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Daniel Peters

CDU 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfes zum Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Eine etwas sperrige Bezeichnung, zugegebenermaßen, aber ich will noch mal in Erinnerung rufen, was Kernanliegen unseres Gesetzentwurfes ist, und zwar, die bisherigen Mindestabstände, die im Ausführungsgesetz festgehalten sind, von 500 Meter auf 100 Meter zu reduzieren. Warum wollen wir das? Wir wollen das, um dem Ansinnen des Glücksspielstaatsvertrages eigentlich zu entsprechen. Nach unserer Auffassung tut das das Ausführungsgesetz nicht, denn im Glücksspielstaatsvertrag steht sehr deutlich festgeschrieben, dass die Ermöglichung eines begrenzten Angebotes an Glücksspiel gegeben sein soll. Das ist da sehr klar formuliert und jetzt stellen wir uns mal die Frage: Kann dieses Ausführungsgesetz dazu beitragen? Ich nehme gerne noch mal das Beispiel der Städte, insbesondere der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dort führt es zu Folgendem, dass 22 von 24 Konzessionen wegfallen. Die Frage, ob dann noch ein Angebot nach dem Glücksspielstaatsvertrag gegeben ist, die können sich dann eigentlich alle selbst beantworten. Ich finde, nämlich nicht. Und die Frage, die sich daraus dann wieder entwickelt, wie geht das Ganze weiter, wie entwickelt sich das weiter, ist ja die Beantwortung der Frage, ob man es schafft, den Spieltrieb an sich einzugrenzen. Und dazu gibt es ja nun sehr viele, nicht nur philosophische, sondern auch viele andere Ansätze der Wissenschaft, die sagen, nein, das ist schlichtweg nicht möglich. Die Menschen haben so eine Begierde danach, sozusagen ein Spiel zu betreiben, haben auch andere Begierden. Ich weiß, Herr Koplin, Sie lächeln, vielleicht meinen Sie auch was anderes, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich meine was anderes.) aber das ist sozusagen ein Spieltrieb, den wir sozusagen als Naturell der Menschheit auch irgendwo anerkennen sollten. Und ich glaube, ich möchte einfach auch dem Ansinnen des Ausführungsgesetzes, ich will dem durchaus auch mal Gutes unterstellen, dass man natürlich den Kinder- und Jugendschutz, aber auch den Spielerschutz im Auge hat, dass man versucht, natürlich das Angebot so zu begrenzen, dass möglichst niemand auf die Idee kommt, insbesondere Kinder- und Jugendliche nicht, hier an der Stelle dem Spiel zu verfallen, der Sucht zu verfallen. Das ist, glaube ich, das Ansinnen.

Alle Reden von Daniel Peters Protokoll ↗