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Constanze Oehlrich

GRÜNE 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Innenminister hat hier gesprochen von einer „Streichorgie“ und einem „Streichkonzert“, Sie haben nicht gesprochen von einer Nichtigkeitsorgie. Und ich kann Ihnen jetzt mal die Liste vorlesen der Vorschriften, die alle für nichtig erklärt worden sind aus unserem SOG: – Das war der Paragraf 33 Absatz 2 Satz 3, – es war der Paragraf 33c Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 33d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, – es war der Paragraf 35 Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 33 Absatz 1 Satz 2, – es war der Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 – und es war der Paragraf 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SOG. Es war also eine Nichtigkeitsorgie, die dann sozusagen bei uns die Streichorgie in Gang gesetzt hat, die Sie hier moniert haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das möchte ich nur noch mal betonen. Genau. Und die Sache ist, wenn das Bundesverfassungsgericht keine grundsätzlichen Bedenken erhoben hat gegen Onlinedurchsuchung und Quellentelekommunikationsüberwachung, heißt das ja noch lange nicht, dass wir diese Befugnisse hier unbedingt brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleg/-innen! Eine ganze Reihe von Bundesländern kommt ohne Quellentelekommunikationsüberwachung und ohne Onlinedurchsuchung aus. Und da enttäuscht mich besonders die nicht vorhandene Haltung der Freien Demokrat/-innen genau bei diesem Thema. Herr Wulff sagt, Freiheit und Bürgerrechte sind hart erkämpft worden und müssen verteidigt werden, aber diesen Worten folgen hier leider keine Taten. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Julian Barlen, SPD: Wenn wir jetzt ersatzweise klatschen, wird das missverstanden. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ja, das Thema ist ähnlich gelagert bei der LINKEN. Herr Noetzel hat es gesagt, DIE LINKE ist mit bei den Demos gewesen des Bündnisses „SOGenannte Sicherheit“ gegen die SOG-Novelle. Tja, aber meine Frage hier genau zu diesem Thema, stützen Sie die Regelungen zur Onlinedurchsuchung, stützen Sie die Regelungen der Quellentelekommunikationsüberwachung bei uns im SOG, wollten Sie nicht beantworten. Manchmal braucht es vielleicht dann doch ein bisschen mehr Mumm, lieber Kollege Noetzel! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielleicht einfach noch mal, um es auf den Punkt zu bringen: Verfassungskonformes Eingriffshandeln setzt verfassungskonforme Rechtsgrundlagen voraus. Und das Bundesverfassungsgericht hat eine ganze Reihe Vorschriften unseres SOGs, insbesondere die über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, den Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung, den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung, der Onlinedurchsuchung, der Quellentelekommunikationsüberwachung, der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und über die Rasterfahndung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Schon die Einräumung von Überwachungsbefugnissen kann Grundrechte verletzen. Die verfassungsrechtlichen Mängel des SOG, die das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, müssen daher schnellstmöglich behoben werden. Dass gerade die sogenannten Vorfeldbefugnisse bei uns im Land – und das hat der Innenminister jetzt gar nicht erwähnt – bislang kaum zur Anwendung kamen, kann an diesem Befund nichts ändern. Natürlich ist es so, auch wenn verfassungswidrige Vorschriften nicht angewendet werden, stellen sie natürlich trotzdem eine Gefahr für die Bürgerrechte dar. Und wenn Sie mir hier vorhalten, Herr Noetzel, dass ich, dass wir noch einen Korrekturentwurf eingereicht haben, so muss ich zu Ihnen sagen, eine ganze Reihe Gesetzentwürfe, die aus den Ministerien kommen und hier den Landtag passieren, müssen auch noch mal überarbeitet werden. Und genau dafür sind die Ausschussberatungen ja da, und ich beantrage daher auch für diesen Gesetzentwurf die Überweisung in den Innenausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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