20. Sitzung (WP8)
29.10.2025 · 210 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (45)AfD (43)BSW (28)GRÜNE (23)SPD (19)Die Linke (13)fraktionslos (3)
Meine sehr verehrten Kol8. Sächsischen Landtags. Erlauben Sie mir, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, einige Worte zu einem Ereignis zu verlieren, das sich am vorgestrigen Tage gejährt hat. Am 27. Oktober 1990, das heißt vor fast genau 35 Jahren, kam nach Jahren der Diktazusammen. Wir haben am 27. Oktober gemeinsam dieses historische Ereignis gewürdigt – in einer aus meiner Sicht sehr passenden Klammer am Vormittag mit jungen Menschen, die symbolisch die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie verkörpern, und am Nachmittag mit einem Rückblick mit aktuellen und ehemaligen Abgeordneten. Landtagspräsident Erich Iltgen hat am 27. Oktober 1990 auf der anderen Seite der Elbe in der Dreikönigskirche, in der sich der Sächsische Landtag konstituierte, von einer Stunde des Neubeginns der parlamentarischen Demokratie in Sachsen gesprochen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass die Wiedervereinigung Deutschlands und die ersten freien Wahlen zum Sächsischen Landtag im Jahre 1990 untrennbar mit den Ereignissen im Oktober und November 1989 verbunden sind. Die Wahlen zum Sächsischen Landtag wären ohne den Mut der Menschen in der damaligen DDR und ihren Willen zur Freiheit und zur Selbstbestimmung undenkbar gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung) Mein aufrichtiger Dank gilt an dieser Stelle zuvorderst den Parlamentarierinnen und Parlamentariern der ersten Stunde. Er gilt den Verfassungsmüttern und Verfassungsvätern. Ich will an dieser Stelle einmal herzlich Danke sagen an Marko Schiemann, der seit der ersten Sitzung des Sächsischen Landtags Mitglied dieses Hohen Hauses ist und damit sinnbildlich für den Pionier- und Aufbruchsgeist der Tage im Oktober 1990 steht. Ihr seid verantwortlich für dieses große Geschenk an unsere aktuelle Politikerinnenund Politikergeneration. Wir zehren bis heute vom Aufbruch des Jahres 1990, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des ganzen Hauses) Ich will an dieser Stelle sagen, dass politische Verantwortung zu tragen niemals einfach ist und niemals einfach war. Dinge sehen in der Rückschau immer einfacher aus, als die Zukunft auf uns wirkt. Die Vergangenheit haben wir bewältigt, die Herausforderungen gemeistert. Man könnte sagen, die Vergangenheit haben wir im Griff. Aber der Geist der letzten 35 Jahre und das Gestalten vielfältiger Herausforderungen sollten uns gemeinsam die Zuversicht geben, dass es auch in den nächsten 35 Jahren und darüber hinaus gelingen wird, in konstruktiven Debatten, in konstruktivem Streit gute Lösungen für die Herausforderungen im Freistaat Sachsen zu finden. Ich finde, dass das vergangene Jahr – der 8. Sächsische Landtag ist nun etwas mehr als ein Jahr beisammen – Mut machen kann, dass wir auch in diesem Haus, im 8. Sächsischen Landtag, das nötige Verantwortungsbewusstsein haben, in einer für uns noch ungewöhnlich neuen Situation gute Entscheidungen für unser Land zu treffen. Lassen Sie uns die Zuversicht des Aufbruchs vor 35 Jahren in die nächsten Wochen und Monate mitnehmen und gemeinsam eine gute Zukunft für den Freistaat Sachsen gestalten. Der Optimismus, dass es gelingen kann, die Zukunft besser zu machen als die Vergangenheit und Gegenwart, ist die Grundlage für gutes parlamentarisches Gestalten. Oder – wenn ich es etwas umgangssprachlich ausdrücken darf –: Kein Erfolg der Vergangenheit hat seinen Ausgangspunkt mit hängenden Mundwinkeln genommen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Pfeil. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD ebenfalls 90 Minuten, BSW 48 Minuten, SPD 36 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Die Linke je 30 Minuten und Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 11 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung bzw. als dringlich zu bezeichnende Anträge liegen mir nicht vor. Insofern würde ich, Ihren fehlenden Widerspruch vorausgesetzt, die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung bestätigen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Talking Rechtsstaat: Ich übergebe das Wort an die Staatsministerin der Justiz, Prof. Constanze Geiert. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Prof. Constanze Geiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Woche wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Europäische Tag der Justiz begangen. Das ist kein gesetzlicher Feiertag, und auch im medialen Fokus steht er in der Regel nicht. Doch mit ihm verbindet sich ein sehr wichtiges Anliegen, eines, das mir sehr am Herzen liegt. Das sage ich nicht nur als Justizministerin, sondern auch als Bürgerin des Freistaates Sachsen, als jemand, der sich noch erinnern kann, wie es war, in einem Staat aufzuwachsen, in dem die Gewaltenteilung nicht respektiert wurde, in dem es keine unabhängigen Gerichte gab und in dem die Menschen auch für Rechtsstaatlichkeit demonstriert haben. Der Europäische Tag der Justiz will die Menschen an ihre Rechte erinnern, ihnen die Arbeit der Justiz näherbringen und ihnen vermitteln, wie viele Berührungspunkte der Rechtsstaat mit dem Alltagsleben aufweist, auch wenn er sich so selten in den Vordergrund drängt. Vielleicht auch deshalb wird er viel zu oft zu wenig gesehen, und es machen sich zu wenige Menschen bewusst, was sie an ihm haben. Der Rechtsstaat gilt vielen als eine Selbstverständlichkeit, aber ich bin mir ganz sicher, er würde schmerzlich vermisst werden, wenn er plötzlich nicht mehr da wäre. Jetzt gerade zeigt sich in einigen Teilen der Welt, dass der Fortbestand des Rechtsstaates alles andere als selbstverständlich ist. Populistische Bewegungen flüstern den Menschen ein, dass sie dem Rechtsstaat misstrauen sollten, dass er schwach sei, dass er überfordert sei. Er wird mit Vorwürfen überzogen. Entweder heißt es dann, er sei politisch voreingenommen, oder kritische Stimmen verlangen von ihm, er möge gefälligst ihre eigene politische Agenda stärker bedienen. Beide Anwürfe sind aus meiner Sicht völlig indiskutabel. Doch sie sind durchaus vielsagend; denn anscheinend fehlt es dabei an einem Bewusstsein für das, was den Rechtsstaat auszeichnet, nämlich die Unabhängigkeit der Justiz. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich weiß durchaus, dass einem selbst dieses Bewusstsein einmal abhandenkommen kann, zum Beispiel dann, wenn man ein Gerichtsverfahren voller Enthusiasmus führt, sich sicher ist, dass man gewinnt, und am Ende doch verliert. Aber: Wenn sich die ersten Emotionen gelegt haben, sollte man sich wieder darauf besinnen, wer die Entscheidung warum getroffen hat. Dafür müssen wir das Bewusstsein für den Rechtsstaat schärfen und zugleich alles dafür tun, dass unser Rechtsstaat auch zukünftig stark und bürgernah ist und unsere Justiz als effizient wahrgenommen wird. zum Thema: Bürgernah. Stark. Konsequent Ich stehe dabei für eine ehrliche Kommunikation; denn wir können die Probleme nur lösen, wenn wir sie auch offen ansprechen und nicht jedes offene Ansprechen zu einer Protestwelle auf der einen oder der anderen Seite führt. Die Menschen haben ein Recht auf Benennung und Lösung der Probleme, und sie sind es zu Recht leid, ständig Diskussionen darüber zu führen, ob das Problem überhaupt benannt werden darf. Das führt mich dazu, das zu benennen, was aus Justizsicht im Augenblick die dringlichsten Probleme für die Menschen in unserem Land sind, nämlich eine steigende Zahl an unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften, eine steigende Zahl jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter und eine Zunahme der Gewaltkriminalität, und ja, insbesondere auch bei Personen mit Migrationshintergrund. All das bleibt nicht ohne Folgen für das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Das droht allmählich zu erodieren. Um zu belegen, wie sehr das Vertrauensverhältnis gelitten hat, können wir – wie wir es in der Justiz zu tun pflegen – besondere Zahlen und harte Fakten anführen. Aus denen geht leider deutlich hervor, dass das Vertrauen der Sachsen in die demokratischen Institutionen immer weiter abnimmt. Wir könnten jetzt auf Quellen wie den letzten Sachsenmonitor zurückgreifen. Danach haben 44 % der Sachsen wenig bis gar kein Vertrauen in die Gerichte, was umgekehrt bedeutet: Nur noch 56 % haben Vertrauen in die Gerichte. Dieser Prozentsatz ist aus meiner Sicht ein klarer Handlungsauftrag für uns. Und: Er ist erschreckend hoch. Allerdings möchte ich diese Fachregierungserklärung nicht in eine Statistikvorlesung ausarten lassen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schade!) sondern ich möchte anhand von konkreten Eindrücken und Stimmen aus Sachsen zur Justiz sprechen und auch die Stimmen aus der Justiz selbst zu Wort kommen lassen. Denn: Wenn wir diskutieren wollen, wo die größten Herausforderungen für unseren Rechtsstaat liegen, wenn wir klar benennen wollen, wo die Justiz gefordert ist und was ihre Aufgaben sind, dann brauchen wir mehr als nur Zahlen. Dafür brauchen wir etwas Anschauliches, etwas Persönliches, zum Beispiel einen Brief. Ich hoffe, dass Ihnen das, was ich Ihnen heute anhand einer Reihe von Briefen aus dem Arbeitsalltag der Justiz mitgeben möchte, einen Eindruck davon vermittelt, warum der Freistaat Sachsen eine adäquat ausgestattete Justiz braucht und vor welchen Herausforderungen er im Jahr 2025 steht. Einige der Briefschreiber werden sicherlich die Rede heute ganz genau verfolgen und genau hinhören. Kommen wir zum Brief Nummer 1. Der erste Brief, über den ich sprechen möchte, hat den Ministerpräsidenten, den Innenminister und auch mich in diesem Frühjahr erreicht, vor mehr als einem halben Jahr. Er wird wohl am zutreffendsten als ein Brandbrief charakterisiert werden können, und er war ein klarer Hilferuf. Der Verfasser des Schreibens, der Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, schildert in diesem Brief sehr anschaulich die Probleme in seiner Heimat, und er spricht auch im Namen anderer sächsischer Kommunen. Er schreibt in diesem Brief darüber, dass er in seiner Gemeinde ein massives Sicherheitsproblem wahrnimmt. Er schreibt darüber, dass gewaltsame Übergriffe in der Öffentlichkeit stattfinden würden, über jugendliche Straftäter, die in der Stadt Angst verbreiten und nach seinen Worten – ich zitiere – „mit den Mitteln der Jugendarbeit nicht mehr erreichbar sind“, und darüber, dass Behörden dort die Handhabe fehle. Gleichzeitig schreibt er über eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung und von Menschen, die aus Angst bestimmte öffentliche Plätze meiden, die den ÖPNV nicht mehr uneingeschränkt nutzen oder sich um den Schulweg ihrer Kinder sorgen. Eigentlich kommt das, was in diesem Brief angesprochen wird und mit einem dringenden Appell in Richtung behördlicher Zusammenarbeit verbunden ist, nicht überraschend; denn benannt werden diese Sachverhalte bereits in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Auch dieser konnten wir genau diese Sachverhalte bereits entnehmen. Das Statistische Bundesamt zählt zum Ende des Jahres rund 950 000 offene Strafverfahren in Deutschland. Das polizeiliche Informationssystem verzeichnete zum 1. Juli 2025 deutschlandweit fast 148 000 offene Haftbefehle. All das schlägt denknotwendig auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, und diesen Problemen müssen wir uns stellen, ohne das Ganze nur auf statistischem Weg zu relativieren oder berechtigte Sorgen einfach wegzuwischen. Was uns aus Aue-Bad Schlema zugetragen wurde, hat zu Konsequenzen vor Ort in Form einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft geführt. Das Problem konnte zurückgedrängt werden, und der Rechtsstaat hat sich als stark erwiesen. Um nicht nachzulassen, bereiten wir derzeit gemeinsam mit dem Innenministerium einen Aktionsplan vor, der Polizei und Staatsanwaltschaften stärker miteinander verzahnen wird. Wir brauchen einen verstärkt täterorientierten Ansatz, um Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum zu bekämpfen, effektivere Kontrollen und zügigeres Handeln, wenn zum Beispiel der Haftbefehl beantragt wird. Auf solche Maßnahmen können wir angesichts der gesellschaftlichen Schieflage nicht verzichten; denn Zustände, wie sie hier geschildert werden – und wie sie es nebenbei bemerkt auch in anderen sächsischen Städten und Gemeinden gibt – , erschüttern nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger; sie beschädigen das Vertrauensverhältnis in unseren Staat. Ähnliches gilt übrigens flächendeckend für das Thema Ladendiebstähle. Darauf wurde ich erstmals beim Sommerempfang der sächsischen Wirtschaft von einem mittelständischen Unternehmer aus dem Vogtland angesprochen. Das Thema wurde kurz darauf vertieft in einem Gespräch zwischen unserem Amtschef und Vertretern des Handelsverbands Sachsen e. V. Auch im Einzelhandel staut sich angesichts steigender Kriminalitätsraten einiges an Frust an. Die Zahl der Ladendiebstähle nimmt stetig zu. Die Hemmschwelle für tätliche Angriffe scheint zu sinken, die Täter treten mit großer Dreistigkeit und teils sogar in organisierten Banden auf. Wenn Anzeige erstattet wird, ziehen sich diese Verfahren hin, und das sorgt für Frustration. Die Vertreter des Einzelhandels haben uns Aktenordner voller unerledigter Anzeigen vorgelegt. Gespräche wie diese sind nicht immer die angenehmsten, wie man sich vorstellen kann. Doch es ist meiner Meinung nach unheimlich wichtig, sich diesen Gesprächen zu stellen. So habe ich zum Beispiel das erwähnte Schreiben aus AueBad Schlema zum Anlass genommen, dort hinzufahren. Ich habe mich mit dem Oberbürgermeister getroffen und mit ihm über die Probleme gesprochen. Im Sinne des bürgernahen Rechtsstaates bin ich aber nicht nur mit dem Bürgermeister ins Gespräch gekommen, sondern auch mit dem Direktor des Amtsgerichts, mit dem Pfarrer und natürlich auch mit interessierten Bürgern vor Ort. Das war eine tolle Erfahrung und ist zur Nachahmung ausdrücklich empfohlen, auch wenn solche Veranstaltungen, wie ich schon sagte, nicht immer einfach sind und nicht immer nur Freude bringen. Aber dort, wo im Freistaat Sachsen mit den Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch zustande kommt, erfahre ich trotz allem viel Dankbarkeit, auch wenn verständlicherweise auch diese kritischen Worte fallen. Insbesondere im ländlichen Raum schlägt mir als Vertreterin der Staatsregierung auch Skepsis entgegen. Aber das darf und kann uns nicht abhalten, in den ländlichen Raum zu fahren; denn ein Rechtsstaat, wie ich ihn mir vorstelle, ist keiner, der nur hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet, sondern einer, der Rede und Antwort steht – ein Talking Rechtsstaat. Manch einer mag sich jetzt an dem Wort stören, weil es aus dem Englischen kommt, aber es beschreibt am besten, was mir vorschwebt: Ein Talking Rechtsstaat lebt von einer Vielzahl von Formaten, bei denen Rede und Antwort stehen genauso wichtig ist wie Zuhören. Ganz ehrlich: Wir hatten das bis dato immer nur als Arbeitstitel vorgesehen, weil wir dachten, wir fänden noch etwas Passenderes. (Heiterkeit Staatsregierung) Es ist uns bis dato leider nicht gelungen. Insofern sehen Sie es mir nach (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) – danke –, dass wir hier einen Talking Rechtsstaat aufbauen wollen. Ich bin aktuell mit meiner großen Justiztour im Freistaat Sachsen unterwegs, um mit den Bediensteten der sächsischen Justiz zu sprechen. Aber ich unterhalte mich nicht nur mit der Justiz intern, sondern extern – wie ich schon sagte – auch mit Landräten, Bürgermeistern, Kirchenvertretern, mit den Handwerkskammern, mit Schülerinnen und Schülern, mit den Bürgerinnen und Bürgern in AueBad Schlema und anderswo. Was schon für diesen aufrüttelnden Brief aus dem Monat März galt, bewahrheitet sich im persönlichen Gespräch; denn das, was dort mitgeteilt wird, ist anschaulich und berührend. Eingeprägt hat sich mir ein ums andere Mal, wie weit weg vielen Bürgerinnen und Bürgern der Staat mit seinen Institutionen zu sein scheint, auch die Justiz, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, obwohl sie überall im Freistaat Sachsen vertreten sind. Wir sind vor Ort. Von hier aus, vom politischen Zentrum und der Landeshauptstadt Dresden, dauert es nur ein oder zwei Autostunden, bis man im ländlichen Raum ist, bis man in Nordsachsen, im Vogtlandkreis, in Mittelsachsen, im Erzgebirgskreis oder in Görlitz ist. Doch für die Menschen, die dort wohnen, fühlt sich die Entfernung oft viel größer an. Ihr Gefühl, ganz konkret ihr Sicherheits- und Rechtsgefühl, stört sich daran, wenn die Kriminalität zunimmt und wenn sich der Staat dieser Probleme scheinbar nicht annimmt. Dabei ist es, um das klarzustellen, keineswegs so, dass die Behörden untätig blieben. Selbstverständlich ist die Polizei vor Ort, selbstverständlich ermitteln die Staatsanwaltschaften und die Polizei. Selbstverständlich erheben die Staatsanwaltschaften, von denen hier zu Recht ein konsequentes Durchgreifen gefordert wird, auch Anklage. Doch es ist manchmal schwer zu vermitteln, wie groß die Belastungssituation bei den Staatsanwaltschaften ist, wieso sich also ein Ermittlungsverfahren oft schwierig gestaltet, sich lange hinzieht oder gar eingestellt wird. Doch für diese Vermittlung sind wir zuständig. Deshalb müssen wir über diese Situation auch ehrlich Auskunft geben und die Menschen entsprechend sensibilisieren – was mich zu dem zweiten Brief überleitet. Der Brief, den ich jetzt meine, ist eher ein bestimmter Typ von Brief, eine bestimmte Art von Brief. Es gibt ihn häufiger. Manchmal erreicht er mich oder das gesamte Justizministerium; weit häufiger jedoch wird ein solcher Brief an die Gerichte und Staatsanwaltschaften geschickt. Manchmal kommt er als E-Mail, manchmal auf analogem Weg, manchmal wird er als Google-Rezension im Netz formuliert. Gemeint ist die Kritik an der Arbeit der Justizbehörden. Diese Kritik wird manchmal sachlich formuliert und ordentlich begründet, aber immer häufiger vergreift sie sich im Ton. Aus ihr spricht dann Verbitterung; angereichert wird sie mit heftigen Vorwürfen sowie mit aufgeladenen Begriffen wie „Gesinnungsjustiz“. Der Justiz wird dann wahlweise vorgeworfen, auf dem linken Auge blind zu sein oder auf dem rechten. Extremisten würden nicht entschlossen genug verfolgt – oder das glatte Gegenteil: Zu einseitig werde gegen Extremisten oder bestimmte politische Gruppen durchgegriffen. Stellen Sie sich jetzt einmal eine Richterin am Landgericht vor. Sie bekommt häufiger solche Anwürfe, manchmal anonym, manchmal nicht. Am Montag kommt sie ins Büro und liest einen Brief, der besagt, ihre jüngste Entscheidung weise sie eindeutig als linksextrem aus und sie sei eine Linksextremistin. Am Freitag erhält sie dann eine Mail, derzufolge sie und ihre Kollegen in der Strafkammer schluderten, sobald es gegen rechtsextreme Gewalttäter gehe. In dieses Pingpong-Spiel aus polemischen Vorwürfen werden rechtsstaatliche Institutionen immer häufiger verwickelt. Zu beobachten war das in jüngster Zeit etwa bei einem Fall des politischen Extremismus. Hier wurde zwar zügig ermittelt und Anklage erhoben, aber zunächst noch kein Strafverfahren eröffnet. Eine solche Verzögerung kann das Gerechtigkeitsempfinden verletzen. Seien sie versichert, angesichts dessen, was das Opfer an Schmerz und Leid erlitten hat, habe ich größtes Verständnis dafür, wenn das auch emotionale und empörte Reaktionen nach sich zieht. Aber ich möchte klarstellen: Mir ist bewusst, dass es unsere und auch meine Aufgabe ist, alles dafür zu tun, dass die Justiz so ausgestattet ist, dass sie ihre Aufgaben gut erledigen kann. Eine Linie ist für mich aber immer dann überschritten, wenn den Vertreterinnen und Vertretern unserer Justiz mit anekdotischer Beweisführung Parteilichkeit vorgeworfen wird, wenn – je nach eigener politischer Überzeugung – Zweifel an ihrer Unabhängigkeit gesät und gleichzeitig die Arbeitsabläufe in der Justiz und die Mechanismen der Strafverfolgung verzerrt dargestellt werden. Wir müssen mit dem Vorwurf leben, die Gerichte und Staatsanwaltschaften kämen mit der Zahl der Verfahren nicht hinterher. Diese Kritik ist nicht aus der Luft gegriffen, und wir müssen alles daransetzen, das zu verbessern. Doch es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Justiz generell zu langsam arbeite und dass sie willkürlich Dinge hinauszögern oder gar unterlassen würde. Die sächsischen Justizbehörden arbeiten derzeit in einer schwierigen Situation an ihrer Kapazitätsgrenze mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann, ist leider oft in der Sache begründet. Denn es gehört dazu, sich gründlich in Sachverhalte einzuarbeiten, Datenträger zeitaufwendig auszuwerten und auch einer gestiegenen Zahl von immer komplexer werdenden Verfahrensvorschriften gerecht zu werden. Stellen sie sich die heutige Situation vor: Heute wird nicht mehr nur ein Handy oder nur ein Computer ausgewertet, sondern zehn oder 20, und das für ein einziges Strafverfahren. Dass dies einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, kann sich jeder lebhaft vorstellen. Als Justizministerium greifen wir aber nicht in die Unabhängigkeit der Gerichte und damit auch nicht in Prozesse ein; denn die Unabhängigkeit der Gerichte ist eines der höchsten rechtsstaatlichen Güter überhaupt. Sie verdient unseren allerhöchsten Respekt. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Wenn wir es an diesem Respekt fehlen lassen, würden wir das Vertrauen in den Rechtsstaat aufseiten der Bürgerinnen und Bürger nicht steigern, sondern nachhaltig zerstören. Um dieses Vertrauen zu stärken, sollten wir also auf die uns zustehende Art Werbung für unseren Rechtsstaat machen: indem wir es schaffen, dass die Verfahrensdauern wieder sinken, indem wir effizienter werden, indem wir uns für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften einsetzen und indem wir gemeinsam tragfähige Konzepte für beschleunigte Verfahren erarbeiten. Das SMI und die Staatsregierung gehen dafür bereits die ersten nötigen Schritte mit dem Entwurf des neuen Polizeigesetzes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird angemessen auf neue Herausforderungen in der Kriminalität reagiert und die Grundlage für moderne und effektive Ermittlungsbefugnisse geschaffen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für die Justiz muss das ebenfalls gelten. So setzen wir uns auch hier für moderne Ermittlungsbefugnisse ein, beispielsweise die Einführung der biogeografischen DNAAnalyse, Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornografie und vernetzte intelligente Datenbanken für verbesserte Fahndungsmöglichkeiten. Im Zuge unnötiger Kulturkämpfe geht leider oft unter, dass hier ein großer Mehrwert für die Ermittlungsarbeit zu erwarten ist, indem Tatverdächtige möglichst exakt beschrieben und erfasst werden, auch zum Schutz all jener, die damit nicht mehr unter Tatverdacht geraten können. Der Innenminister hat recht, wenn er sagt, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland noch zu häufig auf „Kommissar Zufall“ angewiesen sind. Nur wenn wir mit der Zeit gehen, wird der Rechtsstaat stark bleiben und nicht an Wehrhaftigkeit einbüßen; denn wir müssen bedenken: Weder im Bereich der Justiz noch in allen anderen Bereichen gestatten uns Arbeitsmarkt und Haushalt große Sprünge bei der Personalausstattung. Umso gründlicher werden wir in unserem Ministerium eingespielte Arbeitsabläufe umkrempeln und auch Berichtspflichten überprüfen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Strafverfolgung ebenso wie die Prozessordnungen effizienter werden. Der Freistaat Sachsen ist dafür in einer herausragenden Position. Wir sind aktuell Vorsitzland der Justizministerkonferenz und werden beim Herbsttreffen kommende Woche in Leipzig viele eigene Beschlussvorlagen einbringen. Wir sind auch gut vertreten in der neu geschaffenen Expertenkommission des Bundesjustizministeriums, in der Vorschläge für eine moderne Strafprozessordnung erarbeitet werden, damit Effektivität wieder ein leitender Gedanke im Strafprozess wird. Bis die nötigen Reformen angestoßen sind, tun wir selbstverständlich, was möglich ist, um die Staatsanwaltschaften in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Dabei ist es uns gelungen, die Besetzungsquoten in Chemnitz, Dresden und Zwickau deutlich zu steigern: von teilweise unter 80 % auf nunmehr wieder über 90 %. (Beifall CDU und Henning Homann, SPD) Vorgestern haben wir mit dem Generalstaatsanwalt und allen fünf Leitenden Oberstaatsanwälten diskutiert, wie sich die Situation deutlich verbessern lässt und wie wir den Staatsanwälten die Arbeit erleichtern können. Wir haben einen umfangreichen Aufgaben- und Arbeitskatalog mitgenommen. Wenn wir solche Gespräche nicht scheuen und eingespielte Abläufe kritischer hinterfragen, wird es uns gelingen, den erfreulichen Trend der letzten Monate fortzusetzen; denn es ist uns gelungen, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verfahrensdauern zu senken, ebenso bei Strafsachen und Revisionsverfahren. Dort sind wir sogar so weit gekommen, dass wir die Verfahrensdauern halbieren konnten. Mein großer Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Bediensteten, die mit ihrer Arbeit zu diesem Fortschritt beigetragen haben (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) und die sich damit als herausragende Botschafter unseres Rechtsstaates bewiesen haben. Lassen sie mich nun den Bereich des Strafrechts verlassen und zu einem anderen Bereich übergehen, der die Menschen beschäftigt: die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren und die damit verbundene Dauer asylrechtlicher Verfahren. Hier hatten wir im letzten Jahr einen erheblichen Verfahrensaufwuchs zu verzeichnen, der zu Verfahrensstau und erheblichen Rückständen geführt hat. Die Menschen, die an unseren Verwaltungsgerichten tätig sind, haben im ersten Halbjahr dieses Jahres einen enormen Kraftakt erbracht, der sich in messbaren Zahlen niederschlägt: mit einer deutlichen Steigerung bei den erledigten Asylverfahren im ersten Halbjahr 2025. Seit unserem Asylgipfel Anfang des Jahres sind die Verwaltungsgerichte unter anderem mit zusätzlichen Richterstellen aus dem Stellenplan des SMJus ausgestattet worden. Am Verwaltungsgericht Chemnitz sind zwei neue Kammern ausschließlich für Asylsachen und zwei Richterassistenzen geschaffen worden. Es gab ein Asylrechtsforum zum Praxisaustausch, und wir arbeiten an der Umsetzung dessen, was die eigens ins Leben gerufene Expertenkommission Asyl uns mit auf den Weg gegeben hat – auch wenn das in der aktuellen Situation schwer sein wird. All das sind wirksame Schritte in der Praxis. Wir wissen, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, aber wir kämpfen dafür, dass wir so gut und so schnell wie möglich die Fragen unseres Rechtsstaats lösen können. Die Frage der personellen Ausstattung bringt mich gleich zum nächsten Brief. Dieser war nicht so persönlich formuliert, und das SMJus ist hier auch nicht der Adressat, sondern der Absender. Es ist der Brief, mit dem wir Bewerberinnen und Bewerbern mitteilen, dass sie zum nächstmöglichen Termin als Richter auf Probe eingestellt werden, und in dem wir zugleich um die dafür nötigen Unterlagen bitten. Sie können sich denken, dass es sich hierbei um einen Serienbrief handelt – von denen gibt es auch angenehme. Je häufiger wir diesen Brief versenden können, umso besser. Im laufenden Kalenderjahr haben wir bereits 107-mal diesen Brief versendet – Tendenz steigend. 107 Neueinstellungen, die wir dieses Jahr schon unter Dach und Fach gebracht haben, sind eine fantastische Nachricht für unseren Freistaat Sachsen; denn eine dreistellige Zahl an Neueinstellungen hatten wir zuletzt in den 1990er-Jahren, als in Sachsen die Justizverwaltung neu aufgebaut wurde, als überhaupt erst einmal tragfähige rechtsstaatliche Strukturen geschaffen wurden. Was damals mit vielen Nachwuchskräften gelang, bedeutet auch, dass wir jetzt, drei Jahrzehnte später, auf eine große Pensionierungswelle zusteuern. Unsere Bemühungen, diese Welle zu antizipieren und die Leistungsfähigkeit der Justiz zu wahren, sind erfolgreich, was im Übrigen keine Selbstverständlichkeit ist; denn der Arbeitsmarkt – das wissen Sie alle – ist hart umkämpft, und wir konkurrieren mit etlichen Bewerbern um die besten Absolventen. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, dass wir zwischenzeitlich bei gerade einmal sechs bis zehn Neueinstellungen pro Jahr lagen und noch vor fünf Jahren kaum auf 30 bis 40 kamen. Dass wir uns seitdem steigern konnten und jetzt viele Zusagen versenden, liegt daran, dass wir Bewerbungen zügig bearbeiten, dass wir die Personalgrundsätze angepasst haben, dass die Personal- und Ausbildungsreferate mit viel Hingabe die Werbetrommel rühren und dass wir Standortvorteile bieten, die sich auch in anderen Bundesländern herumsprechen. Zum 1. November werden wir voraussichtlich 180 Referendarinnen und Referendare einstellen und damit einen neuen Höchststand von über 700 Referendaren im Freistaat Sachsen erreichen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Ausbildungskapazität im juristischen Vorbereitungsdienst um mehr als 50 % erhöht. Davon profitieren nicht zuletzt diejenigen Regionen, aus denen uns die lautesten Hilferufe erreichen, zum Beispiel Ostsachsen. Am 2022 eingeführten Ausbildungsstandort Bautzen haben wir gerade einmal in drei Jahren die Kapazitätsgrenze erreicht. Das kommt nicht nur der Justiz, sondern dem Rechtsstaat als Ganzem zugute. (Vereinzelt Beifall CDU) Denn von unserer Nachwuchsoffensive profitieren auch seine anderen Organe. Wen meine ich damit? Ich meine die Rechtsanwälte und die Notare, die für den Rechtsstaat genauso wichtig sind wie die Justiz und die dabei oft noch viel näher am Bürger arbeiten als wir. Bei der Ausbildung zahlt sich übrigens auch unser Fleiß bei der Digitalisierung aus. Das E-Examen wird sehr gut angenommen. Wir liegen bei der Beteiligung deutlich über dem Durchschnitt aller anderen Bundesländer, und die Absolventen zeigen sich sehr zufrieden. Nicht nur deshalb gehört der Freistaat Sachsen mittlerweile zu den Klassenbesten, was die Digitalisierung in der Justiz angeht. Die viel zitierte elektronische Verfahrensakte, die das Erscheinungsbild und die Arbeitsweise in unserer Justiz verändert hat wie keine andere Zäsur seit der Wiedervereinigung, ist mittlerweile überall in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt. Auch an den Fachgerichten ist der Rollout abgeschlossen, und bei den Staatsanwaltschaften steht der Abschluss kurz bevor. Darauf können wir stolz sein! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Auch wenn die Digitalisierung der Justiz eine Erfolgsgeschichte ist, möchte ich – denn ich habe Ihnen Ehrlichkeit versprochen – nicht verschweigen, dass diese Geschichte nicht immer ganz geradlinig und reibungslos verläuft, was bei einem solchen Umstellungsprozess wahrscheinlich nie der Fall ist. Deshalb erreichen uns zum Thema Digitalisierung derzeit auch viele Briefe – darunter nicht wenige analog –, in denen die Probleme und die hohe Zusatzbelastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Justiz offen angesprochen werden. Besonders betroffen von diesem Performance-Problem sind – in Ergänzung zu dem, was ich bereits gesagt habe – die Staatsanwaltschaften. Das bedeutet eine echte Arbeitsbelastung. Wir sind mit Hochdruck dabei, Lösungen zu finden. Eines ist auch klar: Einen Weg zurück kann und wird es nicht geben. Sosehr ich heute mit dieser Fachregierungserklärung den Zauber des ausgedruckten und persönlich unterschriebenen Briefes beschwöre – angesichts unseres Ziels, eine effiziente, leistungs- und funktionsfähige Justiz aufzustellen, verblasst dieser Zauber relativ schnell. Wir verstehen uns heute als eine voll digitale Justiz, die schon jetzt alljährlich Tausende von Online-Verfahren durchführt. Wenn es uns damit ernst ist, um Vertrauen zu werben, dann geht das nur mit einer solchen voll digitalen Justiz, denn sie ist irgendwann der Schlüssel zu mehr Tempo und Effizienz. Der vierte Brief, über den ich sprechen möchte, ist keiner, der mich persönlich erreicht hat. Ich sage in diesem Zusammenhang: zum Glück – und Sie werden auch wissen, warum. Es ist kein bestimmter Brief mit einer von Herzen kommenden Botschaft oder einem großen Informationsanliegen. Es ist ein Brief, dessen Inhalt sozusagen zwischen den Zeilen liegt. Stellen Sie sich bitte einen Brief vor, wie er jeden Tag zu Dutzenden in einer unserer sächsischen Justizvollzugsanstalten eintrifft – ein Brief, der an einen Gefangenen adressiert ist. Solche Briefe sind wichtig; denn jeder Kontakt mit der Außenwelt verheißt eine Perspektive, Kontakt zu nahestehenden Menschen, die Hoffnung auf ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten. Das gilt aber nicht für den Brief, über den ich gerade spreche. Was in ihm geschrieben steht, ist völlig zweitrangig. Der Brief, den ich meine, ist mit einer psychoaktiven Substanz besprüht worden. Sein Zweck erfüllt sich nicht im Lesen; denn der Brief dient allein als Trägermaterial. Seit einiger Zeit werden über Briefe Betäubungsmittel in den Justizvollzug eingeschmuggelt. Das mit dem Stoff getränkte Papier wird dann zum Beispiel geraucht. Benutzt wird in der Regel kariertes Papier; es wird nach Quadraten verkauft und wird geraucht. Das Verfahren ist relativ neu. Die damit verbundene Herausforderung ist es jedoch nicht; denn der Justizvollzug ist es gewohnt, sich auf neue Schmuggelmethoden einzustellen. (Unruhe im Saal) Was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur erhöhte Wachsamkeit, sondern eben auch viel zusätzlichen Arbeitsaufwand abverlangt: verstärkte Kontrollen, neue Testverfahren oder auch das Kopieren von eingehenden Briefen. Die Kolleginnen und Kollegen im Vollzug erledigen das zusätzlich zu ihrem ohnehin schon sehr umfangreichen Aufgabenportfolio. Wir sprechen hier von mehr als 1 900 Bediensteten, die dem Justizvollzug zur Verfügung stehen. Angesichts von aktuell rund 3 000 Gefangenen im sächsischen Justizvollzug klingt das nach einer sehr üppigen Personalausstattung.
Prof. Constanze Geiert
Seien Sie versichert, das ist nicht so! Der Justizvollzug verlangt den Beteiligten rund um die Uhr alles ab. Die Gefangenen müssen 24 Stunden am Tag beaufsichtigt, betreut, behandelt und versorgt werden. Die Personalsituation ist so angespannt, dass sich jeder unvorhergesehene Ausfall sofort bemerkbar macht. Über den Stellenplan können im allgemeinen Vollzugsdienst sowie bei den Fachdiensten jeweils nur rund 90 % des Bedarfs gedeckt werden. Die Nachwuchsfindung gestaltet sich extrem schwierig. Die Ansprüche, die täglich an jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter gestellt werden, sind so hoch, dass sich nur etwa jeder zehnte Bewerber als geeignet herausstellt. Zudem verlieren wir immer mehr Anwärter, die noch während der Ausbildung vor der Belastung kapitulieren. Es braucht aber gut ausgebildete, sozial kompetente und resiliente Mitarbeiter, die auch in Konfliktsituationen die Kontrolle bewahren, damit der Justizvollzug seine wichtigste Aufgabe erfüllen kann, nämlich das Gewährleisten der Sicherheit der Gefangenen. Doch das ist bei Weitem nicht seine einzige Aufgabe. Deshalb spricht der mit Betäubungsmitteln präparierte Brief in meinen Augen Bände, auch wenn sich sein Informationsgehalt tatsächlich in Grenzen hält. Regelmäßig tauchen neue Bedrohungsszenarien auf, die es im Interesse der Sicherheit zu bändigen gilt. Beispielsweise haben in den letzten Jahren Drohnenvorkommnisse zugenommen. Um zu verhindern, dass auf diesem Weg Gegenstände eingeschmuggelt oder unerlaubte Aufnahmen getätigt werden, testen wir im Moment die notwendige Überwachungstechnik. Auch dabei entsteht zusätzlicher Aufwand für die Bediensteten, die im Umgang mit den Gefangenen schon genug gefordert sind. Wir gehen davon aus, dass heute etwa die Hälfte aller Gefangenen im Justizvollzug eine behandlungsbedürftige Störung aufweist: psychische Problemlagen, Verhaltensstörungen und – ganz vorn – Suchtmittelerkrankungen. Damit Menschen aus solch prekären Lebenslagen wieder in ein Leben in Freiheit eingegliedert werden können, genügt es nicht, nur den regelmäßigen Ein- und Aufschluss zu gewährleisten. Gebraucht werden auch professionelle Behandlungsteams, die auf individuelle Bedarfe eingehen und sich auf Krisenintervention verstehen: Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger, Arbeits- und Kunsttherapeuten. Gebraucht werden darüber hinaus umfassende telemedizinische Angebote, wie sie seit diesem Jahr in allen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen. Dadurch lassen sich personal- und zeitaufwändige Fahrten in Krankenhäuser und Arztpraxen vermeiden. Das Angebot umfasst neben Allgemeinmedizin und Psychiatrie inzwischen auch die Psychotherapie; das wird sehr gut angenommen und intensiv genutzt. Diejenigen von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sich in den Anstaltsbeiräten einbringen, kennen die Situation und die Bedarfe. Herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihre Fürsprache! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Danke auch dafür, dass Sie für diese Situation sensibilisieren und als Botschafter unseres Rechtsstaats andere daran erinnern, wie anspruchsvoll die Arbeit im Vollzug ist und wie stark die Bediensteten dort sieben Tage die Woche, an Wochenenden und Feiertagen gefordert sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Botschafter, als Sprachrohr des Talking Rechtsstaats dürfen sich natürlich nicht nur diejenigen unter Ihnen angesprochen fühlen, die sich in den Beiräten engagieren oder selbst über einen juristischen Hintergrund verfügen. Um für unseren Rechtsstaat zu werben und unsere Justiz in einer schwierigen Situation zu unterstützen, die den Bediensteten alles abverlangt, kommt in meinen Augen jeder Mensch infrage. In diesem Sinne formuliere ich den letzten Brief für heute. Er kommt von mir und richtet sich an Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Was dieser Brief zum Inhalt hat, trägt einerseits offiziellen Charakter und basiert andererseits auf belastbaren Zahlen und Fakten. Er enthält aber auch ein persönliches Anliegen, das mir wichtig ist. Das wäre einerseits der Dank an rund 9 700 Bedienstete, Anwärter und Referendare, die in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug und in der Ausbildung für die Sicherheit und den Rechtsfrieden im Freistaat Sachsen eintreten. Und das wäre andererseits ein Appell an Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn Sie und ich heute auf die Welt blicken, dann zeigt sich uns ein anderes Bild als noch vor 35 Jahren, als hier im Freistaat Sachsen nach Jahrzehnten der SED-Diktatur demokratische und rechtsstaatliche Strukturen geschaffen wurden. Diese Strukturen haben sich in den Jahren nach der Wiedervereinigung so sehr gefestigt, dass sie uns heute selbstverständlich geworden sind. Die krisenhaften Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit führen uns jedoch deutlich vor Augen, dass wir sie nicht für selbstverständlich nehmen dürfen. Wir müssen aktiv für sie eintreten, gerade unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen und inmitten einer prekären Haushaltslage. Es ist verständlich, dass sich unter diesen Voraussetzungen aufwändige Vorhaben nur mühsam umsetzen lassen. Noch schwieriger wird es, wenn sich der Tonfall in der demokratischen Auseinandersetzung verschärft und die Bereitschaft zum Kompromiss sinkt, obwohl dieser Kompromiss dringender geboten ist denn je. Gerade deshalb unterstreiche ich gern, dass meine Anliegen heute parteiübergreifend sind. Sie sind nicht auf eine einzelne Partei oder eine Fraktion im Sächsischen Landtag beschränkt. Genauso wenig auf eine einzelne Ministerin oder auf ein einzelnes Ministerium, das mit den anderen Ressorts um knappe Ressourcen verhandelt. Diese Anliegen gehören allen Menschen, denen unser Rechtsstaat etwas bedeutet: die Justiz als dritte Säule unserer Demokratie zu stärken und zu entlasten, den Menschen in unserem Land den Rechtsstaat wieder näherzubringen und keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass dieser Rechtsstaat an ihrer Seite steht – bürgernah, stark und konsequent! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war Frau Staatsministerin der Justiz, Constanze Geiert. Ich danke Ihnen. Wir kommen zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Die Linke 10 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Fraktion AfD, CDUFraktion, BSW-Fraktion, Fraktion SPD, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Fraktion Die Linke und fraktionsloser Abgeordneter, sofern gewünscht. Wir steigen nun in die Aussprache ein und beginnen mit der Fraktion AfD. Es ergreift das Wort Herr Kollege Dr. Dringenberg; bitte.
Dr. Volker Dringenberg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ja, ich muss mit Blick auf Ihren Titel gestehen: Ich störe mich. Ich begründe das auch: Die Gerichtssprache ist deutsch. So steht es in § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Nun sind wir hier zwar nicht vor Gericht, stattdessen im Sächsischen Landtag; gleichwohl reden, streiten, diskutieren wir hier und talken nicht. (Beifall AfD) Das Thema Rechtsstaat ist unseres Erachtens auch zu ernst. Es besteht hier überhaupt kein Anlass, das in eine zeitgeistige, jugendlich-fluffige Sprache zu kleiden. Also stelle ich die Frage: Warum musste der Titel der Fachregierungserklärung in einem Denglisch-Gemisch wie bei einem Popsender daherkommen? (Zurufe SPD und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! „Bürgernah, stark, konsequent.“ Diese Schlagworte drücken wohl mehr eine Hoffnung aus, als dass sie den aktuellen Zustand unseres Rechtsstaats zutreffend beschreiben. Und Sachsen – Sie haben es erwähnt – macht dabei leider keine Ausnahme, auch wenn wir hier und da Ihre Bemühungen, daran etwas zu ändern, durchaus anerkennen. Die Stichworte JuMiKo, Asylgipfel, Pakt für den Rechtsstaat sind gefallen bzw. gestreift worden. Auch dass wir die Abschaffung der sogenannten Weihnachtsamnestie begrüßen, dürfte keine Verwunderung auslösen. Die Ausbildungsoffensive mitsamt des dezenten Stellenaufwuchses in Teilbereichen der Justiz hatten wir im Rahmen der Haushaltsdiskussionen bereits erörtert, auch wenn wir als AfD hier mit unseren Änderungsanträgen etwas mehr für das Justizressort durchsetzen wollten. Dabei zeigt doch gerade der auch von Ihnen anschaulich angesprochene anwachsende Verfahrensstau bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die Notwendigkeit, dass hier nicht gekleckert, sondern geklotzt werden muss. In Deutschland schieben die Ermittlungsbehörden – Sie haben es erwähnt – mittlerweile 950 000 offene Fälle vor sich her. Das sind rund 225 000 mehr unerledigte Akten als noch 2021. Deutschlandweit führt bekanntlich jeder 16. Fall überhaupt nur zu einer Anklage. Nie war der Verfahrensstau größer als heute! Sachsen macht dabei – ich erwähnte es bereits, und Sie haben es auch angesprochen – leider keine Ausnahme. Der Zuwachs im Freistaat beläuft sich auf satte 54 %. Aus circa 29 900 unerledigten Fällen wurden knapp 46 000. Die Probleme sind hier nicht nur hausgemacht. Wenn beispielsweise der Bund eine Cannabis-Amnestie erlässt, bindet dies Arbeitskräfte und vergrößert damit den Verfahrensstau in den Justizbehörden der Länder, ganz abgesehen davon, dass die Stoßrichtung dieses Gesetzes vollkommen verkehrt ist. Kiffer und Dealer führen unsere Polizeibeamten zuweilen regelrecht vor. Weder wurde der Schwarzmarkt ausgetrocknet noch die organisierte Kriminalität zurückgedrängt. Das betrifft auch den mittlerweile allerorten geführten Kampf gegen sogenannten Hass und Hetze. Dabei habe ich, Frau Justizministerin, von Ihnen bislang lediglich etwas im Zusammenhang mit der Bedrohung von Richtern gehört. Darin stimme ich Ihnen zu: Es geht nicht an, dass Richter bedrängt, geschweige denn bedroht werden. Aber: Das Ganze hat natürlich auch eine ganz andere Seite. Wenn bei Bürgern, die Politiker im Netz als „Schwachkopf“ bezeichnen oder – wie kürzlich beim Publizisten Norbert Bolz – einen ersichtlich ironischen Tweet absetzen, nach der Anzeige einer Meldestelle das Durchsuchungskommando anrollt, dann hat das nichts mit einem starken Rechtsstaat, nichts mit Konsequenz und vor allem gar nichts mit Bürgernähe zu tun, (Beifall AfD) dafür umso mehr mit Sonderrechten einer elitären Kaste aus Politikern und teilweise Journalisten bei gleichzeitiger Beschneidung der Meinungsfreiheit für das gemeine Volk. Es schafft kein Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn die einen, die zum Keulen von Nazis aufrufen, wie Herr Böhmermann, unbehelligt bleiben, während die anderen sich neue Bademäntel zulegen müssen, weil sie Angst haben, dass das Durchsuchungskommando kommt, weil sie wegen der Verhältnisse in unserem Land zum Teil ohnmächtig ihre Meinung kundtun. Wenn sich im Übrigen in sächsischen Landesbehörden noch immer eine Unmenge an Gleichstellungsbeauftragten tummeln, die ganz oder teilweise von ihren eigentlichen Aufgaben freigestellt werden, dann läuft hier etwas ganz gewaltig schief. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Das ist dann hausgemacht als Erbschaft der vormaligen Koalition aus CDU, SPD und den GRÜNEN, Frau Meier. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Anders ausgedrückt: Jeder Staatsanwalt, der mit Ermittlungsverfahren gegen nölende Bürger beschäftigt ist, fehlt beim Kampf gegen die wirkliche Kriminalität. Jeder Mitarbeiter, der den Gleichstellungsbeauftragten mimen muss – manche machen das auch gern –, fehlt bei der Abarbeitung von Akten. Aber manche, auch aus den Reihen der Regierungskoalition, haben davon immer noch nicht genug. Wenn von SPD, GRÜNEN und auch einigen von der CDU die Einführung neuer Straftatbestände, zum Beispiel für das sogenannte Catcalling, gewünscht wird, dann kann ich nur noch sagen: Die haben doch den Schuss nicht gehört! (Beifall AfD) Mal abgesehen von Tatbestandsfragen, von Abgrenzungsfragen muss man doch nicht jede Anzüglichkeit zu einer Straftat hochstilisieren. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Doch, sicher!) Solche Strafvorschriften führen zu völlig unsinnigen und unnötigen Prozessen. Unnötige Prozesse binden unsere Justiz mit überflüssiger und unnötiger Arbeit. Hier muss die Maxime in den Ländern und vor allem in den Justizministerien lauten: Klare Kante, maximaler Widerstand! Sie wissen das selbst, Frau Prof. Geiert, weil wir uns darüber unterhalten haben. Ich kann Ihnen dazu die Maxime Ihres CDU-Kollegen Jens Spahn an die Hand geben: Sie müssen nun ins Handeln kommen. – Oder ganz schlicht ausgedrückt: Machen, nicht reden ist die Devise. (Beifall AfD –
Martin Modschiedler CDU
Das sagen Sie?) Konsequenz ist dagegen bei der Verfolgung der echten Kriminalität gefragt. Sie haben es erwähnt: Wir haben in Sachsen explodierende Zahlen bei den Ladendiebstählen; sie haben sich seit 2021 nahezu verdoppelt. Der Gesamtschaden wird auf 140 bis 225 Millionen Euro geschätzt. Das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein. Das Forschungsinstitut des Handels schätzt die Dunkelziffer bei den Diebstählen auf über 98 %. Das sind dann nicht nur Kleinigkeiten, auch wenn Ihre Vorgängerin der Meinung war, Diebstähle im Wert von bis zu 20 Euro als Bagatelle abtun und damit quasi entkriminalisieren zu müssen. Frau Staatsministerin, Sie hatten kürzlich die Gelegenheit, einen der Hotspots, den Wiener Platz in Dresden, in Augenschein zu nehmen. Genau da muss der Rechtsstaat konsequent sein. Es kann nicht sein, dass auch jetzt noch reihenweise derartige Verfahren eingestellt werden. Es ist nicht nur so, dass der Handel auf dem Schaden sitzen bleibt oder der Schaden an die Verbraucher auf dem Wege von höheren Preisen weitergegeben wird, auch unsere Ermittlungsbehörden werden mit sinnloser Arbeit beschäftigt. Da werden Akten angelegt. Da werden polizeiliche Ermittlungen begonnen. Dann schaut ein Staatsanwalt darüber. Aber – Sie haben es erwähnt – am Ende wird das Verfahren eingestellt. Dadurch leidet das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat massiv. Sie haben es anklingen lassen. Wenn ich mit den Händlern in den Innenstädten spreche, dann haben diese, um es auf Deutsch zu formulieren, die Schnauze voll. Nicht umsonst fordert der Handelsverband deshalb eine Kehrtwende. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie waren selbst als Rechtsanwältin tätig. Sie kennen die Herausforderungen für unseren Berufsstand. Nicht nur die Justiz, sondern auch die Anwaltschaft überaltert. Die Tätigkeit wird für Berufseinsteiger zunehmend uninteressant, vor allem als Selbstständiger. Ich habe das einmal überschlagen. Um vergleichbar mit einem Richter in der Besoldungsstufe R2 zu verdienen, muss ein Anwalt mittlerweile – und das dürfte eher die Untergrenze sein – rund 150 000 Euro brutto per annum erwirtschaften, und zwar stetig Jahr für Jahr. Dabei ist die Altersvorsorge noch nicht berücksichtigt. Das müssen Sie als sogenannter Brot-und-Butter-Anwalt gerade im ländlichen Raum erst einmal erlösen. Bei einer Kostenquote von rund 50 % bedeutet das jährlich 300 000 Euro Umsatz. Die Kollegen Leithoff und Modschiedler können mir da sicher folgen. Sie wissen auch, wie es in der Praxis aussieht. Mit einer 40-Stunden-Woche ist es dabei nicht getan. Krank werden sollten Sie auch nicht. Auch die sonstigen Umstände wirken auf den potenziellen Nachwuchs nicht sonderlich attraktiv, sei es die zunehmende Konkurrenz durch nichtanwaltliche Dienstleister, Personal, das in den besser bezahlten und zuweilen stressfreieren öffentlichen Dienst abwandert, steigender Kostendruck bei Löhnen, Mieten und sonstigen Anschaffungen, was alle in der Wirtschaft trifft usw. usf. Das alles passiert bei Gebühren, die bekanntermaßen nur alle Jubeljahre in homöopathischen Dosen angepasst werden. Obwohl allenthalben von Bürokratieabbau schwadroniert wird – das passiert auch hier im Hohen Haus andauernd –, erschweren auch in der Anwaltschaft zunehmende bürokratische Vorgaben die eigentliche Tätigkeit. Ich will Ihnen dazu zwei Beispiele geben. Wir arbeiten in der Kanzlei seit Jahren mit Datenbanken, insbesondere von beck-online. Das ist völlig unproblematisch. Dort wurde jetzt ein KI-Tool implementiert. Aufgrund einer europäischen KI-Verordnung sind wir gezwungen, uns selbst und die Mitarbeiter alle zu schulen, natürlich kostenpflichtig, ganz abgesehen von der Zeit. Warum muss ich als Rechtsanwalt nach dem Geldwäschegesetz bei jedem neuen Mandat Geldwäscherisiken eruieren und gegebenenfalls an eine Stelle melden? Das geschieht unbezahlt, aber mit einer nicht unerheblichen Sanktionierung mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro. Ich arbeite in einem freien Beruf und bin nicht der Büttel des Staates. Damit meine ich nicht mich persönlich, sondern die Kolleginnen und Kollegen. Das sind nur zwei kleine Beispiele einer fortsetzbaren Liste. Wie immer gilt: Die Dosis macht das Gift. Schon jetzt dünnt das Netz an Anwälten im ländlichen Raum erheblich aus. Vielleicht ist es noch nicht so schlimm wie bei den Ärzten, aber wenn die Entwicklung so weitergeht, dann wird es für viele Bürger künftig deutlich schwieriger, einen engagierten, qualifizierten und nicht zuletzt bezahlbaren Kollegen zu finden. Wenn das so kommt, werden sich auch die Amtsgerichte bedanken. Wenn immer mehr Bürger ohne eigenen Anwalt Klagen einreichen, dann müssen die Gerichte, die Richter oder Richterinnen auch noch die mühevolle Arbeit der Tatbestandsaufbereitung selbst vornehmen. Fazit: Auch die Anwälte, die bekanntlich Organ der Rechtspflege sind und einen nicht unerheblichen Beitrag zu einem starken und vor allem bürgernahen Rechtsstaat leisten, werden von Ihnen bislang vernachlässigt. Wenig zu hören gibt es von Ihnen und dem aktuellen Kabinett auch, wenn es um die teilweise Wiedergutmachung von Corona-Unrecht geht. Hier war die Justiz unseres Erachtens mit den einschlägigen Vorschriften viel zu unkritisch, vor allem mit den Bußgeldvorschriften. Das ging über Jahre so. Erst weit nach dem Ende der Coronapandemie, im Frühsommer 2025, konnte sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof aufraffen, zumindest Teile der sogenannten Corona-Schutzverordnung für verfassungswidrig zu erklären. Von der Staatsregierung haben wir dazu wenig vernommen. Unsere Fraktion hat aber bekanntlich beantragt, zumindest die insoweit zu Unrecht belangten Bürger zu entschädigen. Auch wenn es um das Projekt JVA Zwickau-Marienthal geht, hält sich das Justizministerium unseres Erachtens sehr zurück. Natürlich weiß ich, dass das primär eine Baustelle des Finanzministeriums ist. (Christian Hartmann, CDU: Hört, hört!) Aber sich auf die Feststellung zu beschränken, dass durch die nicht absehbare Inbetriebnahme der JVA keine Kapazitätsprobleme im Strafvollzug entstehen und damit die Geschichte für das Justizministerium erledigt sei, das ist dann etwas dürftig. Um Goethes Faust zu zitieren: „Die Botschaft höre ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.“ Diesbezüglich, dass alles so gar keine Auswirkungen auf die bestehenden JVAs hat, die nun länger als geplant alles auffangen müssen, habe ich gewisse Zweifel. Viel mit Hoffnung und Glauben hat wohl auch die Digitalisierung in der Justiz zu tun. Während der Generalstaatsanwalt Ende September dieses Jahres in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ geäußert hat, dass es – ich zitiere – „vor allem in den großen Staatsanwaltschaften Schwierigkeiten mit der E-Akte und insbesondere der Performance der IT gibt und die Leitstelle für Informationstechnologie wenig Hoffnung macht, dass sich der Zustand bald bessert“, und schon mal vorsorglich auf die Möglichkeit hinweist, auch über den 1. Januar 2026 hinaus mit der Papierakte zu arbeiten, haben Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, mehrfach schwungvoll erklärt, dass die rechtzeitige Einführung der E-Akte sichergestellt sei. Vielleicht klappt es, vielleicht auch nicht. Als erfahrungsgeplagter Praktiker möchte ich an dieser Stelle Zweifel anmelden. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Rechnungen der Landesjustizkasse für Auslagen und Vorschüsse nach wie vor ausschließlich postalisch zugestellt werden. Bei Videoverhandlungen nach § 128 a ZPO sitzt regelmäßig immer noch ein Justizwachtmeister im Gerichtssaal, um der Richterschaft unter die Arme zu greifen, wenn es mit der Technik einmal nicht so klappt. Dabei mache ich mal hinter dem Wörtchen „Effizienz“ ein ganz großes Fragezeichen. Stand heute: Es bleibt uns sicher noch ein weiter Weg. Mal sehen, was uns und die Justiz dann in zwei Monaten erwartet. Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich gestehe – auch als Oppositionspolitiker und Kritiker – gern zu, dass es eine deutliche Verbesserung gegenüber der letzten Wahlperiode ist, mit einer Kollegin vom Fach zu sprechen. Und – das sagte ich bereits im Rahmen der Haushaltsdiskussion – dass Sie aus dem vormaligen Gemischtwarenladen wieder ein Justizministerium gemacht haben, ist anerkennenswert. Gerade deshalb erwarten wir, dass Sie sich bislang vernachlässigten Bereichen wie etwa der Rechtspflege oder der Anwaltschaft widmen. Vor allem aber erwarten wir, dass an unsinnigen, vielfach ideologisch motivierten Regelungen Ihrer Vorgängerin nicht nur kosmetische Veränderungen vorgenommen, sondern diese abgeschafft werden und dass Sie sich auf Bundesebene für Entsprechendes einsetzen. Zum Ende und mit Blick auf den anglizistischen Titel Ihrer Regierungserklärung könnte man sagen: Wir erwarten einen Rollback. Besser wäre meines Erachtens wohl eine Anleihe an die lateinische Sprache. Minister leitet sich bekanntlich aus dem lateinischen Verb „ministrare“ ab, was besorgen, dienen bzw. sich kümmern bedeutet. Frau Staatsministerin, besorgen Sie die Anliegen der Justiz! Kümmern Sie sich um einen funktionierenden, effektiven Rechtsstaat und dienen Sie somit dem Souverän unseres Landes, damit die Bürger wieder Vertrauen in den Rechtsstaat fassen und sich gerecht vertreten fühlen! Vielen Dank. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge ergreift nun Kollege Modschiedler für die CDUFraktion das Wort. Herr Kollege, bitte.
Martin Modschiedler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur wenige Hundert Meter von hier ist vor dem Kulturpalast – ich benutze wieder ein englisches Wort – die Pop-Up-Ausstellung, so heißt sie auch, für die Jugend: „Recht – Spielregeln des Alltags“ unserer Stiftung Forum Recht zu sehen. Wir haben sie mit unterstützt. Sie gibt es in Karlsruhe und in Leipzig, und mit dieser Pop-Up-Ausstellung ist sie derzeit in Dresden. Ich finde, die Ausstellung trifft den Nagel auf den Kopf. Auf vielen bunten Tafeln werden Rechtsfragen anhand konkreter Beispiele verständlich aufbereitet. Wo begleitet uns das Recht im Alltag? Wo schützt und wo unterstützt uns der Rechtsstaat im täglichen Leben? Beim Einkauf, beim Autofahren, bei der Arbeit und im Urlaub. Es gibt kaum eine Lebenssituation, in der unser Rechtsstaat nicht für uns da ist. Aber Schadensersatz, Rückgewähr, Gewährleistungsrechte – Herr Dr. Dringenberg hat so einiges genannt – sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern Ausdruck unseres historisch gewachsenen Rechtssystems. Es sind von uns selbst gegebene Spielregeln, die wir alle miteinander vereinbart haben. Unser Rechtsstaat wirkt auf sehr unterschiedlichen Ebenen. Die wohl wichtigste Säule sind unsere Grundrechte. Das ist die DNA unseres Wertesystems. Gewaltenteilung, die Bindung des Rechtsstaates an Recht und Gesetz, die Unabhängigkeit der Gerichte, Rechtssicherheit und die Gewährleistung von Freiheits-, Schutz- und Minderheitsrechten. Überall ist der Rechtsstaat entweder sichtbar oder unsichtbar, aber er ist für uns da. Der Rechtsstaat sorgt dafür, dass wir uns bei Streitigkeiten nicht die Köpfe einschlagen, sondern Konflikte werden friedlich und in geregelten Verfahren ausgetragen. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren. Ich finde, das ist auch recht so. (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Unser Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit. Dafür reicht ein Blick in unsere eigene Geschichte. So, wie uns der Rechtsstaat schützt, müssen wir auch unseren Rechtsstaat aktiv schützen. Wir müssen ihn achten und beachten. Dazu müssen wir ihn auch in Wort und Tat verstehen. Zugegeben: Dort ist noch Luft nach oben, eine große Menge; denn gern ist auch der Jurist unterwegs und schmeißt so wie ein Arzt oder Apotheker mit lateinischen Fremdworten um sich. Das kling hochtrabend. Das klingt verdammt intellektuell, aber dem Anwender hilft es nicht weiter. Wir brauchen eine klare, bürgernahe und einfache Rechtssprache. Denn Fakt ist: Die wichtigste Ressource in unserer Demokratie und in unserem Rechtsstaat ist das Vertrauen – das Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger, das Vertrauen darauf, dass der Staat und seine Institutionen die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger garantieren, das Vertrauen darauf, dass Straftaten konsequent auf dem Fuße verfolgt und geahndet werden – und das setzt in meinen Augen zweierlei voraus. Zum einen braucht es ein Grundverständnis dafür, wie unser Rechtsstaat aufgebaut ist, wie er funktioniert und warum er so funktioniert. Es ist wichtig, dass wir dieses Wissen in der Schule, aber auch in der politischen Bildungsarbeit aktiv vermitteln. Die Ausstellung der Stiftung Forum Recht ist hier ein Superbeispiel. Zum anderen braucht es eine handlungsfähige, leistungsfähige und zukunftsfähige Justiz. Hierbei sind wir – nicht nur die Justizministerin – alle gemeinsam gefragt, StaatsregieAppell, Frau Staatsministerin, ist angekommen. Wir wissen um die vielfältigen Herausforderungen. Vor uns steht der Rechtsstaat mit seinen Institutionen. Was wird da alles davorgestellt? Wir wissen um die angespannte personelle Situation. Herr Dringenberg – Sie haben es genannt, das ist auch richtig so –, wir haben eine angespannte Situation in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug. Das hat Auswirkungen auf die Zahl der eben genannten offenen Verfahren und die Verfahrensdauer. Die im aktuellen Doppelhaushalt eingestellten Mittel für zusätzliche Stellen zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften und der Verwaltungsgerichte waren ein wichtiges Signal, und sie dürfen nicht das letzte bleiben. Die positive Entwicklung bei den Rechtsreferendaren und den Neueinstellungen, bei den Proberichtern hilft uns, die altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren auszugleichen. Auch die Ausbildungskampagne „Job mit J“, die aktiv für eine berufliche Laufbahn im sächsischen Justizvollzug wirbt, sei hier noch einmal erwähnt. Wir sind auf einem guten Weg, aber wir müssen weiter am Ball bleiben. Das gilt im Übrigen auch für die Anstrengungen bei der Digitalisierung in der Justiz. Mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Akte werden neue Verfahren digital verwaltet. Ja, das schont Ressourcen, es macht Vorgänge effizienter und vor allem macht es sie transparenter. Ich bin Justizministerin Prof. Geiert sehr dankbar, dass wir nach der Einrichtung der neuen Asylkammern und nach dem Asylgipfel sowie der Einführung der Richterassistenzen – das klang erstmal sperrig, aber es hat uns bei den Asylverfahren so viel gebracht – viel schneller vorangekommen sind. Ein wichtiger Aspekt! Konsequente Strafverfolgung, zügige Gerichtsverfahren, verständliche Urteile, effiziente Verwaltung – das ist es, was die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten. Das ist der Weg, wie wir unsere Justiz weiter stärken können. (Vereinzelt Beifall CDU – Beifall Staatsregierung) Es gibt ein altes Sprichwort: Was Recht ist, muss Recht bleiben. – Ja, daran wird im Justizministerium, in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsanstalten aktiv gearbeitet. Ich bin dankbar für das Engagement der vielen Menschen, die tagein, tagaus für unsere sächsische Justiz und damit – das ist wichtig – für unsere Demokratie im Einsatz sind. Danke dafür! (Vereinzelt Beifall CDU – Beifall Staatsregierung) Machen wir uns doch einfach mal bewusst: Die Unabhängigkeit der Justiz ist unerlässlich für eine funktionierende Demokratie. Demokratie und Rechtsstaat, Rechtsstaat und Demokratie, sie brauchen sich gegenseitig. Man könnte auch sagen – diese Feststellung wird viel genutzt, aber ich finde, sie passt sehr gut –, der Rechtsstaat ist nicht alles, aber ohne den Rechtsstaat ist alles nichts. Handeln wir einfach danach, es ist wirklich unser aller Mühe wert. Übrigens, die Pop-Up-Ausstellung „Rechtsspielregeln des Alltags“ der Stiftung Forum Recht, von der ich gesprochen habe, ist rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für uns geöffnet, und so können wir alle heute Abend noch einmal am Altmarkt vorbeigehen, sie uns anschauen und dafür in der Gesellschaft Werbung machen. Ich würde sagen, damit hätten Sie recht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Sophie Koch, SPD – Beifall Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge ergreift nun Frau Kollegin Biebrach für die BSWFraktion das Wort. Frau Kollegin, bitte.
Ines Biebrach BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Frau Staatsministerin, danke für Ihren Bericht und für das Statement für den Rechtsstaat. Das kann ich nur unterstützen. Was Herr Modschiedler gerade sagte, sehe ich noch ein bisschen anders: Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Wenn wir keinen funktionierenden Rechtsstaat haben, dann wird es auch mit der Demokratie nicht funktionieren. (Beifall BSW und vereinzelt CDU) Der Rechtsstaat bildet unsere Grundlage, die Grundlage der Demokratie. Er begrenzt die staatliche Macht um unser aller Freiheit willen und schützt uns vor Willkür, uns alle. Der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass in zügigen und gleichwohl sorgfältig geführten Verfahren Recht gesprochen wird. Das hat in Sachsen noch extra Verfassungsrang. Wir haben unseren Bürgern versprochen: Es gibt zügige Verfahren. Heute haben wir sehr viel über Kriminalitätsbekämpfung und Effizienzsteigerung bei Asylverfahren gehört. Ohne Zweifel ist das alles wichtig. Aber das ist nicht alles. Der Rechtsstaat besteht nicht nur aus Strafrecht, Asylverfahren und Justizvollzug. Er besteht eben auch noch aus anderen Bereichen, und die sind mir heute – muss ich ehrlich sagen – ein bisschen kurz gekommen; denn wir haben auch Fachgerichtsbarkeiten. Wir haben das Verwaltungsgericht außerhalb der Asylverfahren, und wir haben Arbeits- und Sozialgerichte, und an denen brennt auch die Hütte. Die Verfahren sind zu lang. Sozialgerichte schieben Wellen von Hunderten von Verfahren vor sich her, und wenn man dort mitteilt, man möchte gern den Sachstand wissen oder man rügt die Verzögerung, was nach dem Gesetz zulässig ist, dann reagieren Richter zunehmend genervt und gestresst, weil sie sagen: Wir können es nicht ändern, es ist halt zu viel. Die arbeitsgerichtlichen Verfahren an verschiedenen Arbeitsgerichten in Sachsen dauern mittlerweile zwei Jahre. Das heißt, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben zwei Jahre die Unsicherheit, wie es mit diesem Arbeitsverhältnis weitergeht oder eben auch nicht. An den Verwaltungsgerichten wird im Zusammenhang mit Corona-Rückforderungen mitgeteilt, dass nicht einmal über Prozesskostenhilfeanträge entschieden werden kann, weil man überlastet ist. Es entsteht eine Situation, in der Richter aus Überlastung und mangelnder Unterstützung Fehler machen, die sich dann auf das Vertrauen der Bürger auswirken. Aber viel schlimmer ist die Dauer der Verfahren. Man muss sich mal vorstellen: Da kommt ein Mandant zum Anwalt, und der hat ein Rechtsempfinden, der hat eine Idee, der will für sein Recht eintreten. Dann erklärt man ihm, dass das ein bisschen dauert. Man muss den Sachverhalt ermitteln, man muss die Rechtsfragen klären. Das kann man nicht in wenigen Wochen erledigen. Darüber ist der Mandant nicht glücklich, aber es passt schon. Dann dauern die Verfahren zwei Jahre, drei Jahre. Es bewegt sich nichts, und irgendwann resignieren diese Menschen und kommen an den Punkt, dass sie einfach nur noch wollen, dass es aufhört, egal wie, Hauptsache es ist irgendwann zu Ende. Aber was bedeutet das denn? Diese Resignation zerstört das Vertrauen dahin gehend, dass Menschen in diesem Land die Chance haben, vor den Gerichten Recht zu bekommen. Die meisten Menschen haben persönlich weder mit den Straf- noch mit den Asylgerichten, also den Verwaltungsgerichten in Asylsachen zu tun. Die lesen das in der Zeitung, aber diese Verfahren betreffen die meisten Menschen in Deutschland nicht. Aber sehr, sehr viele Menschen sind betroffen von arbeitsgerichtlichen, sozialgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren außerhalb der Asylverfahren. Für die bedeutet das, dass sie bei diesen langen Verfahrensdauern und bei dem Stillstand der Verfahren zu dem Ergebnis kommen: Ich bekomme mein Recht nicht mehr. Ich habe keine Möglichkeit, in angemessener Zeit oder vielleicht auch gar nicht zu meinem Recht zu kommen. Dann verlieren sie den Glauben an ihren Rechtsstaat. Wenn das Recht faktisch nicht mehr oder nicht in sinnhafter Zeit umgesetzt wird, dann haben wir kein Recht mehr. (Vereinzelt Beifall BSW) Dafür entscheidend ist nicht unsere Perspektive hier, sondern die der Menschen da draußen, die auf die Entscheidung der Gerichte angewiesen sind, um Sachen zu klären, um Ansprüche beim Staat durchzusetzen, um gegen unrechtmäßige Verhaltensweisen ihrer Arbeitgeber vorzugehen. Es geht aber auch um den Arbeitgeber, der gerne sein Recht durchgesetzt haben möchte. Die Ausführungen der Justizministerin lassen ohne Zweifel erkennen, dass sie diese Probleme kennt und dass sie sie angeht. Gleichfalls in der Verantwortung sind wir alle hier, und zwar parteiübergreifend. Wir sind dem Rechtsstaat verpflichtet. Wir alle müssen alles dafür tun, dass dieser Rechtsstaat finanziell und auch in der Wahrnehmung gestärkt wird. Dafür kann ich nur werben, und deswegen schließe ich mich dem Aufruf der Justizministerin an: Das ist eine Aufgabe für uns alle! Danke. (Beifall BSW, CDU und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Biebrach für die BSW-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge ergreift nun für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Koch das Wort. Frau Kollegin, bitte.
Sophie Koch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Geiert! „Talking Rechtsstaat“ klingt für mich eher modern, fast leicht, und ich würde einfach mal die steile These aufstellen, dass mehr Menschen in Sachsen einen englischen Titel verstehen als einen auf Latein. Aber worüber wir hier sprechen, ist nicht nur etwas Leichtes, sondern es ist – ehrlich gesagt – nichts Geringeres als das Fundament unserer Demokratie. Talking Rechtsstaat, bürgernah, stark und konsequent – was dieser Dreiklang bedeutet, vor allem für die SPD-Fraktion, darauf möchte ich gerne in den nächsten Minuten eingehen. Ein bürgernaher Rechtsstaat. Wenn wir heute über den Rechtsstaat sprechen, dann reden wir über mehr als über Gesetze, Urteile oder Verfahren – wir reden über das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Denn dieser lebt nicht allein von Paragrafen, sondern von Menschen, die an ihn glauben. Aber dieses Vertrauen – das haben wir heute schon gehört und das sehen wir im Sachsen-Monitor und in anderen Umfragen – ist in Sachsen leider kein Selbstläufer. Es entsteht nicht dadurch, dass der Staat einfach existiert. Es entsteht, wenn Bürgerinnen und Bürger erleben, dass ihr Staat verlässlich handelt, dass er transparent und nachvollziehbar ist, dass er sie ernst nimmt, ihnen zuhört und erklärt, was er tut, und vor allem auch, warum. Ich bin Ihnen, Frau Staatsministerin, dankbar für das Format „Talking Rechtsstaat“, weil ich glaube, dass dieses Format helfen kann, dass nicht von oben herab gesprochen, sondern auf Augenhöhe diskutiert, gefragt und gestritten wird. Genau das ist es, was unser Rechtsstaat heute braucht: Bürgernähe, Offenheit und Dialog. Bürgernähe bedeutet auch, Dinge verständlich zu machen. Wer juristische Sprache nicht versteht, fühlt sich im Zweifel schnell ausgeschlossen. Darum ist es so wichtig, dass wir als Politik, aber auch als Justiz verständlich kommunizieren – nicht nur in Paragrafen, sondern in Klartext und Kontext. Und Bürgernähe bedeutet, den Staat handlungsfähig zu halten. Wir haben es schon gehört: Die Verfahren dauern zu lange; Frau Staatsministerin hat bereits die Kapazitätsgrenzen der Gerichte erwähnt. Deshalb ist es gut, dass wir mit einer Personaloffensive an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen haben. Richterassistenzen, Richter auf Probe – wir haben es gehört. Für uns als SPDFraktion gilt dabei auch: Es ist wichtig, dass wir erst Ressourcen aufstocken, ehe wir über weitere Befugnisse sprechen. In letzter Zeit hat sich einiges bewegt. Der Generationenwechsel in unserer Justiz ist in vollem Gange. Wir arbeiten daran, ihn trotz angespannter Haushaltslage zu meistern. Das Ziel muss sein, Verfahren zu kürzen, Erreichbarkeit herzustellen, zu zeigen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Er arbeitet, und zwar für die Menschen. Aber – und das gehört zu der Ehrlichkeit eines „Talking Rechtsstaats“, die schon angesprochen wurde, dazu –: Wir dürfen auch Fehler nicht verschweigen. Der Fall unseres Kollegen Matthias Ecke hat viele Menschen irritiert und verunsichert. Ehrlich gesagt macht er mich auch ein bisschen wütend. Dass nach so langer Zeit noch niemand auf der Anklagebank sitzt – so etwas darf nicht passieren; denn was macht das für ein Bild für Menschen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen und die am Ende warten müssen, bis die Täter am Ende den Prozess erleben? Vertrauen ist schnell verspielt und oft nur schwer wiederzugewinnen. Ein bürgernaher Rechtsstaat muss daher den Mut haben, eigene Fehler zu benennen, sie zu korrigieren und daraus zu lernen; denn so wächst am Ende Glaubwürdigkeit. Ein Rechtsstaat, der stark ist. Stark ist nicht, wer am lautesten auftritt. Stark ist, wer weiß, wo Macht auch ihre Grenzen hat. Der Rechtsstaat ist dann stark, wenn er Macht auch Grenzen aufzeigen kann. Weil er Regeln, die gesetzt sind, beachtet – gerade auch für diejenigen, die Macht ausüben: Politik, Polizei, auch Verwaltung und Justiz selbst. Ein funktionierender Rechtsstaat ist das Fundament, auf dem Freiheit überhaupt möglich wird. Er schützt vor Übergriffen, vor Ungerechtigkeit und vor Missbrauch. Damit komme ich zu einem Beispiel, das einige Fragen aufwirft, und zwar die Beschlagnahmung des Protestbusses des Zentrums für Politische Schönheit. Ja, dort ist gerade noch relativ viel ungeklärt. Da sind Fragen offen. Wurde die Entscheidung einer Richterin missachtet oder nicht? (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Hier geht es inzwischen um mehr als um reine Verkehrssicherheits- und Verwaltungsfragen. Es ist ein Fall, der zeigt: Wir müssen hier schnell aufklären, weil auch das im Zweifel bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Misstrauen führen kann. Rechtsstaat bedeutet: Nicht die Lautesten, nicht die Stärksten, nicht die Mächtigsten entscheiden, sondern das Recht – und das gilt für alle. (Beifall SPD –
Andreas Nowak CDU
Dann aber auch bei dem Bus!) Gerade deshalb müssen wir unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei unterstützen, mit klaren Regeln, mit klarer Ausbildung und mit Kontrolle. „Talking Rechtsstaat“ heißt: Wir reden nicht über Macht, sondern über Maß. Wir erinnern uns daran, dass Recht über Befehl steht und dass niemand über dem Gesetz steht. Deshalb ist es wichtig, dass wir in diesem Fall schnell, rechtsstaatlich und sauber aufklären. Nicht, um Schuldige an den Pranger zu stellen – das ist mir wichtig –, sondern um Vertrauen wiederherzustellen. Stärke im Rechtsstaat zeigt sich nicht in Härte oder Lautstärke, sondern in der Fähigkeit, ehrlich zu sein, Fehler einzugestehen, Verantwortung zu übernehmen und aus ihnen zu lernen. Ein Rechtsstaat, der konsequent ist. Konsequenz klingt erst einmal nach Härte. Aber Konsequenz in einem Rechtsstaat heißt: klar, gerecht und der Sache verpflichtet. Wenn Fehlverhalten nachgewiesen ist, dann müssen Konsequenzen folgen, und zwar nie aus Rache, sondern aus Verantwortung; denn nur dort, wo Verantwortung übernommen wird, bleibt der Rechtsstaat stark und glaubwürdig. Bei allen Konsequenzen, die zu Recht gefordert sind, dürfen wir aber eines nie vergessen: Talking Rechtsstaat heißt auch immer Talking Menschenwürde. Es geht nicht darum, Härte um der Härte willen zu zeigen. Es geht darum, den Geist des Rechts zu wahren, und dieser Geist ist humanistisch. Fehlverhalten muss sanktioniert werden, selbstverständlich. Aber das Ziel darf nie die Strafe allein sein, das Ziel muss auch immer die Rückkehr in unsere Gesellschaft bleiben. Deswegen – auch das wurde heute schon besprochen – ist es wichtig, dass wir im Justizvollzug auf Resozialisierung setzen, auf Vollzug, der in offenen Formen stattfinden kann, auf Unterstützung durch Suchttherapien und soziale Projekte. Deswegen – und das ist ein Punkt, der mir in dieser Debatte sehr wichtig ist – halten wir als SPD-Fraktion am Jugendstrafrecht in seiner jetzigen Form fest. Ja, wir haben ein Problem, wenn Zwölfjährige sich radikalisieren und Hakenkreuze an Schulwände malen. Aber das sind Kinder. Und die erreichen wir nicht allein über Härte und Strafe. Das funktioniert immer nur gemeinsam mit Prävention, mit sozialpädagogischen Konzepten. Am Ende braucht es beides. (Beifall SPD, Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE, Luise Neuhaus-Wartenberg und Stefan Hartmann, Die Linke) Wahre Stärke zeigt sich nicht im Strafmaß, sondern im Maß der Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit. Konsequenz im Rechtsstaat bedeutet also nicht, den Ermessensspielraum nicht zu nutzen, um Härte zu demonstrieren. Sie bedeutet, ihn bewusst und gerecht zu nutzen. Darum, meine Damen und Herren, ist „Talking Rechtsstaat“ mehr als ein Titel. Es ist eine Haltung. Es ist die Bereitschaft, über den Rechtsstaat zu sprechen, ihn zu erklären und ihn vor allem zu leben. Es geht um Zuhören, es geht um Aufklären, es geht um die gemeinsame Verantwortung von uns allen, den Rechtsstaat stark, bürgernah und konsequent zu halten. Wenn wir über den Rechtsstaat sprechen, sprechen wir über nichts Geringeres als über das Fundament unseres Zusammenlebens, über den Rahmen, in dem Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie möglich sind. Ein Rechtsstaat, der bürgernah ist, hört zu. Ein Rechtsstaat, der stark ist, kennt auch seine Grenzen. Und ein Rechtsstaat, der konsequent ist, bleibt immer menschlich. Das ist unser Verständnis als Sozialdemokrat/-innen: ein Rechtsstaat, der den Menschen dient. Darum: „Talking Rechtsstaat“ – hörbar, achtend und gemeinsam verantwortet. Das ist unser aller Aufgabe. Das ist unser Auftrag. Heute, morgen und jeden Tag. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Koch. Für die BÜNDNISGRÜNEN greift nun Herr Kollege Lippmann ins Geschehen ein.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wohl kaum einem anderen Ministerium wurden seit Regierungsbeginn so grundlegende Änderungen versprochen wie im Justizministerium. Also ist diese Regierungserklärung sicherlich auch ein guter Anlass, mal einen Blick darauf zu werfen, ob denn ein Jahr, nachdem das Justizministerium endlich wieder ein reines Justizministerium ist, alles so großartig läuft, wie uns versprochen wurde. Denn für den einen oder anderen Abgeordneten, insbesondere der CDU, war ja schon die Namensänderung der eigentliche Erfolg der Justizpolitik. Aber wenn man ehrlich ist, ist den meisten Leuten das Türschild eines Ministeriums vollkommen egal – und dem heute gegenständlichen Rechtsstaat sowieso. Werte Kolleginnen und Kollegen, reden wir also über den Rechtsstaat, eine der wirkmächtigsten Ideen der Staatstheorie und auch deshalb nicht ohne Grund ein Sehnsuchtsort für all jene, die unter Willkür und Tyrannei leben. Der freiheitliche Rechtsstaat ist ein Geschenk, das wir uns jeden Tag aufs Neue selbst machen können, wenn wir ihn schützen und stärken. Aber: Ein Rechtsstaat ist nicht stark, weil er laut auftritt. Er ist stark, weil er Vertrauen schafft, er ist konsequent, wenn er fair bleibt, und er ist bürgernah, wenn er die Menschen versteht. Ihn zeichnet aus, dass er jederzeit funktioniert und dass er die Werte, auf denen er aufbaut, auch in der Lage ist, umzusetzen. Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht in Überschriften, sondern vielmehr im tagtäglichen Handeln. Die Säule eines starken Rechtsstaates ist, dass er auf bestmögliche Ressourcen vertrauen kann, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dass er gehärtet ist gegen Versuche, ihn von außen oder innen auszuhöhlen, und dass er gleichzeitig den Mut hat, die Freiheit zu schützen, und Besonnenheit über plumpe Reflexe zu stellen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Staatsministerin! Bei den Ressourcen haben Sie die Herausforderungen klar benannt: steigende Kriminalitätsraten, überlastete Staatsanwaltschaften, angespannte personelle Situationen an den Gerichten, einhergehend mit hohen Fallzahlen. Das sind reale Bedingungen, denen wir uns stellen müssen. Aber entscheidend ist, wie wir langfristig darauf reagieren. Hierbei fehlt es offenkundig an einem Plan. Über das Land wird gerade das Schreckgespenst der massiven Einsparungen beim Personal im öffentlichen Dienst und auch in der Justiz ausgebreitet. Ich habe nicht das Gefühl, dass es im Justizministerium einen Plan gibt, wie man in Anbetracht des Schreckensszenarios eine funktionierende, starke Justiz in allen Bereichen aufrechterhalten will. Die Antwort, „wir sind jetzt gut gerüstet“ – was vielleicht stimmen mag –, wird Ihnen bei der nächsten geplanten Stellenkürzungs-Orgie – die übrigens mit dem Berg der Altersabgänge zusammenhängen wird – nichts mehr bringen. Wir brauchen im Freistaat Sachsen endlich eine nachhaltige Personalstrategie, die Staatsanwaltschaften und Gerichte entlastet. Wir BÜNDNISGRÜNE sind bereit, darüber zu reden, genauso wie über eine bessere Digitalisierung und eine kluge Aufgabenkritik. Aber am Ende wird Recht eben nicht von KI gesprochen – das soll auch hoffentlich so bleiben –, sondern von Richterinnen und Richtern. Von denen braucht es in Zukunft wahrscheinlich erst einmal mehr statt weniger. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen weiter über das Thema Resilienz unserer Justiz reden. Wir beobachten mit großer Sorge die fortschreitende Diffamierung des Rechtsstaates durch rechtsextreme Kräfte. Sie greifen gezielt das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Gerichten, in faire Verfahren und in die Schutzfunktion des Staates für alle an. Es ist gut, dass sich der Bund beispielsweise der Frage der Schöffenwahl angenommen hat – aber das reicht nicht. Ein wehrhafter Rechtsstaat darf nicht immer nur den ausgenutzten Lücken hinterherrennen, sondern muss präventiv weitere Fehlstellen identifizieren. Es ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass aufgrund von Gesetzeslücken gefälschte Wahlen Bestandskraft haben oder dass sich Behörden über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen können. Hierbei erwarte ich, auch zur Sicherung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat, mehr Engagement der Staatsregierung und des Justizministeriums – womit wir beim nächsten Punkt wären. Der freiheitliche Rechtsstaat stellt den Schutz der Bürgerrechte in den Mittelpunkt und nicht das Wünsch-dir-Was des Innenministers, auch wenn er gerade abgelenkt ist. Ich frage mich schon, wie das Justizministerium im Kabinett einen so offenkundig den Boden der sächsischen Verfassung verlassenen Gesetzentwurf wie das neue Polizeigesetz mittragen konnte. (Lachen Martin Modschiedler, CDU) Die vornehmste Aufgabe des liberalen Rechtsstaates ist es, Freiheit auszuhalten und nicht Freiheit einzuschränken. Ich erwarte, dass dies wieder der Leitgedanke dieser Staatsregierung wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Der Kampf für Freiheit, für Freiheitsrechte und Bürgerrechte ist gerade mit Blick auf die erst heute Morgen wieder beschworene Tradition des Freistaates Sachsen, die friedliche Revolution von 1989, nun wahrlich kein Kulturkampf, Frau Staatsministerin, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Seine Stärke drückt der freiheitliche Rechtsstaat übrigens nicht in Härte aus, sondern auch in Besonnenheit. Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht, wenn er Chancen auf Resozialisierung streicht, sondern wenn er sie verantwortungsvoll ermöglicht. Die von Ihnen nun gnadenlos gestrichene Weihnachtsamnestie (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) war aus unserer Sicht kein Symbol der Beliebigkeit, sondern ein gezieltes Instrument, um den Übergang in Freiheit menschlich und sozialverträglich gestalten zu können. (Martin Modschiedler, CDU: Eine Amnestie…!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich muss ein Rechtsstaat auch konsequent sein – doch vor allem dann, wenn es darauf ankommt, dann, wenn es vielleicht nicht ganz so einfach ist, wie eine Amnestieregelung zu streichen. Wenn Sie Konsequenz betonen, dann erwarten wir, dass das auch dort gilt, wo es schwierig wird: bei der konsequenten Ausstattung der Justiz, bei der Beschleunigung von Verfahren, bei der Verlässlichkeit von Haftentscheidungen. Denn was nützt es, wenn die Gleichheit vor dem Gesetz auf dem Papier existiert, wenn Verfahren mangels Personal oder Strukturen über Monate zugleich stillstehen? Man kommt dabei doch nicht umhin, die Frage zu stellen, wie es denn passieren kann, dass sich das bereits angesprochene Verfahren, einem der am meisten medial beachteten Verfahren der letzten Jahre – einem hinterhältigen Angriff von Neonazis auf das Herz unserer Demokratie, nämlich den Wahlkampf –, ausgerechnet deswegen verzögert, weil die zuständige Richterin ins Ministerium abgeordnet wurde. (Staatsministerin Prof. Constanze Geiert: Das ist falsch!) Hierbei müssen wir klar sein: Es genügt nicht, über Effizienzfortschritte im Verfahren zu sprechen. Wir brauchen sichtbare Ergebnisse – gerade dort, wo demokratiefeindliche Gewalt sich Bahn bricht. Dort braucht es starke Konsequenzen. Wenn Sie, Frau Staatsministerin, von steigender Jugendkriminalität sprechen, dann müssen wir tiefer schauen. Mehr Strafverfolgung ist eben keine Prävention. Sie kann ein Baustein sein, aber sie alleine wird nicht nützen. Wer wirklich verhindern will, dass junge Menschen straffällig werden, muss ebenso in Jugendhilfe, in Bildung, in Schulsozialarbeit und in psychologische Betreuung investieren. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen Perspektiven und eben keine schnellen Schlagzeilen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Staatsministerin! Sie haben betont, dass die Justiz bürgernaher werden müsse, dass Verfahren beschleunigt, Abläufe digitalisiert und Institutionen gestärkt werden müssen. Dem stimmen wir ausdrücklich zu, das sind definitiv unsere gemeinsamen Ziele; denn ein funktionierender, moderner Rechtsstaat ist die Grundlage einer demokratischen Stabilität dieses Landes. Wenn Bürgerinnen und Bürger den demokratischen Rechtsstaat nicht mehr als lebendiges Angebot erleben, sondern sie zunehmend diesen hinterfragen oder gar ablehnen, dann verliert unsere Demokratie an Boden. Es ist unsere Aufgabe, frühzeitig, nachhaltig und sichtbar – auch an Schulen, Jugendeinrichtungen und über alle Wege hinweg – für den Rechtsstaat und für unsere Demokratie zu werben und damit zu verhindern, dass immer mehr Vorstellungen einer alternativen Ordnung stärker werden. Wir müssen das Bewusstsein dafür stärken, dass unser Rechtsstaat das gemeinsame Haus ist, in dem wir leben. Um die Leute wirklich zu erreichen, braucht es mehr Anstrengungen und mehr Kommunikation. Insoweit teile ich auch die Grundüberlegung dieser Regierungserklärung. In einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen und demokratische Prozesse unter Druck steht, gewinnen dabei auch die Demokratie und Rechtsstaatsbildung eine ganz zentrale Bedeutung. Zu viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen erkennen nicht mehr den konkreten Mehrwert einer demokratischen Gesellschaft mit rechtsstaatlichen Strukturen: Teilhabe, Transparenz und die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Und ja, soweit wir uns einig sind und Sie es vielleicht auch jetzt wieder nicht mehr hören können: Aber Bürgernähe zu predigen und dann das Transparenzgesetz schleifen zu wollen, passt halt irgendwie dogmatisch nicht zueinander, Frau Staatsministerin. Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sehen wir, dass in den letzten Monaten auch viel Positives erreicht wurde. Die Zahl der Proberichterinnen und Proberichter ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, gerade in Ostsachsen, ist erfreulich gestiegen. Das sind definitiv gute Nachrichten für die sächsische Justiz und damit auch gute Nachrichten für Sachsen. Doch mit Blick auf die Herausforderungen fehlt es aus unserer Sicht an einem darüber hinausgehenden Plan: an einem Plan, wie wir langfristig ausreichend Personal in der Justiz – und übrigens auch im Justizvollzug – haben, um die Aufgaben konsequent erfüllen zu können, an einem Plan, wie wir den Rechtsstaat wirksam gegen seine Feinde verteidigen können, statt dies immer nur zu behaupten, sowie an einem Plan, wie Effizienz – gerade im Bereich der Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung – gelingen kann, ohne dabei Menschlichkeit einzubüßen. Mit einem solchen Plan können Sie, Frau Staatsministerin, jederzeit auf die konstruktive Unterstützung von uns BÜNDNISGRÜNEN zählen, aber eben auch auf eine kritische Begleitung. Da uns dieser Plan fehlt, möchte ich daher nicht mit dem „Talking Rechtsstaat“, sondern mit den „Talking Heads“ schließen. Deren Lied „Road to Nowhere“ sollte vielleicht nicht länger die Zielrichtung dieser Regierung, insbesondere bei der Frage des Personalaufbaus, sein, sondern es braucht einen Plan, gerade in schwierigen Zeiten. Und es darf – und das sage ich auch noch einmal an den leider nicht mehr anwesenden Staatsminister der Finanzen – nicht wieder der Fehler gemacht werden, den wir schon einmal in diesem Land gemacht haben: zu glauben, dass es einfach ist, Strukturen zu zerstören und diese dann wieder aufzubauen. Wir haben von den Einsparungen im Personalbereich – gerade im Bereich Polizei und Justiz – in den frühen Zehnerjahren lange gebraucht, um wieder auf einen Pfad zu kommen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, dass wir eine funktionierende Polizei und einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Denselben Fehler sollte man 20 Jahre später nicht noch einmal machen. Ich hoffe, dass das auch dem Justizministerium bewusst ist. Uns haben Sie bei dieser Frage stets an Ihrer Seite. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie Juliane Nagel und Rico Gebhardt, Die Linke)
Alexander Dierks
Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Gebhardt das Wort. Herr Kollege, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, ich störe mich nicht an dem englischen Begriff „Talking“. Meine Englischkenntnisse sind aber gerade gut genug, um den Doppelsinn dieser Fachregierungserklärung „Talking Rechtsstaat“ zu erkennen. Ich finde den Titel allerdings nicht so stark. Man kann ihn so verstehen, dass über den Rechtsstaat gesprochen wird, was banal wäre. Man kann ihn aber auch so verstehen, dass es der Rechtsstaat selber sei, der das Wort ergreift. Das wäre jetzt eine krasse Anmaßung; denn der Rechtsstaat ist ja keine bestimmte Person oder keine einzelne Institution. Die Justizministerin und auch die Staatsregierung verkörpern ihn nicht und sind auch nicht seine Stimme – es sind wir alle, jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin. Frau Justizministerin, ich weiß, dass Sie das wissen. Sie haben ja auch versucht, zu erklären, dass Sie selbst damit vielleicht ein wenig fremdeln, weil Ihnen kein anderer Begriff eingefallen ist. Die Präsentation Ihrer Briefe hat das vielleicht auch gezeigt, dass Sie das wissen und Ihre Aufgabe kennen. Nur Ihre Aufgaben zu beschreiben, klingt eben nicht ganz so crazy. (Heiterkeit Die Linke sowie Martin Modschiedler und Sören Voigt, CDU) Ich sage es Ihnen vielleicht trotzdem noch einmal: Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der Gerichtsbarkeit, des Justizvollzugs und weitere Angelegenheiten der Rechtspflege – in vielen dieser Bereiche steht die sächsische Justiz vor Baustellen. Es ergibt durchaus Sinn, gut 300 Tage, nachdem die Justizministerin ihre Ernennungsurkunde erhielt, genauer darüber zu sprechen. Mit den Baustellen meine ich dieses Mal nicht den Neubau der JVA Zwickau-Marienthal – diese liegt tatsächlich nicht in der Zuständigkeit, sondern in einem anderen Ressort –, sondern ich meine damit zum Beispiel die Personalentwicklung, die mit der Aufgabenlast nicht Schritt hält und zur Überlastung der Bediensteten führt. So ist die Zahl offener Ermittlungsverfahren, die sich in den sächsischen Staatsanwaltschaften türmen, in den vergangenen fünf Jahren von etwa 30 000 auf zuletzt rund 45 000 angestiegen – ein enormer Zuwachs. Frau Staatsministerin, Sie sprachen selbst davon. Die hohen und steigenden Zahlen offener Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften stellen die Zahl der unerledigten Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten, worauf Sie sich, Frau Staatsministerin, seit Ihrem Amtsantritt hauptsächlich konzentriert haben, in den Schatten. In Bezug auf den Asylgipfel der Justizminister ist zu bemerken, dass der Abschlussbericht der im Rahmen des Asylgipfels eingesetzten Expertenkommission dem Sächsischen Landtag bislang nicht vorgelegt, geschweige denn veröffentlicht worden ist. Nach den Angaben des periodischen Sicherheitsberichtes ist in der Zwischenzeit die Gesamtanzahl der Aburteilungen bezogen auf die strafmündigen Tatverdächtigen um fast 10 % gefallen. Anders gesagt: In Sachsen ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung signifikant abgesackt. Die Entwicklungen könnten sich durch den Generationswechsel in den Personalkörpern noch verschärfen. In den nächsten fünf Jahren werden weiter rund 500 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Finanzielle Spielräume, währenddessen zumindest die materielle Ausstattung der Geschäftsstellen zu verbessern, gibt es derzeit nicht. Ob die aktuelle Ausbildungsoffensive in den Justizausbildungsjahrgängen reicht, die Massenabgänge zu kompensieren, ist fraglich. Kein gutes Zeichen ist, dass trotz des hohen Personalbedarfs beim Vergabeverfahren für Referendariatsplätze die sächsischen Juraabsolventinnen und -absolventen ins Hintertreffen geraten sind. Nachdem es gelungen war, die Zahl der Referendare im Freistaat Sachsen schrittweise zu erhöhen, attraktiver zu machen, dürfte die jüngste Entwicklung eher abschreckend wirken. Ich würde nun gern darauf zu sprechen kommen, was die Justizministerin dagegen unternimmt, aber leider fällt mir dazu nicht allzu viel ein. Daher müssen wir nun berücksichtigen, an welchen Stellschrauben Sie in der Zwischenzeit viel lieber gedreht haben. Da war als Erstes eine bisher kaum bekannte Verwaltungsvorschrift, die VWV-Normerlass. Im März titelte dazu die Pressemitteilung des Justizministeriums mit viel Bohei: „Sächsische Sonderregelung für Gendersprache in Gesetzestexten wird abgeschafft.“ Dazu muss man wissen: Kein einziges sächsisches Gesetz, auch kein anderer Normtext enthielt jemals sogenannte Gendersprache – kein Sternchen, keinen Unterstrich, keinen Doppelpunkt, nichts davon. Worum es lediglich ging, war, dass beim Entwurf von Normtexten darauf geachtet werden sollte, dass die weibliche und die männliche Form erwähnt werden sollen, solange die Verständlichkeit nicht darunter leidet. Angeblich hat diese Selbstverständlichkeit, die Erwähnung von Männern und Frauen, einen Normenstau verursacht. Belegt wurde das trotz meiner Nachfrage nicht. Zur Begründung verwies die Justizministerin außerdem auf den – Zitat – „enormen bürokratischen Mehraufwand“, der damit verbunden sei, im Gesetzestext nicht nur Männer zu erwähnen. Seit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift sollen/sollten wir also aus Gründen der Sparsamkeit so tun, als gäbe es auf der Welt keine Frauen. Nun ist mir nicht bekannt, dass sich seither irgendwo der Normenstau aufgelöst hätte, dass irgendwo Bürokratie verschwunden und irgendein Gesetz verständlicher geworden wäre. Der Gewinn für den Rechtsstaat lässt sich genau beziffern: Er liegt exakt bei null. Einen ähnlichen Geist des Unsinns atmete ein weiterer Einfall der Justizministerin aus der jüngsten Zeit: die Abschaffung der Weihnachtsamnestie im Strafvollzug. Angeblich ist auch das – wir werden da vielleicht noch ein Muster erkennen – eine Maßnahme zum Bürokratieabbau. Ich persönlich kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, als ginge es hier nur ein wenig darum, sich aus populistischer Absicht gegenüber der Amtsvorgängerin zu profilieren. Allerdings möchte ich keine sachfremden Motive unterstellen. Ich unterstelle tatsächlich nur Populismus. Fakt ist nämlich: Die Weihnachtsamnestie entspricht dem grundgesetzlichen Resozialisierungsgebot und dient der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Darin und nicht in der Härte einer Strafe liegt das oberste Ziel des Strafvollzugs im modernen Rechtsstaat. Daher praktizieren fast alle Bundesländer diese Weihnachtsamnestie, und sie tun es, soviel man das weiß, ziemlich problemlos, im Übrigen auch völlig unabhängig vom Parteibuch der jeweiligen Justizministerin oder des Justizministers. Also hat man sich, um die Abschaffung irgendwie zu begründen, ein Problem ausgedacht. Angeblich sei die Begnadigung nicht zu rechtfertigen und begründe gar einen Verstoß gegen – Zitat – „Gleichbehandlung, Konsequenz und Verlässlichkeit im Bereich der Strafvollstreckung“. Das ist allerdings falsch. Die Begnadigung in Form der Weihnachtsamnestie findet ihre Rechtfertigung nicht nur im grundgesetzlichen Resozialisierungsgedanken, sondern ganz explizit auch in der heute schon erwähnten Sächsischen Verfassung. Die Justizministerin weiß das sicherlich. Mit ihren kontrafaktischen Entscheidungen hat der Rechtsstaat nicht nur nichts gewonnen, sondern sogar etwas verloren. Das ist, anders als der Titel der Fachregierungserklärung suggeriert, kein Ausdruck von Stärke und Konsequenz, sondern von herzloser Härte. Nicht viel besser sieht es mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Justizministerin aus, der Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes im Hinblick auf die Verschiebung der Transparenzplattform um zunächst zwei Jahre. Die Verschiebung soll vorgenommen werden, obwohl die Plattform praktisch fertig ist und obwohl bei der Finanzierung, was ja nicht immer passiert, kein Engpass besteht. Das Argument lautet auch hier – Achtung, Überraschung –: Bürokratie. Nun hat die Justizministerin angekündigt, nächste Schritte bei der Digitalisierung zu unternehmen, und ich will anerkennen, dass der Freistaat Sachsen bei der Einführung der E-Akte weiter ist als andere Bundesländer. Wenn Ihnen also das mit der Digitalisierung so wichtig ist, Frau Staatsministerin, dann frage ich mich schon, warum Sie eine der herausragendsten Digitalisierungsprojekte innerhalb des Freistaates Sachsen, von dem auch die Bürgerinnen und Bürger profitiert hätten, zu Grabe tragen, nämlich die Transparenzplattform. Wie in den anderen Fällen auch besteht die aktuelle Innovationsleistung der Justizministerin im Wesentlichen also darin, mithilfe einer windigen Begründung Projekte abzuräumen, die aus der vergangenen Wahlperiode stammen. Das kann man alles so machen, aber dann muss man auch noch den letzten Teil des Titels der Fachregierungserklärung wegstreichen; denn ein wirklich bürgernaher Rechtsstaat, um den es heute gehen soll, beruht selbstverständlich auf dem Prinzip der Transparenz und einer Erweiterung der Informationsfreiheitsrechte. Ziel des Gesetzesvorhabens ist aber genau das Gegenteil. Wir müssen uns aber keine Sorgen machen – die Justizministerin hat bereits ein neues Thema für sich entdeckt, mit dem sie in der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln möchte, aktiv den Rechtsstaat zu stärken. Sie möchte das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis grundlegend überarbeiten und, wie wir in der vergangenen Woche lesen konnten, zeitnah einer Verschärfung unterziehen. Wir dürfen also gespannt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie sehen es mir nach, wenn ich heute nicht den großen Wurf erkenne, der uns in der Fachregierungserklärung ausgemalt werden sollte. Sie sehen es mir auch nach, wenn ich angesichts der nicht gerade geringen Aufgaben, die sich im Justizbereich stellen, skeptisch bin. Ich denke vor allem an die anstehende Novellierung der sächsischen Strafvollzugsgesetze und daran, dass in diesem Zuge dieselbe Ministerin, die mit dem Prinzip der Resozialisierung fremdelt, ein Resozialisierungskonzept vorlegen muss. Ich lasse mich aber bei allem auch gern eines Besseren belehren. Nur, heute ist das der Justizministerin bei mir nicht gelungen. Wobei: Ihre geäußerte Einladung werde ich natürlich nicht ausschlagen. Dass der Freistaat Sachsen trotzdem eine leistungsfähige Justiz hat, liegt an den vielen Bediensteten und Beschäftigten in allen Bereichen. Ihnen ist ausdrücklich zu danken. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE)
Alexander Dierks
Das war für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Gebhardt. Ich schaue jetzt zu den Fraktionen. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht sehen. (Zurufe von der CDU: Doch, Kollege Schiemann!) – Ach so, Entschuldigung. – Dann eröffnet nun die CDUFraktion eine zweite Rederunde. Für die CDU-Fraktion ergreift in einer zweiten Rederunde Herr Kollege Schiemann das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst, Frau Staatsministerin, danke ich Ihnen ganz herzlich, dass Sie sich auf den Weg gemacht und mit Ihrer Regierungserklärung heute, nach einem Jahr, dargelegt haben, wie Sie sich in die Arbeit begeben haben und wie Sie sich die Zukunft innerhalb der Justiz vorstellen können. Sie haben ein Jahr hinter sich. (Staatsministerin Prof. Constanze Geiert: Noch nicht ganz!) Sie haben noch nicht ganz ein Jahr hinter sich, und das ist keine lange Zeit, um all die Probleme, die viele Redner hier angesprochen haben, zu bewältigen. Dafür reicht die Zeit nicht. Man braucht bei vielen Verfahren innerhalb der Justiz eine viel längere Zeit. Ich erinnere nur daran, dass sich jeder, der hier gesprochen hat, einmal überlegen muss, was er selbst dazu beigetragen hat, damit sich die sächsische Justiz entsprechend entwickeln kann. Herr Präsident, ich habe mein Skript vergessen. Darf ich noch einmal zum Platz und es holen?
Alexander Dierks
Herr Kollege Schiemann auf dem Weg zum Skript und wieder zurück. Eingedenk seiner Rolle als lebende Parlamentsgeschichte ist das, glaube ich, in Ordnung. (Beifall CDU)
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das gestattet haben. Ich gebe ehrlich zu: 35 Jahre lang ist mir das nicht passiert. (Heiterkeit CDU, SPD, Die Linke und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Zuruf Die Linke) Aber einmal passiert das eben. (Zuruf Die Linke) – Ja, Herr Kollege, das ist halt so. Auch mir kann so etwas passieren. Ich glaube dennoch sagen zu können: 35 Jahre Freistaat Sachsen – wenn man dieses Thema anspricht, dann gehören auch 35 Jahre sächsische Justiz dazu – mit der Leistung, mit dem Neuaufbau durch Frauen und Männer, die sich dabei stark engagiert und eingebracht haben, die viele Reformen über sich ergehen lassen mussten und diese Reformen gemeistert haben. Damit meine ich nicht nur die Reformen der Gerichtsbarkeit, sondern der gesamten Rechtspflege im Freistaat Sachsen. Dafür bin ich den Frauen und Männern, die diesen Weg begleitet haben, sehr dankbar. Das ist durchaus eine Beifallsbekundung wert. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Am 27. Oktober 1990 ist der 1. Sächsische Landtag nach der friedlichen Revolution wiedererstanden. Wir haben versucht, die Rufe der Menschen innerhalb der friedlichen Revolution, die vielen Diskussionen, die es danach gegeben hat, in unsere Arbeit zu integrieren. Immer wieder gab es diesen einen wichtigen Begriff, den die Demonstranten genutzt haben: Keine Gewalt! – Können Sie sich erinnern, wie dieses Wort bei den Demonstrationen geklungen hat? Keine Gewalt! Welches Vermächtnis müssen wir als Parlament weitertragen, damit wir auch in unserem Herzen keine Gewalt vertreten! Das ist das Vermächtnis der Frauen und Männer, die uns die Freiheit mit diesem klaren Satz ermöglicht haben: Keine Gewalt! Es ist ein schweres Vermächtnis, und ich wünsche mir im Freistaat Sachsen – das gehört auch zur Rechtsstaatlichkeit –, dass dieses Vermächtnis hier im Parlament, aber auch von Menschen, die in unserem Land leben, getragen wird: Keine Gewalt! (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dieses Vermächtnis haben wir versucht, in unsere Beratungen im 1. Sächsischen Landtag einzubringen. Wir haben natürlich auch das Credo der Demonstrantinnen und Demonstranten, der Frauen und Männer für Frieden, für Gerechtigkeit, für die Bewahrung der Schöpfung, aber auch – – (Susanne Schaper, Die Linke: Ah!) – Ja, ja. Ich wiederhole nur, was Sie selbst nachlesen können, denn wir haben es später in der Sächsischen Verfassung verankert. Ich sage es noch einmal, damit es Ihnen guttut: Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Freiheit, Pressefreiheit. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) – Man kann darüber lächeln; das mag sein. Auch diese Freiheit hat jeder Mensch in diesem Land, darüber zu lächeln, was andere sich als Schwerpunkte für unsere Freiheit vorgenommen haben. Hass, Gewalt und Zwietracht waren nie Gegenstand der friedlichen Revolution, und das ist das zweite Vermächtnis, das wir im Parlament für uns in Anspruch nehmen sollten. Es gibt trotz großer Auseinandersetzungen eine Verantwortung dafür, Hass, Gewalt und das Säen von Zwietracht bei Meinungsverschiedenheiten von uns fernzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag hat mit seiner ersten Beratung am 27. Oktober 1990 klargestellt, dass er sich diesem Hunger nach Demokratie, diesem Hunger nach Freiheit und Verantwortung mit seiner eigenen Arbeit stellen wird. Später ist dann die Verfassung entstanden. Die vorläufige Arbeitsgrundlage für den Landtag ist am 27. Oktober 1990 beschlossen worden, und das Wort Rechtsstaatlichkeit hat bei allen Beratungen eine Rolle gespielt. Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament der dritten Staatsgewalt. Deshalb wiederhole ich es gern, Frau Staatsministerin: Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass das, was Sie in knapp einem Jahr geleistet haben – auch in Gesprächen mit der Gerichtsbarkeit und mit den Rechtsanwälten dieses Freistaates Sachsen –, ein tolles Ergebnis ist. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Herr Präsident, bitte erlauben Sie mir, noch etwas ganz Persönliches zu sagen. Der 1. Sächsische Landtag hat in seiner ersten Sitzung am 27. Oktober 1990 drei Ausschüsse gewählt. Der erste Ausschuss war der, der immer zuerst genannt wird, weil es der erste Ausschuss in jedem Parlament ist: der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, wie er heute heißt, damals Verfassungs- und Rechtsausschuss. Dieser Ausschuss hat eine ganz besondere Verantwortung, nämlich für dieses Parlament die Rechtsstaatlichkeit entsprechend vorzuleben, aber auch die Rechtsstaatlichkeit mit einer aktiven Gesetzgebung anzuregen. Das sind die Erinnerungen, die nicht verblassen, die uns aber eine Chance geben sollen, als erste Staatsgewalt fair und anständig mit den beiden anderen Staatsgewalten zusammenzuarbeiten – für eine gute Zukunft des Freistaates Sachsen mit einer starken Justiz. (Beifall CDU, SPD, Dr. Ingolf Huhn, BSW, und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Vielen Dank. Das war Kollege Schiemann mit dem angetretenen Beweis, dass man auch nach 35 Jahren noch Premieren im Parlament feiern kann. Ich stelle jetzt die Frage, ob es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen gibt. – Das sehe ich nicht. Wünscht der fraktionslose Abgeordnete das Wort? – Er ist nicht im Raum. Wünscht die Staatsregierung abermals das Wort? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Das heißt, die Aussprache zur Fachregierungserklärung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist beendet, und der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Sachsens Gemeinsamen Agrarpolitik im neuen Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Missbrauch des Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Nein, meine Kinder Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU sowie AfD 50 Minuten, BSW 29 Minuten, SPD 18 Minuten, Erste Aktuelle Sachsens Chancen und Agrarpolitik im neuen Mehrjährigen Antrag der Für die CDU-Fraktion ergreift in der ersten Runde Herr Kollege Heinz das Wort. Herr Kollege, bitte.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik darf auch ich schon seit 1992 in diesem Hause begleiten, und da hat sich sehr viel entwickelt. Begonnen wurde die Gemeinsame Agrarpolitik Ende der 1950er-Jahre mit dem Ziel der Ernährungssicherheit und der Bekämpfung des Hungers im damaligen EWG-Raum. Das gelang im zunehmenden Maße besser, sodass die Entwicklung des ländlichen Raums hinzukam, dann auch weitere Ziele, wie Klima, Umwelt, Biodiversität usw. Leider hat sich immer mehr eine Fehlentwicklung eingeschlichen, die heute kaum noch diskutiert wird. Die Fehlentwicklung besteht darin, dass die Berufsgruppe, die das ganze Volk ernährt, selbst am Verhungern ist. Mit „Verhungern“ meine ich betriebswirtschaftlich verhungern, also dass ohne staatliche Zuschüsse keine landwirtschaftlichen Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf, Die Aktuelle Stunde. Die Fraktion AfD hat von ihrem Recht Gebraucht gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die folgenden, rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor: Stunde Chancen und Herausforderungen zur Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 Fraktion CDU Asylmagnet abschalten – Sozialsystems beenden Fraktion AfD Euer Ruf nach Pflicht: geb‘ ich nicht! Fraktion BSW BÜNDNISGRÜNE und Die Linke je 15 Minuten und Staatsregierung je 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf die Debatte Herausforderungen zur Gemeinsamen Finanzrahmen ab 2028 Fraktion CDU Produkte produziert werden können und dass der Betrieb am Ende nur mit den Zuschüssen überleben kann. Mein großer Wunsch wäre, dass der Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik, welcher sich mit Existenzsicherung und Einkommensstützung befasst, einmal hinfällig sein wird, dass die Landwirte also vom Ertrag der Arbeit leben können und sich nicht ständig rechtfertigen müssen für Subventionen, welche sie nicht behalten dürfen, sondern die durchgereicht werden – an den Lebensmitteleinzelhandel bis hin zu Pflanzenschutzmittelhändlern, Traktorhandel usw. Aber unabhängig davon wäre es toll, wenn man dann nur noch über die Entwicklung der ländlichen Räume und die Vergütung zusätzlicher Leistungen reden könnte. Aus diesem Grund fordern wir gemeinsam mit den berufsständischen Verbänden, in der neuen Agrarperiode mehr Bürokratie abzubauen und die Praxisnähe weiter zu stärken: weniger Zentralismus, mehr Entscheidungen vor Ort. Hierzu ist es ganz wichtig, dass es noch gelingt, die Entscheidung zu kippen, wonach die Brüsseler Gelder nicht mehr wie bisher direkt an die Regionen ausgereicht werden – sprich: den Freistaat –, sondern dann über den Bund an die Länder gehen sollen. Es ist eine unserer großen Forderungen, dies zu kippen. Dazu gibt es zahlreiche Initiativen. Der Minister war schon fleißig unterwegs, und auch wir als Fraktion werden nächste Woche diesbezüglich in Brüssel sein, um dort für unsere Anliegen zu werben. Dazu gehören weiterhin: weniger starre Vorgaben an die Betriebe, sondern mehr Freiheiten. Die Leistungen für Landwirtschaft, Umwelt und Klima sollten nicht nur einfach ausgeglichen werden, sondern auch mit einer Anreizkomponente honoriert werden, damit es den Landwirten noch mehr Spaß macht, solche Leistungen zu erbringen. Gestatten Sie mir, unsere fünf Hauptforderungen kurz vorzutragen. Zum einen ist dies: Planungssicherheit für die Landwirte durch langfristig stabile Rahmenbedingungen. Zweitens: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – dass es faire Handelsbedingungen gibt und mit gleichen Waffen gekämpft wird, also unter gleichen Bedingungen. Drittens: mehr Wertschätzung für Umwelt- und Klimaschutzleistungen, bis hin zu der schon erwähnten Anreizkomponente. Viertens ist auch die Förderung der jungen Generation ein Ziel, welches wir unterstützen, einfach um die Nachwuchsgewinnung sicherzustellen, damit die Höfe in Familienhand bleiben und Innovationen Einzug halten. Fünftens ist Bürokratieabbau natürlich eine ganz tolle Sache. Hierzu sei mir gestattet, am Schluss der Rede ein Beispiel aus meinem eigenen Betrieb zu erwähnen. Das Amt für Landwirtschaft hat festgestellt, dass eines meiner Felder von mir einen Quadratmeter zu klein angegeben war, hat das also nach oben korrigiert. Dann kam ein Änderungsbescheid, und ich habe tatsächlich sage und schreibe 2 Cent Betriebsprämie nachüberwiesen bekommen. Da kann man mal sagen: tolle Leistung. Ich denke, da gibt es noch Reserven. In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns gelingt, die GAP so zu verändern, dass dies in bewährtem Maße weiter geschehen kann und wir die nötigen Freiheiten hier im Lande haben, um das Geld von Brüssel entsprechend unseren Bedingungen auszugeben. Danke schön. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Am Rednerpult sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz. In der Rednerreihenfolge folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dornau. (Einzelbeifall AfD) Bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kommissionsvorschlag für den nächsten EU-Haushalt für Kohäsion, Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat es in sich. Heute reden wir noch über Zahlen auf Papier, morgen über die Folgen für unsere heimische Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Denn der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist eine der größten bürgerfeindlichen Umverteilungen finanzieller Ressourcen, gepaart mit einer ideologiegetriebenen Steuerung. In welche Richtung es dabei gehen wird, erleben wir täglich. Im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen von 2021 bis Ende 2027 fließen insgesamt 80 Milliarden Euro nach Deutschland, davon etwa 30 Milliarden Euro für die GAP, 20 Milliarden Euro für Kohäsions-, ELER-, Meeres-, Fischerei- und Transformationsfonds etc. und ca. 30 Milliarden Euro für Covid-Folgen und Resilienz. Für unseren Freistaat Sachsen sind es etwa 3,2 Milliarden Euro, davon 1,95 Milliarden Euro für Infrastruktur, 590 Millionen Euro für soziale Projekte, 645 Millionen Euro für den Kohleausstieg. Hinzu kommen 569 Millionen Euro aus der Gemeinsamen Agrarpolitik. Meine Damen und Herren, bei vielen Projekten leuchtet die Reklame: „Gefördert durch die EU“. Aber woher kommt das Geld? Unter dem Strich hat Deutschland allein im Jahr 2024 an die EU 18 Milliarden Euro mehr eingezahlt, als zurückgeflossen sind. Von jedem Euro, den wir nach Brüssel überweisen, bekommen wir nur 75 Cent zurück. Während in Deutschland Straßen bröckeln und Schulen verfallen, finanzieren wir einen EU-Apparat mit etwa 37 000 Beschäftigten und ein völlig überflüssiges EU-Parlament, welches es in gut 20 Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat, den Irrsinn der Zeitumstellung zu beenden. (Beifall AfD – Sören Voigt, CDU: Meine Güte!) All das macht deutlich, mit welchen Systemfehlern wir leben. Wir überweisen Geld, Brüssel zieht seinen Anteil ab, verteilt es mit Bedingungen und verkauft uns dann unser eigenes Geld als Förderung. Ja – guten Morgen! Deutsches Steuergeld sollte vor allem in Deutschland wirken, ohne teure Umwege über die ferne Bürokratie. Jetzt das neue Versprechen: Der MFR für 2028 bis 2034 ist fast 2 Billionen Euro schwer. Das klingt nach Aufbruch, ist aber eine Blendgranate. Für Sachsen und den Osten schrumpfen die Mittel massiv. Statt 3,2 Milliarden Euro Strukturfondsmittel werden es wohl nur 2 bis 2,5 Milliarden Euro für Sachsen sein. Die GAP-Mittel werden, Stand jetzt, 20 bis 30 % geringer ausfallen; denn EFRE, ESF, Kohäsionsfonds und GAP sollen künftig in einen Topf geworfen werden. Das nennt sich dann: nationale regionale Partnerschaftspläne. Nicht mehr die Länder und Regionen entscheiden, sondern der Bund. Wer vor Ort Verantwortung trägt, muss zuschauen, wie in Berlin umverteilt wird. Das ist Zentralisierung unter dem Deckmantel der Effizienz. Das ist kein Fortschritt, sondern Verrat am föderalen System und ein Bruch mit der Subsidiarität. Entscheidungen müssen doch dort getroffen werden, wo die Folgen einschlagen: näher an den Menschen, näher an den Betrieben, näher in den Regionen. Genau das Gegenteil macht die EU-Kommission. Der Bundesrat hat auch mit den Stimmen aus Sachsen eine Subsidiaritätsrüge erhoben. Das ist ein Signal, aber mehr auch nicht. Es ist ein Herumdoktern an einem nicht mehr reformierbaren System. Peinlich wird es dann, wenn sich ausgerechnet die CDU hier als Retter des ländlichen Raums und der Landwirtschaft inszeniert. (Sören Voigt, CDU: Wer denn sonst?) Es sind die Unions-Christen, die sich gern als Bauernpartei und Anwalt des ländlichen Raums darstellen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Doch wer trägt die politische Verantwortung für diesen Kommissionsvorschlag? Es sind Ursula von der Leyen, die Kommissionspräsidentin, und der EVP-Landwirtschaftskommissar Hansen, welche die Axt an die Agrarpolitik anlegen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.
Jörg Dornau AfD
Das, meine Damen und Herren von der CDU, sind Ihre Parteifreunde. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Dornau. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Kollege Lange. Bitte schön.
Ulf Günter Lange BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete aller Fraktionen! Die Vorschläge der EU-Kommission für den neuen Finanzrahmen 2028 bis 2034 und für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP, geben Anlass zur Sorge. Es geht um die Frage, ob wir in Sachsen künftig noch eine flächendeckende Landwirtschaft mit einer breiten Vielfalt an Betrieben sichern können oder ob wir sehenden Auges in eine Ausdünnung der Agrarlandschaft steuern. Schon heute kämpfen viele Bauern um das wirtschaftliche Überleben. Die Preise für ihre Produkte decken oft nicht einmal die vollen Kosten und schwanken dazu wie ein Herbststurm im Vogtland, wo Herr Minister von Breitenbuch und ich diese Woche unterwegs waren. (Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: Stimmt!) Gleichzeitig werden die ordnungspolitischen Vorgaben immer schärfer, die Bürokratie immer dichter und die förderpolitische Zukunft immer ungewisser. Das ist der eigentliche Kern der heutigen Debatte. Die EU-Kommission sieht unter anderem eine Kürzung der Einkommenshilfen um – je nach Lesart – 20 bis 25 % sowie eine Degression und Kappung der Einkommensstützung ab bestimmten Betriebsgrößen vor. Hintergrund dieser Planungen ist – und das sollte an dieser Stelle ausdrücklich betont werden –, dass die EU in ein gigantisches, von uns abgelehntes Aufrüstungsprogramm einsteigt. Zur Finanzierung wird unter anderem die Landwirtschaft herangezogen – ein fatales Signal! (Beifall BSW) Zudem soll die Gemeinsame Agrarpolitik als eigenständiger Politikbereich weitgehend aufgelöst und in Teilen an die Mitgliedsstaaten zurückgereicht werden. Was bedeutet das konkret? Heute machen die Direktzahlungen im Schnitt rund ein Viertel des landwirtschaftlichen Einkommens aus. Die Kürzungen treffen die Betriebe direkt im Portemonnaie. Wenn künftig jedes Land seine eigenen Regeln aufstellt, droht ein Wettlauf nach unten bei Umwelt-, Tier- und Sozialstandards. Aus unserer Sicht positiv zu bewerten ist hingegen der Vorschlag zur obligatorischen Degression und Kappung der Einkommensgrundstützung. Und dies allein deswegen, weil flächenstarke Großbetriebe aufgrund hoher Kapitalintensität ohnehin schon Kostenvorteile gegenüber kleinen und mittleren Betrieben haben, was nicht noch über staatliche Direktzahlungen belohnt werden muss. Die hierbei frei werdenden Mittel sollten für eine deutlich aufgestockte Umverteilungsprämie an die große Mehrzahl der kleinen und mittleren Betriebe fließen, die das Rückgrat unserer Landwirtschaft bilden. (Vereinzelt Beifall BSW) Zu begrüßen ist ebenfalls die verpflichtende Anwendung der gemeinsamen Marktordnung, da diese die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette gegenüber Handel und Verarbeitern stärkt. Ein weiteres positives Signal aus Brüssel ist der geplante Ausbau der Junglandwirte-Förderung – ein wichtiger Baustein, um jungen Menschen den Einstieg in die Landwirtschaft zu erleichtern und dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Sachsen ergeben sich daraus klare Aufgaben: Erstens. Wir müssen alles daransetzen, dass Landwirte wieder aus dem Markt heraus Geld verdienen und nicht nur aus Formularen. Zweitens. Die Bürokratie muss radikal eingedampft werden. Die Landwirte sollen melken, pflügen und säen, nicht zählen, scannen und hochladen. Drittens. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen explodierende Pacht- und Bodenpreise. Viertens. Gesellschaftlich gewünschte Leistungen – ob Tierwohl, Klima- oder Umweltschutz – müssen ehrlich und verlässlich bezahlt werden. Fünftens. Wir brauchen Programme zur Klimaanpassung und eine faire Einbindung der Landwirtschaft in den CO - Zertifikatehandel. Sechstens. Der Umbau der Tierhaltung nach den Empfehlungen der Borchert-Kommission darf nicht länger verschleppt werden. Tierhalter brauchen Planungssicherheit, keine warmen Worte. Kurz gesagt: Wir wollen eine Landwirtschaftspolitik, die entlastet, statt belastet; die stärkt, statt schwächt. Wir wollen eine Politik, die wieder auf Vielfalt setzt, auf verschiedene Betriebsgrößen, Betriebsformen und Anbaumethoden. Vor allem wollen wir eine Politik, die den Landwirten die Freude an ihrem Beruf zurückgibt. Denn ohne diese Freude bleibt am Ende nur Frust auf dem Feld und noch mehr am PC. Zu guter Letzt fordern wir Sie auf, sich in Brüssel dafür starkzumachen, dass die GAP eigenständig bleibt. Das Agrarbudget muss stabil bleiben. Eine Renationalisierung der europäischen Agrarpolitik lehnen wir entschieden ab. Europa darf kein Flickenteppich agrarpolitischer Einzelinteressen werden. Vielen Dank. Glück auf! (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Lange, und nun folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es bereits deutlich gemacht: Es besteht nicht unbedingt Konsens über die Agrarpolitik ab 2028. Die CDU verteidigt berechtigterweise unsere ostdeutschen Strukturen. Die AfD fordert nationale Alleingänge und das BSW sucht Lösungen zwischen Ökologie und Ökonomie. Als SPD sagen wir klar: Wir brauchen beides – den Schutz unserer gewachsenen Strukturen und eine soziale Verantwortung für alle Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Lassen Sie mich mit den Gemeinsamkeiten beginnen: Wir stehen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gegen die dramatische 22-prozentige Kürzung des GAP-Budgets von 387 auf 293,7 Milliarden Euro. Wir lehnen gemeinsam die geplante Auflösung der bewährten Zwei-Säulen-Struktur ab und wir fordern gemeinsam einen sinnvollen Bürokratieabbau und weniger Ordnungskontrollen. Aber es gibt einen Punkt, da unterscheiden wir uns von unserem Koalitionspartner: Für die SPD darf Agrarpolitik nicht an der Hofeinfahrt enden. Unsere sozialdemokratische Agrarexpertin im Europaparlament, Maria Noichl, bringt es auf den Punkt: Die GAP braucht nicht nur eine grüne Architektur für Umwelt und Klima, sondern auch eine rote Architektur für faire Arbeitsbedingungen. Was heißt das konkret? Etwa 61 % der Arbeitskräfte in der europäischen Landwirtschaft gehen einer sogenannten informellen Beschäftigung nach. Prekäre Arbeit und Schwarzarbeit sind weit verbreitet und am Ende nicht zuträglich. Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine soziale Konditionalität als Voraussetzung für den Erhalt der Agrarförderung. Die CDU redet ungern davon – uns ist es ein zentrales Anliegen. Es geht um drei grundlegende EU-Richtlinien: transparente Arbeitsverträge bei Beschäftigungsbeginn, Gesundheits- und Arbeitsstandards und sichere Arbeitsmittel. Betonen möchte ich an dieser Stelle: Das sind keine neuen Auflagen. Dieses Recht gilt schon längst. Jetzt wird es in der Agrarförderung umgesetzt. Betriebe, die sich an geltendes Recht halten, haben nichts zu befürchten. Betriebe, die sich nicht an diese Anforderungen halten, dürfen keine Steuergelder erhalten. So einfach ist das. Die EU-Kommission hat diese soziale Konditionalität in ihrem GAP-Vorschlag vom Juli 2025 beibehalten und will, dass sie in die neue Farm-Stewardship-Konzeption aufgeht und integriert wird. Ich höre schon den Einwand: Das trifft die ostdeutschen Betriebe besonders hart. – Differenziert betrachtet ist das nicht so. Gerade unsere größeren, professionell geführten Betriebe in Sachsen sind Vorreiter bei ordentlichen Arbeitsverhältnissen. Die durchschnittliche Betriebsgröße von 138 Hektar ermöglicht es überhaupt erst, sozialversicherungspflichtige Vollarbeitsplätze zu schaffen. Viele Betriebe bieten Tarifverträge, betriebliche Altersvorsorge und Weiterbildung. Diese Betriebe schützen wir mit der sozialen Konditionalität. Denn sie leiden unter unlauterem Wettbewerb durch Betriebe, die auf Schwarzarbeit und Lohndumping setzen. Die soziale Konditionalität ist kein Angriff auf ostdeutsche Strukturen. Sie ist ein Instrument gegen Ausbeutung und für fairen Wettbewerb. Lassen Sie mich ein Thema ansprechen, das in dieser Debatte oft ausgeblendet wird: Die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften. In Sachsens Landwirtschaft sowie in ganz Ostdeutschland gibt es Erntehelfer aus Osteuropa. Sie sind unverzichtbar. Viele von ihnen arbeiten unter schwierigen Bedingungen, in überteuerten Unterkünften, mit intransparenten Lohnabzügen und ohne Sozialversicherung aufgrund von kurzfristiger Beschäftigung. Ich erkenne auch die Anstrengungen, die zum Beispiel im sächsischen Obstbau unternommen werden, wo nach Lösungen gesucht wird. Es braucht angepasste Zeiträume, um am Ende den Apfel in Sachsen weiter ernten zu können und damit regionale Kreisläufe zu unterstützen. Obstbauern müssen den Saisonarbeiter effektiv einsetzen und ihn über die Saison hinweg beschäftigen können. Außerdem muss die Anerkennung der Führerscheine endlich schneller und unbürokratischer vonstattengehen. Nicht alle Forderungen konnten wir im Koalitionsvertrag durchsetzen, aber auf Bundesebene und in Brüssel kämpfen wir dafür. Diese Forderungen werden Teil der Verhandlungen zur GAP sein, wenn es darum geht, sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft, vollumfängliche Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Tag, Standards für Unterkünfte, transparente Kostenabrechnungen und regelmäßigen Arbeitsschutz zu leisten. Der große Unterschied zu unserem Koalitionspartner: Die SPD will die GAP grundlegend umbauen – von pauschalen Flächenprämien hin zu einer ergebnisorientierten Honorierung von Gemeinwohlleistungen. Die CDU sagt, ein Hektar sei ein Hektar. Wir sagen: Ein Hektar, auf dem Biodiversität gefördert, Wasser geschützt und Klima geschont wird, ist mehr wert als der Hektar Monokultur. Bestes Beispiel: Letzte Woche fand der EPLR-Abschluss im Vogtland statt, bei dem eine Anlage zur Sanierung von Kleingewässern durch den Bau von elf Teichen und Hecken im Bobritzschtal gefordert wurde. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit!
Simone Lang SPD
Vielen Dank. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall SPD und Zuruf Jörg Dornau, AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Frau Abg. Lang. Für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Herr Kollege Günther; bitte schön.
Wolfram Günther GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich gefreut, dass die CDU dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn die Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft steht, sind immens, und deswegen kann man das gar nicht oft genug hier debattieren. Wir haben strukturelle Probleme. Bei diesen strukturellen Problemen soll auch genau das, was die EU-Agrarförderung GAP ist, helfen. Man muss sich einmal vor Augen führen: Wir haben noch über 6 000 Betriebe hier im Freistaat Sachsen. Aber im Vergleich zu 1990 ist das ein Rückgang von 60 %. Ähnlich dramatisch ist der Rückgang der Zahl der Menschen, die überhaupt noch in dieser Branche beschäftigt sind. Das ist ein Problem für den ländlichen Raum, da die Landwirtschaft dort ein Rückgrat darstellt. Aktuell operieren viele Betriebe an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. In den letzten Jahren – seit 2020 – sind die Kosten für Dünger, Energie und Futter um 45 % explodiert. Das hat im Übrigen auch wesentlich etwas mit der Abhängigkeit von fossiler Energie zu tun, die dort hineinfließt. Dem Ganzen steht ein enormer Druck auf die Flächen gegenüber. Das sind Themen, über die wir im Rahmen des Agrarstrukturgesetzes in der letzten Legislatur diskutiert hatten. Wir haben einen Verteilungskampf auf europäischer Ebene. Das Geld wird nicht mehr. Man muss sich rechtfertigen, dass auch hier bestimmte Ziele in der Verteilung erreicht werden. Dazu gibt es klare Aussagen aus der Branche, auch aus der Wissenschaft, wie etwa der Zukunftskommission Landwirtschaft, die gesagt hat: Ja, öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen, die überprüfbar sind; sonst wird das Geld nicht mehr fließen. Der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik hat das auch gesagt. Wir müssen einen Beitrag leisten für die Zukunft in puncto Klima, Umwelt und Tierwohlleistungen, die auch gesellschaftlich gefordert sind. Dort stehen große Herausforderungen in der Transformation an. Ich erhoffe mir von der Diskussion, dass wir genau dort den Beitrag leisten und für diese großen Themen – ich habe es gern vom Kollegen Heinz gehört – mehr Anreize schaffen. Das finde ich richtig. Umwelt und Klima mehr wertschätzen, Bürokratieabbau – wunderbar. Junglandwirte sind zu fördern. Aber zu den strukturellen Problemen, wie dem Rückgang dieser Betriebe, habe ich relativ wenig gehört. Was auf den ersten Blick gut gemeint klingt – nämlich die Kappung und Degression für große Betriebe ab 20 000 und dann bei 100 000 Euro einen Cut –, hat für die sächsischen Strukturen der Landwirtschaft, so wie sie nun einmal historisch gewachsen sind, katastrophale Auswirkungen. Wenn das so bleibt, spielt ein Großteil der EU-Förderung gar keine Rolle mehr, weil faktisch nichts mehr fließt. Da erwarte ich mir, dass wir auch aus Sachsen deutlich laut werden. Selbst wenn man so etwas angeht, erfordert es eine sehr langfristige Perspektive, bevor eine Umstellung erfolgt. Aber wenn das jetzt passiert, kann das nicht sein. Vielleicht wird sich der Minister nachher auch noch äußern. Ich bin gespannt, was unsere Ansätze aus Sachsen sind. Es gibt auch Vorschläge, wie man diese gesamte Förderung passgenau gestalten kann, sodass man im Kampf um Gelder innerhalb der EU besser bestehen kann, etwa das Punktemodell, die Gemeinwohlprämie usw. Die Agrarministerkonferenz hat dazu in der Vergangenheit schon einiges an Beschlüssen gefasst. Und das System hat ein Maß an Verwaltungsaufwand überschritten, das für die Betriebe und die Verwaltung noch tragbar ist. Das heißt, wir benötigen dort ein konsequent neues Modell. Auch das wird im Moment eigentlich fast gar nicht mehr richtig diskutiert, dieser echte Bürokratieabbau. Dort müssen wir uns einbringen, auch aus dem Freistaat Sachsen heraus. Wir benötigen diese Gelder. Nun einmal an die Kollegen der AfD: Mit diesen Nebelkerzen wieder eine Debatte zu führen, um auf die EU einzuhauen, statt über Landwirtschaft zu sprechen – das zeigt, dass Sie das Friedensprojekt EU nach zwei Weltkriegen vielleicht nicht ganz verstanden haben. (Jörg Dornau, AfD: Da sind wir gerade die Letzten!) Was Sie ebenfalls nicht verstanden haben, ist, dass wir in einer globalen Situation mit großen Blöcken und Mächten nur als geschlossene EU bestehen können. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) Sie haben auch noch nie die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung verstanden, die zeigt, was ein großer gemeinsamer EU-Binnenmarkt bewirken kann. Die Rechnung zeigt eindeutig, dass Deutschland sehr wohl davon profitiert. Was Sie vor allen Dingen noch nie verstanden haben, ist, dass Sachsen ein echter Nettoempfänger genau dieser Zahlungen ist. Wenn Sie das alles abschaffen wollen, würden wir uns ins eigene Knie schießen. Ich erhoffe mir eine klare Stimme aus dem Freistaat Sachsen. Meine Erfahrung aus der letzten Legislatur ist, dass CDU-Ministerin Klöckner und alle CDU-Agrarminister der anderen Länder Kappung und Degression durchführen wollten. Ich stand als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz relativ allein da, um das abzuwenden. Das ist damals gelungen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Wolfram Günther GRÜNE
Ich bin gespannt, ob das Ganze noch einmal gelingt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Günther. Es folgt für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann; bitte.
Stefan Hartmann Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine ganze Reihe von Gesprächen mit Bauernverbänden, Umwelt- und Naturschutzverbänden zu den GAP-Plänen geführt. Die Kritik von allen Seiten und dementsprechend auch von uns ist massiv. Erstens ist die schmerzhafte Kürzung des Agrarbudgets um fast 23 % zu nennen. Zweitens benachteiligen Kappung und Degression größere Betriebe; vor dem Hintergrund der ostdeutschen Agrarstrukturen ist das ganz und gar nicht zielführend. Im Kern ist das eigentlich eine Aufforderung an Sie zum Handeln, Herr Minister. Wir – und mit uns die sächsischen Betriebe – stehen sonst vor einem riesigen Problem: In der Folge spielt Agrarförderung hier kaum noch eine Rolle. Das darf nicht passieren! Für uns als Die Linke steht nicht die Betriebsgröße bei der Vergabe öffentlicher Gelder im Vordergrund, sondern die Leistung für das Gemeinwohl und die Einhaltung sozialer Standards. Die Renationalisierung kann und wird zur Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt führen. Damit einhergehend ist die Absenkung der ökologischen und sozialen Standards in der gesamten Europäischen Union zu befürchten. Mit dem Wegfall der verpflichtenden Mindestbudgets für Umweltleistungen tritt der Anspruch „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ in den Hintergrund. Es steht also nicht nur weniger Geld zur Verfügung. Es ist auch zu befürchten, dass es ungerechter und eben nicht im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft verteilt wird. Aus linker Perspektive sollte die Verwendung von EU-Agrarsubventionen im Sinne der Umwelt, des Klimas und Tierschutzes sowie der sozialen Gerechtigkeit erfolgen. Das sieht im Übrigen auch eine Mehrheit der Europäerinnen und Europäer so. Politik sollte somit weniger auf einzelne Lobbygruppen hören, sondern vielmehr auf die Menschen. Denn die haben längst verstanden, dass nur ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen langfristig ihre Lebensgrundlagen erhält. Die Ergebnisse einer Umfrage zur EU-Agrarpolitik, die vom EU-Dachverband der Verbraucherorganisation in acht EU-Ländern durchgeführt wurde, zeigt Folgendes: Erstens. Die Gemeinsame Agrarpolitik genügt bisher nicht ausreichend den sozialen und ökologischen Ansprüchen eines großen Teils der Verbraucher/-innen. Zweitens. Die Befragten wünschen sich eine gerechtere Verteilung der Gelder und eine zielgerichtete Koppelung an Umwelt- und Tierschutzauflagen. Drittens. Weniger als einer von vier Befragten glaubt, dass die GAP-Gelder gerecht verteilt werden. Jetzt nach Deutschland: 78 % der deutschen Verbraucher/ -innen wünschen sich, dass die EU-Agrarsubventionen zu mehr Tierwohl beitragen. 71 % erwarten, dass die Gelder dazu dienen, eine nachhaltigere Landwirtschaft zu unterstützen. 76 % der Befragten in Deutschland möchten, dass die Gelder so vergeben werden, dass weniger Pestizide und Antibiotika in der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Wiederum 72 % wollen, dass die Agrarsubventionen – und das ist für uns als Linke von besonderer Bedeutung – auch angemessene Lebensmittelpreise sicherstellen und nicht – wie bisher – die Taschen der Konzerne füllen, weil sie diese davon entbinden, die Produkte und Arbeit der Erzeuger/-innen angemessen und verlässlich zu bezahlen. Auch die kürzlich veröffentliche Umfrage des NABU zur Wiederherstellung der Natur macht deutlich, dass der weitaus überwiegende Teil der Bürger/-innen in Deutschland und in Sachsen den alarmierend schlechten Zustand von Artenvielfalt und Ökosystemen nicht hinnehmen will und insbesondere von der Politik Maßnahmen erwartet, die eine echte Trendumkehr darstellen. Hier ist die Ausgestaltung der GAP eine ganz wesentliche Stellschraube. Die Landwirtschaft hat einen erheblichen Einfluss auf die Bereitstellung von Ökosystemleistungen, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Sie ist gleichzeitig von deren Erhalt im hohen Maße abhängig. Die wirtschaftliche Bedeutung der Leistung von Natur liegt auf der Hand: fruchtbare Böden, sauberes Wasser, Hochwasserschutz, Bestäubung durch Insekten, Klimaregulation durch Kohlenstoffspeicherung, um nur einige Aspekte zu nennen. Deshalb ist es selbst aus wirtschaftsliberaler Sicht nicht nachvollziehbar, warum eine Bewirtschaftung, die in besonderem Maße zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und damit der wirtschaftlichen Grundlagen beiträgt, nicht auch ökonomisch in besonderem Maße profitiert. Solange Ökosystemleistungen nicht in die Betrachtung einbezogen werden, gehen die Verluste auf Kosten der Gesellschaft. Eine vernünftige, also linke Agrarpolitik würde nicht die Gewinne der Lebensmittelindustrie ins Zentrum stellen, sondern den Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemleistungen unterstützen, und sie würde die Marktmacht der Erzeuger/-innen und nicht die der großen Lebensmittelkonzerne stärken. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Herr Minister, nehmen Sie das mit: Wir stehen vor einer schwierigen Situation. Ich glaube, das ist aus allen Beiträgen hier deutlich geworden. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach am Rednerpult für die Linksfraktion Herr Kollege Hartmann. Nun könnte in der ersten Rederunde der fraktionslose Abgeordnete sprechen. – Das möchte er nicht, er ist nicht da. Dann treten wir in eine zweite Rederunde ein. Ich sehe schon Herrn Kollegen Heinz für die CDU-Fraktion auf dem Weg nach vorn. Bitte schön.
Andreas Heinz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren! Wozu so eine Debatte alles genutzt werden kann. Neben vielen richtigen Dingen, die ich nicht wiederholen möchte, staune ich, dass das verbunden wird mit der Forderung nach einem deutschen Alleingang. Ich kann auch das gezeichnete Bild von den Arbeitsbedingungen, welches von der SPD kam, nicht nachvollziehen. Das hat es vielleicht vor 40 bzw. 50 Jahren so gegeben. Mittlerweile leben wir in Zeiten, in denen arbeitsintensive Produktion mangels Arbeitskräfte aufgegeben wird. Das sieht man am Rückgang von Spargel- und Obstflächen usw. Wenn man schon über Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten redet, dann wäre es nötig, das Arbeitszeitgesetz an die Bedingungen in der Landwirtschaft anzupassen. Kein Landwirt wird seine Mähdrescher nach 10 Stunden abstellen, weil das Gesetz sagt, dass er nicht länger arbeiten darf. Er wird 12, 14 oder 16 Stunden arbeiten, um die Ernte einzubringen und sein Geld damit zu verdienen. Es wäre nötig, dass das legalisiert und auf vernünftige Beine gestellt wird. Wir hoffen, dass es gelingt, Kappung und Degression zu verhindern. Wenn nicht, wäre aus meiner Sicht eine kleine Nebenbestimmung nötig, mit der sich die Diskussion darum sehr schnell erledigen würde. Voraussetzung wäre, dass die gekappten und sich degressiv entwickelnden Gelder in dem Bundesland bleiben müssen, in denen sie den Landwirten vorenthalten werden. Wenn das der Fall wäre, würde der Ruf aus anderen Bundesländern mit kleineren Strukturen nach Kappung und Degression sehr schnell verschwinden, weil sie davon dann keinen wirtschaftlichen Vorteil hätten. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion in der zweiten Runde Herr Kollege Heinz. Es folgt die AfD-Fraktion mit Kollegen Dornau.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Betriebe mit Flächen um 500 Hektar, die aus den Zeiten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften historisch gewachsen sind, sollen durch Kappungen kleingemacht werden. Sogar auf 100 Hektar stehen Kürzungen von 25 % im Raum. Das ist kein feines Justieren der Politik. Das ist Politik gegen die ostdeutsche Landwirtschaft und gegen die Bürger. Würde der aktuelle Vorschlag so umgesetzt, sind mehrere Tausend Arbeitsplätze in der Landwirtschaft in Sachsen bedroht. Sachsens Bauern setzen hierbei wenig Hoffnung in die Landes- und Bundesregierung. Zu oft wurde mit Worthülsen und falschen Versprechungen hantiert. Einzig am Widerstand der osteuropäischen Länder, die historisch ähnliche Strukturen wie wir haben, könnte Ursula von der Leyen mit ihrem Kahlschlag noch scheitern. Sie, werte Kollegen von der CDU, tischen uns hier und heute wieder einmal eine abstrakte Schaufensterdebatte auf, über deren Ausgang Sie nicht entscheiden können. Während Sie sich dafür gegenseitig auf die Schultern klopfen, haben die Landwirte ganz konkrete Probleme, die Sie lösen könnten und müssten. Billiger Ukraine-Weizen flutet den europäischen Markt. Dessen Preis liegt unter unseren Produktionskosten. Wir haben die niedrigsten Weizenpreise seit mehr als fünf Jahren, und zwar bei einer Inflation von 30 % und mehr in diesem Zeitraum. Unsere Bauern arbeiten mit den höchsten Umwelt- und Qualitätsstandards. Der ungehinderte Marktzugang von Billiggetreide frisst an der Substanz unserer Betriebe. Mit der einen Hand reicht die EU-Hilfen aus, mit der anderen Hand nimmt sie den Bauern ihr Einkommen. Das zerstört nicht nur Vertrauen, sondern auch die Ernährungssicherheit in unserem Land. In solchen Zeiten braucht die Landwirtschaft Marktschutz, gezielte Unterstützung für heimische Produktion und nicht die bedingungslose und uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine, die uns ohnehin schon Milliarden an Militärhilfen kostet. Unser Antrag zur Aussetzung der zollfreien Getreideimporte aus der Ukraine wurde von der CDU abgelehnt. Das war ein Fehler, der jeden Tag teurer wird. Das nächste Unheil rollt heran. Nach 25 Jahren Verhandlungen hat die EU-Kommission das Mercosur-Abkommen unterzeichnet. Es lässt Billigwaren nahezu ungehindert in unsere Märkte. Unsere Bauern, die unter strengsten Standards wirtschaften, haben keine Chance gegen ausländische Konkurrenz, die mit in der EU längst verbotenen Pflanzenschutzmitteln und Hormonen produzieren. Wir sagen klar: Kein Mercosur ohne gleiche Bedingungen. Auch diesen Antrag hat die CDU abgelehnt. Die Frostdüngung, die im CSU-geführten Bayern möglich ist, ist in Sachsen verboten. Auch dieser Antrag von uns zur Wiedereinführung wurde von Ihnen, werte Kollegen der CDU, abgelehnt. Der Antrag zum aktiven Bürokratieabbau, zur Vereinfachung der Fördermaßnahmen wurde abgelehnt. Dort, wo Sie helfen könnte, handelt die CDU nicht. Dort, wo Sie kaum oder keinen Einfluss hat, inszeniert sie sich als der große Retter. Die Landwirte werden von allen Seiten in die Zange genommen: mehr Auflagen, höhere Umweltstandards, explodierende Pachtpreise, auch durch die hoch subventionierte Verglasung und Verspargelung der Ackerflächen. Da feiern Sie sich, dass die Rückvergütung beim Diesel von 21,4 Cent 2026 wieder eingeführt wird. Aber Sie ziehen den Bauern mit der von CDU und SPD eingeführten CO - Steuer das Geld wieder aus der Tasche, und das mit fest geplanter Steigerung. Wenn man sich heute wieder überschwänglich lobt, dann sage ich klar: Ja, die Subsidiaritätsrüge und der Einsatz für die Interessen Ostdeutschlands sind richtig. Aber sie sind eine Selbstverständlichkeit. Das ist keine Heldentat, sondern ein Minimum. Aber wie wir aus der Vergangenheit wissen, kommen am Ende nur Minimalkompromisse heraus. Dann heißt es wieder: Wir wollten ja, aber wir konnten nicht. Es ist kein Geld da. Wir haben das Beste herausgeholt. Der eine schiebt es auf den anderen. Das Vertrauen bei Sachsens Bauern haben Sie jedenfalls seit längerer Zeit verspielt. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dornau. Es könnte für die BSW-Fraktion in einer zweiten Runde gesprochen werden. – Das ist nicht gewünscht. Dann folgt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang, die das schon angekündigt hatte.
Simone Lang SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in der ersten Runde angekündigt, möchte ich noch ein Wort zu den öffentlichen Geldern sagen. Ich kann die Aussage von Herrn Hartmann unterstützen, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern gezielt zur Honorierung messbarer Leistungen auszureichen. Agrarexperten empfehlen, statt des bisherigen Verhältnisses von zwei Dritteln für pauschale Flächenprämien und ein Drittel für Gemeinwohl, mindestens die Hälfte für nachweisbare Umwelt- und Klimaleistungen einzusetzen. Diese Forderungen unterstützen wir. Ich möchte noch kurz etwas zur ostdeutschen Spezifik und zur Kappung der Direktzahlungen sagen. Hier brauchen wir unbedingt eine ostdeutsche sensitive Lösung. Die Kappung bei 100 000 Euro trifft unsere Strukturen überproportional und ist historisch ungerecht. Andererseits dürfen wir nicht leugnen, dass große Betriebe nun einmal effizienter wirtschaften und auf weniger Geld pro Hektar angewiesen sind. Unser Vorschlag ist immer noch: flexible Übergangslösungen, Betriebsstrukturen berücksichtigen, höhere Kappungsgrenzen für Betriebe mit vielen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und eine regionale Differenzierung bei der Mittelvergabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verhandlungen zur GAP ab 2028 werden laut Beobachtern schwierig und hart – das haben wir vorige Woche schon einmal gehört –, und sie werden mindestens zwei Jahre dauern. Sachsen muss dort seine Stimme erheben. Das hat unser Minister bereits mehrfach getan, und dafür bin ich ihm auch sehr dankbar – nicht nur, wenn es um den Erhalt unserer Strukturen geht, wo es angebracht ist, sondern auch für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft. Sie sehen uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, historisch gewachsene ostdeutsche Strukturen zu respektieren, die nachhaltige Transformation zu ermöglichen, Umwelt und Klima zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu garantieren. Nur so kann die europäische Landwirtschaft ihre Dreifachaufgabe erfüllen: sichere Ernährung, intakte Umwelt und würdige Arbeit für alle, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Die CDU verteidigt an dieser Stelle Strukturen. Die SPD geht noch einen Schritt weiter und sieht die Notwendigkeit von Veränderung und verteidigt die soziale Gerechtigkeit. Das ist ein Unterschied und manchmal kommt es darauf an. Es schließt nichts aus. Deshalb sage ich immer wieder: Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Planungssicherheit und eine gute Landwirtschaft streiten! Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Frau Abg. Lang für die SPD-Fraktion. Als Nächstes könnten in der Reihenfolge sprechen: BÜNDNISGRÜNE – kein Redebedarf –, der fraktionslose Abgeordnete und die Fraktion Die Linke – ebenfalls nicht. Damit sind wir am Ende der zweiten Rednerrunde. Wir können in eine dritte Runde einsteigen. Das ist auch gewünscht. Für die CDUFraktion spricht Herr Kollege Schiemann.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass es sich hier um ein Thema handelt, das noch viel breiter zu sehen ist. Es ist nicht nur die Agrarpolitik, die so dramatisch betroffen ist, sondern auch die Regionalpolitik. Ich habe vielen Rednern zugehört, und ich habe auch viele Redner das eine oder andere Mal bei der Europäischen Union erlebt, indem sie sich für unser Land, für die Landwirte, aber auch für die Regionalförderung eingesetzt haben. Es tut mir sehr leid, die AfD-Fraktion habe ich nur erlebt, die EU abzuschaffen. Das heißt, es ist nicht ehrlich, was Sie tun, sich hier hinzustellen und zu erzählen und zu moderieren, sie würden ja etwas für die Agrarpolitik tun, aber in Wahrheit machen Sie das nicht. In Wahrheit kämpfen ganz andere für unser Land und die Menschen, die sich in der Landwirtschaft, aber auch in der Regionalpolitik redlich engagieren. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, bei dem es – sächsisch gesagt – um die Wurst geht, wenn wir es nicht schaffen, das Pendel noch einmal umzulegen und die Europäische Kommission bzw. das Parlament umzustimmen, den Entwurf zu verändern, sicherlich auch die nationalen Regierungen dazu zu bringen, zu sagen: Wir müssen für unsere Region entscheiden und nicht gegen unsere Region. Diesbezüglich sieht man das Doppelte: Die Agrarpolitik und die Regionalpolitik sind beide so stark betroffen wie noch nie in der Geschichte der Europäischen Union, und Sie werden die Europäische Union schwächen, wenn dieser Entwurf durchgeht. Das heißt: Beide Teile sind als starke Säulen in der europäischen Entwicklung immer die Unterstützung neben den Ballungsräumen und der Regionen gewesen. Sie sind die einzigen Faktoren, die die ländlichen Räume Europas erreichen und unterstützen. Deshalb muss der Entwurf von 2028 bis 2034 geändert werden und darf so nicht angenommen werden. (Beifall CDU) Die bisherige – – (Zuruf AfD: Das haben wir auch gesagt!) – Ja, aber wir tun etwas dafür. Wir gehen dorthin und investieren Zeit. Sie lamentieren doch nur herum. Sie schimpfen nur. (Beifall CDU) Das ist doch Ihre Politik. Ich habe Sie noch nie in Brüssel gesehen, dass Sie sich dafür eingesetzt haben, unsere sächsischen Interessen umzusetzen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Regionalpolitik und Agrarpolitik sind Fundamente für Wachstum, für Modernisierung, für mittelständische Unternehmen, für das Handwerk, für die Landwirtschaft, für die Gemüsebauern, also für viele, die im ländlichen Raum investieren und sich engagieren. Vor Ort hergestellt, vor Ort produziert – das ist nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik. Das muss das Ziel des neuen EU-Haushaltes sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen den EU-Haushalt wieder ins Gleichgewicht bringen. Der Entwurf der EU gefährdet – wie von meinem Kollegen Andreas Heinz schon sehr deutlich dargelegt – die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte. Der Umweltschutz wird geschwächt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im ländlichen Raum wird geschwächt, die Nahrungsmittelsicherheit und die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union werden gefährdet. Wenn wir das im Weltmaßstab sehen, dann wird dieses sehr stark beeinträchtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir akzeptieren dieses neue Instrument der nationalen und regionalen Partnerschaften nicht, weil es das Verfahren verkompliziert; denn bisher haben die 500 Regionen Europas gezeigt – also 500 Projekte gibt es –, dass die regionalen Partnerschaftspläne für die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit der Region gesorgt haben. Subsidiarität ist das Schlagwort, das eingehalten werden muss, und deshalb danke ich der Staatsregierung, im Bundesrat klar dargestellt zu haben, dass wir die Subsidiaritätsrüge brauchen. Wir brauchen kein ständiges Hineinreden in die Umsetzungsfragen; denn das erschwert die Entwicklung. Es wird von Leuten entschieden, die überhaupt keine Beziehung mehr zum produzierenden Gewerbe haben oder zu den Herausforderungen, die die Landwirte zu erfüllen haben. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte wie die CDUFraktion – so wie Andreas Heinz es gesagt hat – sagen: Wir brauchen eine Änderung des Entwurfs, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit!
Marko Schiemann CDU
– damit Regionalpolitik und Agrarpolitik auf dem jetzigen Niveau für Stärke der Regionen sorgen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Schiemann. Wir können in eine dritte Rederunde einsteigen. Das ist auch gewünscht. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dornau, bitte.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Schiemann, nachdem Sie vieles hier verdreht haben (Peter Wilhelm Patt, CDU: Es wird nicht besser!) und Frau Lang zweimal in Ihrer ersten Runde einen ganzen Berufsstand mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit diskreditiert hat – also das geht gar nicht. Kommen wir zur Debatte zurück und unterhalten uns einmal über die sogenannte Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Der Steuern zahlende Bürger sieht darin vor allem, auch durch Falschinterpretationen der Medien, eine Übersubventionierung der Landwirtschaft. Auf der anderen Seite stöhnen die Landwirte über stetig steigende Gängelung und die ausufernde Bürokratie und die Unsicherheiten wegen der unklaren Ausrichtung der notwendigen Ausgleichszahlungen oder Subventionen. Je nachdem, wie man es sehen möchte. Im Zuge der Liberalisierung des Welthandels seit den Fünfzigerjahren hat man versucht, die Bauern in der EU vor Billigimporten aus Übersee zu schützen. So gab es bis Anfang der Neunzigerjahre gestützte Interventionspreise für Getreide, Rindfleisch und Milch. Das führte teilweise zu einer nicht bedarfsgerechten Produktion, zu vollen Kühlhäusern und Butterbergen. Im Jahr 1992 folgte mit der MacSharry-Reform die flächenbezogene Direktzahlung, gefolgt von vielen, vielen Agendas. Im Jahr 2021 kam dann die große Agrarreform mit einer Verschiebung von Flächenzahlungen hin zu sogenannten freiwilligen Umweltmaßnahmen – das alles unter dem Deckmantel des Green Deals, und dieser Green Deal hat bestenfalls China gestärkt. Interessanterweise spricht in letzter Zeit kaum noch jemand über diesen Deal. Im Klartext: Es ist aber so, dass unsere Bauern vor 20 Jahren über 300 Euro pro Hektar an EU- und Landesmitteln erhalten konnten. 2024 waren es nur noch 160 Euro pro Hektar, bei Kleinstbetreiben etwas mehr. Dabei liegt der Weizenpreis derzeit – ich sagte es schon – auf einem Fünfjahrestief bei etwa 170 Euro pro Tonne. Dafür kann man bei den explodierten Kosten nicht produzieren. Das ganze Dilemma betrifft auch die Erzeugung von Milch, Fleisch, Obst und Gemüse. Werte Politiker! Wenn Ihnen der Erhalt unserer Kulturlandschaft, der ländlichen Räume, Tausender Arbeitsplätze und vor allem die Versorgungssicherheit mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, also unser tägliches Brot, etwas wert ist, müssen Sie endlich handeln. Entweder es wird wieder eine echte Ausgleichszahlung ohne jegliche grüne Bandagen oder bürokratische Gängelung für jeden Hektar in Höhe von wenigstens 300 Euro gezahlt, wobei kleine Betriebe vor allem wegen der erhöhten Kosten für die Sozialkassen noch etwas besser gestellt werden müssten, oder Sie fassen endlich den Mut und führen das längst totgerittene Pferd der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zum Rossschlächter. Besinnen Sie sich endlich auf unsere Verantwortung! (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Unsere Bauern wollen nicht als Bettler dastehen. Sie wollen vernünftige Rahmenbedingungen. Lassen wir die vielen Milliarden deutsches Steuergeld in unserem Land und bringen wir echte Reformen auf den Weg. Befreien wir unsere Bauern von der CDU-SPD-Luftrettungssteuer namens CO -Steuer. Stoppen wir ausufernde Entwicklungen des Mindestlohns, heute leider gerade – glaube ich – im Bundeskabinett beschlossen. Wer sitzt im Bundeskabinett? Frau Lang? Herr von Breitenbuch? So ist das. Stützen wir unsere Märkte vor nicht nach unseren sicheren Standards produzierten und deshalb so billigen Importen, Stichwort Mercosur. Unterstützen wir die Mehrgefahrenversicherung und Tierseuchenversicherung. Streichen wir die Grundsteuer für Ackerland, Grünland und Wald. Ermöglichen wir den Zugang zu sicheren Pflanzenschutzund Düngemitteln. Streichen wir die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. Ja, hören Sie zu! Wenn es der Gesellschaft etwas wert ist, können Naturschutzmaßnahmen mit Landwirten vertraglich gegen eine Aufwandsentschädigung geregelt werden. Was spricht dagegen? Übrigens, ausführlich können Sie das alles im Grundsatz- und Wahlprogramm der Alternative für Deutschland nachlesen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Jörg Dornau AfD
Vertrauen wir doch endlich mal in das hohe Verantwortungsbewusstsein und die Leistungskraft unserer Bauern, und hören wir auf mit der ständigen Gängelung und Beratschlagung. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Jörg Dornau AfD
Kommen wir zurück zu mehr Markt – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir kommen jetzt nicht mehr zurück. Ihre Redezeit ist abgelaufen!
Jörg Dornau AfD
– und freier unternehmerischer Entscheidung. Zügeln wir den längst übergriffigen Staat und fahren die Staatsquote zurück! Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Dornau. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann die Staatsregierung, Herr Minister Georg-Ludwig von Breitenbuch, bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Die größte Gefahr in Zeiten des Umbruchs ist nicht der Umbruch selbst, sondern mit der Logik von gestern zu handeln.“ Dieses Zitat des österreichisch-US-amerikanischen Ökonomen und Juristen Peter Ferdinand Drucker beschreibt sehr gut den Spannungsbogen, in dem sich die Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen gemeinsamen Agrarpolitik – kurz GAP – ab dem Jahr 2028 befinden. Was ist die Logik von gestern? Wir hatten genug Geld, man wollte mehr staatlichen Einfluss, die Versorgungssicherheit spielte keine Rolle, weil wir dachten, wir können auf der Welt ja sowieso alles mit unserem Wohlstand einkaufen. Insofern wollte man die Landwirtschaft extensivieren. Die Logik hat sich verändert, weil sich die Zeiten geändert haben. Das Wort Umbruch ist wohl angemessen, denn die Ausgestaltung der GAP hängt vor allem von vielschichtigen, europarechtlichen, gesellschaftlichen und auch aktuell politischen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzung neuer Vorstellungen auf EU-Ebene ab. Was ist die Basis von allem? Es ist eben die Landwirtschaft, die uns täglich ernährt, die uns täglich Versorgungssicherheit gibt. Insofern geht an dieser Stelle der Dank an alle Landwirtinnen und Landwirte und auch an alle, die das unterstützen, was in der Landwirtschaft täglich geleistet wird. (Beifall CDU) Die Landwirtschaft arbeitet nachhaltig, sie denkt an die nächsten Generationen und macht sich deswegen selbst Sorgen um die Themen, die uns alle beschäftigen. Unter der Gemeinsamen Agrarpolitik sind gemeinsame Regeln für die Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten der EU zu verstehen. Sie wurde ins Leben gerufen, um die Menschen im zerstörten Nachkriegseuropa mit Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen. Durch die GAP werden die Produktivität der Landwirtschaft gefördert und die Märkte immer wieder stabilisiert. Aktuell wird die Gemeinsame Agrarpolitik von zwei Säulen getragen. Die erste Säule besteht aus den sogenannten Direktzahlungen, das heißt, der Einkommensstützung für Landwirte. Das ist der Ausgleich für Mehranforderungen, die wir in Europa im Gegensatz zum Weltmarkt auch von der Landwirtschaft fordern. Die zweite Säule beinhaltet gezielte Förderprogramme für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes. Die GAP ist damit ein wesentlicher Baustein für die wirtschaftliche Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen. Dank der GAP fließen jedes Jahr verlässlich viele Millionen von Brüssel nach Sachsen, ergänzt durch die Mittel vom Freistaat und auch den Kommunen. Ganz konkret sind das rund 200 Millionen Euro pro Jahr Direktzahlungen an ungefähr 7 000 Betriebe und rechnerisch rund 143 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in artgerechte Nutztierhaltung, die LEADER-Programme, die nachhaltige Flächenbewirtschaftung und zur Unterstützung der Landwirtschaft in von Natur aus benachteiligten Gebieten sowie in Naturschutzprojekte. Unter der Überschrift „Ein ehrgeiziger Haushalt für ein stärkeres Europa“ stellte die Europäische Kommission am 16.07.2025 und am 03.09.2025 ihre Entwürfe für den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen – kurz MFR –, darin eingeschlossen die Vorschläge zur GAP für den Zeitraum 2028 bis 2034 vor. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen liegen diese Schwerpunkte der EU zukünftig in den Bereichen der Sicherheit und auch der Verteidigung, der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Flexibilität und der Vereinfachung bestehender Regelungen. Was ist konkret geplant? Der MFR soll eine grundlegende Neugestaltung erfahren, und das sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseiten, und damit eine völlig neue Architektur erhalten. Die GAP findet sich dabei zusammen mit allen weiteren bisherigen Strukturfonds in einer neuen Rubrik. Nationale und regionale Partnerschaftspläne wird das genannt, und sie befindet sich damit wieder in einem einzigen zusammengefassten Fonds und einem gesichert zweckgebundenen Budget. Die bisherige Zwei-Säulen-Struktur – auf der einen Seite Direktzahlungen und auf der anderen Seite ländliche Räume – soll damit entfallen. Die Koordinierungsbehörde soll beim Bund liegen, und die Mittelzuweisungen durch die Kommission erfolgen dann auf der Ebene der Mitgliedsstaaten, also ebenfalls dem Bund. Ich bin gerade Thomas Schmidt sehr dankbar, der im Ausschuss der Regionen genau dafür gekämpft hat, dass die Regionen hier eine Stimme behalten sollen. Das ist für uns in Sachsen ganz wichtig. (Beifall CDU) Entscheidend ist, dass die Bundesländer weiterhin ausreichend Gestaltungsspielraum für ihre länderspezifischen Maßnahmen erhalten müssen und dass die Struktur der Förderung auf keinen Fall in Deutschland zentralisiert werden darf. Die Vorstellungen der Kommission zu den verwaltungstechnischen Abläufen müssen deutlich nachgebessert werden. Der leistungsbasierte Ansatz, die Einführung eines Flexibilitätsmechanismus sowie die Endlos1-Regel führen in ihrer gemeinsamen Anwendung bei Programmplanung und Mittelumsetzung zu eingeschränkten Handlungsspielräumen und weiterhin finanziellen Risiken. So weit die Fakten aus den Kommissionsvorschlägen. Welche Chancen ergeben sich daraus für Sachsen und dann welche Herausforderungen? So lautet ja auch der Name der Aktuellen Debatte. Zunächst zu den Chancen: Die Vorschläge der EU-Kommission lassen die bisherigen GAPInterventionen auch künftig zu. Die Unterstützungen für Landwirtschaftsbetriebe und für den ländlichen Raum werden von der Kommission jetzt vielfach sogar als verpflichtende Angebote von den Mitgliedsstaaten an die Begünstigten deklariert. Die Frage der Kofinanzierung stellt sich natürlich. Es ist weiterhin eine Einkommensstützung für die Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen. Die Pläne der EU gehen hierfür, wie bisher, von einer hundertprozentigen EU-Finanzierung aus. Die Ernährungssouveränität hat damit den richtigen Stellenwert bekommen. Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt die Unterstützung von jungen und neuen Landwirten, um den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu bewältigen. Dazu legte die Kommission in der vergangenen Woche ihre Mitteilung „Strategie für den Generationswechsel in der Landwirtschaft“ vor, mit dem Ziel, den Anteil der Junglandwirte in der EU bis 2040 zu verdoppeln. In Sachsen zeigt sich das Problem der Überalterung der Betriebsleitungen. Die Maßnahmen der Kommission gehen hierbei in eine richtige Richtung. Wichtig bei uns ist jedoch, dass am Ende alle Rechtsformen bedacht werden – nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen –, weil Vorstände ebenfalls Berücksichtigung finden sollen. Die Bereiche Umwelt- und Klimaschutz sind in den Verordnungsentwürfen weniger präsent als bisher, aber die Mitgliedsstaaten erhalten hierbei mehr Spielräume. Deutschland hat damit die Chance, das komplexe Geflecht der Konditionalität im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen aufzulösen. Wir hatten das Thema bei der Programmierung, bei der Vereinfachung der Bausteine dieses Systems in der Administration. Wir hoffen sehr, dass das dann auch möglich wird. Freiwillige Agrarumweltaktionen können nun für die Praxis noch interessanter werden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund von möglichen Anreizzahlungen hierfür. Herr Lange hat unseren Besuch im Vogtland diese Woche bereits erwähnt. Dort kam ebenfalls die Forderung, dass bei den Agrarumweltmaßnahmen nicht nur die Kosten ersetzt werden, sondern auch der Gewinnanteil mit vorkommen soll. Das halte ich für eine berechtigte Forderung, um die Attraktivität zu steigern. Welche Herausforderungen und Gefahren bringen diese Vorschläge aus heutiger Sicht mit sich? Das GAP-Budget wird knapper als bisher – das ist deutlich gesagt worden –, nämlich 20 % weniger. Von den Mitgliedsstaaten und den Regionen werden die erforderlichen Kofinanzierungsanteile bei der allseits angespannten Haushaltslage nur schwer zu erbringen sein. Das muss – das habe ich der Kommission schon deutlich gesagt – mit eingeplant werden, denn auch wenn der Fördersatz überhaupt zur Verfügung gestellt wird: Wenn wir nicht kofinanzieren können, gibt es ein Problem. Die Frage nach den richtigen Prioritäten in Deutschland bzw. in Sachsen rückt dabei in den Mittelpunkt. Die Agrarministerkonferenz hat sich erst kürzlich im September gegen ein verringertes GAP-Budget und gegen die Einbindung der GAP in die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne ausgesprochen. Die GAP soll als eigenständiger Politikbereich mit eigenem und ausreichend finanziertem Fonds erhalten bleiben. Die ländlichen Räume benötigen eine zusätzliche Budgetzuweisung; schließlich fallen nach den Plänen der Kommission Förderprogramme wie LEADER und der Naturschutzbereich aus dem GAP-Mindestbudget heraus und stehen dann in starker Mittelkonkurrenz zu allen anderen Strukturförderungen. Die Vorschläge der Kommission sehen zudem eine Degression und Kappung vor, und – das will ich noch mal deutlich sagen – betroffen sind bei uns dann 20 % der Betriebe mit 80 % der Flächen, 80 % der Beschäftigten und 80 % der Tierhaltung. Deswegen hat Wolfram Günther völlig recht, dass er diesen drohenden Strukturbruch für unsere sächsische Landwirtschaft deutlich angesprochen hat – wie auch alle anderen, die das hier betonen. Wir brauchen bei diesem Strukturbruch einen extra Blick. Deshalb war ich im März mit allen Ostministern in Brüssel. Ich habe – zusammen mit der brandenburgischen Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt – diesen Termin bewusst wahrgenommen, und wir haben ganz gezielt versucht, dieses Thema in Brüssel zu adressieren. Deswegen ist es für mich eine große Enttäuschung, dass dieses Thema überhaupt nicht entsprechend umgesetzt worden ist, sondern das Gegenteil als Vorschlag steht. Dieser Kampf wird also geführt werden müssen, damit wir hier sind. Ich bin enttäuscht, dass bei der Agrarministerkonferenz gerade Frau Staudte von den GRÜNEN aus Niedersachsen dieser Ostsituation überhaupt nichts abgewinnen konnte und sie den gemeinsamen Beschluss verhindert hat. Das war sehr ärgerlich, denn man muss zusammenstehen, wenn man so etwas in Richtung Brüssel adressiert. (Vereinzelt Beifall CDU) Deshalb an die GRÜNEN die Bitte, mit Frau Staudte noch einmal ins Gespräch zu kommen, damit wir als Deutschland einheitlich auftreten können. Die Kompromisslinie in Deutschland ist einheitlich: Jeder Hektar wird bezahlt, aber die ersten Hektare bekommen mehr, und damit ist der Ausgleich zwischen Klein und Groß immer wieder möglich. Zum Ende kommend möchte ich noch mal deutlich sagen, wie die wirtschaftliche Lage gerade in der Tierhaltung ist. Wir haben in den letzten zehn Jahren 18 % der Kühe in Deutschland verloren. Die Schweine, die wir hier reduziert haben – auch durch die ASP-Situation –, sind inzwischen in Spanien gelandet – bei allen Wasserproblemen, die in Spanien auftreten. Diese ganzen Strukturveränderungen, um von der Tierhaltung wegzukommen, führen zu etwas anderem: Die Verbraucher entscheiden sich – bei einer großen Konkurrenz zwischen den großen Konzernen – im Lebensmitteleinzelhandel jeden Tag bewusst anders. Das ist eine Strukturfrage für unsere Landwirtschaft. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich weiterhin, gemeinsam mit der gesamten Staatsregierung, mit aller Kraft allen öffentlichen Debatten im nationalen und europäischen parlamentarischen Raum stellen und vehement für eine verlässliche und finanziell abgesicherte GAP ab 2028 und damit für alle Landwirte – ich betone es noch einmal: für alle Landwirte – in Sachsen einsetzen. Jeder einzelne agrarwirtschaftliche Betrieb ist es wert, genau dafür zu kämpfen – ob groß oder klein, konventionell oder ökologisch, stadtnah oder weit weg. Es ist wichtig, dass wir hierbei alle im Blick haben. Wir brauchen genau diese Vereinfachung, die ich schon angesprochen habe. Auch das haben wir immer wieder verfolgt. Ich schaue jetzt gespannt und fordernd nach Brüssel; dort werden wir in der nächsten Woche mit dem gesamten Kabinett sein. Ich habe am Rande verschiedene Gespräche mit der Generaldirektorin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angesetzt, um genau diese Themen noch einmal anzusprechen. Zügige weitere Verhandlungen in der Sache sind enorm wichtig. Unsere Landwirte und die Verwaltung brauchen dringend Planungssicherheit. Wir haben heute von der Zeit vor 35 Jahren gesprochen. Damals wurde ein ordentlicher Ordnungsrahmen gesetzt. In diesem haben sich die Landwirtschaftsbetriebe gut entwickeln können. Wir haben eine stabile Agrarstruktur, die trotzdem Veränderungen zulässt. Auch die Landwirtschaft in Sachsen steht hinter dieser Agrarstruktur. Deshalb brauchen wir keinen Strukturbruch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch; dabei hat er die Redezeit erheblich überschritten. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Somit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Zweite Aktuelle Asylmagnet abschalten – Missbrauch Antrag der Als Antragstellerin erhält zunächst die Fraktion der AfD das Wort. Herr Kollege Urban; bitte schön.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen erlebt derzeit einen massiven Zuzug von Ukrainern, weil Polen Sozialleistungen für arbeitslose Ausländer, zum Beispiel das Kindergeld, zum 1. Oktober gestrichen hat. Polen ist mit dieser Asylpraxis nicht allein, im Gegenteil. Es ist Deutschland, dass mit der Vollversorgung von Ausländern einen gefährlichen Sonderweg geht. Solange Deutschland auf diesem Sonderweg bleibt, wird unser Land Sozialmigranten weiterhin anziehen wie ein Magnet, weil diese Sozialmigranten den Eindruck gewinnen müssen, wir seien für sie das Schlaraffenland. Dieser Eindruck in aller Welt ist für uns fatal. Deutschland ist inzwischen das attraktivste Ziel für Sozialmigranten in ganz Europa. Gleichzeitig explodieren die Ausgaben für unseren Sozialstaat und damit auch für unser Gesundheitswesen. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, steht der deutsche Sozialstaat über kurz oder lang vor dem Zusammenbruch. Wir wollen den Missbrauch des Sozialstaates beenden, um dessen Leistungsfähigkeit zu erhalten, und zwar in erste Linie für diejenigen, die den Sozialstaat aufgebaut und in ihn eingezahlt haben. Lassen Sie mich kurz aufzeigen, wie drastisch die Sozialleistungen für Ausländer, speziell für Ukrainer, überall in Europa – außer in Deutschland – auf ein Minimum reduziert wurden. Norwegen untersagte im Jahr 2024 die Unterbringung in privaten Unterkünften und strich das Kindergeld zusammen. Warum macht Deutschland das nicht? Die Slowakei zahlt nur noch für 60 Tage Unterbringungsbeihilfe. In Portugal gibt es für Ausländer erst dann Sozialleistungen, nachdem sie sechs Monate lang Beiträge eingezahlt haben. Warum macht Deutschland das nicht nach? Unsere Freunde von der FPÖ, die mittlerweile in der Steiermark regieren, haben jüngst das Wohngeld für Ausländer gestrichen. Frankreich hat die Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber komplett gestrichen. Die Niederlande haben ihre Bad-, Bett- und Brotpolitik für Ausreisepflichtige dahin gehend verschärft, dass es nur noch ein Heimflugticket gibt. Warum macht Deutschland das nicht auch? Rumänien knüpft Sozialleistungen für Flüchtlinge generell daran, ob sie arbeiten oder nicht. In Dänemark haben ausgerechnet die Sozialdemokraten von der gemütlichen Hygge der Geborgenheit auf Härte umgestellt. In Italien haben Migranten erst nach fünf Jahren Anspruch auf die vollen Sozialleistungen. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat zudem das Bürgergeld reformiert mit dem Ziel, dass die Zahl der Empfänger um die Hälfte reduziert wird, Debatte des Sozialsystems beenden Fraktion AfD damit man Steuersenkungen für die Mittelschicht ermöglichen kann. Dieser kleine Rundumblick führt mich zu einer einfachen Schlussfolgerung: Solange Deutschland für Ukrainer, Asylbewerber, ausreisepflichtige und arbeitslose Migranten weiterhin die höchsten Sozialleistungen in ganz Europa zahlt, läuft die Plünderung und Zerstörung unseres Sozialstaates auf vollen Touren weiter. Erst dann, wenn sich Deutschland bei den Sozialleistungen am europäischen Minimum orientiert, kann es zu einer Migrationswende kommen. Deutschland muss die Sozialleistungen für Ausländer auf das europäische Minimum absenken, damit der Sozialstaat für unsere Kinder, für unsere Familien, für unsere Rentner und, ja, auch für unsere Pflegebedürftigen überhaupt erhalten werden kann. (Beifall AfD) Angesichts der dringend notwendigen Sicherung unseres Sozialstaates für die Zukunft finde ich es unerhört, dass die CDU bei der geplanten Umstellung des Bürgergeldes auf die Grundsicherung wieder einmal nur Härten für Deutsche auf dem Plan hat. Die CDU greift mit dieser Reform nach dem Vermögen älterer Deutscher, die durch eine schlechte Wirtschaftspolitik arbeitslos werden, und zugleich verschont die CDU wieder einmal Migranten. Es müsste genau umgekehrt sein: Wer in Deutschland 30 Jahre lang hart gearbeitet hat und ohne Verschulden in die Arbeitslosigkeit abrutscht, der braucht unsere Unterstützung. Wer hingegen mit dem Asylticket nach Deutschland kommt, jahrelang nicht einzahlt und sich in der sozialen Hängematte ausruht, für den muss das gelten, was in den meisten unserer Nachbarländer bereits gilt: Gute Heimreise! Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Urban. Es folgt für die CDUFraktion Herr Kollege Unger. Bitte schön.
Tom Unger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Urban, Ihr Debattentitel ist wieder sehr reißerisch, populistisch, spaltend und in der Sache falsch, und in Ihrer ersten Rederunde haben Sie das auch sehr untermauert. Sie haben von Plünderung des Sozialstaates, Zerstörung des Sozialstaates und einer Vollversorgung gesprochen. Sie haben alle Ausländer, Migranten, Asylsuchenden und Arbeitslosen in einen Topf geworfen, und das zeigt, dass Sie an einer Sachdebatte gar nicht interessiert sind. (Beifall Sophie Koch, SPD) Ich möchte für meine Fraktion und meine Partei klarstellen: Wir stehen für Humanität und Ordnung, klare Regeln, einen klaren ordnungspolitischen Kompass und nicht für Hetze oder entsprechende Parolen. (Zurufe AfD) Aus den Lehren der Weimarer Republik und des Zweiten Weltkrieges heraus muss doch für uns alle gelten: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten, aber wer hier kein Bleiberecht, keinen Aufenthaltstitel hat, der muss gehen und konsequent zurückgeführt werden. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU – Gelächter und Zurufe AfD) Genau so, wie Sie sich schon wieder echauffieren, zeigt das: Sie sind an keiner Sachdebatte interessiert. Das hat Ihr Debattentitel ins Schaufenster gestellt. Ich hatte von der Debatte nicht viel erwartet, aber das haben Sie heute schon wieder unterboten. Nochmals sei gesagt: Für uns als CDU-Fraktion gelten Humanität und Ordnung. Ziel muss eine Steuerung und Begrenzung von illegaler Migration sein (Jörg Dornau, AfD: Stoppen, nicht begrenzen!) und nicht Abschaffung oder Aushöhlung des Sozialstaates, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Bild des Asylmagneten greift zu kurz. Herr Urban, ich denke, darin geben Sie mir recht, dass Fluchtgründe, Fluchtursachen wesentlich mannigfaltiger und vielschichtiger sind, als es Ihr Debattentitel adressiert. Gleichwohl stimmt, dass das Leistungsniveau in Deutschland das größte im europäischen Vergleich ist. Deshalb ist es richtig, dass wir Antworten geben müssen. Das ist es, was unser Ministerpräsident in den letzten Ministerpräsidentenkonferenzen immer adressiert hat: Wir müssen in einem europäischen Kontext darüber reden. Der Ministerpräsident hat in der letzten Wahlperiode eine entsprechende Kommission vorgeschlagen. Darüber müssen wir diskutieren und nicht mit populistischen Parolen Dinge ins Schaufenster stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer nach Artikel 16 a Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention einen Asylgrund hat, bedarf unserer Hilfe. Das ist gerade für meine Fraktion besonders wichtig, aus unserer christlich-sozialen Verantwortung heraus und aufgrund unseres Rechtsstaats. Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz adressiert: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat. Das Sozialstaatsprinzip gilt und es ist unverrückbar. In Kombination mit der sozialen Marktwirtschaft ist das unser Leitgedanke. Ich unterstreiche nochmals für meine Fraktion: Wir wollen die Migration steuern und klar begrenzen, aber keine Demontage und Aushöhlung unseres Sozialstaates. Wir haben jetzt im Bund geliefert. Wir haben den Politikwechsel, für den wir in den Bundestagswahlkampf gezogen sind, mit Alexander Dobrindt stark adressiert. Wir stehen für einen klaren, konsequenten Migrationskurs. Wir differenzieren klar zwischen Asyl, illegaler Migration, Schutzstatus, aber auch qualifizierter Zuwanderung und Arbeitsmarktmigration. Ziel ist es, irreguläre Migration zu begrenzen, weitestgehend zu beenden und Integration zu verbessern. Sachsen ist ein weltoffenes Land. Wir brauchen Arbeitskräfte- und Fachkräftezuwanderung. Wir sind Innovationsland, wir sind Wissenschaftsland. Wir wollen die besten internationalen Köpfe und internationalen Studierendenaustausch. Aber wir wollen nicht einfach alles in die Rührschüssel werfen und deformieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten diesen Politikwechsel auf dem Gebiet der illegalen Migration und den haben wir als CDU mit unserem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auch geliefert. Diesen Politikwechsel – – (Mike Moncsek, AfD: Ja, ja!) – Wenigstens das können Sie sich doch einmal eingestehen. (Zuruf AfD: Was denn?) Seit Tag 1, seitdem Alexander Dobrindt im Amt ist, gibt es Zurückweisungen an der deutschen Grenze, (Beifall CDU) und auch das müssen Sie sich doch einmal eingestehen. (Zurufe Jonas Dünzel und Tobias Heller, AfD) Das ist doch ein Faktencheck. Herr Dünzel, das ist doch Fakt. Alexander Dobrindt hat am ersten Tag die Anweisung gegeben, Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Nicht einmal das können Sie sich eingestehen. Seit Tag 1, seitdem Alexander Dobrindt neuer Bundesinnenminister ist, gibt es diesen Kurswechsel, diesen Politikwechsel mit den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Meine Redezeit beträgt noch 3 Sekunden. Ich werde in einer zweiten Rederunde weitere Aspekte differenziert ausführen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Herr Abg. Unger. Es folgt für die BSWFraktion Herr Abg. Richter; bitte.
Lutz Richter BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte im Namen der BSW-Fraktion Stellung nehmen zur AfD-Debatte mit dem Titel „Asylmagnet Deutschland – Missbrauch des Sozialsystems beenden!“ Zunächst ist aus unserer Sicht Folgendes zu sagen: Unsere Gesellschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen: Krisen wie Krieg, Flucht, Vertreibung, aber auch erhebliche Anforderungen an Verwaltung, Sicherheit, Integration und soziale Teilhabe. Auch wir nehmen für uns in Anspruch, in der Migrationsdebatte mit dieser Position aus Humanismus und Ordnung – wie sie von der CDU soeben vorgetragen wurde – zu agieren. Humanismus bedeutet dabei für uns, Menschen in Not nicht abzuweisen. Ordnung wiederum bedeutet, dass der Staat handlungsfähig bleiben muss, Verfahren wirksam sind und klare Regeln für die Schutzsuchenden sowie für die Gesellschaft gelten. Es geht darum, dass der Staat – Bund wie Länder – sowohl Schutz und Aufnahmeverantwortung wahrnehmen kann als auch legitime Erwartungen der Gesellschaft erfüllt – Recht und Gesetz, faire Verfahren, nachhaltige Integration. Ich möchte mich der Frage widmen, ob die im Titel erhobene Behauptung, es gebe einen Asylmagneten Deutschland, zutreffend ist. (Zuruf AfD: Ja!) Nach Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung lag die Zahl der Asylanträge in Deutschland im Jahr 2024 bei 250 945. In diesem Jahr, Stand September, sind es bislang 87 787 Erstanträge. Eine aktuelle Analyse berichtet, dass die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland insgesamt spätestens seit November 2023 rückläufig ist. Aus diesem Grund bin ich nicht bereit, die Behauptung zu unterstützen, im Land seien nach wie vor keine wirksamen Maßnahmen zur Senkung der Asylzahlen ergriffen worden, und zwar ganz unabhängig von meiner persönlichen Meinung zu diesen Maßnahmen. Auch der Sachverständigenrat für Migration und Integration weist in seinem Faktenpapier „Kurz & bündig: Fakten zu Flucht und Asyl“ darauf hin, dass wesentliche Gesetzesund Verfahrensänderungen bereits vorgenommen wurden. Aus diesen Daten ergibt sich: Deutschland kann nicht – und auch aus Ihrer Sicht nicht mehr – als offenkundiger Asylmagnet im Sinne eines ungeordneten Zuzugs aufgrund hoher Sozialleistungen bezeichnet werden. (Beifall BSW und CDU) Der Begriff suggeriert, dass allein die Sozialleistungen der Hauptfaktor für Flucht bzw. Migration nach Deutschland seien, und dabei unterschlagen Sie die politische Entwicklung mit Krieg und allen anderen Dingen, über die wir hier schon diskutiert haben. Flucht ist viel mehr. Gründe sind auch Krieg, Verfolgung und existenzielle Not. Gleichzeitig zeigen die sinkenden Antragszahlen, dass Reformen und äußere Rahmenbedingungen wirken. Die Verfahren sind strikter und Mehrfachanträge oder Verfahren aus sicheren Drittstaaten wurden strukturell erschwert. Wir halten daher fest: Die Vorstellung eines unbegrenzten Asylmagneten Deutschlands greift aus unserer Sicht nicht, jedenfalls definitiv nicht mehr in der öffentlichen Debatte. Als aussagekräftiger Begriff für eine massive Zuwanderung über Asylwege ist er so nicht mehr tragfähig. Ich will noch einen Satz zur ursprünglichen Debatte sagen. Sie hatten ja vorgeschlagen, die Debatte zunächst „Sozialleistungen abschaffen“ zu benennen. (Albrecht Pallas, SPD: Das war ehrlich!) Das zeigt in gewisser Weise den Grundansatz, den Sie verfolgt haben. Aus meiner Sicht haben Sie sich an dieser Stelle entlarvt, denn es geht Ihnen ja um die sozialen Sicherungssysteme in Gänze. Von dieser Tonlage grenzt sich unsere Fraktion ab. Wir setzen auf sachliche Analyse, aus unserer Sicht rechtsstaatliche Verfahren, transparente Kosten- und Integrationsbilanzen, aber ohne Übertreibung. Wir wollen, dass die Handlungsfähigkeit des Staates gesichert ist. Wenn große Krisen eintreten, dann muss der Staat in den Ländern, im Bund, in den Kommunen adäquat reagieren können. Dazu gehören ausreichende Ressourcen, gut ausgestattete Behörden und effektive Verfahren. Das Zweite ist: Wir müssen Humanismus bewahren. Wer aufgrund von Verfolgung oder Katastrophen kommt, verdient Schutz. Das ist eine moralische und rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Menschen, die bleiben dürfen, im Rahmen dieser Möglichkeiten selbst Verantwortung für Sprachkurse, Arbeitsmarktintegration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben übernehmen. Drittens muss Ordnung in der öffentlichen Verwaltung herrschen. Das heißt, es geht nicht um einen rigiden Abschottungsstaat, sondern um einen wirksamen Rechts- und Integrationsrahmen. Das Asylverfahren muss nachvollziehbar sein, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber muss funktionieren und es muss klare Regeln für den Zugang zu Sozialleistungen geben – nicht als Strafmaßnahme, sondern als fairen Teil einer funktionierenden Gesellschaft. Und es muss die Möglichkeit zur Integration geben. Integration gelingt mit Bildungs-, Sprach-, Arbeitsmarktund Wohnungsangeboten, und dafür muss der Bund die Länder und die Kommunen auskömmlich unterstützen. Unsere Fraktion steht dafür, dass Deutschland ein verlässlicher Staat bleibt – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit!
Lutz Richter BSW
– schützend, aber auch ordnend, offen, aber mit klaren Regeln, humanitär, aber verantwortungsbewusst. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BSWFraktion sprach Herr Kollege Richter und es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es überrascht nicht wirklich: Anstatt über die wirklichen Herausforderungen im Freistaat zu sprechen, zum Beispiel über die Transformation der Wirtschaft, den Erhalt von Industriearbeitsplätzen, notwendige Investitionen in Infrastruktur oder Bildung und gern auch eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte, nutzt die AfD ihre Aktuelle Debatte dafür, einen seit Jahrzehnten widerlegten Mythos aus der Mottenkiste zu holen: (Gelächter AfD) die angebliche Sogwirkung, die deutsche Sozialleistungen auf Asylsuchende hätten. Natürlich unterstellen Sie ihnen in schändlicher Weise wahrheitswidrig, dass Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten per se ein Missbrauch von Sozialleistungen seien. Da Sie ja aber bekanntlich weniger auf Fakten setzen, sondern lieber Fake News verbreiten, möchte ich kurz auf den wissenschaftlichen Konsens in der Migrationsforschung hinweisen. Demnach ist es eindeutig, dass nicht die Höhe der Sozialleistungen darüber entscheidet, ob Menschen auf der Suche nach Schutz vor Krieg und Elend zu uns fliehen, sondern vielmehr, wie demokratisch das Land ist, in das sie möchten, (Gelächter AfD) ob es vor Ort bereits Communities gibt, die das Ankommen erleichtern (Unruhe AfD) – ja, Sie sollten mal zuhören –, und wie die Aussicht auf Arbeit im Ankunftsland ist und die Chance, sich eine neue Existenz aufzubauen. (Jonas Dünzel, AfD: Es geht doch keiner arbeiten, bei den Sozialleistungen!) Das gilt insbesondere für die Menschen aus der Ukraine. Ein weiterer Fakt, den ich hinzufügen möchte, ist, dass bei der Gesamtheit der Menschen mit Migrationsgeschichte, die keine deutschen Staatsbürger sind, sie vielmehr über ihre gezahlten Steuern oder über Sozialabgaben zum Sozialsystem beitragen, als dass aus dieser Gruppe Leistungen empfangen werden. Das ist ein Fakt, den Sie ebenfalls gelegentlich verschweigen. Als SPD stehen wir für eine verantwortungsvolle Migrationspolitik. Wir nehmen die faktischen Gegebenheiten als Grundlage an und ziehen daraus unsere politischen Schlüsse. Das Problem an der von Ihnen geführten Debatte ist bekanntlich, dass Sie das weder tun noch wollen, sondern dass Sie mit derart pauschalen Behauptungen unsere Gesellschaft immer weiter spalten und weiterhin spalten wollen. Sie verkennen, dass die Nutzung von sozialen Leistungen nach dem Gesetz kein Missbrauch, sondern individuelles Recht in unserem sozialen Rechtsstaat ist. Meine Damen und Herren, wenn wir uns schon mit spalterischen und pauschalisierenden Beiträgen in dieser Aktuellen Debatte beschäftigen, komme ich an einer anderen aktuellen Debatte nicht vorbei: der aktuellen Stadtbild-Debatte. Bundeskanzler Merz hat mit seinen ungenauen Äußerungen und seinem Verweis auf „unsere Töchter“ – in Gänsefüßchen – pauschal rassistische und frauenfeindliche Narrative bedient. (Jörg Dornau, AfD: Was?!) Ich hoffe darauf, dass es nur ein Lapsus war. Die Folgen dieser Äußerung sind in jedem Fall fatal. Die Verbindung von Einwanderung und nicht genau benannten Problemen in unseren Städten und Quartieren rückt automatisch alle Menschen mit Migrationshintergrund in die Nähe von Kriminalität. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Raus aus der Koalition!) Das ist pauschalisierend, diskriminierend und falsch. Die Folge dieser Diskussion ist, dass immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund mit Feindseligkeit, Hass oder Gewalt konfrontiert werden, wie beispielsweise vorgestern Abend in der Dresdner Straßenbahn geschehen. Egal, ob hier geboren oder aus der ersten Generation von Einwanderern, egal, ob Studentin, Arbeitnehmer oder angeworbene Fachkraft, egal, ob deutsche Staatsbürgerin, Arbeitsmigrant, anerkannter Geflüchteter oder geduldeter Mensch – alle sind davon betroffen und das macht etwas mit diesen Menschen. Das entsolidarisiert unsere Gesellschaft und das erzeugt den Anschein, dass unser Land nicht so weltoffen ist, wie es sein sollte und wie es sein muss. Auf die Stadtbild-Äußerung gab es sofort starke Reaktionen aus der gesamten Gesellschaft. Zum Beispiel haben gestern mehr als 50 prominente Frauen unter dem Titel „Wir sind die Töchter“ (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Friedrich Merz dazu einen offenen Brief geschrieben und ihn aufgerufen, sich tatsächlich stärker für die Sicherheit von Frauen einzusetzen. Zu den zehn Kernforderungen gehören beispielhaft eine bessere Strafverfolgung bei sexualisierter und häuslicher Gewalt, eine bessere Beleuchtung in öffentlichen Räumen und die Forderung, geschlechtsbezogene Morde an Frauen, Femizide, ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Das zeigt ‘ne glatte Themenverfehlung!) Das zeigt, wie unterkomplex und gefährlich die Äußerungen von Friedrich Merz waren. Meine Damen und Herren, um eines klar zu sagen: Es läuft längst nicht alles gut in unseren Innenstädten bzw. bei der Integration. Wir müssen darüber reden und deshalb gehe ich in der zweiten Runde näher auf diese Herausforderungen ein. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Herr Kollege Pallas. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Franziska Schubert. Bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Debatte ist ja typisch AfD: Rechtsaußen, also absolut nichts Neues. Ich frage mich, Kollege Urban, ob Sie, da Sie ja mehrfach explizit auf die Ukrainerinnen und Ukrainer eingegangen sind, im Gegenzug demnächst vielleicht wieder eine russische Auslandsspende erwarten dürfen. Schämen sollten Sie sich dafür! Ich will dieser Polemik einfach mal ein paar Fakten entgegensetzen. (Gelächter AfD – Martina Jost, AfD: Das konnten Sie nur nicht verstehen!) Es freut mich immer, wenn ich hier von rechts so eine Resonanz bekomme, denn dann habe ich offensichtlich einen guten Schuss abgesetzt. Ich will dieser Polemik aber mal ein paar Fakten entgegensetzen: Unser Sozialsystem braucht Reformen. Das ist eine sehr grundsätzliche Frage und das sagen auch wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Jahren. Es muss einfacher, digitaler und generationengerechter werden. Wir müssen bestimmte Problemfelder ganz klar angehen, sei es beim Thema Gerechtigkeitslücken, was das Erbrecht betrifft, oder beim Gesundheitssystem, in das wir Beamte und Selbstständige einbeziehen sollten. Versicherungsfremde Leistungen sollten endlich aus Steuern bezahlt werden. Selbstverständlich gehören dazu die Themen Stärkung kleiner Renten und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist Reformpolitik, die wir in diesem Land sehr dringend brauchen. Wir brauchen sie dringender als die pauschale Behauptung der AfD, Geflüchtete würden das Sozialsystem missbrauchen und überlasten. Wenn wir über das Sozialsystem sprechen, dann sprechen wir über Rente, Gesundheit, Kinder und Jugend, Pflege sowie Menschen mit Behinderung. Ein Blick auf die Ausgaben zeigt ein klares Bild: Für Alte und Hinterbliebene sind es in Deutschland über 500 Milliarden Euro, für Krankheit und Invalidität ebenfalls über 500 Milliarden Euro, für Arbeitslosigkeit rund 45 Milliarden Euro, für das Bürgergeld 26 Milliarden Euro und für das Asylbewerberleistungsgesetz etwa 21 Milliarden Euro. Das heißt, der größte Brocken im System sind die Ausgaben für Ältere und für kranke Menschen. Dieser Brocken wächst. Deutschland wird insgesamt älter. Insbesondere Sachsen hat hierbei eine Sonderrolle. Hier gibt es weniger Kinder und mehr Ältere. Im Jahr 2035 wird fast jeder dritte Mensch in Sachsen über 65 Jahre alt sein. Das heißt, zwei Erwerbstätige müssen die Rente und die Gesundheitsversorgung des Dritten mittragen. Wenn wir dieses System tragfähig machen wollen, dann brauchen wir genügend viele Menschen, die hier arbeiten. Ohne Zuwanderung bricht die Rechnung zusammen. Das sagt nicht irgendeine Partei, sondern das sagen die Arbeitsagentur und die Wirtschaftsverbände. So fehlen in Sachsen bis Ende des Jahrzehnts ungefähr 150 000 Fachkräfte; die Arbeitsagentur spricht von über 300 000 Arbeitskräften. Betroffen sind davon insbesondere die Altenpflege, das Gesundheitswesen, aber auch die Fahrzeugtechnik. Deshalb – so ist unser Standpunkt – brauchen wir auch Einwanderung. Diese Debatte, die die AfD heute hier führt, ist kein Beitrag dazu, wie wir Menschen gewinnen und schnell in Arbeit bringen können. Übrigens ist ein Drittel der Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen erwerbstätig. Das ist ein guter Schnitt, wenn man weiß, dass viele Kinder und Alte unter den Geflüchteten sind. Wer ankommt, muss die Sprache lernen und oft auf eine Arbeitserlaubnis warten. Trotzdem gelingt Integration, und darauf sollten wir unseren Blick richten. Asyl ist ein Menschenrecht. Menschen fliehen nicht, weil sie sich bereichern wollen. Sie fliehen vor Krieg, Folter oder Verfolgung. Wer Fluchtursachen bekämpft, schützt Menschen und entlastet Systeme. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Doch dazu kommt von Ihnen in der heutigen Debatte kein Wort. Auch das ist typisch. Deutschland leistet sich noch immer den Fehler, Menschen, die zu uns kommen, die arbeiten wollen und können, auszubremsen. Wer nach Schutz sucht, muss erst drei Monate warten, bevor er arbeiten darf. Er braucht eine Erlaubnis. Oftmals gibt es nicht sofort Sprachkurse. Kinder werden oft zu lange nicht beschult. Wer Geflüchteten von Anfang an Sprachkurse ermöglicht und ihnen Arbeit erlaubt, sorgt dafür, dass sie schnell beitragen. Und statt einer Last werden sie Teil der Lösung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Was Sie von der AfD hier treiben, ist das Kerngeschäft rechter Gesinnung: Aufreger-Debatten für kleine Clips in sozialen Medien. Sie bewirtschaften Sozialneid und lenken von den echten Herausforderungen ab. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen jedoch etwas anderes: Wir wollen Schutz von Menschenrechten, Humanität und Reformen im Sozialsystem. Wir setzen auf Zuwanderung, die dieses Land braucht, auch für ein tragfähiges Sozialsystem. Wir halten dagegen, wenn Menschen gegeneinander ausgespielt werden, und zwar solange es notwendig ist, und das immer wieder. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Kollegin Schubert. Für die Fraktion Die Linke folgt Herr Abg. Nguyen; bitte.
Nam Duy Nguyen Die Linke
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Im Jahr 2025 steht Sachsen vor ernsten Problemen: unterfinanzierte Krankenhäuser, Schulen, marode Brücken. Viele dieser Probleme sind das Ergebnis ungerechter Steuerpolitik, jahrzehntelanger Kürzungen, ausbleibender Investitionen und falscher Prioritäten. Und einmal mehr singen die Rechten das Lied vom Ausländer als Schmarotzer, dem man jetzt die Sozialleistungen streichen soll. Die Absicht hinter dieser Debatte ist klar: Menschen noch tiefer in Armut und in Rechtsunsicherheit treiben, Asylsuchende fertigmachen. Darum geht es Ihnen. Aber dieses rassistische Spiel werden wir als Linke zu keinem Zeitpunkt mitmachen. Fakt ist: Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Wohngeld und Kindergeld. Für sie gilt das Asylbewerberleistungsgesetz. Herr Urban, mit Ihrer Aussage, Asylsuchende würden hier das Schlaraffenland vorfinden, machen Sie sich lächerlich. Beantworten Sie mir doch mal die Frage: Würden Sie mit 245 Euro täglich für Essen und Trinken zurechtkommen? Ja oder nein? (Zurufe AfD: Eigentlich ja! – Gelächter AfD) Ja oder nein? (Unruhe im Saal – Staatsminister Dirk Panter: Monatlich meintest du!) – Monatlich. Würden Sie mit 245 Euro monatlich zurechtkommen, Herr Urban? – Keine Antwort. Das überrascht mich nicht; denn niemand, auch niemand hier in diesem Saal, würde mit so wenig Geld auskommen, ohne zu hungern. Wir als Linke haben deshalb ein massives Problem mit diesem Gesetz, weil es Menschen, die Schutz suchen, schlechterstellt und diese Leistung aus unserer Sicht einen Verstoß gegen das Grundrecht auf das Existenzminimum darstellt. In Sammelunterkünften leben zu müssen, durch die Einführung der Bezahlkarte noch weniger frei über Geld verfügen zu können, etliche Hürden, um in Arbeit zu kommen – ich finde, es ist Wahnsinn, dass der Staat den Menschen, die hier Asyl beantragen, mit einer Grundhaltung begegnet von „Pech gehabt, wer flieht“ oder „Verhungert halt!“ Das ist die Realität, liebe Abgeordnete, und das ist der eigentliche Skandal. Es würden schon ein paar gesetzliche Änderungen und eine bessere Förderung von Sprachkursen dazu beitragen, viel mehr Geflüchtete in Arbeit zu bringen. Das zeigen auch die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die darlegen, dass mit der Streichung des Beschäftigungsverbots nach den Fristen sowie nach dem Erlernen der deutschen Sprache die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigt. Weil Sie es angesprochen haben, sage ich Ihnen: Die ukrainischen Geflüchteten kommen sogar noch schneller in Arbeit, da sie den Restriktionen des Beschäftigungsverbots nicht unterliegen, keine langen Asylverfahren durchlaufen müssen, sondern direkt einen Aufenthaltstitel erhalten. In der Regel bekommen sie auch einen Platz in einem Sprachkurs und ihre ukrainischen Bildungs- und Berufsabschlüsse werden in Deutschland größtenteils anerkannt. Ich finde, dass sich daraus sinnvolle und konstruktive Schlüsse ableiten lassen. Das deutsche Sozialsystem jedoch als Asylmagneten zu bezeichnen und – wie im ursprünglichen Titel – alle Sozialleistungen abschaffen zu wollen, ist ein billiger Pappkamerad und selbstentlarvend. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wenn es ernsthaft darum geht, die arbeitenden Menschen in diesem Land zu entlasten oder den Sozialstaat fairer zu gestalten, dann müssen wir mit der schreienden sozialen Ungerechtigkeit brechen. Während die obersten 10 % ihr Vermögen vermehren, beläuft sich das Vermögen der unteren Hälfte in diesem Land auf mickrige 3 %. Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist dieser Zustand zu Recht der Sprengstoff für unsere Demokratie. Sie von der AfD streuen Sand in die Augen der Menschen. Hetze, Spaltung, soziale Grausamkeit, das ist Ihre DNA. Und das ist die DNA von faschistischer Politik. (Zuruf AfD: Was?) Soziale Sicherheit und die Chance auf ein gutes Leben wurden jedoch für alle Menschen erkämpft, nicht nur für Konzernerben. (Gelächter AfD) Wir als Linke – und zum Glück auch viele andere Parteien hier im Saal – werden uns Ihrem Rassismus entgegensetzen. Wir werden uns dem widersetzen – hier im Parlament und erst recht draußen auf der Straße. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Abg. Nguyen. Nun könnte der fraktionslose Abgeordnete sprechen. – Er schüttelt mit dem Kopf. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde und können in eine zweite eintreten. Für die AfD-Fraktion sehe ich Herrn Kollegen Dünzel. Bitte schön.
Jonas Dünzel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Herr Unger, Sie sagten gerade, dass unser Sozialstaat durch Ihre Migrationspolitik nicht geplündert werde. Doch genau das ist der Fall. In Deutschland gibt es allein 1 300 Familien, die jeden Monat über 8 000 Euro an Sozialleistungen bekommen, und es sind – Überraschung! – zu 95 % ausländische Großfamilien, die mehr bekommen als jeder Arzt in Deutschland. Das ist die Realität Ihrer Migrationspolitik. (Beifall AfD) Und weil das die Realität ist, werden wir als AfD immer für den Sozialstaat eintreten. Wir werden niemals zulassen, dass der Sozialstaat weiter geplündert wird. Genau deswegen haben wir diese Debatte heute auf die Tagesordnung gesetzt. Ihr Redebeitrag hat gezeigt, wie wichtig das eigentlich ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Machen wir es aber konkret, weil uns immer Populismus vorgeworfen wird: Warum kommen diese Millionen von Migranten nach Deutschland? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Jonas Dünzel AfD
Selbstverständlich, gern. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Mikrofon 4 Herr Kollege Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Dünzel. Würden Sie das Hohe Haus darüber erhellen, warum Sie Ihren Debattentitel sprachlich korrigiert haben, der ursprünglich hieß – falls Sie es nicht mehr wissen – „Asylmagnet Deutschland – Sozialleistungen abschaffen“? Wahrscheinlich ein elementarer Verstoß gegen die Grundsätze der Menschenwürde, aber vielleicht können Sie uns mal erzählen, warum Sie den Debattentitel getauscht haben. Wollen Sie nicht mehr, dass Sie offenbaren, worüber Sie eigentlich reden wollen?
Jonas Dünzel AfD
Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege. Es gibt Sozialleistungen, die man streichen kann, es gibt Sozialleistungen, die man abschaffen kann. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Aber um es konkret zu machen, haben wir den zweiten Weg genommen. Ich hoffe, dass Sie das verstehen werden. Danke schön. (Beifall AfD) Ich fahre fort. Warum kommen denn so viele Migranten seit zehn Jahren nach Deutschland? Liegt es A an dem guten Wetter? Liegt es B an unseren – wie bei der Carolabrücke zu sehen – so schön sanierten Straßen und Brücken? Liegt es C an der guten deutschen Küche, der Schweinshaxe? Oder liegt es D an dem hohen Bürgergeld und den hohen Sozialleistungen? (Albrecht Pallas, SPD: Das ist Quatsch! Das ist doch jahrzehntelang bekannt! Das ist Bullshit!) Sie alle kennen in Wahrheit die Antwort. Es liegt an den hohen Sozialleistungen und es liegt an Ihrer Migrationspolitik. Mit zwei Kindern bekommt man im Bürgergeld als ukrainische Familie mittlerweile schon 2 600 Euro im Monat. Bei drei Kindern macht es 3 300 Euro jeden Monat. Schauen Sie sich jetzt an, was die sächsische Familie im Durchschnitt verdient: Mit drei Kindern und einem durchschnittlichen Arbeitnehmerlohn bekommt man in Sachsen also genauso viel wie eine Familie, die noch nie irgendwo eingezahlt hat. Und Sie nennen es dann Ihre soziale Gerechtigkeit – na dann, gute Nacht, liebe Sachsen. (Beifall AfD) Wir werden das ändern. (Albrecht Pallas, SPD: Sie leisten mehr, als sie aus dem Sozialsystem herausnehmen!) – Das war ein Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ aus der letzten Woche. Einfach nachschauen! Lesen können Sie noch, Herr Pallas, denke ich. (Albrecht Pallas, SPD: Nehmen Sie Fakten und Erkenntnisse aus der Forschung! Das wollen Sie gar nicht!) Ich mache weiter. (Albrecht Pallas, SPD: Weil Ihre Geschichte dann gar nicht mehr funktionieren würde!) Ihre Migrationspolitik bedeutet: Kommt alle nach Deutschland, macht es euch bequem mit Bürgergeld und lasst die sächsischen Bürger dafür zahlen! (Albrecht Pallas, SPD: Das ist doch Quatsch!) Und gerade Sie, Herr Pallas von der SPD, müssten eigentlich ganz ruhig sein bei dem Punkt; (Albrecht Pallas, SPD: Nee, bin ich nicht! Ich kann gar nicht ruhig sein bei so einem Blödsinn, den Sie fordern!) denn die sozialdemokratische Ministerpräsidentin in Dänemark macht es genauso, wie es die AfD immer gefordert hat: Umstellung von Geld – auf Sachleistungen, Kürzung von Sozialleistungen. (Starker Beifall AfD und Zurufe: Jawoll! Genau!) Es ist SPD-Politik, die dort gemacht wird, was wir immer fordern. Das ist die Realität. Und schauen Sie sich die Umfragewerte der Sozialdemokraten in Dänemark an: Die haben, glaube ich, sechs- oder siebenmal so viele Prozentpunkte wie Sie hier in Sachsen mit Ihren fünf Kollegen. Also vielleicht sollte man mal rüberschauen. (Heiterkeit und Beifall AfD) Und – Herr Pallas, hören Sie weiter zu! – (Albrecht Pallas, SPD: Ich höre immer zu!) die Politik wirkt. 2024 gab es in Dänemark nämlich nur noch 2 400 Asylanträge – in Deutschland 229 000. In Polen genau das Gleiche: Seitdem dort die Sozialleistungen gekürzt worden sind, machen sich viele Ukrainer – welch Wunder – auf den Weg nach Deutschland. Eine andere Migrationspolitik führt dazu, (Albrecht Pallas, SPD: Integration ist das Entscheidende!) dass wir Milliarden Euro sparen. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Und liebe Linke, Sie sagen ja immer, auch wenn wir die Migration beenden würden, wäre nicht mehr Geld für die Bürger oder für Brücken da. – Doch, genau das wäre es. Denn wir haben in Sachsen genug Probleme, was das eigene Volk angeht. (Thomas Thumm, AfD: Richtig!) Wir haben über 23 000 Pflegebedürftige, die es sich nicht mehr leisten können, gepflegt zu werden. (Thomas Thumm, AfD: Richtig!) Wir haben Tausende Familien, die es sich nicht leisten können, ein zweites Kind zu bekommen, weil die Kitagebühren und die allgemeinen Kosten so hoch geworden sind, dass nach dem ersten Kind finanziell nichts möglich ist. (Widerspruch SPD und BÜNDNISGRÜNE) Und da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln. Das ist Realität! Reden Sie mit sächsischen Familien, die nicht 10 000 Euro im Monat bekommen, sondern ein normales Durchschnittseinkommen von 3 000 Euro. Die können es sich nicht mehr leisten, das zweite Kind zu bekommen. (Beifall AfD –
Franziska Schubert GRÜNE
Es geht doch um Pflege!) Eine direkte Folge Ihrer CDU-Politik! Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen?
Jonas Dünzel AfD
Selbstverständlich, gerne. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann an Mikrofon 3 Herr Abg. Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Kollege, dass Sie es zulassen. Ich möchte eine Zwischenbemerkung abgeben. Ich finde es erstaunlich und es ist wahrscheinlich für viele Menschen in der Öffentlichkeit immer weniger erträglich, wenn man hört, welche Krokodilstränen Sie hier weinen (Lachen AfD) und soziale Härten zum Gegenstand Ihrer Reden machen, wenn Ihre Parteikollegen und -kolleginnen in diversen Kommunalparlamenten und anderen Parlamenten fast täglich daran mitwirken und Anträge stellen, soziale Leistungen wie Jugendhilfe, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit etc. oder Beratungstätigkeiten, die unsere Gesellschaft – oder, wie Sie sagen, unser Volk – braucht, bis zur Unkenntlichkeit zu kürzen. Das ist verlogen, und ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie sich hierhin stellen und so tun, (Zuruf Thomas Thumm, AfD) als wären Sie die Vorkämpfer für den Erhalt von sozialen Leistungen. Unanständig ist das. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke)
Jonas Dünzel AfD
Herr Pallas, Ihre ganzen Rederunden, alles, was Sie da unter Jugendhilfe vermarkten, sind Runden, bei denen „Außer Spesen nichts gewesen!“ Motto zu sein scheint. (Albrecht Pallas, SPD: Sie haben keine Ahnung von sozialer Arbeit! – Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Richtige Familienpolitik ist es, Familien finanziell zu entlasten. (Albrecht Pallas, SPD: Keine Ahnung! Beschäftigen Sie sich mal damit, was Schulsozialarbeiter machen! Ich habe drei Kinder, ich weiß, wovon ich spreche. Entlasten Sie die Familien und hören Sie auf, Ihre eigenen Parteikader mit gut dotierten Jobs durchzufüttern, (Albrecht Pallas, SPD: Ihnen nützt das! Ihnen nützt das, wenn nichts funktioniert! Konjunkturprogramm für Ihre Hetze!) was Sie dann als Familienpolitik bezeichnen! Hören Sie auf! (Starker Beifall AfD – Staatsminister Dirk Panter: …gilt auch für Sie! Vorsicht! – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Es ist Fakt: Wir wissen, was Familienpolitik ist, deswegen stehen wir bei 40 % und Sie bei 5. Hören Sie vielleicht mal zu! (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen?
Jonas Dünzel AfD
Ich würde erst mal zum Schluss kommen. – AfD-Politik heißt: Unser Geld für unsere Leute. Und all die Punkte, die ich vorhin angesprochen habe, wirkliche Familienförderung, die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen – all das wäre möglich, wenn Sie mit Ihrer Migrationspolitik aufhören würden, wenn Sie, auch Herr Unger von der CDU, endlich mal wirklich das machen würden, was Sie vor der Wahl versprochen haben. Herr Merz hat ja gesagt, links sei vorbei. Die Realität im Sächsischen Landtag sieht so aus, dass es immer linker wird. Aber dieser Tag wird enden. Sie werden es nicht umsetzen – wir werden es spätestens 2029 machen. Das wird ein guter Tag für Sachsen, darauf freue ich mich. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dünzel. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Unger, bitte. Eine kurze Zwischenbemerkung, Herr Kollege: Die Redezeitanlage funktioniert gerade nicht. Ich habe das hier hinten trotzdem im Griff. (Oh-Rufe)
Tom Unger CDU
Wir werden das gemeinsam hinbekommen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So, Herr Dünzel, jetzt bitte mal zuhören. Jetzt werde ich Ihnen mal unsere Ergebnisse für den Politikwechsel in der Migrationspolitik vorstellen, was wir vor der Wahl versprochen haben und was wir schon eingelöst haben: Zurückweisungen an unseren Staatsgrenzen – erledigt, am ersten Tag der Amtseinführung von Alexander Dobrindt. (Lachen AfD – Holger Hentschel, AfD: Dass ich nicht lache!) Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – erledigt, umgesetzt. (Anhaltendes Lachen AfD) Die Begrenzung ist wieder in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten – mittlerweile über eine Rechtsverordnung geregelt, umgesetzt. (Zurufe und Unruhe AfD) Rückführungsoffensive, Ausweitung der Kompetenzen für die Bundespolizei – umgesetzt. Umfassende Regelungen, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. (Carsten Hütter, AfD: Wo sind denn die Ergebnisse?) – Sind Sie an der Fachdebatte interessiert oder wollen Sie dieses unqualifizierte Reinreden weiter fortsetzen? (Zustimmung AfD – Jonas Dünzel, AfD: Keine Sorge, reden Sie weiter!) Die Turbo-Einbürgerung haben wir abgeschafft. Im Oktober haben wir das Konstrukt der Ampel, wie gesagt, abgeschafft. (Carsten Hütter, AfD: Reden Sie doch mal über Ergebnisse!) Konsequente Umsetzung von Leistungsabsenkungen – Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten seit dem 1. April 2025 wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; diesen Rechtskreiswechsel haben wir ebenfalls bereits vollzogen. Ich empfehle noch einmal die Lektüre des Unterschieds zwischen Leistungen aus dem SGB II und aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist nämlich kein gemischter Strauß, sondern klar differenziert. Hier empfehle ich einen Blick ins Gesetz. Es gibt Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. Wir werden auch den restriktiven Asylkurs in Europa weiter vorantreiben. (Zuruf Carsten Hütter, AfD – Gelächter AfD) Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung verständigt. Die Work-and-Stay-Agentur ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiges Element. Wir werden das GEAS nachschärfen und optimieren. Wir werden uns für die Abschaffung des Verbindungselements einsetzen. Es ist richtig: Aktuell ist das Dublin-III-Verfahren nicht funktionstüchtig. Wir wollen es reformieren, beibehalten und weiterentwickeln, genau wie den Schengener Grenzkodex. Aber – und das unterscheidet uns, die CDU-Fraktion, die CDU als Partei, elementar von Ihnen –: Wir wollen kein Europa der Schlagbäume mehr. Wir stehen für die europäische Idee, wir stehen für die europäische Einigung, für den Integrationsprozess. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Mit Grenzkontrollen?) Das ist Kern-DNA für uns als CDU und nicht die Abschaffung der Europäischen Union, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU) Wir werden den dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und schwere Straftäter einführen. Alexander Dobrindt hat es vor der Sommerpause in einer Debatte im Deutschen Bundestag sehr gut auf den Punkt gebracht: Haft oder Heimflug, das ist die Alternative für Gefährder und Straftäter. (Heiterkeit Heiko Gumprecht, AfD) Für uns ist das die Agenda: (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Zehn Jahre zu spät!) Humanität und Ordnung, Steuerung und Begrenzung der illegalen Migration. Ich möchte auch ganz deutlich sagen: Ich bin der Sozialdemokratie sehr, sehr dankbar, dass wir diese Maßnahmen, die ich gerade adressiert habe, gemeinsam im Koalitionsvertrag verankern konnten und entsprechend umgesetzt haben. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Klang vorhin ganz anders!) Ich bin Frau Staatsministerin Prof. Geiert, die heute in ihrer Regierungserklärung die entsprechenden Schwerpunkte im Bereich des Justizwesens klar adressiert hat, sehr, sehr dankbar. Sie hat den Asylgipfel vorgestellt, hat dann angesprochen, dass wir die Verwaltungsgerichte entsprechend ausstatten, damit wir schnellere Verfahren umgesetzt bekommen. Wir werden uns für bessere Rückführungsabkommen einsetzen, insbesondere auf der Seite des Bundes. Frau Präsidentin, wie viel Redezeit habe ich denn noch? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Eine Minute und 15 Sekunden.
Tom Unger CDU
Ja, das kriegen wir optimiert hin. Ich will jetzt noch kurz darstellen, welche Maßnahmen wir im Freistaat Sachsen ergriffen haben. Der Freistaat Sachsen setzt auf eine strikte Begrenzung des Zugangs derjenigen, die in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt haben. Das ist ein großer Erfolg und Ausweis der Beharrlichkeit der migrationspolitischen Bemühungen im Freistaat Sachsen. Wir haben in Sachsen die Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt. Ich bin Armin Schuster und unserem Ministerpräsidenten außerordentlich dankbar, dass wir diese Bemühungen auf Bundesebene umsetzen konnten und noch in der alten Wahlperiode Gehör beim Bundesinnenministerium gefunden haben, da diese Binnengrenzkontrollen den Zuzug reglementieren. Sie zeigen Wirkung. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Das ist ein ganz wichtiger Erfolg, für den wir uns als CDU in den letzten Jahren sehr konsequent eingesetzt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zudem wird konsequent nachgehalten, dass die Asylbewerberleistungen auf das gesetzlich geforderte Mindestmaß reduziert werden. Der Freistaat hat für die Kommunen hierfür die Voraussetzungen geschaffen: die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte – ich wiederhole: Bezahlkarte! – für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Viele Landkreise haben hiervon bereits vorher Gebrauch gemacht. Dublin-Fälle, für die ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, werden im Landesausreisezentrum und in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.
Tom Unger CDU
– engmaschig kontrolliert und erhalten ebenfalls nur die gesetzlich vorgesehenen Mindestleistungen. Zum Abschluss komme ich in einer kurzen, dritten Rederunde. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Herr Kollege Unger. Die Anlage funktioniert jetzt wieder. In der zweiten Rederunde könnte noch die BSW-Fraktion das Wort ergreifen. – Das ist nicht gewünscht. Möchte die SPD? – Herr Kollege Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier für die SPD ganz klar festhalten: Ja, natürlich gibt es Probleme in unseren Innenstädten; das ist nicht neu. Innenstädte ziehen Kriminalität und soziale Probleme gleichermaßen an. Beides korrespondiert oft miteinander und verstärkt sich gegenseitig. Auch bei der Migration und der Integration in unserem Land oder in unserer Gesellschaft läuft längst nicht alles gut. An diese Probleme müssen wir heran – doch ohne pauschal und diskriminierend alle Migrantinnen und Migranten abzuwerten, wie wir es heute schon wieder von der AfD gehört haben. Als SPD setzen wir uns deshalb unter anderem dafür ein, dass wir uns den Problemzonen in unseren Innenstädten und Quartieren mit einem Rundumblick widmen, mit klugen Konzepten und der Kombination aus Prävention, Repression und städtebaulichen Maßnahmen. Ein gutes Beispiel ist die Citywache in Dresden, die wirklich ein hervorragendes Konzept hat. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Sicherheitsbehörden mit ausreichend personellen und materiellen Kapazitäten ausgestattet sind, um vor Ort Präsenz zu zeigen und mögliche Straftaten konsequent verfolgen zu können. Wir kämpfen dafür, dass es bei wichtigen sozialen Aufgaben wie der Straßensozialarbeit oder der Jugendarbeit keine Abstriche gibt – im Gegenteil: Es braucht in allen Stadtteilen ausreichend soziale Hilfsangebote, Orte des Gemeinwesens und bezahlbaren Wohnraum, damit mögliche Probleme oder Schieflagen vermieden oder abgebaut werden. Wir setzen uns auch für ausreichende Landesmittel für neue Konzepte kommunaler Kriminalprävention, für den 360-Grad-Blick ein. Im Bereich der Integration stehen wir dafür, Perspektiven für gut integrierte Menschen zu schaffen. Wir wollen ausreichend Integrations- und Sprachkurse und eine deutlich schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, damit die zu uns kommenden Menschen schnell in unserer Gesellschaft ankommen können. Um den offenen Brief „Wir sind die Töchter“ noch einmal aufzugreifen: Wir unterstützen die Forderung von Frauen nach mehr Gewaltprävention und strafrechtlichem Schutz, einer besseren finanziellen Absicherung von Hilfsangeboten und einer stärkeren Berücksichtigung der Opferperspektive bei staatlichen Prozessen. Meine Damen und Herren, diese nur beispielhaften politischen Forderungen und Ziele der SPD benennen die Probleme in unserem Land konkret und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, ohne einzelne Gruppen zu diskriminieren und ohne sie auszuschließen. Wir stehen auch dafür, die Migrationsdebatte so zu führen und wollen somit dazu beitragen, das solidarische Miteinander, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Meine Damen und Herren, wir haben in der Debatte gehört, dass erneut auf ganze Migrantinnen- und Migrantengruppen eingegangen wird, sie pauschal abgewertet und in den Kontext von Kriminalität gezogen werden. Das hilft uns überhaupt nicht weiter. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Albrecht Pallas SPD
Ich lasse die Frage des Kollegen zu. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: An Mikrofon 7 spricht Herr Kollege Moncsek.
Mike Moncsek AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Kollege Pallas. Sie sprachen vorhin von dem offenen Brief. Das hat mich jetzt noch mal dazu bewogen, Ihnen die Frage zu stellen. Ich hatte gestern Abend Finanzausschuss in meiner Gemeinde. Wir sind fünf Dörfer, eine Flächengemeinde. Wir sind gestern Abend übereingekommen, dass die finanzielle Ausstattung für drei Straßenlampen reicht. Jetzt würde mich aufgrund der Aktualität unseres Haushaltsplans interessieren, wie Sie uns durch Ihre Regierungsmitgliedschaft helfen können, dass wir unsere Straßen zum Schutz unserer Frauen besser, schneller sichern können.
Albrecht Pallas SPD
Es ist interessant, Herr Kollege, dass Sie jetzt Ihre Frage dazu nutzen, um das Thema Ihrer Debatte sozusagen noch mal in eine andere Richtung zu bekommen. (Mike Moncsek, AfD: Das waren Ihre Ausführungen!) Aber ich antworte Ihnen gern. Wissen Sie, wenn Sie sich mal ein wenig mit einem weiteren Blick mit den Gegebenheiten, welche Unterstützungsmöglichkeiten für solche kommunalpräventiven Konzepte bestehen, auseinandersetzen, dann würden Sie erkennen, dass wir im Freistaat Sachsen schon seit einiger Zeit über die Allianz Sichere Sächsische Kommunen Möglichkeiten haben, kleine und größere Gemeinden, abgestimmt auf ihre jeweiligen Probleme, dabei zu unterstützen, nicht nur mit dem Ruf nach Polizei sozusagen pauschal sicher zu werden, sondern mit dem 360-Grad-Blick, bei dem Präventionsakteure zusammen mit der Polizei, mit Verwaltungen und weiteren Akteuren zusammenarbeiten, um sich einem Phänomen von allen Seiten zu widmen. Nun kann man beispielsweise über Investitionsmittel nachdenken. Dazu müssen Sie mal mit dem Landkreis sprechen, um zu schauen, was da geht. (Mike Moncsek, AfD: Der hat auch kein Geld!) Vielleicht gibt es über den Sachsenfonds Möglichkeiten, dass Sie eine weitere Laterne aufstellen. Ich kenne viele Beispiele, auch von kleineren Kommunen, die solche Unsicherheitsorte hatten, an denen sich Menschen unsicher gefühlt haben – es lag nicht an Menschen mit Migrationshintergrund, sondern an ganz anderen Faktoren –, und das konnte man abstellen. Möglicherweise lohnt sich noch einmal ein genauerer Blick, Herr Kollege. An der Stelle bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche mir für die Zukunft eine etwas sachlichere und auf Fakten orientierte Debatte. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Herr Kollege Pallas. Die BÜNDNISGRÜNEN hätten nun die Möglichkeit, zu sprechen. – Das ist nicht gewünscht. Die Fraktion Die Linke möchte ebenfalls nicht, der fraktionslose Abgeordnete auch nicht. Dann sind wir am Ende der zweiten Runde und könnten in eine dritte Rederunde einsteigen, wenn gewünscht. – Das ist von der AfD-Fraktion gewünscht. Herr Kollege Urban möchte sprechen; bitte schön.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Spektakel, das sich hier abspielt, ist eigentlich immer dasselbe. Wenn die AfD die Probleme mit der Migration – egal ob es die Kriminalität ist; heute waren es die Sozialleistungen bzw. der Sozialstaat – anspricht, dann kommen die üblichen Phrasen: Es ist Rassismus, es ist Faschismus (Albrecht Pallas, SPD: Fragen Sie sich mal, warum!) und es ist keine sachliche Debatte. Herr Unger, ich will Ihnen noch mal in Erinnerung rufen: Die CDU ist seit 2015 die Hauptverantwortliche für die Migrationsproblematik in unserem Land. (Beifall AfD – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Dass wir seit 2015 Millionen Einwanderer haben – von denen wir nicht wissen, was sie für einen Hintergrund haben, ob sie nicht vielleicht sogar Terroristen in ihren Ländern waren oder ob sie uns als tatsächliche Fachkräfte etwas nützen –, (Susanne Schaper, Die Linke: „Uns nützen“!) dass das ungebremst seit zehn Jahren hier stattfindet, ist ein Verschulden Ihrer Partei. Der Herr Ministerpräsident hat 2016 Frau Merkel elf Minuten lang Beifall für die Grenzöffnung, für alle, die kommen wollen, gespendet. Das ist das, was Sie als CDU verantworten. Das, was Sie heute machen, sind im Prinzip kleine kosmetische Versuche, das irgendwie wieder richtigzustellen. Sie verkaufen diese kosmetischen Versuche als große Würfe. Die Bilanz in Sachsen lautet für dieses Jahr: 3 000 Asylanträge und 500 Abschiebungen bzw. freiwillige Ausreisen. Das heißt, die Bilanz ist ein Plus von 2 500 Menschen, die unkontrolliert in unser Land gekommen sind und die selbstverständlich unsere Sozialsysteme belasten. (Albrecht Pallas, SPD: Das ist falsch! – Gegenruf Jonas Dünzel, AfD – Erneuter Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Noch einmal ein Wort zur Menschenwürde, da Sie gerne damit anfangen, wenn wir davon reden, dass die Migration unseren Sozialstaat belastet, von Rassismus zu sprechen. Zum Teil wurde das Wort Faschismus verwendet. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Ich habe Ihnen aufgezählt, was in unseren europäischen Nachbarländern passiert. Das ist eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Problem. Diese ist auch sachlich. Wer versucht, das als faschistisch und rassistisch zu framen, (Albrecht Pallas, SPD, zu Jonas Dünzel, AfD: Das sind die Fakten, von denen wir reden!) der beschimpft im Grunde genommen unsere Nachbarländer, Demokratien in unserem Umfeld, die das Notwendige für ihre Gesellschaften tun. Hören Sie auf, unsere Nachbarländer zu beschimpfen! Um Ihnen die Dimensionen noch mal klarzumachen – der Spruch ist alt und er kommt von Volkswirtschaftlern, die das sagen –: Ein großzügiger Sozialstaat und offene Grenzen seien miteinander unvereinbar, so Prof. Raffelhüschen. Das ist kein Slogan der AfD. Jeder, der vernünftig nachdenkt, weiß das. Jeder, der sich die Kommunalfinanzen in Sachsen vernünftig anschaut, weiß, dass alle Landkreise im zweistelligen Millionenbereich in den roten Zahlen sind. Viele Kommunen sind nicht mehr in der Lage, ihre Haushalte ordentlich aufzustellen, und Ihre Antwort als CDU ist: Dann macht doch Schulden. Macht doch Schulden für die Sozialleistungen. Was ist denn das für eine nachhaltige Politik? Herr Schuster empfiehlt den Kommunen, Schulden zu machen, um die explodierenden Sozialleistungen der von Ihnen verursachten Massenmigration aufzufangen. Das ist CDU-Politik, und das ist alles andere als sachlich. Das ist alles andere als zukunftsfähig. (Beifall AfD) Wir führen hier eine Debatte, weil wir sehen, wie dieser Sozialstaat erodiert. Wir sehen, wie die Krankenkassenkosten explodieren, wie die Beitragszahler immer höhere Beiträge leisten müssen, wobei gleichzeitig Krankenhäuser geschlossen werden, wobei sich die Wartezeiten für Fachärzte für unsere Bürger über Monate strecken, und das ist die Auswirkung Ihrer Politik. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Deshalb müssen wir darüber reden. Es reicht eben nicht, kosmetisch das eine oder andere zu machen. Wir brauchen eine konsequente Asylwende und nicht nur in Worten, sondern so, wie es in unseren europäischen Nachbarländern passiert. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Kollegen – ach, na ja. Jetzt für die dritte Runde für die CDU-Fraktion Kollege Unger.
Tom Unger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Urban, dass ich unsere Nachbarländer beschimpft habe, das müssten Sie mir noch einmal zu Vortrag und Gehör bringen oder im Protokoll nachlesen. Das weise ich entschieden von mir. Wir stehen für die Europäische Union, für eine europäische Einigung, für eine europäische Lösung, die Weiterentwicklung des GEAS. Von daher weise ich das entschieden zurück. Sie haben gerade in Ihrem letzten Satz gesagt, dass die Asylwende endlich kommen muss. Die kommt. Dieser Politikwechsel im Bereich der illegalen Migration findet statt, und das können Sie sich doch auch mal eingestehen! Wenigstens das müsste doch jetzt mal bei Ihnen angekommen sein. Weil Sie auf 2015 abstellen: Wir haben nicht alles richtig gemacht, ohne Frage. Aber es war die deutsche Bundeskanzlerin, die das Türkei-EU-Abkommen ausgehandelt und damit diese Flüchtlingsströme begrenzt hat, auch die Schließung der Balkanroute. Auch das müssen Sie endlich akzeptieren. (Beifall CDU – Zurufe AfD) Thema Bürgergeld oder die neue Grundsicherung: Hier haben wir uns auf den Weg gemacht, dieses Bürgergeld zu transformieren und neu aufzusetzen. Es ist für Asylbewerber ausgeschlossen. Das ist das, was ich vorhin – – Herr Urban, hören Sie mir zu? Oder sind Sie an der Fachdebatte interessiert? Oder wollen Sie mit Ihrem parlamentarischen Geschäftsführer weiterreden und das dann in einer vierten Rederunde vortragen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Wir haben nur ausgewertet, was Sie gerade gesagt haben!) Also noch mal: Bürgergeld ist für Asylsuchende ausgeschlossen. Da erleichtert der Blick ins Gesetz – SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz. Asylbewerber haben keinen Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Nummer II. Der Freistaat Sachsen beendet schließlich den Aufenthalt derjenigen konsequent, die keines Schutzes bedürfen und ausreisepflichtig sind. Bis zum 30. September 2025 haben die sächsischen Ausländerbehörden 707 Ausreisepflichtige abgeschoben. Das ist ein Weg in die richtige Richtung. Da haben wir noch Luft nach oben, aber es ist eben vielschichtig. Es ist nicht nur schwarz und weiß. Wir werden uns auch im Bund weiter dafür einsetzen, das sogenannte Rücknahmeabkommen weiter auszuhandeln. Der neue Bundesaußenminister Joe Wadephul ist viel in der Welt unterwegs, um diese Rücknahmeabkommen entsprechend auszuhandeln. Seit vielen Jahren gibt es eine konsequente Migrationspolitik denjenigen gegenüber, die aus wirtschaftlichen Gründen eingereist sind. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen hat zugenommen. Ich habe hier Zahlen mitgebracht: Im Jahr 2024 reisten 59 freiwillig in ihre Herkunftsländer aus, die keinen Aufenthaltsstatus hatten. 2025 waren es bereits 1 300. Wer wirklich diese illegale Migrationspolitik steuern will, muss das Recht zur Grundlage haben. Wir sind ein Rechtsstaat. Wir brauchen aber auch Verfahren auf europäischer Ebene, europäische Kooperation, das GEAS wirklich weiterzuentwickeln. Flucht, Migration ist ein globales Thema. Ich bin der festen Überzeugung, da spreche ich für meine Fraktion, dass wir das in diesem europäischen Kontext lösen müssen. Wir wollen aber nicht an die Grundsubstanz unseres Sozialstaates heran. Wir wollen ihn nicht abschaffen, weil der Sozialstaat, glaube ich, eine ganz große und wichtige Errungenschaft in unserer Geschichte ist. Sachsen hat gehandelt, und zwar mit Wirksamkeit und Augenmaß. Das zeigt sich an den Grenzkontrollen, Bezahlkarten, Landesausreisezentrum, steigenden freiwilligen Rückkehrerzahlen, aber auch am konsequenten Vollzug. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind da. Wir müssen sie nur konsequent im Verwaltungsvollzug umsetzen. Dafür stehen wir. Ich komme zum Schluss: Als CDU-Fraktion, als CDU, als Partei stehen wir für einen klaren ordnungspolitischen Kurs in der Migrationspolitik, aber ohne den Rechtsstaat auszuhöhlen. Die Menschenwürde gilt universell. Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist der Grundpfeiler, ist der Grundkanon, ist das Fundament unseres Grundgesetzes. Für uns gelten Humanität und Ordnung ohne Abschaffung des Sozialstaates. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Kollegen Unger von der CDU-Fraktion in der dritten Runde. Besteht bei der SPD noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. BSW? – Auch nicht. Bei den Linken oder den GRÜNEN? – Auch kein Redebedarf. Besteht Bedarf an einer vierten Runde? – Ja, dann bitte Herr Dünzel von der AfD-Fraktion.
Jonas Dünzel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Unger, vielen Dank für die Debatte. Es macht immer wieder Spaß, mit Ihnen zu diskutieren. Nur leider ist das, was Sie sagen, falsch bzw. man könnte sagen, gelogen. Aber das ist man von der CDU mit Friedrich Merz gewohnt, spätestens seitdem er seine Wahlversprechen noch nicht einmal einen Tag nach der Wahl direkt gebrochen hat. Genau das Gleiche passiert mit Ihnen auch hier in Sachsen. Kommen wir zum Faktencheck: Am 24.10. war in der „Dresdner Morgenpost“ zu lesen, dass Sie es im dritten Quartal 2025 mit einem Riesenkraftakt geschafft haben, 201 Ausländer abzuschieben. Im gleichen Quartal sind – ich habe die genauen Zahlen hier – 1 264 neue Asylanträge in Sachsen gestellt worden und es sind zusätzlich über 1 800 Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Sie stellen sich hin und sagen, die große Migrationswende hat begonnen, aber der Faktencheck ist: 200 abgeschoben, 3 000 im gleichen Zeitraum neu angekommen. Das ist keine Migrationswende. Der Migrationswahnsinn geht mit Ihnen als CDU weiter, und nur die AfD wird das beenden. Das versprechen wir Ihnen. (Beifall AfD) Allgemein hat die Debatte auch heute wieder gezeigt, dass von links zu dem Thema, wie erwartet, wenig Neues beizutragen war, dass Sie den Sozialstaat immer noch nicht verstanden haben, dass Sie nicht verstehen, dass der Sozialstaat aufgrund Ihrer Migrationspolitik in nicht allzu naher Zeit zerbrechen wird und die AfD die Partei ist, die die Arbeitnehmer schützt, die den Sozialstaat schützt – und die Sachsen haben das Gott sei Dank erkannt. Herr Unger, das werden Sie bei der nächsten Wahl auch noch zu spüren bekommen. Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt werden das 2026 schon sehen. Da steht die AfD mit Ulrich Siegmund bei 40 %. Die CDU, ich weiß es gar nicht, habt ihr noch 20 %? Ich bin mir gerade nicht sicher. Also, die AfD ist fast doppelt so stark. Die AfD wird den ersten Ministerpräsidenten stellen. Da haben wir eine richtige Migrationspolitik gemacht. Darauf freuen sich die Sachsen, darauf freuen sich die SachsenAnhaltiner und am Ende ganz Deutschland. Vielen Dank für die schöne Debatte. Danke schön. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Dünzel. Besteht bei der CDU weiterer Redebedarf? – Nein. Beim BSW? – Das denke ich auch nicht. SPD, Grüne, Linke? Wird von der AfD eine weitere Runde gefordert? – Auch nicht. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. (Zuruf: Die Staatsregierung!) Die Staatsregierung. Ach so, Entschuldigung. Zunächst die Staatsregierung. Frau Staatsministerin, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Also, ich bin weit davon entfernt, von einem Spaß an dieser Debatte zu sprechen, weil es hier um Menschen geht, weil es darum geht, wie Menschen in unserem Land behandelt werden. Deshalb kann ich mich der Schlussfolgerung, dass das Spaß gemacht hat, nicht anschließen, liebe Vertreter der AfD. (Beifall SPD, BSW und Die Linke) Ich möchte gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine Lage haben, und Herr Urban, das würde ich gerne an Sie richten, weil Sie gesagt haben, die Asylausgaben im Sozialbereich brechen uns das Genick. Wir haben wirklich hohe Ausgaben in dreierlei Richtungen. Das eine ist die Jugendhilfe, das andere ist das Bundesteilhabegesetz, und der dritte Bereich, der wirklich sehr teuer ist, ist die Hilfe zur Pflege, um einmal klar einzuordnen, was die Kommunen am meisten belastet und eben nicht das, was Sie suggerieren. Deshalb hat die Bundesregierung eine Sozialstaatsreform eingerichtet, bei der es darum geht, Verbesserung, Vereinfachung und Zielgenauigkeit für die Sozialleistungen zu erreichen. Dazu gehört selbstverständlich auch das Thema Asyl. Das vielleicht noch einmal zur Klarstellung, damit das so, wie Sie es gesagt haben, nicht stehenbleibt. Sozialleistungen für Geflüchtete sind Bundesrecht, um das ganz deutlich zu sagen, im Asylbewerberleistungsgesetz. Sachsen kann diese Leistungen nicht eigenständig kürzen oder abschaffen – das auch zur Klarstellung –, weil wir einheitliche Regelungen in ganz Deutschland haben und keine Sonderwege im Land. Vielleicht noch einmal sehr deutlich zur sozialen Realität und zur Faktenlage: Wir haben in Sachsen 26 000 Asylsuchende, die in Arbeit bzw. in Beschäftigungsverhältnissen sind; das sind 30 % mehr als im Jahr 2023. Das heißt, Integration in diesem Bereich, die so wichtig ist und die vereinfacht werden muss, gelingt – einfach mal von den Zahlen her, damit Sie das sehen. (Sebastian Wippel, AfD: Und die Anträge? Was ist mit den Anträgen?) Bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben wir einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr, und zwar um 7,3 bis 7,4 %. Wir haben mehr Ausländer in regulärer Beschäftigung; das ist ein weiterer Beitrag zur Wirtschaft und damit zur Sozialversicherung. Bei den Arbeitsuchenden hatten wir anfangs einen Anstieg in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr von 4,4 % im Januar, aber: Auch im Mai und im Juni haben wir dort einen Rückgang zu verzeichnen, nämlich bis zu 1,7 % im September. Das sind realistische Zahlen. Die kommen nicht von mir, sondern von der Bundesagentur. Das ist die Realität, in der wir uns befinden. Das ist ein Zeichen, dass wir immer besser Menschen in Arbeit integrieren. Mir ist an dieser Stelle wichtig, mich bei all denen zu bedanken, die an dieser Integration und daran, dass Menschen in Arbeit gebracht werden, mitgeholfen haben: Das ist unsere Wirtschaft, das sind unsere Kammern, das ist der Verein „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“, aber auch viele Ehrenamtliche und NGOs – das Wort mögen Sie ja so besonders. Deshalb ein großer Dank dafür, dass Sie sich nach wie vor um Menschen, die hier in Arbeit kommen wollen, kümmern. (Beifall SPD) Ich möchte gern die Frage stellen: Was machen Sie eigentlich, Herr Dünzel? – Wo ist er denn? Weg ist er, okay. (Tobias Heller, AfD: Er ist gerade bei Lanz!) – Da war ich schon gestern; da wird er heute nicht sein. Insofern, Herr Dünzel: Was machen Sie denn, wenn Sie – Sie selbst oder mit Ihren Kindern – ins Krankenhaus oder zum Arzt gehen? 17 % unseres medizinischen Personals, unserer Ärztinnen und Ärzte, kommen aus dem Ausland. Lassen Sie sich dann nicht behandeln? (Jonas Dünzel, AfD: Warum nicht?) Wie gehen Sie denn damit um? (Sebastian Wippel, AfD: Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun!) Bei erwerbsfähigen leistungsberechtigten Beziehern von Bürgergeld haben wir ebenfalls einen Rückgang in den letzten vier Monaten um 4,1 %. Auch das ist Realität, auch das ist eine Zahl. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Weniger Menschen sind auf Grundsicherung angewiesen. Auch bei den Regelleistungsberechtigten haben wir einen Rückgang bis zu 5 % im Juni dieses Jahres. Es gibt eine positive Entwicklung in Richtung Eigenständigkeit und Erwerbstätigkeit. Das kann man alles weglassen; das kann man in seiner Ausführung einfach nicht beachten. Aber das ist die Realität, dass in vielen Bereichen der Wirtschaft und der Selbstständigkeit noch Dinge funktionieren. Integration funktioniert, weil wir nach wie vor mehr Menschen in Arbeit bringen können. Zugegeben – und das möchte ich auch dazu sagen –: Es könnte schneller, unproblematischer und unbürokratischer ablaufen. Daran müssen wir arbeiten; wir sind noch nicht gut genug. An der Stelle möchte ich auf ein Gutachten verweisen, das wir in Bezug auf die Integration und die Dinge des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben haben. Es wurde immer behauptet – auch hier im Landtag –, dass wir für Integration viel zu viel Geld ausgeben, dass wir viel zu viel machen. Dieses Gutachten sagt aus – es ist noch in der finalen Abstimmung, deshalb konnte ich das noch nicht vorlegen, aber es ist gut, darüber zu reden –: Der Wert von Integration, so, wie wir das in Sachsen gemacht haben, ist eine gute Ausgangssituation, dass Menschen in Arbeit gebracht werden können. (Sebastian Wippel, AfD: Wer hat das Gutachten bestellt? Sie selbst?) Sachsen fördert grundsätzlich richtige Ansätze für Integration. Das ist eine Feststellung dieses Gutachtens. Das kann man negieren. Da kann man sagen: Stimmt sowieso nicht. Aber das ist der Fakt. Befunde, die die Integration in Sachsen unterstützen, sind zum Beispiel, dass wir eine Betreuungsquote bei Kindern mit Migrationshintergrund unter drei Jahren über dem Bundesdurchschnitt haben. Der Befund, dass Integration in Sachsen funktioniert, sagt auch, dass die Betreuungsquote bei Kindern über drei Jahren über dem Bundesdurchschnitt liegt. Gleichzeitig haben wir Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Hochschulreife als höchsten Schulabschluss vorweisen können; auch dabei liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Gleiches gilt für einen Hochschulabschluss. All das sind Dinge, zu denen wir sagen können: Damit können wir arbeiten, was aber nicht heißt, dass wir schon gut genug sind. Das möchte ich immer dazusagen. Aber es gibt auch Möglichkeiten, die Integration zu verbessern bzw. Dinge, die die Integration hemmen. Beispielsweise dauert es, wenn jemand nach Deutschland, nach Sachsen kommt, im Durchschnitt nach der Einreise noch anderthalb Jahre, bevor der Integrationskurs beginnt. Das ist ein Punkt, den wir verbessern müssen, indem wir dort schneller sind, damit diese Menschen schnell die Sprache erlernen. Gleichzeitig liegen wir bei der Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund in den anderen ostdeutschen Bundesländern mit 62 % noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Hier haben wir einen deutlichen Aufholprozess – auch das muss man fairerweise sagen –, aber wir sind aktuell auf dem Vormarsch. Menschen mit Migrationshintergrund besitzen ein deutlich höheres Armutsrisiko, und deshalb ist es so wichtig, dass sie in Arbeit, in Qualifikation, in Ausbildung kommen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. In Sachsen haben wir überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen oder selten Kontakt zu einheimischen Menschen haben, also zu Menschen, die hier leben. Auch das ist ein Hemmnis in der Integration, weil die Menschen einfach nicht mit Menschen aus Sachsen in Kontakt kommen. Das merken wir besonders auch bei Nachbarschaftskontakten. Wir müssen schauen, dass wir die guten Lösungsansätze aus dem Gutachten weiterverfolgen. Das sollten wir auch in Zukunft tun. Ich bin der Meinung: Aufgabe ist und bleibt der Zugang zu Arbeit, Bildung und Sprache. Das müssen wir erleichtern und nicht erschweren. Wir müssen die Kommunen besser unterstützen in dieser Arbeit und Bürokratie abbauen. Dann wird es gelingen. Vielen Dank. (Beifall SPD – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Staatsministerin Köpping. Damit ist diese zweite Aktuelle Debatte – – Entschuldigung, Herr Urban. Sie haben noch – –
Jörg Urban AfD
Ich habe eine Kurzintervention. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Bitte, Herr Urban, Sie haben das Wort für eine Kurzintervention.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping, ich möchte ein paar Dinge aufgreifen, die Sie angesprochen haben. Das Erste ist die Frage, warum wir die Debatte führen, obwohl viele Dinge durch Bundesrecht geregelt sind. Das ist richtig, aber deshalb haben wir ja eine Debatte. Ich hoffe, dass die Gedanken, die man hier austauscht, auch in den Parteien weitergetragen werden. Natürlich brauchen wir in vielen Dingen eine Änderung des Bundesrechts, das ist unbesehen. Deshalb gibt es keinen Antrag, deshalb gibt es eine Debatte. Uns ist Folgendes wichtig: Wir stellen infrage, ob der Weg, den Deutschland geht, der richtige ist. Ich habe auf die Nachbarländer hingewiesen, die einen anderen Weg gehen. Ich bezweifle auch, dass das, was von Instituten vorgerechnet wird – die oftmals SPD-nah sind –, (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) der Wirklichkeit entspricht, nämlich dass die Bilanz der Migration seit 2015 für unser Land positiv ist. Dritte Aktuelle Euer Ruf nach Pflicht: Nein, Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BSW das Wort. Wir hören für die BSW-Fraktion Frau Zimmermann. Bitte schön.
Sabine Zimmermann BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag heute zur Debatte lautet: „Euer Ruf nach Pflicht: Nein, meine Kinder geb’ ich nicht!“ Es gibt ein Lied von Reinhard Mey. Wir haben viele Menschen, die nicht in Beschäftigung sind. Wir haben viele Menschen, die nur teilweise in Beschäftigung sind und aufstocken müssen, und es gibt viele Menschen in Beschäftigungen, in Tätigkeiten, die nicht wertschöpfend sind. Ich bin der Meinung, dass die Bilanz negativ ist, und da rede ich ausdrücklich nicht von dem tschechischen oder polnischen Arzt, der hier arbeitet. Er belastet unser Sozialsystem definitiv nicht; (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) der ist ein Gewinn. (Beifall AfD) Dass wir ein Problem haben und dass andere Länder das besser lösen, das sehen wir, wenn wir uns mit unseren Nachbarländern Polen und Tschechien vergleichen. Sie haben von Anfang an eine sehr restriktive Migrationspolitik gefahren. Beides sind Länder mit einem starken Wirtschaftswachstum – im Unterschied zu Deutschland. Wir sehen auch, wo wir angekommen sind: Wir haben im Bund enorme Schulden; wir können den Haushalt nur noch mit Schulden finanzieren. Wir haben im Land keine Schulden, weil wir uns die Schulden vom Bund in den eigenen Haushalt hineinziehen, und wir haben verschuldete Kommunen, verschuldete Landkreise. Das ist auch ein Ergebnis dieser Migrationspolitik, und darum geht es. Wir sind auf dem falschen Weg. Das ist unsere Meinung, und wir wollen – bei aller Menschenwürde, die wir jedem Menschen zugestehen –, dass durch den Zusammenbruch unserer Sozialsysteme nicht die Menschenwürde unserer deutschen Mitbürger unter die Räder kommt. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Urban mit einer Kurzintervention. Da kein weiterer Redebedarf besteht, ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich rufe auf Debatte meine Kinder geb‘ ich nicht! Fraktion BSW In diesem Lied erklärt er, dass er eher mit seinen beiden Söhnen fliehen würde, als dass diese Waffen tragen müssen. Wie aktuell dieses Lied von Reinhard Mey ist, zeigt gerade die Debatte zur Wehrpflicht. Nunmehr soll die Wehrpflicht in vier Stufen wieder eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen alle Achtzehnjährigen angeschrieben werden, ob sie bereit sind, freiwillig den Wehrdienst abzuleisten. Wer zustimmt, wird gemustert und – soweit geeignet – eingezogen. Wie dürfen wir uns diese Anschreiben vorstellen? Erhalten die jungen Menschen eine Werbebroschüre der Bundeswehr, die Freiheit, Kameradschaft und Abenteuer verströmt, gutes Geld und die Aussicht auf einen heute kaum noch bezahlbaren Führerschein? Bei den letztlich sinnlosen Friedensmissionen in Afghanistan starben insgesamt 59 Soldaten. 245 wurden bei Kampfhandlungen schwer verwundet. Mehrere Tausend Soldatinnen und Soldaten kehrten aus dem Einsatz traumatisiert zurück. Werden unsere 18-Jährigen auch darüber informiert? Das gehört zur Wahrheit dazu, meine Damen und Herren. (Beifall BSW) Werden nicht genügend Freiwillige gefunden, soll in Stufe 2 die Musterung dann verpflichtend sein. Die tauglich Gemusterten werden gezielt angesprochen, ob sie freiwillig zum Wehrdienst gehen wollen. Das BSW lehnt es ab, dass rhetorisch glänzend ausgebildete Vertreter der Bundeswehr auf junge, noch nicht sonderlich erfahrene Menschen so lange einreden, bis sie doch davon überzeugt sind. (Beifall BSW) Auf der dritten Stufe folgt dann ein Verfahren, das schon für Witze und viel Stoff in der Satire gesorgt hat. Das heißt jetzt nicht mehr Losverfahren, sondern Zufallsverfahren. Beides ist eine Lotterie – was die jungen Menschen ablehnen. Das BSW unterstützt sie dabei. (Beifall BSW) Kommen wir zur letzten Stufe, Kolleginnen und Kollegen: Im Spannungs- oder im Verteidigungsfall wird dann automatisch die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt. Den Spannungsfall will Roderich Kiesewetter von der CDU bereits jetzt wieder ausrufen. Dabei behauptet er, Russland würde Drohnen von Schiffen auf See aufsteigen lassen, um damit Flughäfen auszuspähen oder zu stören. Damit verfügt er natürlich über ein ziemlich exklusives Wissen. (Zuruf Sophie Koch, SPD) Die dänische Regierung zum Beispiel erklärt bis heute, dass sie nichts über die genaue Herkunft und Art der Drohnen am Kopenhagener Flughafen wisse. Das ist doch wirklich komisch. (Zurufe CDU) Im Krieg sagt man, meine Damen und Herren: Die Wahrheit stirbt zuerst. (Zurufe CDU und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bei Kiesewetter muss man den Eindruck gewinnen, dass für den Krieg die Wahrheit schon vorher stirbt. Meine Damen und Herren! Tausend Soldaten pro Tag, so Patrick Sensburg – und der ist wirklich nicht verdächtig, ein BSWler zu sein –, der Chef des Reservistenverbandes, würden im Kriegsfall an der Front sterben oder schwer verwundet werden – und plädiert für eine Rückkehr zur Wehrpflicht. Das sind 365 000 Tote oder schwer Verwundete in einem Jahr. Ist Ihnen das überhaupt bewusst? Helmut Schmidt, einer, der heute in der SPD wahrscheinlich nicht mehr viele Freunde hätte, sagte: „Leute, die keinen Krieg erlebt haben, wohl aber selbst Krieg führen oder provozieren, wissen nicht, was sie Furchtbares anrichten.“ (Zuruf CDU: Da hat er recht!) Nun, Sie werden sagen: Dennoch müssen wir darauf vorbereitet sein, uns verteidigen zu können. Wer das will, muss anstreben, verteidigungsfähig zu sein. Wir aber wollen „kriegstüchtig“ werden. (Tom Unger, CDU: Quatsch! Verteidigungsfähig!) Das ist übrigens ein Wort, das, wie ein Blick in die Geschichte zeigt, zum Vokabular der Nazis gehörte, insbesondere bei Joseph Goebbels. So hat Goebbels beispielsweise 1944, als die Niederlage des Dritten Reichs bereits feststand, in einem Leitartikel von den Deutschen „Kriegstüchtigkeit“ gefordert. Wer kriegstüchtig werden will, will Kriege führen – das lehnt das BSW ab. (Beifall BSW und Martin Braukmann, AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Zimmermann, Ihre Redezeit.
Sabine Zimmermann BSW
– Ja. – Deshalb wollen wir auf gar keinen Fall – letzter Satz –, dass, wie Innenminister Dobrindt es jetzt fordert, schon Schüler zur Kriegstüchtigkeit erzogen werden. Meine Damen und Herren, Bildung ist Ländersache. Hier sollten wir wirklich auf unsere Kinder achten. Danke. (Beifall BSW und Martin Braukmann, AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Zimmermann. Als Nächster erhält für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann das Wort.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gäbe zu konstatieren: Wir alle sind für den Weltfrieden, (Vereinzelt Beifall CDU und BSW) doch Politik beginnt mit der Anerkennung der Lebenswirklichkeit. Wir leben in einer Zeit, in der Frieden und Freiheit keine Selbstverständlichkeit mehr sind. In den letzten Jahren sind viele militärische Konflikte offen ausgebrochen oder drohen auszubrechen. Sie führen international zu politischer Instabilität. Unbestreitbar war es die Russische Föderation, die vor über drei Jahren mit dem Angriff auf die Ukraine, 1 300 Kilometer von uns entfernt, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mitten in Europa begann. Derzeit nehmen hybride Angriffe, Cyberattacken sowie das Eindringen von Drohnen und Flugzeugen in den europäischen Luftraum zu. Unabhängig von der Debatte um Art und Umfang der Unterstützung für die Ukraine und den deutschen Beitrag, der hier auch trefflich diskutiert wird, muss die aktuelle Situation doch zwangsläufig zu der Erkenntnis führen, dass es erforderlich ist, die eigene Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Der Staat hat insbesondere die Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit seiner Staatsbürger zu gewährleisten. Seine originäre Aufgabe ist die Garantie der äußeren und der inneren Sicherheit. (Beifall CDU) Frieden, Freiheit und Wohlstand fallen uns nicht in den Schoß und sind keine Selbstverständlichkeit – auch wenn es offensichtlich viele von uns gibt, die das so sehen. Frau Zimmermann, das Spiel „Wir machen alle einmal die Augen zu. Ich sehe dich nicht, du siehst mich nicht!“ ist in der Verteidigungspolitik mit Sicherheit kein kluger Ratgeber. (Beifall CDU und SPD) In den vergangenen Jahrzehnten wurden aus heutiger Perspektive in Deutschland Fehler in der Verteidigungspolitik gemacht – ja, auch von der CDU. Dabei geht es nicht nur um organisatorische, strukturelle und personelle Entscheidungen. Die Annahme einer friedlichen Zukunft nach dem Fall der Mauer war zu optimistisch. Diese Annahme hat in der Folge zu signifikanten Reduzierungen in allen Waffengattungen der Streitkräfte geführt. Das führt heute dazu, dass die Bindung der Bundeswehr in unserer Gesellschaft erheblich geschwächt wurde, spätestens mit der Aussetzung der Wehrpflicht – im Übrigen auch mit fatalen Folgen für viele Bereiche, die beispielsweise durch Zivildienstleistende unterstützt wurden. (Zuruf CDU: Ja, genau!) Verlorengegangen ist dabei ein Selbstverständnis für den Dienst an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, eine gesellschaftspolitische Debatte anzustoßen, die von jedem einzelnen Staatsbürger Verantwortung und die Bereitschaft einfordert, für seine Heimat einzustehen. Oder um es mit John F. Kennedy zu sagen: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!“ Dieser Satz scheint heute aktueller denn je. (Beifall CDU) Hier geht es nicht um einen Aufruf zum Militarismus, sondern um einen Appell für Zusammenhalt, Verantwortung und den Dienst an der Gemeinschaft – und, ja, für Patriotismus. Wehrhafte Demokratie lebt von der Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft – nicht nur der Soldatinnen und Soldaten. Wer unsere Demokratie und unsere Art, zu leben, schützen will, darf sich angesichts der aktuellen Bedrohung einer Wehrpflichtdebatte und vielleicht auch einer allgemeinen Dienstpflichtdebatte nicht verschließen. Dazu gehört auch der Respekt vor den eigenen Streitkräften und deren Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit – ob bei öffentlichen Gelöbnissen auf Plätzen, ob im öffentlichen Personennahverkehr oder – Frau Zimmermann – auch in Schulen. Dazu gehört die Wertschätzung für Veteranen und die Dankbarkeit für Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, die unsere Landesverteidigung gewährleisten. Die Streitkräfte sind Teil unserer Gesellschaft. Soldaten sind Bürger in Uniform: Väter, Mütter, Töchter und Söhne. Die CDU-Fraktion pflegt einen intensiven Austausch mit allen Standorten und Dienststellen der Bundeswehr in Sachsen und mit der Fregatte, die unseren Namen trägt. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Hartmann – –
Christian Hartmann CDU
Ich habe noch 53 Sekunden. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Christian Hartmann CDU
Wenn es nicht von der Zeit abgeht, bitte, Herr Präsident. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Natürlich nicht. Bitte, Frau Zimmermann.
Sabine Zimmermann BSW
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Hartmann, dass Sie die Frage zulassen. Dass es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema Krieg und Frieden gibt, das sollten wir, denke ich, in der Demokratie zulassen. Ich will Sie jedoch einfach einmal in die Lage eines Jugendlichen versetzen, der 17 oder 18 Jahre alt ist und jetzt in seinem gesamten Umfeld erlebt, wie das Thema nur noch Aufrüstung heißt. (Staatsminister Christian Piwarz: Frage!) Das Wort Abrüstung gibt es gar nicht mehr im Vokabular. (Andreas Nowak, CDU: Was wollen Sie denn abrüsten? Nichts mehr da!) Die jungen Menschen, die jetzt ins Leben treten mit 18 Jahren, die einen Beruf erlernen oder vielleicht studieren wollen, sind in diesem Umfeld, in dem es nur um Militarisierung und Aufrüstung geht, und müssen solche Entscheidungen fällen. Ich will einfach nur einmal daran erinnern, wie schwer es auch die jungen Menschen haben. Wir alle reden hier in einer Debatte – – Wir sind alle ein bisschen älter, glaube ich. Die Menschen, die es wirklich betrifft, die fragt man nicht. Ich finde, dass wir fahrlässig sind, wenn wir diesen jungen Menschen etwas aufoktroyieren. – Danke. (Beifall BSW – Unruhe im Saal) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Das war eine Zwischenbemerkung, keine Frage, aber Sie können trotzdem gern darauf eingehen.
Christian Hartmann CDU
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, aus der Zwischenbemerkung die Zwischenfrage zu adaptieren. Ich hoffe, Frau Zimmermann, dass Sie sich nicht missverständlich ausgedrückt haben, denn ich würde Ihnen nicht unterstellen, dass Sie für den Krieg sind. Sie haben gesagt, es gebe zum Verhältnis von Krieg und Frieden unterschiedliche Positionen. Da ich aber mit einer klaren Position für den Frieden stehe, möchte ich nur noch einmal klarstellen, dass ich Ihnen nicht unterstelle, für den Krieg zu stehen. (Beifall CDU, SPD und Staatsministerin Constanze Geiert) So viel zur Semantik der Rhetorik. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Haus überhaupt jemand ist, der zu dem Verhältnis von Krieg und Frieden eine andere Position vertritt. Wir stehen gleichermaßen für den Frieden. Hier geht es nicht um die Frage, ob ich für oder gegen Krieg bin. Hier geht es um die rationale Frage nach der eigenen Überlebensstrategie eines Volkes und der Verantwortung von Politikern, auch dafür zu sorgen, dass ein Land verteidigungsfähig ist. (Beifall CDU, SPD und Staatsministerin Constanze Geiert – Zurufe BSW) Nicht wir haben mit der Aufrüstung angefangen, sondern international müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es Länder und Nationen gibt, die gerade ein militärisches Wettrüsten betreiben, dass es Länder gibt, die mitten in Europa und anderswo auf der Welt Krieg führen und deren Aggressionspolitik abschließend für uns nicht zu beantworten ist. (Zurufe BSW) Wir sind Teil eines Verteidigungsbündnisses, und dieses Verteidigungsbündnis hat eine zentrale Aufgabe: für die Verteidigungsfähigkeit dieses Landes zu sorgen. Zur Verteidigungsfähigkeit dieses Landes gehört, nicht im Bikini mit juppheida um den Block zu tanzen, sondern dafür zu sorgen, dass es Menschen gibt, die auch in der Lage sind, für Schülerinnen und Schüler, für Heranwachsende, für Eltern, für Kranke und für Rentner die Verteidigungsfähigkeit dieses Landes zu gewährleisten – das ist kein Spaß! (Demonstrativer Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Das ist ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Ich habe vorhin von Fehlern, die auch meine Partei gemacht hat, gesprochen. Die Aussetzung der Wehrpflicht und damit verbunden die Aussetzung des Zivildienstes war aus heutiger Perspektive eine Fehlentscheidung, weil das, was wir alle als Sehnsuchtsgefühl haben, dass weltweit Frieden herrscht, eben offensichtlich noch nicht der Realität entspricht. Dann können wir darüber streiten, Frau Zimmermann, ob es der richtige Weg ist, mit Waffenlieferungen oder sonstigen Maßnahmen hineinzugehen. (Zuruf Sabine Zimmermann, BSW) Die Grunderkenntnis ist, dass es einer Verteidigungsfähigkeit dieses Landes bedarf und dass der derzeitige Zustand der Bundeswehr in keiner Waffengattung, in keiner Struktur – die Beschaffung, die Ausrüstung, die Frage der personellen Standards – derzeit eine Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gewährleisten würde, noch nicht einmal innerhalb des Bündnisses. Deswegen geht es nicht um Krieg und Frieden und die Frage, wann die erste deutsche Panzerdivision ins Ausland abrückt, sondern es geht um die Frage, ob dieses Land in der Lage ist, für den Fall, angegriffen zu werden, sich selber verteidigen zu können. (Roberto Kuhnert, AfD: Von wem denn, Herr Hartmann?) Ende der Antwort. Herzlichen Dank, Frau Zimmermann. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Damit zurück zu meiner Rede. Wir halten intensiven Kontakt zu den Dienststellen der Bundeswehr in Sachsen und zur Fregatte Sachsen. Ich danke insbesondere meinem Fraktionskollegen Andreas Nowak, mit dem wir gemeinsam in der Fraktion dafür sorgen, dass diese Ebenen da sind. Es braucht ein gesellschaftliches Selbstverständnis dafür, dass es nicht einfach ist, aber dass dieses Land sich selbst verteidigen können muss, auch in einem Verteidigungsbündnis. Hier geht es in keinem Fall um Kriegstüchtigkeit. Weitere Ausführungen folgen in der zweiten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir haben für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Hartmann gehört. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wendt.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Euer Ruf nach Pflicht: Nein, meine Kinder geb’ ich nicht.“ Dieser Liedtext ist sicherlich kein Zeichen von Feigheit. Er ist ein Ausdruck tiefer Sorge – Sorge davor, dass Politik wieder einmal bereit ist, junge Menschen in Abenteuer zu schicken, deren Ziel niemand so richtig erklären kann. Wenn von Kriegstüchtigkeit und dem Einsatz deutscher Truppen in der Ukraine schwadroniert wird, kann ich die Sorgen der Mütter und Väter um ihre Kinder durchaus verstehen. Wir als AfD nehmen diese Sorgen und Ängste ernst. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Die Kriegsrhetorik, die mittlerweile regierungsseitig an den Tag gelegt wird, hat Ausmaße angenommen, die teilweise wirklich schwer zu ertragen sind. Aus diesem Grund ist das Debattenthema heute aktueller denn je. Bevor wir über die Wehrpflicht sprechen, sollten wir zunächst die Frage beantworten, ob wir überhaupt eine Armee benötigen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was?) Brauchen wir überhaupt eine Bundeswehr? Wir sind doch rundum von Freunden umgeben. (Gelächter Die Linke) Genau das wurde in den letzten Jahrzehnten von vielen Politikern genauso geäußert. Das war der Grund, warum es mit der Bundeswehr über Jahrzehnte hinweg bergab ging. Nach der Wiedervereinigung gingen die Militärausgaben rapide nach unten. Man durfte Soldaten „Mörder“ nennen. Es fehlte an Motivation, an Ersatzteilen, an Ausrüstungsgegenständen, an einem Leitbild, an Rückendeckung durch die Politik und vielem mehr. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine Armee benötigen. Wir wissen eben nicht – und deshalb brauchen wir diese Armee –, wie sich die geostrategische Lage in einer multipolaren Welt in den nächsten fünf bis zehn Jahren darstellen wird. Einstige Freunde können zu Feinden werden. Neue Machtstrukturen können entstehen, die für Deutschland und Europa eine Gefahr darstellen könnten. Aber auch der Kampf um Ressourcen wird immer mehr in den Vordergrund rücken. Wasser, Energie, Nahrungsmittel, seltene Erden – das sind die Rohstoffe der Zukunft, und sie werden knapper. Die Kriege von morgen werden auch um Zugang und Kontrolle geführt: um Förderrechte, Transportwege, Energiequellen, Datennetze. Deshalb sage ich ganz klar: Wir werden auch in Zukunft eine schlagkräftige Armee benötigen. Ohne Armee wird es leider nicht gehen. Deshalb müssen wir unsere Bundeswehr in Zukunft so ausstatten, dass sie ihrem Auftrag gerecht wird, nämlich vordergründig unser Land zu verteidigen. Ob wir die Wehrpflicht benötigen, darauf gehe ich in einem zweiten Redebeitrag ein. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die AfD-Fraktion hörten wir Herrn Abg. Wendt. Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Koch.
Sophie Koch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt musste ich bei dieser Debatte das eine oder andere Mal ziemlich schlucken – und das nicht nur, weil wir sie öfter führen, sondern weil ich mich wirklich langsam frage, was denn noch passieren muss, damit einige in diesem Haus kapieren, in welcher Lage wir uns gerade befinden. (Roberto Kuhnert, AfD: In welcher denn? In einem Karnickelstall befinden wir uns!) Wer Drohnen über Litauen und Polen nicht als das erkennt, was sie sind – nämlich eine Drohgebärde von Russland –, den kann ich im besten Fall nur als unfassbar naiv bezeichnen. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD –
Roberto Kuhnert AfD
Das sind Sie!) Wir sind nicht mehr in den absolut friedlichen Zeiten, die wir vor einigen Jahren hatten, die gerade meiner Generation versprochen wurden. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass dieses Land, dass die Menschen, die hier leben, im Ernstfall auch verteidigt werden können, dann müssen wir sagen, dass wir langfristig eine Lösung brauchen. Sonst spielen wir nur noch „Wahrheit oder Wehrpflicht“. (Martin Braukmann, AfD: Melden Sie sich doch freiwillig!) Der jetzige Vorschlag von Boris Pistorius ist genau richtig, denn er setzt bei der Freiwilligkeit an. Nein, hier wird nicht wieder sofort etwas eingeführt. Die Pflicht, einen Bogen auszufüllen? Ja, natürlich, wir müssen im Zweifel auch wissen, wie die Situation in den nächsten Generationen aussieht. Aber es bleibt immer noch eine Frage der Freiwilligkeit, ob man den Wehrdienst antreten möchte oder nicht. Ich habe auch in meiner letzten Rede klargemacht: Die Debatte darf niemals über die Köpfe junger Menschen entschieden werden und diese Debatte darf auch nicht beim Militär enden. Wir reden immer nur darüber, ob das Militär aufgestockt wird oder ob die Wehrpflicht wiederkommt, ja oder nein. Dabei geht es im Ernstfall um so viel mehr: um einen funktionierenden Zivilschutz, um eine Bevölkerung, die weiß, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten hat, und um ein gut ausgestattetes medizinisches Personal. Die Debatte, die wir führen, wird immer wieder so dargestellt, als würden die SPD und die CDU am liebsten morgen selbst in den Krieg ziehen. Entschuldigung, das ist unredlich und falsch! (Beifall CDU und SPD – Zurufe AfD) Und Frau Kollegin Zimmermann, ich hoffe wirklich, dass ich mich vorhin verhört habe und Sie nicht etwa in Ihrer Rede den Verteidigungsminister Boris Pistorius mit Goebbels verglichen haben. Sollte das doch der Fall gewesen sein, dann habe ich exakt eine Nachricht für Sie und die ist: Schämen Sie sich bitte! Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Koch. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Debatte um eine mögliche Wehrausbildungspflicht in Deutschland ist in den letzten Wochen wirklich zu einem schrillen Theater verkommen, das in seiner Absurdität in keinem Verhältnis mehr zur notwendigen Ernsthaftigkeit in Anbetracht der realen Bedrohung für unsere Gesellschaft steht. Wenn jetzt schon Reinhard-Mey-Lieder als Debattentitel im Sächsischen Landtag herhalten müssen, ist es an der Zeit, das vielleicht auch einmal noch von unserer Seite her klar einzuordnen. Im September und Oktober sind zahlreiche russische Drohnen über dem polnischen Luftraum bzw. Kampfjets in den Luftraum der NATO eingedrungen. Seitdem gibt es immer wieder Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur in Europa, Cyberangriffe und zuletzt – wie gesagt – russische Militärflugzeuge im litauischen Luftraum. (Zuruf Torsten Gahler, AfD) Um es klar zu benennen: Das sind keine Versehen. Das ist kein Spaß. Das ist eine gezielte Machtdemonstration und Provokation seitens Russlands. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf AfD) Wer sich trotz dieser ernsten Bedrohungslage hier immer noch hinstellt, die Situation herunterspielt und Russland als missverstandenen friedlichen Akteur darstellt, der hat sein Hirn wahrscheinlich beim letzten Besuch in der russischen Botschaft vergessen. (Mario Beger, AfD: Was?) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Wehrdienst diskutieren, geht es nicht darum, Deutschland kriegstüchtig zu machen. Es geht darum, Deutschland verteidigungsfähig zu halten. Worum geht es? Es gilt, den Kern unserer Republik zu verteidigen, die Werte unserer Demokratie, Frieden und Freiheit zu schützen. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Es ist kommunikativ genauso fatal, die Wehrpflicht zur Staatslotterie verkommen zu lassen, wie die Ängste zu schüren, wie in dieser Aktuellen Debatte des BSW. Man wolle Eltern ihre Kinder wegnehmen, wie es in diesem Debattentitel insinuiert wird. Entschuldigen Sie, Frau Zimmermann, Eltern ihre Kinder wegnehmen, das tut tatsächlich eine Macht: Russland in der Ukraine. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Deswegen ist es drittens für uns immer noch zentral, dass junge Menschen natürlich in diese Debatte miteinbezogen werden müssen, sie sich äußern können und ihre Stimmen ernst genommen werden. Und die Frage nach einem Wehrdienst greift massiv in die persönliche Lebensplanung ein. Genau deshalb ist auch für uns weiterhin die Freiwilligkeit der essenzielle Punkt bei der Wehrausbildung. Die Freiwilligkeit muss den Vorrang vor allem anderen haben. Umso mehr löst tatsächlich das aktuelle Handeln der Bundesregierung bei uns Fragen aus. Aber in Richtung des BSW: Auf der einen Seite stellen Sie sich hier hin und sagen, die Jugend möge in diesem Land mehr mitentscheiden. Aber jetzt haben Sie hier gerade in einem Akt des Paternalismus so getan, als wäre ein 17- oder 18-Jähriger nicht in der Lage, zu entscheiden, ob er zur Bundeswehr geht oder nicht, sondern es müssen die Eltern entscheiden. Das ist doch bigott und genauso falsch, was Sie hier erzählen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt CDU – Andreas Nowak, CDU: Genau!) Ein weiterer schräger Punkt dieser Debatte war da auch der sächsische Ministerpräsident, der in dieser Debatte noch eine nutzlose Nebelkerze zündete, indem er eine Volksbefragung vorschlug. Wohl bemerkt: eine Volksbefragung – nicht einen Volksentscheid. Der steht nämlich im Grundgesetz. Aber die Volksbefragung ist genauso verfassungswidrig. (Gelächter AfD) Und, Frau Justizministerin, wann sorgen Sie einmal dafür, dass dieser Unsinn, den der Ministerpräsident zu diesem Thema sagt, bitte einmal aufhört? Denn auch dieses – nach meinem Dafürhalten – Nehmen von Dummpulver gegenüber der Bevölkerung ist ein Teil des Problems, was wir in der Aktuellen Debatte haben. Hier erzählt jeder irgendetwas und meistens ist es Unsinn und es führt nicht dazu, dass diese Debatte besser wird. (Gelächter BSW) Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Wehrdienst kann in Anbetracht der Komplexität der hybriden Angriffe auch nur ein Bestandteil sein, um die Wehrhaftigkeit in unserem Land sicherzustellen. Es geht darum, ein Verständnis für Wehrhaftigkeit zu entwickeln, welches über eine militärische Komponente hinausgeht und das staatliche Krisenmanagement und die Verteidigung unserer Freiheit umfasst. Denn die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind nur gesamtgesellschaftlich zu bewältigen. Deshalb ist es ebenso wichtig, weitere Bereiche wie den Katastrophenschutz, den Bevölkerungsschutz und Freiwilligendienste mit in den Fokus zu nehmen. Dazu gehört auch, nicht nur immer die junge Generation in den Blick zu nehmen. Vielmehr sollten auch die Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich alle Menschen generationenübergreifend in diesen Bereichen des Bevölkerungsschutzes aus- und weiterbilden können, um im Krisenfall handlungsfähig zu sein. In Anbetracht der Bedrohungslage benötigen wir eine weit umfassendere gesellschaftliche Resilienz, die weit, weit über Wehrausbildungspflicht-Debatten hinausgeht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns klarmachen, dass wir momentan in einer entscheidenden Phase sind. Es geht auch darum – das haben wir heute schon gehört –, dass das, was vor 36 Jahren erkämpft wurde – Freiheit und Demokratie – in diesem Land nun auch gesamtgesellschaftlich verteidigt werden muss. Dafür braucht es mehr als ein wohlfeiles Dagegensein und mehr als fehlende Antworten zu Alternativen, sondern den Mut, gemeinsam nach gesellschaftlich tragfähigen Lösungen zu suchen. Ich sage Ihnen aber auch ganz klar in Richtung des BSW: Die Lösung kann nicht sein, mit der weißen Flagge gen Osten zu gehen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und vereinzelt CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abg. Lippmann. Als Nächstes spricht für die Fraktion Die Linke Frau Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich den Worten von Reinhard Mey an, dass ich meine Söhne nicht gebe, auch nicht meine Töchter. So habe ich in der letzten Sitzung zu unserem Antrag abgeschlossen. Das BSW fängt nun mit diesen letzten Worten an. Ich freue mich, dass meine Partei Die Linke und ich Ihnen dabei helfen konnten, einen Debattentitel zu finden, und wir wieder einmal als Ideengeber für Sie dienen dürfen. (Oh-Rufe AfD – Zuruf BSW) In der letzten Landtagssitzung, die wirklich nicht sehr lange her ist, hatten wir einen Antrag zur Abstimmung gestellt, dessen Beschluss Folgen gehabt hätte. Der Landtag sollte die Regierung verpflichten, im Bund gegen die Wiederinkraftsetzung der Wehrpflicht einzutreten. CDU und SPD haben gegen unseren Antrag gestimmt. Sachsen wird also nicht intervenieren. Das ist ein großer Missstand. Aber daran ändert das BSW mit dieser Debatte rein gar nichts. (Zuruf Nico Rudolph, BSW) Auf der Bundesebene wird jetzt über ein Losverfahren diskutiert. Man spielt aber nicht Lotto mit der Zukunft unserer Kinder. Die jungen Leute sind zutiefst verunsichert aufgrund dieser wüsten Debatten. Nicht umsonst haben die Beratungsstellen für Wehrdienstverweigerung alle Hände voll zu tun im Moment. Die Wehrpflicht ist ein Zwangsdienst, der den jungen Menschen schadet. Ausbildung, Studium oder Auslandsaufenthalt müssen dafür verschoben oder unterbrochen werden. Wir setzen auf die Freiwilligkeit. So verlieren die Leute Zeit und, auf das Leben gerechnet, auch Einkommen. Wenn es zum Äußersten kommt, verlieren sie ihre Gesundheit oder eben auch ihr Leben. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht als Lehre aus zwei Weltkriegen im Grundgesetz, meine Damen und Herren. (Andreas Nowak, CDU: Eben, und deswegen gilt auch weiterhin eine Wehrpflicht) Unsere Haltung als Linke ist klar. Für die Aufgabe, das Land verteidigungsfähig zu machen, ist eine Wehrpflicht unnötig. Die NATO-Staaten waren 2024 für rund 55 % der weltweiten Rüstungsausgaben verantwortlich. Sie haben mehr als 3 Millionen Menschen unter Waffen, die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte der Welt. Damit kann man sich nicht hier hinstellen und leidenschaftlich so tun, als wäre es das letzte Mittel der Wahl. Das ist keine lautere Debatte. (Andreas Nowak, CDU: Selbstverständlich! Beschäftigen Sie sich mal damit!) Eine moderne Armee benötigt Spezialfähigkeiten, vor allem im Zeitalter des Drohnenkriegs. (Andreas Nowak, CDU: Wir haben 20 000 Soldaten zu wenig!) Diese Aufgaben können nur Berufssoldatinnen und -soldaten erfüllen. Sicherheitspolitisch ist die Wehrpflicht also verzichtbar. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Es sei denn, unsere Regierung wäre im Kriegsfall bereit, Tausende schlecht ausgebildete Menschen als Kanonenfutter ins Feuer zu schicken. (Andreas Nowak, CDU: Unfug!) Statt über Pflicht- und Zwangsdienste zu sprechen, wollen wir die Freiwilligendienste attraktiver gestalten, zum Beispiel durch angemessene Bezahlung oder kostenloses Fahren mit Bus und Bahn. Freiwilligenzeit soll auf Ausbildung oder Studium, Pflichtpraktikumsersatz und doppelte Wartesemester angerechnet werden. Wenn sich mehr Menschen freiwillig engagieren, macht unsere Gesellschaft das am Ende solidarischer. Die Bundesregierung streitet lieber darüber, wie die Wehrpflicht reaktiviert werden soll. Der Ministerpräsident hat vorgeschlagen, die Bevölkerung über Varianten abstimmen zu lassen, jedenfalls sie zu befragen. Ja, das klingt reizvoll, ist aber wenig realistisch. Auf jeden Fall müssten auch Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen dürfen, denn sie werden betroffen sein. Zudem müsste eine Variante dabei sein, die Zwangsdienste ausschließt. (Andreas Nowak, CDU: Gibt es schon, nennt sich Kriegsdienstverweigerung!) Auf der Landesebene könnten der Ministerpräsident und seine CDU übrigens seit Langem dafür sorgen, dass mehr Volksanträge, mehr Volksbegehren und Volksentscheide stattfinden. Kümmern Sie sich lieber darum, dann haben wir eine breite Beteiligung und können am Ende sinnvoll darüber reden! Reden zählt an der Stelle sehr wenig. Es geht ums Handeln. Ich finde es auch nicht angemessen, in so einer Debatte, bei so einem wichtigen Thema, sich das gegenseitig um die Ohren zu hauen, ohne dann die Konsequenz zu ziehen, nur damit man einmal Frieden gesagt hat. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Schaper. Der fraktionslose Abgeordnete möchte nicht sprechen. Damit ist die erste Runde beendet. Wir kommen nun zur zweiten Runde. Zunächst spricht wieder die Fraktion BSW, Herr Rudolph.
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lippmann, Sie haben vorhin gesagt, das wäre Paternalismus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das ist Quatsch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Wenn Jugendliche mit 17 Jahren zur Bundeswehr wollen, dann brauchen sie die Erlaubnis der Eltern. Früher war es sogar möglich, dass 16-Jährige zur Bundeswehr gehen. Die brauchten auch die Erlaubnis der Eltern und konnten nicht einfach so gehen. (Andreas Nowak, CDU: Aber nicht die 18-Jährigen! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das hat mit Paternalismus nichts zu tun. Frau Schaper, Sie haben als Linke im Bundesrat zugestimmt. – Sie ist gar nicht da. Die Linken haben im Bundesrat dem Sondervermögen, das nach oben hin offen ist für Aufrüstung und Krieg, zugestimmt. Von daher finden wir es nicht ganz sachlich, wenn man uns hier so angreift. Wir haben den Titel nicht der Linken entnommen, sondern wir haben uns den von Reinhard Mey geholt. Das muss man dazu sagen. (Beifall BSW) Die Zahl der Kriegsverweigerungen steigt immer weiter. Interessanterweise sind für die Wehrpflicht vor allem jene, die sie nicht betrifft, nämlich ältere Personen und Politiker. (Andreas Nowak, CDU: Das stimmt gar nicht!) Es mag schon stimmen, dass den meisten von uns die Wehrpflicht nicht geschadet hat – ich habe übrigens auch gedient; deshalb haben vielleicht manche ein romantisches Bild von ihr. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Rudolph, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung?
Nico Rudolph BSW
Ja. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Bitte.
Andreas Nowak CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist keine Zwischenfrage, sondern eine Zwischenbemerkung. Es gab bei uns in Hannover einen Bundesparteitag. Da hat die Junge Union, übrigens gegen den Willen der damaligen Antragskommission, einen Antrag eingebracht, der eine allgemeine Dienstpflicht vorsieht, nicht nur bei der Bundeswehr, sondern eben auch bei den Blaulichtorganisationen und bei anderen sozialen Trägern. Die Antragskommission hat das seinerzeit sehr kritisch gesehen. Der Bundesparteitag ist aber mehrheitlich der Jungen Union gefolgt. Wenn Sie also sagen, dass die Jugend das nicht so sehen würde, dann kann ich das zumindest für unsere Nachwuchsorganisation zurückweisen. (Beifall CDU)
Nico Rudolph BSW
Das freut mich wirklich für Ihre Jugendorganisation. Aber ich rede jetzt von allgemeinen Umfragen, in denen die Jugend von Deutschland gefragt wird. (Andreas Nowak, CDU: Die größte Jugendorganisation!) Da gibt es eine klare Ablehnung der Wehrpflicht. (Beifall BSW und AfD) Man kann über zivile Dienste reden. Wir erinnern uns alle daran, wie wichtig der Zivildienst für Pflegeheime, Krankenhäuser, teilweise für städtische Betriebe usw. war. Dort könnten Personalmangel und die Probleme in der öffentlichen Daseinsvorsorge abgemildert werden. Das könnte die Lebensqualität vieler Menschen in Deutschland erhöhen. Aber zivile Dienste spielen jetzt in der Debatte keine Rolle, denn statt um Lebensqualität geht es um Kriegstüchtigkeit. Ständig wird von einem kommenden Krieg gegen Russland fabuliert, so, als ob manche in der Regierung sich ihn wie eine selbsterfüllende Prophezeiung herbeiwünschen würden. Dabei gäbe es Wege, dem entgegenzuarbeiten. Aber Kanzler Merz macht weder Vorschläge für einen Weg zum Frieden, noch gibt es von ihm Gesprächsangebote an die Gegenseite. Es wird deutlich: Der Stellvertreterkrieg Russlands gegen die Ukraine – es ist ein Stellvertreterkrieg, wie wir von Herrn Boris Johnson, dem Ex-Premier Großbritanniens, wissen – kann ruhig noch einige Jahre weitergehen. Uns wird schon nichts passieren. Es sind nicht die Kinder von Herrn Merz, die in der Ukraine sterben müssen. Es gibt Profiteure des Krieges. Sie machen erfolgreich Lobbyarbeit in Brüssel und Berlin. Das ist die Rüstungsindustrie, die Hunderte von Milliarden Euro verdienen wird, aber auch die dahinterstehende Finanzindustrie, für die Herr Merz lange gearbeitet hat, ganz oben beim Vermögensverwalter BlackRock. Wer keine Lobby hat, das ist unsere Jugend. Warum sollten sie für dieses Land in die Schützengräben, für ein Land, dem die Bildung seiner Jugend so gleichgültig ist, dass wir es an den Ausfallraten in den Schulen bemerken können, für ein Land, in dem alles teurer wird, in dem die soziale Sicherung, Rente, Gesundheitsversorgung usw. für die einheimische Bevölkerung immer weiter abgebaut und verteuert werden, für ein Land, das seine Milliarden lieber in Waffen für die Ukraine steckt als in deutsche Schulen und Krankenhäuser, für ein Land, in dem sich viele nachts nicht mehr auf die Straße trauen, für ein Land, das sich nicht einmal die Mühe macht, zivile Konfliktlösungen anzustreben? Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben viele Probleme in diesem Land, aber ganz sicher nicht, dass wir zu wenig Soldaten haben. (Andreas Nowak, CDU: Doch, 20 000 zu wenig!) Die jährlichen Rüstungsausgaben will Herr Pistorius bis 2029 auf aberwitzige 153 Milliarden Euro jedes Jahr erhöhen. Russlands Etat liegt übrigens bei geschätzt etwa 121 Milliarden Euro. Deutschlands Armee soll die größte in Europa werden. Wer im Geschichtsunterricht aufgepasst hat, weiß: Deutschland wieder einmal, nach dem ersten und zweiten Versuch. Einen dritten Versuch sollte es hier nicht geben. (Andreas Nowak, CDU: Das ist eine Unverschämtheit, welche Parallelen Sie hier ziehen! – Zuruf AfD) Kennen diese Herren die deutsche Geschichte nicht? 153 Milliarden Euro pro Jahr, das sind 153 000-mal eine Million Euro jedes Jahr nur für Rüstung. Wir machen hier in Sachsen einen Kürzungshaushalt fertig, hören schon, dass der kommende Doppelhaushalt noch stärker zusammengestutzt werden muss, aber der Bund wirft das Geld zum Fenster hinaus. Dabei machen wir vom BSW nicht mit. (Beifall BSW) Herr Hartmann, Sie haben vorhin gesagt, wir alle sind für Frieden. Dann frage ich mich, warum Ihr Außenminister, Herr Wadephul, sagt: Auch wenn der Krieg in der Ukraine zu Ende ist, wird Russland für immer unser Feind bleiben. Dazu sagen wir vom BSW: Wir wollen Russland nicht als unseren Feind, sondern wollen wieder friedliche Bedingungen in Europa. (Beifall BSW und AfD –
Andreas Nowak CDU
Russland will uns als Feind, das ist das Problem!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Rudolph, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Nico Rudolph BSW
Wir wollen nicht, dass die deutsche Jugend gegen die russische Jugend im Grabenkrieg gegeneinander kämpft. Hier gab es von Deutschland schon zwei Versuche. Den dritten sollte es nicht geben. Deshalb sagen wir: Wir wollen keine Wehrpflicht für junge Menschen, sondern eine Diplomatiepflicht für deutsche Politiker. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Rudolph. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rudolph, man kann das alles so diskutieren. Ich glaube aber, dass das am Kern vorbeigeht. Kurz etwas zur Personalstärke. Das einwohnerstärkste Land der Europäischen Union ist immer noch Deutschland. Wir haben derzeit 182 357 Soldaten im Personalbestand. Frankreich hat 206 370. Wir haben also nicht die größte Armee in Europa, wenn Sie das ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzen. Es geht um die Einbindung in ein Bündnis, um die Strategie einer Verteidigungsfähigkeit, um die notwendigen Soldaten für die Gesamtverteidigungsfähigkeit. Es geht in keinem Fall darum, dass wir – ich kann da ganz klar für meine Fraktion sprechen – deutsche Soldaten in der Ukraine kämpfen sehen. Wir sehen trotzdem eine Unterstützung für die Ukraine. Das ist eine Debatte, die separat davonläuft. Es geht vor allen Dingen darum, eine Armee mit Reserven und Strukturen aufzubauen, die im Angriffsfall in der Lage wäre, die Menschen, die hier leben, Alte, Kranke, Kinder – ich kann das Bild auch so malen – vor denen zu schützen, die uns möglicherweise angreifen. Die Debatte wird hochspannend für den Fall geführt werden, dass das eintritt. Keiner von uns will das. Im Übrigen gibt es immer noch einen Unterschied zwischen verteidigungsfähig und kriegstüchtig. Mir gefällt manche Debatte, die hier geführt wird, auch nicht. Ich sehe keine Kriegstüchtigkeit als Diskussionsgegenstand. Ich persönlich – um das einmal klar zu sagen – bin der Auffassung, dass Russland nach diesem Krieg irgendwann wieder Partner für die Europäische Union und diese Welt sein wird. Ich kann jeden deutschen Politiker aus innerer Überzeugung nur warnen, solche Bilder zu malen. Wenn das die Sichtweise Europas und der Welt 1945 gewesen wäre, würde heute kein Mensch mehr mit uns reden und wir würden hinter verschlossenen Türen ein gar düsteres Leben führen. Insoweit gibt es eine Frage zur Handlung der Russischen Föderation heute, und es wird eine Frage nach diesem Krieg, vielleicht nicht mit Putin, aber mit Russland geben. Diese Diskussion wird man dann zu führen haben. (Beifall CDU) Kern der Diskussion ist die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Kern der Diskussion ist die Frage: Was erwarten wir von unserer Gesellschaft und was muten wir ihr zu? Selbstverständlich – ich habe das in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt – ist dadurch ein bestimmter Teil dieser Debatte geprägt, dass man eine Wehrpflicht ausgesetzt hat, dass man die Strukturen der Bundeswehr reduzierte, dass eine Generation nicht mehr in der Frage stand: Was bekomme ich von meinem Land, was gebe ich meinem Land? Wer nicht bei der Bundeswehr war, hat seinen Beitrag im Zivildienst geleistet – ich habe vorhin darauf hingewiesen –, dass auch das zu erheblichen Verwerfungen bei der Unterstützung in sozialen und karitativen Einrichtungen geführt hat. Deshalb ist die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert. Wir führen die Debatte ja nicht über die Wiedereinführung der Wehrpflicht im Sinne einer Rechtsgrundlage, sondern darüber, ob die ausgesetzte Wehrpflicht jetzt wieder eingesetzt wird. Uns geht es weitergehend nicht nur um die Frage der Herstellung der Wehrfähigkeit, sondern auch um die Frage des Dienstes an der Gesellschaft, und dieser Dienst an der Gesellschaft kann viele Gesichter haben. Das ist nicht nur die Uniform. Es sind auch die Pflegeheime, der Katastrophenschutz und der Umweltschutz. Das gilt möglicherweise nicht nur für junge, sondern auch für ältere Menschen, die ihren Beitrag leisten können. Ein solcher Dienst hat Chancen. Er lernt Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein, vielleicht auch ein gewisses Maß an Disziplin und eine Reflexion darauf, dass eine Gemeinschaft nicht aus einem Kollektiv von Ichlingen funktioniert, sondern es darum geht, dass man miteinander und füreinander Verantwortung übernimmt. Deshalb setzen wir uns auch für ein gesellschaftliches Jahr ein. Im Übrigen haben wir in unserem Grundsatzprogramm der Sächsischen Union diesen Dienst schon einmal verankert und einen ersten Schritt mit dem Programm Sachsensommer umgesetzt. Seit 2023 können Jugendliche hier freiwillig Erfahrungen in sozialen und ökologischen Programmen sammeln. Wer einen solchen Dienst in unserem Land leistet – ob nun als Wehrdienst oder ziviler Dienst –, bekennt sich zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zeigt Verantwortung und bringt sich in diese Gesellschaft zum Wohle derselbigen ein. Eine naive Friedensrhetorik hilft uns nicht weiter. Frieden bedeutet nicht Stillhalten. Frieden bedeutet das aktive Einstehen für eine Ordnung, die diesen Frieden erhalten kann. Deshalb bedarf es eines aktiven Zutuns für diesen Frieden und nicht eines Dastehens und Hoffens, dass das immer gut gegangen ist. So wird es nicht funktionieren. Des Weiteren sage ich Ihnen: Geschichtlich gesehen waren die größten Militaristen die größten Pazifisten, wenn es um die Frage ging, Kriege überhaupt zu beginnen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Hartmann für die CDU-Fraktion. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wendt.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Frage schon beantwortet, ob wir überhaupt eine Armee benötigen, und ich habe angekündigt, nun die Frage zu beantworten, ob wir die Wehrpflicht benötigen. Ich bin der Meinung – auch wenn es innerhalb der AfD verschiedene Meinungen gibt –, dass wir die Wehrpflicht brauchen. Wir brauchen die Wehrpflicht aber nicht als Türöffner für Auslandseinsätze, sondern weiterhin als Garant unserer Landesverteidigung. Zudem brauchen wir keine Armee, die ferne Interessen schützt, sondern eine Armee, die Deutschland, unsere Heimat, unsere Familien und unsere Freiheit verteidigt. Eine ernsthafte Wehrpflicht darf kein ideologisches Projekt sein. Sie muss praktisch, gerecht und zielgerichtet sein. Das bedeutet: Wer junge Menschen in die Pflicht nimmt, der muss ihnen auch sagen können, wofür – nicht für Symbolpolitik, sondern für Sicherheit, nicht für geopolitische Machtspiele, sondern für den Schutz der Bürger in unserem Land, für unsere Heimat, für unsere Identität, für unsere Kultur, für unsere Werte, für unsere Freiheit, für unsere Kinder und Eltern, für unsere Vereine, in denen wir tätig sind, für unsere schöne Stadt Dresden, für unsere Freunde, für unsere eigene Existenz. Wenn wir über Wehrpflicht sprechen, dann sollten wir auch ehrlich sein. Landesverteidigung im 21. Jahrhundert heißt nicht nur Gewehr und Panzer. Sie bedeutet auch Schutz vor Drohnen und Cyberangriffen, Katastrophenhilfe oder Schutz vor Angriffen auf unsere Infrastruktur. Eine moderne Pflichtzeit kann jungen Menschen Verantwortung lehren, aber sie muss auf einem klaren Fundament stehen. Deutschland zuerst, Landesverteidigung im Mittelpunkt. Lassen Sie mich diesbezüglich bitte noch einmal auf das sogenannte Losverfahren eingehen. Das, was die Bundesregierung gerade plant, ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. (Andreas Nowak, CDU: Das hat man schon mal so gemacht in der Bundesrepublik Deutschland!) Man will also den Zufall entscheiden lassen, wer dienen darf und wer nicht. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Ich frage Sie, Herr Nowak: Wie soll ein junger Mensch Respekt vor der Uniform haben, wenn der Staat seine Pflicht wie ein Glücksspiel behandelt? Dem werden wir als AfD nicht zustimmen. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Wendt. Als Nächstes ist die SPD-Fraktion an der Reihe. – Kein weiterer Rede-bedarf. BÜNDNISGRÜNE? – Ich sehe keinen Redebedarf. Die Linke? – Auch nicht. Herr Abg. Berger, bitte.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bedingt durch die Kürze meiner Redezeit bin ich heute nicht auf jede Diskussion vorbereitet, aber erlauben Sie mir spontan doch noch einige Bemerkungen. Ich bin dem BSW sehr dankbar, dass es das Thema heute angeschnitten hat, und das aus zweierlei Gründen. (Beifall BSW) Ich habe eine doppelte Betroffenheit. Ich gehöre zum letzten Jahrgang der DDR, der mit 18 Jahren noch eingezogen werden durfte. Es war keine sehr schöne Zeit, davor haben wir alle gezittert, aber es ist dann geschehen. Ich habe einen Sohn, der 21 Jahre alt ist, und man vergleicht dann. Mir ist Folgendes aufgefallen: Jetzt, mit 21 Jahren, wäre der Zeitpunkt gewesen, an dem ich von der Armee zurückgekommen bin bzw. mein Sohn wäre bzw. was das noch für Kinder sind; wir reden hier – das ist meine Aussage – über Kinder. Wir reden über 18-Jährige, 19-Jährige, 20-Jährige. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Wir stellen uns hierher und tun so nebenbei: vielleicht doch Krieg, vielleicht doch nicht Krieg. Das geht einfach nicht. Wir reden über unsere Kinder. Diesbezüglich möchte ich noch einmal an Sie alle appellieren. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Ich erinnere an einen der wahrscheinlich bestaufgerufenen Filme im Internet. Frau von der Leyen, damals Verteidigungsministerin, hat auf die Frage, ob sie ihre Kinder in den Krieg schicken würde, gesagt: selbstverständlich. Auf die Nachfrage des Journalisten – sie hat sieben Kinder –, welches von den Kindern bei der Bundeswehr gewesen sei, hat sie gesagt: keines. Das einmal zum Thema. Insofern können wir die Diskussion nicht oft genug hier führen. Wir haben in diesem Hohen Hause heute so viele Diskussionen schon zu Themen geführt, bei denen ich mich frage, ob die hierher gehören. Wir werden im Nachgang noch Themen behandeln, von denen ich mich frage, ob sie hierher gehören. Wir reden über die Kinder unseres Volkes, ob wir sie in den Tod schicken oder gegebenenfalls nicht. (Andreas Nowak, CDU: Das ist doch jetzt Unsinn!) Das wird abgetan nach dem üblichen Motto: Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Das ist keine naive Friedenspolitik, sondern das ist verantwortungsvoll. Das ist das Wichtigste, was unser Volk hat: die Kinder. Über Kinder – das sage ich ganz bewusst – können wir gar nicht oft genug reden. Deshalb: Vielen Dank an das BSW. (Beifall AfD und BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den fraktionslosen Abg. Herrn Berger. Damit ist die zweite Runde abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur dritten Runde, beginnend wieder mit der BSW-Fraktion; Herr Rudolph.
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke an Herrn Berger für Ihr Statement – vollkommen ideologiefrei, einfach nur Ihre Meinung hier kundgetan. Das ist etwas Seltenes hier im Landtag. (Beifall SPD) Es wird ja behauptet, eine Wehrpflicht erhöhe die Sicherheit Deutschlands vor russischem Angriff. Dieser Aspekt trifft aus einer Reihe von Gründen nicht zu. Bereits jetzt sind allein die europäischen NATO-Staaten mit ihren konventionellen Waffensystemen als auch mit ihrer Anzahl an Soldaten Russland laut SIPRI-Institut deutlich überlegen. Nehmen wir die USA hinzu, wird das Ungleichgewicht noch viel deutlicher. Warum also sollte Russland einen Krieg gegen einen NATO-Staat beginnen, obwohl es das erstens nie in der Geschichte getan hat und zweitens es damit einen nuklearen Konflikt provozieren könnte? (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Wir hatten die Debatte hier schon. Selbst wenn keine der beiden Seiten einen Angriff mit Atomwaffen anstrebt, könnten menschliche als auch technische Fehler zu einem solchen führen. Es gibt mindestens drei Fälle im 20. Jahrhundert, bei denen wir kurz davorstanden. Deshalb braucht es gute Kommunikationsverbindungen, Handelskontakte zum beiderseitigen Nutzen und das Respektieren der Sicherheitsinteressen der anderen Seite, weil das Vertrauen schafft, das in heiklen Situationen im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig sein könnte. Das ist es, was wir als Bündnis Sahra Wagenknecht anstreben, wo wir wieder hinkommen wollen, nämlich zu einer Politik, die auf Diplomatie und Annäherung setzt, statt auf weitere Eskalation. Ob es Ihnen gefällt oder nicht, Sicherheit in Europa kann es nur mit Russland und nicht gegen Russland geben. (Beifall BSW und AfD –
Andreas Nowak CDU
Dann sollte sich Russland mal entsprechend verhalten!) Wenn man das einmal weiß, dann weiß man auch, dass man miteinander ins Gespräch kommen muss. Es wurde von irgendwelchen Drohnen erzählt. Drohnen kann man sich in jedem Elektronikdiscounter kaufen. Das kann jeder machen. Das können Geheimdienste machen, das können natürlich Russen machen, das können Ukrainer machen, das können Esten oder Letten machen. Damit kann man auch eine Sicherheitslage vortäuschen. Wer weiß schon, von wem die Drohnen sind? Das ist Ablenkung, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn der größte Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahrhundert war der Sprengungsakt der Nord-Stream-Pipelines. (Beifall BSW und AfD) Dieser Sprengungsakt wurde wenige Monate vorher vom US-Präsidenten Joe Biden vor den TV-Kameras verkündet. Es wurde gesagt, wenn Russland die Ukraine angreift, wird Nord Stream 2 nicht mehr existieren, und genauso ist es gekommen. Hätte uns eine Wehrpflicht davor geschützt? Nein. Mindestens einer unserer sogenannten Partner, die USA oder die Ukraine, war in den Anschlag involviert. Der heutige Außenminister Polens, Sikorski, schrieb kurz nach der Sprengung auf Twitter: „Thank you USA“. Polen verweigerte jüngst die Auslieferung eines Ukrainers nach Deutschland, der dringend tatverdächtig ist. Der polnische Premier Tusk sagte dahin gehend, es sei nicht im Interesse Polens, den tatverdächtigen Ukrainer auszuliefern. Warum? Vor wem muss Deutschland sich wirklich schützen? Und wie eigentlich? Würde hier eine größere Armee mit Wehrpflicht helfen, sich gegen sogenannte Partner in der NATO zu behaupten? Wohl kaum. Unsere sogenannten Partner greifen die deutsche Energiesouveränität an. Die Bundesregierung schaut weg und verzichtet auf günstige russische Energieträger, und gleichzeitig rüsten wir uns gegen Russland. Das ist doch widersinnig. (Beifall BSW) Die Kosten hat schließlich die hiesige Bevölkerung zu tragen. Jüngst forderte der grüne Hardliner Volker Beck Taurus-Lieferungen an die Ukraine. Wir erinnern uns: Zur Nutzung dieser Waffen bedarf es Bundeswehrsoldaten, und schon kann Deutschland direkte Kriegspartei werden. (Andreas Nowak, CDU: Das stimmt nicht!) Was ist denn nun, wenn die GRÜNEN mal wieder in die Regierung kommen sollten und ein Herr Merz seine alten Forderungen nach Taurus dann wieder bekräftigt? Vielleicht sind wir nur eine Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl davon entfernt; denn Sie wissen, es gibt starke Hinweise darauf, dass das BSW tatsächlich mehr als 5 % der Stimmen erreicht hat. (Beifall BSW) Wenn das der Fall ist, braucht Schwarz-Rot die GRÜNEN für eine Regierungsmehrheit, und die Bundesregierung tendiert dann noch deutlicher Richtung Kriegsbeteiligung. Dafür sollen wir unsere jetzigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen hergeben? Dazu sagen wir vom BSW: Nein, unsere Kinder geben wir nicht. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dies war eine Punktlandung. Wir hörten Herrn Rudolph für die BSW-Fraktion. Nun rufe ich in der dritten Runde Herrn Abg. Hartmann für die CDU-Fraktion auf, der sich hoffentlich nicht mit seinen Füßen verheddert.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass diese Debatte auf eine Diskussion verkürzt wird, die aus meiner Sicht nicht Kern des Themas ist. Die Redebeiträge, insbesondere der BSW-Fraktion, adaptieren immer eine Frage: Sind wir für einen Krieg mit Russland, oder sind wir gegen einen Krieg mit Russland? Das ist nicht die Frage. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Denn die Antwort darauf ist schon längst gegeben. Ich kenne niemanden, der einen militärischen Konflikt, einen Krieg mit der Russischen Föderation sucht. (Zuruf AfD) – Also mir ist das nicht bekannt. Wir sind in der Situation, und das scheint mir immer ein bisschen vergessen zu werden, dass vor dreieinhalb Jahren – und mich hat das sehr erschüttert und entsetzt, weil ich einen Tag vorher noch Verteidigungsreden auf die Russische Föderation gehalten und gesagt habe, das werde nicht passieren – die Russische Föderation völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert ist – völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert ist! Damit begann innerhalb von Europa ein Angriffskrieg. Wir haben im Übrigen jenseits dieses Konfliktes, auf den wir uns jetzt immer fokussieren, eine ganze Reihe militärischer Konflikte in den letzten Jahren und Monaten erleben müssen. (Susanne Schaper, Die Linke: Und warum?) Die Frage, wie wir uns vor diesem Hintergrund verteidigen können, wenn es darauf ankommt, ist doch im Kern eine existenzielle. Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen ist, wenn es in der Nachbarschaft andauernd brennt oder irgendwelche Jugendlichen permanent randalieren, ob Sie dann in tiefer Gelassenheit sagen: Mach die Türen auf, grüße schön, und dann wird das alles schon funktionieren. Oder ich stelle das Wasser ab; dann wird das Feuer schon vorbeigehen. Ich glaube, dass man auf Bedrohungslagen schon dadurch reagieren muss, dass man hinterfragt, ob man selber darauf vorbereitet ist, sich verteidigen zu können. Diese Verteidigungsfähigkeit ist der Kern der Diskussion. Ich finde so manche Formulierung und Rhetorik, die wir hier erleben, recht schwierig. Ich erlebe auch, dass es unterschiedliche Perspektiven zwischen den neuen und den alten Bundesländern gibt. Ich kann mit Roderich Kiesewetter jede Menge Streitgespräche führen, aber in einer Frage sind wir uns einig, nämlich dass dieses Land die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleisten muss. Das ist im Übrigen für jeden, der in diesem Hohen Haus sitzt, qua Funktion, Amt und Wählerauftrag seine gottverdammte Pflicht und Schuldigkeit; denn der Staat hat als originäre Aufgabe den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit. Deswegen muss die Frage der Verteidigungsfähigkeit beantwortet sein. Man kann über die Dinge intensiv sprechen. Ich halte Losverfahren jetzt auch nicht für der Weisheit letzter Schluss, aber den Kern der Diskussion, dass dieses Land verteidigungsfähig sein muss, müssen wir von uns selber einfordern. Im Übrigen: In welchem Land leben wir denn eigentlich, in dem wir jeden Tag nur noch über die Rechte sprechen, aber nicht mehr über die Pflichten, über den Beitrag, den eine Gesellschaft von Menschen erwarten kann, die von ihr Unterstützung bzw. Leistungen erfahren? Herr Rudolph, ich weiß nicht, in welcher Republik Sie leben. Ihr düsteres Bild, das Sie von diesem Land gemalt haben, das sehe ich nicht. Dieses Land steht vor Herausforderungen, dieses Land muss auch manche Frage neu beantworten. Aber dieses Elend, was Sie da sehen, hat mit dem Land, in dem ich lebe, relativ wenig zu tun. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Hartmann für die CDU-Fraktion. In der dritten Runde nun für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wendt.
André Wendt AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hartmann, wenn man hört, was Herr Kiesewetter so täglich von sich gibt, da kann einem schon angst und bange werden. Man hat das Gefühl, dass er Deutschland in einen Krieg gegen Russland treiben möchte. Also, das muss man schon mal feststellen; ich zumindest interpretiere das so. Ob es so ist, ist eine andere Frage, aber er verbreitet doch sehr viel Angst unter der Bevölkerung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, spreche ich, wenn es um das Thema Militär oder Auslandseinsätze geht, nicht aus der Theorie. Sie wissen, ich war und ich bin immer noch Soldat. Ich war Ausbilder, Zugführer, und ich war im Einsatz. Ich habe Afghanistan miterlebt. Ich weiß, wie es ist, morgens aus dem sicheren Lager herauszufahren und nicht zu wissen, ob man abends wiederkommt. Ich habe Kameraden verloren. Wir wurden nach Afghanistan geschickt, um Sicherheit zu bringen, um Aufbauhilfe zu leisten und Freiheit zu schützen. Aber was ist geblieben? Heute, kaum wenige Jahre später, herrschen wieder die Taliban in Afghanistan. Die Opfer waren groß – an Menschenleben, Gesundheit und Steuergeld. Und der Erfolg? Er ist nicht sichtbar. Mehr noch: Das war kein Sieg. Es war ein bitteres Lehrstück, eine Niederlage. Genau deshalb sage ich mit Blick auf einen möglichen Einsatz in der Ukraine: Wir dürfen nicht dieselben Fehler wiederholen. Wir dürfen unsere Soldaten nicht in Konflikte schicken, die mit Deutschland wenig zu tun haben und aus denen wir mit vollen Gräbern zurückkehren. Deshalb gilt grundsätzlich – egal ob für Wehrpflichtige, Zeit- oder Berufssoldaten –: Ja zur Wehrpflicht und zur Landes-verteidigung, aber Nein zu einem möglichen Einsatz in der Ukraine. Danke schön. (Beifall AfD sowie Lars Wurzler und Nico Rudolph, BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Wendt für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf von der SPD-Fraktion in dieser dritten Runde? – Das sehe ich nicht. Von den GRÜNEN? – Auch nicht. Die Linke? – Auch nicht. Herr Berger noch einmal? – Bitte, als fraktionsloser Abgeordneter.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Sie sowieso alle an Ihren Handys spielen, wie auch ich manchmal, empfehle ich Ihnen in dieser sehr verkürzten Debatte „böses Russland, gutes Westeuropa“: Rufen Sie mal bei Wikipedia „Rapallo-Vertrag 1922“ auf! Sie werden sehen: Geschichte wiederholt sich. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Berger. Besteht Bedarf nach einer vierten Runde? – Dann bitte für die BSW-Fraktion Frau Zimmermann.
Sabine Zimmermann BSW
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will auf drei Sachen eingehen, die mir in dieser Debatte auffallen. Herr Hartmann, man hat ganz deutlich gesehen, was Sie praktisch vorhin im schreienden Ton hier gesagt haben: dass Sie die Worte „Diplomatie“ und „Abrüstung“ überhaupt nicht in Ihrem Wortschatz haben. Es hat mich echt schockiert, dass man nicht ein einziges Mal über Abrüstung und Diplomatie redet. Das findet gar nicht mehr statt in der öffentlichen Debatte. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Deshalb ist es wichtig, dass wir als BSW dieses in diese Debatte hineinbringen. Das ist der erste Punkt. (Beifall BSW) Und ich muss Ihnen sagen: Es ist kein Kindergarten, wenn wir hier über Krieg reden. Wir waren einem Atomkrieg noch nie so nahe. Das müsste auch Ihnen eigentlich bewusst sein. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das Wort „Völkerverständigung“ hat bei Ihnen in den ganzen Reden hier – von der SPD, von den GRÜNEN – überhaupt gar keinen Platz mehr gefunden. Wo leben wir denn? Sind wir jetzt nur noch auf Krieg ausgerichtet? Nur noch auf Militarisierung und Aufrüstung? (Staatsminister Christian Piwarz: So ein Quatsch! – Zurufe Laura Stellbrink, SPD, Andreas Nowak, CDU, und Staatsminister Christian Piwarz) Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ein Parlament so abwertend über diese Themen redet. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und ich muss Ihnen ehrlich sagen, Sie verlieren langsam den Blick, dass man den Krieg vielleicht nicht auf dem Schlachtfeld gewinnen wird. Es gab noch nie einen Krieg, der auf dem Schlachtfeld gewonnen worden ist; (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) denn es geht immer nur um Diplomatie. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) Hier hat die Regierung von CDU und SPD versagt; (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) denn da ist überhaupt nichts gekommen. Auch die GRÜNEN waren dabei gewesen, wir können uns alle noch an Frau Baerbock erinnern. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Zimmermann für die BSW-Fraktion. Als Nächstes für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Hartmann.
Christian Hartmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zimmermann, was soll bitte die Bundeswehr abrüsten? (Heiterkeit AfD und Zuruf: Der ist gut!) Wir sind in der Situation, darüber zu reden, dass wir in den letzten Jahrzehnten im Bereich der eigenen Verteidigungsfähigkeit in eine Situation geraten sind, dass wir eine Grundverteidigung herstellen müssen. (Sabine Zimmermann, BSW: Es geht um die NATO!) Im Übrigen sind wir auch keine Atommacht. (Sabine Zimmermann, BSW: Es geht um die NATO! – Gegenruf Staatsminister Christian Piwarz: Es geht um Verteidigungsfähigkeit, Frau Zimmermann!) Es ist Diplomatie, die wir über Jahre als Diskussion geführt haben. Und ja, wenn es die Möglichkeit für eine diplomatische Lösung gibt, dann kann und soll man diese nutzen. Die diplomatischen Gespräche laufen ja auch. Nur ist Deutschland nicht der, der als zentraler Verhandlungsführer den Ton angibt, sondern das sind als Erstes die Ukraine und die Russische Föderation. Alles andere sind Geschäfte zulasten Dritter. Es gibt dahinter Menschen, Länder, Nationen und Bündnisse, die ein Verhältnis zu Aggressor und Angegriffenen haben und deswegen unterstützen, die sich auch bereitstellen – wie die Vereinigten Staaten –, Gesprächsangebote mit zu moderieren. Abrüstung kann nie ein einseitiger Weg sein, und ich bin ein großer Freund von Abrüstung. (Sabine Zimmermann, BSW: Ja?) Wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich gesagt habe: Wir sind für Weltfrieden und der Idealzustand wäre für alle sehr willkommen. Solange er nicht erreicht ist, müssen wir die Frage beantworten, wie wir damit umgehen. Sie können die Frage für sich beantworten und sagen: Für den Fall, dass Deutschland, die Europäische Union angegriffen wird, hängen Sie die weiße Fahne raus, lassen sich unter ein Besatzungsstatut stellen und leben Sie glücklich und zufrieden in Ihrer Perspektive weiter. Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall eine Mehrheit der Bevölkerung das für den sinnvollen Weg hält. (Beifall CDU und Sophie Koch, SPD) Deswegen sind solche Debatten keine Einbahnstraßen. Die Frage, warum wir möglicherweise noch nie so nahe an einem Atomkrieg waren, liegt doch, wenn wir die Frage einmal mehrheitlich stellen, in der Sorge, dass in diesem Konflikt die Russische Föderation möglicherweise die Atombombe einsetzen würde. Also haben wir Angst vor dem, der es tut. Und wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten uns vielleicht noch mal rückbesinnen auf die Fokussierung der Debatte. Frau Zimmermann, wenn es Ihnen gelingen würde, es davon zu trennen, dass es nicht um einen Deutschland-Russland-Kriegskonflikt geht, sondern aus der Erkenntnis einer internationalen Entwicklung um die Frage der eigenen Verteidigungsfähigkeit, (Staatsminister Christian Piwarz: Aus der Kubakrise nichts gelernt, Frau Zimmermann!) dann wäre diese Diskussion auch auf einem anderen Niveau führbar. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Hartmann. Besteht weiterer Redebedarf? – Ja, für die AfD-Fraktion am Mikrofon 6. Wollen Sie nach vorn kommen?
Timo Schreyer AfD
Nein, ich möchte eine Kurzintervention halten. Und zwar würde ich die Fraktionen gern mal darüber nachdenken lassen, wieso zurzeit Tausende von jungen Ukrainern, die demnächst in die Wehrpflicht fallen, denen die Ausreise genehmigt wird, nach Deutschland kommen, in das Sozialsystem, und ihr Land nicht verteidigen wollen. Die Ausreiseregelung für junge Ukrainer ist geändert worden. Ab September kann man zwischen 18 und 22 Jahren ausreisen. Das war bisher verboten. Ab 23 geht die Wehrpflicht los. Und die kommen jetzt – wir merken es ja gerade – zu Tausenden nach Deutschland. Sind das dann Putins Freunde? Wieso unterstützen die Putin, wenn sie sich jetzt der Wehrpflicht entziehen, und wir reden in dem Zuge über eine Einführung der Wehrpflicht? (Staatsminister Christian Piwarz: Was wird das denn jetzt?) Sollen wir dann die Ukraine über hier verteidigen? Das bewegt mich. (Staatsminister Christian Piwarz: Nicht jeden Gedanken, den man hat, muss man äußern – schon gar nicht im Plenarsaal!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Auf welchen Redebeitrag hat sich das jetzt bezogen?
Timo Schreyer AfD
Auf den Redebeitrag von Herrn Hartmann. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Möchten Sie darauf antworten, Herr Hartmann? (Christian Hartmann, CDU: Die Selbstreflexion lassen wir mal!) Gut. Gibt es weiteren Redebedarf von den anderen Fraktionen? – Frau Koch kommt nach vorn; bitte.
Sophie Koch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich zum Schluss nur noch einmal sagen, Frau Zimmermann: Diplomatie – wir haben es gerade gehört – ist keine Einbahnstraße. Und – wir haben es schon oft gehört, aber wir müssen es vielleicht noch einmal betonen –: Putin war es, der den Krieg in Europa begonnen hat, der die Ukraine angegriffen hat. Putin hat den Frieden damit aufgekündigt. Frau Zimmermann, wissen Sie, was ich in Ihren Reden die ganze Zeit vermisst habe und nicht einmal gehört habe? Das ist auch nur ein einziges Mal Solidarität mit den Menschen in der angegriffenen Ukraine. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten von der SPD-Fraktion Frau Abg. Koch. Gibt es seitens der anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Herr Rudolph, eine Kurzintervention auf die Rede von Frau Koch.
Nico Rudolph BSW
Richtig. Frau Koch, Sie reden von Solidarität mit den Ukrainern. Ist Ihnen bekannt, dass nach westlichen Umfragen eine Mehrheit der in der Ukraine lebenden Menschen mittlerweile eine Friedenslösung inklusive Gebietsabtretung an Russland einem weiteren Krieg vorzieht? Solidarisch mit den Ukrainern zu sein, hieße eigentlich, jetzt möglichst schnell Friedensverhandlungen anzustreben, (Zuruf Andreas Nowak, CDU) auch wenn die Ukraine danach vielleicht nicht mehr so groß ist, wie sie vorher war. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Möchten Sie darauf antworten, Frau Koch? – Bitte, an Mikrofon 3.
Sophie Koch SPD
Herr Rudolph, niemand von uns hat sich jemals gegen potenzielle Friedensverhandlungen ausgesprochen. Aber auch hier gilt: Es muss vor allem erst einmal eine Bereitschaft vonseiten Russlands da sein. Wer sind wir, dass wir als Deutschland oder andere Länder in Europa entscheiden würden, ob die Ukraine Gebiete abgibt oder nicht? Das sind Verhandlungen, die die Ukraine mit Russland führt. Vor allem würde all das, was Sie gerade ausgeführt haben, auch immer noch negieren, dass es ein völkerrechtswidriger Angriff von Russland auf die Ukraine war. Jetzt einfach zu sagen: „Geben Sie das Land ab, geben Sie bitte Ruhe!“, das funktioniert so nicht. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Gibt es von den anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hätte jetzt, wenn gewünscht, die Staatsregierung das Wort. Herr Staatssekretär Dr. Handschuh. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte über die Wehrpflicht ist sehr stark davon geprägt, welche eigene Position aus dem Gewissen heraus zur Wehrpflicht eingenommen wird – und das ist gut so; denn es ist eine verfassungsrechtliche Garantie in Artikel 12 a Absatz 2 Grundgesetz. Das Grundgesetz garantiert, das Gewissen allein zum entscheidungserheblichen Kriterium gegenüber einer staatlichen Pflicht zu stellen. Und dass dieser Artikel heute Anwendung auf das Gebiet des Freistaates Sachsen findet, ist im Endeffekt Ergebnis der friedlichen Revolution von 1989. Es waren die montäglichen Friedensgebete, die das Ende der DDR einleiteten. Diese wurden maßgeblich von den Kirchen, Bürgern und Friedensbewegungen getragen. Gerade die Jugendlichen der DDR trugen oft als Bekenntnis und Zeichen der Opposition – heute würde man sagen: des zivilen Ungehorsams – den Bibelspruch „Schwerter zu Pflugscharen“ aus Micha 4,3. Das Bild eines Schmieds, der ein tödliches Schwert zu einem nutzbringenden Pflug umformt, stand im Widerspruch zur offiziellen Friedenspolitik der DDR. Im Westen wurde der Spruch „Frieden schaffen ohne Waffen“ zum Leitspruch der Friedensbewegung und Ostermärsche. Die Friedenspolitik der DDR propagierte den bewaffneten Frieden einer Volksarmee in Waffenbrüderschaft mit den Staaten des Warschauer Paktes. Das Friedenssymbol der Kirchen wurde zum generellen Symbol der Opposition und damit auch verboten und rigoros mit Repression belegt. Die DDR setzte auf Aufrüstung und Militarisierung der Gesellschaft, der sich niemand entziehen konnte. Es gab diese Gewissensentscheidung nicht. Ich denke nur daran: Es gab keinen Zivildienst, es gab Bausoldaten. (Andreas Nowak, CDU: Davon spricht heute keiner mehr!) Ich erinnere auch an die Gründung der Kampfgruppen, die GST und den Wehrunterricht in den Schulen. Mit der Deutschen Einheit und dem Zusammenbruch der Sowjetunion und deren sozialistischen Partnerstaaten in Mittel- und Osteuropa schien der endgültige Siegeszug von demokratischen Staaten in einer neuen Friedensordnung eingeläutet. Hierzu trug sicherlich auch das am 3. Januar 1993 geschlossene atomare Abrüstungsprogramm zwischen den USA und Russland bei. Die Truppenstärke der Bundeswehr wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag auf 370 000 Mann gesenkt. Schließlich wurde 2011 zwar nicht die Wehrpflicht abgeschafft, sondern der Wehrdienst ausgesetzt. Der damalige Verteidigungsminister sagte, sie sei sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen. Dabei hatte es auch zu dieser Zeit schon Kriege auf europäischem Boden gegeben. Ich erinnere hier an die sogenannten Jugoslawienkriege von 1991 bis 1999. Noch heute sind Soldaten der Bundeswehr auf dem Balkan stationiert. Und auch der ISAF-Einsatz in Afghanistan von 2001 bis 2014 klang heute bereits an. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Verteidigungsausgaben und damit auch unsere Sicherheit auf Kosten der NATO-Staaten gewährleistet wurden. Wenn wir unser Land, unsere Werte, aber vor allem seine Bürger schützen wollen, haben wir aufgrund der Sicherheitslage die Pflicht, darauf zu reagieren. Es stellt sich einfach die Frage: Was haben wir für eine Verteidigungspflicht und wie wollen wir diese Verteidigungsbereitschaft herstellen? Ohne Erhöhung der militärischen Verteidigungsbereitschaft wird diese Sicherheitslage nicht garantiert werden können. Wir müssen daher überlegen, wie wir diese sogenannte Wehrpflicht dann ausgestalten. Sie muss den Erfordernissen der Aufgabe gerecht werden und sie muss – und das war heute auch Kern der Debatte – gesellschaftlich akzeptiert sein. In diesem Sinne danke ich heute für diese offene Debatte. Von den Kritikern wird angeführt, Pflichtdienst jeder Art sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung, gerade die Freiwilligkeit sei entscheidender Erfolgs- und Qualitätsfaktor. Auf lange Sicht, das sage ich, ist damit kein Staat – und ja, auch kein Zusammenhalt der Gesellschaft – zu erhalten. Es ist sicherlich kein Zufall, dass der Begriff der Pflicht im Antrag des BSW als nahezu alarmierende Bedrohung verwendet wird. Beim sozialen Zusammenhalt hingegen wird oft zu Recht Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz zitiert: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. – Dort ist die Pflicht billig und recht. In unserer sehr individualisierten Gesellschaft hat aber das Wort „Pflicht“ als eine Inanspruchnahme für die Gesamtheit, gar der Einsatz für unser Land, unsere Gesellschaft, einen tendenziell schlechten Leumund. Das ist interessant, denn an anderer Stelle ehren wir jährlich mehrfach Menschen, die ein besonderes Pflichtgefühl für andere Menschen oder ein wichtiges Anliegen empfinden, mit dem Sächsischen Verdienstorden oder der Annen-Medaille. Sie geben diesem Pflichtgefühl den Vorrang vor der Selbstbestimmung. Sie lassen sich als Menschen von einer Situation ganz persönlich ansprechen. Wir sprechen sehr häufig darüber, dass uns in unserer Gesellschaft der Zusammenhalt fehle und dass Menschen das Land als gespalten wahrnehmen würden. Sehr gern wird auf die Blasen verwiesen, die insbesondere durch soziale Medien bedient würden. Keiner käme mehr aus diesen Blasen heraus, hätte sich mit Gleichgesinnten nahezu verbarrikadiert und würde jedes Argument, das der eigenen Position widerspricht, gleich als Angriff auf seine Person wahrnehmen. Bis 2011 gab es bei Wehr- und Zivildienst das Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher Herkunft aus unterschiedlichen Schichten und Regionen für einen gemeinsamen Dienst an unserem Land. Diese positiven Erfahrungen prägen diese Menschen noch bis heute. Seit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 und der Einsetzung der Wehrpflicht wird die Pflicht mit einer Gewissensentscheidung des Einzelnen zusammengedacht. Die Gewissensentscheidung hat einen festen Platz bei der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Sechsten Drucksache 8/2275, Gesetzentwurf Drucksache 8/4491, Beschlussempfehlung Wissenschaft, Hochschule, Zunächst hätte auf Verlangen die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Jost, das Wort. Möchten Sie das Wort Frage der Verpflichtung zum Wehrdienst. Eine einseitige Polemik gegen die Wehrpflicht unterschlägt das Selbstverständnis der Bundeswehr. Zu diesem Selbstverständnis gehört, dass sich Menschen eben verpflichten. An dieser Stelle eine hohe Wertschätzung und Dank für das Pflichtbewusstsein der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die sich tagtäglich für unser Land, für unsere Sicherheit, für uns alle mit ihrem Leib und Leben einsetzen. (Beifall CDU, Staatsregierung und vereinzelt Beifall AfD) Für den Zusammenhalt in unserem Land halte ich das gemeinsame Dienen, Tun für außerordentlich wichtig. Deshalb plädiere ich für ein Pflichtjahr. Wir haben neben der Bundeswehr sehr viele gesellschaftliche Bereiche, in denen Hilfe gebraucht wird, in denen insbesondere junge Menschen die Erfahrung machen können, dass sie gebraucht werden, dass ihr Tun den Unterschied macht und dass man mit Menschen, mit denen man sonst wenig Gemeinsamkeiten hat, gemeinsam etwas erreichen kann. Im Tun eröffnet sich oft mehr Sinn und Gemeinschaft. Dies muss nicht herbeidebattiert werden, sondern ergibt sich von allein. Vielleicht täte es unserer Gesellschaft deshalb sehr gut, wenn Menschen konkret und gemeinsam einer guten Sache dienen würden. Sich in die Pflicht nehmen lassen, hat gesellschaftlich und individuell eine Menge Vorteile. Es ist an uns, diese Vorteile überzeugend vorzutragen. Wir sollten diesen Dienst gerade als Pflicht besonders wertschätzen und würdigen. Ob er vornehmlich bei der Verteidigung oder aus Gewissensgründen beim Katastrophen-, Unfall- und Bevölkerungsschutz, im Gesundheitswesen oder in der Bildung geleistet wird: Alles, was als Dienst am Gemeinwesen geleistet und als Pflicht erfüllt wird, fördert den Zusammenhalt und auch die Resilienz unseres Landes, unserer Gesellschaft. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Dr. Handschuh. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag der Staatsregierung des Ausschusses für Medien, Kultur und Tourismus ergreifen? – Offensichtlich nicht. Dann haben in der ersten Runde die Fraktionen in folgender Reihenfolge das Wort: zunächst die CDU-Fraktion, dann AfD, BSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Linken und schließlich der fraktionslose Abgeordnete. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Nowak.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Medienänderungsstaatsverträge und beginnen jetzt unter TOP 3 mit dem wahrscheinlich weniger stark diskutierten. Im Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag geht es um den Jugendmedienschutz. Technische Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben die Medienwelt erheblich verändert. Jeder kann heute Medieninhalte ohne besondere Vorkenntnisse und auch ohne hohe Kosten erstellen und verbreiten. Das ist die wohl dramatischste Demokratisierung des Medienmachens überhaupt. Gleichzeitig sind Medien aber so einfach verfügbar wie nie. Diese extreme Niedrigschwelligkeit stellt die Medienregulierung vor erhebliche Herausforderungen. Es geht um das Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung auf der einen Seite und dem Schutz der Freiheit auf der anderen. Inhaltlich geht es in dem Gesetzentwurf vor allem um die Fortentwicklung und Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes. Bei Letzterem wird jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebssysteme von Computern, Handys und anderen Devices schon technisch in der Lage sind, jugendgefährdende Inhalte zu blockieren. Diese Jugendschutzvorrichtung funktioniert altersbezogen und soll sicherstellen, dass nur altersgerechte Inhalte aufgerufen werden können. Sie ist außerdem als Opt-in-Lösung geregelt. Das bedeutet, dass die Endgeräte weiterhin ohne Beschränkungen nutzbar sind, wenn die Jugendschutzvorrichtung nicht aktiviert wird. Es liegt also am Ende auch an den Eltern, mit dem neuen Instrument so umzugehen, dass der Jugendmedienschutz gestärkt wird und funktioniert. Allerdings liegen in der neuen Regelung auch einige Problemlagen. Als deutsche Gesetzgeber können wir nur deutsche Anbieter adressieren. Wenn europäische Anbieter ihre Apps nicht mit einer Alterseinstufung versehen, werden diese Inhalte blockiert, selbst wenn sie nicht jugendgefährdend sind. Das kann zu Overblocking führen und die Freiheit an Stellen einschränken, wo es nicht notwendig ist. Die Regelung läuft faktisch darauf hinaus, dass europäische Anbieter deutsches Recht zu beachten haben, was aber wegen des Herkunftslandprinzips europarechtlich mindestens grenzwertig sein dürfte. Es gibt Fachleute, die das sogar für europarechtswidrig halten. Die Europäische Union sieht in der Regelung zumindest einen kritischen Punkt, weil diese unionsrechtliche Harmonisierung digitaler Dienste im Digital Services Act nach ihrer Auffassung unterlaufen werden könnte. Einheitliches Recht in ganz Europa ist ein wertvolles Ziel. Gleichzeitig dürfen wir aber das Ziel eines besseren Jugendschutzes im Medienbereich nicht dadurch blockieren. Es wird also darauf ankommen, dass wir hier aus Deutschland heraus europarechtliche Initiativen starten, um das Recht an dieser Stelle im Sinne des Jugendschutzes gegebenenfalls zu harmonisieren. Ein weiteres Problemfeld ist die Frage, dass die Länder nur eine Gesetzgebungskompetenz für die Medien haben. Ob eine solche Regulierung von Betriebssystemen tatsächlich schon Medienregulierung ist, könnte eine Frage für die Gerichte werden, wenn Betriebssystemanbieter das überprüfen lassen. Bei den Geräten, bei denen es heute schon Jugendschutzprogramme gibt, nämlich bei den Spielekonsolen, käme zusätzlich die Frage der Verhältnismäßigkeit auf den Tisch. Wir eröffnen den Landesmedienanstalten mit dem neuen Staatsvertrag weitere Möglichkeiten, zum Beispiel, den Zugang zu pornografischen Inhalten für unter 18-Jährige zu blockieren. Neu ist dabei, dass jetzt auch Zahlungsdienstleistern untersagt werden kann, an Zahlungen unzulässiger Angebote mitzuwirken. Diese Regelung ist dem Glücksspielstaatsvertrag entlehnt. Auch hier liegen aber Schwierigkeiten auf dem Weg. Zum einen könnten Anbieter auf Zahlungsdienstleister aus dem Ausland zurückgreifen. Denen gegenüber können die deutschen LMAs nun gerade keine Verfügungen erlassen. Schließlich sind die Geschäftsmodelle vieler Anbieter werbefinanziert. Diese Anbieter brauchen dann keinen Zahlungsdienstleister. Es wird also auch hier darauf ankommen, dass wir uns dafür einsetzen, dass das Europarecht im Sinne des Jugendschutzes zu modernisieren und zu harmonisieren ist. Im Rahmen der am 5. Mai durchgeführten Anhörung haben die Sachverständigen trotz mancher kritischen Hinweise und Bedenken die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes grundsätzlich begrüßt. Sie attestieren dem Gesetzgeber ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Probleme des Jugendmedienschutzes. Ich füge hinzu, dass auch bei diesem Medienstaatsvertrag das Ende der Fahnenstange wohl noch nicht erreicht ist. Es verhält sich ein wenig wie beim Reformstaatsvertrag, den wir gleich noch behandeln werden. Es kann nur der Einstieg in bessere Regelungen sein. Wir werden uns mit diesen eben erwähnten Problemlagen weiterhin auseinanderzusetzen haben, gerade mit Blick auf das Europarecht. Hier wird auch der Bund eine Rolle spielen, und die nächste Gelegenheit, weiterzuarbeiten, steht schon vor der Tür. In der Rundfunkkommission der Länder wird derzeit der Neunte Medienänderungsstaatsvertrag beraten. Hier im Hohen Hause wurde das schon im Rahmen der KEF angekündigt und wird weiter bearbeitet werden. Dieser Neunte Medienänderungsstaatsvertrag wird die digitalen Medien als Gegenstand haben, und der Jugendschutz kann in diesem Rahmen weitergeschrieben werden. Eine Beschlussfassung dieses Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages in der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtags ist notwendig, um das Gesetz rechtzeitig ratifizieren zu können, damit die entsprechenden Regelungen in Kraft gesetzt werden. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Nowak, und als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Gahler.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir wollen heute über den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag abstimmen. Im Mittelpunkt soll, wie bereits durch meinen geschätzten Kollegen Herrn Nowak ausgeführt, der technische Jugendschutz stehen. Allerdings werde ich meine Schwerpunkte etwas anders setzen, da viel Richtiges von Herrn Nowak bereits ausgeführt wurde, aber zum Jugendschutz auch viele Anforderungen aus anderen Gebieten gehören. Dazu möchte ich ein paar mehr einleitende Worte verlieren. Diese einleitenden Worte sind wesentlich von den aktuellen, täglichen Nachrichten in den Medien beeinflusst. Schwierig wird es, wenn Sie diese Nachrichten Kindern erklären müssen, die die verschiedensten Medien lesen, sehen oder in der Realität erleben. Frau Prof. Geiert hat dies heute Morgen in Ihrer Rede eindrücklich beschrieben. Insbesondere ihre Ausführungen über Probleme in Kleinstädten und Bahnhöfen kann ich nur unterstreichen. So können Kinder in Social Media lesen, dass zwei 15-jährige Syrer in Dresden am Hauptbahnhof einen 19-jährigen Tschechen ausgeraubt und vergewaltigt haben. Da kommen bei Kindern Fragen auf, ob Bahnhöfe noch sicher sind, warum die Syrer das hier in Deutschland machen, warum dies mitten in einer Stadt geschieht und was der Bundeskanzler mit dem Stadtbild meint. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Wenn dazu noch der Anruf aus der Erzgebirgsbahn von Ihrem Sohn kommt und er Ihnen beschreibt, dass gerade ein Mann von ihm Geld verlangt, er es ihm aber nicht geben will, dieser Mann dann randaliert und mitten in den Zug pisst, dann sind dies nicht Nachrichten aus dem Internet, sondern ganz reale Erfahrungen, und es ist keiner dort, um die Kinder zu beschützen. Übrigens, das war kein Migrant, der das getan hat. Kinder können lesen, dass die perverse Sucht eines Transvestiten namens Jurassica Parka nach kleinen Kindern von einem besorgten Communitymitglied offenbart wurde, aber ein anderer Transvestit namens Nina Queer diese Offenbarung so abscheulich findet, dass er nicht etwa den Geistesgestörten verdammt, sondern denjenigen, der es ans Licht gebracht hat. Noch wunderlicher wird es, wenn ein CDU-Ortsvorsitzender und Vorstand des CSD Berlin dies ebenso sieht. Da kommen Fragen auf. Ich danke Margot Schlönzke, so sein Künstlername, für die Klarheit und Offenlegung. Das beweist: Nicht alle sind so. Es gibt wesentliche Unterschiede. Aber die Fragen werden noch größer, wenn man die Bilder von Jurassica Parka mit verschiedenen Politikern und Promis sieht. Warum finden Heidi Reichinnek von den Linken, Orkan Özdemir von der SPD, Kai Wegner von der CDU oder Ricarda Lang von den GRÜNEN den Transvestiten so knuffig? Warum macht Jan Böhmermann mehrfach mit ihm Sendungen, in denen Menschen thematisiert werden, die es stört, wenn Transvestiten sexualisierte Lesungen vor Kindern halten, aber Böhmermann diese Lesungen völlig normal findet, und das ein Widerspruch sein kann? Warum fragt er nicht, warum diese Lesungen nicht im Asylantenheim zur besseren Integration durchgeführt werden? (Beifall AfD) Warum hat das ZDF diese Sendung heute 10:00 Uhr gelöscht, wenn diese doch alle so harmlos sind? Das Ganze müssen Sie Kindern einmal erklären. Dann kommen andere Nachrichten über Facebook, Twitter, News im Browser: Unbekannte haben in einer Stadt überall Deutschlandfahnen aufgehängt. Deshalb wird jetzt der Staatsschutz der Polizei ermitteln. Meine Tochter sah mich fragend an und meinte: Haben wir doch auch gemacht bei der Fußball-WM und -EM. Und in Kanada hat jeder eine Fahne im Vorgarten. Auch das ist richtig. Aber erklären Sie das einmal – – (Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE: Gehört das zum Thema? – Zuruf Laura Stellbrink, SPD) – Ja. Ich wusste nicht, wie ich ihr erklären sollte, wo der Fehler lag. An anderer Stelle lesen wir über die Hausdurchsuchung bei Herrn Prof. Norbert Bolz. Meine Tochter fragte mich gleich, was der Mann denn gemacht habe. Ich erklärte ihr, dass er zwei Worte im Internet geschrieben hat. Deshalb wurde er von einer sogenannten Meldestelle an das ZMI – wir sind jetzt beim Staatsvertrag – gemeldet. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Diese hat es dem Staatsanwalt übergeben, und er hat wegen des Anfangsverdachts einer Straftat ein Verfahren eingeleitet. Daraufhin hat ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Jetzt war meine Tochter völlig aufgelöst. Sie wollte von mir wissen, ob es noch mehr solche Wörter gebe und wo man das nachlesen könne. Ich musste ihr sagen, dass es wahrscheinlich noch viele solcher Wörter geben wird, aber ich diese nicht alle kenne und auch nicht, in welcher Reihenfolge die sein müssen, und dass dies auch nicht im Gesetz stehen würde. Daraufhin war sie noch mehr verunsichert und hatte richtig Angst, denn sie wusste nicht, welche Wörter verboten waren. Sie wollte keinen Fehler machen. Mein Sohn setzte sich zu uns, zückte sein Handy und wollte das prüfen. Nachdem er die zwei Worte eingegeben hatte, kamen mehrere Fundstellen, unter anderem Herr Prof. Bolz. Er fragte mich dann, ob auch dieser Ruprecht Polenz, der diese Worte mehrfach geschrieben hatte, und eine gewisse Frau Claudia Roth verhaftet oder durchsucht worden wären. Das musste ich verneinen. Jetzt waren beide Kinder verwirrt und fragten mich, warum. Das konnte ich auch nicht zur Zufriedenheit beantworten. Enttäuscht war ich auch über die Reaktion von unserem geschätzten Ministerpräsidenten – der ist jetzt leider nicht da –, der auch nicht Prof. Bolz zur Seite sprang, sondern dort kategorisch einen Beitritt ausschloss. Ich konnte meinen Kindern nur einen Tipp geben: lesen. Ich empfahl ihnen, „Animal Farm“ – oder besser: „Farm der Tiere“ – zu lesen und gab ihnen die Aufgabe, herauszufinden, welche Tiere gleicher waren als die anderen. (Laura Stellbrink, SPD: Das gehört nicht zum Staatsvertrag!) – Natürlich, das ist Social Media. Wenn Sie das nicht verstehen. (Andreas Nowak, CDU: Jugendschutz?) Dort stand dann, dass ein Nachrichtenmann namens Julian Reichelt ebenfalls angeklagt werden soll. Sie fragten mich, warum. Ich konnte nur sagen, dass er Aussagen einer ZDFReportage wiederholt habe und ihm dies als Volksverhetzung ausgelegt wurde. Jetzt schauten mich vier verstörte, fragende Augen an: Und dann kamen wieder Kriegsnachrichten und Panikmache. Als Letztes las ich, dass Roblox von FSK 12 auf FSK 16 angehoben wurde, weil Groomer und Pädophile dieses Spiel ausnutzen würden. Warum diese ausführliche Einleitung? Sollen wir als Eltern alle Online-Aktivitäten unserer Kinder kontrollieren? Sollen wir als Eltern alle Nachrichten in Social Media überwachen? Sollen wir eine Schere in den Kopf unserer Kinder einsetzen, oder soll dies besser von Dritten gemacht werden? Soll auf Ebene des Betriebssystems ein Filter, eine Schere eingesetzt werden? Soll ein Dritter wie die Landesmedienanstalt oder eine Meldestelle mich, meine Kinder und alle anderen zu unserem Wohle überwachen – so, wie es im vorliegenden Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist? (Zuruf Laura Stellbrink, SPD – Zurufe AfD) Ich glaube, eher nicht. Ich bin für sichere Räume in Schulen, auf Spielplätzen, in Kindergärten und im Kinderzimmer, wenn sie am Rechner sitzen. Ich bin dafür, dass Kinder nicht durch Klimapanik, Pandemiepanik oder Kriegsangst weiter verunsichert oder eingeschüchtert werden – wir haben es in der vorhergehenden Debatte gehört. Ich bin für eine Kindheit und Jugend ohne Kriegsgeilheit, dafür mit Zuversicht und Mut. Ich bin für den Schutz der Familie. Ich bin dafür, dass unsere Justiz Urteile im Rahmen der Gesetze spricht, die den Charakter der Taten auch bestrafen. Ich bin dafür, dass Kriminelle nach einem Urteil eingesperrt werden. Ich bin dafür, dass kriminelle Ausländer abgeschoben werden. Ich bin dafür, dass unsere Kinder vor Drogen zu schützen sind. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ich bin dafür, dass sexualisierte Lesungen vor Kindern verboten werden und dass vorbestrafte Pädophile von unseren Kindern ferngehalten werden. (Beifall AfD) Ich bin dafür, dass in öffentlich-rechtlichen Medien Pädophile nicht hofiert werden. Und ich bin auch für Meinungsfreiheit, Medienfreiheit, Informationsfreiheit, Berufsfreiheit und freies Unternehmertum, aber gegen jegliche anlasslose Überwachung und Zensur. Ich bekomme nämlich Angst, wenn Parteien wie die CDU in Hessen verkünden, (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Ach!) dass sie gegen ungefilterte Meinungen mit dem Verfassungsschutz vorgehen wollen. Ich bin für Frieden und Freiheit – das haben wir gemeinsam – und natürlich Rechtsklarheit. All das wird mit diesem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag nicht erreicht; daher stimmen wir nicht zu. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Gahler von der AfD-Fraktion. Als Nächster spricht von der BSW-Fraktion Herr Abg. Dr. Huhn. Bitte schön.
Dr. Ingolf Huhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jugendschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir alle tun wahrscheinlich zu wenig dafür. Auch dieser Staatsvertrag tut zu wenig dafür. In dem Maße, in dem eine Gesellschaft in ihren Umgangsformen, aber auch in ihren medialen Produkten immer mehr verroht – und leider beteiligen wir uns ab und zu auch daran –, hat sie das richtige Bedürfnis, wenigstens Kinder und Jugendliche davon noch eine Weile fernzuhalten. So etwas wie die Erwachsenen sollen sie jetzt noch nicht erleben, wahrnehmen, konsumieren. Daraus entsteht der Gedanke des Jugendschutzes. Jugendschutz ist so etwas wie „Noch nicht, die hässlichsten Sachen bekommt ihr erst später. “ (Heiterkeit Ines Biebrach, BSW) Aber es ist natürlich wichtig und richtig, dass in einem Alter, in dem Heranwachsende entwicklungspsychologisch noch aufnahmefähig wie ein Schwamm sind, sie noch leichter geprägt werden und vieles viel intensiver aufnehmen als Erwachsene und – en passant – auch noch nicht den seelischen Panzer haben, der den Älteren dann wächst, sie besonderen und sorgfältig überlegten Schutz brauchen. Diejenigen, die nicht mehr jugendlich sind, sind dafür verantwortlich – also wir. Der vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag leistet das nicht. Man hat sich wirklich ehrlich bemüht, und es ist gut gemeint, aber es ist nicht auf der Höhe der Zeit. Die Kommission, die das zusammengebracht hat, konnte die Leopoldina-Studie noch nicht kennen. Sie empfiehlt, dass es für Jugendliche unter 13 Jahren keine Social-MediaNutzung geben sollte. Aber irgendwie konnte man es auch ahnen, dass dort das Problem liegt und nicht bei Alterseinstellungen an Geräten und Inhalten. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag versucht, das Problem technisch zu lösen – mit Einstellungen und Vorrichtungen an Geräten, Browsern usw. In § 12 Abs. 2 heißt es: Die Jugendschutzvorrichtung muss in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können. – Wer stellt denn das ein? Natürlich die Eltern. Ab einem bestimmten Alter helfen die Jugendlichen ihren Eltern gern bei so komplizierten Computerproblemen und stellen es für sie ein – (Heiterkeit Arthur Österle, AfD) und wenn die Eltern zur Tür raus sind, auch gleich wieder aus. Wie gesagt: Das ist alles sehr anständig bemüht und völlig an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen vorbei. Wenn ein Teenie dann doch einmal nicht so gut Bescheid weiß: Die Kids sind wirklich gut vernetzt; sie geben die Tipps weiter, wie man so etwas aushebelt. Daneben gibt es ein viel größeres Problem. Die Landesmedienanstalt und andere Medienaufsichtsbehörden sollen ermächtigt werden, Maßnahmen gegen Medienanbieter aus EU-Staaten ergreifen zu können, wenn diese unzulässige Medienangebote bzw. -inhalte in Deutschland bzw. für ein deutsches Publikum ausstrahlen oder anbieten. § 2 – das steht ganz weit vorne, in Artikel 1 Abs. 3: „Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn die Maßnahme (1.) zum Schutz a) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich des Jugendschutzes“ – aber nur einschließlich des Jugendschutzes, nicht nur – „insbesondere im Hinblick“ – unter anderem – auf „die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ – da sind wir schon sehr niedrigschwellig, bei den Ordnungswidrigkeiten –, aber auch „die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen“ oder auch für „die öffentliche Gesundheit […] erforderlich ist“. Es geht also nicht nur um Pornografie, es geht um nationale Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, es geht um die öffentliche Gesundheit. Da weiß man doch, woran man ist. Es geht um unzulässige Friedenspropaganda. Es geht um staatsferne Darstellungen zu Pandemien usw. Die Formulierung „unzulässige Angebote“ ist vollständig schwammig, nicht definiert, öffnet der Willkür respektive der Durchsetzung staatsnaher Meinungen Tür und Tor. Und in § 20 Abs. 4 steht dann auch, wie das gemacht wird: „Darüber hinaus kann die zuständige Landesmedienanstalt den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, nach vorheriger Nennung unzulässiger Angebote […] die Mitwirkung an Zahlungen für diese Angebote untersagen, ohne dass es einer vorherigen Inanspruchnahme des Anbieters durch die Aufsicht bedarf.“ Das ist ein Knaller. Also wird die Landesmedienanstalt zu einem Exekutivorgan. Die LMA hat schon einmal deutlich gesagt, dass sie das ein bisschen kritisch sieht. Sie wendet sich dann an eine Bank, teilt dieser mit, dass ein bestimmtes Angebot unzulässig sei – sie muss das nicht weiter begründen und muss es dem Anbieter nicht einmal sagen. Am Ende kleben wir das Wort „Jugendschutz“ darauf. Jemand, der an Zensur orientiert ist, hätte das auch nicht schöner machen können. Im Übrigen ist das auch ein Missbrauch von Jugendschutz. (Beifall BSW) Das ist nicht nur ein missbrauchbares Instrument, es wird auch missbraucht werden; denn alles, was missbraucht werden kann, wird missbraucht. (Martin Braukmann, AfD: Sehr richtig!) Noch etwas Praktisches: Wo ist denn da der Gerichtsstand? Wo kann man klagen? Wer klagt? Die Bank, der Anbieter? Wer trägt die Beweislast? Auf welche Weise beweist die Landesmedienanstalt, dass der reklamierte Inhalt tatsächlich unzulässig ist? Oder muss sie das nicht sagen? Herr Nowak hat es vorhin schon gesagt: Welche ausländische Bank würde sich gern von der Sächsischen Landesmedienanstalt sagen lassen, welche Zahlungsvorgänge sie nicht abwickeln darf? Wie man hört – auch das hat Herr Nowak schon gesagt –, runzelt die EU schon die Stirn. Das heißt: Egal, was wir hier beschließen, es könnte sein, dass der EuGH das Ganze sowieso wieder kassiert. Die Fraktion BSW kann diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich sage zum Schluss noch etwas, was beide Medienstaatsverträge betrifft. Wir hören auf dem Wege zu diesem Gesetz zwei Sorten von Sätzen. Der eine heißt: „Das ist das letzte Zeitfenster für solch eine Reform“ – das betrifft auch vor allem den anderen Staatsvertrag, den wir nachher bereden –, „wenn wir es jetzt nicht hinbekommen, kriegen wir es auf lange Zeit nicht hin.“ Der andere Satz lautet – den hat Herr Nowak vorhin auch genannt –: „Das ist erst einmal ein Anfang. Wenigstens haben wir etwas, damit es überhaupt irgendetwas gibt. Das ist nicht toll, aber besser als nichts – ein Anfang, an dem man weiterarbeiten muss.“ Aber wenn wir weiterarbeiten wollen und das Zeitfenster schon geschlossen ist, wie machen wir das denn? Das wäre eine Denksportaufgabe. Glück auf! (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Huhn sprach für die Fraktion BSW. Nun spricht für die SPDFraktion Kollegin Stellbrink; bitte schön.
Laura Stellbrink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Digital Natives: Mit diesem Begriff werden Menschen beschrieben, die mit dem Internet, mit Computern, Smartphones und Tablets aufgewachsen sind. Kinder und Jugendliche gehören heute ganz selbstverständlich zu diesen digitalen Einheimischen. Sie bewegen sich mehr oder minder souverän durch Apps, durch soziale Netzwerke, durch die digitale Welt. Aber sie sind darin nicht automatisch sicher; denn technische Vertrautheit ist keine Medienkompetenz. Auch die sogenannten Digital Natives müssen lernen, was Datenschutz bedeutet, wie man Fake News erkennt und wie man sich im Netz respektvoll und sicher bewegt. Studien zeigen seit Jahren: Nur rund 2 % der Jugendlichen können Informationen im Internet wirklich kritisch bewerten – 2 %! Damit Kinder und Jugendliche im digitalen Raum nicht alleingelassen werden, braucht es unsere politische Entscheidung, damit sie Schutz, Orientierung und Verlässlichkeit bekommen. Genau das leistet der Staatsvertrag, über den wir heute abstimmen. Er verpflichtet Anbieter von Betriebssystemen, Jugendschutzfunktionen standardmäßig bereitzustellen. Das klingt banal, ist es aber nicht; denn bislang lag die Verantwortung allein bei den Eltern, die sich mühsam durch Appstores und Systeme klicken mussten. Künftig wird klar sein: Eltern können mit wenigen Handgriffen Schutzfunktionen aktivieren, damit ihre Kinder sicherer im Netz unterwegs sind. Das ist pragmatisch, alltagstauglich und unterstützt die Eltern genau dort, wo sie es brauchen. Wir schaffen damit ein digitales Sicherheitsgeländer, das Eltern stützt, ohne die Freiheit der Kinder einzuschränken. Doch Jugendmedienschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mehr als Technik. Darum wird auch die Kommission für Jugendmedienschutz gestärkt. Zwei neue Fachleute mit technischem Schwerpunkt werden aufgenommen. Die KJM reagiert damit nicht nur auf Medienentwicklungen, sondern begleitet sie aktiv, schnell, kompetent und wirksam. Das ist gelebte Modernisierung und zeigt: Wir begreifen Jugendschutz nicht als Bremse, sondern als Grundlage für Vertrauen im digitalen Zeitalter. Wir dürfen uns nicht ausruhen, denn die digitale Welt verändert sich rasant – und mit ihr auch die Risiken für Kinder und Jugendliche. Ein Beispiel: Künstliche Intelligenz. KI erstellt heute Texte, Bilder, Videos. Sie wird in Zukunft noch viel mehr können. Sie wird die Art, wie Kinder Medien konsumieren, aber auch, wie sie manipuliert werden können, grundlegend verändern. Bisher wird KI im Jugendmedienschutz kaum berücksichtigt. Das ist ein Versäumnis. Darum müssen wir beim nächsten Medienänderungsstaatsvertrag nachschärfen: technisch, ethisch und auch rechtlich. Wer Kinder im digitalen Raum schützen will, muss dorthin schauen, wo sich die digitale Realität bereits verändert. Aber – das ist mir wichtig – Technik allein reicht nicht. Eine Schutzfunktion ersetzt keine Aufklärung, ersetzt keine Medienpädagogik. Kein Filter ersetzt Wertevermittlung. Wir brauchen Schulen, die Kinder befähigen, kritisch mit Informationen umzugehen. Wir brauchen Familienbildung, damit Eltern eine wirksame Unterstützung sein können oder bekommen. Es braucht, wie mein bildungspolitischer Kollege Gerald Eisenblätter immer sagt, gute Bildung, gerade im Umgang mit den Medien. Wir brauchen Jugendliche, die wissen: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, es ist auch das echte Leben. Medienpolitik ist keine einmalige Aufgabe. Sie ist ein Dauerlauf, Runde um Runde wird gedreht. Oder um es mit den Worten der Staatsverträge zu sagen: Nach dem Staatsvertrag ist vor dem nächsten Staatsvertrag. Schon heute wird im Kreis der Länder am nächsten Schritt gearbeitet, am Neunten Medienänderungsstaatsvertrag, dem sogenannten Digitalen Medienstaatsvertrag. Hier können wir das Fundament weiter festigen, den Jugendmedienschutz an die neue Realität anpassen und endlich auch die Chancen von KI und digitaler Bildung in einem klaren rechtlichen Rahmen verankern. Heute diskutieren wir über zwei wichtige medienpolitische Staatsverträge, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam erarbeitet haben. Beides sind wichtige Reformschritte, wenn auch nur Schritte. Dennoch ist es wichtig, sie auf den Weg zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daher an dieser Stelle zunächst die Bitte, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Die SPD-Fraktion wird das selbstverständlich ebenfalls tun. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollegin Dr. Maicher.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner aus der Koalition haben die wesentlichen Punkte des Staatsvertrags dargelegt; das brauche ich an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Deswegen möchte ich auf zwei Aspekte eingehen, die in der Anhörung kritisch diskutiert wurden. Da ist zum einen die Praxistauglichkeit. Mit der Jugendschutzvorrichtung erhalten Eltern und Bezugspersonen ein zusätzliches Instrument. Wenn sie die Alterseinstellung im Betriebssystem ausprobieren und dann feststellen, dass es für sie nicht funktioniert, werden sie es vermutlich wieder lassen. Das wird häufig der Fall sein, zum Beispiel wenn Geschwister dasselbe Gerät nutzen. Da nur eine einzelne Altersstufe eingestellt werden kann und keine verschiedenen Nutzerprofile, wird es wahrscheinlich zu umständlich, dies jedes Mal umzustellen. Oder jüngere Kinder nutzen die Alterseinstellung der älteren Geschwister, was auch nicht der gewünschte Effekt ist. Solche Fehlwirkungen werden keine Ausnahme bleiben. Eine weitere Problematik ergibt sich aus kinderrechtlicher Perspektive. Die One-Button-Lösung klingt unkompliziert, ist jedoch starrer als die bisherigen Jugendschutzprogramme. Das Betriebssystem schränkt Inhalte und Apps für eine Altersfreigabe auf einem einheitlichen Schutzniveau ein, wobei der individuelle Reifegrad und die persönlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen außer Acht gelassen werden. Ohne differenzierte Regelung leidet ihr Recht auf Zugang zu einem breiten Informationsangebot, weil sie ihre Interessen und Bedürfnisse in der Vielfalt der Medienwelt kaum selbstständig verfolgen können. Besonders aufpassen müssen wir, dass Hilfs- und Beratungsangebote unabhängig von den Eltern nutzbar bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten nicht davon ausgehen, dass neue technische Lösungen automatisch zu Verbesserungen führen. Die Medienregulierung ist ein unterstützender Baustein. Wesentlich sind ausreichend medienpädagogische Angebote im Freistaat Sachsen, die Eltern und Fachkräfte unterstützen. Beides sollte ineinandergreifen. Dieser Staatsvertrag geht insgesamt in die richtige Richtung. Angesichts der rasanten Medienentwicklung werden wir jedoch weiteren Aufholbedarf haben. Eine wichtige Neuerung ist beispielsweise, dass das Schutzziel der persönlichen Integrität in die Altersbewertung einfließt. Das soll mehr Schutz vor Cybermobbing oder Cybergrooming bieten und Eltern helfen, ihren Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie diese und andere Regelungen tatsächlich wirken. Wir werden sie dann sicherlich weiter diskutieren. Trotz einiger dieser Bedenken werden wir dem Staatsvertrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag soll den Jugendmedienschutz in Deutschland erneuern. Der derzeit gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stammt in seiner Grundstruktur noch aus einer Zeit, in der das Internet jung war, Smartphones eine Seltenheit und soziale Netzwerke kaum existierten. Heute sind digitale Räume Lebensräume – auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Die Linke wird diesem Vertrag zustimmen – nicht, weil alles rund ist, sondern weil sich im Laufe des Verfahrens einiges verbessert hat und weil die Richtung stimmt. Unsere Zustimmung hat auch damit zu tun, dass parallel der Entwurf für einen digitalen Medienstaatsvertrag vorliegt, der an mehreren Punkten in dieselbe Richtung geht und wichtige Korrekturen andeutet, auch wenn er noch nicht beschlossen ist. Was sehen wir positiv? Erstens: Kinder und Jugendliche sollen künftig einfache Schutzfunktionen auf ihren Geräten aktivieren können, zum Beispiel Altersstufen, sichere Suche oder App-Sperren. Das ist ein Schritt, um den Jugendschutz dorthin zu bringen, wo Kinder tatsächlich unterwegs sind – auf dem Handy, im Netz, im Spielen. Zweitens. Der Vertrag schaut nicht mehr nur auf gefährliche Inhalte, sondern auch auf das, was Kinder und Jugendliche im Netz tatsächlich erleben – zum Beispiel Mobbing, exzessives Spielen oder unfaire Kaufanreize. Damit wird die digitale Lebenswirklichkeit endlich ernst genommen und ein realistischer Blick auf die Lebenswelt junger Menschen eingeführt. Drittens. Plattformen und Anbieter müssen künftig offenlegen, wie sie Altersfreigaben begründen. Das macht Entscheidungen nachvollziehbarer für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche selbst. Viertens. Die Landesmedienanstalten bekommen die Möglichkeit, Zahlungswege zu illegalen Seiten zu blockieren. Das trifft gezielt Anbieter, die aus dem Ausland agieren und sich bisher jeder Kontrolle entziehen. Auch wenn der digitale Medienstaatsvertrag erst als Entwurf vorliegt, zeigt er, dass die Länder auf dem richtigen Weg sind. Dort geht es um mehr Transparenz, um den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Medienaufsicht, aber auch um Datenschutz und Medienvielfalt. Wir begrüßen, dass dieser Entwurf klarstellt, dass Daten von Kindern nicht kommerziell genutzt werden dürfen und dass technische Aufsichtsmittel wie KI-Tools gesetzlich eingegrenzt werden. Natürlich ist das Verfahren noch offen, und wir haben als Linke in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass es Nachbesserungen braucht – mehr Schutz vor Medienkonzentration, klare Grenzen für automatisierte Kontrolle und stärkere Mitbestimmung für Beschäftigte und Nutzer/-innen. Aber der Entwurf zeigt, dass die Diskussion in die richtige Richtung geht. Ich muss selbstverständlich auch die kritischen Punkte anmerken. Der Schutz hängt stark davon ab, ob Eltern überhaupt wissen, wie sie die Funktion aktivieren können. Wer Jugendschutz ernst meint, muss nicht nur die Technik bereitstellen, sondern Kinder und Eltern befähigen, sie zu verstehen. Gerade Familien mit wenig Geld oder älteren Geräten haben oft schlechtere Möglichkeiten – das ist ein soziales Problem. Zudem wird die pädagogische Perspektive geschwächt. In der Kommission für Jugendmedienschutz verlieren die Vertreter/-innen der Jugendbehörden Sitze. Das ist ein Rückschritt, weil gerade sie das Wissen aus der Praxis einbringen. Wir müssen darauf achten, dass neue Überwachungsinstrumente – ob Filter oder KI – nicht zu Zensur oder Overblocking führen. Jugendschutz darf nicht dazu führen, dass legale Inhalte verschwinden oder kritische Stimmen verstummen. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt nach vorn. Er schafft mehr Klarheit, mehr Verantwortung und modernisiert ein überholtes System. Mit dem Entwurf des digitalen Medienstaatsvertrages, der jetzt in der Anhörung ist, wird deutlich, dass die Länder auch bereit sind, über Datenschutz, KI und Medienkonzentration neu nachzudenken. Beides zusammen kann, wenn richtig umgesetzt, eine echte Grundlage für einen sinnvollen Jugendmedienschutz werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Weil Herr Berger keinen Redebedarf angezeigt hat, haben wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Interesse an einer zweiten Rederunde? – Nein. Damit kann ich an die Staatsregierung übergeben. Herr Staatssekretär Dr. Handschuh, bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns vereint die Sorge beim Umgang mit digitalen Medien, insbesondere in der Jugend. Der Ihnen vorliegende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag greift einige dieser kritischen Überlegungen auf. Vorausgegangen ist ihm eine intensive Vorbereitungszeit mit vielen Anhörungen und Fachgesprächen. Schließlich haben sich die Ministerpräsidenten auf den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geeinigt, über den Sie heute zu entscheiden haben. Welche Neuerungen sind aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung besonders wichtig? Erstens. Eltern wird es künftig leicht gemacht, ihre Kinder auf digitalen Endgeräten vor der Gefahr unangemessener Inhalte zu schützen. Das deutsche Schutzniveau war im europäischen Vergleich bisher schon sehr hoch, aber die Mediennutzung ändert sich rasant und mit ihr die damit verbundenen Gefahren. Immer jünger werden die Kinder, die ganz selbstverständlich ein Smartphone oder ein Tablet besitzen und damit Apps und Inhalte aus dem Internet nutzen. Bisher war es für die Eltern mühsam und teils überfordernd, in jeder App unterschiedlichste Schutzfunktionen einzustellen. Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ändert das. Eltern können nun über das Betriebssystem der Endgeräte mit einer einzigen passwortgeschützten Einstellung steuern, welche Inhalte die auf diesem Gerät installierten Apps ihren Kindern zugänglich gemacht werden und welche nicht – ohne Einschränkungen für Erwachsene und Pauschalverbote. Der neue Ansatz erfasst auch Smart-TVs und Spielekonsolen. Ich möchte betonen: Dieser Ansatz ist von uns in Sachsen federführend mitentwickelt worden. Er hat bereits Nachahmer in Frankreich, Italien und Spanien gefunden. Nun soll diese Eigenentwicklung auch bei uns in Deutschland zum Zuge kommen. Die Staatsregierung ist überzeugt, dass diese Entwicklung breite Unterstützung verdient, damit unserer Jugend ein gesundes Aufwachsen mit digitalen Medien ermöglicht wird. Wir wollen dabei nicht so weit gehen wie andere Länder, wo ein totales Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren diskutiert oder bereits umgesetzt wird. Statt pauschaler Verbote und starrer Altersgrenzen geben wir den Eltern jetzt ein einfach handhabbares, effektives Werkzeug. Damit können sie selbst dem Alter ihrer Kinder entsprechend über die Grenzen der Mediennutzung entscheiden. Wir setzen damit auf die ureigenste Erziehungsverantwortung der Eltern. Nicht nur die heutige Aussprache zeigt: Manchen gehen diese Regelungen nicht weit genug. Allerdings ist zu bedenken: Wer den Staatsvertrag ablehnt, kann nur die Diskussion um absolute Verbote weiterführen. Die sind aber, selbst wenn sie irgendwann einmal kommen würden, in der Praxis kaum durchsetzbar – und, wie die australische Regierung schon jetzt einräumt, nicht hundertprozentig wasserdicht. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob absolute Verbote das Mittel der Wahl sind oder ob es nicht vielmehr darum gehen muss, Kindern und Jugendlichen in geschützter und abgestufter Art und Weise Zugang zur digitalen Welt zu geben und damit digitale Teilhabe zu ermöglichen. Wie auch immer man das beantwortet: Wer wirklich etwas für effektiven Jugendmedienschutz tun möchte, sollte dringend dem vorliegenden Änderungsvertrag zustimmen. Zweiter wichtiger Punkt: Die föderale Medienaufsicht wird gestärkt. Sie bekommt neue Instrumente zur Rechtsdurchsetzung, mit denen sie gegen Anbieter im EU-Ausland vorgehen kann, die in Deutschland gegen den Jugendschutz verstoßende Inhalte anbieten. Drittens wird das in Deutschland bewährte System der regulierten Selbstregulierung ausgebaut. So erhalten die Selbstkontrolleinrichtungen der Anbieter neue Kompetenzen im technischen Jugendschutz. Im Ergebnis ist festzustellen: Kinder und Jugendliche werden besser geschützt und Eltern, Aufsichtsbehörden und Selbstkontrollen bekommen neue Möglichkeiten, dieses höhere Schutzniveau zu verwirklichen. Ich bitte Sie daher, dem Änderungs-Medienschutzstaatsvertrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Dr. Handschuh. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Das heißt, wir stimmen nun ab über die Bestandteile Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer diesen Bestandteilen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Ich frage kurz meine Schriftführer, ob mein festgestelltes Ergebnis mit dem der Schriftführer deckungsgleich ist. – Wir haben hier eine knappe Mehrheit dafür festgestellt. Das heißt, den Bestandteilen des Gesetzentwurfes ist zugestimmt worden. Die zweite Beratung ist damit beendet und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Gleiches Ergebnis: eine knappe Mehrheit. Es ist eine Zustimmung zum Gesetzentwurf mit sehr vielen Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Drucksache 8/2287, Gesetzentwurf Drucksache 8/4492, für Wissenschaft, Hochschule, Bevor ich den Fraktionen das Wort gebe, frage ich die Berichterstatterin Frau Jost, ob sie das Wort wünscht? – Das sehe ich nicht. Dann haben die Fraktionen nun die Möglichkeit zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist wie folgt: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktion der CDU, an Herrn Kollegen Nowak. Bitteschön!
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag eher unter Fachleuten intensiv diskutiert wird, kommen wir nun zu einem ausgesprochen kontrovers debattierten Thema, der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist ein Thema, das seit vielen Monaten mittlerweile auch an der Supermarktkasse angekommen ist. Die Menschen diskutieren leidenschaftlich darüber, nicht nur in Fachzirkeln. Das wird sicherlich auch in dieser Debatte sichtbar werden. Um es gleich vorwegzunehmen: Für die CDU-Fraktion hier im Hohen Hause kann dieser Staatsvertrag allerhöchstens der erste Einstieg in eine umfassende Reform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Und, lieber Herr Dr. Huhn, auf die von Ihnen gestellte Frage, wie wir jetzt eigentlich weitermachen: Ich bin seit elf Jahren in diesem Parlament als Verkehrspolitiker und seit sechs Jahren als Medienpolitiker. Ich habe in diesen Jahren gelernt, dass beide Felder ausgesprochen dicke Bretter sind. Aber nur weil sie dick sind, wäre es nicht der richtige Ansatz, nicht mit dem Bohren zu beginnen oder fortzufahren, auch wenn es einmal etwas länger dauert. Ich komme zunächst zu den Punkten, die uns bewogen haben, heute zuzustimmen. Da ist zunächst ein ganz grundsätzlicher: Es ist wichtig, dass es überhaupt einmal losgeht; (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs Reformstaatsvertrag der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Aus eigener Kraft war der ÖRR bisher nicht bereit oder nicht in der Lage, solche Reformen signifikant anzuschieben. Er war in seiner Breite nicht unterwegs, dem dramatischen Ansehensverlust in der Bevölkerung substanziell etwas entgegenzusetzen. Mit dem vorliegenden Reformstaatsvertrag werden notwendige strukturelle und organisatorische Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeschoben. Der Staatsvertrag hat eine grundlegende Reform zum Ziel, um ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufzustellen sowie die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Mit diesem Staatsvertrag steigen wir somit in die Begrenzung beim Wildwuchs von Spartenprogrammen und unzähligen Radiosendern ein. Wir beginnen auch, auf die veränderte Mediennutzung der Bevölkerung zu reagieren. Es sind darin Maßgaben für eine verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio formuliert. Es gibt neue Maßstäbe für Haushaltsführung, Kostensteuerung und Compliance sowie weitere organisatorische Rahmenbedingungen. Durch Artikel 2 wird der ARD-Staatsvertrag neu gefasst. Die Neuregelungen führen für die ARD erstmals umfassende staatsvertraglich geregelte Organisationsstrukturen ein. Bereits hier muss aber angemerkt werden, dass der Gesetzentwurf einen wichtigen organisatorischen Mangel nicht angeht, und das ist die Eigenständigkeit von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks. Diese beiden Anstalten werden nur vom ARD-internen Finanzausgleich am Leben erhalten. An dieser Stelle ist Sachsen übrigens schon Geberland. Es hat sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass Mehrländeranstalten leistungsfähige Einheiten sind. Die Neugründung des MDR und die Erweiterung des NDR auf Mecklenburg-Vorpommern sind Beispiele dafür. Und bereits jetzt wird auch darüber diskutiert, ob es nicht weitere Zusammenschlüsse braucht, ob vielleicht der Hessische Rundfunk dauerhaft eigenständig bleiben soll oder eben in eine der Nachbaranstalten mitintegriert wird. Bei diesen Mehrländeranstalten besteht dann aber natürlich auch die Herausforderung bei der Sicherung der Regionalität. Gerade vor diesem Hintergrund sind die Minianstalten aus Süd- und Nordwestdeutschland aus der Zeit gefallen. Hier müssen wir in den kommenden Verhandlungen auf jeden Fall nachbessern. Artikel 3 und 4 führen Veränderungen in den Leitungsstrukturen des ZDF sowie des Deutschlandradios ein. Auch hier stellen sich übrigens grundsätzliche Fragen. Insbesondere über die Zukunft des ZDF müssen wir uns künftig unterhalten. Nicht zu Unrecht fragen sich die Leute, warum es zwei nationale öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten gibt. Auch die ARD sendet national, auch wenn es eine Arbeitsgemeinschaft ist. Wenn wir auf andere Länder in Europa schauen, dann sehen wir, dass es das dort in dieser Form nicht gibt, jedenfalls nicht mit jeweils eigenem Intendanten, eigener Verwaltung und sonstigen Betriebsstrukturen. Weder die BBC noch RAI, noch Radio et Télévisions France haben solche Strukturen. Sie sind auch deswegen kostengünstiger. Beim Deutschlandradio leisten wir uns zwei vollständige Funkhäuser in Berlin und Köln. Beide sind sanierungsbedürftig. Wie wäre es denn, wenn wir alsbald einen größeren Wurf wagen, das Funkhaus der Zukunft bauen und das auch noch in Ostdeutschland, wo Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben dramatisch unterrepräsentiert sind? Zu diesen sogenannten GSEA komme ich gleich noch einmal. Durch Artikel 5 erfolgen verschiedene Anpassungen im Verfahren der Ermittlungen des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Weiterhin erhält die KEF mehr Möglichkeiten, die Einhaltungen ihrer Empfehlungen zu überprüfen. Das ist dringend geboten. Die KEF rechnet zwar mit einem spitzen Bleistift, hat aber bislang nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, wenn sich die Sender an die Empfehlungen nur rudimentär halten. Es wäre aus meiner Sicht übrigens an der Zeit, die KEF personell und strukturell zu stärken. Ich mache dabei eine gewisse Unwucht aus, wenn ich auf die Ressourcen der KEF blicke und dann auf den Verwaltungsapparat der Anstalten auf der anderen Seite. Die KEF könnte aber auch ein Beispiel für eine stärkere unabhängige Kontrolle bei der Auftragserfüllung sein. Mit dem neu geplanten Medienrat steigen wir glücklicherweise in diesen Bereich ein. Allerdings ist auch die Zusammensetzung durchaus noch optimierungswürdig. Wenn zwei Vertreter aus den Anstalten selbst bestimmt werden, dann ist das in etwa so, als würde RTL mitbestimmen, wer in der Landesanstalt für Medien NRW die Kontrolle über den privaten Rundfunk und damit eben auch über RTL durchführt. Beim privaten Rundfunk ist die Kontrolle von Auftrag und Lizenz in ganz Deutschland staatsfern und professionell organisiert. Jedes kleine Lokalradio wird von einer leistungsstarken und unabhängigen Aufsicht kontrolliert. Beim gesellschaftlich hochrelevanten öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen wir das bisher nicht. Die Ereignisse der Vergangenheit – gerade auch beim RBB – haben die Defizite im Bereich der Gremien mehr als deutlich gemacht. Zwar stärkt der vorliegende Gesetzentwurf die Gremien, aber aus eigener Erfahrung im MDR-Rundfunkrat seit drei Jahren kann ich sagen, dass die Gremien einerseits gerade erst dabei sind, mehr Selbstbewusstsein in der Kontrolle zu entwickeln. Die personelle Ausstattung der Gremienbüros und deren Anbindung in den Anstalten zeigen aber andererseits ein Ungleichgewicht zu den Ressourcen der Anstalten. Gleichzeitig brauchen wir aber das Spiegelbild der gesellschaftlichen Kräfte in der Kontrolle der Anstalten. Bei diesem gesamten Themenfeld auf die Organisation der Landesmedienanstalten zu blicken, kann Perspektiven eröffnen, die interessant sind. Bei unserer SLM ist das mit einer Aufgabenteilung gut konstruiert. Die Landesmedienanstalten bekommen auch Anteile aus dem Rundfunkbeitrag. Wir sollten überlegen, sie künftig stärker in die Kontrolle des ÖRR einzubinden. An dieser Stelle möchte ich einen kurzen Blick auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober werfen. Dort sind klare Leitplanken gesetzt worden, in welchem Rahmen man auf die Angebote des ÖRR blicken muss, um Auftragsverletzungen auszumachen, welche dann relevant für die Zahlung des Rundfunkbeitrages wären. Insofern hat sich auch schon der Punkt II.2 des Entschließungsantrages der AfD erledigt. Dazu werde ich nachher noch etwas sagen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: Zwei Jahre und eine umfassende Dokumentation sind die Voraussetzungen. Das ist ein langer, aber auch ein interessanter Zeitraum. Er entspricht der Zeit, in der die KEF einen Zwischenbericht vorlegt. Es ist auch die Zeit, in der der neu zu schaffende Medienrat einen Bericht vorlegen soll. Vor diesem Hintergrund schätzen Juristen, dass das nun wieder in die Vorinstanz verwiesene Verfahren nicht mit einem Spruch für die Klägerin enden wird. Die zentrale Neuerung bei diesem Urteil ist, dass die Auftragserfüllung aus Sicht eines obersten deutschen Bundesgerichts einer gerichtlichen Überprüfung offensteht und eben nicht mehr nur den ÖRRGremien vorbehalten ist. Wir werden sehen, ob und wie sich dieser Umstand auf Vielfalt in den öffentlich-rechtlichen Anstalten positiv auswirken wird. Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene Problemfelder im ÖRR adressiert, die dringend weiterbearbeitet werden müssen. Es ist richtig, dass die unaufhaltsam steigenden Sportrechtekosten begrenzt werden. Bisher konnte der ÖRR beitragsfinanziert unbegrenzt mitbieten. Jetzt werden die Sportrechtekosten auf 5 % des Gesamtbudgets gedeckelt. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Ich hätte es besser gefunden, wenn das bei 5 % des Programmbudgets gelegen hätte. Aber der Einstieg ist auf jeden Fall besser als nichts. Bei der Unterhaltung bleibt das bisher aus. Dort wird lediglich auf das öffentlichrechtliche Profil verwiesen. Wie dieses aussieht, ist aber nicht näher definiert. Das müssen wir bei der nächsten Runde auf jeden Fall klären. Der Staatsvertrag geht ein zentrales Problem nicht wirklich an, das ist die Schwäche der Auftragsdefinition. Hier lohnt sich ein Blick in die Geschichte. 1922, also vor 103 Jahren, wurde der erste Vorläufer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegründet. Das war die Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH. Im Gesellschaftervertrag befindet sich quasi die Mutter aller Auftragsdefinitionen. Dort heißt es zum Gesellschaftszweck: „Die gemeinnützige Veranstaltung von öffentlichen Konzerten und Vorträgen, belehrenden, unterhaltenden sowie alle weiteren Kreise der Bevölkerung interessierenden Darbietungen auf drahtlosem Wege“. Wenn wir das dem Inhalt nach mit der aktuellen Auftragsdefinition in § 26 Medienstaatsvertrag vergleichen, dann stellen wir fest, dass sich in den letzten 103 Jahren nicht so viel verändert hat, abgesehen von der Anzahl der Wörter, mit denen das gesagt wird. Dieser Befund ist ein erster Hinweis dafür, dass es hier Reserven gibt. Denn irgendwie ist es kaum vorstellbar, dass es 100 Jahre Entwicklung und viele große Revolutionen im Medienbereich gab, aber dass das keinerlei Auswirkungen auf die systemischen Inhalte des Auftrags des ÖRR hat. Wir stehen mitten in der nächsten Medienrevolution. Diese ist schon in vollem Gang. Immer mehr Menschen gehen weg von der linearen hin zur nonlinearen Mediennutzung. Das bedeutet, dass lineares Fernsehen und teilweise auch Radio irgendwann aussterben werden. Den Tipping-Point zwischen der mehrheitlich linearen und der mehrheitlich nonlinearen Nutzung schätzen Fachleute auf die Jahre 2033 bis 2035. Bei jungen Mediennutzern wird das deutlich früher stattfinden. Es ist deshalb aus unserer Sicht richtig, dass der Staatsvertrag gerade beim KiKA die Regeln an die Zukunft anpasst. Hier lohnt ein Blick zur BBC. Sie ist die Erfinderin des Kinderfernsehens. „Blue Peter“ sendet seit 1958. Die Show sendet weiter, aber schon jetzt nicht mehr linear. Zu CBBC – das ist das Kinderprogramm dort –, BBC Four und BBC Four Plus hat die Anstalt schon 2022 angekündigt, in den nächsten drei Jahren auf nonlinear umzustellen. Die BBCWelt dreht sich weiter, und zwar zukunftsgewandt. Dass vor diesem Hintergrund gerade die Umstellung beim KiKA, die zudem erst ab 2033 erfolgen soll, ein großes Problem darstellt, ist für uns nicht nachvollziehbar, außer man ist grundsätzlich gegen solche Veränderungen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Sitzland des KiKA, der Freistaat Thüringen, diesen Staatsvertrag als erstes Bundesland im Parlament ratifiziert hat. Ein weiteres Thema ist der Bezugspunkt öffentlicher Sektor bei der Vergütung. Zum öffentlichen Sektor gehören Sparkassen, Krankenkassen, Energieversorgungsunternehmen usw. usf. Dort werden in der Spitze Gehälter gezahlt, die weit über denen des öffentlichen Dienstes liegen. Diese Unternehmen nehmen aber am Wettbewerb des Marktes teil, und deren Führungskräfte haben Haftungsrisiken. Das alles haben die Chefetagen beim ÖRR nicht. Deshalb ist die Orientierung am öffentlichen Dienst statt am öffentlichen Sektor hier der richtige Weg. Auch da müssen wir nachbessern. Die Besoldung der Bundesrichter könnte ein sinnvoller Einstieg sein. Damit komme ich zu den Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben, den sogenannten GSEA, zum Schluss. Wir haben 53 solcher GSEA in Deutschland. Davon liegen drei im Osten: der schon erwähnte KiKA in Erfurt, das ARD-Hauptstadtstudio in Berlin-Mitte und die ARD-Kulturplattform in Weimar. Drei von 53: Wenn man die Zahl der Beitragszahler in den östlichen Bundesländern als Bezugspunkt nimmt, müssten es hier 11 GSEA sein. Es gibt aber noch einen weiteren Bezugspunkt, das sind die Inhalte und das gesellschaftliche Umfeld. Der KiKA in Erfurt hat sich bewährt. ARD-Kultur in Weimar hat keine eigene Redaktion. Hier wird nur kuratiert, was aus den neun Landesrundfunkanstalten zugeliefert wird. Wie viel ostdeutsche gesellschaftliche Realität sich am Standort Berlin-Mitte abbildet, müssen wir, denke ich, nicht groß diskutieren. In ganz Ostdeutschland gibt es derzeit keinerlei publizistisch relevante Leitredaktionen, wenn man von denen in Berlin-Mitte einmal absieht. Aber auch dort sind fast alle Führungskräfte Westdeutsche. Reiner Haseloff hat das einmal auf den Punkt gebracht und hat gemeint: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Westfernsehen geblieben. Bei ARD-aktuell gibt es momentan keinen Ostdeutschen unter den CvDs oder in der Chefredaktion. Ostdeutsche Planungsredakteure sind dort auch rare Exoten. Das sind die Kolleginnen und Kollegen, die über die Inhalte bei „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ entscheiden. Es ist also kein Wunder, wenn ostdeutsche Sichtweisen bei den zentralen Entscheidern und Redaktionen de facto keine Rolle spielen und diese dann streckenweise an den Menschen hier vorbeifunken. Man muss sich nur einmal mit den Planern und CvDs vom MDR unterhalten, welche Probleme die haben, bei „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ in Hamburg hiesige Themen unterzubringen, wenn sie nicht gerade skandalbehaftet sind. Es macht nach meiner Überzeugung auch einen Unterschied, ob man jeden Tag in Hamburg-Lokstedt zur Arbeit fährt oder eben in der Leipziger Südvorstadt. Es war richtig, ARD-aktuell und damit die „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ nach dem Muster der BBC in den 1950er-Jahren in der britischen Besatzungszone in Hamburg anzusiedeln. Es wäre jetzt mehr als geboten, dass unser Nachrichtenflaggschiff neu ausgerichtet wird, auch was den Standort angeht. Mit einem Umzug dieser GSEA – der vielleicht prominentesten von allen – in den Osten, zum Beispiel nach Leipzig zum MDR, wäre ein überaus starkes Signal an die Menschen im Osten verbunden: dass sie wahrgenommen werden, dass man nicht an ihnen vorbeisendet und dass man für mehr Pluralismus auch in den Redaktionsstuben qua Lebenswirklichkeit sorgt. Insgesamt gehören selbstverständlich noch deutlich mehr GSEA in die fünf Bundesländer hier. Sie sehen: Wir haben beim ÖRR ausgesprochen viel zu tun. Der heutige Staatsvertrag und sein Entwurf können daher nicht das Ende der Reformen sein. Er ist minimal der Anfang. Weil es ein Anfang ist, werden wir diesen Anfang nicht blockieren, sondern unterstützen. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf deshalb zustimmen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Gahler; bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte jetzt mit dem Inhalt aufhören und sagen: Herr Nowak hat schon wesentliche Aspekte, die in der Anhörung zum Ausdruck kamen, vorgetragen. Allerdings möchte ich dies um einige Punkte ergänzen. Nachdem wir vorhin über den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen haben, befassen wir uns jetzt mit dem Reformstaatsvertrag. Dort sind wir schon an der Stelle. Er soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher, schlanker und günstiger machen. Wir wissen: Das ist nicht nur ein dickes Brett, sondern eine ganze Wand, die gebohrt werden muss. Wir sehen auch – Kollege Nowak hat darüber schon ausgeführt –, was alles an Aufgaben ansteht und angestanden hat. In der Anhörung haben die verschiedensten Sachverständigen relativ unverblümt Kritik und Anregung gebracht. Die wichtigste Aussage war vor allem, dass bemerkenswert ist, was nicht in dem Reformstaatsvertrag geregelt ist und was keinen Einfluss auf die zukünftigen Entscheidungen haben soll. Dass dies vielleicht im achten, neunten oder zehnten Änderungsstaatsvertrag kommen soll, das lassen wir einmal außen vor. Das Besondere ist, dass er losgelöst vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag behandelt werden soll. Dort geht es auch um die Einsparpotenziale, die gehoben werden müssten, aber leider nicht aufgegriffen werden. Es wird nicht angegangen, dass die beitragsfernen Leistungen nicht mehr aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden sollen. Es wird auch nicht angegangen – Kollege Nowak hat dies bereits mit dem Finanzausgleich erklärt –, dass kleine Anstalten weiterhin durchgefüttert und insbesondere die zwei kleinen linken Sendeanstalten wie Bremen und Saarland aus Sachsen subventioniert werden. Des Weiteren haben wir folgendes Problem: Wie löst sich die Frage der Unabhängigkeit, insbesondere wenn die öffentlich-rechtlichen Sender Werbeeinnahmen erzielen dürfen? Korreliert das noch mit der Unabhängigkeit oder ist das ein Widerspruch? Das Schlimmste aber ist – wie bereits Kollege Nowak erklärt hatte –, dass die Auftragsdefinition nicht angegangen wurde. Es fehlt schlicht und ergreifend an der klaren Definition: Was ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Statt diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker zu machen, finden wir sogar eine Auftragserweiterung. Sie sollen ein soziales Netzwerk vorhalten. Das soll zukünftig eine der neuen Aufgaben werden. Ich bin schon auf das ÖRRVZ neugierig, aber das kennen ja die meisten überhaupt nicht mehr. Von daher bin ich gespannt, wie die Konkurrenz zu Facebook und X dann durch den öffentlichrechtlichen Rundfunk durchgeführt wird. Dann kommen wir schon zur Kontrolle. Anstatt diese nach den negativen Erfahrungen bei der Selbstkontrolle aufzugeben, verweigert man sich erneut einer Kontrolle von außen. Wir haben das schon häufiger thematisiert. Eine Kontrolle durch die Gremien Rundfunkrat, Verwaltungsrat und dann die Programmbeschwerden ist bei der derzeitigen Gremienbesetzung komplett ausgeschlossen, zumal es an einem echten Sanktionsregime und am Willen mangelt. Wie ist es anders zu erklären, dass insbesondere beim ZDF in den letzten Tagen bekannt wurde, dass der Mitarbeiter in Gaza überhaupt kein Journalist war, sondern ein HamasMitglied. Man beschäftigt Terroristen und wundert sich über die Reaktion, die einem auf X, auf Facebook oder sonst in der Presse widerfährt. Oder man unterhält Auslandsstudios, wie in Washington, und informiert nicht über die tatsächlichen Vorgänge und Verhältnisse, sondern berichtet im Stile linker Meinungsmache komplett an der Realität vorbei. Wenn es nach Elmar Theveßen gegangen wäre, dann hätten wir nie etwas vom triumphalen Gewinn von Donald Trump erfahren. Wir würden heute immer noch an den Sieg von Kamala Harris glauben. Wir hätten nie die richtige Story um Charlie Kirk. Dieses Wunschdenken und eine „linke Bias“ können heutzutage in den USA schnell zum Visaentzug führen, speziell wenn man Terroristen unterstützt. Oder – um noch einmal beim ZDF zu bleiben – man beschäftigt einen Jan Böhmermann, der Pädophile protegiert. Nicht-Linke werden gedoxt und samt seinen Mitarbeitern führt das zu Schadenersatzklagen und Prozessen zulasten des Senders. Wer schützt den eigentlich dort, und wer schützt die Bürger vor Böhmermann? Oder liegt das vielmehr daran, dass die Akteure bereits für und mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten? Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die Berichterstattung aus Argentinien. Die Korrespondenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ließen die deutschen Zuschauer bis zuletzt daran glauben, dass Milei eine vernichtende Niederlage, erst bei seiner Wahl und dann letzte Woche bei den Zwischenwahlen, erleiden würde. Nichts davon ist eingetroffen. Man fragt sich, was die Mitarbeiter dort die ganze Zeit machen. Noch frappierender sind der Umgang und das Verhalten der Korrespondenten in Japan. Dort wird gerade ein Verfahren gegen den NDR von japanischen Gewerkschaften geführt, da sich der NDR seit 1960 weigert, sich als Unternehmen zu registrieren, und dadurch keine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für seine einheimischen Angestellten bezahlt hat. Man höre und staune. Zusätzlich läuft ein Verfahren gegen die Leiterin des Studios, da sie Angestellte physisch und psychisch misshandelt haben soll. Dies alles zeigt: Von einer Fehlerkultur oder inneren Kontrolle kann keine Rede sein. Unsere Forderung nach einer Besetzung der Gremien durch Zuschauervertreter fand bisher keine Zustimmung. Aber auch Forderungen nach externer Aufsicht verhallten ungehört. Wie will man aber sonst solche großen Missstände lösen? Die Vergütung ist fern von jeder Realität und soll laut diesem Vertrag noch steigen. Man will sich ja – wie Kollege Nowak ausführte – am öffentlichen Sektor und nicht am öffentlichen Dienst orientieren. Denn anstatt man sich am öffentlichen Dienst orientiert, will man in die oberste Liga des öffentlichen Sektors aufsteigen – noch höhere Gehälter als jetzt. Allein dieser Grund sollte schon reichen, diesem Reformstaatsvertrag nicht zuzustimmen. Kommen wir zu den wesentlichsten Punkten: Ausgewogenheit und Vielfalt der Berichterstattung. Als ob das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht nicht existiere, soll heute diesem Staatsvertrag zugestimmt werden. Aber genau die Kritikpunkte des Gerichtes werden überhaupt nicht angesprochen und geklärt. Die mangelnde Vielfalt, die Ausgewogenheit – kurzum: die Qualität – wurde grundsätzlich infrage gestellt. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass eine Beitragspflicht nicht bestehen kann, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht nachkommt. Wir haben dazu eine eindeutige Meinung. Es kann kein „Weiter so“ geben. Es kann keine weitere Selbstbedienung bei der Vergütung geben. Es müssen effektive Kontrollen und Reformen kommen. Es muss ausgewogen, vielfältig und mit Qualität berichtet werden. All das wird durch diesen Reformstaatsvertrag nicht erreicht. Daher lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion des BSW spricht nun Kollege Dr. Huhn.
Dr. Ingolf Huhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bevölkerung dieses Landes hat einen berechtigten Anspruch, ein funktionierendes, ihre Interessen vertretendes öffentlich-rechtliches Rundfunkund Fernsehprogramm angeboten zu bekommen. Sie gibt dafür viel Geld aus – durchaus nicht immer freiwillig. Das System funktioniert nur, wenn die Leute durchgehend das Gefühl haben, dass es richtig ist, wenn wir das zahlen und dass es gut ausgegebenes Geld ist. Wir bekommen dafür, was wir brauchen. Wir alle wissen, dass das nicht der Zustand ist. Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auf einem dramatischen Tiefpunkt angekommen. Die Leute haben in hohem Maße den Eindruck, dieser Rundfunk sei nicht für sie da, und sie kehren sich an vielen Stellen von ihm ab. Sehr gern würden sie die ihnen durch das Gesetz abverlangten Gebühren nicht mehr bezahlen, und zwar nicht aus Geiz, sondern in dem Gefühl, dass es doch nicht gut ausgegebenes Geld ist. Irgendwie hat man den Eindruck: Sie haben recht. Das jüngste Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 15. Oktober zu den Rundfunkgebühren stützt sich auf den Gedanken, dass es sich hier durchaus um eine KundenLieferanten-Beziehung handelt, um eine Gegenleistungsabgabe und nicht um eine staatliche Abgabe, und dann musst du „fressen“, was du dafür bekommst. Der Kunde soll den Anspruch haben, für sein Geld etwas Vernünftiges zu bekommen. An den Folgen dieses Urteils werden wir noch viel Freude haben. Politik, die an den Interessen ihrer Wähler interessiert ist, müsste den beschriebenen Zustand zu ändern versuchen. Der hier zur Beschlussfassung anstehende Reformstaatsvertrag hat diesen Ehrgeiz nicht. (Beifall BSW) Er ist – erstens – an Kostenreduktion interessiert und versucht das durch Programmstreichung zu erreichen. Die Informationsprogramme im Fernsehen werden auf zwei zusammengestrichen. In der Begründung steht der schöne Satz: „Hierdurch erhalten die Rundfunkanstalten zusätzlich zu den entsprechenden Inhalten im Vollprogramm die Möglichkeit, in diesem Kernbereich Ressourcen zu bündeln.“ Das ist Hohn. Ihr bekommt die Möglichkeit, euch ein Bein abzuhacken. Dort, wo der ÖRR wirklich demokratiebildend wirken könnte, nämlich hier, wird zusammengestrichen, auch wenn wir sonst immer so viel davon reden. Zweitens. Die Fernsehprogramme für das Zukunftspublikum werden auf eines pro Altersgruppe gekürzt. Offenbar sind Kinder und Jugendliche nicht so wichtig. Dann gibt es da die Kultur. Die beiden hochwertigsten Fernsehprogramme in Deutschland werden durch Vermatschung ruiniert. Nach § 28 a Abs. 1 sollen in Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europäischen Veranstaltern Inhalte des Vollprogramms 3sat in das Vollprogramm „Arte – Der europäische Kulturkanal“ und in die dritten Fernsehprogramme überführt werden. Ein bisschen schimmert da schon noch das Bewusstsein durch, dass es sowohl zu 3sat als auch zu ARTE Staatsverträge gibt. Aber wir leben ja in einer Zeit, in der Verträge zunehmend unwichtiger werden. Dass wir das Kulturleben mindestens unserer 3sat-Partnerländer dadurch schädigen, weil sie so klein sind, dass sie auf das deutschsprachige Publikum auch in Deutschland angewiesen sind, ist dann auch egal. Wir kürzen bei der Demokratieförderung, wir kürzen beim Zukunftspublikum und bei der Kultur, verärgern unsere Nachbarländer, und schließlich steht für alle diese Programmbereiche das Todesdatum 2033 schon fest, für die Jugend 2029. Ab da soll nicht mehr wirklich gesendet, sondern nur noch zur Verfügung gestellt werden – in dem Wissen, dass alles, was außerhalb des normalen Sendebetriebs läuft, beliebiger wird. Ich will Herrn Nowak widersprechen: Es ist nicht gleichgültig, ob es gesendet wird oder ob es so da ist, auch wenn es andere Länder machen. Wir machen die Sachen unwichtiger. Aber das war nur das Äußerliche. Der eigentliche Vertrauensverlust in der Bevölkerung hängt an der journalistischen Arbeit. Da steht nun im Änderungsvertrag § 26 Abs. 2 der schöne Satz: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und im besonderen Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information verpflichtet.“ Wunderbar, endlich sagt es mal jemand. Nun kann es ja nur noch besser werden. Leider stand dieser Satz auch schon ganz genauso im vorigen – Fünften – Medienstaatsvertrag. Es hat sich nur niemand dafür interessiert. Eine geistig unabhängige, alle Seiten angemessen zu Wort kommen lassende Berichterstattung ist nicht das Ziel; stattdessen gibt es immer wieder den Wunsch, das Regierungsinteresse, aber auch das Interesse eines bestimmten Bereichs des als Mainstream erhofften Meinungsspektrums zu illustrieren, auszuschmücken, mit kleinen sentimentalen Geschichtchen zu vermenschlichen, also von irgendetwas zu überzeugen. Das ist das Gegenteil von Journalismus. Staatsfern ist dieser Rundfunk nicht; (Beifall BSW und AfD) denn wenn schon ein Sprachrohr, dann sollte man schauen, dass der Rundfunk nicht ein Sprachrohr der Regierung ist, sondern eines der Bevölkerung. Noch ein bisschen Beiwerk: Erstens. Eine wirklich effektive Aufsicht gibt es weiterhin nicht, auch nicht durch den Medienrat, vor allem keine, die über die journalistischen Standards wachen würde. Quantifizieren kann man das sowieso nicht. Diese ganzen Überlegungen mit Messungen gehen an der Sache vorbei. Aber auch sonst gibt es keine. Das ist alles – meine Vorredner haben das verschlüsselt oder explizit schon gesagt – eher Selbstaufsicht. Vielleicht hat jemand von Ihnen mit Selbstaufsicht gute Erfahrungen gemacht; der zeige es auf. – Okay, offenbar keiner. Zweitens. Lustig sind die Überlegungen zur Vergütung des Leitungspersonals. Das haben meine Vorredner auch schon gesagt. Das klingt oberflächlich, als solle es sich am öffentlichen Dienst orientieren, aber das ist eine Nebelbombe. So wie überall in der Legislative wäre öffentlicher Dienst der richtige Maßstab. Stattdessen – wir haben es gehört – steht da, sie sollen sich am öffentlichen Sektor orientieren. Wer weiß, dass der normale Sparkassendirektor schon mehr als der Landrat verdient, der weiß, wohin wir da gehen. Das alles unter der Überschrift: Wir wollen endlich den Missbrauch beenden, der da im RBB wohl aufgetreten ist. Drittens. Ein Skandal ist das Verbot der Presseähnlichkeit, also das Verbot, Texte zu publizieren, die nicht an die Veröffentlichung von Hör- oder Fernsehbeiträgen gebunden sind. Das dient nicht dem Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – die schreien auch auf deswegen –, das dient dem Umsatzinteresse der Zeitungsverleger. Am Ende ist es ein Kostentreiber. Man hört schon hier und da aus den Sendern, dass zu Textbeiträgen, die wichtig sind, Alibi-Filmchen oder Alibi-Hörbeiträge gemacht werden, damit man ja nicht gegen das Verbot der Presseähnlichkeit verstößt. Sachen, die nachher keiner braucht und sieht und hört, die aber auch Geld kosten. Viertens. Zum Ende noch kurz etwas zum Finanzgebaren. Natürlich müssen die Kosten reduziert werden, damit die Rundfunkgebühren in Zukunft vielleicht sogar mal wieder gesenkt werden können. Dieser Reformstaatsvertrag trägt dazu nicht bei. Es gibt ganz andere Stellen, an denen man über Kosten nachdenken könnte, zum Beispiel beim Redakteursüberhang. Wenn man aktuell von einem noch Beteiligten liest, dass die Nachrichtenredaktion – ich finde es verdient, Herr Nowak, dass Sie die in den Osten holen wollen –, also Tagesschau, Tagesthemen und Tagesschau 24, 350 Redakteure beschäftigt – in Worten: dreihundertfünfzig –, dann stellen sich schon manche Fragen. Wenn die öffentlichrechtlichen Sender mehr als 1 000 – vor zwei Wochen waren es 1 041, aber das ändert sich täglich – sendungsunabhängige Podcast-Serien produzieren, dann hat das vielleicht damit zu tun, dass eine große Zahl von Redakteuren gar nicht dazu kommt, wirkliche Sendungen zu machen, weil sie gar keine Sendeplätze kriegen, aber die Leute den Anspruch haben, beschäftigt zu werden, und dann machen sie Podcasts. Das ist ein Angebot, das damit konkurriert, dass Podcasts auch von vielen anderen kommen, was sich aber in einem völlig anderen Feld bewegt als das, was Sender eigentlich machen sollten. Man kann da gewiss noch tiefer hineinschauen. Das ist, um es mit Fontane zu sagen, ein weites Feld. Schließlich: Wie ist das Ding denn zustande gekommen? Wir lesen von länderinternen Abstimmungen, von Klausurtagungen, von Expertenrunden. Waren da die Betroffenen dabei und nicht erst bei den Anhörungen, wenn es schon zu spät ist? Die Sender sind mit diesem Ding nicht glücklich. Die Intendanten sagen das nicht so laut, weil sie politikabhängig sind, aber aus dem Mittelbau hört man überall Grummeln, wunderbare Beschreibungen, was dadurch alles kaputtgeht, schiefgeht, was für Probleme entstehen. Aber wäre es nicht so, dass – wenn alle Beteiligten davon überzeugt sind, dass hier etwas verändert, reformiert werden muss –, dann nur der Weg sein könnte, dass man sich mit allen Beteiligten zusammensetzt und schaut, was man besser machen kann? War das hier so gemeint? Ist dieser Reformstaatsvertrag ein Gemeinschaftsprojekt oder doch eher die Zuchtrute? Das wollen wir nicht, und es wird sich zeigen, dass so etwas auf Dauer immer schiefgeht. Ich sage zum Schluss noch mal etwas, was ich vorhin schon angerissen habe: Wir hören jetzt von allen Beteiligten den Satz, es sei ein Anfang, wir würden daran weiterarbeiten. Der Zeithorizont, von dem wir da auch gehört haben – wer weiß, ob wir dazu nochmal kommen –, wird dann gern ausgeblendet. „Noch“ ist ein Hoffnungswort, das Lieblingswort der DDR. Der Sozialismus ist „noch“ nicht so weit, aber es wird schon. „Noch“ heißt immer: Wir kriegen es hin, aber es ist „noch“ nicht so weit. So ist das jetzt bei diesem Ding auch. Es ist halt „noch“ nicht toll, aber wir arbeiten weiter daran. Ich bitte bei Herrn Nowak um Entschuldigung, dass ich gerade nicht drin war, als er mich so nett angesprochen hat, aber ich habe es beim Händewaschen gehört. (Andreas Nowak, CDU: Das ist das Schöne im Haus!) – Ja, leider nicht überall, aber da auf jeden Fall. Natürlich ist das ein dickes Brett. Mal unabhängig von dem Zeitraum, der jetzt als weißer Elefant im Raum steht, ob wir das noch hinkriegen: Der pure Zeitablauf – wie lange dauert das, wenn wir das Ding zum 01.12.2025 in Gang setzen? Das ist das Datum, um das es geht. Wenn bis zum 30.11.2025 alle ratifiziert haben, kommt es am 01.12.2025 zur Wirkung. Wie lange dauert es dann, bis alle Beteiligten sagen, jetzt müssten wir mal neu anfangen? Der Verweis auf den Neunten Medienänderungsstaatsvertrag stimmt nicht ganz. Das ist noch mal eine andere Materie. Dazu sind wir in Gesprächen, das ist richtig. Dabei geht es wirklich um die Digitalnutzung, die funktioniert noch mal anders. Sie wird nicht das, was hierbei problematisch ist, ausbügeln können, sondern da geht es um ein anderes Feld. Wie wir das hinbekommen, kann ich mir schwer vorstellen. Die Fraktion Bündnis 90, äh – – (Dr. Ingolf Huhn, BSW, lacht – Allgemeine Heiterkeit) Okay, das können Sie im Protokoll nachlesen. (Heiterkeit) Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht kann diesem Vertrag nicht zustimmen. Glück auf! Danke schön. (Beifall BSW sowie Torsten Gahler, Heiko Gumprecht und Martina Jost, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Huhn sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht für die Fraktion der SPD Kollegin Stellbrink.
Laura Stellbrink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der sich die Medienlandschaft rasant verändert und die Werte unserer Demokratie akut bedroht werden, stehen wir vor einer zentralen Frage: Wie sichern wir Informationen, Aufklärung und Vertrauen in einer Welt, in der Falschmeldungen und Meinungsblasen immer lauter werden? Wenn wir über den Reformstaatsvertrag sprechen, dann sprechen wir nicht nur über Paragrafen oder Sendezeiten, sondern über die Frage, wie wir dafür sorgen, dass Menschen in Sachsen, in Deutschland, verlässliche Informationen bekommen und sich politisch informiert beteiligen können. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind keine Relikte vergangener Jahrzehnte, sondern das Rückgrat unserer demokratischen Öffentlichkeit. Sie informieren, sie bilden, sie schaffen Vertrauen, gerade dann, wenn Fakten infrage gestellt werden und Algorithmen den Ton bestimmen. Sie prägen unseren kritisch reflektierten Journalismus. (Holger Hentschel, AfD: Ja, super klappt das!) Aber wir wissen, dass sich die Mediennutzung verändert hat. Menschen schauen weniger linear fern. Sie streamen, sie hören Podcasts, sie lesen auf dem Smartphone. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk relevant bleiben will, muss er dort präsent sein, wo die Menschen heute sind: im digitalen Raum. Der Reformstaatsvertrag schafft dafür die Grundlage. Er macht unsere öffentlich-rechtlichen Medien digitaler, moderner und schlanker und hält dabei an ihrem Kernauftrag fest, alle Menschen zu erreichen, unabhängig vom Alter, der Herkunft oder dem Einkommen. Ein besonders wichtiger Fortschritt: Die Rundfunkanstalten werden verpflichtet, eine gemeinsame technische Plattform zu entwickeln und zu betreiben – wichtig, denn Bürgerinnen und Bürger finden Inhalte leichter, es wird effizienter gearbeitet und Ressourcen werden gebündelt. Genau das soll ja der Sinn des Reformstaatsvertrags sein, und das alles, ohne die redaktionelle Unabhängigkeit der Sender anzutasten. Das ist modernes öffentliches Management im Sinne der Menschen, die den Rundfunk finanzieren. Damit sichern wir Qualität, bewahren Vielfalt und machen den öffentlichrechtlichen Rundfunk zukunftsfest. Positiv ist auch: Der Reformstaatsvertrag sorgt für mehr Transparenz und gesellschaftliche Kontrolle. Ein neuer Medienrat begleitet die Anstalten kritisch. Es gibt regelmäßige Evaluationen: öffentlich, nachvollziehbar und überprüfbar. Das ist Demokratie im besten Sinne. Vertrauen entsteht dort, wo Verantwortung sichtbar wird. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verschließen als SPD auch nicht die Augen vor den Schattenseiten. Erstens. Da ist die Regel zur sogenannten Presseähnlichkeit, Herr Dr. Huhn hat es eben auch in seinem Redebeitrag erwähnt. Künftig dürfen Online-Artikel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur veröffentlicht werden, wenn sie einen Sendebezug haben. Ich sage es offen: Das halte ich für falsch. In einer Welt, in der Informationen in Echtzeit zirkulieren, ist es nicht zeitgemäß, journalistische Inhalte künstlich zu verzögern. Das schränkt Flexibilität ein und läuft dem Informationsbedürfnis der Menschen zuwider. Wir sollten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bremsen, sondern ihn befähigen, dort schnell und glaubwürdig zu informieren, wo Desinformation längst auf „Senden“ gedrückt hat. Zweitens. Die kuratierten linearen Angebote, denn die Mediathek ist nicht alles. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auch weiterhin einen Auftrag zur Verlässlichkeit und zur Kontinuität. Ein Beispiel, das alle kennen, ist das Sandmännchen. Seit Generationen begleitet es Kinder durch den Abend. Das ist Kultur, das ist Geborgenheit, das ist Vertrauen. Solche Formate brauchen in Zukunft einen festen Sendeplatz, nicht nur die digitalen Klickzahlen. Drittens. Der beste Auftrag nützt nichts ohne eine stabile Finanzgrundlage. Wir müssen Lösungen finden, die den veränderten Mediengewohnheiten gerecht werden, die Qualität sichern und gleichzeitig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Reformstaatsvertrag ist kein perfekter Vertrag, und das hat in dieser Aussprache bisher auch keiner behauptet. Aber er ist ein notwendiger und wichtiger Schritt und eben ein Kompromiss nach einem sehr langen Prozess in und mit 16 Bundesländern. Er stärkt Strukturen, er schafft Transparenz, er bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Weg, den er gehen sollte, vor allem in die digitale Gegenwart. Er sichert das ab, was sein Auftrag ist: gleiche Teilhabe für alle, auch im Informationszeitalter. Lassen Sie uns heute gemeinsam zeigen, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur verteidigen, sondern gestalten wollen, und weitere notwendige Anpassungen auf den Weg bringen. Stimmen Sie diesem Reformstaatsvertrag zu, für einen modernen, vielfältigen und vor allem demokratischen Rundfunk, der allen Menschen gehört und nicht den Lautesten im Netz! Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Stellbrink sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Dr. Maicher; bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind wir ehrlich: Dieser Reformstaatsvertrag steht in keinem guten Licht. Die Debatte wird immer stärker zum gesellschaftlichen Kampfgebiet. Dass Rechtsextremisten die Anstalten unterwerfen oder zerschlagen wollen, das ist klar. Aber gerade in den letzten Wochen hören wir Bedenkliches auch im demokratischen Spektrum. Was reitet Wolfram Weimer eigentlich, den Kampfbegriff „Zwangsbeitrag“ zu normalisieren? Was ist das anderes als ein Angriff auf den demokratischen Konsens zur Notwendigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks? Als BKM – ernsthaft? (Beifall BÜNDNISGRÜNE) CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht mit seiner Empörung über die vermeintlich fehlende Meinungsvielfalt im NDR sicher vielen in der CDU aus dem Herzen. (Zuruf CDU: Richtig!) Nur: Geht es auch ohne Verfassungsbruch? Das Einfrieren des Rundfunkbeitrags als Hebel für inhaltlichen Einfluss zu nutzen, ist ein absolutes No-Go. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke –
Andreas Nowak CDU
Das ist absoluter Unsinn!) Aber was zählen schon Rundfunkfreiheit und journalistische Sorgfaltspflichten, wenn man sich politische Vorteile verschaffen will? Da liegt doch der Grund für den grassierenden Beitragspopulismus auch in der sächsischen CDU. Deshalb dürfen wir heute auch hier nur über eine halbe Reform abstimmen. Die Finanzierungsreform war Teil des Gesamtpakets. Die verweigerte Unterzeichnung von Ihnen, Herr Kretschmer, von Herrn Söder und Herrn Haseloff, ist nicht irgendein notarieller Akt – das ist eine politische Blockade. Die drei Herren haben den mühsam im Länderkreis gefundenen Kompromiss aufgekündigt, das Paket aufgesprengt, weil es ihnen nicht restriktiv genug ist. Als wäre für unsere Gesellschaft irgendetwas gewonnen, wenn der Öffentlich-Rechtliche stärker begrenzt würde. Dem ist nicht so. Natürlich ist eine Reform notwendig. Die Kritik an der Trägheit der Anstalten, die kann ich verstehen. Sie hätten viele Dinge selbst viel eher angehen können: mehr Effizienz, Qualität statt Quote, Vielfalt und Innovation statt Vervielfältigung. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Ja, auch wir BÜNDNISGRÜNE sehen großen Reformbedarf. Wir wollen aber eine ehrliche und konstruktive Debatte. Die wesentliche Frage ist: Wofür brauchen wir den Öffentlich-Rechtlichen heute und in Zukunft? Die Dominanz der Big-Tech-Konzerne, die wächst. Einige große Plattformen fördern Desinformation und die gezielte Steuerung von Informationen. Algorithmen verstärken Polarisierung und Verunsicherung und drängen differenzierte Informationen in den Hintergrund. Das zieht der Orientierung der Bürgerinnen und Bürger den Boden unter den Füßen weg. Wir dürfen das nicht zulassen. Deshalb brauchen wir öffentlich-rechtliche Medien als gemeinwohlorientiertes Gegengewicht, als verlässliche Grundlage für die demokratische Meinungsbildung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Darüber sollen sich Demokraten klar werden, statt immer wieder zu erzählen, nur eine deutliche Reduktion des öffentlich-rechtlichen Auftrags schaffe Akzeptanz. Akzeptanz und Vertrauen entstehen, wenn der ÖffentlichRechtliche die neuen Herausforderungen angeht. Dazu gehört ein sparsames Wirtschaften ebenso wie konkurrenzfähige Angebote – das sind die Anstalten noch nicht. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen deshalb den Öffentlich-Rechtlichen stärken, damit er sich erneuert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nach uns ginge, sähe dieser Staatsvertrag stellenweise anders aus. Eine wesentliche Entwicklungsaufgabe ist die Relevanz im Netz. Die Breite der Gesellschaft online zu erreichen, wurde vom Bundesverfassungsgericht klar als zeitgemäßer Auftrag definiert. Es braucht einen weiten Handlungsspielraum: für Audio, für Video und auch für Text in den eigenen OnlineAngeboten der Öffentlich-Rechtlichen. Die Meinungsbildung läuft heute, gerade bei den jüngeren Zielgruppen, über Social Media. Man muss schnell sein, will man relevant sein. Der Öffentlich-Rechtliche muss auf seinen Seiten eigene Inhalte auch in Textform haben, damit sie sich dann weiterverbreiten. Nun kommt im Staatsvertrag ein rigides Textverbot, außer bei engem Sendungsbezug. Also müssen erst Tonaufnahmen oder Videos erstellt werden. Das steht dem Online-Auftrag entgegen, produziert neue Ineffizienz und hilft den Presseverlagen nicht weiter. Für deren Schwierigkeiten haben wir Verständnis, weil die großen Digitalplattformen Verwertungsmöglichkeiten abziehen. Wesentlich hilfreicher als das Verbot der Presseähnlichkeit wäre es, wenn sich Qualitätsmedien gegenseitig stärken, wenn die Digitalkonzerne über eine Digitalabgabe Qualitätsjournalismus mitfinanzieren und diese über staatsferne Instrumente gefördert wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Strukturoptimierung und Effizienzsteigerung sind zentral in dieser Reform. Das ginge auch, ohne wichtige gesellschaftliche Funktionen zu gefährden. Es ist gut, wenn nicht mehr jede ARD-Anstalt macht, was sie will. Durch weniger Mehrfachangebote und mehr Kooperation können Kapazitäten für innovative, non-lineare Angebote frei werden. Die Konsolidierung darf aber nicht regionale Vielfalt abbauen. Verbrauchertipps zu Handyverträgen braucht nicht jede Anstalt machen, aber Berichte zum Pflegenotstand vor der eigenen Haustür schon. Gerade in Ostdeutschland brauchen wir regional verankerte Angebote und inhaltliche Kompetenz vor Ort. Auch das sorgt für Akzeptanz. Effizienzsteigerung darf nicht zulasten von Qualität und Vielfalt gehen. Der vorliegende Entwurf baut lineare Programme ab, und das bei qualitativ hochwertigen und nachgefragten Kultur- und Informationsangeboten wie 3sat und Phoenix. Ich weiß nicht, ob das die Akzeptanz wirklich verbessert. Wir hätten das anders gemacht. Ich möchte aber auch sinnvolle Modernisierungsschritte im Entwurf erwähnen: die gemeinsame digitale Plattform von ARD und ZDF mit dem Ziel eines gemeinsamen „Public Open Space“, die Stärkung interaktiver Kommunikation mit verschiedenen Zielgruppen, die Kooperation der Anstalten untereinander und mit privaten Anbietern, die Deckelung der Intendantengehälter und der Sportausgaben sowie der neue Medienrat, der durch fundierte Analysen zur Auftragserfüllung beitragen kann, die Debatte um Meinungsvielfalt endlich wieder zu versachlichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Entwurf enthält wichtige Neuerungen, aber auch Schwächen. Wir können im Sächsischen Landtag den stehenden Kompromiss der Landesregierung nicht nachschärfen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben entschlossen, uns dieser Reform dennoch nicht in den Weg zu stellen, und werden zustimmen. Uns ist bewusst, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der Länder in der Medienpolitik aufrechterhalten bleiben muss, dass die Reformschritte, die in den Anstalten ja jetzt schon laufen, nicht konterkariert werden dürfen, und dass das Vertrauen in den Öffentlich-Rechtlichen leidet, wenn auch diese jahrelang vorbereitete Reform auf dem letzten Meter scheitert und der Eindruck entsteht, es bleibt alles, wie es ist. Wir BÜNDNISGRÜNE springen heute ein, weil der Minderheitskoalition Verantwortung fehlt. Sie überlassen eine der wichtigsten medienpolitischen Reformen allen Ernstes einer Zufallsmehrheit. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass die CDU ein Scheitern gar nicht so schlimm fände. Dieser Umgang mit einem so wichtigen Instrument für den Erhalt unserer Demokratie ist gefährlich. Deswegen machen wir ihr Pokerspiel nicht mit. Wir gießen nicht noch mehr Öl ins Feuer wie Ministerpräsident Kretschmer. Er hat das Reformpaket im Oktober 2024 in Leipzig als MPK-Vorsitzender mit ausgehandelt: eine Strukturreform in Kombination mit einer planbaren, verlässlichen Finanzierung. Und dann ist in der Sächsischen Staatskanzlei die Entscheidung getroffen worden, den Finanzierungsstaatsvertrag scheitern zu lassen – ein unwürdiges Politiktheater, das die medienpolitische Handlungsfähigkeit der Länder untergräbt und die Probleme anheizt, die angeblich gelöst werden sollen. Das zeigt auch, dass der Ministerpräsident und sein Chef der Staatskanzlei ihre Truppen nicht im Griff haben. Viele in der CDU, bundesweit, haben verstanden, was verantwortliche Medienpolitik ist. Hier in Sachsen hat ein einzelner CDU-Medienpolitiker freien Lauf, per Zeitungsinterview einen Staatsvertrag von vornherein zum Scheitern zu verurteilen. Da kann der Ministerpräsident noch so viel von Inseln der Verlässlichkeit schwärmen, wenn er sie zu Hause nicht verteidigt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung zu übernehmen heißt für uns als Oppositionsfraktion auch, dass wir die Kritik nicht AfD und BSW überlassen. Deshalb benennen wir hier auch sehr deutlich die negativen Konsequenzen einzelner Regelungen. Wir erwarten, dass die Auswirkungen von den Ländern geprüft werden. Die Reform wird gelingen, wenn wir wieder zum demokratischen Konsens kommen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner demokratischen Funktion gestärkt wird. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollegin Neuhaus-Wartenberg. (Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon. –
Jan Löffler CDU
Herr Präsident!) – Da habe ich doch etwas übersehen, Frau Kollegin, Entschuldigung. Kollege Hartmann am Mikrofon 4, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Dr. Maicher. Bitte schön, Herr Kollege Hartmann.
Christian Hartmann CDU
Dem ist so, Herr Präsident. Ich möchte an der Stelle kurz auf den Redebeitrag der Kollegin Maicher reagieren und klarstellen, dass die CDUFraktion den Medienstaatsvertrag mitträgt und dass diese sicherlich – und aus ihrer Perspektive zu Recht – auch mehr und andere Regelungen erhofft und erwartet hat. Das bringen wir auch zum Ausdruck. Aber es ist ein Kompromiss, der zwischen den Bundesländern verhandelt wurde, und insoweit akzeptiert das auch die CDU-Fraktion und wird sich dem nicht versperren. Ich möchte nur dem Eindruck entgegenwirken, dass wir aktiv oder in irgendeiner Form versuchen würden, diesen Vertrag zum Scheitern zu bringen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Hartmann. Frau Dr. Maicher möchte nicht erwidern. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um nicht weniger als die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dieses System ist über 80 Jahrzehnte gewachsen. (Staatsminister Christian Piwarz: 80 Jahrzehnte?! – Zurufe AfD – Heiterkeit im Saal) Er hat sich immer wieder angepasst: an den Übergang vom Hörfunk zum Fernsehen, an das Ende des öffentlich-rechtlichen Fernsehmonopols, an die deutsche Einheit und an das digitale Zeitalter. Selbstverständlich muss die Gesellschaft regelmäßig prüfen, ob Strukturen und Aufgaben noch zeitgemäß sind. Doch eine Reform, die wirklich zukunftsfähig ist, braucht Mut, demokratische Kontrolle und klare Perspektiven. Der vorliegende Staatsvertrag bietet das nicht ausreichend. Ja, es gibt ein paar sinnvolle Punkte. Die stärkere Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern, gemeinsame Mediatheken und flexible Budgets für langfristige Projekte sind Schritte in die richtige Richtung. Aber das Meiste ist eben nicht auf der Höhe der Zeit. Wir haben gehört: Von vier Spartenfernsehsendern im Bereich Kultur, Bildung und Dokumentation sollen zwei verschwinden, von über 70 Radioprogrammen der ARD bleiben nur 53. Das sind nicht nur Zahlen, das ist ein Verlust an Vielfalt, Kultur und Informationen. Diese Reduktion bedeutet weniger regionale Berichterstattung, weniger Kulturprogramme, weniger gesellschaftlicher Diskurs. Viele treue Hörerinnen und Hörer, Zuschauerinnen und Zuschauer verlieren ihr Lieblingsprogramm: ob Arte, 3sat, MDR Klassik, MDR Schlagerwelt oder MDR Tweens. Wenn wir über Vielfalt reden, dürfen wir den Kinderkanal von ARD und ZDF, den KiKA, nicht vergessen. Ab 2033 soll er nach jetzigem Stand in die Mediathek verbannt werden – ohne lineares Programm. Das ist ein schwerer Fehler. Kinder brauchen verlässliche, altersgerechte Inhalte, kuratiert, nicht vom Algorithmus sortiert. Gerade im Zeitalter der sozialen Netzwerke brauchen wir mehr öffentlichrechtliche Angebote für Kinder und nicht weniger. Wer den KiKA schwächt, schwächt Medienbildung, Demokratieerziehung und kulturelle Teilhabe der Jüngsten. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Ein zweiter, besonders problematischer Punkt ist das sogenannte Verbot der Presseähnlichkeit. Was als juristische Präzisierung daherkommt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die journalistische Freiheit im Netz. Dieses Verbot zwingt ARD, ZDF und Deutschlandradio, ihre Onlineangebote so zu gestalten, dass sie sich nicht zu stark an der Presse orientieren. Das heißt: weniger Text, weniger Hintergrund, weniger Recherche, also weniger Journalismus. In einer Zeit, in der sowohl Printmedien wie „Der Spiegel“, „Welt“, „Bild“ oder „Sächsische Zeitung“, „Freie Presse“ und „LVZ“ als auch traditionelle privatwirtschaftliche Fernsehanbieter wie RTL und Sat.1 im Internet ganz selbstverständlich Texte, Videos, Podcasts und interaktive Grafiken kombinieren, sollen öffentlich-rechtliche Redaktionen mit gefesselten Händen auf der Tastatur arbeiten. Ja, keine presseähnlichen Texte, sondern nur das, was Bild und Ton begleitet. Das ist ein Anachronismus, und er verhindert, dass gerade junge Menschen im digitalen Raum überhaupt noch erreicht werden. In den 2000ern mag man geglaubt haben, man schütze damit die Geschäftsmodelle der Zeitungsverlage. Heute ist das eine Illusion. Kein Verlag wird gerettet, weil die Öffentlich-Rechtlichen weniger Text veröffentlichen. Nutznießer einer solchen Schwächung sind allein die großen Techkonzerne aus den USA und China, dieselben, die den Verlagen längst das Werbegeschäft abgenommen haben. Es ist wohl das erste Mal, dass in einer Sachverständigenanhörung eine Sachverständige nach der anderen – und da meine ich die von den demokratischen Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen – empfohlen haben, dem Vertrag nicht zuzustimmen. Auch gravierend ist die ungeklärte Finanzierung. Seit Jahren wird über ein tragfähiges Modell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten bereits vor fünf Jahren versprochen, sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht und eine stabile Finanzierungsgrundlage einzusetzen. Beides liegt bis heute nicht vor. Der sogenannte Achte Medienstaatsvertrag, der genau diese Fragen klären sollte, ist auch mit unrühmlicher sächsischer Beteiligung politisch beerdigt worden. Wie sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Aufgaben in Zukunft erfüllen, wenn sie ständig Sparvorgaben, Bedarfsprüfungen und politischen Verzögerungen ausgesetzt sind? Das ist keine Modernisierung, das ist ein strukturelles Aushungern des öffentlich-rechtlichen Systems. Wir dürfen uns nichts vormachen: Jede Kürzung, jede Beschränkung, jede Unklarheit stärkt jene, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk ohnehin abschaffen wollen. Die Rechten träumen vom Ende unabhängiger Medien, um die Diskurshoheit zu erlangen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal weg ist, dann kommt er nicht wieder. Studien zeigen klar: Starke öffentlich-rechtliche Medien sind ein Fundament stabiler Demokratien. Ein Blick nach Ungarn reicht, um zu sehen, wie schnell unabhängige Medien ausgehöhlt werden können. Gleichzeitig werden unsere Informationsräume immer stärker von Plattformen aus den USA mit Algorithmen dominiert, die nicht auf Vielfalt, sondern auf Klicks programmiert sind. In dieser Situation müsste der Reformstaatsvertrag eigentlich ein Schutzschild für ARD, ZDF und Deutschlandradio sein. Er ist aber das Gegenteil. Er beschränkt statt zu stärken, er spart statt zu sichern, er reguliert statt zu fördern. Für uns als Linke ist klar: Wir müssen die öffentlich-rechtlichen Medien verteidigen, nicht demontieren; denn wenn sie verschwinden, verschwindet ein großes Stück Demokratie. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage Herrn Berger, ob er Redebedarf hat. – Nein. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Wir könnten jetzt, wenn Bedarf angezeigt wird, in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich schaue in die Fraktionen. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatssekretär Dr. Handschuh. Bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Braucht Deutschland einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unbedingt. Er ist ein Stützpfeiler unserer Demokratie und der Presse- und Meinungsfreiheit. Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk so bleiben, wie er ist? Nein. Sie kennen alle die Gründe, die eine Reform unabwendbar machen. Dieser Reformstaatsvertrag trägt ihnen Rechnung. Wir Länder wollen mit dem Reformstaatsvertrag die Akzeptanz zurückgewinnen und die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen. Was sieht der Reformstaatsvertrag konkret vor? Erstens, die Konsolidierung und den Abbau von Doppelstrukturen. Zweitens verpflichten wir ARD, ZDF und Deutschlandradio zu mehr Zusammenarbeit bis hin zu einem gemeinsamen technischen Plattformsystem. Drittens werden die Ausgaben für Sportrechte gedeckelt. Viertens geben wir hinsichtlich der außertariflichen Vergütung eine Orientierung am öffentlichen Sektor vor. Fünftens verankern wir ein weitreichendes Federführungsprinzip in der ARD. Die Anstalten sind verpflichtet, festzulegen, welche der Anstalten bei welchem Angebot die Federführung und die Aufsicht hat. So vermeiden wir Mehrfachstrukturen. Zugleich wird die regionale Zielrichtung der ARD betont. All das wird sich laut KEF ab 2029 bedarfsmindernd auswirken. Im Klartext: Es stabilisiert den Rundfunkbeitrag. Ich möchte noch eine Regelung des Reformstaatsvertrages herausgreifen, die bisher wenig im Fokus stand. Ihre Bedeutung wird durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober unterstrichen. Vorgesehen ist, einen sechsköpfigen Medienrat einzusetzen, ein unabhängiges Sachverständigengremium. Es hat unter anderem die Aufgabe, das gesamte Programm aller öffentlich-rechtlichen Anstalten daraufhin zu überprüfen, ob es ausgewogen ist und eine hinreichende Themen- und Meinungsvielfalt bietet. Mit Vielfalt und Ausgewogenheit hat auch mein letzter Punkt zu tun, das Verbot der Presseähnlichkeit im Reformstaatsvertrag. Die Kritik daran ist berechtigt. Wir werden uns als Staatsregierung dafür einsetzen, dass dieses Verbot neu justiert wird. Der Wettbewerb braucht faire Spielregeln. Sie müssen einerseits den Zeitungsverlagen genug Luft zum Atmen lassen und andererseits dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erlauben, mit der Zeit zu gehen. Selbstverständlich muss es ihm möglich sein, gerade Nachrichten in digitalen Formaten in Echtzeit nonlinear auszuspielen, um die Nutzer in zeitgemäßer Weise per App zu erreichen. Dazu gehören auch die sogenannten presseähnlichen Textangebote. Neben dieser präzisen Abgrenzung beim Auftrag brauchen die Rundfunkanstalten mehr wirtschaftliche Bewegungsfreiheit bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Der Reformstaatsvertrag erleichtert daher Kooperationen zwischen den Anstalten und privaten Medienhäusern. So tragen Kooperationen zur Sicherung der Pluralität in der deutschen Medienlandschaft insgesamt bei. Das ist wichtig, damit öffentliche und private Medien aus Deutschland im Wettbewerb mit den Angeboten der Plattformen eine Chance haben. Es ist meine feste Überzeugung, dass die Medien in Deutschland künftig enger zusammenrücken und ihre Kräfte bündeln müssen, gerade im Netz. Uns allen muss daran gelegen sein, eine breite, unabhängige Medienlandschaft gegenüber den großen globalen Tech-Giganten zu erhalten und zu stärken. Auch dazu leistet der Reformstaatsvertrag einen Beitrag. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um an den staatsvertraglichen Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas zu ändern, ist es erforderlich, dass sich alle 16 Länder auf eine Linie verständigen und hinter konkreten Forderungen versammeln. Zwölf Länder haben den Vertrag bereits ratifiziert. Neben Sachsen steht die Ratifizierung noch in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus. Sie soll zeitnah erfolgen. Ich hätte mir als zuständiger Staatssekretär durchaus mehr gewünscht. Gerade bei der zukünftigen Reform müssen wir einen Ausbau regional und lokal verankerter Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vornehmen. In diesem Zusammenhang werden wir selbst in Sachsen die Vorgaben an Medienvielfalt auf lokaler und regionaler Ebene überprüfen. Wir haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt über den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Medien gesprochen. Es ist wichtig, dass wir kuratierte Programme für Kinder anbieten und diese vorhalten. Dass der Kinderkanal im Reformstaatsvertrag genannt wird, ist zumindest ein Bekenntnis zum Fortbestand. Wir werden uns aber darüber hinaus dafür einsetzen, dass der KiKa zukunftsfähig gemacht wird, gerade vor dem Hintergrund des sich verändernden Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen. Ich halte den Reformstaatsvertrag für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er zwingt die Anstalten, sich zu bewegen, und diese Bewegung werden wir genau beobachten und in weitere Überlegungen einbeziehen. Der Reformstaatsvertrag ist erst der Anfang einer Entwicklung zu einer weitergehenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wird - davon bin ich überzeugt – die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbessern, und darauf kommt es an. Mehr denn je brauchen wir einen verlässlichen, ausgewogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich durch Qualitätsjournalismus, Faktentreue, Sachlichkeit und Meinungsvielfalt auszeichnen. Daher mein dringender Appell: Unterstützen Sie den Reformstaatsvertrag! Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Dr. Handschuh sprach für die Staatsregierung, und nun sehe ich an Mikrofon 4 Herrn Kollegen Voigt von der CDU; bitte schön.
Sören Voigt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage für die CDUFraktion gemäß § 108 der Geschäftsordnung eine Überlegungspause von 30 Minuten. Vielen Dank. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das ist gemäß unserer Geschäftsordnung möglich, wenn es von einer Fraktion oder sechs Mitgliedern des Landtags beantragt wird. Damit unterbreche ich die Sitzung für 30 Minuten und wir fahren um 18 Uhr fort. (Unterbrechung von 17:30 bis 18:01 Uhr) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der CDU beantragte Überlegungspause ist beendet. Ich bitte alle, wieder ihre Plätze im Plenum einzunehmen. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Wunsch des Ministerpräsidenten an das Präsidium herangetragen wurde, noch einmal für die Staatsregierung das Wort zu ergreifen. Diese Möglichkeit möchte ich ihm hiermit geben. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD)
Michael Kretschmer
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter uns liegt eine intensive Debatte über ein Thema, das die Menschen in unserem Land sehr bewegt. Ich will auch noch einmal deutlich sagen, was meine Position zu dem Thema ist. Wir haben uns als Bundesrepublik Deutschland dem Prinzip verschrieben, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben möchten, der nicht kommerziellen Interessen unterliegt, sondern der der Wahrheit verpflichtet ist und der staatsfern sein soll. (Gelächter AfD) Um Staatsferne zu organisieren, haben wir uns einem Prinzip verschrieben, bei dem 16 Länder, die die Verantwortung für die Medienpolitik tragen, gemeinsam einen Auftrag erarbeiten. Auf Grundlage dieses Auftrags ermittelt eine unabhängige Kommission den Finanzbedarf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und anschließend treffen die 16 Länder eine Entscheidung auf Basis dieser neutralen Empfehlung. Wir sehen, dass dieses Prinzip, das uns über Jahrzehnte gedient hat, gerade an sein Ende kommt. Es war nicht der Freistaat Sachsen, sondern andere Länder, die diesem Gebührenstaatsvertrag nicht zustimmen wollten. Wir haben heute die Chance, mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Reformen anzuschieben, die auch aus meiner Sicht richtig sind. Ich respektiere und akzeptiere, dass die überwiegende Anzahl der Menschen in unserem Land sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine Insel der Verlässlichkeit wünscht. (Gelächter AfD) Bei der Frage der Gebühren, gibt es aber große Fragen, ob es immer wieder eine Steigerung geben soll. (AfD: Zwangsgebühren!) Deswegen haben 16 Länder in einem langen Prozess gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und Experten überlegt, was wir verändern können. Es ist ein Kompromiss. Und, meine Damen und Herren: Es ist so leicht, sich einen Punkt aus diesem Vertrag herauszusuchen, ihn zum großen Leitpunkt zu entwickeln und zu sagen: Weil das so ist, stimme ich nicht zu. Über Jahrzehnte war das Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland, dass wir das Verbindende gesucht haben, dass wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht haben, Dinge zu ermöglichen. Wenn dieses Prinzip endet, endet auch unser kooperativer Föderalismus. Deswegen ist meine große Bitte, dass wir auch an diesem Punkt heute Abend gemeinsam Verantwortung für unser Land übernehmen. Ich habe gehört und bin auch mit vielem einverstanden, was von den GRÜNEN und vor allem von der Linkspartei zu Punkten gesagt worden ist, was die Presseähnlichkeit angeht. In der Tat ist das ein Punkt, über den es zu diskutieren gilt und der aus meiner Sicht nicht optimal geregelt ist. Aber die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen war der Meinung, dass das die richtige Richtung ist. Wir haben auch gehört, dass 12 Länder schon unterschrieben haben. Deswegen muss es an dieser Stelle weitergehen. Ich denke, dass dieses Prinzip auch verändert werden kann. Da haben Sie einen richtigen Punkt. Sie haben über KiKa gesprochen, unsere ostdeutsche Erfolgsgeschichte. Das, was wir in das System des öffentlichrechtlichen Rundfunks ohne Zweifel eingebracht haben. Die Akzeptanz und die Begeisterung für diesen Kinderkanal sind überall groß. Ich wünsche mir, dass wir in den Dreißiger- und Vierzigerjahren die Ausstrahlung über terrestrisches Netz haben werden. Wir haben den Punkt, der uns alle miteinander umtreibt: Medienvielfalt, vor allen Dingen im lokalen und regionalen Kontext. Es ist bitter, dass die Zahl der Zeitungen und Abonnenten immer weiter abnimmt und es immer mehr in Richtung Einzeitungskreise oder noch viel weniger geht. Hier haben wir eine Verantwortung. Hier können wir auch als Freistaat Sachsen handeln. Dieser Reformstaatsvertrag ist im vergangenen Jahr im Sommer ausverhandelt worden. Er ist quasi fertig gewesen, als diese Regierung begonnen hat. Deswegen haben wir auch nicht mehr die Möglichkeit, jetzt Dinge zu verändern. Wir können sagen: Ja, wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen – oder dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag scheitert. (Gelächter AfD) Ich sage Ihnen zu und werde garantieren, dass für alle anderen zukünftigen Rundfunkstaatsverträge das Prinzip gilt, das wir hier miteinander vereinbart haben: einen Konsultationsmechanismus. Es sind alle Fraktionen eingeladen. Die Mehrheit hat auch gesagt, dass sie mitarbeiten wird. Das ist selbstverständlich die Grundlage für das, was wir in der Rundfunkkommission, in der Ministerpräsidentenkonferenz zu diesem Thema verhandeln wollen. Insofern wäre ich Ihnen dankbar, wenn wir heute Abend abstimmen könnten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine zentrale Säule der Demokratie in unserem Land. Wir sehen, wie Tech-Konzerne immer mehr auch die öffentliche Meinung beeinflussen. Wir benötigen diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Geben wir den Menschen, den Gremien eine Chance! Lassen Sie uns dieses wichtige Instrument der freiheitlichen demokratischen Grundordnung weiterentwickeln und beschützen! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Meine Damen und Herren! Wir befinden uns noch in der Aussprache. Deswegen gibt es jetzt für die Fraktionen die Möglichkeit, auf die Worte des Ministerpräsidenten zu reagieren. Ich frage, ob eine Fraktion von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte. – Das sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zum Reformstaatsvertrag, Drucksache 8/2287, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 8/4492, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Ich stelle hiermit die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2 zur Abstimmung und bitte um die zustimmenden Stimmen. – (Oh-Rufe AfD) Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? – (Heiko Gumprecht, AfD: Da hat sich die Pause gelohnt!) Wer enthält sich? – Damit hat der Gesetzentwurf bei vielen Neinstimmen dennoch eine Mehrheit des Plenums gefunden. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entwurf als Gesetz mit vielen Neinstimmen, aber der Mehrheit an Dafür-Stimmen beschlossen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, steht am Mikrofon.) Ich sehe Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg am Saalmikrofon 1. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren! Vielleicht können wir uns hier auf das Geschehen im Plenum konzentrieren? – Ich sehe Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg am Saalmikrofon. Bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Es wäre freundlich, wenn ich eine Erklärung für meine Fraktion zum Abstimmungsverhalten abgeben könnte. (Oh-Rufe AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ja, Frau Kollegin, das ist jetzt möglich; bitte.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben uns jetzt doch dazu durchgerungen, auch nach der Überlegungspause, (Lachen AfD) dass wir dem Reformstaatsvertrag zustimmen. Wir haben erstens erkannt – das ist einfach ein Fakt –, dass hier heute eine mögliche Mehrheit gefehlt hat. (Lachen AfD) Zweitens haben wir gesehen, dass die Niederlage des Reformstaatsvertrages ganz sicher ein Triumph für die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen wäre und damit vor allem eine Niederlage für unsere Demokratie. Das wollten wir nicht zulassen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Ministerpräsident noch einmal das Wort ergriffen hat, dass er erstens die Punkte, die ich explizit für meine Fraktion in meiner Rede genannt habe, aufgegriffen hat, dass er zweitens mitgeteilt hat, dass wir ihn an unserer Seite wissen können, was zukünftige Veränderungen angeht – das finden wir völlig okay –, und dass er auch zugesagt hat, dass in weiteren Verhandlungen genau diese Punkte zur Presseähnlichkeit, zum KiKA usw. noch einmal neu verhandelt werden und die Staatsregierung das als Auftrag – auch von uns – mitnimmt. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Danke, Frau Kollegin. Ich möchte kurz anmerken, dass mein Eindruck vorhin aus dem Rund des Plenums heraus war, dass die Debatte von großer Sachlichkeit geprägt war. Ich finde es durchaus bemerkenswert und halte es für einen guten Moment für unsere parlamentarische Demokratie, dass Debatten dynamisch sein können. Die Dynamik beinhaltet die Möglichkeit, gefundene Positionen zu verändern. Davor habe ich großen Respekt. Ich möchte alle Kolleginnen und Tagesordnungspunkt Abkommen über die der Stiftung für Drucksache 8/4357, Antrag Hierzu können die Fraktionen wie folgt in der ersten Runde Stellung nehmen: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Es beginnt die CDU-Fraktion. Ich sehe den Abg. Marko Schiemann nach vorn schreiten, um den Antrag zu begründen. Ich bitte darum, dass wir wieder die nötige Ruhe im Plenum einkehren lassen, damit wir den Worten der Abgeordneten in der Aussprache folgen können und dadurch der Respekt vor dem gegenseitigen Wort gezeigt wird. Danke.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Česćeny knježe prezident, wažene damy a knježa zapósłancy sym dźakowny zo moženy dźensa wo namjeće frakcijow CDU a SPD: K zrěčenju wo zhromadnym financowanju Załožby za serbski lud tudy we wysokim domje rĕčeć! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kollegen in diesem Hause darum bitten, diesen Respekt nicht durch Gelächter und herabwürdigendes Verhalten gegenüber anderen Kolleginnen und Kollegen abzuwerten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung – Proteste AfD) Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Meine Damen und Herren! Außerdem liegt ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 8/4537 vor. Ich müsste jetzt die Fraktion um Einbringung bitten. Herr Zwerg meldet sich. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Herr Präsident, das hat sich erledigt! Danke!) – Ich habe vernommen, dass sich der Antrag der AfD-Fraktion erledigt hat und zurückgezogen wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Genau so!) – Danke. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemeinsame Finanzierung das sorbische Volk der Fraktionen CDU und SPD (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Ich bin dankbar, dass wir heute über den Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk sprechen. 1991 wurde die Stiftung für das sorbische Volk mit Sitz in Bautzen/Budyšin gegründet. Bundeskanzler Helmut Kohl und die Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf und Manfred Stolpe hatten sich schnell darauf verständigt, in Anlehnung an das Bonn-Kopenhagener Abkommen ein vergleichbares Finanzierungsinstrument für das sorbische Volk im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen zu schaffen. Damit wurde das Fundament zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben zur Sicherung sorbischer Einrichtungen und zum Umsetzen von Projekten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Pflege der Sprache und Kultur des Sorbischen geschaffen. Seither wird die Stiftung von der Bundesrepublik Deutschland, vom Freistaat Sachsen und vom Land Brandenburg finanziert. Sie ist deshalb zur gesamtstaatlichen Aufgabe geworden. Anders als beim Bonn-Kopenhagener Abkommen, bei dem zwei Nationalstaaten die jeweils im anderen Land lebende Volksgruppe beim Erhalt der dänischen und der deutschen Sprache und Kultur unterstützen, sind die Herausforderungen der Stiftung für das sorbische Volk weit größer. Beide zu fördernden Sprachen, die niedersorbische Sprache und Kultur und die obersorbische Sprache und Kultur, gibt es jeweils nur ein einziges Mal, da es kein weiteres sprachliches Mutterland gibt, so wie es bei den zwei Staaten Deutschland und Dänemark ist. Ich hatte schon angesprochen, dass die Südschleswiger und Nordschleswiger jeweils von dem anderen Nationalstaat unterstützt werden, damit die deutsche Sprache, aber auch die dänische Sprache erhalten werden und sich entfalten können. Deshalb ist durch die Stiftung eine schwere und anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen. Sie muss die beiden sorbischen Sprachen und die Kultur, deren Pflege, Entwicklung und Weiterentwicklung unterstützen und dabei ein breites Angebot an Literatur, Kunst, Wissenschaft, Religion, Theater und Bildung schaffen. Denn für jedes Volk bildet die Sprache den Schlüssel für die eigenen Besonderheiten und die eigene Seele. Dabei unterstützt die Stiftung seit vielen Jahren institutionell die Domowina als nationale Organisation der Sorben; das Witaj-Sprachzentrum, das viele Impulse für die Sprachentwicklung gibt und die Aufgabe hat, die sorbischen Schulbücher und viele Unterrichtsmaterialien zu entwickeln; den Domowina-Verlag als den einzigen Verlag, der im Sorbischen zu Hause ist und die Aufgabe hat, Bücher und neue Medien in nieder- und obersorbischer Sprache herauszugeben; das Sorbische Institut, das mit seinem Sitz in Bautzen/Budyšin, aber auch mit einer Außenstelle in Cottbus/Chošebuz seine Kräfte für die niedersorbische und obersorbische Forschung zur Verfügung stellt; das Sorbische Nationalensemble, das die Kultur des eigenen sorbischen Volkes in der niedersorbischen und der obersorbischen Form praktiziert, aber auch die Brücke zu unseren Nachbarn, in die Tschechische Republik, in die Slowakei und nach Polen, schlägt, wodurch wir aus diesem internationalen Bereich viele Impulse für unser eigenes Wirken im Sorbischen übernehmen können; das DeutschSorbische Volkstheater als das einzige bilinguale Theater, das wir haben; das Wendische Museum in Cottbus/Chosebuz und die Schule für sorbische Sprache und Kultur, ebenfalls in der Niederlausitz angesiedelt. Das sind die Einrichtungen, die institutionell von der Stiftung zu fördern sind. So haben sich die Bundesregierung und der Bundestag, also der Bund, und die beiden Regierungen vom Freistaat Sachsen und von Brandenburg sowie die zugehörigen Parlamente verständigt. Wir haben eine vielseitige und reichhaltige Projektförderung. Ich möchte Ihnen ein Projekt nennen, mit dem Sie alle in irgendeiner Form – zumindest mit der Person – zu tun hatten. Wir haben einen bedeutenden Wissenschaftler, der als sorbischer Pfarrer in der Lausitz gewirkt und seine schulische Ausbildung an einer der wichtigsten Schulen im Kurfürstentum Sachsen erfahren hat – das ist der berühmte Pfarrer Jan Bohuchwał Šěrach, deutsch gesagt: Johann Gottlob Schirach. Er ist der Begründer der modernen Bienenzucht. Er hat die Bienen domestiziert und damit die moderne Bienenzucht in Europa begonnen. Das alles hat er auch in wissenschaftlichen Abhandlungen niedergelegt. Wer mir diesbezüglich nicht glauben möchte: An der Sorbonne in Paris ist eines seiner wissenschaftlichen Exemplare zumindest nachzulesen. Das kann ich Ihnen empfehlen. Ein Landsmann aus der Lausitz, der ein großes Jubiläum vor Jahren hatte, ein Bienenzüchter, ehemaliger Bürgermeister von Malschwitz, hatte sich der Sache angenommen. Wir haben Veranstaltungen durchgeführt. Es ist eine Akademie entstanden. Wir haben Erinnerungstafeln an diesen Bienenvater, der die Lausitz bekannt gemacht und dazu beigetragen hat, eine moderne Bienenzucht aufzubauen, auch projektmäßig gefördert durch die Stiftung. Das Vierte Finanzierungsabkommen, das zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen 2021 ausgehandelt wurde, hat das erste Mal eine richtungsweisende Grundlage für die Zukunft geschaffen. Ich muss das wirklich betonen. Ich bin sehr dankbar, dass die damalige Bundesregierung erkannt hat, wie wichtig es ist, diese Stiftung finanziell so auszugestalten, dass sie für die Zukunft lebensfähig ist, damit die nächste Generation von dieser Stiftung für das sorbische Volk zehren kann. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Freistaat Sachsen, die Bundesregierung und das Land Brandenburg seit einiger Zeit Gespräche zum Fünften Finanzierungsabkommen führen. Wir hoffen, dass dabei die von der Stiftung diskutierten Eckwerte Beachtung finden. Für uns ist es wichtig, dass es zu einer Einigung kommt, die eine künftige Entwicklung und Weiterentwicklung der Stiftung garantiert und die Arbeitsfähigkeit der Stiftung für die Zukunft sichert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Marko Schiemann aus Budyšin für die CDU-Fraktion. Es folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Eisenblätter.
Gerald Eisenblätter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen titelten die Zeitungen „‚Witaj‘ als Zukunftsgruß in der Oberlausitz“ oder „Sorbische Kultur gibt der Lausitz Stabilität“. Was war passiert? Die Ergebnisse des Lausitz-Monitors wurden präsentiert. Neben dem Strukturwandel wurden in diesem Jahr die sorbischen Perspektiven auf die Lausitz abgefragt. Beachtliche 83 % der Befragten mit sorbischer Herkunft erklärten, dass ihnen die Lausitz sehr am Herzen liege. Hingegen waren es 62 % unter den Befragten ohne sorbischen Hintergrund. Das Sorbische ist Teil der Identität der Menschen, die in der Lausitz arbeiten, Feste feiern und ihre Gemeinschaft zusammen gestalten. Rund 140 000 Lausitzerinnen und Lausitzer fühlen sich dem Sorbischen in gewisser Weise zugehörig. Zu dieser Verbindung gehören der Gruß in sorbischer Sprache und auch die Kultur. Man denke nur an die angebotenen Leckereien anlässlich der Vogelhochzeit, die es immer nur drei Monate im Jahr in der Lausitz zu kaufen gibt. Die Begrüßung „Witaj“ ist damit mehr als ein Wort. Es ist ein Gefühl dieser Region, eine gemeinsame Verbindung, die wir in diesen Zeiten so sehr brauchen. Dieses Gefühl der Zusammengehörigkeit könnte man doch aufgreifen. Nicht nur beim „Motschekiebchen“ sollte man an Sachsen denken, sondern auch bei „Witaj“. Vielleicht erleben wir es ja noch, dass es in Hamburg „Moin“, in München „Servus“ und in Dresden „Witaj“ heißt. Es ist eben nicht nur Sprache. Wir schaffen dadurch Verbindungen und bestimmen, in welcher Welt wir leben. Die sorbische Sprache und Kultur gehören definitiv dazu. Das zeigt der jüngste LausitzMonitor. Des Weiteren zeigt er, dass Artikel 6 unserer Sächsischen Verfassung immer wieder wichtiger Auftrag und lebendiges Bekenntnis zugleich ist. Die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes kann sich in einem Gruß zwischen Nachbarn ausdrücken. Ihr nimmt sich seit 34 Jahren aber auch die Stiftung für das sorbische Volk an. Die Stiftung fördert nicht nur, sondern trägt auch selbst maßgeblich zur kulturellen Identität und Vielfalt sowie zum Zusammenhalt in der Region bei. Sie ist Impulsgeber für die länderübergreifende wie kooperative Zusammenarbeit zwischen Sachsen, Brandenburg und dem Bund. Die Unterstützung dieser Arbeit lag dem Freistaat – Kollege Schiemann hat es ausgeführt – stets am Herzen. Deshalb wurde sie früh auf eine verlässliche finanzielle Basis gestellt. Aus diesen Gründen gilt es, jetzt ein Fünftes Finanzierungsabkommen zu schließen. Der heutige Antrag setzt dafür einen Impuls und soll unsere Staatsregierung bei den Gesprächen unterstützen, die seit einiger Zeit mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg stattfinden. Allen Beteiligten möchte ich heute und hier schon herzlichen Dank aussprechen. Es geht darum, die Arbeit der Stiftung unter den aktuellen Bedingungen weiterhin zu sichern und die Weiterentwicklung sorbischer Sprache und Kultur künftig zu gewährleisten. Als SPD stehen wir selbstverständlich dafür, dass diese Arbeit weiterhin unter guten Arbeitsbedingungen stattfinden kann. Dafür ist es notwendig, die gestiegenen Personal- und Sachkosten beim künftigen Finanzierungsabkommen angemessen zu berücksichtigen. So kann die Stiftung den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Ich freue mich, dass im Haushaltsentwurf des Bundes bereits 14,63 Millionen Euro für das Jahr 2026 veranschlagt sind. Rechnet man das herunter, sind wir nun als Sachsen gemeinsam mit Brandenburg in der Pflicht, unsere Hausaufgaben zu machen, das heißt, die Zukunft der Stiftung mitzuschreiben. Für Sachsen wären künftig rund 8,77 Millionen Euro statt der bisherigen 7,97 Millionen Euro zu zahlen – ein Plus von rund 800 000 Euro. Das ist in heutigen Zeiten eine Menge Geld, aber ohne diesen Mittelaufwuchs wird es uns nicht gelingen, adäquat zum Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur beizutragen. Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle sagen: Die Stiftung braucht Planungssicherheit. Deshalb wäre ein Abschluss einer neuen Vereinbarung bis Ende des Jahres mehr als wünschenswert. Es liegt aber auf der Hand, dass die Stiftung und deren Finanzierung nur ein Puzzlestück ist, um unserem Verfassungsauftrag angemessen nachzukommen. Wir wollen kontinuierlich im Austausch sein und an den weiteren bereits vereinbarten Maßnahmen arbeiten. Dazu gehören Fortschritte bei der Umsetzung des Zweiten Maßnahmenplans der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache und Vorbereitung zum anstehenden Bericht zur Lage des sorbischen Volkes. (Glocke des Präsidenten) Hier wünschen wir uns eine Zwischeninformation der Staatsregierung mit dem hier vorgelegten Antrag. Ein weiterer Baustein wird der Austausch über den Jahresbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten im November im Kulturausschuss sein. Es darf aber nicht nur bei Berichten und Austausch bleiben. Wir müssen daraus auch praktische Schlüsse ziehen. Dazu dann später. Der Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur ist nicht nur unsere gemeinsame Verpflichtung gegenüber einer Minderheit in Sachsen. Das Sorbische ist Teil Sachsens. Diese Nachbarschaft ist Zusammenhalt in Vielfalt und das macht Sachsen stark. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. Wutrobny dźak. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Sie hörten Kollegen Eisenblätter von der SPD-Fraktion. Wir setzen mit der AfD-Fraktion fort, und ich sehe Frau Kollegin Schwietzer zum Pult schreiten.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sorbischen gibt es das Sprichwort: „Der Flicken muss größer sein als das Loch“. Will heißen, wenn man ein Problem wirklich lösen will, sollte man nicht knausrig sein, sondern möglichst großzügig. Oder anders gesagt: Halber Mut wird nie belohnt. Leider mangelt es der CDU genau an dieser Stelle. Sie ist eine Partei ohne Mut, die alles tut, um bloß nicht anzuecken. Und so kommt es, dass uns die Koalition wieder mal mit einem Antrag beehrt, in dem eigentlich gar nichts drinsteht, an dem sich also auch niemand stören kann. Inhalt: Der Stiftung für das sorbische Volk fehlt es an Geld. Personal- und Sachkosten steigen. Also soll die Staatsregierung in Verhandlungen mit dem Bund und mit Brandenburg treten. Ein bisschen informiert werden soll am Ende auch noch, und zwar zu einem Bericht, der sich sowieso in Vorbereitung befindet. Kurz gesagt: Sie beantragen Dinge, die sowieso schon geschehen sind. Einen unkreativeren Antrag hätten Sie nicht formulieren können. Nun zur Stiftung für das sorbische Volk. Was ist der Zweck der Stiftung? Der Zweck ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch das Land Brandenburg, den Freistaat Sachsen und den Bund. Diese Finanzierung ist auch wichtig. Ich zitiere Herrn Ministerpräsident Kretschmer in einer Pressemitteilung von 2021, welche nach dem Abschluss des vierten Abkommens veröffentlicht wurde: „Die sorbische Sprache und Kultur sind ein wichtiger Teil der sächsischen Identität. Die Unterstützung ermöglicht eine stärkere Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien, den Einsatz von Sprachmotivatoren sowie zahlreiche kulturelle und soziale Projekte in der Lausitz.“ Und nun die SPD aus Brandenburg: „Brandenburg bekennt sich zu seiner Verpflichtung, den außergewöhnlichen Reichtum der sorbischen bzw. wendischen Kultursprache und Bräuche als Teil des immateriellen Kulturerbes zu bewahren und weiterzuentwickeln.“ Nun zum Bund: „Die Stiftung für das sorbische Volk trägt seit Jahren maßgeblich dazu bei, dass Sprache und Kultur des sorbischen Volkes lebendig bleiben. Mit der Aufstockung der Mittel ist diese so wertvolle Arbeit auch in Zukunft auskömmlich finanziert. Hier ist Heimatpolitik erlebbar.“ Sagen diese Aussagen nicht alles? Es sind sich alle einig. Sollte es nicht Normalität sein, das nächste Abkommen gemeinsam bis zum Auslaufen des alten Abkommens abzuschließen? Braucht es dafür einen extra Antrag? Na ja. Nun zum Inhalt des Antrages. Wenn wenigstens konkrete Zahlen im Antrag genannt werden würden, zum Beispiel wie viel Geld die Stiftung für das sorbische Volk denn künftig bekommen soll. Wie groß ist der Flicken, mit dem das Loch gestopft werden muss oder soll? Wir erfahren in Ihrer Antragsbegründung nur, wie viel Geld bislang gezahlt wurde. Es wäre durchaus interessant, einmal eine Größenordnung vorgelegt zu bekommen, was die Stiftung benötigt, um effektiv arbeiten zu können. In Ihrem Antrag geht es am Rande auch um das Thema Sprache. Hier stoßen wir auf Probleme, die bereits im Kindergarten beginnen. Ich habe die folgenden Fragen 2023 schon einmal hier im Landtag gestellt. Warum sollte sich ein Lehrer die Mühe machen, extra Sorbisch zu lernen, wenn er an einer sorbischsprachigen Schule am Ende nicht besser verdient als anderswo? Wenn wir wollen, dass das Sorbische von Kindesbeinen an gepflegt und gefördert wird, brauchen wir echte Anreize für Lehrer und Erzieher. Das Studium in Leipzig ist da ein weiterer Grundbaustein. Ich hoffe, dass das Studium für die Sorbischlehrer überarbeitet wurde und nun seinen korrekten Weg geht, damit wir bald neue Sorbischlehrer in der Lausitz begrüßen können. Aber was sagt Punkt 2 des zweiten Maßnahmenplans zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache? Darauf nehmen Sie im Antrag Bezug. Dort soll berichtet und eine Fortschreibung anvisiert werden, und das in einem Monat. Da ist zwar von Stipendien die Rede, die man an Lehramtsstudenten vergeben will, die bereit sind, Sorbisch zu lernen. Aber was die künftigen Lehrer dann in ihrer Laufbahn von dieser Entscheidung haben, wird nicht klar. Vor allem: Wenn wir wieder Lehrermangel an deutschen Schulen haben, dann werden diese versetzt. So kann man keine Sprache erhalten. Aber auch die Volkshochschulen sind in diesem Maßnahmenplan enthalten. Ich habe mal geschaut: Sorbisch wird in der Lausitz an Volkshochschulen nicht angeboten. Hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf. Was den letzten Punkt Ihres Antrages angeht, hätte der auch eine Kleine Anfrage sein können. Wenn es Ihnen wirklich darum geht, zu erfahren, wie es um die Vorbereitung für den 7. Bericht zur Lage des sorbischen Volkes bestellt ist, rufen Sie eben mal im Ministerium an. Die Dienstwege zwischen Koalition und Regierung dürften ja ziemlich kurz sein. Aber darum geht es Ihnen nicht wirklich. Sie wollen der Staatsregierung mit Ihrem Antrag die Möglichkeit geben, sich ein bisschen im Landtag auf die Schultern zu klopfen. Wie damit am Ende den Sorben geholfen sein soll, verstehe, wer will. Ich bin nun seit 2019 im Landtag. Seitdem wird geredet, dass die weiterführenden Schulen in der Lausitz, zum Beispiel in Hoyerswerda, auch fakultativen Sorbisch-Unterricht erhalten sollen. Meine Tochter ist nun in der 4. Klasse und lernt an der Grundschule Sorbisch. Ich bin gespannt, ob die weiterführende Schule, das Gymnasium, welches sie sich ausgesucht hat, Sorbisch anbietet. Ich weiß allerdings, dass an der Oberschule Hoyerswerda sich die Lage noch verschärft hat. Das sorbische Angebot, welches ab und zu bestand, wurde nun aus finanziellen Gründen gestrichen. So kann es nichts werden, Kinder und Jugendliche für die sorbische Sprache zu begeistern. Meine Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion stehen zur Förderung des sorbischen Volkes. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag zu, auch wenn ihn am Ende eigentlich niemand braucht. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Abg. Schwietzer sprach für die AfD-Fraktion. Wir setzen jetzt mit der BSW-Fraktion fort, und ich sehe Frau Kollegin Biebrach. Bitte schön.
Ines Biebrach BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, wir können das hier ziemlich kurz machen. Die kulturelle Vielfalt in diesem Land ist unsere Stärke. Das Sorbische ist ein zentraler Punkt dieser kulturellen Vielfalt und damit zu fördern. Das steht auch in unserer Verfassung und in unseren Gesetzen. Die Regierung hat den Auftrag zur Verhandlung. Wir möchten darauf dringen, wie das jetzt auch schon von der AfD-Fraktion gefordert wurde, dass nicht nur verhandelt, sondern auch der Bedarf gesehen wird. Die sorbische Kultur und insbesondere die sorbische Sprache müssen gefördert werden und brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wir verstehen auch nicht, warum die Staatsregierung gebeten und nicht aufgefordert wird, auskömmlich zu verhandeln. Wir sehen es als eine Verpflichtung an. Das aktuelle Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk gilt – wie wir auch schon gehört haben – noch bis Ende dieses Jahres. Die Zeit ist kurz, gleich ist Weihnachten. Wir gehen davon aus, die Staatsregierung möge es bis dahin schaffen; denn es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Stiftung für das sorbische Volk auch zukünftig ihrer Arbeit nachkommen kann. (Beifall BSW) Wir haben jetzt schon viel über die sorbische Sprache und die Schwierigkeiten bei der frühkindlichen wie auch der schulischen Bildung gehört. Ich möchte das Augenmerk noch auf das wichtige und ambitionierte Vorhaben der Domowina und des sorbischen Volkes lenken, bis zum Jahre 2100 hunderttausend sorbisch sprechende Menschen in Sachsen und Brandenburg zu haben, zumindest in Sachsen. Wir müssen auch dieses Ziel unterstützen. Der Maßnahmenplan sieht einige Sachen vor, die dafür sehr hilfreich sein können. Insofern wäre es schon wichtig, zu wissen, was von diesen Maßnahmen bislang umgesetzt worden ist, was in Planung ist und wie das finanziell untersetzt ist. Insofern möchten auch wir diesen Bericht haben. Aber ich gebe denen recht, die sagen: Dieser Bericht hätte auch so erteilt werden müssen. Insgesamt fordern wir eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk, eine Unterstützung insbesondere der sprachlichen Entwicklung des sorbischen Volkes und der eigenen Ambitionen, sich mit ihrer Sprache auseinanderzusetzen, diese weiterzuentwickeln und unter Menschen zu verbreiten, die bislang nicht sorbisch sprechen. Wir sehen diesen Antrag als eine Verpflichtung an die Staatsregierung an und stimmen ihm zu. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Biebrach sprach für die BSW-Fraktion. Als Nächstes ist die Fraktion BÜNDNISGRÜNE an der Reihe, und ich sehe Frau Kollegin Schubert; bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die sorbische Kultur und Sprache sind Teil unserer sächsischen Geschichte, unserer Gegenwart, und sie werden es – und sollen es – auch in unserer Zukunft sein. Wir sprechen heute über etwas sehr Grundsätzliches, nämlich über Verlässlichkeit – Verlässlichkeit für eine Stiftung, die das sorbische Leben in Sachsen trägt und stärkt. Die Stiftung für das sorbische Volk wird gemeinsam vom Bund, von Sachsen und von Brandenburg finanziert, und zwar nach einem festen Schlüssel. Der Bund trägt die Hälfte, den Rest teilen sich Sachsen und Brandenburg im Verhältnis zwei zu eins. Seit 2021 sichert das vierte Finanzierungsabkommen jährlich rund 23,9 Millionen Euro für die Arbeit der Stiftung – und diese Vereinbarung endet bald. Deshalb braucht es ein neues Abkommen, das der Stiftung Planungssicherheit gibt und gestiegene Personalund Sachkosten berücksichtigt. Das fordert der Antrag. Deshalb stimmen wir BÜNDNISGRÜNEN ihm zu. Unsere Verfassung verpflichtet uns, die sorbische Kultur und Sprache zu schützen und zu fördern. Das ist ein Auftrag, den wir politisch füllen müssen, dem wir uns aber auch verpflichtet fühlen. Daher ist es richtig, dass wir uns bis Ende 2025 über den Verhandlungsstand berichten lassen und auf einen Abschluss hinwirken. Genauso wichtig bleibt der Blick auf die Sprache. Der Zweite Maßnahmenplan zur Ermutigung und Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache muss weiter umgesetzt und fortgeschrieben werden; denn Sprache lebt nur, wenn sie gesprochen wird, wenn sie sichtbar ist und wenn sie Räume bekommt. Auch dazu fordert der Antrag konkrete Berichte und Meilensteine. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir fest an der Seite der sorbischen Gemeinschaft. Eine lebendige sorbische Kultur bereichert uns alle, denn sie ist gelebter Minderheitenschutz, gelebte Vielfalt, gelebte Demokratie. Ich darf in diesem Zusammenhang schon einmal ankündigen, dass wir an dieser Stelle demnächst einen weiteren sorbenpolitischen Antrag debattieren werden, nämlich zu der EU-Minderheitencharta. Ich gehe davon aus, dass wir auch dazu eine ähnliche gemeinsame Auffassung haben werden. Wir stimmen diesem Antrag heute zu und erwarten, dass die Staatsregierung die Verhandlungen mit Nachdruck führt; denn das sorbische Volk verdient Verlässlichkeit, Respekt und Zukunft. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Gerald Eisenblätter und Laura Stellbrink, SPD, und Staatsministerin Barbara Klepsch) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun ist die Fraktion Die Linke an der Reihe und es ergreift der Abg. Rico Gebhardt das Wort; bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den Antrag der Koalition anschaue, komme ich doch etwas ins Grübeln. Sie wollen also heute, am 29. Oktober 2025, vom Landtag beschließen lassen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird „Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk zu führen […]“. Da muss ich Ihnen sagen: Damit kommen Sie dann ganz schön spät daher. Denn laut Medieninformation der Sächsischen Staatskanzlei vom 13. Juni 2025 haben die Ministerpräsidenten aus Sachsen und Brandenburg an diesem Tag im Bundesrat in Berlin im Beisein des Vorsitzenden des sorbischen Dachverbandes Domowina, Herrn Statnik, einen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz unterzeichnet, um das nunmehr Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk gemeinsam mit dem Bund auf den Weg zu bringen. In dem Schreiben, das zugleich an den zuständigen Bundesinnenminister gerichtet worden ist, werben die Regierungschefs für ein „auskömmliches Fünftes Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk noch vor Ablauf des derzeitigen Finanzierungsabkommens“. Mit einem Beschluss Nr. 720 hat die Stiftung bereits in ihrer Haushaltsberatung am 21. November 2024, also vor gut einem Jahr, die laufenden Verhandlungen zum Fünften Finanzierungsabkommen begrüßt. Das alles will heißen: Die Verhandlungen für ein neues Finanzierungsabkommen sind auch ohne Ihr Zutun und Ihren Antrag voll im Gange. Zum anderen ist dann ebenso lange klar, dass die Erwartungen der Stiftung an einen möglichst schnellen Abschluss des neuen Finanzierungsabkommens hoch sind. Nun fordern Sie in Ihrem Antrag ja nicht nur das Führen von Verhandlungen, sondern Sie fordern bis zum 30. November – also in einem Monat – einen Bericht durch die Staatsregierung und den Abschluss der Verhandlungen bis zum 31. Dezember 2025. Wir alle wissen schon jetzt, dass – wie auch bei den Verhandlungen über das derzeit noch geltende Finanzierungsabkommen geschehen – die Vertragsverhandlungen zwischen Bund, Sachsen und Brandenburg erfahrungsgemäß dauern werden, sodass das neue Abkommen wohl erst nach dem Auslaufen des derzeitigen Abkommens am 31. Dezember 2025 im Jahre 2026 abgeschlossen sein wird. Sachsen hat hier seine Hausaufgaben gemacht und zumindest den Status quo der bisherigen Finanzierungsbeiträge Sachsens für die Stiftung des sorbischen Volkes im kommenden Haushaltsjahr 2026 mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026 gesichert. Herr Schiemann nickt, wenn ich mal recht habe – selten. Viel wichtiger ist Ihre wohl eher unrealistische Forderung nach einem Abschluss des Abkommens bis zum 31. Dezember 2025. Daher wäre es aus unserer Sicht vor allen Dingen wichtig, festzustellen, dass das Abkommen – wenn es im kommenden Jahr dann zustande kommt – rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt wird, um der Stiftung damit auch Planungs- und Finanzierungssicherheit für die schon jetzt absehbare, erneute vorläufige Haushaltsführung im Jahre 2026 zu geben. Was die Stiftung jetzt braucht, ist ein starkes Signal für eine weiterhin verlässliche, garantierte, auskömmliche und damit zukunftsfähige Finanzierung ihrer Einrichtungen, Projekte und der dafür erforderlichen Personalstellen. Die mit dem neuen Finanzierungsabkommen zu meisternden Herausforderungen sind eigentlich allgemein bekannt. Die Zuwendungen müssen inflationsbedingt um circa 20 % steigen. Fällt die Erhöhung der Zuwendungen niedriger aus, würde das zu Einschränkungen der Arbeit der Stiftung führen. Die Finanzsituation der Stiftung ist schon jetzt prekär. Leider finden sich dazu im vorliegenden Antrag bis auf die Forderung, „gestiegene Personal- und Sachkosten angemessen zu berücksichtigen“, keine konkreten Angaben zum Umfang der schon jetzt sowie auch künftig notwendigen Erhöhung des Finanzierungsanteils. Die von meiner Fraktion zurückliegend wiederholt geforderte jährliche Dynamisierung der Finanzierungsbeiträge für die gesamte Laufzeit des Finanzierungsabkommens muss darüber hinaus ebenso gesichert sein. Nun könnte man ja einwenden, dass es in Zeiten angespannter Finanzhaushalte nicht sein kann, dass die Stiftung für das sorbische Volk anders behandelt wird als andere Empfänger von Zuweisungen des Landes. Jedoch haben der Schutz und die Gewährleistung der Rechte des sorbischen Volkes auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Überlieferung, insbesondere durch Schulen, vorschulische und kulturelle Einrichtungen, in Sachsen Verfassungsrang – Artikel 6, wer es nachlesen möchte. Wenn Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, daher ein öffentliches Bekenntnis des Landtags für die Gewährleistung einer ebenso verlässlichen wie auskömmlichen finanziellen Perspektive für die Stiftung für das sorbische Volk sein soll, sind wir – ist meine Fraktion – ganz auf Ihrer Seite. Gleichzeitig unterstützen wir Ihren weiteren Antrag auf Berichterstattung der Staatsregierung über den Stand der fortlaufenden Umsetzung des Zweiten Maßnahmenplans der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache bis zum 30. November 2025. Auch hier ist die Staatsregierung aus unserer Sicht schon sehr im Zeitverzug. In diesem Sinne und mit dieser Zielrichtung stimmen wir Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke sowie Gerald Eisenblätter und Laura Stellbrink, SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Fraktion Die Linke der Kollege Gebhardt. Jetzt hätte Herr Berger die Möglichkeit. – Er winkt ab. Dann treten wir jetzt in die zweite Runde der Aussprache ein und ich sehe für die CDU-Fraktion die Kollegin Elaine Jentsch. Bitte schön, Frau Kollegin.
Elaine Jentsch CDU
Česćeny knježe prezidento! Česćene koleginy a česćeni kolegojo, lubi přitomni! Als Abgeordnete eines Wahlkreises, in dem die sorbische Sprache und Kultur fester Bestandteil des Alltags sind, liegt mir das heutige Thema besonders am Herzen. Ich selbst lerne unter anderem am WITAJ-Sprachzentrum Sorbisch. Je mehr ich mich mit der Sprache beschäftige, desto deutlicher spüre ich: Rěč je za mnje móst k Serbjam, rěč je identita, je domizna. Wer in einer zweisprachigen Region lebt, der weiß, dass Sprache mehr ist als ein Kommunikationsmittel. Sie ist Teil unserer Geschichte und unserer Zukunft. Sie bildet unsere Lebenswelt ab. Darum ist es wichtig, dass wir in Sachsen weiterhin alles dafür tun, die sorbische Sprache lebendig zu halten – nicht nur als Symbol, sondern als gelebte Alltagssprache und als emotionale Heimat der Sprechenden. Mein Kollege Marko Schiemann ist bereits auf das neue Finanzierungsabkommen eingegangen. Ich möchte mich heute vor allem auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren, also darauf, was mit Leben gefüllt werden muss: den Zweiten Maßnahmenplan und den kommenden Bericht zur Lage des sorbischen Volkes. Sprache lebt durch ihren Gebrauch. Besonders wichtig ist mir dabei ein Punkt: Sprachräume. Dokelž je rěč tam žiwa, hdźež je słyšomna, hdźež so prosće rěći a tež wužiwa. Sprache lebt nur dort, wo sie gehört, gesprochen und selbstverständlich genutzt werden kann. Diese Sprachräume sind sehr vielfältig: in Kitas und Schulen, in den Gemeinden, in Vereinen, aber auch digital in den Medien und sozialen Netzwerken. Wenn wir die sorbische Sprache stärken wollen, müssen wir solche Sprachräume bewusst fördern – auch und gerade in den Randgebieten des sorbischen Siedlungsgebiets, wo die Zahl der Sprecherinnen und Sprecher kleiner wird; denn dort entscheidet sich, ob Sorbisch auch in Zukunft als Alltagssprache bestehen kann oder nur noch als Symbol existiert. Genau dort setzt der Zweite Maßnahmenplan der Staatsregierung an: ermutigen, beleben, sichtbar machen – das ist der richtige Weg. Viele der im Zweiten Maßnahmenplan beschriebenen Vorhaben befinden sich bereits in der Umsetzung, andere müssen weiterentwickelt werden. Ein gutes Beispiel ist das Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten in Hoyerswerda. Dort werden Städte und Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet mit Übersetzungen, Beratung und praktischen Tipps, wie Zweisprachigkeit vor Ort gelebt werden kann, unterstützt. Das Beste: Dieses Angebot ist kostenfrei und wird sehr gut angenommen. Das zeigt, dass der Wille zur Zweisprachigkeit da ist, wenn man die richtigen Werkzeuge an die Hand bekommt. Ein anderes Beispiel ist die Imagekampagne „Sorbisch? Na klar!“ Sie trägt die Sprache in den öffentlichen Raum, schafft Sichtbarkeit, Stolz und Neugier – gerade bei jungen Menschen. Die seit 2020 laufende Kampagne wirbt für ein Miteinander von Deutsch und Sorbisch in der Oberlausitz und kann inzwischen auf viele erfolgreiche Kooperationen, Veranstaltungen und spannende Geschichten im Weblog zurückblicken. Ergebnisse aus der Evaluation zeigen deutlich: Die Zustimmung zur Bedeutung der sorbischen Sprache und Kultur sowie zum Gebrauch der Sprache in der Öffentlichkeit ist spürbar gestiegen. 87 % der Befragten halten den Erhalt der Sprache für wichtig und 84 % sehen in der sorbischen Kultur einen Gewinn für die touristische Attraktivität der Regionen. Auch die Akzeptanz, wenn in der Öffentlichkeit Sorbisch gesprochen wird, nahm zu. Diese Kampagne zeigt, dass Sorbisch keine Sprache von gestern ist, sondern Teil eines modernen, weltoffenen Sachsens. Sie ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Wertschätzung und Identität gestärkt werden können. Solche Maßnahmen zeigen, wie breit der Ansatz des Zweiten Maßnahmenplans ist: Er reicht von Bildung und Verwaltung über Medien bis hin zur Digitalisierung und schafft dort Möglichkeiten, wo Sprache gelebt werden kann. Bis Ende November 2025 soll über die fortlaufende Umsetzung und über die Eckpunkte zur Fortschreibung berichtet werden. Das ist ein entscheidender Schritt, um zu erkennen, wo Fortschritte erzielt wurden und wo wir nachsteuern müssen. Diese Transparenz schafft Vertrauen, und sie ist die Grundlage für eine zielgerichtete Weiterentwicklung; denn nur wer weiß, wo er steht, kann den richtigen Weg für die Zukunft finden. Auch der nächste Bericht zur Lage des sorbischen Volkes, der derzeit vorbereitet wird, spielt eine wichtige Rolle. Er ist nicht nur eine Bestandsaufnahme, sondern auch eine Grundlage für die zukünftige Arbeit. Er soll zeigen, welche Maßnahmen wirken, wo Nachbesserung nötig ist und welche neuen Impulse gesetzt werden können – gerade im Hinblick auf Bildung, Kultur, Verwaltung, öffentliche Präsenz und mediale Angebote. Dieser Bericht ist ein Ausdruck gelebter Verantwortung gegenüber dem sorbischen Volk, aber auch gegenüber unserer gemeinsamen sächsischen Identität; denn der Schutz und die Förderung der sorbischen Sprache sind nicht nur Verpflichtung, sondern auch Bereicherung für unser Land. Wir wissen: Die Zukunft der Sprache entscheidet sich in den Köpfen der jungen Generation. Deswegen sind Kitas, Schulen und Hochschulen entscheidend. Dort, wo Kinder von klein auf Sorbisch hören und sprechen, wächst Selbstverständlichkeit. Das setzt gut ausgebildete Lehrkräfte und moderne Lernangebote voraus. Auch in der Verwaltung und den Medien brauchen wir kontinuierliche Unterstützung, um Zweisprachigkeit zu festigen. Eine zweisprachige Beschilderung, ein Formular oder eine Nachrichtensendung in Sorbisch sind mehr als Formalitäten. Sie zeigen: Tuta rěč słuša k nam. Die sorbische Sprache und Kultur sind ein Schatz – nicht nur für die Sorben selbst, sondern für ganz Sachsen. Was in Bautzen, Schleife, Hoyerswerda und den zweisprachigen Gemeinden des Verwaltungsverbandes „Am Klosterwasser“ gepflegt wird, prägt das Gesicht unseres Landes. Deshalb tragen wir alle Verantwortung dafür, dass dieser Schatz erhalten bleibt: durch eine solide Finanzierung, durch Sprachförderung und durch die Anerkennung, dass kulturelle Vielfalt kein Gegensatz, sondern ein Gewinn ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich sagen: Die Bewahrung der sorbischen Kultur und Identität gelingt nicht allein durch Gesetze und Abkommen. Sie gelingt, wenn Menschen die Sprache sprechen, singen, lernen und leben. Wenn wir den Gebrauch des Sorbischen im Alltag stärken, sichern wir nicht nur eine Sprache, sondern auch ein Stück gelebte Heimat. Serbska rěč je žiwa, hdyž so wužiwa. A dyrbimy so wo to postarać, zo žiwa wostanje. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Wutrobny dźak. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Elaine Jentsch von der CDU-Fraktion. Gibt es in dieser zweiten Runde weiteren Aussprachebedarf? – Das erkenne ich nicht. Gibt es den Bedarf einer dritten Rederunde? – Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Damit hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit, in die Debatte einzugreifen. Frau Staatsministerin Klepsch, bitte schön.
Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen hatte ich die Ehre, bei der Preisverleihung zum Ćišinski-Preis im Bildungsgut Schmochtitz dabei sein zu dürfen. Der Preis gilt als höchste Auszeichnung der Stiftung für das sorbische Volk. Ćišinski: So heißt der Dichter, der sich Ende des 19. Jahrhunderts Sorgen um den Untergang der sorbischen Insel im deutschen Meer machte. In der Zeit stand die Eigenständigkeit der sorbischen Kultur auf der Kippe. Deswegen machte sich Ćišinski mit seiner Literatur stark für sein Volk – auch oder insbesondere in der Ferne. Passend dazu erzählte mir eine Sorbin Folgendes: Je weiter sie sich aus ihrer Heimat entferne, desto mehr habe sie den Eindruck, dass ihre sorbische Identität an Bedeutung gewinne. Während es in der Oberlausitz selbstverständlich sei, selbst Sorbisch zu sein, sorbische Freunde, Familienangehörige oder Nachbarn zu haben, gelte man einige hundert Kilometer weiter schon als Sensation. Die Sorbin, von der ich spreche, kennen Sie alle: Das ist Franziska Brech, Geschäftsbereichsleiterin aus meinem Haus. Sie wurde Anfang April 2025 zur Beauftragten der Staatsregierung für Angelegenheiten der Sorben ernannt. Ich freue mich wirklich sehr, dass der Freistaat das Thema und damit die Sichtbarkeit für das sorbische Volk auf eine ganz neue politische Ebene geholt hat. Die sorbische Kultur gehört zu Sachsen und prägt mit ihren einzigartigen Bräuchen, ihrer Sprache und ihren Überlieferungen die regionale Kulturlandschaft bis heute. Deswegen hat die Regierung den Schutz, die Pflege und die Weiterentwicklung dieser kulturellen Besonderheit in der Sächsischen Verfassung verankert. Gemeinsam mit unseren Kollegen aus Brandenburg und vor allem mit unseren Ansprechpartnern des sorbischen Volkes – der Domowina als Dachverband der Sorben, dem Rat für sorbische Angelegenheiten und der Stiftung für das sorbische Volk – arbeiten wir an guten Ideen für die Zukunft, aber auch kontinuierlich an einem soliden Fundament. Das finanzielle Fundament ist die Stiftung für das sorbische Volk. Ich möchte an dieser Stelle Danke sagen, namentlich Herrn Statnik. Aber ich möchte auch allen anderen Partnern, die über viele Jahre hinweg eine wirklich sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns pflegen, danken. An dieser Stelle ein Dankeschön! (Beifall CDU, Gerald Eisenblätter, SPD, Rico Gebhardt, Die Linke, und Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Vierte Finanzierungsabkommen zum Staatsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus; wir haben es gehört. Mein Haus befindet sich bereits seit 2023 mit dem Bund und dem Land Brandenburg in Verhandlungen zum Fünften Finanzierungsabkommen. Wir haben es gehört: Im Juni 2025 haben sich die Ministerpräsidenten noch einmal an den Bundeskanzler und den Bundesinnenminister gewandt. Ja, wir wollen die Arbeit der Stiftung gemeinsam sichern und streben den Abschluss eines Abkommens an, das auch die Kosten- und Tarifsteigerungen der letzten Jahre berücksichtigt. Uns ist bewusst, dass dies in der derzeitigen finanzpolitischen Lage eine große Herausforderung bedeutet, aber wir haben positive Signale aus Berlin. Und ja, ich bin optimistisch, dass wir dem sächsischen Kabinett in Kürze den Entwurf des Fünften Finanzierungsabkommens aus dem Bundesinnenministerium vorlegen können. Der Bund hat uns mitgeteilt, dass er sich mit dem Entwurf des Abkommens in der Endabstimmung befindet. Der Bundesrechnungshof ist gerade in der Abstimmung inbegriffen. Der Bundeshaushaltsentwurf enthält bereits die Entwicklung, und Herr Gebhardt, sollte es nicht bis zum 31.12. unterzeichnet sein, wird es selbstverständlich rückwirkend in Kraft treten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Haus hat erste Schritte zur Fortschreibung des Maßnahmenplans für die sorbische Sprache ergriffen. Selbstverständlich arbeiten wir auch schon an den Vorbereitungen zum Siebten Bericht zur Lage des sorbischen Volkes und werden gerne, wie im Antrag formuliert, berichten. Gestatten Sie mir an dieser Stelle dennoch eine Bemerkung: Wir haben heute und auch morgen so viele Debatten hier in diesem Hohen Haus. Ich bin der Koalition dankbar, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir das Thema des sorbischen Volkes, die Zukunft des sorbischen Volkes in diesem Hohen Haus immer wieder als Debatte, als Antrag einbringen. Dafür bin ich an dieser Stelle dankbar. Lassen Sie uns gemeinsam – Landtag, Staatsregierung, Land Brandenburg, Bund und vor allem gemeinsam mit unseren sorbischen Ansprechpartnern in der Lausitz – an der Bewahrung und Förderung der sorbischen Identität arbeiten! Ja, die Unterstützung des Sächsischen Landtags als Haushaltsgesetzgeber für den Abschluss des Fünften Abkommens wird von großer Bedeutung sein, und dafür an dieser Stelle vorab schon der Dank in Ihre Richtung. Ich möchte Ihnen versichern: Getreu Ćišinski werden wir auch heute im 21. Jahrhundert nicht zulassen, dass die sorbische Insel im deutschen Meer untergeht. Wir als Freistaat werden nicht aufhören, uns immer wieder aufs Neue für die sorbischen Angelegenheiten stark zu machen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Wutrobny dźak. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Staatsministerin Klepsch für die Staatsregierung. Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Ich gebe nun den Fraktionen von CDU und SPD die Möglichkeit für das Schlusswort. Ich sehe Herrn Kollegen Marko Schiemann.
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich ganz herzlich für diese Debatte bedanken, auch für die kritischen Anmerkungen. Es gibt eine Antwort auf eine kritische Anmerkung, die etwas damit zu tun hat, dass der Freistaat alles tun muss, damit die Stiftung ihre Arbeit leisten kann, aber auch, dass die Sprache und Kultur über die Bereiche weitergeführt werden, die wir in den Witaj-Kindergärten, aber auch in der Schule anbieten. Das bedeutet, dass an der Oberschule in Hoyerswerda der Sorbisch-Unterricht so weiterzuführen ist, wie es Kollegin Schwietzer schon vor einigen Jahren angesprochen hat. Dennoch ging es heute um die Stiftung für das sorbische Volk. Sprache verbindet auch alle anderen Ebenen, in denen Sprache angewandt wird, wo ich Mut zur Anwendung der Sprache haben muss. Dabei ist natürlich der Schulbereich ein wichtiger Ort. 1991 wurde die Stiftung gegründet. Nach 34 Jahren – das ist keine Lobhudelei – kann man sagen: Die Stiftung für das sorbische Volk ist ein Erfolgsmodell. Es ist damals, 1990, wichtig gewesen, dass die Vereinbarung zwischen Helmut Kohl, Kurt Biedenkopf und Manfred Stolpe aus Brandenburg dazu beigetragen hat, dass 1991 diese Stiftung gegründet worden ist. Die Redner, die heute hier gesprochen haben – bis hin zu Ihnen, liebe Frau Staatsministerin –, haben letztendlich dieses Erfolgsmodell beschrieben und dass es sich lohnt, für die Weiterführung dieses Erfolgsmodells alle Energie einzusetzen und alle Kräfte für das neue Finanzierungsabkommen einzubringen. Das haben Sie alle dargelegt. Dafür Tagesordnungspunkt SIMSON – Mehr Ein ostdeutsches Drucksache 8/3930, Antrag der Fraktion Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir steigen ein. Ich sehe Herrn Abg. Moncsek von der AfD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Mike Moncsek AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Glück auf! Gott schütze die Simson! Fangen wir gleich einmal so an, wie es vorhin abgeschlossen wurde. Simson: ein Name, ein Begriff, ein Mythos, auf jeden Fall aber das Kultobjekt unserer Jugend des Ostens, gebaut in Suhl, geliebt und gefeiert in allen Bundesländern Deutschlands. Wer vor 1989 hier groß geworden ist, kennt den Klang, den Duft des Gemisches von Kindesbein an. Alle Simson-Mopeds sind baugleich. Sie waren und sind mehr als ein Fortbewegungsmittel vor und nach der Wende. Wenn die bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich bin Ihnen, Frau Staatsministerin Klepsch, dankbar, dass es gelungen ist, Wege mit den beiden starken Partnern – Bundesregierung und Land Brandenburg – zu gehen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesregierung, beim Deutschen Bundestag. Es ist nicht selbstverständlich, dass man sorbische Themen im Deutschen Bundestag so positiv begleitet. Ich bedanke mich bei der Regierung und den Landtagskolleginnen und -kollegen in Brandenburg, und, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bedanke mich aufrichtig bei Ihnen, dass Sie dieses sorbische Thema, diese Stiftung für das sorbische Volk so mit Ihren Positionen unterstützen. Vielen herzlichen Dank. Seien Sie der Stiftung für das sorbische Volk auch in Zukunft gewogen. Ich beende das mit dem sorbischen Dank Dźakuja so za Wašu podpěru Bóh njech škita Saksku – Gott schütze Sachsen. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das Schlusswort hörten wir vom Abg. Marko Schiemann. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 8/4357 einschließlich der Ergänzung mit der sorbischen Fassung zur Abstimmung und bitte bei Ihrer Zustimmung um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig beschlossen. Ich danke Ihnen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall CDU) Ich rufe auf als bloß ein Moped: Symbol auf zwei Rädern AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung „Simme“ anspringt, dann klingt das wie ein Versprechen auf Freiheit, auf Freundschaft, auf Selbstständigkeit, das Lebensgefühl auf den eigenen individuellen mobilen Weg, Dinge, die uns alle ausmachen. Die S 50, S 51 und viele andere, die maßgeblich die individuelle Mobilität früher und gerade heute wieder im ländlichen Raum prägen – das ist Simson. Dass heute immer noch mehrere Hunderttausend SimsonMopeds auf den sächsischen Straßen unterwegs sind, liegt an folgenden Dingen: das geile Design, die Art des Baukastenprinzips, weil die Elemente immer wieder erneuert, modifiziert und ausgetauscht werden können. Vorteile des Simson-Mopeds: einfache, sehr robuste Technik, das hervorragende Fahrwerk und – das ist wichtig – ein Zweisitzer. Simson-Mopeds kommen aus der Zukunft. (Beifall AfD) Die Geschichte ist aber paradox. Nahezu gleichzeitig mit der Vernichtung der Suhler Zweirad GmbH im Jahr 2002 – keine 10 Minuten hatte damals der Vertreter Zeit, im Wirtschaftsministerium darum zu kämpfen – setzt eine bis heute ungebrochene Renaissance der Simson-Mopeds durch unsere gebildete Jugend ein. Nicht Fridays for Future, sondern Fachwissen durch Können, durch Bildung, das sind Simson-Fahrer, das sind Simson-Fans bis heute. (Beifall AfD) Jetzt wird es ganz interessant; deshalb bitte zuhören. Sechs Millionen Fahrzeuge wurden in Suhl hergestellt. Die Schwalbe, vielleicht die bekannteste: 1,1 Millionen Stück, S 50: 600 000 Stück, S 51: 1,2 Millionen Stück aus der Suhler Produktion. Es ist das meist verkaufte Moped. Einige davon waren zeitweise im Ausland tätig, haben ihren Dienst verrichtet und kommen jetzt wieder nach Hause. Andere sind in Deutschland verblieben. Das führt uns direkt zu dem sehr guten Antrag mit drei kurzen, einfachen Punkten: Gleichbehandlung aller SimsonMopeds – keine Simme ist illegal, da Baugleichheit herrscht –, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) eingetragene Höchstgeschwindigkeit für alle auf 60 Kilometer pro Stunde, weil sie gleich sind, und Aufnahme in das ostdeutsche immaterielle Kulturgut. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Jawohl!) Unser Antrag bedeutet Folgendes: Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung, Zeit- und Kosteneinsparung für alle Beteiligten, kein Risiko beim Kauf von Reimporten – egal, woher, egal, wer sie dort hingebracht hat. Damit einhergehend: ein einheitliches rechtssicheres Verfahren für alle Beteiligten, sächsische Zulassungsämter, die DEKRA, die Polizei etc. Der Hammer ist, meine lieben Kollegen, dass das ohne finanzielle Mittel vom Land, vom Bund, von wem auch immer möglich ist. Wir brauchen kein Geld, um diesen Antrag zu bewilligen. Heute zählt nur Ihr persönlicher Wille – nicht mehr und nicht weniger. Ich möchte es an der Schwalbe als Beispiel deutlich machen: geboren im Jahr 1964, der erste Zweisitzer aus dem Suhler Fahrzeugwerk, 3,4 PS. Auf Anregung des Suhler Werkes durch den damaligen Gesetzgeber wurde die Höchstgeschwindigkeit 60 Kilometer pro Stunde festgelegt. Jetzt nenne ich Ihnen ein paar prominente Nutzer: der ABV, die Schwester Agnes und – Sie kennen ihn alle – der Sandmann. Heute, jetzt und hier, können wir alle, die clever sind, das als Gesetzgeber Sachsens genau wie im Jahr 2013 beim Modellversuch für die Einführung des Führerscheins AM, meine Damen und Herren von der CDU, für alle Simson-Fans, -Fahrer, und -Enthusiasten beschließen. Die deutsche Simson fährt mit 60 Kilometer pro Stunde durch Sachsen, sie ist steuerfrei und wird nur mit Versicherungskennzeichen genutzt – und das ist gut so. Lassen Sie uns heute alle baugleichen Simson-Mopeds rechtlich legalisieren! Unsere Jugend braucht dringend mehr SimsonMopeds. (Beifall AfD) Gar nicht erst versuchen, kaputtzureden – einfach mal machen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die in ihrer Begeisterung nicht zu überhörende Einbringung des Abg. Moncsek von der AfD-Fraktion. Wir setzen fort mit der CDU-Fraktion, und ich erteile Frau Kollegin Gockel das Wort. Bitte schön.
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glauben Sie mir, Herr Moncsek, ich habe meine Schwalbe geliebt, und ich habe meine Enduro geliebt. (Beifall AfD – Oh-Rufe AfD) Ja, das Simson-Moped gehört zweifellos zur kulturellen Identifikation der ostdeutschen Länder. (Zuruf AfD: Danke!) Darin sind wir uns gewiss alle einig. Doch den in der Begründung des Antrags bemühten Vergleich mit der Vespa sollten wir aus meiner Sicht nicht führen. (Zuruf AfD: Warum?) – Ich erkläre es Ihnen. Dann müssten wir den Kriterien wie räumliche Verbreitung, Produktionszeitraum sowie produzierte Exemplare und im Falle der Vespa die sehr breit aufgestellte Produktpallette inklusive der Anpassung der Motoren für die verschiedenen Klassen gemäß der europaweit abgestimmten und gültigen Richtlinie für Kleinkrafträder eine wichtige Rolle zuweisen. Das Phänomen Simson ist daher eine vor allem regionale Erscheinung, die eine große Bedeutung speziell für die ostdeutsche Kultur und Gesellschaft hat. Das ist unbestritten. Dessen sind wir uns als CDU-Fraktion selbstverständlich bewusst, und deshalb unterstützen wir auch gut nachvollziehbare Regelungen. Unsere Staatsregierung setzt sich, wie der Stellungnahme zu entnehmen ist, für die weitere Anerkennung der Simsons mit entsprechenden Typen-Schildern ein. Voraussetzung ist also das Vorhandensein des entsprechenden Rahmens und der entsprechenden Rahmennummer. Insoweit bedarf es hier keiner weiteren oder zusätzlichen Regelungen. Anders jedoch verhält es sich mit den im Antrag beschriebenen Reimport-Fahrzeugen. Der im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR festgehaltene Bestandsschutz für Kleinkrafträder gilt nicht für die Simson-Mopeds, welche aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wurden. Dieser Fall wurde nicht vertraglich geregelt und muss sich daher den aktuellen Gesetzmäßigkeiten unterordnen. Diese Fahrzeuge gehen dem deutschen Markt nicht verloren, Reimport-Simson-Mopeds können bereits nach geltendem Bundesrecht als Klein- oder als Leichtkraftrad rechtssicher betrieben werden. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis auf Grundlage einer Einzelbegutachtung nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung ist nämlich auch für diese Fahrzeuge möglich. (Zuruf AfD) Unsere Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme ebenfalls dargestellt, dass sie angeregt hat, über eine deutschlandweite einheitliche Regelung im Sinne des Antrages abzustimmen. Ich persönlich kann diese Position sehr gut nachvollziehen, auch als passionierter Zweiradfahrer, und unterstütze diese, weil viele Fragen aufgeworfen werden, mit denen wir uns in diesem Zusammenhang beschäftigen müssen. Eine dieser grundsätzlichen Fragen lautet, wie man den Reimport einer Simson regeln kann, inwiefern ein solches Fahrzeug nachweislich überhaupt ein Simson-Moped ist und beispielsweise nicht ein kompletter Nachbau. (Zuruf AfD: Was?) Dann müssen Sie ebenfalls über das Thema Markenrecht nachdenken. In diesen Fällen sollten wir also klären, wie eine Art Einzelabnahme umgesetzt werden kann. Nur so können der technische Zustand des Fahrzeuges und die tatsächliche Herkunft überprüft werden. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Der Antrag zielt darauf ab, Simson-Mopeds für den deutschen Markt zu erlauben, die zwar grundsätzlich baugleich sind, aber über die es keinerlei Aufzeichnungen gibt und deren Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Moncsek?
Sandra Gockel CDU
Ja, gerne. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Bitte schön, Herr Kollege Moncsek, Sie haben das Wort.
Mike Moncsek AfD
Frau Kollegin Gockel und Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es ist nicht meine Art, aber Sie haben einen Fakt genannt, den ich gern noch einmal verdeutlicht und erklärt haben möchte. Sie sagten, es müsse eine ordentliche Rahmennummer und das Typenschild haben, und damit wäre es bei einem Reimport legal und nicht illegal. So verstehe ich das jetzt.
Sandra Gockel CDU
Nein, das haben Sie falsch verstanden. Wir brauchen die Rahmennummer, wir brauchen den Rahmen und die entsprechenden Papiere. Danach müssten Sie überlegen, ob die dazugehörigen Teile eventuell in Asien gebaut wurden etc.
Mike Moncsek AfD
Das war jetzt nur eine Verständnissache. Dazu Folgendes: Es gibt nachweislich nicht eine einzige Liste, welche Simson zum Export bestimmt war. Es gibt nicht eine einzige Liste, aus der hervorgeht, dass das deutsche oder Export-Mopeds sind. Alle haben Rahmennummern, alle haben Typenschilder. Darauf steht nicht Ungarn oder Rumänien oder Vietnam, sondern sie sind alle in Suhl gebaut, haben alle eine Rahmennummer und Typenschilder. Wenn jetzt so ein Fahrzeug, das nach dem gleichen Muster hergestellt wurde, mit den – wie Sie festgestellt haben – Teilen hierher zurückkommt – also, sie waren im Ausland tätig und kommen jetzt zurück –, ist es das baugleiche Moped. Es ist auch nichts, was bei einer KBA-Abnahme mit Foto nachgewiesen wird, aus einem chinesischen Produktionswerk. Was ist dagegen zu sagen?
Sandra Gockel CDU
Sie haben die Situation, dass diese Fahrzeuge zu dem Augenblick der vertraglichen Abstimmung – Anfang der Neunzigerjahre – als Moped nicht in Deutschland waren. Es geht darum: Die vertragliche Zulassung ist mit den deutschen Bestimmungen gesetzt worden. Somit wird das also zu einem Reimport. Das Fahrzeug war hier nicht zugelassen. Deswegen können Sie das Moped ja mit einer neuen Zulassung als Reimport zulassen, aber Sie dürfen eben maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren. (Mike Moncsek, AfD: Danke!) Mit den möglichen Änderungen ohne überprüfbaren Herkunftsnachweis würde sich für den einen oder anderen aber möglicherweise auch ein Markt öffnen, der am Ziel vorbeigeht. Ich denke dabei nicht an ein paar Tüftler, sondern an größere Produzenten, die diesen potenziellen Markt mit Sicherheit erschließen würden. Das ist das Thema des Nachbaus. Selbstverständlich gibt es diesen Markt, weil mögliche Nutzer und Produzenten sicher gern eine Lücke in der benannten Richtlinie für Kleinkrafträder nutzen würden. Um auch diese grundsätzliche Frage mit weitreichenden Folgen zu klären, empfehle ich analog der Staatsregierung, die entsprechenden Ergebnisse zunächst einmal abzuwarten. Eine unüberlegte Freigabe würde den Bezug zu meinen Ausführungen auf das Ziel eines Kultursymbols und einer Marke konterkarieren. Zum Thema des immateriellen Kulturerbes werde ich mich in der nächsten Runde äußern und danke bis dahin für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Gockel für die CDU-Fraktion. Wir setzen mit der BSW-Fraktion fort, und ich sehe Herrn Prof. Scheibe. Bitte schön.
Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „SIMSON – Mehr als bloß ein Moped“: Simson war ein Waffen- und Fahrzeughersteller, der 1856 von den jüdischen Brüdern Löb und Moses Simson in Suhl gegründet wurde. Simson ist Teil der Industriegeschichte und ein Symbol dafür, dass zivile Güter in längerer, nachhaltigerer und besserer Erinnerung bleiben als Waffen. Nach zwei Weltkriegen standen die Simson-Werke jeweils als Folge des Militarismus kurz vor dem Untergang: einmal nach dem Versailler Vertrag und einmal infolge des Zweiten Weltkriegs durch Demontage. In beiden Fällen überlebten die Fabriken erst wieder durch die zivile Produktion von Autos, Kinderwagen, Fahrrädern und schließlich Mopeds. Das rettete die Marke Simson und den Beschäftigten ihre Arbeitsplätze. Dies sollte uns nachdenklich stimmen auch in Anbetracht des aktuellen Plans unserer Regierung, die Wirtschaft wieder auf Kriegsproduktion umzustellen. Simson SR 1 und Simson SR 2 als erste Mopeds nach dem Zweiten Weltkrieg trugen noch die Abkürzung „Suhl Rheinmetall“, da der Motor zur Simson SR vom Büromaschinenwerk Sömmerda zur Verfügung gestellt wurde und dieser Betrieb zu Rheinmetall gehörte, was den Namen SR – für Suhl und Rheinmetall – erklärt. Die noch als „Suhl Rheinmetall“ hergestellten Maschinen schafften maximal die damals übliche Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde, die in der Bundesrepublik bis heute die Obergrenze für die Klasse M bildet. (Zuruf AfD) Als Simson endgültig als ziviler Moped-Produzent sein „Rheinmetall“ ablegte, erreichte es als friedliche Marke dann auch bis zu 60 Kilometer pro. Was lernen wir heute daraus? Frieden trägt weiter als Krieg, und der Osten ist hier ganz an der Spitze. (Beifall BSW und AfD) Simson-Mopeds sind bis heute der lebende Beweis, dass sich Kleinkrafträder der Führerscheinklasse M problemlos und sicher bis 60 km/h im Straßenverkehr und für Jugendliche beherrschbar fahren lassen. Die 45 km/h-Regel für außerhalb der DDR zugelassene und auch jetzt noch hergestellte Fahrzeuge dieser Klasse ist zu niedrig angesetzt. Mit knapp 6 Millionen produzierten Krafträdern – wir hörten es schon – ist Simson bis heute noch immer der größte Zweiradhersteller Deutschlands, obwohl die Produktion seit vielen Jahren stillsteht. Da die Simson-Mopeds nach der Wende bei uns weit verbreitet blieben und immer noch vorhanden sind und man in der ehemaligen Bundesrepublik nicht an die Langlebigkeit der Fahrzeuge glaubte, wurde im Einigungsvertrag eine Sonderregelung festgelegt. Diese sieht für Simson-Mopeds mit einem Baujahr vor 1992 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde vor. Sowohl in puncto Nachhaltigkeit als auch in puncto Praktikabilität der Höchstgeschwindigkeit haben die SimsonMopeds alle Erwartungen übertroffen. Wir können 35 Jahre nach der Wiedervereinigung entsprechend dieser Feststellungen an der Einstufung in die Führerscheinklasse M festhalten und die Gleichbehandlung von Reimporten endlich umsetzen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Andernfalls verpassen wir die Möglichkeit, kostengünstige und im Vergleich zu Pkws auch CO -ärmere und spritsparendere Massenmobilität für unsere Jugendlichen sicherzustellen. (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Dies betrifft auch die Anerkennung und Zulassung von Reimporten. Entsprechend begrüßen wir die in diesem Antrag gestellte Forderung zur Gleichstellung von Reimporten sowie die Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Wir als BSW-Fraktion werden diesem Antrag zustimmen. (Zurufe AfD: Oh! Danke!) Danke schön. (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Abg. Prof. Scheibe von der BSW-Fraktion. Es folgt nun Henning Homann für die SPD-Fraktion.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer im Osten groß geworden ist – wie viele hier und wie ich –, der weiß, dass die Geschichte des Großwerdens in Ostdeutschland eng mit den Simsons verbunden ist, gerade im ländlichen Raum. Ich habe 1996 meine Moped-Fleppen gemacht, wie man das hier so sagt, und es war ein Moment der Freiheit, ein Moment der Selbstständigkeit: selbst zur Schule zu fahren, selbst dafür verantwortlich zu sein, wenn man zu spät kommt, zu Konzerten zu fahren, ohne die Mama zu fragen, oder zum Tischtennistraining zu fahren. Das alles war Ausdruck von großer Freiheit, nicht auf die Eltern angewiesen zu sein. Ich will es an dieser Stelle einmal sagen: Es hat auch einfach richtig Spaß gemacht. Ich selbst hatte erst einen Star und dann eine S 51 Enduro. Das waren schöne Mopeds. Dabei ging es nicht nur darum, dass man damit fahren konnte, sondern man hat auch selbst an denen herumgeschraubt. Jeder von uns kann sich noch an den Geruch des Benzingemischs erinnern oder das Ausschrauben, Säubern und Wiederzusammensetzen des Vergasers, was man öfter mal gemacht hat, weil sie dann doch nicht ansprang. An guten Tagen startete die Simson mit dem Kickstarter, an schlechten Tagen musste man sie anschieben, und das im zweiten Gang. Das weiß jeder, der damals dabei war. Deshalb sind wir natürlich große Fans der Simson-Mopeds. Wir wollen, dass diese Tradition lebt. Sie lebt in Sachsen, und es ist schön, das zu sehen. Was aber keine Tradition gut gebrauchen kann, ist politische Instrumentalisierung. (Lachen AfD) Nichts, was von der AfD hier gefordert wird, macht auch nur irgendetwas besser. Das ist reine Symbolpolitik. Das möchte ich gern an zwei Beispielen aufzeigen. (Zuruf AfD: Na los!) Die Ausweitung des Bestandschutzes auf reimportierte Export-Simsons ist schon lange etwas, wofür sich die Sächsische Staatsregierung bei der Bundesregierung einsetzt. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Deshalb ist Ihr Antrag an dieser Stelle völlig gegenstandslos. Oder schauen wir uns das immaterielle Kulturerbe an: Ein immaterielles Kulturerbe kann man nicht staatlich verordnen. Das ist etwas, was von unten wachsen muss, zum Beispiel durch eine zivilgesellschaftliche Trägergemeinschaft. Kultur entsteht eben von unten und nicht staatlich verordnet. Auch an dieser Stelle bringt Ihr Antrag also überhaupt nichts. Das bedeutet, was wir hier vorliegen haben, ist ein reiner Versuch der politischen Instrumentalisierung. Im Übrigen ist das auch noch geschichtsvergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Zuruf AfD: Blödsinn!) denn die Geschichte der Simsons ist die Geschichte einer Industriefamilie mit jüdischen Wurzeln, (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Haben Sie etwas dagegen?) nämlich der Familie Simson, die eben Teil eines jüdischen Industrieerbes ist. (Zuruf AfD: Seit wann ist die SPD gegen jüdische Familien?) Sie haben damals bei der Gründung des Unternehmens Arbeitsplätze und technischen Fortschritt geschaffen. (Jörg Urban, AfD: Die SPD hat etwas gegen jüdische Familien!) Diese Familie wurde aber 1935 von den Nazis enteignet. Auch in diesem Unternehmen wurden später KZ-Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt. (Unruhe AfD) Darüber reden Sie nicht. Ich glaube, wir alle wissen, aus welchem ekelhaften Grund. Deshalb an dieser Stelle noch einmal: Die Simson ist ein Teil von uns, Teil der Geschichte Ostdeutschlands, Teil unserer Biografie – von allen Menschen, die hier groß geworden sind. (Thomas Thumm, AfD: Wir reden von Fahrzeugen, die damit gar nichts zu tun haben!) Es ist richtig, dass wir über Mobilität sprechen, aber dann bitte nicht nur über die Simson, sondern auch darüber, dass wir das Bildungsticket fortführen wollen, weil nicht jeder eine Simson fahren möchte und auch der ÖPNV für junge Menschen wichtig ist. Wir als SPD-Fraktion sind große Fans der Simsons. Deshalb schützen wir die Tradition, und wir schützen sie auch vor politischer Instrumentalisierung. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall SPD – Oh-Rufe AfD – Unruhe im Saal) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Kollege Henning Homann sprach für die SPD-Fraktion. Als Nächstes sprechen die BÜNDNISGRÜNEN. Frau Franziska Schubert; bitte schön. (Heiko Gumprecht, AfD: Ich hatte eine grüne Simson; die habe ich umgespritzt!)
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Simson hat in Ostdeutschland Kultstatus, so viel ist klar; denn sie steht für Freiheit, für Jugendgemeinschaft und selbstverständlich für ein Stück unserer Identität. Viele verbinden mit ihr das Schrauben in Garagen, die erste Fahrt durch den Ort oder das Gefühl, unabhängig zu sein. Ich erinnere mich noch sehr gut, dass es mir genauso ging wie der Kollege Homann gerade beschrieben hat. Meine Schwalbe war auch Bestandteil meiner Jugend, liebe Frau Gockel. Wir entdecken heute Gemeinsamkeiten. (Gelächter AfD) Ich habe sie gefahren, ich habe sie geschoben, und ich habe sie geliebt. Das, was zum Beispiel die Schwalbe und auch die anderen Modelle mit sich brachten, war auch Innovation. Jeder, der eine Schwalbe hatte, wusste den Regenschutz zu schätzen, oder? (Jens Hentschel-Thöricht, BSW: Ja!) Was ist aber der Kern dieses AfD-Antrages? Die AfD fordert die Ausweitung des Bestandsschutzes auf exportierte Modelle und die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe. Schauen wir uns dazu die Fakten an. Es gab dazu schon einige Ausführungen. Der Bestandsschutz aus dem Einigungsvertrag gilt für Fahrzeuge, die bis zum 28. Februar 1992 zugelassen waren. (Sören Voigt, CDU: Wer hat es gemacht? Die CDU hat es gemacht!) Für reimportierte Exportmodelle gilt das nicht. Das heißt aber nicht, dass man diese Mopeds nicht fahren darf. Sie können selbstverständlich rechtssicher zugelassen werden, nämlich durch die Einzelbegutachtung; Kollegin Gockel hat es schon benannt. Es wird niemandem ein Kulturgut weggenommen, wie der Antrag zu suggerieren versucht. (Zurufe AfD: Doch!) Die AfD versucht vielmehr, ein Problem aufzureißen, das keines ist; das hat sie auch schon in Thüringen versucht – ebenfalls ohne Erfolg. Das heißt, dieser Antrag ist quasi auch ein Import, eine Kopie ohne Rahmennummer und ohne Typenschild. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon. – Unruhe im Saal) Zum zweiten Punkt: Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe erfolgt aber nicht durch Parlamente – von „denen da oben“ –, sondern von unten: (Mike Moncsek, AfD: Das klären wir gleich!) durch Träger und Vereine, Klubs, Schrauberinnen und Schrauber. (Gelächter AfD) Die müssten diesen Schritt tun, und wenn sie das tun, unterstützen auch wir – als BÜNDNISGRÜNE – das ausdrücklich. Herr Moncsek, Sie haben eine Frage. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Moncsek, Sie wollen eine Zwischenfrage stellen? – Bitte schön.
Mike Moncsek AfD
Zwischenfrage und Klarstellung: Das ist kein Reimport aus Thüringen, sondern die AfDBundestagsfraktion – mit meiner Person – hatte dieses Thema schon im Juli 2023 und 2024 mit einer Kleinen Anfrage – da dachte in Thüringen noch kein Plagiator daran, das zu übernehmen. (Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gelächter CDU) Das ist ein Antrag, den wir schon 2024 zur Drucksache und leider nicht mehr zur Debatte machen konnten – nur damit das Geschichtsverständnis da ist –, weil man den Bundestag aufgelöst hat. (Unruhe im Saal) Jetzt noch einmal: Typenschild und Rahmennummer haben alle, und die sind alle gleich. (Heiterkeit im Saal)
Franziska Schubert GRÜNE
Ihre Anträge haben alle Rahmennummern und Typenschilder, das finde ich sehr spannend. (Gelächter AfD)
Franziska Schubert GRÜNE
Herr Moncsek, lassen Sie mich das kurz zusammenfassen – Sie wollen ja eine Antwort haben. Sie haben also als sächsischer AfDAbgeordneter an dem Bundestagsantrag mitgearbeitet, der dann in die Länder ausgestreut wurde. Das ist ein Reimport. (Protest Mike Moncsek, AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege Moncsek, das ist kein Dialog.
Franziska Schubert GRÜNE
Die Simson gehört nicht der AfD – sie gehört gar keiner Ideologie –, sondern sie gehört den Menschen ganz verschiedener Generationen hier im Osten. (Gelächter AfD) Was hier passiert, ist der schwache Versuch, ein kulturelles Phänomen ostdeutscher Identität für politische Zwecke zu vereinnahmen, und das wird der Simson einfach nicht gerecht. Deswegen lehnen wir das ab. Ich möchte noch eine Anmerkung machen: Ich erinnere mich sehr gut, wie sich Herr Kuhnert von der AfD mit hochrotem Kopf über das Programm Neulandgewinner echauffiert hat und nach dem Sinn fragte. In Thüringen ist unter anderem Vaiko Weyh ein Neulandgewinner, und der betreibt eine offene Schrauberwerkstatt für Simsons, in der Jugendliche ihm buchstäblich die Türen einrennen. Herr Weyh ist ein sehr stabiler Maschinenbaumeister. Er teilt sein Wissen, vermittelt handwerkliche Fähigkeiten und schafft eine gute, freundliche Gemeinschaft vor Ort. Solche Projekte brauchen wir; denn das ist echte Stärkung vor Ort, Selbstbewusstsein, Perspektive und Miteinander. Das ist alles so viel wertvoller als der Versuch, junge Menschen auf rechte Pfade zu ziehen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es geht also um die Gemeinschaft, um die wir uns hier in Ostdeutschland kümmern sollten – alle miteinander. Wir können mit Stolz unsere ostdeutschen Herzensmopeds fahren und pflegen – ganz ohne ideologischen Helm. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach die Abg. Franziska Schubert von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht die Fraktion Die Linke. Frau Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg, bitte schön. (Unruhe im Saal)
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den technischen Rahmendaten ist schon ganz viel gesagt worden; deswegen würde ich gerne darauf verzichten. Das hat auch etwas damit zu tun, dass ich nicht so viel Redezeit habe. Ich möchte aber für meine Linksfraktion mitteilen, dass wir den Eindruck haben, dass es in diesem Antrag nicht um die Simson als solche geht. Es geht nicht um die Zulassung von reimportierten Mopeds – ein Problem, das sich technisch ganz sicher lösen lässt. Es geht auch nicht um die Würdigung der Simson als Kulturerbe. Ein Antrag zu so einer Auszeichnung kann aus der Gesellschaft jederzeit gestellt werden, ohne dass dazu Beschlüsse des Landtags nötig wären. Es geht um etwas ganz anderes. Dieser Antrag ist nur ein Teil einer Kampagne. Es ist ein weiterer Versuch der AfD, sich die ostdeutsche Identität unter den Nagel zu reißen und aus diesem Diebstahl politischen Profit zu schlagen. (Protest AfD) Es ist kein Zufall, dass Björn Höcke – der kleine Anführer in Thüringen – sich im Wahlkampf beim Fahren auf einer Simson hat ablichten lassen. (Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE –
Roberto Kuhnert AfD
So klein ist er gar nicht!) Man muss davon ausgehen, dass er dabei darauf hofft, dass die Leute in Ostdeutschland vergessen, dass er gar nicht in der DDR, sondern in Rheinland-Pfalz aufgewachsen ist. (Zurufe AfD) Diese Aktion ist nur ein Beispiel dafür, wie die AfD versucht, sich als die Stimme der Ostdeutschen auszugeben. Ich möchte alle noch einmal daran erinnern, dass die wirkliche Macht in der Partei in den Händen von Westdeutschen liegt. (Oh-Rufe AfD) Kein Wunder: Die wichtigsten Spender sitzen im Westen. Auch die Politik der AfD, die ganz auf die Reichsten in unserer Gesellschaft ausgerichtet ist, würde vor allem den Menschen in Ostdeutschland schaden. Leider fallen derzeit noch zu viele auf den AfD-Schwindel herein. Dennoch sind wir überzeugt davon, dass das auf Dauer nicht so bleiben kann und auch nicht wird. Wenn ich mir die Bilder von Björn Höcke auf der Simson anschaue, fällt mir immer unwillkürlich ein Internetvideo ein, in dem man einen Pavian sieht, der auf einem Wildschwein reitet, das verzweifelt versucht, den unerwünschten Affen wieder abzuwerfen. Es passt einfach nicht! (Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE und SPD) Genauso wenig passt der Höcke auf die Simson. Er ist ein ordinärer Neonazi, der beharrlich so tut, als wäre er ein normaler Politiker. (Zurufe AfD – Heiterkeit Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Mit Reichsbürgern und faschistischen Gewalttätern pflegt er Freundschaften. Zu feige ist er, um zuzugeben, dass er unter dem Pseudonym Landolf Ladig in einer rechtsradikalen Postille den Nationalsozialismus – also die erste Antiglobalisierungsbewegung – verherrlicht hat. (Roberto Kuhnert, AfD: Erzählen Sie nicht so einen Mist!) Er ist damit kein Außenseiter in der AfD, sondern ein ganz typischer AfD-Politiker – dennoch scheinbar eine Ikone für die sächsische AfD. Dass ein fanatischer Antisemit wie Höcke die Simson missbraucht, ist besonders widerwärtig. (Roberto Kuhnert, AfD: Ist das ein KI-Text?) Die jüdische Familie Simson, der einst die Firma gleichen Namens gehörte, wurde von den Nazis enteignet. Dennis Baum, ein Nachfahre der ursprünglichen Besitzer Löb und Moses Simson, sagte in einem Interview: „Die Simson ist kein politisches Thema, wirklich nicht. Man will einfach fahren. Es geht um ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das ist geil, das ist ostdeutsch und das ist vieles, aber nicht politisch.“ Zum Missbrauch der Simson durch die AfD schüttelt er nun den Kopf. Auch wir schütteln über Ihren Antrag nur den Kopf und lehnen ihn selbstverständlich ab. Das sage ich als leidenschaftliche Fahrerin einer ElektroSchwalbe. Herzlichen Dank. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke. Jetzt hat Herr Berger die Möglichkeit, zu sprechen; bitte schön. (Unruhe im Saal)
Matthias Berger fraktionslos
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist erstaunlich, wie man aus nichts ein Problem machen kann. (Heiterkeit und Beifall AfD) Das gilt übrigens in alle Richtungen. Bevor ich Ihnen erzähle, was ich alles für Mopeds gefahren bin, ist der Abend rum. Noch eine Bemerkung aus meiner Sicht als ehemaliger Bürgermeister: Wenn ich so einen Beschlussantrag in den Stadtrat von Grimma eingebracht hätte, dann hätten sie mir das zur Hälfte zurückgeschickt mit der Bemerkung: „April, April!“ Die andere Hälfte hätte geschrieben: „Bitte nur ernsthafte Meinungen.“ Das geht gar nicht! Wir sollten uns alle einmal Gedanken machen, ob wir mit derlei Anträgen – und das schließt den nächsten Antrag gleich mit ein – der Ernsthaftigkeit des Hohen Hauses gerecht werden. (Vereinzelt Beifall CDU) Falls sich wider Erwarten ein Sachse oder eine Sächsin auf die Tagesordnung des Sächsischen Landtags verirrt haben sollte und beide Anträge heute gelesen hat, dann wird sich diese Person dieselbe Frage stellen, die sich die Bevölkerung jetzt regelmäßig stellt: Haben die keine anderen Probleme? Vielen Dank. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der fraktionslose Abgeordnete, Herr Berger. Wir haben die erste Runde absolviert. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? (Unruhe im Saal) Herr Moncsek möchte noch einmal eingreifen und schreitet zum Pult. Bitte schön.
Mike Moncsek AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Zuerst einmal, Herr Berger: Fragen Sie einmal die ganzen Jugendlichen, die jetzt zwischen 14 und 18 Jahren alt sind. Dann werden Sie von denen eine Antwort bekommen, was ihnen wichtig ist. (Sören Voigt, CDU: Nicht der Antrag!) Was das Wichtige für die Jugend ist, ist Mobilität im ländlichen Raum – zum Beispiel. Herr Homann, ganz kurz zu Ihnen: Ich kann darüber nur lächeln. Wenn Sie das ins Politische ziehen, können wir es auch einfach lassen. Aber weil es von uns ist, ist es natürlich wieder die große Nummer. Lassen wir es einfach! Frau Gockel, wenn Sie eine Schwalbe gefahren haben und wissen, wie das ist, müsste es für Sie und Ihre Fraktion heute möglich sein, zuzustimmen, da Sie doch selbst die Fahrerlaubnis 2013 auf den Weg gebracht haben und damit die Möglichkeit, dass viele Jugendliche das können. Ihnen fehlt jetzt nur das Material. – Aber das nur als Anmerkungen zu Ihren Ausführungen. (Zuruf Sandra Gockel, CDU) In unserem Antrag wird die Regierung aufgefordert, die Anerkennung von Simson-Mopeds als Kulturerbe zu prüfen. Die Prüfung liegt mit der schriftlichen Stellungnahme vor. Das heißt nicht, dass die Sache damit erledigt ist. Prüfen bedeutet nämlich auch, dass die Staatsregierung genau überlegt, wie das Anliegen der Simson-Enthusiasten mit konkreten Vorschlägen und Taten durch sie unterstützt wird. Deshalb fordere ich Sie, Frau Ministerin Kraushaar, auf, sich öffentlich für das Simson-Kulturerbe auszusprechen. Sie können bereits jetzt den Weg für kommende Anerkennungsverfahren frei machen, indem Sie persönlich klar machen, dass Simson mehr als ein Moped ist. Natürlich ist das das ostdeutsche Kultobjekt auf zwei Rädern. Für die CDU-Kollegen dürfte das heute wirklich kein Problem sein. Denn durch die Freimachung des Modellversuchs der Fahrerlaubnis ist erst die Möglichkeit eingetreten, dass viele Jugendliche sehr zeitig damit unterwegs und – wie von Ihnen bestätigt – in der Lage sind, das zu tun. Eingeführt wurde dies in Sachsen und Thüringen. Im Übrigen gilt es für ganz Deutschland. (Lachen Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Das kommt noch! Und das kam bei Ihnen – heute ist der 29. November, ich erinnere daran, heute vor sechs Jahren – – (Zuruf: Oktober!) – oh, Entschuldigung, da benötigen wir noch einen Monat. Aber am 29. November, also praktisch vor sechs Jahren, ist das für die ganze Bundesrepublik gültig geworden. Wir können Vorreiter werden. Wir könnten wieder die sein, die das machen. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) – Nicht so schlimm. Simson, das sind Mopeds mit Kultstatus. Das werden Sie überall dort lesen, wo Sie recherchiert haben. Dass Die Linken das natürlich nicht verstehen, weil sie mit Freiheit ein Problem haben, – (Beifall AfD –
Franziska Schubert GRÜNE
Hallo, hallo!) dass die GRÜNEN das nicht verstehen, weil sie mit der Elektro-Schwalbe Mobbingopfer Nummer 1 auf dem Schulhof sind. (Beifall AfD) Das ist das Schlimmste, was Ihnen passieren kann! Dann kann man überhaupt nicht dahinfahren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fällt Ihnen nichts mehr ein?) Nichtsdestotrotz: Diese Mopeds mit Kultstatus, die mehr über ostdeutsche Seelen verraten, als Ihr Koalitionsvertrag, das ist Simson, wie es leibt und lebt. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der zweiten Rederunde der Abg. Moncsek. Ich sehe für die CDU-Fraktion Frau Gockel nach vorn kommen. Bitte. (Unruhe im Saal)
Sandra Gockel CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich merke, es ist eine aufgeheizte Debatte. Ich kann nur noch einmal sagen: Wir als CDU haben die vor 1992 zugelassenen Mopeds in den Einigungsvertrag eingebracht, sodass sie zu fahren sind. Wir haben vernommen, dass sich neben den technischen Feinheiten zur Regelung der Prüfung von Reimporten die Frage stellt, ob die Mopeds tatsächlich die Voraussetzungen für das immaterielle Kulturerbe erfüllen. (Zuruf: Oh doch!) Laut den dafür notwendigen Kriterien wohl eher nicht. Insofern möchte ich noch einmal ein Stück weit Klarheit in die Diskussion und Debatte bringen. Wenn man den Ausführungen zu den einzelnen Bereichen des UNESCOÜbereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes folgt, sind dies ziemlich eindeutige Kriterien, die festgeschrieben sind: mündlich überlieferte Tradition und Ausdrucksform, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale, Feste oder auch Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation, Wissen und Bräuche in Bezug auf Natur und Universum oder auch traditionelle Handwerkstechniken. Diese verschiedenen Artikel, die ich nicht weiter im Einzelnen ausführen möchte, zielen im Kern vor allem auf den Menschen und sein Tun ab und eben nicht solitär auf einen bestimmten Gegenstand. Danach muss es eine Trägergruppe abseits staatlicher Institutionen geben, die die Kulturform des Simsonfahrens mit all den damals und heute einfließenden Wechselwirkungen widerspiegelt, pflegt und begleitet. Insofern kann dem Regelwerk die Staatsregierung nicht beauftragt werden, initiativ tätig zu sein. Vielmehr müsste sich eine aktive Trägergemeinschaft einbringen und den Prozess mit all den vorgesehenen Stufen und Nachweisen zusammenfassend auseinandersetzen. Es bleibt festzuhalten, dass es, wie in der ersten Runde dargestellt – ohne Unterlagen, ohne Nachweise über die im Ausland gefahrenen Simson Mopeds –, schwierig, wenn nicht unmöglich wird, ein Original von einem möglichen Nachbau bzw. Plagiat zu unterscheiden. Damit ist der in der Stellungnahme abgebildete Hinweis der Staatsregierung, Möglichkeiten zu prüfen und allgemeingültige Regelungen unter Beteiligung der zuständigen Fachstellen abzustimmen, aus unserer Perspektive absolut folgerichtig. Eine Simson-Kultur zu pflegen ist durchaus möglich, bedarf aber nichtstaatlicher Strukturen sowie einem entsprechenden regelkonformen Verfahren und keinem politischen Auftrag an die Staatsregierung, die dies in der Form des Antrages so nicht umsetzen kann. Aus diesen Gründen sollte einem Prüfergebnis nicht vorgegriffen und der vorliegende Antrag insofern derzeit von uns abgelehnt werden. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Gockel sprach in der zweiten Rederunde. Gibt es weiteren Aussprachebedarf in dieser zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es den Bedarf nach einer dritten Rederunde? – Auch den erkenne ich nicht. – Herr Moncsek, Sie hätten nachher noch das Schlusswort? – Aber erst nach der Staatsregierung? – Herr Thumm von der AfD-Fraktion möchte eine dritte Rederunde eröffnen. Bitte, Herr Thumm.
Thomas Thumm AfD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Homann, ganz kurz: Sie hatten gesagt, dass Sie auch sehr gern Simson gefahren sind und diese ab und zu nicht angesprungen ist. Sie haben gesagt, dass Sie den zweiten Gang genommen haben, um das Moped in Gang zu setzen. Wahrscheinlich immer dann, wenn es warm war und bei der Unterbrecherzündung der Kondensator gestreikt hat. Aber ich sage Ihnen eines: Die Jungs auf dem Land, die hatten Kraft, die haben das im ersten Gang gemacht, und zwar bergauf! (Beifall AfD) Liebe Frau Gockel und Herr Homann! Sie haben auf Einzelabnahmen verwiesen. Ich möchte Ihnen jetzt einmal die Geschichte der Einzelabnahmen erklären und erzählen, warum solch ein Antrag durchaus Sinn macht, wenn er im Freistaat Sachsen umgesetzt werden würde. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie heute ein Moped kaufen, und zwar von einem älteren Herrn. Es ist eigentlich unbestritten, dass das Moped zu DDR-Zeiten zugelassen war und lief. Aber 35 Jahre nach der Wende ist die von der DDR ausgestellte Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, dass Sie einen Jugendlichen haben, der das Moped nutzen möchte, der vielleicht 3 000 Euro oder 4 000 Euro für seinen Mopedführerschein ausgegeben hat und die Betriebserlaubnis für das Moped wiedererlangen möchte. Da sagen Sie hier mit völliger Inbrunst: Das ist alles möglich mit einer Einzelabnahme. Sie gehen zur DEKRA. Dann gehen Sie also zur DEKRA. Die DEKRA macht Ihnen diese Einzelabnahme; und, um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu machen, auch der TÜV. Dann haben Sie diese Einzelabnahme, bezahlen 140 Euro und gehen im Erzgebirge auf die Zulassungsstelle. Wissen Sie, was dort passiert? Die Zulassungsstelle sagt Ihnen: Wir lassen Ihnen das Moped hier nicht mehr zu, wir stellen Ihnen keine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug aus. Wenden Sie sich bitte ans Kraftfahrtbundesamt. Was ist dann? Dann stellen Sie den Antrag beim Kraftfahrtbundesamt. Jetzt kommen wir zu dem Punkt, zu dem ich eigentlich will: Wissen Sie, wie lange Sie warten, um vom Kraftfahrtbundesamt eine Genehmigung oder eine erneute Betriebserlaubnis für dieses Moped zu bekommen? Sechs Monate. Der Grund, warum der Landkreis Erzgebirge Ihnen keine Betriebserlaubnis ausstellt, liegt einzig und allein darin, dass sie sich nicht ins Nest der Illegalität hineinbegeben wollen, weil sie sagen: Wir können hier nicht prüfen, ob das ein Reimport ist oder nicht. Deshalb lassen wir Ihnen die Simson nicht zu, selbst wenn Sie bereit sind, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass es Ihr Moped war – das ist mir selbst passiert – und mit Fotos nachweisen konnten, dass das Ihr Moped ist. Aber darauf war eben nicht die Rahmennummer; die haben wir als Jugendliche nicht fotografiert. Ist aktuell keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden, bekommen Sie keine Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle. Jetzt stellen Sie sich weiter vor: Sie haben einen Jugendlichen, der mit dem Moped fährt. Er ist vielleicht auch sehr sorgsam mit seinen Originalpapieren, mit der Betriebserlaubnis, die er noch aus DDR-Zeiten hat oder über das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt bekommen hat. Er fährt draußen damit herum und verliert diese Betriebserlaubnis. Er geht wieder zum Kraftfahrtbundesamt und muss sie wieder beantragen. Er wartet sechs Monate. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht zielführend. Hier läuft grundlegend etwas falsch. (Beifall AfD) Liebe CDU, wir haben das im letzten Plenum besprochen. Ich mache das heute ganz ruhig. Sie haben heute die Möglichkeit, wieder die Jugend im ländlichen Raum zu unterstützen. Sie können heute der Jugend mit unserem Antrag ein Angebot machen, um die Individualmobilität zu unterstützen, damit die Jugend frei ist, weil der ÖPNV nicht fährt. Das wollen Sie versagen. Das nehmen wir zur Kenntnis. Aber genau so werde ich das in meiner Heimat erzählen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Thumm von der AfD-Fraktion in der dritten Rederunde. Gibt es den Bedarf, das zu erwidern, oder weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es den Bedarf an einer vierten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, in die Debatte einzugreifen. Ich sehe Frau Staatsministerin Kraushaar. Frau Staatsministerin, bitte, Sie haben das Wort. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag, die Simson-Kleinkrafträder als ein ostdeutsches Symbol zu würdigen und besondere gesetzliche Regelungen für diese Fahrzeuge zu schaffen, ist selbstverständlich ein Thema, das die Gemüter bewegen kann. Die Mopeds, die unter der Marke Simson in der DDR hergestellt wurden, sind – das hat man heute hier gehört – für viele hier im Haus mit Erinnerungen an Jugend und erste individuelle Mobilität verbunden. Für manche mag das sogar eine Art Heimatgefühl auslösen – jedenfalls, wenn sie Zweitaktgeruch und Mopedgeknatter mit Heimat verbinden. Es ist gänzlich unbestreitbar, dass Simson-Mopeds eine technische Tradition prägten und bis heute viele Enthusiasten, Schrauber und Sammler in ihren Bann ziehen. Doch, meine Damen und Herren, diese Gemeinschaft stiftende Nostalgie so zu überhöhen, ist fragwürdig. Das eine sind Erinnerungen, die nach wie vor ihre Funktion und Berechtigung haben mögen. Das ist beim Simson-Moped nicht anders der Fall als bei der heißgeliebten DDR-Semmel. Die eigentlichen Zukunftsfragen, meine Damen und Herren, sind allerdings ganz andere – auch und ganz besonders im Bereich der Mobilität. Ich möchte in Bezug auf den Antrag zunächst klarstellen, dass der Freistaat Sachsen beim Thema der reimportierten Simson-Kleinkrafträder bereits unabhängig vom vorliegenden Antrag eine pragmatische und sachgerechte Vorgehensweise präferiert. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass DDR-Fahrzeuge – ganz gleich, ob sie die Ländergrenzen zwischendurch verlassen haben oder nicht – weiterhin eine Betriebserlaubnis erhalten und dass die Verfahren, um die Betriebserlaubnis zu erhalten, so unkompliziert wie möglich sind, wobei es sich – und das ist heute schon mehrfach angesprochen worden – um unterschiedliche Genehmigungen handelt, je nachdem, ob es um einen Reimport oder um eine Simson-Maschine geht, die seit 35 Jahren in der hiesigen Garage steht. Dennoch, beide Fahrzeuge sollen am Ende benutzt und betrieben werden können. Was wir noch erreichen wollen, ist, dass es auch auf Bundesebene eine klare und einheitliche Regelung gibt, die einerseits eine bundesweit unkomplizierte Handhabung gewährleistet und andererseits damit die Rechtssicherheit für alle Simson-Fans schafft. Denn, meine Damen und Herren, was nützt es denn, wenn das heißgeliebte Moped bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht identifizierbar ist? Das hat uns die Polizei gespiegelt. Was ist denn, wenn ein solches Moped in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Versicherung nicht den Schaden übernimmt? Den Ärger will selbstverständlich keiner haben. Es wurde schon dargelegt, dass der Einigungsvertrag die unverrückbare Grundlage für alle darauf aufbauenden rechtlichen Entscheidungen bildet. Eine vollständige Gleichstellung – ich muss es noch einmal so sagen – von Reimporten und original in der DDR zugelassenen Fahrzeugen ist ausgeschlossen und durch die Staatsregierung durch nichts herbeizuführen. Kommen wir zu dem nächsten Punkt des Antrages, Simson-Kleinkrafträder als immaterielles Kulturgut im bundesweiten Verzeichnis aufzuführen. Es ist schon gesagt worden: Ob Simson-Mopeds als immaterielles Kulturerbe aufgeführt werden können, liegt nicht in der Hand der Staatsregierung. Daher gibt es keinen Handlungsbedarf für die sächsische Regierung. Zum Abschluss möchte ich als Mitglied der Staatsregierung etwas sagen, das ich immer wieder betont habe: Ich möchte keine ideologischen Überwölbungen unserer Mobilität, weder einen Zwang zum ÖPNV noch die Verklärung eines Mopeds zum immateriellen Kulturgut. Jede und jeder in Sachsen soll nach ihrer oder seiner Fasson selig sein und mobil werden. Lassen Sie uns stattdessen unsere Kräfte auf die dringenden Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft konzentrieren, damit der Verkehr in Sachsen noch sicherer wird, Mobilität keine Frage des Geldbeutels ist und Verkehr die Umwelt schont sowie nutzerfreundlich ist. Damit schaffen wir einen wirklichen Mehrwert für die sächsische Bevölkerung, auch für die sächsische Jugend. Aus den oben genannten Gründen empfehle auch ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Wir sind am Ende der Aussprache. Ich übergebe jetzt für das Schlusswort an Kollegen Moncsek. Sie haben 3 Minuten. (Mike Moncsek, AfD, stellt ein Modell eines Mopeds vor sich auf das Rednerpult.)
Mike Moncsek AfD
Darum geht es. (Proteste CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Die CDU hat heute den größten Fehler gemacht. Sie haben sich wieder bundesweit als Nachzügler gezeigt. (Mike Moncsek, AfD, zeigt auf das Modell.) Ist das ein politisches Symbol? – Nein, das ist es nicht. (Proteste CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) – Selbst das erregt schon Ihre Gemüter. Ich habe kein Problem damit. Ich lege es hin. Die CDU ist schon wieder bundesweit im Nachzüglermodus oder im Plagiatmodus. Das kann man nennen, wie man will. CDU-Ministerpräsident, Michael Kretschmer, lässt sich regelmäßig mit einem Moped blicken und wirkt dabei ein wenig, als versuche er, auf den Rücksitz der AfD aufzuspringen. (Heiterkeit AfD –
Andreas Nowak CDU
Ganz schlimm, Herr Kollege!) Das wird bestimmt nicht das letzte Mal sein. Schade, dass er nicht mehr da ist. Während wir AfD-Politiker mit Jugendlichen durch den ländlichen Raum fahren und Sie sich nicht für deren Interessen einsetzen, sondern nur wir, postet der Ministerpräsident Facebook-Fotos mit dem Spruch: „Simson fahren – das ist ein Heimatgefühl!“ Komisch, dass Sie das gerade erwähnen: Politisches Social Writing statt echter Ausfahrt. Jetzt – das ist eine Ansage – schalten wir, die AfD, nicht nur einen Gang hoch. In den ostdeutschen Landtagen und im Bund werden wir weiterhin fordern, dass die Simson ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird. Es geht um Kultur, Politik und Identität Ostdeutschlands. Ein ostdeutsches Stück Technik hat überdauert, ist nicht kaputt zu kriegen und ist damit symbolisch für das Selbstbild Ostdeutscher, alt oder jung: Wir haben durchgehalten und werden weiter durchhalten. Wir fahren immer noch und werden immer mehr. Wir wissen, wie das hier ausgeht, denn wir, die Älteren, haben es schon einmal erlebt. Wenn wir, die AfD, zukünftig im Ministerium, das wir vielleicht irgendwann haben, den Verkehr bestimmen, dann wird der verantwortliche Staatssekretär – und wenn ich es selbst machen muss – (Heiterkeit AfD) Tagesordnungspunkt Rrrräng-gedäng-gedäng! Sachsenring als immaterielles Drucksache 8/4106, Hierzu können die Fraktionen in der ersten Rederunde in der folgenden Reihenfolge Stellung nehmen: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Fraktion Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und Staatsregierung, wenn gewünscht. Mir ist jetzt Kollege Nico Rudolph gemeldet. (Nico Rudolph, BSW, erscheint in einer Lederkombination für Motorradfahrer.) spätestens ab 2029 diese Sachen im positiven Sinne für unsere Jugend regeln. Dann wird das, was wir heute wollen, Realität werden. Stimmen Sie dem Antrag zu! Jetzt haben Sie noch die Gelegenheit. Ansonsten wird es für uns die Sache werden. (Beifall AfD) Ich wurde gefragt: Was ist, wenn sie dir nicht zustimmen? Ich sagte: Selbst dann haben die Leute morgen bei Instagram und den ganzen sozialen Medien gesehen, wer für sie kämpft. (Andreas Nowak, CDU: Darum geht es Ihnen doch!) Sie sind es nicht. (Zurufe CDU) Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Abg. Moncsek, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass unsere Geschäftsordnung und die Gepflogenheiten zur Aussprache hier im Plenum des Landtags ganz bewusst so gestaltet sind, dass sie auf Rede und Gegenrede aufbauen und nicht mit irgendwelcher Symbolik oder Gegenständen unterstützt werden sollen. Insofern fühlen Sie sich jetzt bitte gerügt und unterlassen dies in Zukunft! – Danke schön. (Mike Moncsek, AfD: Das war doch ganz bewusst!) Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 8/3930 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einer Vielzahl von Dafür-Stimmen dennoch eine Mehrheit an Gegenstimmen festzustellen gewesen. Der Antrag ist nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Bewerbung Fankultur am Kulturerbe unterstützen Antrag der Fraktion BSW Herr Rudolph, ich weise Sie darauf hin, dass die Kleidung, die Sie jetzt offensichtlich für diesen Tagesordnungspunkt angelegt haben, der Würde des Hauses und den Regeln, die wir uns hier gegeben haben, nicht angemessen ist. (Nico Rudolph, BSW: Steht das in der Geschäftsordnung?) Ich bitte Sie, Ihre Anzugsordnung angemessen zu gestalten. (Nico Rudolph, BSW: Jetzt?) – Nein, Herr Rudolph. (Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab. – Unruhe im Saal – Staatsminister Christian Piwarz: Das wird ja immer peinlicher! Das ist ja lächerlich!) Herr Kollege Rudolph, diese Regel ist so explizit nicht in der Geschäftsordnung enthalten. Aber sie entspricht der parlamentarischen Ordnung, die hier seit mehreren Legislaturperioden tradiert ist und deshalb auch zur Geltung gebracht werden kann und sollte. (Unruhe im Saal) Bei der vorigen Debatte durch Kollegen Berger, auch im Zusammenhang mit Ihrem Antrag hier, fiel die Bewertung, dass diese Anträge nicht der Würde des Hauses entsprächen, und Sie setzen dem Ganzen durch Ihre Kleidung, die Sie hier tragen, noch eine Krone auf. Ich fordere Sie auf, wenn Sie den Antrag einbringen wollen, dass Sie die Kleidung bitte ablegen. Danach können Sie an das Pult treten und den Antrag einbringen. (Vereinzelt Beifall CDU) Legen Sie jetzt die Jacke ab, kommen Sie dann an das Pult und bringen Ihren Antrag ein! (Unruhe und Heiterkeit im Saal – Staatsminister Piwarz: Das ist so lächerlich! Was für eine Truppe! Das ist ja peinlich! – Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Hat die Fraktion BSW Interesse, in dieser ersten Rederunde Ihren Antrag einzubringen oder nicht? – Würden Sie bitte an das Mikrofon treten und einen entsprechenden Antrag formulieren? (Ines Biebrach, BSW, steht am Mikrofon.) Ich sehe am Mikrofon Frau Biebrach von der BSW-Fraktion. Bitte schön.
Ines Biebrach BSW
Wir hätten gern eine kurze Pause, wenn das möglich ist. 15 Minuten würden uns genügen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Frau Kollegin Biebrach, entsprechend der Geschäftsordnung muss über diesen Antrag abgestimmt werden. (Unruhe im Saal) Ich schlage vor, Sie gehen einmal in das Geschäftsordnungsstudium und danach reden wir noch einmal. Ich lasse jetzt über diesen Geschäftsordnungsantrag von Frau Biebrach abstimmen.
Ines Biebrach BSW
Ja, bitte. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wer dafür ist, diesem Anliegen nachzukommen, möge das bitte jetzt per Handzeichen anzeigen. – (Zuruf BSW: Das gibt es doch jetzt wohl nicht!) Wer ist dagegen? – (Zuruf BSW: Ja, jetzt müssen wir aber auszählen!) Ich habe eine Mehrheit gegen diesen Antrag gesehen. (Zurufe AfD: Nein, niemals! – Widerspruch AfD – Weitere Zurufe) – Ganz ruhig! (Zuruf BSW: Das ist ja lächerlich! – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Auch hierfür weiß unsere Geschäftsordnung einen Weg. Wir haben offensichtlich keine Einigkeit im Sitzungsvorstand. Deshalb werden wir jetzt die Abstimmung wiederholen. Wer ist dafür, entsprechend dem Antrag von Frau Biebrach die Sitzung für eine Viertelstunde zu unterbrechen? (Staatsminister Piwarz: Kleiderordnungspause? Das ist eine Überlegenspause, das solltet Ihr wissen! Unfassbar, lächerlich – ohne Worte! – Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Wer ist dagegen? Bitte das Handzeichen. (Unruhe im Saal) Wer enthält sich? – Bei vielen Enthaltungen und wenigen Dagegen-Stimmen wurde der Antrag angenommen, und wir haben jetzt eine Unterbrechung von 15 Minuten. (Unterbrechung von 20:07 Uhr bis 20:21 Uhr)
Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte darum, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Ich werde noch einen Moment warten, aber die Unterbrechung ist zeitlich abgelaufen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte abermals, jetzt die Plätze einzunehmen. – Ich eröffne die Sitzung nach der Unterbrechung. An Mikrofon 4 sehe ich Herrn Kollegen Lippmann. (Thomas Thumm, AfD: Oh, Herr Lippmann!)
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Namens meiner Fraktion beantrage ich eine erneute Sitzungsunterbrechung für 20 Minuten und die Herbeiführung einer Sondersitzung des Präsidiums. Das, was wir in der letzten halben Stunde in diesem Hohen Haus erlebt haben, ist geeignet, die parlamentarische Würde in einer Art und Weise zu stören, die nach meinem Dafürhalten zumindest das Zusammenkommen jener Abgeordneten erfordert, die für die Wahrung der Würde dieses Hauses nicht unerheblich mitverantwortlich sind; das sind die Mitglieder des Präsidiums. Ich denke, es besteht Aussprachebedarf über den weiteren Fortgang der Sitzung. Das ist hier kein Narrenzirkus, sondern ein Parlament, und nach meinem Dafürhalten muss darüber einmal gesprochen werden. Danke. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD)
Alexander Dierks
An Mikrofon 4 beantragte Kollege Lippmann eine Unterbrechung der Sitzung nach § 89 Abs. 2 Ziffer 6. Darüber lasse ich abstimmen. Wer dem Geschäftsordnungsantrag auf abermalige Unterbrechung der Sitzung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? (Heiko Gumprecht, AfD: Müssen wir zählen!) Nach kurzer Rücksprache mit den Schriftführern stelle ich eine Mehrheit für die Unterbrechung der Sitzung fest. Das Präsidium des Sächsischen Landtags trifft sich unmittelbar in Saal 2. Die Unterbrechung beträgt 20 Minuten. (Unterbrechung von 20:23 bis 20:52 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir mit der Plenarsitzung bzw. der Debatte über Tagesordnungspunkt 7 fortfahren können. Ich möchte kurz zum Gegenstand der Sitzung des Präsidiums Stellung nehmen: Wir führen hier im Parlament bisweilen sehr streitige Debatten, und über den Grad dessen, was noch streitige Debatte ist und was darüber hinausgeht, kann im Einzelfall gesprochen werden. Klar ist allerdings, dass die Debatten im Parlament mit Worten geführt werden, dass wir Argumente austauschen. Es ist schon immer Gepflogenheit im Parlament, dass das Hochhalten von Gegenständen, das Am-Körper-Tragen von Slogans oder Bildern, die eine Botschaft verstärken, oder eben auch Verkleidungen untersagt sind. Ich erspare uns jetzt das Aufzählen möglicher Kostümierungen bei entsprechenden Antragsgegenständen. Ich will nur sagen: Die Art und Weise, wie zu dieser Debatte aufgetreten wurde, hätte eine Ordnungsmaßnahme verdient gehabt. Und ich sage sehr deutlich: Wenn ich die Sitzungsleitung habe, dann ist den Anweisungen und Ansagen des Präsidenten Folge zu leisten. Es geht nicht an, wenn der leitende Vizepräsident, die Vizepräsidentin oder der Landtagspräsident feststellt, dass ein unangemessenes Verhalten vorliegt, das einfach zu ignorieren. Deshalb möchte ich, dass wir uns befleißigen, zumindest dieses Mindestniveau in der Debattenkultur miteinander zu halten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ich rufe nun abermals Tagesordnungspunkt 7 „Rrrränggedäng-gedäng! Bewerbung Fankultur am Sachsenring als immaterielles Kulturerbe unterstützen“, Drucksache 8/4106, Antrag der Fraktion BSW, auf. Die Rednerreihenfolge ist im Vorfeld bereits bekanntgegeben worden. Als einbringende Fraktion ergreift nun das BSW das Wort. Selbiges nimmt sich Herr Kollege Rudolph. Herr Kollege, bitte.
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da wird ein Parlamentskollege als Pavian bezeichnet, und es gibt nicht einmal einen Ordnungsruf. (Beifall BSW und AfD) Danach gibt es einen Antrag zum Sachsenring, es steht jemand mit einer Bikerjacke vorn, und das ist dann der Untergang der Demokratie.
Alexander Dierks
Herr Kollege Rudolph, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben die Sitzungsleitung nicht zu kritisieren oder infrage zu stellen.
Nico Rudolph BSW
Muss ich Ihnen dafür danken, Herr Präsident?
Alexander Dierks
Zur Kenntnis nehmen reicht im Zweifel. (Andreas Nowak, CDU: Sie sollten mal darüber nachdenken! – Weitere Zurufe CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE – Unruhe)
Nico Rudolph BSW
In Ordnung. Vielleicht kommen wir jetzt zum Antrag. – Mit dem BSW-Antrag „Rrrränggedäng-gedäng! Bewerbung Fankultur am Sachsenring als immaterielles Kulturerbe unterstützen“ möchten wir die Staatsregierung dazu auffordern, ihren Einfluss dahin gehend geltend zu machen, den diesbezüglichen Antrag der Sachsenring Event GmbH unter Schirmherrschaft des ADAC und des Tourismusverbandes Chemnitz Zwickau Region e. V. proaktiv zu unterstützen. Warum? Kaum ein Land hat das Privileg, eine Rennstrecke zu besitzen, die noch dazu den Namen der Region trägt und diesen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt macht, und das haben wir: den Sachsenring. Motorsportfreunde in ganz Europa kennen ihn. Für internationale Spitzenfahrer wie ehemals Valentino Rossi oder jetzt Marc Márquez ist er aufgrund des speziellen Streckenverlaufs und der ausgeprägten Fankultur etwas ganz Besonderes. Aber noch Wichtiger: Jedes Jahr bietet der Sachsenring etwa einer Viertelmillion Menschen allein zur Motorradmeisterschaft eine einzigartige Veranstaltung zwischen Rennspektakel und Volksfestcharakter. Sie ist eine der größten, wenn nicht die größte Einzelsportveranstaltung in Deutschland. (Beifall BSW und AfD – Zuruf AfD: Das ist so!) Ja, es gibt da diverse Differenzen mit den Reitern, habe ich mir sagen lassen – aber gut, geschenkt. Durch die reiche Geschichte Sachsens als Automobil- und Motorradland besteht eine enge Verknüpfung des Sachsenrings mit der hiesigen Industriegeschichte, was seinen Stellenwert umso mehr unterstreicht. Was man wissen muss: Damit der Sachsenring Austragungsort für die MotoGP sein kann, muss er Lizenzgebühren zahlen. Er kann dabei nicht mit den größten Zahlungen auftrumpfen, sondern mit dem großen Zuspruch von Fans und der Region um Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz. Werte wie friedliches Zusammen-Feiern, bezahlbare Eintrittskarten für jedermann und wenig Starallüren und Begegnungsängste lassen den Motorsport dort attraktiv werden, von den touristischen Vorteilen für die Region durch die hohen Besucherzahlen ganz zu schweigen. Darüber hinaus ist der Sachsenring auch abseits von Rennveranstaltungen für die Bevölkerung nutzbar, etwa über die rege genutzten Fahrsicherheitstrainings, die Nutzung als Rennstrecke für Hobbysportler oder im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen wie Fahrradrennen und Wohltätigkeitsveranstaltungen, wo tatsächlich zigtausende Euro für gute Zwecke gesammelt werden. Der Sachsenring ist ein zentraler Identitätsanker sächsischer Sportgeschichte. Lassen Sie uns gemeinsam handeln, damit das lange so bleiben kann. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)
Alexander Dierks
Das war für die einbringende BSW-Fraktion Kollege Rudolph. Für die CDUFraktion ergreift nun Kollege Ritter das Wort. Herr Kollege, bitte.
Kay Ritter CDU
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ampel geht aus und die wilde Fahrt beginnt. Vollgas auf die auto motor und sport-Kurve, rein ins Omega, über die Kleine Kuppe-Kurve runter zur Karthallen-Kurve, gleich direkt zur Volkswagen-Kurve und weiter zur Große Kuppe-Kurve. Über die Nordkurve geht es weiter zur schnellsten Kurve, der Ralf WaldmannKurve. Ein Feeling wie bei der Anfahrt auf einer Sprungschanze vermittelt bei 12,8 % Gefälle die Anfahrt zur Sachsenkurve. Eine noch, die Queckenberg-Kurve, und dann Vollspeed auf die Zielgerade. Im Idealfall sind die 3,671 Kilometer pro Runde in einer Zeit von 1,19622 zu absolvieren. So geschehen in der MotoGP durch den Spanier Maverick Viñales und damit Rundenrekord. Einmal zur Orientierung: Wir sprechen hier von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 166 Kilometern pro Stunde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allem Respekt vor dem Antragsteller: Mit Rrrräng-gedäng-gedäng wird da nichts. Wenn eine Rakete auf zwei Rädern und ihr Pilot als Einheit funktionieren, spricht man eher von „Summen“. – Ich bitte das Protokoll schon jetzt um Entschuldigung und hoffe, sie können es verschriftlichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum habe ich die Einführung so ausführlich gemacht? Es ist Sachsenring; darauf möchte ich Sie gern emotional einstimmen. Der Motorrad Grand Prix am Sachsenring ist viel mehr als ein sportliches Highlight. Es ist ein jährlicher Wirtschaftsund Identitätsanker für Westsachsen, der Strukturwirkung, Beschäftigung und internationale Aufmerksamkeit bündelt. In einer Region, die ständig vor Aufgaben steht, gibt dieses Event Orientierung, Stabilität und Zukunftsperspektiven – sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Betrachten wir die Zahlen, wird deutlich, wie bedeutend dieses Ereignis für die Region ist. Zum vierten Mal in Folge knackte der Sachsenring den Zuschauerrekord. In diesem Jahr sorgten an den drei Renntagen 256 441 Besucherinnen und Besucher für eine außergewöhnliche Nachfrage in Hotellerie, Gastronomie und Handel. Das ist direkte Wertschätzung. Schätzungen des MotoGP-Vermarkters weisen der Region eine jährliche Bruttowertschöpfung im hohen zwei- bis dreistelligen Millionenbereich zu. Live-Übertragungen in über 200 Ländern erreichen rund 1,6 Milliarden Menschen. Der mediale Gegenwert für die Region liegt im zweistelligen Millionenbereich. Betrachten wir einmal die direkten Effekte: Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Logis, Verpflegung, Merchandise, Parkund Campingplätzen schaffen unmittelbare Umsätze bei lokalen Unternehmen und Veranstaltern. Hinzu kommen indirekte Effekte: Zulieferbetriebe, Catering, Sicherheitsdienste, Transport und Reinigungsunternehmen profitieren von saisonaler Zusatznachfrage. Rund 4 000 Personen arbeiten in Teams, um den Veranstaltungsbetrieb abzusichern. Nicht zu vergessen sind auch induzierte Effekte: Das Einkommen fließt regional zurück, erhöht Konsum und Nachfrage über das Rennwochenende hinaus. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche reichte die Sachsenring Event GmbH in Verbindung mit dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e. V. fristgemäß den Antrag zur Bewerbung auf Anerkennung der Fankultur am Sachsenring als immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO ein. Um es klar und deutlich zu formulieren: Die CDU-Fraktion steht zum Sachsenring, und das nicht erst seit diesem Antrag. Erwähnen möchte ich ausdrücklich die Unterstützung der Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH durch die Sächsische Staatsregierung. Die SRM wurde eigens von der kommunalen Ebene gegründet, um in unsicheren Zeiten für den Fortbestand der Rennen am Sachsenring zu sorgen. Ein herzliches Dankeschön für seinen Einsatz als damaliger Aufsichtsrat geht an meinen ehemaligen Kollegen Jan Hippold. (Beifall CDU und Staatsminister Dirk Panter) Darüber hinaus sind im Doppelhaushalt finanzielle Mittel für die Rennstrecke eingeplant. Ebenso war eine Initiative der sächsischen Bundestagsabgeordneten erfolgreich. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Bundestages bewilligte dort Mittel in sechsstelliger Höhe. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unseren Ministerpräsidenten, unseren Sportminister Herrn Schuster und unsere Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt, Dr. Christiane Schenderlein, für ihren Einsatz in der Sache. (Beifall CDU, Staatsministerin Barbara Klepsch und Staatsminister Dirk Panter – Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sachsenring ist kein isolierter Veranstaltungsort.
Alexander Dierks
Herr Kollege, erlauben Sie am Mikrofon 7 eine Bemerkung oder Frage von Herrn Kollegen Moncsek?
Alexander Dierks
Herr Kollege Moncsek, bitte schön, Sie haben das Wort.
Mike Moncsek AfD
Danke, Herr Präsident, danke Herr Kollege, dass Sie das zulassen. Sie erwähnten gerade in Ihrer Rede die Summen, die das Land Sachsen zur Verfügung stellt. Sie wissen bestimmt auch, dass das bei Weitem nicht das abdeckt, was der Sachsenring brauchen würde. Wie steht Ihre Fraktion dazu, diese Summen im Haushalt – wie vor zwei Jahren – in einer Höhe von circa 1,2 Millionen Euro weiterhin abzusichern, um dem Sachsenring die Sicherheit zu geben, auch zukünftig Verträge abschließen und halten zu können?
Kay Ritter CDU
Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass wir in den diesjährigen Doppelhaushalt Mittel eingestellt haben. Ich habe ebenso erwähnt, dass die Bundestagsfraktion auch erfolgreich bei der Einwerbung von Mitteln in sechsstelliger Höhe war. Die Verhandlungen 2027/2028 beginnen. Sie sind herzlich eingeladen, sich in den Konsultationsprozess einzubringen. (Mike Moncsek, AfD: Das werden wir gern tun! Danke! –
Jan Löffler CDU
Ich denke, Sie wollen es eben nicht machen, haben es immer abgelehnt!) Ich fahre in meinen Ausführungen fort. Stehen geblieben bin ich bei der Aussage, dass der Sachsenring kein isolierter Veranstaltungsort ist, sondern ein Motor für Wirtschaft, Kultur und regionales Selbstverständnis in Westsachsen. Durch gezielte Politik, strategische Partnerschaften und eine nachhaltige Infrastrukturpolitik lässt sich der Nutzen für Arbeitsplätze, Einnahmen und das regionale Profil dauerhaft stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um eine fundierte, sachliche Auseinandersetzung sicherzustellen, erscheint es ratsam, diese Drucksache in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu überweisen. Dort kann man Sachverhalte, Ziele, Reichweiten und Folgemaßnahmen sorgfältig diskutieren und entsprechend abstimmen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Wie das konkret aussehen könnte, sagt Ihnen meine Kollegin Ina Klemm, die in der Region tief verwurzelt ist, in der zweiten Runde. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Staatsministerin Barbara Klepsch und Staatsminister Dirk Panter)
Alexander Dierks
Das war Kollege Ritter für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion ergreift nun Kollege Gumprecht das Wort. Herr Kollege, bitte schön.
Heiko Gumprecht AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Freunde des Motorsports und der sächsischen Heimat! Ich bin Sachse – Sachse mit Herz und Seele und natürlich auch mit Benzin im Blut. Wer in der Region des Sachsenrings aufgewachsen ist, der weiß: Der Sachsenring ist mehr als nur eine Rennstrecke; er ist ein Stück Heimat, ein Echo unserer Geschichte und vor allem ein Phänomen der Gemeinschaft. (Beifall AfD) Wir reden heute über die Unterstützung bei der Anerkennung der Fankultur am Sachsenring als immaterielles Kulturerbe. Ich sage Ihnen als rennsportbegeisterter Lokalpatriot: Das ist nicht nur eine schicke Plakette, das ist eine Notwendigkeit und mir persönlich eine Herzensangelegenheit. Der Ring ist keine Erfindung der Neuzeit. Seit dem Jahr 1927, seit fast einem Jahrhundert, dröhnen hier die Motoren. Aber egal, ob altes Badberg-Viereck oder die moderne Grand-Prix-Strecke: Die Seele des Rings waren und sind die Menschen. Schon beim ersten Rennen im Jahr 1927 kamen über 130 000 Zuschauer, 400 000 waren es im Jahr 1950. Diese Massen kamen, weil sie diesen Sport liebten – trotz aller politischen Widrigkeiten und Gefahren. (Beifall Nico Rudolph, BSW) Die Fans standen gefährlich dicht am Straßenrand, bauten sich abenteuerliche Hochsitze, nur um einen Blick auf ihre Idole zu erhaschen. Diese Kreativität, dieser Mut und diese Hingabe sind seit Generationen sächsische Markenzeichen – und die einzigartige Mischung aus Leidenschaft und Motorsport, dem traditionellen „Rrrräng-däng-däng“ unserer Zweitakter. Dort leben wir ein friedliches weltoffenes Miteinander. Wir beherbergen jedes Jahr Hunderttausende Besucher aus aller Welt. Das Ankerberg Festival ist legendär, ein Schmelztiegel der Kulturen. Es zeigt: Bei uns zählt nur die Liebe zum Rennsport. Warum das Kulturerbe sein muss? Die UNESCO-Kriterien für immaterielles Kulturerbe sprechen von lebendigen Traditionen, Ausdrucksformen, Bräuchen und Festen. Passt das nicht perfekt? Generationenübergreifend vom Opa, der noch die Rennen in der DDR mit Heinz Melkus oder Lothar Neukirchner erlebt hat, bis zum Enkel, der heute Lucas Auer oder Marc Márquez zujubelt: Die Tradition wird weitergegeben. Das ist ein unbezahlbares Erbe. In einer Zeit, in der viele Fanszenen von Konflikten überschattet werden, steht der Sachsenring für ein friedliches, weltoffenes und inklusives Spektakel. Jeder ist willkommen. Es ist ein Beispiel für gelebte Toleranz. Der Sachsenring prägt unser Lebensgefühl. Er ist ein Wirtschaftsfaktor, ein touristischer Magnet und vor allem – viele haben es schon gesagt – ein Identitätsanker für Hohenstein-Ernstthal, Zwickau, Chemnitz und ganz Sachsen. Er ist unser Schaufenster in die Welt. Der Antrag des BSW zur Unterstützung der Sachsenring Event GmbH und des Tourismusverbands ist deshalb ein wichtiger Schritt, und ich rufe uns alle dazu auf, diesen Weg mitzugehen. (Beifall AfD und BSW) Wir müssen die authentischen Bräuche von den Zeltstädten bis zum Jubel in der Kathedrale dokumentieren und bewahren. Wir müssen sicherstellen, dass diese lebendige Tradition auch in Zukunft fortbesteht und nicht von rein kommerziellen Interessen verdrängt wird. Dieses Kulturerbe ist kein Denkmal aus Stein, es ist ein Denkmal aus Leidenschaft, aus Lärm, aus Benzin und aus menschlicher Wärme. Es ist die einzigartige, unverwechselbare Art, wie wir Sachsen Motorsport zelebrieren. Lasst uns dieses Erbe nicht nur verwalten, sondern es aktiv leben und für die Zukunft sichern. Zeigen wir der Welt, dass die Fankultur am Sachsenring, dass unsere Fankultur ein unschätzbarer Schatz ist, der es verdient, als das anerkannt zu werden, was er ist: immaterielles Kulturerbe unserer Heimat. Glück auf! (Beifall AfD und Dr. Ingolf Huhn, BSW)
Alexander Dierks
Das war Kollege Gumprecht für die AfD-Fraktion. Für die SPD-Fraktion ergreift nun Kollege Dulig das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Martin Dulig SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, dass man bei diesem Thema fast blumige Worte hört und dass einige Menschen auf einmal eine Sprache finden, die sie im normalen Umgang vielleicht nicht finden. Wer würde denn infrage stellen, dass das begeistert? Nicht alle, aber genau: Es gibt Menschen, die sind begeistert; das ist ihr Leben. Wer wird infrage stellen, dass der Sachsenring eine riesengroße Tradition hat und etwas ganz Besonderes ist? Wer würde das infrage stellen? Wer würde auch infrage stellen, dass es wichtig ist, Dinge zu bewahren – gerade in Zeiten, in denen sich so viel verändert und die Menschen Sehnsucht danach haben, dass Dinge bewahrt werden? Wer will das infrage stellen? Ist die Fankultur des Sachsenrings deshalb jetzt gleich immaterielles Kulturerbe? Nein, das ist sie nicht. Auch die letzten beiden Redebeiträge waren nicht in der Lage, wirklich zu beschreiben, was die Einzigartigkeit der Fankultur am Sachsenring darstellt und ob diese so einzigartig ist, dass sie zum Beispiel nicht vergleichbar wäre mit einer Fankultur, wie wir sie in Fußballstadien erleben oder bei anderen Events, bei anderen Sportarten oder wo auch immer. Begeisterung allein reicht nicht aus, um zu sagen: Das ist immaterielles Weltkulturerbe. Schauen Sie sich vor allem einmal die Liste des deutschen Welterbes an; das sind 168 Einträge. Dort geht es sehr wohl darum, Brauchtum und Traditionen zu wahren. Ich empfehle wirklich, dass Sie sich einmal die Kriterien anschauen, auf die die UNESCO-Kommission Wert legt: offene inklusive Partizipation, Traditionspflege und so etwas. Dort geht es um gesellschaftliche Verankerung, Engagement, Wandlungsfähigkeit, Weitergabe von Wissen, Einbindung in Trägergemeinschaften, Ausdrucksformen, Fertigkeiten, Bräuche usw. usf. (Carsten Hütter, AfD: Ja, genau! Stimmt!) Geht es jetzt um den Sachsenring? Dann ist das aber nicht mehr immateriell; dann müssten Sie sozusagen den Sachsenring zum Weltkulturerbe erklären. Ich glaube, da übertreiben wir es dann komplett. (Zuruf AfD: Was übertreiben wir?) Jetzt beschreiben Sie eine Fankultur – zu Recht – mit riesengroßer Begeisterung: Über Generationen hinweg wurde das in Familien weitergegeben. Doch dass dies ausreichen würde, um etwas zum Welterbe zu erklären, das funktioniert nicht. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin etwas irritiert, wenn ich in die Richtung Ihres Kulturpolitikers schaue, dessen Kompetenz und Expertise ich nie infrage stellen würde. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden genau dies tun: Wir würden jetzt die Fankultur am Sachsenring zum immateriellen Weltkulturerbe erklären. Wäre das nicht auch eine gewisse Profanisierung dessen, was wir auf der Welt wirklich als kulturelle Schätze wahren müssen? Wissen Sie, warum ich so das so schwierig finde? Der eigentliche Grund steht im Antrag. Wenn man den Antrag wirklich liest und vor allem, wenn man dort war, weiß man, dass es etwas ganz anderes ist. Ich war häufig dort, und ich gebe zu, ich gehöre nicht zu jener Generation oder zu denen, die motorradbegeistert sind, dazu gehöre ich nicht. Doch ich verstehe, warum Menschen begeistert sind. Ich war dort aber sehr häufig, weil der Verkehrssicherheitstag regelmäßig dort stattfindet. Ich war im Fahrsicherheitszentrum, das hervorragende Arbeit leistet. Ich war aber auch bei der Bürgerinitiative gegen Lärm. Das heißt, es gibt auch Betroffenheiten (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) im Ort selbst. Man muss mit allen einmal reden, um zu sehen: Wie schafft man einen guten Kompromiss? Zur Wahrheit gehört: Der Sachsenring steht unter wirtschaftlichem Druck. Wenn es jetzt wiederum nur darum geht, über diesen Titel ein Instrument zu schaffen, irgendwie eine Stabilität für den Sachsenring hinzubekommen, dann habe ich vielleicht strategisch ein Verständnis für das Argument, aber es entwertet komplett, was wir mit einem immateriellen Weltkulturerbe wirklich wollen. Deshalb muss man doch einmal klar sagen, worum es eigentlich geht. Ich verstehe – und unterstütze das auch –, dass wir schauen müssen, wie das Wirtschaftsunternehmen Sachsenring trotzdem unterstützt wird, damit diese Tradition auch weiterhin gepflegt werden kann. Aber man kann nicht jedes Vehikel nehmen und damit sogar den Wert dessen, was immaterielles Weltkulturerbe ist, entwerten. Damit tun Sie weder dem Sachsenring einen Gefallen noch der Fankultur oder dem immateriellen Weltkulturerbe. Das meine ich mit Profanisierung, wenn Sie mit diesem Antrag den Sachsenring – bzw. Sie sprechen ja von der Fankultur – zum Weltkulturerbe erklären wollen. Von daher, bitte, bei allem Verständnis für die Begeisterung, bei allem Verständnis dafür, dass Menschen auf einmal lyrische Sprache entwickeln usw.: Das ist ja alles in Ordnung und zeigt, wie emotional das Thema ist. Aber sortieren wir bitte, worum es wirklich geht. Wenn hier mit diesem Antrag etwas erreicht werden soll – etwas zum Weltkulturerbe zu erklären –, dann bitte nicht mit einem Antrag, in dem dies mit einer nicht definierten Fankultur, wie wir sie in so vielen Bereichen haben und die unterstützenswert ist, erklärt wird. Von daher bitte ich darum, dass wir diesen Antrag ablehnen. Wir sollten uns trotzdem darum kümmern, dass der Sachsenring eine gute Perspektive hat und dass ein vernünftiger Kompromiss gefunden wird zwischen den Anliegen der Menschen, die dort leben, und dem wirtschaftlichen Interesse der Menschen, die dort arbeiten. Auch die große Tradition des Motorsports soll am Sachsenring weiterhin eine Zukunft haben. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war für die SPD-Fraktion Herr Kollege Dulig. Für die BÜNDNISGRÜNEN ergreift nun Kollege Lippmann das Wort. Herr Kollege, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, dass demnächst zwischen dem traditionellen Steigerlied und dem Gesang der Sächsischen Knabenchöre das weit weniger wohlklingende Knattern von Motorrädern ertönt – zumindest, wenn es nach dem BSW und dessen Willen zum immateriellen Kulturerbe geht. Wobei mich, werte Kolleginnen und Kollegen, der lautmalerische Teil des Antrags, Ihr „Rrrräng-gedäng-gedäng“, eher an diesen irren Frosch erinnert, der in den Zweitausenderjahren versucht hat, zweifelhafte Handyklingelton-Abos zu verkaufen – was definitiv nicht kulturerbewürdig wäre. Aber zum Antrag. Auf die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO soll demnächst nach dem Willen der Antragsteller die Motorsportfankultur am Sachsenring aufgenommen werden. Nun, auch wenn wir BÜNDNISGRÜNE bekanntermaßen keine vehementen Verfechter des Motorsports sind, lohnt sich durchaus zunächst ein Blick auf das Anliegen; denn Fankulturen können ja auch dann spannend sein, wenn man den zugrunde liegenden Sport nicht zwingend unmittelbar toll findet. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nur ist der vorliegende Antrag des BSW weit davon entfernt, für uns zustimmungsfähig zu sein. Er enthält Fehlfeststellungen, er enthält Forderungen, bei denen fraglich ist, ob das Aufgabe der Staatsregierung sein kann. Und er enthält teils skurrile Fehlschlüsse. Zunächst zu einer schrägen Fehleinschätzung im Antrag, wonach der Landtag bekunden soll, dass der Sachsenring als Werbeträger für „So geht sächsisch.“ zusätzliche Steuereinnahmen für den Freistaat Sachsen befördere. Klingt schön, ist aber grundfalsch. Werte Kolleginnen und Kollegen! Faktisch pumpt der Freistaat Sachsen über „So geht sächsisch.“ Geld in den Sachsenring. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Genau!) Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE tatsächlich fragwürdig. Kollege Dulig hat es bereits angesprochen: Seit Jahren gibt es durchaus Diskussionen um den Lärmschutz in den entsprechenden Umlandgemeinden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Von daher gilt zunächst zu konstatieren: Der Sachsenring bringt dem Freistaat Sachsen – anders als im Antrag behauptet – erst einmal kein Geld, sondern er kostet Geld.
Valentin Lippmann GRÜNE
Nein, Herrn Kollegen Moncsek werde ich jetzt keine Zwischenfrage beantworten. Vielen Dank, Herr Präsident.
Alexander Dierks
Gut, damit ist die Frage beantwortet. Fahren Sie bitte fort.
Valentin Lippmann GRÜNE
Dann wird offenbar seitens des BSW der Motorsport demnächst zur Staatsaufgabe hofiert. Immerhin soll die Staatsregierung sicherstellen, dass sich die Finanzierung des Sachsenrings verbessert und auch noch die Ticketpreise stabil gehalten werden. Dieses Herangehen wünschte ich mir für jeden anderen Sportverein im Freistaat Sachsen. Da fragt sich doch jeder Fußball-Regionalliga-Verein, warum die Staatsregierung sich nicht auch für die Stabilisierung seiner Ticketpreise einsetzt. Eine derartige Superprivilegierung des Motorsports kann nicht der Ernst des BSW sein – es sei denn, der neue Name des BSW heißt „Bündnis für Sportwagen“. Werte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Fankultur. Der Sachsenring ist definitiv über Landesgrenzen hinaus bekannt und hat für den Rennsport zweifelsohne eine große Bedeutung. Es verdient auch unsere Anerkennung, dass der Sachsenring und seine Fankultur politische Umbrüche überdauert und maßgeblich die Identität und das Lebensgefühl in der Region geprägt haben. Ich möchte aber – wie schon der Kollege Dulig – zu bedenken geben: Fankultur ist nichts Spezifisches, das nur mit dem Sachsenring zu tun hat. Fankultur, die ein friedliches Miteinander pflegt, Vielfalt feiert und Zusammenhalt in den Vordergrund stellt, gibt es sportartübergreifend in vielen, nahezu allen sächsischen Sportarten. Warum gilt das immaterielle Kulturerbe dann aus Sicht des BSW nicht auch für die BSG Chemie Leipzig und deren Fankultur? (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Gelächter AfD) Warum bekennt man sich nicht zu anderen Fankulturen jenseits des Motorsports, die am Sachsenring zweifelsohne eine Rolle spielen? Ich möchte einmal zitieren. In Ihrer Begründung heißt es: „Trotz des Eisernen Vorhangs und der politischen Teilung Europas ermöglichte der Sachsenring als einer der wenigen Orte in der DDR den Besuch und eine begeisterte Fankultur internationaler Stars des Motorsports, wie Giacomo Agostini, über Systemgrenzen hinweg.“ (Beifall Mike Moncsek, AfD) „Auch DDR-Rennfahrer wie Olaf Ludwig, Jens Heppner und Martin Goetze konnten umgekehrt den Ruf Sachsens weltweit erfolgreich verbreiten.“ (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist richtig, aber die Letztgenannten sind Rennradsportler und keine Motorsportler gewesen. (Beifall und Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE und SPD) Von daher machen sie auch nicht „Rrrräng-gedänggedäng“ bei ihrer Fankultur. Im Radsport haben sie es bekanntermaßen mit anderen Dingen zu tun. Sie schreiben also die größten DDR-Rennradfahrer in Ihren Antrag und beschränken sich dann bei der Frage der Fankultur ausschließlich auf den Motorsport. Natürlich hat der Sachsenring auch im Radrennsport eine Bedeutung – das will ich überhaupt nicht abstreiten –, aber das hätte man dann wenigstens bei der Fankultur etwas breiter fassen können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sperren uns nicht gegen die Anerkennung von Fankulturen als immaterielles Kulturerbe – vielleicht etwas weitergedacht und vielleicht etwas weniger schräg pointiert. Ich glaube, in der Verkürzung des Antrags, der uns hier vorliegt, ist das nicht zu Ende gedacht. Wenn es eine Überweisung in den Ausschuss gibt, werden wir uns dem sicherlich nicht verschließen. Aber diesem Antrag kann man gegenwärtig definitiv nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD)
Alexander Dierks
Ich nehme das Begehren nach einer Kurzintervention von Kollegen Moncsek wahr, bitte.
Mike Moncsek AfD
Danke, Herr Präsident. Herr Lippmann, ganz kurz zu Ihren Ausführungen zu diesem Slogan „So sächsisch.“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es heißt: „So geht sächsisch.“!) – „So geht sächsisch.“ – Sie bekommen das Zehnfache und mehr mit dem Sachsenring zurück. Weltweit ist Sachsen durch diesen Slogan überhaupt erst richtig bekannt geworden. Das ganz kurz zur Klarstellung, weil Sie sagten, dass da Geld reingepumpt wird. Wir müssten viel mehr Geld reinpumpen, damit Sachsen weltweit bekannt wird. Das macht der Sachsenring für uns.
Alexander Dierks
Das war Kollege Moncsek mit einer Kurzintervention, und die Reaktion erfolgt durch Kollegen Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Werter Herr Kollege Moncsek, also zunächst: Es heißt „So geht sächsisch.“ Und ich glaube, der Freistaat Sachsen war auch schon vor dieser mehr oder minder günstigen Werbekampagne, die auch noch nicht so alt ist wie der Freistaat Sachsen selbst, in der Welt bekannt. Also so zu tun, als hätte es „So geht sächsisch.“ gebraucht, um den Menschen außerhalb Sachsens zu erklären, wie toll dieser Freistaat ist, geht fehl. Ich habe nicht bestritten, dass es Einnahmen geben kann, die aus diesem Event entstehen, und dass natürlich – wie bei allen Sportveranstaltungen – die Frage dessen, was mittelbar hinten herauskommt, eine durchaus interessante ist. Eine ähnliche Argumentation hatten wir kürzlich bei der Diskussion um die Frage des Grands Départs bei der Tour de France oder bei den Olympischen Spielen – das will ich überhaupt nicht abstreiten. Ich habe mich aber auf die konkrete Formulierung – und da haben Sie wahrscheinlich nicht richtig zugehört – bezogen. Denn in dem Antrag heißt es: Der Sachsenring befördere als Werbeträger für „So geht sächsisch.“ zusätzliche Steuereinnahmen für den Freistaat. Das ist in der Pauschalität eben nicht richtig. Da wird so getan, als müsse man dafür nichts zahlen – der Freistaat zahlt sehr viel über „So geht sächsisch.“ Auf diese Differenzierung würde ich durchaus Wert legen. Man kann darüber diskutieren, wie viel Geld man in den Sachsenring – das hat Kollege Dulig auch angesprochen – investieren will, aber das erscheint mir eine verkürzte Darstellung der Realität. Darum ging es mir. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)
Alexander Dierks
Das war die Reaktion von Herrn Kollegen Lippmann auf die Kurzintervention. Dann fahren wir in der Rednerreihenfolge fort. Für die Fraktion Die Linke ergreift Frau Kollegin Schaper das Wort; bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich überlasse es den Motorsportfans zu entscheiden, ob „Rrränggedäng-gedäng!“ das Geschehen am Sachsenring angemessen abbildet. Ich hoffe, dass dieser Titel keinen peinlichen Trend begründet, sonst unterhalten wir uns hier vielleicht demnächst auch noch in Tierlauten. (Heiterkeit Staatsminister Conrad Clemens) Dann kommt das BSW im Kuhkostüm mit dem Titel „Muh, muh, muh, die Milchwirtschaft stärken!“ Ich mag zwar Tiere, aber das würde selbst mir zu weit gehen. (Heiterkeit CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vielleicht ist diese Lautmalerei jener neue Politikstil, den das BSW für sich beansprucht. Dann könnten sie wenigstens eine Kleinigkeit vorweisen, die sie verändert haben. Jedenfalls wirft das BSW ein Thema auf, das es verdient hat, ernst genommen zu werden. Ich selbst war jahrelang regelmäßig am Sachsenring – allerdings nicht als Besucherin, sondern als Teil der Absicherung. Ich bin eigentlich Krankenschwester. Ich kenne also alle Seiten dieser Veranstaltung, auch die weniger ruhmreichen. Aber ich verstehe es aus eigener Anschauung, wenn Menschen sich begeistert zum Sachsenring aufmachen und das Rennevent genießen. Die Rennstrecke ist mit allem, was dazugehört, wichtig für den sächsischen Sport und den Tourismus. In den bald hundert Jahren seines Bestehens hat der Sachsenring regelmäßig für Begeisterung gesorgt. Mitunter, wie schon gesagt wurde, kommen Hunderttausende Menschen an einem Rennwochenende an die Strecke. Es begegnen sich Leute aus Sachsen, aus ganz Deutschland und aus Europa – das ist wichtig. Der Sachsenring ist nicht einfach nur eine Rennstrecke. Er ist Begegnungsort, Wirtschaftsimpuls und auch Kulturlandschaft. Wer mit Menschen aus Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz oder auch Zwickau spricht, merkt – und auch diese Debatte zeigt es–: Der Sachsenring ist für viele nicht nur irgendein Ereignis, sondern Teil der eigenen Jahresplanung. Er gehört einfach dazu – auch mit all seinen Befindlichkeiten, was das Thema Lärm anbelangt; darüber muss auch geredet werden. Die Fankultur am Sachsenring ist nicht gekauft, nicht erzwungen, sondern gewachsen. Das unterscheidet sie von vielen großen Events, die schnell kommen und auch wieder gehen. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wäre übrigens kein Rennevent denkbar. Festzuhalten ist aber auch: Der Sachsenring ist nicht der einzige traditionsreiche Ort in Sachsen mit Sport- und Fankultur. (Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: Das stimmt!) Wir sollten das Thema immaterielles Kulturerbe einmal größer debattieren und denken, und das nicht auf einen einzelnen Aspekt bezogen. Das leistet der Antrag leider nicht. Dennoch finden wir: Die Bewerbung als immaterielles Kulturerbe ist folgerichtig. Der Antrag wurde von der Sachsenring Event GmbH und dem Tourismusverband Chemnitz Zwickau initiiert. Auch der ADAC Sachsen ist dabei. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, die Fankultur rund um den Sachsenring als das zu würdigen, was sie ist: ein kulturelles Erbe, von unten entstanden durch gelebte Praxis, nicht durch Marketing. Wenn der Freistaat das unterstützen will, dann bitte richtig. Dann reicht es nicht, schöne Worte in eine Broschüre zu schreiben. Dann ist ein Konzept nötig – für Barrierefreiheit, für faire Arbeit, für Umweltschutz, für bezahlbare Tickets, die wir uns – nebenbei bemerkt – für den gesamten Sport wünschen. Ein UNESCO-Titel ist eine große Chance, aber er muss den Menschen vor Ort nutzen. Wir sollten auch über die Unterstützung der Infrastruktur vor Ort und gemeinnütziger Projekte nachdenken und auch über die Frage, wie man den Sachsenring als Veranstaltungsort nachhaltiger gestalten kann. Für die Bewerbung um den UNESCO-Kulturerbetitel ist dieser Antrag allerdings unnötig, denn diese läuft längst – was wir auch unterstützen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Schaper für die Fraktion Die Linke. Ich frage den fraktionslosen Abgeordneten, ob das Wort gewünscht wird? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir eine zweite Rederunde eröffnen. Für die Fraktion BSW ergreift Herr Kollege Böhme das Wort. Herr Kollege, bitte.
Ralf Böhme BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zuerst auf die Geringschätzung für die Aktivitäten der Sachsenring Event GmbH einzugehen, die hier besonders der Kollege Lippmann und der Kollege Dulig ausgedrückt haben: Selbstverständlich fände ein immaterielles Kulturerbe wie die SachsenringFankultur einen berechtigten Platz auf der Liste zwischen Technokultur in Berlin und dem Gebrauchshundewesen. Da muss sich die Sachsenring-Fankultur definitiv nicht verstecken. (Beifall BSW und AfD) Wir in Sachsen verfügen mit dem Sachsenring über einen der klangvollsten und traditionsreichsten Namen, der den Motorsport in Sachsen, in Deutschland bekannt gemacht hat. Bereits in den Dreißigerjahren verfolgten am Sachsenring mehr als 200 000 Zuschauer die Rennen des Großen Preises von Europa. In der DDR-Zeit erreichten die Zuschauerzahlen neue Spitzenwerte und der Sachsenring verstärkte – das ist nicht zu vergessen – in dieser Zeit auch die Leuchtkraft des sächsischen Motorradbaus; denn mit den neun Siegen von Mike Hailwood auf MZ gab es unter anderem einen unschätzbaren Werbeeffekt. (Beifall BSW und AfD) Der Ruf der Strecke wurde insbesondere mit dem Großen Preis der DDR von 1961 bis 1972 als Teil der Motorradweltmeisterschaft geprägt, unter anderem durch die Teilnahme von Heroen wie den schon genannten Giacomo Agostini oder Phil Read. Wie viele wertvolle Traditionen insbesondere im Sport erlitt bedauerlicherweise auch der Sachsenring in den Neunzigern eine empfindliche Delle; denn neue Sicherheitsanforderungen besiegelten ein schnelles Ende dieser Renntradition um Hohenstein-Ernstthal. Mit dem geglückten Neubau – übrigens eine sehr kreative und nachhaltige Idee, wie wir heute sehen – in der Konstellation ADAC, Sicherheit Rennstrecke usw., konnte 1998 endlich an alte Traditionen angeknüpft werden und die Zuschauerzahlen eilen seitdem von Rekord zu Rekord. Mittlerweile sind es über 250 000. Das illustriert überzeugend die weltweite Relevanz der Strecke und die Bedeutung der dort zelebrierten Fankultur. Am Sachsenring wird Motorsport und die freundliche, inklusive Fankultur gelebt. Sie ist darüber hinaus ein herausragendes Beispiel für ehrenamtliches Engagement – ohne welches unsere Gesellschaft generell nicht existieren könnte –, und das am Sachsenring ganz entscheidend dazu beiträgt, dass diese Tradition überhaupt noch existiert. (Beifall BSW und AfD) Wir haben bei dieser Antragstellung seitens der Sachsenring Event GmbH zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine klare Unterstützung seitens der betroffenen, in der Region damit befassten Kommunen gibt. Insofern ist die lokale Verankerung für diesen Antrag ausgeprägt vorhanden. Das ist für uns ein weiteres Argument, weswegen wir dieses Anliegen ins Parlament getragen haben und genau deswegen auch um Unterstützung bitten. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)
Alexander Dierks
Das war Kollege Böhme zu Beginn der zweiten Runde für die einbringende Fraktion BSW. Für die CDU-Fraktion ergreift nun, wie bereits angekündigt, Frau Kollegin Klemm das Wort. Frau Kollegin, bitte.
Ina Klemm CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dulig, ich möchte auf das eingehen, was Sie vorhin gesagt haben. Sie haben gesagt, dass die Sachsenring-Fankultur nicht weltkulturerbewürdig ist. Ich denke, das können Sie nicht entscheiden, das kann ich nicht entscheiden, das können wir alle nicht entscheiden. Ich glaube, wenn man hier alle Kolleginnen und Kollegen fragt, wird es dazu ganz unterschiedliche Aussagen geben. Die Aussage darüber, ob der Antrag, den die Sachsenring Event GmbH und mein Heimatverband Chemnitz Zwickau Region e. V. abgegeben haben, von Erfolg gekrönt sein wird, wird letztlich eine neutrale Kommission der UNESCO treffen; denn der Antrag ist abgegeben worden. Das Thema Lärm steht auf einem anderen Blatt. Ich denke, wenn man die Leute von den Bürgerinitiativen rund um den Sachsenring befragt, zweifeln diese nicht an der MotoGP, sondern eher an der langfristigen Nutzung durch das Verkehrssicherheitszentrum. Das ist eine Diskussion wert, steht aber auf einem völlig anderen Blatt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Stand im Antrag!) – Ja, ich weiß, das stand im Antrag. Sie haben recht! Wer mich kennt, der weiß, dass ich seit fast 20 Jahren im Tourismus unterwegs bin und für meine Heimat wirklich brenne. Als ich gehört habe, dass die SEG, also die Sachsenring Event GmbH, und der Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e. V. diesen Antrag abgeben, ist mein Herz ein bisschen gesprungen. Ich fand die Idee wirklich gut! Denn ich bin Rennsportfan und Sachsenringfan. Aus meiner Sicht wäre das durchaus würdig. Aber ich habe die Entscheidung nicht zu treffen. Aber hier ein paar Zitate von Leuten, die Kultur nicht mit Hochkultur definieren. Sie haben nämlich zum Sachsenring gesagt – und das sei nur allein in diesem Jahr gewesen –, es fühle sich dort jedes Mal wie nach Hause kommen an. Die Atmosphäre sei unglaublich; man fühle sich als Teil einer großen MotoGP-Familie. Es gebe nichts Vergleichbares zu dem Gefühl, wenn die Fahrer an einem vorbeirauschen – das sei auch ganz schön laut. Es sei das Gesamtpaket, das den Sachsenring so besonders mache. Man habe dort Menschen getroffen, die die Leidenschaft für den Motorsport teilten. Jedes Jahr freue man sich darauf, alte Bekannte zu treffen, alte Freunde wiederzusehen. All diese Aussagen wurden von langjährigen und neu gewordenen Fans des MotoGP getroffen. Sie sind Ausdruck dafür, mit wie viel Herz Fans von ihrem Sachsenring sprechen. Insofern sind Rennen und Fankultur – wie die traditionelle Weltmeisterschaft in Hohenstein-Ernstthal in Oberlungwitz, nahe Bernsdorf – in besonders identitätsstiftender Weise wirksam; Vergleichbares findet sich in Sachsen und in Deutschland selten. Ich bin sicher, dass diese sich nur schwer mit anderen Sportarten vergleichen lässt. Der MotoGP am Sachsenring steht zudem für kulturelle Identität und Gemeinschaft. Es ist schon viel dazu gesagt worden. Die Fankultur verbindet Menschen aus aller Welt in friedlicher Begeisterung und schafft eine einzigartige Atmosphäre an den Rennwochenenden. Dazu tragen multilinguale Begegnungen und regionale Festlichkeiten, wie das Ankerberg Festival und die Altmarkt-Grand-Prix-Party in Hohenstein-Ernstthal bei. Der Sachsenring ist für mich, aber auch für viele andere Leute in unserer Region und weit darüber hinaus ein Symbol der Verbindung zwischen Strecke, Region, Fahrern und Fans. Er prägt die Identität der Region in Südwestsachsen. Es ist schon viel dazu gesagt worden. Ich möchte die Zahlen eigentlich nicht alle wiederholen. (Zuruf AfD) 250 000 Zuschauer. Wir haben an dem Wochenende eine Hotelauslastung von bis zu 95 %, und das in 30 Kilometern Umgebung. Dabei gehen die positiven Buchungseffekte bis weit nach Thüringen. Spontan entstehen zusätzlich zehn Campingplätze. Das sind die, die auch legal gemeldet sind. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Übernachtung liegen bei Deutschen bei etwa 500 Euro und bei denjenigen, die aus dem Ausland zu uns kommen, sogar bei 750 Euro. Was ich betonen möchte, ist, dass eine Vielzahl lokaler Betriebe – in Logistik, Versorgung, Handwerk, Handel und Dienstleistungen – vom Sachsenring profitiert und dass es dafür in der gesamten Region große Wertschätzung gibt. Der Antrag der Sachsenring Event GmbH ist eingereicht und wir werden ihn mit aller Kraft unterstützen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Prozess positiv begleitet wird. Aber das und auch der heute zu behandelnde Antrag des BSW gehen uns nicht weit und nicht tief genug. Worüber wir diskutieren und wofür wir uns einsetzen müssen, ist, den touristischen, infrastrukturellen und logistischen Mehrwert der Veranstaltung über das Wochenende hinaus weiter zu stärken. Ziel muss es sein, die lokalen Unternehmen, Touristiker und Netzwerke vor Ort mit gezielten Investitionen in ÖPNV, in Beschilderung, in Barrierefreiheit zu unterstützen, um die Wertschöpfungsketten und den Mehrwert in der Region über das Event und das Rennwochenende hinaus deutlich zu steigern. Was wir, was auch der Tourismusverband, was die Sachsenring Event GmbH mit dem Antrag erreichen wollen, ist eine langfristig verlängerte Verweildauer in der Region, dass der Titel zu einer nachhaltig verbesserten Bekanntheit der Rennstrecke, der Region und der touristischen Nutzung führt. Wir wollen jetzt dabei unterstützen, dass zum Beispiel das Thema Nachhaltigkeit verstärkt eine Rolle spielt und die Abfallreduktion zum Beispiel zusammen mit der lokalen Wertschöpfung eine sogar noch höhere Akzeptanz in der Bevölkerung, eine langfristige Kosteneinsparung und ein positives Image bei Sponsoren und Medien zur Folge hat. Daher macht es aus unserer Sicht Sinn, den Antrag im Ausschuss deutlich vertiefter und ausführlicher zu diskutieren, um nachhaltige Effekte für meine Region, für unser Sachsen und für den Sachsenring zu erzielen. Ich werbe ausdrücklich dafür, den Antrag im zuständigen Ausschuss deutlich vertiefter zu diskutieren und auszubauen und bitte Sie darum, dem gegebenenfalls zuzustimmen. (Beifall CDU und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Klemm in der zweiten Runde für die Fraktion CDU. Für die Fraktion AfD ergreift jetzt Herr Kollege Moncsek das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Mike Moncsek AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! Als Motorsportler habe ich in jungen Jahren angefangen. Heute sitzt mein Sohn hier oben und hat das gleiche Hobby. Er ist Sachsenmeister im Motorsport, ist ostdeutscher Meister im Motorsport. Wir leben Motorsport in der Familie. Mein Vater war der erste DDR-Meister im Kartfahren. Ich denke, schon zu wissen, was ich heute hier sage. Ich bin sehr emotional angegriffen, was den Sachsenring betrifft. Viele Freunde, viele Kollegen, die dieses Hobby ausüben, sind sehr emotional, wenn es um den Sachsenring geht. Genau das macht den Sachsenring aus: Emotionen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich erschüttert bin, wie ein ehemaliger Innenminister nicht erkennen kann, was für ein Juwel wir hier haben, Herr Dulig. Herr Lippmann, von Ihnen hatte ich nicht erwartet, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dass ein positives Signal kommt. Der Sachsenring als Edelstein ist wertvoll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie den Antrag einmal gelesen?) – Herr Lippmann, hören Sie mir einfach einmal zu, dann können Sie vielleicht noch etwas lernen. Frau Kollegin Klemm, ich glaube Ihnen aus tiefstem Herzen, dass Sie sehr hinter dem Sachsenring stehen. Das ist immerhin unser Wahlkreis, in dem wir immer wieder sehen, was es bedeutet, den Sachsenring und die Fankultur zu leben. Es fanden viele Rennen, viele Veranstaltungen statt, die es wert sind, hier genannt zu werden, was wir aber nicht machen können. Etwas ist aber ganz besonders. Allen Helfern, allen Ehrenämtlern von der Feuerwehr über das Rettungswesen – Frau Schaper, Sie sagten, dass Sie dort Krankenschwester gewesen sind –, die ihre Zeit dort opfern und ihr Wissen einsetzen, muss man einmal Danke sagen. Das habe ich bis jetzt bei niemandem gehört. Ich werde es hier tun. Vielen, vielen Dank, dass sie das gemacht haben. Ich möchte betonen, dass wir weiterhin hinter den Sachen stehen, die dort vor Ort passieren. Wenn man sich die Bilder anschaut, wie bei den vielfältigen Veranstaltungen Jung und Alt, Männer und Frauen aus Ost und West, aus ganz Europa und der ganzen Welt – die Zahl 250 000 wurde genannt – mit strahlenden Gesichtern und einem friedlichen Miteinander dort vor Ort sind, eine Woche oder zwei Wochen, dann zeigt sich, dass Ostdeutschland, Sachsen und Sachsenring pure Fankultur sind. Das ist echte Vielfalt, so wie wir es als vernünftige Menschen gern haben und sehen wollen. Das ist nicht politisch verordnet, sondern gewachsen und ehrlich. Das macht das Besondere der Fankultur von Sachsen aus. (Beifall AfD) Das macht den Sachsenring aus. Das macht den Ankerberg, die Campingplätze und alles, was hier genannt wurde, aus. Es gibt Gemeinschaft, Begeisterung, lebendige Traditionen, die hier genannt wurden, mit all den Helden, die hier genannt wurden, von Täve Schur bis Giacomo Agostini. Das betrifft aber auch die, die heute fahren. Die DTM ist wieder bei uns. Wir können stolz darauf sein, diesen Sachsenring bei uns im Land zu haben, zu behalten und alles dafür zu tun, um das weiterhin zu gewährleisten. Nun muss ich zum Antrag des BSW etwas anmerken. Es war bei unserem Simson-Antrag ähnlich gelagert. Sie sehen, dass den Wert nicht viele erkennen, die das hier politisch könnten, um das in das immaterielle Kulturerbe aufzunehmen. Dazu muss man nicht sagen, was nicht geht, und alles kaputtreden. Lasst es uns einfach machen. Wir gehen an die Sache heran, und zwar richtig. Der Antrag als solcher ist richtig. Danke, dass Sie ihn gestellt haben, damit wir heute öffentlich darüber reden können. Vielen Dank allen, die das am Sachsenring leben. Das Verfahren auf Anerkennung des immateriellen Kulturerbes kann auch ohne staatliche Unterstützung gut funktionieren, aber es könnte mit staatlicher Unterstützung besser funktionieren. Deshalb werden wir als Fraktion mit dafür sorgen, dass der Sachsenring so erhalten bleibt. Wir werden Ihrem Antrag sehr gern zustimmen. (Beifall AfD und BSW) Bei solchen Themen sollten wir nicht in Parteiprogrammen denken, sondern zielorientiert mit unseren Bürgern im Freistaat an einem Strang ziehen. Das ist Sinn und Zweck der Sache. Es gibt bestimmt für alle Fraktionen ein interessantes, positives Ergebnis, wenn wir den Bürgern vor Ort sagen, dass wir dafür sind. Ja zum Sachsenring, Jja zum kulturellen Erbe, Ja zu sächsischen Traditionen und Kultur. Glück auf und herzliche Grüße von hier an alle Besucher auf dem Sachsenring. Es lohnt sich heute schon, für den 9. bis 11. Juli 2026 die Karten zu bestellen und zu Weihnachten zu verschenken, damit wir wieder mehr als 250 000 Besucher hier in unserem Freistaat haben. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Bitte, noch einmal? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie einen Angebotscode dabei?) – Sie müssen nicht immer ein Angebot bekommen. Geben Sie Ihr Geld ordentlich dafür aus und verschenken die Karten. Wir laden alle ein, hierherzukommen. Machen Sie es einfach! Glück auf! Danke schön. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Moncsek. Jetzt hätte die SPD-Fraktion die Möglichkeit, in einer weiteren Runde zu sprechen. – Das ist nicht der Fall. BÜNDNISGRÜNE? – Ebenfalls nicht. Die Linke? – Auch nicht. Der fraktionslose Abgeordnete? – Nicht. Gibt es nach einer dritten Rederunde Bedarf? – Herr Rudolph, bitte, Sie haben das Wort.
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Redezeit ist noch vorhanden, deshalb wollte ich noch auf ein paar Sachen eingehen. Vorhin wurde sich von manchen Kollegen, vor allem aus Richtung SPD und den GRÜNEN, sehr viel Mühe gegeben zu begründen, warum man den Sachsenring in dem Antrag besser nicht unterstützen sollte. Ich denke, das wäre der falsche Weg. Warum? Es wurde zum Beispiel suggeriert, dass die Fankultur am Sachsenring etwas Beliebiges wäre. Wenn man sich anschaut, was alles immaterielles Kulturerbe der UNESCO in Deutschland ist, dann gehören dazu zum Beispiel die Gehöferschaft Wadrill, die Fastnacht an der Saar und der Chinesenfasching in Dietfurt. Diesbezüglich muss ich einmal sagen: Dahinter muss sich die Fankultur am Sachsenring nicht verstecken. (Beifall BSW und AfD) Frau Klemm, danke für die sehr nüchterne, aber doch positive Bewertung des Sachsenrings und des gesamten Vorhabens. Sie sagen ja, dass Sie das vielleicht noch irgendwie verbessern wollen. Dazu müssen Sie wissen: Wir haben den Antrag in Absprache mit dem Geschäftsführer der Sachsenring GmbH, Herrn Dr. Oeser, so gestellt und so geschrieben, und es wurde von ihm auch sehr positiv gesehen. Von daher: Er beinhaltet erst einmal alles, was er soll. Er muss nicht noch perfekt gemacht werden. Er ist gut so, wie er ist. (Beifall BSW und AfD) Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Abg. Rudolph. Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen, und das möchte sie auch. Frau Staatsministerin Klepsch, bitte.
Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Mai dieses Jahres haben wir in diesem Hohen Hause über das immaterielle Kulturerbe gesprochen. Wir waren uns einig: Das immaterielle Kulturerbe ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer sächsischen Identität. Es muss lebendig sein, sich weiterentwickeln und für die nachkommenden Generationen attraktiv bleiben. Diese Lebendigkeit ist das zentrale Kriterium für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis für das immaterielle Kulturerbe. Wie wir uns im Mai bereits ausgetauscht haben, sind wir im Freistaat gut aufgestellt. Wir haben 13 Anträge im bundesweiten Verzeichnis. Drei Beispiele: Der Musikinstrumentenbau, die traditionelle Bergparade oder unser sächsisches Bergsteigen sind Beispiele, wie tief Kultur bei uns verwurzelt ist. Gleichzeitig – und das haben die Vorredner auch schon zum Ausdruck gebracht – ist die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe auch ein Zeichen der Wertschätzung für das große ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger, die diese vielfältigen Kulturformen pflegen und weitergeben. Ja, ein hervorragendes Beispiel für dieses leidenschaftliche Engagement erleben wir jedes Jahr am Sachsenring. Der Motorrad Grand Prix ist weit mehr als nur ein sportliches Event. Eine einzigartige Fankultur macht ihn zu einem Phänomen, prägt die Identität einer ganzen Region, zieht über Generationen hinweg Menschen in ihren Bann – die Vorredner haben es trefflich zum Ausdruck gebracht. Ina Klemm hat noch einmal die Wirkung für die Region sehr deutlich aufgezeigt. Bei der MotoGP wird bereits heute ein anderes immaterielles Kulturerbe mitgelebt. Viele wissen es: Es ist in der Tat ein sehr bewegender Moment, wenn das Bergmusikkorps das Steigerlied anstimmt und alle Zuschauer dieses Lied dann mitsingen. Ja, das ist Gänsehaut pur. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Träger von Traditionen und Bräuchen zu unterstützen, haben wir im Freistaat Sachsen im Jahr 2023 die Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe in Sachsen am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde eingerichtet. Frau Reppe und ihr Team leisten hierbei – wie ich finde – hervorragende Arbeit. Für das laufende Verfahren können Anträge noch bis Freitag, 31.10.2025, eingereicht werden. Noch einmal zum Verfahren: Bis Ende März 2026 trifft jedes Bundesland aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl und kann bis zu vier Bewerbungen bei der Kulturministerkonferenz einreichen. Wir hier in Sachsen – auch daran möchte ich noch einmal erinnern – haben uns ein Vorauswahlverfahren gegeben, das regelt, dass die Bewertung der eingegangenen Anträge vom Sächsischen Kultursenat vorgenommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben der Fankultur am Sachsenring liegen uns fünf weitere Anträge vor und zwei weitere Anträge sind noch angekündigt. Viele von uns sind, denke ich, begeisterte Sachsenring-Fans. Eine erfolgreiche Aufnahme wäre wohl ein starkes Argument, dass der Sachsenring auch nach 2031 bleibt und der MotoGP weiter stattfinden kann. Aber, ich glaube, es ist wichtig, hier Folgendes noch einmal zu betonen: Der Respekt vor den soeben erwähnten anderen Bewerbern und dem angesprochenen noch laufenden Verfahren gebietet es mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Antrag zur Anerkennung der Fankultur am Sachsenring im Vorauswahlverfahren nach den gleichen Maßstäben geprüft werden wird wie alle anderen Anträge auch. Ein faires Verfahren gebietet es uns, in einem laufendem Bewerbungs- und Anerkennungsprozess keine Vorfestlegungen auf einzelne Bewerber zu treffen, zumal sich schon jetzt abzeichnet, dass es nicht alle Bewerber auf die sächsische Vorschlagsliste schaffen können. Daher möchte ich an dieser Stelle den Vorschlag, der hier schon eingebracht oder diskutiert wurde, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen, noch einmal unterstützen, um vertieft die Thematik der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis noch einmal stärker zu diskutieren. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Barbara Klepsch. Wir kommen zum Schlusswort, das Herr Abg. Rudolph für den Antragsteller, die BSW-Fraktion, hält. Bitte schön.
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sachsenring wird bald 100 Jahre alt. Sein Markensymbol gelangte auf der Motorhaube des Trabants in alle Teile Europas. Heute wiederum kommen aus allen Teilen Europas Motorsportfreunde nach Sachsen, um das einzigartige Flair der Rennstrecke und der motorradbegeisterten Region zu erleben. Die Kampagne „So geht sächsisch.“ wirbt aktuell im Fernsehen explizit für den Sachsenring – und das auch noch einmal für Herrn Lippmann –: Man nennt das in der Werbung Return of Investment. Man gibt dort Geld rein, aber es kommt wesentlich mehr heraus. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Von daher ist es eine positive Sache, die dort stattfindet. (Zurufe AfD: Jawohl! – Beifall BSW und AfD) Wir vom BSW möchten noch einmal ganz besonders Herrn Dr. Oeser und seinem Team für die Unterstützung zum Antrag und den Verantwortlichen für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Deshalb bitten wir das Plenum des Sächsischen Landtags um Zustimmung zur Unterstützung des Sachsenrings. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das Schlusswort für die BSW-Fraktion sprach Herr Abg. Rudolph. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/4106 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen wurde die Drucksache 8/4106 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Bildung für ALLE Kinder und Bildungsgerechtigkeit und Drucksache 8/4338, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile dem Einreicher, der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, das Wort. Es spricht Frau Abg. Melcher; bitte schön.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Stichtag 2. Juli dieses Jahres waren über 1 100 Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz. Ein Jahr zuvor waren es noch doppelt so viele, und zum Schuljahresbeginn 2025/26 sank die Zahl auf etwa knapp unter 1 000. Aktuell sind es wohl 650 Kinder ohne Schulplatz. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Jedes Kind ohne Schulplatz bedeutet, dass wir unser Versprechen auf Bildungsgerechtigkeit nicht einlösen, und das dürfen wir uns nicht leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Auch wenn die Zahlen aktuell rückläufig sind, fehlt aus unserer Sicht ein nachhaltiger Ansatz, diesen Herausforderungen auch zukünftig zu begegnen und einen Schulplatz zu garantieren. (Unruhe im Saal) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es fehlen systematische Daten über Wartezeiten, über regionale Unterschiede, über tatsächliche Aufnahmekapazitäten in den Kommunen. Wir tappen bei den grundlegenden Steuerungsinformationen quasi im Dunkeln. Erster Kernpunkt unseres Antrages ist es daher, ein landesweites Monitoring-Verfahren zur Schulplatzvergabe einzurichten. Warum ist das so wichtig? Wir wissen heute schlichtweg nicht, wie lange Kinder und Jugendliche tatsächlich auf einen Schulplatz warten müssen. Das Kultusministerium hat auf eine Kleine Anfrage von mir eingeräumt, dass keine verlässlichen Informationen zur durchschnittlichen Wartezeit oder zu prozentualen Schwankungen bei den Schulplatzvergaben vorliegen, weil diese Daten leider nicht systematisch erhoben werden. Diese fehlende Datengrundlage erschwert eine gezielte Steuerung und vor allem eine vorausschauende Planung aus unserer Sicht erheblich. Liebe Kolleginnen und Kollegen Als zweiten Punkt fordern wir, die schulischen Aufnahmekapazitäten bei der Verteilung nach § 50 Asylgesetz verbindlich in enger Abstimmung mit den Kommunen und den Schulträgern zu berücksichtigen. Derzeit erfolgt die Verteilung von Asylsuchenden nach einem Bevölkerungsschlüssel. Das Jugendlichen in Sachsen – Schulplatzgarantie sichern Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zentrale Problem ist jedoch, dass die Staatsregierung selbst einräumen musste, dass das Vorhandensein voraussichtlicher Schulplätze eben kein gesetzliches Verteilkriterium im Sinne des § 50 des Asylgesetzes ist, das bei der Zuweisung berücksichtigt werden müsste. Dieser administrative Blindflug führt zu einem eklatanten Widerspruch zu unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen. Obwohl das Recht auf schulische Bildung in der Sächsischen Verfassung verankert ist und auch in der EUAufnahmerichtlinie den Schulzugang binnen zwei Monaten nach kommunaler Wohnsitznahme fordert, warten Kinder und Jugendliche im Freistaat oft monatelang auf ihren Schulplatz. Die Ursache liegt hier klar in den fehlenden datenbasierten Verzahnungen zwischen der Verteilungsbehörde und dem Schulträger. Was ist die Folge dessen? Wenn die Verteilung die realen Gegebenheiten ignoriert, entsteht eine Konzentration, so wie wir sie gerade in den Ballungszentren, in den kreisfreien Städten, in Dresden, Leipzig und Chemnitz erleben. Lassen Sie es mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Das Problem sind nicht die Kinder und Jugendlichen, sondern es ist die nicht zu Ende gedachte Steuerung und die fehlende konzeptionelle, personelle und materielle Vorbereitung in unserem Schulsystem. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Punkte 3 und 4 fordern die umgehende Entwicklung eines Programms, um die Schulplatznot zu lindern. Eng damit verbunden steht auch unsere Forderung, flexible Raumkonzepte und die Nutzung leerstehender Gebäude stärker zu prüfen und konsequent umzusetzen. Die aktuelle Unterversorgung an Schulräumen ist eine erlebte Realität in Sachsen, die die Kommunen allerdings nicht alleine bewältigen können. Zwar obliegt die bedarfsgerechte Bereitstellung von Schulräumen und -häusern den Gemeinden, doch die Staatsregierung muss aus unserer Sicht hier deutlich mehr beraten, unterstützen, koordinieren und vor allem auch die finanzielle Verantwortung übernehmen. Es genügt nicht, in diesen Zeiten zu hoffen, dass die Kommunen das Problem schon allein lösen werden. Die Lage ist dringlich und gleichzeitig wissen auch wir BÜNDNISGRÜNE, dass man Schulen nicht von heute auf morgen planen und bauen kann. Wir stecken an dieser Stelle in einer Zwickmühle, denn wir haben die knappen Haushaltsmittel und die organisatorischen Herausforderungen im Blick, auch wenn der Bund uns nun über das Sondervermögen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat. Gleichzeitig können doch aber finanzielle und organisatorische Engpässe kein gültiges Argument sein, wenn es um das Grundrecht des Zugangs zu Bildung geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner Rechtsprechung auch deutlich festgestellt. Der Staat darf sich weder auf knappe Mittel noch auf organisatorische Zwänge berufen, wenn es um die Wahrung der Mindeststandards schulischer Bildung geht. Die Pflicht, den Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung zu garantieren, steht über finanziellen und organisatorischen Engpässen. Das bedeutet konkret: Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um den Bildungszugang zu sichern und den Mindeststandard schulischer Bildung zu gewährleisten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Als letzten Punkt fordern wir außerdem einen regelmäßigen halbjährlichen Bericht über die Schulplatzvergabe hier im Landtag. Dieser sollte aus unserer Sicht detaillierte Angaben zu Wartezeiten, regionalen Verteilungen, Fortschritten und auch zu bestehenden Herausforderungen enthalten. Das schafft aus unserer Sicht eine Handlungsgrundlage, Transparenz und auch Vergleichbarkeit. Lassen Sie mich abschließend betonen: Wir müssen anerkennen, dass Migration keine Ausnahme ist, sondern längst Teil unserer gesellschaftlichen Realität in Sachsen, in Deutschland genauso wie in Europa. Wer diese Tatsache weiterhin ignoriert, riskiert nicht nur eine Überforderung des Systems, sondern verschärft bestehende Herausforderungen. Diese Realität verlangt nach Schulen und auch nach pädagogischem Personal, das auf gesellschaftliche Vielfalt konzeptionell, personell und materiell gut vorbereitet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute nicht alleine für uns BÜNDNISGRÜNE; denn inzwischen haben sich mehr als 30 Organisationen im Bündnis für das Recht auf Schule zusammengeschlossen und senden ein deutliches Signal. In Sachsen fehlt eine nachhaltige Schulplatzgarantie, die die Integration und Teilhabe aller Kinder wirklich ermöglicht. Fest steht: Ein Kind, das monatelang auf Bildung wartet, verliert eben nicht nur Unterrichtsstoff, es verliert Vertrauen, Zugehörigkeit und Zukunftschancen. Diese Kinder erleben Isolation statt Integration, Stillstand statt Entwicklung. Deshalb möchten wir mit unserem Antrag ganz konkret anregen, endlich das Thema anzugehen und nicht darauf zu warten, dass sich die Herausforderungen in den Schulen von alleine regeln lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag ist ein Appell an Verantwortung und an Haltung. Es geht um die Kinder, die morgen dieses Land mitgestalten werden. Lassen Sie uns also heute dafür sorgen, dass das Recht auf Bildung endlich Wirklichkeit wird. Ich habe schon das Signal aus der Koalition gehört, diesen Antrag im Ausschuss weiter zu debattieren. Darüber freue ich mich. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die einreichende Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Melcher. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Firmenich; bitte schön.
Iris Firmenich CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Melcher, ich stimme Ihnen zu, dass die Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche wichtig ist, um Bildungsrückstände, soziale Isolation, psychische Belastungen sowie verpasste Chancen auf Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu vermeiden. Doch die Herausforderungen, vor die die hohen Zuwanderungszahlen seit 2015 und dann noch einmal ganz erheblich seit 2022 unser Schulsystem stellen, sind enorm. Personelle, räumliche und auch finanzielle Ressourcen haben Grenzen. In unseren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen lernen derzeit etwa 74 000 Schülerinnen und Schüler mit Einwanderungsgeschichte, davon lernen etwa 50 500 Deutsch als Zweitsprache. Diese Kinder haben wir in unser Schulsystem integriert, und liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine enorme Leistung der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulsozialarbeiter, Schulassistenten und all derer, die sich Tag für Tag um alle Schülerinnen und Schüler kümmern und für sie da sind. Nach wie vor kommen pro Monat ungefähr 400 neue Schulanmeldungen dazu. Ich möchte einmal plakativ darstellen, wovon wir hier reden. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern müssten jeden Monat 16 Klassen neu gebildet werden. Dafür braucht es aber nicht nur Platz, sondern auch mehr Pädagogen, die wir derzeit nicht haben. Allein Schulräume zur Verfügung zu stellen und leerstehende öffentliche Gebäude zu temporären Schulräumen umzunutzen, lösen die Probleme nicht. Ohne Lehrkräfte findet nämlich auch dort kein Unterricht statt, ganz abgesehen davon, dass die Schaffung räumlicher Voraussetzungen – Frau Melcher, Sie haben es schon gesagt – Aufgabe der Kommune ist. Auch Ihre Forderung, bei der Verteilung nach § 50 Asylgesetz die schulischen Aufnahmekapazitäten zu berücksichtigen, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die richtet sich nach einem Verteilungsschlüssel und auch nach anderen Kriterien, wie beispielsweise Nationalitäten oder vulnerablen Gruppen. Es ist also kein böser Wille oder gar Versagen der staatlichen Strukturen, wie es aus Ihrem Antrag so ein bisschen herausklingt, sondern schlicht eine Überlastung des Schulsystems vor allem in den großen Städten, was zu diesem Integrationsstau geführt hat. Es braucht also neue Wege, um den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen und zu garantieren. Grundvoraussetzung für erfolgreiches Lernen ist nach wie vor ein Mindestmaß des Beherrschens der deutschen Sprache. Deshalb steht das Erlernen der deutschen Sprache in der Regel am Anfang der Integration in das sächsische Schulsystem und es muss bei Teil- und Vollintegration begleitend fortgesetzt werden. Das Kultusministerium hat diese Situation schon länger im Blick und es hat gehandelt. Mit dem Ziel, die teilweise zu langen Wartezeiten auf einem Schulplatz deutlich zu verringern, hat es bereits Ende 2024 mit einem Integrationserlass eine Reihe von Veränderungen in Gang gesetzt, die bereits heute erste Erfolge zeigen. So erfolgt beispielsweise der Übergang von den Vorbereitungsklassen in die Regelklassen schneller als bisher. DaZ-Unterricht gibt es zusätzlich maximal fünf Jahre oder bei Direktintegration in eine Regelklasse als gestaffelten zusätzlichen DaZ-Unterricht. Letzteres gilt grundsätzlich für die Einschulung von Erstklässlern mit Einwanderungsgeschichte. Diese neue Herangehensweise hat dazu geführt, dass sich die Wartezeiten deutlich verkürzt haben. Die Zahl der Kinder, die sich im Zuweisungsprozess befinden, also noch auf einen Schulplatz warten, hat sich auf circa 650 verringert. Das bedeutet eine Wartezeit von ungefähr vier bis sechs Wochen. Diese Zeit entspricht auch der Zeit, die notwendig ist, um Vorbereitungen für die Integration zu treffen und um einen Schulplatz bereitzustellen. Zum Vergleich: Zum Schuljahresende 2024/2025 waren es noch 1 083 Schülerinnen und Schüler und im Jahr zuvor sogar 2 252, die auf der Warteliste standen. Insofern sind die 650 zunächst eine sehr positive Entwicklung. Allerdings – und das gehört zur Wahrheit dazu – bringt es auch eine Reihe von neuen Herausforderungen mit sich, vor allem für die Pädagogen. Für sie heißt es nämlich, in allen Fächern sogenannte fachintegrierte Sprachförderung oder auch sprachbewusstes Unterrichten durchzuführen. Sie müssen sich dafür weiterbilden und benötigen Unterstützungsmaterial sowie Beratung. Nicht trivial ist auch, die Schulgemeinschaft auf diesem Weg mitzunehmen. Das erfordert jede Menge gute Kommunikation, wozu auch Elternabende gehören. Unterstützungsangebote sowie Fachberatung werden benötigt, und ich denke, ganz entscheidend ist eine entsprechend positive Haltung im Team. Ja, Migration ist keine temporäre Erscheinung. Wir müssen uns darauf einstellen und dafür sorgen, dass wir gute Konzepte entwickeln, auf deren Basis Bildung für jedes Kind garantiert ist und der Bildungsprozess wie auch die Integration gelingen können. Die Maßnahmen, die das Kultusministerium auf den Weg gebracht hat, bedürfen meines Erachtens auf jeden Fall einer kritisch-konstruktiven Begleitung. Neue zusätzliche Berichtspflichten und Statistiken, wie es der Antrag der GRÜNEN verlangt, schaffen mehr Bürokratie. Und genau das wollen wir nicht, im Gegenteil: Ich halte es für notwendiger, regelmäßig zu evaluieren, ob die gewünschten Ziele erreicht werden, um gegebenenfalls zeitnah reagieren und nachsteuern zu können. Wichtig erscheint mir ebenfalls der Austausch der Schulen untereinander und das Lernen voneinander. Wie gut die neuen Konzepte gelingen, hängt auch davon ab, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist und wie groß die Vielfalt der Herkunftssprachen sowie der Kulturkreise ist, aus denen sie kommen. Es macht schon einen Unterschied, ob man in einer ländlichen Schule zwei Schüler mit Einwanderungsgeschichte in einer Klasse hat oder ob es 70 % der Schüler sind; denn dann braucht es wesentlich mehr Engagement als nur die Vermittlung der deutschen Sprache. Dabei denke ich an die Vermittlung interkultureller Kompetenz, und das übrigens für alle Beteiligten. Ebenfalls gehört nach meinem Verständnis die Vermittlung unserer Kultur, unserer Werte und unserer Regeln dazu. Am besten wäre es, wenn sich das nicht nur an die Schülerinnen und Schüler richtet, sondern auch die Eltern und der Sozialraum einbezogen werden. Ich bin überzeugt: Miteinander schafft Akzeptanz. In diesem Sinne, liebe Frau Melcher, wäre es für unsere Fraktion ein guter Kompromiss, wenn Sie Ihren Antrag – Sie haben es ja angekündigt – in den Ausschuss zurücküberweisen würden. Das gäbe uns die Gelegenheit, gemeinsam ein gutes Konzept für die Zukunft zu erarbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Frau Kollegin Firmenich. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Heller: bitte.
Tobias Heller AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich genauer auf Ihren Antrag der Sorte „Wir sind die Guten“ eingehe, möchte ich Ihnen die aktuelle Situation im Schulbereich in unserem Land einmal kurz ins Gedächtnis rufen, und zwar mit ein paar Fakten, mit denen unsere Lehrer täglich zu kämpfen haben. Wir haben über 9 % Unterrichtsausfall, das heißt mehr als zwei Millionen Ausfallstunden quer durch alle Schularten in unserem Land pro Schuljahr. Hinzu kommen über 100 unbesetzte Stellen in unseren Schulleitungen und weitere 3 000 offene Lehrerstellen. Wir haben proppenvolle Klassen, oft auch mit über 28 Schülern, und Klassen mit über 30 % Migration; wir haben es gerade von Frau Firmenich gehört. Es sind Schüler, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und dem Unterricht leider nicht immer folgen können. Hinzu kommen kulturelle Konflikte zwischen den Schülern oder zwischen Schülern und Lehrern sowie unsere knapp 24 000 Inklusionsschüler mit genau dem sozialpädagogischen Sonderbedarf, verteilt auf alle Schularten, die in der Regel besondere Zuwendung und Aufmerksamkeit benötigen. Was sind die Folgen? Ich bin mir sicher: Die meisten Lehrer bemühen sich, den Schulalltag nicht nur zu einem bloßen Aufbewahrungsort für unsere Kinder verkommen zu lassen, sondern sie geben alles, was dort geht. Aber welcher Lehrer ist genau unter diesen Umständen dauerhaft in der Lage, unsere Kinder zu erziehen, solides Wissen zu vermitteln und jedem Schüler gerecht zu werden? Die Diskussion in den letzten Monaten hat gezeigt, dass Lehrer und Schulleitung sehr oft am Limit sind. Nicht wenige werfen das Handtuch. Fast 7 000 Lehrer quittierten allein in den letzten fünf Jahren vorzeitig den Schuldienst, allein im letzten Schuljahr knapp 1 400. Viele davon sind im Alter zwischen 30 und 45 Jahren. Angesichts dessen stelle ich die Frage: Was stimmt denn da eigentlich nicht? Durch den hohen Unterrichtsausfall sind gravierende Bildungslücken entstanden, die wahrscheinlich kaum mehr zu schließen sind. Das bestätigt auch der neueste IQB-Bildungstrend. Sachsen ist natürlich noch Spitzenreiter, aber wir sind mittlerweile der Einäugige unter den Blinden. Kommen wir zu den Schulen selbst. Der Investitionsstau, gerade im Bildungsbereich, beträgt mittlerweile knapp 4 Milliarden Euro. Gleichzeitig verbuchen unsere Kommunen im letzten Jahr ein Minus von 840 Millionen Euro. Welcher Schulträger kann sich also noch erhebliche Mehrausgaben leisten? Oft gibt es ja schon allein Probleme, einfach Schulbücher bereitzustellen. Genau das sind die Fakten, und deshalb fordern Sie nun mit Ihrem Antrag, weitere 1 100 Schüler mit Stand vom Juli 2025 mal einfach so und möglichst schnell in dieses System zu integrieren. Wir haben heute schon gehört, dass die Zahl nun wieder ein bisschen nach unten korrigiert worden ist. Aber es sind auch viele Schüler, die kaum oder kein Deutsch sprechen. Das sind zwischen 20 und 40 neue Schulklassen, die auf unbestimmte Zeit mit unbestimmter Kapazität einfach mal unterzubringen sind. Wie das passieren soll und woher die Lehrer kommen sollen, das verraten Sie, Frau Melcher, natürlich nicht. Deswegen wollen Sie mit Ihrem Antrag wahrscheinlich genau wieder diejenigen belasten, die bereits jetzt unter Aufbietung aller Kräfte versuchen, das System Schule in unserem Land irgendwie am Laufen zu halten. Sie fordern also von den Beteiligten oder Betroffenen indirekte Toleranz, Flexibilität oder noch mehr Engagement – wieder mal von den anderen. Wo ist denn jetzt Ihr eigener Ansatz? Ich habe einen ganz einfachen Vorschlag: Fordern Sie das doch einfach mal von sich selbst! Zeigen Sie doch mal den Willen und den Einsatz, das von Ihnen angesprochene Problem zu lösen! Helfen Sie aktiv mit, nicht nur durch Beratung und Monitoring! Wie das geht? Das hatten wir Anfang dieses Jahres schon in unserem Antrag dargelegt. Ja, wir haben Schulpflicht und wir haben ein Recht auf Bildung. Doch besondere Situationen erfordern auch besondere Maßnahmen. Verteilen wir doch mal die besonderen Belastungen auf breite Schultern! Nutzen wir vorhandene Ressourcen, indem wir besonders aus dem Einzelplan 08 die so viel gepriesenen üppigen finanziellen Mittel bereitstellen. Deswegen schlage ich einfach mal ein paar Maßnahmen vor: Machen wir doch als erste Maßnahme aus der Schulpräsenzpflicht einfach eine Bildungspflicht. Zweitens. Nehmen wir doch einfach mal unsere sächsischen Volkshochschulen unter Nutzung unserer Gemeinwesenzentren und unterstützen sie bei der Bildung und Betreuung der Kinder; denn gerade die Bürger, welche die Kurse der Volkshochschulen besuchen, bringen dafür ganz sicher Toleranz und Verständnis auf und stecken natürlich zugunsten der Jüngeren zurück. Sie müssen einfach nur die Notwendigkeit richtig kommunizieren. Drittens. Bevor sich Frau Köpping wieder in der Sendung von Herrn Lanz zu der Abgrenzung der AfD äußert, kommen Sie doch einfach mal mit ihr ins Gespräch über die Förderrichtlinien „Integrative Maßnahmen“ und „Weltoffenes Sachsen“ und versuchen Sie, diese einfach an die neue Situation anzupassen. Ermöglichen Sie doch auch Ihren Freunden und Projektträgern, die Integration von Anfang an zu unterstützen – denn wo gelingt das denn besser als bei unseren Kindern? Damit sind dann die vielen im Doppelhaushalt eingeplanten Millionen Euro endlich sinnvoll angelegt und auch die ehrenamtlichen Helfer finden bei Ihren Regierungsvereinen sicher ein Plätzchen. Für die Beschulung der vielen Kinder sind diese dann natürlich auch in den Vereinsräumen untergebracht. Und wenn die nicht reichen, gehe ich einmal davon aus, dass wir ja eine ganze Menge Steuergelder in die „Orte der Demokratie“ investiert haben. Die sind sicherlich bereit, zu unterstützen und die fehlenden Räume zur Verfügung zu stellen; denn die „Orte der Demokratie“ sind ja zum Großteil sogar besser ausgestattet als so manche Schulen in unserem Land. Genau das sollten Sie mit Ihren haltungsstrammen Akteuren der Zivilgesellschaft endlich in Angriff nehmen. Lassen Sie also den leeren Worten nicht nur endlich Taten folgen, sondern – Monitoring hin oder her, Frau Melcher – es muss doch eigentlich ein Bedürfnis der steuerfinanzierten Regierungsorganisationen sein, die vielbeschworene Integration selbst zu leben und anstelle irgendwelcher Workshops, Demokratiefeste oder Schnitzeljagden (Sören Voigt, CDU: Schnitzeljagden finde ich schön!) wirklich etwas für die Herausforderung in der sich wandelnden Gesellschaft zu tun. Es muss den steuerfinanzierten Regierungsorganisationen doch nun endlich ein Bedürfnis sein, für die Umsetzung des so gern ins Feld geführten Menschenrechts auf Bildung endlich mit zu unterstützen und die Last nicht nur auf andere abzuwälzen. Sie sehen also: Es gibt Möglichkeiten, mit besonderen Maßnahmen auch besondere Probleme in den Griff zu bekommen. Man muss es eben nur wollen. Jetzt haben Sie endlich Gelegenheit dazu. Zeigen Sie, dass Ihnen die Kinder wirklich am Herzen liegen, die derzeit nicht beschult werden können! Denn entweder haben wir einen Sozialstaat oder offene Grenzen für alle – beides zusammen, das geht leider nicht, liebe Grün/-innen. (Heiterkeit AfD) Deswegen ist der Antrag aus unserer Sicht überflüssig. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Heller. Es folgt für die BSWFraktion Herr Abg. Wurzler; bitte schön.
Lars Wurzler BSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags der Fraktion BÜNDNISGRÜNE klingt vielversprechend und wir werden sehen, ob sie hält, was sie verspricht. „Bildung für ALLE Kinder und Jugendlichen in Sachsen – Bildungsgerechtigkeit und Schulplatzgarantie sichern!“ Bei diesem Titel, egal ob Sie das wahrhaben möchten oder nicht, steht die Fraktion BSW tatsächlich an Ihrer Seite, denn wir teilen diesen Ansatz uneingeschränkt. Es gibt aber auch Kritik. Problematisch sehen wir vor allem, dass der Antrag nahelegt – bei näherem Lesen relativiert sich das ein wenig –, es handele sich vor allem um deutsche, ja möglicherweise sächsische Kinder, und zwar in Größenordnungen. Das ist aus unserer Sicht nicht ganz sauber artikuliert. Und ja, ich schaue jetzt zum Bildungsminister, der die Zahl sicher parat hat, wie viele deutsche Kinder im Freistaat aktuell keinen Schulplatz haben. Ich vermute, die Zahl liegt deutlich unter 30. Aber das können wir ein andermal diskutieren. Aber ja, Sie haben natürlich recht: Jedes Kind und jeder Jugendliche muss einen Schulplatz sicher haben. Es darf unterm Strich natürlich keine Rolle spielen, woher oder aus welchen Kontexten die Kinder und Jugendlichen kommen. Ganz sauber argumentiert ist es gleichwohl trotzdem nicht, da es sich maßgeblich um ukrainische Kinder und Jugendliche handelt, die keinen zugewiesenen Schulplatz haben. Aber ich merke, ich verliere mich in Details. Ich komme endlich zum Antragsinhalt. Ich stelle voran, dass ich natürlich die gleichen Maßstäbe an Ihren Antrag lege, wie ich es bei den anderen Anträgen aus anderen Fraktionen auch getan habe. Das heißt, ich gehe wieder analytisch durch den Antrag und komme zu einem Fazit. Beginnen wir bei den Inhalten, die der Landtag feststellen soll. I. 1. Es geht um die Feststellung, dass das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Bildung nicht umgesetzt wird. Dies sollte der Landtag aus unserer Sicht in jedem Fall feststellen, denn es ist einfach ein Fakt. Punkt 2. Es besteht eine dauerhafte Unterversorgung. Diese Feststellung ist gut und sinnhaft, gleichermaßen traurig und tragisch. Daran gibt es im Grunde nichts zu kritisieren. Es ist sinnhaft und angemessen, das festzustellen. Zu Punkt 3. Dass keine verlässlichen Informationen vorliegen, muss man feststellen. Es ändert zwar nichts, das einfach zu sagen, aber es tut auch nicht weh und ist deswegen erst einmal unkritisch. Dass das bei II. 5. aufgegriffen wird, ist sehr löblich. Dazu komme ich dann später noch mal, aber das ist ein guter Ansatz. Die Punkte 4. und 5. sind ebenso zweifelsohne richtig und die Feststellung durch den Landtag wäre sicher ein gutes Zeichen nach außen. Punkt 6. Ja, der Landtag muss anerkennen, sofern der einzelne Abgeordnete es noch nicht getan hat, dass Migration eine Realität ist. Damit haben Sie vollkommen recht, Frau Melcher. Das ist einfach ein Fakt. Man kann das ablehnen. Man kann davor die Augen verschließen. Der Zustand als solcher ändert sich einfach nicht. Dass das sächsische Schulsystem in diesem Punkt noch große Defizite aufweist, ist gemein und bekannt. Sie haben darauf ja auch verwiesen. Alles in allem sind alle Punkte zielführend und aus unserer Sicht zustimmungsfähig. Kommen wir jetzt zum zweiten Teil, zu den Big Points. II. 1. Die Idee des Monitoring-Verfahrens ist toll. Was uns tatsächlich fehlt, ist eine zeitliche Perspektive, bis wann das eingeführt oder entwickelt werden soll. Hierbei wäre ein Zieldatum sicher hilfreich gewesen. Die unterstützenden Maßnahmen sind im Grunde auch prima. Man fragt sich aber, mit welchen finanziellen Mitteln und welchem Personal es umgesetzt werden soll. Ich blicke da ganz grundsätzlich schon auf den nächsten Haushalt. Wir sind in den Verhandlungen dazu. Auch die Kollegin Firmenich hat dazu ausgeführt, warum das möglicherweise insgesamt personell ein Problem sein könnte. Punkt 2. Auch hierbei fehlt uns die zeitliche Perspektive. Wenn man nur gleichermaßen schwammig wie großzügig geschrieben hätte „bis zum Ende der Legislaturperiode“ oder Ähnliches, wäre das sicher ein Stück weit transparenter gewesen und hätte wieder eine Zielorientierung zum Inhalt gehabt – zumal uns auch nicht klar ist, was konkret unter dem Wort „angemessen“ zu verstehen ist bzw. aus wessen Sicht. Auch die Förderung ist uns insgesamt zu unkonkret – gleichwohl ist sie richtig. Punkt 3. Ein guter Ansatz. Sie selbst sprechen davon, dass Migration eine dauerhafte gesellschaftliche Realität ist. Warum dann kein langfristiger Plan? Warum keine Pläne in der Schublade liegen haben bzw. die Staatsregierung auffordern, etwas Derartiges zu entwerfen, damit alle wissen, was passiert, wenn es passiert? Wer ist wofür verantwortlich? Denn das von Ihnen aufgeworfene Problem der Migration – und ja, ich spreche hier von einem Problem – als bestehende Situation wird sich, auch wenn sich das manche wünschen, nicht einfach in Luft auflösen. Das ist einfach da. Das Ganze ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Schulhaussituation zu sehen. Ich komme zu Punkt 4. Ein ziemlich spannender Ansatz. Es ist eine gute Idee, die leerstehenden Gebäude von Eigentümern bei Eignung zu nutzen. Ob die Eigentümer so leicht zu überzeugen sind und welche rechtlichen Fragen davon berührt werden, bleibt offen. Dennoch ist es ein interessanter Ansatz. Letzter Punkt. Ich verwies bereits am Anfang darauf, dass es ein gelungener Ansatz und jedenfalls unterstützenswert ist. Bevor wir zu unserer Haltung und Abschlussbewertung kommen, sei noch ein wenig Kritik am Ende gestattet. Wenn Ihnen das Thema wirklich so wichtig ist – und das ist es zweifelsohne –, warum dann erst jetzt der Antrag? Die Zahlen sind mindestens seit Januar 2025 bekannt – und auch schon davor –, dass weit über 1 000 Kinder und Jugendliche keinen Schulplatz haben. Aber diese Kritik darf aus unserer Sicht bei der Abschlussbewertung keine entscheidende Rolle spielen bzw. die Gesamtbetrachtung massiv beeinflussen. Deshalb und aus den anderen genannten Gründen stimmen wir Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Wurzler und für die SPD-Fraktion folgt Herr Abg. Eisenblätter; bitte.
Gerald Eisenblätter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es frei heraus: Die Überschrift des bündnisgrünen Antrags klingt so einfach wie zustimmungsfähig. Auch die SPD-Fraktion setzt sich für eine umfassende Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Sachsen ein. Danke daher an Kollegin Melcher und ihre Fraktion, diesem Thema heute hier zu später Stunde Aufmerksamkeit zu verschaffen. Richtig ist: Noch immer können wir nicht jedem Kind einen Schulplatz zuweisen. Wir haben zwar eine Schulpflicht und fordern den Besuch einer Schule ein, aber es fehlt noch zu oft am wohnortnahen Schulplatz zur richtigen Zeit. Der Antrag fordert nun als Lösung eine Schulplatzgarantie. Gut gedacht, aber ich würde noch weitergehen und das Recht auf Bildung in den Raum stellen. Schauen wir doch in unsere sächsische Verfassung und die UN-Kinderrechtskonvention. Unser Schulgesetz wäre der richtige Ort, genau das auszubuchstabieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen einleuchtend: mehr Schulplätze schaffen und die Kommunen als Schulträger dabei unterstützen, bei der Ankunft von Asylbewerber/-innen und deren regionaler Verteilung verstärkt auf Aspekte der Beschulung zu achten, sowie regelmäßig nachschauen, wie sich die Situation entwickelt. So einfach, so gut. Wir wissen, dass die Situation dynamischer ist und die Lösungen komplexer sind. Was während der Coronapandemie und am Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine schon einmal funktioniert hat, kann eine gute Grundlage für das hier geforderte Monitoring sein. Wir haben gute Erfahrungen mit regelmäßigen Berichten im Ausschuss für Schule und Bildung gemacht, um eine gute Datengrundlage für unsere Entscheidungen zu haben. Letztendlich müssen wir uns schon fragen, welche neuen und weiteren Daten es wirklich braucht und ob der Aufwand lohnt. Klar ist: Am Anfang des Jahres waren 1 800 Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz, zum Schuljahresstart waren es noch rund 1 100. Das Schaffen von Schulplätzen ist sicherlich eine Lösung. Wir wissen aber auch, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund, die im Alter von 14 bis 16 Jahren zu uns kommen, andere Bildungsangebote benötigen, um schnell die deutsche Sprache zu lernen und mit Blick auf eine Ausbildungsreife qualifiziert zu werden. Hierzu laufen erste Modellprojekte, deren Zwischenergebnisse wir uns anschauen sollten. Und da Migration zu unserer Gesellschaft gehört, brauchen wir auch dauerhafte und langfristige Lösungen. Ich möchte an dieser Stelle das Stichwort „zweiter Bildungsweg“ nennen. Lassen Sie uns ernsthaft darüber diskutieren, ob wir es den Volkshochschulen in Sachsen ermöglichen, sich zur Schule des zweiten Bildungsweges weiterzuentwickeln, um vor Ort und in der Fläche ein dauerhaftes, flexibles Bildungsangebot vorzuhalten, welches den Weg zu einem Schulabschluss ebnet. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Beispiele zeigen, dass der Antrag eine gute Grundlage für weitere Beratungen bietet, aber wir gemeinsam und im Dialog mit Expertinnen und Experten sowie der kommunalen Familie sicherlich zu einem noch besseren Ergebnis kommen. In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass wir den Antrag im Schulausschuss anhören und danach weiter gemeinsam qualifizieren. Für die heutige Debatte und den Impuls danke ich. Vielen Dank. (Beifall SPD, Sören Voigt, CDU, und Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Herr Kollege Eisenblätter. Für die Fraktion Die Linke folgt Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. In Artikel 26 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht Folgendes: „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.“ Sichergestellt wird dieses Recht unter anderem mit der in Artikel 7 des Grundgesetzes verankerten Schulpflicht. Und hier kommt das Land in die Verantwortung; denn allen – und ich betone allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft – muss ein Schulplatz zur Verfügung gestellt werden. Doch in Sachsen haben zu Beginn des aktuellen Schuljahres über 1 000 Kinder und Jugendliche – genauer 1 083 zum Stichtag 10.06. – keinen Schulplatz erhalten. Der Großteil sind migrantische Kinder. Das ist nichts anderes als Diskriminierung. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Anstatt die Strukturen und vor allem auch das Bildungssystem endlich umzugestalten, wird zugelassen, dass junge Menschen schon vor ihrer Schullaufbahn ungerecht behandelt werden und dadurch die Bildungsungerechtigkeit weiter zunimmt. Wir danken der Fraktion BÜNDNISGRÜNE für den vorliegenden Antrag und unterstützen die Maßnahmen, erstens ein transparentes Monitoring-Verfahren zur Schulplatzvergabe einzuführen und zweitens bei der Verteilung nach § 50 Asylgesetz die schulischen Aufnahmekapazitäten vor Ort zu berücksichtigen und hierfür mit den zuständigen Behörden und Kommunen gemeinsam abgestimmte Verfahren zu entwickeln. Wir finden es richtig, dass sich die Staatsregierung darum kümmern muss, kurz- und mittelfristig die akute Schulplatznot zu entspannen und die Gemeinden bei der Wahrnehmung der Pflichtaufgabe zur Bereitstellung bedarfsgerechter Schulräume und Häuser zu beraten und zu unterstützen. Und es ist auch gut, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für Schulräume bzw. Gebäude, die dem Bedarf entsprechen, zu suchen, sodass solche tatsächlich auch gefunden werden. Außerdem stimmen wir zu, dass das Parlament über die aktuelle Situation der Schulplatzvergabe für Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu unterrichten ist. Als Linksfraktion fordern wir aber auch ein grundsätzliches Umdenken im System Schule. Ich habe das hier schon sehr oft betont und mache es heute wieder. Warum ist das Fach Deutsch als Zweitsprache nicht grundsätzlich im Lehramtsstudium, unabhängig von der Fächerkombination, verankert? So könnte an jeder Schule ein Angebot für den DaZ-Unterricht zur Verfügung gestellt werden. Außerdem braucht es unserer Meinung nach mehr Möglichkeiten und Unterstützung in der Zusammenarbeit von – da sind wir uns ja einig – Lehrkräften, Schulsozialarbeiter/-innen, Psycholog/-innen, Elternarbeit und weiteren Berater/-innen, eben diese sogenannten guten multiprofessionellen Teams an allen Schulen, um die Herausforderungen im Bereich Integration zu meistern. Es bereits mehrmals betont worden – tatsächlich noch nicht von allen, weswegen ich es jetzt auch noch einmal sage –: Migration ist kein kurzzeitiges Phänomen, sondern gehört als fester Bestandteil zu unserer Gesellschaft und so auch in unsere Schulen. Wir sollten endlich die Voraussetzungen und Strukturen dafür schaffen, damit kein Mensch, ob jung oder alt, zurückgelassen wird. Die im Antrag aufgeführten Maßnahmen sind wichtige Schritte hin zu einer diskriminierungsfreien Schulplatzvergabe. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag und finden es richtig, dass wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt SPD und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Linksfraktion sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Herr Berger, der fraktionslose Abgeordnete, hätte die Möglichkeit, zu sprechen. – Er schüttelt mit dem Kopf. Dann sind wir am Ende der ersten Rederunde. Besteht Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Bitte schön, Herr Staatsminister Conrad Clemens.
Conrad Clemens
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bedanke mich für die Debatte. Das Zuwanderungsgeschehen der letzten Jahre ist für die sächsische Schule eine große Herausforderung. Im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 hat sich die Anzahl der Schüler in den Integrationsetappen 1 und 2 um 40 % erhöht. Im ersten Halbjahr haben wir festgestellt, dass die Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die zu uns gekommen sind, zunächst auf 250 heruntergegangen sind. Aber im August und September sehen wir, dass die Zahlen wieder hochgehen. Wir hatten im August und September 400 schulpflichtige Kinder, die zu uns gekommen sind – 400 pro Monat, das ist eine durchschnittliche Oberschule, die unser System bei der Schulplatzvergabe zu bewältigen hat. Das ist eine enorme Herausforderung für unser Landesamt, die Schulträger, die Kommunen, die Schulleitungen, die Lehrkräfte und die Assistenzkräfte. Es wurde bereits angesprochen: Wir haben Maßnahmen ergriffen und diese wirken auch. Wir konnten erreichen, dass sich die zu lange Wartezeit erheblich reduziert hat. Zur Einordnung: Im Vergleich zum Schuljahresende 2024/25 entspricht das einer Reduktion der Wartezeit um 40 %, im Vergleich zum Schuljahresende 2023/24 sogar einer Reduktion um 70 %. Der Integrationserlass, der Ende 2024 beschlossen wurde, wirkt. Aktuell sind es 650 Schülerinnen und Schüler, die auf einen Schulplatz warten. Wenn Sie sich die Zahl noch einmal vor Augen führen, dass jeden Monat 400 kommen, dann finde ich diese Zahl von 650 mittlerweile in Ordnung, auch wenn man sagen muss, dass natürlich jeder Tag, an dem ein Kind nicht zur Schule geht, ein verlorener Tag ist. Aber Sie sehen, dass wir bereits Verbesserungen erreicht haben. Was haben wir getan? Wir haben mit unserem Integrationserlass eine digitale Anmeldeplattform eingeführt. Wir haben den Verwaltungsaufwand für das Landesamt erheblich reduziert. Wir geben viele Schülerinnen und Schüler direkt in Regelklassen. Wir haben die DaZ-Etappen reduziert und wir haben die Zeit, die Schülerinnen und Schüler insgesamt im DaZ-System sind, erheblich begrenzt. Auch das Startchancen-Programm, das wir insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund gebracht haben, zeigt seine Wirkung. Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Sie haben recht: Migration ist keine Ausnahme, sondern eine dauerhafte Aufgabe an unseren Schulen. Deshalb ist es auch eine Herausforderung für unsere Schulen, auf die veränderte Zusammensetzung der Schülerschaft zu reagieren, mit kultureller, religiöser, sprachlicher Diversität umzugehen sowie Potenziale und Verunsicherungen anzugehen. Dazu gehört – es ist hier auch angesprochen worden – die Stärkung des Faches „Deutsch als Zweitsprache“, die Förderung von Deutsch als Bildungssprache und von Mehrsprachigkeit sowie die Stärkung des herkunftssprachlichen Unterrichts. Hierzu haben wir die Idee, dass das Fach DaZ an den Hochschulen in bestimmten Fächerkombinationen als anerkanntes zweites Fach aufgenommen wird, um es auch an den Hochschulen in der Lehrkräftebildung zu stärken. Es gibt viel zu tun. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke noch einmal allen Beteiligten, die es schaffen, diese große Herausforderung der Migration mit der Schulplatzvergabe zu bewältigen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Conrad Clemens. Für das Schlusswort sehe ich Frau Kollegin Melcher auf dem Weg zu mir, auch wenn ich Ihrem Redebeitrag schon entnommen habe, dass Sie den Antrag gestellt haben, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Aber Sie haben für das Schlusswort das Wort. Bitte schön.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz noch ein paar Worte zu der Debatte sagen. Zunächst vielen Dank für die sehr sachliche Debatte, die die demokratischen Fraktionen heute geführt haben. Mir ging es bei diesem Antrag ausschließlich um die Phase, in der Kinder mit diversen Fluchtursachen zu uns kommen und dann den ersten Tag in der Schule haben. Mir ging es heute nicht darum, wie DaZ, wie die Etappen, wie die Integration in Schule funktioniert. Ich glaube, da hätte der Antrag viel umfassender und auch viel länger sein müssen. Da würde ich zum Teil auch die inhaltlichen Forderungen, die Die Linke hier aufgestellt hat, teilen. Aber darum ging es uns heute nicht. Uns ging es wirklich nur um diese sehr kurze Phase. Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Wir haben heute gehört, dass die Zahlen aktuell sehr Tagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 8/2800, Unterrichtung durch Drucksache 8/4482, des Ausschusses für Inneres, Das Präsidium hat für den Sächsischen Ausländerbeauftragten und für jede Fraktion sowie die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Abg. Pallas, das Wort? – Er schüttelt mit dem Kopf. Das möchte er nicht. Herr Mackenroth hat gebeten, als Letzter in der Rednerrunde sprechen zu dürfen, sodass die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU vor AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete, die Staatsregierung, wenn gewünscht, und am Schluss der Sächsische Ausländerbeauftragte. Wir beginnen in der ersten Rednerrunde mit der CDUFraktion. Herr Abg. Wähner, bitte.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten liegt uns vor. Es ist kein schwanken. Aber aus unserer Sicht ist es doch wichtig zu sagen, dass 2 500 Kinder ohne Schulplatz für uns genauso viel Handlungsbedarf bedeuten wie 650 Kinder ohne Schulplatz. Jedes einzelne Kind, das nicht zur Schule geht, ist eines zu viel. Das ist, glaube ich, das, was uns mahnt. Ich bin den demokratischen Fraktionen sehr dankbar, dass sie ähnlich wie wir Handlungsbedarf sehen, um jedem Kind einen Schulplatz zu ermöglichen. Ich beantrage daher die Überweisung in den Ausschuss für Schule und Bildung und hoffe, dass wir dort mit den Akteuren – mit allen gemeinsam – diskutieren können, um wirklich schnell Lösungen für jedes Kind zu finden und einen Schulplatz garantieren zu können. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Frau Kollegin Melcher sprach für die Antragstellerin. Wir stimmen über die Antragsüberweisung in den Ausschuss für Schule und Bildung ab. Wer dem Antrag stattgeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dagegen wurde dem Antrag stattgegeben, und der Antrag wird im Ausschuss für Schule und Bildung beraten. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Sächsischen Ausländerbeauftragten Beschlussempfehlung und Bericht Kommunales und Sport theoretisches Papier, sondern ein Stück gelebte Realität in unseren Städten und Landkreisen, die hier abgebildet wird. Er zeigt, wo wir stehen, was funktioniert, aber auch, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Und Herausforderungen hatten wir auch im Berichtsjahr 2024, als über 10 000 Asylsuchende in unserem Land, in unserem Freistaat angekommen sind. Es waren weniger als in den Jahren davor, und man hat die Entspannung gemerkt, die durch politische Maßnahmen eingetreten ist. Aber die Herausforderungen sind für unsere Städte und Kommunen dennoch groß. Gerade die vorhergehende Debatte hat gezeigt, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Ich möchte mich an der Stelle bei allen, die sich in den Städten und Gemeinden engagieren, für diesen Einsatz bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNISGRÜNE) Uns allen sollte aber bewusst sein – vielleicht ein Stück weit entgegen der Aktuellen Debatte, die wir zu diesem Thema heute früh hatten –, dass Zuwanderung für unseren Freistaat, für unsere Wirtschaft, für unsere Zukunft wichtig ist. Wir brauchen Fachkräfte für unseren Arbeitsmarkt, und gerade am Bereich der medizinischen Versorgung wurde das heute früh in der Aktuellen Debatte ein Stück weit deutlich. Deshalb ist es wichtig, dass die Integration unter dem Stichwort bzw. der Prämisse „Fördern und Fördern“ ein sehr wichtiger Baustein dafür und auch für unseren Freistaat ist. Dies alles wird ein Stück weit in dem angesprochenen Bericht unseres Ausländerbeauftragten deutlich. Doch ich will mit meiner Ausführung zum Bericht enden und etwas mehr Aufmerksamkeit auf den Hauptverantwortlichen legen, auf unseren Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth, der mit seinem Team die Hauptverantwortung für diesen Bericht trägt; denn es ist ein besonderer Bericht. Es ist der letzte Bericht des Ausländerbeauftragten und auch der letzte Bericht von Geert Mackenroth in dieser Funktion. Über zehn Jahre hast du diese Aufgabe erfüllt, und es ist an sich schon eine große Herausforderung. Aber in den zehn Jahren gab es ganz besondere Herausforderungen, wenn man an 2015 und die Folgejahre denkt, auch an die Flüchtlingswelle, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden ist. All das lag in diesen zehn Jahren Amtszeit und hat für zusätzliche Herausforderungen und Aufgaben gesorgt. Trotzdem war ich immer beeindruckt, dass du als Beispiel dafür gestanden hast, wie man Humanität und Ordnung leben kann. Es ist wichtig, dass man dies ein Stück weit verkörpert, und ich durfte es an eigenen Fällen aus meinem Wahlkreis erleben, bei dem es darum ging, Bleibeperspektiven aufzuzeigen, weil die Menschen integriert waren. Sie haben sich engagiert, und es fehlte nur an den passenden rechtlichen Voraussetzungen. An deren Schaffung hast du mitgewirkt. Aber auch die klare Position von Ordnung hast du gelebt; denn es gibt eine Rechtslage, die am Ende umgesetzt werden muss. Auch das ist wichtig, um letztendlich die Rechtsstaatlichkeit zu dokumentieren. Du hast immer im Blick gehabt, dass es um Menschen ging, um die wir uns kümmern mussten. (Beifall Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Das Thema Integration war sehr wichtig und auch dein Arbeitsschwerpunkt. Ich kann mich gut an eine Veranstaltung hier im Plenarsaal erinnern, als Menschen als neue Sachsen vorgestellt wurden, die nicht nur hier in Sachsen ihre Heimat gefunden haben, sondern auch Verantwortung für dieses Bundesland in der Form übernehmen, dass sie selbst Unternehmerinnen und Unternehmer geworden sind. Das zeigt noch einmal, welche Chance in deiner Arbeit mit dem Blick auf die Dinge lag und weiterhin liegt. Wir werden morgen – und ich hoffe, es kommt zum Erfolg – einen Integrationsbeauftragten in diesem Haus wählen. Sehr geehrter Herr Mackenroth, lieber Geert, für dein Wirken über zehn Jahre als Ausländerbeauftragter – ich würde einmal bildlich sagen auch als Vater von vielen Neusachsen – möchte ich dir im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich für diese Arbeit danken. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute, Gottes Segen und vor allem beste Gesundheit. Ein herzliches Glück auf! (Beifall CDU, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Hütter.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zum Teil dem Lob meines Vorredners anschließen. Herr Mackenroth, wir hatten in all den Jahren das eine oder andere Gespräch, die eine oder andere Diskussion miteinander. Sie wissen, dass wir, was Ihre Tätigkeit anbetrifft, nicht in allen, aber in vielen Punkten etwas auseinanderliegen; das gehört zur Natur der Sache. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen für Ihre Tätigkeit danken. Auch im Innenausschuss habe ich das schon angesprochen. Ich unterscheide den Menschen Geert Mackenroth und die Funktion, die wir hier letztendlich zu beurteilen und zu bewerten haben. Deshalb möchte ich nicht alle Kritikpunkte der letzten Jahre wiederholen. Ich hatte ehrlicherweise gehofft, dass Sie sich die eine oder andere Kritik von mir, von uns etwas mehr zu Herzen genommen und unter anderem auf diese Passage mit den Kleinen Anfragen verzichtet hätten. Ich kann es mir immer noch nicht so richtig erklären, warum das unbedingt hineingeschrieben werden musste. Aber gut, das ist letztendlich Ihre Entscheidung gewesen. Wir kritisieren nach wie vor, dass die Zuwanderung durch den Bericht immer wieder als Erfolgsgeschichte verkauft wird. Das sehen wir definitiv anders. Es sind oftmals in Ihrem Bericht eher positiv dargestellte Dinge, die wir massiv kritisieren, wenn es dann überhaupt nicht mehr wegzudiskutieren oder wegzuleugnen geht. Das eine oder andere Problem möchte ich zitieren. Auf Seite 5, dritter Absatz, geht es um die Zuwanderung bzw. Flüchtlinge aus der Ukraine: „Nach drei Jahren Ukraine-Krieg ist die Belastung der Kommunen durch die anerkannten Schutzsuchenden dauerhaft am Limit.“ Hier ist klar das wiedergegeben, was alle erkennen, was in den Kommunen ankommt und was letztendlich zu der einen oder anderen Schwierigkeit, die wir alle kennen, führt. Ein weiteres Beispiel: Im ersten Halbjahr 2025 wurden lediglich 43 von 1 237 ausländischen Intensivstraftätern abgeschoben. Das kann kein Erfolg, kein Ziel sein. Ich hoffe, dass wir dazu in Zukunft andere, bessere Nachrichten hören. Ich hoffe, dass die Berichte in den nächsten Jahren – das Amt wird umbenannt, aber den Bericht wird es weiterhin in dieser oder einer etwas angepassten Form geben – andere Zahlen enthalten. Wenn ich diese Zahlen einmal unterlegen würde, dann bräuchte ich 14 Jahre, um allein die 1 237 Leute abzuschieben. Das ist ein Unding. Hinzu kommt, dass wir immer noch das Problem haben, dass es rund 11 000 Ausreisepflichtige im Freistaat gibt, die Monat für Monat von unseren Steuerzahlern durchgefüttert werden; das muss ich so deutlich sagen. Der Anteil der ausländischen Bürgergeldempfänger steigt und steigt; das kann man auch nicht wegleugnen, Kollege Mackenroth. Chemnitz liegt bei 50 %, Leipzig bei 42 % und Dresden mittlerweile bei 44 %, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Thematik, die mir am Herzen liegt, ist die Beschäftigung im Handwerk. Es ist eine Tatsache, dass in gewissen Sparten im Handwerk Fachkräfte benötigt werden; das möchte ich gar nicht wegdiskutieren. Aber das, was letztendlich angekommen ist, das, was das Handwerk versucht hat zu integrieren, einzustellen, zu beschäftigen, das, was davon übergeblieben ist, ist keine Erfolgsgeschichte, Herr Mackenroth. Sprechen Sie bitte mit den Handwerkskammern! Die werden Ihnen das genauso bestätigen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 werden rund 1,2 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Asyl ausgegeben. Das sind Wahnsinnszahlen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Mackenroth: Ihre Geschäftsstelle hat rund 479 000 Euro gekostet; das ist eine Menge Geld. Dafür hätte man auch das eine oder andere anders machen bzw. sparen können, zumal mir diese Doppelstruktur im Sozialministerium noch nicht ganz klar ist; dort gibt es zum Beispiel die Abteilung für Integration. Vielleicht hätte man an dieser Stelle Geld sparen können. Ich weiß nicht, wie das demnächst weitergehen soll. Nach meiner Einschätzung wird die neue umbenannte Stelle nicht preiswerter, sondern eher teurer, weil sich jetzt schon steigende Kosten abzeichnen. Damit möchte es für heute belassen. Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen einen angenehmen Ruhestand, Gesundheit und ein ordentliches Hobby. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Herr Mackenroth. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hütter sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion des BSW spricht nun Kollege Richter. Bitte schön.
Lutz Richter BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Mackenroth! Zunächst möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei Geert Mackenroth und seinem Team bedanken. Herr Mackenroth, Sie haben in den letzten zehn Jahren als Sächsischer Ausländerbeauftragter mit viel Sachverstand, Augenmaß und menschlichem Engagement gearbeitet. Sie haben Brücken zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft gebaut, und dafür verdienen Sie unseren ausdrücklichen Dank und unseren Respekt. Es ist bedauerlich, dass wir dieses Thema zu solch einer späten Stunde besprechen müssen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In Ihre Amtszeit fällt die sogenannte Flüchtlingskrise, die Staat, Gesellschaft und Demokratie vor eine der größten Nagelproben gestellt hat. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie hat vielleicht für den größten gesellschaftlichen Riss der letzten 35 Jahre gesorgt. Sie haben also dieses Amt in schwierigen, lauten und kontroversen Zeiten ausgeübt. Dementsprechend ist auch der Bericht keine Nebensache; er ist ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Realität in Sachsen. Zum Bericht selbst. Etwas salopp gesagt: Sachsen braucht Zuwanderung, tut sich aber schwer mit ihrer Organisation. Das spiegelt sich auch in diesem Bericht wider. Er zeigt: Wir haben auf der einen Seite große Fortschritte erreicht, etwa in der Arbeitsmarktintegration, beim Fachkräftezuzug oder der kommunalen Integrationsarbeit, aber wir haben auf der anderen Seite viele strukturelle Defizite wie zu wenig Wohnraum, überlastete Schulen, unklare Zuständigkeiten und zu lange Verfahren. Das alles zeigt: Integration gelingt nicht von allein; sie braucht klare Regeln, ausreichend Ressourcen und vor allem politische Ehrlichkeit. Zum Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz. Dass Sachsen als erstes ostdeutsches Bundesland ein Integrationsgesetz verabschiedet hat, empfinde ich persönlich als richtig. Aber: Dieses Gesetz ist – so deutlich muss man das sagen – ein Appell und kein Instrument. Die wissenschaftliche Begleitung von „Hoffmann und Wu“ bestätigt das. Das Gesetz ist zu symbolisch, zu unverbindlich, zu vage. Es enthält kaum einklagbare Rechte und ist unter dem Motto „kostenneutral“ konzipiert. Doch Integration kostet; sie kostet Zeit, Personal, Geld und vor allem politisches Interesse. Wer das ignoriert, spart an der gesellschaftlichen Zukunft. Unsere Position als BSW ist: Wir wollen fördern und fordern. Integration funktioniert nur mit klaren Erwartungen auf beiden Seiten. Fördern und Fordern müssen Hand in Hand gehen; das heißt: Sprachkurse müssen schnell und praxisnah verfügbar sein, der Zugang zum Arbeitsmarkt darf nicht durch Bürokratie blockiert werden, Frauen mit Migrationshintergrund müssen gezielt durch Bildung, Sprachförderung und Betreuung erreicht werden. Niemand darf über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften festhängen; denn zu lange Aufenthalte dort verhindern Integration, verursachen Kosten, fördern Konflikte und erschweren das Ankommen für alle Beteiligten. Zur Rolle der Geduldeten. Gerade beim Thema Geduldete müssen wir ehrlich sein. Diese Menschen leben oft seit vielen Jahren hier; viele arbeiten, viele haben Kinder, die in der Schule lernen. Wir brauchen schnelle und klare Entscheidungen statt Perspektiven in der Schwebe. Wer bleiben darf, soll eine echte Chance auf Integration bekommen. Wer nicht bleiben kann, braucht ebenso Klarheit und Konsequenz. Aber endlose Verfahren und rechtliche Grauzonen helfen niemandem weiter; sie fördern am Ende nur Unsicherheit und Frust. Zur praktischen Integration. Herr Mackenroth hat aus unserer Sicht recht, wenn er sagt: Integration bleibt ein Gesamtkunstwerk. Das beginnt im Kindergarten. Wir müssen Familien mit Migrationsgeschichte schon beim Eintritt in die Kita gezielt begleiten – durch Sprachmittler, Beratung und Vernetzung. Das hilft den Eltern, das hilft den Kindern. Solche Maßnahmen sind nicht teuer, aber sehr wirksam. Sie ermöglichen Migrantinnen und Migranten, selbst als Sprachmittler in den Arbeitsmarkt einzusteigen, sind also ein echter Doppelgewinn. Integration heißt vor allem Pragmatismus. Wir müssen unkonventionell denken und lokal handeln und nicht warten, bis eine Förderrichtlinie fertig geprüft ist. Der Bericht zeigt sehr deutlich: Sachsen steht an einer Schwelle. Wir haben die rechtlichen Grundlagen gelegt, aber noch keine stabile Struktur geschaffen, die Integration wirklich steuert. Das neue Gesetz sendet ein Signal, aber noch keinen Impuls. Es ist eine Konsequenz ohne Zähne. Unser Anspruch als BSW ist daher, Integration realistisch, gerecht und wirksam zu gestalten. Das heißt: klare Zuständigkeiten, verbindliche Regelungen, ausreichend finanzielle Ausstattung und vor allem eine sachliche, respektvolle Debatte jenseits von Symbolik und Angst. Zum Schluss bleibt festzuhalten: Geert Mackenroth hat mit seinem letzten Bericht gezeigt, dass in Sachsen Integration weder verteufelt noch verklärt werden darf. Er hat mit seiner Arbeit die Grundlagen für mehr Realitätssinn gelegt. Lassen Sie uns das Kunstwerk gemeinsam weiter gestalten – ehrlich, konsequent und vor allem mit beiden Füßen auf dem Boden. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die Fraktion BSW. Nun spricht für die SPDFraktion Kollege Pallas. Bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem aber: Sehr geehrter Herr – ich sage jetzt: Kollege – Mackenroth! Nachdem wir bereits letztes Jahr, bei Ihrem Bericht 2023, angenommen hatten, dass dies womöglich die letzte Unterrichtung eines Sächsischen Ausländerbeauftragten gewesen sein könnte, bildet der heute nun vorliegende Bericht tatsächlich den Abschluss Ihres Amtes und Ihres Wirkens in dieser Funktion, die Sie knapp elf Jahre innehatten. In diesen Jahren ist nicht nur viel passiert, es hat sich auch in unserem Bundesland einiges verändert, angefangen bei den steigenden Zahlen von Geflüchteten, die zu uns nach Sachsen kamen: 2014 und 2015 zunächst im Zuge des Bürgerkriegs in Syrien, später – 2021, 2022 – auch als Reaktion auf die Machtergreifung der Taliban in Afghanistan und den russischen Invasionskrieg in der Ukraine. Schon länger und in den letzten Jahren zunehmend kommen Menschen zur Ausbildung bzw. zum Studium oder als gesuchte Fach- und Arbeitskräfte auch in unser Bundesland. Und schließlich wagen zunehmend Menschen mit Migrationsgeschichte den Schritt und beantragen die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit den sich verändernden Bedingungen gingen neue Herausforderungen für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen einher; denn neben der Versorgung und Unterbringung der Menschen gab es ebenso einen wachsenden Bedarf an Integrations- und Sprachangeboten. Parallel dazu rückte die Gewinnung ausländischer Arbeitsund Fachkräfte, auf die unsere heimische Wirtschaft immer stärker angewiesen ist, stärker in den Fokus der Landespolitik – und damit die Anwerbung von Fachpersonal ebenso wie die Qualifizierung der bei uns ankommenden Menschen. Der Wandel in der Migrationspolitik fand schließlich seinen Widerhall in unserer Gesellschaft: im Positiven mit zahlreichen Willkommensinitiativen und Ehrenamtlichen, die sich bei der Integration der ankommenden Menschen engagierten, wie auch im Negativen – mit zahlreichen migrationsfeindlichen bis rassistischen Demonstrationen und Übergriffen. Vor dem Hintergrund all dieser Entwicklungen nahmen Sie Ihr Amt als Ausländerbeauftragter nicht nur wahr, Sie füllten es aktiv aus und entwickelten es weiter im Sinne der Ihnen gewissermaßen anvertrauten Menschen, sei es durch den Ausbau des „Heim-TÜV“, den Sie vorantrieben, und das Anstoßen wissenschaftlicher Begleitprogramme und Erhebungen, oder sei es durch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements, durch die Würdigung vorbildlicher Initiativen zusammen mit der Integrations- und Sozialministerin Petra Köpping, durch das Mutmachen zur Teilhabe, durch die jährlichen Feiern der Eingebürgerten – wohl eines der schönsten Formate, die ich bei Ihnen miterleben durfte – oder durch Ihre Auseinandersetzung mit der Arbeit der Ausländerbehörden und Ihre Unterstützung für Integrations- und Ausländerbeauftragte der Kommunen. Mit all diesen Schritten halfen Sie nicht nur zahlreichen Menschen ganz konkret, Sie prägten damit unser Bundesland im Hinblick auf Integration und den Umgang unseres Landes mit Menschen mit Migrationsgeschichte. Ihr Bericht, der uns heute vorliegt, zeigt deutlich, wie wichtig Zuwanderung für unser Land und unsere Wirtschaft ist und wie wichtig erfolgreiche Integration dafür ist. So wird zum Beispiel in einer wissenschaftlichen Untersuchung, die in Ihrem Bericht vorgestellt wird, das 2024 geschaffene Sächsische Integrationsgesetz als wichtiges Steuerungs- und Lenkungsinstrument gewürdigt, das gesellschaftlich notwendige Integrationsprozesse in beide Richtungen fördern kann. So sehr ich Lutz Richter auch zustimme, dass eine größere Verbindlichkeit besser gewesen wäre – Sie haben damals von außerhalb des Parlaments vermutlich mitverfolgt, wie die Debatten um das Gesetz gelaufen sind, auch mit der kommunalen Ebene –: Dies ist trotzdem besser, als kein Integrationsgesetz zu haben. Das muss nun mit Leben gefüllt werden, was jedoch nicht die Aufgabe des heutigen Abends ist. Auch zeigen die praktischen Beispiele im Bericht des Ausländerbeauftragten, wie sächsische Handwerksbetriebe von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren. Ferner stellen Sie Projekte vor, die sich vor Ort für Integration einsetzen und die dafür von Ihnen in Kooperation mit unserer Sozialministerin ausgezeichnet wurden. Natürlich benennen Sie die Stellen, an denen es aktuell noch hapert und wo es Raum für Verbesserungen gibt. So müssen in allen Kommunen ausreichend Plätze in Sprachund Integrationskursen angeboten werden. Ausländische Abschlüsse müssen schneller anerkannt werden, und es braucht eine zügigere Vermittlung in den und am Arbeitsmarkt. Die Behörden in den Kommunen bedürfen zudem generell einer besseren personellen Ausstattung; denn der massive Stau an Einbürgerungsverfahren in einigen Kommunen, der teils mit jahrelangen Wartezeiten und Untätigkeitsklagen einhergeht, ist nicht zuletzt nicht hinnehmbar und muss für uns alle ein Appell sein, diese Probleme zusammen mit Städten und Landkreisen konsequent anzugehen. Der Bericht über die Arbeit der Ausländerbehörden im Sinne von Best-Practice-Beispielen zeigt dagegen, dass es auch abseits einer notwendigen Erhöhung der Personalstellen Handlungsspielräume gibt, die von den betreffenden Behörden jedoch genutzt werden müssen, sei es bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen, bei Gemeindewechseln zur Arbeitsaufnahme oder allgemein bei der Eröffnung von größeren Bleibeperspektiven für gut integrierte geduldete Menschen, die dabei in den Fokus gehören. Ihr Bericht zeigt im Ergebnis, dass es trotz allem Erreichten noch einiges zu tun gibt, wenn wir unserem Anspruch als modernes Einwanderungsland Sachsen gerecht werden wollen. Das müssen nicht mehr Sie, lieber Herr Mackenroth, in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen auf Landesebene und in den Kommunen umsetzen, sondern Ihr Nachfolger, besser gesagt: der erste Integrationsbeauftragte des Freistaates Sachsen – aber dazu morgen. Bis dahin bleibt mir nur noch, Ihnen, Herr Mackenroth, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der SPD-Fraktion für Ihre Berichte und vor allem für Ihre Arbeit im Sinne der Menschen, um die es ging, in den vergangenen elf Jahren zu danken. Wir waren in dieser Zeit nicht immer einer Meinung, aber wir waren uns immer einig in der Frage, dass wir alles uns Mögliche tun müssen, damit Integration gelingt und Weltoffenheit das bedeutendste Attribut Sachsens wird. Wir teilen das Ziel, das Leben der Menschen, die zu uns kommen, zu verbessern. Sie haben Ihr Amt dabei – nach meiner Erfahrung – stets mit großem Engagement, Sachverstand und gelegentlich auch mit Humor erfüllt und so dazu beigetragen, dass die teilweise schwierige Debatte über Asyl und Integration sachlicher und lösungsorientierter geführt wurde. Ich wünsche Ihnen deshalb für Ihre Zukunft – nun, im anstehenden und wohlverdienten Ruhestand – alles Gute und viel Gesundheit. Danke schön. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt Die Linke – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Kollegin Schubert spricht für nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Mackenroth! Zunächst einmal herzlichen Dank für den vorgelegten Bericht und insbesondere für Ihre engagierte Arbeit in den vergangenen zehn Jahren. Sie haben Ihr Amt mit Fingerspitzengefühl und mit Blick auf das Menschliche ausgefüllt, und Sie sind in dem Amt wahrnehmbar gewachsen. Sie haben eine Reihe von Projekten angeschoben, vorangetrieben und mitgestaltet, die heute die Integration hier im Freistaat prägen. Ich denke etwa an den „Heim-TÜV“. Dies war deutschlandweit einzigartig und ist eine wertvolle Grundlage, um die menschenwürdige Unterbringung von Menschen zu verbessern. Sie haben sich auch als Mahner für eine bessere und schnellere Einbürgerungspraxis verstanden und haben wiederholt die migrationsgesellschaftliche Öffnung in Sachsen in den Mittelpunkt gerückt. Ich erinnere mich noch gut an Ihre prägnante Aussage: „Michel stellt immer Michael ein.“ Diese Bildsprache blieb haften. Zudem haben Sie durchgehend Best-Practice-Beispiele vorgestellt, wenn es darum ging, Fachkräfte in sächsischen Betrieben zu integrieren. Es war Ihnen ein Anliegen, dass das Thema nicht abstrakt bleibt, sondern konkret wird, nämlich: Menschen in Arbeit – ein wesentlicher Aspekt, um Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang haben Sie mehrfach öffentlich betont, wie wichtig eine pragmatische Anwendung von Gesetzen ist, gerade wenn es darum geht, Menschen mit Arbeit einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen. Auch wenn die BÜNDNISGRÜNEN nicht immer in allen Punkten Ihrer Linie gefolgt sind, steht außer Frage, dass Sie sich als besonnener Vermittler erwiesen haben. Ihre Stimme war oft diejenige, die versachlicht hat, die Zahlen gegen schnelle Vorurteile stellte und damit zur konstruktiven Debattenkultur beigetragen hat. Sie haben an vielen Stellen unterstützt und dadurch auch viele Lebenswege verändert. Dafür danken wir Ihnen und Ihrem Team. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt CDU, SPD und Die Linke – Beifall Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Mackenroth, ich möchte mit Ihnen noch einmal den Blick auf das Jahr 2024 richten. Mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz haben wir eine solide gesetzliche Grundlage für Integration im Freistaat errichtet. In Ihrem letzten Bericht finden sich ungewöhnlich scharfe Worte zu den Fehlstellen dieses Gesetzes. Ich teile Ihre Kritik. So schreiben Sie, das Integrations- und Teilhabegesetz „bleibt […] hinter den Möglichkeiten rechtlicher Regulierung zurück“. Ich möchte dabei drei Teilbereiche herausgreifen, die Sie zu Recht angesprochen haben; denn sie zeigen exemplarisch, wo Handlungsbedarf besteht. Im Gesetz sind kommunale Integrationsmaßnahmen nicht als Pflichtaufgabe der Integrationsbehörden ausgestaltet, daher braucht es politischen Willen zur Umsetzung. Die Ergebnisse von mangelndem politischen Willen sehen wir heute schon: Im Landkreis Bautzen und im Erzgebirgskreis gibt es keine kommunalen Integrations- und Teilhabebeauftragten. Diese mangelnde Umsetzung des Gesetzes blieb bisher ohne spürbare Konsequenzen. Zweitens. Sprache als wesentlicher Baustein für Teilhabe. Das Gesetz fordert zwar den Erwerb der deutschen Sprache im Eigeninteresse der Menschen, bleibt aber in seinen Förderinstrumenten weitgehend leer. Sie schreiben sinngemäß: Wer Teilhabe fordert, muss sie auch fördern. Für mich heißt das: Wir müssen Sprachkurse deutlich aktiver bereitstellen – auch ergänzend zu den bundesweiten Angeboten. Berufssprachkurse, Kurse für Frauen mit Kinderbetreuung und Kurse im ländlichen Raum – all das muss berücksichtigt werden. Außerdem braucht es, wie Sie richtigerweise schreiben, die Stärkung des herkunftssprachlichen Unterrichts; denn es ist wissenschaftlich erwiesen: Nur wer in seiner Muttersprache schriftlich wie mündlich gut kommunizieren kann, kann auch weitere Sprachen gut erlernen. Drittens. Antidiskriminierung als Basis für Teilhabe. Teilhabe ohne Antidiskriminierung ist nicht denkbar. Wer aufgrund seiner Herkunft in Behörden, Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche benachteiligt wird, kann keine echte Teilhabe erreichen. Wir brauchen eine unabhängige Anlaufstelle zur systematischen Erfassung von Diskriminierungsvorfällen und die Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenz in Behörden und Bildungseinrichtungen, damit Bewusstsein entsteht und Diskriminierung erkannt wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Ich hoffe, dass alle Beteiligten die im Gesetz vorgesehene Evaluation als Chance begreifen, um die Defizite zu identifizieren und die Weiterentwicklung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes gezielt anzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Mackenroth! Ich möchte noch auf einen ganz besonderen Punkt eingehen: Sie haben sich im vergangenen Jahr besonders für die Belange der venezolanischen Community eingesetzt. Dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken. Nach dem bundesweiten Verteilschlüssel lebt ein großer Teil der venezolanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Sachsen. Die Entscheidungspraxis des BAMF für dieses Herkunftsland wird häufig kritisiert – zu Recht; denn acht von zehn Anträgen werden aktuell abgelehnt. Zugleich haben sächsische Verwaltungsgerichte 2024 fast einem Drittel aller Klagen – zumindest teilweise – stattgegeben. Was heißt das? Das Leben vieler Menschen in Venezuela ist geprägt von Willkür, politischer Unterdrückung und Armut. Was da passiert, haben wir oft gar nicht auf dem Schirm. Das Land erlebt aufgrund der krassen politischen Verhältnisse eine massive Fluchtbewegung. Rückkehrer werden in vielen Fällen als Vaterlandsverräter behandelt und erleben Repressionen. Dennoch sinken die Anerkennungsquoten von 40 % im Jahr 2020 auf knapp 20 % im Jahr 2024. Wir erleben andererseits viele Menschen aus Venezuela, die sich nach Kräften integrieren wollen und in Arbeit und Teilhabe treten möchten – ein klares Zeichen dafür, dass hier Potenziale liegen. Aus dem Krisengespräch, das Sie, Herr Mackenroth, mit Vertretern der venezolanischen Community in Sachsen geführt haben, entstand ein sehr wichtiger Erlass. Venezolaner erhalten nämlich nach einem erfolglosen Asylverfahren eine Duldung sowie eine Arbeitserlaubnis und damit die Chance auf ein Bleiberecht. Das ist ein guter erster und wichtiger Schritt. Dieser Erlass sollte dringend verlängert und aus der Praxis heraus weitergedacht werden, um weitere Hindernisse für einen Spurwechsel abzubauen. Lieber Herr Mackenroth, Ihre Rolle war essenziell. Sie haben sich nicht nur als politischer Akteur, sondern auch als Mensch eingebracht, der konkret versteht, worum es geht: um Integration, um Teilhabe, um die Öffnung unserer Gesellschaft. Sie haben mit Ihren Impulsen und Ihrer Stimme einen wichtigen Beitrag geleistet. Dafür nochmals herzlichen Dank. Lassen Sie uns jedoch bei Anerkennung und Rückblick nicht stehen bleiben, sondern auch klar benennen, was sich unsere Fraktion von Ihrem Nachfolger, dem neuen sächsischen Integrations- und Teilhabebeauftragten, wünscht. Lieber Herr Modschiedler, wir werden morgen sehen, ob Sie die demokratische Mehrheit und das Vertrauen des Plenums gewinnen können. Bieten Sie zukünftig Berichte in den Kreistagen, in den kommunalen Räten an, denn sachliche Zahlen und Best-Practice-Beispiele sind wichtig gegen die Polemik von rechts außen. Geben Sie Unterstützung, damit Verzögerungen bei den Ausländerbehörden abgebaut werden, führen Sie die sächsische Härtefallkommission mit Würde weiter und bleiben Sie den Menschen zugewandt – so wie es auch Geert Mackenroths Leitschnur war. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und vereinzelt CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Nguyen; bitte schön.
Nam Duy Nguyen Die Linke
Werter Herr Präsident! Wertes Plenum! Herr Mackenroth, auch von mir und meiner Fraktion vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich denke, dass so viele wertschätzende Worte durchaus ein Grund sein können, stolz zu sein, auch wenn ich Ihre Arbeit nicht unmittelbar bewerten kann, da ich erst seit einem Jahr im Landtag sitze. Sehen Sie es mir nach – auch wenn es schon spät ist –, wenn ich die meiste Zeit meines Beitrages dafür aufwende, um auf Aspekte hinzuweisen, die mir im Jahresbericht fehlen, da es schließlich nicht nur um Ihre Arbeit geht, sondern um Teilhabe, Inklusion und Integration in ganz Sachsen. Dafür möchte ich zu Beginn den Blick auf ein aktuelles Geschehen lenken, um einmal ganz konkret aufzuzeigen, welche zentralen Probleme von Migrant/-innen der Jahresbericht außen vor lässt. Es geht um Abdu. Abdu ist aus Eritrea. Er ist ein Freund von mir und lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Er arbeitet beim Versandhandel momox in Leipzig – dieser hat eine sehr diverse Belegschaft mit vielen deutschen, aber auch migrantischen Beschäftigten. Dem Kollegen Homann aus der SPD-Fraktion und mir wurden vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung der Beschäftigten verschiedenste Arbeitserfahrungen geschildert, woraus im Wesentlichen zwei Dinge hervorgingen: Die Arbeitsbedingungen bei momox sind enorm hart. Es gibt noch keine Tarifbindung, und genau deshalb machen sich die Beschäftigten auf, um morgen das allererste Mal zu streiken. Ich habe Abdu daraufhin letzte Woche gefragt, ob er mit dabei ist. Er hat mir geantwortet: „Ja, Bruder, aber der Chef sagt, wenn der Tarifvertrag kommt, ist der Standort in Leipzig weg.“ Ich habe ihn auch deshalb gefragt, weil er mir seit Jahren erzählt, wie körperlich schwer die Arbeit ist, wie belastend die Nachtschichten sind. Er hadert also mit der Teilnahme an diesem Streik nicht nur aufgrund der Drohgebärde vonseiten der Konzernführung, sondern weil er auch Angst hat – Angst, sein Bleiberecht zu verlieren, das an diesem Arbeitsplatz hängt. Er wird aber morgen am Streikposten stehen, weil es ihm Kraft gibt, Schulter an Schulter mit deutschen, syrischen, eritreischen und iranischen Kolleg/-innen zu stehen und die Anerkennung einzufordern, die ihnen allen gleichermaßen zusteht. Der Ausländeranteil in Sachsen liegt gerade mal bei 8 %, und trotzdem stellen sie knapp die Hälfte aller Leiharbeiter/-innen. Die überwiegende Mehrheit von ihnen muss in der niedrigsten Lohnstufe schuften, sich aber gleichzeitig vom Bundeskanzler anhören, dass sie nicht ins Stadtbild passen würden. Abdu und auch viele seiner deutschen Kollegen wissen genau, dass diese Hetze und dieser ausbeuterische Zustand nur durch den gemeinsamen Blick nach oben durchbrochen werden kann. Ich finde, dass diese Geschichte beispielhaft für die strukturelle Benachteiligung von Migrant/-innen steht – mit einem unsicheren Aufenthalt in diesem Land, deren Situation häufig schamlos ausgenutzt wird. Ich muss sagen, dass der Jahresbericht Problemlagen wie dieser leider nicht umfänglich gerecht wird. Ein weiteres zentrales Thema sind Asyl- und Einbürgerungsverfahren, welche viel zu lange dauern. Ein Viertel aller Asylbescheide sind falsch und rechtswidrig. Asylklageverfahren dauern im Bundesschnitt fast zwei Jahre. Die Behörden brauchen mehr Personal, damit sie nicht in Arbeit ertrinken. Es braucht auch mehr politischen Willen, damit das Grundrecht auf Asyl nicht noch weiter verstümmelt wird – auch dazu leider kein Satz im Bericht. Wir als Linksfraktion sind natürlich nicht gegen einen Integrationsbeauftragten, wie er nun heißen wird. Wir hatten schon in der Vergangenheit vorgeschlagen, dass das jemand mit wirklicher Expertise machen sollte, mit praktischer Erfahrung in der Arbeit mit Migrant/-innen. Wir finden es gut, dass es jemanden gibt, bei dem man Beschwerden einreichen kann. Es ist auch gut, dass es jemanden gibt, der ein besonderes Auskunftsrecht bei den Behörden hat. Doch wir als Linke sagen: Für wirkliche Integration und Teilhabe braucht es nicht nur einen Beauftragten, sondern strukturelle Verbesserungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in den Schulen, an den Universitäten, in der sozialen Arbeit und nicht zuletzt für die gemeinnützigen Akteure. Es braucht eine grundsätzlich andere Migrationspolitik auf Landes- und Bundesebene. An einer Stelle wird im Bericht selbstkritisch festgestellt, dass das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz keine durchsetzbaren Handlungsweisen liefert und im Großen und Ganzen auf der migrationspolitischen Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft beruht, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern. Die Unterstützung von Migrant/-innen muss demnach viel stärker eine Pflichtaufgabe des Freistaates werden. Die Zeit und die Ressourcen, die Träger damit verschwenden, sich von Projektförderung zu Projektförderung zu hangeln, brauchen wir viel dringender für tatsächliche Integrationsarbeit. Unsere Fraktion erwartet deshalb vom kommenden Integrationsbeauftragten, sich zumindest dafür einzusetzen, die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ im Einklang mit den gesellschaftlichen und regionalen Bedarfen zu erneuern. Vor allem müssen die Projektzeiträume auf mindestens drei Jahre verlängert werden. Die Arbeit in solchen Bereichen muss beständig und verlässlich sein, damit sie ihre volle Wirkung entfalten kann. Wir glauben, dass es Qualifizierungsangebote braucht, fachliche Begleitung und den Ausbau von Fachstellen, um die Qualität von Integrationsarbeit langfristig zu sichern. Auch hier verfügt die sächsische Trägerlandschaft über umfassende praktische Erfahrungen und Expertise. Wir müssen endlich anerkennen: Migration ist Realität. Integration ist eine unverzichtbare gesamtgesellschaftliche Aufgabe und so muss sie auch behandelt werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nguyen sprach für die Fraktion Die Linke. Nun frage ich die Staatsregierung, ob sie ihr Rederecht nutzen möchte? – Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.
Armin Schuster
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Mackenroth! Jetzt also wirklich. Ich hatte gefühlt schon drei Anläufe. Herr Pallas hat es richtig beschrieben. Ihr letzter Jahresbericht als Ausländerbeauftragter liegt vor und morgen wählen Sie hier im Plenum den Nachfolger, den neuen Integrationsbeauftragten. Es wird somit ernst. Mir gibt es die Gelegenheit, nicht über den Bericht, sondern über Sie zu sprechen – und vor allen Dingen möchte ich Ihnen im Namen des Staatsministeriums des Innern ganz herzlich danken: für mehr als eine Dekade Herz und Haltung, Nahbarkeit und klare Kante. Für mich waren Sie immer so etwas wie der Grandseigneur der Migrationspolitik in Sachsen. So habe ich Sie dreieinhalb Jahre erlebt. Und wenn ich das so persönlich sagen darf: Sie haben das Amt nicht nur menschlich und kenntnisreich mit Leben gefüllt; man hat Ihnen – es ist ein besonderer Charme – den ehemaligen Justizminister einerseits angemerkt und andererseits den Abgeordneten, der die Rolle als gelernter Ausgleicher von vielen Interessen wunderbar gelebt hat. Da war immer eine erkennbare Linie. Davon haben wir alle ungemein profitiert – übrigens auch in der Härtefallkommission, eine Kommission, die die Arbeit des Innenministeriums sehr stark prägt, wo es oft unterschiedliche Meinungen gab, gleichwohl mit Ihrer Hilfe immer Mehrheitsentscheidungen gefunden wurden. Ich glaube, die hohe Übereinstimmung zwischen unseren Haltungen drückt auch aus, welche Qualität Sie in diese Arbeit gesetzt haben. Die Person Geert Mackenroth steht damit wie das Amt des Ausländerbeauftragten generell für ein Ziel: Migrationsund Integrationspolitik sollen mittelbar und konstruktiv sein. Ich kann nur für mein Haus sagen, dass ich das in den letzten Jahren der Zusammenarbeit auch genauso erlebt habe. Natürlich gab es Differenzen, aber immer auch Lösungen. Das ist eine enorme Leistung. Erstens angesichts des nach wie vor erheblichen Drucks durch die irreguläre Migration. Sie haben das Amt in sehr schweren Zeiten innegehabt. Wir werden deshalb – weil es immer noch so ein erheblicher Druck ist – weiter die Bundesregierung drängen, den jetzigen Kurs beizubehalten. Wir spüren eine wichtige Entlastung. Und zweitens, der große Bereich der Integration, also derjenigen, die dauerhaft bei uns leben. Auch hier – das haben Sie in Ihren Berichten gesagt – gibt es Luft nach oben. Das betrifft vor allem die Fachkräftezuwanderung, die immer noch zu kompliziert ist; das haben Sie deutlich adressiert. Das betrifft zum anderen diejenigen, die ein Schutzrecht bekommen haben und für die wir den Weg in unsere Gesellschaft noch gestalten müssen. Der Ausländerbeauftragte nimmt hier in verschiedenster Weise wichtige Funktionen wahr. Aber in einer waren Sie in Ihrem Element, da konnte man Geert Mackenroth mit Herz erleben: Das waren die Einbürgerungsfeste. Das waren, glaube ich, auch Ihre persönlichen Feste. Es geht um Einwanderer, die sich bei uns integriert haben, die unsere Sprache gelernt haben, die in Sachsen willkommen sind, weil wir sie benötigen. Das haben Sie in diesen Stunden wirklich wunderbar dargestellt. Für jeden Besucher war das erlebbar. Die Veranstaltung war ein Beleg dafür, dass wir keine Gäste begrüßt haben, sondern dass die Menschen in unserem Land ein vitaler Bestandteil sind. Gerade für diese Menschen, die unser Land voranbringen, haben Sie sich seit 2014 immer eingesetzt. Ich habe es persönlich gespürt, genau wie die konstruktiv-kritische Begleitung der Behörden des Freistaats – und somit auch meiner. Lieber Herr Mackenroth! Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit mit Ihrem Nachfolger, dem neuen Integrationsbeauftragten, genauso konstruktiv und eng bleibt. Warum? Das meine ich, aus den Reden herausgehört zu haben. Vielleicht war das das wichtigste Gütesiegel: Wir hatten keinen Ausländerbeauftragten der CDU. Wir hatten einen Ausländerbeauftragten des Freistaates Sachsen. Und das haben auch die Reden hier zum Ausdruck gebracht. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW und SPD – Beifall Staatsregierung) Ich glaube, dass Sie jahrelang bewiesen haben, dass das geht. Und deswegen habe ich vollstes Vertrauen. Herr Nguyen, wenn ich das sagen darf, weil Sie den Nachfolger adressiert haben: Sicher kann ich jetzt einen Spezialisten nehmen. Das Wichtigste ist, dass man für dieses Amt selbst auf einem christlichen Wertefundament steht und das auch lebt. Dann kann man Integrationspolitik gestalten, wie Sie es sich – glaube ich – wünschen. Lieber Herr Mackenroth! Sie hinterlassen ein bestelltes Feld und dafür gebührt Ihnen unser großer Dank. Alles Gute! (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Nun übergebe ich das Wort an den Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth. Bitte schön. Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Debatte. Lassen Sie mich auf drei Punkte eingehen und ich sage zu, dass angesichts der vorgerückten Stunde keiner dieser Punkte länger als 20 Minuten dauern wird. (Heiterkeit im Saal) Der erste Punkt: Meine Rede möchte ich, soweit es um den Inhalt meines letzten Jahresberichts geht, zu Protokoll geben, selbst wenn es – man weiß ja nie, was morgen passiert – voraussichtlich der letzte Jahresbericht des Ausländerbeauftragten ist, Herr Präsident, wenn Sie das erlauben, auch deshalb, weil ich mich nicht mehr richtig legitimiert fühle, die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. Und wenn Sie morgen wirklich nicht wählen, dann sage ich zu, dass ich die Punkte nachreichen werde. Herr Hütter, vielleicht zu Ihnen nur so viel: Dass wir die Statistik über die Kleinen Anfragen aufgenommen haben, beruht auf einem Wunsch dieses Hohen Hauses. Das machen wir nicht freiwillig. Was die Zahlen angeht, haben wir uns bemüht, ehrlich zu sein. Bei den Zahlen zu mogeln, ist angesichts der Probleme in der gesellschaftlichen Akzeptanz tödlich. Wenn Sie von Doppelstrukturen sprechen – das habe ich Ihnen auch im Innenausschuss gesagt –, glaube ich, dass der Freistaat absolut stolz darauf sein kann, dass wir die Ausländerbeauftragten- bzw. Integrationsbeauftragtentätigkeiten nicht in einem Ministerium ansiedeln, sondern als einziges Bundesland einen vom Landtag bestellten Beauftragten dafür benannt haben. Das ist ein Punkt, auf den der Freistaat Sachsen wirklich stolz sein kann. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Und bei den Kosten, Herr Hütter, sind wir ein Schnäppchen. (Carsten Hütter, AfD: Ja, ja!) So, der dritte Punkt. Die Kritik und die Anregungen der Fraktionen habe ich zur Kenntnis genommen, die werde ich morgen – wenn Sie denn wählen – an meine Nachfolge weiterreichen. Letzter Punkt. Alle reden von Abschied und haben lobende Worte in einer Übereinstimmung gefunden, die fast schon beängstigend ist. Ich danke dafür. Ich habe sie nicht verdient, aber sie schmeicheln natürlich auch meiner Eitelkeit. Dazu gehen mir noch einmal drei Gedanken durch den Kopf. Zum Ersten. Ich bin erfüllt von tiefer Dankbarkeit gegenüber meinem Team drüben in der Devrientstraße, gegenüber der Staatsregierung, dem Innenministerium und dem Sozialministerium. Ich bin erfüllt von Dankbarkeit gegenüber den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mich in den letzten 20 Jahren hier im Hohen Haus begleitet haben. Und schließlich bin ich Ihnen allen als MdL dankbar dafür, dass Sie mich begleitet haben. Sie haben mir die Arbeit nicht schwergemacht, um es vorsichtig zu sagen. Selbst Sie, Herr Hütter, haben nur ganz selten einmal nachgetreten. Aber eigentlich ist das völlig in Ordnung. Das muss man auch abkönnen. Der zweite Punkt ist: Ich spüre sehr viel Zuversicht. Ich glaube, dass dieses Hohe Haus in der Lage ist, die großen Herausforderungen, die wir vor uns haben, zu bewältigen. Ich würde jetzt nicht sagen, Sie schaffen das; denn das ist kein Selbstläufer und Sie müssen sich Mühe geben. Aber wir haben gutes Personal in diesem Haus und in der Staatsregierung. Ich habe das heute Morgen wieder mit Freude bei der Regierungserklärung der Justizministerin gehört. Es gibt Perspektiven, die Lösungen anbieten für das, was vor uns liegt. Aber immer wieder ist der Anspruch an Sie: Sie müssen sich schon verdammt Mühe geben, das ist alles kein Selbstläufer. Der dritte und letzte Punkt. Ich verspüre auch eine deutliche Erleichterung. Nach über 200 Plenarsitzungen, an denen ich teilnehmen durfte, teilweise im Rollstuhl, an über 400 Ausschusssitzungen und über 100 Sitzungen der Härtefallkommission kann ich nur sagen: Das reicht. Mir genügt es. Ich spüre aber auch ein wenig Wehmut. Dieses Haus war für über 20 Jahre quasi mein zweites Wohnzimmer. Aber seien Sie versichert: Ich werde mich nicht ins politische Pflegeheim zurückziehen, Sie werden weiterhin von mir hören und ich bleibe überzeugter Beutesachse und für Sie weiter ansprechbar. Das war es. Machen Sie es persönlich gut, und machen Sie es in der Sache optimal für unseren Freistaat. Glück auf! (Starker, lang anhaltender Beifall des ganzen Hauses – Die Abgeordneten und die Staatsregierung erheben sich von den Plätzen.) Herzlichen Dank. Ich bin nur deshalb nicht weggegangen, weil mir unser Präsident gesagt hat, ich soll hier stehen bleiben. (Heiterkeit bei den Fraktionen) Zweiter Vizepräsident André Wendt: So ist es, Herr Mackenroth. Der Präsident möchte noch ein paar Worte an Sie und das Plenum richten.
Alexander Dierks
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen sehr geehrter Herr Ausländerbeauftragter, und ich darf vielleicht an dieser Stelle sagen, lieber Geert! Ich will Sie gar nicht lange an dieser Stelle stehen lassen. Aber die parteiübergreifende Anerkennung, die gerade zum Ausdruck kam, macht es sinnvoll, als Präsident noch ein paar wenige Sätze zu sagen. Zum einen findet hier – so das Hohe Haus möchte – heute eine politische Laufbahn ihr hauptamtliches Ende, die außergewöhnlich und gleichzeitig ungewöhnlich ist. Es begann in der Staatsregierung, und es endete im Parlament. Das folgte einer guten Dramaturgie. Das Letzte kommt zumeist zum Schluss. (Zurufe: Das Beste!) – Das Beste kommt zumeist zum Schluss – es ist schon spät –, das Letzte aber auch. Ich habe selten jemanden erlebt, der fachlichen Tiefgang, menschliche Nähe und Humor so segensreich für die verschiedenen Ämter verbinden konnte, wie Sie es getan haben. Man kann sagen: Immer, wenn man jemanden brauchte, der schwierige Fragen zusammenführen sollte, dann führte kein Weg an Geert Mackenroth vorbei, sei es als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses oder als Ausländerbeauftragter. Es bei einem so schwierigen Amt mit einem Thema, das alles andere als harmonisch diskutiert wird, trotzdem zu schaffen, einerseits präsent und andererseits parteiübergreifend anerkannt zu sein, ist keine Selbstverständlichkeit und Ausdruck einer ganz großen Leistung. Das haben Sie immer verbunden mit Lust an guten Diskussionen und vor allen Dingen mit einer gehörigen Portion Stil, die auch keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb sage ich im Namen des ganzen Hohen Hauses herzlichen Dank für deine politische Lebensleistung und insbesondere für jetzt 11 Jahre als Ausländerbeauftragter. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses – Präsident Alexander Dierks übergibt einen Erklärung Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Ich lege vor den vierten Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten an das Parlament – wiederum in elektronischer Form, wieder als Flipbook mit vertiefenden Informationen. Die Drucksache 8/2800 – eingereicht am 3. Juni 2025 – hatte als Druckauflage nur 50 Exemplare. Voraussichtlich letzter Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Um den Bericht vor der Neuwahl eines Integrationsbeauftragten fertigstellen zu können, wurde auf statistische Daten, die erst im Sommer des Jahres vorliegen, verzichtet. Daten, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung verfügbar waren, sind eingearbeitet; weitere statistische Daten werden seit Juli 2025 auf der Internetseite des Beauftragten in der Rubrik „Zahlen & Fakten“ präsentiert, dort gibt es „Ausgewählte Fakten“ und „Entwicklungen“. Derzeit arbeitet die Geschäftsstelle daran, mit einem Redaktionssystem statistische Daten grafisch aufbereitet aktuell zu präsentieren. Der Jahresbericht soll die Lage der Ausländer in Sachsen reflektieren. Er dokumentiert für die Zukunft die Schwerpunkte der Arbeit, die Probleme, Erfahrungen sowie Lösungen und Defizite. Schwerpunkte 2024: Erstens. Kritische Bewertung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz – Chancen, aber auch Schwachpunkte des Gesetzes, herausgearbeitet durch Wissenschaftler. Zweitens. Herausforderungen des demografischen Wandels – Fachkräftebedarf – Best-Practice-Beispiel: Großenhainer Elektro-Genossenschaft. Drittens. Belastung der Behörden durch schnelle Gesetzesänderungen und hohe Zuwanderungszahlen der vergangenen Jahre, anhaltender Krieg in der Ukraine – Notwendigkeit effizienter Abläufe, pragmatischer Entscheidungen. Blumenstrauß. Anschließend überreichen die Fraktionsvorsitzenden und verschiedene Abgeordnete aller Fraktionen Blumen und Geschenke an Geert Mackenroth.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir sind noch nicht fertig. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4482 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport in der Drucksache 8/4482 zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Viertens. Rückblick auf 10 Jahre Sächsischer Ausländerbeauftragter – Herausforderungen (2015, Corona, Ukraine), Schwerpunkte, Höhepunkte in der Arbeit, Fazit. Weitere Inhalte: Daten und Fakten zu Schutzsuchenden in Sachsen – Unterbringungssituation, Bildung, Abschiebung, freiwillige Ausreisen ab Seite 18; Dokumentation der Arbeit im letzten Jahr: neue Kampagne Zuwanderung – Kartenset „Zuwanderung – ja bitte!“ – Notwendigkeit der Zuwanderung in vielen Bereichen aufgrund des Arbeitskräftemangels; Austausch mit der Zivilgesellschaft, mit Migranten, Arbeitgebern, Behörden (NIMS; Gespräch mit Venezolanern und MdLs sowie StM SMI); Fachaustausch Einbürgerungsbehörden wurde durch SAB initialisiert und umgesetzt; Wettbewerbe, die Integrationsarbeit sichtbar zu machen (Sterntaler, Integrationspreis); Härtefallkommission – ist ausführlich im Bericht dokumentiert; Änderungen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht; Übersicht im Bericht, die dokumentiert, in welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten die Abgeordneten des Parlaments zum Thema Integration, Asyl, Fachkräftegewinnung und Zuwanderung debattierten und fragten; wichtig, weil wir zeigen, wo die Interessen liegen; Schwierige Haushaltslagen in Bund, Land und Kommunen, trotz sinkender Flüchtlingszahlen weiterhin aufgeheizte Debatte, Herausforderungen werden nicht weniger; Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden weiter stark belastet, Personalmangel; Integration bleibt gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Zusammenarbeit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden bleibt Grundvoraussetzung für das Gelingen. Problempunkte aus dem Innenausschuss: Verfahrensdauer Einbürgerungen: kurzfristige Lösungen für die betroffenen Behörden schwierig (insbesondere kreisfreie Städte), Problem ist erkannt, Fachaustausch soll fortgeführt werden, Behörden haben Hospitationen zum Wissenstransfer ausgebaut, Bemühungen um Personalzuwachs (aber hohe Fluktuation des Personals – schwierige Einarbeitung in eine komplexe Rechtsmaterie), aber beschleunigte Bearbeitungen/digitale Lösungen dürfen nicht zu einer verminderten Prüfung der Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren prüfen; Abschiebehaftbeirat läuft problemlos. Forderung nach Abschaffung SAB – Aufhebung Integrations- und Teilhabegesetz; Integrations- und Teilhabegesetz wichtiges Signal des Freistaats in die Migrationsgesellschaft; Freistaat aufgrund des demografischen Wandels und des Alters der Bevölkerung mehr als andere Bundesländer auf Zuwanderung zur Erhaltung der wirtschaftlichen Stabilität angewiesen; Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Dies ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegen Klares Bekenntnis zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, eine Aufforderung an öffentliche Stellen und die Kommunen, dieses Anliegen zu unterstützen, ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ein Integrations- und Teilhabegesetz, welches den klaren Fokus auf Sprache, Bildung und berufliche Integration legt, wird positiv wahrgenommen und Zuwanderungsanreize schaffen. Die Betonung der Arbeitsmarktintegration und die Anforderungen an die kommunale Integrationsarbeit begrüße ich. Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist auch mir ein wichtiges Anliegen im Interesse eines positiven und weltoffenen Bildes des Freistaat Sachsen nach außen. Keine Doppelstruktur zum SMS: Integrationsbeauftragter als ein Teil der Integrationsstruktur ist in seiner Funktion unabhängiger, vom Landtag legitimierter Vernetzer, direkter Ansprechpartner für Menschen mit Migrationshintergrund, Zivilgesellschaft, Politik und Regierung – im Vergleich zu anderen Bundesländern damit weisungsunabhängig; Bedeutung der Zuwanderung mit den verschiedenen Facetten/Problemlagen macht das Amt des Integrationsbeauftragten gerade heute unentbehrlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 8/4493 Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/4425 Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit ebenfalls beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 20. Sitzung des 8. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 30. Oktober 2025, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladungen und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar schlossen. Einen schönen Abend noch. (Schluss der Sitzung: 23:40 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
