Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat mir im Grunde meinen Redebeitrag schon vorweggenommen. Es war aber erwartbar, weil das nämlich die logische Konsequenz des letzten und auch des vorletzten Innenausschusses gewesen ist. Da frage ich die Antragsteller/-innen, ob sie bei dieser Ausschusssitzung nicht dabei gewesen sind. Meine Damen und Herren, wir behandeln heute hier den Gesetzentwurf der GRÜNEN, der da zurückgeht auf einen Beschluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Dezember 2022 zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, kurz SOG MV genannt. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht selbst in einer offiziellen Pressemitteilung vom 1. Februar 2023 ausgeführt, ich zitiere, „dass mehrere Vorschriften des Gesetzes … mit dem Grundgesetz unvereinbar sind“. Und in den Leitsätzen zu diesem Beschluss, ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht selbst formuliert und veröffentlicht, wird präzisiert, dass erstens Verordnungen gegen Artikel des Grundgesetzes verstoßen und nichtig sind und zweitens andere mit dem Grundgesetz unvereinbar seien. Diese zweiten, mit dem Grundgesetz unvereinbaren Vorschriften, meine Damen und Herren, gelten bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023 – der Minister hats gesagt –, unter bestimmten Maßgaben. Der Antrag der GRÜNEN nun will jedoch juristisch vom Ansatz her absolut korrekt entsprechen, indem die für nichtig erklärten Teile des SOG gestrichen werden und sie als unvereinbar eingestuft werden sollen. Das ist, wie gesagt, vom juristischen Ansatz her überhaupt nicht falsch und auch überhaupt nicht anzukreiden. Doch anstatt sich mit den Details des Antrags punktuell auseinanderzusetzen, wollen wir von der AfD-Fraktion auf zweierlei Dinge hinweisen, erstens, auf die Möglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht selbst offengelassen hat, dass die zu ändernden Teile des SOG zwar bis zum 31. Dezember zu ändern sind, bis dahin aber unter bestimmten Maßgaben Geltung behalten können, und zweitens – und das ist für unser Abstimmungsverhalten hier heute maßgeblich – weisen wir auf die Aussagen der Landesregierung im Innenausschuss hin. Wir selbst hatten ja um einen Bericht dazu gebeten, wie diese Landesregierung nun mit dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss umzugehen gedenkt, meine Damen und Herren. Und dort wurde uns von dem Innenminister in Aussicht gestellt, dass spätestens zu Beginn der zweiten Jahreshälfte – und das hat er heute hier auch noch mal untermauert mit seiner Rede – ein konkreter Gesetzentwurf vorläge und schon vor der Sommerpause möglicherweise uns ein Referentenentwurf zur Einsicht gegeben werden könnte. Wichtig, meine Damen und Herren, gerade in Bezug auf die von den GRÜNEN in ihrem Antrag ins Feld geführte Rechtsunklarheit oder auch den etwaigen unhaltbaren Zustand war die Feststellung der Landesregierung im Innenausschuss, es seien für die Übergangsphase bis Jahresende die Polizeibehörden entsprechend instruiert und angepasste Verwaltungsanweisungen wären den Behörden gegeben worden, meine Damen und Herren. Auf eine kritische Nachfrage von uns hin wurde wiederholt bekräftigt, dass man sich an alle Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts halte, meine Damen und Herren. Wir hatten und wir haben auch nicht den Eindruck, dass in diesem Fall Zweifel an den Äußerungen des Innenministers, dass in diesem Fall Zweifel an den Äußerungen der Landesregierung angebracht seien. Wir sehen also anders als die GRÜNEN, meine Damen und Herren, keinen akuten Handlungsbedarf, und daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
