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Dirk Stamer

SPD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Werter Herr Damm, also tatsächlich habe ich das nicht gemacht an der Stelle. (Unruhe bei Beatrix Hegenkötter, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allerdings muss man da auch dazusagen, es ist hier Äpfel- und Birnenvergleich, weil es ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsposition an der Stelle, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern eine zusätzliche Förderung zur Forschung. So. Die Verlängerung ist … Moment, wo waren wir? Ach ja: Außerdem soll die Regelzeit für Stipendien von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Die Verlängerung ist notwendig, weil viel häufiger interdisziplinär und international gearbeitet wird, sehr zum Vorteil unseres Landes, und das braucht auch mehr Zeit für Forschung. Den Forscherinnen und Forschern soll hier ein Jahr mehr zur Verfügung stehen. Auch der bürokratische Aufwand für die Dokumentation der Forschungsarbeiten zum Ende des Stipendiums wird dadurch reduziert. Durch die Reform soll auch der Frauenanteil in Wissenschaft und Kunst erhöht werden. Wenn der Frauenanteil unter den wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiter/-innen in einer jeweiligen Fachwissenschafts- oder Kunstrichtung unter 50 Prozent an der betreffenden Hochschule ist, muss das Stipendium zukünftig bei gleicher Qualifikation an die weibliche Bewerberin vergeben werden. Das Gleiche gilt übrigens auch im umgekehrten Fall, wenn Männer unterrepräsentiert sind. Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist, die Interdisziplinarität zu stärken. Promovierende können zukünftig auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern als Zweitbetreuer gewinnen. Dadurch sind die Doktorandinnen und Doktoranden flexibler bezüglich der Auswahl der Betreuerinnen und Betreuer ihrer Arbeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies fördert auch die Internationalität von Forschungsvorhaben. Nicht zuletzt wird durch die Reform zukünftig es möglich sein, in der künstlerischen Nachwuchsförderung mehr Künstlerinnen und Künstler mit dem Caspar-David-Friedrich-Stipendium zu unterstützen. Es werden künftig drei Stipendien pro Jahr an den künstlerischen Nachwuchs vergeben werden. Bisher war nur ein Stipendium pro Semester möglich. Aufgrund der Anhebung der Stipendienhöhe bei gleichbleibender finanzieller Ausstattung des Haushaltstitels verringert sich leider die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, die jährlich vergeben werden können. Das, muss ich sagen, bedauere ich, aber leider ist es zugunsten der wünschenswerten Erhöhung der Mittel für den Einzelnen oder die Einzelne notwendig, so zu handeln, und die Erhöhung oder das Gleichbleiben der Förderungsanzahl bei 25 Stellen pro Jahr sehen wir momentan nicht im Haushalt abzubilden. Ich möchte mich für die konstruktive Zusammenarbeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bedanken und bin davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition die Förderung des akademischen Spitzennachwuchses insgesamt deutlich attraktiver macht und hierdurch die Position des Landes im Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler spürbar verbessert wird. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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