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Philipp da Cunha

SPD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Verwirrung ist gleich vorbei. Ja, vielen Dank! Ich würde einmal ganz kurz, ganz am Anfang auf zwei Argumente eingehen, die mich jetzt gerade ein bisschen stutzig gemacht haben: einerseits das Ganze, um die Arbeit zu dokumentieren, deswegen will man die Ausschusssitzung öffentlich machen, und dann den Zusammenhang mit der PM, die zuerst rausgeht, bevor es dann später im Ausschuss … (Zuruf von René Domke, FDP) Das ändert doch an öffentlichen Ausschusssitzungen nichts. Das hat damit erst mal nichts zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitsweise, wie das Parlament arbeitet, spielt auch in meiner Gedankenwelt, das spielt, glaube ich, auch eine zentrale Rolle in vielen Gesprächen, die ich im Haus führe. Nicht zuletzt, das haben wir in den letzten Wochen gesehen, die Frage: Wie kann eigentlich die Arbeit hier effektiv funktionieren? Wie können wir unserer Rolle gerecht werden? Und natürlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners DIE LINKE ist natürlich das Thema der öffentlichen Ausschusssitzungen immer mal wieder diskutiert worden, und dazu haben wir auch einen sehr guten Austausch. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Unser Ziel bleibt es, dass wir als Landtag Regelungen haben, die eine effiziente, transparente und auch aufgabenorientierte Arbeitsweise des Parlamentes ermöglichen. Wenn wir uns den Status quo anschauen, und darauf sind die Rednerinnen und Redner gerade eingegangen, da haben wir einen unterschiedlichen Mix in den verschiedenen Parlamenten, verschiedenen Landesparlamenten, aber auch im Bundestag. Wir haben Parlamente, dort tagen die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich, wir haben Parlamente, dort tagen die Ausschüsse grundsätzlich nicht öffentlich, es gibt Parlamente, die haben zu einigen Beratungsgegenständen öffentliche Sitzungen. Bei uns ist es so, dass es in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist, und da sind wir eine der wenigen Ausnahmen – deswegen sind ja auch heute zwei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung auf dem Tisch –, eines der wenigen Bundesländer, wo von vornherein in der Verfassung geregelt ist, wie die Arbeitsweise der Ausschüsse ist. Und zwar steht dort in der Verfassung, dass sie grundsätzlich nicht öffentlich tagen. Die Geschäftsordnung wiederum enthält Regelungen, nachdem die Ausschüsse die Öffentlichkeit für bestimmte Beratungsgegenstände oder auch die gesamte Sitzung herstellen können. Anhörungen zu überwiesenen Beratungsgegenständen, das kennen wir alle hier im Hohen Hause, werden in der Regel öffentlich durchgeführt. Auch auswärtige Ausschusssitzungen sind dann zumindest teilweise öffentlich. Da sind in der Regel mehr dabei als die reinen Ausschussmitglieder. Und auch unsere Mitglieder des Parlamentes, unsere Abgeordneten hier im Hause haben die Möglichkeit, an allen nicht öffentlichen Ausschusssitzungen teilzunehmen. Sie haben nicht die Möglichkeit, an eingestuften Sitzungen, wo halt ein bestimmter Personenkreis ist, teilzunehmen, aber, das ist, glaube ich, ein Sonderfall. Die Frage ist ja, die sich stellt: Funktioniert das System oder funktioniert es nicht? Wir haben das jetzt, wir praktizieren das seit der 1. Wahlperiode so. Und ich würde erst mal sagen, grundsätzlich ja, aber natürlich kann man auch immer mal wieder schauen, wo sind Erkenntnisse, wo beschäftigen sich andere mit den Themen. Und Sie haben gerade aufgeführt, in wie vielen Parlamenten sind eigentlich andere Verfahrensweisen. Der Bundestag hat auch unterschiedliche, glaube ich, gerade wieder angepasst. Wenn man dann sich anschaut, was der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, und darauf ist auch die Kollegin Oehlrich gerade schon eingegangen, da zum letzten Jahr verfasst hat, dann – und da zitiere ich, auch wenn ich dann teilweise da wiederhole – haben sie angeführt, warum denn eine grundsätzliche Nichtöffentlichkeit, was da zum Beispiel die Argumente sind. Da zitiere ich wie folgt: „Dies soll für offene, sachbezogene und selbstdarstellungsfreie Diskussionen sorgen und das Erkunden von Kompromisspotentialen auch zwischen Vertretern unterschiedlicher politischer Richtungen erleichtern. Zudem verhindert die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen, dass sich wichtige Diskussionen in informelle Gesprächskreise verlagern, um dort unter geschützten Bedingungen verhandeln zu können.“ Und auch der Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und die Geschäftsordnung des Bundestages hat sich in der vergangenen Legislatur damit beschäftigt. Er hat unter anderem mit überwiesenen Gesetzentwürfen eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und in seiner abschließenden ablehnenden Beschlussempfehlung zur generellen Öffentlichkeit der Ausschüsse des Bundestages wird im Wesentlichen damit argumentiert, dass sich der Öffentlichkeitsgrundsatz, wie er in der Verfassung verankert ist, im Grundgesetz verankert ist, nicht auf Ausschüsse bezieht und durch eine generelle Öffnung der Ausschusssitzungen der geschützte Raum für offene Diskussionen und Kompromissfindungen verlorenginge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf keiner Verfassungs- und Geschäftsordnungsänderung, um Ausschusssitzungen ganz oder zumindest teilweise abzuhalten. Ich kann nicht sagen, wie viele Anträge in dieser Legislatur in den einzelnen Fachausschüssen auf öffentliche Sitzung gestellt werden. Ich habe bei uns einmal abgefragt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Antwort war ernüchternd. Wir haben die öffentlichen Anhörungen durchgeführt, es gab ein/zwei Expertengespräche, ich glaube, eins ist gerade wieder angekündigt. Ich kann aber sagen, dass unser Koalitionspartner vor drei Wochen auf uns zugekommen ist und hat vorgeschlagen, da ging es um die gemeinsame Sitzung des Rechts- und Finanzausschusses, die wir durchgeführt haben, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) das ist bei uns auf offene Ohren gestoßen, die CDU hat auch einen Antrag dazu gestellt, und die Sitzung hat dann stattgefunden, achteinhalb Stunden öffentlich. Ich glaube, die Bewertungen – das haben wir gestern gehört – waren ein bisschen unterschiedlich an der Stelle. Ich kann mir auch vorstellen, dass man gerade in solchen Ausschusssitzungen auch solche Themen nicht öffentlich berät, aber an der Stelle hat es sehr viel Sinn gemacht, gerade für diese Sitzung, in der es ja um die Aufklärung und Transparenz ging, hier auch die Öffentlichkeit herzustellen. (Daniel Peters, CDU: Das ist doch eine Farce!) Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anträge sind hier überflüssig, denn eine Regelung zur Öffentlichkeit bei Bedarf gibt es schon bereits in unserer Geschäftsordnung, und die kann angewendet werden, dazu kann man auch Anträge stellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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