Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1923 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Thore Stein, AfD: Ah!) Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1938 und den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1943 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Beide Gesetzentwürfe sowie der Antrag der Fraktion der FDP werden gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger so- wie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1967. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/1967 – (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Vielleicht hören Sie doch ein bisschen zu, wenn ich zumindest den Tagesordnungspunkt aufrufe. Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Thomas Krüger.
