Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf die Realitätsverweigerung aller anderen Parteien. Und ganz kurz dazu, Herr Minister Pegel, zwei Worte nur dazu: Sie haben hier den Zusammenhang hergestellt mit Fachkräften. Im Grunde haben Sie unausgesprochen oder mehr oder weniger klar ausgesprochen, die ganze Gruppe der Migranten, sämtliche Milieus, sämtliche kulturelle Ethnien, die dabei sind, die haben Sie im Grunde gleichgestellt mit solchen Menschen, die man als Einwanderungsland haben möchte, wenn man ein Einwanderungsland wäre, und wenn wir uns diese Regeln zu eigen machten, dass wir also bestimmen und aussuchen. Dass das was völlig anderes ist, wissen Sie auch. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und zum anderen unausgesprochen bei Ihnen, bei allen anderen ja teilweise ausgesprochen, keinerlei Grenzen nach oben. Auch das wird einfach nicht angepackt. Nach Ihren Regeln, nach Ihren Glaubenssätzen können Millionen – ausdrücklich, wörtlich: Millionen – kommen, jedes Jahr mehrere Millionen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hören Sie doch auf, den Teufel an die Wand zu malen!) Sie sagen selbst, es gibt keine Grenzen nach oben. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Sie geben einfach vollkommen auf, die Situation, vor einer solchen Realität. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und mit diesem Gesetzentwurf stellen wir die Struktur der übertragenen Aufgaben damit überhaupt nicht infrage. Nur, jeder Aufgabenübertragung sind Grenzen der Erfüllbarkeit gesetzt. Wir fordern ganz einfach die Herrschaft der Vernunft ein, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Michael Noetzel, DIE LINKE) denn es ist nicht nur ein Gebot der Vernunft, sondern ein anerkannter Rechtsgrundsatz, dass ich niemandem eine Aufgabe übertragen kann, die er objektiv oder subjektiv nicht mehr zu erfüllen vermag, denn es geht bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht allein darum, sie irgendwie unterzubringen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Ein Dach über dem Kopf, und das allein ist schon schwierig genug, reicht eben nicht. Es kommen vielfältige Aufgaben der Versorgung und Betreuung dazu. Ich muss diese nicht alle aufführen. Zu berücksichtigen ist auch die Akzeptanz der Bevölkerung, die nicht einfach erzwungen werden kann. Upahl macht es deutlich. Es gibt eine Grenze der Zumutbarkeit für die aufnehmende Bevölkerung, die rechtlich relevant ist. Auch das muss ich nicht näher ausführen. Nochmals klar und unmissverständlich: Es geht nicht darum, sich gegen eine geordnete Migration komplett abzuschotten. Es geht hier ganz konkret um Missbrauch und Überforderung. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Wenn die Grenzen der Machbarkeit und Zumutbarkeit erreicht sind, dann ist Verweigerung kein Rechtsbruch, sondern die Feststellung der Wirklichkeit (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) oder, wenn Sie so wollen, Widerstand gegen eine Obrigkeit, die meint, mit einer elitären Philosophie von globaler Verantwortung und Willkommenskultur die Belange der eigenen Bevölkerung marginalisieren zu können. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion steht mit diesem Antrag auf der Seite des Rechts und der Verfassung. Der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Professor Dr. Rupert Scholz hierzu im November 2021, Zitatanfang: „Artikel 16a Grundgesetz, der das Asylrecht gewährleistet, wird in aller Regel fälschlich als reines Freiheitsrecht definiert, das heißt, man glaubt, daß jedermann auf der Welt Anspruch auf Asylgewährung in Deutschland hat. Dies ist jedoch nicht richtig. Das Asylrecht ist in Wahrheit und vor allem ein Leistungsrecht; und Leistungsrechte enthalten auch definitive Kapazitätsgrenzen – von der Aufnahmefähigkeit angefangen“ (Zuruf von René Domke, FDP) „über Integrationsprobleme bis hin zu den wirtschaftlichen und sozialen Finanzfolgen.“ Scholz weiter zu 2015 – und da steht er ja nicht alleine da –: „Die Migrationsentscheidung 2015 war verfassungswidrig, weil sie ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des Asylrechts gemäß Artikel 16a Grundgesetz erfolgte.“ Aus Drittstaaten kann sich niemand berufen, wer aus Drittstaaten einreist, aus sicheren Drittstaaten. „Sie war des weiteren europarechtswidrig, weil die europarechtlichen Regelungen von Schengen und von Dublin mißachtet wurden.“ (René Domke, FDP: Das hat doch mit Ihrem Gesetzentwurf nichts zu tun!) Zitatende. Sie, Herr Minister, setzen sich fortgesetzt handelnd für die Verstetigung dieses Rechtsbruchs ein, denn Sie unterstützen eine Asylpolitik, wo jeder Migrant in dieses Land ungehindert einreisen und faktisch dauerhaft bleiben kann. Er muss nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Er muss das Geld für den Schleuser – Verzeihung, gendergerecht: für die Schleuserin oder den Schleuser – aufbringen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und das Wort „Asyl“ aussprechen können. Der Rechtsstaat erweist sich auf dem Gebiet der Migrationspolitik als zunehmend funktionsuntüchtig. (Die Abgeordnete Martina Tegtmeier bittet um das Wort für eine Anfrage.)
