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Andreas Nowak

CDU 29.10.2025 Sitzungen 8/20

Das ist absoluter Unsinn!) Aber was zählen schon Rundfunkfreiheit und journalistische Sorgfaltspflichten, wenn man sich politische Vorteile verschaffen will? Da liegt doch der Grund für den grassierenden Beitragspopulismus auch in der sächsischen CDU. Deshalb dürfen wir heute auch hier nur über eine halbe Reform abstimmen. Die Finanzierungsreform war Teil des Gesamtpakets. Die verweigerte Unterzeichnung von Ihnen, Herr Kretschmer, von Herrn Söder und Herrn Haseloff, ist nicht irgendein notarieller Akt – das ist eine politische Blockade. Die drei Herren haben den mühsam im Länderkreis gefundenen Kompromiss aufgekündigt, das Paket aufgesprengt, weil es ihnen nicht restriktiv genug ist. Als wäre für unsere Gesellschaft irgendetwas gewonnen, wenn der Öffentlich-Rechtliche stärker begrenzt würde. Dem ist nicht so. Natürlich ist eine Reform notwendig. Die Kritik an der Trägheit der Anstalten, die kann ich verstehen. Sie hätten viele Dinge selbst viel eher angehen können: mehr Effizienz, Qualität statt Quote, Vielfalt und Innovation statt Vervielfältigung. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Ja, auch wir BÜNDNISGRÜNE sehen großen Reformbedarf. Wir wollen aber eine ehrliche und konstruktive Debatte. Die wesentliche Frage ist: Wofür brauchen wir den Öffentlich-Rechtlichen heute und in Zukunft? Die Dominanz der Big-Tech-Konzerne, die wächst. Einige große Plattformen fördern Desinformation und die gezielte Steuerung von Informationen. Algorithmen verstärken Polarisierung und Verunsicherung und drängen differenzierte Informationen in den Hintergrund. Das zieht der Orientierung der Bürgerinnen und Bürger den Boden unter den Füßen weg. Wir dürfen das nicht zulassen. Deshalb brauchen wir öffentlich-rechtliche Medien als gemeinwohlorientiertes Gegengewicht, als verlässliche Grundlage für die demokratische Meinungsbildung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Darüber sollen sich Demokraten klar werden, statt immer wieder zu erzählen, nur eine deutliche Reduktion des öffentlich-rechtlichen Auftrags schaffe Akzeptanz. Akzeptanz und Vertrauen entstehen, wenn der ÖffentlichRechtliche die neuen Herausforderungen angeht. Dazu gehört ein sparsames Wirtschaften ebenso wie konkurrenzfähige Angebote – das sind die Anstalten noch nicht. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen deshalb den Öffentlich-Rechtlichen stärken, damit er sich erneuert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nach uns ginge, sähe dieser Staatsvertrag stellenweise anders aus. Eine wesentliche Entwicklungsaufgabe ist die Relevanz im Netz. Die Breite der Gesellschaft online zu erreichen, wurde vom Bundesverfassungsgericht klar als zeitgemäßer Auftrag definiert. Es braucht einen weiten Handlungsspielraum: für Audio, für Video und auch für Text in den eigenen OnlineAngeboten der Öffentlich-Rechtlichen. Die Meinungsbildung läuft heute, gerade bei den jüngeren Zielgruppen, über Social Media. Man muss schnell sein, will man relevant sein. Der Öffentlich-Rechtliche muss auf seinen Seiten eigene Inhalte auch in Textform haben, damit sie sich dann weiterverbreiten. Nun kommt im Staatsvertrag ein rigides Textverbot, außer bei engem Sendungsbezug. Also müssen erst Tonaufnahmen oder Videos erstellt werden. Das steht dem Online-Auftrag entgegen, produziert neue Ineffizienz und hilft den Presseverlagen nicht weiter. Für deren Schwierigkeiten haben wir Verständnis, weil die großen Digitalplattformen Verwertungsmöglichkeiten abziehen. Wesentlich hilfreicher als das Verbot der Presseähnlichkeit wäre es, wenn sich Qualitätsmedien gegenseitig stärken, wenn die Digitalkonzerne über eine Digitalabgabe Qualitätsjournalismus mitfinanzieren und diese über staatsferne Instrumente gefördert wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Strukturoptimierung und Effizienzsteigerung sind zentral in dieser Reform. Das ginge auch, ohne wichtige gesellschaftliche Funktionen zu gefährden. Es ist gut, wenn nicht mehr jede ARD-Anstalt macht, was sie will. Durch weniger Mehrfachangebote und mehr Kooperation können Kapazitäten für innovative, non-lineare Angebote frei werden. Die Konsolidierung darf aber nicht regionale Vielfalt abbauen. Verbrauchertipps zu Handyverträgen braucht nicht jede Anstalt machen, aber Berichte zum Pflegenotstand vor der eigenen Haustür schon. Gerade in Ostdeutschland brauchen wir regional verankerte Angebote und inhaltliche Kompetenz vor Ort. Auch das sorgt für Akzeptanz. Effizienzsteigerung darf nicht zulasten von Qualität und Vielfalt gehen. Der vorliegende Entwurf baut lineare Programme ab, und das bei qualitativ hochwertigen und nachgefragten Kultur- und Informationsangeboten wie 3sat und Phoenix. Ich weiß nicht, ob das die Akzeptanz wirklich verbessert. Wir hätten das anders gemacht. Ich möchte aber auch sinnvolle Modernisierungsschritte im Entwurf erwähnen: die gemeinsame digitale Plattform von ARD und ZDF mit dem Ziel eines gemeinsamen „Public Open Space“, die Stärkung interaktiver Kommunikation mit verschiedenen Zielgruppen, die Kooperation der Anstalten untereinander und mit privaten Anbietern, die Deckelung der Intendantengehälter und der Sportausgaben sowie der neue Medienrat, der durch fundierte Analysen zur Auftragserfüllung beitragen kann, die Debatte um Meinungsvielfalt endlich wieder zu versachlichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Entwurf enthält wichtige Neuerungen, aber auch Schwächen. Wir können im Sächsischen Landtag den stehenden Kompromiss der Landesregierung nicht nachschärfen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben entschlossen, uns dieser Reform dennoch nicht in den Weg zu stellen, und werden zustimmen. Uns ist bewusst, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der Länder in der Medienpolitik aufrechterhalten bleiben muss, dass die Reformschritte, die in den Anstalten ja jetzt schon laufen, nicht konterkariert werden dürfen, und dass das Vertrauen in den Öffentlich-Rechtlichen leidet, wenn auch diese jahrelang vorbereitete Reform auf dem letzten Meter scheitert und der Eindruck entsteht, es bleibt alles, wie es ist. Wir BÜNDNISGRÜNE springen heute ein, weil der Minderheitskoalition Verantwortung fehlt. Sie überlassen eine der wichtigsten medienpolitischen Reformen allen Ernstes einer Zufallsmehrheit. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass die CDU ein Scheitern gar nicht so schlimm fände. Dieser Umgang mit einem so wichtigen Instrument für den Erhalt unserer Demokratie ist gefährlich. Deswegen machen wir ihr Pokerspiel nicht mit. Wir gießen nicht noch mehr Öl ins Feuer wie Ministerpräsident Kretschmer. Er hat das Reformpaket im Oktober 2024 in Leipzig als MPK-Vorsitzender mit ausgehandelt: eine Strukturreform in Kombination mit einer planbaren, verlässlichen Finanzierung. Und dann ist in der Sächsischen Staatskanzlei die Entscheidung getroffen worden, den Finanzierungsstaatsvertrag scheitern zu lassen – ein unwürdiges Politiktheater, das die medienpolitische Handlungsfähigkeit der Länder untergräbt und die Probleme anheizt, die angeblich gelöst werden sollen. Das zeigt auch, dass der Ministerpräsident und sein Chef der Staatskanzlei ihre Truppen nicht im Griff haben. Viele in der CDU, bundesweit, haben verstanden, was verantwortliche Medienpolitik ist. Hier in Sachsen hat ein einzelner CDU-Medienpolitiker freien Lauf, per Zeitungsinterview einen Staatsvertrag von vornherein zum Scheitern zu verurteilen. Da kann der Ministerpräsident noch so viel von Inseln der Verlässlichkeit schwärmen, wenn er sie zu Hause nicht verteidigt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Verantwortung zu übernehmen heißt für uns als Oppositionsfraktion auch, dass wir die Kritik nicht AfD und BSW überlassen. Deshalb benennen wir hier auch sehr deutlich die negativen Konsequenzen einzelner Regelungen. Wir erwarten, dass die Auswirkungen von den Ländern geprüft werden. Die Reform wird gelingen, wenn wir wieder zum demokratischen Konsens kommen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner demokratischen Funktion gestärkt wird. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollegin Neuhaus-Wartenberg. (Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon. –

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