Paul-Joachim Timm
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Für die Fraktion der Alternative für Deutschland geht der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung in die richtige Richtung. Ein paar wenige Kernpunkte wurden jedoch schon erwähnt. Ich möchte aber trotzdem noch mal hervorheben, dass es uns sehr auf die Stipendienhöhe ankommt. Die Anpassung von 1.500 Euro jetzt war für uns lange überfällig, da der Bund beim BAföG die regelmäßige Kontrolle getan hat, die Situation im Blick hatte und dort immer angepasst hat, was wir jetzt für die Stipendien endlich nachholen. Die im Begründungsteil angesprochene Höhe von circa 60 Prozent der Entgeltgruppe 1 Stufe 1 entspricht jedoch sicher in vielen Fällen nicht der Realität, und da ist, und das wurde bereits auch eben erwähnt, die Sozialversicherung noch nicht betrachtet worden. Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge gehen von diesen 1.500 Euro dann ab. Und für den Stipendiaten blieben dann nur 1.235 Euro rund über, was dann nur 48 Prozent entspricht, also real 12 Prozent weniger, als anvisiert ist. Darüber – und das klang auch schon an – sammelt man mit dem Stipendium keine Rentenansprüche, keine Rentenpunkte. Dem wollen wir mit unserem Änderungsantrag zumindest anschiebend Abhilfe schaffen. Im Ergebnis ist es summa summarum leider immer noch erstrebenswerter, eine halbe Stelle am Lehrstuhl zu bekommen, selbst wenn man für diese dann voll eingespannt werden würde. Generell ist zu bemängeln, dass die Landesregierung bei der Erhöhung des Stipendiums sich nicht mehr Mut zutraut und nicht mehr in der Lage ist, das Stipendium entsprechend des bundesdeutschen Durchschnitts anzuheben. Das sind 1.700 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich nicht mit Verwunderung bedacht, wenn wir hervorheben, dass wir im Nordosten um die klügsten Köpfe mit den Magneten Hamburg und Berlin konkurrieren und da einfach 1.700 Euro ein gutes Zeichen wären. Das hat auch so die Promovierendenvertretung vertreten und sich deutlich dafür ausgesprochen, ein Anliegen, dem wir mit unserem Antrag – der liegt Ihnen vor – von der AfD doch Rechnung tragen wollen. Kommen wir zum Förderzeitraum. Die Verlängerung des Förderzeitraums verstetigt die vorherrschende Praxis. Die Stipendiaten brauchen länger, um dann den Doktorgrad zu erreichen. Beträgt nach altem Wortlaut die Regelförderungsdauer zwei Jahre und in Ausnahmefällen nun zwölf weitere Monate, sind es nun regulär drei Jahre und im Ausnahmefall gibt es dann sechs Monate dazu. Wir sind gespannt, ob dieser Ausnahmefall dann in Zukunft die Regel wird. In der Expertenanhörung klang das ja schon an, dass es wahrscheinlich prognostiziert so sein wird. Abschließend noch einige Zahlen für die hier anwesenden Quotenfetischisten. Der in Paragraf 3 Absatz 6 formulierte Anspruch, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen, das ist unseres Erachtens ein unzulässiger Anspruch an die Wissenschaftsfreiheit, da er explizit unterstellt, dass in der Wissenschaft Geschlecht vor Befähigung und Eignung geht. Daneben diskriminiert es Frauen, denen Sie damit ja quasi indirekt unterstellen, dass sie ohne diese Quote im Wissenschaftsbetrieb unterlegen seien. (Beifall Petra Federau, AfD) Leider zementieren Sie damit die alte linke Legende vom Hort der Universität als toxischer Männlichkeit. Aber, meine Damen und Herren, dem ist nicht so. Um dem entgegenzutreten, hier ein paar Belege, um die Quoten zu erhellen. Meine Zahlen sind vom Statistischen Bundesamt aus der Statistik der Promovierenden von 2020. Ich habe leider keine frischeren Zahlen gefunden, die gibt es wahrscheinlich nicht. Laut dem hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 2.568 Doktoranden an unseren Universitäten, 1.323 männlich, 1.245 weibliche. Unter deutschen Staatsangehörigen war das nahezu ausgeglichen, wir hatten lediglich 5 Männer mehr. Von Ausländern, ausländischen hatten wir 437 Stipendiaten, die an unseren Universitäten ihren Dienst taten. 255 waren männlich, 182 weiblich. Man könnte nun fragen, ob Sie mit Ihrem Gesetzentwurf männliche ausländische Doktoranden ausschließen wollen, weil sie das falsche Geschlecht haben. Aber richten wir den Blick auf ganz Deutschland! Da tun sich eklatante Unterschiede auf zwischen Mann und Frau bei den Fächern. So stehen etwa 17.800 männlichen Doktoranden in den Gesundheitswissenschaften 28.000 weibliche gegenüber. In der Veterinärmedizin kommt dieser Unterschied besonders krass zur Geltung. Hier werden circa viermal so viele Frauen wie Männer promoviert. Demgegenüber stehen jedoch in den MINT-Fächern mehr Männer an den Universitäten vor. Wahrscheinlich wollen Sie die Quote darauf auch abzielen. Wie eingangs erwähnt sollte jedoch – und das ist das, was uns von Ihnen unterscheidet – nicht das Geschlecht entscheiden, sondern die Intelligenz, die fachliche Eignung und vor allem der Mehrwert der Promotion für den Fachbereich, denn, meine Damen und Herren, Wissenschaft kennt keine Geschlechter. Diese Zahlenspielerei ist übrigens bei den Habilitationen ähnlich. Hier erhöht sich auch stetig der Frauenanteil, was heute nicht Thema ist, aber wir können doch wirklich davon ausgehen, dass unsere Hochschulen entsprechend der Leistung, Eignung sowie Befähigung entscheiden und das Geschlecht bei der Einstellung dann keine Rolle spielt. Zum Abschluss noch eine Randbemerkung: Es wäre wünschenswert, wenn sich der Zeitplan der Legislative bei der Exekutive herumsprechen sprechen würde und der dann doch etwas schnoddrige Umgang im Landtag hier ein Ende findet, weil der Exekutive kurz vor Umme auffällt, dass zum 1. April ja das neue Semester beginnt und dann noch schnell-schnell im Ausschuss das Thema behandelt werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Punkt und diese Arbeitsweise, das lehnen wir ab. Und das ist ganz entscheidend, das ist unserem wissenschaftlichen Nachwuchs im Land nicht angemessen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
