René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, der etwas beenden soll, das den Landtag und auch ganz Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren begleitet, nämlich den MV-Schutzfonds. Die Errichtung des MV-Schutzfonds in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2020, ja, das hätten auch wir als Fraktion, wären wir seinerzeit im Landtag gewesen, mitgetragen. Meine Damen und Herren, machen wir uns bewusst, es waren absolut ungewisse Zeiten. Niemand wusste, was auf dieses Bundesland zukommt, niemand wusste, was auf Gesamtdeutschland zukommt, niemand wusste, was womöglich auf die ganze Welt zukommt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Die Menschen waren verunsichert, aber die Politik war es auch. Schließlich hatte noch niemand in der politischen Welt der letzten Jahrzehnte mit einer Pandemie in einem solchen Ausmaß zu tun. Und deshalb war es auch richtig, umfangreiche Hilfen zu leisten, sich darauf vorzubereiten, dass es entsprechende Hilfeleistungen geben muss, dass es entsprechende Mehrausgaben geben wird. Unterschiedlichste Hilfen des Bundes und auch des Landes, viele Millionen von Euro wurden eingesetzt und mussten auch eingesetzt werden, um die schlimmsten Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, um wirtschaftliche Folgen und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und Arbeitslosigkeit zu verhindern, aber auch unser Gesundheitssystem zu reformieren, robuster aufzustellen und auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr richtig!) So weit, so gut. Meine Damen und Herren, was dann aber hier in Mecklenburg-Vorpommern den Rahmen gesprengt hat, das waren dann die Nachtragshaushalte und die massive Aufstockung des MV-Schutzfonds durch Kreditermächtigungen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt und auch bis heute – und die Frage wurde mehrfach gestellt – kann eigentlich niemand so richtig erklären, warum genau man eine Kreditermächtigung oder Kreditermächtigungen insgesamt in Höhe von 2,85 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Es gab keinerlei Planung, wie viel Geld man wohl für was brauchen wird. Jedenfalls ist mir das auch auf Nachfragen so nie mitgeteilt worden, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) sondern man hat erst mal in großem Umfang Kreditermächtigungen gesichert. Und nicht nur das, man hat eben, wie man der Haushalts- und Vermögensrechnung des Jahres 2021 entnehmen kann, man hat bereits zum Ende des Jahres 2021 alle Kreditermächtigungen genutzt und die vollen 2,85 Milliarden Euro an Kreditmitteln tatsächlich aufgenommen, und all das, ohne eigentlich genau zu wissen, wofür man dieses Geld zumindest in der Phase dann noch braucht oder nutzen will, und erst recht, ohne zu wissen, wie man bei all den politisch gewünschten Ausgaben den Pandemiebezug – und darüber diskutieren wir in fast jeder Finanzausschusssitzung – überhaupt noch herbeireden will. Begründet wird die Aufnahme der vollen 2,85 Milliarden Euro mit Wirtschaftlichkeitsaspekten. Gut, das ist dehnbar. Aber, meine Damen und Herren, erklären Sie bitte mal, was wirtschaftlich daran ist, Hunderte von Millionen Euro Kreditmittel aufzunehmen, die man überhaupt nicht braucht, weil der Bedarf gar nicht nachgewiesen ist, die man vor allem aufgrund der Regelungen zur Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung und auch der Landesverfassung eigentlich nicht in Anspruch nehmen dürfte und für die man dann ja auch noch Zinsen bezahlen muss. Daran ist leider nicht besonders viel wirtschaftlich. Aber warum stellt meine Fraktion den Antrag jetzt? Zum einen, weil wir in dieser Plenarsitzung ebenfalls die Beratung zum Sonderbericht abschließen wollen, und zum anderen, weil wir bei aufmerksamer Betrachtung der Entwicklung des Corona-Geschehens in den letzten Wochen und Monaten erkennen konnten, dass sich die Situation verändert hat. Sie ist eine andere geworden als noch 2020/2021 und in Teilen 2022. Besonders deutlich wird das auch anhand der Situation in den Krankenhäusern. Und renommierte Wissenschaftler – auch diejenigen, die sich in den vergangenen Jahren stets als Verfechter eines sehr strikten Umgangs mit Corona erwiesen haben – reden in der Öffentlichkeit vom Ende der Pandemie. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Betrachtet man noch den Fakt dazu, dass die einzige in Deutschland noch verbliebene Corona-Maßnahme die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ist, dann muss man die Corona-Pandemie als beendet betrachten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und was bedeutet das nun? Konsequenzen für den MV-Schutzfonds, denn das Sondervermögensgesetz MV-Schutzfonds setzt eigentlich ja klare Maßstäbe, wofür diese Notfallkredite überhaupt zu verwenden waren. Und im Paragraf 2 „Zweck des Sondervermögens“ ist formuliert, mit Erlaubnis zitiere ich: „Das Sondervermögen ‚MV-Schutzfonds‘ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.“ Und über diese Folgen müssen wir natürlich reden. Wir haben selbst noch einen Antrag eingereicht, wo es zum Beispiel geht um das Thema „psychische Gesunderhaltung von Studierenden“. Es gibt natürlich Folgewirkungen, die wir noch einpreisen müssen, aber das können wir ja. Also wir können ja sagen, welchen Bedarf sehen wir noch, für welchen Bedarf muss jetzt noch eine Absicherung erfolgen. Aber wir können das nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag jetzt immer so fortsetzen, vor allem, weil wir die Befürchtung haben, dass wir regelmäßig in den Finanzausschusssitzungen überrascht werden, was doch alles Pandemiebezug auf einmal hat. Das sind nämlich Dinge, die schon seit Langem, die schon seit Langem wegen Unterfinanzierung nicht umgesetzt wurden, wo es maximal auf die Beschleunigung ankam und vielleicht auf eine Verteuerung im Rahmen der Pandemieentwicklung, weil auf einmal viel Homeoffice war, viele Geräte gebraucht wurden, Sticks und so weiter. Sie kennen das alles. Das ist ja alles noch plausibel, aber was uns da manchmal vorgelegt wird, ist alles andere als plausibel. Maßnahmen, die uns auf kommende Pandemien vorbereiten, auch das könnte man berücksichtigen, hat aber nicht wirklich Bezug zu dieser Corona-Pandemie. Das muss man abgrenzen, denn es ist sowieso Aufgabe des Landtages, sich für kommende Herausforderungen entsprechend aufzustellen. Und das kann man auch nicht ohne Weiteres alles aus diesem MV-Schutzfonds auf Dauer weiterentwickeln. Bleiben also noch Maßnahmen, welche eben die Folgen darstellen. Ich hatte das schon berichtet. Wir haben einen entsprechenden Antrag, es gibt weitere. Und meine Fraktion hat deswegen jetzt den Antrag so formuliert, wie er Ihnen heute vorliegt, den Schutzfonds endlich abzuwickeln, direkt in die Tilgung zu gehen. Es wurde ja jetzt auch schon angekündigt vom Finanzminister, dass er im Kabinett schon etwas eingebracht hätte. Also ich bin auch gespannt, dass wir da vielleicht dann heute auch mal darüber informiert werden, was da der Gedanke dahinter ist. Dazu hätte man sicherlich auch in der letzten Finanzausschusssitzung etwas sagen können. Aber auch das haben wir dann erst wieder aus der Presse erfahren. (Marc Reinhardt, CDU: War nicht öffentlich.) War nicht öffentlich im Übrigen. So, wir wollen, dass die Landesregierung alle aus ihrer Sicht noch über den MV-Schutzfonds zu finanzierenden Maßnahmen zusammenträgt, so schnell wie möglich, entsprechend den Regelungen im Sondervermögensgesetz M-V – wir brauchen immer wieder eine Grundlage auch für die Rechtfertigung, aus meiner Sicht jedenfalls, dieses Schutzfonds –, und eine Beschlussfassung herbeiführen im Finanzausschuss beziehungsweise im Landtag, damit wir dann ebenfalls zeitnah, und zwar wirklich mit realistisch umsetzbaren Daten arbeiten können und dass wir dann die Abwicklung in die Wege leiten können. Meine Damen und Herren, zum Schluss muss dann noch mal betrachtet werden, ob wir, das Land Mecklenburg-Vorpommern, bei der Tilgung der durch die Kreditaufnahme im Rahmen der Corona-Pandemie entstandenen Schulden einen beschleunigten Tilgungsplan umsetzen und dabei womöglich günstigere Konditionen erreichen können. Auch das gehört zu unserer Verantwortung. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, meine Fraktion hat Ihnen einen sachlich fundierten und auch umsetzbaren Vorschlag unterbreitet, damit Sie endlich den rechtswidrigen Umgang, also diesen dauerhaften Umgang mit einem MV-Schutzfonds beenden können. Und ich darf um Ihre Zustimmung bitten. Dass unsere Vorschläge zumindest teilweise gehört wurden, ich hatte es schon angekündigt, wird der Finanzminister sicherlich ja gleich ausführen. Herr Minister Geue, die FDP-Fraktion jedenfalls freut sich sehr, dass Sie, genau wie wir es im Antrag fordern, auch eine schnellstmögliche Abwicklung des MV-Schutzfonds anstreben. Vielleicht waren Sie inspiriert durch unseren Antrag, vielleicht war das aber auch schon längst vorbereitet und Sie wollten uns überraschen heute, was auch immer. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue) Ich hoffe jedenfalls darauf, dass wir etwas dazu beitragen konnten, dass sich das Verfahren beschleunigt. Und ich freue mich auf die Ausführungen des Finanzministers, wie es denn nun über die Bühne gehen soll. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
