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Beate Schlupp

CDU 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass gleichzeitig drei Fraktionen dieses Landtages das Thema „Wolf und Wolfsmanagement“ auf die Tagesordnung gesetzt haben, verdeutlicht, glaube ich, mehr als alles andere die angespannte Situation. So gab es – und auch ich kann Ihnen Zahlen nicht ersparen, die mir aber offensichtlich nicht ganz kompatibel zu den Zahlen erscheinen, die mein Vorredner genannt hat – (Zuruf von Thore Stein, AfD) im Monitoringjahr 2021/2022 einen Wolfsbestand von 161 Rudeln, 43 Paaren und 21 territorialen Einzeltieren. Und, mit Verlaub gesagt, das sind die offiziellen Zahlen, die nach Aussagen der Jägerschaft kaum der Realität entsprechen dürften. So werden Rudel erst als Rudel bezeichnet, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Welpen geworfen wurden. Bisherige Aussagen offizieller Stellen zur Ausbreitungsgeschwindigkeit, zur Habitatwahl, zum Beutespektrum und zum Verhalten des Wolfes gegenüber dem Menschen und zum notwendigen Aufwand für den Herdenschutz werden durch die Realität ad absurdum geführt. Trotzdem werden die Probleme nach wie vor nur sehr zögerlich eingeräumt oder heruntergespielt. In den betroffenen Regionen sind Einwohner, Nutztierhalter und Jäger mit erheblichen Problemen konfrontiert und fühlen sich seit Jahren von der Politik alleingelassen. So gab es im Jahr 2021 975 nachgewiesene Übergriffe mit 3.374 verletzten, getöteten oder vermissten Nutztieren. Natürlich rede ich hier nicht von Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig wurden deutschlandweit über 16 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen verausgabt. Leider helfen diese Präventionsmaßnahmen nicht im notwendigen Umfang, wie das Beispiel des Betreibers eines Wildgatters in Sachsen verdeutlicht. Dort nutzten die Wölfe den Zaun als Leiter, um ins Gatter zu gelangen. Die bereits zugesagte Entnahmegenehmigung wurde entzogen, weil der vorschriftsmäßige Zaun mit einer Höhe von 1,80 Meter und einem Untergrabeschutz sich auf einer Länge von 5 Metern geneigt hatte und so nur noch eine Höhe von 1,70 Meter aufwies. Dies, meine Damen und Herren, kann man getrost als Willkür bezeichnen, die die Weidetierhaltung in Deutschland gefährdet. Und ich habe auch kürzlich noch von einem Weide…, also Wolfshund gelesen, einem Herdenschutzhund, ganz konkret gesagt, der von Wölfen nachweislich getötet wurde. Da wurde auch eine Entschädigung zugesagt, allerdings hilft das ja in den betroffenen Fällen dann auch nicht wirklich weiter, denn bisher war ja zumindest immer noch ein Herdenschutzhund das Mittel der Wahl, das hundertprozentigen oder nahezu hundertprozentigen Schutz vor Wolfsangriffen bieten sollte. Auch hier muss man wiederum konstatieren, dass Präventionsmaßnahmen alleine nicht ausreichen werden, die Weidetierhalter ausreichend zu unterstützen. Die Zunahme der Übergriffe trotz gezielter Maßnahmen verdeutlicht also, dass die Reduzierung des Wolfsbestandes zwingend notwendig ist, um Weidetierhaltung in Deutschland zu sichern. Und genau aus diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht, der eine Bestandsobergrenze von 5,6 Wölfen auf 1.000 Quadratmeter vorsieht, das heißt, der Besatz, der auch in einer natürlichen Umgebung, zum Beispiel in Kanada und Amerika, zu konstatieren ist, und ein Wolfsmonitoring, das die tatsächliche Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe abbildet. Wir fordern, dass der Wolf als jagdbare Art ins Bundes- und Landesjagdgesetz aufgenommen wird. Wir wollen ein Bestandsmanagement etablieren, das an den regionalen Besonderheiten und der aktuellen Bestandssituation ausgerichtet wird. Wir wollen, dass Wölfe rechtssicher entnommen werden können, um die Weidetierhaltung in Deutschland, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, zu sichern. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene beziehungsweise im Bundesrat einsetzen. Insbesondere sollen seitens der Bundesregierung die rechtlichen Spielräume des europäischen Artenschutzrechtes gemäß Artikel 16 der FFH-Richtlinie umgesetzt und der Antrag auf Übertragung des Wolfes in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie gestellt werden. An dieser Stelle möchte ich allerdings ganz klar sagen, dass diese Übertragung nur als langfristige Lösung anzusehen ist. Kurz- und mittelfristig brauchen wir Lösungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen. Andere europäische Länder machen uns vor, wie das funktioniert. Und auch, wenn sich der zuständige Minister hier im Landtag immer wieder hinstellt und seine Initiativen in der Umweltministerkonferenz rühmt, wurden weder von Frau Hendricks noch von Frau Schulze und noch viel weniger von Frau Lemke entsprechende Maßnahmen ergriffen. Nein, Frau Bundesministerin Schulze hat noch zum Ende ihrer Amtszeit den Wolf als gefährdet und mit ungünstigem Erhaltungszustand wider besseres Wissen an die Europäische Kommission gemeldet. Da stellt man sich schon die Frage, ob und, wenn ja, welche Rolle der ländliche Raum im politischen Berlin spielt (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Keine, absolut keine!) und/oder ob nicht sein kann, was nicht sein darf. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deutschland muss die Möglichkeiten der FFH-Richtlinie auch tatsächlich ausschöpfen, damit die aus dem strengen Schutzstatus resultierenden Konflikte bei Bedarf wirksam abgemildert werden können. Und an dieser Stelle gestatte ich mir, damit nicht wieder die Mär entsteht, dass Brüssel jede Maßnahme verhindert, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sagt er doch immer.) das Zitat aus einem Brief von Frau von der Leyen an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und ich zitiere: „An dieser Stelle möchte ich gerne noch einmal betonen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Habitat-Richtlinie schon heute beträchtliche Möglichkeiten haben, von der strengen Schutzregelung abzuweichen. Nach Artikel 16 der Richtlinie könnten die Mitgliedstaaten im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit Ausnahmeregelungen erlassen. … Die Richtlinie erlaube dies, wenn nach sorgfältiger Prüfung zwingende Gründe des öffentlichen Interesses überwiegen. … In solchen Fällen dürfen die zuständigen nationalstaatlichen Behörden eine begrenzte Anzahl von Exemplaren bestimmter geschützter Arten entnehmen. Das gilt … auch für Wölfe. Die Mitgliedstaaten können auf Basis der Richtlinie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Problemen im Zusammenhang mit wachsenden Wolfsbeständen zu begegnen und lokale Konflikte im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip anzugehen.“ Zitatende. Ich glaube, eigentlich könnte man dem nichts hinzufügen, aber es gibt natürlich zu dem Thema trotzdem noch eine Menge zu sagen. Sicherlich müssen wir den strengen Schutzstatus hinterfragen und den Erhaltungszustand des Wolfes realistisch beurteilen. Wir wollen auch, dass für Kulturlandschaften zwingend eine Bestandsgrenze des Wolfsbestandes definiert wird. Diese Bestandsgrenze setzt die Natur in unberührten Habitaten bei 5,6 Wölfen pro 1.000 Quadratkilometer und definiert so die maximale Zahl für Kulturlandschaften. Je nach Besiedelung und Struktur der besiedelten Kulturlandschaften müssen davon Abschläge von 30 oder 50 oder 70 Prozent vorgenommen werden, denn, wie gesagt, der Spruch meines Kollegen, den ich in der 1. Legislaturperiode lernen durfte: „Der Graben war im Durchschnitt 60 Zentimeter tief und die Kuh ist doch ersoffen“, gilt auch bei Wölfen. Auch wenn im Durchschnitt vielleicht die Zahl noch erträglich erscheint, gibt es immer bestimmte Gebiete, in denen die Probleme doch so kulminieren, dass man von bestimmten Maximalzahlen oder Minimalzahlen oder definierten Zahlen abweichen muss. Und für die Feststellung des Erhaltungszustandes wäre es sinnvoll, entgegen der jetzigen Praxis auf die staatenübergreifende Gesamtpopulation des Wolfs abzustellen und damit eine neue Bezugsgröße für den Populationsbegriff zu finden. Ich finde, da ist auch schon einiges zu gesagt worden, von daher will ich es nicht wiederholen. Wir sind ja in einer heftigen Debatte, es kommt noch eine Einbringung, und ich werde hier nicht alles wiederholen, was meine Vorgänger gesagt haben, möchte aber auf ein Thema hinweisen, das meine Fraktion als sehr wichtig erachtet: Das sind die Auswertungen genetischer Analysen als entscheidende Voraussetzung zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art, der Populationsabgrenzung, der Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten innerhalb einer Population und nicht zuletzt der Individualisierung einzelner Tiere oder Gruppen. Sie ist also die Grundlage rechtlicher und artenpolitischer Entscheidungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, weshalb die Genanalysen, die bei Rissvorfällen erstellt werden, nicht öffentlich zugänglich sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, wie gesagt, die Festlegung von Obergrenzen und wolfsfreien Zonen für unser Land. Hierfür bedarf es der wissenschaftlichen Expertise. Wer aber Daten nicht zur Verfügung stellt, der vergeht sich letztendlich am Artenschutz, indem er der Selbstjustiz Tür und Tor öffnet und die Akzeptanz für den Wolf in den betroffenen Regionen gefährdet. Noch einmal zusammengefasst: Wir fordern seit Jahren die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, die Festlegung von Obergrenzen, orientiert an der natürlichen Ausbreitungsdichte, die Festlegung von wolfsfreien Zonen, Möglichkeiten der rechtskonformen Entnahme, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Rissgutachten, eine klare Definition von Problemwölfen und -rudeln und die hundertprozentige Entschädigung von Nutztierhaltern. Aus diesem Grund haben wir auch den vorliegenden Antrag eingebracht und hoffen im Interesse der Weidetierhalter und des Artenschutzes auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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