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Sandra Gockel

CDU 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sie haben die Situation, dass diese Fahrzeuge zu dem Augenblick der vertraglichen Abstimmung – Anfang der Neunzigerjahre – als Moped nicht in Deutschland waren. Es geht darum: Die vertragliche Zulassung ist mit den deutschen Bestimmungen gesetzt worden. Somit wird das also zu einem Reimport. Das Fahrzeug war hier nicht zugelassen. Deswegen können Sie das Moped ja mit einer neuen Zulassung als Reimport zulassen, aber Sie dürfen eben maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren. (Mike Moncsek, AfD: Danke!) Mit den möglichen Änderungen ohne überprüfbaren Herkunftsnachweis würde sich für den einen oder anderen aber möglicherweise auch ein Markt öffnen, der am Ziel vorbeigeht. Ich denke dabei nicht an ein paar Tüftler, sondern an größere Produzenten, die diesen potenziellen Markt mit Sicherheit erschließen würden. Das ist das Thema des Nachbaus. Selbstverständlich gibt es diesen Markt, weil mögliche Nutzer und Produzenten sicher gern eine Lücke in der benannten Richtlinie für Kleinkrafträder nutzen würden. Um auch diese grundsätzliche Frage mit weitreichenden Folgen zu klären, empfehle ich analog der Staatsregierung, die entsprechenden Ergebnisse zunächst einmal abzuwarten. Eine unüberlegte Freigabe würde den Bezug zu meinen Ausführungen auf das Ziel eines Kultursymbols und einer Marke konterkarieren. Zum Thema des immateriellen Kulturerbes werde ich mich in der nächsten Runde äußern und danke bis dahin für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Gockel für die CDU-Fraktion. Wir setzen mit der BSW-Fraktion fort, und ich sehe Herrn Prof. Scheibe. Bitte schön.

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