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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bedanke mich beim Rechnungshof für diesen detaillierten Sonderbericht zum Schutzfonds. Dieser Bericht ist gerade wegen seines Umfangs und der fachlichen Tiefe eine Lektüre wert und bietet nicht nur der Opposition, glaube ich, Erkenntnisgewinn, den man dann aber auch einarbeiten muss. Also nochmals vielen Dank für diese Arbeit! Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, aus dem Bericht die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ich glaube, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, durch die Regierungsfraktionen getragen, dieser Aufgabe jedenfalls nicht im vollen Umfang gerecht wird. Ich denke, dass man dort doch intensiver sich hätte mit dem Bericht des Landesrechnungshofs auseinandersetzen können und auch müssen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und wir haben diesen Weg gewählt und zusammen mit der CDU und FDP einen Antrag entwickelt, der Ihnen ja auch bekannt ist. Ich will jetzt nicht auf diesen Antrag eingehen, da würde die Zeit auch nicht reichen. Es steht ja auch drin und da kann man sich ja nachher dazu verhalten in der Abstimmung, wir teilen die Kritik des Landesrechnungshofes in vielen Punkten. Ich möchte aber eigentlich etwas Grundsätzliches noch mal sagen, und zwar, dass es ja darum ging, dass der Rechnungshof auch festgestellt hat, dass in vielen Punkten es eine mangelhafte Begründung über den zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zu den geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen der Corona-Pandemie gegeben hat. Keine Frage, ein Teil der Maßnahmen weist natürlich Bezug zum Schutzfonds oder zu der Corona-Pandemie auf. Aber ich würde dem Kollegen Koplin jetzt auch noch mal sagen, dass mit der Ausführung zum Beispiel des Studiengangs für Intensivmedizin, wenn man eine Lücke vorher gelassen hat an der Stelle, wird man bei der doch beschränkten, bei dem beschränkten Verlauf der Corona-Pandemie mit dieser Ausbildung keinen einzigen, keine einzige Fachkraft kriegen, die tatsächlich in der Corona-Pandemie schon zum Arbeiten kommt. Also insofern ist das immer, da kann man wirklich unterschiedlicher Meinung sein. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Es entsteht ja der Verdacht, dass der Schutzfonds genutzt wird, um Maßnahmen zu finanzieren, die zwar unzweifelhaft notwendig, angesichts der aktuellen Regelungen zur Schuldenbremse jedoch nicht so einfach kreditfinanziert umzusetzen sind. Unser gemeinsamer Antrag benennt dieses Problem deutlich und kritisiert, dass es mithilfe des Schutzfonds partiell zu einer Umgehung der Schuldenbremse gekommen ist. Nicht, dass Sie mich falsch oder uns falsch verstehen als Grüne: Anders als FDP und CDU setzen wir Bündnisgrüne uns auf Bundesebene ganz klar für eine Anpassung der Regelungen zur Schuldenbremse ein, die nachhaltige Zukunftsinvestitionen wieder kreditfinanziert ermöglichen soll. Auch die Landesregierung sollte unmissverständlich gegenüber der Bundesebene klarmachen, dass ein starres Festhalten an der Schuldenbremse es unmöglich macht, generationengerechte Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Dieses Bekenntnis würden wir uns wünschen, damit wir dann gemeinsam über Alternativen nachdenken können. Ein reines Pro-forma-Einhalten der Schuldenbremse durch Verschieben der Kreditaufnahme in Sonderfonds ist dafür aber kontraproduktiv, weil es die wahre Situation des Landes verschleiert. Was wir als Bündnisgrüne uns vorstellen, ist eine Abwicklung des Sonderfonds, so, wie es ja auch die FDP fordert, zum Ende des Haushaltsjahres. Und der Minister hat ja schon ausgeführt und angekündigt, das, was er über diese 500 Millionen gesagt hat, das wäre so ein Schritt, der natürlich auch Teil der Abwicklung sein würde und der durchaus zu begrüßen ist. Vielleicht haben ja von der Opposition im Finanzausschuss diesbezüglich vorgetragene Vorschläge zu diesem Vorgehen ermuntert, zumindest einer, deswegen werden wir diesen Punkt auch unterstützen. Gleichzeitig bleibt es aber notwendig, die nach Schutzfondsmaßstäben regelwidrigen Maßnahmen, deren Finanzierung noch für das Jahr 2024 aus dem MV-Schutzfonds erfolgen soll, in den regulären Haushaltsentwurf zu übernehmen, denn dass die angeführten Maßnahmen wichtig sind, daran besteht aus unserer Sicht kein Zweifel. Insbesondere die Investitionen in die Infrastruktur der Krankenhäuser und Gesundheitszentren, aber auch die offenen Digitalisierungsprojekte und das Schulbauprogramm müssen weiter umgesetzt werden. Aber sie gehören für uns zu den Kernaufgaben des Landes und sollten deswegen auch im Kernhaushalt abgebildet werden. Die Rückzahlung der Kredite sollte dabei aber, anders als von der Landesregierung geplant, in erster Linie – und darüber soll ja auch noch diskutiert werden – die Laufzeit der Kredite verkürzen. Ziel muss es sein, den nachfolgenden Generationen möglichst viel Gestaltungsspielraum zu erhalten, in finanzieller Hinsicht auf jeden Fall, aber auch in anderer Hinsicht. Als Fazit bleibt, wir werden die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ablehnen, unserem gemeinsamen Antrag zustimmen, dem FDP-Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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