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Lars Wurzler

BSW 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags der Fraktion BÜNDNISGRÜNE klingt vielversprechend und wir werden sehen, ob sie hält, was sie verspricht. „Bildung für ALLE Kinder und Jugendlichen in Sachsen – Bildungsgerechtigkeit und Schulplatzgarantie sichern!“ Bei diesem Titel, egal ob Sie das wahrhaben möchten oder nicht, steht die Fraktion BSW tatsächlich an Ihrer Seite, denn wir teilen diesen Ansatz uneingeschränkt. Es gibt aber auch Kritik. Problematisch sehen wir vor allem, dass der Antrag nahelegt – bei näherem Lesen relativiert sich das ein wenig –, es handele sich vor allem um deutsche, ja möglicherweise sächsische Kinder, und zwar in Größenordnungen. Das ist aus unserer Sicht nicht ganz sauber artikuliert. Und ja, ich schaue jetzt zum Bildungsminister, der die Zahl sicher parat hat, wie viele deutsche Kinder im Freistaat aktuell keinen Schulplatz haben. Ich vermute, die Zahl liegt deutlich unter 30. Aber das können wir ein andermal diskutieren. Aber ja, Sie haben natürlich recht: Jedes Kind und jeder Jugendliche muss einen Schulplatz sicher haben. Es darf unterm Strich natürlich keine Rolle spielen, woher oder aus welchen Kontexten die Kinder und Jugendlichen kommen. Ganz sauber argumentiert ist es gleichwohl trotzdem nicht, da es sich maßgeblich um ukrainische Kinder und Jugendliche handelt, die keinen zugewiesenen Schulplatz haben. Aber ich merke, ich verliere mich in Details. Ich komme endlich zum Antragsinhalt. Ich stelle voran, dass ich natürlich die gleichen Maßstäbe an Ihren Antrag lege, wie ich es bei den anderen Anträgen aus anderen Fraktionen auch getan habe. Das heißt, ich gehe wieder analytisch durch den Antrag und komme zu einem Fazit. Beginnen wir bei den Inhalten, die der Landtag feststellen soll. I. 1. Es geht um die Feststellung, dass das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Bildung nicht umgesetzt wird. Dies sollte der Landtag aus unserer Sicht in jedem Fall feststellen, denn es ist einfach ein Fakt. Punkt 2. Es besteht eine dauerhafte Unterversorgung. Diese Feststellung ist gut und sinnhaft, gleichermaßen traurig und tragisch. Daran gibt es im Grunde nichts zu kritisieren. Es ist sinnhaft und angemessen, das festzustellen. Zu Punkt 3. Dass keine verlässlichen Informationen vorliegen, muss man feststellen. Es ändert zwar nichts, das einfach zu sagen, aber es tut auch nicht weh und ist deswegen erst einmal unkritisch. Dass das bei II. 5. aufgegriffen wird, ist sehr löblich. Dazu komme ich dann später noch mal, aber das ist ein guter Ansatz. Die Punkte 4. und 5. sind ebenso zweifelsohne richtig und die Feststellung durch den Landtag wäre sicher ein gutes Zeichen nach außen. Punkt 6. Ja, der Landtag muss anerkennen, sofern der einzelne Abgeordnete es noch nicht getan hat, dass Migration eine Realität ist. Damit haben Sie vollkommen recht, Frau Melcher. Das ist einfach ein Fakt. Man kann das ablehnen. Man kann davor die Augen verschließen. Der Zustand als solcher ändert sich einfach nicht. Dass das sächsische Schulsystem in diesem Punkt noch große Defizite aufweist, ist gemein und bekannt. Sie haben darauf ja auch verwiesen. Alles in allem sind alle Punkte zielführend und aus unserer Sicht zustimmungsfähig. Kommen wir jetzt zum zweiten Teil, zu den Big Points. II. 1. Die Idee des Monitoring-Verfahrens ist toll. Was uns tatsächlich fehlt, ist eine zeitliche Perspektive, bis wann das eingeführt oder entwickelt werden soll. Hierbei wäre ein Zieldatum sicher hilfreich gewesen. Die unterstützenden Maßnahmen sind im Grunde auch prima. Man fragt sich aber, mit welchen finanziellen Mitteln und welchem Personal es umgesetzt werden soll. Ich blicke da ganz grundsätzlich schon auf den nächsten Haushalt. Wir sind in den Verhandlungen dazu. Auch die Kollegin Firmenich hat dazu ausgeführt, warum das möglicherweise insgesamt personell ein Problem sein könnte. Punkt 2. Auch hierbei fehlt uns die zeitliche Perspektive. Wenn man nur gleichermaßen schwammig wie großzügig geschrieben hätte „bis zum Ende der Legislaturperiode“ oder Ähnliches, wäre das sicher ein Stück weit transparenter gewesen und hätte wieder eine Zielorientierung zum Inhalt gehabt – zumal uns auch nicht klar ist, was konkret unter dem Wort „angemessen“ zu verstehen ist bzw. aus wessen Sicht. Auch die Förderung ist uns insgesamt zu unkonkret – gleichwohl ist sie richtig. Punkt 3. Ein guter Ansatz. Sie selbst sprechen davon, dass Migration eine dauerhafte gesellschaftliche Realität ist. Warum dann kein langfristiger Plan? Warum keine Pläne in der Schublade liegen haben bzw. die Staatsregierung auffordern, etwas Derartiges zu entwerfen, damit alle wissen, was passiert, wenn es passiert? Wer ist wofür verantwortlich? Denn das von Ihnen aufgeworfene Problem der Migration – und ja, ich spreche hier von einem Problem – als bestehende Situation wird sich, auch wenn sich das manche wünschen, nicht einfach in Luft auflösen. Das ist einfach da. Das Ganze ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Schulhaussituation zu sehen. Ich komme zu Punkt 4. Ein ziemlich spannender Ansatz. Es ist eine gute Idee, die leerstehenden Gebäude von Eigentümern bei Eignung zu nutzen. Ob die Eigentümer so leicht zu überzeugen sind und welche rechtlichen Fragen davon berührt werden, bleibt offen. Dennoch ist es ein interessanter Ansatz. Letzter Punkt. Ich verwies bereits am Anfang darauf, dass es ein gelungener Ansatz und jedenfalls unterstützenswert ist. Bevor wir zu unserer Haltung und Abschlussbewertung kommen, sei noch ein wenig Kritik am Ende gestattet. Wenn Ihnen das Thema wirklich so wichtig ist – und das ist es zweifelsohne –, warum dann erst jetzt der Antrag? Die Zahlen sind mindestens seit Januar 2025 bekannt – und auch schon davor –, dass weit über 1 000 Kinder und Jugendliche keinen Schulplatz haben. Aber diese Kritik darf aus unserer Sicht bei der Abschlussbewertung keine entscheidende Rolle spielen bzw. die Gesamtbetrachtung massiv beeinflussen. Deshalb und aus den anderen genannten Gründen stimmen wir Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Kollege Wurzler und für die SPD-Fraktion folgt Herr Abg. Eisenblätter; bitte.

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