Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, während ich Ihren sonstigen Anträgen zur Änderung des SOG MV in der Regel etwas abgewinnen konnte, halte ich diesen heutigen Gesetzentwurf für nicht zielführend. Warum? Wie bereits erwähnt wurde, das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Regelungen im SOG MV für verfassungswidrig erklärt, verbunden mit der Aufforderung, diesen Umstand bis zum Jahresende zu heilen. Der Minister hat im Innenausschuss am 9. März ausgeführt, dass dieses Urteil selbstverständlich umgesetzt wird, und um den gesteckten Zeitraum zu halten, wird dem Landtag zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ein entsprechender Entwurf zur weiteren Beratung vorgelegt. Auch das haben wir gerade schon gehört. Nun wollen Sie dem offenbar vorgreifen, und das nur halbherzig und inkonsequent. Wir sollten also beim vorgeschlagenen Zeitplan des Ministers bleiben und von Affekt- und Effektreaktionen wie diesem Entwurf hier absehen. Schnelligkeit geht gerade in diesem sensiblen Bereich nicht vor Gründlichkeit, wie – wenn ich jetzt mal von meinem vorgefertigten Redemanuskript abweichen kann –, wie Ihr neu eingereichter geänderter Gesetzentwurf eindrücklich zeigt, denn es ist offensichtlich komplizierter, als Sie es suggerieren wollen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar allgemeine Worte zu den Neuregelungen im SOG MV verlieren, die nun auch höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt wurden. Meine Fraktion hat schon im Jahr 2020 gegen die Neufassung des SOG MV gestimmt, aus zweierlei Gründen: erstens, weil wir gemeinsam mit dem breit getragenen Bündnis „Sogenannte Sicherheit“ schon damals die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung angezweifelt haben und auch die entsprechende Kritik in den Anhörungsverfahren ernst genommen haben, und zweitens, weil meine Fraktion neben der Verfassungsmäßigkeit auch die Verhältnismäßigkeit eklatant verletzt sah. Meine Damen und Herren, wir sehen die Notwendigkeit, dass auch die Ermittlungsbehörden mit der Zeit gehen müssen. Sie müssen Straftaten in solchen Bereichen und digitalen Räumen aufklären können, deren Existenz vor 20 Jahren noch nicht einmal bekannt war Das ist völlig unbestritten. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein.
