ausgelöst haben, die wir in diesem Erlass umsetzen werden. Das, was wir immer zugesagt haben, haben wir konsequent umgesetzt, aber unter Einbeziehung der jeweiligen Fachleute. Das ist, glaube ich, klug und richtig. Am Ende muss es auch funktionieren. Und wir werden miteinander auch einen Punkt sehr klar besprechen müssen: Es wird sicherlich Kosten auslösen, die nicht nur Begeisterung auslösen. Wir werden gemeinsam die Überzeugung auch vertreten müssen, dass die geringfügigen Mehrkosten für das höhere Tierwohl, für die höhere Sicherheit, die wir gemeinsam wollen, zutreffend sind. Das also als Ausblick. Beim Strafermittlungsverfahren sehe ich nicht, dass wir zu neuen Erkenntnissen gelangen, bei der Erlasslage sehr wohl. Und wir werden als Land diesen Weg alleine gehen müssen, weil bundesweit leider keine gemeinsame Überzeugung der Bauministerinnen und Bauminister zu erreichen war, da war ich mutterseelenallein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir uns mit dem Thema sehr, sehr intensiv beschäftigen. Und, Frau Shepley, ich würde mich schon freuen, wenn Sie das Thema auch in die Agrarrunde geben, also in den Agrar- und Umweltausschuss. Selbstverständlich wäre ich gerne bereit gewesen, auch Ihren Kollegen alles offenzulegen, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Und ich bin ein bisschen betrübt, auch vor dem Hintergrund der Aussagen, die Sie getroffen haben, dass wir praktisch nichts unternommen haben. Ich bleibe bei meiner Kernaussage, der schreckliche Brand in Alt Tellin war und ist eine Tragödie für die Tiere und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Betrieb gearbeitet haben. Insofern begrüße ich es, dass Sie das Thema der Tierhaltung insgesamt hier auf die Tagesordnung gesetzt haben. Zu den Fakten nur noch mal kurz: Alt Tellin, ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, war auf dem neuesten technischen Stand, den es in Deutschland gibt, im Übrigen auch mal durch grüne Bundesminister, nämlich der Bundes-Immissionsschutzverordnung, genehmigt, auf dieser Basis nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Übrigen noch mal, nicht in meiner Verantwortung seinerzeit. Aber ich stehle mich hier nicht aus der Verantwortung. Ich sage hier und heute – auch das ist mit uns gemeinsam erarbeitet worden –, solche reinen industriemäßigen Anlagen, und da müssen Sie auch zu Suckwitz einen Unterschied erkennen, reine industriemäßige Anlagen, die keine Flächenbindung haben, werden heute ohne die Zustimmung der Gemeinde nicht mehr genehmigt. Das ist im Übrigen der erste große Erfolg, den wir in dem Zusammenhang erreicht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nehmen Sie das bitte, bitte zur Kenntnis! Punkt 2: Das Feuer konnte sich dort sehr schnell ausbreiten, sodass kaum Rettung bestand. Darauf ist der Innenminister dankenswerterweise schon deutlich eingegangen. Fehlverhalten im Übrigen innerhalb des Unternehmens – auch das hat das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren ergeben – konnte nicht nachgewiesen werden. Im Übrigen, es stand im Raum, ob es hier zu einer fahrlässigen – oder wie auch immer – Brandstiftung gekommen sein könnte. Die Sache ist nicht aufgeklärt. Ich nehme eines zur Kenntnis: Die Größe der Anlage war nicht ursächlich für den Brand verantwortlich. Und Sie haben dankenswerterweise, Frau Shepley, darauf hingewiesen, dass es leider in Deutschland tatsächlich pro Jahr zu mehr als 5.000 Bränden in Tieranlagen kommt. Das muss ein Ende haben! Und deswegen will ich ausdrücklich sagen, dass ich natürlich auch vor Ort war. Ich habe das, was Sie erlebt haben, auch erlebt. Im Übrigen, ich habe auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen, das habe ich hier auch immer wieder berichtet. Wir haben dann im Übrigen bereits im April, im April 2021 – am 30. März war diese schreckliche Situation –, im April ist dann bereits die interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die im Übrigen auch weitere Initiativen umgesetzt hat. Im Übrigen haben wir dafür gesorgt über das StALU, dass die vollständige Beseitigung der gesamten Anlage vorgenommen wird. Und ich sage hier in aller Klarheit, diese Anlage wird nicht wieder aufgebaut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das habe ich versprochen, und dazu stehe ich. Im Übrigen, das will ich auch mal sagen, egal, wie man zur Tierhaltung steht, dass wir da einen Konflikt haben, das wird ja in Deutschland immer deutlicher, dass die GRÜNEN mehr oder weniger die Tierhaltung in einer bestimmten Form ablehnen, aber ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen, wir fördern im Übrigen Tierhaltung nur noch in Mecklenburg-Vorpommern – nehmen Sie das auch zur Kenntnis! –, die Tierhaltung nur mit den höchsten Maßstäben, und die liegen deutlich über dem, was die europäischen Grundlagen festgelegt haben, und dann im Übrigen mit einem Höchstfördersatz von 40 Prozent für eine tierartgerechte Haltung mit Flächenbindung. Im Übrigen, auch da konnten wir uns leider nicht durchsetzen innerhalb der Bundesländer, dass wir endlich zu einer Flächenbindung mit der Tierhaltung kommen. Das wäre im Übrigen auch ein Beweis dafür, für mehr Tierwohl und letzten Endes damit auch für regionale Stoffkreisläufe. Auch das ist unser Ziel. Im Übrigen will ich auch die politischen Initiativen hier noch mal deutlich untersetzen. Am 05.05.21 – 21! – ist Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat gegangen. Sie hinterfragen ja vieles und alles, und das ist auch in Ordnung, das ist Ihre Pflicht als Opposition, gar keine Frage. Und wir haben dann zumindest im Bundesrat tatsächlich die Entschließung durchbekommen. Und am 25.06. ist diese Entschließung dann – 21 – getroffen worden. Am 11.06.21 bin ich dann mit in die Agrarministerkonferenz gegangen mit dem Ziel, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene aller Bundesländer einzusetzen – auch darauf ist kurz hingewiesen worden – mit dem Ziel, im Übrigen dann die Überlegung für einen wirksamen Brandvorsorgeprozess, die Brandbekämpfung und die Tierrettung umzusetzen. Im Übrigen, unsere Abteilung 5 aus dem Ministerium hatte ja den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder. In der Frühjahrsagrarministerkonferenz 22 ist dann eine abgestimmte Endfassung dieses Berichtes vorgegeben und vorgelegt worden, wo im Übrigen 31 Lösungsansätze – 31! – von uns erarbeitet worden sind mit dem Ziel, solche schrecklichen Situationen möglichst zu verhindern und sie nicht wieder entstehen zu lassen. Und dann, am 28.06.22, nach intensivem Austausch auch mit dem zuständigen Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch mit der Bauministerkonferenz, zweimal hat sich die Baumministerkonferenz auf Bundesebene, Bund-Länder-Ebene mit diesem Thema befasst – da können Sie sich doch bitte hier nicht hinstellen und so tun, als ob hier nichts passiert ist. Und im Übrigen, ich hätte mir gewünscht, dass wir eine Sonderlex Landwirtschaft/Bau, ähnlich wie beim Industriebau, das haben Sie ja angedeutet, dass wir dies auf Bundesebene auf den Weg hätten bringen wollen. Leider ist das auch gescheitert, im Übrigen am Bundeslandwirtschaftsministerium. Vielleicht gehen Sie ja auf Herrn Özdemir noch mal zu. Ich werde ihn ja ab morgen sehen in der Agrarministerkonferenz, werde ihm auch darüber berichten, wie Sie hier und welche Auffassung Sie hier vertreten haben. Und dann ist aus meiner Sicht auch noch mal wichtig, unserem Ministerium liegen zurzeit keinerlei Pläne für ein erneutes Tierhaltungsprojekt am Standort Alt Tellin vor. Das nehme ich zur Kenntnis – ausdrücklich! Und insbesondere ist der gleiche Wiederaufbau im Rahmen der Altgenehmigung faktisch und rechtlich ausgeschlossen. Und deswegen sage ich hier noch mal: Diese Anlage wird nicht erneut errichtet! Und ganz zum Schluss: Ich möchte an dieser Stelle wirklich auch noch mal eine Lanze brechen für die Tierhaltung. Wenn Sie immer wieder auch – ich will jetzt die Begriffe von gestern nicht wählen, ausdrücklich nicht –, aber wenn Sie hier den Eindruck wieder erwecken, als ob Mecklenburg-Vorpommern besäht und völlig überlastet ist, was die Tierhaltung anbetrifft, dann will ich Ihnen ein paar Zahlen nur mal an die Hand geben – und das macht mich tieftraurig, wenn Sie solche Dinge hier loslassen –, die Fakten, die Sie auch ersehen können bei der Tierhaltung: bei Rindern ein Minus von über 60 Prozent seit 1990. Die Tiere sind nicht mehr da, sie werden hier nicht mehr gehalten, die gesamte Wertschöpfungskette ist im Wesentlichen verloren gegangen. Arbeit und Wertschöpfung, und im Übrigen auch das Thema „gesunde Ernährung aus der Region“, sind damit weitestgehend verschwunden. Bei der Schweinehaltung: Sind Ihnen die Zahlen präsent? 1990 hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 2,7 Millionen Schweine. Wie viele haben wir heute, Frau Shepley? 560.000 – den Tiefstand seit Bestehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In Deutschland wird im Übrigen auch durch die Politik des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein massiver Tierabbau betrieben, der dazu führt, im Übrigen, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass wir in der Zukunft das Schweinefleisch aus Spanien oder aus Brasilien … Man ist ja gerade in Brasilien gewesen, hat das Mercosur-Abkommen ja gelobt. Ich kann nur eines sagen: Wir sollten nicht in die Falle laufen, dass die Ernährungsgrundlagen für Deutschland und Europa in der gleichen Weise über Bord geworfen werden wie die Fehler, die wir in Teilen, was die Energieversorgung anbetrifft, machen. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Und für mich gilt es, die Grundsätze einer flächengebundenen und umweltverträglichen Landwirtschaft voranzubringen. Und da ist Mecklenburg-Vorpommern, was den Ökolandbau anbetrifft, was die konventionelle Landwirtschaft anbetrifft, führend in Deutschland, und darauf bin ich stolz. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Die Landesregierung hat insgesamt die angemeldete Redezeit um sieben Minuten überschritten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schulze-Wiehenbrauk. (Sebastian Ehlers, CDU: Thema Redezeit.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat nicht Herr Schulze-Wiehenbrauk, denn Alt Tellin liegt in meinem Wahlkreis und ich habe mich schon ja auch umfangreich mit diesem Thema, mit diesem Brand befasst. Und ich habe vor einem Jahr in der Befragung der Landesregierung den Landwirtschaftsminister dazu befragt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Da hat er auch eine interministerielle Arbeitsgruppe angekündigt. Vor zwei Monaten habe ich mit Herrn Pegel hier in der Befragung der Landesregierung dazu mich ausgetauscht. Da ging es um den Brandschutzerlass. Und tatsächlich muss man sagen, dass auf diesem Gebiet einfach zu wenig passiert ist. Der Brand jährt sich jetzt zum zweiten Mal, und da hätte man sich gewünscht, auch wir als AfD-Fraktion hätten uns gewünscht, dass dort in diesem Bereich viel mehr passiert. Der Landwirtschaftsminister sagte es gerade, und das begrüße ich, dass jetzt natürlich die Gemeinden jetzt mitentscheiden dürfen, werden solche Anlagen jetzt auf dem Gebiet gebaut. In der Vergangenheit war es so, dass das gemeindliche Einvernehmen regelmäßig ersetzt wurde. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Und das ist eigentlich auch ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Gemeinden sind natürlich von solchen Anlagen sehr stark betroffen. Auch in Alt Tellin war das der Fall. Die Gülle, man wusste nicht, wo man die Gülle ausbringen sollte. Man wusste nicht, wie die Straßen belastet sind durch den Verkehr, der dort natürlich aufgetreten ist. Aber zur Wahrheit gehört dazu, dass es von Anfang an Kritiker gab, die das sozusagen auch schon vorher angesprochen haben. Und diese Kritiker sollten Recht behalten. Insofern ist das ein richtiger Schritt, dass die Gemeinden jetzt, oder nicht über die Köpfe der Gemeinden hinweg entschieden werden darf, sondern sie selbst das letzte Wort bei der Errichtung solcher Anlagen haben. Aber es ist auch so, dass dieses Brandschutzkonzept – 2013 wurde dagegen schon einmal geklagt, das muss man sich mal vorstellen, da wurde gegen dieses Brandschutzkonzept geklagt –, das Unternehmen verteidigte dieses Brandschutzkonzept, auch die Behörden, der Landkreis verteidigten dieses Brandschutzkonzept. Und ich möchte einmal aus dieser Verhandlung zitieren. Der „Nordkurier“ hat da sehr umfangreich und detailliert berichtet. Unternehmen und Behörden sagten damals, die Sensoren reagieren bereits bei einem plötzlichen Temperaturanstieg um sechs Grad. Ohne rasche Reaktion der Angestellten werden sofort Feueralarme ausgelöst. Die dauerhaft laufende maschinelle Entlüftungsanlage schaffe eine rauchfreie oder zumindest raucharme Zone, in der alle Tiere so lange überleben könnten, bis das Feuer gelöscht ist. Aufgrund der wenigen brennbaren Materialien in den Ställen sowie der fast auf den Quadratmeter genau zu steuernden Klima- und Wasserverdampfungsanlage könne gar kein großer Entstehungsbrand entstehen oder zustande kommen. Das muss man sich mal vorstellen: Das stand im Brandschutzkonzept von 2013 oder das hat die Behörde so mitgeteilt! Und wir wissen, 2020 ist die gesamte Anlage abgebrannt. 50.000 Tiere sind elendig verbrannt. Und da müssen wir uns natürlich hinterfragen, was nützt so ein Brandschutzkonzept, das überhaupt nicht funktioniert. Und das muss natürlich aufgearbeitet werden und das muss eben, die Kritik muss deutlich adressiert werden. Das darf nicht wieder passieren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Insofern freue ich mich, insofern freue ich mich oder wir halten es auch als AfD für geboten, dass dort was passiert, dass ein Brandschutzerlass beispielsweise in Arbeit ist. Wie gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass das schneller passiert. Aber es ist dringend notwendig. Wir als AfD meinen aber, dass es nicht ausreicht, das, was der Innenminister hier skizziert hat. Es geht nämlich darum, dass auf dieser Brandschutzanlage ja Photovoltaikanlagen sozusagen installiert waren. Und wer mit den Kameraden der Feuerwehr in Kontakt steht, der weiß, wie schwierig das ist, solche Anlagen zu löschen. Das stellt eine, eine Schwierigkeit dar für die Kameraden der Feuerwehr. Und daher meinen wir als AfD, dass es grundsätzlich infrage gestellt werden müsse, ob man tatsächlich auf Stallanlagen solche Photovoltaikanlagen errichtet, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil sie diesen Brand natürlich oder die Brandbekämpfung ganz klar behindern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das sind Reaktionen aus der Praxis, die sollten wir tatsächlich wahrnehmen und ernst nehmen, auch wenn wir natürlich eine energiepolitische Geisterfahrt hier gerade hinlegen und sagen, wir müssen jetzt unbedingt alles mit Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zubauen. Es ist ja mittlerweile schon so, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass fruchtbares Ackerland sozusagen jetzt, fruchtbares Ackerland mit Photovoltaikanlagen zugebaut werden soll. Da sind wir der Meinung, dass wir insbesondere auf Stallanlagen das hinterfragen müssen. (Zurufe von Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind nicht per se gegen Photovoltaikanlagen auf Dächern, liebe Kollegen, sondern wir müssen schauen, was sinnvoll ist und was wirtschaftlich zu machen ist. Unsere Position ist natürlich, eine andere Energiepolitik dort hinzulegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Noch mal zum Abschluss – mein Kollege Herr Schulze-Wiehenbrauk, der wurde ja auch schon gerade angekündigt, der wird noch mal was zu der Tierhaltung sagen –, noch mal zum Abschluss: Wir sind der Meinung, dass insbesondere die, ja, strukturschwachen Regionen unseres Landes nicht dafür herhalten sollten, zu sagen jetzt, dass mit ein paar Arbeitsplätzen geworben wird und gelockt wird. Wir müssen wirklich die Infrastruktur vor Ort auf dem Schirm haben und wir müssen die Leute vor Ort mitnehmen. Daher ist es wichtig, dort, wie gesagt, nicht generell gegen die Tierhaltung zu argumentieren, sondern die Argumente dort der Bürger aufzunehmen und eben den Gemeindevertretungen, den gewählten Volksvertretern mehr Mitspracherecht einzuräumen. Das ist jetzt getan, das ist jetzt gemacht worden. Das ist ein richtiger Schritt. Beim Brandschutz hätten wir uns indes natürlich noch ein bisschen mehr Aktivität gewünscht, weil nach zwei Jahren ist der Brandschutzerlass sozusagen immer noch in Arbeit. Der Minister sagte, dass er jetzt in die Anhörung geht. Im ersten Quartal liegt er, im ersten Halbjahr liegt der Entwurf vor, jetzt geht er in die Verbandsanhörung. Das wird sich alles noch ziehen, und darum sind wir der Meinung, dass es einfach zu lange gedauert hat. Insbesondere vor diesem Fanal, vor dieser Tragödie in Alt Tellin hätte man dort schneller reagieren müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, liebe Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde, vielleicht etwas breiter gefasst, steht ganz oben auf meiner Agenda. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit diesem Thema und es treibt mich um. Der 30. März 2021 ist der Tag der Brandkatastrophe in Alt Tellin. Für mich war das Gigantismus in Flammen. Jedem war klar, dass das technisch und personell unmöglich ist, alle Tiere zu evakuieren. Die Katastrophe muss Anlass sein, über Neues nachzudenken, über Obergrenzen für Ställe und auch Obergrenzen für den Standort. Die Infrastruktur der Gemeinden wird durch zu große Anlagen massiv beeinträchtigt. Stattdessen gilt es, Menschen, Tier, Umwelt in Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktion zu bringen. Über 50.000 Tiere sind qualvoll verbrannt, riesige Ställe zerstört, im Rauch vorhandene Stoffe gingen auf angrenzende Flächen nieder. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren wurden über Gebühr stark belastet. Ich kann mir gar nicht vorstellen, welchen Belastungen die Mitarbeiter ausgesetzt waren. Als Landwirt, als Bürgermeister von Siedenbrünzow in unmittelbarer Nachbarschaft des Brandortes und als Verfechter einer ökologisierten Landwirtschaft zerreißt es mich angesichts der Katastrophe. Die Bilder des Brandtages zeigen, Interessen der Menschen vor Ort, Interessen der Gemeinden, Interessen der Umwelt und Interessen der gehaltenen Tiere waren bestenfalls eine Randerscheinung. In Alt Tellin ging es um finanzielle Interessen einiger weniger. Um es ganz deutlich zu sagen, diese Schweineanlage hat nichts mit bäuerlicher Landwirtschaft zu tun! Vor allem treibt mich um, dass unsere jahrelangen Proteste und Mahnwachen – ich war teilweise dabei – ungehört blieben und man sehenden Auges in die Katastrophe steuerte. Es war keine Frage, ob, sondern nur eine Frage, wann etwas passiert. Es gelang nicht, Europas größte Schweineanlage zu verhindern. Von Anfang an wurde der mangelnde Brandschutz angemahnt. Es gelang nicht, den Betrieb der Anlage zu unterbinden, trotz Verstößen gegen Auflagen und eine nicht geordnete Entsorgung von Gülle und Abwässern. Und schließlich gelang es bis heute nicht, einen weitergehenden Umbau bei der Tierhaltung und beim Tierwohl zu erreichen. Kolleginnen und Kollegen, trotz der Tatsache, dass nach einem Gutachten ein technischer Defekt als Brandursache ausscheidet, trotz der Erkenntnis, dass keine fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung ermittelt werden konnte, bleibt der Fakt, eine industrielle Anlage dieser Größe ist nicht beherrschbar. Das gilt insbesondere für Brände und Tierrettung. Industrielle Tierhaltung ist ein überholtes Modell und mit Tierwohl, mit Klima- und Umweltschutz sowie den Interessen der Menschen in ländlichen Regionen nicht vereinbar. Die Mahnwachen gegen eine Wiedereinrichtung dieser Tierhaltung und Proteste gegen Massentierhaltung zeigen das eindrucksvoll. LINKE und SPD treten ein für eine regional verankerte Landwirtschaft mit hohen sozialen und ökologischen Standards, eingebunden in kooperative Lieferketten, mit regionaler Verarbeitung und Vermarktung. Deutlich mehr Tierwohl, wirksamer Brandschutz und Tierrettung gehören ebenso dazu wie ein wirtschaftliches Auskommen für die Betriebe. Es geht um einen komplexen Umbau der Nutztierhaltung, einen Umbruch für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Eines ist aber klar, eine Erhöhung der Standards gibt es nicht zum Nulltarif. Und diese Standards müssen auch für alle gelten. Für den Standort Alt Tellin mache ich deutlich, die Region ist sich einig: Die Gemeinde würde keinen Bebauungsplan für eine gewerbliche Tierhaltungsanlage aufstellen. Die gemeindlichen Zustimmungen der Nachbargemeinden im Falle eines Bauleitplanes oder eines Genehmigungsverfahrens würden versagt werden. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass wieder Tierhaltung am Standort entstehen könnte, auf die die Gemeinden und die Regierung keinen Einfluss hätte. Nach wie vor sind Tierhaltungsbereiche im Außenbereich privilegiert, wenn sie der Definition von Landwirtschaft und Baurecht entsprechen. Und da irrt Herr Schult. Was er gesagt hat, gilt nur für gewerbliche Tierhaltung. Für eine landwirtschaftliche Tierhaltung hat die Gemeinde so gut wie kein Mitspracherecht. Landwirtschaftliche Betriebe werden über den Viehbesatz beschrieben, sprich, dass man in der Lage sein muss, das Futter für die Tiere auf den Flächen des Betriebes zu erzeugen. Und diese Kannbestimmung, das Wort „kann“ impliziert, dass die Möglichkeit aufgrund der Flächengröße besteht. Wo diese Flächen liegen, spielt keine Rolle. Das eröffnet die Möglichkeit zur Umschiffung von Vorschriften. Kolleginnen und Kollegen, die Bündnisgrünen nahmen die Brandkatastrophe zum Anlass, um zu kritisieren, dass Tiere nach wie vor nicht sicher vor dem Feuertod sind. Und ja, diese Kritik teile ich. Aber diese Kritik richten die Bündnisgrünen hauptsächlich an die falsche Adresse. Der Ergebnisbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf aufgrund mehrerer Brandkatastrophen in großen Tierhaltungsanlagen erarbeitet hat, ist maßgeblich auf Initiative und unter Federführung von Minister Backhaus und seinem Ministerium zustande gekommen. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Im Fokus der Arbeitsgruppe stand Regelungsbedarf bei Tierschutz, bei der Brandvorbeugung und -bekämpfung sowie der Tierrettung. Der Endbericht liegt vor. Zuletzt im Januar dieses Jahres befasste sich die Agrarministerkonferenz mit der Thematik. Der Bericht zieht ein eindeutiges Fazit. Ich zitiere mit Ihrem Einverständnis: „Für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen sind rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, mit denen eine Grundlage zum vorbeugenden Brandschutz sowie die Voraussetzung für ein effizientes Vorgehen der Feuerwehren im Brandfall geschaffen werden kann.“ Zitatende. Die Handlungsempfehlungen betreffen sowohl Bundesrecht als auch Landesrecht. Bundessache und in Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministers sind Änderungen im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bundessache ist ebenso das Immissionsschutzrecht im Verantwortungsbereich von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck. Ab einer bestimmten Größe von Tierhaltungsanlagen müssen diese eine Baugenehmigung über ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht durchlaufen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind nicht auf Landesebene zu ändern. Vielmehr muss Druck weiterhin gemacht werden, dass die Genehmigungsgrundlagen für ein solches BImSch-Verfahren auf den Prüfstand kommen und aktualisiert werden. Denn entspricht ein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, besteht kein Ermessensspielraum. Die Behörde muss genehmigen. Das war damals die Krux und ermöglichte Europas größte Schweineanlage in Alt Tellin. Das Immissionsschutzrecht war und ist bis heute nicht darauf ausgerichtet, solch überdimensionierten Tierhaltungen einen Riegel vorzuschieben. Dass dringender Überarbeitungsbedarf besteht, zeigen die Fakten. Ganz unabhängig von der Brandursache kam es zu einer schnellen Brandausbreitung mit einer Ausdehnung auf die gesamte Anlage. Ich appelliere also an die Bündnisgrünen, die deutliche Kritik insbesondere an die Bundesebene zu richten. Aktuell wird am Umbau der Nutztierhaltung gearbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was kann das Land M-V selbst tun, um den Brandschutz zu verbessern? Es können untergesetzliche Regelung getroffen werden. Der für Bau zuständige Minister Pegel erläuterte gerade, dass eine Richtlinie vorgesehen ist, die Anforderungen an den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen vorschreibt, Ländersache, auch die Landesbauordnung. Auch da macht der Endbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Vorschläge. Das betrifft grundsätzlich die Einordnung der Gebäude großer Tierhaltungsanlagen in Gebäudeklasse 3. Das garantiert die Einhaltung der mit dieser Gebäudeklasse verbundenen Anforderungen. Das betrifft das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, das betrifft die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen und es betrifft die Anordnung von Brandmeldern. In Bezug auf Alt Tellin wurden fehlende Brandwände und deutlich zu große Brandabschnitte immer wieder kritisiert. Die Erfahrungen aus verheerenden Bränden müssen zwingend genutzt werden. So ermöglichen Rettungsgassen und ein ausreichender Abstand der Ställe der Feuerwehr einen ungehinderten Zugang und ein Umfahren. Verwendetes Material darf im Brandfall nicht schmelzen oder tropfen. Die Anordnung von Toren muss eine Evakuierung überhaupt ermöglichen. Das setzt allerdings voraus, dass die Tiere Freigang bekommen, um sich an einen Wechsel aus ihrem angestammten Stallbereich zu gewöhnen, was unter den jetzigen Bedingungen fast unmöglich ist. Studien zeigen, dass Tiere, die nur im Stall gehalten werden, auch bei Gefahr nicht rauslaufen oder gar wieder hineinlaufen in den sicheren Tod. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und gestatten Sie mir, im Namen des Präsidiums Ihnen noch mal zu gratulieren zur gestrigen Feuertaufe hier im Plenarsaal, an die Sie ja jetzt nahtlos anknüpfen werden mit mehreren Reden, die Sie hier noch halten werden. (Beifall Daniel Peters, CDU) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums Hagenow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, ob der Begriff „Feuertaufe“ nun so ganz passend war in dem Zusammenhang. (allgemeine Heiterkeit) Aber das ist natürlich eine Frage, die man stellen muss, die ich mir gestellt habe zumindest, ob die Auswahl des Themas von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist sicherlich ein wichtiges Thema, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) aber ob das für die Aktuelle Stunde passt, muss man sich überlegen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) derweil wir ja schon festgestellt haben, es hat sich ja in den letzten zwei Jahren an der Situation nicht viel geändert. Also aus meiner Sicht wären da durchaus andere Themen vielleicht passender gewesen. Heute ist der Windgipfel zum Beispiel von Robert Habeck. Auch andere Energiekrisen oder Errichtung von Energieterminals (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bis hin zur Flüchtlingskrise sind sicherlich auch Dinge, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die man sicherlich auch in der Aktuellen Stunde hätte dort stellen können. Das sind also auch Themen, die in diesem Bundesland insbesondere den Menschen bei uns auf den Nägeln brennen. Das ist natürlich aus der Sicht der Fraktion durchaus etwas anders, aber in unserem Land vergeht inzwischen kein Tag, wo die Menschen nicht also entweder gegen die Unterbringung von Flüchtlingen im Umfeld, gegen die Errichtung von Energieterminals vor Rügen (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder explodierende Energiekosten demonstrieren. Hier liegt nämlich die Verantwortung unter anderem bei Herrn Habeck, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Lemke und Frau Baerbock auf Bundesebene. Das ist klar auch ein Grund, warum diese Themen hier gelegentlich auch ein bisschen ausgespart werden, zumindest aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern könnte man vermuten, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerade im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundesministers gegen Landwirtschaft vielleicht sogar ein Eigentor schießen bei der Benennung dieses Themas hier, denn Herr Özdemir als zuständiger Landwirtschaftsminister hat in diesem Bereich wenig getan, um die Sicherheit in Stallanlagen zu erhöhen oder das Tierwohl an der Stelle auch zu verbessern. Ich nenne mal die Beispiele Tierkennzeichnungsverordnung oder jetzt im Rahmen der Agrarministerkonferenz der Landesminister die Einbeziehung von Puten zum Beispiel in die Tiernutzungsverordnung. Das wird also unter anderem dazu führen, dass Puten in Deutschland nicht mehr rentabel zu halten sind, genau wie Schweine. Das hat der Minister Dr. Till Backhaus zu Recht angesprochen. Inzwischen wird also für jeden Tierplatz, Schweineplatz im Bereich des Tierwohls, der hier abgebaut wird, ein Platz in Spanien aufgebaut. Das werden wir in der nächsten Woche, wir fahren mit dem Agrarausschuss nach Spanien, unter anderem dort auch wahrscheinlich leider sehen dürfen und müssen. Auch sind weitere Initiativen nicht gestartet worden, die zum Beispiel das unerlaubte Eindringen in Stallanlagen oder das Manipulieren von Belüftungsanlagen verhindern. Oftmals ist es ja so, dass das ein kleiner Weg ist vom Einbruch in den Stall bis zu weiteren Dingen. Wir haben also davon gehört eben auch, dass die Brandursache im Bereich Alt Tellin letzten Endes nicht 100-prozentig aufgeklärt werden konnte. Auszugehen ist zumindest davon, dass ein technischer Defekt wohl nicht die Ursache gewesen ist, sondern dass von fahrlässiger Brandstiftung auszugehen ist. Das ist natürlich ein Stück weit unbefriedigend, dass man das nicht ganz zu Ende erklären konnte, aber natürlich ist es so, dass die circa 50.000 – wahrscheinlich etwas mehr – Schweine, die dort verendet sind, jämmerlich zu Tode gekommen sind. Aber da muss ich auch noch mal oder darf an der Stelle auch noch mal die Ausführungen von Minister Dr. Backhaus wiederholen, es ist bis heute auch nicht nachzuvollziehen, was das in einer Art und Weise mit der Größe der Anlage zu tun hat. Das wird ja schnell in Zusammenhang gebracht. Insofern ist die Diskussion durchaus unterschiedlich und wird ja auch in der Gesellschaft unterschiedlich geführt. Es klang ja eben vorhin auch schon an, dass ja Fragen der Tierhaltung und des Fleischessens – das Thema hatten wir hier auch schon – in der Regel dazu führen, dass die Tierbestände rückläufig sind, stark rückläufig sind. Das betrifft also alle Tierarten letzten Endes, nicht nur Schweine und Geflügel, sondern auch Rinder, und zwar nicht nur bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in der ganzen Bundesrepublik. Das heißt, die Landwirtschaft an der Stelle ist in der Regel nicht mehr wettbewerbsfähig und hat auch die Kostenstruktur dann nicht mehr im Griff. Das führt also letzten Endes dazu, dass also die Tiere, die bei uns nicht mehr gehalten werden, woanders gehalten werden. Das haben wir in anderen Bereichen auch, wenn man so diese Käseglocke sich so ein bisschen über den Kopf stülpt und sagt, Mensch, hier ist alles schick. Das haben wir gesehen bei den Käfighühnern und den Käfigeiern, das haben wir jetzt gesehen beim Kükenschreddern, die Brütereien verlassen Deutschland, die Küken werden woanders geschreddert. Alles nicht schön, aber hier hat man sich ein schönes Gewissen erkauft, ein grünes Gewissen erkauft und steht also dann vor dem Problem, dass man auch in weiten Teilen Ernährungssicherheit auf diese Art und Weise nicht mehr darstellen kann, (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) weder im pflanzlichen Bereich noch im tierischen Bereich. Insofern muss man schon mit Augenmaß rangehen, was die Größe von Tierhaltungsanlagen anbelangt. Das ist sicherlich völlig richtig, dass da der Brandschutz weiter nach vorne getrieben werden muss. Es darf auch nicht so weit kommen, dass das ausgenutzt wird im Prinzip, um die Fragen der Tierhaltung grundsätzlich vielleicht infrage zu stellen an der Stelle. Das hat auch miteinander wenig zu tun. Wir haben uns also auch schon vor ein/zwei Jahren hier im Landtag oder mehrfach mit der Thematik befasst, insofern sind also viele Dinge, die also Genehmigungsfragen anbelangen, an sich dieselben geblieben. Die Anlage war ordnungsgemäß beantragt und auch genehmigt worden, sowohl durch das Ministerium als auch durch die zuständigen Landkreise seinerzeit. Das war damals noch Landkreis Demmin unter Siegfried Konieczny, danach Barbara Syrbe, und die Ursprungsgenehmigung kam von Herrn Methling im Jahr 2006. Also das ganze Ding ist schon sehr viel länger gelaufen. Es bestand aber auch, wenn man sich an alle Verfahren und alle Rechtsschritte hält, im Laufe des BImSch-Verfahrens auch kein Ermessen für die zuständigen Behörden. Das Ding ist dann zu genehmigen. Wenn man was anderes will, muss man andere Regularien schaffen. Da ist in den letzten zwei Jahren relativ wenig passiert. Allerdings ... (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorher auch nicht.) Vor dem auch nicht, ja. (Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings, das wurde auch schon angesprochen, hat meine Fraktion bereits im Jahr 2021 einen Entschließungsantrag mit in den Bundesrat eingebracht, der Bestandsobergrenzen für Tierhaltungsanlagen vorsah. Wir haben eben auch von Minister Pegel schon gehört, was also andere Länderminister in dem Bereich gemacht oder nicht getan haben, obwohl sie die Möglichkeit gehabt hätten, über den Bundesrat oder die Bundesregierung dann auch tätig zu werden. Dieser Antrag allerdings mit den Bestandsobergrenzen wurde in geänderter Fassung im Bundesrat verabschiedet und steht nach wie vor in der Verantwortung der Bundesregierung, dies auch umzusetzen. Da ist leider nicht viel passiert. Und wenn wir dann mal die Umsetzung der sogenannten Borchert-Kommission sehen, das war ja noch eine Kommission aus der vormaligen Bundesregierung, wo also ein Konzept von vielen Beteiligten aufgesetzt worden ist oder so abgemacht worden ist, dort die Finanzierung auch im Bereich Tierhaltung zu verbessern, also mit 4 Milliarden Euro im Jahr gerechnet worden ist, und unter Cem Özdemir jetzt 1 Milliarde für vier Jahre vorgesehen ist, das ist also von vornherein so kalkuliert worden, dass man mit diesem Budget ernsthafte Veränderungen in der Tierhaltung nicht vornehmen kann. Man könnte auch sagen in dem Zusammenhang, das wäre wohl nicht gewollt. Insofern ist eine Weiterentwicklung der Tierhaltung zwar erstrebenswert, dazu bekennen sich auch alle in Wirklichkeit, aber unterm Strich passiert nichts, weil man die Trauben so hoch hängt, dass sie eigentlich ziemlich sauer sind für jeden der Beteiligten und damit also kein Umbau in der Tierhaltung in der Bundesrepublik erfolgt, sondern eher ein Abbau der Tierhaltung in allen Tierbereichen. Insofern würde ich immer dafür plädieren, dass man sagt, also Brandschutz ist sicherlich ein Aspekt von Tierwohl, wie in anderen baulichen Bereichen auch, allerdings muss man das Ganze im Komplex sehen, da man sonst die Tierhaltung aus Deutschland insbesondere nicht nur unter Berücksichtigung der Wertschöpfungsketten, sondern auch unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und gerade auch unter Berücksichtigung des Tierwohls anders sehen muss, und alles, was wir ins Ausland verlagern, wie gesagt, die Käfighühner und die Käfigeier oder die Hühner insbesondere sind nach dem Verbot in Deutschland in Ungarn, Tschechien, Ostblock aufgestellt worden. Aktuell essen wir so viel Käfigeier, Nudeln und Backwaren und dergleichen mehr wie noch nie. Das Problem des Kükenschredderns habe ich auch angesprochen. Insofern muss man das Ding auch mal bis zum Ende denken, sonst macht es also wenig Sinn. Respice finem, sagt an der Stelle der Lateiner, und deswegen lassen Sie mich zum Abschluss sagen, Tierwohl und Tierschutz ist für meine Fraktion nicht teilbar. Wir wollen sowohl für Nutz- als auch für Haustiere ein artgerechtes Leben ermöglichen. Die Verknüpfung des Themas mit der Brandkatastrophe Alt Tellin wird, glaube ich, der Bedeutung des Themas in Gänze nicht gerecht. Da kann man auch sicherlich einiges übertreiben. Es geht ja in einigen Bereichen so weit, dass also keine Tierhaltung mehr existieren soll, dass auch Heimtierhaltung nicht mehr existieren soll. Ich will hier gar nicht so eine Organisation wie die PETA zitieren, eine sehr seltsame Organisation, es geht also so weit, dass also auch nicht mehr gejagt werden soll, nicht mehr geangelt werden soll und im Zoo kein Tier auftreten soll. Da muss sich jeder überlegen, ob man in dem Maße, wie man es jetzt fortschreibt, ob das sowohl aktuell als auch futurisch sinnvoll ist. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der verheerende Brand der Ferkelaufzuchtanlage in Alt Tellin jährt sich in wenigen Tagen zum zweiten Mal. Sicherlich war das der Grund, warum auch dieses Thema aufgesetzt wurde. 62.000 Tiere sind dieser Brandkatastrophe zum Opfer gefallen, nur ganz wenige Tiere konnten gerettet werden. 18 im Verbund angeordnete Einzelställe mit einer Länge von 90 Metern und Solaranlagen auf den Dächern sind in Flammen aufgegangen – ein Grauen für die Tiere, für die Einsatzkräfte, die kaum Chancen hatten, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei der Kompaktheit der Anlage effizient einzugreifen, und ein Grauen für die Anwohner und Anwohnerinnen in den umliegenden Orten. Die letztendlich wegen fahrlässiger Brandstiftung geführten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurden im Juni vorigen Jahres aus Mangel an Beweisen eingestellt. Herr Diener hatte eine, der Abgeordnete Thomas Diener hatte eine Kleine Anfrage gestellt, wurde auf Drucksache 8/705 ausführlich beantwortet. Hier wurde erläutert, dass der Brand durch das Gelangen einer Zündquelle an die in der Luftwäsche des dritten Hallenschiffs der Anlage vorhandenen Kunststoffmatten entstand und eine Fahrlässigkeit des Betreibers der Anlage aufgrund von Organisationsverschulden nicht nachweisbar war, da die Art der brandursächlichen Zündquelle, zum Beispiel eine Zigarettenkippe, nicht feststellbar war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wurde seitens der Politik unternommen, um eine solche Katastrophe in Zukunft zu verhindern? Es wurde hier schon vieles genannt und es ist darüber in der letzten Legislatur auch berichtet worden, in der 7. Legislaturperiode wohlgemerkt. Aber an dieser Stelle noch einmal die Fakten dazu: Aufgrund der aktuellen Brandvorfälle in großen Tierhaltungsanlagen berief die Agrarministerkonferenz am 11.06.2021 auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, also auf Antrag unseres Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Dr. Till Backhaus, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit folgendem Arbeitstitel ein: „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsbetrieben“, gemeinsam mit dem BMEL. Es bestand Konsens zwischen Bund und Ländern, dass in Tierhaltungen die Prävention von Bränden und der Schutz der Tiere im Fall von Bränden verbessert werden müssen und insbesondere die ermittelten Ursachen von Bränden in die Überlegungen zu einer wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung einfließen müssen. In der Folge wurde die Bauministerkonferenz gebeten – der Bauminister oder der Innenminister hat dazu gesprochen, Herr Pegel –, auf der Basis der Erkenntnisse zu aktuellen Brandereignissen die Bau- und Brandschutzvorgaben zu prüfen und zu überarbeiten. Am 23.08.2021 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Leitung M-Vs einberufen, am 27.10.2021 fand eine Expertenanhörung statt und am 22.02.2022 wurde der Ergebnisbericht übermittelt und abgestimmt. Unter Punkt 3.5 des Ergebnisberichtes werden Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit von Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung aufgezeigt. Unter anderem wird Folgendes gefordert – und das ist jetzt eine lose Reihenfolge, zusammengestellt hier, das ist sozusagen nicht in diesem Bericht unter 3.5 auch in dieser Reihenfolge vielleicht zu finden –: 1. die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ohne Zulassung von Abweichungen und Erleichterungen für Tierhaltungsbetriebe, 2. die grundsätzliche Einordnung der Gebäude großer Tierhaltungsanlagen in Gebäudeklasse 3, 3. die Einhaltung aller daran gebundenen Anforderungen der Landesbauordnung an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bausteinen – Frau Shepley hatte das schon genannt – und die Anordnung von Brandwänden. 4. Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von großen Tierhaltungsanlagen sollte nur bei Dächern, die erhöhten Brandschutz aufweisen, erfolgen können. Also das heißt, PV-Anlagen auf Dächern sind logischerweise nicht ausgeschlossen, das macht auch überhaupt keinen Sinn. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Objekt- und tierartbezogene Havariekonzepte (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) mit Angaben zur Tierrettung als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes sind zu erstellen. Und hier ist es auch wichtig zu wissen, dass die Feuerwehren vor Ort einbezogen werden, die Brandschutzkonzepte kennen, da die Tiere auch sehr unterschiedliches Verhalten im Brandfall an den Tag legen. Ich denke nur an Pferde. Also Pferde zu retten im Brandfall, kann lebensgefährlich werden, wenn man dort nicht genau weiß, wie man das machen könnte und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Also das heißt, auch die Verantwortlichen der Feuerwehren müssen in solche Konzepte eingebunden werden und müssen sie kennen. Die Anordnung … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Anordnung der Stallverbünde muss so erfolgen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, einerseits ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist und mit einer zentralen Versorgungstrasse zum Beispiel die Einzelställe aber mittels entsprechender Abstände durch Löschfahrzeuge gut zu erreichen sind. Also vielleicht hier noch einmal: Diese Anlage in Alt Tellin war ein Kompaktbau. Hier waren 18 Einzelställe von 90 Metern kompakt miteinander verbunden. Wenn wir hier über Frischlufteintrag in Tierhaltungsanlagen sprechen, wenn wir hier über diese neuen Haltungsformen sprechen, auch das, was die Borchert-Kommission erarbeitet hat, dann wäre es sinnvoller, diese 18 Ställe auch einzeln stehen zu lassen, um Feuerwehrzufahrten zwischen diesen Ställen zu ermöglichen, um Frischluftzufuhr in diese Ställe zu ermöglichen. Das heißt, ein heutiges Konzept könnte bei der gleichen Anzahl Tiere deutlich anders aussehen. Der Expertenbericht ist umfänglich und leider ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an dieser Stelle wenig hilfreich. Angeregt wurde auf Initiative der Fachkommission Bauaufsicht – Herr Minister Pegel hat es schon gesagt –, eine Musterrichtlinie für Tierhaltungsanlagen nach dem Vorbild der Musterindustriebaurichtlinie zu erarbeiten. Leider liegt diese meines Wissens nicht vor und 13 Bundesländer erarbeiten jetzt in ihren zuständigen Ministerien jeweils eigene Bau- und Brandschutzrichtlinien mit hohem personellen Aufwand. Also ich sage jetzt mal so: Föderalismus ist wirklich gut, aber es gibt Möglichkeiten, diesen personellen Aufwand und auch finanziellen Aufwand deutlich einzusparen, wenn man sich auf Bundesebene für eine solche Musterrichtlinie entschieden hätte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also ist unser Innenministerium dabei, eine solche Richtlinie zu erarbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir derzeit 138 BImSchgenehmigte Schweinehaltungsanlagen, davon 90 Mastschweineanlagen, 46 Sauenanlagen und 2 Ferkelaufzuchtanlagen. Es wurde hier schon gesagt, es ist ein Rückgang um 75 Prozent in der Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 25 Jahren zu verzeichnen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Laut Presse plant die landwirtschaftliche Ferkelzucht Deutschland als Betreiber der Anlage, die Schweinezuchtanlage Alt Tellin in kleinerer Form mit weniger Tieren und entsprechend der aktuellen Tierschutzbestimmungen wieder aufzubauen. Und da sind wir auch wieder an dem Punkt entsprechend geltender aktueller Tierschutzbestimmungen. Die Haltungsformen, mit denen wir gerne arbeiten würden, und das, was die Borchert-Kommission empfohlen hat, es gibt keine Umsetzung dazu. Also es ist auch sehr schwierig, jetzt aktuell zu reagieren und ein, ich sage mal, Genehmigungsverfahren nach geltenden Tierschutzbestimmungen durchzusetzen. Wie gesagt, es gelten dann die alten Tierschutzbestimmungen. An dieser Stelle noch meine Auffassung zur Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern: Der weitaus größte Teil der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verzehrt Fleisch und auch gerne Schweinefleisch. Wir haben verarbeitende Unternehmen in unserem Land, fünf große Unternehmen, die hervorragende Fleisch- und Wurstprodukte herstellen. Es muss darum gehen, die Tierhaltung in unserem Land bei unseren Landwirten zu halten und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir haben nichts gekonnt, wenn aufgrund fehlender oder schlechter Rahmenbedingungen unser Schweinefleisch künftig aus Spanien oder Südamerika kommt. Spanien und Brasilien steigern die Schweinefleischproduktion im Moment, Brasilien um vier bis fünf Prozent pro Jahr, in Spanien wächst das auf, was hier abgebaut wird. Die Tierbestände wachsen mit allen negativen Folgen für die Umwelt in diesen Ländern kontinuierlich auf. Und wer sich die Berichte aus Brasilien angeschaut hat, der wird sehen, dass auch der Atlantik mit diesen roten Algenmeeren aufgrund von Eintrag von Schweinegülle natürlich auch unter Schutz gestellt werden müsste. Also wie gesagt, ein Outsourcen der Probleme macht wenig Sinn. Auf diese Tiere und deren Haltung haben wir keinen Einfluss. Und es steht zu befürchten, dass dann das Fleisch aufgrund des günstigeren Preises von diesen Ländern unsere Supermärkte und Supermarktregale füllt. Lassen Sie uns gemeinsam an guten Rahmenbedingungen für unsere Landwirte und unsere Nutztiere arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das Thema Alt Tellin schon mehrfach hier in diesem Hause debattiert und die einzelnen Meinungen und Einstellungen der Fraktionen sind bekannt. Aber es schadet nicht, dieses Thema hier noch mal aufzusetzen. Es war eine Tragödie, und es ist ganz doll wichtig, dass wir aus dieser Tragödie einfach etwas mitnehmen und lernen. Und dennoch muss ich leider sagen, dass an dieser Stelle noch mal erläutert werden muss, was auch diese Tragödie für einen Schaden angerichtet hat am Image der Tierhaltung, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland. In der Anlage sind circa 50.000 Tiere umgekommen und jedes Tier war eins zu viel. Zur Brandursache hat Minister Pegel ausgeführt. Vielen Dank dafür! Da wurde noch so einiges klar, jedenfalls für mich. Und die Umwelt- und Tierschützer haben – und das ist auch einfach ihre Aufgabe, das ist ihre Rolle – sich erheblich für gesteigerte Anforderungen an den Brandschutz in Schweineställen ausgesprochen. Die Forderungen reichen hier von Nachrüstungen beziehungsweise höheren Ansprüchen an den Brandschutz in Bestandsställen, aber auch bei Neubauten, leider auch bis zu einem generellen Baustopp von Neuanlagen. Und das geht mir einen Ticken zu weit. Die einzelnen Maßnahmen diesbezüglich hat die Kollegin Shepley gut ausgeführt und auch die Kollegin Rahm-Präger. Und sicherlich kann man über viele Maßnahmen in dieser Richtung nachdenken und man muss auch handeln, aber ich warne an dieser Stelle wirklich vor dem Generalverdacht gegenüber allen Nutztierhaltern und Nutztierhalterinnen. Das muss hier auch mal gesagt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Tragödie ist kein Grund, um generell große Tierbestände als Schlächter zu verurteilen. Solange man die Prozesse und vor allem das Herdenmanagement im Griff hat, spielt die Bestandsgröße einfach keine Rolle. Wenn wir aber aus moralischen oder emotionalen Gründen keine so großen Bestände mehr errichtet haben wollen, dann müssen wir das auch einfach mal so sagen und eine klare Obergrenze formulieren. In Niedersachsen gibt es 7 Millionen Schweine in Mast- und Sauenställen. Im November 2021 wurden in ganz M-V noch 700.000 Schweine gehalten. Das war ein Verlust von 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, ohne den Brand wären es wahrscheinlich 10 Prozent weniger gewesen. Aber auch diese 10 Prozent Verlust innerhalb eines Jahres sind deutliche Trendentwicklungen, die wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Die deutschen Schweinehalter sehen zunehmend einfach keine Perspektive mehr für die weitere Haltung ihrer Tierbestände. Das wurde hier auch schon mehrmals gesagt. Und das ist eigentlich – nee, das ist nicht „eigentlich“, „eigentlich“ lasse ich hier mal weg –, das ist traurig. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands berichtet von deutlichen Trends in einer Umfrage unter ihren Mitgliedern. Und das ist wirklich mal interessant: In den nächsten zehn Jahren wollen 60 Prozent der Sauenhalter und 40 Prozent der Schweinemäster aussteigen. Einfach mal wirken lassen! Und vor allem kleinere Betriebe planen einen zeitnahen Ausstieg innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre. Die Tierzahlen schrumpfen und durch die hohe Zahl der aussteigenden Ferkelerzeuger und Schweinemäster werden voraussichtlich 25 bis 30 Prozent weniger Sauen und Mastschweine in den Betrieben gehalten werden. Und woran liegt das? Summe der Auflagen, fehlende Perspektiven, Planungssicherheit, die Rahmenbedingungen stimmen einfach nicht, sie sind einfach nicht gegeben, und – das muss ich hier auch leider sagen – der mangelnde politische Rückhalt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die Tierhalter wissen nicht mehr, wo die Reise hingehen soll. Die Auswirkungen auch von Corona, ASP, die gestiegenen Haltungsanforderungen, aber auch die Unklarheiten im Baurecht, da wurde es schon ausgeführt, die emissionsschutzrechtlichen Fragen und auch die Nitratrichtlinie der EU treffen viele Schweinehalter in den letzten drei Jahren tief ins Mark. Und das Bundeslandwirtschaftsministerium erreicht konsequent, was es vorgibt, gerade nicht zu wollen: Die kleineren Betriebe steigen aus. Übrig bleiben die, die durch den Effekt der Kostendegression profitieren wie in Alt Tellin. Gerade die kleinstrukturierte Tierhaltung ist in der Anpassungsfähigkeit an immer neue Erwartungen und Entwicklungen und Auflagen durch die Politik und auch durch die Gesellschaft sehr undynamisch. Der Umbau der Tierhaltung muss stattfinden, mich da nicht missverstehen, da sind wir uns auch prinzipiell alle einig. Gerade durch eine schnelle, zielgerichtete und umsetzbare Änderung des Baugesetzbuchs könnte man bei Stallneubauten nicht nur auf das gewünschte Tierwohl eingehen und es auch sicherstellen, sondern auch einen besseren Brandschutz voraussetzen. Aber dann, aber dann müssen wir den Schweinehaltern auch langfristige Perspektiven geben, und das fehlt einfach aktuell. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, so – da ist auch noch das nächste Problem –, so toll ein verschärftes Kupierverbot, das Bundesland mit Wirtschaftsministerium plant das ja auch gerade, klingen mag, so vorhersehbar ist auch der Effekt, der damit erzielt wird. Wenn in Deutschland geborene Ferkel keine kupierten Schwänze mehr haben, dann holt man sich eben Ferkel aus anderen EU-Ländern. Da überlegen die Mäster gar nicht lange. Und ich weiß nicht, wer schon mal in so einem Stall war, in dem Schweine keine kupierten Schwänze haben, der weiß, dass das mit Tierwohl wenig zu tun hat. Aber das leider passiert, wenn Menschen ohne Fachkenntnisse rein nach moralischen Wunschvorstellungen Realpolitik betreiben. (Enrico Schult, AfD: Na, das kennen wir ja zur Genüge, das Betreiben.) Die größeren Hebel für mehr Tierwohl in der Schweinehaltung wären die bereits genannte und überfällige Anpassung des Baugesetzbuches sowie die klare und langfristige Formulierung, wo es mit der Schweinehaltung hingehen soll. Trotz der stabil hohen Erzeugerpreise für Schweinefleisch bleibt die Schweinehaltung in einer nicht enden wollenden Abwärtsspirale. Und dem müssen wir gemeinsam entgegentreten. Gemeinsam! Wir müssen Kompromisse finden, und es muss eine Planung her für die schweinehaltenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schulze-Wiehenbrauk.

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Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD

Schönen guten Tag noch mal, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja nun schon sehr viel berichtet worden zu Alt Tellin in Sachen Brand und Ursachen und wie es in der Zukunft weitergehen soll. Deswegen wollte ich jetzt noch mal einen ganz anderen Punkt hier anführen. Nach meinem Dafürhalten hätte die Anlage Alt Tellin nie in Betrieb gehen dürfen. Sie hätte gar keine Betriebszulassung erhalten dürfen, da von vornherein eigentlich gesagt worden ist, dass Güllezwischenlager errichtet werden, und zwar in Abständen von fünf bis sechs Kilometern, jeweils einmal in Richtung Osten und Westen. Das ist nie umgesetzt worden. Das ist aber den Leuten vor Ort versprochen worden, und das war eigentlich die Bedingung, um überhaupt in Betrieb zu gehen. Das ist ein Fakt, der hier noch gar nicht betrachtet worden ist. Und mich wundert das eigentlich, dass das so dermaßen in Vergessenheit geraten ist. Für die Anwohner wäre das sehr wichtig gewesen, um das Transportaufkommen mindestens um die Hälfte abzusenken. Daberkow, ein Ort unmittelbar in der Nähe von Alt Tellin, also von dieser Alt Telliner Anlage, und die Alt Telliner selber sind natürlich auch betroffen, die denken ja inzwischen, die wohnen an der Autobahn, bei so viel Transportaufkommen, wie durch die Größe dieser Anlage zustande gekommen ist. Entweder hat man nicht gerechnet, nicht darüber nachgedacht, ich kann es bis heute nicht verstehen und bin der Meinung, das hätte unbedingt anders gelöst werden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, wenn man sich auf solche Leitungen und Zwischenlager und so weiter nicht einlassen will, dann muss man eben mehrere Standorte wählen. Das geht durchaus. Ab einer gewissen Größenordnung haben sie auch keinen Kosteneffekt mehr. Warum das denn so hochgradig konzentriert veranstaltet wurde, ist mir bis heute ein Rätsel. Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass da eine Obergrenze reingehört, und zwar, nicht unbedingt das Tier an sich … (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Bitte schön? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist nicht meine Aufgabe, die Größe am Ende festzulegen. Da würde ich auch mal mehr Fachleute dazu befragen wollen. Das müsste berechnet werden. Ich hätte jetzt auch gleich ausgeführt dazu. Die Obergrenze entscheidet sich daraus, wie viel Verkehrsaufkommen wir haben, wie sehr werden die Leute in der Gegend belastet mit dieser Anlage, durch diese Anlage. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Wenn Sie jetzt von einer Bundesstraße meinetwegen direkten Zugang haben zum Beispiel zu solch einer Anlage, dann ist der Verkehr zu vernachlässigen. Aber wenn Sie durch mehrere Ortschaften mit diesen zig Lkws am Tag fahren, dann ist das sehr wohl ein Entscheidungsgrund, ob man überhaupt in dieser Größe bauen kann. Und das kann man vorher genauestens berechnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So eine Anlage erzeugt viel Transport, sehr viel Transport. Sie dürfen nicht vergessen, jetzt wird ja die Gülle komplett gefahren, inzwischen natürlich auch über zig Kilometer, was ich nach wie vor auch nicht verstehen kann. Sie sprachen vorhin von Flächenbindung, Herr Minister. Gute Idee, gab es aber eigentlich auch schon. Der Punkt ist, die Fläche muss auch in der Nähe sein und nicht 50 Kilometer weg. Also da werden Eulen nach Athen getragen. Das ist absolut nicht verständlich. Und diese Flächenbindung muss im Vorab, bevor die Anlage überhaupt genehmigt wird, klar sein, vertraglich fest sein, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) das muss Grundvoraussetzung sein. Da können wir nicht im Nachgang dann sagen, ja, der Partner macht nicht mehr mit. Dann muss eine Vertragsstrafe drohen, dass man sich darauf verlassen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man kann nicht einfach ins Blaue hinein bauen, ohne die Konsequenzen, die das mit sich bringt, zu bedenken. Das hat auch viel Diskussionsstoff gegeben, damals die Alt Telliner Anlage dort hinzustellen. Da hat es massenhaft durch die Anwohner Proteste gegeben. Das ist alles ignoriert worden. Leider haben sie am Ende recht bekommen. Das hätte nicht so sein müssen. Es ist nicht notwendig, dass man die Tiere, die Tierproduktion dermaßen konzentriert. Und da kommen wir eigentlich noch zu einem ganz anderen Thema: Warum sind wir überhaupt in der Situation, dass solche Großanlagen vonnöten sind? Sicherlich, ich bin absolut nicht gegen die industrielle Tierhaltung, es wird sich auch bald nicht mehr so viel anders gestalten lassen bei Arbeitskräftemangel und Kostendruck. Aber man muss sich da, sage ich mal, eingrenzen und nicht einfach immer weiter, immer schneller, immer höher. Das funktioniert am Ende nicht. Ich habe selber jahrelang Tiere gehalten, da gibt es Grenzen, und die sollten auch unbedingt beachtet werden, auch zum Tierwohl. Und die Ursache dessen ist eigentlich, sind die Dumpingpreise, also die Produkte, die aus dem Ausland hier reindrücken, mit Dumpingpreisen kommen. Das soll ja der deutsche Landwirt unterlaufen. Das kann er nicht. Das kann er nicht schaffen, wenn wir hier Auflagen haben, die zehnmal so hoch sind wie bei den zum Beispiel südamerikanischen landwirtschaftlichen Verhältnissen, wo permanenter Raubbau an der Natur betrieben wird. Das ist hier auch bewusst. Ich habe da auch schon mehrfach was dazu gesagt, dass wir da ein völlig falsches Verständnis haben. Hier wurde auch schon gesagt, Probleme werden ausgelagert, man muss das hier in den Griff kriegen. Und wie, stellt man sich jetzt vor, kann man die Subventionspolitik verändern? Wie kriegt man das hin, dass der deutsche Landwirt wieder konkurrenzfähig ist? Man schaut sich einfach mal die Autoproduktion an. Wie haben deutsche Autobauer es geschafft oder wie hat man überhaupt auf dem deutschen Automarkt geschafft, dass nicht so viele asiatische Fahrzeuge hier Fuß fassen, aus China oder, ich sag mal, aus anderen Billigländern? Wie konnte das funktionieren? Indem man einfach auf Qualität gesetzt hat. Man hat solche hohen Qualitätsanforderungen hier verlangt, Fahrzeuge haben hier gar keine Zulassung gefunden und konnten demzufolge auch nicht importiert werden. Einzelfälle, davon wollen wir mal absehen. Und so können wir das in der Landwirtschaft auch machen. Man kann von vornherein sagen, unter den Bedingungen, wie das Produkt dort produziert worden ist, kriegt das bei uns keine Zulassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, das kann man so machen. Das ist ein bisschen aufwendig, das verstehe ich schon, das kostet ein bisschen Kraft, aber am Ende werden wir damit einen großen Erfolg haben. Und dann, wenn die Konkurrenz sozusagen auf Grundlage dessen, dass sie die Produktion nicht so, sage ich mal, hinbekommen, so optimal, wie wir das hier können, dann ist der Landwirt auch wieder konkurrenzfähig, dann werden sie auch natürlich hier wieder im Spiel sein, und nicht, dass hier eben immer, sage ich mal, dass die Tierbestände schrumpfen, die Tierproduktion hier schrumpft. Das ist natürlich ein Ergebnis durch den ständigen Konkurrenzdruck aus dem Ausland und die ständig steigenden Auflagen, die hier immer wieder neu erdacht werden. Für die Zukunft wäre das eine Möglichkeit, dass man auf Qualität setzt, die hier importiert werden soll. Das kann man durchaus machen. Und damit wäre ein großes Problem gelöst. Die deutschen Landwirte würden es danken, und somit ist es das, was ich eigentlich, ja, dazu noch mal bringen wollte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch mal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht mehr so furchtbar viel Zeit. Deswegen erlauben Sie mir ein paar schnelle Bemerkungen zum Abschluss dieser Debatte. Ich danke Ihnen allen für Ihre Beiträge. Ich möchte nur noch mal auf ein paar Punkte hinweisen. Es ist nun mal so, dass wir hier in M-V die größte Brandkatastrophe in einem Megastall hatten. Und ich finde, da kann man sich hier einfach nicht hinstellen und auf die fehlende Unterstützung vom Bund und von den anderen Bundesländern abstellen, denn wenn man die Möglichkeit hat voranzugehen, weil man eben eine größere Erfahrung in diesem Bereich hat, dann muss man ins Handeln kommen. Und dann, verehrter Minister Backhaus, dann ist es einfach nicht ausreichend, dass zwei Jahre, zwei Jahre nach dieser Brandkatastrophe Sie in Ihrem Ministerium noch nicht mal mit den Ressortabstimmungen für den Brandschutzerlass durch sind. Das reicht nicht, Sie hatten zwei Jahre dafür Zeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Ja, wer es jetzt war, ist für die Landesregierung nicht gut genug. Es tut mir leid! Und jetzt gucke ich schon zu Herrn Pegel. Also die Aussage, dass das Brandschutzkonzept in Alt Tellin nicht das Problem war und dass das …

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Birgit Hesse

Frau Shepley, ich würde Sie bitten, zum Plenum zu reden und nicht zu den Ministern. Danke!

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Anne Shepley GRÜNE

Das kann ich auch machen, ja, ist okay. Dass das Brandschutzkonzept nicht ausreichend war, das ist ja wohl völlig klar. Dass Sie sich hier hinstellen und sagen, dass das Brandschutzkonzept nicht versagt hat, das verstehe ich nicht. Wir haben einen Brand gehabt, der innerhalb von wenigen Minuten, Stunden die Gebäude abgebrannt hat, die Tiere konnten aufgrund mangelnder Fluchtwege nicht gerettet werden. Und wir haben hier Minister, die sich hinstellen und sagen, also am Brandschutzkonzept hat das nicht gelegen. Tut mir leid, das kann ich so nicht akzeptieren! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist, die Genehmigungsbehörden in diesem Land, die haben die Möglichkeit, Brandschutzkonzepte zu fordern, die strenger sind. Doch das tun Sie nicht. Und ja, es müssen alle Ebenen zusammenarbeiten. Hier noch der Vollständigkeit halber: Der Bundesminister Herr Özdemir, der im Übrigen erst seit anderthalb Jahren im Amt ist und nicht wie einige andere Fraktionen hier seit Jahrzehnten irgendwie am Schalter sitzt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) der hat schon begonnen mit den Arbeiten an einem strengeren Tierschutz- und Nutztierhaltungsverordnungsgesetz. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Und das müssen Sie hier auch mal anerkennen. Sie können sich hinstellen und sagen, der Bund macht es nicht, aber M-V hat eine Verantwortung, und wir wollen auch zwei Jahre nach Alt Tellin noch, dass sie eingehalten wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 8/1489, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung, Drucksache 8/1961. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1980 vor. Weiterhin liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1981 vor. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1489 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Kindertagesförderung (7. Ausschuss) – Drucksache 8/1961 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/1980 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1981 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Butzki. (Torsten Renz, CDU: Frau Präsidentin, und die Entschließung?)

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst einmal möchte ich im Namen des Bildungsausschusses unserer Bildungsministerin recht herzlich zum Geburtstag gratulieren und alles Gute wünschen und immer ein glückliches Händchen bei den vielen wichtigen Entscheidungen, die wir im Bildungsbereich haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auf Drucksache 8/1961 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ mit meinem schriftlichen Bericht vor. Wir haben den Gesetzentwurf insgesamt in vier Sitzungen, darunter in einer öffentlichen Anhörung am 12. Januar 2023, sehr ausführlich beraten. An der öffentlichen Anhörung haben acht Anzuhörende persönlich teilgenommen, weitere zwei haben uns ihre schriftlichen Stellungnahmen zugesandt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Der Ausschuss hat sich gründlich mit den Stellungnahmen und den Aussagen in der Anhörung auseinandergesetzt und den Gesetzentwurf zudem mehrfach mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung beraten. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass die Personen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden, die sogenannten „ENZ-Auszubildenden“, am Beginn des Ausbildungsjahres 2023/24 im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Hierdurch sollen die Anzahl der ENZ-Auszubildenden erhöht und die Personal- und Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Diese mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Nichtanrechnung haben nicht nur alle Anzuhörenden, sondern auch alle Fraktionen begrüßt. Die Anzuhörenden sind zudem davon ausgegangen, dass durch die geplante Nichtanrechnung eine Steigerung der Ausbildungszahlen erreicht wird sowie dass dadurch mehr helfende Hände in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen werden. Uneinigkeit bestand hingegen hinsichtlich der Bewertung der Neuregelung sowie hinsichtlich der Nichteinbeziehung des dritten Ausbildungsjahres in den Gesetzentwurf. Insbesondere letzteres Thema hat sowohl in der Anhörung als auch in der übrigen Ausschussberatung einen großen Raum eingenommen und ist Inhalt des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem mit der Begründung, eine weitere Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher zu erreichen. Dieser Antrag wurde mit der Ausschussmehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Anrechnung auf den Stellenanteil einer Fachkraft im dritten Ausbildungsjahr mit 50 Prozent bestehen bleibt, unter anderem, weil Auszubildende im letzten Jahr nach der ENZ-Ausbildungsverordnung eigenverantwortlich in Gruppen arbeiten und selbstständig Angebote durchführen. Hierauf sowie darauf, dass der Praxisanteil im dritten Ausbildungsjahr über 50 Prozent beträgt, hat das Bildungsministerium im Rahmen der Beratung mehrfach hingewiesen. Die Einzelheiten der Diskussionen können Sie meinem schriftlichen Bericht entnehmen. Außerdem hat die Fraktion der CDU einen Änderungsantrag gestellt, mit dem das Fachkraft-Kind-Verhältnis im Hort im Jahre 2024 auf 21 und im Jahre 2025 auf 20 herabgesetzt werden soll. Diesen Antrag hat der Bildungsausschuss ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Zudem haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE eine Entschließung beantragt zur Bedeutung des Prüfrechts des Paragrafen 33 Kindertagesförderungsgesetz sowie zu dem damit im Zusammenhang stehenden gemeinsamen Gutachtenauftrag von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zur Ermittlung weiterer Verbesserungsmöglichkeiten des Finanzierungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Neuregelung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020. Diesem Entschließungsantrag hat der Ausschuss bei Nichtteilnahme an der Abstimmung seitens der Fraktion der CDU einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE, bei Enthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zugestimmt. Meine Damen und Herren, die vorgeschlagene Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes kostet das Land viel Geld, nämlich von 2023 bis 25, insgesamt 15 Millionen Euro. Und wenn man das Jahr 2026 hinzunimmt, sind es sogar 25 Millionen Euro. Auch das zeigt, dass wir etwas unternehmen, damit sich die Situation der Kindertagesstätten verbessert. Zudem stellt die Novellierung Teil eines Gesamtpakets geplanter Verbesserungen dar. Im Ergebnis der ausführlichen Ausschussberatungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der AfD, bei Enthaltung seitens der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, den Gesetzentwurf mit einer redaktionellen Änderung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine Damen und Herren, nun möchte ich Sie im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen sowie der Entschließung zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Morgens um 07:30 Uhr: Zeit zum Frühstücken in der Krippengruppe der Kita „De Lütten Plappersnuten“, Obst, Joghurt, Marmeladen- oder Leberwurststulle, Milch oder Wasser, alles zuvor liebevoll von der Küchenfee vorbereitet – mein erster Praktikumstag. Pepe weint, Diana wollte partout auf den Arm und Mila leckte mit sichtlichem Vergnügen die Marmelade vom Brot. Ja, eigentlich brauchen wir mehr als vier Hände für diese zehn ganz Kleinen von den „Seebärchen“. Eine Alltagshelferin oder eine Assistenzkraft wäre nicht schlecht, wenn du wieder weg bist, sagte eine der beiden fürsorglichen Erzieherinnen mit Nerven wie Drahtseile. Ja, ich weiß, ich weiß, wir brauchen weitere Erzieherinnen und Erzieher. Wir müssen die Fachkraft-Kind-Relation senken, und zwar ohne auf das Fachkräftegebot zu verzichten. Und genau diese Qualitätsverbesserungen führt die rot-rote Landesregierung ein, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) so, wie auch die vorherigen Landesregierungen immer die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesförderung im Blick hatten und eben auch schrittweise die Fachkraft-Kind-Relation von 1 : 18 im Jahr 2010 auf gegenwärtig 1 : 15 und in dieser Legislaturperiode auf 1 : 14 zu senken. Und auch die mit dieser Gesetzesnovelle eingeführte Nichtanrechnung der ersten beiden Ausbildungsjahre auf den Fachkräfteschlüssel ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Qualität. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Allein dafür wenden wir bis zum Jahr 2026 25 Millionen Euro auf. Diese Nichtanrechnung ist ein Teil von den Qualitätsverbesserungen der vergangenen 16 Monate in dieser Legislaturperiode, genau wie die Wiedereinführung, Verstetigung und Qualifizierung der Alltagshilfen. Das sind weitere 8,6 Millionen Euro. Und darüber hinaus haben wir den beitragsfreien Ferienhort eingeführt, um die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu verbessern und Eltern von den Kosten für eine zusätzliche Betreuung zu entlasten und den Landeshaushalt mit weiteren 28 Millionen Euro zu belasten. Wir haben die Ausbildungsgänge flexibilisiert und ermöglichen den Azubis, nach ihrer zweijährigen Ausbildung zum Sozialassistenten einen Wechsel in eine berufsbegleitende, vergütete Ausbildung. Die verbindliche Bildungskonzeption für die 0 bis 10-Jährigen wurde erweitert und fortgeschrieben. Wir haben den landeseigenen Weg zum Erhalt unserer Sprach-Kitas bereitet, weil sich die grüne Bundesfamilienministerin trotz großer Zusagen schlicht aus der Verantwortung entzogen hat. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das sind weitere 5 Millionen Euro pro Jahr, die weder eingeplant waren noch so ganz einfach nebenbei irgendwo hergeholt werden können. Das sind zusätzliche 5 Millionen Euro, die an anderer Stelle nicht mehr verwendet werden können. Die Ausgaben für die Kindertagesförderung lagen im Jahr 2020 bei 683 Millionen Euro und im vergangenen Jahr bei 797 Millionen Euro – eine Steigerung um 114 Millionen Euro innerhalb von zwei Jahren. Und mit den von mir genannten Verbesserungen werden wir in diesem Jahr die 800-Millionen-Euro-Marke weit überschreiten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist eine Kraftanstrengung, das ist eine gigantische Leistung der kommunalen Familie und des Landes. Ich danke den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern so- wie den Landräten dafür, dass sie genau einen Schwerpunkt ihrer vielen Aufgaben in die Kindertagesförderung gelegt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mehr als 800 Millionen Euro pro Jahr, das sind über 2 Millionen Euro, die täglich, die täglich in die Bildung, Förderung und Betreuung unserer Kleinsten investiert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt auf der Hand, dass einige an dieser Stelle nochmals über die Sinnhaftigkeit der Beitragsfreiheit in der Kindertagesförderung diskutieren werden und die Frage aufwerfen, ob das Geld nicht hätte noch stärker vermeintlich in die Qualität fließen können. Aber das ist eine Frage, die sich gar nicht stellt, denn die Beitragsfreiheit ist aus meiner Sicht eine ganz, ganz beachtliche Qualitätsoffensive, die damals die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn Beitragsfreiheit ist Chancengerechtigkeit, ist gute Bildung von Anfang an, ist Betreuung und Förderung für alle Kinder gleichermaßen, unabhängig ihrer familiären Situation. Beitragsfreiheit in einem Land mit einer hohen Armutsquote bedeutet gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder, denn sie ist ein Weg aus der Armut. Beitragsfreiheit im Land mit niedrigen Löhnen in vielen Bereichen bedeutet eine enorme Entlastung für Eltern und für Erziehungsberechtigte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Beitragsfreiheit heißt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Eltern mit 16.000 Euro pro Kind von der Krippe bis zum Hort entlastet werden. 16.000 Euro Entlastung für ein Kind! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der dritten Novelle, über die Sie heute entscheiden, kommt nun eine weitere wichtige Qualitätsverbesserung zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher, zur verbesserten Förderung der Kinder in unseren Kitas. Sie ist dringend notwendig und auch geboten. Infolge dieser Neuerung können circa 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden. Das sind mehr als 10.000 Stunden zusätzliche Betreuung, Bildung und Förderung pro Woche. Aber auch der Wunsch der Nichtanrechnung des dritten Ausbildungsjahres wird von vielen Anzuhörenden geäußert. Das dritte Ausbildungsjahr wird aber weiterhin mit 50 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet, denn im Gegensatz zu den ersten beiden Ausbildungsjahren arbeiten die künftigen Erzieherinnen und Erzieher im dritten Jahr über 60 Prozent ihrer Ausbildung in den Einrichtungen, machen eigenständige Angebote und betreuen Gruppen ebenfalls schon alleine. Den Wunsch nach mehr kann ich verstehen, aber nicht alles, was wir verstehen können, können wir auch tatsächlich sofort umsetzen. Frau Shepley sagte einmal richtig, der Haushalt ist kein Fass ohne Boden. Wie wahr! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, in der öffentlichen Anhörung zu dieser Novelle äußerte sich Frau Shepley von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ihre Sicht zur Situation in den Kindertagesstätten unseres Landes. Zur besseren Einordnung und zum besseren Verständnis zitiere ich eine ausführliche Passage, um nicht durch Auslassungen Lücken entstehen zu lassen. (Marc Reinhardt, CDU: Unbedingt!) Ich zitiere: „Ich möchte trotzdem für die Bündnisgrüne-Fraktion festhalten, dass wir natürlich auch die Frage der Nichtanrechnung fürs erste und zweite Lehrjahr, so wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, befürworten. Da sind wir uns, glaube ich, hier auch alle einig, und insofern hätten wir eigentlich auch nach Herrn Renz‘s Einführung irgendwie sagen können: Super, sind wir uns einig, können wir so beschließen. Toll, haben wir fein gemacht. Ich möchte aber auch noch mal darauf hinweisen, und kann mich da ja auch bei vielen von Ihnen anschließen, dass auch wir uns gefragt haben, warum kann man das dritte Lehrjahr nicht einfach auch mit reinnehmen? Ich stelle mir das tatsächlich auch in der konkreten Umsetzung, ohne da jetzt drin zu stecken selber, ziemlich schwierig vor – dann hat man für die einen wieder das und für die nächsten wieder das. Ja, ich würde mir wünschen, wir könnten das mit aufnehmen! Und wir dürfen natürlich nicht vergessen, dass das allergrößte Thema das ist, natürlich, wie können wir weiterhin sozusagen Nachwuchskräfte begeistern für den Beruf der Erzieherin, des Erziehers? Und da ist der Punkt, und der ist heute hier sehr oft gefallen, natürlich – wie können wir den Beruf wieder attraktiver machen?“ (Marc Reinhardt, CDU: Ist heute der Vorlesetag?) „Und den machen wir nur attraktiver, indem wir die Bedingungen in den Kitas verbessern für die engagierten Leute, die das tagtäglich … die sich um unsere Kinder kümmern. Und mit kümmern ist natürlich nicht gemeint, dass sie in einem Raum sind, betreut werden, was zu Essen kriegen, und dass sich am Ende des Tages niemand verletzt hat. Sondern es ist damit gemeint, dass unsere Fachkräfte auch pädagogisch ihre Arbeit ausführen können, und wieder zu einer Art Gestaltung kommen können, die im Moment einfach, würde ich sagen, im Großteil der Kitas leider nicht möglich ist.“ Ende des Zitats. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, so weit Frau Shepley. Ich komme zur Realität. Ich möchte Ihnen einen realistischen Blick geben in die Kindertagesförderung, wie dort gestaltet, gefördert, gebildet und betreut wird. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich zitiere Auszüge aus dem Leitfaden über die Rahmenbedingungen, inhaltliche Ausgestaltung und das Miteinander in der Kindertagesstätte „De Lütten Plappersnuten“ zum Tagesablauf: (Zuruf von Julian Barlen, SPD) „Gemütliches Frühstück in angenehmer Atmosphäre → bietet uns einen gesunden Start in einen erlebnisreichen Tag. … Taulaufen/Wassertreten/Kneippanwendungen … Freispiel … Forschen am Bach/Pflegen und Ernten der von uns angepflanzten Obst- und Gemüsesorten im Naturgarten oder Gewächshaus“, musikalische Früherziehung, kreatives Spiel, „Kinderyoga“. Und darüber hinaus wird tagtäglich an der Umsetzung der Bildungskonzeption gearbeitet, ob es die alltagsintegrierte Sprachbildung ist, ob es die Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsprozesse sind, ob es die Anwendung von DESK als Frühwarnsystem zu erkennen, erste Anzeichen für mögliche Defizite, ist oder die gezielte individuelle Förderung. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und über all die pädagogische, gestalterische, erzieherische Arbeit hinaus wird zweimal im Jahr für jedes Kind, für jedes Kind eine Bildungs- und Lerngeschichte durch die Erzieherin beziehungsweise den Erzieher verfasst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aus einer möchte ich zitieren, damit wir alle wissen, dass Kindergärten und Kindertagespflegeeinrichtungen pädagogische Einrichtungen sind, in denen mit so viel Engagement und Empathie eine ganz, ganz bedeutende pädagogische Arbeit geleistet wird: „Lieber Franz, heute konnte ich Dich dabei beobachten, wie Du einen hohen Turm bauen wolltest. Du hast Dir die Schublade mit unseren Bausteinen dafür herausgenommen und gleich losgelegt. Ich konnte sehen, wie Du überlegt und ausprobiert hast, wie die Bausteine am besten aufeinander stehen bleiben. Du hast sehr konzentriert gebaut … Dein Turm wuchs und wuchs, doch leider geriet er nach einer Weile … in Schieflage und Du hast versucht herauszufinden, warum.“ (Zuruf von Thore Stein, AfD) „Du hast entdeckt, dass nicht alle Steine exakt gleich groß sind.“ (Thore Stein, AfD: Wow!) „Leider ist der Turm dann nach einiger Zeit auch eingestürzt. Doch das war für Dich“ überhaupt „kein Grund zum Aufgeben, schließlich wolltest Du einen ganz hohen Turm. Also fingst Du nochmal von vorne an und ich konnte sehen, dass Du sehr konzentriert beim Aufeinanderstellen der Steine warst und auch immer wieder geprüft hast, ob die Steine von der Größe her in Ordnung waren. Schließlich war der Turm so hoch, dass Deine Augen vor Freude und Stolz leuchteten.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) „Auch ich war sehr erstaunt und erfreut, wie hoch unser Turm geworden ist. Du hast festgestellt, dass er nun doch sehr wackelig steht. Du hast mich angeschaut und angedeutet, dass Du ihn“ gern „umwerfen möchtest. Ich habe Dir gesagt, dass Du … auf dich aufpassen musst. Nachdem wir den Turm noch fotografiert haben, hast Du ihn mit viel Freude umgestoßen. Dein Ziel war erreicht! Es war ein schönes Erlebnis und ich denke, dass Du in der nächsten Zeit noch viele Bauwerke mit Begeisterung bauen und Lösungen für Probleme finden wirst. Liebe Grüße, Dein Ronny.“ (Zuruf von Thore Stein, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist pädagogische Arbeit. Das sind Beobachtung, Abstraktion, Wertschätzung. Das ist die Entwicklung der kindlichen Fehlerkultur. Das ist Reflexion, das ist Bildung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und diese Kita ist nicht irgendwo auf dem Mond, sondern in Nordwestmecklenburg (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und nur ein Beispiel für die hervorragende Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher im ganzen Land, und dafür danke ich Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Danke für Ihre fantastische, umsichtige, aufopferungsvolle und so liebevolle pädagogische Tätigkeit! Danke für Ihre beeindruckende Fürsorge für unsere ganz Kleinen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult. (Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ich werde meine Rede etwas kürzer halten. Ich werde nichts von Türmen erzählen, ich werde mich aufs Wesentliche konzentrieren. Und ich werde auch nicht Frau Shepley zitieren aus dem Bildungsausschuss, denn wir wollen ja tatsächlich über diesen Gesetzentwurf heute sprechen, und da habe ich in der Ersten Lesung ja schon quasi darauf hingewiesen, wo die Belange der AfD sind oder wo wir als AfD uns natürlich Gedanken machen, und das ist in der Tat in der Finanzierung. Frau Oldenburg sagte es, was wir alles machen als Land: 2020 Land und Kommunen 683.000., 739 auf 797 Millionen im Jahr 2022. Und ja, dieser Gesetzentwurf kostet das Land 15 Millionen Euro, wenn man das bis zum Jahr 2026 sich anschaut sogar 25 Millionen Euro, und das ist sehr viel Geld. Und, Frau Oldenburg, danken Sie nicht nur den Bürgermeistern, sondern danken Sie den Steuerzahlern da draußen, die sozusagen dieses Geld aufwenden müssen, das wir hier generös verteilen! Um es vorwegzunehmen: Wir als AfD werden diesen Gesetzentwurf, das hat der Herr Butzki auch in seinen Ausführungen schon anklingen lassen, wir haben diesen Gesetzentwurf unterstützt, wir haben dem zugestimmt, gleichwohl haben wir hier und da oder ich insbesondere einige Bauchschmerzen. Denn die Expertenanhörung ergab, dass tatsächlich die Notwendigkeit gegeben ist, dass die Träger sich das wünschen, auch die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich dahin gehend, aber in der Expertenanhörung wurde auch geäußert, dass es tatsächlich oder ob es überhaupt möglich ist, so viele geeignete Erzieher, so viele geeignete Jugendliche zu finden, denn die Experten sagten, dass den Schülern, den Jugendlichen oftmals die persönliche Reife fehlt, um diese Ausbildung durchzustehen oder eben auch das Wissen quasi, das man mitbringt von der Schule. Das sollte uns zu denken geben, das sind Warnsignale. Und wir als AfD haben da ja schon einige Anträge gebracht, insbesondere die Regionalschulen zu stärken, Qualitätsverbesserung quasi auch in den Schulen. Aber das wurde in dieser Anhörung noch einmal deutlich, dass es da tatsächlich Bedenken gibt. Und da stelle ich jetzt auch infrage, dass wir wirklich eine Zunahme von Ausbildungsplätzen zu verzeichnen haben und dass es nicht lediglich Mitnahmeeffekte der Träger sind, denn – ich sagte es bereits – es ist viel, viel Geld, was wir hier aufwenden. Das müssen wir abwarten. Aber das ist ein Punkt, den wir nicht außen vor lassen dürfen. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass natürlich die Fachkraft-Kind-Relation schlecht ist in Mecklenburg-Vorpommern. Frau Oldenburg führte das aus. In anderen Bundesländern haben wir eine bessere Fachkraft-Kind-Relation. Und es ist so, dass auch viele Erzieher dann nach der Ausbildung das Bundesland verlassen. So jedenfalls äußerten es die Experten und sie wünschten sich dort eine bessere Fachkraft-Kind-Relation. Die CDU hat diesbezüglich einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist in der Tat aber sehr dürftig, weil keinerlei Aussagen getroffen sind, wie soll das finanziert werden. Da ist nur von einer Änderung der Fachkraft-Kind-Relation die Rede. Herr Renz, dann bitte ich Sie, in den Haushaltsverhandlungen noch einmal klar zu sagen, wo wollen Sie das Geld hernehmen, weil sich hier einfach hinzustellen und zu sagen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wir wollen jetzt mehr Fachkräfte, das würde das Land 9 Millionen Euro mehr kosten, wir bräuchten 170 zusätzliche Erzieher, und das ist etwas dürftig für eine Partei, die schon mal in Regierungsverantwortung war. Da sind Sie wahrscheinlich aus der Vergangenheit doch anderes gewohnt. Dann möchte ich kurz noch einmal den Änderungsantrag der GRÜNEN aufführen. Die GRÜNEN fordern ja, dass das dritte Ausbildungsjahr jetzt auch vergütet werden möge durch das Land. Das würde aber wieder zu 4 Millionen Euro Mehrkosten führen. Und auch die Anhörung bei den Trägern ergab, dass natürlich diese Azubis im dritten Lehrjahr schon in den Kitas eingesetzt werden können. Das heißt, sie sind mehr als die Hälfte der Zeit in den Kitas tätig. Sie können da schon Arbeitsleistung bringen, sie können sich dort schon einbringen. Und insofern halten wir es auch nicht für geboten, das dritte Ausbildungsjahr jetzt auch noch zu vergüten, weil wir natürlich auch immer die anderen Ausbildungsbetriebe im Land auf dem Schirm haben müssen. Die haben nicht diese Vorteile, dass das Land quasi die Ausbildungsvergütung übernimmt. Und das würde nach unserer Auffassung, nach Auffassung der AfD auch zu weit führen. Die Finanzplanung der Landesregierung sieht für das Jahr 2024 Mehrausgaben von 120 Millionen Euro allein für das KiföG vor. Das heißt, da kommt noch ein riesiger Batzen Geld auf uns zu, und wir müssen eben schauen, dass das Geld sinnvoll ausgegeben wird oder sinnvoll eingesetzt wird, denn nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch machbar oder ist auch bezahlbar. Da müssen wir immer dran denken, was der Landesrechnungshof uns ins Stammbuch geschrieben hat, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt anstreben. Und wenn man sich die Mehrausgaben und die Einnahmen, die Steuereinnahmen und die Mehrausgaben für die nächsten Jahre anschaut, liebe Kollegen, da kommt einiges auf uns zu, und da müssen wir tatsächlich genau schauen, welche Ausgaben wir tätigen und was überhaupt finanzierbar ist. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Ich möchte noch zum Entschließungsantrag der LINKEN kurz ausführen – SPD und LINKE haben ja einen Entschließungsantrag eingebracht –, den haben wir als AfD, haben uns dort enthalten, bei zwei Punkten können wir mitgehen. Zum einen ist es richtig, dass natürlich die Kontrollmöglichkeiten der Kommunen gestärkt werden müssen. Das ergab auch die Expertenanhörung, dass dadurch, dass die Eltern natürlich als Vertragspartner jetzt raus sind, sitzen die nicht mehr mit am Tisch und können nicht mehr genau schauen, okay, wofür wird das Geld denn jetzt ausgegeben. Da ist man dann mal schnell dabei und, wie gesagt, werden ja die Gehälter dann auch erhöht. Das ist auch in Ordnung. Gleichwohl brauchen die Kommunen dann natürlich mehr Prüf- und Mitwirkungsrechte. Das hat die Expertenanhörung ergeben und das tragen wir mit. Was wir natürlich nicht mittragen, ist der dritte Punkt des Entschließungsantrags, wo sich die Landesregierung oder die SPD und die LINKEN, die Regierungsfraktionen, sich dafür feiern lassen, was sie wieder alles Tolles gemacht haben. Das sehen wir in der Tat anders. Und Frau Oldenburg hat es ja angesprochen: Beitragsfreiheit ist eine gute Sache. Ja, für Alltagshilfen gibt das Land 8,6 Millionen Euro aus, der kostenfreie Ferienhort wird vom Land finanziert, aber zur Wahrheit gehört auch dazu, dass natürlich das immer mit großen Werbekampagnen einhergeht. Die Beitragsfreiheit 2020 – ich sehe noch im ganzen Land die Wahlplakate der Ministerpräsidentin, also wurde da ja massiv natürlich für geworben, für diese Beitragsfreiheit, es ist aber zulasten der Qualität sozusagen dann ausgeführt oder umgesetzt worden. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Christine Klingohr, SPD) Alltagshilfen, bin ich der Meinung, dass es tatsächlich … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Komme ich gleich noch zu, Sie können sich auch gerne noch ans Mikro stellen, dann, dann … (Julian Barlen, SPD: Den Zusammenhang müssen Sie noch erläutern. Vergessen Sie das nicht!) Da komme ich, da komme ich gleich noch zu, Herr Barlen. Vielen Dank für den Hinweis, wenn das, wenn es unklar geblieben ist! Alltagshilfen sehe ich auch so, als Möglichkeit, dort unterstützend einzugreifen. Aber der kostenlose Ferienhort hat auch wieder deutlich gezeigt, dass da viel Geld in die Hand genommen wird – 5 Millionen – und er wird nicht in Anspruch genommen. Er wird kaum in Anspruch genommen. Das hat eine Anhörung jetzt auch oder eine Thematisierung im Bildungsausschuss sozusagen ergeben. Im ganzen Land hingen die Plakate wieder, der Ferienhort ist jetzt kostenfrei, aber es ist sozusagen nichts, es wurde nichts in Anspruch genommen. (Julian Barlen, SPD: Das ist falsch. – Thomas Krüger, SPD: Falsch! – Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Lüge! – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hä?) Und deshalb bin ich bei diesem Gesetzentwurf natürlich vorsichtig, vorsichtig und muss genau schauen, wie sich das denn tatsächlich auf eine Zunahme der Ausbildungsplätze, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) der Ausbildungsplätze auswirkt. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Da bin ich erst einmal kritisch und zurückhaltend, ich sagte es. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Sie lügen.) Wir werden diesen Gesetzentwurf dennoch unterstützen, weil wir meinen, die duale Berufsausbildung, insbesondere in diesem Tätigkeitsfeld, ist wichtig, frühzeitig in die Kitas zu gehen, frühzeitig den Kontakt zu den Lütten aufzubauen. Und das ist das, was wir uns als AfD ja ohnehin wünschen. Zu dieser Beitragsfreiheit noch mal ganz kurz: Es ist ja so, das Gute-KiTa-Gesetz – ich weiß nicht, liebe Kollegen, ob Sie davon gehört haben, einige, die im Kitabereich oder im Bildungsbereich, andere Bundesländer haben das Geld damals aufgewendet, um eine Qualitätsverbesserung … –, das Gute-KiTa-Gesetz ist ja ein Bundesgesetz, um Qualitätsverbesserung in der Kita anzuschieben. Wir als Mecklenburg-Vorpommern haben es genutzt, (Sebastian Ehlers, CDU: Hinlänglich bekannt.) um die Beitragsfreiheit sozusagen für die Eltern da draußen sicherzustellen auf Kosten der Qualität. Das gehört zur Wahrheit dazu. Jetzt rennen wir dieser Entwicklung hinterher und müssen tatsächlich mit viel, viel Geld das kompensieren. Zum Abschluss: Es ist notwendig, Erzieher einzustellen. Das sehen wir als AfD ebenso. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Der Änderungsantrag der GRÜNEN, der ist für uns nicht finanzierbar, den lehnen wir ab. Entschließungsantrag von SPD und LINKE und den Änderungsantrag der CDU, da enthalten wir uns, weil der wie gesagt nicht substantiiert vorgetragen wurde. (Torsten Renz, CDU: Das ist ein Fehler.) Deshalb werden wir uns dort … In der Sache, Herr Renz, sind wir einer Meinung, dass man da was machen muss. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es ist tatsächlich – das sehe ich, sehe ich völlig genauso wie Sie –, die Fachkraft-Kind-Relation muss dort angepasst werden, das führte ich ja gerade aus, aber doch bitte – ich bin Mitglied des Finanzausschusses und fragen Sie mal Herrn Reinhardt –, wir müssen das doch wirklich mit Zahlen unterlegen und können da nicht irgendwas ins KiföG reinschreiben, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und wer das dann nachher bezahlen muss, das klären wir dann im Nachhinein. Das ist keine seriöse Politik. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Insofern vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Julian Barlen, SPD: Sie wollten noch den Zusammenhang zwischen Beitragsfreiheit und Qualität erläutern. Das haben Sie vergessen.) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, (Julian Barlen, SPD: Schade!) Herr Barlen, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begr… (Julian Barlen, SPD: Stand wohl nicht auf dem Zettel?!) Herr Barlen! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums Hagenow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Renz. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich natürlich bei Frau Oldenburg bedanken, die doch sehr, sehr ausführlich noch mal die Arbeit der Großen Koalition gelobt hat, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) die jetzt sozusagen dazu geführt hat, dass wir mit den kleineren Maßnahmen, die jetzt noch anstehen, über 800 Millionen als Land mit den Kommunen zusammen für den Kitabereich ausgeben. Also herzlichen Dank, dass Sie die Erfolge der Großen Koalition noch einmal so ausführlich dargestellt haben, Frau Oldenburg! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Daran können Sie sich noch erinnern, Herr Renz?! Das wundert uns ja. – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Heiterkeit bei Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und insofern möchte ich insbesondere auch für die Zuhörer hier im Saal beziehungsweise auch draußen im Livestream dann zumindest noch einmal ein, zwei Sachen sagen, was DIE LINKE betrifft, als sie noch in Oppositionszeiten war. Ich zitiere – 4. September 2019 – Frau Bernhardt: „Selbstverständlich ist die Beitragsfreiheit für die Eltern an sich eine gute Sache. Diese darf aber nicht zulasten der Qualität in der Kindertagesförderung gehen und zu … Mehrbelastung der Kommunen führen.“ (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) „Genau das ist jedoch der Fall!“ Das war noch die Position der LINKEN 2019. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Man denkt natürlich, 2020 hat sich das geändert, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir arbeiten doch dran. Ich weiß nicht, was Sie uns noch unterschieben wollen.) Frau Bernhardt wieder als Fachpolitikerin – und ich habe sie immer sehr geschätzt aufgrund ihrer Ausführungen –: (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas Krüger, SPD) „… zu sehr“ hat sich die Landesregierung „auf die Einführung der kostenfreien Kita konzentriert und dabei die Frage der Qualität“ völlig „aus den Augen verloren“. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja ein Ding! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Insofern kann sich jeder selbst eine Meinung machen, wenn jetzt die Millionen hier nur so in den Raum gestellt werden. (Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen – mein Vorredner hat es schon gesagt, ich will es auch noch einmal sagen –, am Ende haben wir einen Gesetzentwurf, über den wir sprechen, und der Gesetzentwurf beinhaltet bis 2025, so niedergeschrieben durch die Landesregierung, 15,5 Millionen. Und das ist natürlich auch eine Frage der Strategie und Taktik. Man spricht dann schon von 26, dann sind es 25 Millionen. Ich hätte 27 genommen, dann ist die Zahl noch höher. Man zählt dann alles auf, 28.000.008,6 und was Sie alles schon gemacht haben. Die 5 Millionen, die kassieren Sie auch noch ein von den Sprach-Kitas, obwohl Sie sich ja so sicher waren, dass Sie sich in Berlin durchsetzen, und am Ende dann noch die Lobhudelei, so will ich das mal bezeichnen, auf die Vorgängerregierung. Okay, wir nehmen das so mit. Und insofern will ich sagen, ja, das war wirklich ein wichtiger Schritt mit der Beitragsfreiheit, aber auch insbesondere die Absenkung im Kitabereich von 1 : 18 auf 1 : 15 im Laufe der Zeit. Und wenn es jetzt um Qualitätsverbesserung geht – und das ist genau mein Thema –, dann ist das wirklich nur eine kleine Stellschraube, die wir im Großen und Ganzen hier auch begrüßen. Aber am Ende will ich Ihnen sagen, es ist eine Selbstverständlichkeit. Leider konnten wir uns bei der SPD damals nicht durchsetzen in diesem Punkt. DIE LINKE hat es heute geschafft, aber das als großen Wurf jetzt hier zu bezeichnen, das kann ich so nicht nachvollziehen. Und insofern sollten Sie lieber darüber nachdenken, warum alle Anzuhörenden davon gesprochen haben, das bis auf das dritte Ausbildungsjahr auszuweiten. Deswegen sagen wir, ja, wir wollen wirklich Qualitätsverbesserung, und wir schlagen Ihnen einen Stufenplan vor. Also ich glaube, sehr seriös, gehen wir hier an die Sache ran, indem wir sagen – nachdem die Anzuhörenden, und zwar alle Anzuhörenden waren sich einig, dass die Verbesserungen im Kitabereich sehr gut waren, aber jetzt Handlungsbedarf im Krippen-, aber auch insbesondere im Hortbereich angesagt ist –, und alle Anzuhörenden, die sich geäußert haben, haben gesagt, jawohl, der Schwerpunkt liegt im Hortbereich. Eine von den Anzuhörenden hat gesagt, Krippe und Hort. Und daraus haben wir die Schlussfolgerungen gezogen, weil wir jetzt auch im Sinne von Frau Bernhardt endlich Qualitätsverbesserungen auf den Weg bringen wollen, und deswegen dieser Änderungsantrag mit dem Stufenplan zum 01.01.24 von 22 : 1 – von dieser Fachkraft-Kind-Relation – auf 21 Kinder und zum 01.01.2025 dann auf 20 Kinder. Wir glauben, der Handlungsbedarf im Bereich ist wichtig und richtig, und deswegen sollten wir nicht die Salamitaktik hier weiter machen und alle zwei/drei Monate das KiföG aufrufen, sondern heute hier wirklich etwas für Qualitätsverbesserung tun. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und da kann ich auch nur um Zustimmung bitten, denn Sie wissen alle, die Fachpolitiker, dass ich insbesondere vorher gefragt habe, was die Kosten betrifft. Und die Kosten, die ja in der Mittelfristigen Finanzplanung – so ja immer die Ausführungen von Rot-Rot – auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind, sagen, wenn wir auf 1 : 14 gehen, dann kostet das oder wird es kosten über 11 Millionen Euro. Und diese 11 Millionen Euro stehen in der Mittelfristigen Finanzplanung, so unser Kenntnisstand, nämlich im Doppelhaushalt dann 24/25 bereit. Und wir machen jetzt eine Gesetzesänderung zum 01.01.2024 beziehungsweise 2025, und dann wird das ein Betrag sein, der sogar unter diesen 11 Millionen wahrscheinlich liegt, weil nämlich die Absenkung im Hortbereich auf 1 : 21 4,18 Millionen kostet. Insofern, glauben wir, ist das mehr als seriös, und wir haben keine Bedenken, dass Rot-Rot uns dann unterstützt und dann die letzten Bedenken ausgeräumt sind und die Deckungsquelle dann im Doppelhaushalt 24/25 gemeinschaftlich in diesem Hause beschlossen wird. Insofern, immer Glückwünsche im persönlichen Bereich! Habe ich schon getan. Aber heute kann auch ein großer Feiertag für Sie werden, Frau Oldenburg. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie hier für die Zustimmung fachlich werben, in diesem Bereich auch etwas auf den Weg zu bringen, dann haben wir einen großen runden Geburtstag, insbesondere nicht nur für Sie, sondern für die Eltern und Kinder in diesem Land. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mal mit einem Blick in die Vergangenheit beginnen: Die Ausbildung für Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder wurde von diesem Hohen Hause im Jahr 2017 eingeführt. Ziel war es, durch die Schaffung einer vergüteten Ausbildung gezielt mehr Fachkräfte für den Kitabereich zu gewinnen und sie schon frühzeitig an die Träger zu binden. Finanziert werden musste das seinerzeit aus dem System heraus. Deshalb sah das KiföG eine Anrechnung auf das Stellenportfolio innerhalb einer Einrichtung vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Regelung für das erste und zweite Ausbildungsjahr aufheben. Damit entlasten wir die Fachkräfte vor Ort und machen die Ausbildung auch für die Träger noch attraktiver. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir nehmen dafür aufsteigend – meine Vorredner haben es allesamt gesagt – mehrere Millionen Euro in die Hand. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Aufrechnung der Anrechnung für das erste und zweite Ausbildungsjahr eröffnen wir aber auch einen Personalbedarf – die Ministerin hat es gesagt – von bis zu 260 Stellen, den die Träger erst einmal stemmen müssen, wenn wir die Gruppenzahlen, wie wir sie jetzt sehen, beibehalten wollen, und zwar nicht nur in Rostock und Schwerin oder in anderen großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Um die Träger hier nicht zu überfordern, haben wir eine Übergangsregelung in das Gesetz aufgenommen. Über einen Zeitraum von zwei Jahren können die Träger weiter anrechnen, wenn sie es für die Aufrechterhaltung ihrer Gruppen brauchen. Und dass sie es brauchen, haben der Landkreistag und die Vertreter/-innen der Träger, insbesondere aus dem ländlichen Raum, in der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss ausgeführt. Für das dritte Ausbildungsjahr sehen wir die Nichtanrechnung im Übrigen nicht vor, weil wir bereits in der grundständigen Erzieherausbildung sehen, dass nach zwei Jahren ein Berufsabschluss, nämlich der der Sozialassistentin, erreicht wird, und weil wir wissen, dass diese Sozialassistenten gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften eigenständig in Gruppen arbeiten können. Zudem sind die Auszubildenden – auch das ist bereits ausgeführt worden – länger in der Kita im Praxisteil, als wir sie anrechnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Nichtanrechnung der Auszubildenden für Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-jährige Kinder sorgt dafür, dass die Träger die so frei gewordenen Stellen mit Fachkräften besetzen können und somit für eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen sorgen oder aber eine Ausweitung der Arbeitszeiten von bisher teilzeitbeschäftigten Bestandskolleginnen und -kollegen, die mehr arbeiten wollen, anbieten können. Beides wird zu mehr Zufriedenheit in den Einrichtungen führen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Damit – und darüber bestand im Bildungsausschuss Einigkeit – ist dieser Gesetzentwurf ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, nach der Einführung einer systemfinanzierten, aber vergüteten Ausbildung, dem Tariffähigmachen der Löhne. Und das will ich hier noch einmal betonen, die Beitragsfreiheit war kein Wahlgeschenk, sondern sie bringt mit sich, dass Erzieherinnen und Erzieher endlich tarifvergütet sind. Das macht den Beruf attraktiver, und wir haben auch schon Rückmeldungen, dass sich das auszahlt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Jetzt, (Sebastian Ehlers, CDU: Deswegen streiken die ja auch das dritte Mal diese Woche.) jetzt … Die Erzieher streiken für eine Gehaltsanpassung, Herr Ehlers. Das ist ein ganz anderes Thema, das wird nicht mal im Land entschieden. (Julian Barlen, SPD: Das ist ein ganz anderes Thema.) Und ich sage Ihnen ganz klar: Wir sind für eine tariflich vergütete Entlohnung der Erzieherinnen und Erzieher, weil das sicherstellt, dass die Löhne regelmäßig auf Angemessenheit und Auskömmlichkeit überprüft werden. Und wenn die Erzieherinnen und Erzieher das jetzt fordern von den Tarifpartnern, dann haben sie recht und meine Unterstützung. Das sage ich hier ganz ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Jedenfalls – und das wollte ich noch ausführen – müssen die Schritte, die wir jetzt gehen, wieder Wirkung entfalten. Und wie wir das dann einsetzen werden, das haben wir bereits im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode deutlich gemacht. Wir werden einen Mindestpersonalschlüssel einführen, wir werden die Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten absenken, aber das alles zu seiner Zeit, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) weil wir werden keine Kinder vor die Tür stellen, wenn wir jetzt populistische Forderungen erfüllen, von denen uns die Expertinnen und Experten sagen, dass sie nicht umsetzbar sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

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Mandy Pfeifer SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Kollegin! Ich gehe davon aus, dass Sie mit den populistischen Forderungen nicht unseren Änderungsantrag meinten. Meine Frage aufgrund Ihrer Ausführungen – Sie haben gesagt, Sie wollen den Koalitionsvertrag umsetzen, dann gehe ich davon aus, Sie wollen die Fachkraft-Kind-Relation 1 : 14 umsetzen –, meine Frage, die sich daraus ergibt: Von den neun oder zehn Anzuhörenden haben sich sieben geäußert, dass sie den Handlungsbedarf im Hortbereich sehen, und keiner hat sich da ausgesprochen für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich 1 : 14/1 : 15, also im Kindergarten. Ich würde ganz gern Ihre Position dazu hören.

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Mandy Pfeifer SPD

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Expertinnen und Experten eine Fachkraft-Kind-Relation-Absenkung im Kindergarten aber auch nicht ablehnen werden. Bloß dazu haben wir uns als Regierungsfraktionen sehr klar positioniert. Da haben wir gesagt, das werden wir machen. Und natürlich fordert man jetzt auch Fachkraft-Kind-Relation-Absenkungen in Krippe und im Hort. Ich kann das verstehen, aber wir können nur einen Schritt nach dem anderen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

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Mandy Pfeifer SPD

Gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke für die Antwort, Frau Kollegin! Wenn wir eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung haben – in diesem Fall von 11 Millionen Euro, so die Berechnung – und die Fachleute aber alle sagen, wir sollen die Priorität in einem anderen Bereich setzen, die dann auch 11 Millionen Euro in etwa kostet, glauben Sie dann, dass es der richtige Weg ist, an dem ursprünglichen Plan festzuhalten?

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Mandy Pfeifer SPD

Ja, glaube ich, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) weil wir uns auf diesen Weg verständigt haben, weil es auch gute Gründe gibt, warum im Hort … Ich teile, die Fachkraft-Kind-Relation muss auch da verbessert werden, aber wir reden im Kindergarten über 3- bis 6-jährige Kinder und im Hort über 7- bis 10-jährige Kinder, da gehört zur Kindertagesförderung und auch zu Bildung nach meinem Dafürhalten dazu, dass die Kinder lernen, ihre Freizeit eigenverantwortlich zu gestalten, und nicht mehr dieselbe Anleitung brauchen wie im Kindergarten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen stehe ich sehr klar zu der Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Gestatten Sie eine weitere …

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Mandy Pfeifer SPD

Nein.

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Beate Schlupp

… Zwischen…

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Torsten Renz CDU

Eine, bitte!

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Mandy Pfeifer SPD

Bitte?!

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Beate Schlupp

Ein Nein ist ein Nein, Herr Renz! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Torsten Renz CDU

Na, sie wollte noch …

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Beate Schlupp

Nein! Jetzt sage ich Nein. Sie können fortfahren.

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Mandy Pfeifer SPD

Vielen Dank! Ich möchte, ich möchte noch mal ganz ausdrücklich sagen, dass sowohl die Änderungsanträge, dass beide Änderungsanträge, sowohl der Fraktion der CDU als auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, schriftlich keine Vorschläge zur Refinanzierung enthalten. Herr Renz hat das jetzt gerade ausgeführt, wie er sich das vorstellt. Aber vor allen Dingen enthalten Sie keine Ausführungen zu der Frage, wie finden wir die Köpfe. Und deshalb werden wir diese Änderungsanträge ablehnen. Ich werbe um Zustimmung auch zu der Entschließung, die wir Ihnen vorlegen. Die Finanzierungsströme im KiföG sollten wir kennen als jemand, der 54,5 Prozent trägt. Und ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oldenburg! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits in der Ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes dargelegt, begrüßen wir grundsätzlich jedweden die Qualität in unseren Kitas anhebenden Schritt. Auch wenn Expert/-innen aus der Praxis den Gesetzentwurf eher als ein laues Lüftchen bezeichneten, da sich in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit keine großen Verbesserungen abzeichnen lassen, so begrüßen wir dennoch, dass zumindest der Betreuungsschlüssel durch die Gesetzesänderung leicht angehoben wird. Warum die Nichtanrechnung der Auszubildenden auf den Stellenanteil in der Fachkraft nicht konsequent auf alle drei Jahre der ENZ-Ausbildung angewandt wird, erschließt sich meiner Fraktion allerdings überhaupt nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mir auch nicht.) Im Ausschuss begründete die Ministerin dies damit, dass bei der Einführung der ENZ-Ausbildung im Jahr 2017 die Sachverständigen forderten, lediglich das erste Ausbildungsjahr anrechnungsfrei zu lassen, und die Koalition nun lobenswerterweise mit der Nichtanrechnung des zweiten Jahres darüber hinausginge. Dies ist unbenommen ein Punkt, aber mal ehrlich, Frau Oldenburg, die von Ihnen zitierte Anhörung von 2017 liegt nunmehr sechs Jahre zurück, da haben in dieser Zeit sowohl Träger als auch Einrichtungen Erfahrungen in der ENZ-Ausbildung gesammelt. (Christine Klingohr, SPD: Sehr gute Erfahrungen haben wir gesammelt.) Und diese sehr veralteten Positionen sollten wir vielleicht nicht mehr als zeitgemäße Einschätzung zitieren, gerade angesichts dessen, was wir heute, in der Anhörung 2023, vernahmen, also heute wie im letzten Ausschuss. Hier war die Einigkeit darüber, dass auch das dritte Ausbildungsjahr nicht mit angerechnet werden sollte, sehr, sehr breit. Vertreter/-innen der kommunalen Familie, der Gewerkschaften, der LIGA sowie der Kindertageseinrichtungen selber waren sich darüber einig, dass Auszubildende auch im dritten Lehrjahr noch keine Fachkraft ersetzen können. Die Gründe hierfür sind vielfältig und in ihrer Gesamtheit durchaus schlüssig. Dies betrifft zum einen die Ebene der Arbeitsorganisation. Auszubildende auch im dritten Lehrjahr sind nach wie vor regelmäßig in der Berufsschule. Sie können also gar nicht mit einer täglich verfügbaren Fachkraft verglichen und eingeplant werden. Ansonsten fehlen ja Stellenanteile an Tagen, an denen Mitarbeiter/- innen in einem Urlaub oder krank sind. Das zweite Argument ist schlicht und einfach die Erkenntnis, dass es Auszubildende sind und keine Fachkräfte, sonst wären sie ja keine Auszubildenden mehr. Ihre Aufgabe ist es, zu lernen und sich möglichst alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, die sie als vollständig ausgearbeitete Fachkraft benötigen. Dass sie dementsprechend auch keine eigenverantwortliche pädagogische Arbeit ohne Anleitung leisten können, ist selbstredend, im Gegenteil, eine zu frühe Verantwortungsübernahme kann zu Fehlern und Überforderung führen. Da nutzt auch der Verweis auf Paragraf 12 Absatz 2 der ENZ-Ausbildungsverordnung nichts, wie ihn Frau Oldenburg im Ausschuss wiederholt brachte. Nur weil hier steht, dass Auszubildende im dritten Lehrjahr eigenverantwortlich arbeiten dürfen, heißt das doch noch lange nicht, dass sie das können und über die notwendige persönliche Reife oder Fachkompetenz verfügen oder dies im dritten Lehrjahr bereits sollten. (Andreas Butzki, SPD: Referendare können auch alleine unterrichten.) Anstatt die Verordnung also wiederholt zu zitieren, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) sollten Sie diese vielleicht lieber an die pädagogischen Erfordernisse anpassen. Die Stimmen aus der Praxis sind doch eindeutig genug. Auszubildende stellen höchstens bei helfenden Tätigkeiten eine Entlastung dar, denn sie benötigen selbst Zeit und Aufmerksamkeit der Mentor/- innen und der Praxisbegleiter/-innen, und dies nicht nur im Alltag, sondern auch in der Zusammenarbeit, die ja so wichtig ist, von Fachkraft und Ausbildung, also Schule. Die Zeit, die eine ausgebildete Erzieher/-in hier in einen Auszubildenden investiert, fehlt auf der anderen Seite für die unmittelbare pädagogische Arbeit. Insofern sollte man die Qualitätsverbesserung, die durch das Gesetz zustande kommt, auch nicht zu hoch hängen. Zusammenfassend kann man Auszubildende also in erster Linie als Investition einer Einrichtung in die Zukunft betrachten. Tatsächliche Entlastung oder gar mehr Zeit für die unmittelbare pädagogische Arbeit bringen sie allerdings nicht, denn sie sind und bleiben keine Fachkräfte. Betrachten wir die Kostenstruktur, so kann ich nur sagen, wo ein politischer Wille, da ein Weg, insbesondere dann, wenn man die Kosten von 1,1 Millionen für 2025 und 1,6 Millionen für 2026 ins Verhältnis zu den sonstigen Ausgaben im Kitabereich setzt. Dass wir im Fall einer Nichtanrechnung des dritten Lehrjahres weitere Fachkräfte benötigen würden – Frau Pfeifer hat gerade noch einmal darauf hingewiesen –, ist uns natürlich ebenfalls klar, aber wir fordern die Nichtanrechnung ja nicht von heute auf morgen, sondern mit einer Übergangsfrist erst ab 2025. Und das Argument, dass die Fachkräfte fehlen, um diese Stellen zu besetzen – auch das fällt im Ausschuss ja immer wieder –, das ist die berühmte Henne-und-Ei-Diskussion, die uns an dieser Stelle wirklich nicht weiterbringt. Denn Fakt ist, dass die Arbeitsbedingungen, die wir vor Ort heute vorfinden, bei den Erzieherinnen und Erziehern jetzt dringend verbessert werden müssen, damit wir den Beruf attraktiver machen und mehr Menschen dazu animieren, in M-V, hier bei uns den Erzieherberuf überhaupt auszuüben. Insofern denke ich, dass unser Änderungsantrag den hier vorliegenden Gesetzentwurf vervollständigt und das Ziel, das Sie verfolgen, liebe Kolleg/-innen der Koalition, abrundet. Sollten Sie uns zustimmen, freue ich mich auf ein gemeinsames Gesetz. Andernfalls wird sich meine Fraktion enthalten. Werte Kolleg/-innen der CDU-Fraktion, die Kürze der Zeit erlaubt es leider nicht, dass ich länger auf Ihren Änderungsantrag eingehe, aber wir danken Ihnen für Ihren Vorstoß zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Hort. Das ist neben kleineren Gruppen in der Krippe ein Punkt gewesen, der immer wieder von den Expert/-innen als prioritär genannt wurde. Daher stimmen wir Ihrem Änderungsantrag sehr gerne zu. Und, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend noch ein paar Bemerkungen zur Debatte vorher: Frau Oldenburg, ich finde das sehr löblich, dass ich bei Ihnen so, so sehr doll zitiert werde und dieser Tage ja offensichtlich auch aus den Reihen der SPD-Fraktion und der gesamten Regierungsfraktion irgendwie ziemlich oft vorkomme, macht mich auch ein bisschen happy natürlich, (Julian Barlen, SPD: Ojemine! Oh Gott!) meine Frage ist aber die – trotz der ganzen Zitate –: Sie waren ja leider nicht bei der Demo vorm Schloss, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: „Happy“ sieht bei Ihnen aber irgendwie so verkniffen aus.) und Sie haben uns ja hier wirklich mit blühenden Worten beschrieben, (Julian Barlen, SPD: So was von entlarvend.) wie toll die pädagogische Arbeit an unseren Kindertagesstätten funktioniert, aber wenn Sie auf der Demo von ver.di vor ein paar Tagen vor dem Schloss gewesen wären, dann hätten Sie zum Beispiel auch Schilder wahrgenommen, wie das folgende, auf dem stand: „Alle 11 Minuten geht ein Erzieher in den Burnout“. Und das ist die Realität an den Kitas in unserem Land. (Christine Klingohr, SPD: Das ist keine Realität!) Und dass natürlich pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten stattfindet, das ist völlig außer Frage, aber heutzutage findet die pädagogische Arbeit nicht wegen der guten Rahmenbedingungen statt, sondern trotz der schrecklichen Rahmenbedingungen, die wir haben, und die müssen wir verändern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Torsten Renz, CDU: Richtig! Genauso ist es.) Und, Frau Pfeifer, ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, auch wenn ich es in der Rede schon hatte: (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Diskussion, wenn wir jetzt die Bedingungen verbessern, dann brauchen wir mehr Fachkräfte, die greift für mich wirklich zu kurz in Anbetracht der Tatsache, dass wir massive Probleme haben mit der Arbeitsbelastung in den Kitas. Wir müssen doch irgendwo anfangen, diesen Beruf attraktiv zu machen. Wie wollen Sie denn einem jungen Menschen erklären, der oder die sich überlegt, womit will ich meine Zukunft gestalten, wie wollen Sie den Kitaberuf, den Erzieher/-innenberuf, den Hort, wie wollen Sie das überhaupt jemandem erklären, warum man das machen soll, wenn man ständig an der Belastungsgrenze arbeitet? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das heißt, es ist für mich völlig logisch, dass wir diskutieren müssen, wie können wir jetzt die Bedingungen verbessern, damit wir einfach den Job attraktiver machen und damit Menschen, die den ergreifen wollen, ihn auch wirklich ergreifen und ihn auch in M-V ergreifen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das machen wir doch!) Denn zur Wahrheit gehört auch, dass von den 1.800, die jedes Jahr hier eine Ausbildung abschließen, die wenigsten in diesem Land bleiben und den Beruf wirklich ausüben. Und die Frage müssen Sie sich mal stellen, wo die denn alle hingehen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

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Beate Schlupp

Einen Moment! Einen Moment, Frau Enseleit! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rednerin hier vorne hat das Wort. Und wenn es dringenden Bedarf des Austausches gibt, bitte nicht hier im Plenarsaal! Jetzt können Sie anfangen.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, als Mütter, Väter und Großväter, Großmütter, Tanten und Onkel fragen würde, ob Ihnen das Wohl unserer Kleinsten am Herzen liegt, dann bin ich mir sicher, dass Sie alle ohne zu zögern sofort mit Ja antworten würden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber handeln tun sie nicht so.) Trotzdem haben wir in unserem Bundesland eine der schlechtesten Betreuungsquoten in Krippe, Kita und Hort. Der Personalmangel insbesondere in der Krippe führt zu besorgniserregenden Zuständen in den Einrichtungen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Kindertagesstätten, die in über der Hälfte der Zeit in aufsichtspflichtrelevanter Personalunterdeckung gearbeitet haben, bundesweit mehr als verdoppelt. Das bedeutet, diese Einrichtungen konnten den Betrieb im Durchschnitt an mehr als jedem zweiten Tag nur unter Gefährdung der Sicherheit der zu betreuenden Kinder aufrechterhalten. Bei der Befragung im Ausschuss zu dem hier vorliegenden Gesetzesentwurf ist diese Sorge der Befragten sehr deutlich geworden. Wenn ich Sie weiter fragen würde, ob Sie der Meinung sind, dass Bildung bereits bei den Kleinsten anfängt und eine entscheidende Rolle beim späteren persönlichen und beruflichen Werdegang spielt, würden Sie sicherlich auch hier sofort mit Ja antworten. Trotzdem investieren wir in Deutschland und damit auch hier in Mecklenburg-Vorpommern das meiste Geld im Bildungsbereich in die gymnasiale Oberstufe und eben nicht in Kindertagesstätten. Flächendeckend hat die SPD im Sommer den beitragsfreien Ferienhort plakatiert und gefeiert und den Menschen ein weiteres Mal suggeriert, dass alles gut ist in diesem Land – gute Arbeit, gute Kita, gute Ferienbetreuung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mag sein, dass es in Ihren Augen gut ist. Natürlich ist es für die Eltern gut, dass sie keine Beiträge bezahlen müssen, aber ist das auch für die Kinder gut? Unser Anspruch sollte es doch sein, Dinge sehr gut und nicht nur gut zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und so kann man den vorliegenden Gesetzesentwurf vielleicht als gut interpretieren, aber er ist eben nicht sehr gut. Gut ist, dass Sie mit dem Gesetz und der damit verbundenen Anrechnung des ersten und zweiten Ausbildungsjahres einen Fehler der letzten Landesregierung zumindest teilweise korrigieren. Sehr gut wäre es gewesen, auch das dritte Ausbildungsjahr vollständig anzurechnen, und darum begrüßen wir den Änderungsantrag, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier eingebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Anhörung im Bildungsausschuss hat deutlich aufgezeigt, dass diese Ausnahme der Praxis nicht gerecht wird und von der Mehrheit der Befragten auch nicht befürwortet wird. Aber Sie stehen dann eben wieder nur für gut und nicht für sehr gut. Gut war und ist auch der Änderungsantrag der CDU, den Betreuungsschlüssel im Hort in einem ersten Schritt von 1 : 21 auf 1 : 20 abzusenken. Sehr gut wäre es gewesen, den Betreuungsschlüssel noch weiter zu verbessern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Auch die FDP steht für einen Vollzeitbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag, aber die Beitragsfreiheit kann nicht höher wiegen als qualitative Verbesserungen in der Betreuung, und das bedeutet in erster Linie mehr Personal. Die Landesregierung hat uns mit ihrer fehlgerichteten Politik bei der frühkindlichen Bildung in ein Dilemma geführt. Die Arbeitsbelastung der Erzieherinnen und Erzieher ist hoch, bundesweit fehlt das Personal und trotzdem setzt die Landesregierung auf die komplette Beitragsfreiheit. Das nützt am Ende weder den Eltern noch den Erzieherinnen und Erziehern und schon gar nicht den Kindern. Wir müssen uns endlich der Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation in der Krippe, in der Kita und im Hort widmen.

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult?

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Sabine Enseleit FDP

Nee, ich möchte erst zu Ende sprechen. Wir müssen mehr Geld in die frühkindliche Bildung investieren, das bedeutet in erster Linie, in Personal zu investieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist dafür erst ein kleiner, allerdings nur guter Schritt. Die beiden Änderungsanträge von CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind richtig, daher stimmen wir diesen zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, für Ihren Redebeitrag wurde mir seitens der Fraktion der AfD eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Enseleit, eine Frage: Die FDP war ja in der Vergangenheit eigentlich auch dafür bekannt, eine solide Haushaltspolitik zu befürworten. Nun haben Sie jetzt ja auch das dritte Ausbildungsjahr gefordert. Das möge jetzt das Land, wie gesagt bezahlen, das würde 4 Millionen Euro kosten. Ich führte vorhin aus, dass die Mehrbelastungen für das Land 2024/2025 sich auf 200 Millionen Euro belaufen. Haben Sie solche Überlegungen denn auch oder stellen Sie solche Überlegungen an, wo das Geld herkommen soll? Es ist mir manchmal so, dass Sie auf sozialistischen Wegen unterwegs sind und immer viel versprechen und viel bezahlen wollen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) aber dass Sie wirklich so eine seriöse Haushaltspolitik machen, das ist mir in der letzten Zeit nicht aufgefallen, von der FDP. Das bin ich von der FDP auch nicht so gewohnt, diese Überbietungswettkämpfe. Können Sie dazu kurz ausführen, woher das Geld kommen soll? Soll das der Steuerzahler aufbringen oder woher wollen Sie das nehmen?

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?

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Sabine Enseleit FDP

Ja, gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Sabine Enseleit FDP

Also ich glaube, wenn jemand für eine solide Haushaltspolitik steht, dann die FDP. Das mal vorneweg. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und wenn Sie meiner Rede zugehört haben, dann sollten Sie eigentlich auch eine Antwort haben auf die Frage, die Sie eben gestellt haben. Also von daher verstehe ich jetzt nicht, wo Sie mit Ihrer Intervention jetzt hinwollen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst, Frau Shepley, Sie sprachen davon, dass wir die schlechteste Betreuungsquote in Mecklenburg-Vorpommern hätten. Fachlich ist das falsch. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Aber erst in 21, vorher war es richtig.) Wir haben die beste Betreuungsquote – das hier nur zunächst gleich an den Anfang gestellt. Herr Renz, lassen Sie mich, (Enrico Schult, AfD: Die Fachkraft-Kind-Relation! Meine Güte!) Herr Renz, lassen Sie mich in Erinnerung rufen, wer eine weitere Verbesserung der Betreuungsqualität in der Kindertagesförderung seit Jahren eingefordert hat und jetzt auch weitere ganz konkrete Schritte geht, genau das voranzubringen. (Torsten Renz, CDU: Ja, bitte!) Ja, Herr Renz, meine geschätzte Kollegin, die jetzige Justizministerin Jacqueline Bernhardt und damalige kinder- und jugendpolitische Sprecherin meiner Fraktion hat in der zurückliegenden Legislatur namens der Linksfraktion immer wieder auf eine Verbesserung der Fachkräftesituation in der Kindertagesförderung gedrungen, Informationen über Kleine Anfragen eingeholt und entsprechende Anträge gestellt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Bei der SPD gab es große Sympathien für unsere Vorschläge. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Schließlich sehen wir jetzt, was unter Rot-Rot und mit einer linken Bildungsministerin, mit Simone Oldenburg möglich ist und auch umgesetzt wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Umso bemerkenswerter ist es, wie sich damals die CDU positionierte. Herr Renz, ich habe auch mal recherchiert. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Meine Fraktion hatte im Oktober 2020 einen Antrag gestellt, um mehr auszubilden und die Qualität zu erhöhen. Damals hat die CDU namens Herrn Peters hier im Parlament darauf verwiesen, dass nun mal die Landkreise und kreisfreien Städte (Torsten Renz, CDU: Ja.) für die Festsetzung des Personalschlüssels verantwortlich seien. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Warum er auf diese Argumentation zurückgegriffen hat, ist einfach zu erklären: Im Jahr 2020 gab es lediglich einen Landkreis, der unter der landesseitig gezogenen Grenze des Schlüssels im KiföG blieb, nämlich der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Da konnten Sie dann im Plenum Ihren Landrat ein wenig glänzen lassen, obwohl sich die CDU damals im Kreistag äußerst schwergetan hat mit der von der SPD angeschobenen Absenkung des Personalschlüssels. Letztlich gab es dafür eine breite Mehrheit. Heute dagegen erwecken Sie den Eindruck, dass die Personalverbesserung einzig und allein vom Land geregelt werden könne und müsse, fordern gar eine bundeseinheitliche Regelung. Ich will auch daran erinnern, dass es die CDU war, die beispielsweise in der Frage der Beitragsfreiheit für die Eltern an uns appellierte, ich zitiere Frau Friemann-Jennert, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) „staatspolitisch verantwortlich zu handeln, keine Neuverschuldung zuzulassen und haushalts- und staatspolitische Besonnenheit walten zu lassen“, Zitatende. Wenn ich mir ansehe, welche finanziellen Konsequenzen Ihr Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf hat, versetzt mich das doch in Erstaunen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Allein 4,2 Millionen Euro für eine Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Hort auf 1 : 2. Ich frage mich angesichts fehlender Finanzierungsvorschläge von Ihnen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wo Ihre haushaltspolitische Besonnenheit heute bleibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Erschwerend, erschwerend, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) erschwerend kommt hinzu, dass die finanzielle Situation des Landes damals wesentlich entspannter war als heute, da wir ganz andere schwerwiegende Herausforderungen zu meistern und damit auch zu finanzieren haben. Es war im Übrigen immer Ihr Dauerargument uns gegenüber, dass Sie seriöse Deckungsvorschläge vermissen würden (Marc Reinhardt, CDU: Haben Sie gemacht.) und daher die Anträge ja nur ablehnen könnten. Aber auch inhaltlich vollziehen Sie eine Rolle rückwärts. Als meine Fraktion damals beantragte, die Kindertagesförderung strategisch neu aufzustellen, haben Sie einen ideologischen Offenbarungseid geleistet. (Torsten Renz, CDU: Die SPD oder die CDU?) Sie, die CDU. Sie haben meiner Fraktion damals nicht nur vorgeworfen, es gehe uns um einen Rundumschlag, um die Kosten für die Kinderbetreuung auf den Staat abzuwälzen, wir würden Kinder quasi als Staatseigentum behandeln. Da war von Gleichschaltung die Rede und davon, Eltern die Verantwortung zu entziehen. Der Gipfel war jedoch folgender Anwurf von Frau Friemann-Jennert, Zitat: „Sie verlangen einen Stufenplan zur Senkung der Fachkraft-Kind-Relation. … Was wäre denn in Ordnung? Wenn jedem Kind eine eigene Ersatz-Mutti zusteht?“ Zitatende. (Henning Foerster, DIE LINKE: Hört, hört! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Die ideologische Mottenkiste.) Seine eigene Ersatz-Mutti! Diese Diffamierung der Erzieherinnen in den Kitas und der Eltern gleichermaßen spricht für sich, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Nun gut, es sind einige Jahre ins Land gegangen, und so gestehen wir Ihnen zu, dass Sie sich womöglich weiterentwickelt haben. Allein glaubwürdig sind Sie dann mit Ihren Maximalforderungen nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die wichtige Änderung, die wir heute beschließen, die Herausrechnung der ENZ-Auszubildenden, der ersten beiden Ausbildungsjahre aus der Fachkraft-Kind-Relation hat nicht nur bei der Mehrzahl der Anzuhörenden Zustimmung gefunden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sie ist außerdem genau das, was die CDU seinerzeit immer forderte: angemessen und haushaltspolitisch verantwortlich. (Torsten Renz, CDU: Genau.) Mit 15,5 Millionen Euro für die Jahre bis einschließlich 2025 und dann noch mal 10 Millionen Euro bis einschließlich 2026 (Zuruf von Torsten Renz, CDU) trägt das Land die Kosten in vollem Umfang. Und das, meine Damen und Herren, das ist kein Klacks, das sind keine Peanuts, und 25 Millionen, mit Verlaub, sind ein sehr teures laues Lüftchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, diese Novelle ermöglicht es, dass sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher noch stärker auf ihre Ausbildung konzentrieren können, sie ermöglicht es, dass in den Einrichtungen mehr Fachkräfte tätig werden können. Für alle ist diese Novelle ein Gewinn, ein weiterer Schritt in Richtung Qualitätsoffensive. Und in Richtung GRÜNEN möchte ich noch Folgendes sagen: Sie behaupten stets und ständig, es gäbe einen Mangel an Erzieherinnen und Erzieher – wir diskutieren das ja ständig im Ausschuss –, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wollen aber gleichzeitig die Anrechnung auch im dritten Ausbildungsjahr, was dann insgesamt 380 zusätzliche Fachkräfte bedeuten würde. (Marc Reinhardt, CDU: Mit dem Argument können wir gar nichts anfangen.) Wie Sie diesen Widerspruch auflösen, bleibt auch heute Ihr Geheimnis, Frau Shepley, da helfen auch Henne und Ei nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich frage mich – auch angesichts Ihrer Äußerungen ja heute wieder –, in welchen Kitas Sie unterwegs sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Meine Damen und Herren, die CDU steht Ihnen mit ihrem Änderungsvorschlag ja in nichts nach. Mit 150 Hortgruppen mehr bräuchten wir 3.000 Plätze mehr, aber schon jetzt fehlen bis 2026 10.000 Plätze. Und Sie wissen, es ist Aufgabe der Kommunen, diese Plätze zu schaffen. Die Kommunen unternehmen auch alle Anstrengungen, um hier voranzukommen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Kommunen wollen definitiv ihre Verantwortung wahrnehmen mit Unterstützung auch der Investitionsförderung. Und nun, liebe CDU, kommen Sie und sagen genau diesen Kommunen, es kommen noch mal 3.000 Plätze obendrauf. Na herzlichen Glückwunsch! (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, danke! Marc Reinhardt, CDU: Danke!) Die vorliegende Novelle ist intensiv beraten worden – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und genau das ist jetzt der völlig richtige Schritt –, und ich wiederhole es gerne: Sie ist ein Gewinn für alle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

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Torsten Renz CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe leider nur noch fünf Minuten Redezeit ...

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Beate Schlupp

Trotzdem bin ich auch noch da! (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Ja, jetzt ja.

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Torsten Renz CDU

… und man kann gar nicht …

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Beate Schlupp

Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Frau Präsidentin! Hallo! (allgemeine Heiterkeit – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Beate Schlupp

Herr Renz, ganz ehrlich, das ist hier kein Theater, das ist auch keine Petitesse, wir haben hier Regeln. Ich fordere jeden auf, diese Regeln einzuhalten, das gilt genauso für Sie. Wir haben die Zeit jetzt gestoppt, damit diese Bedenken bei Ihnen dann ausgeräumt sind, aber ich bitte doch, das im entsprechenden Rahmen zu machen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die fünf Minuten werden nicht ausreichen, um das alles aufzuklären, was hier fälschlicherweise vorgetragen wird. Und, Frau Rösler, also mir fällt bald gar nichts mehr dazu ein, außer das Thema Amnesie. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall Patrick Dahlemann, SPD: Das merkt man. – Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Also Sie haben die duale Ausbildung, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie haben die duale Ausbildung (Glocke der Vizepräsidentin) in Grund und Boden geredet und abgelehnt. Frau Bernhardt hat von Erziehern erster, zweiter, dritter Klasse gesprochen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) das war gar nicht mehr mit anzuhören. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Von sich auf andere schließen.) Wir haben schon damals gesagt, das ist zukunftsweisend. Sie haben 2019, das will ich noch mal sagen – Zustimmung zur Beitragsfreiheit: SPD, CDU, Freie Wähler/BMV, Stimmenthaltung AfD, Ablehnung Fraktion DIE LINKE –, (Sebastian Ehlers, SPD: Hört, hört!) Sie waren die einzige Fraktion, die das abgelehnt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und dann stellen Sie sich heute hier hin! Am besten, man sagt dazu so gut wie gar nichts mehr. (Julian Barlen, SPD: Ja, das geht schnell. – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, das ist auch besser so.) Und, Frau Shepley, Sie machen einen kleinen Fehler, das will ich Ihnen sagen: Nur, weil etwas behauptet wird, muss es nicht stimmen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ah! Ah!) Also, Frau Oldenburg, (Patrick Dahlemann, SPD: Da sind wir wieder bei der gestrigen Debatte.) Frau Oldenburg stellt sich hin und sagt, (Julian Barlen, SPD: Da sind wir bei der Debatte von gestern. – Glocke der Vizepräsidentin) Frau Oldenburg stellt sich hin und sagt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja das geht schnell.) 2017 wurde nur gefordert, das erste Jahr freizustellen. (Zuruf aus dem Plenum: Schlaubi Schlumpf!) Ich habe auch die ganze Zeit recherchiert, habe auch nichts gefunden. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe tatsächlich einen Satz gefunden von Frau Bernhardt, dass sie überhaupt die Wortwahl in den Mund genommen hat, hab aber auch keinen Änderungsantrag der LINKEN gefunden – nichts. Und alle Anzuhörenden – da waren Sie ja jetzt dabei, wenn Sie sich das noch mal vergegenwärtigen – haben gesagt, wir brauchen drei Jahre, die wir freistellen. Also nicht einfach aufspringen, bloß, weil etwas behauptet wird! Da bin ich immer noch gespannt, wie die Zuarbeit dazu aussieht. Aber was Anhörungen wert sind, das hat ja Frau Pfeifer deutlich zum Ausdruck gebracht. Es gibt einen Koalitionsvertrag, in Stein gemeißelt, das Ergebnis steht fest, die Reduzierung soll auf 1 : 14 durchgezogen werden, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) auch wenn alle Anzuhörenden sagen, nein, der Schwerpunkt ist im Hort, da müssen wir das ansetzen. Dann müssen Sie sich doch mal fragen, wollen Sie die Menschen veralbern! Wozu machen Sie denn überhaupt eine Anhörung, wenn das Ergebnis dann auch schon feststeht?! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das können wir uns eigentlich dann sparen. Insofern haben Sie als SPD aus meiner Sicht hier einfach nur die Maske fallen gelassen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, Sie sollten vielleicht auch mal überlegen, wenn Sie schon immer sagen, das dritte Lehrjahr – das entnehme ich jetzt so – ist im Prinzip vollwertig als Arbeitskraft zu betrachten, das brauchen wir jetzt nicht anzurechnen, dann müssen wir uns noch mal anschauen, wie ist denn die Bezahlung im dritten Lehrjahr, ist sie denn adäquat zu den Erziehern, die dann vollbeschäftigt sind. Insofern sehe ich da zumindest einen kleinen Widerspruch. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist ja das erste Mal, dass sich die CDU für die Bezahlung interessiert.) Einen größeren Widerspruch sehe ich immer dann, wenn die Opposition sagt, in diesem Bereich wollen wir Schritte gehen. Dann sagen Sie, unseriös, geht gar nicht, wo wollen Sie die Köpfe hernehmen. Wenn Sie was vorschlagen, dann sind die 260 Köpfe da. Wenn Sie schon wissen, dass Sie auf 1 : 14 dann absenken wollen – im nächsten Doppelhaushalt gehe ich ja davon aus, dass Sie das umsetzen wollen –, dann kostet das sozusagen 11 Millionen und macht 220 Köpfe aus, dann stellen Sie nicht die Frage. Oder wissen Sie heute schon, dass Sie die Köpfe nicht kriegen und dann das aber betonmäßig dann trotzdem beschließen? Also, ob das dann ein Argument ist, was wir so stehen lassen sollten, das ist mehr als fraglich, zumal ja die Zuarbeit aus dem Ministerium sagt, die Absenkung im Hort im ersten Schritt auf 1 : 21, das wären dann 81 Köpfe, also weit weniger. Aber das ist natürlich jetzt dann Vorschlag der Opposition, und deswegen gibt es die Köpfe nicht. Aber ich habe ja heute gelernt, meine sehr geehrten Damen und Herren – wahrscheinlich hat man mehrere Tage recherchiert –, welche neuen Argumente führe ich ins Feld: a) die Kosten, b) die Köpfe, das zieht nicht mehr. Und was macht Frau Rösler heute? Sie kommt mit 3.000 neuen Plätzen, die dann benötigt werden. Das ist ein neues Argument, also insofern haben Sie – Chapeau! – zumindest einen Ablehnungsgrund dann gefunden. Das andere hatte ich schon im Ausschuss erklärt, wenn wir jetzt eine Gesetzesänderung machen und dann diese 11 Millionen nehmen, dass wir dann sehr wohl eine Finanzierung haben. Aber Sie scheinen das anders zu sehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und der größte Treppenwitz, der kommt dann zum Schluss mit Ihrer Entschließung. Wir machen eine Anhörung, da sagt der Senator aus Rostock, ja, es geschehen Dinge, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass Gehälter angerechnet werden, die in der Praxis gar nicht gezahlt werden, und damit die Träger sozusagen gut bei wegkommen. Daraufhin sagen wir – alle, auch die Opposition federführend –, da müssen wir was machen, da müssen wir an die Prüfrechte ran. Daraufhin erklärt das Ministerium, da ist schon lange, schon lange – da brauchen Sie sich als Opposition nicht drum zu kümmern – ein Prüfauftrag ausgelöst, vereinbart mit der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Im Ausschuss wird dann gesagt, die dritte Runde läuft, …

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Beate Schlupp

Herr Renz, …

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Torsten Renz CDU

… wir sind im …

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Beate Schlupp

… ich hatte …

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Torsten Renz CDU

… Vergabeverfahren …

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Beate Schlupp

… die rote Lampe gezeigt.

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Torsten Renz CDU

… und wir finden da keinen.

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Beate Schlupp

Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Und was machen Sie? Sie begrüßen …

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Beate Schlupp

Ihre …

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Torsten Renz CDU

… das dann …

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Beate Schlupp

… Redezeit …

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Torsten Renz CDU

… noch mal …

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Beate Schlupp

… ist …

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Torsten Renz CDU

… in Ihrer Entschließung.

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Beate Schlupp

… abgelaufen.

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Torsten Renz CDU

Da lachen wirklich … (Der Abgeordnete Torsten Renz beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen DIE LINKE und SPD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetztes auf Drucksache 8/1489. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1961 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/1961. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1980 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Weiterhin liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1981 vor, über den ich nun abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1961 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD und Stimmenthaltung der übrigen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1489. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/1489 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/1961 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1961 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE und der Fraktion der AfD bis auf eine Stimmenthaltung und ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dieser Entschließung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 8/1961 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Anmerkung zu Änderungen in der Tagesordnung. Zwischenzeitlich hat die Fraktion der AfD beantragt, den Antrag auf Drucksache 8/1914 zum Thema „Kultur und Identität wahren – Finanzierung der Gorch Fock I sicherstellen“ von der heutigen Tagesordnung oder Sitzung abzusetzen. Damit entfällt die Beratung des Tagesordnungspunktes 20. Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1914 wird in der Maisitzung des Landtages beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/1995 zum Thema „Wahlrechtsreform im Bund stoppen – Normenkontrollklage einreichen“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes, Drucksache 8/1559, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten, Drucksache 8/1966. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1986 vor. Weiterhin liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1987 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1559 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/1966 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1986 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/1987 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute hier in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wissenschaftsstandort mit erheblichem Potenzial. Mit seinen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist unser Land attraktiv für erfahrene und auch für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Und wir setzen uns dafür ein, diesen Standort durch kluge politische Entscheidungen weiter zu stärken. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um den besten wissenschaftlichen Nachwuchs weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. (allgemeine Unruhe) Um die klügsten Köpfe zu halten und uns im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten, ist es wichtig, dass wir attraktive Rahmenbedingungen für die Forschung in diesem Land bieten. Mit der reformierten Landesgraduiertenförderung wollen wir genau an diesem Punkt ansetzen. In der Anwendungspraxis des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von 2008 hat es sich als notwendig erwiesen, die Promotionsförderung an die geänderten Lebensbedingungen und die geänderten Bedingungen in der Wissenschaft anzupassen. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen für junge Forschende haben sich in den letzten rund 15 Jahren, als das erste Landesgraduiertenförderungsgesetz erlassen wurde, spürbar verändert. Durch das neue Gesetz wollen wir die akademische Nachwuchsförderung für die nächsten Jahre weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen. Unser Ziel ist es, dass Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst mit dem neuen Landesstipendium flexibler arbeiten und auskömmlich leben können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass junge Forscherinnen und Forscher zukünftig deutlich höhere Stipendien erhalten. Das derzeitige Stipendium von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro pro Monat ist angesichts der erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr auskömmlich, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) zumal davon auch Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden müssen. Die Stipendiaten hätten nach Abzug dieser Kosten nur noch eine Förderung zur Verfügung, die niedriger wäre als der BAföG-Höchstsatz. Daher soll das Stipendium einheitlich auf 1.500 Euro pro Monat steigen. Die Erhöhung ist auch deshalb notwendig, um mit anderen Bundesländern mithalten zu können. In Hamburg beträgt das Stipendium 1.200 Euro, in Berlin sind es 1.350 Euro. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?

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Dirk Stamer SPD

Ja, bitte!

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stamer, Sie haben ja jetzt das so schön ausgerechnet und mit dem BAföG-Höchstsatz verglichen. Haben Sie mal, haben Sie mal zusammengerechnet, wie das mit dem Mindestlohn aussieht, weil …?

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Dirk Stamer SPD

Bitte?

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Hannes Damm GRÜNE

Haben Sie mal gerechnet, wie das jetzt im Verhältnis zum Mindestlohn bei Stundenlohnausrechnung sich verhält, also 1.500 Euro geteilt durch Pi mal Daumen 170 Stunden im Monat Vollzeitbeschäftigung, auf welchen Betrag wir da kommen?

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Dirk Stamer SPD

Das habe ich tatsächlich nicht gemacht.

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Hannes Damm GRÜNE

Das sind 10, also es ist unter 10 Euro.

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Beate Schlupp

So jetzt nicht! Es ist eine Frage. Frage – Antwort! Und die Antwort haben Sie erhalten. Jetzt können Sie bitte fortfahren.

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Dirk Stamer SPD

Werter Herr Damm, also tatsächlich habe ich das nicht gemacht an der Stelle. (Unruhe bei Beatrix Hegenkötter, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings muss man da auch dazusagen, es ist hier Äpfel- und Birnenvergleich, weil es ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsposition an der Stelle, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern eine zusätzliche Förderung zur Forschung. So. Die Verlängerung ist … Moment, wo waren wir? Ach ja: Außerdem soll die Regelzeit für Stipendien von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Die Verlängerung ist notwendig, weil viel häufiger interdisziplinär und international gearbeitet wird, sehr zum Vorteil unseres Landes, und das braucht auch mehr Zeit für Forschung. Den Forscherinnen und Forschern soll hier ein Jahr mehr zur Verfügung stehen. Auch der bürokratische Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Ende des Stipendiums wird dadurch reduziert. Durch die Reform soll auch der Frauenanteil in Wissenschaft und Kunst erhöht werden. Wenn der Frauenanteil unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiter/-innen in einer jeweiligen Fachwissenschafts- oder Kunstrichtung unter 50 Prozent an der betreffenden Hochschule ist, muss das Stipendium zukünftig bei gleicher Qualifikation an die weibliche Bewerberin vergeben werden. Das Gleiche gilt übrigens auch im umgekehrten Fall, wenn Männer unterrepräsentiert sind. Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist, die Interdisziplinarität zu stärken. Promovierende können zukünftig auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern als Zweitbetreuer gewinnen. Dadurch sind die Doktorandinnen und Doktoranden flexibler bezüglich der Auswahl der Betreuerinnen und Betreuer ihrer Arbeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies fördert auch die Internationalität von Forschungsvorhaben. Nicht zuletzt wird durch die Reform zukünftig es möglich sein, in der künstlerischen Nachwuchsförderung mehr Künstlerinnen und Künstler mit dem Caspar-David-Friedrich-Stipendium zu unterstützen. Es werden künftig drei Stipendien pro Jahr an den künstlerischen Nachwuchs vergeben werden. Bisher war nur ein Stipendium pro Semester möglich. Aufgrund der Anhebung der Stipendienhöhe bei gleichbleibender finanzieller Ausstattung des Haushaltstitels verringert sich leider die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, die jährlich vergeben werden können. Das, muss ich sagen, bedauere ich, aber leider ist es zugunsten der wünschenswerten Erhöhung der Mittel für den Einzelnen oder die Einzelne notwendig, so zu handeln, und die Erhöhung oder das Gleichbleiben der Förderungsanzahl bei 25 Stellen pro Jahr sehen wir momentan nicht im Haushalt abzubilden. Ich möchte mich für die konstruktive Zusammenarbeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bedanken und bin davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition die Förderung des akademischen Spitzennachwuchses insgesamt deutlich attraktiver macht und hierdurch die Position des Landes im Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler spürbar verbessert wird. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stellen die Förderung für unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in unserem Land neu auf. Wir haben es gerade gehört, wir verbessern das Landesgraduiertenförderungsgesetz. Wir passen es an, damit die Stipendien für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei uns im Land promovieren, damit das mehr an die Lebensverhältnisse angepasst werden kann und auch eben an die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Dieses Landesgraduiertenförderungsgesetz ist in die Jahre gekommen, insofern ist diese Reform mehr als notwendig. Und wir machen mit dieser Reform diese Stipendien, die wir als Land ausreichen, wettbewerbsfähig. Für die Innovationskraft unseres Landes ist es genau wichtig, dass wir dieses tun. Wir müssen den Wettlauf, wir haben es gehört, wir müssen den Wettlauf um die klügsten Köpfe national, aber auch international gewinnen. Das neue Landesgraduiertenförderungsgesetz wird uns dabei helfen, indem wir junge Wissenschaftlerinnen und junge Wissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion besser unterstützen und besser begleiten. In den Gesetzentwurf sind die Ergebnisse intensiver Beratungen mit den Hochschulen eingeflossen. Im Ergebnis liegt nun ein Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem es besser gelingen wird, dass Spitzentalente aus der Wissenschaft und – auch das haben wir bereits gehört – auch aus der Kunst, dass sie bei uns, nach Mecklenburg-Vorpommern an unsere Hochschulen kommen und auch bei uns dann promovieren und im allerbesten Fall hier auch ihre wissenschaftliche Karriere im Land fortführen. Mit dem bisherigen Stipendium von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro pro Monat war kein Staat mehr zu machen. Zieht man davon noch die anfallenden Kosten für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ab, so macht das nicht mal im Wintersemester 2022/2023 noch den BAföG-Höchstsatz aus, der aktuell bei 934 Euro liegt. Das heißt, wir mussten da heftig drauflegen, das haben wir getan, auf nun monatlich 1.500 Euro. Das ist eine erhebliche Verbesserung und auch im Vergleich zu den Stipendienprogrammen in anderen Bundesländern – vor allen Dingen denen, die bei uns als Nachbarländer ja mit uns auch um die klugen Köpfe ringen –, im Vergleich zu diesen Bundesländern sind wir sehr weit vorne mit den 1.500 Euro Höchstförderung. Wir erhöhen die Förderungsdauer, auch das haben wir schon gehört, von zwei auf drei Jahre. Wir wissen alle heutzutage, in den allermeisten Fachbereichen ist eine Promotion innerhalb von zwei Jahren gar nicht mehr möglich. Es wird interdisziplinär studiert, es wird international geforscht und ausgerichtet, das heißt, zwei Jahre sind nicht mehr ausreichend. Das Ganze ist auf die Regelförderdauer von drei Jahren ausgeweitet. Und ein Punkt, den ich auch noch erwähnen möchte, ist, dass wir die Frauenquote oder, ich sage mal, die Geschlechterquote dort eingeführt haben. Es ist natürlich immer noch so, dass gerade, je höher man die Treppe der Wissenschaftskarriere hochsteigt, desto weniger Frauen findet man dort, wie auch in vielen anderen Bereichen. Aber gerade in der Wissenschaft, wenn man sich die Zahlen anguckt, ist das besonders auffallend. Deswegen nützen wir auch dieses Programm, um auf diese Reform eine Stellschraube hier anzuwenden, dass wir auch im Bereich der Wissenschaft Frauenförderung vorantreiben. Dort haben wir also eine neue Stellschraube, um dort auch voranzukommen, was den Anteil der Frauen in der Wissenschaft angeht. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die hier so konstruktiv mit uns um diese neue Reform, um diese neue Landesgraduiertenförderung gerungen und diskutiert haben. Das war ein sehr guter, ein sehr konstruktiver Prozess. Und ich möchte mich auch bei allen bedanken, dass wir auch die Künstlerinnen und Künstler mit einbezogen haben. Wir haben das Caspar-David-Friedrich-Stipendium ausweiten können, um eben auch die künstlerischen Entwicklungsvorhaben, die es im Lande gibt, die förderungsfähig sind, dass wir hier auch künstlerisches Arbeiten fördern können, das ist auch wichtig. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt hier einen breit diskutierten, guten, ich sage mal, sehr guten Gesetzentwurf vorliegen haben, und ich bin auch da sicher, wir werden die Nachwuchsförderung damit weiter voranbringen. Insofern bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Für die Fraktion der Alternative für Deutschland geht der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung in die richtige Richtung. Ein paar wenige Kernpunkte wurden jedoch schon erwähnt. Ich möchte aber trotzdem noch mal hervorheben, dass es uns sehr auf die Stipendienhöhe ankommt. Die Anpassung von 1.500 Euro jetzt war für uns lange überfällig, da der Bund beim BAföG die regelmäßige Kontrolle getan hat, die Situation im Blick hatte und dort immer angepasst hat, was wir jetzt für die Stipendien endlich nachholen. Die im Begründungsteil angesprochene Höhe von circa 60 Prozent der Entgeltgruppe 1 Stufe 1 entspricht jedoch sicher in vielen Fällen nicht der Realität, und da ist, und das wurde bereits auch eben erwähnt, die Sozialversicherung noch nicht betrachtet worden. Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge gehen von diesen 1.500 Euro dann ab. Und für den Stipendiaten blieben dann nur 1.235 Euro rund über, was dann nur 48 Prozent entspricht, also real 12 Prozent weniger, als anvisiert ist. Darüber – und das klang auch schon an – sammelt man mit dem Stipendium keine Rentenansprüche, keine Rentenpunkte. Dem wollen wir mit unserem Änderungsantrag zumindest anschiebend Abhilfe schaffen. Im Ergebnis ist es summa summarum leider immer noch erstrebenswerter, eine halbe Stelle am Lehrstuhl zu bekommen, selbst wenn man für diese dann voll eingespannt werden würde. Generell ist zu bemängeln, dass die Landesregierung bei der Erhöhung des Stipendiums sich nicht mehr Mut zutraut und nicht mehr in der Lage ist, das Stipendium entsprechend des bundesdeutschen Durchschnitts anzuheben. Das sind 1.700 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich nicht mit Verwunderung bedacht, wenn wir hervorheben, dass wir im Nordosten um die klügsten Köpfe mit den Magneten Hamburg und Berlin konkurrieren und da einfach 1.700 Euro ein gutes Zeichen wären. Das hat auch so die Promovierendenvertretung vertreten und sich deutlich dafür ausgesprochen, ein Anliegen, dem wir mit unserem Antrag – der liegt Ihnen vor – von der AfD doch Rechnung tragen wollen. Kommen wir zum Förderzeitraum. Die Verlängerung des Förderzeitraums verstetigt die vorherrschende Praxis. Die Stipendiaten brauchen länger, um dann den Doktorgrad zu erreichen. Beträgt nach altem Wortlaut die Regelförderungsdauer zwei Jahre und in Ausnahmefällen nun zwölf weitere Monate, sind es nun regulär drei Jahre und im Ausnahmefall gibt es dann sechs Monate dazu. Wir sind gespannt, ob dieser Ausnahmefall dann in Zukunft die Regel wird. In der Expertenanhörung klang das ja schon an, dass es wahrscheinlich prognostiziert so sein wird. Abschließend noch einige Zahlen für die hier anwesenden Quotenfetischisten. Der in Paragraf 3 Absatz 6 formulierte Anspruch, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen, das ist unseres Erachtens ein unzulässiger Anspruch an die Wissenschaftsfreiheit, da er explizit unterstellt, dass in der Wissenschaft Geschlecht vor Befähigung und Eignung geht. Daneben diskriminiert es Frauen, denen Sie damit ja quasi indirekt unterstellen, dass sie ohne diese Quote im Wissenschaftsbetrieb unterlegen seien. (Beifall Petra Federau, AfD) Leider zementieren Sie damit die alte linke Legende vom Hort der Universität als toxischer Männlichkeit. Aber, meine Damen und Herren, dem ist nicht so. Um dem entgegenzutreten, hier ein paar Belege, um die Quoten zu erhellen. Meine Zahlen sind vom Statistischen Bundesamt aus der Statistik der Promovierenden von 2020. Ich habe leider keine frischeren Zahlen gefunden, die gibt es wahrscheinlich nicht. Laut dem hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 2.568 Doktoranden an unseren Universitäten, 1.323 männlich, 1.245 weibliche. Unter deutschen Staatsangehörigen war das nahezu ausgeglichen, wir hatten lediglich 5 Männer mehr. Von Ausländern, ausländischen hatten wir 437 Stipendiaten, die an unseren Universitäten ihren Dienst taten. 255 waren männlich, 182 weiblich. Man könnte nun fragen, ob Sie mit Ihrem Gesetzentwurf männliche ausländische Doktoranden ausschließen wollen, weil sie das falsche Geschlecht haben. Aber richten wir den Blick auf ganz Deutschland! Da tun sich eklatante Unterschiede auf zwischen Mann und Frau bei den Fächern. So stehen etwa 17.800 männlichen Doktoranden in den Gesundheitswissenschaften 28.000 weibliche gegenüber. In der Veterinärmedizin kommt dieser Unterschied besonders krass zur Geltung. Hier werden circa viermal so viele Frauen wie Männer promoviert. Demgegenüber stehen jedoch in den MINT-Fächern mehr Männer an den Universitäten vor. Wahrscheinlich wollen Sie die Quote darauf auch abzielen. Wie eingangs erwähnt sollte jedoch – und das ist das, was uns von Ihnen unterscheidet – nicht das Geschlecht entscheiden, sondern die Intelligenz, die fachliche Eignung und vor allem der Mehrwert der Promotion für den Fachbereich, denn, meine Damen und Herren, Wissenschaft kennt keine Geschlechter. Diese Zahlenspielerei ist übrigens bei den Habilitationen ähnlich. Hier erhöht sich auch stetig der Frauenanteil, was heute nicht Thema ist, aber wir können doch wirklich davon ausgehen, dass unsere Hochschulen entsprechend der Leistung, Eignung sowie Befähigung entscheiden und das Geschlecht bei der Einstellung dann keine Rolle spielt. Zum Abschluss noch eine Randbemerkung: Es wäre wünschenswert, wenn sich der Zeitplan der Legislative bei der Exekutive herumsprechen sprechen würde und der dann doch etwas schnoddrige Umgang im Landtag hier ein Ende findet, weil der Exekutive kurz vor Umme auffällt, dass zum 1. April ja das neue Semester beginnt und dann noch schnell-schnell im Ausschuss das Thema behandelt werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Punkt und diese Arbeitsweise, das lehnen wir ab. Und das ist ganz entscheidend, das ist unserem wissenschaftlichen Nachwuchs im Land nicht angemessen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute hier zur Zweiten Lesung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes in Vertretung meiner Kollegin Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister ist erkrankt und deshalb sende ich ihr an dieser Stelle noch mal die allerherzlichsten Genesungsgrüße nach Hause. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich konnte mich mit Frau Hoffmeister im Vorfeld allerdings kurz über den Gesetzesentwurf und das Verfahren austauschen und habe jetzt das Privileg, die Beratungen im Ausschuss mit einem objektiven Auge zu bewerten. Zunächst zum Ziel des Gesetzesentwurfes selbst: Eigentlich hätte man den Gesetzesentwurf so machen können, dass es selbst aus Oppositionssicht gar nicht viel dazu zu sagen gäbe. Wir wollen die Besten im Land haben für Forschung und Lehre, wir stehen in Konkurrenz um die Besten in ganz Deutschland. Und Forschung und Lehre sind international, wir stehen in Konkurrenz mit Europa, mit der ganzen Welt eben um diese Besten. Natürlich wollen wir diese Besten auch fördern, zu uns an die Hochschulen bringen, Mecklenburg-Vorpommern für sie attraktiv machen, ihr Wissen für uns nutzen und sie, wenn möglich, sogar natürlich an Mecklenburg-Vorpommern binden. Deshalb vergeben wir Stipendien und wir vergeben diese Stipendien auch gerne. Bisher hat unser Bundesland wohl so etwa 1.100 Euro für ein Stipendium angeboten und dies kam in etwa 25 Neustipendiaten im Jahr zugute. Das ist mittlerweile aber nicht mehr ausreichend. Wir alle haben die Preissteigerungen der letzten Monate ja mitgemacht. Auch der Wettbewerb um die besten Köpfe hat sich national und international noch mal verschärft. An einer Erhöhung der Summe des Stipendiums und Verlängerungen der Förderdauer kommen wir also gar nicht vorbei. Das wird von meiner Fraktion auch so mitgetragen. Und so könnte alles gut sein, wenn ich nicht von dem Verfahren im Ausschuss gehört hätte. Selbst bei so einem einfachen, ja, fast schon Konsensthema schafft es die Landesregierung nicht, den richtigen Gang einzulegen. Und so holperte es doch mehrfach. Erst wurde der Gesetzesentwurf so spät in den Landtag gebracht, dass der Ausschuss sogar über Sondersitzungen nachdenken musste, weil im Ministerium der Landtagskalender anscheinend nicht gelesen werden konnte und wohl mit einer Aprillandtagssitzung gerechnet wurde. Da es diese nicht gibt, brach auf einmal im Hintergrund Hektik aus. Der Ausschuss war sich des Gedankens hinter dem Gesetzesentwurf bewusst und hat sich gestreckt und es möglich gemacht, dass wir heute hier nach der Ersten Lesung im Dezember 2022 inklusive einer Anhörung und nur zwei Ausschusssitzungen in Zweiter Lesung über den Gesetzesentwurf beraten können. Kommen wir dann zum Gesetzesentwurf. Die Intention des Gesetzesentwurfes ist erst mal gut, ich sagte es schon. Da können wir also einen Haken machen. Aber Frau Hoffmeister wies mich daraufhin, dass mit der Erhöhung des Stipendiums und der Verlängerung der Förderungsdauer aber nicht mehr Geld in den Haushaltstitel gekommen sei. Also werden wir zukünftig logischerweise weniger Stipendien vergeben als bisher. Ich möchte noch mal das Ziel, den Sinn dieser Stipendien hervorheben: Wettbewerb um Köpfe, Kampf um die Besten. Wir haben also ein Stipendium, welches in der Höhe auch zukünftig immer noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen wird, und dann unterstützen wir zukünftig weniger kluge Köpfe als bisher, immerhin ganze 25 Prozent weniger. Sehen Sie es mir nach, aber Jubelstürme löst dies dann bei mir nicht aus. Das ist keine Investition in die Zukunft. Deshalb hat meine Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, sogar nur eine Entschließung, in der nur Prüfbitten enthalten sind, ob es nicht doch sinnvoller wäre, wenn wir wenigstens wieder 25 Köpfe fördern würden und dies dann bitte im nächsten Haushalt berücksichtigen, und dann eine Prüfung, ob wenigstens auf den Bundesdurchschnitt erhöht werden könne, um konkurrenzfähig zu bleiben, und auch dies für den nächsten Haushalt. Der Antrag scheiterte, wohl, weil mit einer fehlenden Deckungsquelle und dem fehlenden Geld im laufenden Haushalt argumentiert wurde – fadenscheinig, denn die Prüfbitten bezogen sich ja gar nicht auf den aktuellen Haushalt, sondern auf den kommenden. Deshalb heute eine neue Chance für die rot-rote Koalition. Der Antrag liegt Ihnen erneut – diesmal als interfraktioneller Antrag – vor. Sie sehen, von Oppositionsseite werden die Gedanken begrüßt und breit mitgetragen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie hätten jetzt die Möglichkeit, mit der Zustimmung zu einer Entschließung die Grundgedanken des Gesetzesentwurfs ab dem Jahr 2024 wirklich stimmig umzusetzen. Und, Frau Martin, mit einem solchen Beschluss des Landtages hätten Sie sogar eine starke, wenn nicht die stärkste Verhandlungsbasis gegenüber dem Finanzminister für den kommenden Doppelhaushalt. Ich kann also aus mehreren Gründen nur dazu raten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) ansonsten vergeben wir uns nur unnötig Chancen. Ein kluger Kopf, der in einem anderen Bundesland gefördert wird, kommt erst mal nicht nach Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht. (Torsten Renz, CDU: Die Ministerin würde den Änderungsantrag begrüßen, so habe ich das verstanden.)

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Nachwuchsarbeit zahlt sich aus. Das gilt im Sport genauso wie in der Wissenschaft. Daher sind auch wir als Land M-V aufgerufen, über die Nachwuchsarbeit in der Forschung nachzudenken und im Hinblick auf leider ausbleibende Erfolge, beispielsweise bei der Exzellenzinitiative, auch zu handeln. Ein wichtiger Bestandteil der Nachwuchsförderlandschaft im Land ist das Landesgraduiertenförderungsgesetz, das zuletzt im Jahr 2008 novelliert wurde. Inzwischen hat sich die Welt auch an den Hochschulstandorten des Landes weitergedreht. Mieten sind explodiert, Lebenshaltungskosten gestiegen, das Thema Energiekosten geht auch an Promovierenden nicht vorbei. Eine Anpassung der Landesförderung für den wissenschaftlichen Spitzennachwuchs an die gesellschaftlichen Realitäten des Jahres 2023 ist also überfällig. Die Anhebung von 1.100 auf 1.500 Euro monatliche Förderung ist hierbei eine wesentliche Verbesserung. Sie wirkt der Benachteiligung der Landesstipendiatinnen und -stipendiaten in Bezug auf die Abgaben zur Sozialversicherung entgegen. Während ein Promovierender, der beispielsweise über eine 50-Prozent-Stelle an seinem Lehrstuhl promoviert, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und die Abgaben zur Sozialversicherung wie bei jedem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt abgehen, trägt ein Landesgraduierter diese Abgaben allein. Das macht für die Abgaben bei Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ganz schnell ein paar 100 Euro aus, zahlbar von den bisher 1.100 Euro. Unter dem Strich blieben dann im besten Falle noch 700 bis 800 Euro übrig für Miete, Energie, Essen und andere Bedarfe des täglichen Lebens. So landet man, wenn es dumm läuft und entsprechend die Mieten auch eine Höhe haben, ganz schnell unter dem Niveau der Grundsicherung, was wenig attraktiv ist. Die Folge: nachlassendes Interesse an der Landesgraduiertenförderung und leider auch die Gefahr liegenbleibender Promotionsthemen an Instituten, deren Budget zu klein ist, um jedem Promotionsinteressierten eine Stelle anbieten zu können. Hier dürfte die Anhebung um 400 Euro monatlich, so ist zumindest meine Hoffnung, besonders wirksam den kleinen Fächern in Bezug auf ihren wissenschaftlichen Nachwuchs unter die Arme greifen. Wie Sie sich sicherlich erinnern, haben wir als Koalitionspartner uns auf die Fahne geschrieben, uns auch im Besonderen um den Erhalt der kleinen Fächer zu kümmern. Der zweite Aspekt bei der Novellierung neben der Erhöhung der Vergütung ist eine Anpassung der Förderdauer. Wenn Sie mich fragen, war eine Förderdauer von zwei Jahren für eine Promotion schon immer sportlich bis unrealistisch. Besonders im geistes- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich werden Sie kaum jemanden finden, der eine Promotion in zwei Jahren abschließt. Das ist oft schon aus rein organisatorischen Gründen nicht leistbar. Zweitens sind die Anforderungen an eine Promotion in den letzten Jahren stark gestiegen. Interdisziplinarität und Internationalität werden heute weit mehr eingefordert als noch vor zehn Jahren. Da ist die Anhebung auf drei Jahre Förderdauer ein vernünftiges und wirksames Mittel, um die Landesgraduiertenförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs wieder interessanter zu gestalten und Promotionsstipendien gefördert auch umsetzen zu können. Der dritte Aspekt freut mich persönlich ganz besonders, auch wenn er neben der Erhöhung und der Verlängerung der Förderung vielleicht etwas bescheiden daherkommt, die Ausdehnung der Betreuungsfunktion für Promovierende auf die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus anderen Bundesländern. Damit werden nicht nur die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hier in unserem Land an den Universitäten entlastet, die Promotionsinteressierten haben darüber hinaus nun auch endlich die Möglichkeit, sich eine wissenschaftliche Ansprechpartnerin an einem Ort ihrer Wahl zu suchen. Auch das ist in Bezug auf mehr Interdisziplinarität und Internationalität eine wichtige Änderung. Langer Rede kurzer Sinn, der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, die aktuellen Entwicklungen aufzugreifen, veränderte Lebensrealitäten von Studierenden zur Kenntnis zu nehmen und das Thema Promotion und Promotionsbetreuung insgesamt weiter zu fassen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nicht verschweigen, dass nicht allen Anzuhörenden die Novellierung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes weit genug ging. Mit Blick auf das, was haushalterisch möglich ist und welche Minderausgaben auch im Einzelplan 13 momentan und wohl auch zukünftig zu stemmen sind, ist das, was hier vereinbart wurde – und jetzt habe ich meinen letzten Zettel vergessen, aber das kriege ich auch frei hin –, das, was tatsächlich leistbar ist. Es gibt ja noch Änderungsanträge der Fraktionen, die neben einer Beibehaltung der 25 Stellen auch eine weitere Erhöhung auf 1.700 Euro vorsehen, und ja, dem kann ich mich grundsätzlich der Sache nach anschließen, mehr ist immer besser, aber mit Verweis auf die finanzielle Situation ist das an der Stelle nicht leistbar. Da müssen wir gucken, was eine veritable Option ist. Und wäre das, was Sie vorschlagen, eine solche veritable Option, dann würden wir das auch selber machen, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Weil wir es jetzt vorschlagen, machen Sie es nicht.) auch ohne darauf hingewiesen werden zu müssen. Aber, ich habe das gerade gesagt, das ist vor dem Hintergrund der haushalterischen Situation an der Stelle leider nicht leistbar. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf und Ablehnung der Änderungsanträge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach gut 15 Jahren die Promotionsförderung im Land an – so steht es im Gesetzentwurf – geänderte Lebensverhältnisse angepasst werden. Diese Änderung ist längst überfällig, wie schon der Blick auf die Entwicklung des BAföG-Höchstsatzes zeigt, denn anders als die Stipendien im Land wurden diese immer wieder erhöht, auch bereits vor dem Krieg und der Energiekrise, zuletzt im Juli 2022, davor jeweils im Herbst 2019 und Herbst 2020. Bereits da hätte die damalige Landesregierung aus unserer Sicht handeln können und müssen, denn so, wie sie aktuell noch gestaltet sind, sind Stipendien seit Langem keine Auszeichnung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses mehr. Es ist vielmehr eine Art Notlösung für die Fälle, in denen keine Mittel für reguläre, tariflich vereinbarte Arbeitsverträge gefunden werden können. Dieser Umgang mit Promovierenden, der hält aber niemanden hier bei uns im Land. Im Gegenteil, er schädigt das Ansehen unseres Landes als Forschungsstandort und am Ende auch die Glaubwürdigkeit der sozialdemokratisch geführten Linkskoalition, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die vorliegende Gesetzesänderung zementiert die prekäre Bezahlung von Nachwuchswissenschaftler/-innen, und das mitten in der bundesweiten Debatte um die menschenfeindlichen Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft unter dem Hashtag „#IchBinHanna“ beziehungsweise der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Stipendium entspricht selbst nach Anpassung durch den Gesetzentwurf nur 8,60 Euro pro Stunde und liegt damit ganz deutlich unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Wie sich SPD und LINKE und die Ministerien hierfür im Landtag feiern können, kann ich mir ganz ehrlich gesagt nicht erklären. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Immerhin sprechen wir hier über top ausgebildete junge Menschen mit Hochschulabschluss, die so exzellente Forschung in unserem Land betreiben, dass wir sie durch ein Stipendium eigentlich auszeichnen wollen. Und bitte, Herr Backhaus, werte Koalitionäre, Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie nicht damit, dass es kein echtes Arbeitsverhältnis sei! Das ist doch eine Nebelkerze und ändert an der prekären Finanzsituation überhaupt gar nichts. Im Gegenteil fehlt im Stipendiensystem ja zusätzlich – und das haben Sie ja sogar selbst zugegeben – auch noch das Sicherungsnetz der Sozialversicherung, durch das sich die Arbeitsverhältnisse, die normalen, in Deutschland üblicherweise auszeichnen, wo vom Stipendienbetrag hier noch abgezogen werden muss. Der Gesetzentwurf macht bei weniger zentralen Punkten die Dinge gerade so richtig, wie es an anderer Stelle allerdings schon lange gang und gäbe ist. Die jetzt eingeräumte Flexibilität bei der Wahl der Zweitbetreuung ist beispielsweise in vielen Promotionsverhältnissen, inklusive meinem eigenen, längst gelebte Realität. Die explizite Berücksichtigung der Parität bei konkurrierenden Bewerbern bei gleicher Qualifikation und Relevanz des Vorhabens ist genauso richtig und längst geboten. Hier bleibt in den meisten Disziplinen im Land aber noch – Sie haben es gesagt – viel zu tun. Richtig ist auch der klare Bezug auf gesetzlich geregelte Mutterschutzfristen, statt die explizite Aufzählung, wie sie bisher in der Landesgraduiertenförderungsverordnung geregelt ist. Aber neben der bereits angesprochenen prekären Bezahlung gibt es auch noch zwei andere Punkte, an denen die Gesetzesänderung keine Verbesserung der Situation der Promovierenden erreicht. Einer der Punkte ist die Erhöhung der Regelförderungsdauer. Ja, es gibt eine Erhöhung von zwei auf drei Jahre und die grundsätzliche Richtung stimmt damit, aber die Erfahrung, auch die Statistik zeigt, dass es nur knapp die Hälfte aller Promovierenden schafft, ihr Vorhaben innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Nimmt man hier die Medizinstudierenden aus, bleibt nur noch ein sehr, sehr geringer Anteil. Darauf verweist die Stellungnahme vom Interdisziplinären Netzwerk für Promovierende THESIS e. V. ja explizit. Die bisherige Regelung, die eine Verlängerung um zwölf Monate ermöglicht, war daher nicht falsch, der Realität entsprechend wäre hier aber auch eine mehrmalige oder weitreichende Verlängerung durchaus geboten. Ein weiterer Punkt, bei dem hoffentlich noch nicht alle Messen gesungen sind, ist die Regelung zum Ausschluss von der Förderung. Hier möchte ich explizit auf die Stellungnahme der Hochschule Neubrandenburg verweisen, die sich für eine Erweiterung des Zuverdiensts auf forschungsnahe Praxiseinrichtungen und Betriebe ausspricht. Dies wäre aus unserer Sicht eine unkomplizierte Möglichkeit, die Promotion insbesondere an Fachhochschulen zu stärken, und zumindest eine Krücke für die bereits angesprochene unterirdische Bezahlung im Rahmen des Stipendiums. Ich hatte es ja eingangs schon mal gesagt: Die Erhöhung der Förderung auf 1.500 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, enthält dieser Betrag nicht einmal einen Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen. So ist die Regel der heute vergebenen Promotionsstellen bereits 65 Prozent Gruppe 13 des öffentlichen Dienstes, was über 2.600 Euro brutto im Monat entspricht. Das ist gut 1.000 Euro mehr als der Vorschlag der Linkssozialen. Politisches Ziel der bündnisgrünen Fraktion ist hier sogar 75 Prozent einer Vollzeitstelle. Studien zeigen, dass Promovierende oft weit über 40 Stunden pro Woche arbeiten, und ich ganz persönlich halte deswegen sogar eine hundertprozentige Vergütung für angemessen, auch wenn mir natürlich klar ist, dass hierunter auch Zeiten der persönlichen Aus- und Weiterbildung fallen. Eine Vergütung von nur 1.500 Euro monatlich, von der auch noch Sozialversicherungsbeiträge abgehen, für fachlich ausgezeichnete Hochschulabsolvent/-innen bei einer Vollzeitpromotion, das kann wahrlich kein Aushängeschild für unser Bundesland sein. Fazit: Idee gut – Umsetzung mangelhaft. Die Landesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, mit der Weiterentwicklung der Graduiertenförderung die Stipendien wieder zu dem zu machen, was sie ursprünglich waren: eine Auszeichnung, die es erlaubt, sich voll und ganz der Forschung zu widmen, ohne sich um die Finanzierung des Lebensunterhalts kümmern zu müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das nicht gelungen, und schlimmer noch, bereits der Gesetzentwurf sagt, dass eine Erhöhung der Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsverhandlungen erreicht werden muss, um die Anzahl der ausgegebenen Stipendien zu erhöhen. Festzuhalten ist, dass die Anzahl der ausgereichten Stipendien ohne Erhöhung der Haushaltsmittel, wie in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen, sinken wird. Woher sollen sonst die Mittel für die erhöhte Förderdauer und Vergütung kommen? Die für eine Beibehaltung der Stipendienzahl nötigen Mittel von – ich habe es ausgerechnet –90.000 Euro konnte die Landesregierung aber leider nicht im Haushalt finden, bei fast 700 Millionen Gesamtetat des Wissenschaftsministeriums, …

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Beate Schlupp

Herr Damm, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Renz?

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, gleich, wenn ich den Satz fertig habe. … bei 700 Millionen Euro Gesamtetat des Wissenschaftsministeriums, also 0,1 Promille der Mittel. So, jetzt die Antwort darauf: Leider nicht, ich habe nämlich nicht die Redezeit, aber Sie können gerne eine Kurzintervention machen. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Es steht uns als Landtag daher gut zu Gesicht, aus dem Wunsch nach einer proportionalen Mittelanpassung eine klare Forderung an die Landesregierung zu machen. Anderenfalls erweisen wir den Hochschulen unseres Landes mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Bärendienst für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Daher werbe ich hier insbesondere bei den Fraktionen der SPD und LINKEN um die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, der auch dieses Problem neben dem zentralen Kritikpunkt der prekären Bezahlung auffasst. Korrigieren Sie Ihren Fehler und zementieren Sie nicht weiter die ausbeuterischen Bedingungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Mecklenburg-Vorpommern! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir ist keine Kurzintervention angezeigt worden. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Spitzenforschung braucht Spitzennachwuchs. Das haben Sie, liebe Frau Ministerin Martin, selbst in einer Pressemitteilung zum Startschuss für die Überarbeitung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes im Februar vor einem Jahr gesagt. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen und würden ergänzen: Spitzennachwuchs braucht Spitzenfinanzierung. Die finden wir allerdings in Ihrem Gesetzentwurf nicht, denn seit Entstehung des Gesetzes 2008 – wir erinnern uns, das war das Jahr der Lehman-Pleite und gefühlt schon eine Ewigkeit her – fand überhaupt keine Angleichung der Stipendienhöhe statt, also seit 15 Jahren nicht mehr. Geschenkt, werden Sie jetzt sagen, dafür machen wir es ja jetzt. Ja, aber leider zulasten der Anzahl der Stipendien, denn Sie verändern den Betrag, der für die Förderung zur Verfügung steht, nicht, sondern reduzieren de facto den Anteil der Berechtigten. Ein Bekenntnis zur Spitzenforschung sieht anders aus. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt.) Die Landesgraduiertenförderung wird an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben, so steht es im Gesetz. Unser Ziel sollte es doch sein, möglichst viele herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern. Das tun wir mit diesem Gesetz aber gerade nicht, denn die Anzahl ist künftig auf 19 bis 20 begrenzt. Und selbst diejenigen, die eine Förderung erhalten, sind nach dem neuen Gesetz mit dieser Finanzierung weiter unterfinanziert. Die Landesgraduiertenförderung steht damit in Konkurrenz zu anderen Stipendien, die schon jetzt großzügiger bemessen sind und daher für die Promovierenden attraktiver sind. Das war unter anderem ein Ergebnis unserer Anhörung im Ausschuss. Denn von dem Förderbetrag müssen auch noch Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das Ziel, wissenschaftlichen Nachwuchs an unser Land zu binden, erreichen wir darum mit dieser halbherzigen Änderung nur bedingt. Der Fehler bei diesem Gesetz wurde bei der Haushaltsberatung gemacht. Statt den Haushalt einfach unverändert fortzuschreiben, hätte man den Betrag entsprechend anpassen müssen, sonst – und darauf haben wir in der Diskussion immer wieder hingewiesen – kommt es zwangsläufig einer Kürzung gleich. Um das zu heilen, haben wir darum gemeinsam mit CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht. Mit ihm könnten wir die Anzahl der Stipendien wieder auf 25 erhöhen und gleichzeitig für einen angemessenen Betrag sorgen. Wir könnten die Zeit bis zu den nächsten Haushaltsberatungen nutzen, um uns Gedanken über die Finanzierung zu machen. Und wir könnten auch noch über die verschiedenen anderen Vorschläge sprechen, die uns die Expertinnen und Experten in ihren Stellungnahmen an die Hand gegeben haben. Die finden sich in Ihrem Gesetzentwurf nämlich auch nicht. Dazu gehört, die Zuverdienstmöglichkeiten für Stipendiaten auszuweiten oder eben die Möglichkeit der Übernahme der Krankenversicherung. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wäre ohnehin begrüßenswert, wenn die Ergebnisse und Vorschläge aus den Anhörungen auch aufgenommen würden, denn sonst könnten wir uns diese Anhörungen in Zukunft auch sparen. Schade, dass die Hochschulen bei Ihnen so wenig Gehör finden! Abschließend lässt sich sagen, dass Ihr Gesetzentwurf sich leider nur des absolut Notwendigen annimmt. Dass damit in Zukunft eine Finanzierung für Spitzenförderungen entsteht, ist eher unwahrscheinlich. Dabei brauchen wir Forschung und Innovation dringend für unser Land. Darum noch einmal der Appell, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes auf Drucksache 8/1559. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1966 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/1966. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1966 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Abgelehnt. So, weiter! Weiter!) Tja, jetzt wird es schwierig. (Zurufe aus dem Plenum: Weiter! Weiter!) Also Sie bezweifeln ja nicht mal das Abstimmungsergebnis, weil ja keiner abgestimmt hat. Ich rufe also noch mal auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559. (allgemeine Unruhe) Wir sind in der Abstimmung, meine Herren. Wenn es Redebedarf gibt, dann können Sie eine Auszeit beantragen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Es hat gar keine Abstimmung stattgefunden, weil zur Abstimmung muss man sich erst mal irgendwie kenntlich machen. Also von daher, Herr Reinhardt, hat keine Abstimmung stattgefunden. Deshalb rufe ich … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also wenn wir jetzt hier über Geschäftsordnungsdinge diskutieren, dann können wir gerne eine Auszeit nehmen. (Marc Reinhardt, CDU: Bin ich gerne dabei.) Gut, dann machen wir eine Auszeit, und ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne. Unterbrechung: 13:02 Uhr __________ Wiederbeginn: 13:04 Uhr

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Beate Schlupp

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem wir die Formalien jetzt geklärt haben und ein Verfahren gefunden haben, das die Zustimmung aller Fraktionen treffen dürfte, eröffne ich die unterbrochene Sitzung und sehe einen Geschäftsordnungsantrag seitens des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr da Cunha! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Ich stelle den Antrag, die Abstimmung zu wiederholen. Mein Signal nach vorne, die Aussage zu wiederholen, war nicht ausreichend. Dementsprechend bitte ich – das per Geschäftsordnungsantrag –, dass wiederholt wird.

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Beate Schlupp

Wunderbar, es liegt uns also ein Geschäftsordnungsantrag vor, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer stimmt einer Wiederholung des Aufrufs der Artikel 2 und 3 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559 zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Das müssen wir jetzt, glaube ich, auszählen.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Wir sind immer noch in der Abstimmung. Vielen Dank! Damit ist einem erneuten Aufruf der von mir aufgeführten Artikel eine Mehrheit gefolgt. Von daher wiederhole ich den Aufruf und wir kommen dann erneut zur Abstimmung über die aufgerufenen Punkte. Ich rufe also erneut auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/1966 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1966 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1986 abstimmen, mit dem die Fraktion die Einfügung einer Entschließung beantragt. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe) Die Gegenprobe. – Wir sind immer noch in der Abstimmung. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1986 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Nunmehr lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1987 abstimmen, mit dem die Fraktionen die Einfügung einer Entschließung beantragen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1987 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und FDP – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021, Drucksache 8/1578. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021 (Glücksspielstaatsvertragsausführungsänderungsgesetz – ÄndGlüStVAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1578 – In der 39. Sitzung des Landtages am 7. Dezember 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes zum Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Eine etwas sperrige Bezeichnung, zugegebenermaßen, aber ich will noch mal in Erinnerung rufen, was Kernanliegen unseres Gesetzentwurfes ist, und zwar, die bisherigen Mindestabstände, die im Ausführungsgesetz festgehalten sind, von 500 Meter auf 100 Meter zu reduzieren. Warum wollen wir das? Wir wollen das, um dem Ansinnen des Glücksspielstaatsvertrages eigentlich zu entsprechen. Nach unserer Auffassung tut das das Ausführungsgesetz nicht, denn im Glücksspielstaatsvertrag steht sehr deutlich festgeschrieben, dass die Ermöglichung eines begrenzten Angebotes an Glücksspiel gegeben sein soll. Das ist da sehr klar formuliert und jetzt stellen wir uns mal die Frage: Kann dieses Ausführungsgesetz dazu beitragen? Ich nehme gerne noch mal das Beispiel der Städte, insbesondere der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dort führt es zu Folgendem, dass 22 von 24 Konzessionen wegfallen. Die Frage, ob dann noch ein Angebot nach dem Glücksspielstaatsvertrag gegeben ist, die können sich dann eigentlich alle selbst beantworten. Ich finde, nämlich nicht. Und die Frage, die sich daraus dann wieder entwickelt, wie geht das Ganze weiter, wie entwickelt sich das weiter, ist ja die Beantwortung der Frage, ob man es schafft, den Spieltrieb an sich einzugrenzen. Und dazu gibt es ja nun sehr viele, nicht nur philosophische, sondern auch viele andere Ansätze der Wissenschaft, die sagen, nein, das ist schlichtweg nicht möglich. Die Menschen haben so eine Begierde danach, sozusagen ein Spiel zu betreiben, haben auch andere Begierden. Ich weiß, Herr Koplin, Sie lächeln, vielleicht meinen Sie auch was anderes, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich meine was anderes.) aber das ist sozusagen ein Spieltrieb, den wir sozusagen als Naturell der Menschheit auch irgendwo anerkennen sollten. Und ich glaube, ich möchte einfach auch dem Ansinnen des Ausführungsgesetzes, ich will dem durchaus auch mal Gutes unterstellen, dass man natürlich den Kinder- und Jugendschutz, aber auch den Spielerschutz im Auge hat, dass man versucht, natürlich das Angebot so zu begrenzen, dass möglichst niemand auf die Idee kommt, insbesondere Kinder- und Jugendliche nicht, hier an der Stelle dem Spiel zu verfallen, der Sucht zu verfallen. Das ist, glaube ich, das Ansinnen.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Krüger?

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Daniel Peters CDU

Wenn es schnell geht, in Anbetracht der wenigen Redezeit, gern.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrter Herr Kollege, sowohl die SPD als auch die CDU haben in der letzten Legislaturperiode ja genau diese Abstände eingeführt, die Sie als CDU jetzt ja kritisch sehen. Können Sie vielleicht ein paar Ausführungen machen, wie die Suchthilfe für Mecklenburg-Vorpommern Ihr Ansinnen sieht?

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Daniel Peters CDU

Ja, die Suchthilfe Mecklenburg-Vorpommern sieht natürlich eher einen deutlich begrenzteren Zugang als sinnvoll an. Aber man muss auch darüber hinaus auch andere Experten hier hören, Herr Krüger, und wenn Sie sich sozusagen mal im ganzen Bundesgebiet mit den Einschätzungen aus der Suchthilfe befassen, bekommen Sie ein durchaus differenziertes Bild. Wir müssen ja feststellen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich dem Berliner Weg folgen wollen, und das wäre der mit der restriktivsten Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages. Und ich komme in meiner weiteren Rede gleich dazu, wozu das führt. Ich hoffe, das reicht Ihnen erst mal als Antwort.

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Beate Schlupp

Ich glaube, es gibt eine zweite und weitere Zwischenfrage. Lassen Sie die ebenfalls zu?

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Daniel Peters CDU

Ja, wenn es schnell geht, ich bin ja Demokrat.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Thomas Krüger SPD

Würden Sie mir zugestehen, dass, wenn wir über Experten reden und wir die Abstände vergrößert haben vor dem Hintergrund der Suchtprävention, dass dann gerade die Experten der Suchtprävention die entscheidenden sind?

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Daniel Peters CDU

Mit entscheidend, das würde ich Ihnen beziehungsweise vor allem den Experten zugestehen, aber man muss eben auch mit den Realitäten – und dazu komme ich gleich, mit Blick auf Berlin –, diesen Realitäten auch leben können. Und ich sage Ihnen ganz eindeutig, es wird nicht dazu beitragen, dass der Spieltrieb – das habe ich eben versucht auszuführen –, dass der Spieltrieb sich durch eine Erhöhung der Mindestabstände reduzieren lässt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich würde jetzt natürlich auch genau darauf kommen, worauf Herr Krüger auch ein Stück weit abzielt, dass man es schaffen könnte, mit einer höheren, mit höheren Mindestabständen, und da natürlich damit Aufgabe von Konzessionen und Spielhallen et cetera pp., die Spielsucht beziehungsweise den Spieltrieb irgendwie zu unterbinden. Jetzt haben wir uns kürzlich mal in Berlin die Situation angeguckt. Herr Krüger, vielleicht können Sie mir diese Aufmerksamkeit an der Stelle auch schenken, weil es wichtig ist. (Thomas Krüger, SPD: Sehr gerne.) In Berlin hat man tatsächlich eine sehr, sehr restriktive Handhabung eingeführt, nicht nur mit hohen Mindestabständen. Da darf in den legalen Spielhallen, in den konzessionierten Spielhallen kann nicht mal mehr Wasser getrunken werden, also es ist sozusagen relativ unattraktiv gemacht worden. Jetzt könnte man ja annehmen, dass das genau dazu geführt hat, dass das Glücksspiel aus der Stadt Berlin entweicht. Das Gegenteil ist der Fall. Das illegale Glücksspiel boomt, es boomt so offensichtlich … (Thomas Krüger, SPD: Sie vergleichen Berlin mit Mecklenburg-Vorpommern?!) Ja, aber wir haben ja erst diese Regelungen getroffen, Herr Krüger, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und Sie können davon ausgehen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie können davon ausgehen, dass auch das illegale Glücksspiel in Mecklenburg-Vorpommern einen Auftrieb erlangen wird. Das ist einfach so. Und Sie können doch nicht unterstellen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dass die Menschen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf das Glücksspiel völlig anders aufgestellt sind. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ich glaube, das ist eine These, die würde wahrscheinlich außer Ihnen hier in diesem Saal kein anderer unterschreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich sage, und ich möchte noch mal auf dieses illegale Glücksspiel in Berlin hinweisen, auch wenn Sie mir das nicht glauben mögen und Sie unterstellen, dass das nicht in Mecklenburg-Vorpommern so Einzug halten wird, merken wir da, ja, die Menschen nehmen das dort trotzdem an. Und sie nehmen das so an, dass es nicht mehr kontrolliert wird, dass es nicht mehr konzessioniert wird. (Beifall René Domke, FDP: Genau so!) Das heißt, es besteht sogar die Möglichkeit, weitaus mehr Geld zu verzocken – ich werde jetzt mal salopp – als in den konzessionierten Spielhallen. Und das, finde ich einfach, muss doch eine Überlegung wert sein. Aber ich will Sie an der Stelle auch abholen und mitnehmen. Ich weiß ja, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, aber vielleicht ist diese Debatte noch mal dazu angetan, dass wir uns gemeinsam überlegen, wie können wir eigentlich mit dem Thema Spiel, Glücksspiel insgesamt umgehen. Wollen wir es sozusagen an der Stelle belassen und wollen wir zuschauen, dass das illegale Glücksspiel diesen Markt übernimmt? Das kann nicht im Interesse sein, das kann auch nicht im Interesse des Innenministeriums sein, weil dann hat man eben bei dem Thema Strafverfolgung doch deutlich mehr, deutlich mehr zu tun, und deswegen wäre es im Sinne der Prävention auch wichtig, sich vielleicht hier noch mal das ganze Thema anzuschauen. Und ein Letztes noch mal: Wohin führen illegale Glücksspielgeschäfte, wohin werden die Einnahmen fließen? Was passiert mit diesem Geld? Und ich lade Sie ein, schauen Sie sich das doch auch in Berlin mal an! Es ist eine Querfinanzierung der Clan-Kriminalität. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es sind diejenigen, wirklich die Falschesten der Falschen, die davon an der Stelle profitieren und sich ins Fäustchen lachen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, ich habe nur acht Minuten, denken Sie über diese Argumente noch mal nach, auch wenn Sie das heute ablehnen mögen. Vielleicht findet man gemeinsam doch noch mal einen Ansatz, über das Thema Glücksspiel miteinander zu sprechen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An der Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe aus Stralsund – ich hoffe, meine Liste stimmt – begrüßen. Herzlich willkommen! Ich rufe jetzt auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf meine letztmalige Rede, weil wir das gleiche Gesetzespaket ja ein zweites Mal erörtern, wo wir nur stichpunktartig die damaligen Hinweise noch einmal aufgreifen wollen. Eingangs, das ist mir wichtig, sei aber erneut deutlich gemacht, die vorliegend mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung angestrebten Regelungen dienen der Suchtprävention und dem Spielerschutz, eben auch in der Frage angedeutet. Der Abstand zwischen Spielstätten und gewissen Einrichtungen, wie Schulen sowie untereinander zwischen den Einrichtungen, dient dem Kinder- und Jugendschutz ebenso, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie er vor allen Dingen ausreichend groß sein soll, um hinreichend Zeit zum Sinnieren bei den einzelnen Spielerinnen und Spielern zuzulassen und dann hoffentlich zum Abbruch bei unkontrolliertem Spielverhalten beizutragen. Es geht also – so verstehe ich die Suchttherapeuten und Präventionsbeteiligten – um so eine Art Abkühleffekt durch ausreichend große Abstände. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den aktuellen Regelungen, die wir heute im Gesetz haben, sollen sehr langfristig angelegte Übergangsfristen erneut geschliffen werden. Wir haben also eine Regelung, die nicht erst vor zwei/drei Jahren aufgetreten ist, sondern die man sehr, sehr langfristig in dem zugrunde liegenden Gesetz findet, wo man sehr langfristig in diesem Landtag Übergangsregelungen geschaffen hat, um Vertrauensschutz und Umstellungsmöglichkeiten für die Unternehmen anzubieten. Es hat bislang also langfristig und ausreichend Möglichkeiten für die Unternehmen gegeben, sich hierauf einzustellen. Es ist im Übrigen auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Unternehmen, die in diesen langfristigen Übergangszeiträumen reagiert haben und die eigenen Regelungen dieses Landtages dann ernst nahmen. Wenn ich da jetzt Änderungen herbeiführe, muss ich wissen, dass ich denen ein Stück weit einen Bärendienst erweise, die im Vertrauen auf die Bestandsfähigkeit dieser langfristigen Veränderungen ihrerseits disponiert und sich umorientiert haben. Dies gilt insbesondere, da wir glauben, zurzeit keine Regelung als Landesregierung empfehlen zu können, weil der Glücksspielstaatsvertrag als Ganzes regulär zum 31. Dezember dieses Jahres zwischenevaluiert werden soll. Es macht nach unserer Überzeugung Sinn, diese Zwischenevaluation abzuwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Suchthilfe dieses Landes kennt die Betroffenen in diesem Land durch ihre Arbeit besonders gut. Sie plädiert ganz ausdrücklich dafür, diese Regelungen, wie vorliegend im Gesetz festgehalten, beizubehalten. Es geht nicht darum, einen Spieltrieb zu beeinträchtigen, sondern es geht darum, Spielsucht als eine im Zweifel dann pathologisch verfestigte Form zu bekämpfen und Kinder und Jugendliche zu schützen. Das wollen wir sichern, und ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie diese Initiative nicht unterstützen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Jetzt die Zweite Lesung zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags – schon in der Ersten Lesung und bei den Glücksspielstaatsverträgen in der Vergangenheit haben wir gesagt, uns passiert zu wenig im Bereich der Prävention. Sie haben hier ganz viel von Prävention gesprochen, Herr Krüger. Getan haben Sie allerdings dabei nichts. (Thomas Krüger, SPD: Ich habe nicht viel gesprochen, ich habe Fragen gestellt.) Wir haben immer gesagt, wir möchten in diesem Gesetzesentwurf, in dem Gesetzesentwurf drin haben, dass die Branche dann mehr beteiligt wird an den Präventionskosten. Meine Damen und Herren, Glücksspiel ist eben nicht nur ein Spiel, und ich würde Spiel auch nicht mit Glücksspiel vergleichen wollen, Herr Peters. Das sind für mich zwei verschiedene Sachen. Spiel hat etwas mit Ehrgeiz, Lernwillen und so was zu tun. Beim Glücksspiel, da spielt ein gewisser Grad von Gier und Sucht eben auch eine Rolle, den wir beim ganz normalen Spiel eben nicht haben, meine Damen und Herren. Deswegen ist es schon etwas anderes und für mich Äpfel und Birnen. Also wir haben hier im Land, ich sage es noch mal, die LAKOST, die sich sehr engagiert einbringt im Sucht- und Präventionsbereich, meine Damen und Herren. Die sind auch auf finanzielle Mittel angewiesen. Und noch mal in Richtung SPD, regierungstragende Partei, die hier die Staatsverträge mit ausführt: Die Suchthilfe und die Prävention auch in diesem Bereich, meine Damen und Herren, ist kommunale Pflichtaufgabe. Das heißt, da müssen Gelder hingeleitet werden. Das wissen auch Sie, das wissen auch alle unsere Kommunalvertreter, und wir wissen auch alle, wie unterfinanziert das ist und wie man in jeder Kommune und in jedem kleinen Kommunalparlament darum kämpfen muss, meine Damen und Herren, dass das ordentlich ausfinanziert ist. Hier wäre die Möglichkeit gewesen, auch an die CDU gerichtet, das ist ja kein neues Argument von uns, es fehlt dieser Ansatz komplett in Ihrem Gesetzesänderungsantrag, wenngleich Sie mit der Mindestabstandsregelung recht haben. Herr Krüger ist wahrscheinlich irgendwie aus der Zeit gefallen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) ich weiß es nicht, weil mittlerweile spielen die Leute an ihren Handys, machen Sie ja auch gerade, und da ist es völlig egal. Die nehmen die Handys mit in die Schule und so weiter. Und es spielt ja auch keine Rolle, ob der Kiosk, der Zigaretten anbietet, neben der Schule ist, oder der Supermarkt, der auch gleich neben der Schule ist, wo es Zigaretten und Alkohol gibt, meine Damen und Herren. Von daher läuft Ihre Argumentation hier völlig fehl, weil auch hier sind Sachen, die Kinder und Jugendliche zur Sucht verleiten können, meine Damen und Herren. Dann müssen Sie konsequent sein und müssen Supermärkte et cetera auch verbieten in der Nähe von Schulen. (Thomas Krüger, SPD: Wir können auch einen Bierautomaten aufstellen vor der Kinderkrippe.) So funktioniert das nicht. Also vom Ansinnen her ist das okay, sagen wir, aber, wie gesagt, uns fehlt da der Präventionsbereich hier drin. Der ist uns doch dann eben sehr wichtig, weil uns der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt, und wir wissen, dass es ein unterfinanzierter Bereich ist. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, wir werden uns aber enthalten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin ! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten das Thema heute ja auch schon, also auch mal wieder eine neue Folge der Serie „CDU-Amnesie in MV“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich bin mir noch nicht sicher, ob es sich bei dem Antrag eher um eine missglückte Version von „Robin Hood“ handelt, in der sich die CDU-Fraktion zum zweifelhaften Retter der Entrechteten aufspielen möchte, obwohl sie in der Vergangenheit selbst entscheidend zur Dramaturgie beigetragen hat, oder ob es doch nur einfach eine Neuauflage von „Pinocchio“ ist. Liebe FDP-Fraktion, ich kann und möchte Sie an dieser Stelle gar nicht in Sippenhaft nehmen. Ich kaufe Ihnen die Überzeugung ab, die 500-Meter-Abstandsregelung deutlich infrage zu stellen, (Zuruf von René Domke, FDP) und möglicherweise sind wir uns in diesem Punkt näher als an vielen anderen Stellen, aber das Agieren der CDU-Fraktion empfinde ich als unehrlich, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn nicht sogar als zynisch. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich habe in der Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag im vergangenen Dezember alles gesagt, was es zu sagen gibt. Ich will die Gelegenheit trotzdem nutzen, um hier im Plenum, aber auch den betroffenen Glücksspielbetreibern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Eckpunkte noch einmal darzulegen. (Daniel Peters, CDU: Wir sind dankbar. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die derzeitige Fassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes wurde durch die Große Koalition im Juni 2021 beschlossen. In einem fast letzten Akt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) in einem fast letzten Akt der vergangenen Legislaturperiode haben die Mitglieder der CDU-Fraktion, wie meine Fraktion meint, ohne Not, (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es doch jetzt! Sie können es doch ändern, Sie haben es doch in der Hand. Ändern Sie es!) ohne Not die 500-Meter-Abstandsregelung besiegelt. (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es jetzt!) Dieselben CDU-Fraktionsmitglieder, außer Herr Peters, die heute alle wieder im Landtag sitzen, haben im Juni 2021 auch den Änderungsantrag der Linksfraktion abgelehnt, der eine Reduzierung der Mindestabstände auf 300 Meter vorsah. Das, was nun droht, die Schließung von Glücksspielhallen sowie der damit verbundene Verlust des Arbeitsplatzes, sind die direkten Konsequenzen Ihres Abstimmungsverhaltens, meine Damen und Herren von der CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist so in einer Koalition, das kennen Sie ja. Ändern Sie es doch jetzt!) Und im Übrigen ein Gesetzentwurf, der in welchem Haus erarbeitet wurde?! (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es doch!) Im damaligen Innenministerium, (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es doch jetzt!) sogar noch unter Herrn (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es!) Lorenz Caffier. (Sebastian Ehlers, CDU: Ändern Sie es! Sie haben die Mehrheit.) Meine Damen und Herren, auch das habe ich schon im Dezember erwähnt, auch meine Fraktion hält aus verschiedenen Gründen abweichende Abstandsregelungen für sinnvoll, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und es ist auch kein Geheimnis, dass es hierzu nicht unbedingt eine einhellige Meinung innerhalb der Koalitionsfraktionen gibt. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist doch mal eine ehrliche Aussage. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber die Situation ist folgende: Zu der 500-Meter-Abstandsregelung – zur Erinnerung, mit den Stimmen der CDU – und den drohenden Folgen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sind mehrere Klagen anhängig. Es liegt nun in der Hand der Justiz, die durchaus divergierenden Interessen zwischen den Betreibern von Glücksspielhallen und einer effektiven Glücksspielsuchtprävention in Ausgleich zu bringen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich persönlich bin gespannt, ob wir nach einer gerichtlichen Entscheidung das Gesetz tatsächlich noch mal erneut aufmachen müssen. Zumindest die ersten drei Klagen sind beim OVG Greifswald gescheitert. Das OVG hat zuletzt im Februar 2023 die Verfassungsmäßigkeit der Abstandsregelungen aus seiner Sicht bejaht. Spätestens die Evaluierung, die im Staatsvertrag verankert ist, sollte jedoch die Gelegenheit bieten, über die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zu debattieren. Der Innenminister hat dazu ausgeführt. Und auch das gehört zur Wahrheit: Die Betriebe hatten zehn Jahre Zeit, zehn Jahre, um sich darauf einzustellen. Dass sie dies nicht getan haben, wurde ihnen durch das Gericht negativ ausgelegt und zu ihren Lasten gewertet. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Also es bleibt sozusagen zu hoffen, dass die Konsequenzen des durch die CDU-Fraktion mitbeschlossenen Ausführungsgesetzes (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nicht so eklatant sind. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Den vorliegenden Gesetzentwurf müssen wir in der jetzigen Situation ablehnen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes von CDU und FDP soll zwischen Spielhallen nur noch ein Mindestabstand von 100 Metern Luftlinie und nicht mehr von 500 Metern Luftlinie einzuhalten sein, und auch die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle soll nur noch in einem Radius von 100 Metern und nicht mehr in einem Radius von 500 Metern Luftlinie zu einer Schule verboten sein. Glücksspiele sind laut Bundesgesundheitsministerium weit verbreitet. Fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland hat in den vergangenen Monaten bei mindestens einem öffentlich angebotenen Glücksspiel um Geld gespielt. Insgesamt weisen gut 500.000 Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten auf. Im Suchthilfesystem stellen die Geldautomatenspieler die größte Gruppe der Betroffenen dar. Im Jahr 2020 wurde auf dem legalen Glücksspielmarkt ein Gesamtumsatz von 38,3 Milliarden Euro erzielt. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geben 36,3 Prozent der Glücksspielenden bis zu 10 Euro monatlich für Glücksspiele aus, 37,5 Prozent verausgaben 10 bis 50 Euro, weitere 13,9 Prozent zwischen 50 und 100 Euro und 10,9 Prozent über 100 Euro. Zusammengenommen gibt ein Viertel der Glücksspielenden mehr als 50 Euro pro Monat für Glücksspiel aus. Der Anteil von Personen mit einer Glücksspielstörung an der Bevölkerung beträgt 2,3 Prozent. Das wurde in einer 2021 durchgeführten Befragung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. ermittelt. Bei der Glücksspielsucht seien die Symptome ähnlich wie bei den stoffgebundenen Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie Kontrollverlust, dieses Nicht-aufhören-Können, Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunden und Hobbys, Beschaffungskriminalität. In der Suchtberatung bereitet gerade das Automatenspiel in Spielhallen die meisten Probleme. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben im Jahr 2018 rund 1,5 Millionen der 16- bis 70-Jährigen an, mindestens einmal im vergangenen Jahr an Automaten gespielt zu haben. Besonders beliebt sind die Automatenspiele bei den 18- bis 25-Jährigen. Abstandsregeln helfen, problematisches Suchtverhalten zu reflektieren. Der Innenminister hat dazu eben schon ausgeführt. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht Mecklenburg-Vorpommern hat sich hier im Landtag daher ganz klar für die im aktuellen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz enthaltenen Abstandsregeln ausgesprochen. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP) Aus Gründen des Spieler/-innenschutzes und auch des Jugendschutzes lehnt meine Fraktion den Gesetzentwurf daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben den Gesetzentwurf eingebracht und es ist nicht viel Überraschendes dabei rausgekommen. Es wurde ja schon, man hat sich ja schon verweigert, das im Ausschuss noch mal zu beraten, vielleicht nach einem gewissen Abstand noch einmal in die Anhörung zu gehen, Experten anzuhören. Das ist bedauerlich, das ist bedauerlich, weil eines taucht ja hier auf: Es sind dieselben Argumente, die wir alle schon einmal miteinander ausgetauscht haben. Und offensichtlich können wir Sie nicht überzeugen, offensichtlich können Sie uns schon gar nicht überzeugen. Mir ist bis heute nicht klar, was diese Abkühlungstheorie bringen soll. Wenn wir uns mal überlegen, wir reden hier über 200 Meter. Denken Sie mal darüber nach, wie schnell Sie 200 Meter zurücklegen und wie weit Sie da kommen in Ihren Gedanken, ach nee, ich höre jetzt auf zu spielen! Das ist doch lächerlich! Machen Sie sich doch nicht lächerlich! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass der Quatsch, den Sie hier umsetzen wollen, irgendjemanden, der spielen möchte, vom Spiel abhält! Die gehen woanders hin. Die Menschen, die spielen wollen, gehen woanders hin. Da sind doch die 200 Meter völlig egal, die Sie da jetzt, an die Sie sich so klammern. Sie können ja Experten benennen, so viel Sie wollen. Es gibt auch andere, die sagen, das ist genauso. Schauen Sie mal nach Sachsen-Anhalt, was die gemacht haben! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Schauen Sie mal, was wirklich in den Großstädten im Moment passiert! Nun hat M-V nicht so viele Großstädte, wahrscheinlich kommt es deswegen mit einer Verzögerung. Aber genau das, was Sie unterstellen, dass das Spiel in Hinterzimmern, in dunklen Hinterzimmern stattfindet, das ist ja hier in M-V gar nicht so. Hier gibt es Personal, geschultes Personal, das genau auf Prävention ausgebildet wurde, was darauf achtet, dass eben gerade nicht Kinder und Jugendliche Zugang haben. Es ist ja sogar so, dass Sie von außen eine Spielstätte kaum erkennen können, weil ja alles zugehängt werden muss und sonst irgendwas. Das sorgt doch erst dafür, dass der Anreiz gesteigert wird. Aber was findet denn wirklich statt? Das hat Herr Peters ja beschrieben in Berlin. Gehen Sie mal hin! Es wird sogar, unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit bilden sich Vereine, die angeblich Sportangebote machen. Da haben Sie die Shisha-Bars, da haben Sie alles Mögliche. Glauben Sie, dass das legal ist? Glauben Sie, dass da irgendjemand auf Spielerschutz achtet? Glauben Sie, dass da irgendeiner einen Cent Steuern abführt? Ja, Sie dürfen da auch mal hochgucken, wenn ich mich mit Ihnen unterhalte! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Ich meine, das kann ich zwar nicht erzwingen, aber es gucken alle nach unten. Nehmen Sie doch diese Argumente auch mal ernst! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Sie schaden hier einer Branche, einer Branche, die die ganze Prävention fast alleine trägt auch im Übrigen. Ja, das nehmen Sie bitte auch mal zur Kenntnis! Es ist auch eine Quelle für Prävention, die versiegen wird. Und das Nächste ist … (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Ich bin zwar auch Demokrat, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber ich habe wenig Redezeit. Und das müssen Sie, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das müssen Sie doch bitte mal zur Kenntnis nehmen! Sie haben auch die Kommunen geschwächt. Wir haben das auch schon gehört. Die Kommunen haben sich auch auf die Spiel- und Vergnügungssteuer ein Stück weit verlassen. Ja, die stehen jetzt genauso im Regen. Wo ist die Kompensation dafür, wo ist die Kompensation dafür? Kein Wort dazu, gar nichts! Und ja, es hätten sich Unternehmen darauf einstellen können. Sie können aber nicht einfach, Sie können nicht einfach eine Spielothek, Sie können nicht eine Spielhalle auf Rädern woanders hinschieben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) einfach 500 Meter weiter, das geht überhaupt nicht. Und jetzt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) und jetzt, und jetzt – und das ist eben das Große – schauen Sie doch mal auch den Menschen da in die Augen! Wo gehen die denn jetzt hin, wenn die Betriebe geschlossen werden? Was machen Sie eigentlich mit den Beschäftigten? Sie sind doch diejenigen, die dann immer sagen, ja, das sind auch Arbeitsplätze, das ist doch Fachpersonal. Ja, wo kommen die jetzt hin? Die sind darauf qualifiziert, eben auch diese Schutzeinrichtung zu bedienen. Und genau das ist es nämlich, ich kann ein Suchtverhalten doch nur feststellen, wenn ich das eben auch legal betreiben kann. Und dann kommt eben der ganz große Punkt dazu, um den sich überhaupt niemand kümmert. Und das habe ich Ihnen auch schon mal vorgehalten, man kann sich natürlich die Augen zuhalten, aber glauben Sie wirklich, dass das Onlineglücksspiel, das illegale Onlineglücksspiel hier überhaupt jemand im Blick hat, dass wir überhaupt die Kapazitäten haben, das zu kontrollieren? Sie machen sich keine Vorstellungen, was da umgesetzt wird tagtäglich, was da für ein Suchtpotenzial steht, weil da habe ich gar keinen Abkühlungseffekt. Da kann ich den ganzen Tag auf dem Handy spielen, da kann ich den ganzen Tag am Bildschirm spielen. (Thomas Krüger, SPD: Ja, wo kommt denn die Legalisierung des Glücksspiels her? Ja wohl von Ihrer Partei!) Ja, das Kontrollierte, das Kontrollierte mit einer Zulassung, Herr Krüger, mit einer Zulassung, Herr Krüger! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Was Sie machen, ist, Augen zuhalten. (Thomas Krüger, SPD: Nein.) Und das, was ich da nicht sehe, wenn ich die Augen zuhabe … (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Kennen Sie das Bild? Kennen Sie das Bild mit den drei Affen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Genauso läuft das, genauso läuft das. Und wenn das Kind nachher in den Brunnen gefallen ist, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn das Kind im Brunnen gefallen ist, dann werden Sie kommen und werden wach werden. Und dann werden Sie sich an unsere Worte erinnern, dass wir gesagt haben, gehen Sie verantwortungsvoll damit um. Wir werden das Spiel, egal, was wir uns hier versprechen, wir werden das Spiel nicht verhindern. Machen wir es also zu einem legalen, zu einem kontrollierten Spiel, (Thomas Krüger, SPD: Genau.) und treiben wir nicht diejenigen, die spielen wollen, treiben wir sie nicht in die Illegalität und in die Anonymität! Genau das ist das, was hier jetzt stattfindet, meine Damen und Herren. Und ich gehe mich jetzt auch wieder runterkühlen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) weil mich regt es auf, wie man so blind sein kann, wie man so blind sein kann, bewährte Strukturen, die an der Prävention mitwirken, zu zerschlagen. Das regt mich wirklich auf! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und FDP eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 auf Drucksache 8/1578. Ich rufe auf die Artikel 1 und … (Der Abgeordnete Philipp da Cunha meldet sich zur Geschäftsordnung.) Ich habe aufgerufen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Das ist richtig. Wenn ich lese, kann ich es auch nicht sehen, das ist mir dann nicht möglich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe im Präsidium – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wie bitte? (Unruhe im Präsidium) Also ich mache jetzt doch mit der Abstimmung weiter. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ja, natürlich.) Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1578 bei Zustimmung der Fraktionen CDU und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP auf der Drucksache 8/1578 abgelehnt. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 8/1995 ein Antrag zum Thema „Wahlrechtsreform im Bund stoppen – Normenkontrollklage einreichen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Ehlers! Sebastian Ehlers , CDU (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, hier die Dringlichkeit zu begründen! Die begründet sich aus einem ganz einfachen Sachverhalt. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, wie allgemein bekannt ist, über die Änderung des Wahlrechts debattiert und in Zweiter und Dritter Lesung dann dies auch beschlossen. Das war deutlich nach der Frist zur Einreichung der regulären Anträge für diese Landtagssitzung. Deswegen war das logischerweise vorher nicht möglich, diesen Antrag einzubringen. Der Innenminister hat in seinen Ausführungen ja richtigerweise darauf hingewiesen am letzten Freitag, dass unser Bundesland hier auch massiv betroffen ist von dieser Wahlrechtsreform. Die Gefahr besteht, dass eine Reihe von Landesteilen/Regionen nicht mehr künftig im Deutschen Bundestag adäquat repräsentiert sind, und deswegen, gerade vor dem Hintergrund, dass andere Länder bereits Klagen auch planen – Thüringen und Bayern sind da genannt – und jetzt auch die Möglichkeit besteht, dort gemeinschaftlich etwas einzureichen, um dem auch etwas mehr Druck und Qualität zu verleihen vor dem Bundesverfassungsgericht, ist das aus meiner Sicht auch geboten, dass sich der Landtag in dieser Sitzung und nicht erst Mitte Mai mit dieser Frage beschäftigt. Und deswegen werbe ich dafür, dass dem Dringlichkeitsantrag stattgegeben wird, der Dringlichkeit, dass wir die Debatte in dieser Woche führen können und auch dann einen Beschluss herbeiführen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Herr Koplin, bitte! Torsten Koplin , DIE LINKE (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Koalitionsfraktionen darf ich gegen das Begehren sprechen, was die Dringlichkeit betrifft. Die ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Korrekterweise hat der Kollege Ehlers gesagt, die Entscheidung auf Bundesebene ist gefallen. Fraktionen dort haben ihr Agieren bereits signalisiert. Es ist auch bekannt, wie sich Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern positioniert haben. Eine Dringlichkeit ist aus unserer Sicht nicht gegeben, weil die Fakten geschaffen wurden, erstens, und zweitens eine etwaige Normenkontrollklage nicht an Fristen gebunden ist, wir insofern nicht dringlich hier und heute handeln müssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Also im Mai! Also im Mai!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich bringe jetzt die Dringlichkeit zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der CDU, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1911. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1911 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete der AfD-Fraktion Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! In der jetzigen Landtagssitzung kommen wir nun allmählich zum Abschluss der drei Corona-Jahre der Finanzwirtschaft. Wir sprechen heute Abend noch über den Sonderbericht des Landesrechnungshofes und einen Antrag zum MV-Schutzfonds. Und auch am Freitag spielt auf unseren Antrag hin das Thema der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen noch mal eine Rolle. Wir wollen uns aber nicht nur mit der Vergangenheit befassen und den Corona-Finanzkomplex allmählich abschließen. Meine Fraktion zumindest will in dieser Plenarsitzung auch die Zukunft antizipieren und auch schon die Debatte zum nächsten Landeshaushalt beginnen. Mich wundert es in diesem Zusammenhang, dass von der Jamaikaopposition bisher wenig dazu kam, was die Zukunft betrifft, sondern es quasi wieder nur viel Kritik an der Vergangenheit gibt. Wir jedenfalls haben die Lehren aus der Corona-Schuldenwirtschaft gezogen, die aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem Urteil zu unserer Klage vor dem Verfassungsgericht hervorgehen. Im Finanzausschuss haben wir zudem in der vergangenen Sitzung auf unseren Antrag hin schon die Ausführungen des Ministers zu den Haushaltseckpunkten 2024/2025 gehört. Beide Diskussionen möchten wir nun vertiefen mit einem Gesetzesvorschlag. Also um es vorneweg zusammenzufassen, meine Fraktion möchte zwei Hauptpunkte ändern: Erstens. Naturkatastrophen, wie zum Beispiel eine Pandemie, sollen nicht mehr ohne Weiteres dazu führen, dass Schulden aus dem Boden gestampft werden können. Auch das Wie möchten wir anpassen, dies, um etwaiger verfassungswidriger Nutzung der Gunst der Stunde in der Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Diese Lehre haben wir aus der Corona-Zeit gezogen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zweitens. Sogenannte „Globale Minderausgaben“ sollen nicht mehr so leicht sein. Regierung und Fraktionen müssen deutlicher kennzeichnen, wo exakt Geld gespart werden soll – dies, um in Zukunft klarer und transparenter Haushalte aufzustellen. Die Regierung soll dabei die Opposition mit den Verwaltungsmitarbeitern besser unterstützen. Das war die Kurzversion, aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Ihnen liegt unser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern vor. Wir wollen eine klare Gesetzesänderung, dass es nicht mehr so einfach ist, die Schuldenbremse zu umgehen, so, wie das zur Corona-Pandemie der Fall war. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes ist die Rechtmäßigkeit dieser Neuverschuldung in erheblichem Maße zweifelhaft, sowohl der Höhe nach als auch mangels Pandemiebezug bei sehr vielen Maßnahmen. Unser Entwurf ist als Reaktion auf die schwierige finanzielle Lage des Landes, auf die Umgehung der Schuldenbremse durch die Landesregierung während der Corona-Zeit zu verstehen. Es ist eine logische Änderung, die wir aus den Lehren unserer erfolgreichen Klage zudem ziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wollen daher den Paragrafen 18 der Landeshaushaltsordnung anpassen. Ein Verschulden ist nach unserer Änderung erst zulässig, wenn der Finanzbedarf aus einer Naturkatastrophe ein Prozent der Gesamtausgaben übersteigt. Die bisherige Schwelle beträgt pauschal 50 Millionen Euro. Das ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Bei einem Prozent wären dies zurzeit 100 Millionen Euro. Damit folgen wir auch einer Beanstandung aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes, dass der Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung zu gering ist. Neu wäre auch in unserem Gesetzentwurf, dass eine Kreditfinanzierung zeitlich eingegrenzt wird. Der Finanzbedarf für Naturkatastrophen darf längstens zwei Jahre andauern. Danach ist – und im Übrigen war das auch bei Corona – genug Zeit, reguläre Einnahmen und Ausgaben anzupassen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es bisher nicht, auch wenn die Verschuldung nicht mehr gerechtfertigt ist. Dem wollen wir Abhilfe schaffen. Ob mittelschwere Grippewelle, Waldbrand oder angeblicher Klimanotstand, es gibt sicherlich viele Versuchungen und Glaubenssysteme, die unterschiedliche Regierungen schnell dazu verleiten können, eine Ausnahmesituation auszurufen. Aber für uns gilt, erst Konjunkturrücklage, dann eine Neuverschuldung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Und warum das alles so wichtig ist? Es gibt ja viele, ja, grüne Volkswirte, die sehen in Verschuldung kein Problem. Das kann man aus der Mittelfristigen Finanzplanung nachvollziehen. Bei vielem hätte es erst gar nicht so weit kommen dürfen, wie es jetzt ist, denn durch diese Lücken im Gesetz sind uns wiederum Lücken in der Mittelfristigen Finanzplanung entstanden. Selbst ohne Corona, selbst ohne Energiekrise plante man schon mit dickem Minus in den kommenden Jahren. Die Lähmungserscheinungen sind nun umso stärker. Und wir müssen sparen, das hat auch der Finanzminister deutlich zu erkennen gegeben. Dem wollen wir nun begegnen und neben umfangreicher Haushaltskonsolidierung, die wir uns dann gegen Ende des Jahres zu Gemüte führen müssen, werden wir auch jetzt mit diesem Gesetzentwurf die Art und Weise, der werden wir uns widmen. Wir streben eine Änderung der Art an, wie man mit der Öffentlichkeit und Sparvorschlägen umgeht. Sie wissen, dass die amtierende rot-rote Landesregierung und auch die gewesene die öffentlichen Finanzen des Landes nachhaltig geschwächt haben. Erkennbar ist dies an den stark steigenden Handlungsbedarfen in der Mittelfristigen Finanzplanung. In der vergangenen Finanzausschusssitzung verdeutlichte Finanzminister Dr. Geue noch einmal, dass Handlungsbedarfe von über 1 Milliarde Euro in den kommenden zwei Jahren entstanden sind. Das heißt, dass dieses fehlende Geld nicht durch sichere Einnahmen gedeckt ist. Den noch einmal verstärkten Handlungsbedarfen steht der absehbare vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage gegenüber. Bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung von 2019 bis 2024 war der vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage für Ende 2024 geplant. In den kommenden Jahren stehen uns erhebliche Defizite bevor, mit erheblichen Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. 2024 prognostiziert der Finanzminister 409 Millionen Euro Mehreinnahmen, denen 607 Millionen Euro Mehrausgaben gegenüberstehen. Wohngeld, Flüchtlinge, Deutschlandticket, Zinsausgaben und Energiekosten treiben die Ausgaben des Landes kontinuierlich nach oben. Und Tarifabschlüsse und andere viele unbekannte Faktoren auch dieser multiplen Krise sind da noch gar nicht berücksichtigt. Was heißt das im Klartext? Das heißt, wir müssen in den Sparmodus und wir brauchen auch eine klare Ansage dazu. Meine Fraktion hat das im letzten ordentlichen Haushalt rigoros vorgegeben, wo wir sparen, mit zahlreichen Anträgen, über 90 Anträge haben wir gestellt, wo auch viele konkrete Sparvorschläge drin waren. Es wird Zeit, dass auch andere Oppositionsfraktionen und die Landesregierung das tun. Die regierungstragenden Fraktionen SPD und LINKE, aber auch die Fraktion der CDU machen sich da einen wirklich schlanken Fuß und keinen Kopf. Und durch den übermäßigen Gebrauch globaler Minderausgaben wurde das haushaltswirtschaftliche Bestimmungs- und Steuerungsrecht des Parlaments aus der Hand gegeben. Die politische Verantwortung wird damit auf die Landesverwaltung abgewälzt. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, meine Damen und Herren Abgeordnete, vor allem dem Bürger gegenüber, sehen aber anders aus. Mit dieser vorgeschlagenen Änderung, die Ihnen vorliegt, der Landeshaushaltsordnung zielen wir auch auf eine Beschränkung globaler Minderausgaben ab. Dieses Spardiktat, frei nach dem Motto „Bitte spart, ich weiß aber nicht, wo, liebe Landesverwaltung!“, muss ein Ende haben. Wir drosseln die globalen Minderausgaben auf 1 Prozent der Gesamtausgaben. Diese liegen derzeit noch bei 1,9 Prozent. Die Politik soll wieder klare Sparvorgaben machen und dafür die Verantwortung tragen vor allem. Das ist natürlich nicht ganz einfach, das wissen wir. Und gerade kleinere oder neue Fraktionen haben natürlich nicht ad hoc die Erfahrung oder zeitliche Kapazität. Daher fordern wir im Gesetzentwurf auch, dass die Landesregierung der Opposition bei Ermittlungen finanzieller Auswirkungen ihrer Anträge vollständige Unterstützung leistet. Bisher ging dies nur bei bestimmten Anträgen. So, meine Damen und Herren Abgeordnete, beleben wir die politische Debatte, so lagern wir Arbeit von der Verwaltung auf die Abgeordneten aus, die letztlich politische Entscheidungen hier treffen sollen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. In Lessings Fabel „Der Rabe“ grübelt der Fuchs über den Raben. Der Rabe bereichert sich stets am Opferaltar der Menschen für die Götter. Der Fuchs stellt sich wiederum die Frage, ob der Rabe für einen prophetischen Vogel gehalten wird, weil er selbst Anteil an diesen Opfergaben hat. Oder aber glaubt man nur, dass er diese prophetische Fähigkeit hat, weil er frech genug ist, die Opfergaben der Menschen vom Tisch zu nehmen?! Wir jedenfalls wissen, dass weder die Krähenvögel noch die Götzen das Opfer erbringen müssen. Wir stehen aufseiten derer, die den Opfertisch füllen, und brauchen keine Vogelschau. (Heiterkeit bei René Domke, FDP) Und wir wollen wissen, wer da wie viel wegnimmt, vor und nach einer Katastrophe, um die Situation mit scheinbar göttlicher Fügung zu besänftigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Finanzminister Herr Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der verräterische Satz ist gleich in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes zu finden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da steht, ich zitiere: „Mithin entscheidet die Exekutive, nicht das durch die Parlamentsmehrheit von SPD und DIE LINKE sich selbst entmachtende Parlament.“ Darum geht es Ihnen also. Sie wollen die Landeshaushaltsordnung ändern, um die Entscheidungsspielräume der parlamentarischen Mehrheit einzuschränken, der Sie unterstellen, lammfromm letztendlich nur den vermeintlichen Vorgaben der Exekutive, also der Landesregierung, zu folgen. Darum geht es Ihnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Da machen Sie es sich jetzt aber wirklich sehr einfach.) Das ist falsch, und das zeigt Ihr begrenztes Demokratieverständnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Reden Sie doch mal zur Sache!) Na ja, Sie haben es selbst geschrieben. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie haben doch wohl noch ein paar Argumente mehr mitgebracht, Herr Dr. Geue. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie haben eine ganze Reihe von Scheinproblemen hier aufgerufen, die so alle nicht zutreffen. Sie beklagen im vorliegenden Gesetzentwurf – und Herr Schmidt hat es gerade auch noch mal gesagt – die zunehmenden Handlungsbedarfe in der Mittelfristigen Finanzplanung und begründen auch damit noch mal die Änderungswünsche zur Landeshaushaltsordnung, gerade so, als wäre die Landesregierung dafür zuständig. So haben Sie es ein bisschen dargestellt. Dass wir uns in einer Zeit, in einer Zeitenwende befinden, in der eine Krise die nächste jagt, das blenden Sie direkt aus, dass wir Hunderte von Milliarden Schulden auf der Bundesebene haben, dass die Bundesländer Hunderte von Milliarden aufnehmen mussten, um zum Beispiel die Corona-Pandemie – erfolgreich übrigens – einzuhegen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben erfolgreiche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) in Deutschland erfolgreiche antizyklische Finanzpolitik gemacht. Wir haben verhindert, dass es zum Unternehmenssterben gekommen ist. Wir haben verhindert, dass es zur Massenarbeitslosigkeit gekommen ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben doch erst das Risiko herbeigeführt.) Oder auch bei der Energiekrise, die wir jetzt gerade haben: Die Landesregierung, der Landeshaushalt finanziert jedes Jahr über 300 Millionen Euro Mindereinnahmen mit durch Steuergesetzgebung des Bundes. Wir haben einen Härtefallfonds von 120 Millionen eingerichtet. Wir investieren in die Zukunft, nämlich in die Wasserstoffwirtschaft, zusammen mit dem Bund, Nachtragshaushalt, 560 Millionen. Ja, dass sich das auch im Landeshaushalt abspielt und niederschlägt, (Horst Förster, AfD: Das ist doch gar nicht das Problem.) ist doch dann wohl klar. Trotzdem stimmt es auch nicht, was die AfD sagt zur Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage ist ja seit vielen Jahren bewährtes Instrument, um gerade in Krisenzeiten auch etwas zum Ausgleich zu haben. Das ist notwendig und wichtig, weil wir nach Landesverfassung ja natürlich überhaupt gar keine Schulden machen dürfen, wenn keine Notsituationen da sind. Entsprechend ist die Ausgleichsrücklage ein wichtiges, flexibles Instrument, und es ist falsch, dass die Ausgleichsrücklage absehbar vollständig verbraucht sein wird. Im Gegenteil planen wir aus dem Finanzministerium auch zum Ende des kommenden Doppelhaushalts mit einer, weiterhin mit einer positiven Ausgleichsrücklage, und ich beziehe mich hier auf die ungebundenen Bereiche, gebunden sowieso. Auch das, was Sie zur globalen Minderausgabe sagen – also ich komme jetzt aus dem Kreislauf gar nicht mehr raus: Also was denn jetzt? Sparen wir zu viel, sparen wir zu wenig? (Horst Förster, AfD: Nehmen Sie mal die Bedenken des Landesrechnungshofs!) Also es ist irgendwie, (Horst Förster, AfD: Sagen Sie da mal was zu!) alles wird gegen die Landesregierung gedreht. Ich bin der Meinung, wir brauchen die 150 Millionen globale Minderausgabe jedes Jahr. Vor dem Hintergrund dieser Dreifachbelastung, die wir beim Landeshaushalt haben – die Normallageausgaben, die Krisenbewältigung und den Strukturwandel, der durch Demografie, Klimawandel, Energiewende hervorgerufen wird –, ist es notwendig, dass wir auch bei den Ressorts Gelder einsammeln. Da kommen wir nicht drum herum. 150 Millionen ist jetzt auch nichts, es gibt auch verfassungsmäßig da gar keine Begrenzung. Es gibt zwei verfassungsgerichtliche Urteile, die sagen, na ja, so zwischen 1 und 2,29 Prozent. Bezogen auf den Haushalt ist das jetzt eigentlich nicht auffällig. Da liegen die 150 Millionen durchaus drin. Also alles das, was Sie hier an Änderungen der Landeshaushaltsordnung machen, sind Scheinprobleme. Da können Sie ja gleich auch reinschreiben wollen in die Landeshaushaltsordnung, dass, was weiß ich, die Finanzierung zur Ansiedlung von Schaalseegiraffen in Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt sein sollte. Auch die Dauer von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen auf zwei Jahre zu begrenzen, ist ja letztendlich etwas, wo Sie sagen, auch in der Notsituation darf es sich nur noch auf die Länge beziehen wie in einem normalen Doppelhaushalt. Sehen Sie doch jetzt mal, nehmen wir mal ein anderes Beispiel, nicht Mecklenburg-Vorpommern, sondern diese schreckliche Erdbebenkatastrophe in der Türkei. Da werden sie wahrscheinlich zehn Jahre, zehn Jahre an dem Wiederaufbau arbeiten müssen. Sie können das doch nicht einfach, Sie können doch nicht sagen, den Katastrophen schreiben wir jetzt vor, in zwei Jahren muss es vorbei sein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stellt euch mal vor, hier wäre der Meteorit eingeschlagen, wie vor 650 Millionen Jahren! Das wäre auch fürchterlich.) Also deswegen kann ich nur empfehlen, dem Gesetzentwurf dementsprechend hier nicht zuzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ein Antrag zur Änderung der Landeshaushaltsordnung durch die AfD-Fraktion. Ich stelle erst mal fest, dass wir dadurch erst mal keine größeren finanziellen Spielräume generieren können, auch wenn wir die Landeshaushaltsordnung ändern. Ich glaube auch – und so war ja zum Teil die Unterstellung der AfD –, dass wir damit auch aus Ihrer Sicht schlechte Politik schlecht heilen können. Ich glaube nicht, dass die Landeshaushaltsordnung dazu geeignet ist. Sie ist vielmehr ein über, man kann mittlerweile, glaube ich, sagen, ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument, was wir haben. Es gibt natürlich immer mal wieder Anpassungen, aber ich glaube, gerade das, wenn wir gerade auf die letzten drei Legislaturperioden zurückgucken, ich will da mal dran erinnern, von 2007 bis 2019 hatten wir in 10 von 13 Jahren die Möglichkeit, Schulden zu tilgen. Es wurden immerhin 1,5 Milliarden Euro Schulden getilgt. Das ist eine ganze Menge. Wir wissen alle, was seit 2019 passiert ist und dass die letzten Haushalte oder auch der jetzige Doppelhaushalt nicht mehr so rosig aussehen. Da könnte ich es mir jetzt auch einfach machen und sagen, das ist der neuen rot-roten Landesregierung geschuldet. Ganz so einfach, lieber Torsten Koplin, will ich es mir da doch nicht machen. Wir wissen alle, dass die Krisen, ob es nun die Energiekrise oder die Corona-Krise ist, dass die sich auch auf unsere Haushalte auswirken. Trotzdem haben wir da auch unterschiedliche Bewertungen. Ganz explizit möchte ich da den Corona-Schutzfonds nennen, wo wir doch deutlich auseinanderfallen und ich nach wie vor und auch mit vielen anderen in der Opposition der Meinung bin, dass der hier verfassungswidrig in diesem Hohen Hause verwendet wird. Aber zu dem werden wir ja noch kommen heute, wenn wir über den Bericht des Landesrechnungshofes reden. Deshalb will ich mich damit nicht so lange aufhalten. Was die Naturkatastrophen betrifft, Herr Minister, Sie haben recht, das kann man nicht auf Monate, Jahre, Wochen, Jahrzehnte beschränken. Aber was man machen kann – und das haben wir ja nachher auch bei uns, wenn es um den Bericht des Landesrechnungshofs geht –, ich bin schon der Meinung, dass da jährlich zumindest das Parlament darüber abstimmen sollte, ob die Naturkatastrophe noch vorhanden ist, ob es noch gerechtfertigt ist, so zu verfahren. Das sollte man schon machen. Selbstverständlich kann man nicht sagen, wir wissen, wir wissen genau, wann die Katastrophe endet. Das hat nicht funktioniert, und wir haben ja deshalb hier im Parlament auch öfter darüber abgestimmt. Ich will noch was zur globalen Minderausgabe sagen, das ist ja einer der Schwerpunkte. Ich glaube tatsächlich, wenn man sich den Landeshaushalt über mehrere Milliarden anguckt, dass das auch seit mehreren – also solange ich im Parlament bin, gibt es das, glaube ich, schon, ich glaube, es gibt seit Anfang der 90er-Jahre globale Minderausgaben –, auch das hat sich bewährt, zu sagen, wir geben den Ministerien ein gewisses Budget, aber wir sagen von Anfang an, wegen unserer finanzpolitischen Probleme habt ihr die Summe X, 1,92 Prozent einzusparen, und wir geben euch dabei die Freiheit, es auch dort zu sparen, wo ihr glaubt, dass es möglich ist. Und wir gehen halt nicht so strikt ran und sagen, ihr müsst genau da, da und da einsparen. Das kann über ein Haushaltsjahr auch zu Problemen in so einem Haus führen. Deshalb glaube ich, die globale Minderausgabe ist ein geeignetes Mittel. Auch wir haben das in der Vergangenheit oft genutzt, auch jetzt in der letzten Haushaltsaufstellung haben wir das, zumindest auch in unseren Anträgen, so vollzogen. Deshalb, liebe AfD-Fraktion, glaube ich, dass das, was Sie hier vorschlagen mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung, deutlich Ihr propagiertes Ziel einer konsolidierten Haushaltspolitik verfehlt. Und deshalb wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wohl wahrgenommen, dass Sie die Naturkatastrophen zeitlich begrenzen wollen. Das sehe ich genauso wie der CDU-Kollege, das kann man nicht machen. Und genauso hatten Sie eine Anmerkung gemacht, dass Sie auch bestimmte Katastrophen gar nicht erst zulassen würden, so wie die Pandemie. Das hat mich auch verwundert, wie Sie auf diese Idee kommen. Sie haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zur Landeshaushaltsordnung Veränderungen vorsieht, und in diesem Gesetzentwurf wird die Kritik des Landesrechnungshofes an der fixen Grenze von 50 Millionen Euro in Paragraf 18 aufgegriffen. Es geht um den voraussichtlichen Mehrbedarf durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, der eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglicht. Der Gesetzentwurf von Ihnen schlägt jetzt vor, hier pauschal ein Prozent der Ausgaben des Haushaltsjahres anzusetzen. Schaut man sich aber die Äußerung des Landesrechnungshofs an, so wird deutlich, dass es nicht nur der absolute Wert ist, der dort infrage gestellt wird, sondern insbesondere die tatsächliche Höhe. Als Vergleich wird dort die Ausgleichsrücklage angeführt, die eine allgemeine Vorsorge von 200 Millionen Euro bereithält. Hier jetzt eine Summe festzulegen, die auf absehbar lange Zeit unter diesem Wert liegt, erschließt sich uns nicht und wird im Gesetzentwurf auch nicht erläutert. Entweder also haben Sie das Problem nicht verstanden oder Sie nehmen die Kritik des Landesrechnungshofs nur vordergründig ernst. Dann sollten Sie aber auch darauf verweisen! Wie man es anders und aus unserer Sicht besser machen kann, können Sie dem gemeinsamen Antrag mit CDU und FDP zum Sonderbericht des MV-Schutzfonds entnehmen, den wir aber ja erst heute Nachmittag beraten. Da haben wir jetzt keine Zeit dazu. Die im Gesetzentwurf scheinbar willkürlich vorgeschlagene Obergrenze einer zulässigen globalen Minderausgabe ist für uns ebenfalls nicht schlüssig. Gibt es Gründe, diese Grenze starr festzulegen? Es scheint eher vernünftig, in einer konkreten Haushaltssituation bei der Haushaltsaufstellung eine angemessene Entscheidung bezüglich der Notwendigkeit und Höhe einer globalen Minderausgabe zu treffen. In der im Gesetzentwurf zitierten Literatur wird man Hinweise auf Urteile finden. Und ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin aus der Literatur dort: Globale Minderausgaben „von rund 2,3 % bzw. 1,2 % des Haushaltsvolumens“ sind „nicht beanstandet“ worden. Daraus ließe sich für den Bereich globaler Minderausgaben ein entsprechender Entscheidungsrahmen in einer konkreten Situation ableiten, die man nicht starr im Gesetz festzulegen braucht. Dafür sind wir ja die Parlamentarier, die das entscheiden können. Des Weiteren ist Paragraf 10 Absatz 3 und die dazu vorgeschlagene Veränderung von Ihnen unseres Erachtens janusköpfig und auch wohl etwas blauäugig. Gerade die vielbeschworene Hoheit des Parlaments in Haushaltsfragen gebietet eine möglichst unabhängige Entwicklung von gestaltenden Anträgen durch das Parlament, insbesondere dessen Opposition. Sie kritisieren ja gerade in Ihrem Antrag die Entscheidungsmacht der Exekutive und das „sich selbst entmachtende Parlament“. Dann als Hilfeerheischende oder Hilfestellende bei der Landesregierung aufzutreten, leistet eher einer weiteren Entmachtung dann auch noch der parlamentarischen Opposition Vorschub. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aufgrund der fachlichen Mängel ab. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Entschuldigung! (René Domke, FDP: Ich kann auch für die SPD sprechen.) Entschuldigung! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Thomas Würdisch. Es geht hier ein bisschen durcheinander. (Patrick Dahlemann, SPD: René, du kannst jederzeit die Fraktion wechseln. Wir haben einen Platz frei. – René Domke, FDP: Es sind noch viele Plätze frei.)

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Thomas Würdisch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute hier diesen Redebeitrag für meinen sehr geschätzten Kollegen Tilo Gundlack halten, der auf einer Auslandsreise für uns alle unterwegs ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und es ist mir eine Freude. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf ist ein Eingeständnis einer gescheiterten eigenen finanzpolitischen Ausrichtung der AfD-Fraktion. Erneut wird hier das fehlende finanzpolitische Verständnis deutlich zum Ausdruck gebracht. Die benannten untauglichen Änderungen sind als Rahmen für eine weitere gute, nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik nicht erforderlich. Eher sind sie überflüssig. Der Gesetzentwurf in sich gesehen ist ein Sammelsurium von untauglichen Vorschlägen im Rahmen des Gesamthaushalts. Er liefert keinerlei begründete nachvollziehbare Äußerungen und wird deshalb von uns abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Artikel 1 Ziffer 1 des Entwurfs soll die Landesregierung den Abgeordneten im wahrsten Sinne des Wortes den Stift halten und sie unterstützen. Die entscheidende Frage ist aber: Was soll das bringen? Schon jetzt sieht die Landeshaushaltsordnung vor, dass die Landesregierung die Mitglieder des Landtages unterstützt, und zwar dann, wenn weniger eingenommen werden beziehungsweise ausgegeben werden soll. Das macht auch Sinn, damit keine ungedeckten Schecks ausgestellt werden. Warum die AfD nun auch noch für den umgekehrten Fall Unterstützung braucht, ist nicht nachvollziehbar. Ohnehin kann ich als Parlamentarier den erhöhten Unterstützungsbedarf der AfD weder nachvollziehen noch akzeptieren, schon gar nicht akzeptieren, zeigt dies doch ganz offensichtlich, dass man vom Haushalt da wenig Ahnung hat und seine Haushaltsanträge nicht finanziell beurteilen kann. Das ist eher ein Armutszeugnis für die Antragsteller. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man sollte sich schon beim Stellen der Anträge genug eigene finanzielle Expertise einholen und dies nicht von der Exekutive einfordern, denn wenn die Ansätze nicht stimmen, ist ein Schuldeingeständnis leicht auf die Exekutive zu schieben, frei nach dem Motto, wir wurden schlecht beraten. Das ist abzulehnen. Zu Artikel 1 und Ziffer 2: Die globale Minderausgabe soll gerade der Exekutive einen Handlungsspielraum lassen, um im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung frei werdende finanzielle Spielräume einzusammeln. Eine Vorgabe, wo die globale Minderausgabe im Haushalt eingesetzt werden soll, ist kontraproduktiv und kann zu unvorhersehbaren Verwerfungen bei der Bewirtschaftung führen. Hiervor kann und muss man nur warnen. Das lehnen wir daher ebenfalls ab. Und zu Artikel 1 Ziffer 3: Hierbei geht es dem Grunde nach um die Höhe der Kreditermächtigung, wann und wie lange herrscht eine Naturkatastrophe vor, und soll man 50 Millionen als Richtwert für eine erhebliche finanzielle Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes ansehen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, über diese Dinge wurde und wird sehr gerne diskutiert. Besonders ausgereifte Diskussionen kann man dazu im Finanzausschuss immer wieder mal erleben oder auch in fraktionsinternen Arbeitskreisen. Letztlich sehen wir keine Notwendigkeit einer Änderung. Und die einreichende Fraktion hat auch nicht dazu beigetragen, dass wir unsere Meinung ändern. Dazu benötigt man nachvollziehbare und sachlichere Argumente, die wir hier heute nicht gehört haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Diskussion, zumal über die Dauer einer Naturkatastrophe und so weiter, finde ich schon sehr schräg. Corona und dessen Folgen beziehungsweise Auswirkungen sind noch immer nicht vorbei. Folgewirkungen werden noch bekämpft und Vorsorgemaßnahmen werden getroffen beziehungsweise kommen erst noch zum Tragen. Daher lehnen wir auch diese Änderungen ab. Abschließend werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er keine Lösungen aufzeigt und nicht einmal darstellt, welche Probleme damit gelöst werden sollen. Der Gesetzentwurf ist einfach schlecht gemacht und die Sachverhalte sind nicht hinreichend dargestellt. Wir lehnen ihn in Gänze ab, ebenfalls eine Überweisung in die Ausschüsse. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Greifswald, Stralsund und Barth begrüßen. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der FDP hat nunmehr das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist viel Universalkritik jetzt geübt worden. Und in der Tat, wenn man sich mit den einzelnen Punkten beschäftigt, kann man auch zu anderen Ergebnissen kommen. Am meisten hat mich aber Harald Terpe gerade überzeugt, der sagte, lieber die Finger davon lassen. Und wenn ich mir die Mehrheitsverhältnisse im Moment auch anschaue, dann muss ich eigentlich auch zusammenfassend sagen, ich hätte Mühe, jetzt die Landeshaushaltsordnung hier zur Disposition zu stellen, weil es könnte auch schlimmer kommen. Die Mitwirkungspflichten der Landesregierung sollen zum Beispiel auf einnahmeerhöhende und ausgabemindernde Anträge sich erstrecken. Das wäre wünschenswert, aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass das verwehrt ist. Interessant ist nur, das ist wirklich bemerkenswert, dass der Landeshaushaltsordnungsgeber diesen Punkt eigentlich gar nicht formuliert hat. Der hat sich offenbar gar nicht vorstellen können, dass von Abgeordneten auch mal ausgabemindernde oder einnahmeerhöhende Vorschläge oder Anträge kommen. Deswegen hat er es nicht formuliert. Es ist in der Tat so festgelegt, dass es nur die eine Seite betrachtet. Und wenn wir uns mal bei den Haushaltsdebatten nur anschauen, na ja, dann sind es nicht besonders viele Fraktionen, die auch mal über ausgabemindernde und einnahmeerhöhende …, na, einnahmeerhöhende, gut, da haben wir öfter mal was von der linken Seite, aber meistens nicht in der Haushaltsdebatte, sondern zwischendrin. Aber wie gesagt, ich habe nicht den Eindruck, dass die Landesregierung bei der Berechnung, bei der Folgenabschätzung irgendwo nicht zuarbeiten würde. Ganz im Gegenteil, da arbeiten wir sehr konstruktiv mit dem Haushaltsreferat zusammen. Für solche Fragen steht man da Rede und Antwort. Es wäre aber schön, es wäre aber schön, wenn wir mal darüber reden, wenn solche ausgabemindernden Vorschläge auch kommen, dass man sie vielleicht auch verknüpfen könnte, dass man dafür andere Vorschläge unterbringen könnte, um sozusagen dann diese Einsparungen auch zu verwenden, und das nicht irgendwo dann verschleudert wird oder irgendwo in den globalen Haushalt einfließt und andere dann darüber bestimmen, wo das Geld dann eingesetzt wird. Dann haben wir, in 13a sollten die globalen Minderausgaben. Wir haben jetzt viel darüber diskutiert. Es ist ein Instrument zur Selbststeuerung der Exekutive, in der Tat. Gleichwohl müssen wir achtsam sein, dass das nicht inflationär wird. Da weise ich auch ausdrücklich darauf hin. Der Haushaltsgesetzgeber kann sich da auch nicht am Ende einen schlanken Fuß machen, denn es erzeugt natürlich Druck. Es erzeugt natürlich Druck auch in den Behörden, in den Ministerien und nachgeordneten Bereichen, und da muss auch der Haushaltsgesetzgeber zumindest auch mal eine gewisse Steuerungswirkung oder in die Steuerungswirkung eingreifen, wenn es irgendwie zu Auswüchsen kommt. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es im Moment schon so ist, dass die globale Minderausgabe dafür verwendet wird, um nach unten nur zu treten, sondern eher, dass man hoffentlich versucht, konstruktiv daran zu arbeiten, wo man diese Einsparungen bekommt. Wenn wir aber den Eindruck gewinnen, dass das nicht funktioniert, sind wir gefragt als Haushaltsgesetzgeber, da einzuschreiten und das dann auch zu beschränken. Das macht man aber dann im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dann wird darauf hingewiesen, dass hier die Naturkatastrophe, ich habe das jetzt nicht so verstanden, dass man jetzt die Naturkatastrophe auf 24 Monate begrenzen will, sondern ich habe das eher so verstanden, dass es darum geht, die Folgen immer wieder neu zu beurteilen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das liest sich aber anders.) Da könnte ich mir sogar vorstellen, dass man das in jedem Jahr macht, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das liest sich aber anders.) nämlich in jeder Haushaltsberatung, denn im Grunde haben wir ja gerade gesehen, dass das auch dazu führt, dass auf einmal irgendwelche konstruierten Dinge dann mit untergebracht werden, wo man Mühe hat, überhaupt noch den Bezug herstellen zu können. Aber darüber reden wir in der Tat heute Nachmittag noch. Also insgesamt, glaube ich, ist es nicht falsch, immer mal wieder über die Landeshaushaltsordnung zu sprechen. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass wir dies nicht hätten im Finanzausschuss in den Haushaltsberatungen diskutieren können. Ich glaube, jetzt der Ansatz, hier die Landeshaushaltsordnung anzugehen, das ist wirklich der falsche Punkt. Wir hätten auch ganz andere Vorschläge, die wir unterbringen würden. Aber noch mal, ich warne auch davor, jetzt direkt in die Landeshaushaltsordnung einzugreifen, sondern wir sollten uns vielleicht mehr darauf konzentrieren, was wir dann der Landesregierung mit auf den Weg geben, der Exekutive mit auf den Weg geben mit unseren Haushaltsbeschlüssen. Und insofern, glaube ich, ist das dann wirklich die Sternstunde des Parlamentes, dort Maßgaben mit festzulegen und die Landeshaushaltsordnung jetzt nicht irgendwie als starres Korsett vorzugeben, sondern wir brauchen, glaube ich, für die Gestaltung der nächsten Jahre – und ich kann Ihnen sagen, es werden Jahre sein, Politik zu machen ohne Geld, ja, darüber müssen wir mal reden, es wird eine Zeit kommen, in der wir Politik machen müssen ohne Geld. Und da müssen wir uns doch mal ehrlich machen. Und der Überbietungswettbewerb in den Haushaltsberatungen mit Änderungsanträgen – leider immer nur ausgabenseitige Erhöhungen, wenig Einsparungen –, das ist in der Tat etwas, wo wir uns intensiver mal drüber unterhalten müssen. Aber da freue ich mich auf die nächsten Haushaltsberatungen, sie sind ja bald. Aber an dieser Stelle rate ich ab, die Landeshaushaltsordnung jetzt anzupacken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kollegen! Jetzt war ich doch etwas überrascht, dass auch gar kein linker Redner nach vorne gekommen ist. (Enrico Schult, AfD: Die verstehen von Geld sowieso nichts.) Ich hätte gerne auch mal dort die Meinung gehört. Nichtsdestotrotz, ich versuche das Ganze mal ein bisschen einzuordnen, was hier gerade kam. Das Hervorgebrachte von Minister Dr. Geue fand ich jetzt eher inhaltlich schwach. Auch die Aussage, dass wir quasi die Mehrheitsrechte des Parlaments irgendwie schwächen wollen, stimmt so nicht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen die Opposition stärken, das ist unser gutes Recht, und auch die Transparenz für die Bürger herstellen. Und das ist doch letztendlich das, worum es hier geht, dass die Bürger eben konkret erfahren, wo wird auch mal eingespart und nicht immer versucht, alles hinter den Kulissen zu gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In Ihren Wortbeiträgen haben Sie auch sehr viel abgelenkt, von großen Krisen erzählt und so weiter. Das ist ja auch alles schön, das ist ja auch alles Vergangenheit, was Sie da erzählt haben. Es geht uns doch jetzt konkret darum, die Landeshaushaltsordnung, die Ihnen vorliegt, das Rechtliche zu ändern, und zwar an der Technik und Systematik. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es wurde doch gar nichts inhaltlich gesagt zu den Ausgaben und so weiter. Dazu kommen wir ja noch. Das hat auch Herr Domke am Ende leider nicht geschafft, den Mut aufzubringen. Er hat es als Einziger wenigstens nicht absichtlich missverstanden beziehungsweise er hat es verstanden und sachlich rübergebracht, worum es uns hier ging, leider nicht dann den Mut gehabt zuzustimmen (Zuruf von René Domke, FDP) und mehr daraufhin abgezielt, was die konkreten Haushaltsverhandlungen dann betrifft. Ja, was von Herrn Terpe vorgebracht wurde, also das kann ich jetzt nur als irgendwie Gag oder so betrachten. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dass wir von der AfD die Naturkatastrophen zeitlich begrenzen wollen, das steht da überhaupt nicht drin. Und, Herr Dr. Terpe, Sie können wirklich versichert sein, wenn ich das könnte, Naturkatastrophen zeitlich begrenzen, ich würde sie alle auf null Sekunden setzen. Kann ich leider nicht. Es geht in dem Gesetzesentwurf darum, die Feststellung dieser Dauer auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Und da haben, ja, Herr Reinhardt hat das wenigstens sachlich dann verstanden und Herr Domke, dass wir uns zum Beispiel so einen Modus vorstellen, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass quasi vielleicht einmal im Jahr diese Situation neu festgestellt werden muss. Und das ist ja auch das, was im Bundestag dann am Ende passiert ist, bei Corona beispielsweise. Beim MV-Schutzfonds hatten wir das eben nicht. Es gab keine zeitliche Begrenzung. Das heißt, auch in Zukunft kann jederzeit so ein Sondervermögen aufgelegt werden, ohne zeitliche Begrenzung. Das wollen wir eben nicht! (Enrico Schult, AfD: Ja, richtig!) Wir antizipieren eben die Zukunft und leben nicht in der Vergangenheit wie Sie, Herr Terpe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Würdisch, zu Ihnen: (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hören gar nicht zu, das ist das Problem daran.) Das war auch bewusst, denke ich mal, ablenkend formuliert. Auch dieser, ja, Ellenbogen gegen die AfD, wir hätten kein finanzpolitisches Konzept, da musste ich mich wirklich zusammenreißen, nicht laut loszulachen. Also Ihre Regierung hat hier 3 Milliarden Euro Schulden aufgenommen, um die Corona-Pandemie einzudämmen, hat da wild entgegen der Verfassung alles Mögliche an Investitionsstau finanziert. Jetzt rudert man zurück, man hat doch zu viel Geld aufgenommen. 500 Millionen kann man doch schon zurückzahlen. Wenn ich Ihre ganze Haushaltsplanung angucke, man muss doch zum Beispiel nur auf diesen Bürgerfonds schauen, den Sie im Koalitionsvertrag eingeplant haben, 7,3 Millionen Euro im Jahr. Es gibt noch nicht mal eine Richtlinie dazu! Seit zwei Jahren fast liegt das Geld auf der Kante und kann nicht abfließen. Also von Fehlplanung und fehlendem Finanzkonzept braucht mir die SPD-Fraktion hier gar nichts zu erzählen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn Sie dann erzählen, ja, man braucht bei den Mehrbedarfen keine Eingrenzung, bei den globalen Minderausgaben keine Eingrenzung auf 1 Prozent, dann haben Sie auch Ihrem Minister nicht zugehört. Der hat ja angedeutet, dass es da verfassungsrechtliche, ja, Eingrenzungen gibt von 1 bis 2,2 Prozent oder so was hat er gesagt. Also es gibt ja schon eine Vorstellung davon, was das Maximum ist, was das Minimum ist. Und wir haben eben einfach diesen Vorschlag eingebracht, dass wir da so ein Maximum von 1 Prozent festlegen. Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir irgendwie das Parlament schwächen wollen oder irgendwas, sondern das ist einfach nur dem geschuldet, dass wir wollen, dass eben vor allen Dingen die regierungstragenden Fraktionen wirklich mal benennen, wo sparen wir ein, und es nicht ins Hinterstübchen schieben zur Verwaltung, in die Ministerien hinein und den Verwaltungsmitarbeitern dann sagen, schaut mal zu, dass ihr irgendwie guckt, wo ihr noch Kopierpapier sparen könnt oder so, ist uns egal, wir machen uns einen schlanken Fuß, wir gehen zum Bürger raus, wenn es darum geht, Fördermittelschecks zu verteilen und schöne Bildchen zu machen, aber wenn irgendwo gespart werden soll, dann verstecken wir uns hinter der Landesverwaltung. Das geht so nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dem wollen wir Abhilfe schaffen, und ich verstehe nicht, was daran eigentlich nicht zu verstehen war, an der Intention. Wie gesagt, meine Damen und Herren, wir haben hier keine inhaltlichen Dinge hervorgebracht, die die Beträge und Arten der Ausgaben hier betreffen. Wir haben hier wirklich nur auf die Haushaltstechnik abgezielt. Wir wollen in die Zukunft schauen und bei der nächsten Naturkatastrophe nicht wieder das Gleiche erleben wie bei Corona, dass dann sich einfach bedient wird. Die Gunst der Stunde wird genutzt, um alten Investitionsstau zu lösen. Das hat der Bürger nicht verdient. Das hat der Steuerzahler nicht verdient. Und deswegen hoffe ich, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, einen Moment, bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Koplin, bitte!

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie hatten Interesse an der linken Position erkennen lassen, und das will ich für diesen Tagesordnungspunkt und für noch folgende benennen: Wir alle stehen hier unter Hochdruck für vier Tage und es steht die Frage, schaffen wir alle Tagesordnungspunkte. Und aus Gründen der Kollegialität haben wir gesagt, da, wo es Schnittmengen, große Schnittmengen in Positionen gibt bei den Koalitionären, beschränken wir uns auf einen Redebeitrag, damit wir alle Tagesordnungspunkte nach Möglichkeit wirklich in dieser Woche aufrufen können und keine Bereinigungssitzung machen müssen. Sie können sicher sein, Herr Schmidt, wir lehnen Ihren Vorschlag ab!

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Martin Schmidt AfD

Wer hätte das gedacht?!

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Torsten Koplin Die Linke

Die Problemstellung ist wirklichkeitsverzerrend, die Lösungsvorschläge sind untauglich und einige Aspekte sind wirklich aberwitzig. Wir sind auf den Gedanken gekommen – ich trage den auch –, so, wie Sie es formuliert haben, und auf die Formulierung stellen wir ab, ist es formuliert, dass eine Naturkatastrophe nach 24, nach höchstens 24 Monaten für beendet erklärt wird. So steht es da, so ist es zu interpretieren. Ob Sie es so gemeint haben, steht da auf einem anderen Blatt. Das nur zur Erklärung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Martin Schmidt AfD

Selbstverständlich! Dass Sie quasi aus zeitökonomischen Gründen sich auf einen Redner einigen, das war mir nicht bekannt. Da sei Ihnen dann das verziehen und ich werde es in dieser Landtagsdebatte nicht mehr ansprechen, Herr Koplin. Aber noch mal zu der Situation der Naturkatastrophen: Also wir haben im Gesetzentwurf das eindeutig niedergeschrieben, dass es um die Feststellung der Naturkatastrophe geht. Und ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Es ist mir wirklich schleierhaft. Wir haben das, wie erwähnt, auch im Bundestag, dass regelmäßig die Corona-Pandemielage noch mal festgestellt werden musste. Nichts anderes wollen wir hier. Und das wäre ja auch gar kein Problem. Es geht dann einfach nur um haushaltsrechtliche Absicherung, dass wir halt sagen können, wir treffen uns dann hier einmal im Jahr und stellen dann noch mal das Ganze fest hier im Parlament, in der Öffentlichkeit, und dann gibt es da einen Meinungsaustausch. So, wie es jetzt ist, gibt es ja darüber gar keinen Meinungsaustausch mehr beim MV-Schutzfonds. Dann kann man sich im Finanzausschuss treffen, man könnte noch mal einen extra Antrag stellen. Aber diese, diese regelmäßige Feststellung, die sollte unserer Meinung nach gegeben sein. Und dann kann man auch immer wieder vor der Öffentlichkeit, vor den Medien, vor den Bürgern vor allen Dingen klarstellen, wie jede Fraktion dazu steht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1911 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz –, auf Drucksache 8/1912. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLAG) – (Erste Lesung) – Drucksache 8/1912 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete der AfD Jan-Phillip Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger dieses Landes! Wir leben in Zeiten eines nicht mehr funktionierenden Asylsystems. Eklatante Vollzugsdefizite bei Abschiebungen und im Europarecht haben unser Land längst ans Limit der Aufnahmefähigkeit gebracht. Und genau deshalb sagen jetzt mehr und mehr Landräte, das sei eben nicht mehr geräuschlos zu schaffen. Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gerät die Lage in einigen Kommunen zunehmend außer Kontrolle: ein breiter Bürgerprotest an vielen Orten, das politische Fiasko der Containersiedlung in Upahl und eine Regierung, die ihre eigene Verantwortung einfach wegschiebt. Ausgerechnet, ausgerechnet in dieser Situation gefällt sich Frau Ministerpräsidentin darin, vor einem Parteienstreit zu warnen! Darauf kann man nur mit Helmut Schmidt antworten, ich zitiere: „Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was ist das eigentlich für eine Haltung von Frau Schwesig gegenüber der parlamentarischen Kultur in unserem Land? Es ist doch genau dieser demokratische Streit, dieser demokratische Streit in einer solchen Situation, der jetzt bitter nötig ist. Die zentrale Frage ist deshalb heute, wie binden wir die Kommunen bei diesem wichtigen Thema ein. Meine Damen und Herren, aufgrund der offensichtlichen Überforderung bei der Verteilung von Personen, die über das Asylrecht hierherkommen, ist es an der Zeit für eine Reform. Immer mehr kommunale Vertreter beklagen heftig, dass sie zu wenig Mitspracherechte haben. Immer mehr Kommunen kritisieren, dass sie nicht wirksam anzeigen können, wenn die Integrationsfähigkeit überfordert zu werden droht. Mit unserem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir genau das ändern. Dieser Schritt ist notwendig, weil zum einen eine zielorientierte Kommunikation in dieser Frage zwischen Landräten und Innenministerium gestört ist, zum anderen aber auch, weil zwischen Landräten und kreisangehörigen Gemeinden zunehmend Stress entsteht. Das weiß hier eigentlich auch jeder, der sich hinter den Kulissen mit betroffenen Bürgermeistern wenigstens einmal unterhalten hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein Höhepunkt in diesem unwürdigen Schauspiel waren die gegenseitigen öffentlich ausgetragenen Vorwürfe von Herrn Pegel (SPD), unserem Innenminister, und Herrn Schomann (CDU), dem Landrat aus Nordwestmecklenburg, in der Causa Upahl. Anstatt einmal wirklich Lösungsvorschläge zu präsentieren, also für Entlastung vor Ort zu sorgen, ist immer der andere irgendwie schuld. Glauben Sie mir, Ihre Wähler behalten Sie dadurch nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das juristische Ergebnis dieses Streits ist aber ermutigend. Die vollkommen unverhältnismäßige Containersiedlung in Upahl wurde vorerst gestoppt. Schwesigs Kabinett ist ein Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung. Diese Haltung führt immer mehr zu sozialem Sprengstoff im Land. Liebe Kollegen Abgeordnete der rot-roten Koalition, ich bitte um ehrliche Beantwortung dieser Frage: Bekommen auch Sie Hinweise darauf, dass Bürger in M-V ihre Wohnung verlieren oder sich nicht mehr auf eine neue Wohnung bewerben können, weil diese aufgrund von unkontrollierter Migration freigehalten werden soll? (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Nachdem in Berlin ja bereits über 100 Rentner aus einer kirchlichen Pflegeeinrichtung entfernt wurden oder entfernt werden sollen, überrascht mich das nicht mehr. Wenn sich das aber jetzt auch in unserem Bundesland erhärten sollte, dann ist das der Beginn von nur noch schwer verhandelbaren, nur noch schwer zu lösenden Verteilungskämpfen, die wir hier nicht haben wollen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aktuell sieht es aber so aus, als würde sich die Situation weiter zuspitzen. Erst vor wenigen Tagen haben verschiedene, verschiedene Experten im Bauausschuss, im Innenausschuss bei einer Anhörung die Regierung dringend ermahnt, nicht weiter nur eine Politik von der Substanz zu machen. Die Fachleute warnten, dass eine Migrationspolitik, ohne Fachkräfte zu gewinnen, die aber gleichzeitig immer neue Gemeinschaftsunterkünfte aufbaut, ein düsteres Szenario bereithalten kann. Trotz solcher Anhörungen und trotz der Stimmung in vielen Kommunen: Was passiert in der Staatskanzlei und was passiert im Innenministerium? Die Landesregierung setzt mit ihren Vertröstungen immer mehr Gemeinden und Orte unter Dauerspannung. Egal, ob Greifswald, Gadebusch oder Upahl, der Protest der Bürger ist unübersehbar, und das ist gut so. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und so begrüßenswert es ist, dass Menschen in unserem Land das kritische Wort erheben, das allein wird nicht ausreichen. Wir brauchen eine Demokratisierung der herrschenden Migrationspolitik. Die Kommunen müssen sich gegen das übergriffige Asylchaos wehren können. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Und genau darum geht es jetzt. Es ist an der Zeit, dass wir unseren Bürgern zeigen, dass sie Politik auch selbst gestalten können. Diese Menschen vor Ort haben ein Interesse daran, dass der Sozialstaat nicht überstrapaziert wird. Sie haben ein Interesse daran, dass die Integration realistisch eingeschätzt werden und auch gelingen kann. Sie haben ein Interesse daran, dass nicht weiter Kriminalität nach Mecklenburg-Vorpommern importiert wird. Und sie haben auch ein Interesse daran, dass die Bildung unserer Kinder nicht darunter leidet, nur, weil die Regierung sich nicht traut, selber entscheiden zu wollen, wer einen echten Anspruch auf Einreise hat und wer nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich frage mich seit Jahren, warum gerade die Sozialdemokratie einer offenen Debatte zu diesen so wichtigen Fragen unseres Zusammenlebens einfach ausweicht. Frau Schwesigs am Anfang viel zitiertes, von mir zitiertes Demokratieverständnis gibt aber vielleicht einen Teil der Antwort: Der demokratische Streit hierzu ist ihr scheinbar zu anstrengend. Aber, meine Damen und Herren, Sie werden dieser Frage in den kommenden Monaten nicht mehr relativierend gegenüberstehen können. Unsere auf Meinungsfreiheit pochenden Bürger, Demonstranten und auch Kommunalpolitiker haben Ihnen doch schon gezeigt, dass es so nicht weitergehen kann. Diese Demokratisierung Ihrer Migrationspolitik – Ihrer Migrationspolitik! – in den Kommunen ist nicht mehr aufzuhalten. Auch deshalb haben wir den heutigen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir wollen den Kommunen ermöglichen, auf Entscheidungsprozesse einzuwirken und damit Situationen der Überforderung vor Ort zu vermeiden. Wir stärken damit die demokratische Legitimation migrationspolitischer Entscheidungen. Es ist entscheidend, dass die Integrationsfähigkeit unseres Landes wiederhergestellt wird. Neue Unterkünfte allein in Vielzahl und Größe vorzuhalten, ist eine offensichtliche Gefährdung dieses Anspruchs. Diese Regierung ist sehr weit entfernt davon, das nötige Personal in Kitas, in Schulen, in Ausländerbehörden, bei der Polizei und auch in den Jobcentern bereitstellen zu können. Und genau das, meine Damen und Herren, genau das ist das Verantwortungslose in dieser politischen Fragestellung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir müssen das Flüchtlingsaufnahmegesetz ändern, um diejenigen zu stärken, die die lokalen Verhältnisse am besten kennen. Wir machen das, weil es diese Menschen sind, die wirklich beurteilen können, wann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht ist. Nur ohne Überforderung kann überhaupt eine Integration derjenigen gelingen, die bleiben dürfen. Der von uns eingebrachte Gesetzesentwurf soll ausdrücklich auch für kleinere Gemeinden gelten. Dies soll verhindern, dass die Verteilungsfrage einfach von oben nach unten in den Landkreisen durchdiktiert werden kann. Die Gemeinde Upahl ist auch hier mahnendes Beispiel. Zu betonen ist, dass entsprechende Beschlüsse auf kommunaler Ebene vor dem Hintergrund einer drohenden Überlastung auch zu begründen sind. Damit stärken wir eine demokratische Mitwirkung. Wir stärken sie dort, wo man von der Umsetzung und auch von dem Scheitern des geltenden Asylrechts unmittelbar betroffen ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten zwei Minuten waren der Gesetzentwurf, vorher war es eher der große Rahmen, der uns mit Sicherheit noch wiederholt begleiten wird und auch erneut begleiten wird. Ich würde gleichwohl gerne stärker versuchen, auf den Gesetzentwurf zu schauen, den großen Rahmen trotzdem mit einigen Randbemerkungen in den Blick nehmen. Erstens. Die Migrationspolitik, von der Sie sprechen und von der Sie sagen, sie sei – jetzt haben Sie es nicht personifiziert, aber vermutlich waren zumindest die Regierungskoalitionsfraktionen gemeint, ich nehme an, es sind auch größere Teile der weiteren Fraktionen im Landtag gemeint – sozusagen „Ihre“, das war Ihr Hinweis, „Ihre“ mit großem „I“, also unsere Migrationspolitik. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, es ist in der Tat die in Artikel 14 des Grundgesetzes verankerte asylgrundrechtliche Absicherung, die wir ernst nehmen. Wir stehen mit beiden Beinen auf den Grundfesten des Grundgesetzes und fühlen uns deshalb verpflichtet, das Grundgesetz tatsächlich auch praktisch mit Leben zu erfüllen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Das Gleiche gilt für die Europäische Menschenrechtskonvention und für die Genfer Flüchtlingskonvention. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun wissen Sie aus Diskussionen, zumindest in kleineren Runden oder im Innenausschuss, ich laufe nicht allem kritiklos hinterher, weil es natürlich Dinge gibt, die auch mal in die falsche Richtung laufen. Aber ich wehre mich dagegen, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Und Sie sind immer sehr grundsätzlich in Ihren Diskussionsbeiträgen bei der Migrationspolitik. Und das sehr Grundsätzliche ist nach meiner Überzeugung mit der großen Gefahr verbunden, dass wir alles wegschütten. Das ist im Übrigen nicht das, was die kommunale Familie von uns wollte, denn wir haben ein Spitzengespräch auf Einladung der Ministerpräsidentin geführt – jetzt muss ich kurz überlegen, ich denke, es ist drei Wochen her, nageln Sie mich fest, es könnten auch dreieinhalb sein – und sind in einem längeren Diskussionsprozess. Das ist nichts, wo alle 30 Minuten rein sind und wieder raus, sondern wir mehrere Stunden anhand verschiedener Vorstellungen, divergierender Vorstellungen uns auf ein gemeinsames Positionspapier geeinigt haben. Das Gespräch, das Spitzengespräch Migration, hat durchaus kritische Punkte aufgerufen über alle Felder. Es hat die Integration aufgerufen, die Integration kurzfristig in Unterbringungsmöglichkeiten, die Integration langfristig in Kita/Schule, aber vor allen Dingen auch in den Arbeitsmarkt. Es hat aber auch die Themen der Rückführung, die Fragen, wie gehe ich mit jenen um, die sich als schwierig erweisen, wenn einer sich danebenbenimmt, dass man achtgeben muss, dass es nicht zulasten von Tausend anderen Wirkung zeigt. Wir haben den großen Bogen in dem Papier gespannt, aber der kommunalen Familie war wichtig – und das ist dann im Übrigen Ausfluss eines Papiers des Vorstandes des Städte- und Gemeindetages in diesem Land gewesen –, dass zu Beginn ein sehr klares Bekenntnis für das Umsetzen und das auch erfolgreiche Umsetzenkönnen der aktuellen Herausforderungen steht, erstens, und zweitens, dass vor allen Dingen auch die Chancen einer Migration, die zu uns kommt, beschrieben werden. Und wenn Sie Sorgen geäußert haben, ob wir ausreichend Fachkräfte für Polizei, für Lehrkräfte, für in den Kitas und so weiter finden, dann legt das den Finger ja durchaus berechtigt in die Wunde, in die Wunde, dass uns pro Jahr circa 10.000 bis 12.000 mehr Menschen aus dem erwerbsfähigen Alter verlassen in diesem Bundesland, als hineinkommen. Zu gut Deutsch, knapp 1.000 pro Monat gehen mehr in Rente, als die Schule verlassen. Das passiert natürlich nicht monatlich, sondern zu den Schulabschlusszeitpunkten, aber aufs Jahr gerechnet, die Gruppe der 18- bis 67-Jährigen wird pro Jahr momentan im Durchschnitt 10.000 bis 12.000 Personen kleiner. Und es fallen nicht in gleicher Zeit die Arbeitsplätze weg, sondern wir wissen, dass wir auf einen echten Druck zulaufen. Und deshalb – bundesweit formuliert – sagt uns die Bundesagentur, sagen uns Fachleute, wir werden eine jährliche, eine jährliche Migration von circa 400.000 jüngeren Menschen brauchen, um einen stabilen Arbeitsmarkt und damit die wirtschaftlichen Grundlagen dieser Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten zu können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Von daher ist der Punkt, den Sie ansprechen – ich weiß, dass Sie ihn anders gemeint haben –, aber der Punkt, den Sie ansprechen, in der Tat die Kehrmedaille dessen, was wir deutlich diskutieren werden. Jetzt können Sie sagen, mit Asyl, Flucht und Migration, wie sie derzeit gestaltet ist, kommen nicht zwingend die zu uns, die wir jeweils suchen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich würde mal umgekehrt formulieren, wenn wir stärker in dieser Gruppe – und das ist im Übrigen Inhalt dieses Papiers der Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit der Landesregierung –, wenn wir innerhalb dieser Gruppe viel früher und viel konsequenter suchen, holen wir, glaube ich, das Bauchgefühl vieler Menschen in diesem Land ab, und umgekehrt holen wir auch die Beteiligten ab, integrieren sie klug, geben ihnen früh die Gelegenheit, auf eigenen Beinen zu stehen. Wir brauchen Zugang von Menschen, und die werden wir nicht allein aus der Bundesrepublik Deutschland bekommen. Von daher, Migration ist eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit, und das ist ein Baustein davon. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie hatten mehrere Sorgen aufgerufen. Die erste war, ob uns schon Wohnungsmangel aufgrund von Flüchtlingszugängen bekannt sei. In dem Moment, wo sie in zentralere Wohnungsmärkte eintreten, in denen auch in den letzten zehn Jahren schon Wohnungsmärkte eng waren, schließe ich nicht aus, dass vereinzelt auch Beteiligte Sorge haben, dass das ihren Druck auf dem Wohnungsmarkt erhöht. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist ja wohl logisch.) Ich kenne keine konkrete Kündigung von – das war ja Ihr angesprochener Punkt –, von Mietverhältnissen aus Gebäuden, damit es freigezogen würde, im Konjunktiv. Ich kann es für andere Bundesländer gar nicht beurteilen, ich kenne immer nur die Zeitungsberichte, die so was vortragen, die wenigen. Hier im Bundesland kenne ich keinen Sachverhalt – lasse mich aber gerne korrigieren –, kenne ich keinen Sachverhalt, in dem Wohnunterkünfte gekündigt wurden, damit eine Unterkunft geschaffen werden kann. Ich würde eher umgekehrt formulieren: Ich kenne immer noch – und das ist dann die Rolle des Bauministers – die im Rahmen der Städtebauförderung jährlich bei uns auflaufenden umfänglichen Anträge auf Abrissunterstützung, also auf Geld dafür, dass wir helfen, nicht oder nicht hinreichend genutzte Wohngebäude, meistens in periphereren Lagen, keine Frage, aber durchaus auch in den mittelgroßen und großen Städten dieses Landes, immer noch den Abriss von Wohngebäuden zu unterstützen. Das tun wir im Übrigen mit konsequenter Überzeugung, weil es an vielen der Stellen kluge Konzepte dahinter gibt. (Horst Förster, AfD: Das ist doch nicht das Problem.) Aber der Vortrag zu sagen, jede Wohnung ist bereits ausgelastet, spiegelt sich zumindest nicht darin wider, dass es immer noch in Hunderterkohorten pro Jahr Abrissförderungen gibt, in diesem Bundesland also auch immer noch zurückgebaut wird. (Horst Förster, AfD: Das sagen Sie mal den Wohnungssuchenden! Es geht doch nicht um Abrisswohnungen. Es geht um den normalen Wohnungsmarkt.) Meine Erinnerung ist, dass wir gerade Abrisswohnungen in den Jahren 2015/2016 mit wenig Geld durchaus noch mal für einige Jahre aufgerüstet haben. Wir sehen auch jetzt, dass genau solche Wege gegangen werden, und wir sehen, dass das 2015/2016 funktioniert hat. Aber Ihre Frage war doch, ist der Wohnungsmarkt so eng, und dann wäre ja die Konsequenz, wenn ich ein Wohnungsunternehmen wäre und der Markt wäre so eng, dass mir jede Wohnung abgenommen wird, würde ich nichts abreißen, sondern im Zweifel sanieren oder teilsanieren oder zumindest renovieren und vermieten. Der Umstand, dass wir immer noch erhebliche Leerstandsquoten und Abrissförderung haben, ist ein Zeichen dafür, dass wir immer noch einen sehr unterschiedlich gestalteten Wohnungsmarkt haben und zumindest nicht das gesamte Land permanent unter Wohnungsnot leidet. Das scheint mir ein relativ logischer Rückschluss. Meine Damen und Herren, zweitens hatten Sie mit der importierten Kriminalität argumentiert. Da lassen sich ja viele andere Dinge dran knüpfen. Wir haben zumindest keine Veränderungen in den entsprechenden Kriminalitätsstatistiken, die jetzt innerhalb von anderthalb Jahren explodiert wären. Wir haben umgekehrt auch keinen Rückgang bei deutscher Kriminalität dadurch, dass andere kommen, sondern ich werbe sehr dafür, dass wir uns nicht auf diese Plattitüden beziehen, sondern wissen, dass genau wie bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit es auch bei anderen Staatsangehörigkeiten echte Problembeteiligte gibt. Auch da werden Sie in dem Spitzengesprächspapier sehr ausdrückliche Bekenntnisse finden. Sie werden darin sehr ausdrückliche Forderungen an den Bund finden. Und ich glaube auch, dass es Hausaufgabe in der Tat aller Behörden bleibt, an den Stellen möglichst fix und möglichst konsequent vorzugehen, aber eben nicht zu übertragen auf alle Beteiligten. Lassen Sie uns nicht in die Falle tappen, dass ein Brillenträger wie ich jetzt für alle anderen hier haften müsste oder umgekehrt Sie für mich. Das wäre nicht angemessen. Das gilt auch für Menschen anderer Herkunft, wenn ein Einzelner mit anderer Herkunft kriminell ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie haben uns dann aufgefordert, wir mögen konsequent prüfen, ob diejenigen, die zu uns kommen, eigentlich eine Befugnis haben, zu uns zu kommen – das tun wir in entsprechenden Verfahren –, was der Hintergedanke dabei ist, jetzt zu sagen, macht bitte die Grenzen dicht. Ich glaube, dass die Bundesrepublik Deutschland extrem von den europäischen offenen Grenzen profitiert, dass die Menschen das zu schätzen wissen, und bin deshalb überzeugt davon, dass das Konzept „alle Grenzen dichtmachen, an den Grenzen kontrollieren“ keines ist, was uns wirklich nützt, sondern volkswirtschaftlich nachhaltig schaden würde. Europa der offenen Grenzen, dann wiederum mit dem Dublin-Abkommen, ist eine kluge Lösung. Bei Dublin müssen wir ran. Das ist nicht befriedigend, wie es derzeit umgesetzt wird, überhaupt keine Frage, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) findet sich ebenfalls im Spitzengesprächspapier. Wir halten Ihren Gesetzentwurf für nicht zielführend. Ich würde ja auch kein Strafgesetzbuch einführen, wo ich Absätze dranhänge oder Sätze zu sagen, Diebstahl ist doch verboten, aber im Einzelfall kann derjenige entscheiden, ob er es so dringend braucht, dass er doch mal klauen darf. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich, meine Damen und Herren, glaube, dass die Kreise sehr gut vor Ort entscheiden können, wo sie was unterbringen. Das tun sie in kluger Verteilung. Und deshalb ist die entsprechende Zuordnung dieser Aufgabe bei den Landkreisen klug aufgehoben und sollte genau dort bleiben, genau wie wir ansonsten ja auch über die Hierarchieebene in der Bundesrepublik Deutschland Dinge mit Gesetzen verbindlich regeln. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Eine – na? (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Kurzintervention?

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Jens-Holger Schneider AfD

Machen wir jetzt die Diskussion darum, ob es eine Zwischenfrage oder eine Kurzintervention wird? (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Ja, weil die Redezeit war eigentlich schon zu Ende. (Thore Stein, AfD: Machen wir eine Kurzintervention.)

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Jens-Holger Schneider AfD

Machen wir eine Kurzintervention. Ja, Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich muss jetzt noch mal drüber nachsinnieren. (Julian Barlen, SPD: Nachsinnieren!) Sie sprachen davon, dass Ihnen bestimmte Dinge nicht bekannt seien. Das kann ich mir für unseren Landrat, so, wie er es bei jeder sich bietenden Gelegenheit erzählt, nicht vorstellen, dass er Ihnen nicht gesagt hat, dass wir eine Leerstandsquote mittlerweile in Nordwestmecklenburg von unter zwei Prozent haben, dass also beim Abriss wir dann von Schrottimmobilien reden, wenn überhaupt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Grund derzeit einen Aufnahmestopp oder einen Verteilstopp nach Nordwestmecklenburg gibt. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Grund ist, dass wir immer wieder darauf gedrängt wurden, gerade in Nordwestmecklenburg, im Kreistag, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, bei jeder Bürgerversammlung, dass wir als Landespolitiker und die Bundespolitiker unserer Verantwortung gerecht werden sollen und an das Flüchtlingsaufnahmegesetz ran sollen. Das machen wir jetzt, und jetzt ist das auch wieder nicht richtig. Dann, sagen Sie, geben Sie den Kommunen eine Perspektive, dass die Kommunen in kommunaler Selbstverantwortung entscheiden können, was passt. Es gibt ja Möglichkeiten – wenn die Betreuung nicht mehr sichergestellt ist, wenn bestimmte andere Kriterien nicht sichergestellt sind. Und trotzdem sind die Kommunen nicht in der Lage, diese Option zu ziehen, ohne dass die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Dazu fehlt mir der Gedanke, der von Ihnen kommt, zu sagen, wir ändern und wir machen ja was im Sinne der Kommunen. Ich höre ständig Klage. Selbst Ihr Herr Kerth, Ihr Landrat, der ein SPD-Parteibuch hat, hat ja darauf hingewiesen: ehrliche Debatte ohne Denkverbote, wir müssen an gesetzliche Bestimmungen ran. Bleibeperspektive: Ihr Migrationsexperte Castellucci sagt, Ihr eigener Mann sagt, wir müssen die Kommunen unterstützen, wir können nur die verteilen, die Bleibeperspektive haben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Land ist gefordert, diese Sache zu machen. Was ist außer dem Flüchtlingsaufnahmegesetz die rechtliche Möglichkeit, daran was zu ändern im Sinne der Kommunen? Es bleibt das Flüchtlingsaufnahmegesetz oder sehen Sie das anders? Dann geben Sie einen Hinweis! Sagen Sie das den Kommunen, dass dieser Vorwurf aufhört, ihr auf Landesebene macht ja nichts.

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Minister?

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Christian Pegel

Gewiss. Das war jetzt ein Potpourri aus drei Punkten, mindestens. Ich versuche, drei zumindest rauszufischen. Erstens. Der Hinweis lautet, ob mir bekannt sei, dass bei uns auch schon Leute aus ihren Wohnungen gekündigt werden oder keine Wohnung finden, weil Flüchtlinge drinstecken. Da sage ich Nein, und da habe ich von Ihnen auch keinen Hinweis gehört, sondern Sie sagen, wir haben eine Leerstandsquote von unter zwei Prozent. Erstens. Zweitens. Die Leerstandsquote habe ich bereits gehört, höre aber, dass manche Bürgermeister bei sich durchaus auch eine höhere nicht ausschließen. Ich glaube, dass es sich lohnt, differenziert in die einzelnen Städte reinzuschauen. (Zuruf aus dem Plenum: So ist es.) Drittens. Ich schaue in ein Bundesland, in dem in der Tat alle sich ordentlich anstrengen müssen. Ich behaupte nicht, dass das alles momentan im Vorbeigehen zu machen ist. Ich behaupte aber, dass mit den entsprechenden Anstrengungen, und die werden durchgängig unternommen, Dinge gelingen können. Der Satz „Wir schaffen das“, weiß ich, gefällt keinem, weil man immer eigentlich ein Komma machen muss, wie man es schafft. Aber indem das Land die Kosten übernimmt, haben wir in diesem Land schon einen Riesendienst geleistet. (Rainer Albrecht, SPD: Genau so.) Und ich sehe, dass die Landkreise überwiegend mit den Dingen zurechtkommen. Nordwestmecklenburg hat in der Tat durch das Gerichtsurteil einen zeitlichen Verzug. Das ist der Grund, weshalb sie momentan mit ihren Kapazitäten ausgeschöpft sind. Und deshalb kriegen sie in Übereinstimmung mit allen anderen, wie früher andere im Übrigen auch, wenn es mal irgendwo haperte und kniff, einen entsprechenden Aufschub und werden, sobald sie ihre Kapazitäten erweitert haben – und da sind der Landrat und die anderen Beteiligten ordentlich dabei –, entsprechend Ergänzungen dann wieder bekommen. Dann kriegen sie die bisher nicht genommenen Flüchtlinge und dann auch den normalen Verteilungsmaßstab wieder. Ich bin nicht wie im Fatalismus, der sagt, das geht alles schief, und noch mal, ich stehe mit beiden Beinen auf diesem Grundgesetz, und das sagt, es gibt ein Asylrecht und wir haben das im geordneten Verfahren umzusetzen. Dass wir dann hinterher mit manchen Dingen konsequenter umgehen müssen – das, was Stefan Kerth anspricht, der hat nicht das Flüchtlingsaufnahmegesetz kritisiert, sondern er sagt, geht bitte mit denen, die kriminell geworden sind, anders um –, das finden Sie im Übrigen in einem Papier, das ich ausdrücklich mittrage, im Flüchtlingspapier der Regierung, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages bereits wieder. Viele der Punkte, hoffe ich, einen uns an der Stelle, und Stefan Kerth findet sich nach meiner Überzeugung da auch deutlich wieder. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung dieses Landtages werden in den nächsten Tagen Anträge stehen, wie zum Beispiel der Antrag der GRÜNEN, um die Landkreise und kreisfreien Städte kurzfristig zu entlasten, Unterbringungskapazitäten des Landes temporär zu erhöhen und Zugang zu Sprachkursen zu erleichtern, von der Fraktion der FDP, um reguläre Migration zu stärken, irreguläre Migration zu verhindern und eine zentrale Rückkehrkoordinierungsbehörde aufzubauen, von SPD und LINKE, um Geflüchteten Schutz zu bieten, Kommunen zu schützen und die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, … (Julian Barlen, SPD: Kommunen zu unterstützen!) Oh, Entschuldigung! (Julian Barlen, SPD: Alles gut!) … zu unterstützen, die Kommunen zu unterstützen und die Willkommenskultur in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, und unser Antrag, der CDU-Fraktion, um Kommunen zu unterstützen, irreguläre Migration zu begrenzen und der Flüchtlingskrise entschieden zu begegnen. Die AfD stellt solche Unterstützungsanträge eher nicht. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das haben wir noch nie gemacht in dieser Legislatur.) Die AfD baut eine Klausel in ein Landesgesetz ein, die nicht funktioniert, die Unfrieden stiftet und niemandem hilft. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie wollen mehr Demokratie.) Na, vielleicht warten Sie erst mal ab! Sie schreien immer schon dann dazwischen, (Enrico Schult, AfD: Ja, bei so was muss man einfach dazwischenrufen.) wenn ich noch überhaupt gar nicht angefangen habe, etwas auszuführen. (Enrico Schult, AfD: Tut mir leid, da kann man nicht an sich halten. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich erkläre Ihnen das auch jetzt gerne, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) warum ich dieser Meinung bin. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie haben mich noch nicht schreien gehört. – Thore Stein, AfD: Schreien ist das, was Herr Peters macht.) Nach Paragraf 4 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Es gibt keine konkreten Kapazitätsvorgaben der Landesregierung. Allerdings müssen die Unterbringungskapazitäten kontinuierlich an das Zeitgeschehen angepasst werden. Zwar werden den Landkreisen Unterkunftskosten und notwendige Leistungen in vollem Umfang erstattet, wie die Ministerpräsidentin und der Innenminister immer wieder betonen, dass dies nicht ausreicht und auch nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung abdeckt, dass zum Beispiel auch die Kosten der Infrastruktur und Folgekosten der Integration für Bildung, Spracherwerb und Gesundheit mitberücksichtigt werden müssen, wissen inzwischen alle – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Echt?) außer vielleicht der Ministerpräsidentin und des Innenministers. Mit der Änderung des Gesetzes in Paragraf 2 Absatz 1 und 3 sollen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Gemeinden „einen Aufnahmestopp verhängen und die Aufnahme verweigern“ können, „wenn diese ihre wirtschaftliche, infrastrukturelle oder soziale Kapazität übersteigen würde“ – so Ihr Antrag. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist korrekt vorgelesen.) Die Kommunen sollen also nach der Vorstellung der AfD nach eigener Einschätzung der Verhältnisse selbst beurteilen, wann diese Voraussetzungen vorliegen? Gut. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Trauen Sie denen das nicht zu?) Na, ich frage jetzt erst mal, damit wir uns nicht missverstehen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, was glauben Sie eigentlich, was dann passiert? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ein Aufnahmestopp einzelner Gemeinden nach eigener Einschätzung würde zu einer Überlastung anderer Gemeinden führen, zu einem Chaos bei der Unterbringung und der Versorgung der Flüchtlinge. (Nikolaus Kramer, AfD: Surprise! Surprise!) Und an der Gesamtsituation würde das überhaupt nichts ändern. Ja, wenn das für Sie keine Überraschung ist, weiß ich nicht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie die Alternativen im Gesetzesentwurf gelesen?) warum Sie diese Änderung hier beantragen. Verstehe ich nicht. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie die Alternativen im Gesetzesentwurf gelesen?) Oder stellen Sie sich vor, fast alle Kommunen, fast alle Kommunen in diesem Land würden einen Aufnahmestopp verhängen und die Aufnahme der Asylsuchenden verweigern, denn am Limit, … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Hören Sie zu! (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) … denn am Limit sind fast alle. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja, ach!) Wo bleiben die Flüchtlinge denn dann? (Nikolaus Kramer, AfD: Ach! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Ja, aber das ist ja Ihre Lösung, meine Damen und Herren von der AfD. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, wir haben hier ein Abschiebedefizit. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist doch Ihre Lösung! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da würde man erst mal Platz schaffen für echte. – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mann, Mann, Mann!) Vielleicht sollten Sie in Zukunft besser überlegen, welche Gesetzesänderung Sie hier vorschlagen, damit es auch entsprechend die nötige, die nötige Wirkung hat. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das hier hat die Wirkung nun mal einfach nicht. Und das müssen Sie auch einfach mal zur Kenntnis nehmen vielleicht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Einmal ganz davon abgesehen, dass Ihnen …, ach so, davon mal ganz abgesehen, dass Ihnen dieses Gesetzesvorhaben vom nächsten Gericht auch um die Ohren gehauen werden würde, davon gehe ich auch mal aus, denn es ist unbestimmt und ungenau. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) Fraktionsübergreifend und auch außerhalb jeder Politik wird die Entlastung und Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung gefordert und eine Regulierung des Flüchtlingsstroms (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nur Lippenbekenntnisse!) und die Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter und krimineller Personen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ohne Folgen!) durch die Bundesregierung verlangt. Das verlangen auch wir mit Nachdruck. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo sind denn Ihre Anträge? – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Mit einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes allein ist das aber absolut nun mal nicht getan. Das ist nun mal Fakt. Die Verteilung … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann muss man ja mal anfangen.) Aber doch nicht da! Das ist doch völliger Unsinn, dort jetzt anzusetzen! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben ja über Jahrzehnte gar nicht angefangen. Wir fangen ja wenigstens an! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Verteilung von Flüchtlingen auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem Flüchtlingszuwanderungsgesetz und der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung – bleibt mir immer fast ein bisschen die Luft weg bei diesen ganzen langen Titeln – erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, der sich nach Verhältnis zur Einwohnerzahl des Landes des vorhergehenden Jahres errechnet. Das Innenministerium setzt jährlich den Quotenschlüssel für die Verteilung von Asylbewerbern auf die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Das alles wüssten Sie ja, wenn Sie die Antwort des Innenministeriums auf Ihre Kleine Anfrage auf Ausschussdrucksache 8/1813 gelesen hätten. Ich gehe sogar davon aus, Sie haben sie gelesen, aber Sie hatten nur irgendwie keine andere ordentliche Idee für einen Gesetzesentwurf. Davon unabhängig gilt, die Landesregierung ist in der Pflicht, die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen und beim Bund für die Durchführung der angekündigten Rückführungsoffensive zu sorgen. Ein Aufnahmestopp einzelner Gemeinden nach eigener Einschätzung würde zu einer Überlastung – das habe ich ja schon gesagt – anderer Gemeinden führen und an der Gesamtsituation nichts ändern. Und die Bundesinnenministerin prüft inzwischen, ob Straftäter und Gefährder aus Afghanistan wieder abgeschoben werden können. Ich finde, das kommt schon zu spät (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) und ist auch bei Weitem nicht im Ansatz ausreichend. (Beifall Horst Förster, AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Unser Antrag, den haben Sie nur abgelehnt.) Und es ist auch fraglich, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da haben Sie dagegengesprochen, Frau von Allwörden!) ob die GRÜNEN da überhaupt zustimmen würden. Diese Diskussionen werden aber auch auf dem Rücken unserer Kommunen geführt. Leider! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Illegale Einreisen nach Deutschland und in die EU sind von vornherein zu verhindern. Und genau hierum geht es nämlich. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie hätten aber sehr oft schon zustimmen können. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es sind Rücknahmeabkommen zu schließen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und die Rückführung ist konsequent durchzuführen. Und ich sage hier auch an dieser Stelle noch mal ganz klar: Das Abkommen, das Rücknahmeabkommen, was mit der Türkei geschlossen wurde, wirkt bis heute nach, und das zu unserem Vorteil. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und genau solche Rückführungsabkommen müssen von der Ampel auch mit anderen Ländern für die Zukunft geschlossen werden. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Nur hier kann man einen effektiven Hebel ansetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Die Rückführungsoffensive steht im Koalitionsvertrag der Ampel. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da frage ich mich: Was ist eigentlich damit? Auf jeden Fall ist es so, meine Damen und Herren von der AfD, nach der Frage an die Ampel: Ihr Antrag oder beziehungsweise, nein, Ihr Gesetzesentwurf hilft leider überhaupt nicht (Beifall René Domke, FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) bei der Lösung des bevorstehenden Problems. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In einer Zeit, wo wir so viel anderes zu tun hätten, wo es so viele menschliche Krisen und Katastrophen auf einmal zu bewältigen gibt, müssen wir uns stattdessen mit einem weiteren Auswuchs der menschenverachtenden AfD-Schlachtrufe (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „Ausländer raus! Macht die Grenzen zu!“ befassen. Dieser Antrag atmet einen Geist, der in meinem Kopf folgenden Satz zuerst hervorgerufen hat: Wehret den Anfängen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oh Mann!) Wir wissen natürlich alle, wo Sie mit diesem Antrag hinwollen, werte Kolleg/-innen der AfD. Sie wollen per rechtlicher Grundlage Ausgrenzung, Hilfsverweigerung und Ausländerfeindlichkeit legal machen. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Da habe ich in meinen Recherchen zu dieser Rede schon des Öfteren beruhigt aufgeatmet, denn – und das will ich Ihnen im Folgenden kurz noch mal darlegen, der Innenminister hat es angerissen – natürlich sind die Kommunen als Teil der Exekutive der Bundesrepublik an zahlreiche übergeordnete Gesetze gebunden. Das nennt man Normenhierarchie, und es ist gut, dass wir sie haben. Das Asylgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesgesetz, welches seine Rechtsgrundlagen unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, verschiedenen EU-Richtlinien und im Grundgesetz findet. Das Grundrecht auf die Gewährung von Asyl und Schutz vor Verfolgung ist das verbürgte Recht aus diesen Rechtsgrundlagen. Und auch, wenn es traurig ist, dass ich das hier offensichtlich für die AfD noch mal wiederholen muss, es ist nicht nur unsere humanitäre und aus verschiedensten Gesetzen abgeleitete Pflicht, Menschen in Not zu helfen, … (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage. Danke! … sondern es sind unsere Grundwerte der Menschlichkeit, des Respekts, der Hilfsbereitschaft, die die Aufnahme geflüchteter Menschen in die Mitte unserer Gesellschaft nicht verhandelbar machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Anne Shepley GRÜNE

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Verteilung von Schutzsuchenden unter den Ländern findet nach dem Königsteiner Schlüssel statt. Die weitere Verteilung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns … Dann müssten Sie vielleicht mal zuhören, dann hören Sie auch die Argumente. (Thore Stein, AfD: Ah ja!) … ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz und der dazugehörigen Landesverordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten geregelt. Diese Verteilung findet nach einem auf die Einwohner/-innenzahl der einzelnen Landkreise festgelegten Schlüssel statt. Das ist eine gerechte, gleichmäßige Verteilung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Würden Landkreise ausgeschlossen sein, würde die Last für die anderen Landkreise größer. Das wäre aus unserer Sicht nicht gerecht. Im Flüchtlingsaufnahmegesetz werden sowohl die Aufnahmepflichten der Länder, Landkreise sowie kreisfreien Städte festgelegt als auch verschiedene Möglichkeiten der Abweichung von den Regelungen gegeben, eine Tatsache, die die Damen und Herren der AfD-Fraktion im vorliegenden Gesetzentwurf natürlich überhaupt nicht erwähnen. So kann nach Paragraf 6 Satz 1 der Landesverordnung des Landes, ich zitiere, „im Einzelfall oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses“ vom Verteilungsschlüssel abgewichen werden. Herr Pegel hat gerade darauf hingewiesen. Und auch die Landkreise selber haben bereits einen im Flüchtlingsaufnahmegesetz festgelegten Spielraum bei der Verteilung geflüchteter Menschen in ihren Regionen. So schafft Paragraf 2 Absatz 3 die Möglichkeit für Landrät/- innen, Schutzsuchende auf ihre Gemeinden den regionalen Gegebenheiten und Möglichkeiten angepasst zu verteilen. Insofern wäre hier eigentlich schon der Punkt, wo wir die Notwendigkeit des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes widerlegt hätten. Ich komme aber nicht umhin, weitere relativ hanebüchene Argumentationslinien und Forderungen im vorliegenden Antrag zu kommentieren. So enthält Ihre Problembeschreibung die steile These, dass die Kommunen aufgrund mangelnder Rechtsdurchsetzung der Ausreisepflicht und der Dublin-Regelung an ihre Grenzen kämen. Das ist faktisch falsch, denn der knappe Wohnraum in den Landkreisen ist auf die große Zahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge zurückzuführen, die ja bekanntlich gar nicht im Asylsystem unterwegs sind, und eben nicht auf die Zahl der Asylsuchenden, die in unser Land kommen. Zudem führen nicht alle negativ beschiedenen Asylanträge aus guten Gründen zu einer Vollziehung der Ausreisepflicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Des Weiteren liegt es weder in der Verantwortung des Landes noch des Bundes, wie mit den Dublin-III-Regelungen umzugehen ist. Das ist europäisches Recht und muss auch auf dieser Ebene betrachtet und angegangen werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach da, ja!) Wie ein Aufnahmestopp in den Kommunen hier helfen soll, ist mir schlichtweg schleierhaft. Ihre fast schon größenwahnsinnige Vorstellung wird klarer, wenn Sie dann unter dem Punkt „Lösung“ schreiben, dass die Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, ich zitiere, „souverän auf Entscheidungsprozesse im geltenden Asylrecht“ einwirken könnten. Alles klar! Also wir geben den Kommunen jetzt die Möglichkeit des Aufnahmestopps und dann ändert die EU das geltende Ausländerrecht. Ist das wirklich Ihr Ernst, wie das laufen soll?! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Unter „Alternativen“ zeigen Sie dann, wo nach Ihrer Meinung die Reise wirklich hingehen sollte. Sie wollen, ich zitiere, „illegale Migration gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes unterbinden“, (Thore Stein, AfD: Ja, und?) was übersetzt nichts anderes heißt, als dass alle Menschen, die keine Anerkennung nach 16a bekommen, sich hier illegal aufhalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und wenn wir mal gucken, wer nach 16a denn anerkannt werden kann, dann sind das nur die Menschen, die direkt nach Deutschland eingeflogen sind. Das sind, meine Damen und Herren, 1,2 Prozent aller Menschen, die hier Asyl beantragen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das heißt andersrum gesagt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist geltende Rechtslage.) dass Sie 98,8 Prozent aller Asylsuchenden (Jens-Holger Schneider, AfD: Immer noch.) faktisch die Grenzen zumachen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und da scheißen wir aufs Gesetz?!) Genau, habe ich also richtig verstanden. Super! Da ist er wieder, der AfD-Schlachtruf „Ausländer raus! Macht die Grenzen zu!“. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Ich sage: Wehret den Anfängen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beim Punkt „Kosten“, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, wird der Antrag dann zur kompletten Märchenstunde. Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Kommunen keine Kosten haben würden? Nach dem angedachten Gesetzeswortlaut müssten die Kommunen darlegen und beweisen, dass sie keine weiteren Menschen aufnehmen können, ich zitiere, weil „ihre wirtschaftlichen, infrastrukturellen oder sozialen“, was auch immer das sein soll, „Kapazitäten“ erreicht sind. Dieser Nachweis, wie soll der denn erbracht werden? Wohl doch nur auf Grundlage von gesammelten Daten, die dann von Expert/-innen ausgewertet werden sollen. Das klingt für mich erst mal ziemlich langwierig und richtig kostspielig, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zumal man sich vorher ja noch auf gemeinsame Kriterien einigen müsste, wann denn dieser Fall eintritt. Also verraten Sie uns lieber, was in aller Welt Sie mit „sozialer Kapazität“ meinen, aber hören Sie ansonsten auf, den Kommunen die Wolle vor die Augen zu ziehen und zu behaupten, die vorgeschlagene Regelung ist die Lösung aller Engpässe und zudem völlig umsonst zu haben! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Zum Abschluss meiner Ausführungen der eindringliche Appell an die Landrätinnen im Land: Nutzen Sie die Spielräume … (Ministerin Simone Oldenburg: Wir haben nur Männer!) Es sollte „Landrät/-innen“ heißen, Entschuldigung! … und das Land. (Ministerin Simone Oldenburg: Wir haben aber nur Männer!) Nutzen Sie die Spielräume! Nutzen Sie die … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Zum Abschluss meiner Ausführungen der eindringliche Appell an die Landrät/-innen und das Land: Nutzen Sie die Spielräume, die die bestehenden Regelungen Ihnen geben! Tragen Sie Ihren Teil der Verantwortung! Finden Sie Lösungen, den Druck dort zu vermindern, wo er gerade nicht mehr händelbar ist! Und insbesondere mit Blick auf Nordwestmecklenburg: Herr Schomann, fangen Sie endlich an, Ihre Verantwortung für Ihren Bereich zu übernehmen! Machen Sie die Unterbringung in Upahl kleiner, bekommen Sie weitere Standorte auf die Karte und erkennen Sie endlich, dass wir hier von Menschen sprechen, die unsere Hilfe und unseren Schutz brauchen! Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die bei uns ankommenden Menschen direkt in die Gemeinschaft vor Ort zu involvieren, mit kleinen, gut angebundenen Unterkünften, nah am Puls der Gesellschaft, mit Sprachlernangeboten von Tag eins an, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der soziale Frieden interessiert Sie überhaupt nicht, Frau Shepley, oder?!) mit Schule und Kita von Beginn an (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und immer, immer mit dem absoluten Selbstverständnis in unser aller Köpfe, fundamentale Menschenrechte und Hilfe für Schutzsuchende (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So wurzellose Politikerinnen habe ich selten gehört. – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Thore Stein, AfD) sind in unserem Land nicht verhandelbar. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Einen Moment, Frau Shepley! Einen Moment! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Tadsen, bitte!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Sie haben ja jetzt, das muss man Ihnen lassen, sehr viele Dinge angesprochen. Sie haben die Komplexität des Asylrechts, des Asylsystems in Europa und in der Nation in Deutschland ja durchaus damit auch skizziert. Was mich jetzt aber noch mal interessiert, ich möchte nur einen Teil davon herausgreifen, weil Sie ihn auch selber angesprochen hatten: Sind Sie der Meinung oder würden Sie das weiterhin so sehen, dass die Dublin-Regelung, so, wie sie jetzt derzeit umgesetzt wird, wo nur 1,8 Prozent der Übernahmeersuchen, die wir in Mecklenburg-Vorpommern gestellt haben, erfolgreich umgesetzt worden sind und zwei Drittel aller Abschiebungen gescheitert sind, würden Sie das so weiterhin akzeptieren angesichts der Lage, die wir in den Kommunen haben? Und sind Sie der Meinung, dass der Artikel 16a Grundgesetz Absatz 2 in der Fassung, wie er jetzt steht, nicht mehr zur Anwendung kommen darf, wenn sich die Situation weiter zuspitzt? Das wären Fragen, die ich mir stelle, wenn ich Ihrem Beitrag hier heute folge. Sie haben ja noch mal die rechtsstaatliche Ebene hervorgehoben. Genau diese Aspekte, die ich Ihnen jetzt hier vortrage, sind rechtsstaatliche Aspekte. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Und da bin ich sehr interessiert daran, inwieweit die GRÜNEN hier weiterhin auch ihre eigenen Landräte, die ja mittlerweile in Bayern auftreten und kritisch sich äußern, ihre eigenen Realos in der Partei, einfach an die Seite schieben oder ob Sie hier endlich mal Zugeständnisse machen. (Beifall Enrico Schult, AfD – Thore Stein, AfD: Das ist tatsächlich so!)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, danke, Frau Präsidentin!

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Elke-Annette Schmidt

Bitte!

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Anne Shepley GRÜNE

Herr Tadsen, ich bin auch eine Reala bei den GRÜNEN, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und ich bin auch Kreistagsabgeordnete in Nordwestmecklenburg. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern ist mir sehr wohl bewusst, wie die Situation in den Kommunen vor Ort ist. Ich glaube, was Sie mit dem vorliegenden Antrag versuchen, ist genau das, was Sie auch vor Ort in unseren Kommunen versuchen. Sie versuchen, eine Stimmung in der Gesellschaft hervorzurufen, die die Situation, in der wir sind, instrumentalisiert. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Sie versuchen, mit Ablenkungsmanövern das Thema auf ganz andere Bereiche zu lenken. Wir sind sehr wohl bereit, Probleme zu lösen. Sie sind aber ja diejenigen, die loslaufen und dafür sorgen, dass wir Menschen haben, die Sachen auf Plakate schreiben, die klar rassistisch sind. Und ich möchte mich mit allem, was ich habe, dagegen verwehren, dass wir als GRÜNE keine Lösungen für die Leute vor Ort suchen, denn das tun wir. Das kann ich für meine Kreistagsfraktion sagen, das kann ich für meine Landtagsfraktion sagen. Und ich möchte hier noch mal daran appellieren, dass bei allem, was wir vor uns haben in den Kommunen, es darum geht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir meinen mit „vor Ort“ was anderes, Frau Shepley.) dass wir Menschlichkeit bewahren, dass wir Solidarität bewahren und dass wir zudem noch eine gesetzliche Grundlage haben, die ich – und es ist schön, dass Sie zugehört haben und das auch so weit irgendwie akzeptieren –, die ich hier Ihnen gerade noch mal rechtlich auch rausgearbeitet habe. Wir haben ein Recht auf Asyl. Das ist ein Grundrecht. Wir haben übrigens auch ein Grundgesetz, in dem steht, alle Menschen sind gleich und alle Menschen haben ein Anrecht darauf, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben auch eine Ausreisepflicht, Frau Shepley.) zu uns zu kommen. Ja?! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und ich glaube, die Fragen, die Sie hier stellen, die zielen auf was ab, und ich gehe einfach in die Richtung mit Ihnen nicht mit. Das tut mir leid. Ich rede jetzt nicht mit Ihnen über Dublin. Das ist nichts, was wir hier im Landtag tun sollten. Ich habe das gerade erwähnt. Die Dublin-Regelungen werden in Berlin und in Europa geregelt, also in Europa mehr als in Berlin natürlich. Da haben wir hier im Landtag nichts mit zu tun. Im Landtag ist unsere Aufgabe, Geflüchteten in unserem Land Schutz zu bieten, Unterkunft zu bieten (Thore Stein, AfD: Nein.) und sie gut (Thore Stein, AfD: Nein.) und gut und sehr gut einzubinden bei uns, ihnen Betreuung zu geben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ihnen soziale Beratung zu geben, ihnen Sprache von Anfang an zu geben. Das ist unsere Aufgabe. Und wenn Sie dieser Aufgabe nachkommen würden und uns hier nicht von Dublin erzählen würden, dann wären wir vielleicht auch in den Kommunen schon ein Stück weiter. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tadsen sprach von einem „unwürdigen Schauspiel“ an einer Stelle. Ja, das kann ich auch sagen, unwürdiges Schauspiel, aber in eine ganz andere Richtung, muss ich sagen. Frau von Allwörden sprach davon, dass dieser Gesetzentwurf vor Gericht nicht standhalten würde, weil er viel zu unkonkret ist. Ich würde da noch einen draufsetzen: Ich glaube, der ist absolut nicht rechtskonform und stellt eher einen Angriff auf die im Grundgesetz festgelegte bundesstaatliche Ordnung dar. Und wenn man ein, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wenn man ein Politikstudium genossen hat, dann sollte man das eigentlich auch wissen: In der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes bilden die Gemeinden und die Landkreise keine eigene staatliche Ebene, sondern sind Teil der Länder. Innerhalb der Länder stellen sie eine weitere Verwaltungsebene dar. Und das haben Sie auch mit Ihrem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht. Sie sind zwar als Gebietskörperschaften gegenüber dem Land rechtlich verselbstständigt, und nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz und unseren Bestimmungen in der Landesverfassung wird ihnen das Recht zur Selbstverwaltung garantiert, sie genießen auch sozusagen eine Allzuständigkeit für alle Dinge, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln, also was bei ihnen vor Ort passiert, aber eben immer im Rahmen der Gesetze und übergeordnetem Recht. Und ganz klar, der Bezug, der örtliche Bezug steht voran und ist von überörtlichen und staatlichen Aufgaben abzugrenzen. Das ist nicht immer ganz einfach und nicht immer ganz klar. Da gibt es öfter mal gerichtliche Auseinandersetzungen. Teilweise werden auch örtliche Aufgaben von den Gemeinden anderweitig zugeordnet, immer wenn das Gemeinwohl davon profitiert oder wenn nicht gewährleistet ist, dass innerhalb der kleinen örtlichen Gemeinschaft auch alle Belange berücksichtigt werden können. Das haben wir zum Beispiel bei der Abfallentsorgung. Das ist eine Gemeindeaufgabe, aber bei uns den Kreisen, der nächsten örtlichen Ebene, zugeordnet. (Jens-Holger Schneider, AfD: Worüber reden wir jetzt gerade?) Aber so was ist immer nicht ganz einfach, und man muss sich auch immer fragen, was ist örtliche Zuständigkeit. Und das Aufenthaltsgesetz, das ist ja schon mehrfach angesprochen worden, das lässt den Städten und Gemeinden eben wenig Spielraum, in Angelegenheiten von Flüchtlingsaufnahme irgendwie mitzuentscheiden. Das Land hat durchaus über Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes Möglichkeiten, aber in Bezug auch darauf, mehr Flüchtlinge, als vom Bund vorgesehen, praktisch aufzunehmen, bestimmte Gruppen und so weiter. Sie kennen ja diesen Paragrafen sicherlich alle. Und auch in diesem Zusammenhang gab es zum Vorgängergesetz schon Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht. Darauf weist zum Beispiel die Bundeszentrale für politische Bildung hin. Und sie weist darauf hin, dass Ausländer, dass Belange von Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen nicht zu berücksichtigen sind, sie also insoweit keinen Einfluss haben. Wie gesagt, das hat das Bundesverwaltungsgericht zum Vorgängergesetz des Aufenthaltsgesetzes schon in einem Urteil verkündet oder in einem Leitsatz festgelegt. Und das galt damals dem Ausländergesetz als Vorläufer des Aufenthaltsgesetzes. Also die Entscheidung über die Aufnahme oder Einreise von ausländischen Flüchtlingen ist eben keine Angelegenheit einer örtlichen Gemeinschaft. Und wenn Sie versuchen, über ein Landesgesetz eine Aufgabe, die per Grundgesetz dem Bund zugeordnet ist, an die kommunale Ebene zu übertragen, also ich glaube, das würde die kommunale Ebene nicht nur aus den Gründen, die hier bereits schon aufgezeigt wurden von Frau Shepley, aber auch von Frau von Allwörden, doch bei Weitem überfordern. Und das ist auch kein Konflikt mit Artikel 28 (2) Grundgesetz, sondern das wird ja direkt im Grundgesetz als Bundeskompetenz in Artikel 32 Absatz 1, Artikel 73 Nummer 3, Artikel 74 Nummer 1, Nummer 4 und 6 klargestellt. Da sind ja die Vorschriften drin enthalten. Also das mit der Aufnahme geflüchteter Menschen verfolgte humanitäre Anliegen wird nicht einmal dadurch zu einer Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, wenn eine Gemeinde von sich aus sagt, wir möchten mehr Flüchtlinge aufnehmen, wir haben diese Kompetenzen. Auch das ist rechtlich überprüft worden. Also zwar kann der Bund sich da vielleicht drauf einlassen als zuständige Stelle oder in der Ausführung letztendlich als Exekutive auch der Landkreis, wenn eine Gemeinde sagt, ich kann mehr aufnehmen, als ich muss, aber es besteht keinerlei Anspruch darauf. Und sogar das Land hat ja nur begrenzt Kompetenzen, was das angeht. Der Bund weist den Ländern die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel zu. Man kann als Land im Einvernehmen mit dem Bund zwar bestimmte Kontingente, was weiß ich, aus besonderen humanitären Gründen, ich sage mal – in Anführungszeichen – „beantragen“, aber wie gesagt, es geht nur im Einvernehmen mit dem Bund. Also auch da sind wir als Land auch nicht frei, mal eben darüber zu entscheiden, nehmen wir auf oder nehmen wir nicht auf. Also langer Rede kurzer Sinn: Dieser Gesetzentwurf der AfD entspricht meiner Auffassung nach nicht unserem Rechtsrahmen, in dem wir hier als Land Gesetze erlassen oder Gesetze ausgestalten können, und damit kann er grundsätzlich nur abgelehnt werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Seniorinnen und Senioren der Volkshochschule Schwerin. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, mit Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit einräumen, einen Aufnahmestopp zu verhängen, und dann kommt das Interessante, sofern die Zuweisung „ihre wirtschaftliche, infrastrukturelle oder soziale Kapazität“ übersteigt. Ein Antrag, der natürlich wieder nur scheinbar eine Lösung bieten soll, es ist ja schon ausgeführt worden, rechtlich höchst bedenklich beziehungsweise überhaupt gar nicht zulässig, in einer teilweise sehr emotional geführten Diskussion, die wir draußen erleben in den Landkreisen, wir können tagtäglich darüber lesen. Oberflächlich betrachtet wieder nur ein Antrag, meine Damen und Herren von der AfD, mit dem Sie versuchen, die ohnehin schon angespannte Stimmung in der Bevölkerung weiter aufzustacheln und nur für Ihren Zweck zu nutzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Wenn man Ihre Flugblätter, wenn man Ihre Flugblätter – und genau da spreche ich Sie an, Herr Schneider –, wenn man Ihre Flugblätter gerade in Nordwestmecklenburg sieht, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja?) mit denen Sie Hass schüren, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Angst und Schrecken verbreiten – (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) lesen Sie sich die mal selber durch! –, (Jens-Holger Schneider, AfD: Habe ich.) dann werden Sie keiner Verantwortung gerecht, verweigern Ihre Mitwirkung an einer echten Lösung und schüren diffuse Ängste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christiane Berg, CDU – Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist doch Unfug!) Ich habe das selber erlebt. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Ich habe das selber erlebt, wie da gestachelt wurde. Und kommt es dann zu Hass und Hetze und zu Übergriffen, dann wollen Sie es natürlich nie gewesen sein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Oh, das ist ja so primitiv!) Dann stehen Sie auch nicht mehr zu Ihren Flugblättern. Sie legen uns einmal mehr eine Initiative vor, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) von der Sie es ganz genau auch schon vorher wissen, (Enrico Schult, AfD: Oh mein Gott!) dass es gar keine Zustimmung geben kann – die rechtlichen Bedingungen sind gerade geschildert worden –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und zwar nicht aus dem Grund, weil der Antrag von Ihnen kommt, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sondern weil er einfach aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen überhaupt gar nicht umsetzbar ist. (Jens-Holger Schneider, AfD: Unsinn!) Und das ist doch genau der Ansatz, den Sie verfolgen: Sie heizen eine Stimmung auf, greifen dann diese selbst bewusst erzeugten diffusen Ängste auf (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, ja, ja!) und verstärken diese noch, (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beschweren sich, dass niemand mit Ihnen und Ihren Ideen sich gemeinmachen möchte, und dann sind Sie, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) stellen Sie sich wieder dar als Opfer der politischen Ausgrenzung, benutzen das wieder, um die Ausgrenzung anderer zu rechtfertigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Das ist ein Kreis, das ist ein Kreis, in dem Sie sich bewegen. Doch nun zurück zu Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wie ernst es mit dem Gesetzentwurf gemeint ist, das zeigt sich doch schon daran, wie wenig Mühe Sie da wirklich aufgewandt haben: einfach mal pauschal in den Raum werfen, „Möglichkeiten“ zu schaffen, „einen Aufnahmestopp zu verhängen“ und die weitere „Aufnahme“ von Schutzsuchenden zu „verweigern“, und jetzt kommt wieder der Dreisatz, „wirtschaftliche, infrastrukturelle und soziale Kapazität“ überstiegen wird. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) a) Was ist ein Übersteigen? b) Was genau ist eigentlich eine „wirtschaftliche Kapazität“? Was ist eine „infrastrukturelle Kapazität“? (Jens-Holger Schneider, AfD: Sage ich gleich was zu.) Und, meine Damen und Herren, was ist eigentlich eine „soziale Kapazität“? (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die soziale Kapazität scheint – (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) jedenfalls zwischen einem weltoffenen, humanistisch erzogenen Liberalen und einem Rechtsaußen – völlig unterschiedlich ausgeprägt zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ihr Gesetzentwurf, einschließlich der Begründung, gibt hierzu keine Hinweise. Es ist auch schon angesprochen worden, Ihr Vorschlag wird auch gar nicht dem Bestimmtheitsgebot Rechnung tragen. Er würde überall zerrissen werden, gerichtlich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Unsinn!) Was aber, meine Damen und Herren der AfD, wenn alle Landkreise und kreisfreien Städte – auch das ist ja schon angesprochen worden – eine Überlastung anzeigen würden, wenn man dem mal folgen würde? Nehmen wir dann keine Schutzsuchenden mehr auf? (Jens-Holger Schneider, AfD: Die wirklich Schutz suchen!) Dürfte wohl ein Rechtsbruch sein, ne?! (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind gebunden, wir sind gebunden an unser Grundgesetz, wir sind gebunden an internationales Recht. (Jens-Holger Schneider, AfD: 16a Absatz 2.) Verschieben wir das Problem auf die anderen Bundesländer? Na, herzlichen Glückwunsch! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Da wird dasselbe dann entstehen. Und so geht es immer weiter. Nehmen wir dann also insgesamt keine Asylbewerber mehr auf? Sie wissen ganz genau, dass das so nicht funktioniert. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie reden auch nicht über Rückführung, ne?) Kommt noch! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch nicht! Aber das gehört da rein!) Sie wissen das sehr genau, Sie wissen das sehr genau. Wir haben einen Antrag vorgelegt, zum Beispiel, um eine Koordinierungsstelle, eine zentrale Koordinierungsstelle einzuführen, genau um die Überforderung der Landkreise zu überwinden, (Zuruf von Horst Förster, AfD) in dieser Hinsicht nicht möglich. Was machen Sie mit den Menschen, die jetzt an den Grenzen stehen? Ich meine, wir haben schon Vorschläge gehört von Ihrem Vorsitzenden und von Frau von Storch und so weiter, (Thore Stein, AfD: Was denn?) aber das ist hier nicht mehrheitsfähig. Das können Sie ja so vertreten. Stehen Sie dann aber auch dazu, wenn Sie solche Vorschläge unterbreiten! (Thore Stein, AfD: Ach! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Also es waren Ihre Führungskräfte, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die da Vorschläge gebracht haben, mit Waffengewalt Frauen und Kinder an der Grenze abzuwehren. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und das ist eben nicht, das ist eben nicht die Haltung, die wir hier in Deutschland, als wir uns das Grundgesetz gegeben haben, (Horst Förster, AfD: Da haben wir gar nicht mit so was gerechnet.) das ist nicht die Haltung, die wir damit gemeint haben. Dann beschaffen Sie sich Mehrheiten, um das Grundgesetz zu ändern, wenn Sie das wirklich ernst meinen! Dann können Sie ja machen, was Sie wollen. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, da arbeiten Sie dran, das weiß ich, aber das wird nie möglich sein. (Michael Meister, AfD: Abwarten! Abwarten!) Sieht so Ihr Lösungsvorschlag also aus, um das Ganze in den Griff zu kriegen? Und ich will Ihnen vorstellen – weil Sie ja gerade aufgefordert haben, andere Vorschläge zu bringen –, Sie kennen vielleicht das Vier-Türen-Modell der FDP. Das haben wir oft, bei vielen Gelegenheiten immer wieder angebracht. Natürlich sehen wir auch, dass es eine Situation in den Kommunen gibt, die natürlich schwierig wird, wenn Turnhallen belegt werden müssen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?!) wenn diese Containerlösungen so in dieser kompakten Form … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stört vielleicht den sozialen Frieden. Da haben Sie ja Ihre Definition.) Und das werden wir ja auch noch diskutieren, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das werden wir auch noch diskutieren. Das lösen Sie aber hiermit nicht, weil Sie ja noch nicht mal beschreiben, was Sie überhaupt wollen. So, und jetzt komme ich mal zum Türenmodell. Es gibt ein Grundrecht auf Asyl. Das werden Sie hier nicht verhindern können. (Enrico Schult, AfD: Wollen wir ja auch nicht.) So, also, dem werden wir Folge leisten müssen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Steht auch nicht drin im Antrag.) Das Zweite: Wir haben internationale Abkommen, sind alle aufgezählt worden. Das ist die zweite Tür, können wir auch nicht verhindern. (Horst Förster, AfD: Raten Sie mal, warum die alle nach Deutschland kommen, egal, wo sie einwandern!) Die dritte Tür, die dritte Tür – und das ist das, was Sie negieren, ich weiß nicht, wo Sie leben –, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) gehen Sie doch mal raus, wo überall Arbeitskräfte gesucht werden! (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die dritte Tür sprechen wir nämlich überhaupt gar nicht, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mann, Mann, Mann!) über die qualifizierte Zuwanderung nach einem Punktesystem. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da müssen wir uns langsam mal öffnen. (Julian Barlen, SPD: Herr Pegel hat darüber gesprochen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie werden irgendwann in Mecklenburg-Vorpommern niemanden mehr finden, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) niemanden mehr finden in der Gastronomie. Sie werden niemanden finden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja. Und das Dritte oder, Quatsch, das Vierte, die vierte Tür ist natürlich die – und da komme ich auf Sie zu sprechen –, die vierte Tür, das ist ganz klar, die muss auch nach draußen gehen. (Horst Förster, AfD: Ach nee?!) Das ist bei Straftätern, das ist bei Gefährdern ganz eindeutig. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und noch mal, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und noch mal, Sie können ja nachher, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie können sich nachher einbringen in unseren Vorschlag. Wir schlagen vor, dass das gestrafft wird, dass das strukturiert wird, dass das neu aufgesetzt wird. Wir beobachten auch, dass viele Rückführungsverfahren schon allein an formellen Voraussetzungen scheitern. Aber darüber reden wir beim nächsten Antrag. Darüber steht ja bei Ihnen auch überhaupt nichts. (Jens-Holger Schneider, AfD: Weil das nicht der Regelungszustand ist, Herr Domke.) Darüber steht da überhaupt nichts. Und deswegen werben wir immer wieder für dieses Türenmodell. Und ich glaube auch, dass das auf Bundesebene sehr wohl auf offene Ohren stößt. Und natürlich müssen wir darüber reden, wie wir vor Ort die Situation in den Griff bekommen. Und da bin ich nicht glücklich mit dem Agieren der Landesregierung (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) und immer mit dem Verschiebebahnhof zwischen der kommunalen Ebene und der Landesregierung. Das hat nicht weitergeholfen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) das hat nirgendwo weitergeholfen und schon gar nicht – und das sage ich jetzt auch ganz offen –, schon gar nicht, wenn ich da als Kommunalpolitiker in Nordwestmecklenburg sitze und dann werden mir da jeden Tag andere Zahlen geliefert, ab wann denn nun eine Gemeinschaftsunterkunft sinnvoll ist und nicht sinnvoll ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das auf dem Rücken der Ehrenamtler auszutragen, das ist an sich eine Unverschämtheit. Aber, meine Damen und Herren, Ihr Antrag, Ihr Gesetzentwurf bietet überhaupt gar keine Lösung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die AfD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Nein.) Nein? Aha! Dann Herr Förster. (Horst Förster, AfD: Ja, war schon gemeldet.) Nein, steht hier aber anders. Tut mir ja leid!

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf die Realitätsverweigerung aller anderen Parteien. Und ganz kurz dazu, Herr Minister Pegel, zwei Worte nur dazu: Sie haben hier den Zusammenhang hergestellt mit Fachkräften. Im Grunde haben Sie unausgesprochen oder mehr oder weniger klar ausgesprochen, die ganze Gruppe der Migranten, sämtliche Milieus, sämtliche kulturelle Ethnien, die dabei sind, die haben Sie im Grunde gleichgestellt mit solchen Menschen, die man als Einwanderungsland haben möchte, wenn man ein Einwanderungsland wäre, und wenn wir uns diese Regeln zu eigen machten, dass wir also bestimmen und aussuchen. Dass das was völlig anderes ist, wissen Sie auch. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und zum anderen unausgesprochen bei Ihnen, bei allen anderen ja teilweise ausgesprochen, keinerlei Grenzen nach oben. Auch das wird einfach nicht angepackt. Nach Ihren Regeln, nach Ihren Glaubenssätzen können Millionen – ausdrücklich, wörtlich: Millionen – kommen, jedes Jahr mehrere Millionen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie doch auf, den Teufel an die Wand zu malen!) Sie sagen selbst, es gibt keine Grenzen nach oben. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Sie geben einfach vollkommen auf, die Situation, vor einer solchen Realität. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und mit diesem Gesetzentwurf stellen wir die Struktur der übertragenen Aufgaben damit überhaupt nicht infrage. Nur, jeder Aufgabenübertragung sind Grenzen der Erfüllbarkeit gesetzt. Wir fordern ganz einfach die Herrschaft der Vernunft ein, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Michael Noetzel, DIE LINKE) denn es ist nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern ein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass ich niemandem eine Aufgabe übertragen kann, die er objektiv oder subjektiv nicht mehr zu erfüllen vermag, denn es geht bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht allein darum, sie irgendwie unterzubringen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Ein Dach über dem Kopf, und das allein ist schon schwierig genug, reicht eben nicht. Es kommen vielfältige Aufgaben der Versorgung und Betreuung dazu. Ich muss diese nicht alle aufführen. Zu berücksichtigen ist auch die Akzeptanz der Bevölkerung, die nicht einfach erzwungen werden kann. Upahl macht es deutlich. Es gibt eine Grenze der Zumutbarkeit für die aufnehmende Bevölkerung, die rechtlich relevant ist. Auch das muss ich nicht näher ausführen. Nochmals klar und unmissverständlich: Es geht nicht darum, sich gegen eine geordnete Migration komplett abzuschotten. Es geht hier ganz konkret um Missbrauch und Überforderung. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn die Grenzen der Machbarkeit und Zumutbarkeit erreicht sind, dann ist Verweigerung kein Rechtsbruch, sondern die Feststellung der Wirklichkeit (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) oder, wenn Sie so wollen, Widerstand gegen eine Obrigkeit, die meint, mit einer elitären Philosophie von globaler Verantwortung und Willkommenskultur die Belange der eigenen Bevölkerung marginalisieren zu können. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion steht mit diesem Antrag auf der Seite des Rechts und der Verfassung. Der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz hierzu im November 2021, Zitatanfang: „Artikel 16a Grundgesetz, der das Asylrecht gewährleistet, wird in aller Regel fälschlich als reines Freiheitsrecht definiert, das heißt, man glaubt, daß jedermann auf der Welt Anspruch auf Asylgewährung in Deutschland hat. Dies ist jedoch nicht richtig. Das Asylrecht ist in Wahrheit und vor allem ein Leistungsrecht; und Leistungsrechte enthalten auch definitive Kapazitätsgrenzen – von der Aufnahmefähigkeit angefangen“ (Zuruf von René Domke, FDP) „über Integrationsprobleme bis hin zu den wirtschaftlichen und sozialen Finanzfolgen.“ Scholz weiter zu 2015 – und da steht er ja nicht alleine da –: „Die Migrationsentscheidung 2015 war verfassungswidrig, weil sie ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des Asylrechts gemäß Artikel 16a Grundgesetz erfolgte.“ Aus Drittstaaten kann sich niemand berufen, wer aus Drittstaaten einreist, aus sicheren Drittstaaten. „Sie war des weiteren europarechtswidrig, weil die europarechtlichen Regelungen von Schengen und von Dublin mißachtet wurden.“ (René Domke, FDP: Das hat doch mit Ihrem Gesetzentwurf nichts zu tun!) Zitatende. Sie, Herr Minister, setzen sich fortgesetzt handelnd für die Verstetigung dieses Rechtsbruchs ein, denn Sie unterstützen eine Asylpolitik, wo jeder Migrant in dieses Land ungehindert einreisen und faktisch dauerhaft bleiben kann. Er muss nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Er muss das Geld für den Schleuser – Verzeihung, gendergerecht: für die Schleuserin oder den Schleuser – aufbringen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und das Wort „Asyl“ aussprechen können. Der Rechtsstaat erweist sich auf dem Gebiet der Migrationspolitik als zunehmend funktionsuntüchtig. (Die Abgeordnete Martina Tegtmeier bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Herr Förster, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Horst Förster AfD

Nein. Nicht das Recht, sondern die illegal geschaffenen Fakten, denen der Staat mit robuster Ohnmacht begegnet, bestimmen die Lage. Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz, wonach sich auf Asyl nicht berufen kann, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, ist faktisch außer Kraft gesetzt. Die Ausreisepflicht wird nicht durchgesetzt. Deutschland ist mit seiner Politik weltweit zum Magneten für illegale Migration geworden. Das rechte Maß und die Vernunft sind unter die Räder gekommen. Mit moralischen Forderungen wird das Recht ausgehöhlt. Die Kommunen sind hoffnungslos überfordert. Es gibt keine Grenzen nach oben und somit auch keine berechenbare Perspektive. Die Situation hat sich dramatisch zugespitzt. Wir erleben eine tiefgreifende Vertrauenskrise gegenüber dem Staat und seinen Institutionen. Es muss gehandelt werden, und zwar jetzt. Das Durchreichen nicht lösbarer Probleme von oben nach unten muss ein Ende haben. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich und gesetzestreu ein Notsignal abgeben zu können. Der Aufnahmestopp ist ein erster, aber notwendiger Schritt dazu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, mir liegt ein Antrag auf Kurzintervention durch Frau Tegtmeier vor. Bitte, Frau Tegtmeier!

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Martina Tegtmeier SPD

Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Herr Förster, Sie haben hier jetzt ganz viele Ausführungen gemacht, die nicht genau eigentlich auf den Inhalt Ihres Gesetzentwurfs auch abzielen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) der sich ja darauf beschränkt im Text, die Begründung ist ja dann immer das andere, aber im Text darauf beschränkt, dass Gemeinden und Kreise einen Aufnahmestopp verhängen können. Sie wissen ja als Jurist, dass wir als Land das nicht machen können. Wir bekommen Flüchtlinge zugewiesen. Und da stellt sich natürlich für verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker immer die Frage, was ist mit den Flüchtlingen, die wir als Land aufnehmen, aber die nicht auf die Kommunen verteilt werden können. Wir haben im Land eigentlich, zu Land jedenfalls, keine gemeindefreien Flächen, also immer sind Kommunen davon betroffen, sodass unserer Auffassung nach immer ein möglichst gerechter Verteilungsschlüssel für alle Gemeinden und Kreise von Vorteil ist.

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Birgit Hesse

Herr Förster, möchten Sie erwidern?

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Horst Förster AfD

Ja, gerne. Sie beschreiben ja die Situation, die Grund ist für diesen Antrag. Wir haben eine Situation, dass die Kommunen ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Das ist genauso, wie wenn wir eine Schulklasse haben, wo die irgendwann voll ist, wo alle Plätze besetzt sind und Sie auch keine Stühle mehr reinstellen können. Das ist die reale Situation. Und da Sie ja auch dem Problem permanent ausweichen, dass Sie nach oben, da haben Sie ja recht, dort, wo es, wo es sich bestimmt, wie viele ins Land kommen, keinerlei funktionierende Regeln einführen, (René Domke, FDP: Das ist doch eine ganz andere Debatte.) wird es also immer schlimmer werden. Und ich gebe Ihnen ja recht, das ist ja keinesfalls die Lösung dazu. Es ist im Grunde nur aus der Situation geboren, die Beteiligung der Kommune, die in gesetzestreuer Weise, wenn es einfach so ist, dass das Boot für sie voll ist, ein Notsignal geben können. Ich will noch eins sagen zum Asylrecht, was immer wieder hier auftaucht. Wir sind das einzige Land in der Welt, das das Asylrecht als ein individuelles, einklagbares Grundrecht hat. Also wer meint, Herr Barlen zum Beispiel gestern, wer das Grundrecht, das Grundrecht auf Asyl, infrage stellt, begibt sich außerhalb der demokratischen Werteordnung, das ist kompletter Unsinn. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wir haben dann ja in Erkenntnis dessen – 1949 hat man an so was ja nicht gedacht –, als auch eine ähnliche Situation war 1992, haben die CDU und SPD die Größe gefunden, die Verantwortung und haben dann den Absatz 2 hinzugefügt, der faktisch, da haben Sie recht, wird ja von vielen beanstandet, auf eine Abschaffung hinauslief, nämlich, dass auf das Asylrecht, dieses individuelle Recht, das es nur bei uns gibt, keiner sich berufen kann, der aus einem sicheren Drittstaat einreist. Und all diese Formalien haben in den sicheren Drittstaaten stattzufinden. Nur, das geschieht ja nicht! Und wir haben die Binnenmigration in Europa, dass aus aller Herren Länder, die auch eingereist sind und irgendwo einen Status haben, kommen am Ende zu uns. Warum, wissen Sie selbst, weil wir sie in einer Art und Weise versorgen, wie das in keinem anderen Land geschieht. Und dass das alles ein riesiger sozialer Sprengstoff ist, auch das weiß doch jeder! Und diesen Realitäten weichen Sie wunderbar aus. Wir hätten kein Problem, wenn die Containerdörfer in den … (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ich komme zum Ende, leider. (Die Abgeordnete Martina Tegtmeier spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Birgit Hesse

Einen Moment, bitte! Herr Förster ist jetzt noch in der Erwiderung der Kurzintervention. Und ich habe Sie jetzt so verstanden, Sie sind schon zum Abschluss gekommen oder wollten noch ein … (Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium.) Ihre Redezeit ist aber abgelaufen, insofern würde ich Sie bitten, einen Abschlusssatz jetzt zu formulieren.

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Horst Förster AfD

Gut, dann will ich den Satz sagen, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir keine Probleme hätten. Wir kämen der Realität näher, wenn die Containerdörfer, die Container aufgestellt würden in den Villenvierteln der Politiker (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ooh!) und wenn die Kinder der Politiker in die Schule gehen müssten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Die Abgeordnete Martina Tegtmeier spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nicht in die Privatschule wie bei der Ministerpräsidentin, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) sondern in die Schulen gehen müssten …

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Birgit Hesse

Herr Förster, …

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Horst Förster AfD

Gut … in den Problemvierteln, wo die …

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Birgit Hesse

… das war jetzt ein sehr langer Abschlusssatz.

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Horst Förster AfD

… von Migranten geprägt sind.

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Ich will jetzt noch mal, nachdem Herr Förster die rechtliche Ebene noch mal anvisiert hat oder dazu gesprochen hat, noch mal auch die emotionale Dramatik der Situation beschreiben. Also Sie selber müssten doch hier mal langsam merken, dass zum Beispiel in der CDU es Innenminister gibt, die jetzt sagen, wenn das hier so weitergeht, wenn die Kommunen weiter so belastet werden, wenn auf europäischer Ebene Deutschland sich weiterhin so isoliert, dass dann Transitzentren und Zurückweisungen an der deutschen Grenze nötig sind, ja?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist die Situation, in der wir hier heute leben. (René Domke, FDP: Das hat aber mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun.) Und das tun Sie hier wieder so ab, indem Sie sagen, na ja, die rechtlichen Voraussetzungen wären dafür nicht gegeben. Es ist ein Leistungsrecht, und diese Leistbarkeit muss da sein. Die Kapazitäten müssen da sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn sie nicht da sind, dann wird diese Politik so nicht weitermachen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte auch zu Herrn Pegel vielleicht noch zwei Sätze kurz sagen, wir haben nicht mehr viel Zeit. 700.000 Wohnungen fehlen in Deutschland. Der Bauausschuss hat die Anhörung gehabt. Alle baurechtlichen Experten sagen, es geht so nicht voran. Und da kommen nicht die Fachkräfte, da kommen nicht die Personen, die das Arbeitsmarktproblem lösen. Das muss man schon unterscheiden, da muss man klar differenzieren. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist aber nicht ganz korrekt.) Die AfD ist auch dort für eine verkraftbare, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) qualifizierte Zuwanderung. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Unser Antrag hat versucht, den Druck in die richtige Ebene zu setzen, zu zeigen, dass demokratisch auch mal auf dieser Ebene zugehört werden muss. Und da hilft es nicht, wenn der Städte- und Gemeindetag historische Narrative bedient, um der Regierung zu gefallen, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) sondern da muss man mal ganz eindeutig sagen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) so geht es hier nicht weiter. (Unruhe bei Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Das so weit von meiner Seite. Herr Schneider hat auch noch ein Bedürfnis, die kommunale Ebene zu betrachten. Deswegen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wie viele Sekunden habe ich denn noch? – Thore Stein, AfD: Die Redezeit beginnt erst, wenn du dranstehst. – Zuruf von Minister Christian Pegel – Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Jens-Holger Schneider AfD

Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Landsleute! Ganz kurz, Frau von Allwörden: Der unbestimmte Rechtsbegriff und das Ermessen sind wesentliche Definitionsbestandteile des öffentlichen Rechts. Das ist vollkommen klar, dass diese Termini vom Gesetzgeber bewusst definiert sind, um auf die Situation reagieren zu können. (Zuruf von René Domke, FDP) Eine wirtschaftliche, eine Überforderung der Infrastruktur, Tschentscher sagt aus Hamburg, wir haben keine Immobilien mehr, wir haben keine Flächen mehr. Reicht das für … (René Domke, FDP: Land! Land!) Land? Auch für uns? (René Domke, FDP: Hamburg!) Ja, haben wir, erster Punkt. (René Domke, FDP: Ja, Stadtstaat.) Zweiter Punkt, soziale Infrastruktur: (René Domke, FDP: Stadtstaat.) keine Ärzte, (René Domke, FDP: Nicht kommunale Ebene.) keine Lehrer, keine Kitaplätze. Noch mehr Standpunkte für soziale Infrastruktur? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was denn noch?! (Zuruf von René Domke, FDP) Wirtschaftlichkeit: Die armen Länder, wenn die Gewerbesteuern wegbrechen, (Zuruf von René Domke, FDP) wenn die, ich sage mal, die Grundstückspreise, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was die Leute aus Upahl gesagt haben, wegbrechen, dann ist das keine, sind das keine wirtschaftlichen Fakten?! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir machen nur das, was der Landrat gesagt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Wer soll das umsetzen?) Wir nehmen uns auf Landesebene des Flüchtlingsaufnahmegesetzes an. Er hat es immer wieder gesagt und wir machen es und Sie eiern rum. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit! Das müssen Sie verantworten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also die letzten beiden Wortbeiträge haben mich doch noch mal hier ans Mikro gelockt sozusagen. Also wenn ich mir das hier anhöre, zum einen die Tränendrüsen, die Überforderung der Gemeinden, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Haben Sie mit denen schon mal gesprochen?) und dann das Beispiel Nordwestmecklenburg. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Also das muss man sich wirklich mal anschauen, überall dort, wo Gemeinden von sich aus sagen, wir könnten das machen, wir können das schaffen, wir können Flächen zur Verfügung stellen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) die Gemeindevertretungen beraten, dann kommen da plötzlich wie aus dem Nichts aufgetaucht – na ja, was heißt aus dem Nichts, natürlich gut vorbereitet von einigen –, kommen da, werden Proteste organisiert, da werden Gemeindevertreter beschimpft und bedroht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Machen Sie mal Umfragen in der Bevölkerung!) da kommen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Machen Sie mal Umfragen vor Ort!) da kommen Lautsprecherleute vor die Wohnungen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) vor die Wohnhäuser von Gemeindevertretern (René Domke, FDP: Da sind wir hingekommen! – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und durch Lautsprecher werden da Drohungen ausgestoßen. (Thore Stein, AfD: Können Sie mal Beispiele nennen?) Und dann wundert man sich, dass plötzlich diese Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse verändern und plötzlich Probleme sehen und, und, und. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider bittet um das Wort für eine Anfrage.) Also das ist ja unglaublich hier und … (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Frau Tegtmeier, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Enrico Schult, AfD: Hoffentlich hören das möglichst viele Bürger.)

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Martina Tegtmeier SPD

Nein. Zu diesem Zeitpunkt, Herr Schneider – Sie sind ja einer der wunderbaren Akteure (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) in Nordwestmecklenburg, (Jens-Holger Schneider, AfD: Und da bin ich stolz drauf.) deswegen (Julian Barlen, SPD: „Wunderbar“ aber in Anführungsstrichen.) melden Sie sich ja auch hier zu Wort. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und mir lag es einfach auf der Seele, das hier noch mal loszuwerden. (Julian Barlen, SPD: Vielen Dank!) Wenn man sich selber die Probleme macht und die Probleme puscht, dann muss man hinterher nicht darüber Krokodilstränen vergießen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Schneider vor. (Julian Barlen, SPD: Herr Schneider kriegt ja richtig Kilometergeld hier heute. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD – Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe Sie also richtig verstanden, wenn Sie den ganzen demokratisch organisierten Protest, der aus der Einwohnerschaft selber erwachsen ist, so diskreditieren, dass diese Damen und Herren aus der Mitte der Gesellschaft nicht in der Lage sind, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) selber zu denken (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und für sich diese Wahrnehmung zu haben, dass das so nicht weitergeht. Sie diskreditieren das also in Gänze und tun das ab, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass es also Leute sind, die wie gesagt kein Recht haben, sich demokratisch zu äußern, die kein Recht haben, sich zu versammeln. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Sie machen das alles, (Zuruf von René Domke, FDP) Sie tun das alles ab unter die Gewalttäter, die wir genauso, ich sage mal, verurteilen, von denen wir, von denen wir uns genauso distanzieren, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) mit denen wir nichts zu tun haben wollen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) mit denen die Leute nichts zu tun haben wollen. Das müssen Sie mal klar sehen. Gucken Sie sich mal eine Demo an, wie dann auch gesagt wird, mit welchen Menschengruppen man da nichts zu tun haben will! Sie nehmen das also nicht ernst und Sie diskreditieren alle Beteiligten. Habe ich das richtig verstanden? (Julian Barlen, SPD: Das haben wir ja bei den Corona-Protesten gesehen.)

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Birgit Hesse

Frau Tegtmeier, (Heiterkeit und Zuruf von Julian Barlen, SPD) möchten Sie darauf erwidern? (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)

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Martina Tegtmeier SPD

Na selbstverständlich! (Julian Barlen, SPD: Sagt der, der immer auf der NPD-Demo rumläuft.) Herr Schneider, dass Sie sich die allergrößte Mühe geben, Dinge falsch zu verstehen und misszudeuten, das ist ja bekannt. Ich habe von den Personen gesprochen, die andere bedrohen. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Wenn Sie das jetzt verallgemeinern und behaupten, dass alle, die da protestieren, (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass die Leute Menschen bedrohen würden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie doch gemacht!) dann haben Sie das gemacht. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, Sie haben das gemacht, Frau Tegtmeier!) Ich habe das … (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Das habe ich überhaupt … (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht im Protokoll!) Na, das ist eine glatte Lüge! (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich habe von Bedrohungen von Personen gesprochen. Ich habe nicht gesagt, dass alle, die Protest ausüben, die sich kümmern, (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) die sich, die protestieren, das ist ein Bürgerrecht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hier auf die Tränendrüse drücken!) das finde ich ein sehr gutes Recht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben das sogar noch verächtlich gemacht, Frau Tegtmeier!) das jedem zusteht. Aber ich habe das, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) ich verallgemeinere nicht, im Gegensatz zu Ihnen. Und ich habe nicht behauptet, dass alle, die da protestieren, eine Flüstertüte haben und vor Wohnhäusern von Gemeindevertretern aufziehen. Das sind natürlich Einzelne. Das sind diejenigen, die andere aufputschen, die andere dazu bewegen, vielleicht noch mehr zu protestieren, als sie wollen, was sie tun können und sollen, aber diese Bedrohungen, die da von einigen Leuten ausgehen, die gehen von einigen aus. Und das habe ich nicht verallgemeinert, ganz im Gegenteil! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1912 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1913. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1913 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD Herr Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank! Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Wieder ein Gesetz zur Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hier in Mecklenburg-Vorpommern. Einmal ganz kurz zur Historie: Als der Landesrechnungshof damals, 2016, die Wohlfahrtsverbände eingehend prüfte und auf gewichtige finanzielle Ungereimtheiten stieß, meine Damen und Herren – üppige Gehälter, Vetternwirtschaft, finanzielle Abhängigkeiten zwischen Vorständen und Geschäftsführung et cetera –, (Julian Barlen, SPD: … pp.) entbrannte die AWO-Affäre, und ich werde mich auch dann auf die AWO hier weiter beschränken, weil das ein exemplarisches Beispiel für systemisches Versagen hier im Land war, vielleicht noch ist, das wissen wir nicht, meine Damen und Herren. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Daraufhin hat die AfD erfolgreich einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Der Sie ja richtig weitergebracht hat beim letzten Mal.) meine Damen und Herren, wo dann auch das Gericht festgestellt hat und Urteile gefällt hat, (Julian Barlen, SPD: Ergebnis waren erhebliche Stimmverluste für Sie.) Gefängnisurteile und Bewährungsstrafen, (Julian Barlen, SPD: Machen Sie mal weiter so!) meine Damen und Herren, für Geschäftsführer bei der AWO, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, meine Damen und Herren, und damit haben wir eine umfangreiche Untersuchung abschließen können. Jetzt endlich mündete das dann eben in diesen Gesetzesentwurf, weil ja selbst die Landesregierung und auch Ihre Partei dann die Notwendigkeit festgestellt hat. Dass man hier Transparenz braucht in der Wohlfahrt, meine Damen und Herren, das können Sie doch heute nicht mehr leugnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Allerdings ist dieses Gesetz in Teilen immer noch eine Krücke und gut gemeint, aber schlecht ausgeführt, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Seitdem haben Sie daran jetzt gearbeitet, oder was?!) Herr Barlen, hören Sie erst mal zu! (Julian Barlen, SPD: Ich wollte gerade sagen, so langsam waren wir aber nicht.) So, 2001, nee, 2000 am 1. Januar ist das Gesetz in Kraft getreten, meine Damen und Herren. Aus diesem Gesetz ergehen Berichtspflichten der Wohlfahrtsverbände über den Einsatz geleisteter Finanzhilfen, meine Damen und Herren, und in Paragraf 12 die Pflicht der Angaben in der Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, was passiert mit diesen Geldern, was ist mit Tariflohnzahlungen, meine Damen und Herren, und wie verhalte ich mich sonst in den sozialen Bereichen. So weit, so gut. Wir wissen alle, dass wir jetzt den ersten Bericht dann von den Verbänden bekommen haben, der wurde auch vorgestellt im Sozialausschuss, von den einzelnen Trägern, meine Damen und Herren. Alle sind unterschiedlich verfasst – ich rede nicht über die Transparenzdatenbank –, alle sind unterschiedlich verfasst und sind schlecht vergleichbar. Gucken Sie jetzt in die Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, dann werden Sie da auch nicht schlauer. Und wenn der normale Bürger, wenn ich das mal so sagen darf, der eben keine Bilanzen lesen kann unbedingt, da reinguckt, dann wird er gar nicht schlau, und dann hat das mit Transparenz nichts mehr zu tun. Und dem Ganzen setzt natürlich auch noch der neue Bericht des Landesrechnungshofs die Krone auf, meine Damen und Herren. Denn was hat sich denn eigentlich geändert? Was hat sich geändert zu den Landesrechnungshofberichten über die AWO? Relativ wenig. Wir hatten ja 2016 schon in dritter Folge dieselben Kritikpunkte, worauf wir dann erst aktiv wurden, weil es dann endlich eine Oppositionskraft hier gegeben hat. So, aber geändert hat es sich nicht. Momentan ist es leider so, dass wieder aus Sicht des Landesrechnungshofes 600.000 Euro zu Unrecht gezahlt wurden, meine Damen und Herren. Also was hat dieses Gesetz an Abhilfe geleistet? Ich weiß es nicht. Hier muss eine dringende Prüfung erfolgen und Rückforderung eingeleitet werden, meine Damen und Herren. Und bei Rückforderung bin ich dabei. Wir hatten diesen Gesetzesentwurf ja auch schon letztes Jahr hier, woraufhin Frau Drese gesagt hat, dass die besonderen Verpflichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Transparenz erinnert werden. Der Beschluss bringt zum Ausdruck, dass die Gewährleistung von Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege als eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen angesehen wird, meine Damen und Herren. Das bedeutet für mich, wer sich dort nicht einträgt, der bekommt kein Geld. Und das wäre auch richtig und auch die richtige Schlussfolgerung. Jetzt gucken wir in die Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, und da will ich Ihnen mal sagen, was da alles fehlt. Und ich mache es am Beispiel der AWO, weil wir sie hier schon untersucht haben. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: – AWO Pflege- und Betreuungs gGmbH Neubrandenburg – der Eintrag fehlt. Landkreis Rostock: – AWO Pflege gGmbH in Güstrow – Eintrag fehlt. – AWO Soziale Dienste gGmbH – Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. – AWO Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Bad Doberan e. V. – Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dann haben wir hier den Landkreis Vorpommern-Rügen: – AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH – der Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. Und das zieht sich so weiter. Und dann kommen wir mal auf die Transparenzpflichten, weil ja die SPD auch immer sagt, sie ist so für Mindestlohnzahlungen und Tariflohnzahlungen, und jedes Mal ausflippt, wenn ich sage, die AWO zahlt das selber nicht. Dann gucken Sie doch mal rein in Ihre komische Datenbank, die da relativ wenig aussagt, meine Damen und Herren! Wenn ich das jetzt aufzählen würde, wer hier alles keine Angaben zur Tarifzahlung macht, dann wird Ihnen schwindelig und schlecht, meine Damen und Herren. AWO Kreisverband Mecklenburg-Strelitz, AWO Mecklenburg-Strelitz gGmbH, AWO Müritz gGmbH – hier fehlen überall die Angaben zum Tariflohn, meine Damen und Herren. Also verstecken Sie sich nicht dahinter, wenn Sie das nächste Mal über Tariflohnforderungen bei der Wirtschaft reden, meine Damen und Herren, fangen Sie bei sich selber an! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Übrigen fehlen auch hier wiederum die Angaben von AWO Pflege- und Betreuungs gGmbH, AWO Service- und Pflege gGmbH aus Ludwigslust, AWO Pflege gGmbH in Güstrow, AWO Soziale Dienste in Güstrow, AWO Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Bad Doberan e. V. und AWO Soziale Dienste gGmbH aus Stralsund, meine Damen und Herren. Das zeigt, wie dringend notwendig unser Gesetzentwurf hier ist, damit hier präzise nachgeschärft wird. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir möchten künftig, dass jährlich berichtet wird, meine Damen und Herren. Damit schränken wir den Zeitraum ein, wo man sich ausruhen kann. Und da ist auch mehr Handlungsspielraum dann für die Landesregierung da, eventuell zu Unrecht gezahlte Mittel zurückzufordern, wenn der Berichtspflicht nicht nachgekommen wird. Wir möchten, dass konkret festgeschrieben wird, dass die Offenlegung der Gehälter und der Geschäftsführer zu erfolgen hat, weil auch das findet nicht statt in Gänze, meine Damen und Herren. Da versteckt man sich hinter rechtlichem Klein-Klein. Deswegen bitten wir hier quasi um Zustimmung für unseren Antrag. Und eine Sache möchte ich noch anmerken: Mit diesem Gesetzesentwurf oder mit diesem Gesetz, das seit 2000 in Kraft tritt, hat ja die Landesregierung auch einen Haufen Arbeit einfach an die kommunale Ebene weitergeschoben. Vorher wurde kritisiert, dass sie nicht kontrolliert und nicht steuert. Das wollte sie auch nicht weiter tun. Deswegen hat die kommunale Ebene jetzt den Auftrag, eben dort zu steuern. Und jetzt stellt sich mir die Frage, wer kontrolliert denn, wenn die kommunale Ebene durch das WoftG, also das Wohlfahrtsgesetz, vom Land Geld zugewiesen bekommt und das auf kommunaler Ebene verteilt wird, meine Damen und Herren? Wer kontrolliert dort die Träger, ob die ihren Berichtspflichten nachkommen, meine Damen und Herren? Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die müsste eingegangen sein bei Ihnen. Ich bin gespannt auf die Antwort. Aber ich hoffe, ich konnte es hier noch mal deutlich machen, echte Transparenz gibt es hier tatsächlich nur mit ordentlichen Gesetzesänderungen. Und dann muss man auch Gesetze umsetzen, wenn man sie macht. Und ich bitte hier um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion zielt mit ihrer Initiative auf eine Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes ab. Und ganz ehrlich, dieser Gesetzentwurf der AfD ist eigentlich ein Lob für unsere Arbeit in den letzten Jahren (Stephan J. Reuken, AfD: Dann können Sie ja zustimmen!) für mehr Transparenz und Offenlegungspflichten im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege. (Zurufe von Petra Federau, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Beruhigen Sie sich schnell wieder! Ich erkläre gern, warum. Die meisten von uns erinnern sich, welch schweren Geschütze die AfD seit 2016 auf die Wohlfahrtsverbände gerichtet hat. (Nikolaus Kramer, AfD: Nicht auf die Wohlfahrtsverbände!) Da wurde praktisch der gesamte Sektor der Freien Wohlfahrtspflege unter Generalverdacht gestellt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Genauso unsäglich wie diese Instrumentalisierung auf Kosten der vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Zuruf von Horst Förster, AfD) im Wohlfahrtssektor (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) waren diverse Skandale und Affären in diesem Bereich. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich möchte gar nicht drum herumreden, hier lag in der Tat einiges im Argen. Dabei ging es um eklatante Verfehlungen einzelner Spitzenfunktionäre im Bereich der Wohlfahrt. Diese wurden und werden strafrechtlich aufgearbeitet. Es ging aber auch um strukturelle Intransparenz, um Absprachen aus den 90er-Jahren, die quasi niemand mehr nachvollziehen konnte. Genau hier haben wir seit 2017 angesetzt und einen, ja, vielleicht ominösen Verteilerschlüssel tatsächlich in die Mottenkiste gepackt. (Nikolaus Kramer, AfD: Dank der AfD!) Ich war seit meinem Amtsantritt als Sozialministerin überzeugt davon, dass wir im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung mehr Klarheit und Transparenz brauchen, auch, um verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben deshalb ganz bewusst auf die Tube gedrückt und bereits 2019 (Nikolaus Kramer, AfD: Hätten Sie die Tube mal vorher aufgemacht!) einen Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz vorgelegt. Zum 1. Januar 2020 ist dieses Gesetz dann auch in Kraft getreten. Wir sind damit neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das die Wohlfahrtspflege auf gesetzliche Beine gestellt hat. Ich habe mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele verfolgt: mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung. Und mir war die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes besonders wichtig, wer eine Landesförderung ab 25.000 Euro erhält, muss über die Verwendung klar Auskunft geben und eine verpflichtende Eintragung in die 2020 neu geschaffene Transparenzdatenbank vornehmen. Ihre Beispiele erhalten folglich keine Landesförderung. Heute können wir feststellen, dass genau das gelungen ist. Mit dem Gesetz haben wir eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eingeführt sowie eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregeln vorgenommen. Selbst die AfD sieht, wie sie heute zeigt, mittlerweile nur noch einen geringen Änderungsbedarf an dem Gesetz. Regierung wirkt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu diesen wenigen Punkten in der aktuellen Gesetzesinitiative der AfD kommen! Diese ist zunächst gerichtet auf eine Verkürzung der Abstände der Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach Paragraf 7 Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz. Der Berichtsturnus soll von dem im Gesetz vorgesehenen zweijährigen auf einen einjährigen Zeitraum zwischen den Berichterstattungen verkürzt werden. Ich verweise hierzu zunächst auf unsere umfangreiche Unterrichtung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und auf die Landtagsdrucksache 8/744. Nur so viel zum Thema an dieser Stelle, es handelt sich um die erstmalige Berichterstattung der Spitzenverbände nach dem Inkrafttreten des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes. So gab es weder bei den Spitzenverbänden noch bei der Landesregierung Erfahrungswerte und Erfahrungswissen hinsichtlich der Strukturierung und der inhaltlichen Ausgestaltung der Berichte. Und auch in anderen Bundesländern gab es keine Vorbilder, da wir ja, wie gesagt, in diesem Bereich bundesweit Vorreiter in Sachen Transparenz und Offenlegungspflichten sind. Folge war, diese Berichte, die vorgelegt wurden, waren vom Aufbau her und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung nur eingeschränkt vergleichbar, und insoweit hat sich kein stimmiges Gesamtbild ergeben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Genau an solchen Verbesserungen des Berichterstattungsverfahrens arbeiten wir und werden die Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen klarer definieren. Das alles haben wir bereits in der erwähnten Unterrichtung aufgeführt. Die Schlussfolgerung der AfD, dass eine Verkürzung der Berichtsintervalle zu mehr Transparenz führt, teilen wir in der Landesregierung hingegen nicht. Für uns ist die Qualität der Berichte entscheidender als die Quantität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kommen wir zur zweiten Forderung, der nach Offenlegung der Geschäftsführergehälter in der Transparenzdatenbank. Ich halte diese Auskünfte für gerechtfertigt und notwendig. Sie liegen im Interesse einer interessierten Öffentlichkeit, das wissen die Spitzenverbände. Dabei geht es nicht um Skandalisierung, sondern um Transparenz und die Darstellung der hohen Verantwortung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in personellen und wirtschaftlichen Bereichen. Die Caritas bei uns im Norden ist da übrigens ganz vorbildlich. Ich habe nicht das Gefühl, dass das irgendwelche Nachteile mit sich gebracht hat, ganz im Gegenteil. Eine Verpflichtung zur Eintragung der Geschäftsführergehälter scheidet aus Rechtsgründen aus. Es handelt sich eben nicht um staatliche Institutionen, sondern um Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Blick in die Transparenzdatenbank zeigt, dass auch hier immer mehr Klarheit und Offenheit besteht, denn die Eintragungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in die Transparenzdatenbank enthalten Angaben zu Geschäftsführergehältern. Gucken Sie wirklich einmal rein, dann sehen Sie auch, dass die Informationen lesbar und nachvollziehbar sind – auch für Sie! Zu deren Eintragung und Aktualisierung ist mein Haus fortlaufend letztmalig mit den Spitzenverbänden am vergangenen Freitag im Gespräch. Es ist also im Bereich der Transparenz in der Wohlfahrt enorm viel passiert in den letzten fünf Jahren. Keine Sorge, wir bleiben weiter dran! Und wenn manch AfD-Verband eine ähnliche Transparenz in Sachen Finanzierung und Umgang mit Steuermitteln an den Tag legte, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die können Sie haben. Das ist kein Problem!) wären wir sicherlich auch schon ein Stück weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD, eine Gesetzesänderung vorzunehmen im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung und des Transparenzgesetzes, liegt auf dem Tisch. Man kann es relativ kurz machen, es sind nur zwei Punkte, die Sie angeführt haben. Einmal geht es um die Frage, wie können wir insgesamt die Verkürzung der Berichtspflicht in den Wohlfahrtsverbänden von zwei auf ein Jahr durchsetzen. Da sage ich Ihnen, es gab in der Vergangenheit viele Gesundheitsberichte. Die waren so dick, jedes Jahr. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, da waren Sie noch nicht dabei, ich weiß. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Ich will nur darauf hinweisen, dass es am Ende nicht dazu geführt hat, dass die Qualität zugenommen hat, sondern ich will darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren – auch dank Ihrer Initiative, einen Untersuchungsausschuss einzurichten – die Landesregierung in diesen Punkten deutlich zugelegt hat und ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht hat. Und ich will darauf hinweisen, es geht darum, die Verwendung von Landesmitteln anzuzeigen. Und, Herr Jesus de Fernandes, Sie haben hier die Dinge angesprochen, die durch Pflegekassen oder Privatpersonen bezahlt werden. (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) Das, glaube ich, ist nicht anzeigepflichtig. Sie haben ja immer von Pflege GmbH sowieso XYZ gesprochen. Das ist in der Regel kein Landesgeld. (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) So, natürlich geht es darum, auch in der Sozialhilfe Hilfen zu leisten, und das wird ja durch das Ministerium sichergestellt. Und ich will mich ausdrücklich auch beim Rechnungshof bedanken, der die Schwächen auch noch aufdeckt. Das ist ja auch die Aufgabe eines Landesrechnungshofes. Und, sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank dafür, dass Sie das auch so aufschreiben, dass sich am Ende, natürlich, das Ministerium muss Stellungnahmen schreiben, aber eben auch die Ausschüsse müssen sich damit beschäftigen, bis hin zum Finanzausschuss des Landtags, aber auch dem Sozialausschuss. In Ihrem Gesetzesentwurf haben Sie im Prinzip keine großen Inhalte niedergeschrieben. Es heißt ja eigentlich, wir wollen Vorschläge auch hören, Erwartungen und Kritiken oder welche Punkte Sie in einem anderen, im neuen Bericht und damit in der Gesetzgebung vorschreiben, was Sie da an Vorschlägen haben. Da steht nichts drin! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nee, Herr Jesus de Fernandes, so schreibt man keine Gesetze. Entweder man schreibt, Näheres wird durch Verordnung geregelt, und dann macht man aber auch Vorschläge, was dort dann enthalten sein soll. (Nikolaus Kramer, AfD: Wo ist denn Ihr Vorschlag?) Ich habe keinen Gesetzentwurf eingereicht, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist nicht notwendig. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und wenn Sie Ihre Fraktion ein bisschen auf Trab bringen würden (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und sich mehr auch inhaltlich auf Herrn Förster einstellen würden, dann würden da auch ein paar Dinge, sage ich mal, sachlich richtig festgeschrieben. Das scheint bei Ihnen nicht zu funktionieren! (Nikolaus Kramer, AfD: Oh doch!) Nein, es funktioniert eben nicht! (Nikolaus Kramer, AfD: Oh doch!) Sie nehmen nicht jeden in der Fraktion so ernst, der auch das Wissen hat. Und das hat Herr Förster, aus meiner Sicht jedenfalls. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Andere, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) andere gehen nur nach populistischen Ansätzen und sagen, jetzt wollen wir mal richtig Dampf machen, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Torsten Renz, CDU) der Regierung Dampf machen, der AWO Dampf machen und dafür so tun, als wenn Skandale immer wieder aufgerührt werden müssen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, es ist Ihnen in diesem Gesetzentwurf nicht gelungen, einen runden Gesetzentwurf vorzulegen, der inhaltlich dann auch trägt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Von daher können wir als CDU … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja eine sehr verkürzte Darstellung. Wir können ihn ja mal vorlesen.) Sie brauchen mir nichts vorzulesen, kann ich alleine! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist sowieso keiner mehr da.) Also ich meine, Sie können ja da oben noch mal an die Wand reden. Das können Sie ja tun. Aber ich will nur sagen, Herr Jesus de Fernandes, Sie haben sich relativ wenig Mühe gegeben dabei. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das meinen Sie!) Ja, das meine ich, (Julian Barlen, SPD: Das hat aber auch lange gedauert.) und das sieht man ja auch im Gesetzentwurf, den Sie da vorgelegt haben. Also mein Rat ist, inhaltlich besser werden und nicht nur einen Bericht fordern. Das ändert die Qualität nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Steht aber drin im Gesetz.) Ja, Transparenz ist ja auch gut, wird ja auch geleistet. Es wird weiter daran gearbeitet, den nächsten Bericht vorzubereiten, und dann wird es weitere, verbesserte Kriterien geben, um die Transparenz zu erhöhen. Das ist doch alles gesagt worden und von daher brauchen wir jetzt diese Gesetzesänderung aus unserer Sicht nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Glawe! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist noch nicht besonders lange her, da hörten wir den ersten Bericht der Landesregierung zum Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz. Der Weg von der richtlinienbasierten Förderung der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände hin zu einer finanziellen Unterstützung des Landes auf gesetzlicher Grundlage ist durchaus richtig und wichtig für eine kontinuierliche Finanzierung. Mangelhaft beziehungsweise – wir haben es heute schon gehört – von höchst unterschiedlicher Qualität stellten sich, wie hier in der Debatte gesagt, die Berichte der einzelnen Verbände dar. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll nun zweierlei festgeschrieben werden: Zum einen wird die transparente Darlegung der Geschäftsführergehälter gefordert, zum anderen die Berichterstattung von zwei Jahren auf eine jährliche Berichtspflicht verkürzt. Ersteres verweist natürlich auf den Skandal aus dem Jahr 2016, und der möchte laut Gesetzentwurf eine Wiederholung ausschließen. Dazu kann man natürlich jetzt auch noch anmerken – das ist nun heute noch nicht gefallen –, dass sowohl der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz als auch der ehemalige Kreisvorsitzende rechtskräftig verurteilt sind. Und an dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich unbedingt auch erwähnen, dass ich es für absolut diskreditierend halte, sowohl die gesamte AWO als auch sämtliche Sozialverbände unter der LIGA einem Generalverdacht zu unterziehen, denn, seien es die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, sie alle organisieren und leisten Arbeit, die in unserer Gesellschaft unentbehrlich ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Daniel Peters, CDU) sei es in der Altenpflege, … Das ist auf jeden Fall mehr als einen Applaus wert. … sei es in der Altenpflege, der Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Kinder- und Jugendarbeit oder der Hilfe für Suchtgefährdete. Ohne die Wohlfahrtsverbände wäre unsere Gemeinschaft und unser Sozialwesen nicht das, was es heute ist. Drittens wurde im ersten Bericht der Landesregierung zum Gesetz deutlich, dass es bezüglich der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel gebe und Rückforderungen nicht erforderlich seien. Kritik kam vor allem bezüglich der uneinheitlichen Berichterstattung, was die Vergleichbarkeit der Berichte erschwerte. Es war jedoch erst Ende des vergangenen Jahres, dass der Landtag die Landesregierung beauftragte, sich hier um die notwendigen inhaltlichen Kriterien zur besseren Vergleichbarkeit zu bemühen. Hier stehen wir auch dazu, dass es zentral ist, zu prüfen, inwieweit rechtliche Regelungen anzupassen sind, um einer zweck- und rechtswidrigen Mittelverwendung vorzubeugen. Schließlich steht und fällt hiermit die entsprechende Qualität der Berichte und nicht damit, ob der Bericht jährlich, alle zwei Jahre oder meinetwegen auch alle fünf Jahre veröffentlicht wird. Im Herbst dieses Jahres sollen konkrete und einheitliche Anforderungen an die Berichte formuliert sein. Wir können uns gerne vorab im Ausschuss darüber austauschen, inwiefern die Landesregierung hier vorangeschritten ist. Ihren Gesetzentwurf sehe ich aber eher als einen Vorwand, erneut – wie in Ihrer Rede auch geschehen – die Wohlfahrtsverbände unseres Landes, ja, man kann es nicht anders sagen, zu diskreditieren. Das wird allerdings weder den Institutionen noch den Tausenden Mitarbeitenden und Ehrenämtlern gerecht, die sich hier engagieren. Warten wir die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die nächste Berichterstattung ab! Ihren Gesetzentwurf lehnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deswegen ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Shepley! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie in Paragraf 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes festgehalten, stellt die Freie Wohlfahrtspflege „eine tragende Säule“ unseres Sozialstaates dar und „leistet einen unverzichtbaren Beitrag für ein gemeinwohlorientiertes … Zusammenleben“. Das ehrenamtliche und wohltätige Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kommt in ihrer 2018 veröffentlichten Gesamtstatistik zu der Feststellung, dass die Freie Wohlfahrtspflege bundesweit beinahe zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus wird geschätzt, dass sich circa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig und ehrenamtlich in der Freien Wohlfahrtspflege, ihren Hilfswerken und Initiativen sowie in ihnen angeschlossenen Selbsthilfegruppen sozial engagieren. Hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird zum Beispiel circa die Hälfte der vollstationären Pflegeplätze von der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus spielen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Jugendhilfe eine wichtige und stützende Rolle in vielen Lebensbereichen und erhalten dafür finanzielle Mittel des Landes. Und ich darf Ihnen sagen, ich war selbst zehn Jahre Mitarbeiterin bei der Arbeiterwohlfahrt. Und das, was Sie schon in Ihrem Antrag geschrieben haben und heute auch noch mal dargelegt haben, auch ich finde es verwerflich, weil die Arbeiterwohlfahrt im ganzen Land macht wertvolle Arbeit für die Menschen in unserem Land. Und es gibt, gab einzelne Verfehlungen in einem Kreisverband. Deshalb möchte ich noch mal sagen, das können wir nicht auf die Arbeiterwohlfahrt zukommen lassen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und verwehren uns dagegen! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eines ist für uns ganz klar: Wo staatliche Mittel fließen, dort muss auch die verantwortungsvolle Verwendung dieses Geldes nachgewiesen werden. In der öffentlichen Transparenzdatenbank des Landes kann daher jeder die Tätigkeitsberichte und Mittelverwendungen von Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Träger der sozialen Arbeit einsehen. Lediglich Berlin verfügt neben Mecklenburg-Vorpommern über ein solches Transparenzportal. Wir haben es erst auch mit einigen Beispielen schon gehört. Und Sie haben es bereits gehört, auch nur Niedersachsen hat die Wohlfahrtspflege in vergleichbarer Weise auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind also deutschlandweit Vorreiter in dieser Sache. Gesetzlich geregelt wird dieses Verfahren seit 2020 in Mecklenburg-Vorpommern durch das Gesetz für Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. Festgehalten ist darin, wie die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die finanzielle Unterstützung durch das Land jeweils einzusetzen und die regelkonforme Verwendung nachzuweisen haben. Mittel erhält nur, wer Angaben zu Einnahmen und Ausgaben macht. Über den Einsatz der gewährten Finanzhilfen haben die Spitzenverbände – und ich betone noch mal: die Spitzenverbände und nicht die einzelnen Vereine – in einem zweijährigen Abstand dem Sozialministerium zu berichten. Die erstmalige Berichterstattung erfolgte bis zum 30. September 2021. Das Sozialministerium hat die Berichte geprüft und dem Landtag das Ergebnis der Prüfung im Juni 2022 im Rahmen einer Unterrichtung mitgeteilt. Dabei wurde festgestellt, dass an der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel bestehen und Rückforderungen nicht erforderlich sind, hinsichtlich der zukünftigen Berichterstattung jedoch Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Landesregierung hat sich daraufhin selbst das Ziel gesteckt, für die nächste Berichterstattung die Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern und dazu die notwendigen inhaltlichen Anforderungen an die Berichte zu definieren. Die Sozialministerin hat dazu eben ausgeführt. Auch der Sozialausschuss hat festgestellt, dass die vorgelegten Berichte sehr unterschiedlich gegliedert und unterschiedlich umfangreich sind. Auch dafür noch mal unseren Dank an den Landesrechnungshof! Die Landesregierung wurde daher in ihrem Vorhaben bestärkt, die notwendigen inhaltlichen und formalen Anforderungen für die nächsten Berichterstattungen so zu definieren, dass die Vergleichbarkeit der Berichte zukünftig gewährleistet ist. Diese Beschlussempfehlung wurde im Übrigen im Sozialausschuss ohne Anmerkungen oder Gegenstimmen angenommen. Von all diesen bereits unternommenen Schritten, die grundsätzlich funktionierende Transparenzberichterstattung der Wohlfahrtspflege zu verbessern, findet sich in der Problembeschreibung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs leider nichts. Lediglich die Feststellung des Sozialausschusses wird wiederholt, dass die Berichte der einzelnen Spitzenverbände unterschiedlich erstellt worden seien und eine Vergleichbarkeit dadurch erschwert werde. Wir haben es also mit einem qualitativen Problem mit Blick auf die Berichte zu tun. Daher möchten wir, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig nach einem genauer festgelegten Schema berichten. Eine häufigere Berichterstattung ändert jedoch nichts an der Qualität der Berichte. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, für die nächste Berichterstattung zum 30. September 2023 die erforderlichen Vorgaben zu machen und die Kriterien für die künftige Transparenzberichterstattung zu konkretisieren und festzulegen. Diese Weiterentwicklung geht deutlich über den heute vorgelegten Entwurf hinaus und sorgt für tatsächliche Verbesserung. Wir lehnen Ihren Antrag ab! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, ich kann mir einen großen Teil meiner Ausführungen hier sparen, weil die hier sehr gut und, denke ich, auch umfassend hier schon vorgetragen wurden. Trotzdem, mit großem Bedauern, denke ich, da sage ich überhaupt nichts Falsches, mussten wir 2016 zur Kenntnis geben, dass dort eben ein erheblicher Vertrauensverlust bei den Menschen in unserem Land sich durchgesetzt hatte. Es war eine sehr unschöne Diskussion. Ich war damals noch nicht im Landtag, aber ich habe das ja alles verfolgt und war doch auch irgendwo entsetzt. Und wir alle, auch der Landtag, und im Sozialausschuss wurde ja viel getan, viel besprochen, um auch die Transparenz wieder zu erhöhen und verlorenes Vertrauen herzustellen. Ich wehre mich auch an dieser Stelle gegen einen Generalverdacht gegen all die, die in der Freien Wohlfahrtspflege, in ihren Verbänden und Vereinen tätig sind, weil ihre Arbeit ist einfach nicht hoch genug einzuschätzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Allerdings, allerdings ist auch der Landesrechnungshof – das brauche ich jetzt auch nicht noch einmal breit vorzutragen – zu dem Ergebnis gekommen, dass dort Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und dass es sehr, sehr wichtig ist und eigentlich auch unerlässlich, dass hier eine Berichtspflicht eingeführt wird, die dann auch all den Dingen, den Vorstellungen, die wir haben, eine Transparenz vorzustellen, entsprechen soll. Und wenn man sich dann die ersten Berichte anschaut – und das hat ja unsere Sozialministerin vorgetragen, es lagen keine Erfahrungswerte vor, es war das erste Mal, dass solche Berichte vorgelegt wurden, was sie aber am Ende dann auch nicht besser macht, weil die Vergleichbarkeit fehlte und, ja, es fehlten Angaben. Und der Gesetzentwurf der AfD sieht jetzt eigentlich nur – so habe ich es gelesen, und ich denke, ich habe nichts überlesen – vor, dass anstatt eines Berichtes alle zwei Jahre es einen Bericht jedes Jahr gibt. Wir haben hier breit vorgetragen bekommen, auch ich habe es noch mal aufgezählt, dass hier viel auch gearbeitet wird, um eine Vergleichbarkeit überhaupt zu ermöglichen. Es müssen Vorgaben gemacht werden. Natürlich, die Bürokratie wird es in diesem Fall etwas erhöhen. Als FDP-Mitglied gibt es für mich eigentlich nichts Schlimmeres, als Bürokratie zu erhöhen. Aber wenn sie dann eine höhere Transparenz ermöglicht, dann eventuell auch wieder einen Schritt zurück, weil man sagen kann, auf einige Dinge können wir dann auch verzichten, dann muss es eben so sein, schlicht und einfach, um verlorenes Vertrauen und Transparenz wiederherzustellen. Ich sage es ganz einfach – der Satz ist auch schon gefallen –, hier geht Qualität vor Quantität. Was nützen uns Berichte jedes Jahr, die nicht so sind, wie wir sie uns vorstellen, wenn wir lieber alle zwei Jahre einen Bericht bekommen, der uns Transparenz verspricht und wir die auch nachvollziehen können und dann unsere Schlüsse daraus ziehen können? Wir lehnen den Antrag der AfD ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Zunächst einmal zu Frau Drese: Es ist ja schön, dass ein Lernprozess hier eingesetzt hat und dass man sich hier quasi auch an Verbesserungen macht und auch sieht, dass einige Sachen nicht so sind, wie sie sein sollten, und dass man hier konkret jetzt einen Katalog aufstellen möchte, damit die Berichte vergleichbar sind. Das höre ich sehr gerne. Dann zu der CDU: Herr Glawe ist ja quasi der Sozialministerin beiseite gesprungen und denkt immer noch, er ist Minister. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Ja, die CDU-Rolle in dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss war allerdings sehr dürftig, muss ich sagen, meine Damen und Herren, also wirkliche Mitarbeit hat da nicht stattgefunden, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) bei der Linksfraktion damals auch nicht. Warum, wissen wir ja jetzt, ne?! Die haben sich quasi angebiedert, (Torsten Renz, CDU: Herr Glawe war der Einzige, der gearbeitet hat.) damit sie jetzt hier Koalitionspartner sein dürfen. Das hat sehr gut funktioniert. So hat man sich halt verkauft. Ja, meine Damen und Herren, und dann wurde hier wieder ganz oft gesagt, von Frau Shepley zum Beispiel, es geht um eine Diskreditierung des Bereiches. Meine Damen und Herren, das weise ich natürlich in aller Entschiedenheit zurück! Das war nicht die AfD, die sich die Taschen vollgestopft hat, meine Damen und Herren, es war nicht die AfD, die in den Geschäftsetagen gesessen hat und Unfug getrieben hat, meine Damen und Herren, bei den AWO-Verbänden. (Zuruf von Dagmar Kaselitz, SPD) Das waren Leute von der AWO, und da haben die Geschäftsführer oder die Tätigen oder die Vorstände der Wohlfahrt einen Bärendienst erwiesen. Es war nicht die AfD, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und darunter gelitten haben all ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter, nicht unter der AfD, nicht unter dem PUA, sondern eben unter dem Vorgehen der Geschäfts- oder Vorstandsetagen bei der AWO – ein hausgemachtes Problem, da kann man die Schuld nicht wegschieben, hat ja auch der PUA gezeigt. Dann einmal noch – ist ja noch nicht alles –, also, wie gesagt, Sie sagen auch wie gesagt, da ist ja kein Landesgeld betroffen. Ja, das stimmt jetzt so nicht. 600.000 Euro wurden wieder zu Unrecht ausgezahlt, hat der Landesrechnungshof festgestellt – neu, meine Damen und Herren. Dann hat ja beim Zuwendungsrecht ein Systemwechsel stattgefunden. Da wurden die Verfahren der Geldzuweisungen, ob und wie viel Geld ausgegeben wird, verändert. Allerdings, bei 14 Förderschwerpunkten funktioniert das immer noch nach dem alten klassischen Zuwendungsrecht, meine Damen und Herren, also genauso wie vorher, und das ist eben beim Gros dieser ganzen Geschichten, das gehört auch zur Wahrheit dazu. Dazu, weil gesagt wurde, es wurde alles einfach nur abgewunken, einstimmig, das stimmt auch nicht! Ich könnte es jetzt hier hochhalten, darf ich aber nicht, ja?! Also die AfD hat einen Antrag gestellt, auch im Sozialausschuss, meine Damen und Herren, dass eben auch konkret diese 14 Förderschwerpunkte eben im Woft miterfasst werden und dass man vertiefende Verwendungsnachweisprüfungen vorzunehmen hat, meine Damen und Herren. Jetzt raten Sie, wer es abgelehnt hat! DIE LINKE, die SPD, die GRÜNEN, die CDU und auch die FDP, meine Damen und Herren. Das war unser Anliegen. Wir gehen dann eben auch noch auf den Landesrechnungshof ein, anstatt ihn nur zu loben. Also da muss natürlich auch eine Konsequenz kommen. Wenn solche Berichte geschrieben werden, dann kann man nämlich auch was ändern hier in der politischen Landschaft und vor allen Dingen auch hier in der finanziellen des Landes und auch beim Ehrenamt, was die Anerkenntnis angeht. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und deswegen möchten wir natürlich auch, dass wir jährlich diesen Bericht haben, gestaltet sich aus unserer Sicht auch wesentlich einfacher. Und das ist hier kein Gesundheitsbericht, der irgendwelche Lagebeschreibungen abgeben soll, sondern es geht hier um finanzielle Geschichten, meine Damen und Herren. Und da weiß jeder, dass so ein Geschäftsbetrieb eben nicht alle zwei Jahre seine Bilanzen fertigmachen muss oder alle zwei Jahre sein Geschäftsjahr abschließt, sondern eben jährlich, und deswegen denken wir, dass es gut ist, wenn das jährlich passiert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jawoll!) Dann will ich noch mal mit der Mär aufräumen, dass hier alles wieder perfekt ist. Es gibt wieder Personalausgaben, die abgerechnet worden sind, wo gar nicht gearbeitet wurde. Zum Beispiel wurde Personal abgerechnet, was gar nicht mehr da war, was zum Beispiel im Mutterschutz war oder was in Krankheit war. Außerdem wurden Sachen eben arbeitsrechtlich nicht dokumentiert, dass sie nachvollziehbar gewesen sind, meine Damen und Herren. Und das erschließt sich mir tatsächlich nicht nach dem PUA, den wir hatten, nach dem Wind in der Öffentlichkeit, dass 30 Jahre alte Wohlfahrtsverbände in den Bereichen, wo es hier diese Kritikpunkte gibt – das ist kein Generalverdacht, aber hier wurde was festgestellt –, dass Sie da nicht so schlau sind und da mal nacharbeiten und nachbessern, damit so was einfach nicht mehr vorkommt, meine Damen und Herren. Und wir werden da dranbleiben, bis sich das geändert hat, bis alles vernünftig ist, damit das Ehrenamt und diese soziale Arbeit vernünftig wertgeschätzt wird in diesem Land. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1913 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1979. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1979 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Verfassungswidrig seien die Vorschriften vor allem deshalb, weil sie den in ständiger Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne von heimlichen Überwachungsmaßnahmen der Polizei nicht genügen. Die SOG-Novelle der rot-schwarzen Regierungskoalition der vergangenen Legislaturperiode war ein Scheitern mit Ansage. Der Innenausschuss des Landtages hat zu dem Gesetzentwurf zwei Sachverständigenanhörungen durchgeführt. In beiden Anhörungen haben Sachverständige gewichtige Gründe dafür vorgetragen, dass der Entwurf in der Verfassung gewährleistete Grundrechte verletzt. Doch die damalige rot-schwarze Regierungskoalition wischte diese Bedenken einfach vom Tisch. Der Gesetzentwurf wurde mit nur einigen wenigen redaktionellen Änderungen beschlossen. Diese Ignoranz von in unserer Verfassung gewährleisteten Grundrechten muss ein Ende haben. Der Innenminister wird Ihnen zwar gleich erzählen, wie er mit einer Dienstanweisung dafür gesorgt hat, dass die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des SOG keine Anwendung mehr finden, verfassungskonformes Eingriffshandeln setzt aber verfassungskonforme Rechtsgrundlagen voraus. Die verfassungsrechtlichen Mängel des SOG müssen daher schnellstmöglich behoben werden. Dabei geht es im Einzelnen um die folgenden Vorschriften: Nach Paragraf 26a SOG müssen die Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich abgebrochen werden, wenn der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der betroffenen Personen berührt ist. Das gilt nach dem derzeitigen SOG nicht, wenn mit dem Abbruch der Maßnahme eine Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamt/-innen oder Vertrauenspersonen oder ihrer weiteren Verwendung verbunden wäre. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Diese Ausnahmen gehen dem Bundesverfassungsgericht zu weit. Fortgesetzt werden dürfe eine dem Kernbereich privater Lebensgestaltung berührende Überwachungsmaßnahme nur dann, wenn dies zum Schutz von verdeckt Ermittelnden oder einer Vertrauensperson gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sei. Die von meiner Fraktion beantragte Neufassung der Vorschrift greift diese Maßgabe auf. In Paragraf 33 SOG sind als besondere Mittel der Datenerhebung die längerfristige Observation, der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufnahme, der Einsatz von Vertrauenspersonen und der Einsatz verdeckt Ermittelnder geregelt. Diese Maßnahmen greifen teilweise tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Sie dürfen, so das Bundesverfassungsgericht, nur dann eingesetzt werden, „wenn wenigstens eine konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut“ von besonderem Gewicht besteht. Die von meiner Fraktion beantragte Neufassung der Vorschrift nimmt eben diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts auf. In Paragraf 33b SOG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei technische Mittel zur Wohnraumüberwachung einsetzen darf. Die Wohnraumüberwachung greift besonders tief in die Privatsphäre ein, denn sie erlaubt dem Staat, auch in Räume einzudringen, die privater Rückzugsort sind. „Die präventive Eingriffsbefugnis des § 33b SOG MV ist“, so das Bundesverfassungsgericht, „an den Anforderungen des Artikel 13 Absatz 4 Grundgesetz zu messen.“ Erlaubt ist eine akustische und optische Wohnraumüberwachung danach nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diesen Anforderungen wird unser Paragraf 33b Absatz 1 Satz 2 SOG nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 33b Absatz 1 Satz 2 daher für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Meine Fraktion beantragt daher die Streichung dieser Vorschrift. Paragraf 33c SOG regelt den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme, die sogenannte Onlinedurchsuchung. Die Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung ermöglicht einen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs in informationstechnische Systeme, um aus ihnen Daten zu erheben, setzt die konkretisierte Gefahr einer Rechtsgutverletzung voraus. Diesen Anforderungen wird Paragraf 33c Absatz 1 Satz 2 SOG nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift daher für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Aus diesem Grund wäre die Vorschrift aus dem SOG zu streichen. Meine Fraktion ist allerdings dafür, die Befugnis zur Onlinedurchsuchung insgesamt aus dem SOG zu streichen. Bei dem darin liegenden verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme werden bestehende IT-Sicherheitslücken ausgenutzt. Und damit solche Eingriffe auch in Zukunft vorgenommen werden können, müssen diese Sicherheitslücken geheim bleiben, da sie ansonsten beseitigt werden. Das aber kollidiert mit dem staatlichen Schutzauftrag, dem Auftrag, die Integrität der informationstechnischen Systeme zu schützen. Zwar existieren bereits Regelungen über die Onlinedurchsuchung zur Strafverfolgung, eine Regelung über die Onlinedurchsuchung zur Gefahrenabwehr trägt aber zu einer Vertiefung der durch die Aufrechterhaltung von Sicherheitslücken in der IT entstandenen latenten Gefahr für die innere Sicherheit bei. Wir sind daher für eine Streichung der gesamten Vorschrift. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD – Heiterkeit und Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) In Paragraf 33d SOG ist der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation geregelt. Die Vorschrift ermöglicht Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz. Soweit Paragraf 33d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SOG durch den Verweis auf Paragraf 67a Absatz 1 SOG die konkretisierte Gefahr der Begehung einer Vorfeldtat für den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation genügen lässt, ist darin keine verfassungsrechtlich ausreichende Eingriffsschwelle zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 33d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 daher für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Vorschrift ist nach dem Antrag meiner Fraktion aus dem SOG zu streichen. In Paragraf 33d Absatz 3 SOG ist zudem die Befugnis zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation in der Weise geregelt, dass verdeckt mit technischen Mitteln in von der betroffenen Person genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird. Die Ermächtigung zur sogenannten Quellentelekommunikationsüberwachung ermöglicht einen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Aus Sicht meiner Fraktion ist die Befugnis zur Quellen-TKÜ aus denselben Gründen aus dem SOG zu streichen wie die Befugnis zur Onlinedurchsuchung. Paragraf 35 SOG regelt die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung. Die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dabei liegen jeweils eigenständige Eingriffe in der Speicherung personenbezogener Daten der zu beobachtenden Personen im polizeilichen Dateisystem und in jeder auf Grundlage dieser Speicherung erfolgenden Datenübermittlung durch andere Behörden an die Polizei. Weder Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 noch Paragraf 35 Absatz 1 Satz 2 SOG normieren ausreichende Eingriffsschwellen. Eine Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung ist, so das Bundesverfassungsgericht, nur zulässig, „wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut von mindestens erheblichem Gewicht besteht“. Die von meiner Fraktion beantragte Neufassung des Paragrafen 35 Absatz 1 Satz 1 SOG nimmt diese Maßgabe auf. Paragraf 35 Absatz 1 Satz 2 SOG hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Vorschrift ist daher nach unserem Antrag zu streichen. Paragraf 44 SOG ermächtigt die Polizei zur Anordnung der Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen aus Dateisystemen zum Zweck des Abgleichs mit anderen Datenbeständen. Das ist die sogenannte Rasterfahndung. Die Rasterfahndung greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung derjenigen Personen ein, auf welche sich die übermittelten Daten beziehen. Und die in Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 67a Absatz 1 SOG für die Rasterfahndung zur Verhinderung einer Begehung terroristischer Straftaten normierte Eingriffsschwelle genügt nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit von solchen Eingriffsbefugnissen und eben auch nicht an die Normenklarheit. Das Bundesverfassungsgericht hat Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SOG daher für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Vorschrift ist nach dem Antrag meiner Fraktion aus dem SOG zu streichen. Durch die von meiner Fraktion beantragten Änderungen wird dieses SOG noch lange nicht zu einem Gesetz, das unseren Anforderungen vollumfänglich entspricht. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Gott sei Dank!) Es wird aber zu einem Gesetz, dessen verfassungsgerichtlich festgestellte Mängel behoben sind. Das wiederum ermöglicht der Landespolizei ein verfassungskonformes Eingriffshandeln und schützt die Bürger/-innen vor Grundrechtsverletzungen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt mit der Landesregierung – und, ich nehme an, dem gesamten Landtag – den Wunsch, zeitnah die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Wie bereits im Innenausschuss dargelegt, dürfen Sie unbesorgt sein, das Innenministerium bereitet die notwendigen Schritte bereits vor. Allerdings machen wir es uns nicht ganz so leicht, mehrheitlich einfach zu streichen, sondern versuchen, die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes in den Normen umzusetzen, um viele dieser Kompetenzen zu erhalten. Wir haben deshalb bereits Anfang März den Innenausschuss informiert und mitgeteilt, dass wir erstens an der Gesetzesanpassung arbeiten. Wir haben im Hause damit unverzüglich begonnen, nachdem uns im Februar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit den Gründen – das war wichtig – zugestellt worden war. Und der Entwurf selbst ist inzwischen innerhalb des eigenen Hauses in den entsprechenden Anhörungsprozessen und wird noch in diesem Jahr die Möglichkeit bieten, in diesem Hohen Hause über entsprechende Änderungen zu beschließen. Sie hatten dankenswerterweise darauf hingewiesen, das Bundesverfassungsgericht hat für eine größere Zahl der Normen die fehlende Verfassungsgemäßheit festgestellt und gleichwohl die Weitergeltung unter gewissen Rahmenbedingungen, nämlich verschärften Anwendungsvoraussetzungen, angeordnet. Wir haben die in der Tat im Rahmen einer entsprechenden Anweisung, eines Erlasses an die Polizeibehörden umgesetzt, damit die Kolleginnen und Kollegen nicht die umfängliche Bundesverfassungsgerichtsentscheidung lesen müssen, wenn sie anwenden wollen, sondern mit einem relativ knappen Anwendungserlass umgehen können, welche Normen gar nicht Anwendung finden und welche über die im Gesetz erkennbaren Maßgaben hinausgehenden Anwendung finden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag geht daher zumindest soweit ins Leere, dass er unseren Entwurf überholen möchte. Ich bitte sehr darum, die Streichungen nicht als den schlicht einfachsten Weg zu wählen. Und da betone ich gerne, dies betone ich gern, mehr noch, Sie fordern zum Teil Änderungen, die über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes weit hinausgehen, aber dann der Polizei wichtige Instrumente zum Schutz der Menschen in diesem Lande nehmen würden. Mit dem Gesetzentwurf wollen Sie beispielsweise auch Regelungen streichen lassen, deren grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt hat und für die nur die Voraussetzungen, die Eingriffsvoraussetzungen, die Frage also, wann und unter welchen Bedingungen darf ich davon Gebrauch machen, für den Einsatz dieser polizeilichen Instrumente nachgeschärft werden müssen. So wollen Sie beispielsweise die Onlinedurchsuchungen – haben Sie eben angesprochen – ganz streichen. Das, will ich deutlich formulieren, ist von den Verfassungsrichterinnen und -richtern in Karlsruhe nicht gefordert worden. (Beifall und Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich mach mal auch alleine.) Gleiches gilt für die von Ihnen eben angesprochene Quellen-TKÜ, ja, also Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) klingt ein bisschen schräg. Was ist Quellen-TKÜ: eine Vielzahl von Messengerdiensten, die sie auf modernen Kommunikationsmitteln nutzen, verschlüsseln auf ihrem Telefon vorm Versand und entschlüsseln erst auf dem Endgerät vor dem Lesen. Das heißt, ein Zugriff der Behörden auf dem Weg der Daten von Punkt A zu Punkt B ist oder führt zu keiner Entschlüsselungsmöglichkeit. Von daher müssen sie entweder vorne oder hinten ran, wenn sie tatsächlich an dieser Kommunikation teilnehmen wollen. Wir können uns in Deutschland um all dieser Mittel berauben, wir müssen bloß wissen, dass wir es schon jetzt zum Teil uns nicht ganz leicht machen in der Polizeiarbeit und dann dankbar Daten aus Nachbarländern nutzen, die im Übrigen nicht alle aus völlig verfassungsfreien Räumen kommen – ich kann mich an Lieferungen aus den Niederlanden, kann mich aus Lieferungen aus den USA, an französische Zulieferungen erinnern –, die zum Teil an den Stellen mit anderen weitergehenden Eingriffsinstrumentarien versehen sind. Und dann sind wir drauf angewiesen, dass Kommunikation, die auch für unsere Strafverfolgungsbehörden von Relevanz ist, von anderen entschlüsselt wird, damit man hier in der Regel extrem schwerwiegende Straftaten verfolgen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Polizei braucht moderne Befugnisse, um den Gefahren eben auch dieser Zeit im Jahr 2023 begegnen zu können, (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) denn Extremistinnen und Extremisten, Schwerstkriminelle nutzen alle Vorzüge dieser digitalen Welt. Die Polizei darf bei diesen Themen, wie beispielsweise den stark ansteigenden kinderpornografischen Straftaten im Internet, nicht auf die Einsatzmittel des letzten Jahrhunderts beschränkt bleiben, während andere auf hochmoderne Mittel zurückgreifen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Wie, meine Damen und Herren, soll Polizei genau bei diesen Taten verhindernd wirken können, wenn wir keine entsprechenden Befugnisse in diesem Hohen Hause bereitstellen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich hineinschaue, finde ich das Wort „wird gestrichen“ vermutlich – die Wortkombination –, vermutlich am häufigsten: 33 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen, 33 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen, 33b Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen, 33c wird gestrichen. Ich könnte jetzt fortsetzen. Es ist also eine relativ – vermutlich politisch dann konsequente – ohnehin gewünschte Streichorgie, die vorgeschlagen wird. Wir würden gerne im Detail die Dinge, die uns an die Hand gegeben sind, in den Regelungen umsetzen, aber minimalinvasiver, indem wir die eigentliche Kompetenz erhalten, aber die völlig berechtigten Anforderungen selbstverständlich umsetzen. Wir werden genauso verfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung für uns vorgesehen und vorgegeben hat. Wir werden Ihnen vorschlagen, die beanstandeten Regelungen entsprechend den Hinweisen des Gerichtes eins zu eins diesen anzupassen. Wir werden den Gesetzentwurf diesem Hohen Hause so rechtzeitig zuleiten, dass innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist das Gesetz angepasst werden kann – ich rechne damit spätestens nach der Sommerpause –, aber noch einmal, nicht mit einem Streichkonzert, sondern mit einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Weg begleiten würden und wir unserer Polizei die wichtigen und notwendigen Kompetenzen – selbstverständlich verfassungsgemäß ausgestaltet – erhalten helfen, um weiterhin ihre wichtige Arbeit zum Wohle aller vornehmen zu können. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat mir im Grunde meinen Redebeitrag schon vorweggenommen. Es war aber erwartbar, weil das nämlich die logische Konsequenz des letzten und auch des vorletzten Innenausschusses gewesen ist. Da frage ich die Antragsteller/-innen, ob sie bei dieser Ausschusssitzung nicht dabei gewesen sind. Meine Damen und Herren, wir behandeln heute hier den Gesetzentwurf der GRÜNEN, der da zurückgeht auf einen Beschluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, kurz SOG MV genannt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht selbst in einer offiziellen Pressemitteilung vom 1. Februar 2023 ausgeführt, ich zitiere, „dass mehrere Vorschriften des Gesetzes … mit dem Grundgesetz unvereinbar sind“. Und in den Leitsätzen zu diesem Beschluss, ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht selbst formuliert und veröffentlicht, wird präzisiert, dass erstens Verordnungen gegen Artikel des Grundgesetzes verstoßen und nichtig sind und zweitens andere mit dem Grundgesetz unvereinbar seien. Diese zweiten, mit dem Grundgesetz unvereinbaren Vorschriften, meine Damen und Herren, gelten bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023 – der Minister hats gesagt –, unter bestimmten Maßgaben. Der Antrag der GRÜNEN nun will jedoch juristisch vom Ansatz her absolut korrekt entsprechen, indem die für nichtig erklärten Teile des SOG gestrichen werden und sie als unvereinbar eingestuft werden sollen. Das ist, wie gesagt, vom juristischen Ansatz her überhaupt nicht falsch und auch überhaupt nicht anzukreiden. Doch anstatt sich mit den Details des Antrags punktuell auseinanderzusetzen, wollen wir von der AfD-Fraktion auf zweierlei Dinge hinweisen, erstens, auf die Möglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht selbst offengelassen hat, dass die zu ändernden Teile des SOG zwar bis zum 31. Dezember zu ändern sind, bis dahin aber unter bestimmten Maßgaben Geltung behalten können, und zweitens – und das ist für unser Abstimmungsverhalten hier heute maßgeblich – weisen wir auf die Aussagen der Landesregierung im Innenausschuss hin. Wir selbst hatten ja um einen Bericht dazu gebeten, wie diese Landesregierung nun mit dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss umzugehen gedenkt, meine Damen und Herren. Und dort wurde uns von dem Innenminister in Aussicht gestellt, dass spätestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte – und das hat er heute hier auch noch mal untermauert mit seiner Rede – ein konkreter Gesetzentwurf vorläge und schon vor der Sommerpause möglicherweise uns ein Referentenentwurf zur Einsicht gegeben werden könnte. Wichtig, meine Damen und Herren, gerade in Bezug auf die von den GRÜNEN in ihrem Antrag ins Feld geführte Rechtsunklarheit oder auch den etwaigen unhaltbaren Zustand war die Feststellung der Landesregierung im Innenausschuss, es seien für die Übergangsphase bis Jahresende die Polizeibehörden entsprechend instruiert und angepasste Verwaltungsanweisungen wären den Behörden gegeben worden, meine Damen und Herren. Auf eine kritische Nachfrage von uns hin wurde wiederholt bekräftigt, dass man sich an alle Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts halte, meine Damen und Herren. Wir hatten und wir haben auch nicht den Eindruck, dass in diesem Fall Zweifel an den Äußerungen des Innenministers, dass in diesem Fall Zweifel an den Äußerungen der Landesregierung angebracht seien. Wir sehen also anders als die GRÜNEN, meine Damen und Herren, keinen akuten Handlungsbedarf, und daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, während ich Ihren sonstigen Anträgen zur Änderung des SOG MV in der Regel etwas abgewinnen konnte, halte ich diesen heutigen Gesetzentwurf für nicht zielführend. Warum? Wie bereits erwähnt wurde, das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Regelungen im SOG MV für verfassungswidrig erklärt, verbunden mit der Aufforderung, diesen Umstand bis zum Jahresende zu heilen. Der Minister hat im Innenausschuss am 9. März ausgeführt, dass dieses Urteil selbstverständlich umgesetzt wird, und um den gesteckten Zeitraum zu halten, wird dem Landtag zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ein entsprechender Entwurf zur weiteren Beratung vorgelegt. Auch das haben wir gerade schon gehört. Nun wollen Sie dem offenbar vorgreifen, und das nur halbherzig und inkonsequent. Wir sollten also beim vorgeschlagenen Zeitplan des Ministers bleiben und von Affekt- und Effektreaktionen wie diesem Entwurf hier absehen. Schnelligkeit geht gerade in diesem sensiblen Bereich nicht vor Gründlichkeit, wie – wenn ich jetzt mal von meinem vorgefertigten Redemanuskript abweichen kann –, wie Ihr neu eingereichter geänderter Gesetzentwurf eindrücklich zeigt, denn es ist offensichtlich komplizierter, als Sie es suggerieren wollen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar allgemeine Worte zu den Neuregelungen im SOG MV verlieren, die nun auch höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt wurden. Meine Fraktion hat schon im Jahr 2020 gegen die Neufassung des SOG MV gestimmt, aus zweierlei Gründen: erstens, weil wir gemeinsam mit dem breit getragenen Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ schon damals die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung angezweifelt haben und auch die entsprechende Kritik in den Anhörungsverfahren ernst genommen haben, und zweitens, weil meine Fraktion neben der Verfassungsmäßigkeit auch die Verhältnismäßigkeit eklatant verletzt sah. Meine Damen und Herren, wir sehen die Notwendigkeit, dass auch die Ermittlungsbehörden mit der Zeit gehen müssen. Sie müssen Straftaten in solchen Bereichen und digitalen Räumen aufklären können, deren Existenz vor 20 Jahren noch nicht einmal bekannt war Das ist völlig unbestritten. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, dieses Nein bezog sich auf die Möglichkeit einer Zwischenfrage für die Abgeordnete Frau Oehlrich, bitte?

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Michael Noetzel Die Linke

Richtig.

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Beate Schlupp

Okay. Danke!

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Michael Noetzel Die Linke

Dennoch müssen wir auch im Bereich der Sicherheitspolitik mit Augenmaß agieren, insbesondere, weil wir uns immer im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherheitsinteressen und Grundrechten befinden, die unter allen Umständen zu wahren sind. Meine Hauptkritik richtet sich insbesondere auch daran, wie leichtfertig seit geraumer Zeit Sicherheitsgesetze gemacht und, man kann fast sagen, unter Vortäuschung falscher Tatsachen begründet werden. Diesen Stil, dem auch im CDU-geführten Innenministerium leidenschaftlich gefrönt wurde, halte ich für schlicht bürgerrechtsfeindlich. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Und aus diesem Grund haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das SOG zu überprüfen. In wichtigen Punkten … (Sebastian Ehlers, CDU: Da sind wir gespannt, was dabei rauskommt.) in wichtigen Punkten sind uns die Gerichte zuvorgekommen, aber da will ich mich nicht beschweren, denn die Urteile entsprechen insofern unseren Vorstellungen und auch unserer Kritik. Aber auch noch mal zurück zur Kritik. Es werden Gesetze geschrieben, die für die Beamtinnen und Beamten vielleicht gerade noch verständlich sind, aber auch nur, weil sie tagtäglich Umgang damit haben. Der Bestimmtheitsgrundsatz muss jedoch in erster Linie für Bürgerinnen und Bürger gelten, die sich im Zweifelsfall gegen eine Grundrechtseinschränkung, die das SOG MV unweigerlich nach sich zieht, wehren können. Dieser Grundsatz wurde mit der Neufassung des SOG MV ausgehebelt. Des Weiteren neigen die Sicherheitsfanatiker auch immer öfter dazu, Gesetze auf den Weg zu bringen, die bewusst übers Ziel hinausschießen, um vor Gerichten die verfassungsmäßigen Grenzen ausloten zu können. Eine Verantwortungspolitik mit Augenmaß orientiert sich aber an tatsächlichen Bedarfen und nicht an der Grenze des gerade noch so Zulässigen. Und dahin müssen wir wieder zurückkommen, es sei denn, wir wollen in den sicherheitspolitischen Wahnhaftigkeiten der CDU verbleiben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Oha!) Also, meine Damen und Herren, wir werden an das SOG MV heranmüssen bis zum Jahresende, um die Verfassungsmäßigkeit herzustellen und in einem zweiten Anlauf, um die Regelungen nochmals grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Für beide Schritte braucht es den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gedacht, ich könnte mich hier hinstellen, könnte sagen: Danke, Herr Minister. Ich war sehr erleichtert über Ihre Worte, muss ich sagen, und ich bin ja froh, dass ja auch bei allen Differenzen, die wir ja auch hier in diesem Plenum miteinander haben, aber dann ja doch bezüglich des SOGs, das wir zusammen mit der SPD in der letzten Legislatur zusammen auf den Weg gebracht und verabschiedet haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass da doch auch weiterhin kein Blatt zwischenpasst. Das hat mich persönlich jetzt doch wirklich sehr gefreut, denn wir haben hart darum gerungen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben meines Erachtens übrigens immer noch ein gutes SOG auf den Weg gebracht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber ja, natürlich, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) aber ja, (Jens-Holger Schneider, AfD: Alles schon vergessen. – Julian Barlen, SPD: Unsererseits nicht. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) natürlich müssen wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtes jetzt erstens ernst nehmen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Kollektive Amnesie. – Julian Barlen, SPD: Unsererseits nicht.) zweitens umsetzen. Allerdings stand das auch nie zur Debatte. Das hat der Minister bereits – ich weiß nicht, jetzt das dritte Mal, glaube ich – auch dem Plenum gegenüber erklärt. Deswegen – erlauben Sie mir, dass ich das jetzt sage, liebe Frau Oehlrich – habe ich jetzt nicht so ganz verstanden, warum wir jetzt anhand der Erkenntnisse, die Sie ja haben, das jetzt hier im Landtag bei unserem ja auch straffen Zeitplan jetzt noch einmal aufrufen müssen. Verstehe ich jetzt nicht. Das Ergebnis wird kein anderes sein, selbst mit Ihrem, selbst, wenn das bestätigt werden würde – Ihr Gesetzentwurf –, nicht, denn es muss ja trotzdem diese Anpassung so oder so noch erfolgen. Ich meine, okay, der Innenminister hat es noch gesagt, im Grunde ja nicht, weil Sie wollen eigentlich nur alles streichen und nicht umsetzen. Aber, wie gesagt, ich bin froh, dass das jetzt doch von Ihnen weiterhin so getragen wird. Eins muss ich jetzt noch mal richtigstellen, Herr Noetzel. Ihre Akrobatik, die Sie hier immer betreiben, die finde ich schon, schon fantastisch. Im Grunde müssen Sie jetzt dem SOG dann ja doch irgendwo was abgewinnen können, tun es aber im tiefen Herzen überhaupt nicht. Deswegen kommt jetzt auch von Ihnen hier so eine Begrifflichkeit, wie „die Bürgerrechtsfeindlichkeit der CDU“, „der CDU-Sicherheitswahn greift hier um sich“. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann mit einem ausgeprägten Sinn für Sicherheit sehr gut leben, Herr Noetzel, kann ich sehr gut mit leben, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) weil mir es nämlich darum geht, in erster Linie die Kriminalität in unserem Land zu bekämpfen, weil es mir in erster Linie darum geht, eine Sicherheit für unsere Bürger zu garantieren, und mir es eher weniger darum geht, Täter zu schützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Das ist eher das, was Ihnen wichtig ist, aber nicht uns. Und das ist mir noch mal wichtig, hier an dieser Stelle auch zu sagen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE – Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und, Herr Noetzel, vielleicht sollten Sie in der Sicherheitspolitik mal darauf sich besinnen, lieber nicht sich von Ideologien treiben zu lassen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mit dem Grundgesetz. – Michael Noetzel, DIE LINKE: Genau.) sondern mal lieber der Realität etwas näher zu stehen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, Herr Noetzel. Das, was Sie hier betreiben, ist wirklich peinlich, in jeder Lage. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Michael Noetzel, DIE LINKE: Dass die CDU keine Bürgerrechte mag, das ist schon klar.) Das Wort hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sehen, ich genieße die volle Rückendeckung meiner Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und jetzt möchte ich den GRÜNEN auch ein bisschen Rückendeckung geben, wenn jetzt schon alle so sehr dagegensprechen. Ich kann allerdings schon vorwegnehmen, dass wir am Ende auch nicht zustimmen werden. Dennoch … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Volle Rückendeckung! – Heiterkeit und Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich gebe meine Rückendeckung weiter. Aber inhaltlich sind wir doch gar nicht so weit voneinander entfernt. Grundsätzlich weiß ich – ich habe jetzt gar nicht nachgezählt, das wievielte Mal wir das Thema SOG jetzt hier im Landtag auf der Tagesordnung haben in den letzten nicht ganz anderthalb Jahren –, wir haben uns wirklich sehr häufig darüber unterhalten, sehr häufig gestritten, und dass GRÜNE und FDP hier eher die Mindermeinung bei der Verteidigung von Bürgerrechten vertreten, das haben wir ja auch schon so zur Kenntnis genommen. Für uns ist allerdings die Form heute der entscheidende Faktor, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können, weil – wie schon erwähnt – es ist tatsächlich so, das SOG, das wird überarbeitet, und das, was jetzt als verfassungsgerichtlich rechtswidrig definiert wurde, dem wurde bereits Abhilfe geschaffen. Das heißt, wir sind aktuell nicht in einem akuten Zustand, wo etwas genutzt wird, was nicht genutzt werden darf. Das ist soweit auch in Ordnung, und da unterstützen wir auch die Landesregierung, das so entsprechend umzusetzen. Wenn wir dann aber wiederum in das reingehen, was uns erwartet, wo wir hinwollen, da sind wir dann doch wieder deutlich dichter dabei, denn Freiheit und Bürgerrechte, die sind hart erkämpft worden und die müssen weiterhin verteidigt werden. Und auch wenn wir uns darum bemühen und darum kümmern müssen, dass unsere Ordnungs- und Sicherheitskräfte, also die Polizei hier an der Stelle wirklich auch moderne Methoden im modernen Abwehrkampf bekommt, dann sind wir da grundsätzlich auch gar nicht dagegen. Aber wenn wir dann uns hier über Debatten – im Zweifel noch Staatstrojaner und Co – im Bereich der Onlinedurchsuchung rechtfertigen müssen, dann sind wir an einem Punkt, wo der Stand der Technik nicht mit dem übereinstimmt, was wir an Bürgerrechten und Freiheitsrechten gewährleisten wollen. Und deswegen müssen wir, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na dann stimmt doch zu!) und deswegen müssen wir uns auch darüber unterhalten. Und wir haben ja auch in dieser Woche noch einen Alternativvorschlag, wir wollen ja noch mal das Thema Überwachungsgesamtrechnung aufmachen. Wir wollen ja ganz gerne gucken, was müssen wir noch mal evaluieren, wo überziehen wir hier mit unseren ganzen Überwachungsmaßnahmen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch hier die Lösung und nicht so ein abstrakter Überwachungsgesamtrechnungsantrag.) So abstrakt ist der Überwachungsgesamtrechnungsantrag ja nicht, aber da werden wir uns ja später noch drüber unterhalten. Und im Detail, habe ich ja gesagt, sind wir auch gar nicht bei so vielen Punkten so weit weg. Aber wir glauben, wenn wir das in einem Abwasch machen können, dann sind wir natürlich besser beraten an der Stelle, dass wir denn sagen, wir machen das mit der Evaluierung vom SOG, wir machen das mit einer Überwachungsgesamtrechnung, weil wir wollen natürlich auch Sicherheit und Ordnung gewährleisten hier im Land und dabei Freiheit und Bürgerrechte schützen. Und diesen Spagat hinzubekommen, das ist eine nicht leichte Aufgabe, (Julian Barlen, SPD: Das stimmt.) und das wollen wir mit aller Verantwortung angehen. – Danke schön! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und, ach so – einen Punkt habe ich noch, Herr Noetzel –, die Rückendeckung ist da. (Torsten Renz, CDU: Die Rückendeckung, ja, ja.) Aber Herr Noetzel hatte das vorhin schon einmal so schön angekündigt, Sie wollen ja auch alles auf den Prüfstand stellen beim SOG. Das nehme ich schon mal wohlwollend auf, insbesondere bei der Debatte um das Thema Überwachungsgesamtrechnung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Innenminister hat hier gesprochen von einer „Streichorgie“ und einem „Streichkonzert“, Sie haben nicht gesprochen von einer Nichtigkeitsorgie. Und ich kann Ihnen jetzt mal die Liste vorlesen der Vorschriften, die alle für nichtig erklärt worden sind aus unserem SOG: – Das war der Paragraf 33 Absatz 2 Satz 3, – es war der Paragraf 33c Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 33d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, – es war der Paragraf 35 Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 33 Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 – und es war der Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SOG. Es war also eine Nichtigkeitsorgie, die dann sozusagen bei uns die Streichorgie in Gang gesetzt hat, die Sie hier moniert haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das möchte ich nur noch mal betonen. Genau. Und die Sache ist, wenn das Bundesverfassungsgericht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben hat gegen Onlinedurchsuchung und Quellentelekommunikationsüberwachung, heißt das ja noch lange nicht, dass wir diese Befugnisse hier unbedingt brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleg/-innen! Eine ganze Reihe von Bundesländern kommt ohne Quellentelekommunikationsüberwachung und ohne Onlinedurchsuchung aus. Und da enttäuscht mich besonders die nicht vorhandene Haltung der Freien Demokrat/-innen genau bei diesem Thema. Herr Wulff sagt, Freiheit und Bürgerrechte sind hart erkämpft worden und müssen verteidigt werden, aber diesen Worten folgen hier leider keine Taten. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Julian Barlen, SPD: Wenn wir jetzt ersatzweise klatschen, wird das missverstanden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ja, das Thema ist ähnlich gelagert bei der LINKEN. Herr Noetzel hat es gesagt, DIE LINKE ist mit bei den Demos gewesen des Bündnisses „SOGenannte Sicherheit“ gegen die SOG-Novelle. Tja, aber meine Frage hier genau zu diesem Thema, stützen Sie die Regelungen zur Onlinedurchsuchung, stützen Sie die Regelungen der Quellentelekommunikationsüberwachung bei uns im SOG, wollten Sie nicht beantworten. Manchmal braucht es vielleicht dann doch ein bisschen mehr Mumm, lieber Kollege Noetzel! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielleicht einfach noch mal, um es auf den Punkt zu bringen: Verfassungskonformes Eingriffshandeln setzt verfassungskonforme Rechtsgrundlagen voraus. Und das Bundesverfassungsgericht hat eine ganze Reihe Vorschriften unseres SOGs, insbesondere die über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, den Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung, den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung, der Onlinedurchsuchung, der Quellentelekommunikationsüberwachung, der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und über die Rasterfahndung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Schon die Einräumung von Überwachungsbefugnissen kann Grundrechte verletzen. Die verfassungsrechtlichen Mängel des SOG, die das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, müssen daher schnellstmöglich behoben werden. Dass gerade die sogenannten Vorfeldbefugnisse bei uns im Land – und das hat der Innenminister jetzt gar nicht erwähnt – bislang kaum zur Anwendung kamen, kann an diesem Befund nichts ändern. Natürlich ist es so, auch wenn verfassungswidrige Vorschriften nicht angewendet werden, stellen sie natürlich trotzdem eine Gefahr für die Bürgerrechte dar. Und wenn Sie mir hier vorhalten, Herr Noetzel, dass ich, dass wir noch einen Korrekturentwurf eingereicht haben, so muss ich zu Ihnen sagen, eine ganze Reihe Gesetzentwürfe, die aus den Ministerien kommen und hier den Landtag passieren, müssen auch noch mal überarbeitet werden. Und genau dafür sind die Ausschussberatungen ja da, und ich beantrage daher auch für diesen Gesetzentwurf die Überweisung in den Innenausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1979 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss so- wie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist ganz knapp nicht erreicht.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1923, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1938, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1943. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1923 – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1938 – Antrag der Fraktion der FDP Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/1943 – Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1923 hat die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt. Nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend geändert werden, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sind und alles Weitere in der Geschäftsordnung geregelt ist. Der derzeit noch in der Landesverfassung geregelte grundsätzliche Ausschluss der Öffentlichkeit soll für, so kann man es lesen, offene, sachbezogene und selbstdarstellungsfreie Diskussionen sorgen und das Erkunden von Kompromisspotenzialen auch zwischen Vertretern unterschiedlicher politischer Richtungen erleichtern. Zudem soll die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit verhindern, dass sich wichtige Diskussionen in informelle Gesprächsrunden verlagern, um dort unter geschützten Bedingungen weiterverhandeln zu können. Bislang habe ich allerdings in Ausschusssitzungen noch keine Verhandlungen erlebt, die nicht auch in öffentlicher Sitzung hätten stattfinden können. Und informelle Gesprächsrunden gibt es wahrscheinlich so oder so. Aktuell tagen nur die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente in Baden-Württemberg, in Hessen, im Saarland, in Sachsen und in Thüringen grundsätzlich nicht öffentlich. In der Mehrzahl der Bundesländer – in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – sind die Ausschusssitzungen bereits grundsätzlich öffentlich. Über die Öffentlichkeit der Plenarsitzungen schreibt unserer Landtagsdirektor Armin Tebben im Referenzkommentar zu unserer Landesverfassung, dass die Publizität parlamentarischer Verhandlungen das notwendige Korrelat einer repräsentativen Regierungsform darstelle. Das öffentliche Verhandeln von Argument und Gegenargument in einer öffentlichen Debatte eröffne die Möglichkeit eines Ausgleichs widerstreitender Interessen und schaffe die Voraussetzungen für eine öffentliche Kontrolle durch die Bürger/-innen. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen diene der Herstellung von Publizität für die Arbeit des Parlaments mit dem Ziel einer Identifikation oder auch einer Abgrenzung der Wähler/-innen mit den Gewählten. Aus meiner Sicht lässt sich dies auf die Ausschusssitzungen übertragen. Dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf liegt die Überlegung zugrunde, dass jeder demokratischen Ordnung aufgrund der Notwendigkeit von Kritik und Kontrolle geradezu ein Zwang zur Publizität innewohnt. Die Wähler/-innen haben das Recht, die Abgeordneten zu kontrollieren, und zudem zwingt sie die Zulassung der Öffentlichkeit zu einer besseren Vorbereitung der Ausschusssitzungen. Man will sich ja nicht blamieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit rationalisiert die Zulassung der Öffentlichkeit die Parlamentsarbeit, womit das Plenum entlastet wird – ich glaube, das können wir gut gebrauchen – und umfangreiche Tagesordnungen erledigt werden können. Sofern die von uns beantragte Verfassungsänderung beschlossen wird, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, unsere Geschäftsordnung zu ändern. Einen Vorschlag dafür finden Sie in der Begründung zu unserem Gesetzentwurf. Nach der neuen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 1 der Geschäftsordnung sollen dann Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein. Die Prüfung der Haushaltsrechnungen und die Behandlung von Eingaben soll in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Der Ausschuss soll beschließen können, die Öffentlichkeit für einzelne Sitzungen, Beratungsgegenstände oder Tagesordnungspunkte auszuschließen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen dann danach, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner das erfordern. Nach der neuen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung sollen öffentliche Sitzungen von Ausschüssen grundsätzlich per Livestream übertragen werden. Ausnahmen sollen dann zulässig sein, wenn ein Livestream zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine Änderung von Nummer 3 der Anlage 5 zur Geschäftsordnung soll außerdem sicherstellen, dass Ausschussdrucksachen, bei denen es sich nicht um Verschlusssachen handelt, in die öffentlichen Datenbanken des Landtags eingestellt werden. Das hätte den Vorteil, dass man auch in der übernächsten, in der nächsten und übernächsten Legislaturperiode dann einfach über die Parlamentsdatenbank interessante Ausschussdrucksachen findet, wie die Unterlagen zu der öffentlichen Anhörung, also die Sachverständigenstellungnahmen. Das kann auch noch Jahre später sehr interessant sein. Aus Sicht meiner Fraktion ist die gemeinsame Sondersitzung des Rechtsausschusses und des Finanzausschusses zu den Steuerunterlagen der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ein gutes Beispiel dafür, warum Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sein sollten. Sie haben gestern im Plenum gemerkt, wie unterschiedlich diese Sitzung von uns allen bewertet wurde. Über die Herstellung der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen sollten wir es den Bürger/-innen unseres Landes ermöglichen, sich direkt und ungefiltert eine Meinung darüber zu bilden, ob die Vorwürfe der Opposition stimmen oder eben nicht, ob die Landesregierung ihren Job nun gut macht oder eben nicht. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen nicht als eine wie auch immer geartete Bedrohung oder Beeinträchtigung unserer parlamentarischen Verfahren sehen würden, sondern als Chance, unsere Arbeit nachvollziehbarer und damit transparenter zu machen. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1938 hat der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich vielen, vielen Ausführungen meiner Vorrednerin im Grunde anschließen, weil die Intention ist die gleiche, in Detailfragen haben wir ein paar Unterschiede noch feststellen müssen. Gleichwohl lohnt es sich, über diese beiden Vorlagen oder diese beiden Änderungsanträge zur Verfassung zu reden. Wir haben es ja dann sogar so gemacht, dass wir Ihnen auch gleich eine geänderte Geschäftsordnung zur Verfügung stellen wollen, wo die Umsetzung dann sozusagen dargestellt wird, dass wir das weiter beraten in den Ausschüssen. Insofern findet ja sowieso hoffentlich eine Überweisung statt, wo wir dann über die Detailfragen auch noch mal reden können. Ich stimme meiner Vorrednerin zu, es ist tatsächlich eine Frage der Transparenz der Arbeit des Parlamentes. Und es ist auch eine Frage, wie wir mehr Akzeptanz für unser politisches Handeln und Arbeiten herstellen können. Wir sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, und sie erfahren in der Regel nicht, was hier in den Ausschüssen stattfindet. Wir dürfen ja sogar nicht mal aus den nicht öffentlich tagenden Ausschüssen zitieren oder berichten. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Falsch!) Ja, zumindest nicht im Detail. Und das ist eben auch ein großes Problem, weil man da natürlich eine andere Wahrnehmung hat, als wenn man das live miterleben kann. Und es gibt immer Bereiche, die in den Ausschüssen natürlich, weil es die Werkstätten des Parlamentes sind, ausführlicher diskutiert werden mit Anhörungen, ausführliche Anhörungen sind auch öffentlich, aber ausführlicher diskutiert werden. Allein dann die Auswertung der Anhörung findet ja wieder hinter verschlossenen Türen statt. Und dieses „hinter verschlossenen Türen werkeln“ ist tatsächlich nicht mehr zeitgemäß. Das ist etwas aus einer Zeit, die heute bei den Bürgerinnen und Bürgern so auch nicht mehr akzeptiert wird und anerkannt wird. Nicht zuletzt sind es zehn Bundesländer, in denen die entsprechenden Landesverfassungen und Geschäftsordnungen es genauso vorsehen, wie wir es hier vorschlagen. Es gibt einen Unterschied auch in der Betrachtung des Petitionsausschusses. Der, meine ich, sollte definitiv weiterhin nicht öffentlich tagen, weil es immer um Belange geht, immer um Persönlichkeitsrechte Dritter geht. Das ist etwas, wo wir sonst immerzu feststellen müssten, wir müssen die Nichtöffentlichkeit herstellen, weil niemand möchte natürlich, dass seine persönlichen Belange, die er an den Petitionsausschuss richtet, öffentlich verhandelt werden. Ich glaube, das ist etwas, wo man sich drauf verständigen muss, dass das ein Bereich ist, der ausgenommen sein muss. Die Haushaltsberatungen selbst, das verstehe ich nicht, warum das jetzt bei den GRÜNEN ein relevanter Gegenstand einer nicht öffentlichen Sitzung sein sollte, sondern gerade das ist, glaube ich, etwas, was hochinteressant sein sollte, genauso der Umgang mit den Finanzen. Alles das, was sozusagen der Landesrechnungshof feststellt, wie wir uns dazu verhalten, ist etwas, was die Bürgerinnen und Bürger als die Steuerzahler interessiert als diejenigen, die uns ja auch ihr Geld, ihre Steuerzahlungen als Sachwalter hier anvertrauen, dass sie natürlich ein Rieseninteresse daran haben müssen, das zu erfahren. Bei der Gelegenheit sollten wir über das Rederecht der Landesrechnungshofpräsidentin auch noch mal diskutieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herrn, wovor haben wir denn Angst, wovor haben wir denn Angst? Wir arbeiten gründlich in den Ausschüssen. Warum wollen wir das nicht dokumentieren? Und ein Aspekt, den Frau Oehlrich, glaube ich, nicht mit aufgeführt hat, ist einer, den ich schon immer mal angemerkt habe, wenn wir sehen, unsere Tagesordnung, Landtagssitzung, wir merken es ja diese Woche wieder: Wir brauchen unwahrscheinlich lange, weil wir dann oft die Diskussion, die wir eigentlich normalerweise in der Sache im Ausschuss führen würden, hier noch mal darstellen, weil jetzt die Kamera mitläuft, weil jetzt die Menschen erst mal verstehen, worüber wir reden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn die Ausschüsse öffentlich wären, könnten sie das direkt machen. Es sind ja manchmal nur einzelne Themen, die die Bürgerinnen und Bürger interessieren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und wir könnten uns tatsächlich dieses Schauspiel, was hier manchmal abgeliefert wird, was denn einmal schon aufgeführt wurde im Ausschuss … (Julian Barlen, SPD: Auch noch auf die Ausschüsse übertragen, oder was wollten Sie sagen?) Nein, das würde dort stattfinden. (Julian Barlen, SPD: Ja.) Auch die Journalisten, auch die Journalisten haben doch ein Interesse daran, nicht nur konzentriert auf eine Landtagssitzungswoche die ganze Arbeit, die vorher in den Ausschüssen dargelegt wurde, einmal kompakt serviert zu bekommen. Die kommen ja gar nicht hinterher, das alles zu verarbeiten. Wenn das über die Ausschusssitzungswochen doch schon laufen würde, wäre das doch tatsächlich ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger, eben auch an die interessierte Öffentlichkeit, auch an die Journalistinnen und Journalisten hier im Land, mit auf den Weg genommen zu werden, sozusagen auch zu verstehen, wie bestimmte Anträge weiterentwickelt wurden, wie bestimmte Anträge diskutiert wurden. Ich verstehe nicht, was wir uns da vergeben, meine Damen und Herren. Es ist in der Tat etwas, wir wollen – ich hatte es schon gesagt –, wir wollen die Werkstätten des Landtages, das sind nämlich unsere Ausschüsse, zu gläsernen Werkstätten machen. Wir wollen Exklusivität statt Inklusivität. Wir wollen nicht, dass das hier … Nee, eben nicht, wir wollen Inklusivität statt Exklusivität. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Wir wollen es eben transparenter aufbereiten. Wir wollen weg von dieser Verschwiegenheitsgeschichte. Es sind da Beispiele genannt worden. Ich kann Ihnen zig aufzählen, wo wir immer irgendwie aus Pressemitteilungen der Landesregierung, aus Pressekonferenzen der Landesregierung oft erst was erfahren haben, und dann ist es erst im Ausschuss behandelt worden. Na prima! Da fühle ich mich als Opposition nicht mitgenommen. Ich weiß nicht, wie es bei den regierungstragenden Fraktionen ist, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) da gibt es ganz viele Beispiele. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ob das der Brand in Groß Strömkendorf war, ob es jetzt diese Steuererklärungsgeschichte war. Es wurde immer erst die Öffentlichkeit informiert und dann erst die Ausschüsse und ganz zum Schluss vielleicht sogar das gesamte Parlament. Das haben wir an ganz, ganz vielen Stellen, und genau dem wollen wir entgegenwirken, weil wir könnten es ja auch gleich machen und wir können es auch gleich öffentlich machen. Ja, im Grunde will ich gar nicht das alles wiederholen, was jetzt rechtlicher Art ist, das hat Frau Oehlrich gut vorgetragen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit uns gemeinsam im Rahmen einer Überweisung das weiterzuentwickeln. Ansonsten kommen Sie auch in eine Rechtfertigungssituation, warum es ausgerechnet in unserem Bundesland, wenn 10 von 16 es praktizieren, warum es ausgerechnet hier Gründe geben soll, dass wir im Geheimen weitertagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Da bin ich auf Ihre Argumente gespannt, was Sie zu verbergen haben, was Sie vortragen werden, warum das alles nicht geht. Ich lade Sie herzlich dazu ein, so wie auf der kommunalen Ebene transparent zu tagen, die Menschen mitzunehmen hier im Land. Das haben sie nämlich verdient. Und wir wollen ja irgendwann auch ihre Stimme wieder bekommen. Und dann freue ich mich darauf, dass ich meine Arbeit auch im Ausschuss dokumentieren kann, denn das ist mein Anspruch, mit dem ich hier reingegangen bin in dieses Parlament. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1943 wurde nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha. (Minister Christian Pegel tritt an das Präsidium heran.) Erst mal Herr da Cunha und das andere klären wir dann.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Verwirrung ist gleich vorbei. Ja, vielen Dank! Ich würde einmal ganz kurz, ganz am Anfang auf zwei Argumente eingehen, die mich jetzt gerade ein bisschen stutzig gemacht haben: einerseits das Ganze, um die Arbeit zu dokumentieren, deswegen will man die Ausschusssitzung öffentlich machen, und dann den Zusammenhang mit der PM, die zuerst rausgeht, bevor es dann später im Ausschuss … (Zuruf von René Domke, FDP) Das ändert doch an öffentlichen Ausschusssitzungen nichts. Das hat damit erst mal nichts zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitsweise, wie das Parlament arbeitet, spielt auch in meiner Gedankenwelt, das spielt, glaube ich, auch eine zentrale Rolle in vielen Gesprächen, die ich im Haus führe. Nicht zuletzt, das haben wir in den letzten Wochen gesehen, die Frage: Wie kann eigentlich die Arbeit hier effektiv funktionieren? Wie können wir unserer Rolle gerecht werden? Und natürlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners DIE LINKE ist natürlich das Thema der öffentlichen Ausschusssitzungen immer mal wieder diskutiert worden, und dazu haben wir auch einen sehr guten Austausch. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Unser Ziel bleibt es, dass wir als Landtag Regelungen haben, die eine effiziente, transparente und auch aufgabenorientierte Arbeitsweise des Parlamentes ermöglichen. Wenn wir uns den Status quo anschauen, und darauf sind die Rednerinnen und Redner gerade eingegangen, da haben wir einen unterschiedlichen Mix in den verschiedenen Parlamenten, verschiedenen Landesparlamenten, aber auch im Bundestag. Wir haben Parlamente, dort tagen die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich, wir haben Parlamente, dort tagen die Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich, es gibt Parlamente, die haben zu einigen Beratungsgegenständen öffentliche Sitzungen. Bei uns ist es so, dass es in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist, und da sind wir eine der wenigen Ausnahmen – deswegen sind ja auch heute zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung auf dem Tisch –, eines der wenigen Bundesländer, wo von vornherein in der Verfassung geregelt ist, wie die Arbeitsweise der Ausschüsse ist. Und zwar steht dort in der Verfassung, dass sie grundsätzlich nicht öffentlich tagen. Die Geschäftsordnung wiederum enthält Regelungen, nachdem die Ausschüsse die Öffentlichkeit für bestimmte Beratungsgegenstände oder auch die gesamte Sitzung herstellen können. Anhörungen zu überwiesenen Beratungsgegenständen, das kennen wir alle hier im Hohen Hause, werden in der Regel öffentlich durchgeführt. Auch auswärtige Ausschusssitzungen sind dann zumindest teilweise öffentlich. Da sind in der Regel mehr dabei als die reinen Ausschussmitglieder. Und auch unsere Mitglieder des Parlamentes, unsere Abgeordneten hier im Hause haben die Möglichkeit, an allen nicht öffentlichen Ausschusssitzungen teilzunehmen. Sie haben nicht die Möglichkeit, an eingestuften Sitzungen, wo halt ein bestimmter Personenkreis ist, teilzunehmen, aber, das ist, glaube ich, ein Sonderfall. Die Frage ist ja, die sich stellt: Funktioniert das System oder funktioniert es nicht? Wir haben das jetzt, wir praktizieren das seit der 1. Wahlperiode so. Und ich würde erst mal sagen, grundsätzlich ja, aber natürlich kann man auch immer mal wieder schauen, wo sind Erkenntnisse, wo beschäftigen sich andere mit den Themen. Und Sie haben gerade aufgeführt, in wie vielen Parlamenten sind eigentlich andere Verfahrensweisen. Der Bundestag hat auch unterschiedliche, glaube ich, gerade wieder angepasst. Wenn man dann sich anschaut, was der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, und darauf ist auch die Kollegin Oehlrich gerade schon eingegangen, da zum letzten Jahr verfasst hat, dann – und da zitiere ich, auch wenn ich dann teilweise da wiederhole – haben sie angeführt, warum denn eine grundsätzliche Nichtöffentlichkeit, was da zum Beispiel die Argumente sind. Da zitiere ich wie folgt: „Dies soll für offene, sachbezogene und selbstdarstellungsfreie Diskussionen sorgen und das Erkunden von Kompromisspotentialen auch zwischen Vertretern unterschiedlicher politischer Richtungen erleichtern. Zudem verhindert die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen, dass sich wichtige Diskussionen in informelle Gesprächskreise verlagern, um dort unter geschützten Bedingungen verhandeln zu können.“ Und auch der Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und die Geschäftsordnung des Bundestages hat sich in der vergangenen Legislatur damit beschäftigt. Er hat unter anderem mit überwiesenen Gesetzentwürfen eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und in seiner abschließenden ablehnenden Beschlussempfehlung zur generellen Öffentlichkeit der Ausschüsse des Bundestages wird im Wesentlichen damit argumentiert, dass sich der Öffentlichkeitsgrundsatz, wie er in der Verfassung verankert ist, im Grundgesetz verankert ist, nicht auf Ausschüsse bezieht und durch eine generelle Öffnung der Ausschusssitzungen der geschützte Raum für offene Diskussionen und Kompromissfindungen verlorenginge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf keiner Verfassungs- und Geschäftsordnungsänderung, um Ausschusssitzungen ganz oder zumindest teilweise abzuhalten. Ich kann nicht sagen, wie viele Anträge in dieser Legislatur in den einzelnen Fachausschüssen auf öffentliche Sitzung gestellt werden. Ich habe bei uns einmal abgefragt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Antwort war ernüchternd. Wir haben die öffentlichen Anhörungen durchgeführt, es gab ein/zwei Expertengespräche, ich glaube, eins ist gerade wieder angekündigt. Ich kann aber sagen, dass unser Koalitionspartner vor drei Wochen auf uns zugekommen ist und hat vorgeschlagen, da ging es um die gemeinsame Sitzung des Rechts- und Finanzausschusses, die wir durchgeführt haben, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) das ist bei uns auf offene Ohren gestoßen, die CDU hat auch einen Antrag dazu gestellt, und die Sitzung hat dann stattgefunden, achteinhalb Stunden öffentlich. Ich glaube, die Bewertungen – das haben wir gestern gehört – waren ein bisschen unterschiedlich an der Stelle. Ich kann mir auch vorstellen, dass man gerade in solchen Ausschusssitzungen auch solche Themen nicht öffentlich berät, aber an der Stelle hat es sehr viel Sinn gemacht, gerade für diese Sitzung, in der es ja um die Aufklärung und Transparenz ging, hier auch die Öffentlichkeit herzustellen. (Daniel Peters, CDU: Das ist doch eine Farce!) Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anträge sind hier überflüssig, denn eine Regelung zur Öffentlichkeit bei Bedarf gibt es schon bereits in unserer Geschäftsordnung, und die kann angewendet werden, dazu kann man auch Anträge stellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es ist eigentlich schon fast alles gesagt worden, insbesondere durch die Vorredner der GRÜNEN und der FDP. Wir unterstützen die vorliegenden Anträge und Gesetzesentwürfe, denn auch wir haben als AfD-Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode, in der 7. Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß, damals über den Ältestenrat, unternommen. Der ist leider nicht durchgegangen. Umso mehr begrüßen wir natürlich heute, dass wir die entsprechenden Anträge jetzt heute im Plenum haben. Das kann ich also schon mal vorwegnehmen, dass wir dem zustimmen werden, selbstverständlich auch der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse, die dann natürlich noch nicht öffentlich tagen, aber hoffentlich dann in Zukunft, denn – das ist hier auch schon angeklungen – die Transparenz und somit die Nachvollziehbarkeit der politischen Entscheidungen ist ja für die parlamentarische Demokratie ein unglaublich hohes Gut. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Und wir erleben ja doch zunehmend, mittlerweile ist es nichts Neues, aber es verschärft sich deutlich, dass die Bevölkerung immer mehr Kritik äußert an den für sie oftmals nicht nachvollziehbaren Entscheidungen in der Politik. Und dem würde man durchaus entgegenkommen, wenn man eben auch hier bei uns im Landtag Ausschusssitzungen öffentlich macht. Wir haben es ja auf der Kreisebene mittlerweile auch, da können also in den Ausschüssen auch interessierte Bürger sitzen. Das ist eine sehr schöne Sache. Und das würden wir hier eben auch begrüßen, denn es ist ja so, dass viele Entscheidungen, die hier in diesem Parlament dann anschließend getroffen werden, eine gewisse Genese, also eine Entwicklungsgeschichte in den zuständigen Ausschüssen haben. Herr Domke hat das sehr schön bildlich dargestellt. Die Ausschüsse sind die Werkstätten der Politik und wir präsentieren hier häufig nur das fertige Werkstück, aber die Entstehungsgeschichte desselbigen ist ja auch sehr spannend, und da lässt sich vielleicht noch manches etwas mehr verstehen. Und mit dieser Transparenz ist ja auch gleichzeitig die Erfüllung einer gewissen Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern gegeben, denn die Hintergründe einer politischen Entscheidung werden deutlich besser verständlich, wenn man in den Ausschüssen dabei ist, als wenn man hier über die kurzen Redebeiträge häufig nur wenige Minuten mitbekommt. Und ich glaube, das würde der Sache auch sehr dienlich sein. Und wir müssen uns, glaube ich, auch keine Sorgen machen, dass die Ausschüsse jetzt überrannt werden von unendlich vielen interessierten Bürgern. Es werden doch primär Vertreter der Interessensverbände oder ähnlicher Zusammenschlüsse sein. Und gerade die wollen wir ja auch einbinden in unsere parlamentarische Arbeit und in die Entstehung von Gesetzesentwürfen und ähnlichen parlamentarischen Initiativen. Somit müssen wir also, glaube ich, keine Angst davor haben. Also insgesamt würden diese Änderungen, die wir heute besprechen, sowohl in der Verfassung als auch nachfolgend in der Geschäftsordnung zu einer deutlich höheren Legitimität der politischen Entscheidungen beitragen, und das dürfte doch ein Ziel sein, was wir alle unterschreiben wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die hier ins Feld geführte Kritik oder ja, doch eher ausschließenden Argumente, die kann man ja auch durchaus berücksichtigen, indem man sagt, selbstverständlich muss ein Ausschuss auch – anders, als es jetzt ist, eben genau andersrum – jederzeit nicht öffentlich tagen können. Das heißt, sollten tatsächlich mal im Ausschuss sensible Inhalte debattiert werden oder einzelne Tagesordnungspunkte, dann kann man in dem Moment ja auch die Öffentlichkeit ausschließen. Das haben wir bei den Kreistagssitzungen, die sind im Regelfall öffentlich, und es gibt eben einen nicht öffentlichen Teil. Also das ließe sich ja problemlos organisieren. Somit spricht hier also eigentlich alles für die vorgelegten Initiativen. Es gibt keinen Grund, sie abzulehnen. Und wie Herr Domke eben richtig sagte, diejenigen, die das heute ablehnen werden, sollen sich einmal rechtfertigen gegenüber den Bürgern, wie sie eigentlich ihre parlamentarische Demokratie verstehen, wenn sie die Bürger von der Genese der politischen Entscheidungen ausschließen wollen. Das Argument mit der Zeitersparnis in der Plenarsitzung, das ist schon angeführt worden, ja, da wäre ich vorsichtig zu sagen, dass es dann tatsächlich zu einer Verkürzung kommt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP und Philipp da Cunha, SPD) aber es wäre zumindest mal einen Versuch wert, denn machen wir uns nichts vor, nach acht oder zehn Stunden Sitzungsdauer sinkt die Aufmerksamkeitsspanne hier im Plenarsaal und … (Torsten Renz, CDU: Sie sprechen aber nur für sich, ne?) Herr Renz, wir sprechen uns nachher noch mal um 21:00 Uhr! (Heiterkeit bei René Domke, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Wir sind immer aufnahmefähig.) Und ich glaube, wenn wir eben in den Ausschüssen öffentlich tagen würden, also auch Presse und interessierte Öffentlichkeit zulassen, dann könnten wir auch unsere politische Arbeit deutlich besser nach draußen transportieren, anstatt hier um 21:00 Uhr noch Debatten zu führen, denn ich glaube, da sinkt auch die Aufmerksamkeitsspanne außerhalb des Parlamentes. Also wir begrüßen die hier vorgelegten Initiativen, stimmen zu und freuen uns, wenn das alle hier auch tun würden. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers. (Der Abgeordnete Sebastian Ehlers wendet sich an das Präsidium. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir haben schon gemeinsame Redezeit, Herr Ehlers. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Thore Stein, AfD: Sie werden die acht Minuten nicht brauchen, ne?)

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Sebastian Ehlers CDU

So, jetzt. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Transparenz stärkt die Demokratie und das Vertrauen in die Politik“, dieser Ausspruch kommt nicht von den GRÜNEN, nicht von der FDP, nicht von mir, sondern vom Kollegen Koplin. Und das ist auch kein Zitat aus stürmischen Oppositionszeiten, sondern ein sehr aktuelles Zitat aus der Zeit in der Regierungsverantwortung vom 1. Februar 2022. So nachzulesen in der „Schweriner Volkszeitung“, (Beifall René Domke, FDP) sodass ich erst mal feststelle, dass es hier im Plenum von ganz links bis ganz rechts, abgesehen von der SPD, eine klare Mehrheit gibt hier für öffentliche Ausschusssitzungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und, Herr Kollege da Cunha, ich weiß gar nicht, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich weiß gar nicht, Herr da Cunha, wovor haben Sie eigentlich Angst? Sie haben hier schön, wie Sie das so oft machen, rumgetrippelt, haben irgendwelche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aus dem Deutschen Bundestag zitiert, ohne dabei ein eigenes Argument mal zu bringen, was eigentlich aus Ihrer Sicht dagegenspricht, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Na nichts.) sodass natürlich der Verdacht kommt, dass Sie eigentlich gar kein Interesse daran haben, hier mal Ihr Handeln, Ihr Agieren in den Ausschüssen auch öffentlich zu dokumentieren, (Julian Barlen, SPD: Ja, Ihr Interesse kennen wir, den Krawall, den Sie hier veranstalten und in den Ausschüssen.) weil dann würden die Menschen draußen ja ganz deutlich sehen … (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Herr Barlen, kommen Sie mal in einen Ausschuss, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) setzen Sie sich da rein! Zumindest, wenn ich mir meinen Ausschuss, den Rechtsausschuss mal anschaue, letzte Haushaltsberatung, es wird ja nicht mal mehr das Wort ergriffen, um mal irgendeinem Antrag der Opposition zu entgegnen. Ich habe es ja nun, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich habe es ja nun auch erlebt als langjähriger Abgeordneter in der Regierungsverantwortung. Da hat man sich wenigstens mal die Mühe gemacht, auch mal auf die Argumente der Opposition einzugehen. Das machen Sie als SPD ja gar nicht mehr. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Die LINKEN machen es etwas anders, aber Sie als SPD sind da mittlerweile so träge, dass Sie wahrscheinlich Sorge haben, dass das auch noch draußen dann jemand mitbekommt, wenn die Ausschusssitzungen öffentlich sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und, Herr Kollege da Cunha, Sie zitieren hier den Deutschen Bundestag und das Gutachten dort, sprechen von Kompromissmöglichkeiten zwischen Regierung und Opposition. Dann nennen Sie mir doch mal ein einziges Beispiel, wo in den Ausschüssen jetzt hier Kompromisse geschmiedet wurden (Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU, und Sandy van Baal, FDP) zwischen der Opposition hier und den Regierungsfraktionen, wo unsere Anträge angenommen wurden, wo hier gemeinschaftlich man nach vorne ging, wo auch unsere Anträge beraten wurden! Das Gegenteil ist doch der Fall! Am laufenden Band werden hier die Anträge abgelehnt, sei es sachlicher Natur, seien es auch Expertengespräche, zuletzt im Innenausschuss. Also tun Sie doch nicht so, als wenn jetzt in nicht öffentlicher Sitzung es da so gut und kollegial miteinander vorangeht, wir uns alle unterhaken (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und im Interesse des Landes da Kompromisse schmieden! Das passiert doch nicht, das ist doch wirklich an der Lebensrealität vorbei. Und dann diese Frage, ja, wie oft haben Sie denn Anträge auf öffentliche Ausschusssitzungen gestellt. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Also, Herr da Cunha, das können wir gerne, dieses Spiel können wir gerne spielen, (Zurufe von Philipp da Cunha, SPD, und René Domke, FDP) können wir gerne ab der nächsten Ausschusssitzungswoche für jede Sitzung stellen. Wir wissen doch, dass Rot-Rot es ablehnen wird, meine Damen und Herren. Nun tun Sie doch nicht so, als wenn jetzt hier Sie uns dann dabei unterstützen würden, die Ausschusssitzungen öffentlich zu machen! Und von daher, meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wovor Sie Angst haben. Ich erinnere mich so ein bisschen daran, als wir in Schwerin seinerzeit als Landeshauptstadt die Hauptausschusssitzung mal öffentlich gemacht haben, da war großes Theater. Die Verwaltung hat gesagt, das geht alles so gar nicht und das würde alles ganz schlimm. Ja, natürlich, wenn da ein Lokaljournalist sitzt, dann dauern die Sitzungen mal zehn Minuten länger, weil der eine oder andere da noch mal eine Rede hält, die er sonst in der Stadtvertretung halten würde. Das würde wahrscheinlich auch in der einen oder anderen Ausschusssitzung passieren – dazu, glaube ich, sind wir alle lange genug im Geschäft –, aber ich sage mal so, 90 Prozent der Ausschusssitzungen sind ja auch wahrscheinlich nicht so spektakulär, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) dass man jedes Mal daraus irgendwo einen riesen „Nordmagazin“-Beitrag macht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Von daher noch mal die Frage: Wovor haben Sie eigentlich Angst? Da können Sie doch Ihr gutes Regierungshandeln, was Sie hier abfeiern, in jeder Sitzung in den Ausschüssen darstellen. Da können die Minister ihre Jubelmeldungen dort verkünden, was sie für tolle Sachen fürs Land leisten, was ihre Ministerien machen. Machen Sie es doch einfach transparent, machen Sie es öffentlich! Das tut doch gar nicht weh an der Stelle. Und von daher sind wir dabei, wenn es darum geht, hier mehr Transparenz zu schaffen. Ich glaube, 10 von 16 Bundesländern machen es. Und deswegen, wir reden heute über die Landesverfassung, und das ist ja auch ein hohes Gut. Das ist ja nichts, was man jetzt im Wochenrhythmus ändert. Und auch als konservative Fraktion stellt man sich die Frage, ist das gut, ist das richtig, gibt es hier Dinge, die zu ändern sind. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und von daher, wenn 10 von 16 Ländern es machen, wir haben nun auch eine andere Situation als 1990, als es beschlossen wurde, und von daher lassen Sie uns gemeinsam den Weg gehen. Ich glaube, dass die Ausnahme zur Regel wird, ist vernünftig. Dass der – darauf haben die Kollegen von der FDP hingewiesen –, dass der Petitionsausschuss, und ich glaube, das ist wichtig, grundsätzlich nicht öffentlich tagen sollte, auch um die Petenten dort zu schützen, ist, glaube ich, gut und richtig. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher bei den Formulierungen der GRÜNEN, die haben es ja aus der Verfassung ganz rausgestrichen, sie wollen es in die Geschäftsordnung packen, ob das alles sozusagen so hinhaut, das kann man aber dann in den Ausschussberatungen auch gerne noch mal miteinander klären. Und, wie gesagt, es gibt die Möglichkeiten, … (Heiterkeit und Zuruf von David Wulff, FDP) Ja, natürlich. … wenn es um eingestufte Geschichten geht, das ist doch alles völlig klar. Darüber reden wir heute hier auch gar nicht. Das wird es weiterhin geben, das muss es weiterhin geben. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns hier gemeinsam auch mit der Zeit gehen im Interesse der Worte, die der Kollege Koplin sagte. Deswegen bin ich sehr gespannt, was denn der gute Austausch, die guten Gespräche in der Koalition ergeben haben. Wahrscheinlich wieder so wie bei anderen Themen auch: Die SPD setzt sich durch und die LINKEN starten mal wieder als Sieger und landen heute hier geschmeidig als Bettvorleger. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Ich bin sehr gespannt auf die Erklärungen gleich der LINKEN. Wir stimmen der Überweisung auf jeden Fall gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schade!)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alles ist immer noch besser, als nur der Tender zu sein hinter der Lok. (Heiterkeit bei Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) Die Bündnisgrüne- und die FDP-Fraktion streben mit den vorliegenden Gesetzentwürfen eine Änderung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung dahin gehend an, dass die Tagung der Fachausschüsse künftig grundsätzlich öffentlich erfolgen soll. Meine Damen und Herren, das ist eine Forderung, die auch meine Fraktion in der Vergangenheit immer wieder vertreten hat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber jetzt sehen Sie es anders.) Eine ganze Reihe von Bundesländern praktiziert das bereits, und es gibt viele gute Gründe, das so zu machen. In der Vergangenheit sind unsere Vorstöße aber leider immer gescheitert, auch an den Stimmen der CDU. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und deswegen brauchen wir es auch nicht zu machen, oder was?! – Thore Stein, AfD: Jetzt haben Sie die Chance. Machen Sie doch mal!) Auf der anderen Seite haben Sie gehört, dass wir auch in dieser Legislatur dazu im Gespräch sind mit unserem Koalitionspartner. Und ganz aktuell ist es so … (Stephan J. Reuken, AfD: Ah, na dann!) Ich bin ja ein neuer Abgeordneter, (Unruhe bei Thore Stein, AfD) und ganz aktuell sehe ich nicht die dringende Notwendigkeit für die Änderung der Verfassung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Horst Förster, AfD – Zuruf aus dem Plenum: Ist klar!) Die öffentliche Sitzung eines Ausschusses, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP – Zurufe von Horst Förster, AfD, und René Domke, FDP) die öffentliche Sitzung eines Ausschusses kann bei Bedarf jederzeit beschlossen werden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und für ein derartiges Ansinnen sind meine Fraktion und auch der Koalitionspartner immer offen, wenn es die Situation verlangt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Petra Federau, AfD: Nur heute nicht. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ich glaube, das ist ein ganz erheblicher Unterschied zu verschiedenen Koalitionen der Vergangenheit, und dass es nicht nur Geschwafel ist, haben Sie ja in der letzten Sondersitzung von Rechts- und Finanzausschuss gesehen. (Horst Förster, AfD: Ach, halb öffentlich war das! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Letztlich hat sich die ganze Diskussion um die verbrannten Steuerklärungen zwar als politische Luftnummer entpuppt, (Stephan J. Reuken, AfD: Schmutzkampagne.) aber es standen ja Behauptungen im öffentlichen Raum, die auch öffentlich ausgeräumt werden mussten. (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und in solchen Dingen halten wir eine öffentliche Sitzung der Ausschüsse für unumgänglich. Mir selbst ist nicht erinnerlich, dass Bündnisgrüne und FDP auch nur einmal einen entsprechenden Antrag gestellt hätten. (Heiterkeit und Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich finde, da kann man schon mal die Frage stellen, wie ernst es Ihnen denn wirklich um diese Sache, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wirklich in der Sache ist (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder ob es eben nur um die Profilierung geht und weil Sie hoffen, uns hier öffentlich vorführen zu können. (Der Abgeordnete David Wulff bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Noetzel? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Gestatten Sie …

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Michael Noetzel Die Linke

Keine Zwischenfrage, nein. Danke! Meine Damen und Herren, mich treibt mit Blick auf das Thema „Öffentlichkeit der Ausschüsse“ aber noch eine andere Sorge um. Fachausschüsse dienen der inhaltlichen Arbeit des Landtages, und auch im Plenum sollte der Inhalt eigentlich im Vordergrund stehen. Und leider sind wir davon sehr abgekommen, und damit schließe ich niemanden aus. (Zuruf aus dem Plenum: Bitte?!) Wenn ich mir die Debattenkultur hier im Landtag anschaue, dann ist diese von fachlichen Auseinandersetzungen teilweise um Lichtjahre entfernt. (René Domke, FDP: Das spricht ja umso mehr für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen.) Mit einer grundsätzlichen Öffentlichkeit der Ausschüsse befürchte ich, dass bei der derzeitigen Zusammensetzung unseres Landtages dort eine ähnliche Kultur einkehren würde. (Julian Barlen, SPD: Ja.) Wenn neben dem Landtag auch noch die Ausschüsse zur Bühne profilierungssüchtiger Populisten würden, wäre das fatal. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Thore Stein, AfD: Meinen Sie die CDU, oder wen meinen Sie?) Und ich möchte an dieser Stelle noch etwas zum derzeitigen Zustand des politischen Miteinanders hier im Landtag und in den Ausschüssen loswerden. (Torsten Renz, CDU: Ich denke, Sie sind neu und können das alles nicht einschätzen?! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir haben uns in diesem Parlament eine Geschäftsordnung gegeben und damit Regeln festgelegt. Dann ist zum Beispiel die Berichterstattung auf nicht öffentlichen Sitzungen problemlos möglich. Was nicht möglich ist, ist die Zitierung, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP – Zuruf aus dem Plenum: Ja, eben.) die wörtliche Zitierung und die Zitierung von nicht öffentlichen Ausschussdrucksachen. Wiederholt ist es nun zur Unsitte geworden, dass nicht öffentliche Dokumente an die Medien durchgestochen werden (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und aus diesen eins zu eins zitiert wird – das alles, so mein Eindruck, nicht einmal, um politisches Kapital daraus zu schlagen oder, um es mit den Worten des Wirtschaftsministers Habeck zu sagen, um des billigen taktischen Vorteils wegen, nein, sondern einzig aus der Erwartung, Mitglieder der Regierung, wenn auch nur ein kleines bisschen, aber irgendwie doch zu beschädigen. Dabei wird keinerlei Rücksicht auf weitere Beteiligte und Betroffene genommen. (Daniel Peters, CDU: Wahnsinn!) So zitierte der „Nordkurier“ letzten Mittwoch auf seinem Onlineangebot eins zu eins aus der Mitteilung des Justizministeriums an den Rechtsausschuss zu einem verschwundenen Datenträger in einem Kinderpornografieverfahren. Dadurch waren nicht nur der betreffende Richter, sondern auch das Verfahren ohne Weiteres zu identifizieren. Was das mit den Eltern des betroffenen Kindes macht, (Horst Förster, AfD: Was hat denn das hier heute damit zu tun?) was das vielleicht auch mit dem Kind selbst macht, was es mit dem Richter macht, alles egal, Hauptsache, es kann irgendwie versucht werden, der Justizministerin, die sich im Rechtsausschuss erklärt und exkulpiert hat, noch irgendwie eine kleine Schramme zu verpassen. Und um es klarzustellen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP) um es klarzustellen: Der „Nordkurier“ kann und muss selbst entscheiden, was und wie er berichtet. Aber wer auch immer dieses nicht öffentliche Dokument, welches auch nach einer Änderung der Verfassung nicht öffentlich gewesen wäre, weitergeleitet hat, tut einer vertrauensvollen und fachlichen Zusammenarbeit einen Bärendienst. In diesem Sinne wünsche ich mir etwas mehr Fachlichkeit und deutlich weniger Populismus. (Sebastian Ehlers, CDU: Das sagt der Richtige! Das sagt der Chefpopulist! Junge, Junge!) Lassen Sie uns gerne fachlich und sachlich streiten, aber so leid es mir wirklich tut, ich persönlich bin sehr viel skeptischer geworden, (Horst Förster, AfD: Ja, wir auch.) was das Thema „Öffentlichkeit der Ausschüsse“ angeht. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja. – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Die Überweisung des Gesetzentwurfes lehnen wir ab, aber wir werden weiter (Sebastian Ehlers, CDU: Im Gespräch bleiben, o Gott!) an dem Thema dranbleiben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Und damit können Sie abends in den Spiegel gucken, Herr Noetzel?! Unglaublich!)

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Elke-Annette Schmidt

Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor.

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Michael Noetzel Die Linke

Bitte schön!

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Elke-Annette Schmidt

Herr Wulff, bitte!

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David Wulff FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Noetzel, ich bin ja auch neu im Parlament, genau wie Sie, und wir haben ja schon das eine oder andere Mal im Ausschuss irgendwie auch miteinander beraten. Und meine Erfahrung ist tatsächlich eher so, wie es auch der Kollege von der CDU beschrieben hat, wie oft haben wir tatsächlich mal Sachen ernsthaft beraten, ernsthaft Argumente miteinander ausgetauscht, sodass am Ende vielleicht etwas anderes rausgekommen ist, als reingegeben wurde in die Ausschüsse. Das würde mich wirklich mal interessieren, ob das vielleicht in anderen Ausschüssen irgendwie so bekannt ist oder wie bei Ihrer Fraktion das generell gesehen wird. (Stephan J. Reuken, AfD: Bei Petition kommt das vor. – Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Und eine Anmerkung an dieser Stelle dann wirklich noch mal, da würde mich Ihre Meinung durchaus interessieren: Wenn wir dann jetzt bei der nächsten Ausschusssitzung die Öffentlichkeit beantragen, ist das dann nachher DIE LINKE, die im Zweifel dezidiert Tagesordnungspunkt für Tagesordnungspunkt begründet, warum das nicht öffentlich geht oder warum das öffentlich geht, oder müssen wir da auch wieder mit einer pauschalen Ablehnung rechnen? (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, das hängt …

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Elke-Annette Schmidt

Sie möchten darauf reagieren, Herr Abgeordneter? (Zustimmung) Bitte schön! (Unruhe bei Philipp da Cunha, SPD, und David Wulff, FDP)

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Michael Noetzel Die Linke

Frau Präsidentin, Entschuldigung! Also erstens hängt das natürlich, um den zweiten Punkt anzugehen, hängt das natürlich von dem Tagesordnungspunkt ab, also dezidiert von dem Tagesordnungspunkt. Davon gehe ich zumindest erst mal aus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wann der eingereicht wird, ist auch noch wichtig.) Und was das Erste anbelangt, mir geht es vor allen Dingen um das Klima, um das politische Klima, was da ist, und wir haben gerade von Herrn Ehlers gehört, der bestätigt hat, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass bei der Öffentlichkeit da öfter mal Persönlichkeiten sind, (Zuruf von René Domke, FDP) die sich dann dort etwas herauslehnen. (Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich! – René Domke, FDP: Quatsch!) Und das ist mein hauptsächlicher Punkt, dass ich nicht sehe, wie das sozusagen dann besser funktioniert, sondern dass es hier einfach immer nur noch persönlicher wird. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und das ist meine große Sorge, die ich habe. Und deswegen bin ich da sehr, sehr skeptisch geworden. Ich lehne das nicht grundsätzlich ab. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Im Gegenteil, wir haben immer dafür gestritten, aber die Frage ist, was bringt es, was bringt es den Menschen zu sehen, wie wir uns dort genauso behacken wie hier. (Zurufe von Christiane Berg, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) Das ist sozusagen der Punkt, den ich mit meiner Rede vorantreiben will, und gar nicht so sehr, wann wir jetzt wann, wo, in welcher, in der Vergangenheit das schon mal besser gemacht haben oder weniger gemacht haben. Ich finde zum Beispiel, wenn ich für meinen Ausschuss rede, für den Rechtsausschuss, dann kann ich sagen, ich finde es dort, wie wir bis dahin miteinander umgehen, sehr gut, (Sebastian Ehlers, CDU: Ich denke, nicht.) sehr fachlich, sehr kollegial, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber dieselben Personen, die dort sitzen, mit denen ist es hier im Plenum manchmal ein bisschen schwieriger. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das ist meine persönliche Erfahrung und deswegen bin ich skeptisch. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich wünsche mir, dass in dem Rechtsausschuss, dem ich vorstehe, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass das Verhältnis dort so bleibt, wie es im Moment ist, und nicht so wird wie hier im Plenum. (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich versuche es mal, sozusagen von Anfang an einmal durchzugehen. Herr Kollege Domke, (René Domke, FDP: Guten Tag!) nicht die Haushaltsberatungen insgesamt in den Ausschüssen sollen nach dem Gesetzentwurf meiner Fraktion in nicht öffentlicher Sitzung stattfinden, sondern nur die Prüfungen der Haushaltsrechnungen. Aber das könnten wir gerne, wenn es eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes gibt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) im Ausschuss dann beraten und zu einer gemeinsamen Fassung finden. (Zuruf von René Domke, FDP) Herr Kollege da Cunha, ja, Sie haben ja wie ich aus diesem Gutachten oder, ich sage jetzt mal, aus diesem Schriftstück – oder ich weiß selber nicht, wie es bezeichnet war, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) eine Zusammenstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Gutachten war es nicht wirklich, dazu war es zu dünn einfach vom Umfang her – zitiert, und da geht um dieses offene, sachbezogene, selbstdarstellungsfreie Arbeiten in der nicht öffentlichen Sitzung. Ich muss sagen, das habe ich halt nicht wirklich gesehen bisher. Ich mache mal das an einem Beispiel fest. Ich habe im Rechtsausschuss mal einen Beschluss beantragt – daran erinnern sich die Kolleg/-innen bestimmt – auf Herausgabe der Jahresabrechnungen, der Vermögensübersicht und des Berichtes über die Zweckerfüllung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Ich hatte diesen Antrag schriftlich angekündigt. Die Koalition hatte genug Zeit, sich sozusagen vorzubereiten auf die Beschlussfassung im Ausschuss. Trotzdem wurde dann eine Auszeit beantragt, und die Beratung sozusagen fand dann in dieser Auszeit unter den Koalitionären statt. Also es ist nicht ein transparenter Austausch von Argument und Gegenargument gewesen, auch schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Aber das wäre ja genau das Ziel, dass einfach Pro- und Contra-Argumente dann transparent ausgetauscht werden. Auch ja nicht wirklich weiterführend, Herr da Cunha, ist der Verweis darauf, dass wir ja jederzeit per Mehrheitsbeschluss die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen erreichen könnten. (Torsten Renz, CDU: So ist es, genauso ist es.) Ich bin mir wirklich nicht sicher. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir können es ja probieren und Statistiken dazu führen, aber wenn wir jetzt hier so generell die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen ablehnen, dann können wir ja sehen, also werden wir ja sehen, welche Erfolgsaussichten dann unsere Anträge haben werden. Also das halte ich jetzt hier nicht wirklich für zielführend. Herr Ehlers, wir haben in der Tat in unserem Vorschlag zur Geschäftsordnung die Eingaben drinstehen bei den nicht öffentlichen Sitzungen. Also das wäre dann gesichert. Eingaben, das sind eben auch Petitionen. Herr Noetzel, ja, Sie haben gesagt, es hätte keinen Antrag gegeben, weder von FDP noch von GRÜNEN, auf Herstellung der Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen. Ich kann Ihnen aber sagen, es gab einen Gesetzentwurf der damaligen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der vorletzten Legislaturperiode, der ziemlich wortgleich ist zu dem, der jetzt hier zur Beratung steht. Und dieser Gesetzentwurf wurde leider abgelehnt, aber Sie, also Ihre Fraktion, die LINKE-Fraktion, hat damals zugestimmt. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und ich denke, da könnten Sie doch ruhig, das können Sie ruhig doch auch diesmal wieder tun. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Nur, Herr Noetzel war noch nicht dabei.) Dass Ihnen das politische Klima im Moment nicht so passt, kann nicht wirklich ein Argument dagegen sein, transparent und öffentlich zu arbeiten in den Ausschusssitzungen. Ich wiederhole es einfach noch mal, dieses öffentliche Verhandeln, dieser öffentliche Austausch von Argument und Gegenargument im Plenum, in den Ausschüssen ist notwendiges Korrelat einer repräsentativen Regierungsform. Deswegen wiederhole ich noch mal meine Bitte: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu oder überweisen Sie ihn! Überweisen Sie ihn bitte zumindest in die zuständigen Ausschüsse! Das wäre aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion hier auf jeden Fall der Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat noch mal das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte jetzt verstanden, wenn Sie die Stellungnahme oder die Erwiderung auf unsere Anträge, die hätten Sie in nicht öffentlicher Sitzung machen sollen, weil da haben Sie sich ein Stück weit enttarnt. A weiß ich nicht, was es damit zu tun hat, dass man erst kürzlich ins Parlament gekommen ist. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich denke mal, wir haben alle Erfahrungen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) die meisten jedenfalls, auch aus der Kommunalpolitik. Ich verstehe nicht, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich verstehe nicht, ich verstehe nicht Ihre Unterstellung. Wenn es in zehn Landtagen funktioniert, warum soll es in MV nicht funktionieren? (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also die meisten von uns haben kommunalpolitische Erfahrung. Wenn es dort funktioniert, warum soll es hier nicht funktionieren? Welche Kompromisse wurden denn hier überhaupt jemals ausgedealt in einem Ausschuss? (Thomas Krüger, SPD: Mehrfach, Herr Kollege.) Ich kann mich nicht an einen einzigen erinnern. Und dazu, wenn es denn wirklich nötig ist, wenn man merkt, man kommt so eng zueinander, dass es kurz vor einem Kompromiss ist, dann kann ich immer noch die Nichtöffentlichkeit herstellen und sagen, wir brauchen jetzt einfach Zeit, um uns zu einigen, um uns in die Augen zu gucken. Das können Sie doch jederzeit machen! Und ja, wir nehmen Sie beim Wort; Sie können sich darauf einstellen, dass wir jetzt einen Dauertagesordnungspunkt setzen werden in jeder Ausschusssitzung auf Herstellung der Öffentlichkeit. Das werden wir jetzt machen, und dann kommt es ja zum Schwur, wie Sie damit umgehen werden. Das Problem dabei, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) das Problem dabei ist aber, dass es genau diejenigen, die wir ja mitnehmen wollen, gar nicht erfahren, weil erst in der Sitzung entschieden wird, dass wir öffentlich tagen. Das heißt, in dem Moment schließen Sie die auch wieder aus. Es wäre ja schön, wenn in der Einladung schon stehen würde, dass es eine öffentliche Sitzung ist, weil es dann Interessengruppen, interessierte Bürgerinnen und Bürger und die Medien natürlich einlädt, daran teilzuhaben. Wenn wir das erst in der Sitzung festlegen, bleibt es ja wieder verschlossen. Aber trotzdem, Sie haben ja den Wunsch geäußert, wir werden das dann in der Praxis gerne umsetzen. Ich will noch mal erläutern, weil Herr da Cunha ja noch mal nachgefragt hatte, ich meinte mit der Bemerkung zu den Pressekonferenzen, die Pressekonferenzen geben ja den Ministerinnen und Ministern die bequeme Situation, dass niemand aus der Opposition Fragen stellen kann, (Philipp da Cunha, SPD: Das wird auch so bleiben.) was wir in einer öffentlichen Ausschusssitzung durchaus machen könnten. Das ist der Unterschied. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Also da noch mal der Hinweis: Wenn wir dann in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung informiert werden und Fragen stellen, kriegt es auch keiner mit. Deswegen haben wir ja beim letzten Mal beantragt, das in einer öffentlichen Sitzung auszuarbeiten, und Sie haben es ja selber beschrieben, dass Sie das gut fanden und diese achteinhalb Stunden sich auch gelohnt haben, um den Sachverhalt, jedenfalls soweit Sie es eben begründet haben, aufzuklären. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Für uns sind ja noch teilweise Fragen übrig, nicht unbedingt bei mir, für die Finanzverwaltung aber auf jeden Fall. Für das Handeln der Staatsanwaltschaft ist einiges offengeblieben. Und das werden wir auch weiter so beantragen. Aber es macht ja nur Sinn, wenn vorher die Entscheidung getroffen wurde, damit das entsprechende Publikum auch dabei ist. Dieses mit dem öffentlichen Vorführen und so weiter, ich weiß nicht, ich habe nicht den Eindruck, dass das notwendig ist, weil das nutzt sich ab mit der Zeit. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Nee, notwendig ist es nicht. Das tut überhaupt nicht not.) Das ist vielleicht am Anfang, dass da alle ein bisschen aufgeregt sind, aber das nutzt sich tatsächlich ab. Aber es würde Ihre Arbeitsweise dokumentieren. Haben Sie kein Interesse daran, dass die Bürgerinnen und Bürger draußen erfahren, wie Sie agieren im Ausschuss? (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Wovor haben Sie denn da Angst? Wovor haben Sie denn da Angst? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Arbeiten Sie doch konstruktiv mit, dann wird es auch funktionieren! Das ist doch etwas, wo Sie ein eigenes Interesse daran haben müssen, dass die Menschen das erfahren und nicht nur wissen, ah, die haben jetzt Ausschusssitzung, das und das sind die Tagesordnungspunkte, und dann muss alles aus der Nase gezogen werden. Und es kam hier irgendwie der Hinweis, es kam ja der Hinweis, dass die Sachen durchgesteckt werden. Ich frage mich manchmal, ich frage mich manchmal, ich werde ja auch von Journalisten angerufen, das ist immer erstaunlich, was die alles schon wissen, und ich bin mir gar nicht so ganz sicher, ob immer die Opposition hier der Punkt ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Meist die eigenen Leute.) Ich bin mir relativ sicher, dass auch dort in Salamitaktik (Torsten Renz, CDU: Oha!) scheibchenweise Dinge mal durchgesteckt werden, Versuchsballons, mal gucken, was daraus wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es kommt immer darauf an, welches Thema, es kommt immer darauf an, was es ist, aber dies jetzt immer pauschal irgendjemand anderes zuzuweisen, das finde ich nicht in Ordnung. Also da haben wir alle nicht den Beleg dafür. Ich bin nur manchmal erstaunt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) auch wenn es manchmal um PUA-Unterlagen geht oder so, ich bin noch gar nicht da angekommen – wir haben ja über den Datenbestand gehört, wie groß der ist –, da habe ich schon Fragen dazu. Sorry, verstehe ich manchmal auch nicht. (Julian Barlen, SPD: Ja, Sie haben ja auch Herrn Damm noch.) Bitte? (Julian Barlen, SPD: Sie haben ja auch noch Herrn Damm. Sie sind ja nicht alleine.) Ja, habe ich nichts mit zu tun. Und das ist auch nur sicherlich eine Vermutung, der ich mich jetzt nicht anschließen würde, weil ich dafür keinen Beleg habe. (Julian Barlen, SPD: Alles klar.) Und da muss man auch vorsichtig sein, das erwarten Sie ja von uns auch. Also noch mal: Ich lade Sie herzlich dazu ein – Sie haben ja früher auch mal gerne Einladungen ausgesprochen –, ich lade Sie herzlich dazu ein, mit uns den Weg gemeinsam zu gehen. Sie vergeben sich nichts. Sie können ja bei Ihrer Auffassung bleiben, es mit uns in den Ausschüssen zu diskutieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal ums Wort gebeten die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich habe noch mal ums Wort gebeten, weil ich eben in meiner Fraktion erfahren habe, was wir noch mal überprüft haben. Die Sache ist ja, Herr Noetzel und Herr da Cunha monieren regelmäßig, dass hier aus nicht öffentlichen Ausschusssitzungen berichtet wird, dass aus Dokumenten zitiert wird. Und nun ist es so, dass in der Debatte zum KiföG – heute Morgen war es ja – die Frau Ministerin Oldenburg minutenlang, minutenlang meine Kollegin Anne Shepley zitiert hat. Und es hat sich herausgestellt, dass sie aus einem nicht öffentlichen Protokoll einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung zitiert hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist sie jetzt zurückgetreten? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ich muss sagen, das Ziel war offensichtlich, meine Kollegin vorzuführen. Ich muss sagen, der Schuss ist eindeutig nach hinten losgegangen, sehr geehrte Kolleg/-innen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Diese Geschichte entlarvt die Scheinheiligkeit, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) die Scheinheiligkeit der Argumente, die hier vorgetragen werden gegen die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniel Peters, CDU: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1923 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Thore Stein, AfD: Ah!) Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1938 und den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1943 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Beide Gesetzentwürfe sowie der Antrag der Fraktion der FDP werden gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger so- wie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1967. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/1967 – (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Vielleicht hören Sie doch ein bisschen zu, wenn ich zumindest den Tagesordnungspunkt aufrufe. Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Thomas Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung ist umfangreich, unsere Zeit ist knapp, deswegen will ich mich hier kurzhalten. Aber ich will Ihnen kurz nahebringen die vierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Die liegt Ihnen vor, und zwar auf Drucksache 8/1967. Im Berichtszeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Januar 2023 haben wir 59 Petitionen abschließend beraten. Wir empfehlen Ihnen nun die jeweiligen Einzelbeschlüsse, die Sie der Sammelübersicht entnehmen können. In sechs Fällen konnten wir dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang entsprechen. Einen dieser Fälle möchte ich Ihnen hier heute vorstellen: Wegen einer Behinderung besucht ein Kind die örtlich zuständige Förderschule. Diese Förderschule ist zehn Kilometer vom Wohnhaus entfernt. Da die Mutter des Kindes berufstätig und alleinerziehend ist, besucht es vor Schulbeginn den Hort. Der Hort wiederum befindet sich 700 Meter von seinem Wohnhaus entfernt. Die Förderschule selbst verfügt über keinen Hort. Nach dem Schulgesetz besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung. Da die Mutter das Kind frühmorgens in den Hort bringt, beantragte sie die Schülerbeförderung vom Hort zur Förderschule. Das Schulamt lehnte den Antrag jedoch ab. Begründung: Das Gesetz sieht nur einen Transport vom Wohnhaus zur Förderschule vor. Da das Kind aber aus dem 700 Meter entfernten Frühhort abgeholt werden müsste, wäre es nicht möglich. Auch das Jugendamt lehnte eine Unterstützung über die Eingliederungshilfe ab. Daraufhin wandte sich der Großvater des Kindes an den Petitionsausschuss. Wir führten dann mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und des Schulverwaltungsamtes der Stadt eine Beratung durch. Die Mitglieder des Petitionsausschusses brachten in der Beratung deutlich zum Ausdruck, dass sie eine Lösung für das Kind und seine Mutter erwarten. Daraufhin wurde die Angelegenheit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erneut geprüft und festgelegt, dass das Jugendamt die Beförderung vom Hort zur Schule und von der Schule zum Hort als Gewährung von Eingliederungshilfe übernimmt. Ich denke, meine Damen und Herren, es ist beeindruckend, wie wir hier gemeinsam im Übrigen, da will ich großen Wert drauf legen, auch parteiübergreifend im Petitionsausschuss arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht aufmerksam gelesen und darin weitere Beispiele unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land gefunden. Auch haben Sie die Empfehlungen des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung im Übrigen einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1967 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1967 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : a) Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht MV-Schutzfonds, auf Drucksache 8/1134, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1959, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Sondervermögen MV-Schutzfonds abwickeln, auf Drucksache 8/1936. Zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1985 sowie der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1992 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht MV-Schutzfonds – Drucksache 8/1134 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/1959 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/1985 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1992 – Antrag der Fraktion der FDP Sondervermögen MV-Schutzfonds abwickeln – Drucksache 8/1936 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1936 hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, der etwas beenden soll, das den Landtag und auch ganz Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren begleitet, nämlich den MV-Schutzfonds. Die Errichtung des MV-Schutzfonds in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2020, ja, das hätten auch wir als Fraktion, wären wir seinerzeit im Landtag gewesen, mitgetragen. Meine Damen und Herren, machen wir uns bewusst, es waren absolut ungewisse Zeiten. Niemand wusste, was auf dieses Bundesland zukommt, niemand wusste, was auf Gesamtdeutschland zukommt, niemand wusste, was womöglich auf die ganze Welt zukommt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Die Menschen waren verunsichert, aber die Politik war es auch. Schließlich hatte noch niemand in der politischen Welt der letzten Jahrzehnte mit einer Pandemie in einem solchen Ausmaß zu tun. Und deshalb war es auch richtig, umfangreiche Hilfen zu leisten, sich darauf vorzubereiten, dass es entsprechende Hilfeleistungen geben muss, dass es entsprechende Mehrausgaben geben wird. Unterschiedlichste Hilfen des Bundes und auch des Landes, viele Millionen von Euro wurden eingesetzt und mussten auch eingesetzt werden, um die schlimmsten Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, um wirtschaftliche Folgen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und Arbeitslosigkeit zu verhindern, aber auch unser Gesundheitssystem zu reformieren, robuster aufzustellen und auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr richtig!) So weit, so gut. Meine Damen und Herren, was dann aber hier in Mecklenburg-Vorpommern den Rahmen gesprengt hat, das waren dann die Nachtragshaushalte und die massive Aufstockung des MV-Schutzfonds durch Kreditermächtigungen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt und auch bis heute – und die Frage wurde mehrfach gestellt – kann eigentlich niemand so richtig erklären, warum genau man eine Kreditermächtigung oder Kreditermächtigungen insgesamt in Höhe von 2,85 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Es gab keinerlei Planung, wie viel Geld man wohl für was brauchen wird. Jedenfalls ist mir das auch auf Nachfragen so nie mitgeteilt worden, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) sondern man hat erst mal in großem Umfang Kreditermächtigungen gesichert. Und nicht nur das, man hat eben, wie man der Haushalts- und Vermögensrechnung des Jahres 2021 entnehmen kann, man hat bereits zum Ende des Jahres 2021 alle Kreditermächtigungen genutzt und die vollen 2,85 Milliarden Euro an Kreditmitteln tatsächlich aufgenommen, und all das, ohne eigentlich genau zu wissen, wofür man dieses Geld zumindest in der Phase dann noch braucht oder nutzen will, und erst recht, ohne zu wissen, wie man bei all den politisch gewünschten Ausgaben den Pandemiebezug – und darüber diskutieren wir in fast jeder Finanzausschusssitzung – überhaupt noch herbeireden will. Begründet wird die Aufnahme der vollen 2,85 Milliarden Euro mit Wirtschaftlichkeitsaspekten. Gut, das ist dehnbar. Aber, meine Damen und Herren, erklären Sie bitte mal, was wirtschaftlich daran ist, Hunderte von Millionen Euro Kreditmittel aufzunehmen, die man überhaupt nicht braucht, weil der Bedarf gar nicht nachgewiesen ist, die man vor allem aufgrund der Regelungen zur Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung und auch der Landesverfassung eigentlich nicht in Anspruch nehmen dürfte und für die man dann ja auch noch Zinsen bezahlen muss. Daran ist leider nicht besonders viel wirtschaftlich. Aber warum stellt meine Fraktion den Antrag jetzt? Zum einen, weil wir in dieser Plenarsitzung ebenfalls die Beratung zum Sonderbericht abschließen wollen, und zum anderen, weil wir bei aufmerksamer Betrachtung der Entwicklung des Corona-Geschehens in den letzten Wochen und Monaten erkennen konnten, dass sich die Situation verändert hat. Sie ist eine andere geworden als noch 2020/2021 und in Teilen 2022. Besonders deutlich wird das auch anhand der Situation in den Krankenhäusern. Und renommierte Wissenschaftler – auch diejenigen, die sich in den vergangenen Jahren stets als Verfechter eines sehr strikten Umgangs mit Corona erwiesen haben – reden in der Öffentlichkeit vom Ende der Pandemie. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Betrachtet man noch den Fakt dazu, dass die einzige in Deutschland noch verbliebene Corona-Maßnahme die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ist, dann muss man die Corona-Pandemie als beendet betrachten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und was bedeutet das nun? Konsequenzen für den MV-Schutzfonds, denn das Sondervermögensgesetz MV-Schutzfonds setzt eigentlich ja klare Maßstäbe, wofür diese Notfallkredite überhaupt zu verwenden waren. Und im Paragraf 2 „Zweck des Sondervermögens“ ist formuliert, mit Erlaubnis zitiere ich: „Das Sondervermögen ‚MV-Schutzfonds‘ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.“ Und über diese Folgen müssen wir natürlich reden. Wir haben selbst noch einen Antrag eingereicht, wo es zum Beispiel geht um das Thema „psychische Gesunderhaltung von Studierenden“. Es gibt natürlich Folgewirkungen, die wir noch einpreisen müssen, aber das können wir ja. Also wir können ja sagen, welchen Bedarf sehen wir noch, für welchen Bedarf muss jetzt noch eine Absicherung erfolgen. Aber wir können das nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag jetzt immer so fortsetzen, vor allem, weil wir die Befürchtung haben, dass wir regelmäßig in den Finanzausschusssitzungen überrascht werden, was doch alles Pandemiebezug auf einmal hat. Das sind nämlich Dinge, die schon seit Langem, die schon seit Langem wegen Unterfinanzierung nicht umgesetzt wurden, wo es maximal auf die Beschleunigung ankam und vielleicht auf eine Verteuerung im Rahmen der Pandemieentwicklung, weil auf einmal viel Homeoffice war, viele Geräte gebraucht wurden, Sticks und so weiter. Sie kennen das alles. Das ist ja alles noch plausibel, aber was uns da manchmal vorgelegt wird, ist alles andere als plausibel. Maßnahmen, die uns auf kommende Pandemien vorbereiten, auch das könnte man berücksichtigen, hat aber nicht wirklich Bezug zu dieser Corona-Pandemie. Das muss man abgrenzen, denn es ist sowieso Aufgabe des Landtages, sich für kommende Herausforderungen entsprechend aufzustellen. Und das kann man auch nicht ohne Weiteres alles aus diesem MV-Schutzfonds auf Dauer weiterentwickeln. Bleiben also noch Maßnahmen, welche eben die Folgen darstellen. Ich hatte das schon berichtet. Wir haben einen entsprechenden Antrag, es gibt weitere. Und meine Fraktion hat deswegen jetzt den Antrag so formuliert, wie er Ihnen heute vorliegt, den Schutzfonds endlich abzuwickeln, direkt in die Tilgung zu gehen. Es wurde ja jetzt auch schon angekündigt vom Finanzminister, dass er im Kabinett schon etwas eingebracht hätte. Also ich bin auch gespannt, dass wir da vielleicht dann heute auch mal darüber informiert werden, was da der Gedanke dahinter ist. Dazu hätte man sicherlich auch in der letzten Finanzausschusssitzung etwas sagen können. Aber auch das haben wir dann erst wieder aus der Presse erfahren. (Marc Reinhardt, CDU: War nicht öffentlich.) War nicht öffentlich im Übrigen. So, wir wollen, dass die Landesregierung alle aus ihrer Sicht noch über den MV-Schutzfonds zu finanzierenden Maßnahmen zusammenträgt, so schnell wie möglich, entsprechend den Regelungen im Sondervermögensgesetz M-V – wir brauchen immer wieder eine Grundlage auch für die Rechtfertigung, aus meiner Sicht jedenfalls, dieses Schutzfonds –, und eine Beschlussfassung herbeiführen im Finanzausschuss beziehungsweise im Landtag, damit wir dann ebenfalls zeitnah, und zwar wirklich mit realistisch umsetzbaren Daten arbeiten können und dass wir dann die Abwicklung in die Wege leiten können. Meine Damen und Herren, zum Schluss muss dann noch mal betrachtet werden, ob wir, das Land Mecklenburg-Vorpommern, bei der Tilgung der durch die Kreditaufnahme im Rahmen der Corona-Pandemie entstandenen Schulden einen beschleunigten Tilgungsplan umsetzen und dabei womöglich günstigere Konditionen erreichen können. Auch das gehört zu unserer Verantwortung. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, meine Fraktion hat Ihnen einen sachlich fundierten und auch umsetzbaren Vorschlag unterbreitet, damit Sie endlich den rechtswidrigen Umgang, also diesen dauerhaften Umgang mit einem MV-Schutzfonds beenden können. Und ich darf um Ihre Zustimmung bitten. Dass unsere Vorschläge zumindest teilweise gehört wurden, ich hatte es schon angekündigt, wird der Finanzminister sicherlich ja gleich ausführen. Herr Minister Geue, die FDP-Fraktion jedenfalls freut sich sehr, dass Sie, genau wie wir es im Antrag fordern, auch eine schnellstmögliche Abwicklung des MV-Schutzfonds anstreben. Vielleicht waren Sie inspiriert durch unseren Antrag, vielleicht war das aber auch schon längst vorbereitet und Sie wollten uns überraschen heute, was auch immer. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue) Ich hoffe jedenfalls darauf, dass wir etwas dazu beitragen konnten, dass sich das Verfahren beschleunigt. Und ich freue mich auf die Ausführungen des Finanzministers, wie es denn nun über die Bühne gehen soll. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Finanzminister Dr. Heiko Geue. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der MV-Schutzfonds hat es der Landespolitik in schwierigen Zeiten ermöglicht, entschlossen zu handeln, um Schaden von unserem Land und den Menschen abzuwenden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: So ist es.) Die Pandemie war eine der größten Herausforderungen des Landes überhaupt. Es ging darum, die Gesundheit der Menschen zu schützen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern – Sie alle kennen die Bilder der Triage in Italien –, Konjunktureinbruch und Massenarbeitslosigkeit und Unternehmensinsolvenzen zu verhindern, wo immer es geht, und das Bildungssystem in einem ganz schwierigen Umfeld aufrechtzuerhalten, Schulen, Kitas, Hochschulen, dass der Betrieb weitergehen konnte, und das alles in Zeiten allerhöchster Unsicherheit. Allerhöchster Unsicherheit! Alles war unsicher! Niemand wusste, wie lange wird die Pandemie dauern, niemand wusste, wird es überhaupt einen Impfstoff geben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen wir bis heute nicht. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wenn es einen Impfstoff gibt, wird dieser ausreichen, wenn der Virus sich in seinen Varianten verändert, sind irgendwann die Kinder gefährdet, nachdem ja am Anfang die Alten gefährdet waren. Nichts war klar, alles war unsicher und der Staat musste reagieren. Die Landesregierung, die damalige, hat es gemacht. Sie hat Hilfen für die Wirtschaft, insbesondere den Tourismus – Sie wissen noch, was damals los war –, die Kommunen, Gesundheitswesen, Ehrenamt, Sport, Kultur und vieles andere war dringend notwendig. Das ist gemacht worden mit dem MV-Schutzfonds. Dafür sind im Jahr 2020 2,85 Milliarden Euro aufgenommen worden, der MV-Schutzfonds ist eingerichtet worden und die Corona-Auswirkungen sind erfolgreich abgemildert worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt so nicht. Gucken Sie mal nach Schweden und gucken Sie sich mal die Berichte an! Das ist doch Quatsch!) Der MV-Schutzfonds ist die Finanzgrundlage für die Corona-Politik des Landes und damit wichtige Voraussetzung. (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die gute Arbeit der Landesregierung – ich kann Sie hier noch mal ein bisschen dran erinnern, da gibt es ja so hier im Landtag eine Fraktion, die das alles anders sieht, aber noch mal: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, Wissenschaftler, Herr Geue!) Bundesweit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da gibt es empirische Studien.) bundesweit gab es 203 Tote auf 100.000 Einwohner, in Mecklenburg-Vorpommern 172 Tote auf 100.000 Einwohner und damit deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt, obwohl wir eine der ältesten Bevölkerungen im Vergleich der Bundesländer haben. Das sind immer noch viel zu viele Tote, aber angesichts dieser schwierigen Situation durchaus ein Zeichen erfolgreicher Politik. Aber auch die antizyklische Finanzpolitik dieser Zeit war enorm erfolgreich. Die Erwartungen wurden unter allergrößter Unsicherheit stabilisiert. Und gerade die Fraktionen, denke ich mal, FDP und CDU, die sagen, sie sind immer so nahe an den Unternehmerinnen und Unternehmern dran, werden doch wohl wissen, wie wichtig das ist, gerade unter Unsicherheit, (Marc Reinhardt, CDU: Hat das jemals einer bestritten?) die Erwartungen der Unternehmen im Hinblick auf Investitionen, aber auch Beschäftigung zu stabilisieren, aber natürlich auch den Konsum der breiten Bevölkerung. Dadurch, dass Massenarbeitslosigkeit verhindert werden konnte, hat das erfolgreich funktioniert. Ich habe mir das noch mal angeschaut, mir das noch mal raussuchen lassen. Es wurde damals erwartet durch Corona, dass es Steuerausfälle in 2020 in Größenordnungen von 1 Milliarde geben würde, von 6,8 auf 5,8. Es waren natürlich auch Mehrausgaben notwendig, aber allein schon Minderausgaben von 1 Milliarde, stattdessen durch erfolgreiche antizyklische Finanzpolitik im Jahr 2020 nur 400 Millionen Mindereinnahmen. Das kommt aber nicht einfach von so, sondern weil antizyklisch gearbeitet wurde. In 2021 waren es dann schon nur noch 50 Millionen weniger als erwartet. Das Bruttoinlandsprodukt: Real war geplant, 2020 sollte es, 1,6 Prozent, war gedacht, würde das Wirtschaftswachstum aussehen. Zu Beginn der Pandemie ging man dann von einem Minuswachstum von 6,5 Prozent aus. Stellen Sie sich das vor! Wenn wir nicht Erwartungen stabilisiert hätten, das wäre zur Katastrophe wirtschaftlich in Deutschland gekommen, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern. Am Ende des Jahres waren es – in Anführungsstrichen – „nur“ minus 3,7 Prozent. Aber das ist dieser historische auch Wirtschaftseinbruch, über den wir reden, und wir haben es geschafft mit dem MV-Schutzfonds, das alles abzufedern. In 2021 ist man, hatte man erwartet 1,2 Prozent und es sind dann sogar 2,6 Prozent gewesen. Das hat auch wesentlich in Mecklenburg-Vorpommern mit dem MV-Schutzfonds und der dadurch möglichen antizyklischen Finanzpolitik zu tun. Sie haben jetzt viel Kritik des Landesrechnungshofs aufgeworfen in Ihren Anträgen. Was nicht erläutert wird, sind die Gegeneinwände der Landesregierung. Ich will hier gar nicht im Einzelnen darauf eingehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich will nur noch mal sagen, dass Sie ja selber auch schreiben von dem weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum der Landesregierung, der, glaube ich, ganz wichtig ist in solchen Krisensituationen. Und ich möchte hier wirklich noch mal betonen, das ist ein ganz transparentes Verfahren, das wir hier angewendet haben, von Anfang an. Das hat die alte Landesregierung entschieden. Es gab immer einen monatlichen Monitoringbericht des Finanzministeriums, in dem nachgelesen werden konnte, was alles wie verschoben worden ist. Alle Änderungen des Wirtschaftsplanes waren ursprünglich im Finanzausschuss, inzwischen, wie Sie alle wissen, im Landtag. Und wir werden auch wieder in Kürze Entsprechendes vorlegen. Die Begründungen, die Sie jetzt auch angesprochen haben, dass die nicht ausführlich oder exakt genug gewesen wären – noch mal, die mussten unter absoluter Unsicherheit auch getroffen werden. Das war nicht klar, was wie auf uns zukommen würde. Es war nur wichtig, dass Erwartungen stabilisiert werden. Und da muss ich sagen, wenn Sie jetzt sagen, jedes Jahr soll das vorgelegt werden, aus Ihrer Logik, wenn Sie sagen, na ja, wir vertrauen der Regierung nicht so sehr oder den Mehrheitsfraktionen, kann ich das ja nachvollziehen. Aber gerade unter dem Aspekt „Erwartungen stabilisieren“ wissen Sie genau, das funktioniert nicht, wenn man jedes Jahr sagt, jaja, für zwölf Monate stabilisieren wir mal eure Erwartungen, aber die Pandemie hält sich an so was nicht. Das ist wichtig, auch in solchen Notsituationen, über längere Zeiträume stabil die Erwartungen auch zu unterstützen, damit gerade die Wirtschaft auch damit sich orientieren kann, damit umgehen kann. Wir haben immer noch Auswirkungen der Pandemie – auch wenn die Pandemie an sich vorbei ist, da bin ich ganz bei Ihnen – auf das Land, und deswegen noch mal ein Blick in das Sondervermögensgesetz MV-Schutzfonds. Da steht: Der MV-Schutzfonds „dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen“. Auch da – und ihrer Folgen –, auch da sind wir hier nicht in einem Sonderweg unterwegs in Mecklenburg-Vorpommern, sondern gehen vor wie die Bundesregierung auch und die anderen Landesregierungen. Wir haben weiter absehbare coronabedingte Bedarfe bis Ende 2024. Vereinzelt stehen Mittel bei der Krankenhausfinanzierung und den Universitätsmedizinen auch bis 2025 zur Verfügung. Und ich bin der Meinung, das, was da in der Vergangenheit entschieden worden ist, ganz viel bereits in der letzten Legislaturperiode, das jetzt weiterläuft, ist notwendig. Wir sind Finanzierungshöhen eingegangen, wir sind Finanzierungszeiträume verpflichtend eingegangen. Das kann man jetzt nicht einfach so mit einem Federstrich, weil man sagt, die Pandemie ist vorbei, kassieren. Es wäre auch falsch, und es würde auch nicht dem Gesetzesziel dienen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also Maßnahmen, die mehrjährig auch weiterhin notwendig sind, sind zum Beispiel die Kofinanzierung von GRW-Mitteln, die ja aufgestockt worden sind. 100 Millionen sind dafür vorgesehen. Infrastrukturinvestitionen in die Krankenversorgung sind aufgestockt worden auf 69 Millionen. Die Digitalisierung von digitalen Verfahren in der Verwaltung – wir wissen doch, wie notwendig das ist, gerade unter Pandemieaspekten, dass wir da auch resilienter, also widerstandsfähiger werden –, Digitalisierung 315 Millionen, digitale Schule 57 Millionen, digitale Hochschule 40 Millionen, Schulbauprogramm 100 Millionen, alles Maßnahmen, die dazu dienen sollen, die Folgen der Pandemie weiter zu bewältigen und uns widerstandsfähiger zu machen. Wir wissen nie, ob diese Pandemie wieder zurückkommt oder Varianten davon. Wir müssen resilienter sein angesichts dessen, was wir da auch erlebt haben. Ich bin aber, das hat ja Herr Domke auch schon gesagt, auch hier der Meinung, dass wir jetzt mittlerweile nicht mehr in dieser Pandemie sind. Wir sind im Endemiezustand und wenn sich da jetzt nicht noch mal fundamental etwas ändert, sehe ich auch keine rechtliche Basis mehr dafür, die Mittel, die nicht verplant sind oder die erkennbar nicht abschließen werden, dass wir die einfach für neue Programme nehmen. Da bin ich ganz bei Ihnen, das geht rechtlich nicht, das dürfen wir nicht, und deswegen würde ich das auch als Finanzminister nicht vorschlagen. Wir haben bisher zwei Drittel des Sondervermögens ausgezahlt. Noch sind etwa 963 Millionen Euro im MV-Schutzfonds, davon ungebunden etwa 314 Millionen. Wenn wir alles Geld ausgegeben hätten von den 2,85 Milliarden, dann müssten wir ab 2025 jedes Jahr 142,5 Millionen regulär tilgen. Mein Vorschlag fürs Haushaltskabinett, Herr Domke, ich habe es noch nicht im Kabinett gehabt: Ich werde im Haushaltskabinett, und das wird ja voraussichtlich im Juli sein, vorschlagen eine Sondertilgung im nächsten Jahr von bis zu 500 Millionen Euro. Wenn es glatt 500 sind, müssen wir die nächsten 20 Jahre jedes Jahr 25 Millionen weniger tatsächlich tilgen. Das entlastet den Landeshaushalt, (Beifall Christian Winter, SPD) in dieser Legislaturperiode bisher keine neuen Schulden aufgenommen. 500 Millionen wollen wir tilgen. Das ist solide Finanzpolitik. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Finanzminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Am 16.03. wurde uns der letzte Monitoringbericht zum MV-Schutzfonds zugeschickt. Von den insgesamt veranschlagten circa 3 Milliarden Euro wurden bisher um die 2 Milliarden Euro, also 67,7 Prozent bisher, wenn man es genauer nimmt, ausgezahlt. Wenn man solche Zahlen liest, wird einem immer wieder bewusst, wie wichtig es wäre, wenn man eine vernunftorientierte Regierung hätte, und wie fatal es sein kann, wenn eine Mischung aus emotionalen Sozialisten und raffinierten parteipolitischen Gelegenheitserkennern von der SPD uns regieren. 2 Milliarden Euro Schulden hat man uns und unseren Nachfahren aufgebürdet, von denen ein beträchtlicher Teil illegitim war, ein großer Teil, der nicht zur Bekämpfung der Pandemie diente, Hunderte Millionen Euro Tilgung und steigende Zinsausgaben, die unserer Zukunft ein großes Stück Daseinsvorsorge und Investitionen aus dem Tortendiagramm abschneiden. Und da ist es nur ein Minimum von Anstand, dass Finanzminister Dr. Geue nun verkünden ließ, er wolle vorzeitig eine halbe Milliarde Euro zur Schuldentilgung nutzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Parallel, wir haben es hier eben auch wieder gehört, läuft das immer gleiche Märchen ab, die mythische Erzählung, die großartige Ministerpräsidentin hat uns alle vor Corona gerettet. Ziemlich genau schätzte man von Anfang an, dass man 2,85 Milliarden Euro Kredite braucht, um der Pandemie Herr zu werden. Diese Mittel wurden alle regulär und gesetzestreu antizipiert, da man die Pandemie eindämmen wollte. Durch den geplanten Breitbandausbau, die Sanierung von Schulklos und die Implementierung neuer Software in der Verwaltung wurden zahlreiche Menschenleben gerettet. Herr Geue hat ja eben schon wieder die Totenzahlen hier in Relation gesetzt. Wir jedenfalls haben dieses Märchen nicht geglaubt. Ein großer Teil der Maßnahmen stand in keinem Zusammenhang oder zumindest in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Meine Fraktion hat von Anfang an die Ausweitung des Schutzfonds ab Ende 2020 abgelehnt und Sie wissen auch, am Anfang haben wir für wirklich pandemieeindämmende Maßnahmen 700 Millionen Euro ja aufgenommen. Da haben wir konstruktiv zugestimmt. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes hat eigentlich all das noch mal verdeutlicht, was wir von Anfang an auch mitgeteilt haben. Ich will hier nicht jedes Detail wiedergeben, das können Sie unserer Beschlussempfehlung entnehmen. Wir haben alles getan, um Schaden von unserer Verfassung und unserem Land abzuwenden. Und dafür will ich auch vor allen Dingen noch mal unserem ehemaligen Abgeordneten Dr. Gunter Jess danken, der diesen Verfassungsbruch auch früh genug erkannte und juristische Schritte eingeleitet hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klage war erfolgreich, auch wenn die Regierung das immer wieder abstreitet. Im Urteil sind nämlich zwei Feststellungen getroffen worden: Erstens. Die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan des Schutzfonds hätten von Anfang an im Plenum und nicht nur im Finanzausschuss getroffen werden müssen. Diese gerichtliche Entscheidung wiederum hatte die Landesregierung antizipiert und bereits vor Urteilsverkündung gehandelt. Zweitens. Die Ausnahmekreditermächtigung durfte nicht über das Haushaltsjahr 2021 hinausgehen, was laut damaligen Haushaltsgesetz aber möglich war. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zu den Konsequenzen des Urteils wird auf die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 verwiesen, aus der die vollständige kassenmäßige Kreditaufnahme für den MV-Schutzfonds hervorgeht. Die Landesregierung hat vielleicht formal recht, wenn sie jetzt sagt, dass aufgrund des Urteils kein Handlungserfordernis mehr besteht. Aber wir alle kennen hier doch auch die Wahrheit im Saal. Nur die Tatsache, dass wir kein Normenkontrollverfahren durchziehen können, schützt doch die Landesregierung vor der inhaltlichen Abstrafung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Alleine die AfD hat gegen die Rechtsverletzung immerhin mit schwächeren Mitteln geklagt, im Gegensatz zu einer schizophrenen CDU, die in der Regierung alles mitgemacht hat, aber nun alles als Teufelswerk ansieht, (Marc Reinhardt, CDU: So stimmt es nicht.) ebenso auch natürlich die LINKEN. Einzig und alleine die parteipolitische Doktrin der anderen Oppositionsfraktionen, auf unsere AfD-Stimmen zu verzichten, legitimiert den Verfassungsbruch weiter. Das wissen Sie. Darüber sollten Sie nachdenken! Ändern Sie Ihre Einstellung und nehmen Sie sich zum Beispiel auch mal seitens der FDP ein Beispiel am ehemaligen Ministerpräsidenten von Thüringen, Herrn Thomas Kemmerich. Dieser sagte jüngst, es sei wichtig, dass es gute politische Ideen aus der politischen Mitte gebe, und wenn die dann eine Mehrheit fänden, trotz oder mit der AfD, dann ist die Mehrheit halt da. Das ist ein guter Ansatz. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Klagen Sie mit uns! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Quorum ist gegenwärtig so hoch, dass es der Opposition kaum möglich ist, Gesetzesbeschlüsse der Landesregierung je verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Defizit, das kündige ich jetzt schon mal für meine Fraktion an, wollen wir lösen. Wir werden einen Gesetzentwurf einbringen in diesem Jahr, Normenkontrollklagen für die Opposition einfacher zu gestalten. Die Abwicklung des MV-Schutzfonds ist nötig und angezeigt. Das ist nicht mehr streitig. Sämtliche Fraktionen forderten dies bei der Entwicklung der Beschlussempfehlung mit eigenem Antrag. Grund dafür ist einerseits das Ende der Pandemie, das haben wir hier schon gehört. Für uns stellen sich aber auch folgende Punkte klar in den Vordergrund: der mangelnde Verursachungszusammenhang, die Tatsache, dass der Schutzfonds einen Parallelhaushalt darstellt, und der Entzug der Entscheidungsmöglichkeiten der Abgeordneten über den Haushalt. Dies sind auch Punkte des Landesrechnungshofs, dem wir in allen Punkten zustimmen, die ja auch von unserer Fraktion, wie gesagt, von Anfang an kritisiert wurden. Und auch der Antrag der FDP ist insofern unterstützenswert, auch wenn er im Detail ein paar Fehler enthält, weil er im Wesentlichen enthält, dass eben der Schutzfonds abgewickelt werden soll. Anscheinend ist der Druck vor dem Plenum groß. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofs lässt wirklich wenig gutes Haar am Schuldenfiasko der Landesregierung übrig. Hohe Beträge der Kreditaufnahme waren unbegründet und die Schuldenbremse hätte nicht umgangen werden dürfen. Selbst SPD und LINKE forderten daher im Finanzausschuss die Abwicklung zum Herbst hin. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen natürlich zu. Wir denken aber noch weiter. Aus unserer Sicht muss die Landesregierung uns nun konkret darlegen, warum manche Vorhaben trotz Pandemieende nicht abgewickelt und in den normalen Haushalt übernommen werden können. Dem Landtag sollten verschiedene Optionen dargelegt werden, unter welchen Umständen wie viel Mittel noch in den regulären Haushalt oder zur Schuldentilgung hin überführt werden können. Weiterhin beanstandete der Hof im Sonderbericht, dass der Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung zu gering ist. Dazu lag Ihnen heute Morgen ja ein eigener Gesetzentwurf unserer Fraktion vor, der den Wert prozentual auf ein Prozent legen wollte. Das haben Sie leider abgelehnt. Vielleicht ändert sich ja Ihre Meinung noch zur Zweiten Lesung hin. (Beifall Petra Federau, AfD) Letztlich können wir der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses aber nicht in seiner Gänze zustimmen. Sie konterkariert eigentlich genau den Punkt der Kenntnisnahme des Berichts des Landesrechnungshofes. Kein Wort der Kritik an der Landesregierung! Immerhin wird klar, dass schnellstmöglich der MV-Schutzfonds abgewickelt gehört. Wir beantragen – das kündige ich jetzt schon mal an – für die Abstimmung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses deshalb Einzelabstimmung der Ziffern, hoffen aber natürlich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Um es gleich vorwegzunehmen: Es ging uns hier oder es ging uns eigentlich auch nie um das Ob des Corona-Schutzfonds, sondern es geht uns um das Wie. Ich glaube, das ist auch bei allen Ausführungen, auch bei unseren, ich sage mal, wöchentlichen Diskussionen im Finanzausschuss zu den Vorlagen des Schutzfonds ist das immer deutlich geworden. Und Sie haben es gesagt, dass das Land durch die Corona-Krise ja von 2020 bis 2024 eine Prognose hatte, dass die Steuereinnahmen um fast, mal waren es 2,6 Milliarden, es gab auch einmal eine Prognose mit über 3 Milliarden, dass die Steuereinnahmen zurückgehen und dass man da handeln musste und dass da so ein Sondervermögen auch ein richtiger Weg sein kann. Das hat nicht mal der Landesrechnungshof, das haben auch die Experten in der Anhörung und das haben auch wir von der Opposition – oder damals ja auch in der Regierung – nicht bestritten. Aber es geht auch hier heute – Herr Domke hat es auch schon angesprochen – um die Ausprägung, die das Ganze dann im Laufe der Zeit angenommen hat mit diesem Corona-Schutzfonds. Und hier hat der Landesrechnungshof und hier haben das auch die Experten und hier haben auch wir dann erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel zum Schluss gehabt. Und klar, das haben Sie gesagt, es stimmt, die Landesregierung hatte da immer eine andere Auffassung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das kann man so machen, aber die Ausprägung, will ich auch gerade sagen, des Corona-Sondervermögens entspricht aus einer ganzen Reihe von Gründen aus unserer Sicht heute nicht mehr dem, was mit der Schuldenbremse und auch mit der Landesverfassung in Einklang zu bringen ist. Wir sehen das in der Literatur, es gibt mehrere höchstrichterliche Urteile. Ich weiß, sie sind auf Mecklenburg-Vorpommern nicht eins zu eins übertragbar und schon gar nicht wirksam. Aber ich will das hier wenigstens noch mal sagen, danach ist eine Schuldenfinanzierung nur möglich, wenn sie direkt zur Beseitigung der Naturkatastrophe beziehungsweise zur Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation und ihrer Folgen beiträgt. Es ist also zwingend ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang herzustellen und es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln und nicht um Maßnahmen, die wir sowieso aus dem Haushalt zu finanzieren hätten. Das kommt sowohl aus den Gerichtsurteilen, das war auch aus der Anhörung, die wir ja im Finanzausschuss abgehalten haben. Und da kann man natürlich erhebliche Bedenken haben, sind 350 Millionen für den Bau an der Universitätsmedizin, da hätten wir vieles von sowieso machen müssen, weil ob mit oder ohne Corona hätte es an den Universitätsmedizinen weitergehen müssen, das Gleiche beim Schulbauprogramm. Oder wo wir ja eigentlich immer am meisten diskutiert haben, sind die Digitalisierungsprogramme. Ich will da nur erinnern, ein Konferenzsystem in der Staatskanzlei, was das jetzt genau mit Corona zu tun hatte, wissen wir nicht. Wir haben da oft drüber diskutiert und wir sind ja so gar immer so weit entgegengekommen, ja, es kann Bestandteile sogar bei der Unimedizin geben, wo wir sagen, es muss schleuniger, es muss schneller gebaut werden. Ja, wegen mir, hier sind, 20 Prozent können wir, Corona können wir erkennen, aber auf keinen Fall eine 100-Prozent-Finanzierung. (Beifall René Domke, FDP) Ich will nicht, ich könnte ganz viele Vorlagen zitieren, was ich ja nicht darf, wie ich ja weiß, also auf keinen Fall zitiere ich aus einem Protokoll. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber aus der Erinnerung könnte ich natürlich zitieren, wo wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass diese Voraussetzungen, die die Verfassung, die auch die Schuldenbremse gibt, hier nicht gelten und dass man das nicht zu 100 Prozent oder auch gar nicht aus dem Corona-Schutzfonds finanzieren kann. Ich will noch eins sagen: Das OZG, das Onlinezugangsgesetz, ist auch so ein wunderschönes Beispiel. Das sollte ja schon eigentlich längst umgesetzt sein und hat seine Ursprünge irgendwo Ende der 2000er-Jahre. Das hat wirklich gar nichts mit Corona zu tun, das müssen wir so oder so umsetzen. Auch da haben wir gesagt, klar, vielleicht ist es sinnvoll, es schneller umzusetzen. Das rechtfertigt aber keine 100-Prozent-Finanzierung aus dem Corona-Schutzfonds und deshalb haben wir uns da auch immer gegen gesträubt. Ich will am Ende sagen, natürlich sind das alles Investitionen, die wir nicht ablehnen, das will ich ganz deutlich sagen. Aber sie müssen dann natürlich über den regulären Haushalt und nicht über Schulden finanziert werden, aus einem Corona-Schutzfonds unter Umgehung der Schuldenbremse. Ich weiß, das ist mitunter schwer, aber so ist es ein Verschiebebahnhof zulasten nächster Generationen. Deshalb haben wir Ihnen als Fraktion der GRÜNEN, der FDP und der CDU auch ein umfangreiches Papier vorgelegt. Wir nehmen die Kritik des Landesrechnungshofs und auch der Experten in großen Teilen auf. Und es war ja dann am Ende so, statt der 3 Milliarden prognostizierter Mindereinnahmen sind wir nachher bei 270 Millionen gelandet. Das sind also zehn Prozent. Und wenn das zu Anfang richtig war, was ich gesagt habe, klar, wenn man 3 Milliarden Defizit erwartet oder Mindereinnahmen erwartet, dann muss man da mit einem ganz anderen Maßnahmenpaket rangehen. Wenn sich dann aber zum Schluss, und Sie haben es ja selber gesagt, dass es zum Glück nicht so gekommen ist, wie wir es oft prognostiziert haben, dann muss man zum Schluss aber auch dazu übergehen und sagen, es ist jetzt nicht so schlimm geworden, wir nehmen das jetzt nicht komplett in Anspruch. Und da will ich auch gleich an dieser Stelle sagen, da finde ich es jetzt einen richtigen Weg. Da haben Sie ja – ich weiß nicht, ob das auch dank unserer vielen Diskussionen im Finanzausschuss und hier im Plenum ist, dass Sie sich jetzt ein Herz gefasst haben –, Sie haben jetzt gesagt, bis zu 500 Millionen werden wir tilgen. Na, „bis zu“ ist so eine vage Formulierung, es können ja auch nur 50 sein. Insofern werden wir Sie da genau begleiten und auch überprüfen, ob das so eintritt. Es ist ja am Ende keine wirkliche Tilgung. Klar, wir haben die 2,8 Milliarden komplett aufgenommen, in einen anderen Topf gelegt und jetzt nehmen wir da 500 Millionen raus und geben sie wieder zurück. Also eine richtige Tilgung ist es am Ende auch nicht. Aber es stimmt, wir müssen dann 27 Millionen weniger im Jahr bezahlen, was eine gute und richtige Maßnahme ist. Das unterstützen wir auch, aber wir werden Sie da auch nicht aus der Verantwortung lassen und gucken, dass man das höchstmöglich ausschöpft. Und wir werden auch immer wieder darüber diskutieren, wenn Sie Maßnahmen vorlegen, die nichts mit Corona zu tun hatten. Am Ende, und das sieht man heute auch an der Beschlussfassung, hat Rot-Rot den Bericht des Landesrechnungshofes und auch die Anhörung der Experten weitestgehend oder komplett ignoriert. Wir fordern mit unserem Änderungsantrag, so wie auch der Antrag der FDP, die Abwicklung des MV-Schutzfonds und auch die Integration in den normalen Haushalt sowie den Verzicht auf die bisher ausgegebenen Kredite. Das haben wir ja eben schon gehört. Das ist ja zum Teil passiert. Und ich glaube, das ist auch für dieses Parlament wichtig. Wir haben hier – der Landesrechnungshof wird ja hoffentlich von niemandem als Experte bezweifelt –, die haben einen Bericht vorgelegt, wo sehr, sehr viele Einschätzungen drinstehen, die uns nicht gerade zum Ruhme gereichen. Und deshalb fordere ich auch von dieser Stelle die rot-rote Koalition noch mal auf, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren, den Corona-Schutzfonds aufzulösen und in den normalen Haushalt zu integrieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Reinhardt! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns in verbundener Aussprache zum einen mit der Unterrichtung, also dem Sonderbericht des Landesrechnungshofs, und zum anderen mit der Initiative der FDP zu diesem Thema. Und ich möchte es nicht versäumen – weil immer so getan wird, als würden wir das nicht wertschätzen, was der Landesrechnungshof uns vorgelegt hat –, herzlichen Dank an den Landesrechnungshof und die Präsidentin und all diejenigen, die damit befasst waren, dass wir diesen Sonderbericht bekommen haben, für die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema. Der Sonderbericht ist uns willkommen und er ist ein sehr bedeutsames finanzpolitisches Arbeitsdokument. Und auch, wenn wir viele Einschätzungen nicht teilen, ist es wichtig, das Papier zu haben für die weitere politische Arbeit, aber auch für die Rückschau, denn gerade aus Krisen gilt es zu lernen. Ich bin Herrn Domke dankbar, dass Sie in Ihrer Einbringungsrede vor allen Dingen auf die Zeit der hochgradigen Unsicherheit des Beginns dieser Corona-Krise hingewiesen haben, denn wenn wir nicht Revue passieren lassen, was damals geschehen ist und in welcher Situation wir uns befanden, kann man, glaube ich, nicht seriös beurteilen, was geschehen ist. Dass wir am Ende immer noch zu unvereinbaren Gegensätzen kommen, was Schlussfolgerung, Bewertung betrifft, das sei mal dahingestellt. Aber ich möchte ganz gern wirklich auch noch mal da ansetzen gedanklich, wo Sie gestartet sind, Herr Domke, nämlich, in welcher Situation wir uns damals befunden haben. Ende 2019 die ersten Meldungen, dass in China ein Geschehen von bedrohlichem Ausmaß zu verzeichnen wäre, und Anfang Januar, kurz nach dem Jahreswechsel, dann der erste Fall bei München. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und dann baute sich das in einer extremen Dynamik auf, sodass es dann am 16. März zu diesem Lockdown kam. In der Zeit wussten wir nicht, was passiert auf dieser Welt, wo das hinführen wird, mit welchen Auswirkungen das verbunden ist für die individuelle Gesundheit, für die Volkswirtschaft, für die finanzielle Situation und für die Robustheit eines Gesundheitswesens. Und also mir schwebt immer – ich weiß nicht, wie es Ihnen geht –, mir schweben immer noch vor Augen, und das werde ich nicht los, diese Bilder aus Norditalien. Einerseits ist ja hier auch schon reflektiert worden diese verzweifelt rennenden Krankenschwestern und Ärzte, die da rangen um das Leben ihrer Patientinnen und Patienten. Mir aber sind vor allen Dingen präsent diese Lkw-Schlangen mit Armeefahrzeugen, die Särge abtransportierten und denen es unmöglich war, die Verstorbenen zu bestatten und das alles überhaupt auf die Reihe zu kriegen, weil es so viele waren. Und das hat also schon, sitzt so tief drin, auch damals, da kann ich mich noch so authentisch daran erinnern, dass sie gesagt haben, was geht da los, in welcher Situation befinden wir uns, was kann man da machen. Und das sage ich alles und versuche das in Erinnerung zu rufen, weil Sie sagten, also da liegen ja gar keine Berechnungen vor und in welcher Dimension war das angemessen. Ich fand und finde es auch immer noch gerechtfertigt. Auch wir waren damals nicht in der Regierung. Wir haben das aber immer mitgetragen, dass wir gesagt haben, wir müssen in einem erheblichen Umfang Vorsorge treffen und Ressourcen an der Hand haben, um politisch handeln zu können. Und da gab es also auch bei uns zu verzeichnen, dass wir zu wenig Beatmungsintensivbetten hatten, dass die Fachkräfte nicht da waren, dass es an technischen Geräten mangelte, um in Zeiten des Lockdowns und der Isolation Kommunikation aufrechtzuerhalten. Und sogar das Beispiel, das hier gebracht wurde und das sehr verrissen wurde, diese technische Anlage in der Staatskanzlei – ehrlich gesagt war ich auch ein bisschen irritiert und dachte soundso –, (Marc Reinhardt, CDU: Ich erinnere mich.) diese Anlage hat genauso wie die Tablets, genauso wie viele andere technische Anlagen damit zu tun, dass eine Gesellschaft handlungsfähig ist, dass Behörden handlungsfähig sind, dass die Kommunikation funktioniert, um eine Krise zu beherrschen und eine Gesellschaft nicht implodieren zu lassen. Und in all diesen Aspekten hat sich dieser Schutzfonds bewährt. Und er hat dazu geführt, dass wir über die gesamte Zeit handlungsfähig waren und es auch noch sind. Das hessische Gerichtsurteil, das im Finanzausschuss und auch hier immer wieder eine Rolle gespielt hat, hat vermerkt – ich muss noch mal ganz kurz gucken, weil es da auf die genaue Formulierung ankommt –, die finanziellen Mittel „müssen auf die Beseitigung der Naturkatastrophe bzw. auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation bezogen sein“. „Überwindung einer Notsituation“ meint auch die Beseitigung der Folgen. Auch wenn die Pandemie für beendet erklärt ist, sind die Folgen damit noch nicht beendet und sind auch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, nicht obsolet. Und selbstverständlich stellen sich viele die Fragen: 360 Millionen Euro für die Universitätskliniken, ist das gerechtfertigt? Ich sage, ja, weil uns auf keinen Fall in einer … (Marc Reinhardt, CDU: Ja, aber nicht aus dem Schutzfonds. So ist es berechtigt.) Aus dem Schutzfonds, (Marc Reinhardt, CDU: Oder hätten wir ihn sonst nie gebraucht.) weil es den Sachzusammenhang gibt. Das … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also da kommen wir wahrscheinlich, da kommen wir sicherlich nicht zusammen. Aber der Sachzusammenhang ist gegeben und der Anlass ist unmittelbar. Aufgaben gibt es viele. Fachkräfte, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Fachkräfte, das wissen wir seit einer Enquete-Kommission Ende der 90er-Jahre, dass wir Fachkräfte brauchen. Und wir haben aus dem Schutzfonds jetzt die Einrichtung eines weiteren Studiengangs für Intensivmedizin eingeführt. Also könnte man ja sagen, das hätte man alles aus dem Haushalt und hätte alles schon da sein müssen. (Marc Reinhardt, CDU: Teilweise ja.) Es kommt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) es kommt in einer solchen Situation nicht darauf an, worin der Fehler bestand, der zu dem Defizit geführt hat – eine Vernachlässigung, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) andere Prioritäten gesetzt, Problemen nicht genug Vorsorge geleistet zu haben. Das kann man alles als Gründe heranführen und Kritik daran üben. (Marc Reinhardt, CDU: Das machen wir.) Das ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist, dass man eine Notsituation beherrscht. (Marc Reinhardt, CDU: Aber sie nicht ausnutzt.) Und, und unsere Sichtweise darauf ist, dass es deswegen völlig gerechtfertigt ist zu sagen, dieses Geld nehmen wir genau dafür, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) für die Einrichtung eines solchen Studiengangs, nehmen wir dafür, um die Flaggschiffe unserer stationären Medizin so robust zu gestalten, dass uns auch auf lange Sicht nichts mehr passieren kann. Ich bin am Ende. Der letzte Satz, wenn der gestattet ist: Dem FDP-Vorschlag werden wir nicht zustimmen, (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Meinem Kollegen Renz war er, glaube ich, nicht gestattet.) wie auch den anderen Änderungsanträgen nicht, weil wir einen eigenen haben, der ist in der Beschlussempfehlung drin. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bedanke mich beim Rechnungshof für diesen detaillierten Sonderbericht zum Schutzfonds. Dieser Bericht ist gerade wegen seines Umfangs und der fachlichen Tiefe eine Lektüre wert und bietet nicht nur der Opposition, glaube ich, Erkenntnisgewinn, den man dann aber auch einarbeiten muss. Also nochmals vielen Dank für diese Arbeit! Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, aus dem Bericht die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ich glaube, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, durch die Regierungsfraktionen getragen, dieser Aufgabe jedenfalls nicht im vollen Umfang gerecht wird. Ich denke, dass man dort doch intensiver sich hätte mit dem Bericht des Landesrechnungshofs auseinandersetzen können und auch müssen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und wir haben diesen Weg gewählt und zusammen mit der CDU und FDP einen Antrag entwickelt, der Ihnen ja auch bekannt ist. Ich will jetzt nicht auf diesen Antrag eingehen, da würde die Zeit auch nicht reichen. Es steht ja auch drin und da kann man sich ja nachher dazu verhalten in der Abstimmung, wir teilen die Kritik des Landesrechnungshofes in vielen Punkten. Ich möchte aber eigentlich etwas Grundsätzliches noch mal sagen, und zwar, dass es ja darum ging, dass der Rechnungshof auch festgestellt hat, dass in vielen Punkten es eine mangelhafte Begründung über den zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zu den geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen der Corona-Pandemie gegeben hat. Keine Frage, ein Teil der Maßnahmen weist natürlich Bezug zum Schutzfonds oder zu der Corona-Pandemie auf. Aber ich würde dem Kollegen Koplin jetzt auch noch mal sagen, dass mit der Ausführung zum Beispiel des Studiengangs für Intensivmedizin, wenn man eine Lücke vorher gelassen hat an der Stelle, wird man bei der doch beschränkten, bei dem beschränkten Verlauf der Corona-Pandemie mit dieser Ausbildung keinen einzigen, keine einzige Fachkraft kriegen, die tatsächlich in der Corona-Pandemie schon zum Arbeiten kommt. Also insofern ist das immer, da kann man wirklich unterschiedlicher Meinung sein. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Es entsteht ja der Verdacht, dass der Schutzfonds genutzt wird, um Maßnahmen zu finanzieren, die zwar unzweifelhaft notwendig, angesichts der aktuellen Regelungen zur Schuldenbremse jedoch nicht so einfach kreditfinanziert umzusetzen sind. Unser gemeinsamer Antrag benennt dieses Problem deutlich und kritisiert, dass es mithilfe des Schutzfonds partiell zu einer Umgehung der Schuldenbremse gekommen ist. Nicht, dass Sie mich falsch oder uns falsch verstehen als Grüne: Anders als FDP und CDU setzen wir Bündnisgrüne uns auf Bundesebene ganz klar für eine Anpassung der Regelungen zur Schuldenbremse ein, die nachhaltige Zukunftsinvestitionen wieder kreditfinanziert ermöglichen soll. Auch die Landesregierung sollte unmissverständlich gegenüber der Bundesebene klarmachen, dass ein starres Festhalten an der Schuldenbremse es unmöglich macht, generationengerechte Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Dieses Bekenntnis würden wir uns wünschen, damit wir dann gemeinsam über Alternativen nachdenken können. Ein reines Pro-forma-Einhalten der Schuldenbremse durch Verschieben der Kreditaufnahme in Sonderfonds ist dafür aber kontraproduktiv, weil es die wahre Situation des Landes verschleiert. Was wir als Bündnisgrüne uns vorstellen, ist eine Abwicklung des Sonderfonds, so, wie es ja auch die FDP fordert, zum Ende des Haushaltsjahres. Und der Minister hat ja schon ausgeführt und angekündigt, das, was er über diese 500 Millionen gesagt hat, das wäre so ein Schritt, der natürlich auch Teil der Abwicklung sein würde und der durchaus zu begrüßen ist. Vielleicht haben ja von der Opposition im Finanzausschuss diesbezüglich vorgetragene Vorschläge zu diesem Vorgehen ermuntert, zumindest einer, deswegen werden wir diesen Punkt auch unterstützen. Gleichzeitig bleibt es aber notwendig, die nach Schutzfondsmaßstäben regelwidrigen Maßnahmen, deren Finanzierung noch für das Jahr 2024 aus dem MV-Schutzfonds erfolgen soll, in den regulären Haushaltsentwurf zu übernehmen, denn dass die angeführten Maßnahmen wichtig sind, daran besteht aus unserer Sicht kein Zweifel. Insbesondere die Investitionen in die Infrastruktur der Krankenhäuser und Gesundheitszentren, aber auch die offenen Digitalisierungsprojekte und das Schulbauprogramm müssen weiter umgesetzt werden. Aber sie gehören für uns zu den Kernaufgaben des Landes und sollten deswegen auch im Kernhaushalt abgebildet werden. Die Rückzahlung der Kredite sollte dabei aber, anders als von der Landesregierung geplant, in erster Linie – und darüber soll ja auch noch diskutiert werden – die Laufzeit der Kredite verkürzen. Ziel muss es sein, den nachfolgenden Generationen möglichst viel Gestaltungsspielraum zu erhalten, in finanzieller Hinsicht auf jeden Fall, aber auch in anderer Hinsicht. Als Fazit bleibt, wir werden die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ablehnen, unserem gemeinsamen Antrag zustimmen, dem FDP-Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, so wie schon vorhin der Kollege Würdisch darf auch ich hier heute unseren finanzpolitischen Sprecher Tilo Gundlack vertreten, der gerade für uns alle in europäischer Mission – diesmal allerdings in Straßburg – unterwegs ist. Hinterher ist man immer schlauer. Wie der dänische Philosoph Søren Kierkegaard feststellte, kann man das Leben nur rückwärts verstehen, aber leben müssen wir es vorwärts. Schade, nicht wahr? Ja, sehr schade, aber so ist das Leben. Und die Betrachtung von Maßnahmen oder Entscheidungen im Nachgang ist immer einfacher zu sehen. Und die ganz Schlauen unter uns wissen sowieso alles besser. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, wir schließen uns auch dem Dank an, der hier eben schon mehrfach vorgetragen wurde, dem Dank an den Landesrechnungshof für den Sonderbericht zum MV-Schutzfonds. Diesen Dank muss ich allerdings im Auftrag des Kollegen Gundlack mit einer kritischen Äußerung verbinden, denn einige Feststellungen gehen wirklich am Ziel vorbei und stimmen einen nachdenklich. Man darf nicht verkennen, es ist die Sicht des Landesrechnungshofes, nicht mehr und nicht weniger. Der Sonderbericht beinhaltet sehr viele richtige Anmerkungen und Einschätzungen, allerdings geht er auch in den Bereich, teilweise in den Bereich politischer Anmerkungen. Dies sollte nicht vorkommen, denn politische Bewertungen stehen dem Landesrechnungshof nicht zu. Das kommt vor, manchmal mehr als gewünscht. (Sebastian Ehlers, CDU: Das entscheidet die SPD hier.) Dies führte und führt zu teils heftigen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen, insbesondere im Finanzausschuss, aber auch hier im Plenum. (Marc Reinhardt, CDU: Am besten, wir sagen gar nichts mehr.) Meine Damen und Herren, (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht beim Regieren stören, ne?!) die Corona-Pandemie stellte gerade (Marc Reinhardt, CDU: Also wird die Auffassung des Landesrechnungshofes infrage gestellt.) in den Jahren 2020 bis 2022 eine weltweit historische Herausforderung dar. Das haben ja auch schon viele Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich gewürdigt. Das möchte ich auch noch mal in dieser Debatte hervorheben, weil das ist ganz wichtig. Wir waren alle dabei, einige im Parlament, viele haben es aber auch außerhalb durchaus aufmerksam beobachtet. Mit der Errichtung des Sondervermögens im Jahr 2020 konnte das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die wirtschaftlichen Härten infolge der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen abfedern, sondern auch das Gesundheitssystem, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Der MV-Schutzfonds war und ist richtig gewesen. Er hat schnelle Hilfen gegeben, wird die Nachwirkungen bekämpfen und helfen, eine bessere Struktur aufzubauen, um vor weiteren pandemiebedingten Situationen zu schützen, denn Corona ist nicht verschwunden, nicht einfach so verschwunden. Und ich erinnere nur, das wurde ja immer wieder hier auch in verschiedenen Debatten betont, ich erinnere nur an Long-Covid- und Post-Covid-Patientinnen und -Patienten. Und richtig ist auch, zu überlegen, ob all die finanziellen Mittel weiterhin benötigt werden. Dies, meine Damen und Herren, ist aber keine neue Überlegung. Diese Überlegung gab es von Beginn an. Und sich jetzt hinzustellen und einfach so zu tun, als wenn die komplett neu wäre, als wenn sie sogar aus der Opposition kommt, das ist falsch. Zudem haben wir eben auch den Äußerungen des Finanzministers entnommen, dass rund eine halbe Milliarde Euro für die Schuldentilgung einzusetzen sein wird. Meine Damen und Herren, mit Vorlage der einzelnen Nachtragshaushalte war den finanzpolitischen Sprechern der damaligen SPD-CDU-Koalition klar, dass es schnelle Hilfe geben muss, dass die konkrete Hilfe insgesamt nicht bis auf den letzten Cent genau beziffert werden kann (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und dass es gegebenenfalls auch zu Rückführungen der Mittel kommen wird, wenn die Pandemie zurückgeht und wenn die Mittelbewirtschaftung es zulässt. Beide finanzpolitischen Sprecher hatten weder die Glaskugel noch den Stein der Weisen zur Hand. Sie wussten aber, es bedarf einer schnellen und einer effektiven Hilfe und dass es auch zu Rückzahlungen … Ach so, dass es diese schnell und effektive Hilfe braucht, um die Bedrohung abzuwenden. Nunmehr sind wir an einem Punkt, wo man möglicherweise Beträge beziffern kann, schon genauer beziffern kann auf jeden Fall, und es zu Rückzahlungen kommt. Hierzu kommt der Finanzausschuss in der vorliegenden Beschlussempfehlung der Landesregierung, dass sie der Landesregierung einen Auftrag erteilt, dem auch das Plenum folgen sollte, und damit wäre eine sachgerechte und geordnete Abwicklung des Sondervermögens gewährleistet. Gleichzeitig wäre allerdings auch sichergestellt – und das möchte ich noch mal besonders hervorheben –, dass viele pandemiebedingte Ausgaben, die erst noch anfallen, die geplant sind, dass diese auch getätigt werden können, zum Beispiel Investitionen in der Krankenversorgung, Gesundheitszentren, Lohnfortzahlung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und auch Beschleunigung der Digitalisierung. Der Finanzminister ist in seiner Rede ja bereits darauf eingegangen und hat den Weg skizziert. Dies findet die Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion, und insoweit ist auch der Antrag der FDP hier auf der Drucksache 8/1936 überflüssig. Nun bin ich am Ende der mir hier vorgelegten Rede. Ich mag aber natürlich trotzdem – ich bin selbst nun auch Obmann im Finanzausschuss und mit den Diskussionen, zumindest in dieser Legislatur, betraut –, mag ich gerne auch noch darauf reagieren, was jetzt hier passiert ist in der durchaus sachlichen Debatte. Das möchte ich würdigen und ich möchte auch reagieren. Herr Domke, Sie haben in Ihrer Einbringung – sicherlich durchaus auch zu Recht – gefragt, warum die Kreditermächtigungen denn vollständig gezogen wurden. Ich kann hier natürlich sozusagen politisch, aber durchaus auch, denke ich, aus wissenschaftlicher Sicht – ich habe mich ja im Studium auch viele Jahre mit Finanzwissenschaft und öffentlichen Finanzen beschäftigt – auf jeden Fall ausführen, dass es vielleicht rechtlich sogar geboten war, aber, ich denke, in jedem Fall kreditpolitisch sinnvoll, diese Ermächtigungen zu ziehen, dieses Geld auch zu den im damaligen Zinsumfeld günstigen Konditionen vorzuhalten, weil in der Situation, in der wir jetzt sind, in der wir ins letzte Jahr gekommen sind, dass die Inflation anzieht, das war ja nach der Corona-Pandemie mit den ersten Nachholeffekten durchaus absehbar. Und wie gesagt, daher möchte ich noch mal betonen, dass das kreditpolitisch sinnvoll ist, sinnvoll ist auch im Sinne eines handlungsfähigen Staates, der vorsorgen sollte, anstatt das Nachsehen zu haben. Und in diesem Sinne möchte ich auch noch mal ganz hart widersprechen, was die AfD hier angeführt hat: Es wurde Geld in die Hand genommen für notwendig gewordene Investitionen, für Kriseneindämmung, und das hat ganz klar auch die Zukunftschancen der Leute gesichert. Dass hier einfach etwas auf dem Rücken der Zukunft getan wurde, das, finde ich, ist ein völlig schräges Verständnis von Finanzpolitik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und es offenbart noch etwas anderes, liebe AfD-Fraktion, es zeigt, dass Sie schlicht und ergreifend kein Interesse an einem umfassend handlungsfähigen Staat haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Stattdessen kokettieren Sie hier mit libertären Ideen. Das kennen wir von Ihnen und das bringen Sie hier auch in dieser Debatte zum Ausdruck und grenzen sich hier gegenüber der Sachlichkeit ansonsten ab. Ansonsten werbe ich für die Zustimmung hier zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention von Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt!

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Martin Schmidt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Winter, also Sie attestieren mir hier ein schräges Verständnis von finanzpolitischem Horizont. Also Ihnen ist doch wohl hoffentlich klar – und Sie betonen das ja immer wieder, dass Sie irgendwie Ökonomie studiert haben –, dass, wenn man Schulden aufnimmt, man natürlich in der Zukunft weniger zur Verfügung hat. Und das ist doch völlig klar, darüber haben doch hier alle geredet. Und Ihre eigene Fraktion, Sie selbst bringen ja diesen Antrag ein, dass vorzeitig getilgt wird. Ja, warum macht man das denn? Um eben in der Zukunft dann mehr Spielraum zu haben und nicht in so ein enges Korsett geschnürt zu werden. Das muss Ihnen doch hoffentlich klar sein. Und wenn Sie uns hier ferner auch attestieren, dass wir irgendwie den Staat schwächen wollen, nichts ist falscher. Wir wollen ja eben die Handlungsfähigkeit in der Mittelfristigen Finanzplanung wiederhergestellt wissen. Es ist ja nicht, es sind ja Ihre Grafiken, die Sie auf Ihren eigenen Landesregierungsseiten hochladen, die eben zeigen, dass wir in einigen Jahren enorme Defizite haben werden. Und dann können wir eben keinen Sozialstaat mehr vollständig durchfinanzieren. Das wissen Sie doch auch, darüber haben wir doch auch im Finanzausschuss gesprochen. Und auch wir haben von Anfang an konstruktiv bei den ersten 700 Millionen mitgemacht, wo es eben darum ging, Beatmungsgeräte zu kaufen, Medikamente, pharmazeutische Erzeugnisse und so weiter. Das stand doch völlig außer Frage. Aber wenn es darum geht, die Universitätsmedizin Rostock zu finanzieren, dann haben wir es ja auch gehört, wir waren ja mit dem Finanzausschuss dort, 800 Millionen Euro werden dort gebraucht. Und da brauchen Sie uns doch nichts vom Pferd zu erzählen, dass das alles was mit Corona zu tun hatte! Sie wollten einfach Geld aus der Verschuldung doch irgendwie da reinschieben, um diese Investition zu tätigen. Das ist auch moralisch vielleicht völlig in Ordnung, wir gehen damit d’accord, aber es war halt haushaltstechnisch und verfassungsmäßig falsch. Und das sollten Sie bitte endlich anerkennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Herr Winter, möchten Sie erwidern?

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Christian Winter SPD

Ja, sehr gerne. Ich führe das vielleicht gerne noch mal aus. Also es ging jetzt nicht darum, Ihnen ein schräges Verständnis irgendwo zu unterstellen. Zunächst einmal, vielleicht fange ich mit dem zweiten Anwurf gleich an. Ich habe nicht gesagt, dass Sie den Staat bewusst schwächen sollen. Ich habe einfach nur gesagt, dass Sie ein anderes Verständnis durchaus davon haben, wie man Politik auch mit staatlichen Instrumenten aktiv gestalten kann und wie mit solchen auch fiskalischen Elementen dann Gesellschaftspolitik umzusetzen ist. Das habe ich erwähnt und ich denke, das ist ja auch klar und wird hier jedem, der aufmerksam zuhört und zusieht, auch klar, dass es da immer wieder sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Wenn Sie auch hier in verschiedenen Anträgen in den letzten Wochen immer, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wochen und Monaten, vorgebracht haben, wie Sie die Steuern senken wollen, völlig über Gebühr, und dadurch die staatliche Handlungsfähigkeit, mitten in der Energiekrise zum Beispiel im letzten Jahr, einschränken wollen, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) ich finde, das offenbart Sie einfach selbst und da müssen Sie jetzt auch keine anderen Ausflüchte finden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und zum anderen ist es so, dass diese finanziellen Mittel, die dort in die Hand genommen wurden, natürlich ganz klar auch gebraucht wurden, um eben die wirtschaftlichen Härten abzufedern. Das wurde doch eindeutig klar gesagt. Und es wurden hier nicht – linke Tasche, rechte Tasche – einfach Konsumausgaben finanziert. Es wurden Investitionen getätigt, um eben die Zukunftschancen, damit Prosperität und die Grundlage für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land und die Wirtschaft, wo ja die Werte geschaffen werden, um die Basis, die Lebensgrundlage dafür weiter zu erhalten und mittelfristig zu gewährleisten. Das ist der Kern der Idee des Schutzfonds gewesen und nicht darum, dass hier irgendwelche Verschuldungen gemacht werden, um hier politische Geschenke zu finanzieren, sondern es ging um die Existenz vieler Menschen und der Wirtschaftsgrundlage dieses Landes. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich entschuldige mich jetzt schon, falls irgendwas nicht zu verstehen ist. Ich habe mir gerade noch ein Bonbon in den Mund geschoben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Nichtsdestotrotz will ich natürlich deutlich noch zu den Themen sprechen. Ich will erst mal darauf eingehen, vielen Dank, Herr Finanzminister, wir sind etwas schlauer geworden, was Sie denn da jetzt planen. Insofern verstehe ich Ihren Redebeitrag eher als Rückenwind für unseren Antrag, weil im Grunde sind wir da doch recht nah beieinander, dass wir eine Feststellung treffen, was brauchen wir noch. Und das, was wir nicht brauchen, führen wir einer Tilgung zu, die eigentlich, wenn wir mal genau sind, überhaupt gar keine Tilgung ist, weil Kreditmittel, die man eigentlich nicht braucht, zurückzugeben oder zurückzuzahlen, das hat nichts mit Tilgung zu tun. Und Tilgung, da erwarte ich eigentlich schon, dass da auch ein gewisser Eigenbeitrag dabei ist. Also es ist eher so eine Art Rücktausch oder was. Aber interessant fand ich, es gab ja den Erklärversuch, ich habe bis jetzt nicht verstanden, warum es 2,85 Milliarden sind und nicht 3 oder 2,5. Das kann irgendwie keiner auflösen, warum auch immer. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Möglicherweise gab es irgendwelche Überlegungen, ich habe die jetzt nicht nachvollziehen können. Interessanterweise aber hätte man ja eins machen können: Herr Finanzminister, Sie haben ja eindrücklich auch geschildert, wovon Sie ausgegangen sind im Jahr 2020 und was dann eingetreten ist, also zum Beispiel die Mindereinnahmen von 1 Milliarde, es waren dann nachher 400 Mindereinnahmen. Dann auch die Entwicklung des Wirtschaftswachstums ist nicht ganz so hart gewesen, wie man es prognostiziert hatte. Man hätte ja vielleicht immer mal, wenn man gewusst hätte, wie sich diese 2,85 Milliarden irgendwann mal zusammengesetzt haben, dann hätte man ja immer nachsteuern können. Jedes Mal hätte ich eine Auswertung fahren können, was wird denn jetzt gebraucht aus der Entwicklung. Man wusste ja, diese Unsicherheit des Jahres 2020 ganz am Anfang – und es wurde ja eindrucksvoll noch mal geschildert, was da alles für Bilder waren –, und ich glaube auch tatsächlich, dass das schwer zu beziffern war. Aber wir haben ja einen Erkenntnisgewinn über diese Zeit gehabt, und diesen Erkenntnisgewinn, den hätte man ja berücksichtigen können und hätte schon rechtzeitig sozusagen im Fonds abschichten können. Und da liegt doch der Verdacht nahe, das ist auch Aufgabe der Opposition, zu fragen: Na ja, haben Sie die Mittel nicht lieber noch als Rücklage bereitgelegt, um das eine oder andere Projekt, was sowieso anstand – Digitalisierung der Verwaltung und, und, und, und, das ist ja alles noch mal geschildert worden –, natürlich gleich mitzufinanzieren. Und insofern ist natürlich die Leistungsbewertung der Landesregierung, muss man natürlich immer in diesem Kontext sehen. Sie hatten natürlich Verstärkungsmittel auch daraus, also das darf man am Ende nicht in Abrede stellen. Und da lassen wir Sie als Opposition auch nicht so einfach davonkommen. So, nun ist es so, ich fand es nicht in Ordnung, Herr Winter, ganz klar an dieser Stelle, Sie haben hier gerade ein Verfassungsorgan angegriffen. (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Ist Ihnen das klar? Ist Ihnen das klar? Ich weiß jetzt nicht, ob es Ihre Meinung war, oder Sie können es jetzt auf Herrn Gundlack schieben, das war ja ein Redebeitrag von Herrn Grundlack. Sie haben ein Verfassungsorgan angegriffen, und zwar ein Verfassungsorgan, der Rechnungshof besitzt richterliche Unabhängigkeit. Es steht uns hier nicht zu, ihm eine politische Beurteilung vorzuwerfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich glaube, ich glaube, es wäre gut, es wäre gut, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) es wäre gut, wenn Sie das noch mal klarstellen würden. Genau das haben Sie getan. (Marc Reinhardt, CDU: Das haben Sie getan.) Ich weiß nicht, ob es der Beitrag von Herrn Gundlack war oder Ihr eigener. Gehen Sie da noch mal in sich! Artikel 68 Landesverfassung sollte man auf der Pfanne haben als Mitglied des Finanzausschusses. (Rainer Albrecht, SPD: Aber deswegen darf man doch eine Meinung haben.) Richterliche Unabhängigkeit, Herr Albrecht, das muss auch Ihnen was sagen. (Rainer Albrecht, SPD: Aber eine Meinung kann man auch dazu haben.) Das wäre genauso, es wäre genauso, als wenn Sie einem Gericht oder einem Richter vorwerfen würden, dass er politische Entscheidungen trifft. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Wenn Sie das, wenn Sie das so meinen, wenn Sie das so meinen, dann stehen Sie ruhig dazu! Dann stehen Sie ruhig dazu! Aber ich wäre da vorsichtig, ein Verfassungsorgan hier an dieser Stelle so in Misskredit zu bringen. Das hätte ich jetzt nicht erwartet. Meine Damen und Herren, kommen wir noch mal auf die anderen Punkte zurück, und zwar die, die wir in unserer Empfehlung zum Sonderbericht zusammengefasst haben. Einiges ist schon ausgeführt worden, aber ich hatte den Eindruck, allen fehlte irgendwie die Redezeit. Ich versuche noch, das eine oder andere unterzubringen, zum Beispiel Paragraf 18 Absatz 6 Landeshaushaltsordnung – wir haben uns heute schon darüber unterhalten –, die Schwelle zur Notlagenkreditaufnahme von 50 Millionen eben auf die drei Prozent des durchschnittlichen Haushaltsvolumens zu erhöhen. Wir fordern, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit bei der Finanzierung von Maßnahmen über Notfallkredite in Zukunft dann auch wirklich beachtet wird, wie es nämlich auch die Rechtsprechung vorsieht. Wir wollen den zeitlichen Rahmen einer außergewöhnlichen Notsituation reduzieren, und zwar auf ein Jahr, weil man nach einem Jahr immer eine Beurteilung vornehmen kann, um sich neue Notfallkredite genehmigen zu lassen oder Notfallkredite auch auslaufen zu lassen. Es wird auch helfen, solche Exzesse wie eben diese Umschichtung von Notfallkrediten in andere Sondervermögen zu vermeiden. Es ist immerhin ein eindeutiger Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Und wir wollen ebenfalls, dass in Zukunft Kredite auch wirklich nur noch kassenmäßig aufgenommen werden, wenn sie konkret gebraucht werden. Man kann ja nicht bis Ende des Jahres 2021 über 1 Milliarde Euro aufnehmen, für die bis zu dem damaligen Zeitpunkt überhaupt keine Verwendungspläne vorlagen. Und wir haben noch viele weitere Punkte angebracht. Insofern kann ich nur noch mal werben dafür, sich dem anzuschließen und hier nicht Rechnungshofschelte zu betreiben. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und wenn man sich mit der Sachlage auseinandersetzt, und nicht wie der Antrag der Koalitionsfraktionen, der ja im Grunde nur sagt, es war alles gut, wir haben alles richtig gemacht, also weiter so, der eigene Finanzminister sagt ja, dass er inzwischen darüber nachgedacht hat, 500 Millionen zurückzuführen an Volumen, dann kann es ja nicht ernst gemeint sein, dass Sie bei Ihrer Beschlussempfehlung bleiben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dann hat das ja gar keine Folge für Sie. Das passt jetzt nicht so ganz zusammen, was hier vorgetragen wurde. Vielleicht unterhalten Sie sich darüber noch mal. Machen Sie heute ausnahmsweise einmal das Richtige (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, na, na!) und geben Sie auch mal der Opposition einen Punkt! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Was das Richtige ist, weiß ganz allein die FDP?) Wir haben sehr genau hingeschaut, was der Rechnungshof vorgetragen hat, und kommen zu einer anderen als einer politischen Bewertung. Und er hat jetzt noch mal zwei Punkte, nein, ein Punkt, ich kann es auf einen Punkt reduzieren, diese schöne Konferenzschaltung, dieses Konferenzsystem, weil es in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung war, aber weil es meine Idee war, möchte ich es doch trotzdem vortragen. Als wir dies diskutiert haben, dass das auch aus dem MV-Schutzfonds zu finanzieren ist, habe ich den CdS gefragt: Na, Menschenskinder, in der Staatskanzlei, da müssen doch Reisekosten eingespart worden sein – vielleicht können sich die Finanzausschussmitglieder daran erinnern –, (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) was ist denn eigentlich damit passiert. Wenn Konferenzen nur noch über Schalten stattgefunden haben, was ist eigentlich mit den Haushaltsanschlägen für die Reisekosten passiert? Es sind ja keine Fahrkosten angefallen. (Zuruf aus dem Plenum: Eingespart!) Genau, es wurde eingespart. Und dieser Antrag wurde zurückgezogen, weil man gemerkt hat, wir kriegen eine eigene Deckung hin. Immerhin! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dafür auch noch mal danke! Das ist auch mal ein Zeichen, dass es auch mal funktionieren kann. Trotzdem hätten wir dafür nicht die Nichtöffentlichkeit gebraucht. Das hätten wir auch gerne öffentlich austauschen können. Ich hätte mich gefreut seinerzeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Beitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Winter vor.

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Christian Winter SPD

Ja, Sie haben mich ja konkret gefragt. Da möchte ich eine Antwort nicht schuldig bleiben und direkt entgegnen, dass ich natürlich – das habe ich auch dargestellt – bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Rede so vorgelesen habe. Nichtsdestotrotz lese ich mir das ja vorher auch durch und lese hier nicht irgendwas vor, einfach treuen Glaubens. Und ich möchte noch mal ganz klar darstellen: In einem demokratischen Staat gibt es keine Institution, die irgendwo unantastbar ist. Und daher steht es uns auch zu, hier sachliche Kritik zu äußern. Und Sie plädieren immer auch für die Abgeordnetenrechte in diesem Hohen Haus, vollkommen zu Recht. Und dazu zählt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich habe hier nicht in irgendeiner Weise die Arbeit des Landesrechnungshofs versucht zu beeinflussen, in keinster Weise. Aber ich habe das zur Diskussion gestellt. Wir haben hier darüber eine Aussprache gehabt. Dem bin ich nachgekommen und da muss auch dazugehören, inwiefern der LHR dem Auftrag nachgekommen ist. Ein reiner Meinungsaustausch, keine Weisung, das möchte ich klarstellen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Birgit Hesse

Herr Domke, möchten Sie erwidern?

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René Domke FDP

Nein, ich freue mich, dass Sie das jetzt so einordnen. Ich habe es anders verstanden und ich hoffe, das haben auch alle so mitbekommen, dass das jetzt eine Klarstellung war. Ansonsten wäre es wirklich ein Problem gewesen, denn ich glaube schon, dass wir Verfassungsorgane auch – zumindest aus solchen Beurteilungen – ein bisschen raushalten sollten. Denn die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes ist uns schon sehr wichtig, also gerade auch als Opposition, sollte Ihnen auch wichtig sein. Und ich glaube, das kann man an anderer Stelle vielleicht noch mal diskutieren, aber ich habe jedenfalls keine politische Einflussnahme da herauslesen können. Wir sind da vielleicht in der Einordnung unterschiedlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Henning Foerster, DIE LINKE: Oder in der Wahrnehmung.) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Beschlussempfehlung einzeln abzustimmen. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa che 8/1959 empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof „Sonderbericht MV-Schutzfonds“ auf Drucksache 8/1134 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Druck sache 8/1959 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen der CDU und FDP und Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Enthaltung durch Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 8/1985 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1985 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, Enthaltung durch die Fraktion der AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Weiterhin liegt Ihnen hierzu auf Drucksache 8/1992 ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD, über den ich nun abstimmen lasse, vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1992 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich lasse nunmehr über die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1959 abstimmen. Wer der Ziffer II Nummer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1959 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Ablehnung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD angenommen. Wer der Ziffer II Nummer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/1959 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1936. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1936 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß der Paragrafen 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 2 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 zur Veräußerung von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen im Umfang von circa 70 Hektar in Dummersdorf an die Gemeinde Dummersdorf zur Industrie- und Gewerbeansiedlung mit Zustimmung des Landtages, Drucksache 8/1886. Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2022/2023 zur Veräußerung von landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen im Umfang von circa 70 Hektar in Dummersdorf an die Gemeinde Dummersdorf zur Industrie- und Gewerbeansiedlung mit Zustimmung des Landtages – Drucksache 8/1886 – Das Wort zur Begründung hat der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer – zum Glück! – von nach wie vor sehr vielen landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch Wald. Ich sage mal runde Zahlen: 90.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen, 250.000 Hektar Wald, 70.000 Hektar unserer Gewässerflächen. Ich habe darum sehr lange und immer gekämpft, dass wir diese Flächen auch im Eigentum behalten, und das zahlt sich heute auch aus. Ich will das mal ausdrücklich sagen. Und auf der anderen Seite haben wir ja festgelegt im Koalitionsvertrag, dass Flächen grundsätzlich nicht veräußert werden. Ich glaube, das ist nach wie vor ein entscheidender Grundsatz, aber die Ausnahme bestätigt dann die Regel. Wenn man jetzt mal auf der A 20 in Richtung Grimmen fährt und an Dummerstorf vorbeifährt, dann sieht man heute dort ein großes Gewerbegebiet, das in den letzten Jahren entstanden ist. Manchmal frage ich mich, ob Logistik das allein Heiligmachende und Glücklichmachende ist. Ich sage nach wie vor, nein. Und deswegen sind wir uns auch einig, dass diese Fläche natürlich für die Zukunft bestimmt ist und damit, wenn man so will, auch ein Zukunftsstandort für Mecklenburg-Vorpommern sein soll. Das ist vollkommen klar. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Nähe, die Nähe ausdrücklich der Universitäts- und Hansestadt, die Nähe natürlich zum Hafen, die Nähe im Zusammenhang mit dem Autobahnkreuz muss man natürlich betrachten. Insofern ist das ein hochinteressanter Gewerbe- und Industriestandort der Zukunft. Pächter und Bewirtschafter der landeseigenen Flächen sind und ist das Gut Dummerstorf. Gut Dummerstorf gehört auch dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Habe ich auch mal darum gekämpft, dass wir wenigstens ein Gut in Landesbesitz behalten von, ich glaube, es waren mal 157 Güter. Die sind im Übrigen alle privatisiert worden, ein Grundfehler, den ich hier auch immer wieder ausgesprochen habe. Und insofern ist klar, die vom Land erworbene Fläche, die die Gemeinde Dummerstorf dann erweitern und weiterentwickeln will zu einer Industriegewerbefläche, soll auch dann für Ansiedlungswillige … Und es gibt reichlich Nachfrage für dieses Gewerbegebiet, was ja grundsätzlich sehr schön ist. Und es liegt insofern direkt am Autobahnkreuz. Ich habe das alles schon erwähnt. Und die Lage ist natürlich prädestiniert, den Standort für weitere gewerbliche und industrielle Entwicklung vorzusehen. Und wenn man dann, die Wertgrenze, was die Landesregierung entscheiden kann, mit 2,5 Millionen wird ja deutlich überschritten, sodass hier eine 70 Hektar große Fläche, 70 Hektar, eine große Fläche mit circa 7 Millionen Euro an die Gemeinde Dummerstorf veräußert werden soll, dazu brauchen wir logischerweise in der Transparenz die Zustimmung des Hohen Hauses. Ich will ausdrücklich sagen, die Fläche ist natürlich bewertet worden – da haben wir großen Wert darauf gelegt – durch einen öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen, der im Lande auch, glaube ich, seinem Ruf gerecht wird, unabhängige Gutachten zu machen. Und insofern werden wir die Kosten zu tragen haben in Höhe von 25.000 Euro. Und ich würde mich freuen, auch im Sinne, glaube ich, der gemeindlichen Entwicklung, aber auch der Wirtschaftsentwicklung, dass Sie diesem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen, vielen Dank, Herr Minister! Ich lobe Sie ausdrücklich, dass Sie unter fünf Minuten geblieben sind. (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Beifall René Domke, FDP) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. (Minister Dr. Till Backhaus: Kriegeich dann noch Rabatt oder so was? Harald, jetzt mache mir keinen Ärger!)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Na ja! (Minister Dr. Till Backhaus: Das wird ein grünes Gewerbegebiet.) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Ich glaube, dass jetzt BÜNDNIS 90 hier vorne steht, ist in dieser Art ein Sonderfall, dass wir damit anfangen, wenn es nicht unser eigener Antrag ist. Insofern ist da eine Erklärung notwendig. Das liegt daran, dass wir ein anderes Abstimmungsverhalten haben werden zu dem Antrag, als vielleicht erwartet wird. Laut Umweltbundesamt beträgt der Flächenverbrauch in Deutschland jeden Tag immer noch 54 Hektar. Dazu muss gesagt werden, dass diese Zahl rückläufig ist in den letzten Jahren, aber immerhin 54 Hektar pro Tag. Und das finden wir zu viel, denn Boden – und das wissen Sie und haben sich das ja auch zum Teil zu eigen gemacht –, Boden ist nicht vermehrbar, Boden sichert unsere Ernährung und Umwelt. In diesem Sinne haben die Landesregierung und die Koalition beim Umgang mit öffentlichem Boden eine besondere Verantwortung. Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet – und das begrüßen wir –, das Landeseigentum an Grund und Boden zu wahren. Mit der Vorlage zum Verkauf von Agrarflächen der Gut Dummerstorf GmbH macht die Landesregierung aber genau etwas anderes. Sie entzieht der Nahrungsmittelproduktion, den Landwirten und -wirtinnen und der öffentlichen Hand wertvollen Boden. Deshalb sehen wir den geplanten Verkauf von 70 Hektar kritisch. (Thore Stein, AfD: Ja.) In der heute hier zu besprechenden Vorlage steht dahin gehend nur zu lesen: „Mit dem Pächter, der Gut Dummerstorf GmbH, ist der beabsichtigte Verkauf der landwirtschaftlichen Nutzflächen abgestimmt.“ Uns würde trotzdem interessieren: Kann der Landesbetrieb wirklich auf diese Flächen verzichten? Wurden oder warum werden dem Betrieb keine Ersatzflächen angeboten oder andernorts Flächeneinsparungs… oder -beanspruchungen, die Einsparungen unnötig werden lassen? Also mit anderen Worten, kann man nicht an anderer Stelle dann Flächen sichern, sozusagen als Ausgleich, so zum Beispiel im Hafen Rostock. Das Gewerbegebiet Dummerstorf wurde mit dem Hintergrund angelegt, auch für maritime Industrie – und der Landwirtschaftsminister ist darauf eingegangen – und für hafenaffines Gewerbe Standorte zur Verfügung zu stellen. Eine Erweiterung der Dummerstorfer Gewerbefläche würde deshalb für uns nur sinnvoll sein, wenn dadurch beispielsweise auf die Abbaggerung des Peezer Baches und der Oldendorfer Tannen am Rande des Rostocker Hafens verzichtet werden würde und dass man da ein Junktim schafft. Ein solcher Verzicht ist aber nach Auskunft von Wirtschaftsminister Meyer im Wirtschaftsausschuss letzte Woche selbst bei der Erweiterung der Dummerstorfer Gewerbeflächen nicht geplant. Und das wäre aus unserer Sicht eigentlich eine interessante Kombination, die man hätte noch diskutieren müssen aus unserer Sicht. Deswegen können wir dem aktuellen Antrag in der aktuellen Fassung nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, es überrascht eigentlich, dass wir generell zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen. Ich glaube, einige Fraktionen haben ihre Redebeiträge zurückgezogen, wollte ich eigentlich auch. Dann hat Herr Terpe vor mir gesprochen, das war auch ganz gut so, weil dann habe ich noch mal Anlass, ans Mikrofon zu treten. Herr Terpe, Sie haben recht. Ja, Bodenverlust ist ein Problem, insbesondere dann, wenn es darum geht, dass wir wertvollen Ackerboden der Nahrungsmittelproduktion entziehen. Da bin ich absolut bei Ihnen, das würde ich sofort unterschreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nur, was ein wenig irritiert, ist, solche Bedenken höre ich nicht von Ihnen, wenn es darum geht, Landwirtschaftsbetrieben Flächen zu entziehen, um dort eine Wiedervernässung vorzunehmen, so etwas höre ich nicht von Ihnen, wenn es darum geht, wertvolle Ackerflächen aus der Produktion zu nehmen, um dort Windkraftanlagen oder Photovoltaik zu installieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist ein wenig scheinheilig! Und hier sollen jetzt eben 70 Hektar für ein Gewerbegebiet verwendet werden. Da wird sicherlich auch eine Bodenversiegelung mit einhergehen, das ist gar nicht strittig. Natürlich brauchen wir diese Flächen aber. Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor das Land mit der geringsten Dichte an Industriearbeitsplätzen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das sind nun mal die Arbeitsplätze, die Wertschöpfung ins Land reinbringen. Das sind die Arbeitsplätze, die dafür sorgen, dass die Menschen hier ein ausreichendes Einkommen haben. Ich stimme Herrn Backhaus zu, was sich in Dummerstorf ansiedeln soll, ist wohl primär Logistik. Logistik ist nicht gerade dafür bekannt, dass da wirklich gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen. Es ist wohl auch ein Pharmaunternehmen in der Diskussion. Das ist wenigstens erfreulich, denn was wir nicht brauchen, sind irgendwelche Arbeitsplätze, die dann im Mindestlohnbereich Pakete sortieren, die in alle Welt verschifft werden. Da bin ich durchaus bei der Kritik dabei. Aber ich möchte es hier nicht so stehen lassen, dass Sie sich hier in die Bresche werfen für den Agrarbetrieb in Dummerstorf, wenn es darum geht, Flächen für Industriegebiete zu nehmen und währenddessen Tausende von Hektar aus der Produktion genommen werden sollen, wenn man eben Moore renaturieren möchte. (Enrico Schult, AfD: Jawohl! Richtig!) Das ist ein wenig scheinheilig. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag liegt ein Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön, Herr Terpe! (Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Stein, ich habe in meiner Rede gesagt, dass ich den Entzug von Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Umwelt kritisiere, weil wir auch Umweltausgleichsmaßnahmen mit Flächen unter Umständen machen. Und das, was Sie gesagt und kritisiert haben, das sind alles Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen, (Stephan J. Reuken, AfD: Ah!) auch die Wiedervernässung, also hin auf dem Weg zur CO -Neutralität. 2 (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das sind Umweltmaßnahmen im weitesten Sinne auch. Dafür sehen wir es allerdings vor. Und ich glaube, dass wir da auch unterschiedlicher Meinung sind, das kann auch so bleiben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das der Zusammenhang ist, den ich gemacht habe. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und was die Sachen mit der Wertschöpfung betrifft, industrielle Wertschöpfung, also das hat ja der Landwirtschaftsminister selbst auch kritisiert. Logistikunternehmen gehören wirklich nicht dazu. Also dann, wenn man es schon machen muss, dann wäre hafenaffine Industrie, das wäre schon, da habe ich aber das Junktim gemacht, es wäre schön, wenn man im Gegenzug dann an einer anderen Stelle sozusagen die Umwelt schützen könnte, und das war mein Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

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Thore Stein AfD

Ja, gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Thore Stein AfD

Ja, gut, dann sind wir uns in einigen Punkten ja einig. Allerdings möchte ich Ihnen noch eins mit auf den Weg geben: Zu sagen, es ist in Ordnung, Flächen, die der Nahrungsmittelproduktion dienen, aus der Produktion zu nehmen, um dort Klimaschutz zu betreiben, das ist sicherlich schön aus der Perspektive von jemandem, der das Wort „Hunger“ nicht kennt. Aber wir haben auch eine globale Verantwortung, und wir sind nun mal in Mitteleuropa in einer Gunstregion für Lebensmittelerzeugung. Nirgendwo auf der Welt lässt sich so gut produzieren wie auf unseren Böden. Und zu sagen, uns geht es hier gut, deswegen können wir es uns leisten, unsere Hochertragsstandorte (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schaffen Sie ja Fluchtursachen!) eben für Photovoltaikanlagen oder für Moorrenaturierung zu verwenden, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist moralisch nicht ganz sauber. Das ist aber meine persönliche Ansicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns über diesen Antrag und werden ihm natürlich auch zustimmen, weil die Gemeinde Dummerstorf hat lange genug darauf gewartet. Das ist klar. Die Abstimmung zwischen Landesregierung und Landesverwaltung, die musste sein, und es hat aber trotzdem zu lange gedauert, denn wir haben mittlerweile Digitalisierung, wir haben Optimierung von Verwaltungsvorgängen, und es hätte schneller sein können. Aber nichts ist schlimmer, als etwas zu beginnen, was nicht genehmigt wurde. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, in der Koalitionsvereinbarung, das stimmt, da steht drin, dass keine landeseigenen Flächen verkauft werden sollen. In diesem Falle Ausnahme? Ich hoffe, keine Tür, die sich dadurch öffnet für weitere Verkäufe der landeseigenen Flächen. Aber man muss auch sagen, die Gemeinde Dummerstorf hat eine tolle Lage: das Autobahnkreuz, der Hafen, die Hansestadt Rostock, all das ist eine gute Sache, um das Gewerbegebiet zu erweitern, ja. Die Bodenzahlen sind, glaube ich, sogar teilweise bei 50. Das ist eine gute landwirtschaftliche Fläche. Wir haben in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss gehört, dass man in intensiven Gesprächen sei und sich dort miteinander einigen werde. Ich gehe davon aus, dass die Gut Dummerstorf GmbH als auch das Land eine Lösung finden werden. Und ich sage es noch mal, Gewerbestandorte und auch Industriestandorte sind wichtig. Wir haben gerade bei Industrieansiedlungen gut bezahlte Arbeitsplätze, gut qualifizierte Leute, die da gebraucht werden. All das gegeneinander aufzuwiegen, das ist unsere Aufgabe. In diesem Falle, denke ich, ist es eine gute Lösung für die Gemeinde und für den Standort und für die Arbeitsplätze und für die Gewerbe und für die Industrie. Und da füge ich dann nur noch hinzu „Viel Glück!“ – in der Hoffnung, dass das eine einmalige Ausnahme bleibt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der FDP … (René Domke, FDP: Er zieht zurück.) Der Fraktionsvorsitzende hat nicht … (René Domke, FDP: Es ist alles gesagt worden.) Der zieht zurück, es ist alles gesagt worden. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1886. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/1886 bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Weidetierhaltung und Artenschutz müssen konsensfähig sein – Wolfsbestände regulieren, Drucksache 8/1861, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zukunft des Wolfes in Deutschland – Mehr Monitoring, mehr Management, natürliche Bestandsgrenze anerkennen, Drucksache 8/1934, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Zukunft der Weidetierhaltung sichern – Aktives Wolfsmanagement endlich ermöglichen, Drucksache 8/1939. Antrag der Fraktion der AfD Weidetierhaltung und Artenschutz müssen konsensfähig sein – Wolfsbestände regulieren – Drucksache 8/1861 – Antrag der Fraktion der CDU Zukunft des Wolfes in Deutschland – Mehr Monitoring, mehr Management, natürliche Bestandsgrenze anerkennen – Drucksache 8/1934 – Antrag der Fraktion der FDP Zukunft der Weidetierhaltung sichern – Aktives Wolfsmanagement endlich ermöglichen – Drucksache 8/1939 – Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1861 hat der Abgeordnete Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich glaube, ich hatte die Zahl letztens schon mal in der Befragung der Landesregierung genannt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Bei einem angenommenen Zuwachs der Wolfspopulation in Mecklenburg-Vorpommern von circa 30 Prozent pro Jahr werden wir im Jahr 2029, also in sechs Jahren – nicht allzu lange hin – einen Bestand von über 1.500 Tieren im Land haben, rein nur in Mecklenburg-Vorpommern, nicht deutschlandweit. Diese Zahl allein sollte also genügend Anlass geben, hier und heute über die Frage zu debattieren, wie geht es eigentlich weiter mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich in Deutschland. Bereits in der vergangenen Wahlperiode war der Wolf immer wieder Thema hier im Landtag. Damals wurde noch abgewiegelt, dass wir es mit einer sehr fragilen Situation im Hinblick auf die Populationsentwicklung zu tun haben. Kritiker einer ungezügelten Ausbreitung wurden als Panikmacher und Populisten abgetan, auch hier in diesem Landtag, auch von Minister Backhaus und auch von der heutigen Staatssekretärin. Nun zeigt die Dichte der Antragstellungen in der noch jungen 8. Wahlperiode aber ganz deutlich, dass auch andere Fraktionen die unweigerlich auf uns zukommende Problemlage erkannt haben. Das ist gut so, denn die Rückkehr des Wolfes in eine Kulturlandschaft, die sich seit Jahrhunderten ohne große Raubtiere etabliert hat, läuft nun mal nicht ohne Konflikte ab, und diese werden sich noch drastisch erhöhen parallel zum Anwachsen der Population. Das dürfte auch jedem mittlerweile bewusst sein. Und all die Ausflüchte und all das Verstecken hinter dem handlungsunwilligen Brüssel wirken in Anbetracht dieser Entwicklung wie billige Ausreden, und das wissen Sie auch. Und damit komme ich an dieser Stelle kurz zu dem gerne angeführten günstigen Erhaltungszustand. Dieser wurde ja hier auch stets als Gegenargument für eine Regulierung der Wolfsbestände genannt. Dabei ist mittlerweile bekannt, beziehungsweise gibt es da entsprechende Fachmeinungen, dass für den günstigen Erhaltungszustand einer isolierten Population 1.000 erwachsene Tiere ausreichen und für eine Population, die im Austausch mit anderen Populationen steht, sogar lediglich 250 Tiere als Maßstab angesehen werden können. Und wer nun abstreitet, dass die deutsche Wolfspopulation nicht mit den Beständen in Osteuropa im genetischen Austausch steht, dem sei ein Blick in seinen alten Schulatlas empfohlen, denn die deutschen Außengrenzen sind alles andere als undurchdringlich, auch für den Wolf. Und erst kürzlich hatten Sachverständige bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages bestätigt, dass eben dieser gute Erhaltungszustand des Wolfes in Europa und somit auch in Deutschland mittlerweile erreicht ist. Und um noch mal auf die Geografiekenntnisse zurückzukommen: Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern liegen nun mal in Europa. Entgegen der Fachmeinung blockiert allerdings Umweltministerin Lemke jede weitere Lockerung des Artenschutzes. Dabei dürfte man bei einer Ministerin, die in ihrer beruflichen Laufbahn durchaus eine gewisse Fachexpertise auf diesem Gebiet vorzuweisen hat, etwas mehr Realitätssinn erwarten. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, werfen wir an dieser Stelle einen Blick auf die Schadensbilanz und somit auch die Kostenbilanz, die uns der Wolf in den letzten Jahren beschert hat, denn auch das gehört zur Wahrheit dazu. Die Rückkehr des Wolfes und seine rasante Ausbreitung in Deutschland sorgen eben nicht nur für Konflikte, sondern er kostet letztlich auch Geld. Immerhin wird diese Schadensbilanz recht genau dokumentiert. Das konnten wir über einige Kleine Anfragen bereits ganz gut abfragen. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2011 rund 1.000 Nutztiere durch Wölfe getötet. Und das eigentlich Erschreckende dabei ist oder das, wo man mal aufhorchen müsste, ist, dass von diesen 1.000 Tieren alleine 900 Stück in den zurückliegenden drei bis vier Jahren gerissen worden sind. Wir sehen also, dass wir es mit einem expotentiellen Anstieg der Rissvorfälle zu tun haben, einfach parallel zum Anwachsen der Population, und das trotz stark verschärfter Sicherheitsvorkehrungen, gerade im Bereich der Weidetierhaltung. Das verdeutlicht also, wie mit dem Anstieg der Wolfspopulation auch die Rissvorfälle rasant in die Höhe schießen, und dies trotz immenser Aufwendungen eben für Herdenschutz und auch Informationskampagnen und Schutzmaßnahmen. Alleine die Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen kosten den Steuerzahler bisher rund 1,7 Millionen Euro, allein in Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommen noch über 150.000 Euro an Kompensationszahlungen für wirtschaftliche Schäden an die Tierhalter und rund 1,2 Millionen Euro für das Wolfsmanagement. Und diese Kosten werden nun mal von Jahr zu Jahr steigen, und zwar immer schneller und immer höher. Sehr geehrte Damen und Herren, der Druck auf die Beutetierbestände, also das Wild, aber eben auch die Weidetiere nimmt stetig zu. Und auf der Suche nach Nahrung beschreitet der Wolf immer neue Wege. Erste Übergriffe auf ausgewachsene Pferde und Rinder zeigen deutlich, was auf uns zukommt und zu was dieses Raubtier letztlich auch fähig ist. Der Wolf muss seine Scheu, die er noch hat, die Scheu vor dem Menschen, unbedingt behalten, und das funktioniert nur über eine konsequente Bejagung außerhalb – und das fordern wir – klar zu definierender Wolfsreservate. Wir wollen, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird und auch eine Jagdzeit bekommt. Wie man das am Ende ausgestaltet, lässt sich sicherlich noch entsprechend diskutieren. Wir wollen aber, dass der Wolf eine maximale Populationsgröße in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern zugesprochen bekommt, und wir wollen, dass der Wolf außerhalb der abzugrenzenden Wolfsterritorien auch ganz klar bejagt werden darf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das musste mal gesagt werden.) Denn es ist so, wenn wir das nicht tun, dann werden die Konflikte immer stärker zunehmen, und das eigentliche Ziel, nämlich den Artenschutz und die Nutzung der Kulturlandschaft, die sich nun mal in den letzten 1.000 Jahren hier in Mecklenburg-Vorpommern etabliert haben, dann werden wir diese beiden Zielgrößen nicht miteinander verbinden können. Das Problem ist, dass man mittlerweile in Berlin, im grünen Umweltministerium aus tiefster Überzeugung und letztlich aus weltanschaulicher Verbohrtheit sich weigert zu handeln. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist immerhin ehrlich, das kaufe ich denen auch ab, aber gerade hier in Schwerin, in einem Ministerium mit durchaus hohen Expertisen, das erkenne ich Ihnen wirklich an, das ist scheinheilig. Minister Backhaus und seine zuständigen Abteilungsleiter wissen doch so gut wie wir alle, der Wolf wird früher oder später bejagt werden müssen – (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) das ist so sicher wie das Amen in der Kirche –, denn wir können die Bestände ja nicht ins Endlose anwachsen lassen. Und die Verzögerungstaktik, die hier seit Jahren letztlich gefahren wird, die sorgt eigentlich nur dafür, dass wir immer mehr Tierhalter haben, die aus lauter Frust, die vor lauter Kosten und die letztlich auch aus emotionaler Belastung ihre Tierhaltung aufgeben. Und gerade das wollen wir ja: eine Kulturlandschaft mit Tierhaltung. Heute Morgen haben wir noch darüber debattiert, dass wir so etwas wie Alt Tellin nicht haben wollen. Wir wollen also auf der einen Seite keine Ställe, in denen wir Tiere halten, aber wir verhindern auch die Tierhaltung in der offenen Weidelandschaft, indem wir hier eben dem Wolf freien Raum lassen. Das funktioniert nun mal nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das müssen wir anerkennen, das muss auch Minister Backhaus anerkennen, und je eher wir handeln – das gehört auch zur Wahrheit dazu –, desto geringer werden auch die Abschusszahlen ausfallen, der Wölfe. Denn eines ist klar: Wenn wir jetzt eine ausufernde Population haben, dann werden auch die Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, um diese Population wieder einzudämmen, deutlich radikaler sein, als hätten wir von Anfang an uns darauf geeinigt, dass wir eine Zielgröße von wenigen 100 Tieren in Mecklenburg-Vorpommern haben, oder in Deutschland eine Zielgröße definieren, und dementsprechend dann auch abschöpfen, was darüber aufwächst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Lassen Sie mich aber abschließend noch eines feststellen: Die Wiedereinwanderung von Wolf und auch dem Elch, der zunehmend über die Oder kommt, und dem Wisent, den wir zumindest aktuell noch in Reservaten haben, aber der vielleicht auch irgendwann wieder in der Natur oder Naturschutz- oder Nationalparken, durch die Natur streifen wird, das sind Anstrengungen, die wir in den letzten Jahrzehnten unternommen haben und die jetzt Früchte tragen und die auch bemerkenswert sind. Und das ist auch gut so, aber eben zur Gesamtverantwortung gehört auch, dass wir die Folgen dieser Artenschutzpolitik auf die von Menschenhand gestaltete Kulturlandschaft auf ein verträgliches Maß für beide Seiten begrenzen. Und vor dieser Verantwortung werden hier konsequent die Augen verschlossen. Und das wird nun mal nicht gut gehen auf Dauer, und deswegen brauchen wir hier auch eine klare Kurskorrektur. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1934 hat die Abgeordnete Beate Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass gleichzeitig drei Fraktionen dieses Landtages das Thema „Wolf und Wolfsmanagement“ auf die Tagesordnung gesetzt haben, verdeutlicht, glaube ich, mehr als alles andere die angespannte Situation. So gab es – und auch ich kann Ihnen Zahlen nicht ersparen, die mir aber offensichtlich nicht ganz kompatibel zu den Zahlen erscheinen, die mein Vorredner genannt hat – (Zuruf von Thore Stein, AfD) im Monitoringjahr 2021/2022 einen Wolfsbestand von 161 Rudeln, 43 Paaren und 21 territorialen Einzeltieren. Und, mit Verlaub gesagt, das sind die offiziellen Zahlen, die nach Aussagen der Jägerschaft kaum der Realität entsprechen dürften. So werden Rudel erst als Rudel bezeichnet, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Welpen geworfen wurden. Bisherige Aussagen offizieller Stellen zur Ausbreitungsgeschwindigkeit, zur Habitatwahl, zum Beutespektrum und zum Verhalten des Wolfes gegenüber dem Menschen und zum notwendigen Aufwand für den Herdenschutz werden durch die Realität ad absurdum geführt. Trotzdem werden die Probleme nach wie vor nur sehr zögerlich eingeräumt oder heruntergespielt. In den betroffenen Regionen sind Einwohner, Nutztierhalter und Jäger mit erheblichen Problemen konfrontiert und fühlen sich seit Jahren von der Politik alleingelassen. So gab es im Jahr 2021 975 nachgewiesene Übergriffe mit 3.374 verletzten, getöteten oder vermissten Nutztieren. Natürlich rede ich hier nicht von Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig wurden deutschlandweit über 16 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen verausgabt. Leider helfen diese Präventionsmaßnahmen nicht im notwendigen Umfang, wie das Beispiel des Betreibers eines Wildgatters in Sachsen verdeutlicht. Dort nutzten die Wölfe den Zaun als Leiter, um ins Gatter zu gelangen. Die bereits zugesagte Entnahmegenehmigung wurde entzogen, weil der vorschriftsmäßige Zaun mit einer Höhe von 1,80 Meter und einem Untergrabeschutz sich auf einer Länge von 5 Metern geneigt hatte und so nur noch eine Höhe von 1,70 Meter aufwies. Dies, meine Damen und Herren, kann man getrost als Willkür bezeichnen, die die Weidetierhaltung in Deutschland gefährdet. Und ich habe auch kürzlich noch von einem Weide…, also Wolfshund gelesen, einem Herdenschutzhund, ganz konkret gesagt, der von Wölfen nachweislich getötet wurde. Da wurde auch eine Entschädigung zugesagt, allerdings hilft das ja in den betroffenen Fällen dann auch nicht wirklich weiter, denn bisher war ja zumindest immer noch ein Herdenschutzhund das Mittel der Wahl, das hundertprozentigen oder nahezu hundertprozentigen Schutz vor Wolfsangriffen bieten sollte. Auch hier muss man wiederum konstatieren, dass Präventionsmaßnahmen alleine nicht ausreichen werden, die Weidetierhalter ausreichend zu unterstützen. Die Zunahme der Übergriffe trotz gezielter Maßnahmen verdeutlicht also, dass die Reduzierung des Wolfsbestandes zwingend notwendig ist, um Weidetierhaltung in Deutschland zu sichern. Und genau aus diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht, der eine Bestandsobergrenze von 5,6 Wölfen auf 1.000 Quadratmeter vorsieht, das heißt, der Besatz, der auch in einer natürlichen Umgebung, zum Beispiel in Kanada und Amerika, zu konstatieren ist, und ein Wolfsmonitoring, das die tatsächliche Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe abbildet. Wir fordern, dass der Wolf als jagdbare Art ins Bundes- und Landesjagdgesetz aufgenommen wird. Wir wollen ein Bestandsmanagement etablieren, das an den regionalen Besonderheiten und der aktuellen Bestandssituation ausgerichtet wird. Wir wollen, dass Wölfe rechtssicher entnommen werden können, um die Weidetierhaltung in Deutschland, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, zu sichern. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene beziehungsweise im Bundesrat einsetzen. Insbesondere sollen seitens der Bundesregierung die rechtlichen Spielräume des europäischen Artenschutzrechtes gemäß Artikel 16 der FFH-Richtlinie umgesetzt und der Antrag auf Übertragung des Wolfes in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie gestellt werden. An dieser Stelle möchte ich allerdings ganz klar sagen, dass diese Übertragung nur als langfristige Lösung anzusehen ist. Kurz- und mittelfristig brauchen wir Lösungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen. Andere europäische Länder machen uns vor, wie das funktioniert. Und auch, wenn sich der zuständige Minister hier im Landtag immer wieder hinstellt und seine Initiativen in der Umweltministerkonferenz rühmt, wurden weder von Frau Hendricks noch von Frau Schulze und noch viel weniger von Frau Lemke entsprechende Maßnahmen ergriffen. Nein, Frau Bundesministerin Schulze hat noch zum Ende ihrer Amtszeit den Wolf als gefährdet und mit ungünstigem Erhaltungszustand wider besseres Wissen an die Europäische Kommission gemeldet. Da stellt man sich schon die Frage, ob und, wenn ja, welche Rolle der ländliche Raum im politischen Berlin spielt (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Keine, absolut keine!) und/oder ob nicht sein kann, was nicht sein darf. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deutschland muss die Möglichkeiten der FFH-Richtlinie auch tatsächlich ausschöpfen, damit die aus dem strengen Schutzstatus resultierenden Konflikte bei Bedarf wirksam abgemildert werden können. Und an dieser Stelle gestatte ich mir, damit nicht wieder die Mär entsteht, dass Brüssel jede Maßnahme verhindert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sagt er doch immer.) das Zitat aus einem Brief von Frau von der Leyen an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und ich zitiere: „An dieser Stelle möchte ich gerne noch einmal betonen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Habitat-Richtlinie schon heute beträchtliche Möglichkeiten haben, von der strengen Schutzregelung abzuweichen. Nach Artikel 16 der Richtlinie könnten die Mitgliedstaaten im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit Ausnahmeregelungen erlassen. … Die Richtlinie erlaube dies, wenn nach sorgfältiger Prüfung zwingende Gründe des öffentlichen Interesses überwiegen. … In solchen Fällen dürfen die zuständigen nationalstaatlichen Behörden eine begrenzte Anzahl von Exemplaren bestimmter geschützter Arten entnehmen. Das gilt … auch für Wölfe. Die Mitgliedstaaten können auf Basis der Richtlinie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Problemen im Zusammenhang mit wachsenden Wolfsbeständen zu begegnen und lokale Konflikte im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip anzugehen.“ Zitatende. Ich glaube, eigentlich könnte man dem nichts hinzufügen, aber es gibt natürlich zu dem Thema trotzdem noch eine Menge zu sagen. Sicherlich müssen wir den strengen Schutzstatus hinterfragen und den Erhaltungszustand des Wolfes realistisch beurteilen. Wir wollen auch, dass für Kulturlandschaften zwingend eine Bestandsgrenze des Wolfsbestandes definiert wird. Diese Bestandsgrenze setzt die Natur in unberührten Habitaten bei 5,6 Wölfen pro 1.000 Quadratkilometer und definiert so die maximale Zahl für Kulturlandschaften. Je nach Besiedelung und Struktur der besiedelten Kulturlandschaften müssen davon Abschläge von 30 oder 50 oder 70 Prozent vorgenommen werden, denn, wie gesagt, der Spruch meines Kollegen, den ich in der 1. Legislaturperiode lernen durfte: „Der Graben war im Durchschnitt 60 Zentimeter tief und die Kuh ist doch ersoffen“, gilt auch bei Wölfen. Auch wenn im Durchschnitt vielleicht die Zahl noch erträglich erscheint, gibt es immer bestimmte Gebiete, in denen die Probleme doch so kulminieren, dass man von bestimmten Maximalzahlen oder Minimalzahlen oder definierten Zahlen abweichen muss. Und für die Feststellung des Erhaltungszustandes wäre es sinnvoll, entgegen der jetzigen Praxis auf die staatenübergreifende Gesamtpopulation des Wolfs abzustellen und damit eine neue Bezugsgröße für den Populationsbegriff zu finden. Ich finde, da ist auch schon einiges zu gesagt worden, von daher will ich es nicht wiederholen. Wir sind ja in einer heftigen Debatte, es kommt noch eine Einbringung, und ich werde hier nicht alles wiederholen, was meine Vorgänger gesagt haben, möchte aber auf ein Thema hinweisen, das meine Fraktion als sehr wichtig erachtet: Das sind die Auswertungen genetischer Analysen als entscheidende Voraussetzung zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art, der Populationsabgrenzung, der Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten innerhalb einer Population und nicht zuletzt der Individualisierung einzelner Tiere oder Gruppen. Sie ist also die Grundlage rechtlicher und artenpolitischer Entscheidungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, weshalb die Genanalysen, die bei Rissvorfällen erstellt werden, nicht öffentlich zugänglich sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, wie gesagt, die Festlegung von Obergrenzen und wolfsfreien Zonen für unser Land. Hierfür bedarf es der wissenschaftlichen Expertise. Wer aber Daten nicht zur Verfügung stellt, der vergeht sich letztendlich am Artenschutz, indem er der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet und die Akzeptanz für den Wolf in den betroffenen Regionen gefährdet. Noch einmal zusammengefasst: Wir fordern seit Jahren die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, die Festlegung von Obergrenzen, orientiert an der natürlichen Ausbreitungsdichte, die Festlegung von wolfsfreien Zonen, Möglichkeiten der rechtskonformen Entnahme, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Rissgutachten, eine klare Definition von Problemwölfen und -rudeln und die hundertprozentige Entschädigung von Nutztierhaltern. Aus diesem Grund haben wir auch den vorliegenden Antrag eingebracht und hoffen im Interesse der Weidetierhalter und des Artenschutzes auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1939 hat die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion bringt diesen Antrag heute für unsere heimische und traditionelle Weidetierhaltung ein, auf die wir stolz sein können. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich danke allen Haltern und Halterinnen von Weidetieren für ihre tägliche Arbeit und ihren Beitrag für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft, insbesondere hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und da können ruhig mal alle klatschen, da sind wir uns ja erst mal prinzipiell einig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, FDP und Dagmar Kaselitz, SPD) Doch dieses Mehr an Tierwohl steht mit der schnellen Ausbreitung des Wolfes in Gefahr. Fast 400 tote und verletzte Tiere durch Risse zählte das Wolfsmonitoring im vergangenen Jahr in M-V. Und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen das Elend schon mal gesehen hat, von gerissenen Tieren auf der Weide?! (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ja.) Das ist eine Tragödie! Um die Gefahr von Rissen zu mindern, haben Sie, Herr Minister Backhaus, und Ihr Ministerium den viel zitierten und sehr ausführlichen „Managementplan Wolf“ ausgearbeitet. Dieser Managementplan zeigt jetzt allerdings öfter, dass er einfach nicht mehr ausreicht. Der Wolf verbreitet sich immer schneller. Der Konflikt zwischen Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen und Wolf zeigt sich immer deutlicher. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten steigen immer mehr und die Behörden müssen fürs Wolfsmanagement immer mehr Zeit aufwenden. Ich bin überzeugt davon, dass Sie das auch erkannt haben und dass wir dafür gemeinsam zukunftsorientierte Lösungen finden werden. Wir sind der Meinung, dass unsere Möglichkeiten an Herdenschutzmaßnahmen noch nicht vollständig erschöpft sind. Die entscheidende Konsequenz aus der Entwicklung der Wolfspopulation in Mecklenburg-Vorpommern wurde noch nicht gezogen. Auch der Jagdverband sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert, dass ein europakonformes Bestandsmanagement inklusive Bejagung verfolgt wird und die Menschen im ländlichen Raum nicht länger alleingelassen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die logischen Konsequenzen aus dieser Forderung sind klar: Der Wolf muss ins Landesjagdgesetz aufgenommen werden. Punkt und Ausrufezeichen! Das ist das richtige Zeichen. Der Wolf ist heimisch geworden. Er hat sich vermehrt etabliert, nun muss er ins Jagdrecht kommen, um eine Entnahme zu erleichtern und um zum Beispiel Tierleid im Falle eines Verkehrsunfalls zu vermeiden. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes muss als solcher an die EU-Kommission kommuniziert werden. Obwohl der Erhaltungszustand des Wolfes längst erreicht ist, wurde er noch immer nicht definiert und auch nicht anerkannt. Das muss das Bundesumweltministerium einsehen, und dazu bitte ich Sie, Herr Minister Backhaus, sich doch bitte bei der zuständigen Ministerin dafür einzusetzen, diesen Zustand zu ändern. Ein Herdenschutzhund sollte als solcher eine Prüfung ablegen und bestehen müssen, bevor wir seinen Unterhalt finanzieren. Die beiden Förderrichtlinien Wolf und die für die Gewährung von Zuwendungen für zusätzlich laufende Betriebsausgaben des Landes müssen unserer Meinung nach brandenburgischem Vorbild zusammengefasst werden. Für defensiven Herdenschutz benötigen gerade Weideschäfer und Weideschäferinnen weiterhin den Herdenschutzhund. Abweichend von der momentan gültigen Förderrichtlinie sollte dieser eine Prüfung abgelegt haben, bevor wir seinen Unterhalt einfach finanzieren. Auch da macht unser Nachbarland Brandenburg zum Beispiel, ist da ein Pionier drin und nimmt den Herdenschutz sehr ernst und ist im Allgemeinen da schon ein bisschen weiter im aktiven Wolfsmanagement. Davon sollten wir uns einfach mal was annehmen. Vor dem Hintergrund der großen Mobilität des Wolfes, der unsere administrativen Grenzen und unsere bürokratische Entscheidungsträgheit keineswegs berücksichtigt, (Thore Stein, AfD: Was?!) ist es mir und meiner Fraktion ein Rätsel, warum das Wolfsmonitoring bisher noch nicht länderübergreifend geschieht. Sogar beim Wolfsmonitoring bedarf es offenbar einer Entfesselung. Zusätzlich schlagen wir mit der Idee der Beweislastumkehr bei Nutztierrissen etwas vor, das das Interesse des Landes zum aktiven Management der Wolfspopulation massiv steigern würde, da ansonsten die Kosten durch den Wolf massiv steigen werden. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Landwirtschaftsland. Für die Zukunft wünscht und fordert meine Fraktion ein aktives und offensives Wolfsmanagement, das die Sorgen des ländlichen Raums, die durch den Wolf entstanden sind, ernst nimmt. Wir wollen echte Lösungen anbieten, anstatt Lösungen aufzuschieben. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist zwölf für unsere Tierhalter und Tierhalterinnen im Land. Wölfe müssen nicht nur gezählt werden, sondern es muss auch aktiv gehandelt werden. Sollte unser Antrag wider Erwarten – und das meine ich jetzt ausnahmsweise mal nicht sarkastisch – abgelehnt werden, beantrage ich hiermit schon mal die Überweisung in den Agrarausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten schon gefragt, was ist bloß mit dem Wolf los, (Sandy van Baal, FDP: Ja.) kommt kein Thema mehr auf. Sonst war in den vergangenen Legislaturperioden fast monatlich eine Sitzung zum Thema Wolf. (Thore Stein, AfD: Finden Sie das witzig?) Um den Wolf war es relativ ruhig geworden, aber er lebt noch, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) er lebt noch. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und insofern, ich will das nicht ins Lächerliche ziehen hier, aber, Herr Stein, stellen Sie sich mal vor, die Evolution wäre andersrum gelaufen! Und auch an diejenigen mein Appell, die sich da so leichtfertig mal über ein Geschöpf äußern: Wir alle reden über eine Klimakrise, wir alle reden über eine Biodiversitätskrise, und auf der anderen Seite ist es ein artenschutzrechtlicher Erfolg – das will ich mal festhalten –, dass der Wolf auch in Deutschland wieder heimisch geworden ist. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau so.) Das ist ein großer Erfolg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das Gleiche gilt im Übrigen für den Fischotter. Das gilt im Übrigen auch für andere Arten, die ich jetzt nicht näher erläutern möchte, weil ich meine Zeit einhalten möchte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und auf der anderen Seite ist natürlich auch vollkommen klar, wir wollen eine regionale Landwirtschaft. Wir haben heute Morgen über die Tierhaltung in der Fläche gesprochen. Wir sind in Berlin, glaube ich, auf der Zielgeraden, was das Tierkennzeichnungsgesetz anbetrifft. Darüber freue ich mich wirklich sehr. Ich hoffe, dass das dann auch durchträgt in Berlin. Und dazu ist eben vollkommen klar, dass wir insbesondere die Weidehaltung oder die Auslaufhaltung auch mehr wollen. Und natürlich ist es auch so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein reichhaltiges Habitat haben. Im Übrigen, die Aussagen, die zum Teil auch immer wieder als Fake News oder wie auch immer durch die Gegend getragen werden, die Wildbestände massiv reduziert oder die Tierbestände, insbesondere im Schafbereich, seien hier massiv abgebaut worden, da kann ich Ihnen eins nur sagen, diese Aussagen stimmen so nicht. Und eine Bestandsreduktion oder eine Bestandsobergrenze aufgrund der Aussagen, die Sie hier getroffen haben – zum Glück leben wir in Europa in einem Rechtsstaat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Europa ist jetzt aber kein Rechtsstaat.) und im Rechtsstaat gilt nun mal, dass dieser Wolf und diese Art einen besonderen Schutzstatus haben, und der gilt. Und solange der gute Erhaltungszustand nicht endgültig durch die Bundesregierung, und zwar über alle Ländergrenzen hinweg, durch die Bundesregierung gegenüber Brüssel erklärt ist, ist nur mit Ausnahmetatbeständen zu arbeiten. Und Frau von der Leyen – den Brief, wenn ich, den kenne ich im Übrigen, glaube ich, sinngemäß auch –, Frau von der Leyen hat recht, und genau das machen wir in diesem Bundesland. Im Übrigen werden bei uns, wenn Tiere, Wölfe verunfallen – wie viele waren es in diesem Jahr? Im letzten Jahr? Es waren insgesamt 19 im Übrigen, die verunfallt sind, oder davon fünf –, im Übrigen illegal getötet. Das nehme ich mal zur Kenntnis.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Till Backhaus

Aber das geht nicht von meiner Redezeit ab?!

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Elke-Annette Schmidt

Doch.

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Dr. Till Backhaus

Oh, das ist schwierig. Dann müssen Sie etwas anderes sich einfallen lassen. Tut mir leid! (allgemeine Heiterkeit) Und insofern will ich mal ausdrücklich sagen, dass wir uns gemeinsam natürlich mit der Frage weiter auseinandersetzen müssen, wie ist eine Weidetierhaltung möglich. Und Sie haben sich bei den Weidetierhaltern bedankt, das will ich auch an dieser Stelle tun. Und wenn ich morgens unsere Tiere füttere, dann können Sie mir abnehmen, dass ich jedes Mal auch froh und glücklich bin, dass die Tiere noch alle da sind. Und auf der anderen Seite will ich mal ausdrücklich sagen, das Beispiel von Brandenburg, da wäre ich an Ihrer Stelle sehr vorsichtig. (Sandy van Baal, FDP: Okay.) Ich glaube, dass unser Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern – im Übrigen mit wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Norman Stier und zum Zweiten mit den ehrenamtlichen Wolfsmanagern, ich glaube, insgesamt 19 an der Zahl über alle Grenzen, im Übrigen von der Jägerschaft, den Naturschützern, den Artenschützern umgesetzt –, und ich glaube, an dieser Stelle mal sagen zu dürfen, wer den Namen Frau Schuchardt noch nicht kennt, der sollte sich den mal merken. Die ist Tag und Nacht erreichbar. Sie hat ein Management hier aufgebaut, im Übrigen in unserer Verantwortung, das seinesgleichen überall in Deutschland sucht. Das ist eine Person, mit Herrn Stier, mit den anderen Wolfsmanagern, die wir im Lande ausgebildet haben, die eine hervorragende Arbeit leisten. Und deswegen ist es im Übrigen auch so still geworden, weil sie der Sache auf den Grund geht. Ob ein Wolf, sage ich mal, an einem Kindergarten vorbeigeschlichen ist oder ob in der Feldberger Seenlandschaft oder auch die einzelnen Fälle, könnte ich Ihnen alle herbeten – die ist innerhalb von 24 Stunden vor Ort und bringt die ganze Sache auf den Punkt, bis hin zum Aufhängen von Wildkameras im Einvernehmen im Übrigen mit den Menschen vor Ort, und dort werden Lösungen geschaffen. Und ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir hier in dieser Art und Weise tatsächlich auch intensiv zusammenarbeiten, und dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zum anderen: Natürlich ist es eine Tragödie – ich habe es heute Morgen gesagt –, wenn man solche Bilder sieht oder selber auch dazukommt, wenn da Schafe gerissen sind, oder aktuell im Übrigen auch in unserem eigenen Gehege bei den Wisenten, wenn da Rotwild gerissen ist. Natürlich ist das eine Tragödie, das ist schrecklich, vollkommen klar! Und auf der anderen Seite will ich Ihnen sagen, dass wir ja über Jahre hinweg versucht haben, auf Länderebene … Vielleicht fragen Sie mal Ihre Kollegen, wie ich beschimpft worden bin von Einzelnen, (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) auch insbesondere von meinen Kollegen aus auch anderen Bundesländern, ich würde hier versuchen, den Wolf ins Jagdrecht zu bringen, damit er abgeknallt wird – (Zuruf von Thore Stein, AfD) Entschuldigung, Entschuldigung, darum ging es gar nicht –, aus Baden-Württemberg oder wo auch immer diese Aussagen herkamen. Ich will das nicht näher erläutern. Darum ging es mir überhaupt gar nicht, sondern es geht darum, wie schaffen wir es möglichst, das Feindbild gegenüber dem Wolf abzubauen, und auf der anderen Seite, wenn er sich an bestimmte Regeln nicht hält, wie können wir dann rechtlich sauber die Sache umsetzen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und da hat Frau von der Leyen vollkommen recht, Entschuldigung, das geht in zwei Richtungen. Das eine ist das öffentliche Interesse, in Klammern, da als Polizei- und Ordnungsrecht, wenn es um die Menschen geht. Und auf der anderen Seite geht es um Artenschutz. Und da bin ich im Übrigen auch den Umweltverbänden … Die haben ja auch eine Zäsur hinter sich im Übrigen, dass die mittlerweile, wenn wir Entnahmen vorsehen, dass sie dem zustimmen. Das nehme ich mal zur Kenntnis. Und bei all denjenigen, die sich hier hinstellen und sagen, nun machen Sie doch mal und lassen Sie doch den Wolf ins Jagdrecht und dann kann er ja bejagt werden, denen kann ich nur eins sagen: Was meinen Sie, was das für ein schönes Gefühl ist, wenn Sie erfahren, dass gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren läuft – im Übrigen zum zweiten Mal –, weil versucht worden ist, oder auch erfolgreich, auch den Wolf, der ein Übeltäter war oder sich nicht korrekt verhalten hat, den dann zu entnehmen, heute darf man sogar sagen, ihn auch zu erlegen?! Was meinen Sie, wie schön das ist?! Ja, gestern haben Sie noch herumschwadroniert über Staatsanwaltschaften und was Sie nicht alles noch machen müssen, hier wird in dieser Frage gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Behörden, der untersten und der obersten Landesbehörde, ermittelt. Vielleicht haben Sie das ja schon mal gehört, aber ein schönes Erlebnis ist das nicht. (Thore Stein, AfD: Und?!) Und deswegen sage ich noch mal: Durch die gesamten Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, und da waren wir federführend, erstens: Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45 ist geändert worden, damit ist das Entnehmen von auffälligen Wölfen nach dem Artenschutzrecht möglich. Das muss aber sauber abgestimmt sein. Und es muss nachgewiesen sein, dass das nach dem Leitfaden, den wir im Übrigen auch entwickelt haben aus Mecklenburg-Vorpommern heraus, dankenswerterweise im Übrigen seinerzeit auch mit Bundesländern, die mit uns in Symbiose hier an dem Thema gearbeitet haben – im Übrigen waren wir diejenigen, die die Leitlinien dann auch auf den Weg gebracht haben –, dass wir die Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“, auch die Förderung der Schäden und auch die Unterhaltung vornehmen können. Und im Übrigen sage ich noch mal ausdrücklich, ich nehme zur Kenntnis, dass da, wo im Übrigen die Zäune und die präventiven Maßnahmen sauber umgesetzt worden sind, und dass möglichst die Strafe auf dem Fuße folgt, dann auch umgesetzt wird, dass denn der Wolf sich zurückzieht – ich sage das in aller Deutlichkeit – und diese Hürden dann, wenn Strom und der Zaun sicher vorgenommen worden ist, dass es dann funktioniert. In Einzelfällen versucht er denn, tatsächlich auch noch wieder rüberzuklettern, aber auch da gilt dann der Grundsatz, Sie müssen nachweisen, dass es der Wolf ist, der da wirklich auch diesen Schaden angerichtet hat. Gucken Sie sich das Elend da in Niedersachsen an, was da passiert ist! Da sind sechs Wölfe nach meinem Kenntnisstand erlegt worden, ja, und es waren auf jeden Fall nicht die richtigen. Das möchte ich in diesem Lande nicht erleben! Es tut mir leid! Bitte passen Sie da auf, dass Sie hier nicht Dinge oder mich auffordern zu einem Prozess, der rechtlich nicht sauber ist und der am Ende dann vor der Staatsanwaltschaft und vorm Gericht landet! Das möchte ich nicht! Und insofern noch mal: Bundesnaturschutzgesetz ist geändert worden, die Erarbeitung von Unterparametern – ich bin doch da genau auf Ihrem Weg zu sagen, wir brauchen jetzt endlich Parameter, wo wir dann den guten Erhaltungszustand endlich durch den Bund dann auch nachgewiesen bekommen und der dann auch gemeldet wird. Aber ich sage hier in aller Deutlichkeit auch noch mal, auch das Beispiel von anderen Mitgliedsstaaten, Schweden, gucken Sie sich das da an, die stehen vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Thema. Wollen wir Mecklenburg-Vorpommern in dieser Frage auch noch an den Pranger stellen? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich frage Sie, ob Sie das wollen. Insofern nehme ich die Sache ernst. Ich fasse zusammen: Eine umfangreiche, individualisierte Präventionsberatung findet in Mecklenburg-Vorpommern statt, und da brauchen wir aus Brandenburg keinen Nachhilfeunterricht. Eine schnelle Begutachtung innerhalb von 24 Stunden, in der Regel in wenigen Stunden nach dem Vorfall ist eine unkomplizierte Überprüfung. Und dann wird auch im Übrigen ein unkomplizierter Ausgleich der Schäden bei uns in Mecklenburg-Vorpommern aktuell umgesetzt. Ein aktuelles und umfangreiches Monitoring der Vorkommen der Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern findet statt, und im Übrigen die Identifizierung, die Identifizierung und die Entnahme von auffälligen Wölfen werden vorgenommen. Allein im Jahr 2022 sind im Übrigen 515.000 Euro in diesen Bereich der Prävention und der Entschädigung hineingeflossen. Natürlich nehme ich zur Kenntnis, dass wir ein Ansteigen der Population haben, aber ich nehme auch zur Kenntnis, dass andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen im Übrigen – aktuell, da ist ja ein Fall auch benannt worden –, dass die jetzt mittlerweile auch Schwierigkeiten kriegen. Ich bin gespannt, was ich ab morgen in Husum im Übrigen erleben werde auf der Agrarministerkonferenz. Man kann sich hier nicht laufend hinstellen und sagen, wir würden nichts machen, hätten nichts umgesetzt. (Sandy van Baal, FDP: Das habe ich nicht gesagt.) Ich nehme zur Kenntnis abschließend, wir haben mittlerweile 18 Rudel, 6 Paare und 4 territoriale Einzeltiere. Und wer denn da glaubt und meint, wir hätten das nicht im Griff und das sind alles Zahlen, die nicht stimmen, da kann ich Ihnen eins ausdrücklich sagen: Wir gehen davon aus, dass insgesamt 127 Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern leben und damit insgesamt – das sind die Zahlen des BfN – 1.157 Tiere, also Wolfsindividuen, nachgewiesen sind. Im Übrigen, das will ich auch noch mal ausdrücklich sagen, uns ist ja auch gelungen, dass wir wieder Wölfe auch, sage ich mal, mit einem Transponder ausstatten konnten, sodass wir ganz genau wissen, wie sich die Population darstellt und dass das Management unseres Landes funktioniert. Und im Übrigen, das Letzte ist, auch die Richtlinien zusammenzuführen, Frau van Baal. Da sind wir ausdrücklich vom Landesrechnungshof gebeten worden, diese beiden Richtlinien, Förderrichtlinien voneinander zu trennen. Und ich halte es auch nach wie vor für richtig. Das eine ist die Präventionsrichtlinie und das andere ist ganz klar die Entschädigungsrichtlinie. So, und ich nehme auch abschließend zur Kenntnis, dass im Übrigen auch grüngeführte Ressorts mittlerweile den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, im Übrigen dann natürlich mit einer ständigen Schonzeit beziehungsweise Nichtjagdbarkeit ausstatten. Was das dann im Übrigen an Pflege, Erhaltung und anderen Problemen ausmacht, das müssten Sie, Frau van Baal, eigentlich wissen als Jägerin. In der Frage schätze ich Sie. (Sandy van Baal, FDP: Das weiß ich auch, Herr Backhaus.) Das heißt, die Hege, die Pflege und auch die Betreuung dieses Bestandes ist dann in der Obhut – mit den Schäden, mit allem, was dazugehört –, ist dann in der Obhut der Jägerschaft. Ob Sie das wirklich so wollen, kann ich nicht genau einschätzen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sandy van Baal, FDP) Aber eins ist für mich klar: Der Wolf hat seine Berechtigung, und wir gehen davon aus, dass wir schrittweise weiterkommen. Und ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit den guten Erhaltungszustand erreicht haben. Aus meiner Sicht betone ich das hier noch mal: Für mich gilt es auch, eine neue Art der Bewertung vorzunehmen, und das habe ich hier genannt. Und in der Frühjahrskonferenz – die ist ja bald – der Umweltministerkonferenz muss das Bundesumweltministerium diese neue Art der Bewertung vorlegen. Das ist ein Antrag im Übrigen auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Ich bin gespannt, was die Bundesministerin Steffi Lemke dann vorlegen wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Einen Moment, Herr Minister! Vielen Dank, erst mal! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Kramer, bitte schön!

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank! Es ist zum Teil recht faktenfern, was Sie hier erzählt haben von irgendwelchen Dingen, Staatsanwaltschaft, und der Wolf sei in Europa nicht bejagbar. In Finnland, Rumänien, Lettland, Estland, Litauen, selbst in Spanien, wo der Wolf die ganze Zeit geschützt ist, darf man jagen. Aber mir geht es auch darum: Unterhalten Sie sich mal mit Ihren Parteikollegen? Frau Hegenkötter, die hat jetzt gerade in Grimmen ein Wahlkreisbüro aufgemacht. Fragen Sie doch mal die Bevölkerung von Grimmen, am Süderholz! Die trauen sich ja abends nicht mehr spazieren zu gehen, die trauen sich nicht mehr, mit ihren Hunden Gassi zu gehen, die trauen sich nicht mehr, ihre Kinder abends draußen rumlaufen zu lassen, weil dort die Wölfe umherlaufen, und wir reden hier von Naturschutz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so, die Wölfe!) Das ist ja alles richtig und ist ja auch alles wichtig, gar keine Frage, aber fragen Sie doch mal Nationalparkranger! Die sagen, wir können nicht einfach so Arten hier wieder ansiedeln und dann die Natur sich selbst überlassen. Das funktioniert eben auch nicht, und da muss man doch auch irgendwo die Waage halten, Herr Minister. Und wenn Sie hier uns, wie gesagt, so faktenferne Dinge erzählen wie, dass die Staatsanwaltschaft um die Ecke käme, nähmen wir den Wolf ins Jagdregister auf – also ich bitte Sie, ganz ehrlich, Herr Minister.

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Dr. Till Backhaus

Also ich weiß nicht, ob ich auf diese Polemik antworten soll.

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Elke-Annette Schmidt

Sie möchten darauf antworten, Herr Minister, gehe ich von aus?! (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dr. Till Backhaus

Ja. Sehr geehrte Frau Präsidentin, am liebsten würde ich nicht darauf antworten. Ich habe faktenbasiert gearbeitet. Und wenn Sie Rumänien oder andere Mitgliedsstaaten nennen, dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis – faktenbasiert und wissensbasiert von mir an Ihre Adresse –, dass die in diesen Mitgliedsstaaten einen anderen Status haben schlicht und ergreifend. Deutschland hat das entschieden, und Deutschland muss den Antrag stellen. Und dazu ist es notwendig, dass der gute Erhaltungszustand erreicht ist. Und das ist nach dem, was das BfN – das ist eine unabhängige Behörde, auch wenn Sie den Kopf schütteln, (Zuruf von Thore Stein, AfD) mag ja sein, dass Sie das nicht akzeptieren, aber es ist eine unabhängige Behörde, das Bundesamt für Naturschutz –, und diese hat den guten Erhaltungszustand bis heute nicht erklärt. Punkt! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Haben Sie das verstanden? (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Na, wunderbar, dann ist ja alles geklärt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Landwirtschaftsminister! Der Minister hat die Redezeit um vier Minuten überschritten. (Minister Dr. Till Backhaus: Ich hatte doch Rabatt bekommen?!) Nee, Rabatt gibts nicht bei uns, ist noch nicht eingeführt, müssen wir in der Geschäftsordnung noch ändern. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit, eine meiner ersten Reden hier im Landtag zu einem Thema zu halten, das Landwirte, insbesondere Weidetierhalter, Menschen, Politik und mich gleichermaßen bewegt, ein Thema, das zwischen übertriebenem Tierschutz und der Annahme, Rotkäppchen sei ein Tatsachenbericht, schwankt. Es wird seit einigen Jahren nicht nur von Minister Dr. Backhaus und den Naturschutzverbänden anerkannt, dass die Entwicklung der Wolfspopulation in ganz Deutschland ebenso wie in M-V eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz ist, es ist gelungen, eine seit mehr als hundert Jahren durch den Menschen ausgerottete Art wieder heimisch werden zu lassen. Für diesen Erfolg gab es mehrere Gründe. Einer davon – aus meiner Sicht der entscheidendste – ist die strenge Unterschutzstellung dieses Raubtieres. Dies führte über Jahre hinweg zu einer schnellen Wachstumsrate der Wolfpopulation in Deutschland. Insbesondere Brandenburg, das wohl europaweit am dichtesten von Wölfen besiedelte Bundesland, war davon betroffen. Aber in M-V kommen spätestens seit 2006 Wölfe wieder dauerhaft vor. Mit Ende des Wolfsmonitorings im Jahr 21/22 gelten 50 Prozent der Landesfläche wieder als vom Wolf besiedelt. In fast allen Regionen mit größeren Waldkomplexen werden Wölfe bisher nachgewiesen. Mittlerweile geht die Wissenschaft davon aus, dass in den am dichtesten von Wölfen besiedelten Regionen ein Plateau des Wachstums erreicht ist und hier die Entwicklung stagniert. In unserem Bundesland scheint es aber noch genügend freie Reviere zu geben, dass die Zahlen hier auch noch steigen werden. Eine anwachsende Wolfspopulation in M-V führt natürlicherweise auch zu zunehmenden Konflikten, insbesondere mit Weidetierhaltern, deren positive Entwicklung hoffentlich im Interesse aller liegt. Um diesen Konflikt auszuräumen, fordert die AfD-Fraktion, den Wolf in das Landesjagdgesetz aufzunehmen. Diese Forderung suggeriert eine Lösung des Konflikts. Durch eine Aufnahme des Wolfs in ein Landesjagdgesetz ändert sich an der strengen Unterschutzstellung dieser Art nichts. Zudem ist es heute schon möglich, sogenannte Problemwölfe, die durch wiederholte Übergriffe auf Weidetiere aufgefallen sind, zu entnehmen oder, um es klar auszusprechen, zu töten. Des Weiteren wird gefordert, dass in M-V feste Wolfsgebiete auszuweisen sind, in denen sich die Wolfspopulation vorerst ungestört entwickeln darf. In allen anderen Gebieten soll der Wolf bejagt werden. Verbunden soll das mit einer Bestandsobergrenze nur für unser Bundesland sein. Wird die Bestandsobergrenze überschritten, werden Wölfe abgeschossen. Diese vermeintlich einfachen Lösungen können und werden nicht funktionieren. (Thore Stein, AfD: Warum nicht?) Zum Beispiel Ihre Annahme, dass bis 2029 die Population um 30 Prozent steigt, kann man nicht nachvollziehen. Und Ihre Aussage, dass unsere Weidetierwirtschaft über Jahrhunderte gewachsen ist, ist richtig, aber von diesen Jahrhunderten haben 100 bis 200 Jahre die Wölfe gefehlt. Vorher waren sie auch da und sie ist trotzdem gewachsen. Meine Fraktion wird den Antrag der AfD vollständig ablehnen. (Thore Stein, AfD: Ach?!) Am 18. Januar 2023 fand auf Grundlage eines Antrages von CDU/CSU „Bejagung von Wölfen als Teil eines Bestandsmanagements“ eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt. Bei den angehörten Experten war die Bejagung von Wölfen umstritten. So positionierte sich Frank Hahnel vom Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg deutlich gegen Jagdquoten und Obergrenzen. Ich zitiere aus der Berichterstattung: „Nicht eine bestimmte Zahl von Wölfen sei … problematisch, sondern ein bestimmtes Verhalten der Tiere. Daher müssten die entnommen werden, die Weidetiere gefährdeten – unabhängig von einer festgelegten Zahl. Quoten seien ebenso abzulehnen, denn es sei zu befürchten, dass Rudel durch Bejagung geschwächt und erst recht gezwungen würden, Schafe“ zu reißen. Zitatende. Es gab einen illegalen Abschuss in Brandenburg, als ein Alpharüde aus einem Rudel getötet worden ist. Anschließend nahmen die Übergriffe dieses Rudels auf Weidetiere stark zu. Frau Ilka Reinhardt vom Lupus-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gab zu bedenken, ich zitiere, „dass die Bejagung von Wölfen nicht unbedingt zur Befriedung von Konflikten führe. Das zeigten die Beispiele Schweden und Frankreich, die die Union in ihrem Antrag als Vorbild herangezogen hatte, deutlich.“ Zitatende. Mittlerweile gibt es in der Wissenschaft eine klare Evidenz dafür, dass geeignete Mittel Herdenschutzmaßnahmen sind. Sicherlich hilft das nicht zu hundert Prozent, denn hundertprozentigen Herdenschutz gibt es nicht, das muss auch allen hier im Haus klar sein. Deshalb kommt es aus unserer Sicht darauf an, alle Schäden durch Wölfe für Betriebe und Hobbyhalter schnell und vor allem unbürokratisch auszugleichen. Und vor allem müssen auffällig gewordene Tiere endlich zügig entnommen werden, und das darf auch nicht an Kreis- oder Bundesländergrenzen scheitern. Hier ist noch viel zu tun und zu vereinfachen. Vor allem brauchen die unteren Naturschutz- und Jagdbehörden einfachere und rechtsichere Regeln, damit Problemwölfe schneller und unbürokratisch entnommen werden können. Wir müssen diesen Mitarbeitern den Rücken stärken und klare Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben. Keiner von ihnen soll Angst haben, dass er bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung verklagt oder gegebenenfalls sogar verurteilt wird. Und zum Ende meines Beitrags noch was: Vielfach wird behauptet, der Wolf sei schuld an der Misere der Schaf- und Ziegenhalter. In am dichtetesten von Wölfen besiedelten Brandenburg kann zum Beispiel keine direkte Korrelation zwischen dem Anstieg der Wolfspopulation und dem Rückgang der Weide haltenden Tiere gezogen werden. (Beate Schlupp, CDU: Wer sagt das?) Vielmehr scheint die Nutzung der GAP-Förderung, die in Deutschland keine Möglichkeit von Weideprämien vorsah, die Hauptursache des Rückganges zu sein. So sah es in der bereits erwähnten Anhörung Andreas Schenk vom Bundesverband Deutscher Berufsschäfer. Mit der Weidetierförderung ab diesem Jahr haben wir eine gute Chance, eine bessere Koexistenz von Weidetierhaltung und Artenschutz beim Wolf hinzunehmen, weil sich hoffentlich die ökonomischen Faktoren für diese Betriebe verbessern. Meine Fraktion wie auch die Bundestagsfraktion haben eine Weidetierprämie in ausreichender Höhe seit vielen Jahren gefordert. Allerdings ist die Höhe dieser Prämie für mich nicht ausreichend, um wirklich ernsthaft unterstützend zu helfen. Die Anträge von CDU und FDP versuchen im Gegensatz zur AfD dem Thema gerecht zu werden. Einzelnen Punkten kann ich zustimmen. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Viele Forderungen sind heute schon möglich und deshalb entbehrlich. Aber gerade die Sachverhalte zu Bestandsgrenzen und Populationsentwicklung sind sehr einseitig ausgelegt und noch nicht abschätzbar oder auch schlicht falsch. Ein Beispiel aus dem CDU-Antrag: das Abstellen von Daten aus Gebieten in Kanada oder der russischen Taiga. Zum Ersten kann ich das mit Gebieten in Deutschland nicht vergleichen, zum anderen ist der Bestand an Wildtieren in M-V wesentlich höher. Dies hat aber einen entscheidenden Einfluss auf die Wölfe. Um einmal sarkastisch zu sein, Frau van Baal: Sie zitieren echt die Jäger?! Die Jäger haben ein Auge auf das Wild, wie der Wolf ein Auge auf das Wild hat. Aus den genannten Gründen wird meine Fraktion die Anträge ablehnen. Ich freue mich aber über einen weiteren fachlichen Disput zum Thema. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley. (Marc Reinhardt, CDU: Weidmannsheil!)

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Erneut ist der Wolf heute Thema hier im Landtag. Und das hat seinen Grund, denn entgegen aller Prognosen, die zu Beginn der Wiederkehr dieses beeindruckenden Tieres angestellt wurden, breitet sich der Wolf überraschend schnell in Deutschland aus. Darüber freuen wir uns, denn Wölfe sind Teil unserer heimischen Fauna. Und es ist ein großes Glück – das ist heute schon mehrfach angeklungen und ich kann mich da meinen Vorredner/-innen nur anschließen –, es ist ein großes Glück, dass er trotz jahrhundertelanger intensiver Verfolgung und Bejagung auf unserem Kontinent nie ganz ausgelöscht werden konnte. Allerdings stellt uns diese Art auch vor Herausforderungen, die wir gemeinsam lösen müssen. Meine Fraktion ist weit davon entfernt, den Wolf zu romantisieren. Das habe ich bereits bei der letzten Debatte hier zu diesem Themenkomplex zum Ausdruck gebracht. Wölfe sind hochgradig intelligente, fleischfressende Tiere mit einem komplexen Sozialverhalten und einer sehr hohen Lernfähigkeit. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Diese Eigenschaften ermöglichen es ihnen, relativ schnell neue Lebensräume zu besiedeln und neue Nahrungsquellen zu erschließen. In einem Mitteleuropa, das im Zuge der Kulturlandschaftsgeschichte sehr strukturreiche Landschaften mit verschiedenen Landnutzungen hervorgebracht hat, führt das zu Konflikten. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) In Mecklenburg-Vorpommern sind das in erster Linie wirtschaftliche Schäden durch Wolfrisse in Tierhaltung und natürlich auch damit zusammenhängende Tierschutzfragen. Und mit diesen Konflikten müssen wir lösungsorientiert umgehen. Das passiert auch, und das passiert auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Minister Backhaus – und das sage ich hier ausdrücklich noch mal – hat bei diesem Thema vieles richtig gemacht, indem er zum Beispiel nicht der Hysterie gefolgt ist, die sich auch politisch motiviert anfangs in etlichen Gruppierungen breitgemacht hatte. Doch gleichzeitig müssen wir gemeinsam zur Kenntnis nehmen – und davon zeugen ja auch die heute vorliegenden Anträge –, dass wir weitere Schritte gehen müssen, um zu einem langfristigen, gedeihlichen Miteinander von Wolf und Mensch zu kommen. Die wirtschaftlichen Schäden nehmen zu, und selbst mit dem Wolf sehr wohlmeinende Weidetierhalter/-innen kommen an zahlreiche Grenzen, was den Schutz ihrer Herden angeht. Wir nehmen wahr, dass zahlreiche Nutzer/-innen- und Schützer/-innengruppen das Thema mit hohem Verantwortungsbewusstsein behandeln. Mit Ausnahme einzelner Extrempositionen wollen die allermeisten Akteur/-innen den Wolf wirklich als Teil unserer Kulturlandschaft langfristig erhalten. Niemand will den Wolf wieder vollständig vertreiben. Dies wäre ohnehin aufgrund des strengen rechtlichen Schutzes für den Wolf nicht möglich. Aber bisherige Konzepte müssen überdacht und ein gutes Management muss etabliert werden, (Beifall Sandy van Baal, FDP) denn gelingt es uns nicht, Naturschutzbelange und gleichzeitig Gefahrenabwehr im Konsens zu organisieren, droht auch die Akzeptanz des Wolfes als Teil unserer Natur- und Kulturlandschaften mittelfristig stark abzunehmen. Das dürfen wir nicht zulassen und wir müssen rechtzeitig steuernd eingreifen. (Thore Stein, AfD: Mein Reden!) Eine der entscheidenden Fragen, wenn nicht gar die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang, ist die Frage nach dem guten Erhaltungszustand. Auch dazu hat der Minister schon ausgeführt. Sie muss zeitnah beantwortet werden, denn die Antwort ist Voraussetzung für alle darauf aufbauenden Managementmaßnahmen. Der gute Erhaltungszustand einer Art ist keine gefühlte Größe, sondern dieser Zustand ist in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, einer der Naturschutzrichtlinien der EU, definiert. In einfache Worte übersetzt versteht zum Beispiel das Bundesumweltministerium Folgendes darunter: Wölfe sind dann in einem guten Erhaltungszustand, wenn sie überall dort, wo sie von Natur aus leben können, auch tatsächlich leben und wenn ihre Anzahl groß genug ist, um ihre Population selbst bei Krankheiten, Verkehrsunfällen oder illegaler Entnahme überleben zu lassen. Es gibt Fachleute, die der Meinung sind, diesen Zustand haben Wölfe in Deutschland bereits erreicht, (Thore Stein, AfD: Ja.) denn Wölfe sind mosaikartig in Deutschland und Europa verteilt. Sie stehen auch dann in genetischem Austausch, wenn sie sozusagen nicht Wand an Wand leben. Das ist natürlich auch nachvollziehbar, denn viele hier im Raum wissen, welche großen Entfernungen ein einzelnes Tier in einer Nacht zurücklegen kann. Wölfe müssen also wahrscheinlich nicht wirklich jedes potenziell geeignete Areal besiedeln, um überleben zu können, zumal sie sich ohnehin zu sogenannten Habitat-Generalisten entwickelt haben, das heißt, das klassische Wald- und Heidegebiet ist schon lange nicht mehr nur ihr Lebensraum. Sie nutzen Randgebiete von Städten ebenso wie auch intensiv genutzte Agrarlandschaften. Trotzdem möchten wir die selbstsichere Aussage im FDP-Antrag, der Erhaltungszustand des Wolfes ist, gemessen an anderen EU-Staaten, längst erreicht, so nicht einfach unterschreiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da wäre uns wichtig, dass den guten Erhaltungszustand nicht Politiker/-innen, sondern sachverständige Expert/- innen feststellen. Fakt ist aber, dass es zu dieser Frage in Deutschland und in der EU bald eine Aussage geben muss. Deswegen unterstreichen wir jede Forderung nach mehr Monitoring und mehr wissenschaftlicher und administrativer Kooperation. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Noch mehr geht doch gar nicht, hat Herr Backhaus doch ausgeführt.) Sehr geehrte Kolleg/-innen, auch wenn wir uns das sehr wünschen, aber den flächendeckenden Schutz von Weidetieren über wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde sehen wir in Deutschland so in der Praxis nicht. Der Bau und die Unterhaltung von Zäunen für riesige Weideflächen würden sehr viel Geld kosten, Geld, das uns für zahlreiche andere, dringend notwendige Natur- und Klimaschutzmaßnahmen wieder fehlen würde. Die Auseinandersetzung nur mit einer geschützten Art darf nicht zulasten von Lebensräumen gehen, die Tausenden bedrohten Arten das Überleben sichern. Das ist letztlich nicht verhältnismäßig. Das führt auch innerhalb von Naturschutzgruppen zu Diskussionen. Allerdings gehört auch zur Wahrheit dazu, dass wir viele andere bedrohte Arten längst gesichert hätten, wenn wir die Milliarden der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik tatsächlich für mehr Biodiversität eingesetzt hätten oder einsetzen würden. Da wird vielfach Geld sinnlos verbrannt. Wir haben Sympathien für den Weg der Brandenburger Wolfsverordnung des bündnisgrünen Umweltministers Axel Vogel, die den Abschuss von Wölfen erleichtert. Das sieht auf den ersten Blick nach einem guten Weg aus. Doch auch dahin gehend sind uns die Bedenken von Wildbiolog/-innen bekannt, die bezweifeln, auf diesem Weg die Schadensereignisse zurückzudrängen, denn es gibt wenige Untersuchungen, inwieweit Abschüsse dann auch Wolfsrisse reduzieren helfen. Eine lang angelegte Studie aus den USA aus dem Jahr 2014 stellte fest, dass Abschüsse die Rudelstruktur zerstören und die Tierhalter nach einem kurzen Rückgang der Wolfsrisse mit größeren Problemen zu kämpfen hatten. Wir geben zu, wir kennen auch nicht den Königsweg im Umgang mit der Tierart Wolf. Wir wollen unsere Weidetierhalter/-innen mit ihren Tieren nicht verlieren und wir wollen den Wolf in angemessener Populationsgröße im Land sichern. Und ich würde mutmaßen, dass die wenigsten meiner Kolleg/-innen hier im Raum von sich behaupten würden, Sie kennen den perfekten Weg. Die vorliegenden Anträge geben mit ihren einzelnen Punkten Anlass zum Dialog im dafür zuständigen Agrarausschuss. Lassen Sie uns deshalb dem Beispiel der Kolleginnen und Kollegen im Niedersächsischen Landtag folgen, die einen umfangreichen CDU-Antrag zum Thema Wolf mit Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und GRÜNEN in den Ausschuss verwiesen, um darüber in den Austausch zu kommen. Wie schon im Rahmen unserer letzten Debatte zum Thema Wolf sage ich, haben Sie den Mut zum Dialog, sehr geehrte Kolleg/-innen der Regierungskoalition, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir wollen aber Mut zum Handeln haben.) zu einem Thema, das wir gemeinsam bewegen müssen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir eine Kurzintervention von Herrn Bruhn vor.

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Dirk Bruhn Die Linke

Ja, ich will nur kurz einwenden, Sie haben behauptet, die Fördermittel der EU werden verbrannt. Diese Fördermittel haben über Jahre/Jahrzehnte das Einkommen von landwirtschaftlichen Betrieben sichergestellt. (Minister Dr. Till Backhaus: Und preiswerte Lebensmittel.) Preiswerte Lebensmittel kommen dazu. Ich möchte Sie bitten, seien Sie einfach mit solcher Pauschalaussage, das wurde verbrannt, vorsichtiger! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es gab natürlich Fälle, wo es so sein kann, dass Fördermittel falsch laufen, aber im Grundsatz stimmt das für die europäische Agrarförderung nicht. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Frau Shepley, möchten Sie erwidern?

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Anne Shepley GRÜNE

Ja, vielen Dank! Ganz kurz, danke für die Anmerkung! Ich habe es gerade noch mal nachgelesen. Wir haben einfach gesagt, da wird vielfach Geld sinnlos verbrannt. Ich habe nicht gesagt, dass das ganze Geld aus der EU-Förderung verbrannt wird. (Marc Reinhardt, CDU: „Vielfach“ würde ich auch sagen, ist falsch.) Wir setzen uns natürlich dafür ein, dass möglichst viel Geld für den Erhalt der Biodiversität eingesetzt wird. Das heißt aber nicht – und das schließt es auch auf keinen Fall aus, das würde ich auch für meine Fraktion zurückweisen –, dass wir nicht natürlich auch Agrarbetriebe unterstützen müssen und dass dafür auch EU-Subventionen nötig sind. Die Frage ist nur, was wird mit diesen Geldern unterstützt. (Marc Reinhardt, CDU: Einkommen und preiswerte Lebensmittel.) Und da gibt es natürlich aus unserer Sicht schon Sachen, die wir anders machen können.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange. (Thore Stein, AfD, und Sandy van Baal, FDP: Was?!)

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Bernd Lange SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab erst mal zu der Anfrage – Nikolaus, in alter Verbundenheit, ich duze dich mal –: Dass der Wolf im Jagdrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht auftaucht und nie auftauchen darf, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) liegt daran, (Sebastian Ehlers, CDU: „Nikolaus, in alter Verbundenheit“!) dass er bis 2. Oktober 1990 im DDR-Jagdrecht drinstand und im bundesdeutschen Jagdrecht nicht. Wölfe wurden in der DDR rigoros gemerzt, die waren ganzjährig dem Jagdrecht unterlegen. So viel zum Naturschutz in der Deutschen Demokratischen Republik. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Jetzt will ich mal ein bisschen naturschutzrechtlich auf die ganze Sache eingehen. Seit 2000 sind Wölfe in Deutschland heimische Wildtiere. 2000 wurden zum ersten Mal auf einem Truppenübungsplatz in Sachsen wild geborene Welpen großgezogen. Wölfe brauchen keine Wildnis. Sie kommen überall zurecht, da, wo sie genug zu fressen finden und der Mensch sie leben lässt. Dass sie sehr flexibel sind, zeigt das Bild unserer europäischen Nachbarn, Frau Shepley führte das an. In Spanien zum Beispiel leben Wölfe in riesigen Agrarmonokulturen, in Rom in den Vorstädten. Die Wolfsbestände in Deutschland breiten sich in der Fläche aus und bringen hier neue Herausforderungen mit. Die Weidewirtschaft in Deutschland steht ebenfalls vor großen Herausforderungen, in erster Linie durch die geringen Stundenlöhne, die hohe Arbeitsbelastung, Probleme beim Finden von Betriebsnachfolgern und eine in der Vergangenheit verfehlte Agrarpolitik. Die Ziegen- und Schafbestände gingen ab 2004 stark zurück. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zu diesem Zeitpunkt war der Wolf in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht angekommen. Das hat aber damit zu tun gehabt, dass die gekoppelten Tierprämien abgeschafft wurden. 2023 werden die im Rahmen des GAP wieder eingeführt. Wir wollen hoffen, dass das etwas Entlastung bringt. Weiterhin kommt dazu, dass die ungenügende Bezahlung der Produkte, wie zum Beispiel die Wolle, die nichts wert ist, eine Ungewissheit schüren. Die Mutterschafbestände sind aber relativ stabil geblieben in Mecklenburg-Vorpommern, trotz des Wolfes. Natürlich ist das so, dass die Anwesenheit der Wölfe eine große Herausforderung für die Tierhalter darstellt. Die Beweidungskonzepte von vor 20 Jahren taugen nichts. Der finanzielle und arbeitsintensive Aufwand durch Herdenschutzmaßnahmen ist nicht zu verkennen. Doch auch ohne diese Mehrbelastung droht die Weidetierhaltung mehr und mehr aus unserer Landwirtschaft zu verschwinden, was irreparable Folgen für die Artenvielfalt hat. Man braucht sich bloß anzugucken auf einer Wiese, die durch Rinder beweidet wird, wie viele Brutvögel da sind, wie viele Schmetterlinge ganz spezielle Arten finden. Ich nenne bloß den Teufelsabbiss und den Goldfalter. Die erbrachten Leistungen der Kulturlandschaftspflege und der Artenvielfalt müssen besser honoriert werden. Das geht hier auch nicht um Geld, sondern auch um strukturelle Rahmenbedingungen in der Agrarpolitik, die für die Weidetierhaltung verbessert werden müssen. Die Weidewirtschaft muss wieder ein lohnendes und zukunftsfähiges Betriebssystem sein, um langfristig fortzubestehen. Herdenschutz ist vor allem zielführend, wenn er frühzeitig, vorbeugend und flächendeckend besteht, sodass die Wölfe sich nicht erst an Weidetiere als einfache Beute gewöhnen können. Es gibt einen Originalton des ersten Schäfers in Sachsen, der die 30 Schafe verloren hat, der sagt jetzt, sein Rudel hat gemerkt, seine Schafe schmecken nicht. Dazu haben der Stromzaun und die Weideschutz- und die Herdenschutzhunde beigetragen. Wichtig ist, dass residente Rudel der beste Schutz sind für Weidetiere, weil die wissen, wo sie ihre Beute finden können. Der Wolf ist ein Nahrungsopportunist, der geht kein Risiko ein – muss ich mal so sagen –, geht kein Risiko ein und Rudel verdrängen auch Einzeltiere. Und wenn man jetzt sagt, eine Quote zum Abschuss von Wölfen, so ganz lapidar hinstellt – wir hatten in Neubrandenburg in Eichhorst eine Wölfin, die ist aus Sachsen bis nach Neubrandenburg gegangen. Also Wölfe sind sehr mobil. Und da müssen wir gar nicht drüber nachdenken hier mit kleinteiligen Sachen. Wenn hier Bestandszahlen aus Nordkanada oder Asien eingeführt werden, wo sich die Wölfe mit drei weiteren Großprädatoren den Lebensraum teilen müssen und die Wilddichten extrem gering sind, werden wir in Europa nie solche Bestände kriegen. So, vieles ist ja schon gesagt worden. Was die sogenannte aktive Bestandsregulierung angeht, es sind pauschale Abschussregelungen generell abzulehnen. Erfahrungen aus dem europäischen Ausland belegen, dass weder die Furcht vor Menschen noch die …, dass dies zu geringeren Risszahlen bei Weidetieren führt. (Beate Schlupp, CDU: Welche Zahlen sind das denn?) Darüber hinaus zeigen erste Studien, dass die Jagd auf Wölfe sogar einen erhöhten Druck auf Weidetiere bringt, weil nämlich die residenten Rudel als Erste gemerzt werden, nicht die wandernden Wölfe. Es wird immer wieder darüber diskutiert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, was ja im Prinzip in erster Linie sich richtig toll anhört, aber wenn wir hier Naturschutz und Jagd vermengen, schaffen wir bürokratische Hürden, (Sandy van Baal, FDP: Jäger sind die ersten Naturschützer.) die es eigentlich nicht schaffen, in unserem kleingliedrigen Jagdpachtsystem effektiv die Wölfe zu be…, effektiv die Wölfe zu bringen. (Thore Stein, AfD: Herr Lange, Naturschutz und Jagd sind schon immer miteinander verbunden.) Wolfsfreie Zonen wird es gar nicht geben können, weil der Wolf jeden Lebensraum, den er kriegt, besiedeln wird. (Beate Schlupp, CDU: Das ist doch Quatsch! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir brauchen uns doch bloß die Karte anzugucken, ich kann die ja mal hochhalten. (Thore Stein, AfD: Das dürfen Sie nicht.) Das ist die Karte …

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte!

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Bernd Lange SPD

… der Wolfsverbreitung …

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Birgit Hesse

Herr Lange!

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Bernd Lange SPD

… in Deutschland.

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Birgit Hesse

Herr Lange, bitte keine Schriftstücke oder Sonstiges hochhalten!

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Bernd Lange SPD

Das ist die Karte der Wolfsverbreitung in Deutschland und wir sehen, wie die Wolfsrudel sich ausbreiten. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und irgendwann werden wir flächendeckend uns mit dem Wolf arrangieren können. Und was die Gefahr angeht, möchte ich mal sagen, um diese Jahreszeit eine führende Bache am Wurfkessel zu stören, dürfte garantiert schlimmer sein, als einem wandernden Jungwolf zu begegnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Backhaus, Sie haben etwas bedauert, dass der Wolf hier in letzter Zeit nicht oft genug vorgekommen ist. Dann verspreche ich Ihnen hiermit, das werden wir gerne in den nächsten Jahren ändern, das ist gar kein Problem, wenn Sie das wünschen. Herr Backhaus, Sie haben eben noch einmal den Erfolg des Artenschutzes erwähnt und ein bisschen so getan, als hätten wir das gar nicht anerkannt. Im Gegenteil, ich habe das noch mal ganz klar herausgestellt: Selbstverständlich ist die Rückkehr des Wolfes und auch anderer Arten nach Deutschland ein Erfolg, den wir auch durchaus zu würdigen wissen, aber damit geht eben auch einher, dass die Grenzen anerkannt werden müssen. Und das verlange ich von Ihnen, dass Sie auch einfach mal sagen, ja, irgendwann ist auch mal Schluss und der Wolf kann sich nicht ungezügelt ausbreiten. Das wissen Sie auch und wahrscheinlich aus irgendwelchen Gründen sagen Sie es hier einfach nur nicht. Genauso wenig sind Sie eingegangen auf unseren Vorschlag, dass der Wolf Gebiete zugewiesen bekommt in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, wie auch immer Sie das lösen wollen geografisch, und in diesen Gebieten wird er in Ruhe gelassen, und sobald er aus diesen Gebieten herausdrängt, wird er eben bejagt. Und selbstverständlich werden wir diese Gebiete nie einhundertprozentig wolfsfrei bekommen – das hat Herr Lange eben versucht, irgendwie darzustellen, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist –, das ist richtig, aber wir werden die Wolfsdichte da drastisch runterfahren können und somit werden wir auch das Konfliktpotenzial runterfahren. Das ist ja überhaupt nicht abzustreiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann kommen Sie mit den üblichen Ausflüchten bezüglich „guter Erhaltungszustand“, der sei gar nicht erreicht und er müsse erst in irgendwelchen Amtsstuben in Berlin festgestellt werden. Das wird in einem grünen Umweltministerium niemals passieren, das wissen wir beide. Und das wird auch in Brüssel nicht passieren, denn die sind noch realitätsfremder, als Berlin es ist. Und dann sagen Sie, wir müssen dem Wolf Regeln beibringen, dass der Wolf lernt, was er darf und was er nicht darf. Wie wollen Sie das machen? Eine Wolfschule gründen? Das ist doch völliger Blödsinn! Der Wolf ist ein Raubtier und dieses Raubtier ist genetisch darauf aus, Beute zu machen. Und das Raubtier – das hat Herr Lange eben richtig gesagt – ist ein Nahrungsopportunist, und er sucht sich eben die Beute aus, die für ihn am einfachsten ist. Das sind gegenwärtig noch recht hohe Wildbestände, das sind nur unzureichend geschützte Schafsherden, aber das werden irgendwann auch noch andere Beutetiere sein. Und wir haben mittlerweile die ersten Fälle, dass der Wolf in bewohnte Gebiete eindringt, dort in Kleintierhaltungen einbricht. Wir haben Fälle, dass der Wolf auf Hunde geht beim Spazierengehen oder auf Jagdhunde geht. Und wir haben mittlerweile auch Fälle, dass der Wolf mal neugierig guckt, wie es um den Menschen steht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Erst vor wenigen Wochen ist eine Radfahrerin in Niedersachsen von drei Wölfen verfolgt worden. Die haben sie zwar nicht angegriffen, aber diese Wölfe haben mal geguckt, was ist das eigentlich für ein Beutetier, was da unterwegs ist auf dem Fahrrad. Und diese Wölfe werden irgendwann auch mal auf den Trichter kommen, dass man die auch fressen kann. Denn nicht ohne Grund wurde der Wolf in ganz Europa vehement bejagt. Die Menschen haben damals nicht aus Jux und Tollerei Wölfe geschossen. Sie haben das getan, weil der Wolf a) eine Gefährdung für die Weidetierhaltung auch damals schon war und weil der Wolf auch eine Gefahr für die Menschen dargestellt hat. Und das ist nun mal, Sie haben ja eben von der Evolution gesprochen, das gehört auch zur Evolution dazu, dass sich die stärkere Art durchsetzt, und das sind nun mal wir und nicht die Wölfe. Und dann sprechen Sie davon, dass wir nur den Wolfsschutz, die Maßnahmen gegen den Wolf ausreichend erhöhen müssen. Sie waren sicherlich schon mal in Güstrow, haben da irgendeinen PR-Termin wahrgenommen. Haben Sie sich mal den wolfssicheren Zaun in Güstrow angeguckt, wie der aussieht? Und so ein Ding wollen Sie jetzt auf jede Weide stellen?! Was sollen denn die Wanderschäfer machen jeden Abend? Zwei Meter hohe Zäune aufbauen, unter Strom setzen? Das ist völlig realitätsfremd, und das wissen Sie auch selbst. Und, Herr Bruhn, Sie meinten, meine Zahlen zur Bestandsentwicklung seien Quatsch. Nein, sind sie nicht! Diese Zahlen habe ich abgeleitet aus offiziellen Zahlen des Ministeriums. Das Ministerium hat auf eine Kleine Anfrage die Entwicklung der Wolfsbestände in Mecklenburg-Vorpommern dargelegt und daraus habe ich einfach – aus dem Mittelwert der letzten Jahre – entnommen, dass wir eine Zuwachsrate von circa 30 Prozent haben. Und das sind ja nur die Zahlen des Ministeriums. Frau Schlupp sagte ja, wahrscheinlich sieht die Dunkelziffer noch ganz anders aus. Also unterstellen Sie mir bitte nicht, dass ich hier mit irgendwelchen falschen Zahlen agiere! Das sind die Zahlen Ihres Ministeriums. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich glaube, ich glaube, es ist in dieser Debatte recht deutlich geworden, dass wir mit dem Anstieg der Wolfspopulation einen enormen Anstieg der Konflikte verzeichnen werden. Das sehen wir alleine schon an den Pressemeldungen der letzten zwei/drei Jahre. Das ist rasant noch nach oben gestiegen, gerade im Bereich Niedersachsen, also auch da, wo eine etwas dichtere Besiedlung ist. Mecklenburg-Vorpommern hat nun mal den – in dem Fall – Vorteil, dass wir es mit einer dünneren Besiedlung zu tun haben und somit natürlich die Konflikte aktuell noch nicht so stark sind. In Niedersachsen sieht das schon ganz anders aus. Ich erspare es mir jetzt hier, diese Liste vorzulesen, die ich mir ausdruckt habe, alleine mit den Meldungen aus dem Jahr 2023, das noch recht jung ist. Und all die Hinweise, dass wir doch nur ein wenig mehr Wolfsmonitoring bräuchten, dass wir nur mehr Akzeptanz bräuchten und dann würden wir diese Probleme lösen – das Einzige, was dieses Problem in Zukunft lösen wird, ist ein Kaliber 8 x 57, und das wissen Sie. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Wir werden den Wolf effektiv bejagen müssen, und das wird kommen wie das Amen in der Kirche. Ob Sie das noch erleben werden als Minister, das ist eine andere Frage, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) aber es wird kommen in Deutschland, das verspreche ich Ihnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Stein! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es war ja wirklich eine abenteuerliche Debatte. Ich weiß gar nicht, mit welchem Wortbeitrag ich anfangen soll. Es gäbe zu viel, um viel zu sagen, so viel Redezeit habe ich nicht. Ich will mich mal chronologisch durcharbeiten. Zuerst, Herr Minister Backhaus, Sie lobten ja den Wolf im Zusammenhang mit der eigentlich existierenden Biodiversitätskrise. Was Sie dabei ausgeblendet haben, ist allerdings … Aber Sie negieren ja auch, dass Weidetierhalter vor dem Hintergrund der Belastung durch den Wolf aufgeben. Ich sehe das anders. Ich habe auch Weidetierhalter gehört, die das anders sehen. Und die Aufgabe durch die Weidetierhaltung führt uns in eine neue Biodiversitätskrise, weil wir ja wissen, dass Weidetiere Landschaft offenhalten und viele geschützte Tiere davon abhängig sind, dass diese Offenhaltung erfolgt. Also von daher immer nur den Wolf zu sehen und die anderen Tiere, die ja auch in Mitleidenschaft gezogen werden, in welcher Form auch immer … Doch, so habe ich das verstanden! Vielleicht haben Sie es anders gesagt, aber man kann es ja noch mal nachlesen. Auf alle Fälle ist zu dieser Problematik von Ihnen ja keine Aussage gekommen. Und wenn wir von einer Biodiversitätskrise reden, müssen wir auch über den Beitrag des Wolfes zu dieser Krise – zumindest bei Bodenbrütern und ähnlichen Populationen – reden. Das Management in Mecklenburg-Vorpommern ist so toll und den Menschen wird so toll geholfen?! Also ich stehe im Kontakt mit den Bürgermeistern in der Feldberger Seenlandschaft und jedes Mal, wenn ich sie sehe, frage ich sie, na, hat sich denn jetzt was getan. Was glauben Sie, was die Bürgermeister mir gesagt haben? (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Es ist alles beim Alten, es bliwwt allens bin ollen. Es tut mir leid, Sie haben auf diese Beispiele abgestellt und ich frage regelmäßig nach in der Hoffnung, dass sich wirklich was tut. Bis jetzt habe ich noch keine positive Rückmeldung aus der Gegend. Die Leute fühlen sich alleingelassen. Von daher bleibe ich bei meiner Aussage. (Minister Dr. Till Backhaus: Das stimmt nicht!) Bis jetzt fühlen sich die Menschen dort alleingelassen. Ich weiß nicht, mit welchen Menschen Sie reden, die Menschen, mit denen ich rede, fühlen sich alleingelassen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wolfsflüsterer.) Aber vielleicht sind das ja nicht die Menschen, die geeignet sind, entsprechende Aussagen zu machen. Ich weiß es jetzt nicht. Und Sie sagten, man muss das Feindbild Wolf nicht aufbauen. Ich glaube, im Moment bauen wir gerade ein Feindbild auf, wenn wir den Menschen signalisieren, dass der Wolf in der Wichtung und in den Interessenlagen in Teilen über ihnen steht. Und das ist gerade – und das Beispiel kam von Ihnen – in der Feldberger Seenlandschaft tatsächlich so. Reden Sie mal mit den Leuten dort! Und ich finde, das kann man nicht einfach negieren und kann sagen, wir können oder wir machen alles, was wir tun können, und es ist nicht so. Und es wird immer wieder auf die Europäische Union verwiesen und auch auf dieses ominöse Vertragsverletzungsverfahren. Und deshalb habe ich mir mal schnell mein Internet geholt, und es gibt dazu vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, es ist meins. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Sie haben ja meistens ein anderes. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hieß ja früher irgendwie auch noch anders bei Ihnen – egal! Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat 2023 eine Abhandlung gemacht mit dem Thema „Zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes“. Und daraus wollte ich mal zitieren. Dort wird nämlich gerade aufgegriffen eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission und da steht: „Nach Dafürhalten der Kommission hat Schweden dadurch, dass es in den Jahren 2010, 2011, 2013, 2014 und 2015 Lizenzjagden erlaubt hat, ein System eingeführt, das der Habitat-Richtlinie zuwiderläuft.“ So weit, so gut! „Schwedens Handeln ist insbesondere deswegen rechtswidrig, weil das Land zufriedenstellende Alternativlösungen nicht in Betracht gezogen hat und nicht sicherstellt, dass die Lizenzjagden nur unter strenger Aufsicht, auf selektiver Grundlage und in begrenztem Umfang durchgeführt werden.“ So viel also zur Wahrheit! Natürlich geht es nicht einfach ohne irgendwelche Regeln, aber die Europäische Kommission hat durchaus Regeln definiert, unter welchen es gehen kann. Und die sind durchaus weiter als das, was uns hier immer suggeriert wird, was wir hier machen können. Und von daher bin ich auch nicht weiter bereit, dass wir uns hinter der Europäischen Union verstecken. Und ich glaube, das Ergebnis werden wir auch bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament erleben: (Thore Stein, AfD: Richtig!) die Politikverdrossenheit der Menschen im ländlichen Raum, (Thore Stein, AfD: Das blaue Wunder.) die immer damit stillgestellt werden soll, dass europäisches Recht dem entgegensteht, dass ihre Probleme vor Ort zumindest in Sachen Wolf gelöst werden. Also ich finde das kontraproduktiv und ich erwarte ganz einfach, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen auch ausschöpfen. Und ich muss ganz ehrlich sagen, was Sie da zu Brandenburg gesagt haben – meine Auffassung ist, der Vorschlag der FDP, sich enger mit Brandenburg zusammenzukoppeln, ist ein sehr charmanter. Mein Wahlkreis grenzt ja nun auch an Brandenburg, von daher stehen wir im regen Austausch. Und ich habe schon den Eindruck, dass in Brandenburg einiges geht, was bei uns angeblich mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Und von daher ist das etwas, von dem ich hoffe, dass wir uns diesem Gedanken doch annähern können. Ich unterstütze das also ausdrücklich. Ja, zu Herrn Bruhn weiß ich gar nicht so richtig, was ich sagen soll, so nach dem Motto, es gibt noch freie Flächen für den Wolf und die wird er sich auch erobern. Wir haben ein tolles Beispiel, wo es diese Aussagen auch gab. Das war der streng geschützte Biber, der ja mittlerweile anerkanntermaßen in einem guten Erhaltungszustand ist und der sich nicht nur freie Flächen erobert, der hat sich auch ein Rohr unter dem Landratsamt in Anklam erobert. (Heiterkeit bei Paul-Joachim Timm, AfD) Wenn wir das wirklich wollen, Herr Bruhn, dann sollten wir so weitermachen, (Thore Stein, AfD: Da säuft wenigstens die richtige Bude ab.) wie Sie das hier vorgetragen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Außerdem haben Sie da von den negativen Stellungnahmen berichtet bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Ich kann mir vorstellen, dass es auch andere Stellungnahmen gegeben hat. Die haben Sie wohlweislich verschwiegen, weil das ja in Ihre Argumentation nicht reinpasst. Ich finde schon, dass man sich dann der Mühe unterziehen soll, beide Seiten zu beleuchten und abzuwägen, dann ist es eine Argumentation, wo ich auch ernsthaft bereit bin, mich mit auseinanderzusetzen. Aber hier zwei negative Stellungnahmen rauszuziehen und alles andere auszublenden, also das finde ich doch ein bisschen dünn. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Und Sie waren ja letzte Legislaturperiode nicht im Landtag. Da hatte ja der Agrarausschuss die Gelegenheit, nach Schweden zu reisen, und hat Sachverständige in der Universität Uppsala befragt zu dem Thema. Und dort wurde uns ganz deutlich gesagt, dass es auch wolfsfreie Zonen geben kann. Die gibt es in Schweden auch, nämlich zum Schutz ihrer Rentiere ist der Norden Schwedens zur wolfsfreien Zone erklärt worden. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das sind ganz andere Zusammenhänge. Wir haben hier keine Rentiere.) Und alle Wölfe, die dort auftauchen, werden besendert und werden dann im Süden wieder ausgesetzt. Und wenn sie sich dann gen Norden wieder in dieses Schutzgebiet bewegen, werden sie abgeschossen. Also von daher … (Henning Foerster, DIE LINKE: Wie viele Rentiere gibts in Deutschland?) Es geht nicht um diese Frage. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Man kann das sicherlich auf dieses Niveau ziehen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) kann man machen. (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich habe keine Redezeit.

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Birgit Hesse

Frau Schlupp, …

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Beate Schlupp CDU

Ich habe genug …

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Birgit Hesse

… gestatten Sie eine Anfrage?

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Beate Schlupp CDU

Nein, nein! Ich habe genug zu sagen. Ich möchte mich ja mit dem auseinandersetzen, was hier so gesagt wurde. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Also, wie gesagt, die Universität Uppsala ist da anderer Auffassung, das sind dort die Wolfspezialisten. Ich weiß immer nicht, es wäre mal schön, wenn Sie mal die Quellen nennen würden, die Sie so haben. Auch diese Behauptung, es gäbe keine Korrelation bei den Weidetieren, wenn der Wolf da in der Herde war. Also lassen Sie sich mal von Schafhaltern berichten, was dann mit den Herden los ist, wenn ein Wolf oder ein Wolfsrudel mal in der Herde war! Also die Erzählungen, die sind gravierend. Und, wie gesagt, wo Sie das herhaben, also, wie gesagt, ich kenne keinen Schafhalter, der das unterschreiben würde, aber Sie haben ja auch nicht gesagt, wo Sie das herhaben. Frau Shepley, ja, ich kann vieles von dem teilen, was Sie gesagt haben, manches natürlich aber auch nicht, zum Beispiel, dass nicht irgendwelche Lobbyverbände oder wie auch immer einen guten Erhaltungszustand attestieren. Ich habe es jetzt nicht genau mitgeschrieben, ich habe mir immer rausgesucht … (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Experten“ habe ich gesagt.) Hm? (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Experten sollen das beurteilen.) Experten sollen das beurteilen?! Also ich weiß nicht, wie viel Expertise die Weltnaturschutzunion hat, aber die hat erklärt, dass der Wolf europaweit mittlerweile mit mehr als 17.000 Exemplaren (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) in ihrer unverbindlichen Roten Liste als nicht gefährdet eingestuft wird. Vielleicht sind da auch keine Experten dabei, das kann ich nicht sagen. Trotzdem finde ich auch Ihren Überweisungsantrag sehr charmant und beantrage von daher namens meiner Fraktion natürlich auch für den CDU-Antrag eine Überweisung in den Ausschuss. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, und dann haben wir noch den Herrn Lange gehabt, wolfsfreie Zonen wird es nicht geben. Ich glaube, ich habe mich schon dazu geäußert. Also Schweden kriegt das hin, und Schweden hat nicht nur freiwillige oder vom Staat verordnete wolfsfreie Zonen, sondern auch ein sogenanntes schwarzes Loch. Das ist ein Gebiet in Schweden unterhalb des Gebietes … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ja, so wird das in Schweden genannt: ein schwarzes Loch, und zwar deshalb, weil dort, obwohl die Population … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das gibt es doch im Weltall.) Also ich versuche mal jetzt, in meiner Redezeit das vielleicht noch zu erläutern, damit es da keine Witze drüber gibt. Dort hat die Bevölkerung, die eigentlich sehr dünn besiedelt ist, für sich festgelegt, dass sie von Schweden nicht genügend unterstützt wird und hat illegale Entnahmen durchgeführt, sodass dort auch bis dato keine Wölfe sich wieder angesiedelt haben. Also, wie gesagt, es gibt solche und solche wolfsfreien Zonen. Aber zu postulieren, es könne keine geben, Herr Lange ... (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Nein! Also erst mal gibt es Regeln hier. Aber außerhalb dieser Regeln, es gibt legale und illegale. Das eine hat der Staat festgelegt zum Schutz der Rentiere, und das andere hat die Bevölkerung festgelegt, weil sie sich vom Staat nicht ausreichend geschützt gefühlt hat. So! (Minister Dr. Till Backhaus: Dann war es illegal. Das war illegal.) Und um jetzt noch einmal der Mär zu entgehen, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) dass es keine Gefahr für die Weidetierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern gibt, zitiere ich an dieser Stelle mal die Schäferin Susanne Petersen, die im Zusammenhang mit dem Wolf sagte, und ich zitiere: „Bleiben die Sorgen und Bedürfnisse der ohnehin schon stark belasteten Betriebe unbeachtet, hat die Nutztierzucht im Land keine Zukunft mehr. Sie wird nach und nach aussterben.“ Und wenn Sie das nicht überzeugt, dann weiß ich nicht, was ich noch sagen soll, und bin damit am Ende meiner Ausführungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Mir liegt noch eine Kurzintervention von Herrn Bruhn vor.

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Dirk Bruhn Die Linke

Warum stellen Sie eigentlich immer aufs Europarecht ab? Das geänderte Naturschutzgesetz erlaubt die Entnahme von Wölfen, gemessen an ihrem Verhalten und nicht nach Quote. Und wir hatten in der Vergangenheit oft Dinge oder was gemacht, wo wir gedacht haben, das hilft, und es ist total nach hinten losgegangen, sprich Kormoran – wir haben so viele Kormorane wie nie zuvor –, wo wir versucht haben, die Eier wegzunehmen, Falscheier reinzulegen. Vorhin hat jemand gefragt, sollen wir die Natur sein lassen. Natürlich, weil die Natur das am besten regeln kann. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Nein.) Und die Wolfbestände in M-V werden auch wieder runtergehen und abnehmen mit abnehmender Besatzdichte anderer Wildtiere. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aber nicht in der Kulturlandschaft.) Und Sie müssen mir doch zugestehen, dass ich zum Ausdruck bringe, dass es diese Problemfälle gibt und dass ich das anders lösen will, weil ich denke, dass durch das, was Sie vorschlagen, das Problem größer wird, nicht kleiner. Und vielleicht noch mal zu den Zahlen: Es ist wissenschaftlich total falsch, eine Proportionsdynamik an dem Durchschnitt der letzten Jahre zu errechnen. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Stehenbleiben!)

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Birgit Hesse

Frau Schlupp, möchten Sie erwidern?

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Beate Schlupp CDU

Ja, ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Beate Schlupp CDU

Also ich habe zu Ihrem letzten Einwurf so was nicht getan. Von daher kann ich mich dazu auch nicht äußern. Aber zu dem anderen will ich mich natürlich gerne äußern. Warum stelle ich auf europäisches Recht ab? Weil ich den Eindruck habe, dass man sich in Deutschland regelmäßig hinter europäischem Recht versteckt. (Minister Dr. Till Backhaus: Nein!) Da wird, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) da wird immer gesagt, wir müssen uns rechtskonform verhalten. Schweden und Frankreich tun es nicht. Und ich glaube eben, dass man sich nicht hinter europäischem Recht verstecken soll, sondern die Möglichkeiten ausnutzen soll, die es gibt. Und ich muss mal ganz ehrlich sagen, es wird ja immer gesagt, es liegt daran, dass es europäisches Recht gibt, dass wir hier nicht so handeln können, wie wir handeln wollten. Und ich versuche hier zu sagen, doch, wir können handeln. Auch die Europäische Union sagt, man kann handeln, man kann über das hinaus mehr tun, als wir hier tun. So verstehe ich das. Und ich habe gerade und mit dem Zitat auch darauf hingewiesen, es ist höchste Zeit, dass wir mehr tun. Wenn wir nicht mehr tun, brauchen wir hier über Biodiversität in der Weidelandschaft überhaupt nicht mehr zu reden, wenn es keine Weidetierhaltung mehr gibt. Und auch wenn das wieder negiert wird, dann reden Sie doch mit den Schäfern! Ich habe genügend Briefe gekriegt von Schäfern, die aufgeben wollen, die aufgegeben haben, die mir ihr persönliches Leid geklagt haben. Für die ist es nicht nur eine Wirtschaftsgrundlage, sondern auch was Emotionales. Gehen Sie doch mal mit so einem Schäfer auf eine Weide, vielleicht sogar mit den Kindern, die den Tieren einen Namen gegeben haben, und dann erzählen Sie denen, dass die Natur das alles schon regeln wird! Das ist aber richtig toll! (allgemeine Unruhe) Wir leben in einer Kulturlandschaft. Sicherlich kann Natur es regeln. Solange Natur sich selbst überlassen wird, sind wir in einer Kulturlandschaft, und eine Population hat keine natürlichen Feinde, dann wird man regeln müssen, wenn man zu einem gewissen Gleichgewicht kommt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Wolfgang Waldmüller, CDU) Das weiß ich nicht, das ist doch unstrittig. Also ich weiß gar nicht, worüber wir hier reden. Und, wie gesagt, ich erwarte nur, dass man sich nicht hinter europäischem Recht ver… (Der Abgeordnete Dirk Bruhn meldet eine Kurzintervention an.) Nee, also noch mal geht leider nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Frau Schlupp! Das obliegt mir zu bewerten. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt am Ende Ihrer Ausführungen im Rahmen …

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Beate Schlupp CDU

Ja, das hat mich …

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Birgit Hesse

… der Erwiderung …

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Beate Schlupp CDU

… jetzt hier …

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Birgit Hesse

… der Kurzintervention sind. Dann bedanke ich mich ganz herzlich. Herr Bruhn hat sich auch schon wieder hingesetzt. (allgemeine Heiterkeit) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon spät. Nichtsdestotrotz rufe ich die nächste Rednerin auf, für die Fraktion der FDP Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, nicht so emotional zu werden, ich versuche es. Zu Minister Backhaus: Schade, muss ich wirklich so sagen, schade, dass Sie nicht bereit sind zur Weiterentwicklung des aktiven Wolfsmanagements. Ich habe Sie auch in keiner Weise kritisiert, gar nicht. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Was bis jetzt war, war gut, wir müssen es einfach nur anpassen. Und Frau Schuchardt kenne ich übrigens sehr gut. Wissen Sie das? Und die Arbeit der Mitarbeiter, die sich mit dem Thema beschäftigen hier, die habe ich auch überhaupt nicht infrage gestellt, das würde ich mir auch überhaupt nicht anmaßen. Bin ich ein bisschen traurig darüber, dass Sie das so gesagt haben, Herr Backhaus, wirklich, wirklich! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich bin ja Jägerin, das wissen Sie, und wir Jäger müssen die Schäden vom Wolf nicht übernehmen, weil laut Gesetz – also das habe ich gelernt, als ich den Jagdschein gemacht habe – ist nur Schalenwild ersatzpflichtig, also so Rehe zum Beispiel. (Thore Stein, AfD: Ja.) Der Wolf wird ja wahrscheinlich unter Raubwild laufen. Also das muss ich auch noch einmal klarstellen. Ich weiß, was ich als Jägerin tue, und ich bin da auch wirklich gut drin. Und Jäger sind aktive Naturschützer, das will ich hier auch noch mal sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und Herr Backhaus ist auch Jäger, und Herr Backhaus ist auch ein aktiver Naturschützer. (Thore Stein, AfD: Aber er hat einen Schnellkurs gemacht.) Das ist er. (Zuruf von Thore Stein, AfD) So, dann hätten wir noch Frau Shepley. Ich danke Ihnen wirklich für Ihren konstruk… (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin Naturschützerin, aber keine Jägerin.) Sie sind Naturschützerin, noch keine Jägerin. Man weiß ja nie. Ich kenne da eine gute Jagdschule sonst. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Aber ich danke Ihnen für den konstruktiven Beitrag wie beim letzten Mal schon. Das meine ich ernst. Herr Lange, aus meinem Empfinden haben Sie einfach die Zusammenhänge nicht richtig erkannt. Aber vielleicht habe ich es auch einfach nur falsch gedeutet. Das war für mich ein bisschen nicht nachvollziehbar. Wen hatten wir noch? Herr Bruhn. Herzlich willkommen noch mal! (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ja, er kommt jetzt öfter.) Ja, es ist möglich, die sogenannten Problemwölfe jetzt schon zu entnehmen. Aber wie viele Fälle gab es davon? Und die Mitarbeiter geben sich Mühe, das alles schnell zu bearbeiten. Aber wirklich, in der Realität sieht es ja teilweise so aus, die Wölfe wandern vorher ab oder sterben eines natürlichen Todes, bevor so was überhaupt passiert. Wir müssen einfach ran. Und das ist ja auch immer keine Kritik an der bestehenden Arbeit, wir möchten einfach nur – das hat Frau Shepley, glaube ich, so schön gesagt – in den Dialog gehen. Es muss überarbeitet werden. Und da ist es zwölf Uhr und nicht mehr fünf vor zwölf. Frau Schlupp und Herr Stein: Wir haben das gleiche Ziel, teilweise unterschiedliche Wege, aber ich danke Ihnen für den fachlichen und realitätsnahen Austausch dazu. Vielen Dank und schönen Feierabend! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Noch ist es nicht so weit. Ich habe noch zwei Redner auf meiner Liste beziehungsweise Rednerinnen. Die nächste Rednerin ist für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, der Wolf ist ein wichtiges Thema, deswegen möchte ich dazu auch noch ein paar Worte sagen. Eingangs möchte ich sagen, dass wir die Sorgen unserer Schaf- und Ziegenhalter in Mecklenburg-Vorpommern ernst nehmen. Jedes durch einen Wolfsangriff oder Wolfsriss getötete Tier verursacht Schmerz und Traurigkeit. Der Bericht der Schäferin Susanne Petersen aus dem Landkreis Rostock und ihre Bemühungen und das Ringen um einen effektiven Herdenschutz für ihre 400 Muttertiere zeigen deutlich, dass es trotz aller angebotenen Fördermöglichkeiten für den Herdenschutz nicht einfach ist, diesen effektiv zu realisieren. Im Jahr 2022 wurden 83 Fälle registriert, 293 Nutztiere sind gerissen worden und 97 Tiere verletzt. Der Anstieg ist nicht kontinuierlich, wie hier gesagt wurde. Im Jahr 2020 waren es nahezu 100 Tiere mehr, die durch Wölfe gerissen worden sind. Seitens der Landesregierung wird das Höchstmögliche getan, um die Weidetierhalter zu unterstützen. Hier seien als Erstes die regelmäßigen Beratungsangebote der regionalen Nutztierhalterberatung genannt, welche auf Basis von Werkverträgen organisiert werden. Im Wochenbericht der Kalenderwoche 10 des Bauernverbandes wurde zum Herdenschutztag nach Splietstorf in Grimmen eingeladen. Dieser findet am 15.04. in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr statt. Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und die LMS-Agrarberatung laden dort gemeinsam zu dieser Informationsveranstaltung ein. Die finanziellen Mittel für diese Beratungsleistungen und die Verträge oder die Fachleute werden aus den Landesmitteln und GAK-Mitteln realisiert. Es werden Investitionen zum Herdenschutz finanziert, inklusive der Ausbildung von Herdenschutzhunden. Der im Antrag der FDP geforderte Eignungsnachweis der Schutzhunde mittels Prüfung wird im Einvernehmen mit den Nutztierhaltern nicht geteilt. Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband vertritt die Auffassung, dass der Nachweis der Abstammung aus bewährten Arbeitslinien hinreichend ist. Die Rissgutachter und Rissgutachterinnen werden in Zusammenarbeit mit dem LALLF, dem Landeslabor Berlin-Brandenburg und dem Wolfsmanagement Schleswig-Holstein regelmäßig geschult. An dieser Stelle zur Einordnung der finanziellen Untersetzung dieser Maßnahmen: Im Jahr 2021 wurden Investitionskosten für Präventionsmaßnahmen im Umfang von 410.000 Euro bewilligt. Im Jahr 2022 waren es 515.000 Euro. Seit 2021 können auf Basis einer weiteren GAK-finanzierten Förderrichtlinie auch zusätzlich laufende Betriebsausgaben gefördert werden. In diesem Zusammenhang sind Bewilligungen in einem Umfang von circa 2 Millionen Euro erfolgt. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich jeweils auf einen Zeithorizont von fünf Jahren. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023, also für dieses Jahr, sind die Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen in Landesmittel in Höhe von 250.000 Euro eingestellt und GAK-Mittel in Höhe von 910.000 Euro. Für laufende Betriebsausgaben sind es 1,7 Millionen Euro GAK-Mittel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Weidetierhaltung ist für Mecklenburg-Vorpommern ein ganz wichtiges Thema. Und im Verbund mit Landschaftspflegemaßnahmen hat sie bei uns im Land einen sehr hohen Stellenwert. Ich denke, dass sich die Höhe der Mittel, die für den Schutz der Weidetiere und damit für den Schutz dieses wertvollen Berufsbildes bereitgestellt werden, sehen lassen können. (Torsten Renz, CDU: Ich stelle jetzt mal eine Frage. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Und Sie, meine Damen und Herren der CDU, möchten ein Monitoring, welches auf die Anzahl der Einzelwölfe in Mecklenburg-Vorpommern abstellt, und darauf aufbauend fordern Sie eine Bestandsobergrenze von 5,6 Wölfen je 1.000 Quadratkilometer. Und alle drei vorliegenden Anträge fordern die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz. (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Torsten Renz, CDU) Eine verlässliche Angabe zur tatsächlichen Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Wölfen kann es nicht geben, da dazu sowohl die Wanderbewegungen als auch alle natürlichen und alle nicht natürlichen tödlichen Abgänge, besonders bei den Welpen, bekannt sein müssten. Und diese zu erfassen, würde den Monitoringaufwand personell und finanziell in eine nicht leistbare Höhe treiben. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in M-V – das wurde auch schon gesagt – 18 Rudel, 6 Wolfpaare, 4 Wölfe gezählt. Und vielleicht etwas zur Entwicklung der Wolfspopulation: Eine solche Entwicklung kann man nicht abschätzen. Wenn man sich ein paar Jahre lang die Entwicklung anschaut, es gab eine Anhörung dazu im Bundestag, Herr Stein, und da wurde die Entwicklung der Wolfspopulation im Durchschnitt mit fünf Prozent Wachstum prognostiziert. (Thore Stein, AfD: Das ist ja Quatsch! – Wolfgang Waldmüller, CDU: In welchem Zeitraum?) Das Wolfsvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von Sachsen in den Zeiten, in denen es hier nachgewiesen wurde, seit, ich weiß gar nicht, 2005 oder 2006. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wenn Sie es nicht wissen, sagen Sie es doch nicht! – Thore Stein, AfD: Sie erzählen Quatsch.) Der Aktionsradius von grenznahen, in anderen Bundesländern vorhandenen Wolfsvorkommen reicht deutlich bis nach Mecklenburg-Vorpommern hinein. Dies ist zum Beispiel das Rudel Amt Neuhaus in Niedersachsen und Steinförde in Brandenburg. Als Beispiel für die Abgänge sind die 14 im Jahr 2015 besenderten Wölfe zu nennen. Die meisten dieser Tiere sind verschollen, nur der Wolf, Willi genannt, aus dem Rudel Drewensee sendet noch. Das Durchschnittsalter der Wölfe beträgt sieben bis acht Jahre, also ist davon auszugehen, dass sie verstorben sind. Da eine Gesamtzahl in M-V lebender Wölfe nicht vorliegt und auch nicht vorgelegt werden kann, erübrigt sich eine Forderung nach diesem Besatz. Daher würde mich auch noch mal interessieren, aus welcher Quelle ein solcher Besatz kommt, weil, wie gesagt, hier im europäischen Gebiet kann er nicht ermittelt worden sein oder Kanada. Wie bereits in der Beratung im Mai 2022 auf Antrag der Fraktion der FDP herausgearbeitet, ist eine rechtssichere Regulierung des Wolfsbestandes derzeit aufgrund des noch immer nicht definierten guten Erhaltungszustandes der Population nicht möglich. Daran hat sich auch in den letzten neun Monaten nichts geändert. Im letzten nationalen FFH-Bericht von 2019, der sich auf den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 bezieht, wurde der Erhaltungszustand der zentraleuropäischen Tieflandpopulation des Wolfes in Deutschland immer noch als ungünstig beschrieben. Diese Population berührt aber Mecklenburg-Vorpommern, obwohl unser Wolf vorrangig der mitteleuropäischen Flachlandpopulation angehört. Mecklenburg-Vorpommern hat auf der 95. Umweltministerkonferenzkonferenz im Herbst 2020 die Erarbeitung des Unterparameters „Größe der günstigen Referenzpopulation zur Ermittlung des Erhaltungszustandes der mitteleuropäischen Flachlandpopulation der Art Wolf“ vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde angenommen. Das Forschungsvorhaben wurde an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, das IZW, übergeben. Das Vorhaben soll am 31.03.2023 abgeschlossen sein. Der Koa-Vertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene enthält die Zielstellung, den Ländern ein europarechtskonformes, regionales, differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Und noch einmal zurück zum Bundesnaturschutzgesetz: Der Paragraf 45a wurde hier genannt. Also im Prinzip ist eine Entnahme von Wölfen möglich. Bis jetzt wurden insgesamt 15 Anträge auf Entnahme gestellt, in Mecklenburg-Vorpommern sieben davon im Zusammenhang mit Nutztierrissen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie ist da die Bearbeitungszeit? Das würde mich mal interessieren.) Zu jedem dieser Anträge liegen die Aufzeichnungen vor. Zu einem Vollzug kam es nur in zwei Fällen. Bei den meisten Tieren scheint es sich um wandernde Einzeltiere zu handeln. Der Aufenthalt ist sozusagen nicht mehr bekannt und die Verfahren wurden ruhend gestellt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so?!) Und genau das ist das, was gesagt wurde von Herrn Bruhn und was auch gesagt wurde von Herrn Lange. Ein stationäres Rudel ist in dem Falle die bessere Alternative, weil es lernfähiger ist als ein Einzelwolf, der zieht, den man dann auch nicht mehr auffinden kann. Die Anwendung des Jagdrechtes würde an dieser Stelle nichts nützen, da der Wolf dann ein sogenannter Doppelrechtler wäre, also ganzjährig Schonzeit hätte. Auch das, meine Damen und Herren, wurde in diesem Saal schon mehrfach erläutert. Wir lehnen diese drei Anträge ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Stein. (Torsten Renz, CDU: Da frage ich nachher noch mal nach.)

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wurde eben darauf hingewiesen, dass für unseren Antrag noch kein Antrag auf Überweisung vorliegt. Das war eben nicht ganz klar, ob Frau Shepley auch unseren Antrag freundlicherweise inkludiert hatte. Deswegen mache ich das jetzt hier noch mal explizit. Auch ich beantrage die Überweisung in den Agrarausschuss entsprechend der anderen beiden Anträge. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Torsten Renz, CDU) Und noch mal eine kurze Adressierung in Richtung CDU und FDP: Wir haben ja gerade festgestellt, dass wir hier eigentlich eine einheitliche Meinung hatten. Das freut mich, dass wir an einem Strang ziehen. Und ich erwarte von Ihnen gleich, dass Sie auch unserem Antrag zustimmen. Wir werden Ihren Anträgen selbstverständlich zustimmen. Sie werden das nicht tun – Frau Berg schüttelt schon mit dem Kopf –, und für diese Verlogenheit werden auch Sie die Quittung bekommen bei der nächsten Wahl. – Bitte schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig! Richtig! Einschlägig die linke Partei.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Und lassen Sie uns jetzt die Abstimmung sachlich durchziehen. Wir sind dann auch gleich, … (Enrico Schult, AfD: So viel Ironie vergisst der Wähler nicht.) Herr Schult! … gleich auch am Schluss der Sitzung. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1861. Im Rahmen der Debatte ist eben gerade durch Herrn Stein beantragt worden, diesen Antrag in den Agrarausschuss zu überweisen, worüber ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksa che 8/1861 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1861 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1934. Im Rahmen der Debatte ist auch hier beantragt worden, diesen Antrag in den Agrarausschuss zu überweisen, worüber ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Enrico Schult, AfD: Das ist peinlich. Da fällt mir nichts mehr zu ein.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung und es ist sehr schwer, die Abstimmung durchzuführen, wenn sehr intensiv gesprochen wird. Das gilt auch für Herrn Schult. (Enrico Schult, AfD: Pardon!) Wir sind in der Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksa che 8/1934 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1934 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1939. Im Rahmen der Einbringung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksa che 8/1939 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1939 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis zur Tagesordnung. Gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat wird nach 21:00 Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt aufgerufen. Vor diesem Hintergrund werden die Tagesordnungspunkte 17, 18 und 19 morgen nach dem Tagesordnungspunkt 32 beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte noch mal um Ruhe. Die Abgeordnete Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat darum gebeten, gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung abzugeben. Ich erteile der Abgeordneten Constanze Oehlrich das Wort zur Abgabe einer persönlichen Bemerkung gemäß Paragraf 88 der Geschäftsordnung.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vorhin in der Debatte über die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen habe ich gesagt, dass Frau Ministerin Oldenburg aus einem nicht öffentlichen Ausschussprotokoll zitiert hat. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Die Ausschusssitzung und auch das dazugehörige Ausschussprotokoll sind öffentlich. Das habe ich nach meinem Redebeitrag erfahren. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, 23. März 2023, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:27 Uhr

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