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Bettina Martin

22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stellen die Förderung für unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in unserem Land neu auf. Wir haben es gerade gehört, wir verbessern das Landesgraduiertenförderungsgesetz. Wir passen es an, damit die Stipendien für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei uns im Land promovieren, damit das mehr an die Lebensverhältnisse angepasst werden kann und auch eben an die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Dieses Landesgraduiertenförderungsgesetz ist in die Jahre gekommen, insofern ist diese Reform mehr als notwendig. Und wir machen mit dieser Reform diese Stipendien, die wir als Land ausreichen, wettbewerbsfähig. Für die Innovationskraft unseres Landes ist es genau wichtig, dass wir dieses tun. Wir müssen den Wettlauf, wir haben es gehört, wir müssen den Wettlauf um die klügsten Köpfe national, aber auch international gewinnen. Das neue Landesgraduiertenförderungsgesetz wird uns dabei helfen, indem wir junge Wissenschaftlerinnen und junge Wissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion besser unterstützen und besser begleiten. In den Gesetzentwurf sind die Ergebnisse intensiver Beratungen mit den Hochschulen eingeflossen. Im Ergebnis liegt nun ein Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem es besser gelingen wird, dass Spitzentalente aus der Wissenschaft und – auch das haben wir bereits gehört – auch aus der Kunst, dass sie bei uns, nach Mecklenburg-Vorpommern an unsere Hochschulen kommen und auch bei uns dann promovieren und im allerbesten Fall hier auch ihre wissenschaftliche Karriere im Land fortführen. Mit dem bisherigen Stipendium von 1.000 Euro beziehungsweise 1.100 Euro pro Monat war kein Staat mehr zu machen. Zieht man davon noch die anfallenden Kosten für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung ab, so macht das nicht mal im Wintersemester 2022/2023 noch den BAföG-Höchstsatz aus, der aktuell bei 934 Euro liegt. Das heißt, wir mussten da heftig drauflegen, das haben wir getan, auf nun monatlich 1.500 Euro. Das ist eine erhebliche Verbesserung und auch im Vergleich zu den Stipendienprogrammen in anderen Bundesländern – vor allen Dingen denen, die bei uns als Nachbarländer ja mit uns auch um die klugen Köpfe ringen –, im Vergleich zu diesen Bundesländern sind wir sehr weit vorne mit den 1.500 Euro Höchstförderung. Wir erhöhen die Förderungsdauer, auch das haben wir schon gehört, von zwei auf drei Jahre. Wir wissen alle heutzutage, in den allermeisten Fachbereichen ist eine Promotion innerhalb von zwei Jahren gar nicht mehr möglich. Es wird interdisziplinär studiert, es wird international geforscht und ausgerichtet, das heißt, zwei Jahre sind nicht mehr ausreichend. Das Ganze ist auf die Regelförderdauer von drei Jahren ausgeweitet. Und ein Punkt, den ich auch noch erwähnen möchte, ist, dass wir die Frauenquote oder, ich sage mal, die Geschlechterquote dort eingeführt haben. Es ist natürlich immer noch so, dass gerade, je höher man die Treppe der Wissenschaftskarriere hochsteigt, desto weniger Frauen findet man dort, wie auch in vielen anderen Bereichen. Aber gerade in der Wissenschaft, wenn man sich die Zahlen anguckt, ist das besonders auffallend. Deswegen nützen wir auch dieses Programm, um auf diese Reform eine Stellschraube hier anzuwenden, dass wir auch im Bereich der Wissenschaft Frauenförderung vorantreiben. Dort haben wir also eine neue Stellschraube, um dort auch voranzukommen, was den Anteil der Frauen in der Wissenschaft angeht. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die hier so konstruktiv mit uns um diese neue Reform, um diese neue Landesgraduiertenförderung gerungen und diskutiert haben. Das war ein sehr guter, ein sehr konstruktiver Prozess. Und ich möchte mich auch bei allen bedanken, dass wir auch die Künstlerinnen und Künstler mit einbezogen haben. Wir haben das Caspar-David-Friedrich-Stipendium ausweiten können, um eben auch die künstlerischen Entwicklungsvorhaben, die es im Lande gibt, die förderungsfähig sind, dass wir hier auch künstlerisches Arbeiten fördern können, das ist auch wichtig. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt hier einen breit diskutierten, guten, ich sage mal, sehr guten Gesetzentwurf vorliegen haben, und ich bin auch da sicher, wir werden die Nachwuchsförderung damit weiter voranbringen. Insofern bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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