Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute hier zur Zweiten Lesung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes in Vertretung meiner Kollegin Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister ist erkrankt und deshalb sende ich ihr an dieser Stelle noch mal die allerherzlichsten Genesungsgrüße nach Hause. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich konnte mich mit Frau Hoffmeister im Vorfeld allerdings kurz über den Gesetzesentwurf und das Verfahren austauschen und habe jetzt das Privileg, die Beratungen im Ausschuss mit einem objektiven Auge zu bewerten. Zunächst zum Ziel des Gesetzesentwurfes selbst: Eigentlich hätte man den Gesetzesentwurf so machen können, dass es selbst aus Oppositionssicht gar nicht viel dazu zu sagen gäbe. Wir wollen die Besten im Land haben für Forschung und Lehre, wir stehen in Konkurrenz um die Besten in ganz Deutschland. Und Forschung und Lehre sind international, wir stehen in Konkurrenz mit Europa, mit der ganzen Welt eben um diese Besten. Natürlich wollen wir diese Besten auch fördern, zu uns an die Hochschulen bringen, Mecklenburg-Vorpommern für sie attraktiv machen, ihr Wissen für uns nutzen und sie, wenn möglich, sogar natürlich an Mecklenburg-Vorpommern binden. Deshalb vergeben wir Stipendien und wir vergeben diese Stipendien auch gerne. Bisher hat unser Bundesland wohl so etwa 1.100 Euro für ein Stipendium angeboten und dies kam in etwa 25 Neustipendiaten im Jahr zugute. Das ist mittlerweile aber nicht mehr ausreichend. Wir alle haben die Preissteigerungen der letzten Monate ja mitgemacht. Auch der Wettbewerb um die besten Köpfe hat sich national und international noch mal verschärft. An einer Erhöhung der Summe des Stipendiums und Verlängerungen der Förderdauer kommen wir also gar nicht vorbei. Das wird von meiner Fraktion auch so mitgetragen. Und so könnte alles gut sein, wenn ich nicht von dem Verfahren im Ausschuss gehört hätte. Selbst bei so einem einfachen, ja, fast schon Konsensthema schafft es die Landesregierung nicht, den richtigen Gang einzulegen. Und so holperte es doch mehrfach. Erst wurde der Gesetzesentwurf so spät in den Landtag gebracht, dass der Ausschuss sogar über Sondersitzungen nachdenken musste, weil im Ministerium der Landtagskalender anscheinend nicht gelesen werden konnte und wohl mit einer Aprillandtagssitzung gerechnet wurde. Da es diese nicht gibt, brach auf einmal im Hintergrund Hektik aus. Der Ausschuss war sich des Gedankens hinter dem Gesetzesentwurf bewusst und hat sich gestreckt und es möglich gemacht, dass wir heute hier nach der Ersten Lesung im Dezember 2022 inklusive einer Anhörung und nur zwei Ausschusssitzungen in Zweiter Lesung über den Gesetzesentwurf beraten können. Kommen wir dann zum Gesetzesentwurf. Die Intention des Gesetzesentwurfes ist erst mal gut, ich sagte es schon. Da können wir also einen Haken machen. Aber Frau Hoffmeister wies mich daraufhin, dass mit der Erhöhung des Stipendiums und der Verlängerung der Förderungsdauer aber nicht mehr Geld in den Haushaltstitel gekommen sei. Also werden wir zukünftig logischerweise weniger Stipendien vergeben als bisher. Ich möchte noch mal das Ziel, den Sinn dieser Stipendien hervorheben: Wettbewerb um Köpfe, Kampf um die Besten. Wir haben also ein Stipendium, welches in der Höhe auch zukünftig immer noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen wird, und dann unterstützen wir zukünftig weniger kluge Köpfe als bisher, immerhin ganze 25 Prozent weniger. Sehen Sie es mir nach, aber Jubelstürme löst dies dann bei mir nicht aus. Das ist keine Investition in die Zukunft. Deshalb hat meine Fraktion im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, sogar nur eine Entschließung, in der nur Prüfbitten enthalten sind, ob es nicht doch sinnvoller wäre, wenn wir wenigstens wieder 25 Köpfe fördern würden und dies dann bitte im nächsten Haushalt berücksichtigen, und dann eine Prüfung, ob wenigstens auf den Bundesdurchschnitt erhöht werden könne, um konkurrenzfähig zu bleiben, und auch dies für den nächsten Haushalt. Der Antrag scheiterte, wohl, weil mit einer fehlenden Deckungsquelle und dem fehlenden Geld im laufenden Haushalt argumentiert wurde – fadenscheinig, denn die Prüfbitten bezogen sich ja gar nicht auf den aktuellen Haushalt, sondern auf den kommenden. Deshalb heute eine neue Chance für die rot-rote Koalition. Der Antrag liegt Ihnen erneut – diesmal als interfraktioneller Antrag – vor. Sie sehen, von Oppositionsseite werden die Gedanken begrüßt und breit mitgetragen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie hätten jetzt die Möglichkeit, mit der Zustimmung zu einer Entschließung die Grundgedanken des Gesetzesentwurfs ab dem Jahr 2024 wirklich stimmig umzusetzen. Und, Frau Martin, mit einem solchen Beschluss des Landtages hätten Sie sogar eine starke, wenn nicht die stärkste Verhandlungsbasis gegenüber dem Finanzminister für den kommenden Doppelhaushalt. Ich kann also aus mehreren Gründen nur dazu raten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) ansonsten vergeben wir uns nur unnötig Chancen. Ein kluger Kopf, der in einem anderen Bundesland gefördert wird, kommt erst mal nicht nach Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
