Michael Noetzel
Dennoch müssen wir auch im Bereich der Sicherheitspolitik mit Augenmaß agieren, insbesondere, weil wir uns immer im Spannungsfeld zwischen berechtigten Sicherheitsinteressen und Grundrechten befinden, die unter allen Umständen zu wahren sind. Meine Hauptkritik richtet sich insbesondere auch daran, wie leichtfertig seit geraumer Zeit Sicherheitsgesetze gemacht und, man kann fast sagen, unter Vortäuschung falscher Tatsachen begründet werden. Diesen Stil, dem auch im CDU-geführten Innenministerium leidenschaftlich gefrönt wurde, halte ich für schlicht bürgerrechtsfeindlich. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Und aus diesem Grund haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das SOG zu überprüfen. In wichtigen Punkten … (Sebastian Ehlers, CDU: Da sind wir gespannt, was dabei rauskommt.) in wichtigen Punkten sind uns die Gerichte zuvorgekommen, aber da will ich mich nicht beschweren, denn die Urteile entsprechen insofern unseren Vorstellungen und auch unserer Kritik. Aber auch noch mal zurück zur Kritik. Es werden Gesetze geschrieben, die für die Beamtinnen und Beamten vielleicht gerade noch verständlich sind, aber auch nur, weil sie tagtäglich Umgang damit haben. Der Bestimmtheitsgrundsatz muss jedoch in erster Linie für Bürgerinnen und Bürger gelten, die sich im Zweifelsfall gegen eine Grundrechtseinschränkung, die das SOG MV unweigerlich nach sich zieht, wehren können. Dieser Grundsatz wurde mit der Neufassung des SOG MV ausgehebelt. Des Weiteren neigen die Sicherheitsfanatiker auch immer öfter dazu, Gesetze auf den Weg zu bringen, die bewusst übers Ziel hinausschießen, um vor Gerichten die verfassungsmäßigen Grenzen ausloten zu können. Eine Verantwortungspolitik mit Augenmaß orientiert sich aber an tatsächlichen Bedarfen und nicht an der Grenze des gerade noch so Zulässigen. Und dahin müssen wir wieder zurückkommen, es sei denn, wir wollen in den sicherheitspolitischen Wahnhaftigkeiten der CDU verbleiben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Oha!) Also, meine Damen und Herren, wir werden an das SOG MV heranmüssen bis zum Jahresende, um die Verfassungsmäßigkeit herzustellen und in einem zweiten Anlauf, um die Regelungen nochmals grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Für beide Schritte braucht es den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
