Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist noch nicht besonders lange her, da hörten wir den ersten Bericht der Landesregierung zum Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz. Der Weg von der richtlinienbasierten Förderung der Spitzenverbände der Wohlfahrtsverbände hin zu einer finanziellen Unterstützung des Landes auf gesetzlicher Grundlage ist durchaus richtig und wichtig für eine kontinuierliche Finanzierung. Mangelhaft beziehungsweise – wir haben es heute schon gehört – von höchst unterschiedlicher Qualität stellten sich, wie hier in der Debatte gesagt, die Berichte der einzelnen Verbände dar. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll nun zweierlei festgeschrieben werden: Zum einen wird die transparente Darlegung der Geschäftsführergehälter gefordert, zum anderen die Berichterstattung von zwei Jahren auf eine jährliche Berichtspflicht verkürzt. Ersteres verweist natürlich auf den Skandal aus dem Jahr 2016, und der möchte laut Gesetzentwurf eine Wiederholung ausschließen. Dazu kann man natürlich jetzt auch noch anmerken – das ist nun heute noch nicht gefallen –, dass sowohl der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz als auch der ehemalige Kreisvorsitzende rechtskräftig verurteilt sind. Und an dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich unbedingt auch erwähnen, dass ich es für absolut diskreditierend halte, sowohl die gesamte AWO als auch sämtliche Sozialverbände unter der LIGA einem Generalverdacht zu unterziehen, denn, seien es die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, sie alle organisieren und leisten Arbeit, die in unserer Gesellschaft unentbehrlich ist, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Daniel Peters, CDU) sei es in der Altenpflege, … Das ist auf jeden Fall mehr als einen Applaus wert. … sei es in der Altenpflege, der Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Kinder- und Jugendarbeit oder der Hilfe für Suchtgefährdete. Ohne die Wohlfahrtsverbände wäre unsere Gemeinschaft und unser Sozialwesen nicht das, was es heute ist. Drittens wurde im ersten Bericht der Landesregierung zum Gesetz deutlich, dass es bezüglich der sachgerechten Verwendung der Finanzhilfen keine Zweifel gebe und Rückforderungen nicht erforderlich seien. Kritik kam vor allem bezüglich der uneinheitlichen Berichterstattung, was die Vergleichbarkeit der Berichte erschwerte. Es war jedoch erst Ende des vergangenen Jahres, dass der Landtag die Landesregierung beauftragte, sich hier um die notwendigen inhaltlichen Kriterien zur besseren Vergleichbarkeit zu bemühen. Hier stehen wir auch dazu, dass es zentral ist, zu prüfen, inwieweit rechtliche Regelungen anzupassen sind, um einer zweck- und rechtswidrigen Mittelverwendung vorzubeugen. Schließlich steht und fällt hiermit die entsprechende Qualität der Berichte und nicht damit, ob der Bericht jährlich, alle zwei Jahre oder meinetwegen auch alle fünf Jahre veröffentlicht wird. Im Herbst dieses Jahres sollen konkrete und einheitliche Anforderungen an die Berichte formuliert sein. Wir können uns gerne vorab im Ausschuss darüber austauschen, inwiefern die Landesregierung hier vorangeschritten ist. Ihren Gesetzentwurf sehe ich aber eher als einen Vorwand, erneut – wie in Ihrer Rede auch geschehen – die Wohlfahrtsverbände unseres Landes, ja, man kann es nicht anders sagen, zu diskreditieren. Das wird allerdings weder den Institutionen noch den Tausenden Mitarbeitenden und Ehrenämtlern gerecht, die sich hier engagieren. Warten wir die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die nächste Berichterstattung ab! Ihren Gesetzentwurf lehnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deswegen ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
