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Christian Pegel

22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragestellungen sind vor allen Dingen auf die Landesbauordnung gerichtet. Deswegen sehen Sie es mir nach, dass zumindest den Teil, der darauf abzielt, ich beantworten und aufgreifen würde. Sie haben zunächst nach den Ermittlungsergebnissen gefragt. Da würde ich kurz einmal drauf eingehen. Sie haben zum Zweiten umfangreicher die Landesbauordnung zitiert. Da würde ich gerne gleich noch zwei/drei Hinweise geben, damit es nicht isoliert im Raume steht, und gebe dann gerne einen Ausblick, was Till Backhaus und ich gemeinsam sowohl auf der Bundesebene bemüht haben als auch zwischenzeitlich, weil bundesweit nicht die Unterstützung zu erfahren ist, die wir uns gemeinsam wünschen würden, was wir deshalb auf Landesebene tun. Vielleicht einmal vorweggenommen: Die Ermittlungsergebnisse sind im letzten Januar letztlich abgeschlossen worden durch ein Brandursachengutachten. Dieses Brandursachengutachten kann eine vermutlich fahrlässige Brandstiftung ohne konkrete Benennung, wie der Brand in Gang gekommen ist, benennen. Das Gutachten geht davon aus, dass das Brandschutzkonzept, das Sie eben angesprochen haben, nicht versagt hat, sondern dass durch äußere Einflüsse außerhalb technischer Defekte und ähnlicher Weisen ein Brand zustande gekommen ist. Aber noch einmal: Am Ende des Tages lässt sich die Zündquelle offenbar nicht sicher festmachen und damit dann auch nicht, welche Verantwortlichkeiten gegebenenfalls daran hingen. Sie sprachen an, es sei noch nicht aufgeklärt. Es gibt zurzeit nach dem, was ich kenne, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei keinen Ermittlungsansatz mehr, an dem man noch weitermachen könnte. Das zu den Ergebnissen dieses Gutachtens. Wichtig ist mir dabei noch einmal: Es gibt keinen Hinweis, dass das Brandschutzkonzept technisch versagt habe. Davon geht der entsprechende Brandursachenermittler nicht aus. Gleichwohl ist Ihr Hinweis – und den haben wir in diesem Landtag, auch in der letzten Legislatur, ich glaube, alle Beteiligten geteilt –, selbstverständlich ist das eine Tragödie, und selbstverständlich ist das ein Weckruf dafür, zu prüfen, können wir nachschärfen, nachbessern und unsere Regelungen anpassen. Was mir wichtig ist, ist, Ihre Hinweise zu korrigieren, dass man lauter Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen entgegen der Landesbauordnung gebe. Die Landesbauordnung ordnet diese Gebäudetypen, wie viele andere Fabrikgebäude auch, als sogenannte Sonderbauten ein. Und für Sonderbauten gibt es in der Tat eine in der Regel Vorgabe, die aber, und das sieht die Landesbauordnung vor – und im Übrigen im Rahmen der Musterbauordnung werden Sie es in jedem der 16 deutschen Bundesländer genau so wiederfinden, weil es da eine weitgehend gleiche Regelungssystematik gibt –, sie sehen ausdrücklich vor, dass bei Vorlage, weil es ein Sonderbau ist, eines Brandschutzkonzeptes auch Abweichungen von den Regelvorgaben möglich sind, wenn das Brandschutzkonzept alternative Schutzkonzepte belegt und sich als wirkfähig erweist, oder vorsieht, die dafür Sorge tragen, dass zum Beispiel die von Ihnen genannten Brandabschnitte größer werden und ich dann eben mit anderen technischen Maßnahmen die gleiche Wirksamkeit eines Brandschutzes, im Übrigen sowohl in der Vorbeugung als auch in der Möglichkeit, dann zu bergen, vorsehe, wie es das mit den einzelnen Brandabschnitten der Fall wäre. Von daher ist der Vorwurf, hier würde ständig gegen die Landesbauordnung genehmigt, nicht mit dem übereinstimmend, was – noch einmal – bundesweit Inhalte der jeweiligen Landesbauordnungen und dahinterstehenden Regelungssystematiken sind. Gleichwohl, noch einmal angeknüpft, haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht. Der Kollege Landwirtschaftsminister hat insbesondere die Agrarministerkonferenz mit dem Thema befasst. Ich selbst habe es in der Bauministerkonferenz bemüht. Till Backhaus war – offen eingestanden – erfolgreicher. Die Agrarministerkonferenz hat sich, glaube ich, dreimal damit thematisch befasst und immer wieder Bitten an den Bund und an die Bauminister gerichtet. Ich selbst habe mehrfach Abstimmungen mit einer einzigen Jastimme in der Bauministerkonferenz erlebt, das war meine eigene, und zwar auch auf der Basis der Wünsche der Agrarministerkonferenz. Und ich habe 15 Bundesländer – im Übrigen eine Vielzahl von grünen Bauministerkolleginnen und -kollegen, -senatorinnen und -senatoren, um das deutlich zu formulieren – kennengelernt, die alle sagten, nein, das sehen sie nicht als notwendig an, in den Landesbauordnungen, in der Musterbauordnung bei diesem angesprochenen, ziemlich gleich in der Systematik geregelten Sonderbauparagrafen Anpassungen vorzunehmen. Und deshalb haben wir parallel dazu und in den letzten zwölf Monaten deutlich verschärft, weil deutlich war, auf Bundesebene gelingt nichts. Es gelingt nicht, dass die Bauministerkonferenz gemeinsam sich entscheidet. Es ist auch der Appell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – und das Dritte habe ich vergessen –, die gerichteten Appelle der Agrarministerkonferenz und der Bauministerkonferenz nicht gelungen, dass die Bundeskolleginnen und -kollegen auf der Tierschutzwohlseite, was Bundesgesetzgebungskompetenz unterliegt, Weitergehendes getan hätten. Und deswegen haben wir beide in der Tat in der interministeriellen Arbeitsgruppe genau das vorangetrieben, was wir damals versprochen haben, nämlich unterhalb der gesetzlichen Regelungen eine Erlasslage zu schaffen, die speziell baurechtliche Anforderungen, Auslegungshinweise, die verbindlich sind für die jeweiligen Baubehörden und dann auch für die Emissionsschutzbehörden, vorgibt, wie man Sonderbauten in diesem speziellen Bereich der Großtierhaltungsanlagen entsprechend bei den Genehmigungen abzuprüfen hat. Diese Sammlung von Punkten und von Überlegungen haben wir nicht alleine getan – da täten wir, glaube ich, auch schlecht dran –, sondern wir haben es intensiv als Bauministerium, als Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den wenigen Brandschutzsachverständigen, die wir im Lande haben, getan. Das sind im Übrigen diejenigen, die auch diese Brandschutzkonzepte zertifizieren und erstellen müssen. Von daher haben wir da eine Fachklientel vor uns, die sehr spezifisch mit solchen Themen umgeht. Wir haben die Feuerwehren eingebunden mit spannenden Hinweisen, und wir haben natürlich auch wechselseitig, vor allen Dingen dann die agrarministerielle Seite, diejenigen, die am Ende umsetzen müssen, eingebunden. Dass wir da nicht überall Begeisterung und einhellige Auffassungen aufgefunden haben, wird Sie jetzt nicht überraschen. Gleichwohl haben wir uns entschieden, einen Katalog in so einer Richtlinie vorzusehen, den wir jetzt in den nächsten Wochen in die Ressortabstimmung geben – die beiden Häuser, die hauptsächlich betroffen sind, sind sich einig – und der dann in die Verbändeanhörung gehen wird, wie das bei jedem Erlass üblich ist, der zumindest in dieser Weise Außenwirkung entfaltet, um ihn danach dann rechtsverbindlich zu veröffentlichen und damit die entsprechenden Genehmigungsbehörden zu binden. Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden dann Rollen spielen. Es gibt klarere Maßgaben als bislang, auch engere Maßgaben zu den Fragen, wie ich Rettungswege offen halte. Wir werden beispielsweise in dieser Richtlinie eine Tabelle vorfinden, die nach Tierarten unterscheidet – da habe ich für meinen Teil viel gelernt in den letzten anderthalb Jahren –, nach Tierarten unterscheidet, wie groß und für wie viele Tiere wie viele Fluchtwege in welchen Breiten und Höhen gegeben sein müssen, damit wir eine deutlich größere Gewähr dafür haben, dass in einem möglichst zu vermeidenden Brandfall die Tiere entsprechend geborgen werden können oder mit dem eigenen Fluchtreflex, wenn man die Tore öffnet, entsprechend flüchten können. Wir haben entsprechende Hinweise der Feuerwehren aufgegriffen. Da ging es regelmäßig um hinreichend Löschwasser, eine viel stärkere Bindung derer, die solche Anlagen errichten für das Vorhalten einer ausreichenden Menge an Löschwasser, damit das nicht ausschließlich bei der Gemeinde hängenbleibt. Wir haben deutliche Hinweise ab einer gewissen Größenordnung, wie auch Außenanlagen aufgestellt sein müssen, damit Feuerwehren sich besser als bislang und gesicherter aufstellen können. Es gibt also in dem Erlass viele der von Ihnen angerissenen Punkte, die Punkte, die wir mit den Fachleuten erörtern konnten, die sicherlich auch nach Alt Tellin an vielen Stellen Diskussionen ausgelöst haben, die wir in diesem Erlass umsetzen werden. Das, was wir immer zugesagt haben, haben wir konsequent umgesetzt, aber unter Einbeziehung der jeweiligen Fachleute. Das ist, glaube ich, klug und richtig. Am Ende muss es auch funktionieren. Und wir werden miteinander auch einen Punkt sehr klar besprechen müssen: Es wird sicherlich Kosten auslösen, die nicht nur Begeisterung auslösen. Wir werden gemeinsam die Überzeugung auch vertreten müssen, dass die geringfügigen Mehrkosten für das höhere Tierwohl, für die höhere Sicherheit, die wir gemeinsam wollen, zutreffend sind. Das also als Ausblick. Beim Strafermittlungsverfahren sehe ich nicht, dass wir zu neuen Erkenntnissen gelangen, bei der Erlasslage sehr wohl. Und wir werden als Land diesen Weg alleine gehen müssen, weil bundesweit leider keine gemeinsame Überzeugung der Bauministerinnen und Bauminister zu erreichen war, da war ich mutterseelenallein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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