Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1979 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss so- wie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist ganz knapp nicht erreicht.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1923, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1938, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1943. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1923 – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1938 – Antrag der Fraktion der FDP Entwurf einer Ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/1943 – Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1923 hat die Abgeordnete Frau Oehlrich.
