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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wohl wahrgenommen, dass Sie die Naturkatastrophen zeitlich begrenzen wollen. Das sehe ich genauso wie der CDU-Kollege, das kann man nicht machen. Und genauso hatten Sie eine Anmerkung gemacht, dass Sie auch bestimmte Katastrophen gar nicht erst zulassen würden, so wie die Pandemie. Das hat mich auch verwundert, wie Sie auf diese Idee kommen. Sie haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zur Landeshaushaltsordnung Veränderungen vorsieht, und in diesem Gesetzentwurf wird die Kritik des Landesrechnungshofes an der fixen Grenze von 50 Millionen Euro in Paragraf 18 aufgegriffen. Es geht um den voraussichtlichen Mehrbedarf durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, der eine zusätzliche Kreditaufnahme ermöglicht. Der Gesetzentwurf von Ihnen schlägt jetzt vor, hier pauschal ein Prozent der Ausgaben des Haushaltsjahres anzusetzen. Schaut man sich aber die Äußerung des Landesrechnungshofs an, so wird deutlich, dass es nicht nur der absolute Wert ist, der dort infrage gestellt wird, sondern insbesondere die tatsächliche Höhe. Als Vergleich wird dort die Ausgleichsrücklage angeführt, die eine allgemeine Vorsorge von 200 Millionen Euro bereithält. Hier jetzt eine Summe festzulegen, die auf absehbar lange Zeit unter diesem Wert liegt, erschließt sich uns nicht und wird im Gesetzentwurf auch nicht erläutert. Entweder also haben Sie das Problem nicht verstanden oder Sie nehmen die Kritik des Landesrechnungshofs nur vordergründig ernst. Dann sollten Sie aber auch darauf verweisen! Wie man es anders und aus unserer Sicht besser machen kann, können Sie dem gemeinsamen Antrag mit CDU und FDP zum Sonderbericht des MV-Schutzfonds entnehmen, den wir aber ja erst heute Nachmittag beraten. Da haben wir jetzt keine Zeit dazu. Die im Gesetzentwurf scheinbar willkürlich vorgeschlagene Obergrenze einer zulässigen globalen Minderausgabe ist für uns ebenfalls nicht schlüssig. Gibt es Gründe, diese Grenze starr festzulegen? Es scheint eher vernünftig, in einer konkreten Haushaltssituation bei der Haushaltsaufstellung eine angemessene Entscheidung bezüglich der Notwendigkeit und Höhe einer globalen Minderausgabe zu treffen. In der im Gesetzentwurf zitierten Literatur wird man Hinweise auf Urteile finden. Und ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin aus der Literatur dort: Globale Minderausgaben „von rund 2,3 % bzw. 1,2 % des Haushaltsvolumens“ sind „nicht beanstandet“ worden. Daraus ließe sich für den Bereich globaler Minderausgaben ein entsprechender Entscheidungsrahmen in einer konkreten Situation ableiten, die man nicht starr im Gesetz festzulegen braucht. Dafür sind wir ja die Parlamentarier, die das entscheiden können. Des Weiteren ist Paragraf 10 Absatz 3 und die dazu vorgeschlagene Veränderung von Ihnen unseres Erachtens janusköpfig und auch wohl etwas blauäugig. Gerade die vielbeschworene Hoheit des Parlaments in Haushaltsfragen gebietet eine möglichst unabhängige Entwicklung von gestaltenden Anträgen durch das Parlament, insbesondere dessen Opposition. Sie kritisieren ja gerade in Ihrem Antrag die Entscheidungsmacht der Exekutive und das „sich selbst entmachtende Parlament“. Dann als Hilfeerheischende oder Hilfestellende bei der Landesregierung aufzutreten, leistet eher einer weiteren Entmachtung dann auch noch der parlamentarischen Opposition Vorschub. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aufgrund der fachlichen Mängel ab. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)

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