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Constanze Oehlrich

GRÜNE 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes von CDU und FDP soll zwischen Spielhallen nur noch ein Mindestabstand von 100 Metern Luftlinie und nicht mehr von 500 Metern Luftlinie einzuhalten sein, und auch die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle soll nur noch in einem Radius von 100 Metern und nicht mehr in einem Radius von 500 Metern Luftlinie zu einer Schule verboten sein. Glücksspiele sind laut Bundesgesundheitsministerium weit verbreitet. Fast jeder Zweite in der Altersgruppe der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland hat in den vergangenen Monaten bei mindestens einem öffentlich angebotenen Glücksspiel um Geld gespielt. Insgesamt weisen gut 500.000 Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten auf. Im Suchthilfesystem stellen die Geldautomatenspieler die größte Gruppe der Betroffenen dar. Im Jahr 2020 wurde auf dem legalen Glücksspielmarkt ein Gesamtumsatz von 38,3 Milliarden Euro erzielt. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geben 36,3 Prozent der Glücksspielenden bis zu 10 Euro monatlich für Glücksspiele aus, 37,5 Prozent verausgaben 10 bis 50 Euro, weitere 13,9 Prozent zwischen 50 und 100 Euro und 10,9 Prozent über 100 Euro. Zusammengenommen gibt ein Viertel der Glücksspielenden mehr als 50 Euro pro Monat für Glücksspiel aus. Der Anteil von Personen mit einer Glücksspielstörung an der Bevölkerung beträgt 2,3 Prozent. Das wurde in einer 2021 durchgeführten Befragung durch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. ermittelt. Bei der Glücksspielsucht seien die Symptome ähnlich wie bei den stoffgebundenen Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie Kontrollverlust, dieses Nicht-aufhören-Können, Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunden und Hobbys, Beschaffungskriminalität. In der Suchtberatung bereitet gerade das Automatenspiel in Spielhallen die meisten Probleme. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben im Jahr 2018 rund 1,5 Millionen der 16- bis 70-Jährigen an, mindestens einmal im vergangenen Jahr an Automaten gespielt zu haben. Besonders beliebt sind die Automatenspiele bei den 18- bis 25-Jährigen. Abstandsregeln helfen, problematisches Suchtverhalten zu reflektieren. Der Innenminister hat dazu eben schon ausgeführt. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht Mecklenburg-Vorpommern hat sich hier im Landtag daher ganz klar für die im aktuellen Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz enthaltenen Abstandsregeln ausgesprochen. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP) Aus Gründen des Spieler/-innenschutzes und auch des Jugendschutzes lehnt meine Fraktion den Gesetzentwurf daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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