Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und FDP eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 auf Drucksache 8/1578. Ich rufe auf die Artikel 1 und … (Der Abgeordnete Philipp da Cunha meldet sich zur Geschäftsordnung.) Ich habe aufgerufen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Das ist richtig. Wenn ich lese, kann ich es auch nicht sehen, das ist mir dann nicht möglich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe im Präsidium – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wie bitte? (Unruhe im Präsidium) Also ich mache jetzt doch mit der Abstimmung weiter. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ja, natürlich.) Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und FDP auf Drucksache 8/1578 bei Zustimmung der Fraktionen CDU und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP auf der Drucksache 8/1578 abgelehnt. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 8/1995 ein Antrag zum Thema „Wahlrechtsreform im Bund stoppen – Normenkontrollklage einreichen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Ehlers! Sebastian Ehlers , CDU (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, hier die Dringlichkeit zu begründen! Die begründet sich aus einem ganz einfachen Sachverhalt. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, wie allgemein bekannt ist, über die Änderung des Wahlrechts debattiert und in Zweiter und Dritter Lesung dann dies auch beschlossen. Das war deutlich nach der Frist zur Einreichung der regulären Anträge für diese Landtagssitzung. Deswegen war das logischerweise vorher nicht möglich, diesen Antrag einzubringen. Der Innenminister hat in seinen Ausführungen ja richtigerweise darauf hingewiesen am letzten Freitag, dass unser Bundesland hier auch massiv betroffen ist von dieser Wahlrechtsreform. Die Gefahr besteht, dass eine Reihe von Landesteilen/Regionen nicht mehr künftig im Deutschen Bundestag adäquat repräsentiert sind, und deswegen, gerade vor dem Hintergrund, dass andere Länder bereits Klagen auch planen – Thüringen und Bayern sind da genannt – und jetzt auch die Möglichkeit besteht, dort gemeinschaftlich etwas einzureichen, um dem auch etwas mehr Druck und Qualität zu verleihen vor dem Bundesverfassungsgericht, ist das aus meiner Sicht auch geboten, dass sich der Landtag in dieser Sitzung und nicht erst Mitte Mai mit dieser Frage beschäftigt. Und deswegen werbe ich dafür, dass dem Dringlichkeitsantrag stattgegeben wird, der Dringlichkeit, dass wir die Debatte in dieser Woche führen können und auch dann einen Beschluss herbeiführen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD)
