Dr. Ingolf Huhn
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bevölkerung dieses Landes hat einen berechtigten Anspruch, ein funktionierendes, ihre Interessen vertretendes öffentlich-rechtliches Rundfunkund Fernsehprogramm angeboten zu bekommen. Sie gibt dafür viel Geld aus – durchaus nicht immer freiwillig. Das System funktioniert nur, wenn die Leute durchgehend das Gefühl haben, dass es richtig ist, wenn wir das zahlen und dass es gut ausgegebenes Geld ist. Wir bekommen dafür, was wir brauchen. Wir alle wissen, dass das nicht der Zustand ist. Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auf einem dramatischen Tiefpunkt angekommen. Die Leute haben in hohem Maße den Eindruck, dieser Rundfunk sei nicht für sie da, und sie kehren sich an vielen Stellen von ihm ab. Sehr gern würden sie die ihnen durch das Gesetz abverlangten Gebühren nicht mehr bezahlen, und zwar nicht aus Geiz, sondern in dem Gefühl, dass es doch nicht gut ausgegebenes Geld ist. Irgendwie hat man den Eindruck: Sie haben recht. Das jüngste Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 15. Oktober zu den Rundfunkgebühren stützt sich auf den Gedanken, dass es sich hier durchaus um eine KundenLieferanten-Beziehung handelt, um eine Gegenleistungsabgabe und nicht um eine staatliche Abgabe, und dann musst du „fressen“, was du dafür bekommst. Der Kunde soll den Anspruch haben, für sein Geld etwas Vernünftiges zu bekommen. An den Folgen dieses Urteils werden wir noch viel Freude haben. Politik, die an den Interessen ihrer Wähler interessiert ist, müsste den beschriebenen Zustand zu ändern versuchen. Der hier zur Beschlussfassung anstehende Reformstaatsvertrag hat diesen Ehrgeiz nicht. (Beifall BSW) Er ist – erstens – an Kostenreduktion interessiert und versucht das durch Programmstreichung zu erreichen. Die Informationsprogramme im Fernsehen werden auf zwei zusammengestrichen. In der Begründung steht der schöne Satz: „Hierdurch erhalten die Rundfunkanstalten zusätzlich zu den entsprechenden Inhalten im Vollprogramm die Möglichkeit, in diesem Kernbereich Ressourcen zu bündeln.“ Das ist Hohn. Ihr bekommt die Möglichkeit, euch ein Bein abzuhacken. Dort, wo der ÖRR wirklich demokratiebildend wirken könnte, nämlich hier, wird zusammengestrichen, auch wenn wir sonst immer so viel davon reden. Zweitens. Die Fernsehprogramme für das Zukunftspublikum werden auf eines pro Altersgruppe gekürzt. Offenbar sind Kinder und Jugendliche nicht so wichtig. Dann gibt es da die Kultur. Die beiden hochwertigsten Fernsehprogramme in Deutschland werden durch Vermatschung ruiniert. Nach § 28 a Abs. 1 sollen in Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europäischen Veranstaltern Inhalte des Vollprogramms 3sat in das Vollprogramm „Arte – Der europäische Kulturkanal“ und in die dritten Fernsehprogramme überführt werden. Ein bisschen schimmert da schon noch das Bewusstsein durch, dass es sowohl zu 3sat als auch zu ARTE Staatsverträge gibt. Aber wir leben ja in einer Zeit, in der Verträge zunehmend unwichtiger werden. Dass wir das Kulturleben mindestens unserer 3sat-Partnerländer dadurch schädigen, weil sie so klein sind, dass sie auf das deutschsprachige Publikum auch in Deutschland angewiesen sind, ist dann auch egal. Wir kürzen bei der Demokratieförderung, wir kürzen beim Zukunftspublikum und bei der Kultur, verärgern unsere Nachbarländer, und schließlich steht für alle diese Programmbereiche das Todesdatum 2033 schon fest, für die Jugend 2029. Ab da soll nicht mehr wirklich gesendet, sondern nur noch zur Verfügung gestellt werden – in dem Wissen, dass alles, was außerhalb des normalen Sendebetriebs läuft, beliebiger wird. Ich will Herrn Nowak widersprechen: Es ist nicht gleichgültig, ob es gesendet wird oder ob es so da ist, auch wenn es andere Länder machen. Wir machen die Sachen unwichtiger. Aber das war nur das Äußerliche. Der eigentliche Vertrauensverlust in der Bevölkerung hängt an der journalistischen Arbeit. Da steht nun im Änderungsvertrag § 26 Abs. 2 der schöne Satz: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und im besonderen Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information verpflichtet.“ Wunderbar, endlich sagt es mal jemand. Nun kann es ja nur noch besser werden. Leider stand dieser Satz auch schon ganz genauso im vorigen – Fünften – Medienstaatsvertrag. Es hat sich nur niemand dafür interessiert. Eine geistig unabhängige, alle Seiten angemessen zu Wort kommen lassende Berichterstattung ist nicht das Ziel; stattdessen gibt es immer wieder den Wunsch, das Regierungsinteresse, aber auch das Interesse eines bestimmten Bereichs des als Mainstream erhofften Meinungsspektrums zu illustrieren, auszuschmücken, mit kleinen sentimentalen Geschichtchen zu vermenschlichen, also von irgendetwas zu überzeugen. Das ist das Gegenteil von Journalismus. Staatsfern ist dieser Rundfunk nicht; (Beifall BSW und AfD) denn wenn schon ein Sprachrohr, dann sollte man schauen, dass der Rundfunk nicht ein Sprachrohr der Regierung ist, sondern eines der Bevölkerung. Noch ein bisschen Beiwerk: Erstens. Eine wirklich effektive Aufsicht gibt es weiterhin nicht, auch nicht durch den Medienrat, vor allem keine, die über die journalistischen Standards wachen würde. Quantifizieren kann man das sowieso nicht. Diese ganzen Überlegungen mit Messungen gehen an der Sache vorbei. Aber auch sonst gibt es keine. Das ist alles – meine Vorredner haben das verschlüsselt oder explizit schon gesagt – eher Selbstaufsicht. Vielleicht hat jemand von Ihnen mit Selbstaufsicht gute Erfahrungen gemacht; der zeige es auf. – Okay, offenbar keiner. Zweitens. Lustig sind die Überlegungen zur Vergütung des Leitungspersonals. Das haben meine Vorredner auch schon gesagt. Das klingt oberflächlich, als solle es sich am öffentlichen Dienst orientieren, aber das ist eine Nebelbombe. So wie überall in der Legislative wäre öffentlicher Dienst der richtige Maßstab. Stattdessen – wir haben es gehört – steht da, sie sollen sich am öffentlichen Sektor orientieren. Wer weiß, dass der normale Sparkassendirektor schon mehr als der Landrat verdient, der weiß, wohin wir da gehen. Das alles unter der Überschrift: Wir wollen endlich den Missbrauch beenden, der da im RBB wohl aufgetreten ist. Drittens. Ein Skandal ist das Verbot der Presseähnlichkeit, also das Verbot, Texte zu publizieren, die nicht an die Veröffentlichung von Hör- oder Fernsehbeiträgen gebunden sind. Das dient nicht dem Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – die schreien auch auf deswegen –, das dient dem Umsatzinteresse der Zeitungsverleger. Am Ende ist es ein Kostentreiber. Man hört schon hier und da aus den Sendern, dass zu Textbeiträgen, die wichtig sind, Alibi-Filmchen oder Alibi-Hörbeiträge gemacht werden, damit man ja nicht gegen das Verbot der Presseähnlichkeit verstößt. Sachen, die nachher keiner braucht und sieht und hört, die aber auch Geld kosten. Viertens. Zum Ende noch kurz etwas zum Finanzgebaren. Natürlich müssen die Kosten reduziert werden, damit die Rundfunkgebühren in Zukunft vielleicht sogar mal wieder gesenkt werden können. Dieser Reformstaatsvertrag trägt dazu nicht bei. Es gibt ganz andere Stellen, an denen man über Kosten nachdenken könnte, zum Beispiel beim Redakteursüberhang. Wenn man aktuell von einem noch Beteiligten liest, dass die Nachrichtenredaktion – ich finde es verdient, Herr Nowak, dass Sie die in den Osten holen wollen –, also Tagesschau, Tagesthemen und Tagesschau 24, 350 Redakteure beschäftigt – in Worten: dreihundertfünfzig –, dann stellen sich schon manche Fragen. Wenn die öffentlichrechtlichen Sender mehr als 1 000 – vor zwei Wochen waren es 1 041, aber das ändert sich täglich – sendungsunabhängige Podcast-Serien produzieren, dann hat das vielleicht damit zu tun, dass eine große Zahl von Redakteuren gar nicht dazu kommt, wirkliche Sendungen zu machen, weil sie gar keine Sendeplätze kriegen, aber die Leute den Anspruch haben, beschäftigt zu werden, und dann machen sie Podcasts. Das ist ein Angebot, das damit konkurriert, dass Podcasts auch von vielen anderen kommen, was sich aber in einem völlig anderen Feld bewegt als das, was Sender eigentlich machen sollten. Man kann da gewiss noch tiefer hineinschauen. Das ist, um es mit Fontane zu sagen, ein weites Feld. Schließlich: Wie ist das Ding denn zustande gekommen? Wir lesen von länderinternen Abstimmungen, von Klausurtagungen, von Expertenrunden. Waren da die Betroffenen dabei und nicht erst bei den Anhörungen, wenn es schon zu spät ist? Die Sender sind mit diesem Ding nicht glücklich. Die Intendanten sagen das nicht so laut, weil sie politikabhängig sind, aber aus dem Mittelbau hört man überall Grummeln, wunderbare Beschreibungen, was dadurch alles kaputtgeht, schiefgeht, was für Probleme entstehen. Aber wäre es nicht so, dass – wenn alle Beteiligten davon überzeugt sind, dass hier etwas verändert, reformiert werden muss –, dann nur der Weg sein könnte, dass man sich mit allen Beteiligten zusammensetzt und schaut, was man besser machen kann? War das hier so gemeint? Ist dieser Reformstaatsvertrag ein Gemeinschaftsprojekt oder doch eher die Zuchtrute? Das wollen wir nicht, und es wird sich zeigen, dass so etwas auf Dauer immer schiefgeht. Ich sage zum Schluss noch mal etwas, was ich vorhin schon angerissen habe: Wir hören jetzt von allen Beteiligten den Satz, es sei ein Anfang, wir würden daran weiterarbeiten. Der Zeithorizont, von dem wir da auch gehört haben – wer weiß, ob wir dazu nochmal kommen –, wird dann gern ausgeblendet. „Noch“ ist ein Hoffnungswort, das Lieblingswort der DDR. Der Sozialismus ist „noch“ nicht so weit, aber es wird schon. „Noch“ heißt immer: Wir kriegen es hin, aber es ist „noch“ nicht so weit. So ist das jetzt bei diesem Ding auch. Es ist halt „noch“ nicht toll, aber wir arbeiten weiter daran. Ich bitte bei Herrn Nowak um Entschuldigung, dass ich gerade nicht drin war, als er mich so nett angesprochen hat, aber ich habe es beim Händewaschen gehört. (Andreas Nowak, CDU: Das ist das Schöne im Haus!) – Ja, leider nicht überall, aber da auf jeden Fall. Natürlich ist das ein dickes Brett. Mal unabhängig von dem Zeitraum, der jetzt als weißer Elefant im Raum steht, ob wir das noch hinkriegen: Der pure Zeitablauf – wie lange dauert das, wenn wir das Ding zum 01.12.2025 in Gang setzen? Das ist das Datum, um das es geht. Wenn bis zum 30.11.2025 alle ratifiziert haben, kommt es am 01.12.2025 zur Wirkung. Wie lange dauert es dann, bis alle Beteiligten sagen, jetzt müssten wir mal neu anfangen? Der Verweis auf den Neunten Medienänderungsstaatsvertrag stimmt nicht ganz. Das ist noch mal eine andere Materie. Dazu sind wir in Gesprächen, das ist richtig. Dabei geht es wirklich um die Digitalnutzung, die funktioniert noch mal anders. Sie wird nicht das, was hierbei problematisch ist, ausbügeln können, sondern da geht es um ein anderes Feld. Wie wir das hinbekommen, kann ich mir schwer vorstellen. Die Fraktion Bündnis 90, äh – – (Dr. Ingolf Huhn, BSW, lacht – Allgemeine Heiterkeit) Okay, das können Sie im Protokoll nachlesen. (Heiterkeit) Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht kann diesem Vertrag nicht zustimmen. Glück auf! Danke schön. (Beifall BSW sowie Torsten Gahler, Heiko Gumprecht und Martina Jost, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Huhn sprach für die Fraktion des BSW. Nun spricht für die Fraktion der SPD Kollegin Stellbrink.
