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Thomas de Jesus Fernandes

AfD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Vielen Dank! Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Wieder ein Gesetz zur Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hier in Mecklenburg-Vorpommern. Einmal ganz kurz zur Historie: Als der Landesrechnungshof damals, 2016, die Wohlfahrtsverbände eingehend prüfte und auf gewichtige finanzielle Ungereimtheiten stieß, meine Damen und Herren – üppige Gehälter, Vetternwirtschaft, finanzielle Abhängigkeiten zwischen Vorständen und Geschäftsführung et cetera –, (Julian Barlen, SPD: … pp.) entbrannte die AWO-Affäre, und ich werde mich auch dann auf die AWO hier weiter beschränken, weil das ein exemplarisches Beispiel für systemisches Versagen hier im Land war, vielleicht noch ist, das wissen wir nicht, meine Damen und Herren. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Daraufhin hat die AfD erfolgreich einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Der Sie ja richtig weitergebracht hat beim letzten Mal.) meine Damen und Herren, wo dann auch das Gericht festgestellt hat und Urteile gefällt hat, (Julian Barlen, SPD: Ergebnis waren erhebliche Stimmverluste für Sie.) Gefängnisurteile und Bewährungsstrafen, (Julian Barlen, SPD: Machen Sie mal weiter so!) meine Damen und Herren, für Geschäftsführer bei der AWO, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, meine Damen und Herren, und damit haben wir eine umfangreiche Untersuchung abschließen können. Jetzt endlich mündete das dann eben in diesen Gesetzesentwurf, weil ja selbst die Landesregierung und auch Ihre Partei dann die Notwendigkeit festgestellt hat. Dass man hier Transparenz braucht in der Wohlfahrt, meine Damen und Herren, das können Sie doch heute nicht mehr leugnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Allerdings ist dieses Gesetz in Teilen immer noch eine Krücke und gut gemeint, aber schlecht ausgeführt, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Seitdem haben Sie daran jetzt gearbeitet, oder was?!) Herr Barlen, hören Sie erst mal zu! (Julian Barlen, SPD: Ich wollte gerade sagen, so langsam waren wir aber nicht.) So, 2001, nee, 2000 am 1. Januar ist das Gesetz in Kraft getreten, meine Damen und Herren. Aus diesem Gesetz ergehen Berichtspflichten der Wohlfahrtsverbände über den Einsatz geleisteter Finanzhilfen, meine Damen und Herren, und in Paragraf 12 die Pflicht der Angaben in der Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, was passiert mit diesen Geldern, was ist mit Tariflohnzahlungen, meine Damen und Herren, und wie verhalte ich mich sonst in den sozialen Bereichen. So weit, so gut. Wir wissen alle, dass wir jetzt den ersten Bericht dann von den Verbänden bekommen haben, der wurde auch vorgestellt im Sozialausschuss, von den einzelnen Trägern, meine Damen und Herren. Alle sind unterschiedlich verfasst – ich rede nicht über die Transparenzdatenbank –, alle sind unterschiedlich verfasst und sind schlecht vergleichbar. Gucken Sie jetzt in die Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, dann werden Sie da auch nicht schlauer. Und wenn der normale Bürger, wenn ich das mal so sagen darf, der eben keine Bilanzen lesen kann unbedingt, da reinguckt, dann wird er gar nicht schlau, und dann hat das mit Transparenz nichts mehr zu tun. Und dem Ganzen setzt natürlich auch noch der neue Bericht des Landesrechnungshofs die Krone auf, meine Damen und Herren. Denn was hat sich denn eigentlich geändert? Was hat sich geändert zu den Landesrechnungshofberichten über die AWO? Relativ wenig. Wir hatten ja 2016 schon in dritter Folge dieselben Kritikpunkte, worauf wir dann erst aktiv wurden, weil es dann endlich eine Oppositionskraft hier gegeben hat. So, aber geändert hat es sich nicht. Momentan ist es leider so, dass wieder aus Sicht des Landesrechnungshofes 600.000 Euro zu Unrecht gezahlt wurden, meine Damen und Herren. Also was hat dieses Gesetz an Abhilfe geleistet? Ich weiß es nicht. Hier muss eine dringende Prüfung erfolgen und Rückforderung eingeleitet werden, meine Damen und Herren. Und bei Rückforderung bin ich dabei. Wir hatten diesen Gesetzesentwurf ja auch schon letztes Jahr hier, woraufhin Frau Drese gesagt hat, dass die besonderen Verpflichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Transparenz erinnert werden. Der Beschluss bringt zum Ausdruck, dass die Gewährleistung von Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege als eine wesentliche Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen angesehen wird, meine Damen und Herren. Das bedeutet für mich, wer sich dort nicht einträgt, der bekommt kein Geld. Und das wäre auch richtig und auch die richtige Schlussfolgerung. Jetzt gucken wir in die Transparenzdatenbank, meine Damen und Herren, und da will ich Ihnen mal sagen, was da alles fehlt. Und ich mache es am Beispiel der AWO, weil wir sie hier schon untersucht haben. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: – AWO Pflege- und Betreuungs gGmbH Neubrandenburg – der Eintrag fehlt. Landkreis Rostock: – AWO Pflege gGmbH in Güstrow – Eintrag fehlt. – AWO Soziale Dienste gGmbH – Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. – AWO Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Bad Doberan e. V. – Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dann haben wir hier den Landkreis Vorpommern-Rügen: – AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH – der Eintrag fehlt, meine Damen und Herren. Und das zieht sich so weiter. Und dann kommen wir mal auf die Transparenzpflichten, weil ja die SPD auch immer sagt, sie ist so für Mindestlohnzahlungen und Tariflohnzahlungen, und jedes Mal ausflippt, wenn ich sage, die AWO zahlt das selber nicht. Dann gucken Sie doch mal rein in Ihre komische Datenbank, die da relativ wenig aussagt, meine Damen und Herren! Wenn ich das jetzt aufzählen würde, wer hier alles keine Angaben zur Tarifzahlung macht, dann wird Ihnen schwindelig und schlecht, meine Damen und Herren. AWO Kreisverband Mecklenburg-Strelitz, AWO Mecklenburg-Strelitz gGmbH, AWO Müritz gGmbH – hier fehlen überall die Angaben zum Tariflohn, meine Damen und Herren. Also verstecken Sie sich nicht dahinter, wenn Sie das nächste Mal über Tariflohnforderungen bei der Wirtschaft reden, meine Damen und Herren, fangen Sie bei sich selber an! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Übrigen fehlen auch hier wiederum die Angaben von AWO Pflege- und Betreuungs gGmbH, AWO Service- und Pflege gGmbH aus Ludwigslust, AWO Pflege gGmbH in Güstrow, AWO Soziale Dienste in Güstrow, AWO Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Bad Doberan e. V. und AWO Soziale Dienste gGmbH aus Stralsund, meine Damen und Herren. Das zeigt, wie dringend notwendig unser Gesetzentwurf hier ist, damit hier präzise nachgeschärft wird. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir möchten künftig, dass jährlich berichtet wird, meine Damen und Herren. Damit schränken wir den Zeitraum ein, wo man sich ausruhen kann. Und da ist auch mehr Handlungsspielraum dann für die Landesregierung da, eventuell zu Unrecht gezahlte Mittel zurückzufordern, wenn der Berichtspflicht nicht nachgekommen wird. Wir möchten, dass konkret festgeschrieben wird, dass die Offenlegung der Gehälter und der Geschäftsführer zu erfolgen hat, weil auch das findet nicht statt in Gänze, meine Damen und Herren. Da versteckt man sich hinter rechtlichem Klein-Klein. Deswegen bitten wir hier quasi um Zustimmung für unseren Antrag. Und eine Sache möchte ich noch anmerken: Mit diesem Gesetzesentwurf oder mit diesem Gesetz, das seit 2000 in Kraft tritt, hat ja die Landesregierung auch einen Haufen Arbeit einfach an die kommunale Ebene weitergeschoben. Vorher wurde kritisiert, dass sie nicht kontrolliert und nicht steuert. Das wollte sie auch nicht weiter tun. Deswegen hat die kommunale Ebene jetzt den Auftrag, eben dort zu steuern. Und jetzt stellt sich mir die Frage, wer kontrolliert denn, wenn die kommunale Ebene durch das WoftG, also das Wohlfahrtsgesetz, vom Land Geld zugewiesen bekommt und das auf kommunaler Ebene verteilt wird, meine Damen und Herren? Wer kontrolliert dort die Träger, ob die ihren Berichtspflichten nachkommen, meine Damen und Herren? Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Die müsste eingegangen sein bei Ihnen. Ich bin gespannt auf die Antwort. Aber ich hoffe, ich konnte es hier noch mal deutlich machen, echte Transparenz gibt es hier tatsächlich nur mit ordentlichen Gesetzesänderungen. Und dann muss man auch Gesetze umsetzen, wenn man sie macht. Und ich bitte hier um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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