Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ein Antrag zur Änderung der Landeshaushaltsordnung durch die AfD-Fraktion. Ich stelle erst mal fest, dass wir dadurch erst mal keine größeren finanziellen Spielräume generieren können, auch wenn wir die Landeshaushaltsordnung ändern. Ich glaube auch – und so war ja zum Teil die Unterstellung der AfD –, dass wir damit auch aus Ihrer Sicht schlechte Politik schlecht heilen können. Ich glaube nicht, dass die Landeshaushaltsordnung dazu geeignet ist. Sie ist vielmehr ein über, man kann mittlerweile, glaube ich, sagen, ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument, was wir haben. Es gibt natürlich immer mal wieder Anpassungen, aber ich glaube, gerade das, wenn wir gerade auf die letzten drei Legislaturperioden zurückgucken, ich will da mal dran erinnern, von 2007 bis 2019 hatten wir in 10 von 13 Jahren die Möglichkeit, Schulden zu tilgen. Es wurden immerhin 1,5 Milliarden Euro Schulden getilgt. Das ist eine ganze Menge. Wir wissen alle, was seit 2019 passiert ist und dass die letzten Haushalte oder auch der jetzige Doppelhaushalt nicht mehr so rosig aussehen. Da könnte ich es mir jetzt auch einfach machen und sagen, das ist der neuen rot-roten Landesregierung geschuldet. Ganz so einfach, lieber Torsten Koplin, will ich es mir da doch nicht machen. Wir wissen alle, dass die Krisen, ob es nun die Energiekrise oder die Corona-Krise ist, dass die sich auch auf unsere Haushalte auswirken. Trotzdem haben wir da auch unterschiedliche Bewertungen. Ganz explizit möchte ich da den Corona-Schutzfonds nennen, wo wir doch deutlich auseinanderfallen und ich nach wie vor und auch mit vielen anderen in der Opposition der Meinung bin, dass der hier verfassungswidrig in diesem Hohen Hause verwendet wird. Aber zu dem werden wir ja noch kommen heute, wenn wir über den Bericht des Landesrechnungshofes reden. Deshalb will ich mich damit nicht so lange aufhalten. Was die Naturkatastrophen betrifft, Herr Minister, Sie haben recht, das kann man nicht auf Monate, Jahre, Wochen, Jahrzehnte beschränken. Aber was man machen kann – und das haben wir ja nachher auch bei uns, wenn es um den Bericht des Landesrechnungshofs geht –, ich bin schon der Meinung, dass da jährlich zumindest das Parlament darüber abstimmen sollte, ob die Naturkatastrophe noch vorhanden ist, ob es noch gerechtfertigt ist, so zu verfahren. Das sollte man schon machen. Selbstverständlich kann man nicht sagen, wir wissen, wir wissen genau, wann die Katastrophe endet. Das hat nicht funktioniert, und wir haben ja deshalb hier im Parlament auch öfter darüber abgestimmt. Ich will noch was zur globalen Minderausgabe sagen, das ist ja einer der Schwerpunkte. Ich glaube tatsächlich, wenn man sich den Landeshaushalt über mehrere Milliarden anguckt, dass das auch seit mehreren – also solange ich im Parlament bin, gibt es das, glaube ich, schon, ich glaube, es gibt seit Anfang der 90er-Jahre globale Minderausgaben –, auch das hat sich bewährt, zu sagen, wir geben den Ministerien ein gewisses Budget, aber wir sagen von Anfang an, wegen unserer finanzpolitischen Probleme habt ihr die Summe X, 1,92 Prozent einzusparen, und wir geben euch dabei die Freiheit, es auch dort zu sparen, wo ihr glaubt, dass es möglich ist. Und wir gehen halt nicht so strikt ran und sagen, ihr müsst genau da, da und da einsparen. Das kann über ein Haushaltsjahr auch zu Problemen in so einem Haus führen. Deshalb glaube ich, die globale Minderausgabe ist ein geeignetes Mittel. Auch wir haben das in der Vergangenheit oft genutzt, auch jetzt in der letzten Haushaltsaufstellung haben wir das, zumindest auch in unseren Anträgen, so vollzogen. Deshalb, liebe AfD-Fraktion, glaube ich, dass das, was Sie hier vorschlagen mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung, deutlich Ihr propagiertes Ziel einer konsolidierten Haushaltspolitik verfehlt. Und deshalb wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP)
