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Dr. Heiko Geue

22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der verräterische Satz ist gleich in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes zu finden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da steht, ich zitiere: „Mithin entscheidet die Exekutive, nicht das durch die Parlamentsmehrheit von SPD und DIE LINKE sich selbst entmachtende Parlament.“ Darum geht es Ihnen also. Sie wollen die Landeshaushaltsordnung ändern, um die Entscheidungsspielräume der parlamentarischen Mehrheit einzuschränken, der Sie unterstellen, lammfromm letztendlich nur den vermeintlichen Vorgaben der Exekutive, also der Landesregierung, zu folgen. Darum geht es Ihnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Da machen Sie es sich jetzt aber wirklich sehr einfach.) Das ist falsch, und das zeigt Ihr begrenztes Demokratieverständnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Reden Sie doch mal zur Sache!) Na ja, Sie haben es selbst geschrieben. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie haben doch wohl noch ein paar Argumente mehr mitgebracht, Herr Dr. Geue. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie haben eine ganze Reihe von Scheinproblemen hier aufgerufen, die so alle nicht zutreffen. Sie beklagen im vorliegenden Gesetzentwurf – und Herr Schmidt hat es gerade auch noch mal gesagt – die zunehmenden Handlungsbedarfe in der Mittelfristigen Finanzplanung und begründen auch damit noch mal die Änderungswünsche zur Landeshaushaltsordnung, gerade so, als wäre die Landesregierung dafür zuständig. So haben Sie es ein bisschen dargestellt. Dass wir uns in einer Zeit, in einer Zeitenwende befinden, in der eine Krise die nächste jagt, das blenden Sie direkt aus, dass wir Hunderte von Milliarden Schulden auf der Bundesebene haben, dass die Bundesländer Hunderte von Milliarden aufnehmen mussten, um zum Beispiel die Corona-Pandemie – erfolgreich übrigens – einzuhegen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben erfolgreiche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) in Deutschland erfolgreiche antizyklische Finanzpolitik gemacht. Wir haben verhindert, dass es zum Unternehmenssterben gekommen ist. Wir haben verhindert, dass es zur Massenarbeitslosigkeit gekommen ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben doch erst das Risiko herbeigeführt.) Oder auch bei der Energiekrise, die wir jetzt gerade haben: Die Landesregierung, der Landeshaushalt finanziert jedes Jahr über 300 Millionen Euro Mindereinnahmen mit durch Steuergesetzgebung des Bundes. Wir haben einen Härtefallfonds von 120 Millionen eingerichtet. Wir investieren in die Zukunft, nämlich in die Wasserstoffwirtschaft, zusammen mit dem Bund, Nachtragshaushalt, 560 Millionen. Ja, dass sich das auch im Landeshaushalt abspielt und niederschlägt, (Horst Förster, AfD: Das ist doch gar nicht das Problem.) ist doch dann wohl klar. Trotzdem stimmt es auch nicht, was die AfD sagt zur Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage ist ja seit vielen Jahren bewährtes Instrument, um gerade in Krisenzeiten auch etwas zum Ausgleich zu haben. Das ist notwendig und wichtig, weil wir nach Landesverfassung ja natürlich überhaupt gar keine Schulden machen dürfen, wenn keine Notsituationen da sind. Entsprechend ist die Ausgleichsrücklage ein wichtiges, flexibles Instrument, und es ist falsch, dass die Ausgleichsrücklage absehbar vollständig verbraucht sein wird. Im Gegenteil planen wir aus dem Finanzministerium auch zum Ende des kommenden Doppelhaushalts mit einer, weiterhin mit einer positiven Ausgleichsrücklage, und ich beziehe mich hier auf die ungebundenen Bereiche, gebunden sowieso. Auch das, was Sie zur globalen Minderausgabe sagen – also ich komme jetzt aus dem Kreislauf gar nicht mehr raus: Also was denn jetzt? Sparen wir zu viel, sparen wir zu wenig? (Horst Förster, AfD: Nehmen Sie mal die Bedenken des Landesrechnungshofs!) Also es ist irgendwie, (Horst Förster, AfD: Sagen Sie da mal was zu!) alles wird gegen die Landesregierung gedreht. Ich bin der Meinung, wir brauchen die 150 Millionen globale Minderausgabe jedes Jahr. Vor dem Hintergrund dieser Dreifachbelastung, die wir beim Landeshaushalt haben – die Normallageausgaben, die Krisenbewältigung und den Strukturwandel, der durch Demografie, Klimawandel, Energiewende hervorgerufen wird –, ist es notwendig, dass wir auch bei den Ressorts Gelder einsammeln. Da kommen wir nicht drum herum. 150 Millionen ist jetzt auch nichts, es gibt auch verfassungsmäßig da gar keine Begrenzung. Es gibt zwei verfassungsgerichtliche Urteile, die sagen, na ja, so zwischen 1 und 2,29 Prozent. Bezogen auf den Haushalt ist das jetzt eigentlich nicht auffällig. Da liegen die 150 Millionen durchaus drin. Also alles das, was Sie hier an Änderungen der Landeshaushaltsordnung machen, sind Scheinprobleme. Da können Sie ja gleich auch reinschreiben wollen in die Landeshaushaltsordnung, dass, was weiß ich, die Finanzierung zur Ansiedlung von Schaalseegiraffen in Mecklenburg-Vorpommern nicht erlaubt sein sollte. Auch die Dauer von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen auf zwei Jahre zu begrenzen, ist ja letztendlich etwas, wo Sie sagen, auch in der Notsituation darf es sich nur noch auf die Länge beziehen wie in einem normalen Doppelhaushalt. Sehen Sie doch jetzt mal, nehmen wir mal ein anderes Beispiel, nicht Mecklenburg-Vorpommern, sondern diese schreckliche Erdbebenkatastrophe in der Türkei. Da werden sie wahrscheinlich zehn Jahre, zehn Jahre an dem Wiederaufbau arbeiten müssen. Sie können das doch nicht einfach, Sie können doch nicht sagen, den Katastrophen schreiben wir jetzt vor, in zwei Jahren muss es vorbei sein. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stellt euch mal vor, hier wäre der Meteorit eingeschlagen, wie vor 650 Millionen Jahren! Das wäre auch fürchterlich.) Also deswegen kann ich nur empfehlen, dem Gesetzentwurf dementsprechend hier nicht zuzustimmen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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