Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf meine letztmalige Rede, weil wir das gleiche Gesetzespaket ja ein zweites Mal erörtern, wo wir nur stichpunktartig die damaligen Hinweise noch einmal aufgreifen wollen. Eingangs, das ist mir wichtig, sei aber erneut deutlich gemacht, die vorliegend mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung angestrebten Regelungen dienen der Suchtprävention und dem Spielerschutz, eben auch in der Frage angedeutet. Der Abstand zwischen Spielstätten und gewissen Einrichtungen, wie Schulen sowie untereinander zwischen den Einrichtungen, dient dem Kinder- und Jugendschutz ebenso, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie er vor allen Dingen ausreichend groß sein soll, um hinreichend Zeit zum Sinnieren bei den einzelnen Spielerinnen und Spielern zuzulassen und dann hoffentlich zum Abbruch bei unkontrolliertem Spielverhalten beizutragen. Es geht also – so verstehe ich die Suchttherapeuten und Präventionsbeteiligten – um so eine Art Abkühleffekt durch ausreichend große Abstände. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den aktuellen Regelungen, die wir heute im Gesetz haben, sollen sehr langfristig angelegte Übergangsfristen erneut geschliffen werden. Wir haben also eine Regelung, die nicht erst vor zwei/drei Jahren aufgetreten ist, sondern die man sehr, sehr langfristig in dem zugrunde liegenden Gesetz findet, wo man sehr langfristig in diesem Landtag Übergangsregelungen geschaffen hat, um Vertrauensschutz und Umstellungsmöglichkeiten für die Unternehmen anzubieten. Es hat bislang also langfristig und ausreichend Möglichkeiten für die Unternehmen gegeben, sich hierauf einzustellen. Es ist im Übrigen auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Unternehmen, die in diesen langfristigen Übergangszeiträumen reagiert haben und die eigenen Regelungen dieses Landtages dann ernst nahmen. Wenn ich da jetzt Änderungen herbeiführe, muss ich wissen, dass ich denen ein Stück weit einen Bärendienst erweise, die im Vertrauen auf die Bestandsfähigkeit dieser langfristigen Veränderungen ihrerseits disponiert und sich umorientiert haben. Dies gilt insbesondere, da wir glauben, zurzeit keine Regelung als Landesregierung empfehlen zu können, weil der Glücksspielstaatsvertrag als Ganzes regulär zum 31. Dezember dieses Jahres zwischenevaluiert werden soll. Es macht nach unserer Überzeugung Sinn, diese Zwischenevaluation abzuwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Suchthilfe dieses Landes kennt die Betroffenen in diesem Land durch ihre Arbeit besonders gut. Sie plädiert ganz ausdrücklich dafür, diese Regelungen, wie vorliegend im Gesetz festgehalten, beizubehalten. Es geht nicht darum, einen Spieltrieb zu beeinträchtigen, sondern es geht darum, Spielsucht als eine im Zweifel dann pathologisch verfestigte Form zu bekämpfen und Kinder und Jugendliche zu schützen. Das wollen wir sichern, und ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie diese Initiative nicht unterstützen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
