Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nach gut 15 Jahren die Promotionsförderung im Land an – so steht es im Gesetzentwurf – geänderte Lebensverhältnisse angepasst werden. Diese Änderung ist längst überfällig, wie schon der Blick auf die Entwicklung des BAföG-Höchstsatzes zeigt, denn anders als die Stipendien im Land wurden diese immer wieder erhöht, auch bereits vor dem Krieg und der Energiekrise, zuletzt im Juli 2022, davor jeweils im Herbst 2019 und Herbst 2020. Bereits da hätte die damalige Landesregierung aus unserer Sicht handeln können und müssen, denn so, wie sie aktuell noch gestaltet sind, sind Stipendien seit Langem keine Auszeichnung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses mehr. Es ist vielmehr eine Art Notlösung für die Fälle, in denen keine Mittel für reguläre, tariflich vereinbarte Arbeitsverträge gefunden werden können. Dieser Umgang mit Promovierenden, der hält aber niemanden hier bei uns im Land. Im Gegenteil, er schädigt das Ansehen unseres Landes als Forschungsstandort und am Ende auch die Glaubwürdigkeit der sozialdemokratisch geführten Linkskoalition, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die vorliegende Gesetzesänderung zementiert die prekäre Bezahlung von Nachwuchswissenschaftler/-innen, und das mitten in der bundesweiten Debatte um die menschenfeindlichen Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft unter dem Hashtag „#IchBinHanna“ beziehungsweise der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Stipendium entspricht selbst nach Anpassung durch den Gesetzentwurf nur 8,60 Euro pro Stunde und liegt damit ganz deutlich unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Wie sich SPD und LINKE und die Ministerien hierfür im Landtag feiern können, kann ich mir ganz ehrlich gesagt nicht erklären. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Immerhin sprechen wir hier über top ausgebildete junge Menschen mit Hochschulabschluss, die so exzellente Forschung in unserem Land betreiben, dass wir sie durch ein Stipendium eigentlich auszeichnen wollen. Und bitte, Herr Backhaus, werte Koalitionäre, Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie nicht damit, dass es kein echtes Arbeitsverhältnis sei! Das ist doch eine Nebelkerze und ändert an der prekären Finanzsituation überhaupt gar nichts. Im Gegenteil fehlt im Stipendiensystem ja zusätzlich – und das haben Sie ja sogar selbst zugegeben – auch noch das Sicherungsnetz der Sozialversicherung, durch das sich die Arbeitsverhältnisse, die normalen, in Deutschland üblicherweise auszeichnen, wo vom Stipendienbetrag hier noch abgezogen werden muss. Der Gesetzentwurf macht bei weniger zentralen Punkten die Dinge gerade so richtig, wie es an anderer Stelle allerdings schon lange gang und gäbe ist. Die jetzt eingeräumte Flexibilität bei der Wahl der Zweitbetreuung ist beispielsweise in vielen Promotionsverhältnissen, inklusive meinem eigenen, längst gelebte Realität. Die explizite Berücksichtigung der Parität bei konkurrierenden Bewerbern bei gleicher Qualifikation und Relevanz des Vorhabens ist genauso richtig und längst geboten. Hier bleibt in den meisten Disziplinen im Land aber noch – Sie haben es gesagt – viel zu tun. Richtig ist auch der klare Bezug auf gesetzlich geregelte Mutterschutzfristen, statt die explizite Aufzählung, wie sie bisher in der Landesgraduiertenförderungsverordnung geregelt ist. Aber neben der bereits angesprochenen prekären Bezahlung gibt es auch noch zwei andere Punkte, an denen die Gesetzesänderung keine Verbesserung der Situation der Promovierenden erreicht. Einer der Punkte ist die Erhöhung der Regelförderungsdauer. Ja, es gibt eine Erhöhung von zwei auf drei Jahre und die grundsätzliche Richtung stimmt damit, aber die Erfahrung, auch die Statistik zeigt, dass es nur knapp die Hälfte aller Promovierenden schafft, ihr Vorhaben innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Nimmt man hier die Medizinstudierenden aus, bleibt nur noch ein sehr, sehr geringer Anteil. Darauf verweist die Stellungnahme vom Interdisziplinären Netzwerk für Promovierende THESIS e. V. ja explizit. Die bisherige Regelung, die eine Verlängerung um zwölf Monate ermöglicht, war daher nicht falsch, der Realität entsprechend wäre hier aber auch eine mehrmalige oder weitreichende Verlängerung durchaus geboten. Ein weiterer Punkt, bei dem hoffentlich noch nicht alle Messen gesungen sind, ist die Regelung zum Ausschluss von der Förderung. Hier möchte ich explizit auf die Stellungnahme der Hochschule Neubrandenburg verweisen, die sich für eine Erweiterung des Zuverdiensts auf forschungsnahe Praxiseinrichtungen und Betriebe ausspricht. Dies wäre aus unserer Sicht eine unkomplizierte Möglichkeit, die Promotion insbesondere an Fachhochschulen zu stärken, und zumindest eine Krücke für die bereits angesprochene unterirdische Bezahlung im Rahmen des Stipendiums. Ich hatte es ja eingangs schon mal gesagt: Die Erhöhung der Förderung auf 1.500 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, enthält dieser Betrag nicht einmal einen Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen. So ist die Regel der heute vergebenen Promotionsstellen bereits 65 Prozent Gruppe 13 des öffentlichen Dienstes, was über 2.600 Euro brutto im Monat entspricht. Das ist gut 1.000 Euro mehr als der Vorschlag der Linkssozialen. Politisches Ziel der bündnisgrünen Fraktion ist hier sogar 75 Prozent einer Vollzeitstelle. Studien zeigen, dass Promovierende oft weit über 40 Stunden pro Woche arbeiten, und ich ganz persönlich halte deswegen sogar eine hundertprozentige Vergütung für angemessen, auch wenn mir natürlich klar ist, dass hierunter auch Zeiten der persönlichen Aus- und Weiterbildung fallen. Eine Vergütung von nur 1.500 Euro monatlich, von der auch noch Sozialversicherungsbeiträge abgehen, für fachlich ausgezeichnete Hochschulabsolvent/-innen bei einer Vollzeitpromotion, das kann wahrlich kein Aushängeschild für unser Bundesland sein. Fazit: Idee gut – Umsetzung mangelhaft. Die Landesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, mit der Weiterentwicklung der Graduiertenförderung die Stipendien wieder zu dem zu machen, was sie ursprünglich waren: eine Auszeichnung, die es erlaubt, sich voll und ganz der Forschung zu widmen, ohne sich um die Finanzierung des Lebensunterhalts kümmern zu müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist das nicht gelungen, und schlimmer noch, bereits der Gesetzentwurf sagt, dass eine Erhöhung der Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsverhandlungen erreicht werden muss, um die Anzahl der ausgegebenen Stipendien zu erhöhen. Festzuhalten ist, dass die Anzahl der ausgereichten Stipendien ohne Erhöhung der Haushaltsmittel, wie in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen, sinken wird. Woher sollen sonst die Mittel für die erhöhte Förderdauer und Vergütung kommen? Die für eine Beibehaltung der Stipendienzahl nötigen Mittel von – ich habe es ausgerechnet –90.000 Euro konnte die Landesregierung aber leider nicht im Haushalt finden, bei fast 700 Millionen Gesamtetat des Wissenschaftsministeriums, …
