Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt mit der Landesregierung – und, ich nehme an, dem gesamten Landtag – den Wunsch, zeitnah die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Wie bereits im Innenausschuss dargelegt, dürfen Sie unbesorgt sein, das Innenministerium bereitet die notwendigen Schritte bereits vor. Allerdings machen wir es uns nicht ganz so leicht, mehrheitlich einfach zu streichen, sondern versuchen, die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes in den Normen umzusetzen, um viele dieser Kompetenzen zu erhalten. Wir haben deshalb bereits Anfang März den Innenausschuss informiert und mitgeteilt, dass wir erstens an der Gesetzesanpassung arbeiten. Wir haben im Hause damit unverzüglich begonnen, nachdem uns im Februar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit den Gründen – das war wichtig – zugestellt worden war. Und der Entwurf selbst ist inzwischen innerhalb des eigenen Hauses in den entsprechenden Anhörungsprozessen und wird noch in diesem Jahr die Möglichkeit bieten, in diesem Hohen Hause über entsprechende Änderungen zu beschließen. Sie hatten dankenswerterweise darauf hingewiesen, das Bundesverfassungsgericht hat für eine größere Zahl der Normen die fehlende Verfassungsgemäßheit festgestellt und gleichwohl die Weitergeltung unter gewissen Rahmenbedingungen, nämlich verschärften Anwendungsvoraussetzungen, angeordnet. Wir haben die in der Tat im Rahmen einer entsprechenden Anweisung, eines Erlasses an die Polizeibehörden umgesetzt, damit die Kolleginnen und Kollegen nicht die umfängliche Bundesverfassungsgerichtsentscheidung lesen müssen, wenn sie anwenden wollen, sondern mit einem relativ knappen Anwendungserlass umgehen können, welche Normen gar nicht Anwendung finden und welche über die im Gesetz erkennbaren Maßgaben hinausgehenden Anwendung finden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag geht daher zumindest soweit ins Leere, dass er unseren Entwurf überholen möchte. Ich bitte sehr darum, die Streichungen nicht als den schlicht einfachsten Weg zu wählen. Und da betone ich gerne, dies betone ich gern, mehr noch, Sie fordern zum Teil Änderungen, die über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes weit hinausgehen, aber dann der Polizei wichtige Instrumente zum Schutz der Menschen in diesem Lande nehmen würden. Mit dem Gesetzentwurf wollen Sie beispielsweise auch Regelungen streichen lassen, deren grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt hat und für die nur die Voraussetzungen, die Eingriffsvoraussetzungen, die Frage also, wann und unter welchen Bedingungen darf ich davon Gebrauch machen, für den Einsatz dieser polizeilichen Instrumente nachgeschärft werden müssen. So wollen Sie beispielsweise die Onlinedurchsuchungen – haben Sie eben angesprochen – ganz streichen. Das, will ich deutlich formulieren, ist von den Verfassungsrichterinnen und -richtern in Karlsruhe nicht gefordert worden. (Beifall und Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich mach mal auch alleine.) Gleiches gilt für die von Ihnen eben angesprochene Quellen-TKÜ, ja, also Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) klingt ein bisschen schräg. Was ist Quellen-TKÜ: eine Vielzahl von Messengerdiensten, die sie auf modernen Kommunikationsmitteln nutzen, verschlüsseln auf ihrem Telefon vorm Versand und entschlüsseln erst auf dem Endgerät vor dem Lesen. Das heißt, ein Zugriff der Behörden auf dem Weg der Daten von Punkt A zu Punkt B ist oder führt zu keiner Entschlüsselungsmöglichkeit. Von daher müssen sie entweder vorne oder hinten ran, wenn sie tatsächlich an dieser Kommunikation teilnehmen wollen. Wir können uns in Deutschland um all dieser Mittel berauben, wir müssen bloß wissen, dass wir es schon jetzt zum Teil uns nicht ganz leicht machen in der Polizeiarbeit und dann dankbar Daten aus Nachbarländern nutzen, die im Übrigen nicht alle aus völlig verfassungsfreien Räumen kommen – ich kann mich an Lieferungen aus den Niederlanden, kann mich aus Lieferungen aus den USA, an französische Zulieferungen erinnern –, die zum Teil an den Stellen mit anderen weitergehenden Eingriffsinstrumentarien versehen sind. Und dann sind wir drauf angewiesen, dass Kommunikation, die auch für unsere Strafverfolgungsbehörden von Relevanz ist, von anderen entschlüsselt wird, damit man hier in der Regel extrem schwerwiegende Straftaten verfolgen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Polizei braucht moderne Befugnisse, um den Gefahren eben auch dieser Zeit im Jahr 2023 begegnen zu können, (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) denn Extremistinnen und Extremisten, Schwerstkriminelle nutzen alle Vorzüge dieser digitalen Welt. Die Polizei darf bei diesen Themen, wie beispielsweise den stark ansteigenden kinderpornografischen Straftaten im Internet, nicht auf die Einsatzmittel des letzten Jahrhunderts beschränkt bleiben, während andere auf hochmoderne Mittel zurückgreifen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Wie, meine Damen und Herren, soll Polizei genau bei diesen Taten verhindernd wirken können, wenn wir keine entsprechenden Befugnisse in diesem Hohen Hause bereitstellen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich hineinschaue, finde ich das Wort „wird gestrichen“ vermutlich – die Wortkombination –, vermutlich am häufigsten: 33 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen, 33 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen, 33b Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen, 33c wird gestrichen. Ich könnte jetzt fortsetzen. Es ist also eine relativ – vermutlich politisch dann konsequente – ohnehin gewünschte Streichorgie, die vorgeschlagen wird. Wir würden gerne im Detail die Dinge, die uns an die Hand gegeben sind, in den Regelungen umsetzen, aber minimalinvasiver, indem wir die eigentliche Kompetenz erhalten, aber die völlig berechtigten Anforderungen selbstverständlich umsetzen. Wir werden genauso verfahren, wie es das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung für uns vorgesehen und vorgegeben hat. Wir werden Ihnen vorschlagen, die beanstandeten Regelungen entsprechend den Hinweisen des Gerichtes eins zu eins diesen anzupassen. Wir werden den Gesetzentwurf diesem Hohen Hause so rechtzeitig zuleiten, dass innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist das Gesetz angepasst werden kann – ich rechne damit spätestens nach der Sommerpause –, aber noch einmal, nicht mit einem Streichkonzert, sondern mit einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Weg begleiten würden und wir unserer Polizei die wichtigen und notwendigen Kompetenzen – selbstverständlich verfassungsgemäß ausgestaltet – erhalten helfen, um weiterhin ihre wichtige Arbeit zum Wohle aller vornehmen zu können. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Ann Christin von Allwörden, CDU)
