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Anne Shepley

GRÜNE 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Fast zwei Jahre ist es nun her, dass eine gewaltige Rauchsäule über Vorpommern ein großes Unglück verkündete. Eine der größten Tierhaltungsanlagen Deutschlands stand in Flammen. Ich weiß es noch wie heute. Ungläubig sah ich die Bilder, geschockt von brennenden Hallen, den panischen Tieren und den verzweifelt gegen die Flammen kämpfenden Feuerwehrleuten. Noch heute habe ich den Geruch der qualmenden Ruinen am Tag danach in meiner Nase. Das, was insbesondere Kritiker/-innen dieser Form der Tierhaltung viele Jahre befürchtet hatten, war nun tragische Realität geworden. Und es war kein zu großes Wort, wenn unter anderem der damalige agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Wolfgang Weiß, von einem Fukushima der Massentierhaltung sprach. Wir haben dieses Thema für die heutige Aktuelle Stunde beantragt, weil wir diesem furchtbaren Ereignis Gedenken zollen wollen. Wir wollen den Tieren den Respekt zollen, der ihnen, ja, der ihnen zusteht. Sie sind auf schreckliche Weise verbrannt, und wir wollen uns daran erinnern und nicht vergessen, wie es passiert ist. Wir haben dieses Thema aber auch bewusst gesetzt, weil endlich gehandelt werden muss, weil Nutztiere nicht immer wieder Opfer furchtbarer Flammentode werden dürfen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, das bundesweite Entsetzen war groß in diesen Tagen, Ende März/Anfang April 2021. Und genauso groß wie das Entsetzen waren auch die Worte, die unter anderem von den politisch Verantwortlichen gesprochen wurden. Man sprach – Herr Minister Backhaus zum Beispiel – von Tragödie, dass solche Anlagen nicht in unser Land passen würden. Man sprach davon, dass Brandverhütung oberste Priorität haben müsse. Es wurden Erlasse und Verordnungen angekündigt, Der Brandschutz sollte klarer geregelt werden, ein Tierstall 4.0, eine interministerielle Arbeitsgruppe, ein Beirat, ganz viel Wissenschaft. Doch Worte sind geduldig, entscheidender sind Taten. Und deshalb wollen wir mit der heutigen Aktuellen Stunde bilanzieren, was sich denn getan hat zwei Jahre nach der Katastrophe von Alt Tellin. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, warum der Brand in Alt Tellin ausgelöst wurde. Allerdings ist eine Sache nicht von der Hand zu weisen, nämlich, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, das StALU in Neubrandenburg, zahlreiche Abweichungen von den hier im Land geltenden Brandschutzregeln genehmigt hatte. Das StALU ging offensichtlich davon aus, dass diese Abweichungen den Schutz der Tiere und der Anlage trotzdem gewährleisten. Die Praxis hat auf grausame Weise das Gegenteil bewiesen. Und diese Erkenntnis, nämlich, dass Alt Tellin nicht den ausreichenden Brandschutz und keine wirksamen Rettungswege aufwies, die lag auch vor dem Brand schon lange vor. Es gab eine Klage vom BUND und vom Deutschen Tierschutzbund gegen die Genehmigung von Alt Tellin. Niemand, auch nicht Sie, Herr Minister Backhaus, kann behaupten, dass nicht lange vor dem Brand klar war, woran es mangelte. Und wenn man sich die von BUND, Greenpeace, Deutschem Tierschutzbund ausgearbeitete Mängelliste von Alt Tellin anschaut, dann kann man über das Vorgehen der Behörden wirklich nur den Kopf schütteln. Wir haben uns immer wieder gefragt: Wie sind solche Abweichungen von rechtlichen Vorschriften eigentlich möglich? Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen: Paragraf 30 Absatz 2 der Landesbauordnung fordert, alle 40 Meter Brandwände einzuziehen. Punkt! Das ist eine Pflicht, das steht im Gesetz. Alt Tellin hatte diese Wände nicht. Wie kann es sein, dass keines der tragenden Bauteile in der Megaanlage irgendeine Feuerwiderstandsklasse hatte, obwohl die Landesbauordnung mindestens die sogenannte F30 fordert? Das bedeutet feuerhemmend, und ihre Anwendung hätte die Anlage zumindest nicht sofort wie ein Kartenhaus einstürzen lassen. Wie kann es also sein, dass entgegen der Festlegung der Landesbauordnung Tierhaltungsanlagen genehmigt werden, die nicht den geforderten Brandschutz aufweisen? Es muss der Landesregierung doch klar sein, dass ein solches Vorgehen nicht nur die Tiere gefährdet, sondern auch das Leben der Feuerwehrleute, die sich in ein Inferno hineinbegeben oder nur noch davorstehen und den Ruinen beim Brennen zuschauen können. Brandschutz in Tierhaltungsanlagen ist seit vielen Jahren Ländersache. Das entsprechende Recht muss hier im Land definiert und umgesetzt werden. Warum passiert das nicht? Warum halten die inzwischen von Ihnen, Herr Minister Backhaus, beaufsichtigten Immissionsschutzbehörden immer noch an der bisherigen Genehmigungspraxis fest? Warum wurde beispielsweise die Schweinemastanlage Suckwitz für mehr als 7.000 Schweine genehmigt, obwohl dort ähnliche Mängel am Brandschutz jetzt schon festzustellen sind? Sie, Minister Backhaus, haben nach der Brandkatastrophe viel angekündigt, und Sie haben mit einem Landtagsbeschluss Arbeitsaufträge bekommen, zum Beispiel das regelmäßige Berichten im Agrarausschuss. Das findet aber nicht statt. Fakt ist auch, dass wir immer noch auf einen Erlass zum Brandschutz in Tierställen warten. Fakt ist auch, dass die LFD-Holding bereits wieder Baupläne verbreitet, von denen die Anwohner/-innen in Alt Tellin aus der Presse erfahren. Und Fakt ist auch, dass wir von einer lange angekündigten interministeriellen Arbeitsgruppe oder von einem Fachbeirat zum Thema Brandschutz überhaupt noch nichts gehört haben. Und statt die bisherigen Fehler einzugestehen, überlässt es die Landesregierung weiterhin den Gerichten, in teuren und langwierigen Prozessen über die notwendigen Rettungsmaßnahmen von Schweinen im Brandfall zu urteilen. Meine Damen und Herren, das ist falsch und das ist keine gute Regierungsarbeit! Wir warten auf eine Genehmigungs... (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke! (Thore Stein, AfD: Bitte!) Wir warten auf eine Genehmigungspraxis hier im Land, die keine Tierhaltungsanlagen mit mangelnden Brandschutzkonzepten mehr zulässt. In Ihrem Forderungskatalog, den Sie, Herr Backhaus, vor einem Jahr vorgelegt haben, steht eben nicht dieser eine entscheidende Satz drin, den wir aber für erforderlich halten. Er müsste lauten: Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird unverzüglich seine Hausaufgaben machen und dringend dafür Sorge tragen, dass keine Tierhaltungsanlage mehr in Betrieb geht und im Betrieb verbleibt, die nicht den Brandschutz nach Landesbauordnung und nach Tierschutzgesetz gewährleistet. Diesen zentralen Satz vermissen wir bisher in all Ihren Aussagen. Warum bringen Sie ihn nicht? Was hindert Sie daran? Niemand hier in diesem Saal würde nur eine Sekunde zögern, einen Wirtschaftsbetrieb zu schließen, in dem der Brandschutz für die Mitarbeiter/-innen nicht gewährleistet ist. Da hätten wir überhaupt kein Problem mit. Warum ist das bei Tieren anders? Warum dulden wir in diesem Land, dass Tausende Tiere weiterhin gefährdet werden? Die aktuellen Regeln in M-V haben noch sehr viel Luft nach oben. Seit vielen Jahren liegen Vorschläge für besseren Brandschutz auf dem Tisch: automatische Brandmelder, feuerfeste Materialien und Feuerschutztüren, Brandmauern, nach außen aufschlagende Fluchttüren, Sprinkleranlagen, eine ausreichende Löschwasserversorgung – die Liste geht weiter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland jedes Jahr circa 5.000 Brände in Tierhaltungsanlagen. Das sind 14 Brände am Tag. Jeder dieser Brände ist ein Brand zu viel. Und deshalb appelliere ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich an die Landesregierung: Machen Sie dringend hier im Land Ihre Hausaufgaben! Stoppen Sie jene Tierhaltungsanlagen, die geltende Bauvorschriften und das Tierschutzrecht missachten! Und schützen Sie endlich die Nutztiere vor der Gefahr eines grausamen Flammentodes! Tierhaltung muss so sicher gemacht werden, dass sich ein Alt Tellin, dass sich ein Fukushima der Massentierhaltung nicht mehr wiederholen kann. Das müssen wir ausschließen! Notwendig ist eine Landwirtschaftspolitik, die es den Landwirtinnen und Landwirten ermöglicht, die Nutztiere tiergemäß und sicher zu halten und gleichzeitig ein auskömmliches Einkommen zu haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oberstes Ziel ist der Schutz des Lebens von Menschen und Tieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Aussprache. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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