Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt. Nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend geändert werden, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sind und alles Weitere in der Geschäftsordnung geregelt ist. Der derzeit noch in der Landesverfassung geregelte grundsätzliche Ausschluss der Öffentlichkeit soll für, so kann man es lesen, offene, sachbezogene und selbstdarstellungsfreie Diskussionen sorgen und das Erkunden von Kompromisspotenzialen auch zwischen Vertretern unterschiedlicher politischer Richtungen erleichtern. Zudem soll die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit verhindern, dass sich wichtige Diskussionen in informelle Gesprächsrunden verlagern, um dort unter geschützten Bedingungen weiterverhandeln zu können. Bislang habe ich allerdings in Ausschusssitzungen noch keine Verhandlungen erlebt, die nicht auch in öffentlicher Sitzung hätten stattfinden können. Und informelle Gesprächsrunden gibt es wahrscheinlich so oder so. Aktuell tagen nur die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente in Baden-Württemberg, in Hessen, im Saarland, in Sachsen und in Thüringen grundsätzlich nicht öffentlich. In der Mehrzahl der Bundesländer – in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – sind die Ausschusssitzungen bereits grundsätzlich öffentlich. Über die Öffentlichkeit der Plenarsitzungen schreibt unserer Landtagsdirektor Armin Tebben im Referenzkommentar zu unserer Landesverfassung, dass die Publizität parlamentarischer Verhandlungen das notwendige Korrelat einer repräsentativen Regierungsform darstelle. Das öffentliche Verhandeln von Argument und Gegenargument in einer öffentlichen Debatte eröffne die Möglichkeit eines Ausgleichs widerstreitender Interessen und schaffe die Voraussetzungen für eine öffentliche Kontrolle durch die Bürger/-innen. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen diene der Herstellung von Publizität für die Arbeit des Parlaments mit dem Ziel einer Identifikation oder auch einer Abgrenzung der Wähler/-innen mit den Gewählten. Aus meiner Sicht lässt sich dies auf die Ausschusssitzungen übertragen. Dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf liegt die Überlegung zugrunde, dass jeder demokratischen Ordnung aufgrund der Notwendigkeit von Kritik und Kontrolle geradezu ein Zwang zur Publizität innewohnt. Die Wähler/-innen haben das Recht, die Abgeordneten zu kontrollieren, und zudem zwingt sie die Zulassung der Öffentlichkeit zu einer besseren Vorbereitung der Ausschusssitzungen. Man will sich ja nicht blamieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit rationalisiert die Zulassung der Öffentlichkeit die Parlamentsarbeit, womit das Plenum entlastet wird – ich glaube, das können wir gut gebrauchen – und umfangreiche Tagesordnungen erledigt werden können. Sofern die von uns beantragte Verfassungsänderung beschlossen wird, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, unsere Geschäftsordnung zu ändern. Einen Vorschlag dafür finden Sie in der Begründung zu unserem Gesetzentwurf. Nach der neuen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 1 der Geschäftsordnung sollen dann Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein. Die Prüfung der Haushaltsrechnungen und die Behandlung von Eingaben soll in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Der Ausschuss soll beschließen können, die Öffentlichkeit für einzelne Sitzungen, Beratungsgegenstände oder Tagesordnungspunkte auszuschließen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen dann danach, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner das erfordern. Nach der neuen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung sollen öffentliche Sitzungen von Ausschüssen grundsätzlich per Livestream übertragen werden. Ausnahmen sollen dann zulässig sein, wenn ein Livestream zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine Änderung von Nummer 3 der Anlage 5 zur Geschäftsordnung soll außerdem sicherstellen, dass Ausschussdrucksachen, bei denen es sich nicht um Verschlusssachen handelt, in die öffentlichen Datenbanken des Landtags eingestellt werden. Das hätte den Vorteil, dass man auch in der übernächsten, in der nächsten und übernächsten Legislaturperiode dann einfach über die Parlamentsdatenbank interessante Ausschussdrucksachen findet, wie die Unterlagen zu der öffentlichen Anhörung, also die Sachverständigenstellungnahmen. Das kann auch noch Jahre später sehr interessant sein. Aus Sicht meiner Fraktion ist die gemeinsame Sondersitzung des Rechtsausschusses und des Finanzausschusses zu den Steuerunterlagen der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ein gutes Beispiel dafür, warum Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sein sollten. Sie haben gestern im Plenum gemerkt, wie unterschiedlich diese Sitzung von uns allen bewertet wurde. Über die Herstellung der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen sollten wir es den Bürger/-innen unseres Landes ermöglichen, sich direkt und ungefiltert eine Meinung darüber zu bilden, ob die Vorwürfe der Opposition stimmen oder eben nicht, ob die Landesregierung ihren Job nun gut macht oder eben nicht. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen nicht als eine wie auch immer geartete Bedrohung oder Beeinträchtigung unserer parlamentarischen Verfahren sehen würden, sondern als Chance, unsere Arbeit nachvollziehbarer und damit transparenter zu machen. – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU)
