Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! In der jetzigen Landtagssitzung kommen wir nun allmählich zum Abschluss der drei Corona-Jahre der Finanzwirtschaft. Wir sprechen heute Abend noch über den Sonderbericht des Landesrechnungshofes und einen Antrag zum MV-Schutzfonds. Und auch am Freitag spielt auf unseren Antrag hin das Thema der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen noch mal eine Rolle. Wir wollen uns aber nicht nur mit der Vergangenheit befassen und den Corona-Finanzkomplex allmählich abschließen. Meine Fraktion zumindest will in dieser Plenarsitzung auch die Zukunft antizipieren und auch schon die Debatte zum nächsten Landeshaushalt beginnen. Mich wundert es in diesem Zusammenhang, dass von der Jamaikaopposition bisher wenig dazu kam, was die Zukunft betrifft, sondern es quasi wieder nur viel Kritik an der Vergangenheit gibt. Wir jedenfalls haben die Lehren aus der Corona-Schuldenwirtschaft gezogen, die aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem Urteil zu unserer Klage vor dem Verfassungsgericht hervorgehen. Im Finanzausschuss haben wir zudem in der vergangenen Sitzung auf unseren Antrag hin schon die Ausführungen des Ministers zu den Haushaltseckpunkten 2024/2025 gehört. Beide Diskussionen möchten wir nun vertiefen mit einem Gesetzesvorschlag. Also um es vorneweg zusammenzufassen, meine Fraktion möchte zwei Hauptpunkte ändern: Erstens. Naturkatastrophen, wie zum Beispiel eine Pandemie, sollen nicht mehr ohne Weiteres dazu führen, dass Schulden aus dem Boden gestampft werden können. Auch das Wie möchten wir anpassen, dies, um etwaiger verfassungswidriger Nutzung der Gunst der Stunde in der Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Diese Lehre haben wir aus der Corona-Zeit gezogen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zweitens. Sogenannte „Globale Minderausgaben“ sollen nicht mehr so leicht sein. Regierung und Fraktionen müssen deutlicher kennzeichnen, wo exakt Geld gespart werden soll – dies, um in Zukunft klarer und transparenter Haushalte aufzustellen. Die Regierung soll dabei die Opposition mit den Verwaltungsmitarbeitern besser unterstützen. Das war die Kurzversion, aber der Teufel liegt ja bekanntlich im Detail. Ihnen liegt unser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern vor. Wir wollen eine klare Gesetzesänderung, dass es nicht mehr so einfach ist, die Schuldenbremse zu umgehen, so, wie das zur Corona-Pandemie der Fall war. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes ist die Rechtmäßigkeit dieser Neuverschuldung in erheblichem Maße zweifelhaft, sowohl der Höhe nach als auch mangels Pandemiebezug bei sehr vielen Maßnahmen. Unser Entwurf ist als Reaktion auf die schwierige finanzielle Lage des Landes, auf die Umgehung der Schuldenbremse durch die Landesregierung während der Corona-Zeit zu verstehen. Es ist eine logische Änderung, die wir aus den Lehren unserer erfolgreichen Klage zudem ziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wollen daher den Paragrafen 18 der Landeshaushaltsordnung anpassen. Ein Verschulden ist nach unserer Änderung erst zulässig, wenn der Finanzbedarf aus einer Naturkatastrophe ein Prozent der Gesamtausgaben übersteigt. Die bisherige Schwelle beträgt pauschal 50 Millionen Euro. Das ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Bei einem Prozent wären dies zurzeit 100 Millionen Euro. Damit folgen wir auch einer Beanstandung aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes, dass der Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung zu gering ist. Neu wäre auch in unserem Gesetzentwurf, dass eine Kreditfinanzierung zeitlich eingegrenzt wird. Der Finanzbedarf für Naturkatastrophen darf längstens zwei Jahre andauern. Danach ist – und im Übrigen war das auch bei Corona – genug Zeit, reguläre Einnahmen und Ausgaben anzupassen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es bisher nicht, auch wenn die Verschuldung nicht mehr gerechtfertigt ist. Dem wollen wir Abhilfe schaffen. Ob mittelschwere Grippewelle, Waldbrand oder angeblicher Klimanotstand, es gibt sicherlich viele Versuchungen und Glaubenssysteme, die unterschiedliche Regierungen schnell dazu verleiten können, eine Ausnahmesituation auszurufen. Aber für uns gilt, erst Konjunkturrücklage, dann eine Neuverschuldung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Und warum das alles so wichtig ist? Es gibt ja viele, ja, grüne Volkswirte, die sehen in Verschuldung kein Problem. Das kann man aus der Mittelfristigen Finanzplanung nachvollziehen. Bei vielem hätte es erst gar nicht so weit kommen dürfen, wie es jetzt ist, denn durch diese Lücken im Gesetz sind uns wiederum Lücken in der Mittelfristigen Finanzplanung entstanden. Selbst ohne Corona, selbst ohne Energiekrise plante man schon mit dickem Minus in den kommenden Jahren. Die Lähmungserscheinungen sind nun umso stärker. Und wir müssen sparen, das hat auch der Finanzminister deutlich zu erkennen gegeben. Dem wollen wir nun begegnen und neben umfangreicher Haushaltskonsolidierung, die wir uns dann gegen Ende des Jahres zu Gemüte führen müssen, werden wir auch jetzt mit diesem Gesetzentwurf die Art und Weise, der werden wir uns widmen. Wir streben eine Änderung der Art an, wie man mit der Öffentlichkeit und Sparvorschlägen umgeht. Sie wissen, dass die amtierende rot-rote Landesregierung und auch die gewesene die öffentlichen Finanzen des Landes nachhaltig geschwächt haben. Erkennbar ist dies an den stark steigenden Handlungsbedarfen in der Mittelfristigen Finanzplanung. In der vergangenen Finanzausschusssitzung verdeutlichte Finanzminister Dr. Geue noch einmal, dass Handlungsbedarfe von über 1 Milliarde Euro in den kommenden zwei Jahren entstanden sind. Das heißt, dass dieses fehlende Geld nicht durch sichere Einnahmen gedeckt ist. Den noch einmal verstärkten Handlungsbedarfen steht der absehbare vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage gegenüber. Bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung von 2019 bis 2024 war der vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage für Ende 2024 geplant. In den kommenden Jahren stehen uns erhebliche Defizite bevor, mit erheblichen Auswirkungen auf die Ausgleichsrücklage. 2024 prognostiziert der Finanzminister 409 Millionen Euro Mehreinnahmen, denen 607 Millionen Euro Mehrausgaben gegenüberstehen. Wohngeld, Flüchtlinge, Deutschlandticket, Zinsausgaben und Energiekosten treiben die Ausgaben des Landes kontinuierlich nach oben. Und Tarifabschlüsse und andere viele unbekannte Faktoren auch dieser multiplen Krise sind da noch gar nicht berücksichtigt. Was heißt das im Klartext? Das heißt, wir müssen in den Sparmodus und wir brauchen auch eine klare Ansage dazu. Meine Fraktion hat das im letzten ordentlichen Haushalt rigoros vorgegeben, wo wir sparen, mit zahlreichen Anträgen, über 90 Anträge haben wir gestellt, wo auch viele konkrete Sparvorschläge drin waren. Es wird Zeit, dass auch andere Oppositionsfraktionen und die Landesregierung das tun. Die regierungstragenden Fraktionen SPD und LINKE, aber auch die Fraktion der CDU machen sich da einen wirklich schlanken Fuß und keinen Kopf. Und durch den übermäßigen Gebrauch globaler Minderausgaben wurde das haushaltswirtschaftliche Bestimmungs- und Steuerungsrecht des Parlaments aus der Hand gegeben. Die politische Verantwortung wird damit auf die Landesverwaltung abgewälzt. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, meine Damen und Herren Abgeordnete, vor allem dem Bürger gegenüber, sehen aber anders aus. Mit dieser vorgeschlagenen Änderung, die Ihnen vorliegt, der Landeshaushaltsordnung zielen wir auch auf eine Beschränkung globaler Minderausgaben ab. Dieses Spardiktat, frei nach dem Motto „Bitte spart, ich weiß aber nicht, wo, liebe Landesverwaltung!“, muss ein Ende haben. Wir drosseln die globalen Minderausgaben auf 1 Prozent der Gesamtausgaben. Diese liegen derzeit noch bei 1,9 Prozent. Die Politik soll wieder klare Sparvorgaben machen und dafür die Verantwortung tragen vor allem. Das ist natürlich nicht ganz einfach, das wissen wir. Und gerade kleinere oder neue Fraktionen haben natürlich nicht ad hoc die Erfahrung oder zeitliche Kapazität. Daher fordern wir im Gesetzentwurf auch, dass die Landesregierung der Opposition bei Ermittlungen finanzieller Auswirkungen ihrer Anträge vollständige Unterstützung leistet. Bisher ging dies nur bei bestimmten Anträgen. So, meine Damen und Herren Abgeordnete, beleben wir die politische Debatte, so lagern wir Arbeit von der Verwaltung auf die Abgeordneten aus, die letztlich politische Entscheidungen hier treffen sollen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. In Lessings Fabel „Der Rabe“ grübelt der Fuchs über den Raben. Der Rabe bereichert sich stets am Opferaltar der Menschen für die Götter. Der Fuchs stellt sich wiederum die Frage, ob der Rabe für einen prophetischen Vogel gehalten wird, weil er selbst Anteil an diesen Opfergaben hat. Oder aber glaubt man nur, dass er diese prophetische Fähigkeit hat, weil er frech genug ist, die Opfergaben der Menschen vom Tisch zu nehmen?! Wir jedenfalls wissen, dass weder die Krähenvögel noch die Götzen das Opfer erbringen müssen. Wir stehen aufseiten derer, die den Opfertisch füllen, und brauchen keine Vogelschau. (Heiterkeit bei René Domke, FDP) Und wir wollen wissen, wer da wie viel wegnimmt, vor und nach einer Katastrophe, um die Situation mit scheinbar göttlicher Fügung zu besänftigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
