Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Spitzenforschung braucht Spitzennachwuchs. Das haben Sie, liebe Frau Ministerin Martin, selbst in einer Pressemitteilung zum Startschuss für die Überarbeitung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes im Februar vor einem Jahr gesagt. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen und würden ergänzen: Spitzennachwuchs braucht Spitzenfinanzierung. Die finden wir allerdings in Ihrem Gesetzentwurf nicht, denn seit Entstehung des Gesetzes 2008 – wir erinnern uns, das war das Jahr der Lehman-Pleite und gefühlt schon eine Ewigkeit her – fand überhaupt keine Angleichung der Stipendienhöhe statt, also seit 15 Jahren nicht mehr. Geschenkt, werden Sie jetzt sagen, dafür machen wir es ja jetzt. Ja, aber leider zulasten der Anzahl der Stipendien, denn Sie verändern den Betrag, der für die Förderung zur Verfügung steht, nicht, sondern reduzieren de facto den Anteil der Berechtigten. Ein Bekenntnis zur Spitzenforschung sieht anders aus. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt.) Die Landesgraduiertenförderung wird an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben, so steht es im Gesetz. Unser Ziel sollte es doch sein, möglichst viele herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern. Das tun wir mit diesem Gesetz aber gerade nicht, denn die Anzahl ist künftig auf 19 bis 20 begrenzt. Und selbst diejenigen, die eine Förderung erhalten, sind nach dem neuen Gesetz mit dieser Finanzierung weiter unterfinanziert. Die Landesgraduiertenförderung steht damit in Konkurrenz zu anderen Stipendien, die schon jetzt großzügiger bemessen sind und daher für die Promovierenden attraktiver sind. Das war unter anderem ein Ergebnis unserer Anhörung im Ausschuss. Denn von dem Förderbetrag müssen auch noch Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das Ziel, wissenschaftlichen Nachwuchs an unser Land zu binden, erreichen wir darum mit dieser halbherzigen Änderung nur bedingt. Der Fehler bei diesem Gesetz wurde bei der Haushaltsberatung gemacht. Statt den Haushalt einfach unverändert fortzuschreiben, hätte man den Betrag entsprechend anpassen müssen, sonst – und darauf haben wir in der Diskussion immer wieder hingewiesen – kommt es zwangsläufig einer Kürzung gleich. Um das zu heilen, haben wir darum gemeinsam mit CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht. Mit ihm könnten wir die Anzahl der Stipendien wieder auf 25 erhöhen und gleichzeitig für einen angemessenen Betrag sorgen. Wir könnten die Zeit bis zu den nächsten Haushaltsberatungen nutzen, um uns Gedanken über die Finanzierung zu machen. Und wir könnten auch noch über die verschiedenen anderen Vorschläge sprechen, die uns die Expertinnen und Experten in ihren Stellungnahmen an die Hand gegeben haben. Die finden sich in Ihrem Gesetzentwurf nämlich auch nicht. Dazu gehört, die Zuverdienstmöglichkeiten für Stipendiaten auszuweiten oder eben die Möglichkeit der Übernahme der Krankenversicherung. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wäre ohnehin begrüßenswert, wenn die Ergebnisse und Vorschläge aus den Anhörungen auch aufgenommen würden, denn sonst könnten wir uns diese Anhörungen in Zukunft auch sparen. Schade, dass die Hochschulen bei Ihnen so wenig Gehör finden! Abschließend lässt sich sagen, dass Ihr Gesetzentwurf sich leider nur des absolut Notwendigen annimmt. Dass damit in Zukunft eine Finanzierung für Spitzenförderungen entsteht, ist eher unwahrscheinlich. Dabei brauchen wir Forschung und Innovation dringend für unser Land. Darum noch einmal der Appell, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
