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Martin Schmidt

AfD 22.03.2023 Sitzungen 8/48

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Am 16.03. wurde uns der letzte Monitoringbericht zum MV-Schutzfonds zugeschickt. Von den insgesamt veranschlagten circa 3 Milliarden Euro wurden bisher um die 2 Milliarden Euro, also 67,7 Prozent bisher, wenn man es genauer nimmt, ausgezahlt. Wenn man solche Zahlen liest, wird einem immer wieder bewusst, wie wichtig es wäre, wenn man eine vernunftorientierte Regierung hätte, und wie fatal es sein kann, wenn eine Mischung aus emotionalen Sozialisten und raffinierten parteipolitischen Gelegenheitserkennern von der SPD uns regieren. 2 Milliarden Euro Schulden hat man uns und unseren Nachfahren aufgebürdet, von denen ein beträchtlicher Teil illegitim war, ein großer Teil, der nicht zur Bekämpfung der Pandemie diente, Hunderte Millionen Euro Tilgung und steigende Zinsausgaben, die unserer Zukunft ein großes Stück Daseinsvorsorge und Investitionen aus dem Tortendiagramm abschneiden. Und da ist es nur ein Minimum von Anstand, dass Finanzminister Dr. Geue nun verkünden ließ, er wolle vorzeitig eine halbe Milliarde Euro zur Schuldentilgung nutzen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Parallel, wir haben es hier eben auch wieder gehört, läuft das immer gleiche Märchen ab, die mythische Erzählung, die großartige Ministerpräsidentin hat uns alle vor Corona gerettet. Ziemlich genau schätzte man von Anfang an, dass man 2,85 Milliarden Euro Kredite braucht, um der Pandemie Herr zu werden. Diese Mittel wurden alle regulär und gesetzestreu antizipiert, da man die Pandemie eindämmen wollte. Durch den geplanten Breitbandausbau, die Sanierung von Schulklos und die Implementierung neuer Software in der Verwaltung wurden zahlreiche Menschenleben gerettet. Herr Geue hat ja eben schon wieder die Totenzahlen hier in Relation gesetzt. Wir jedenfalls haben dieses Märchen nicht geglaubt. Ein großer Teil der Maßnahmen stand in keinem Zusammenhang oder zumindest in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Meine Fraktion hat von Anfang an die Ausweitung des Schutzfonds ab Ende 2020 abgelehnt und Sie wissen auch, am Anfang haben wir für wirklich pandemieeindämmende Maßnahmen 700 Millionen Euro ja aufgenommen. Da haben wir konstruktiv zugestimmt. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes hat eigentlich all das noch mal verdeutlicht, was wir von Anfang an auch mitgeteilt haben. Ich will hier nicht jedes Detail wiedergeben, das können Sie unserer Beschlussempfehlung entnehmen. Wir haben alles getan, um Schaden von unserer Verfassung und unserem Land abzuwenden. Und dafür will ich auch vor allen Dingen noch mal unserem ehemaligen Abgeordneten Dr. Gunter Jess danken, der diesen Verfassungsbruch auch früh genug erkannte und juristische Schritte eingeleitet hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Klage war erfolgreich, auch wenn die Regierung das immer wieder abstreitet. Im Urteil sind nämlich zwei Feststellungen getroffen worden: Erstens. Die Entscheidungen über den Wirtschaftsplan des Schutzfonds hätten von Anfang an im Plenum und nicht nur im Finanzausschuss getroffen werden müssen. Diese gerichtliche Entscheidung wiederum hatte die Landesregierung antizipiert und bereits vor Urteilsverkündung gehandelt. Zweitens. Die Ausnahmekreditermächtigung durfte nicht über das Haushaltsjahr 2021 hinausgehen, was laut damaligen Haushaltsgesetz aber möglich war. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zu den Konsequenzen des Urteils wird auf die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 verwiesen, aus der die vollständige kassenmäßige Kreditaufnahme für den MV-Schutzfonds hervorgeht. Die Landesregierung hat vielleicht formal recht, wenn sie jetzt sagt, dass aufgrund des Urteils kein Handlungserfordernis mehr besteht. Aber wir alle kennen hier doch auch die Wahrheit im Saal. Nur die Tatsache, dass wir kein Normenkontrollverfahren durchziehen können, schützt doch die Landesregierung vor der inhaltlichen Abstrafung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Alleine die AfD hat gegen die Rechtsverletzung immerhin mit schwächeren Mitteln geklagt, im Gegensatz zu einer schizophrenen CDU, die in der Regierung alles mitgemacht hat, aber nun alles als Teufelswerk ansieht, (Marc Reinhardt, CDU: So stimmt es nicht.) ebenso auch natürlich die LINKEN. Einzig und alleine die parteipolitische Doktrin der anderen Oppositionsfraktionen, auf unsere AfD-Stimmen zu verzichten, legitimiert den Verfassungsbruch weiter. Das wissen Sie. Darüber sollten Sie nachdenken! Ändern Sie Ihre Einstellung und nehmen Sie sich zum Beispiel auch mal seitens der FDP ein Beispiel am ehemaligen Ministerpräsidenten von Thüringen, Herrn Thomas Kemmerich. Dieser sagte jüngst, es sei wichtig, dass es gute politische Ideen aus der politischen Mitte gebe, und wenn die dann eine Mehrheit fänden, trotz oder mit der AfD, dann ist die Mehrheit halt da. Das ist ein guter Ansatz. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Klagen Sie mit uns! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Quorum ist gegenwärtig so hoch, dass es der Opposition kaum möglich ist, Gesetzesbeschlüsse der Landesregierung je verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Defizit, das kündige ich jetzt schon mal für meine Fraktion an, wollen wir lösen. Wir werden einen Gesetzentwurf einbringen in diesem Jahr, Normenkontrollklagen für die Opposition einfacher zu gestalten. Die Abwicklung des MV-Schutzfonds ist nötig und angezeigt. Das ist nicht mehr streitig. Sämtliche Fraktionen forderten dies bei der Entwicklung der Beschlussempfehlung mit eigenem Antrag. Grund dafür ist einerseits das Ende der Pandemie, das haben wir hier schon gehört. Für uns stellen sich aber auch folgende Punkte klar in den Vordergrund: der mangelnde Verursachungszusammenhang, die Tatsache, dass der Schutzfonds einen Parallelhaushalt darstellt, und der Entzug der Entscheidungsmöglichkeiten der Abgeordneten über den Haushalt. Dies sind auch Punkte des Landesrechnungshofs, dem wir in allen Punkten zustimmen, die ja auch von unserer Fraktion, wie gesagt, von Anfang an kritisiert wurden. Und auch der Antrag der FDP ist insofern unterstützenswert, auch wenn er im Detail ein paar Fehler enthält, weil er im Wesentlichen enthält, dass eben der Schutzfonds abgewickelt werden soll. Anscheinend ist der Druck vor dem Plenum groß. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofs lässt wirklich wenig gutes Haar am Schuldenfiasko der Landesregierung übrig. Hohe Beträge der Kreditaufnahme waren unbegründet und die Schuldenbremse hätte nicht umgangen werden dürfen. Selbst SPD und LINKE forderten daher im Finanzausschuss die Abwicklung zum Herbst hin. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen natürlich zu. Wir denken aber noch weiter. Aus unserer Sicht muss die Landesregierung uns nun konkret darlegen, warum manche Vorhaben trotz Pandemieende nicht abgewickelt und in den normalen Haushalt übernommen werden können. Dem Landtag sollten verschiedene Optionen dargelegt werden, unter welchen Umständen wie viel Mittel noch in den regulären Haushalt oder zur Schuldentilgung hin überführt werden können. Weiterhin beanstandete der Hof im Sonderbericht, dass der Schwellenwert von derzeit 50 Millionen Euro für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes nach Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung zu gering ist. Dazu lag Ihnen heute Morgen ja ein eigener Gesetzentwurf unserer Fraktion vor, der den Wert prozentual auf ein Prozent legen wollte. Das haben Sie leider abgelehnt. Vielleicht ändert sich ja Ihre Meinung noch zur Zweiten Lesung hin. (Beifall Petra Federau, AfD) Letztlich können wir der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses aber nicht in seiner Gänze zustimmen. Sie konterkariert eigentlich genau den Punkt der Kenntnisnahme des Berichts des Landesrechnungshofes. Kein Wort der Kritik an der Landesregierung! Immerhin wird klar, dass schnellstmöglich der MV-Schutzfonds abgewickelt gehört. Wir beantragen – das kündige ich jetzt schon mal an – für die Abstimmung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses deshalb Einzelabstimmung der Ziffern, hoffen aber natürlich, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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