landtag-mv.de ↗

Marc Reinhardt

CDU 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Um es gleich vorwegzunehmen: Es ging uns hier oder es ging uns eigentlich auch nie um das Ob des Corona-Schutzfonds, sondern es geht uns um das Wie. Ich glaube, das ist auch bei allen Ausführungen, auch bei unseren, ich sage mal, wöchentlichen Diskussionen im Finanzausschuss zu den Vorlagen des Schutzfonds ist das immer deutlich geworden. Und Sie haben es gesagt, dass das Land durch die Corona-Krise ja von 2020 bis 2024 eine Prognose hatte, dass die Steuereinnahmen um fast, mal waren es 2,6 Milliarden, es gab auch einmal eine Prognose mit über 3 Milliarden, dass die Steuereinnahmen zurückgehen und dass man da handeln musste und dass da so ein Sondervermögen auch ein richtiger Weg sein kann. Das hat nicht mal der Landesrechnungshof, das haben auch die Experten in der Anhörung und das haben auch wir von der Opposition – oder damals ja auch in der Regierung – nicht bestritten. Aber es geht auch hier heute – Herr Domke hat es auch schon angesprochen – um die Ausprägung, die das Ganze dann im Laufe der Zeit angenommen hat mit diesem Corona-Schutzfonds. Und hier hat der Landesrechnungshof und hier haben das auch die Experten und hier haben auch wir dann erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel zum Schluss gehabt. Und klar, das haben Sie gesagt, es stimmt, die Landesregierung hatte da immer eine andere Auffassung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das kann man so machen, aber die Ausprägung, will ich auch gerade sagen, des Corona-Sondervermögens entspricht aus einer ganzen Reihe von Gründen aus unserer Sicht heute nicht mehr dem, was mit der Schuldenbremse und auch mit der Landesverfassung in Einklang zu bringen ist. Wir sehen das in der Literatur, es gibt mehrere höchstrichterliche Urteile. Ich weiß, sie sind auf Mecklenburg-Vorpommern nicht eins zu eins übertragbar und schon gar nicht wirksam. Aber ich will das hier wenigstens noch mal sagen, danach ist eine Schuldenfinanzierung nur möglich, wenn sie direkt zur Beseitigung der Naturkatastrophe beziehungsweise zur Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation und ihrer Folgen beiträgt. Es ist also zwingend ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang herzustellen und es muss sich um zusätzliche Maßnahmen handeln und nicht um Maßnahmen, die wir sowieso aus dem Haushalt zu finanzieren hätten. Das kommt sowohl aus den Gerichtsurteilen, das war auch aus der Anhörung, die wir ja im Finanzausschuss abgehalten haben. Und da kann man natürlich erhebliche Bedenken haben, sind 350 Millionen für den Bau an der Universitätsmedizin, da hätten wir vieles von sowieso machen müssen, weil ob mit oder ohne Corona hätte es an den Universitätsmedizinen weitergehen müssen, das Gleiche beim Schulbauprogramm. Oder wo wir ja eigentlich immer am meisten diskutiert haben, sind die Digitalisierungsprogramme. Ich will da nur erinnern, ein Konferenzsystem in der Staatskanzlei, was das jetzt genau mit Corona zu tun hatte, wissen wir nicht. Wir haben da oft drüber diskutiert und wir sind ja so gar immer so weit entgegengekommen, ja, es kann Bestandteile sogar bei der Unimedizin geben, wo wir sagen, es muss schleuniger, es muss schneller gebaut werden. Ja, wegen mir, hier sind, 20 Prozent können wir, Corona können wir erkennen, aber auf keinen Fall eine 100-Prozent-Finanzierung. (Beifall René Domke, FDP) Ich will nicht, ich könnte ganz viele Vorlagen zitieren, was ich ja nicht darf, wie ich ja weiß, also auf keinen Fall zitiere ich aus einem Protokoll. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber aus der Erinnerung könnte ich natürlich zitieren, wo wir im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass diese Voraussetzungen, die die Verfassung, die auch die Schuldenbremse gibt, hier nicht gelten und dass man das nicht zu 100 Prozent oder auch gar nicht aus dem Corona-Schutzfonds finanzieren kann. Ich will noch eins sagen: Das OZG, das Onlinezugangsgesetz, ist auch so ein wunderschönes Beispiel. Das sollte ja schon eigentlich längst umgesetzt sein und hat seine Ursprünge irgendwo Ende der 2000er-Jahre. Das hat wirklich gar nichts mit Corona zu tun, das müssen wir so oder so umsetzen. Auch da haben wir gesagt, klar, vielleicht ist es sinnvoll, es schneller umzusetzen. Das rechtfertigt aber keine 100-Prozent-Finanzierung aus dem Corona-Schutzfonds und deshalb haben wir uns da auch immer gegen gesträubt. Ich will am Ende sagen, natürlich sind das alles Investitionen, die wir nicht ablehnen, das will ich ganz deutlich sagen. Aber sie müssen dann natürlich über den regulären Haushalt und nicht über Schulden finanziert werden, aus einem Corona-Schutzfonds unter Umgehung der Schuldenbremse. Ich weiß, das ist mitunter schwer, aber so ist es ein Verschiebebahnhof zulasten nächster Generationen. Deshalb haben wir Ihnen als Fraktion der GRÜNEN, der FDP und der CDU auch ein umfangreiches Papier vorgelegt. Wir nehmen die Kritik des Landesrechnungshofs und auch der Experten in großen Teilen auf. Und es war ja dann am Ende so, statt der 3 Milliarden prognostizierter Mindereinnahmen sind wir nachher bei 270 Millionen gelandet. Das sind also zehn Prozent. Und wenn das zu Anfang richtig war, was ich gesagt habe, klar, wenn man 3 Milliarden Defizit erwartet oder Mindereinnahmen erwartet, dann muss man da mit einem ganz anderen Maßnahmenpaket rangehen. Wenn sich dann aber zum Schluss, und Sie haben es ja selber gesagt, dass es zum Glück nicht so gekommen ist, wie wir es oft prognostiziert haben, dann muss man zum Schluss aber auch dazu übergehen und sagen, es ist jetzt nicht so schlimm geworden, wir nehmen das jetzt nicht komplett in Anspruch. Und da will ich auch gleich an dieser Stelle sagen, da finde ich es jetzt einen richtigen Weg. Da haben Sie ja – ich weiß nicht, ob das auch dank unserer vielen Diskussionen im Finanzausschuss und hier im Plenum ist, dass Sie sich jetzt ein Herz gefasst haben –, Sie haben jetzt gesagt, bis zu 500 Millionen werden wir tilgen. Na, „bis zu“ ist so eine vage Formulierung, es können ja auch nur 50 sein. Insofern werden wir Sie da genau begleiten und auch überprüfen, ob das so eintritt. Es ist ja am Ende keine wirkliche Tilgung. Klar, wir haben die 2,8 Milliarden komplett aufgenommen, in einen anderen Topf gelegt und jetzt nehmen wir da 500 Millionen raus und geben sie wieder zurück. Also eine richtige Tilgung ist es am Ende auch nicht. Aber es stimmt, wir müssen dann 27 Millionen weniger im Jahr bezahlen, was eine gute und richtige Maßnahme ist. Das unterstützen wir auch, aber wir werden Sie da auch nicht aus der Verantwortung lassen und gucken, dass man das höchstmöglich ausschöpft. Und wir werden auch immer wieder darüber diskutieren, wenn Sie Maßnahmen vorlegen, die nichts mit Corona zu tun hatten. Am Ende, und das sieht man heute auch an der Beschlussfassung, hat Rot-Rot den Bericht des Landesrechnungshofes und auch die Anhörung der Experten weitestgehend oder komplett ignoriert. Wir fordern mit unserem Änderungsantrag, so wie auch der Antrag der FDP, die Abwicklung des MV-Schutzfonds und auch die Integration in den normalen Haushalt sowie den Verzicht auf die bisher ausgegebenen Kredite. Das haben wir ja eben schon gehört. Das ist ja zum Teil passiert. Und ich glaube, das ist auch für dieses Parlament wichtig. Wir haben hier – der Landesrechnungshof wird ja hoffentlich von niemandem als Experte bezweifelt –, die haben einen Bericht vorgelegt, wo sehr, sehr viele Einschätzungen drinstehen, die uns nicht gerade zum Ruhme gereichen. Und deshalb fordere ich auch von dieser Stelle die rot-rote Koalition noch mal auf, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren, den Corona-Schutzfonds aufzulösen und in den normalen Haushalt zu integrieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

Alle Reden von Marc Reinhardt Protokoll ↗