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Dirk Stamer

SPD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute hier in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wissenschaftsstandort mit erheblichem Potenzial. Mit seinen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist unser Land attraktiv für erfahrene und auch für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Und wir setzen uns dafür ein, diesen Standort durch kluge politische Entscheidungen weiter zu stärken. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um den besten wissenschaftlichen Nachwuchs weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. (allgemeine Unruhe) Um die klügsten Köpfe zu halten und uns im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten, ist es wichtig, dass wir attraktive Rahmenbedingungen für die Forschung in diesem Land bieten. Mit der reformierten Landesgraduiertenförderung wollen wir genau an diesem Punkt ansetzen. In der Anwendungspraxis des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von 2008 hat es sich als notwendig erwiesen, die Promotionsförderung an die geänderten Lebensbedingungen und die geänderten Bedingungen in der Wissenschaft anzupassen. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen für junge Forschende haben sich in den letzten rund 15 Jahren, als das erste Landesgraduiertenförderungsgesetz erlassen wurde, spürbar verändert. Durch das neue Gesetz wollen wir die akademische Nachwuchsförderung für die nächsten Jahre weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen. Unser Ziel ist es, dass Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst mit dem neuen Landesstipendium flexibler arbeiten und auskömmlich leben können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass junge Forscherinnen und Forscher zukünftig deutlich höhere Stipendien erhalten. Das derzeitige Stipendium von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro pro Monat ist angesichts der erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr auskömmlich, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) zumal davon auch Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden müssen. Die Stipendiaten hätten nach Abzug dieser Kosten nur noch eine Förderung zur Verfügung, die niedriger wäre als der BAföG-Höchstsatz. Daher soll das Stipendium einheitlich auf 1.500 Euro pro Monat steigen. Die Erhöhung ist auch deshalb notwendig, um mit anderen Bundesländern mithalten zu können. In Hamburg beträgt das Stipendium 1.200 Euro, in Berlin sind es 1.350 Euro. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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