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Stefanie Drese

22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion zielt mit ihrer Initiative auf eine Änderung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes ab. Und ganz ehrlich, dieser Gesetzentwurf der AfD ist eigentlich ein Lob für unsere Arbeit in den letzten Jahren (Stephan J. Reuken, AfD: Dann können Sie ja zustimmen!) für mehr Transparenz und Offenlegungspflichten im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege. (Zurufe von Petra Federau, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Beruhigen Sie sich schnell wieder! Ich erkläre gern, warum. Die meisten von uns erinnern sich, welch schweren Geschütze die AfD seit 2016 auf die Wohlfahrtsverbände gerichtet hat. (Nikolaus Kramer, AfD: Nicht auf die Wohlfahrtsverbände!) Da wurde praktisch der gesamte Sektor der Freien Wohlfahrtspflege unter Generalverdacht gestellt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Genauso unsäglich wie diese Instrumentalisierung auf Kosten der vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Zuruf von Horst Förster, AfD) im Wohlfahrtssektor (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) waren diverse Skandale und Affären in diesem Bereich. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich möchte gar nicht drum herumreden, hier lag in der Tat einiges im Argen. Dabei ging es um eklatante Verfehlungen einzelner Spitzenfunktionäre im Bereich der Wohlfahrt. Diese wurden und werden strafrechtlich aufgearbeitet. Es ging aber auch um strukturelle Intransparenz, um Absprachen aus den 90er-Jahren, die quasi niemand mehr nachvollziehen konnte. Genau hier haben wir seit 2017 angesetzt und einen, ja, vielleicht ominösen Verteilerschlüssel tatsächlich in die Mottenkiste gepackt. (Nikolaus Kramer, AfD: Dank der AfD!) Ich war seit meinem Amtsantritt als Sozialministerin überzeugt davon, dass wir im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung mehr Klarheit und Transparenz brauchen, auch, um verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben deshalb ganz bewusst auf die Tube gedrückt und bereits 2019 (Nikolaus Kramer, AfD: Hätten Sie die Tube mal vorher aufgemacht!) einen Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz vorgelegt. Zum 1. Januar 2020 ist dieses Gesetz dann auch in Kraft getreten. Wir sind damit neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das die Wohlfahrtspflege auf gesetzliche Beine gestellt hat. Ich habe mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele verfolgt: mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung. Und mir war die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes besonders wichtig, wer eine Landesförderung ab 25.000 Euro erhält, muss über die Verwendung klar Auskunft geben und eine verpflichtende Eintragung in die 2020 neu geschaffene Transparenzdatenbank vornehmen. Ihre Beispiele erhalten folglich keine Landesförderung. Heute können wir feststellen, dass genau das gelungen ist. Mit dem Gesetz haben wir eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege eingeführt sowie eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregeln vorgenommen. Selbst die AfD sieht, wie sie heute zeigt, mittlerweile nur noch einen geringen Änderungsbedarf an dem Gesetz. Regierung wirkt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu diesen wenigen Punkten in der aktuellen Gesetzesinitiative der AfD kommen! Diese ist zunächst gerichtet auf eine Verkürzung der Abstände der Berichte der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach Paragraf 7 Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz. Der Berichtsturnus soll von dem im Gesetz vorgesehenen zweijährigen auf einen einjährigen Zeitraum zwischen den Berichterstattungen verkürzt werden. Ich verweise hierzu zunächst auf unsere umfangreiche Unterrichtung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und auf die Landtagsdrucksache 8/744. Nur so viel zum Thema an dieser Stelle, es handelt sich um die erstmalige Berichterstattung der Spitzenverbände nach dem Inkrafttreten des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes. So gab es weder bei den Spitzenverbänden noch bei der Landesregierung Erfahrungswerte und Erfahrungswissen hinsichtlich der Strukturierung und der inhaltlichen Ausgestaltung der Berichte. Und auch in anderen Bundesländern gab es keine Vorbilder, da wir ja, wie gesagt, in diesem Bereich bundesweit Vorreiter in Sachen Transparenz und Offenlegungspflichten sind. Folge war, diese Berichte, die vorgelegt wurden, waren vom Aufbau her und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung nur eingeschränkt vergleichbar, und insoweit hat sich kein stimmiges Gesamtbild ergeben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Genau an solchen Verbesserungen des Berichterstattungsverfahrens arbeiten wir und werden die Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen klarer definieren. Das alles haben wir bereits in der erwähnten Unterrichtung aufgeführt. Die Schlussfolgerung der AfD, dass eine Verkürzung der Berichtsintervalle zu mehr Transparenz führt, teilen wir in der Landesregierung hingegen nicht. Für uns ist die Qualität der Berichte entscheidender als die Quantität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kommen wir zur zweiten Forderung, der nach Offenlegung der Geschäftsführergehälter in der Transparenzdatenbank. Ich halte diese Auskünfte für gerechtfertigt und notwendig. Sie liegen im Interesse einer interessierten Öffentlichkeit, das wissen die Spitzenverbände. Dabei geht es nicht um Skandalisierung, sondern um Transparenz und die Darstellung der hohen Verantwortung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in personellen und wirtschaftlichen Bereichen. Die Caritas bei uns im Norden ist da übrigens ganz vorbildlich. Ich habe nicht das Gefühl, dass das irgendwelche Nachteile mit sich gebracht hat, ganz im Gegenteil. Eine Verpflichtung zur Eintragung der Geschäftsführergehälter scheidet aus Rechtsgründen aus. Es handelt sich eben nicht um staatliche Institutionen, sondern um Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Blick in die Transparenzdatenbank zeigt, dass auch hier immer mehr Klarheit und Offenheit besteht, denn die Eintragungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in die Transparenzdatenbank enthalten Angaben zu Geschäftsführergehältern. Gucken Sie wirklich einmal rein, dann sehen Sie auch, dass die Informationen lesbar und nachvollziehbar sind – auch für Sie! Zu deren Eintragung und Aktualisierung ist mein Haus fortlaufend letztmalig mit den Spitzenverbänden am vergangenen Freitag im Gespräch. Es ist also im Bereich der Transparenz in der Wohlfahrt enorm viel passiert in den letzten fünf Jahren. Keine Sorge, wir bleiben weiter dran! Und wenn manch AfD-Verband eine ähnliche Transparenz in Sachen Finanzierung und Umgang mit Steuermitteln an den Tag legte, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die können Sie haben. Das ist kein Problem!) wären wir sicherlich auch schon ein Stück weiter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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