Thomas Krüger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnung ist umfangreich, unsere Zeit ist knapp, deswegen will ich mich hier kurzhalten. Aber ich will Ihnen kurz nahebringen die vierte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Die liegt Ihnen vor, und zwar auf Drucksache 8/1967. Im Berichtszeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Januar 2023 haben wir 59 Petitionen abschließend beraten. Wir empfehlen Ihnen nun die jeweiligen Einzelbeschlüsse, die Sie der Sammelübersicht entnehmen können. In sechs Fällen konnten wir dem Anliegen der Petenten in vollem Umfang entsprechen. Einen dieser Fälle möchte ich Ihnen hier heute vorstellen: Wegen einer Behinderung besucht ein Kind die örtlich zuständige Förderschule. Diese Förderschule ist zehn Kilometer vom Wohnhaus entfernt. Da die Mutter des Kindes berufstätig und alleinerziehend ist, besucht es vor Schulbeginn den Hort. Der Hort wiederum befindet sich 700 Meter von seinem Wohnhaus entfernt. Die Förderschule selbst verfügt über keinen Hort. Nach dem Schulgesetz besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung. Da die Mutter das Kind frühmorgens in den Hort bringt, beantragte sie die Schülerbeförderung vom Hort zur Förderschule. Das Schulamt lehnte den Antrag jedoch ab. Begründung: Das Gesetz sieht nur einen Transport vom Wohnhaus zur Förderschule vor. Da das Kind aber aus dem 700 Meter entfernten Frühhort abgeholt werden müsste, wäre es nicht möglich. Auch das Jugendamt lehnte eine Unterstützung über die Eingliederungshilfe ab. Daraufhin wandte sich der Großvater des Kindes an den Petitionsausschuss. Wir führten dann mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und des Schulverwaltungsamtes der Stadt eine Beratung durch. Die Mitglieder des Petitionsausschusses brachten in der Beratung deutlich zum Ausdruck, dass sie eine Lösung für das Kind und seine Mutter erwarten. Daraufhin wurde die Angelegenheit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erneut geprüft und festgelegt, dass das Jugendamt die Beförderung vom Hort zur Schule und von der Schule zum Hort als Gewährung von Eingliederungshilfe übernimmt. Ich denke, meine Damen und Herren, es ist beeindruckend, wie wir hier gemeinsam im Übrigen, da will ich großen Wert drauf legen, auch parteiübergreifend im Petitionsausschuss arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht aufmerksam gelesen und darin weitere Beispiele unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land gefunden. Auch haben Sie die Empfehlungen des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Der Petitionsausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung im Übrigen einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!)
