Andreas Butzki
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zuerst einmal möchte ich im Namen des Bildungsausschusses unserer Bildungsministerin recht herzlich zum Geburtstag gratulieren und alles Gute wünschen und immer ein glückliches Händchen bei den vielen wichtigen Entscheidungen, die wir im Bildungsbereich haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auf Drucksache 8/1961 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ mit meinem schriftlichen Bericht vor. Wir haben den Gesetzentwurf insgesamt in vier Sitzungen, darunter in einer öffentlichen Anhörung am 12. Januar 2023, sehr ausführlich beraten. An der öffentlichen Anhörung haben acht Anzuhörende persönlich teilgenommen, weitere zwei haben uns ihre schriftlichen Stellungnahmen zugesandt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. Der Ausschuss hat sich gründlich mit den Stellungnahmen und den Aussagen in der Anhörung auseinandergesetzt und den Gesetzentwurf zudem mehrfach mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung beraten. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, dass die Personen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden, die sogenannten „ENZ-Auszubildenden“, am Beginn des Ausbildungsjahres 2023/24 im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Hierdurch sollen die Anzahl der ENZ-Auszubildenden erhöht und die Personal- und Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Diese mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Nichtanrechnung haben nicht nur alle Anzuhörenden, sondern auch alle Fraktionen begrüßt. Die Anzuhörenden sind zudem davon ausgegangen, dass durch die geplante Nichtanrechnung eine Steigerung der Ausbildungszahlen erreicht wird sowie dass dadurch mehr helfende Hände in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen werden. Uneinigkeit bestand hingegen hinsichtlich der Bewertung der Neuregelung sowie hinsichtlich der Nichteinbeziehung des dritten Ausbildungsjahres in den Gesetzentwurf. Insbesondere letzteres Thema hat sowohl in der Anhörung als auch in der übrigen Ausschussberatung einen großen Raum eingenommen und ist Inhalt des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem mit der Begründung, eine weitere Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher zu erreichen. Dieser Antrag wurde mit der Ausschussmehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Anrechnung auf den Stellenanteil einer Fachkraft im dritten Ausbildungsjahr mit 50 Prozent bestehen bleibt, unter anderem, weil Auszubildende im letzten Jahr nach der ENZ-Ausbildungsverordnung eigenverantwortlich in Gruppen arbeiten und selbstständig Angebote durchführen. Hierauf sowie darauf, dass der Praxisanteil im dritten Ausbildungsjahr über 50 Prozent beträgt, hat das Bildungsministerium im Rahmen der Beratung mehrfach hingewiesen. Die Einzelheiten der Diskussionen können Sie meinem schriftlichen Bericht entnehmen. Außerdem hat die Fraktion der CDU einen Änderungsantrag gestellt, mit dem das Fachkraft-Kind-Verhältnis im Hort im Jahre 2024 auf 21 und im Jahre 2025 auf 20 herabgesetzt werden soll. Diesen Antrag hat der Bildungsausschuss ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Zudem haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE eine Entschließung beantragt zur Bedeutung des Prüfrechts des Paragrafen 33 Kindertagesförderungsgesetz sowie zu dem damit im Zusammenhang stehenden gemeinsamen Gutachtenauftrag von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zur Ermittlung weiterer Verbesserungsmöglichkeiten des Finanzierungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Neuregelung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020. Diesem Entschließungsantrag hat der Ausschuss bei Nichtteilnahme an der Abstimmung seitens der Fraktion der CDU einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE, bei Enthaltung der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zugestimmt. Meine Damen und Herren, die vorgeschlagene Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes kostet das Land viel Geld, nämlich von 2023 bis 25, insgesamt 15 Millionen Euro. Und wenn man das Jahr 2026 hinzunimmt, sind es sogar 25 Millionen Euro. Auch das zeigt, dass wir etwas unternehmen, damit sich die Situation der Kindertagesstätten verbessert. Zudem stellt die Novellierung Teil eines Gesamtpakets geplanter Verbesserungen dar. Im Ergebnis der ausführlichen Ausschussberatungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der AfD, bei Enthaltung seitens der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, den Gesetzentwurf mit einer redaktionellen Änderung und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine Damen und Herren, nun möchte ich Sie im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen sowie der Entschließung zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
