landtag-mv.de ↗

Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, der Wolf ist ein wichtiges Thema, deswegen möchte ich dazu auch noch ein paar Worte sagen. Eingangs möchte ich sagen, dass wir die Sorgen unserer Schaf- und Ziegenhalter in Mecklenburg-Vorpommern ernst nehmen. Jedes durch einen Wolfsangriff oder Wolfsriss getötete Tier verursacht Schmerz und Traurigkeit. Der Bericht der Schäferin Susanne Petersen aus dem Landkreis Rostock und ihre Bemühungen und das Ringen um einen effektiven Herdenschutz für ihre 400 Muttertiere zeigen deutlich, dass es trotz aller angebotenen Fördermöglichkeiten für den Herdenschutz nicht einfach ist, diesen effektiv zu realisieren. Im Jahr 2022 wurden 83 Fälle registriert, 293 Nutztiere sind gerissen worden und 97 Tiere verletzt. Der Anstieg ist nicht kontinuierlich, wie hier gesagt wurde. Im Jahr 2020 waren es nahezu 100 Tiere mehr, die durch Wölfe gerissen worden sind. Seitens der Landesregierung wird das Höchstmögliche getan, um die Weidetierhalter zu unterstützen. Hier seien als Erstes die regelmäßigen Beratungsangebote der regionalen Nutztierhalterberatung genannt, welche auf Basis von Werkverträgen organisiert werden. Im Wochenbericht der Kalenderwoche 10 des Bauernverbandes wurde zum Herdenschutztag nach Splietstorf in Grimmen eingeladen. Dieser findet am 15.04. in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr statt. Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und die LMS-Agrarberatung laden dort gemeinsam zu dieser Informationsveranstaltung ein. Die finanziellen Mittel für diese Beratungsleistungen und die Verträge oder die Fachleute werden aus den Landesmitteln und GAK-Mitteln realisiert. Es werden Investitionen zum Herdenschutz finanziert, inklusive der Ausbildung von Herdenschutzhunden. Der im Antrag der FDP geforderte Eignungsnachweis der Schutzhunde mittels Prüfung wird im Einvernehmen mit den Nutztierhaltern nicht geteilt. Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband vertritt die Auffassung, dass der Nachweis der Abstammung aus bewährten Arbeitslinien hinreichend ist. Die Rissgutachter und Rissgutachterinnen werden in Zusammenarbeit mit dem LALLF, dem Landeslabor Berlin-Brandenburg und dem Wolfsmanagement Schleswig-Holstein regelmäßig geschult. An dieser Stelle zur Einordnung der finanziellen Untersetzung dieser Maßnahmen: Im Jahr 2021 wurden Investitionskosten für Präventionsmaßnahmen im Umfang von 410.000 Euro bewilligt. Im Jahr 2022 waren es 515.000 Euro. Seit 2021 können auf Basis einer weiteren GAK-finanzierten Förderrichtlinie auch zusätzlich laufende Betriebsausgaben gefördert werden. In diesem Zusammenhang sind Bewilligungen in einem Umfang von circa 2 Millionen Euro erfolgt. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich jeweils auf einen Zeithorizont von fünf Jahren. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023, also für dieses Jahr, sind die Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen in Landesmittel in Höhe von 250.000 Euro eingestellt und GAK-Mittel in Höhe von 910.000 Euro. Für laufende Betriebsausgaben sind es 1,7 Millionen Euro GAK-Mittel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Weidetierhaltung ist für Mecklenburg-Vorpommern ein ganz wichtiges Thema. Und im Verbund mit Landschaftspflegemaßnahmen hat sie bei uns im Land einen sehr hohen Stellenwert. Ich denke, dass sich die Höhe der Mittel, die für den Schutz der Weidetiere und damit für den Schutz dieses wertvollen Berufsbildes bereitgestellt werden, sehen lassen können. (Torsten Renz, CDU: Ich stelle jetzt mal eine Frage. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) Und Sie, meine Damen und Herren der CDU, möchten ein Monitoring, welches auf die Anzahl der Einzelwölfe in Mecklenburg-Vorpommern abstellt, und darauf aufbauend fordern Sie eine Bestandsobergrenze von 5,6 Wölfen je 1.000 Quadratkilometer. Und alle drei vorliegenden Anträge fordern die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz. (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Torsten Renz, CDU) Eine verlässliche Angabe zur tatsächlichen Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Wölfen kann es nicht geben, da dazu sowohl die Wanderbewegungen als auch alle natürlichen und alle nicht natürlichen tödlichen Abgänge, besonders bei den Welpen, bekannt sein müssten. Und diese zu erfassen, würde den Monitoringaufwand personell und finanziell in eine nicht leistbare Höhe treiben. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in M-V – das wurde auch schon gesagt – 18 Rudel, 6 Wolfpaare, 4 Wölfe gezählt. Und vielleicht etwas zur Entwicklung der Wolfspopulation: Eine solche Entwicklung kann man nicht abschätzen. Wenn man sich ein paar Jahre lang die Entwicklung anschaut, es gab eine Anhörung dazu im Bundestag, Herr Stein, und da wurde die Entwicklung der Wolfspopulation im Durchschnitt mit fünf Prozent Wachstum prognostiziert. (Thore Stein, AfD: Das ist ja Quatsch! – Wolfgang Waldmüller, CDU: In welchem Zeitraum?) Das Wolfsvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von Sachsen in den Zeiten, in denen es hier nachgewiesen wurde, seit, ich weiß gar nicht, 2005 oder 2006. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, wenn Sie es nicht wissen, sagen Sie es doch nicht! – Thore Stein, AfD: Sie erzählen Quatsch.) Der Aktionsradius von grenznahen, in anderen Bundesländern vorhandenen Wolfsvorkommen reicht deutlich bis nach Mecklenburg-Vorpommern hinein. Dies ist zum Beispiel das Rudel Amt Neuhaus in Niedersachsen und Steinförde in Brandenburg. Als Beispiel für die Abgänge sind die 14 im Jahr 2015 besenderten Wölfe zu nennen. Die meisten dieser Tiere sind verschollen, nur der Wolf, Willi genannt, aus dem Rudel Drewensee sendet noch. Das Durchschnittsalter der Wölfe beträgt sieben bis acht Jahre, also ist davon auszugehen, dass sie verstorben sind. Da eine Gesamtzahl in M-V lebender Wölfe nicht vorliegt und auch nicht vorgelegt werden kann, erübrigt sich eine Forderung nach diesem Besatz. Daher würde mich auch noch mal interessieren, aus welcher Quelle ein solcher Besatz kommt, weil, wie gesagt, hier im europäischen Gebiet kann er nicht ermittelt worden sein oder Kanada. Wie bereits in der Beratung im Mai 2022 auf Antrag der Fraktion der FDP herausgearbeitet, ist eine rechtssichere Regulierung des Wolfsbestandes derzeit aufgrund des noch immer nicht definierten guten Erhaltungszustandes der Population nicht möglich. Daran hat sich auch in den letzten neun Monaten nichts geändert. Im letzten nationalen FFH-Bericht von 2019, der sich auf den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 bezieht, wurde der Erhaltungszustand der zentraleuropäischen Tieflandpopulation des Wolfes in Deutschland immer noch als ungünstig beschrieben. Diese Population berührt aber Mecklenburg-Vorpommern, obwohl unser Wolf vorrangig der mitteleuropäischen Flachlandpopulation angehört. Mecklenburg-Vorpommern hat auf der 95. Umweltministerkonferenzkonferenz im Herbst 2020 die Erarbeitung des Unterparameters „Größe der günstigen Referenzpopulation zur Ermittlung des Erhaltungszustandes der mitteleuropäischen Flachlandpopulation der Art Wolf“ vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde angenommen. Das Forschungsvorhaben wurde an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, das IZW, übergeben. Das Vorhaben soll am 31.03.2023 abgeschlossen sein. Der Koa-Vertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene enthält die Zielstellung, den Ländern ein europarechtskonformes, regionales, differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Und noch einmal zurück zum Bundesnaturschutzgesetz: Der Paragraf 45a wurde hier genannt. Also im Prinzip ist eine Entnahme von Wölfen möglich. Bis jetzt wurden insgesamt 15 Anträge auf Entnahme gestellt, in Mecklenburg-Vorpommern sieben davon im Zusammenhang mit Nutztierrissen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie ist da die Bearbeitungszeit? Das würde mich mal interessieren.) Zu jedem dieser Anträge liegen die Aufzeichnungen vor. Zu einem Vollzug kam es nur in zwei Fällen. Bei den meisten Tieren scheint es sich um wandernde Einzeltiere zu handeln. Der Aufenthalt ist sozusagen nicht mehr bekannt und die Verfahren wurden ruhend gestellt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so?!) Und genau das ist das, was gesagt wurde von Herrn Bruhn und was auch gesagt wurde von Herrn Lange. Ein stationäres Rudel ist in dem Falle die bessere Alternative, weil es lernfähiger ist als ein Einzelwolf, der zieht, den man dann auch nicht mehr auffinden kann. Die Anwendung des Jagdrechtes würde an dieser Stelle nichts nützen, da der Wolf dann ein sogenannter Doppelrechtler wäre, also ganzjährig Schonzeit hätte. Auch das, meine Damen und Herren, wurde in diesem Saal schon mehrfach erläutert. Wir lehnen diese drei Anträge ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Alle Reden von Dr. Sylva Rahm-Präger Protokoll ↗