Dirk Bruhn
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde, vielleicht etwas breiter gefasst, steht ganz oben auf meiner Agenda. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit diesem Thema und es treibt mich um. Der 30. März 2021 ist der Tag der Brandkatastrophe in Alt Tellin. Für mich war das Gigantismus in Flammen. Jedem war klar, dass das technisch und personell unmöglich ist, alle Tiere zu evakuieren. Die Katastrophe muss Anlass sein, über Neues nachzudenken, über Obergrenzen für Ställe und auch Obergrenzen für den Standort. Die Infrastruktur der Gemeinden wird durch zu große Anlagen massiv beeinträchtigt. Stattdessen gilt es, Menschen, Tier, Umwelt in Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktion zu bringen. Über 50.000 Tiere sind qualvoll verbrannt, riesige Ställe zerstört, im Rauch vorhandene Stoffe gingen auf angrenzende Flächen nieder. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren wurden über Gebühr stark belastet. Ich kann mir gar nicht vorstellen, welchen Belastungen die Mitarbeiter ausgesetzt waren. Als Landwirt, als Bürgermeister von Siedenbrünzow in unmittelbarer Nachbarschaft des Brandortes und als Verfechter einer ökologisierten Landwirtschaft zerreißt es mich angesichts der Katastrophe. Die Bilder des Brandtages zeigen, Interessen der Menschen vor Ort, Interessen der Gemeinden, Interessen der Umwelt und Interessen der gehaltenen Tiere waren bestenfalls eine Randerscheinung. In Alt Tellin ging es um finanzielle Interessen einiger weniger. Um es ganz deutlich zu sagen, diese Schweineanlage hat nichts mit bäuerlicher Landwirtschaft zu tun! Vor allem treibt mich um, dass unsere jahrelangen Proteste und Mahnwachen – ich war teilweise dabei – ungehört blieben und man sehenden Auges in die Katastrophe steuerte. Es war keine Frage, ob, sondern nur eine Frage, wann etwas passiert. Es gelang nicht, Europas größte Schweineanlage zu verhindern. Von Anfang an wurde der mangelnde Brandschutz angemahnt. Es gelang nicht, den Betrieb der Anlage zu unterbinden, trotz Verstößen gegen Auflagen und eine nicht geordnete Entsorgung von Gülle und Abwässern. Und schließlich gelang es bis heute nicht, einen weitergehenden Umbau bei der Tierhaltung und beim Tierwohl zu erreichen. Kolleginnen und Kollegen, trotz der Tatsache, dass nach einem Gutachten ein technischer Defekt als Brandursache ausscheidet, trotz der Erkenntnis, dass keine fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung ermittelt werden konnte, bleibt der Fakt, eine industrielle Anlage dieser Größe ist nicht beherrschbar. Das gilt insbesondere für Brände und Tierrettung. Industrielle Tierhaltung ist ein überholtes Modell und mit Tierwohl, mit Klima- und Umweltschutz sowie den Interessen der Menschen in ländlichen Regionen nicht vereinbar. Die Mahnwachen gegen eine Wiedereinrichtung dieser Tierhaltung und Proteste gegen Massentierhaltung zeigen das eindrucksvoll. LINKE und SPD treten ein für eine regional verankerte Landwirtschaft mit hohen sozialen und ökologischen Standards, eingebunden in kooperative Lieferketten, mit regionaler Verarbeitung und Vermarktung. Deutlich mehr Tierwohl, wirksamer Brandschutz und Tierrettung gehören ebenso dazu wie ein wirtschaftliches Auskommen für die Betriebe. Es geht um einen komplexen Umbau der Nutztierhaltung, einen Umbruch für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Eines ist aber klar, eine Erhöhung der Standards gibt es nicht zum Nulltarif. Und diese Standards müssen auch für alle gelten. Für den Standort Alt Tellin mache ich deutlich, die Region ist sich einig: Die Gemeinde würde keinen Bebauungsplan für eine gewerbliche Tierhaltungsanlage aufstellen. Die gemeindlichen Zustimmungen der Nachbargemeinden im Falle eines Bauleitplanes oder eines Genehmigungsverfahrens würden versagt werden. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass wieder Tierhaltung am Standort entstehen könnte, auf die die Gemeinden und die Regierung keinen Einfluss hätte. Nach wie vor sind Tierhaltungsbereiche im Außenbereich privilegiert, wenn sie der Definition von Landwirtschaft und Baurecht entsprechen. Und da irrt Herr Schult. Was er gesagt hat, gilt nur für gewerbliche Tierhaltung. Für eine landwirtschaftliche Tierhaltung hat die Gemeinde so gut wie kein Mitspracherecht. Landwirtschaftliche Betriebe werden über den Viehbesatz beschrieben, sprich, dass man in der Lage sein muss, das Futter für die Tiere auf den Flächen des Betriebes zu erzeugen. Und diese Kannbestimmung, das Wort „kann“ impliziert, dass die Möglichkeit aufgrund der Flächengröße besteht. Wo diese Flächen liegen, spielt keine Rolle. Das eröffnet die Möglichkeit zur Umschiffung von Vorschriften. Kolleginnen und Kollegen, die Bündnisgrünen nahmen die Brandkatastrophe zum Anlass, um zu kritisieren, dass Tiere nach wie vor nicht sicher vor dem Feuertod sind. Und ja, diese Kritik teile ich. Aber diese Kritik richten die Bündnisgrünen hauptsächlich an die falsche Adresse. Der Ergebnisbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf aufgrund mehrerer Brandkatastrophen in großen Tierhaltungsanlagen erarbeitet hat, ist maßgeblich auf Initiative und unter Federführung von Minister Backhaus und seinem Ministerium zustande gekommen. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Im Fokus der Arbeitsgruppe stand Regelungsbedarf bei Tierschutz, bei der Brandvorbeugung und -bekämpfung sowie der Tierrettung. Der Endbericht liegt vor. Zuletzt im Januar dieses Jahres befasste sich die Agrarministerkonferenz mit der Thematik. Der Bericht zieht ein eindeutiges Fazit. Ich zitiere mit Ihrem Einverständnis: „Für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen sind rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, mit denen eine Grundlage zum vorbeugenden Brandschutz sowie die Voraussetzung für ein effizientes Vorgehen der Feuerwehren im Brandfall geschaffen werden kann.“ Zitatende. Die Handlungsempfehlungen betreffen sowohl Bundesrecht als auch Landesrecht. Bundessache und in Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministers sind Änderungen im Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bundessache ist ebenso das Immissionsschutzrecht im Verantwortungsbereich von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck. Ab einer bestimmten Größe von Tierhaltungsanlagen müssen diese eine Baugenehmigung über ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht durchlaufen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind nicht auf Landesebene zu ändern. Vielmehr muss Druck weiterhin gemacht werden, dass die Genehmigungsgrundlagen für ein solches BImSch-Verfahren auf den Prüfstand kommen und aktualisiert werden. Denn entspricht ein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, besteht kein Ermessensspielraum. Die Behörde muss genehmigen. Das war damals die Krux und ermöglichte Europas größte Schweineanlage in Alt Tellin. Das Immissionsschutzrecht war und ist bis heute nicht darauf ausgerichtet, solch überdimensionierten Tierhaltungen einen Riegel vorzuschieben. Dass dringender Überarbeitungsbedarf besteht, zeigen die Fakten. Ganz unabhängig von der Brandursache kam es zu einer schnellen Brandausbreitung mit einer Ausdehnung auf die gesamte Anlage. Ich appelliere also an die Bündnisgrünen, die deutliche Kritik insbesondere an die Bundesebene zu richten. Aktuell wird am Umbau der Nutztierhaltung gearbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was kann das Land M-V selbst tun, um den Brandschutz zu verbessern? Es können untergesetzliche Regelung getroffen werden. Der für Bau zuständige Minister Pegel erläuterte gerade, dass eine Richtlinie vorgesehen ist, die Anforderungen an den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen vorschreibt, Ländersache, auch die Landesbauordnung. Auch da macht der Endbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Vorschläge. Das betrifft grundsätzlich die Einordnung der Gebäude großer Tierhaltungsanlagen in Gebäudeklasse 3. Das garantiert die Einhaltung der mit dieser Gebäudeklasse verbundenen Anforderungen. Das betrifft das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, das betrifft die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen und es betrifft die Anordnung von Brandmeldern. In Bezug auf Alt Tellin wurden fehlende Brandwände und deutlich zu große Brandabschnitte immer wieder kritisiert. Die Erfahrungen aus verheerenden Bränden müssen zwingend genutzt werden. So ermöglichen Rettungsgassen und ein ausreichender Abstand der Ställe der Feuerwehr einen ungehinderten Zugang und ein Umfahren. Verwendetes Material darf im Brandfall nicht schmelzen oder tropfen. Die Anordnung von Toren muss eine Evakuierung überhaupt ermöglichen. Das setzt allerdings voraus, dass die Tiere Freigang bekommen, um sich an einen Wechsel aus ihrem angestammten Stallbereich zu gewöhnen, was unter den jetzigen Bedingungen fast unmöglich ist. Studien zeigen, dass Tiere, die nur im Stall gehalten werden, auch bei Gefahr nicht rauslaufen oder gar wieder hineinlaufen in den sicheren Tod. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
