Dr. Sylva Rahm-Präger
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der verheerende Brand der Ferkelaufzuchtanlage in Alt Tellin jährt sich in wenigen Tagen zum zweiten Mal. Sicherlich war das der Grund, warum auch dieses Thema aufgesetzt wurde. 62.000 Tiere sind dieser Brandkatastrophe zum Opfer gefallen, nur ganz wenige Tiere konnten gerettet werden. 18 im Verbund angeordnete Einzelställe mit einer Länge von 90 Metern und Solaranlagen auf den Dächern sind in Flammen aufgegangen – ein Grauen für die Tiere, für die Einsatzkräfte, die kaum Chancen hatten, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei der Kompaktheit der Anlage effizient einzugreifen, und ein Grauen für die Anwohner und Anwohnerinnen in den umliegenden Orten. Die letztendlich wegen fahrlässiger Brandstiftung geführten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurden im Juni vorigen Jahres aus Mangel an Beweisen eingestellt. Herr Diener hatte eine, der Abgeordnete Thomas Diener hatte eine Kleine Anfrage gestellt, wurde auf Drucksache 8/705 ausführlich beantwortet. Hier wurde erläutert, dass der Brand durch das Gelangen einer Zündquelle an die in der Luftwäsche des dritten Hallenschiffs der Anlage vorhandenen Kunststoffmatten entstand und eine Fahrlässigkeit des Betreibers der Anlage aufgrund von Organisationsverschulden nicht nachweisbar war, da die Art der brandursächlichen Zündquelle, zum Beispiel eine Zigarettenkippe, nicht feststellbar war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wurde seitens der Politik unternommen, um eine solche Katastrophe in Zukunft zu verhindern? Es wurde hier schon vieles genannt und es ist darüber in der letzten Legislatur auch berichtet worden, in der 7. Legislaturperiode wohlgemerkt. Aber an dieser Stelle noch einmal die Fakten dazu: Aufgrund der aktuellen Brandvorfälle in großen Tierhaltungsanlagen berief die Agrarministerkonferenz am 11.06.2021 auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, also auf Antrag unseres Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Dr. Till Backhaus, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit folgendem Arbeitstitel ein: „Schlussfolgerungen aus und Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsbetrieben“, gemeinsam mit dem BMEL. Es bestand Konsens zwischen Bund und Ländern, dass in Tierhaltungen die Prävention von Bränden und der Schutz der Tiere im Fall von Bränden verbessert werden müssen und insbesondere die ermittelten Ursachen von Bränden in die Überlegungen zu einer wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung einfließen müssen. In der Folge wurde die Bauministerkonferenz gebeten – der Bauminister oder der Innenminister hat dazu gesprochen, Herr Pegel –, auf der Basis der Erkenntnisse zu aktuellen Brandereignissen die Bau- und Brandschutzvorgaben zu prüfen und zu überarbeiten. Am 23.08.2021 wurde die Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Leitung M-Vs einberufen, am 27.10.2021 fand eine Expertenanhörung statt und am 22.02.2022 wurde der Ergebnisbericht übermittelt und abgestimmt. Unter Punkt 3.5 des Ergebnisberichtes werden Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit von Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung aufgezeigt. Unter anderem wird Folgendes gefordert – und das ist jetzt eine lose Reihenfolge, zusammengestellt hier, das ist sozusagen nicht in diesem Bericht unter 3.5 auch in dieser Reihenfolge vielleicht zu finden –: 1. die Umsetzung der Anforderungen der Landesbauordnungen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ohne Zulassung von Abweichungen und Erleichterungen für Tierhaltungsbetriebe, 2. die grundsätzliche Einordnung der Gebäude großer Tierhaltungsanlagen in Gebäudeklasse 3, 3. die Einhaltung aller daran gebundenen Anforderungen der Landesbauordnung an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bausteinen – Frau Shepley hatte das schon genannt – und die Anordnung von Brandwänden. 4. Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von großen Tierhaltungsanlagen sollte nur bei Dächern, die erhöhten Brandschutz aufweisen, erfolgen können. Also das heißt, PV-Anlagen auf Dächern sind logischerweise nicht ausgeschlossen, das macht auch überhaupt keinen Sinn. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Objekt- und tierartbezogene Havariekonzepte (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) mit Angaben zur Tierrettung als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes sind zu erstellen. Und hier ist es auch wichtig zu wissen, dass die Feuerwehren vor Ort einbezogen werden, die Brandschutzkonzepte kennen, da die Tiere auch sehr unterschiedliches Verhalten im Brandfall an den Tag legen. Ich denke nur an Pferde. Also Pferde zu retten im Brandfall, kann lebensgefährlich werden, wenn man dort nicht genau weiß, wie man das machen könnte und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Also das heißt, auch die Verantwortlichen der Feuerwehren müssen in solche Konzepte eingebunden werden und müssen sie kennen. Die Anordnung … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Anordnung der Stallverbünde muss so erfolgen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, einerseits ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist und mit einer zentralen Versorgungstrasse zum Beispiel die Einzelställe aber mittels entsprechender Abstände durch Löschfahrzeuge gut zu erreichen sind. Also vielleicht hier noch einmal: Diese Anlage in Alt Tellin war ein Kompaktbau. Hier waren 18 Einzelställe von 90 Metern kompakt miteinander verbunden. Wenn wir hier über Frischlufteintrag in Tierhaltungsanlagen sprechen, wenn wir hier über diese neuen Haltungsformen sprechen, auch das, was die Borchert-Kommission erarbeitet hat, dann wäre es sinnvoller, diese 18 Ställe auch einzeln stehen zu lassen, um Feuerwehrzufahrten zwischen diesen Ställen zu ermöglichen, um Frischluftzufuhr in diese Ställe zu ermöglichen. Das heißt, ein heutiges Konzept könnte bei der gleichen Anzahl Tiere deutlich anders aussehen. Der Expertenbericht ist umfänglich und leider ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an dieser Stelle wenig hilfreich. Angeregt wurde auf Initiative der Fachkommission Bauaufsicht – Herr Minister Pegel hat es schon gesagt –, eine Musterrichtlinie für Tierhaltungsanlagen nach dem Vorbild der Musterindustriebaurichtlinie zu erarbeiten. Leider liegt diese meines Wissens nicht vor und 13 Bundesländer erarbeiten jetzt in ihren zuständigen Ministerien jeweils eigene Bau- und Brandschutzrichtlinien mit hohem personellen Aufwand. Also ich sage jetzt mal so: Föderalismus ist wirklich gut, aber es gibt Möglichkeiten, diesen personellen Aufwand und auch finanziellen Aufwand deutlich einzusparen, wenn man sich auf Bundesebene für eine solche Musterrichtlinie entschieden hätte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also ist unser Innenministerium dabei, eine solche Richtlinie zu erarbeiten. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir derzeit 138 BImSchgenehmigte Schweinehaltungsanlagen, davon 90 Mastschweineanlagen, 46 Sauenanlagen und 2 Ferkelaufzuchtanlagen. Es wurde hier schon gesagt, es ist ein Rückgang um 75 Prozent in der Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 25 Jahren zu verzeichnen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Laut Presse plant die landwirtschaftliche Ferkelzucht Deutschland als Betreiber der Anlage, die Schweinezuchtanlage Alt Tellin in kleinerer Form mit weniger Tieren und entsprechend der aktuellen Tierschutzbestimmungen wieder aufzubauen. Und da sind wir auch wieder an dem Punkt entsprechend geltender aktueller Tierschutzbestimmungen. Die Haltungsformen, mit denen wir gerne arbeiten würden, und das, was die Borchert-Kommission empfohlen hat, es gibt keine Umsetzung dazu. Also es ist auch sehr schwierig, jetzt aktuell zu reagieren und ein, ich sage mal, Genehmigungsverfahren nach geltenden Tierschutzbestimmungen durchzusetzen. Wie gesagt, es gelten dann die alten Tierschutzbestimmungen. An dieser Stelle noch meine Auffassung zur Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern: Der weitaus größte Teil der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verzehrt Fleisch und auch gerne Schweinefleisch. Wir haben verarbeitende Unternehmen in unserem Land, fünf große Unternehmen, die hervorragende Fleisch- und Wurstprodukte herstellen. Es muss darum gehen, die Tierhaltung in unserem Land bei unseren Landwirten zu halten und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir haben nichts gekonnt, wenn aufgrund fehlender oder schlechter Rahmenbedingungen unser Schweinefleisch künftig aus Spanien oder Südamerika kommt. Spanien und Brasilien steigern die Schweinefleischproduktion im Moment, Brasilien um vier bis fünf Prozent pro Jahr, in Spanien wächst das auf, was hier abgebaut wird. Die Tierbestände wachsen mit allen negativen Folgen für die Umwelt in diesen Ländern kontinuierlich auf. Und wer sich die Berichte aus Brasilien angeschaut hat, der wird sehen, dass auch der Atlantik mit diesen roten Algenmeeren aufgrund von Eintrag von Schweinegülle natürlich auch unter Schutz gestellt werden müsste. Also wie gesagt, ein Outsourcen der Probleme macht wenig Sinn. Auf diese Tiere und deren Haltung haben wir keinen Einfluss. Und es steht zu befürchten, dass dann das Fleisch aufgrund des günstigeren Preises von diesen Ländern unsere Supermärkte und Supermarktregale füllt. Lassen Sie uns gemeinsam an guten Rahmenbedingungen für unsere Landwirte und unsere Nutztiere arbeiten! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
