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Beate Schlupp

22.03.2023 Sitzungen 8/48

Wunderbar, es liegt uns also ein Geschäftsordnungsantrag vor, über den ich jetzt abstimmen lasse. Wer stimmt einer Wiederholung des Aufrufs der Artikel 2 und 3 sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559 zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Das müssen wir jetzt, glaube ich, auszählen.) Gibt es Stimmenthaltungen? – Wir sind immer noch in der Abstimmung. Vielen Dank! Damit ist einem erneuten Aufruf der von mir aufgeführten Artikel eine Mehrheit gefolgt. Von daher wiederhole ich den Aufruf und wir kommen dann erneut zur Abstimmung über die aufgerufenen Punkte. Ich rufe also erneut auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1559 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/1966 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1966 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1986 abstimmen, mit dem die Fraktion die Einfügung einer Entschließung beantragt. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe) Die Gegenprobe. – Wir sind immer noch in der Abstimmung. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1986 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Nunmehr lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1987 abstimmen, mit dem die Fraktionen die Einfügung einer Entschließung beantragen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/1987 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und FDP abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und FDP – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021, Drucksache 8/1578. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021 (Glücksspielstaatsvertragsausführungsänderungsgesetz – ÄndGlüStVAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1578 – In der 39. Sitzung des Landtages am 7. Dezember 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal acht Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.

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