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Christian Albrecht

Die Linke 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gute Nachwuchsarbeit zahlt sich aus. Das gilt im Sport genauso wie in der Wissenschaft. Daher sind auch wir als Land M-V aufgerufen, über die Nachwuchsarbeit in der Forschung nachzudenken und im Hinblick auf leider ausbleibende Erfolge, beispielsweise bei der Exzellenzinitiative, auch zu handeln. Ein wichtiger Bestandteil der Nachwuchsförderlandschaft im Land ist das Landesgraduiertenförderungsgesetz, das zuletzt im Jahr 2008 novelliert wurde. Inzwischen hat sich die Welt auch an den Hochschulstandorten des Landes weitergedreht. Mieten sind explodiert, Lebenshaltungskosten gestiegen, das Thema Energiekosten geht auch an Promovierenden nicht vorbei. Eine Anpassung der Landesförderung für den wissenschaftlichen Spitzennachwuchs an die gesellschaftlichen Realitäten des Jahres 2023 ist also überfällig. Die Anhebung von 1.100 auf 1.500 Euro monatliche Förderung ist hierbei eine wesentliche Verbesserung. Sie wirkt der Benachteiligung der Landesstipendiatinnen und -stipendiaten in Bezug auf die Abgaben zur Sozialversicherung entgegen. Während ein Promovierender, der beispielsweise über eine 50-Prozent-Stelle an seinem Lehrstuhl promoviert, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und die Abgaben zur Sozialversicherung wie bei jedem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt abgehen, trägt ein Landesgraduierter diese Abgaben allein. Das macht für die Abgaben bei Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ganz schnell ein paar 100 Euro aus, zahlbar von den bisher 1.100 Euro. Unter dem Strich blieben dann im besten Falle noch 700 bis 800 Euro übrig für Miete, Energie, Essen und andere Bedarfe des täglichen Lebens. So landet man, wenn es dumm läuft und entsprechend die Mieten auch eine Höhe haben, ganz schnell unter dem Niveau der Grundsicherung, was wenig attraktiv ist. Die Folge: nachlassendes Interesse an der Landesgraduiertenförderung und leider auch die Gefahr liegenbleibender Promotionsthemen an Instituten, deren Budget zu klein ist, um jedem Promotionsinteressierten eine Stelle anbieten zu können. Hier dürfte die Anhebung um 400 Euro monatlich, so ist zumindest meine Hoffnung, besonders wirksam den kleinen Fächern in Bezug auf ihren wissenschaftlichen Nachwuchs unter die Arme greifen. Wie Sie sich sicherlich erinnern, haben wir als Koalitionspartner uns auf die Fahne geschrieben, uns auch im Besonderen um den Erhalt der kleinen Fächer zu kümmern. Der zweite Aspekt bei der Novellierung neben der Erhöhung der Vergütung ist eine Anpassung der Förderdauer. Wenn Sie mich fragen, war eine Förderdauer von zwei Jahren für eine Promotion schon immer sportlich bis unrealistisch. Besonders im geistes- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich werden Sie kaum jemanden finden, der eine Promotion in zwei Jahren abschließt. Das ist oft schon aus rein organisatorischen Gründen nicht leistbar. Zweitens sind die Anforderungen an eine Promotion in den letzten Jahren stark gestiegen. Interdisziplinarität und Internationalität werden heute weit mehr eingefordert als noch vor zehn Jahren. Da ist die Anhebung auf drei Jahre Förderdauer ein vernünftiges und wirksames Mittel, um die Landesgraduiertenförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs wieder interessanter zu gestalten und Promotionsstipendien gefördert auch umsetzen zu können. Der dritte Aspekt freut mich persönlich ganz besonders, auch wenn er neben der Erhöhung und der Verlängerung der Förderung vielleicht etwas bescheiden daherkommt, die Ausdehnung der Betreuungsfunktion für Promovierende auf die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus anderen Bundesländern. Damit werden nicht nur die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hier in unserem Land an den Universitäten entlastet, die Promotionsinteressierten haben darüber hinaus nun auch endlich die Möglichkeit, sich eine wissenschaftliche Ansprechpartnerin an einem Ort ihrer Wahl zu suchen. Auch das ist in Bezug auf mehr Interdisziplinarität und Internationalität eine wichtige Änderung. Langer Rede kurzer Sinn, der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, die aktuellen Entwicklungen aufzugreifen, veränderte Lebensrealitäten von Studierenden zur Kenntnis zu nehmen und das Thema Promotion und Promotionsbetreuung insgesamt weiter zu fassen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nicht verschweigen, dass nicht allen Anzuhörenden die Novellierung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes weit genug ging. Mit Blick auf das, was haushalterisch möglich ist und welche Minderausgaben auch im Einzelplan 13 momentan und wohl auch zukünftig zu stemmen sind, ist das, was hier vereinbart wurde – und jetzt habe ich meinen letzten Zettel vergessen, aber das kriege ich auch frei hin –, das, was tatsächlich leistbar ist. Es gibt ja noch Änderungsanträge der Fraktionen, die neben einer Beibehaltung der 25 Stellen auch eine weitere Erhöhung auf 1.700 Euro vorsehen, und ja, dem kann ich mich grundsätzlich der Sache nach anschließen, mehr ist immer besser, aber mit Verweis auf die finanzielle Situation ist das an der Stelle nicht leistbar. Da müssen wir gucken, was eine veritable Option ist. Und wäre das, was Sie vorschlagen, eine solche veritable Option, dann würden wir das auch selber machen, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Weil wir es jetzt vorschlagen, machen Sie es nicht.) auch ohne darauf hingewiesen werden zu müssen. Aber, ich habe das gerade gesagt, das ist vor dem Hintergrund der haushalterischen Situation an der Stelle leider nicht leistbar. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzesentwurf und Ablehnung der Änderungsanträge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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